1883 / 102 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Rickert ihm vorgeworfen habe, er hätte für die Beendigung des Kulturkampfes gewirkt, um die Hülfe des Centrums für die Zollgesetzgebung zu erwerben. Dem widerspreche er auf das Entschiedenste, keine seiner Aeußerungen könne dafür beigebracht werden; er habe nur gemeint, daß, da die Fortschrittspartei die Weiterführung des Kulturkampfes nicht gewünscht habe, und auch ein Theil der Konservativen dem beigestimmt habe, die Regierung diesen Kampf nicht mehr fortsetzen könnte, zumal das Centrum durch seine Haltung in der Zollpolitik gezeigt habe, daß es für die Interessen des Neiches eintrete, und dem RNeiche eigene Einnahmen schaffen wolle. Er begreife, daß dem Abg. Richter die Beendigung des Kulturkampfes unangenehm sei, denn nur die Fortschritts⸗ partei habe vom Kulturkamp Nutzen gehabt; überall, wo die⸗ selbe bei der Wahl einem Konservativen gegenübergestanden sei, der dem Centrum nur im Geringsten entgegengekommen sei, habe es geheißen: Der gehe nach Kanossa, und das habe den Fortschrittlern viel bei der Bevölkerung geholfen. Bezüg⸗ ich des Gesetzes, auf das sich der Antrag Rickert beziehe, rechne er allerdings auf die Hülse des Centrums, wie es den

Konservativen bei anderen Gesetzen geholfen habe, die der

Reichstag in der letzten Zeit mit Gottes Hülse zum Besten des Deutschen Reiches geschaffen habe.

1 Der Abg. Dr. Buhl erklärte, der Abg. von Kardorff habe ein Wort über das Unfallgesetz und über den vorliegenden

Antrag gesprochen. Ueber die Ziele dieses Gesetzes seien alle

Parteien einig, und Alle, welche in aufopfernder Arbeit in der

Kommission mitgewirkt, und die Materie lieb gewonnen hätten,

müßten ernstlich wünschen, daß nach 50 Kommissionssitzungen endlich etwas Befriedigendes zu Stande komme. Dies sei aber nur möglich, wenn der Reichstag der Kommission eine be⸗ stimmte Direktive über die grundlegenden Bestimmungen des

Gesetzes gebe. Jedermann wisse, daß, wenn die Kommission

in einer langen Reihe von Sitzungen die Materie durch⸗

beraͤthen habe, und in der Plenarberathung eine grund⸗ legende Bestimmung gestrichen oder verändert werde, damit die ganze Arbeit der Kommission verloren gehe. Für die

Regierung würde aber das Votum des Reichstages inso⸗

fern nicht ohne Nutzen sein, als ihr die Entscheidung erleichtert

würde, ob sie, auf Grund dieses Votums, es noch für möglich halte, den Gesetzentwurf später daß derselbe jetzt nicht zum Abschluß komme, sei wohl kein Zweifel unver⸗ ändert vorzulegen, oder ob es nach diesem Votum nothwendig sein werde, den Gesetzentwurf umzuarbeiten. Auch für den

19 einer Vertagung wäre der Beschluß des Reichtages der

Sachlage nur förderlich. Wenn er bitte, seinen Antrag, der

nur eine Erweiterung des Rickertschen sei, anzunehmen, so

geschehe es in dem Wunsche, dieser großen gesetzlichen Materie eine wesentliche und nützliche Förderung angedeihen zu lassen.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, das Haus befinde sich hier einem Antrage gegenüber, der sehr ungewöhnlich sei in parlamentarischen Verhandlungen, und der einer Kom⸗ mission, der soeben das glänzendste Zeugniß ertheilt worden sei, Instruktionen geben wolle. Das sei sehr ungewöhnlich und wolle ihm bei seiner schlichten Natur nicht einleuchten. Er habe sich in seiner Erwar⸗ tung, daß der Abg. Rickert die Botschaft zur Sprache bringen würde, nicht getäuscht. Für seine Freunde und ihn liege in der That keine Veranlassung vor, irgend etwas an dieser Stelle zu äußern. Es sei für ihn ganz selbstver⸗ ständlich, daß wenn der Kaiser in solcher Weise zum Hause spreche, das Haus die Worte des Kaisers ernst nehmen und erwägen müsse. Die Anschauungen der Botschaft würden vom Centrum schon seit Jahren vertreten. Was die Vor⸗ legung des Etats betreffe, so werde man ja Gelegenheit haben, auf dieses Thema zurückzukommen. Er habe den

Wunsch, daß das Unfallgesetz möglichst bald und gründlich

berathen würde, wiederholt ausgesprochen. Darum habe er

sich dafür ausgesprochen, daß die Kommission eine dauernde sei. Darüber, daß auf diesem Gebiete gemeinsam vorge⸗ gangen werden müsse, seien alle Parteien einig. Er wünsche nur, daß das Haus bei der praktischen Bethätigung dieses Wunsches nicht auf verschiedene Wege gerathe. Es wolle ihm fast scheinen, als ob dieser Antrag ganz geeignet sei, das

Haus uf solche verschiedene Wege zu drängen. Durch diesen Antrag sei weiter nichts erreicht als eine noch- malige Generaldiskussion über diese Materie. Er wisse nicht, wo das Bedürfniß zu einer solchen Generaldiskussion vorhan⸗ den sei. Die Diskussion habe hier gar nichts Neues hinzu⸗ getragen, und er meine deshalb, daß man recht füglich es der Kommission, der das Haus volles Vertrauen ge⸗ währt habe, überlassen könne, die Angelegenheit weiter zu be⸗ handeln. Finde man, daß es vielleicht zweckmäßig sein könnte bei der Geschäftslage des Hauses und der Natur des Gesetzes vorweg über die grundlegenden Prinzipien hier eine Diskussion herbeizuführen, so glaube er, daß die Kommission ganz gut denselben Gedanken haben werde, und jedenfalls vollständiger befugt und im Stande sein werde, diejenigen Prinzipien aus⸗ zuwählen, welche sie zur Entscheidung des Reichstages zu bringen Veranlassung habe. Es wäre deshalb ganz zweckmäßig, den Antrag Rickert und Buhl der Kommission für das Unfall⸗ versicherungsgesetz zu überweisen. Und ferner: wie wolle man hier entscheiden, welches die grundlegenden Bestimmungen des Gesetzes seien? Man könnte zum Beispiel sagen, daß auch die Bestimmungen über die Schiedsgerichte der Arbeiter grund⸗ legend seien. Wenn er den Hauptantrag gestellt hätte, würde er diese Bestimmung aufgenommen haben. Was bezwecke der Antrag? Die Kommission solle berichten über die grundlegen⸗ den Bestimmungen des Gesetzes Solle das geschehen, indem die Kommission dem Hause sage, ob die Paragraphen, welche die grundlegenden seien, richtig eliminirt seien, oder solle es nur heißen: das Haus wolle nach der Anleitung dieser Paragraphen eine Reihe von Resolutionen fassen, nach deren Inhalt das Gesetz etwa umgearbeitet werden sollte. Geschehe dies nicht, so komme man auch nicht weiter. Und so sei er der Meinung, daß der Antrag an sehr starker Dunkelheit leide, da nicht ge⸗ sagt sei, was man solle, und was man wolle. Es sei unge⸗

8 heuer leicht, zu sagen, man wolle über die grundlegenden Prinzipien diskutiren, aber wenn man daran gehen wollte, diese grundlegenden Prinzipien in feste Paragraphen zu bin⸗ den, so würde man bei weiterer Ausführung des Gesetzes in große Verwirrung gerathen. Er sei überzeugt, daß die Kom⸗ mission solche Anträge bringen werde, wenn sie nöthig seien.

8 Er wiederhole nochmals seinen Antrag, die Anträge an die Koommission für das Unfallversicherungsgesetz zur Bericht⸗ erstattung zu verweisen.

3 Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. Windthorst habe den Antrag Rickert ungewöhnlich genannt. Sei denn aber nicht die ganze Situation heute ungewöhnlich? Der Abg. Windthorst finde den Antrag dunkel, denn derselbe wisse selbst

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nicht, woran er sei. Wie behandele denn der Abg. Windthorst die Geschäste des Hauses? Es sei alles bei demselben Taktik, weil der Abg. Windthorst selbst dilatorisch behandelt werde, wolle derselbe alles auch dilatorisch behandeln. So habe der⸗ selbe das Tabackmonopol hinausschleppen wollen, den Militär⸗ pensionsentwurf hinausgeschleppt, derselbe lasse die Holzzoll⸗ vorlage hinausschleppen, und auch die Unfallversicherung. Der Abg. Windthorst wolle augenblicklich dem Reichstag nicht sagen, was er wolle; der Abg. Windthorst wolle warten, wie sich der Kanz⸗ ler zur kirchenpolitischen Frage stelle. Der Abg. Windthorst spreche von seiner schlichten Natur. In der That, als derselbe wirklich noch der schlichte Mann gewesen sei, da habe er durch sein großes Geschick, seine Kraft, mit der er die Oppo⸗ sition geführt habe, einen gewaltigen Eindruck auf ihn gemacht und ihm Bewunderung eingeflößt. Seit der Abg. Windthorst sich aber in diplomatischen Künsten ergehe, seit derselbe aufhöre, der schlichte Mann zu sein, da scheine derselbe ihm (dem Redner) nicht mehr auf seiner früheren Höhe zu stehen. Es komme ihm vor, als ob ein anderer Mann existire, dem der Abg. Windthorst denn doch auch jetzt noch zu schlicht sei. Es komme ihm vor, als ob der Abg. Windthorst ein bischen an der Nase herumgeführt werde; nur ein ganz klein bischen, mehr wolle er nicht sagen. In Betreff der Botschaft erwidere er dem Abg. von Kardorff, daß, wenn man dem Vorschlage seiner (des Red⸗ ners) Partei gefolgt wäre, das Haus nur eine einheitliche De⸗ batte über die Botschaft gehabt hätte, und nicht ein Stück bei dem Krankenkassengesetz, ein Stück heut beim Antrag Rickert, und ein drittes Stück zu erwarten bei der Etats⸗ berathung. Der Antrag seiner Partei habe von Anfang an die Botschaft als den einfachen Rath der Regierung in Bezug auf die Geschäftsbehandlung aufgefaßt. Nichts anderes sehe auch das Land darin, und erwarte von der Volksvertretung eine selbständige sachliche Entschließung darauf. Die ofsiziöse Presse dagegen habe die Botschaft zu Angriffen auf die liberalen Parteien benutzt, habe aber damit wegen des ge⸗ sunden Sinnes des deutschen Volkes Fiasko gemacht. Der Abg. von Kardorff frage, woher den Liberalen das plötzliche Interesse für das Unfallgesetz komme? Habe denn nicht seine Partei 1878 die erste Initiative in Bezug auf den Schaden⸗ ersatz bei Unfällen ergriffen? Seien nicht auch im vorigen Jahre die liberalen Parteien mit ihrem Entwurf 6 Monate vor der Regierung sertig gewesen? Die Herren vom Centrum könnten froh sein, daß ihr Unfallversicherungs⸗ Entwurf 1881 vom Bundesrath abgelehnt sei; das Centrum selbst komme heute nicht mehr darauf zurück, es könne aber auch nicht verlangen, daß seine jetzigen Reden bei den Liberalen Eindruck machten. Die Regierung nehme auch in dieser Vorlage keine Rücksicht auf die öffentliche Meinung. Der amerikanische Gesandte nenne dies in seiner heute veröffentlichten Note „das Charakteristikum der deutschen Regierung gegenüber anderen Regierungen“. Darum bedürsten Vorlagen, wie die Unfallversicherung im Reichstage, einer gründlichen Umarbeitung, und deshalb seien sie so schwer zu erledigen. Die gegenwärtige Vorlage gebe den Arbeitern Steine statt Brod, und schädige ihre Interessen aufs äußerste. Die Kommission könne eine dem Plenum ent⸗ sprechende Umarbeitung nicht mit Sicherheit vornehmen. Ueber 50 Mitglieder des Hauses seien in den Kommissionen nicht vertreten; wenn also die Kommission den Entwurf mit 11 gegen 10 Stimmen annehme, könne derselbe im Plenum wieder leicht mit 11 gegen 10 Stimmen verworfen werden, und die ganze Kommissionsarbeit wäre ver⸗ geblich. Deshalb sage er: Die Hauptgedanken, die Grundzüge der Unfallsvorlage müßten zunächst im Plenum festgestellt werden, und zwar nicht, wie der Abg. Windthorst meine, in einer Generaldiskussion, sondern er volle über die einzelnen Hauptpunkte Spezialdiskussionen und in Paragraphen bestimmt sormulirte Beschlüsse herbeiführen. Nur so könne das Zustandekommen des Unfallgesetzes gestchert werden. Wenn das Haus dagegen jetzt zunächst den Etat be⸗ rathe, so werde nicht nur die Etatsberathung zersplitte⸗ 4, do im nächsten Jahre doch wieder Nachtragsetats kommen mürden, sondern auch die Berathung des Unfallgesetzes würde hinge⸗ zogen werden. Die Etatsberathung habe im Ducchschnitt 13 Plenarsitzungen erfordert; die nächste Etatsberathung dürfte höchstens zehn Tage beanspruchen. Diese würden das Haus im Herbst doch gaewiß nicht allzusehr aufhalten, wenn man dann nur etwas weniger Rücksicht auf die Jagdliebhaber nehmen, und den Reichstag schon im Oktober einberufen wollte. Nicht die Etatsberathung, sondern die Dauer der Landtagssession, und die anderweitigen Vorlagen des Kanzlers für den Reichs⸗ tag entschieden über die Belastung der nächsten parlamenta⸗ rischen Saison. Der Abg. von Kardorff habe hier wörtlich ausgeführt, daß, weil die Centrumspartei die Tarifreform und die Wirthschaftsgesetze angenommen habe, und damit eine nationale That vollbracht sei, man nunmehr der Centrums⸗ partei auf kirchenpolitischem Gebiet Konzessionen machen könne. Nichts anderes habe er auch im Reichstag ausgeführt. Der Abg. von Kardorff spreche von einem Doppelspiel des Fort⸗ schritts dem Centrum gegenüber. Keine Partei habe hier und im Landtage gegenüber dem Centrum so klar gesagt, was sie wolle und was sie nicht wolle, wie grade die Fortschrittsvartei. Betrachte man dagegen die Freikonser⸗ vativen. Hier erscheine der Abg. von Kardorff wie ein Herz und eine Seele mit den Konservativen und mit der Centrums⸗ partei und im Abgeordnetenhause schlössen die Freikonservativen ein Mitglied aus ihrer Fraktion aus, weil es für den Antrag Windthorst und für den konservativen Antrag gestimmt habe. Die ganze kirchenpolitische Gesetzgebung sei jetzt flottante Effekten auf der Börse der Gesetzgebung. Er wünsche einen kirchenpolitischen Ausgleich aus vielen Gründen, aber nicht am wenigsten deshalb, um diesen Zustand des Marktens und Feilschens der Entscheidung nach Gründen, die nicht aus⸗ gesprochen seien, der Beeinflussung aller Debatten durch die kirchenpolitische Diplomatie zu beseitigen, und wieder dahin zurückzukehren, daß die einzelnen Fragen selbständig ihrer sachlichen Natur entsprechend entschieden würden.

Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister Scholz das Wort:

Meine Herren! Ich hatte eigentlich nicht die Absicht, in der Diskussion dieses Antrags meinerseits zu sprechen; ich durfte ihn in seinem Grundcharakter eigentlich als eine häusliche Angelegenheit an⸗ sehen und dabei der Meinung sein, daß im Allgemeinen ein Jeder, dem eine große schwierige Arbeit obliegt, auch am besten darüber be⸗ findet, in welcher Weise er sie erledigen will. Ich würde von diesem Standpunkt aus etwa nur einer gewissen Befriedigung darüber Aus⸗ druck zu geben haben, daß, soviel ich in dieser Beziehung gehört habe, von allen Seiten der lebhafte Wunsch geäußert worden ist, ja die Regierung früher schon wiederholt geäußert hat, und der in

der Allerhöchsten Botschaft feierlich ausgesprochen ist

nämlich so schleunig wie möglich und so küchtig wie möglich d gesetzgeberischen Aufgabe gerecht zu werden, die Ihnen in dem Gesetz⸗ entwurf über die Unfallversicherung gestellt ist. In dieser Diskussion sind aber doch einige Punkte vorgekommen, die es mir nicht recht angängig erscheinen lassen, dazu ganz zu schweigen.

Der Hr. Abg. Rickert hat geklagt: man mag es machen, wie man will, man macht es der anderen Seite des Hauses, den andern politischen Parteien nicht recht; heute machen wirs so, morgen so, und jedesmal greift man uns an; man weiß nicht, wie man es an⸗ fangen soll, um einmal ihren Beifall zu finden. Ich glaube, in diesen Klagen lag eben mit das Zugeständniß, daß der Antrag doch noch eine wesentlich andere Bedeutung hat, als die etwa, blos im Sinne der Allerhöchsten Botschaft, im Sinne der Förderung des Un⸗ fallversicherungsgesetzes auf die Sache einzugehen. (Abg. Rickert: Warum denn 2) Ja, ich werde Ihnen das gleich auseinandersetzen. Es war in der ganzen demnächst folgenden Auseinandersetzung die Hauptsorge des Hrn. Abg. Rickert, darzuthun, daß die nächste Zeit nicht dem Etat gehören dürfe, sondern nur der Unfallversicherung. Der Hr. Abg. Rickert sagte mit Erinnerung an die Rechnung, die er ja so oft aufgestellt hat und bezüglich deren ich immer nur bewundere, daß sie ein so erfahrener Parlamentarier wie der Hr. Abg. Rickert immer wieder hier vor⸗ bringt, mit der Hoffnung, daß sie den Eindruck des rechnerisch Rich⸗ tigen machen werde: der Etat hat ja im Durchschnitt nur 13 Sitzungen gekostet, diesmal allerdings 18, aber das war eben außergewöhnlich; und mit einer kleinen Wendung sagte er dann im folgenden Satz: also diese 14 Tage wollen wir doch lieber jetzt gleich dem Unfallversicherungegesetz widmen. Als ob 13 oder 14 Sessionen, die dem Etat gewidmet sind, gleich 14 Tage parlamentarischer Arbeit wären! Meine Herren, wer nur ein Jahr im Parlament gewesen ist, wird wissen, welche Arbeit hinter diesen 13 oder 14 Sessionen steckt, welche Zeit und Kraft das in Anspruch nimmt, wie es die Interessen des Hauses nach ganz verschiedenen Richtungen auseinanderzieht, und wie mit einem solchen Exempel von 13 Sessionen nicht das ausgedrückt ist, was die Etatsberathung der Regierung, dem Parlamente und dem Lande über⸗ haupt jedes Jahr kostet. „Es ist das eine ganz falsche Rechnung. Meine Herren! Ich gehöre nicht zu Denen, die jemals in ver ächtlichem Sinne von dem „Kalkulator“ sprechen, ich weiß ich habe das an anderer Stelle schon einmal auszuführen gehabt welch große wichtige Arbeiten diese Männer zu leisten haben. Aber, wenn irgendwo ein rein kalkulatorischer Standpunkt zur Geltung kommt, so ist dies bei Hrn. Abg. Rickert immer wieder der Fall in Bezug auf die sogenannten 13 Tage der parlamentarischen Berathung des Etats.

Was soll es nun, wenn er daran die Offerte knüpft: also diese 14 Tage wollen wir jetzt lieber der Sozialpolitik widmen? Meine Hecren, kann das ernst gemeint sein in dem Zusammenhange mit dem weiteren Satze: so wollen wir im wahren Sinne der Allerhöchsten Botschaft operiren? Nein, meine Herren, wer glaubt, den Sinn der Allerhöchsten Botschaft in der Weise interpretiren zu können, daß er sagt, wenn wir jetzt 14 Tage noch zusammenbleiben und der Sozial⸗ politik widmen, dann thun wir das, was Se. Majestät uns hier ans Herz gelegt hat der hat sie doch nicht verstanden. TWTöe Abg. Rickert hat dann mit großer Kompression will ich sagen die Gründe ausgeführt, die gegen eine zweijährige Etats⸗ periode sprechen. Es handelt sich hier gar nicht um die zweijährigen Etatsperioden, aber der eigentliche Kern des Antrages lugt eben immer vor; er erscheint hier unter dem Ausblick auf die zwei⸗ jährigen Etats und die sollen bekämpft werden, deshalb soll die Un⸗ fallversicherung stärker noch in den Vordergrund geschoben werden. Ich würde die Geduld des hohen Hauses ermüden, wollte ich meiner⸗ seits auf eine materielle Vertheidigung der zweijährigen Etatsperioden bier eingehen. Sie stehen nicht in Frage, aber es steht allerdings eine sehr zeitige Etatsberathung in Frage, und von jeder Etatsberathung gilt, wie ja früher auch schon weitläufig erörtert ist, gewiß auch der Satz, daß je später man sich mit der Feststellung des Etats beschäftigt, desto mehr Sicherheit ist vor⸗ handen. Am allersichersten machte man den Etat dann, wenn man die Rechnung abschließt, dann könnte er gewiß nicht falsch sein. Aber von jedem voraufgehenden Zeitpunkte bis zum Anfang des Etatjahres werden immer unsichere Momente bleiben, und je weiter vorher, defto mehr. Es kommt indessen nicht allein darauf an, den bestmöglichen, überall zutreffendsten Etat zu machen, sondern auch auf die Berücksichtigung anderer Dinge. Man empfiehlt nicht, den Etat so zeitig zu machen, weil das an sich sehr gut sei, sondern weil die übrigen Verhältnisse des Reichs und der Einzelstaaten dies dringend wünschenswerth machen und die Nachtheile geringer erscheinen lassen, die das mit sich bringt. Was soll im Zusammen⸗ hang mit aller Mühe der Regierung, mit vieler Mühe auch der Parteien im Hause, die Uebelstände dieser alljährlichen langen Etats⸗ debatten zu beseitigen, was soll im Zusammenhang damit die Dro⸗ hung: wie können alle die Debatten an die Rechnungen wieder an⸗ knüpfen? Darüber ist Niemand im Zweifel, Sie können mit Interpellationen, bei der Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben, überall können Sie die Geschäfte aufhalten und ver⸗ längern, wenn Sie wollen, aber das will ja doch Niemand, und darum handelt es sich ja nicht und deshalb kann man das nicht als Einwand gelten lassen.

Der Hr. Abg. Richter hat in einer kleinen Einschaltung, auf die ich mit einigen Worten zurückkommen möchte, auf einen in einer Zeitung abgedruckten Brief eines fremden Gesandten hingewiesen und gesagt: diese beherzigenswerthen Worte, die man darin finde, hätten ihn so recht daran erinnert, wie das ganze Verhältniß der Fort⸗ schrittspartei gegenüber der Regierung sich ausdrücken lasse in den Worten: „Wir bekämpfen die Regierung, weil sie nicht der öffent⸗ lichen Meinung, sondern ihrer eigenen folgt“, und weil in dem Lande, welchem dieser Gefandte angehört, das umgekehrte Verhältniß be⸗ stehe, so sei es eben dort sehr viel besser, und die Fortschritts⸗ partei würde dort mit den Zuständen zufrieden sein. Meine Herren! Ich glaube mich darm nicht zu irren, daß es sich um einen Gesandten eines nicht monarchisch regierten Staates handelt, welcher die beherzigenswerthen Worte geäußert haben soll. Ist es aber auch ein solcher, so würde ich doch meinen, daß er kaum zu be⸗ wundern wäre wegen seiner Ansicht, wenn sie übereinstimmt mit der Ansicht der Fortschrittspartei, daß die Regierung deshalb zu be⸗ kämpfen sei, weil sie nicht der öffentlichen Meinung, fondern der eigenen Meinung folgt, das ist der Sat,, welcher vielleicht in ctwas anderer Form hier schon oft erörtert worden ist. Gegen ihn hat der Herr Reichskanzler persönlich in der beredtesten Weise die Auffassung hier schon wiederholt kundgegeben, die er von den Aufgaben der Re⸗ gierung hat. Ich kann es aber doch nicht hingehen lassen, daß das nun wieder ins Land als eine Signatur der traurigen Zustände bei uns ohne Widerspruch hinaustönt. Was ist denn die öffentliche Meinung, der eine Regierung folgen könnte? Alle Tage ändert sie sich, und die Regierung müßte eine wunderbare sein, die es fertig brächte, der öffentlichen Meinung wirklich zu folgen. Hat der Herr Abg. Richter bei uns nicht selbst die Wahrnehmung gemacht, daß die öffentliche Meinung lieber einer zielbewußten starken Regierung folgt? Und das ist doch ein glücklicherer Zustand, als wenn eine schwache Regie⸗ rung sich täglich nach einer öffentlichen Meinung richtet, die ebens veränderlich ist, wie das Wetter!

Hr. Abg. Richter hat das „Vorziehen des Etats“ bemängelt und gegenüber den ausdrücklichen Erklärungen, welche Gründe für die Regierung, für Se. Majestät bestimmend gewesen sind, die Meinung ausgesprochen: es kann nur die Bedeutung haben, das Rückgrat der nächsten Session zu entziehen und die Regierung in die Lage zu setzen, die nächste Session nach Belieben zu schließen, wann es ihr gefällt. Ich weiß nicht, wie weit es zulässig ist, ein solches Motiv der Rezierunß unterzuschieben. Hr. von Kardorff hat im Anfange seiner Rede bereits die Güte gehabt, die Regierung gewissermaßen dadurch in Schutz zu nehmen, daß er seinerseits den Herren von der Seite (links), die dem Hrn. Abg. Richter nahestehen, Motive unter⸗ geschoben hat. Ich glaube für die Regierung kann ich dieses Kampf⸗ mittel nicht gut acceptiren, ich muß mich also d rauf beschränken,

geschobene Motiv entschieden zurück⸗

zuweisen. Ich hätte geglaubt, der Hr. Abg. Richter würde dem Hrn. Abg.

Rickert heute auch noch Unterstützung leihen in Bezug auf die Etatsfrage. Denn neulich wenigstens hatte er bereits sich dahin geäußert, es wäre eine Schmälerung des Etatsrechts dieses Hauses, jetzt schon in die Berathung des Etats für 1884/85 einzutreten. Er ist heute auf diesen Punkt nicht mehr eingegangen, er hat sich jedoch vorbehalten, darüber bei der ersten Lesung des Etats zu sprechen. Ich weiß nicht, ob ich da die Möglichkeit habe, ihm zu antworten, aber ich möchte die Frucht meiner Studien der letzten Tage nicht unbenutzt lassen. Es war mir erinnerlich, daß der Reichshaushalts⸗ Etat wiederholt schon in den Monaten März oder April an den Reichstag gekommen ist, es war mir auch erinnerlich, als ob damals kein Mensch die Klage erhoben hätte, daß der Etat so früh komme, sondern als ob sogar geäußert wäre, es könnte noch früher sein. Ich habe deshalb die stenograpbischen Berichte durch⸗ eblättert und in der That in denen vom Jahre 1873 meine Voraus⸗ etzung vollkommen bestätigt gefunden. Allerdings handelte es sich damals noch um die Etatsjahre, welche mit dem 1. Januar anfingen, immerhin aber trifft das, was damals geäußert ist, wenn Sie das Wort „spätestens“, was darin vorkommt, nur bemerken, noch ebenso für die Jetztzeit zu. Es war am 26. Mai 1873, als der Etat für das Jahr 1874 berathen wurde, und da hatte das Wort der Hr. Abg. Richter; er sagte:

Was nun den neuen Etat betrifft, so sind wir zu meinem Bedauern erst heute, am 26. Mai, in der Lage, in die Etatsbe⸗ rathung eintreten zu können, nachdem der Reichstag mehr als 2 Monate bereits in Berlin versammelt gewesen ist. Wenn wir dazu kommen, ein Gesetz über die Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung zu machen, so meine ich, müßte der erste Paragraph dieses Gesetzes eine Bestimmung dahin treffen, daß der Reichs⸗ haushalts⸗Etat vollständig bis spätestens zum 1. April d. J., dem Reichstage vorzulegen ist.

Erwägen Sie also das „bis spätestens“, so hieß es, nament⸗ lich in Verbindung mit den Klagen, daß der Reichstag schon 2 Monate versammelt war, daß nach dem damaligen Etatsjahr die Vorlage im Februar etwa dem Herrn Abgeordneten durchaus passend und zweck⸗

mäßig erschien, das würde, auf die heutigen Verhältnisse übertragen, bedeuten, daß die Vorlage im April oder Mai durchaus seinen Auf⸗ fassungen entsprechen müßte, und daß da von Verkürzung der Rechte des Hauses, von einem schlechten Etat, von einer Verkümmerung der Finanzrechte überall keine Rede sein könne.

Ich habe heute, wo die Klagen über die Verstümmelung des Etatsrechts bereits ihren Anfang genommen haben, dies gleich in Er⸗ innerung gebracht, um daran die Bitte zu knüpfen: Meine Herren! Lassen Sie doch diese Frage nicht immer Gegenstand der politischen Parteistellung sein, entschließen Sie sich doch, die Etatsaufstellung lediglich nach den praktischen Rücksichten erfolgen zu lassen, wie sie das Beste des Reichs und das Beste der Einzelstaaten erfordert, dann wird ein großer Theil des Streites geschwunden sein, und eine große Masse Zeit gewonnen sein, für die wir alle dankbar sein werden.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz erwiderte, vor einem Jahre habe das Haus über das Unfallgesetz eine ausgiebige Generaldiskussion gehalten, und es mit einem anderen Gesetz zusammen einer Kommission überwiesen, welche jenes zweite Gesetz mit Aufbietung aller Kräfte so weit gefördert habe, daß es gestern im Plenum habe zu Ende geführt werden können, also sei für das Unfallgesetz der Kommission nur wenig Zeit geblieben. Der Abg. Rickert sage ja auch selbst, daß sein Antrag keinen Vorwurf für die Kommission enthal⸗ ten solle. Der Abg. Rickert bezeichne als Zweck seines Antrags die Beschleunigung des Unfallgesetzes, aber das Gegentheil werde erreicht; zunächst habe derselbe dem Hause den heutigen Tag gekostet. Dann habe die Kommission aber selbst die wichtig⸗ sten prinzipiellen Fragen in Berathung genommen, und wenn hiernach ein Zustandekommen nicht wahrscheinlich sei, so werde sie selbst dem Hause darüber berichten, also dasselbe, was der Abg. Rickert wolle. Komme die Kommission aber zu einem anderen Beschluß, so müsse sie, wenn das Haus den Antrag Rickert annehme, doch einen Bericht liefern, und es folge eine zwecklose und zeitraubende Generaldebatte. Jedenfalls müsse die Kommission doch aber

erst zu irgend welchen Beschlüssen kommen. Er bitte also,

den Auktrag Rickert als zwecklos, ja als schädlich abzulehnen, mindestens aber dem Antrag Windthorst zu folgen.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Der Antragsteller Abg. Rickert erklärte, der Aba. von Kardorff irre; alle Liberalen seien von vornherein gleichmäßig der jetzt von ihm ausgesprochenen Meinung gewesen. Er habe schon vor der Verhandlung im Reichstage im preußischen Ab⸗ georbnetenhause dasselbe ausgeführt, wie der Abg. Richter hier. Der Abg. von Kardorff hätte lieber statt solchen mit der Sache nicht im Zusammenhange stehenden Behauptungen einen einzigen Grund gegen seinen Antrag geltend machen sollen. Das habe derselbe nicht gethan. Der Finanz⸗Minister habe über die Länge der Etatsberatbungen gesprochen der Minister habe dabei wohl mehr an Preußen gedacht wie an das Reich aber über die Hauptsache, über die Stellung der Regierungen zu den mwesentlichsten Punkten der Vorlage kein Wort. Der Etat erfordere thatsächlich nur 13 Sitzungstage und nur diese dabei bleibe er könnten hier in Rechnung gestellt werden. Die Verhandlungen der Budgetkommission störten die Arbeiten der Unfallversiche⸗ rungs⸗Kommission in keiner Weise. Sie gingen nebeneinander her. Daß der Etat, in dessen Berathungen das Haus ein⸗ treten wolle, in sachgemäßer Weise festgestellt werden könne, habe der Finanz⸗Minister ebenfalls bewiesen. Daß das Gegen⸗ theil geschehen müsse, werde die Etatsverhandlung lehren.

Der Abg. von Kardorff bemerkte persönlich, er müsse zu⸗ geben, daß er versäumt habe, in seiner Rede auf den Antrag Rickert einzugehen.

Nachdem der Abg. Rickert den Antrag Buhl in den seini⸗ gen aufgenommen hatte, wurde dem Antrage Windthorst gemäß dieser modifizirte Antrag mit 113 gegen 92 Stimmen der Unfallversicherungs⸗Kommission überwiesen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ¼ Uhr auf Mittwoch 12 Uhr.

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9. Familien-Nachrichten.

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Subhastationen, Aufgebote, Vor

ladungen u. dergl. jauf Auflösung der n b 8 9 Bütergemeinschaft. Zur mündlichen Ver⸗

D Fbea g I handlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer Der Klempnermeister Heinrich Krieger zu Lauen⸗ des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 28. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr,

119635]2 Seffentliche Zustellung. ehelichen C

burg i. Pommern, vertreten durch den Justiz⸗Rath Buauck daselbst, klagt gegen den Klempnermeister Felimm Peaul Kaestner, früher in Lauenburg, jetzt unbekannten be 8 Alufenthalts, wegen 225 rückständiger Wohnungs⸗ miethe für die Zeit vom 1. Oktober 1882 bis 1. April 1883 mit dem Antrage auf Zahlung von 225 nebst 5 % Verzugszinsen seit dem 1. April 1883 und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ [16730] handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ 116730. gericht zu Lauenburg i. Pommern auf den 6. Juli 1883, Mittags 12 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lauenburg i. Pomm., den 24. April 1883. Barts, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

11¹9634] Oeffentliche Zustellung.

Der Böttchermeister und Hausbesitzer Labes zu Schweidnitz, vertreten durch den Justizrath Herold bierselbst, klagt gegen den Tischlermeister Eduard Klausch, früher zu Schweidnitz, jetzt seinem Aufent⸗ haben, halte nach unbekannt, wegen rückständiger Miethe auf die Zeit vom 1. September 1882 bis 1. April. 1 1883 per 141 75 ₰, mit dem Antrage auf Zah⸗ hierselbst auf lung von 141 75 und das Urtel für vorläufig vollstreckbav zu erklären, und ladet den Beklagten

das Königliche Amtsgericht zu Schweidnitz auf den 11. Juli 1883, Vormittags 9 ½ Uhr. Die Einlassungsfrist ist auf eine Woche festgesetzt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schweidnitz, den 28. April 1883. . Brandes,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [19480] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Eick vertretene, zum Armenrechte zugelassene, geschäftslose Mathilde Heu⸗ ser, Ehefrau Carl Knipping in Remscheid, hat gegen [14903]1

hren genannten Ehemann, Feilenschmied Carl Knivp⸗ ping zu Remscheid, beim Königlichen Landgerichte t zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage:

die zwischen der Klägerin und ihrem genannten CEhemanne beftehende gesetzliche. Gütergemeinschaft Herzogthume mit Wirkung vom Tage der Klagezustellung für auf⸗ gelöst zu erklären. 1“

Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den st 14. Juli d. J., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ sonst saale der II. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Elberfeld anberaumm.

Der Landgerichts⸗Sekretär:

Der L2 892 Van se m.

[19479] Bekanntmachung.

irgend

Rechte auf

Klage erhoben mit dem Antrage:

Zbehändigungstage aufzuheben. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 13. Juli d. J., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗

werden.

saale der 11. Civilkammer des Königlichen Land Großtherzoglich Mecklenburgische Lehnkammer.

gerichts zu Elberfeld anberaumt. Der Landgerichts⸗Sekretär:

[19128] Gütertrennungsklage.

Bornheim, wegen Gütertrennung mit dem Antrage

Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts:

Landgerichts⸗Sekretär.

1) Der Buchbinder Mar Wendt, aus Perleberg gebürtig, zuletzt unbekannten Aufenthalts,

von Waltershausen, z. Z. unbekannten Aufenthalts, welche hinreichend verdächtig erscheinen,

als Ersatzreservist I. Klasse ausgewandert zu sein, ohne von seiner bevorstehenden Auswan⸗ derung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu

von dem Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando zu Gotha ausgestellten Erklärungen vom 31. März

1883 verurtheilt werden. Schloß Teuneberg bei Waltershausen in Thü⸗ [19486] ringen, den 12. April 1883. 99 Der Gerichtsschreiber

Auf den Antrag des Rittmeisters a. D. August von Oertzen auf Neddemin werden hierdurch alle Diejenigen, welche an dem mit Landesherrlicher Ge⸗ nehmigung von ihm verkauften, in dem hiesigen belegenen Mannlehngute Neddemin nebft Zubehörungen aus einem Lehen⸗, Fideikommiß⸗, Näher⸗, Retracts⸗, Revocations⸗, Reunions⸗, Relut⸗ tions⸗, Agnations⸗ und Successions⸗Rechte oder aus einem lehnrechtlichen

Freitag, den 6. Juli dieses Jahres, peremtorisch anberaumten Termine Mittags 12 Uhr vor Großherzoglicher Lehnkammer allhier in Perso⸗ —T

1 8 9., 1 2 oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, 6 tene Die durch Rechtsanwalt Schmitz I. vertretene, ihre ve gelug Ansprü Fe 8 K I u⸗ v um Armenrechte zugelassene, geschäftslose Ehefrau ihre vermeintlichen Ansprüche rein und gene E1““

8* M ,” Ri trunk it 48 Johanne geben, solche völlig und genügend zu bescheinigen und es Metzgers Carl Rübenstrunk in Barmen, Johanne, wegen deren Ausübung und Geltendmachung sich be⸗ geborene Nagel, daselbst, hat gegen ihren genannten 11 1d e eaeüe e Che e111“A“; Elberfeld stimmt, unumwunden, ohne allen Vorbehalt und ohne vhemann beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Fristgesuch zu erklären, widr genfals sie mit dg 3 1 1 ar nicht od icht vorschriftsmäßig angegebenen 8 zwischen den Parteien bestehende gesetzliche Fers Püc⸗ t. ser vasic g Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Klage⸗ unter dem gewöhnlichen Nachtheile werden a

Nenstrelitz, den 27. März 1883.

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Die Christine Reintgen, ohne Gewerbe zu Born⸗ Proklam finden zur Zwangsversteigerung der der heim, Ehefrau Peter Assenmacher daselbst, vertreten Ehefrau des Maurergesellen Taeger, Dorothec, geb. durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Rath IJ. zu Bonn, Urban, gehörigen canonfreien Häuslerei Nr. 27 zu klagt gegen den Peter Assenmacher, ohne Gewerbe zu] Neukloster, mit Zubehör, Termie—

1) zum Verkaufe nach zuvoriger

der zwischen ihnen bestehenden rung der Verkaufsbedingungen

2) zum Ueberbot am

Donner, gehörenden Gegenstände am

in Waltershausen wohnhaft, z. Z.

stücks mit Zubehör gestatten wird.

Ersterer Warin, den 26. April 1883.

als beurlaubter Landwehrmann ohne Erlaubniß Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsche ausgewandert zu sein,

Amtsgericht.

Letzterer E. Guth,

Gerichtsdiätar.-

Uebertretung gegen §. 360 Z. 3 des St. G. B. [19503] werden auf Anordnung des Herzogl. Amtsgerichts 8

den 29. Juni 1883,

Vormittags 9 Uhr, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor 5* 1.““

auptverhandlung geladen. fa äcge 27. April 1883

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben ismar, den 27. April 1883.

auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung

enneberg Termine nicht statt.

H. Fischer, Akt.⸗Geh.

9

erklärt.

Sonnabend, den 14. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr,

Sonnabend, den 4. Angust 1883, Vormittags 11 Uhr, v11.““

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ Reichs⸗Kassenscheine . . . ... 2,065 stück und an die zur Immobiliarmasse desselben Noten anderer Banken

Sonnabend, den 14. Juli 1883,

Vormittags 10 ½ Uhr,

im hiesigen Amtsgerichtsgebäude sta⸗

Auslage ETö“ vom 59 ve

1883 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem 1

zum Sequester bestellten Tischlermeister Carl Wie⸗ o 1

2) der Klempner Wilhelm Reinhold Sahlender bring zu Neukloster, welcher Kaufliebhabern nach Umlaufende Noten ““ vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund⸗ Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗

Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber

Viecheln ist eingestellt und finden die auf der Metallbestand 8 88 8 8 8 C ρ . X soh o 819 1 . 3 e 30. Juni d. J. resp. 21. Juli d. J. angesetzten Bestand an Reichskassenscheinen. 61,065.

8 Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung:

Durch das am heutigen Tage verkündete Urtheil 8 ;. E5 Der Reservefonds. ö A erichts. II des unterzeichneten Amtsgerichts ist der am 11. Mai Der Ref f Heinrich Arnold Hermann Schneider für todt

Dortmund, den 17. April 1883. Königliches Amtsgericht.

endlicher Reguli⸗ Wochen⸗Ausweise der deutschen am b Zettelbanken.

Danziger Privat⸗Actien⸗Bank.

[19579) Status am 30. April 1883. Activa. Metallbestand.

915,774 407,000

¹“¹“; 7,223,763 Lombardforderungen 1,102,750 Effekten⸗Bestand. 894,516

tt. 8 Sonstige Activa 2,288,577

Passiva.

Berzinsliche Depositen⸗Kapitalien Sonstige Passiva

Eventuelle Verbindlichkeiten aus wei⸗ ter begebenen, im Inlande fälligen Wechseln

Leipziger Kassenverein.

Das Zwangsversteigerungsverfahren betreffend die aůfts- m 30. 2 882 Tischler Sievert'sche Häuslerei Nr. 24 zu Hohen⸗ 11sgchüfts bcaae . 30. April 1883.

8

1,101,400.

778,000. 9,659,679. 1,686,206.

950,766.

195,497. 2,911,500.

8 Noten anderer Banken Sonstige Kassenbestände Bestand an Wechseelnl. Lombardforderungen. ise““ sonstigen Activen. Passiva.

Das Grundkapital

Der Betrag der umlaufenden Noten

bindlichkeiten (Giro⸗Creditoren) 1,855,658.L Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten. 4902,065.

rialien⸗Bureau.

[194690) Der Bedarf von ungefähr

300 Ctr. Braunkohlen

immer gewiesen

v. Dewitz.

Centner anzugeben.

Verkäufe, Berpachtungen, Submssionen ꝛc. Verkauf von 4300 Tonnen alten Schienen und 86 anderen Oberbau⸗Materialien: Termin am 16. Mai Status der Chemnitzer Grunde jetzt Vormittags 11 ;- NN und 11“ er künftig Ansprü ; ermeine en di en werden für 50 abgegeben. Hannover B oder künftig Ansprüche zu haben vermeinen, geladen dingungen we d. abgegeb 8 . 8 und aufgefordert, in dem zur Anmeldung solcher den 22. April 1883. Königl. Eisenbahn⸗Mate⸗ [19624]

Bekanntmachung.

610 chm kienen Klobenholz, V scheine

für die unterzeichnete Anstalt pro 1. Juli d. J. bis Ende Juni 1884 zur direkten Einlieferung nach Bedarf soll durch Submission beschafft werden. Versiegelte Offerten werden bis zum 17. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr. im Geschäftszimmer der Anstalt entgegengenommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submit⸗ tenten erböffnet. Es können jedoch nur diejenigen Submittenten berücksichtigt werden, welche die im Geschäftszimmer der Anstalt ausgelegten Bedingun⸗ gen eingesehen und unterschrieben haben, oder die⸗ selben als maßgebend in ihren Offerten anerkennen. Die Preisforderungen sind beim Holz und Torf bindlichkeiten. mit und ohne Anfuhr ꝛc. in die verschiedenen Auf⸗ bewahrungsräume getrennt und bei den Kohlen pro

Potsdam, den 28. April 18823. Königliches großes Militär⸗Waisenhaus.

Die sonstigen Nasegan 1““ 78,825. 65 Weiter begebene im Inlande zahlbare Wechsel: 9,276. 85. Die Dirertion des Leipziger Kassenvereins.

8 adtbank

in Chemnitz 8

am 30. April 1883

Activa.

Cassa 1

Metallbestand 225,001. 24.

Reichskassen⸗

14,020.—.

Noten anderer

Banken 189,200.—. Sonstige Kassen-

bestände 29,522. 08.

-— 457,743. 32. e“*“ 3,292,106. 65. Lombardforderungen 66,450.—. eö1ö““ 127,500.— Sonstige Activen. 8 470,876. 72.

Passiva. Grundkapital 510,000. —. Reservefonddsss 127,500. —. Betrag der umlaufenden Noten 506,300.—. Sonstige täglich fällige Ver⸗

150,524. 43.

bundene Verbi 3,067,800. —. Sonstige Passiven 52,552. 26. Weiter begebene und zum Incasso g Se im DU

Inlande zahlbare Wechsel 293

An eine Kündigungs i ge⸗ 1 eiten