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in St. Petersbura. Nach einer von G. Broling.
Die am 1. Mai tröffnete schweizerische Landesaus⸗ tellung in Zürich. Originalzeichnung von L. Wagner. — Die Führer der madagassischen Gesandtschaft: Chef⸗Minister Ravoninahitriniarivo und Handels ⸗Minister Ramaniraka. — Guck, Guck! Gemälde von G. Wertheimer. — Ein Sonntag in der Kunstausstellung. Gemälde von Egisto Lancerotto. — Frühlings⸗ morgen im Wiener Wald. Originalzeichnung von August Schäffer. — Hermann Schultze⸗Delitzsch, †f am 29. April, — Scenen aus dem Schauspiel „Der Mohr des Zaren“ von Richard Voß. Nach der Aufführung im Königlichen Theater zu Hannover gezeichnet von Grote. — ,— — Coßma Wagner. — Moden: Krinolette⸗Unterrock. — Polptechnische Mittheilungen: Der Tour⸗ niqnet⸗Hosenträger als praktisches Verbandmittel bei Verwundungen. 5 Figuren. Menkels Kaiserstuhl. 3 Figuren. Neuerung an den ogen. Mylordwagen. 8 6.
Gewerbe und Handel.
In Cagliari auf der Insel Sardinien wird am 1. Juni d. J. ine auf die Dauer von drei Wochen berechnete Internationale Ausstellung von zur Landbewässerung und Viehtränke geeigneten wasserhebenden Maschinen und Apparaten eröffnet. Die Anmeldungen haben bis zum 15. Mai d. J. zu erfolgen. 1 b — Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis Ende April 1883 187 200 ℳ 3 ½ %, 15 677 100 ℳ 4 %, 44 323 800 ℳ 4 ½ % und 9 198 900 ℳ 5 %, zusammen 69 387 700 ℳ Pfandbriefe ausgegeben, wovon noch 187 200 ℳ 3 8½ %, 15 423 300 ℳ 4 %, 36 777 900 ℳ 4 ½ % und 6 942 600 ℳ 5 %, zusammen 59 331 000 ℳ
fandbriefe verzinslich sind. Es sind zugesichert, aber noch nicht ab⸗ ehoben 554 400 ℳ, im Laufe des Monats April 1883 angemeldet Grundstücke mit einem Feuerversicherungswerthe von 162 450 ℳ
Breslau, 2. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Verwaltungsraths der Oberschlesischen Eisenbahngesell⸗ schaft machte die Direktion die Mittheilung, daß der Minister Mavbach mit den von dem Verwaltungsrath vorgeschlagenen Kohlen⸗
arif⸗Ermäßigungen sich einverstanden erklärt habe.
Nürnberg, 2. Mai. (Hopfenmarktbericht von Leopold
Held.) Gestern und heute wurden gegen 200 Ballen hier verkauft. Mit Ausnahme von etwa 30 Säcken geringer Waare, die um 295 — 305 ℳ Nehmer fanden, bestand der größte Theil des Umsatzes aus Mittelhopfen, deren Preise je nach Qualität zwischen 345 und 385 ℳ schwankten. Die Zufuhr der letzten beiden Tage war belanglos. Die Stimmung ist ruhig, fest. Washington, 3. Mai. (W. T. B.) Die Obligationen, welche in Folge des 120. Aufrufs bis jetzt an den Staatsschatz zur Amortisirung eingereicht worden sind, belaufen sich auf etwa 11 ½ Millionen Dollars.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 3. Mai. (W. T. B.) Kapitän Dunham von der Bark „Nicosia“ hat seinen Bericht über den Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Habsburg“ dahin vervollständigt, daß er den „Habsburg“ am 20. v. M. auf 47.37 Grad nördlicher Breite und 20. 16 Grad westlicher Länge angetroffen habe; das Wetter sei schön gewesen, das Schiff habe beim Winde gelegen und an Bord sei Alles wohl gewesen.
Bremen, 4. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Nürnberg“ ist am 3. d. in Havre eingetroffen, der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Fulda“ hat heute früh 2 Uhr auf der Ausreise St. Vincent passirt.
Hamburg, 4. Mai. (W. T. B.) Der Hamburger Post⸗ dampfer „Hammonia“ hat, von New⸗York kommend, die Scilly⸗Inseln passirt.
Ir Mai (W. T. B.) Der Lkoyddampfer
Ceres“ ist gestern Nachmittag aus Konstantinopel hier eingetroffen. 8 Riga, 3. Mai. (W. T. B.) Der englische Dampfer „Camoens'“ ist heute hier eingelaufen, und es kann die Schiffahrt demnach als eröffnet betrachtet werden.
q7. .. S.) Der Dampfer „Greece“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie
C. Messingsche Linie) und der Dampfer des Norddeutschen loyd „Salier“ sind heute früh 6 Uhr hier eingetroffen.
Berlin, 4. Mai 1883.
n einem Personenwagen dritter Klasse der auf der Strecke Soest⸗Düsseldorf coursirenden Züge gerieth am 1. d. Mts. Abends während der Fahrt zwischen den Stationen Ratingen und Hösel dadurch in Brand, daß Feuerwerkskörper, elche ein Passagier verbotswidrig als Handgepäck mitführte, sich entzündeten. Von zwei Personen, die sich durch einen Sprung aus dem Coups zu retten suchten, ist eine Frau tödt⸗ lich verletzt und bereits gestorben; ein Mann hat eine Arm⸗ errenkung erlitten. Vier Personen, welche bis zum Anhalten es Zuges im Coupé verblieben, haben erhebliche aber an⸗ scheinend nicht lebensgefährliche Brandwunden davon getragen. Die Verletzten haben im Krankenhause zu Kettwig die erste rztliche Hülfe gefunden.
Die neunte Mastviehausstellung war am letzten Aus⸗ ellungstage, am gestrigen Donnerstag, von vielen Tausenden besucht, nd namentlich konnte in den Nachmittagsstunden die Pferdebahn om Alexander⸗Platz aus kaum den Verkehr bewältigen, trotzdem von der Direktion eine sehr große Zahl Wagen eingestellt waren.
Die vom Comité aufgestellte Prämienliste bringt ein Verzeichniß
der auf der 9. Mastviehausstellung zu Berlin laut Beschluß der esammtjury vertheilten Preise: Die goldene Staatsmedaille Sr. Majestät des Kaisers und Königs wurde für die höchste Züchterleitung dem Grafen zu Eulenburg⸗Liebenberg verliehen. A. Rindvieh aller Rassen: Ehrenpreise des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten: eine Bronzestatuette: Stier, on Stiegler⸗Sobotka, eine Bronzestatuette: Kuh, Preuß⸗Friedrichsaue. Ehrenpreise der Stadt Berlin: Brause⸗Welkersdorf 250 ℳ, für allgemei Leistungen Preuß⸗Friedrichsgaue 500 ℳ, Opitz von Boberfeld⸗Witoslaw 750 ℳ, Rehfeld⸗Golzow 500 ℳ Nathu⸗ ius⸗Preis: goldene Medaille: Graf zu Eulenburg⸗Liebenberg. üchter⸗Ehrenpreis des Klub der Landwirthe zu Berlin Rehfeld⸗ Golzow. An ersten Preisen erhielten: I. Kälber, bis 3 Monat alt: 1 Preis von 75 ℳ.: Brause⸗Welkersdorf, 1 Preis von 75 ℳ: Hein⸗Neuenhagen, 1 Preis von 75 ℳ: Holz Flinkow. II. Kälber, 3 — 6 Monat alt: 1 Preis von 90 ℳ: Baumann⸗Braunschweig, Preis von 90 ℳ: Sobbe⸗Ludwigshöhe. III. Kalben (Fersen und Stärken) und Kühe nicht voll 3 Jahre 1 : a. Stämme des deutschen Tieflandes: 1 Preis von Preuß⸗Friedrichsaue; b. Stämme des deutschen Höhe⸗
1 Preis von 200 ℳ: Rehfeld⸗Golzow; c. englische Rassen und Stämme: 1 Preis von 200 ℳ Preuß⸗Friedrichsaue; d. alle andern vorstehend nicht genannten Rassen und Stämme: 1 Preis von 200 ℳ Preuß⸗Friedrichsaue; e. Kreuzungen: 1 Preis von 200 ℳ Bitter Gostkowo, 1 Preis von 200 ℳ Rehfeld⸗Golzow. IV. Kal⸗ ben (Fersen, Stärken) und Kühe, 3 Jahre alt und älter: a. Stämme des deutschen Tieflandes: 1 Preis von 200 ℳ Preuß⸗Friedrichsaue; b. Stämme des deutschen Höhelandes: 1 Preis von 200 ℳ Preuß⸗Friedrichsaue; c. englische Rassen und Stämme: 1. Preis von 200 ℳ Ruhnke⸗ Ruwen; d. alle anderen vorstehend nicht genannten Rassen und Stämme: 1 Preis von 200 ℳ Kleinschmidt⸗Nitterwitz; e. Kreuzun⸗
200 ℳ Opitz von Boberfeld⸗Witoslaw; b. Stämme des deutschen Höhelandes: 1 Preis von 200 ℳ Preuß⸗Friedrichsaue, 1 Preis von
von 200 ℳ Preuß⸗Friedrichsaue; d. alle anderen vorstehend nicht ge⸗
200 ℳ Rehfeld⸗Golzow; c. englische Rassen und Stämme: 1 Preis
nannten Rassen und Stämme: 1 Preis von 200 ℳ Opitz von Boberfeld⸗ Witoslaw; e. Kreuzungen: 1 Preis von 200 ℳ von Stiegler⸗Sobotka, 1 Preis von 200 ℳ Rehfeld⸗Golzow. VI. Ochsen, 3 Jahre alt und älter: a. Stämme des deutschen Tieflandes: 1 Preis von 200 ℳ Graf Eulenburg⸗Liebenberg, 1 Preis von 200 ℳ Haß⸗Lippinken; b. Stämme des deutschen Höhelandes: 1 Prreis von 200 ℳ Rehfeld⸗Golzow, 1 Preis von 200 ℳ Graf Tschirschky⸗Renard, Gr. Strehlitz; c. eng⸗ lische Rassen und Stämme: 1 Preis von 200 ℳ Pren. Hilebrichs⸗ aue; d. alle anderen vorstehend nicht genannten Rassen und Stämme: 1 Preis von 200 ℳ Schadow⸗Niederhof; e. Kreu⸗ zungen: 1 Preis von 200 ℳ von Hansemann⸗Antons⸗ hof. VII. Bullen: a. Stämme des deutschen Tieflandes: 1 Preis von 100 ℳ von Hansemann⸗Antonshof, 1 Preis von 100 ℳ Müller⸗Gurznow; b. Stämme des deutschen Höhelandes: 1 Preis von 100 ℳ Brause⸗Welkersdorf; c. englische Rassen und Stämme: 1 Preis von 100 ℳ Opitz von Boberfeld⸗Witoslaw; d. alle anderen vorstehend nicht genannten Rassen und Stämme: 1 Preis von 100 ℳ von Reißner⸗Heidersdorf; e. Kreuzungen: 1 Preis von 100 ℳ Reh⸗ feld⸗Golzow. 88
B. Schafe aller Rassen: Züchter⸗Ehrenpreise des Mini⸗ steriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten: eine Bronze⸗ statuette: Bock, Meister⸗Sängerau; eine Bronzestatuette: Schaf, Nathu⸗ sius⸗Alt⸗Haldensleben. Ehrenpreis der Stadt Berlin 500 ℳ Klein⸗ schmidt⸗Nitterwitz. An ersten Preisen wurden verliehen: VIII. Läm⸗ mer bis 6 Monatalt: 1 Preis von 120 ℳ Preuß⸗Friedrichs⸗ aue, 1 Preis von 120 ℳ Kiepert⸗Marienfelde. IX. Hammel und Schafe, in Loosen von 3 Stück, über 6 —18 Monat alt: a. Merinos 1 Preis von 120 ℳ Meister⸗Sängerau; b. Southdowns 1 Preis von 120 ℳ Kleinschmidt⸗Nitterwitz; c. Hampfhire, Shrop⸗ shire, Orfordshiredowns und verwandte Stämme 1 Preis von 120 ℳ Sattig⸗Würchwitz; d. Kreuzungen: Sovuthdown⸗Kreuzungen 1 Preis von 120 ℳ] Kleinschmidt⸗Nitterwitz, Kreuzungen mit anderen englischen Rassen 1 Preis von 120 ℳ Brauer⸗ Hohenhausen. X. Hammel und Schafe, in Loosen ron 3 Stück, 18 Monat alt und älter: a. Merinos: 1. Preis von 120 ℳ Ramm⸗Deetz; b. Southdowns: 1. Preis von 120 ℳ Rehfeld Golzow, c. Hampshire, Shropshire, Oxfordshiredowns und verwandte Stämme: 1 Preis von 120 ℳ Rehfeld⸗Golzow; d. Kreuzungen: Southdown⸗ Kreuzungen: 1 Preis von 120 ℳ Dom. Bedlewo; Kreuzungen mit anderen englischen Rassen: 1 Preis von 120 ℳ Sattig⸗Würschwitz. XI. Schafe einzelne ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht: a. Sovuthdowns: 1 Preis von 50 ℳ Kleinschmidt⸗Nitterwitz, b. Hampshire, EShropfhire, Orfordshiredowns und verwandte Stämme: 1 Preis von 50 ℳ Brauer⸗Hohenhausen, 1 Preis von 50 ℳ Leßmann⸗Gr. Mahner; c. Kreuzungen: Southdown⸗Kreuzungen: 1 Preis von 50 ℳ Klein⸗ schmidt⸗Nitterwitz, Kreuzungen mit anderen englischen Rassen: 1 Preis von 50 ℳ von Borries⸗Eckendorf.
C. Schweine aller Rassen: Züchter⸗Ehrenpreis des König⸗ lichen Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten: Eine Bronze⸗Statuette: Eber, Brauer⸗Hohenhausen. Ehrenpreis der Stadt Berlin für die vorzüglichste Leistung: 500 ℳ Beilke⸗Güdenhagen. Ehrenpreis des ofschlächtermeisters Bergmann in Berlin für die vorzüglichste feine Marktwaare: Eine Bronze⸗Sta⸗ tuette: Mastschwein, Fischer⸗Lischowv. An ersten Preisen wur⸗ den verliehen: XII. Schweine bis 8 Monat alt: 1 Preis von 100 ℳ Beilke⸗Güdenhagen, 1 Preis von 100 ℳ Fischer⸗Lischow, 1 Preis von 100 ℳ Graf Hahn⸗Basedow, 1 Preis von 100 ℳ Keding⸗Neppersdorf. XIII. Schweine, 8 bis 14 Monat alt: 1 Preis von 100 ℳ Graf zu Eulenburg⸗Lieben⸗ berg, 1 Preis von 100 ℳ Heydemann⸗Thalberg, 1 Preis von 100 ℳ Schubart⸗Lüssow, 1 Preis von 100 ℳ Wornde⸗Klingenberg. XIV. Schweine, 14 Monat alt undältere: 1 Preis von 100 ℳ, Brauer⸗Hohenhausen.
Im Polytechnikum an der Charlottenburger Chaussee ist gestern Vormittag 11 Uhr die 56. Ausstellung der Königlichen Akademie der Künste eröffnet worden, und zwar war der Bessch verselben bereits am ersten Tage ein sehr reger. Die ausgestellten Kunstwerke nehmen außer dem weiten Vorplatz und dem großen Glas⸗ hof nicht weniger als 30 Räume ein, die sich im Erdgeschoß und dem ersten Stockwerk ziemlich weitläufig, aber doch auch wieder in der Kin⸗ sicht vortheilhaft vertheilen, als dadurch jeder Ueberfüllung vorgebeug ist und die Cirkulation in den weiten Korridoren und auf den breiten Treppen sich mit großer Bequemlichkeit vollziehen kann. Als Führer durch die Ausstellung dient wieder ein mit Iillustrationen in Facsimile⸗Reproduklion nach den Originalzeichnungen der aus⸗ stellenden Künstler reich ausgestatteter Katalog, der wie früher im Verlage von Rudolf Schuster hierselbst erschienen ist. Die beigegebenen 127 Abbildungen zeigen diesmal außer den her⸗ kö nmlichen Zink⸗Aetzungen auch eine Reihe von solchen auf Stahl⸗ platten, die sich durch größere Tiefe und Sättigung des Tons vor jenen auszeichnen, während diese wieder den Umriß gewissen⸗ hafter zum Ausdruck bringen. Dem Katalog vorange⸗ schict ist, wie üblich, die Chronik der Akademic. Die darin behandelte Epoche vom 1. August 1881 bis dahin 1882 ist ganz besonders verhängnißvoll gewesen, denn die Akademie hat in dieser Zeit außer ihrem Präsidenten, Hitzig, sechs Nlitglieder (Wüerst, Steinbrück, de Bièfve, Friedrich Weber, Drake und Möller) und zwei Ehrenmitglieder (Knerk und Graf Stillfried) durch den Tod verloren. Diesen Dahingeschiedenen werden warm empfundene Nekrologe gewidmet und sodann ein Verzeichniß der auf der letzten Ausetellung mit Medaillen ausgezeichneten Künstler sowie eine Sta⸗ tistik der ersteren geboten. Die gegenwärtige Ausstellung steht danach in Bezug auf die Zahl der Oelgemälde um mehr als 150 Nummern vor jener zurück (1881:854, 1883: ca. 700), während die übrigen Abtheilungen sich ungefähr gleich geblieben sind (Plastik: 1881: 135, 1883: 137; Aquarelle, Zeichnungen, Kupferstiche, Lithographien, Holzschnitte: 1881: 100, 1883: 101; architektonische Entwürfe: 1881: 29, 1883: 29). Das Ausland ist wie in früheren Jahren wenig vertreten. Manche bedeutende Malernamen fehlen ganz oder sind nur durch geringere Werke repräsentirt. Auch die schon seit einem halben Dezennium sich stets wiederholende Klage über die Ab⸗ wesenheit der Malerei großen Styls hat leider wieder ihre Berechtigung, dagegen hat die Plestik einzelne vorzügliche Schöpfungen aufzuweisen. Wir kommen auf die Ausstellung noch in mehreren Artikeln zurück. Bemerkt sei nur noch, daß die Direktion der Berlin⸗Charlottenburger Pferde⸗Eisenbahngesellschaft, außer ihren regelmäßig laufenden Wagen noch Extrawagen eingestellt hat, welche vor dem Hauptportal des Polytechnikums halten. Für die Ver⸗ pflegung der Besucher ist durch Restauration Erdgesch d im ersten Stockwerk gesorgt. “
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Aus den reichen Drezdener Sammlungen sind bisher nur die erlesensten Stücke des Grünen Gewölbes durch das im Verlage von Paul Bette in Berlin erschienen Prachtwerke in einer Weise publi⸗ zirt worden, die ein wirklich fruchtbringendes Studium ermöglicht. Ein auf zwei stattliche Bände berechnetes Werk von zusammen 200 Lichtdrucktafeln, die im Atelier der Hofphotographen Römmler und Jonas zu Dresden hergestellt werden und im Verlage der⸗ selben in 20 Lieferungen von je 10 Blatt (zum Preise von 6 ℳ pro Lieferung) erscheinen, will jetzt auch den unschätz⸗ baren Besitz des historischen Museums durch eine den moder⸗ nen Anforderungen entsprechende Reproduktion der vornehmsten Gegenstände Künstlern und Kunstgewerbtreibenden bequem benutzbar machen. Von ihrem geschichrlichen Interesse abgesehen, steht, die Sammlung des historischen Museums bekanntlich auch an künst⸗ lerischer Bedeutung der in ihr vereinigten Objekte nahezu einzig da.
auch des deutschen Kunsthandwerks jener Periode. Eine unerschöpft liche Fülle figürlicher und ornamentaler Vorbilder aller Art biete⸗ sich namentlich in der ansehnlichen Reihe von Prachtrüstungen und in den Waffen dar, die einen Haupttheil der Sammlung ausmachen und Beispiele des Besten sind, was in edler Metallarbeit, in kunstvoller Verzierung durch Schmieden und Treiben, durch Tauschiren, Ciseliren, Aetzen u. s. w. zu finden ist. Doch auch in mannigfachem anderen Geräth und in Stoffen und Stickereien ver⸗ schiedenster Technik und Herkunft fehlt es nicht an einer reichen Aus⸗ wahl der mustergiltigsten Stücke. Der Titel des erwähnten Unter⸗ nehmens: „Königliches historisches Museum zu Dresden⸗ Auswahl von Ornamenten zu praktischem Gebrauch, herausgegeben von M. Rade, Professor an der Königl. Kunst, Gewerbeschule“ weist darauf hin, daß das Werk nicht sowohl die Gesammtwirkung der publizirten Stücke als vielmehr vor allem auch die Details der Ornamentirung in einem Maß⸗ stabe zur Anschauung bringen will, der ein eingehendes Studium der Dekoration nach Zeichnung und Formengebung sowohl wie in Bezug auf die technische Herstellung der Arbeiten gestattet. Den Anforderungen, die hiernach zu stellen sind, entspricht das als Probe vorliegende Blatt, eine Reproduktion der in getriebener Arbeit im 16 Jahrhundert in Italien gefertigten Prachtrüstung Kurfürst Christians II. von Sachsen, in vorzüglicher Weise. Es läßt von dem Unternehmen eine der gediegensten und brauchbarsten kunstgewerblichen Publikationen erwarten und dabei nur wünschen, daß die Einführung der Blätter in die Werkstatt auch durch Abgabe “ nach 1,3 Wahl, wie es bei dem Werk über das Grüne Gewölbe in dankenswerther Weise geschehen ist, na Möglichkeit erleichtert werde. 8“ 2
In dem „Mainzer Anzeiger“ und in der „Frankfurter Zeitung⸗ befand sich vor einigen Tagen ein Artikel, der über den Gesundheits⸗ zustand in Wiesbaden Nachrichten brachte, die, wie uns aus Wies⸗ baden mitgetheilt wird, sich als falsch erweisen. Gerade in den letzten Wochen ist der Allgemein⸗Zustand dort gesundheitlich ein so günstiger, daß ein Vergleich der offiziellen Listen des Reichs⸗Gesundheits⸗Amts das Ueberzeugendste in dieser Richtung amtlich kund thut. Wiesbaden ist bezüglich der Sterblichkeitszahlen die günstigste der Städte Deutschlands in jener Liste und erscheint notirt vom 18. bis 24. März mit 19,6, vom 25. bis 31. März mit 14,7, vom 1. bis 7. April mit 12,8, vom 8. bis 14. April mit 16,7; in denselben Wochen Mainz mit 31,3,— 27,1,— 28,8 — und 28,8; Frankfurt mit 21,4,— 22,1,— 24,3 — und 22,9; Darmstadt mit 23,2,— 18,1,— 19,1 — und 25,2. Durch Einschleppung in der Person einer von auswärts zugezogenen Vagandin ist in einem einzigen Hause der Vorstadt (Maria Hilf) ein Fall von Erkrankung an Blattern vorgekommen. Die betreffende Familie ist in das Hospital aufgenommen und das Haus polizeilich geschlossen. Einige zugewanderte Bettler und Vagabunden, die in solchem Falle stets die Hospitäler größerer Städte aufsuchen, sind Anfangs vorigen Monats aus Rücksicht auf ihren Zustand — wie das die Pflicht der Menschlichkeit ist — in das jenseits der Fremden⸗ quartiere auf dem Berge liegende Hospital aufgenommen und sämmt⸗ lich in Rekonvaleszenz. Ja der ganzen Stadt, in keinem einzigen Hause ist auch nur ein einziger Pockenkranker.
Die Sektion für Stärkefabrikation des Vereins der Spiritusfabrikanten in Deutschland trat heute in dem auf dem Terrain der landwirthschaftlichen Hochschule belegenen Vereins⸗ hause zur ersten konstituirenden Generalversammlung zusammen, die Hr. Schulze⸗Schulzendorf in Gegenwart von ca. 100 Herren mit einer kurzen Ansprache eröffnete. Dem vom Geschäftsführer des Vereins, Prof. Dr. Delbrück, erstatteten Geschäftsbericht entnehmen wir, daß der Sektion sich bisher ca. 70 Mitglieder angeschlossen haben. Außerdem hat sich in Hamburg bereits eine Zweigsektion ge⸗ bildet. Die Sektion beschloß nunmehr auf den Antrag einer bereits früher eingesetzten Kommission den Vorstand zu beauf⸗ tragen, bei den betreffenden Behörden dahin vooerstellig zu werden, daß eine offizielle Statistik für Stärke und Stärkefabrikate gesammelt und publizirt werde. Außerdem sollen, auf Grund eines weiteren Beschlusses der Versammlung, der Minister, bezw. die Eisen⸗ bahnverwaltungen ersucht werden, der Stärke dieselben Vergünstigungen wie dem Getreide und den Mühlenprodukten in Bezug auf die jetzt für Stärke ungünstigeren Lagerfristen zu Theil werden zu lassen. Nach⸗ dem die vorgelegten Statuten en bloc angenommen, wurden die bis⸗ herigen Mitglieder des provisorischen Vorstandes: Schulze⸗Schulzen⸗ dorf, Dr. Curdes⸗Berlin und Hennig⸗Genthin definitiv mit der Wahrung der Geschäfte des Vorstandes betraut und außerdem ein Ausschuß von sechs Mitgliedern gewählt. Hr. Dr. Sarre sprach sodann auf Grund der in der Versuchsstation bereits ge⸗ machten Erfahrungen über die Vertheilung großer und kleiner Stärkekörner in verschiedenen Kartoffelsorten und deren Einfluß auf die Ausbeute in den Stärkefabriken. Es folgte sodann ein Vortrag des Prof. Dr. Märcker⸗Halle über die Frage der Verwerthung der Abfälle der Stärkefabrikation. Häerag schlossen sich Besprechungen von Mittheilungen und Fragen über technische Gegenstände der ver⸗ schiedensten Art. Morgen Vormittag wird die Sektion eine Exkur⸗ sion nach Hohen⸗Schönhausen zur Besichtigung der Gersonschen Riesel⸗ anlagen unternehmen. — In einem Nebensaal waren während de Verhandlungen Stärkeproben ausgelegt.
München, 2. Mai. (W. T. B.) Heute fand die feierliche Eröffnung des die Schlacht bei Weißenburg darstellenden, von dem Schlachtenmaler Professor Braun gemalten Panoramas statt. Die Staats⸗Minister von Lutz, von Feilitzsch, von Riedel, mehrere Generäle, hohe Militärs, Beamte und viele Künstler und Kunst⸗ freunde wohnten der Feier bei.
Die Novität des Wallner⸗Theaters, der vieraktige Schwank „Köpnicker Straße 120‧, von G. v. Moser und C. Heiden, begegnete bei ihrer vorgestrigen Aufführung einer recht freund⸗ lichen Aufnahme Seitens des gut besetzten Hauses. Der Inhalt des Stückes ist dem Alttagsleben entnommen; es kann deshalb nicht in Verwunderung setzen, daß es dem Schwank an neuen und originellen Gedanken fehlt. Im Ganzen bewegt sich das Stück im Rahmen der älteren Berliner Posse, nur ist die Sprache eine etwas gewähltere. Ein Berliner Hauswirth, ein Kommissionär und ein Gutsbesitzer sind die eigentlichen Hauptpersonen des Stückes. Zu diesen treten die unvermeidlichen beiden Liebespaare, ein seltsamer Justizrath, eine schwatzhafte Mietherin, ein sentimaler Schulmeister und einige andere komische Episodenfiguren. Zu einiger Wirkung konnte das Stück nur durch eine ausgezeichnete Darstellung kommen, und diese wurde ihm auf der Wallnerbühne in jeder Beziehung zu Theil. Hr. Thomas, der in der Rolle des Hausbesitzers Brohse sein Gastspiel eröffnete, riß die Zuschauer durch seine eigenartig drastische Komik zu stürmischer Heiterkeit fort. Ferner fand der Humor in den Herren Euthery (Seidel), Niedt (Justiz⸗Rath), Blencke (Hugo Krafft) und in Frl. Heßling und Fr. Walter⸗Trost wirkungsvolle Interpreten. Frl. Höfgen (Helena Brohse) und Frl. Düring, welche zum ersten Mal auf dieser Bühne erschienen, fanden sich recht geschickt mit ihren Rollen ab; Hr. Schwalbach (Lorenz Drossel), der gleichfalls Debutant war, hatte etwas unter der Schwäche seiner Rolle zu leiden, zeigte aber offenbar schauspielerische Beanlagung. Das Ensemblespiel war wie gewöhnlich tadellos. Reicher Beifall lohnte den Darstellern und nach dem zweiten Akte wurden auch die Autoren gerufen.
Redacteur: Riedel.
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Verlag der Expedition (Kes sel). Druck: Fünf Beilagen 8 (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Kaum eine andere verfügt über einen ähnlichen Reichthum an kost⸗
gen: 1 Preis von 200 ℳ Rehfeld⸗Golzow. V. Ochsen nicht voll 3 Jahre alt: a. Stämme des deutschen Tieflandes: 1 Preis von
baren Arbeiten aus der Blüthezeit der Renaissance und namentlich
gesetzlich geregelt werden solle.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
8 103.
ste Beilage
Berlin, Freitag, den 4. Mai
·
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 5. Mai. Im weiteren Ver⸗ laufe der vorgestrigen (77.) Sitzung des Reichstags wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, be⸗ treffend die Abänderung der Gewerbeordnung, auf Grund der Berichte der VI. Kommission fortgesetzt. Zunächst standen folgende Anträge zur Berathung; 8
1) von den Abgg. Baumbach und Genossen:
1) Zwischen Art. 1 und Art. 1 a. folgenden neuen Artikel ein⸗ zuschalten:
An Stelle des zweiten Absatzes des §. 12 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen:
8 den “ 5 und in allen Ka⸗
ernenraͤumen darf ein Handwerksbetrieb nur für 8 e hei 2 v11“
Marketender⸗, Kantinenwirthschaften, Kasinos und andere Ver⸗ kaufsgeschäfte, welche in Ä “ nur an die Bewohner der Kasernen oder für den Bedarf innerhalb
der I gandes B
Personen des Soldatenstandes bedürfen zu dem Betriebe ein Gewerbes der Erlaubniß des “ 1 “ ältesten ihres Garnisonortes, sofern nicht das Gewerbe mit der Land⸗ wirthschaft eines ihnen gehörigen ländlichen Grundstücks verbunden ist Diese Erlaubniß muß von Personen des Soldatenstandes auch zu dem Gewerbebetriebe ihrer Ehefrauen und anderer Mitglieder ihres düs h ““ 16
onstige Beschränkungen, welche in Bet es E be⸗
betriebes für Personen des 1 und 8“ E1 bestehen, werden durch das gegenwärtige Gesetz
2) von dem Abg. Frhrn. von Gagern:
Der Reichstag wolle beschließen:
Anstatt 1 zu setzen: s
1) An Stelle des zweiten Absatzes des §. 12 der Gewerbe⸗ ordnung treten folgende Bestimmungen:
„In den Handwerksstuben der Truppentheile und in allen Kasernenräumen darf ein Handwerksbetrieb nur für Rechnung der Truppentheile beziehungsweise für aktive Militärpersonen zu deren eigenem Verbrauche stattfinden.
„Aus Marketender⸗, Kantinenwirthschaften, Kastnos und son⸗ stigen Verkaufszgeschäften, welche in Kasernen eingerichtet sind dürfen Waaren nur von aktiven Militärpersonen zu deren eigenem Verbrauche entnommen werden.“ 1
Die Kommission beantragte:
8 “ e 8 8
ie Anträge der gg. r. Baumbach und Gen 9 b “ der Abgg. Frhrn. von Gagern 8
ehnen.
EFndlich hatte der Abg. Richter (Hagen) folgende Resolu⸗ tion de
„Die Militärverwaltung aufzufordern, Geschäftsbetrieb i Militärwerkstätten für 8bbee E1““ Kantinen mit Civilpersonen und die Verweadung von Pferden der Militärverwaltung zum Lohnfuhrgewerbe zu untersagen“.
Der Referent Abg. Dr. Hartmann befürwortete den An⸗ trag der Kommission. Es handele sich hier nicht um den Ge⸗ werbebetrieb des Militärs für die eigenen Zwecke der Ver⸗ waltung, sondern lediglich um seinen übrigen freien Gewerbe⸗ betrieb. Die Mehrheit der Kommission habe angenommen, daß die Gewerbefreiheit auch für das Militär gelte, vorbehaltlich der aus militärischen Rücksichten gebotenen Beschränkungen, und ohne dem Gewerbebetrieb des Civils direkt oder indirekt mit Unter⸗ stützung aus Staatsmitteln eine Konkurrenz zu schaffen. Diese Auffassung sei von Seiten der Regierung als durchaus zu⸗ treffend und berechtigt anerkannt. Der Kriegs⸗Minister habe hervorgehoben, daß im Wesentlichen schon jetzt nach diesen Grundsätzen verfahren worden sei. In einem Erlaß vom 27. Januar 1870 an die Generalkommandos werde gesagt daß nach Einführung der Gewerbeordnung von 1869 den Truppen die Anfertigung und Beschaffung von Offizierequi⸗ page⸗Gegenständen durch eigene Kommissionen resp. durch Vermittelung der Regimentsschneider unter Aufhebung aller bisher bestandenen anderweiten Beschränkungen fortan unter der Bedingung zu gestatten sei, daß nach eingeholter Zustim⸗ mung des Regimentskommandos: 1) der Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde, das sei die Civilbehörde, angemeldet werde; 2) der Betrieb entweder mit Civilkräften oder mittels der Militärhandwerker in dienstfreien Stunden gegen Vergü⸗ tung erfolge; 3) der Staat für die etwaige Benutzung der fiskalischen Handwerkerstätten ꝛc. angemessen entschädigt werde. Dieses Reskript sei, wie der Kriegs⸗Minister dargelegt habe aus Anlaß einer Beschwerde in einem Spezialfalle erlassen, doch seien die in diesem Reglement niedergelegten Grundsätze als allgemein gültig und als Prinzip gehandhabt worden. Der Minister habe zugesichert, daß in biesem Sinne, soweit nöthig, noch Reglements würden erlassen werden. In Bezug auf die Hauptbeschwerdepunkte des Handwerks, die Handwerk⸗ stätten der Schneider und Schuhmacher und die Kantinen habe der Kriegs⸗Minister folgende schriftliche Erkläruug zu Protokoll gegeben: „Die Militärverwaltung beabsichtige den Privatbetrieb auf den Werkstätten der Schuhmacher und Schneider insoweit einzuschränken, als dieser Betrieb nicht Angehörigen des Heeres zu Gute komme. In gleichem Sinne werde beabsichtigt den Kantinenbetrieb zu regeln.“ Die Kom⸗ mission habe damit die Sache materiell für erledigt gehalten. Da⸗ gegen sei die Frage streitig geblieben, wie und wo die Sache 92 t wer lle. Der Antrag Baumbach sei der Kommission theilweise auf falschen Prämissen beruhend er⸗ schienen, zu weit gehend, und im Widerspruch mit dem Kommandorecht, die Antragsteller selbst hätten sich auf den süens Gagern zurückgezogen, der jedoch auch die Mehrheit n der Kommission nicht habe finden können, weil es derselben nicht möglich erschienen sei, diese Dinge gesetzgeberisch zu regeln, ohne der Militärverwaltung eine gewisse Latitude zu henen in welchem Fall jedoch die Absicht, welche bei der gesetz⸗ 8- ven ge verfolgt werde, nicht sicher gestellt sein würde. sch r ewerbeordnung zu thun, habe der Kommission ge⸗ chienen, der Struktur dieses Gesetzes zu widersprechen, das, wenn es die gewerbliche Thätigkeit des Soldatenstandes regeln wolle, folgerecht auch die des in §. 12 genannten zweiten be⸗ sonderen Berufstandes, des Beamtenstandes, regeln müßte:
anstalten, deren Konkurrenz dem Privatgewerbe mehr Anlaß zu Beschwerden gebe, als die sehr bescheidene des bn Enlas Alle diese Dinge gehörten nicht in die Gewerbeordnung, son⸗ dern in die Gesetze und Reglements, weiche die besonderen Verhältnisse des einzelnen Standes vom dienstpragmatischen Standpunkte aus ordnen sollten. Der Kriegs⸗Minister habe geltend gemacht, daß es nicht wünschenswerth sei durch gesetzliche Bestimmungen sich zu binden, und den Civilbehörden neben der Militärverwaltung eine Kontrole über die Handhabung der betreffenden Bestimmungen einzu⸗ räumen. Wiederholt habe der Minister seine Bereitwilligkeit erklärt, Reglements in dem von der Mehrheit der Kommission gewünschten Sinne zu erlassen. Auf den Einwand, daß ein Gesetz schärfere Garantien biete als ein Reglement, daß die Zusagen und Reglements des Ministers eine Sicherheit für seine Person und Amtsdauer, aber nicht für alle Zukunft bieten könnten, habe der Minißer erwidert, daß er die bis⸗ herigen Erklärungen nicht habe abgeben können ohne Ge⸗ nehmigung Sr. Majestät des Kaisers, und daß er ohne gleiche Genehmigung ein derartiges Reglement nicht würde erlassen können, und daß bei den besonderen Verhältnissen der Armee es für diese vollkommen gleichgültig sei, ob der Allerhöchste Wille in der Form eines Gesetzes, oder eines Reglements kund⸗ gegeben werde. Die Mehrheit in der Kommission habe diese Bedenken für überwiegend erachtet, und hege zu der Militär⸗ verwaltung das Vertrauen, daß sie den Grundsätzen, zu denen sie sich selbst wiederholt bekannt habe, auch fernerhin Geltung verschaffen werde. Daher habe die Kommission beschlossen die Ablehnung der Anträge zu empfehlen. Ueber die Re⸗ solution Richter könne er Namens der Kommission nicht sprechen, weil dieselbe der Kommission nicht vorgelegen habe. Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, es sei zum Eingang der Sitzung eine Art von Botschaft des Reichskanzlers hier verlesen worden, in einem gewissen feierlichen Stil werde es monirt, daß die von ihm gestellte Resolution sich an die Militärverwaltung, statt an den Reichskanzler persönlich wende. Bei Abfassung der Resolution habe ihm jede staatsrechtliche Erwägung fern gelegen, er habe sich nur der Praxis des Hauses angeschlossen, welche bei Anträgen von mehr tech⸗ nischer, untergeordneter Bedeutung die Adresse der technischen Verwaltung vorgezogen habe. Die meisten der von der Budget⸗ kommission gestellten Anträge richteten sich an die Militär⸗ die Post⸗ u. s. w. Verwaltung, nicht an den Reichskanzler selbst. Es sei schwer, es in dieser Beziehung dem Reichs⸗ kanzler recht zu machen, denn derselbe habe eine persönliche Spitze gerade darin erblickt, wenn man immer vom Kanzler als der verantwortlichen Person gesprochen habe; es habe Zeiten gege⸗ ben, wo der Reichskanzler es für richtig gehalten habe, sich an das Amt und nicht an die Person zu wenden. Vielleicht habe der Reichskanzler Gründe, seine staatsrechtliche Stellung zur Militär⸗ verwaltung später zu betonen, vielleicht habe denselben der Personenwechsel dazu veranlaßt. Er wolle dem Reichskanzler gern den Gefallen thun, das Wort „Militärverwaltung“ in „Herrn Reichskanzler“” umzuwandeln, und bedauere nur, daß diese Sache die Zeit des Kanzlers so in Anspruch genommen habe, daß derselbe an das Haus eine Art zweiter Klasse von Botschaft gerichtet habe. Wenn nichts als diese redaktionelle Fassung ihn vom Reichskanzler trennte, so wäre er sehr zu⸗ frieden. Er werde die Korrektur „Militärverwaltung“ in „Herrn Reichskanzler“ schriftlich an das Präsidium gelangen lassen. Er habe darauf verzichtet, einen Gesetzesparagraphen zur Gewerbe⸗ ordnung zu beantragen, obwohl es gut wäre, bei dieser Gelegenheit auf einem Gebiet, wo Militär und Civil sich be— rührten, eine gesetzliche Schranke zu markiren; aber er habe keine Aussicht, für solchen Antrag eine Majorität zu erlangen, und zweifle sogar, ob die jetzt gewählte bescheidene Form eines Ersuchens an die Militärverwaltung Annahme bei der militär⸗ frommen Haltung, die der Abg. Windthorst aus höheren diplo⸗ matischen Rücksichten jetzt einnehme, finden werde. In der Kommission hätten die Erklärungen des Ministers einen ge⸗ wissen Eindruck gemacht; nach der Vergleichung derselben mit Worten des früheren Kriegs⸗Ministers sehe er darin keine Regelung für diese Sache. Der Minister habe zu Protokoll erklärt, daß der Kantinenbetrieb sich nicht auf Nichtmilitärs ausdehnen, und so beschränkt werden solle, daß der Verkauf darin sich nur auf die gewöhnlichen Bedürfnisse der Soldaten erstrecken solle; genau dieselbe Erklärung habe früher der Major Haberling hier abgegeben, und in derselben Sitzung am 26. Ja⸗ nuar, habe sich der frübere Minister von Kameke ebenso geäußert Dieser Kantinenbetrieb habe einen etwas weiten Umfang ge⸗ nommen über das nächstliegende militärische Interesse hinaus. Der größere Umfang gehe hervor aus der hohen Pachtsumme die für eine solche Kantine gezahlt werde. Wenn aber 6000 ℳ Pacht gezaht würden, könnten doch die Waaren nicht allzu billig sein. Direkte und indirekte Disziplinarmaßregeln wiesen die Soldaten den Kantinen zu, Privatwirthschaften zu besuchen werde ihnen zum Theil direkt verboten. Ob die jetzige Kantinenwirthschaft in dieser weiten Ausdehnung den Truppen wirklich vortheilhaft sei, könne angezweifelt werden. Er weise z. B. auf die leichte Zugänglichkeit der geistigen Getränke in den Kantinen hin. Der Kriegs⸗Minister habe zwar im Januar d. J. behauptet, daß die Soldaten in den Kantinen selbst nichts genießen könnten, sondern daß sie es sich holen müßten. Er bezweifle aber, ob das in der Praxis aufrecht erhalten werde. Der Genuß auf der Stelle in den Kantinen sei ein sehr üblicher und weit verbreiteter, und derselbe werde sich durch künstliche Mittel schwerlich unterdrücken lassen. Eigen⸗
thümlich liege die Sache in Elsaß⸗Lothringen. Ein elsässischer
Kollege habe ihn darauf aufmerksam gemacht, daß die dortigen Kantinen keine Lizenzabgaben bezahlten. Nach seiner Auf⸗ fassung bezahlten die Kantinen deshalb keine Steuern, weil sie als Konsumvereine gälten und nicht nach außen an dritte Personen verkauften. Die Ausdehnung des Betriebes auf Privatversonen habe aber thatsächlich keine Grenze. In Elsaß⸗Lothringen richteten sich die Lizenzsteuern nach der Ein⸗ wohnerzahl des betr. Orts, wobei aber die Garnisonen mit⸗ gezählt würden. Also müßten die Wirthe in Orten mit starken Garnisonen höhere Abgaben bezahlen, ohne daß sie
den Gewerbebetrieb der Geistlichen und Lehrer u. s. w., nicht minder der juristischen des Inlandes und der Straf⸗
einen entsprechenden Vortheil hätten. Die F. des 8 u“ . Frage des Hand⸗ werks habe die Militärverwaltung oder besser gesagt der
1883.
Reichskanzler immer im Zusammenhange mit der
gebung aufgefaßt. In dem Reskript des Ceriegs⸗Füeiseeefe, vom 2. Januar 1870 heiße es im Eingange: Nachdem durch die Gewerbeordnung für den norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 dem Gewerbebetrieb im allgemeinen eine freiere Bewegung gegeben worden sei, sei auch den Truppen für die Be⸗ schaffung der Offizierequipagegegenstände durch eigene Kom⸗ mission, resp. durch Vermittlung der Regimentsschneider unter Aufhebung aller bisher bestandenen anderweiten Beschränkungen fortan unter der Bedingung zu gestalten ꝛc. Man sehe also, daß hier aus dem Erlaß der Gewerbeordnung von 1868 Folgerungen gezogen seien zu Gunsten eines erweiterten Handwerksbetriebes in den Militärwerkstätten. Aus dem Geiste der Gewerbefreiheit folge nun keineswegs eine Gewerbefreiheit der Militärverwaltung in einem größeren Umfange. Unter Gewerbefreiheit verstehe man die freie Konkurrenz der Privaten untereinander mit Privat⸗ mitteln, aber nicht die freie Konkurrenz des Staates mit Staats⸗ mitteln gegen Private. Grade die Militärverwaltung habe über persönliche Leistungen, über die Arbeiter gewissermaßen eine Zwangsverfügung, die bei anderen Verwaltungszweigen nicht bestehe. Wenn man auch sage, die Soldaten würden hier nur zur Unterstützung in der Kantinenwirthschaft, zu einem gewissen Handwerksbetriebe nur verwendet, soweit diese es selbst wünschten und soweit sie freie Zeit hätten, so sei das mit der Frei⸗ willigkeit auf Wunsch des Vorgesetzten eine eigene Sache bei dem großen Umfange der disziplinarischen Rechte der Militär⸗ verwaltung. Nun sage man, warum solle man denn nicht den Soldaten ab und zu einen kleinen Nebenverdienst in den Kantinen und Handwerksstätten gönnen? Entweder würden die Soldaten durch ihren militärischen Dienst ganz beschäftigt dann solle man sie in der übrigen Zeit in Ruhe lassen; oder es sei das nicht der Fall, dann verkürze man die Dienstzeit. Er sei überzeugt, daß, wenn er thatsächlich nachweisen könnte, in welchem großen Umfange gegenwärtig dienstpflichtige Per⸗ sonen verwendet würden in einer Thätigkeit, die nicht in erster Linie militärischer Natur sei, dann würde sofort die Frage der zweijährigen Dienstzeit gelöst sein. In dem Maße, wie in den letzten Jahren die Militärdienstzeit verlängert worden sei durch die frühere Einstellung der Rekruten u. s. w., sei auch die anderweitige Verwendung der Soldaten gewachsen, in den Hand⸗ werksbetrieben, im Musikcorps, im Burschendienst u. s. w. Statt den Soldaten ab und zu einen Groschen nebenbei verdienen zu lassen, würde man demselben eine größere Wohlthat erweisen, wenn man ihn so bald als möglich seinem bürger⸗ lichen Berufe zurückgäbe. Denn auf den sei derselbe doch für sein Fortkommen im Leben angewiesen. Wenn die Militär werkstätten wirklich, wie in der Kommission behauptet sei, die Uniformstücke wirklich billiger und besser lieferten, dann brauchte man doch nicht den Leuten zu verbieten, sich ander⸗ wärts die Sachen machen zu lassen. Der Kriegs⸗Minister habe elbst zugegeben, daß solche Verbote existirten, und derselbe habe sie als sehr zweckmäßig bezeichnet. Die Er⸗ klärungen des Kriegs⸗Ministers bezögen sich nicht blos auf Arbeiten für Privatrechnung von Militärpersonen, sondern auf Schmiede, Sattler und Büchsenmacher. Die Klage der Privat⸗ schmiede sei sehr lebhaft. Die Militärverwaltung — oder der Reichskanzler, wenn dies richtiger sei — behaupte, daß die Militärschmiede ohne Privatkundschaft nicht bestehen könnten; von anderer Seite werde dies geleugnet. Die Militärschmiede arbeiteten auf Vorrath; werde Privatarbeit zugelassen, so müßten Soldaten zu den Schmieden abkommandirt werden, und auch hier finde eine Schädigung des Dienstes statt; je mehr Leute abkommandirt würden, um so größer sei das Arbeitspensum der übrigen Soldaten, namentlich in Bezug auf den Wacht⸗ dienst, und gerade dieser hindere, wie von militärischer Seite wenn auch nicht vom Reichskanzler selbst, öfter erwähnt sei⸗ die allgemeine Einführung der zweijährigen Dienstzeit. Man habe hier kürzlich die geringe Zahl von tüchtigen Civil⸗ schmieden beklagt; dies werde aber noch schlimmer, wenn die Militärschmiede auch die Civilkundschaft übernehmen dürften. In Bezug auf die Büchsenmacher, für welche sich die Jagd⸗ liebhaber besonders interessirten, sei ausgeführt worden, daß sie überhaupt keine eigentlichen Militärhandwerker seien, son⸗ dern für eine Pouschsumme die für das Militär nöthigen Arbeiten verrichteten, und ihr Militärverhältniß beschränke sich darauf, daß bei Mobilmachungen die Truppe auf die Büchsen⸗ macher rechnen könne. Sein Antrag betreßfe auch noch die sogenannten Krümperpferde; das seien die Pferde, die beim Ausrangiren über die etatsmäßige Zahl für den Fahrdienst im Truppentheil zurückbehalten würden, bei der Escadron zwei bis vier Pferde. Von allen Seiten kümen nun die Kla⸗
gen über die Verwendung dieser Pferde zum Lohnfuhrgewerbe, z. B. wenn die Professoren in Straßburg auszögen; der Ent⸗ gelt dafür fließe zu diskretionärer Verwendung in die Esca⸗ dronskasse; die Personen, denen aus dem Halten der Krümper⸗ pferde eine besondere Mühewaltung erwachse, würden dafür remunerirt, und dadurch dehne sich die Verwendung dieser Pferde immer mehr aus. Die Krümperpferde müßten auch mit dem Hafer der Dienstpferde mit durchgefüttert werden, und dabei sagten Sachkundige, daß auch ohnehin das Futter⸗ für die Leistungen der Kavalleriepferde zu karg bemessen sei. Bei der Verwendung der Krümperpferde würden auch Leute⸗ gebraucht, also ebenfalls dem eigentlichen militärischen Dienst: entzogen. Er bitte also, wenn auch eine desinitive Regelung dieser Dinge erst bei anderer Gelegenheit vorgenommen ver⸗ den könne, doch jetzt die Berücksichtigung der Civilarbeiter und der Soldaten selbst der Militärverwaltung oder dem Neichs⸗ kanzler ans Herz zu legen. 8 Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath “ Bronsart von Schellendorff, dasg Wort: 1 Meine Herren! Die Erörterungen, welche über die hier in Be⸗ tracht kommenden Verhältnisse 5 der Kommission 2. he 5g haben, haben zu dem Resultat geführt, daß die Kom mission in ihrer großen Mehrheit anerkannt hat, es wäre eine gesetzliche Regelung dieser Materie überhaupt nicht angezeigt, und es hat sich die Mehrheit der Kommission ebenso befriedigt erklärt mit den Aussichten, welche ich eröffnet vabe in Bezug auf die Behandlung dieser Frage im Wege der Verroaltung. Ich habe aus⸗ drücklich erklärt, daß ich die Erklärung, die ich dort abgab, mit Aller⸗
höchster Ermäꝛhtigung abgebe, wie ich denn auch hervorgehoben habe,