die ich vorhin ausgesprochen habe, gesagt, ich hätte die Damenschneider in Potsdam vergessen. Meine Herren, ich weiß nicht, wieviel Damen⸗ schneider in Potsdam sind, und ich habe diese wirklich nicht in Berech⸗ nung gezogen, ic habe nur von den männlichen Personen gesprochen. Glauben Sie nicht, daß sich auch weibliche Personen namentlich mit dem Gewerbe der Damenschneiderei beschäftigen? Im übrigen sind auch weibliche Personen bei den Herrenschneidern beschäftigt. Ich habe vollständige Gültigkeit für meine Berechnung nicht in Anspruch ge⸗ nommen, ich habe nur das Material, das mir überhaupt zugänglich st, verwerthet und beispielsweise angeführt, und ich glaube, daß alle diese kleinen Einwürfe, die noch gemacht worden sind, wirklich nicht im Stande sind, einer loyalen Betrachtung gegenüber das Resultat, das ich gegeben habe, irgendwie wesentlich zu alteriren, denn ich bin von der Ansicht ausgegangen, daß es darauf ankomme, vor dem ganzen Lande zu konstatiren, daß diese Konkurrenz selbst in Städten, wo eine starke Garnison sich befindet, unerheblich ist, und namentlich wenn sie, wie jetzt beabsichtigt wird, auf den Gewerbebetrieb zu Gunsten der Angehörigen des Heeres eingeschränkt wird, dann gar nicht ins Gewicht fällt.
Meine Herren, was nun die Krümperpferde anbetrifft, so bat der Herr Abgeordnete vergessen, daß ich primo loco den Vorschlag gemacht oder wenigstens mich dafür ausgesprochen habe, die Rationen zu erhöhen. Das habe ich gethan, das hat er jetzt vergessen zu sagen; er sagt nur, daß ich in der nacktesten Weise das Prinzip hinstelle, daß die Armee eine Gewerbeanstalt werden solle, und daß die Kräfte, die zunächst für den Dienst vorhanden sind, zu Privatzwecken verwendet werden, um die Mittel zu gewinnen, den Dienst aus⸗ zuführen. Das habe ich nicht gesagt, ich habe nur ausgeführt, daß auf allen Gebieten der Milirärverwaltung wir sehr knapp gestellt sind, daß wir uns trotzdem alle Mühe geben, die Militärverwaltung im Gang zu erhalten, und daß ein derartiger Wirthschaftsbetrieb doch weit davon entfernt ist, daß hier in unwürdiger Weise in der Armee Gewerbe betrieben würden
Dann, meine Herren, hat der Herr Abgaeordnete hier gewisser⸗ maßen in Frage gestellt, wie ich dazu käme, Sr. Majestät dem Kaiser Vortrag zu halten. Meine Herren, ich bin preußischer Kriegsminister, ich bin der Minister Sr. Majestät des Königs von Preußen — als folcher stehe ich Ihnen hier nicht gegenüber, hier bin ich nichts weiter als Bevollmächtigter zum Bundesrath. Se. Majestät ist gar nicht verbunden, den Kriegsminister zum Bevollmaͤchtigten zum Bundesrath zu ernennen; — ich bin hier nur Bevollmächtigter zum Bundesrath und vertrete hier die Interessen des preußischen Militär⸗ kontingents. — darüber hinaus gehen meine Verpflichtungen nicht, darüber ist kein Zweifel und darin werde ich durch den Herrn Reichskanzler und dessen Verpflichtung in keiner Weise beeinträchtigt. Ich halte mich in der Militärverwaltung innerhalb der Gesetze und der verfassungsmäßigen Ver⸗ pflichtung, und damit ist die Sache abgemacht. Wenn ich das nicht thäte, würde der Herr Reichskanzler vielleicht in die Lage kommen, mich zu erinnern, und ich bin auch verpflichtet vor dem Reichstag, wenn ich als Bevollmächtigter zum Bundesrath hier stehe, die gesetz⸗ lichen Verhältnisse des preußischen Militärkontingents zu vertreten, und es ist auch mit keinem Tone bisher ausgesprochen worden, daß ich auf irgend eine Weise dieselben verletzt hätte. Woher also diese Angriffe? Ich weise sie ganz einfach ab. — Der Herr Abgeordnete Richter sagt: Das geht nicht. Meine Herren, ich glaube, das geht doch! Es ist schon gegangen und wird ferner gehen.
Der Hr. Abg. Richter hat dann die Frage an mich gestellt, ob ich Kabinetsordres kontrasignire gelegentlich der Pen⸗ sionirung von Offizieren. Meine Herren, ich stelle zur Erwägung, ob diese Frage mit dem Betriebe der Militärverwaltung und dem Geschäftsbetriebe der Militärwerkstätten für Privatrechnung, dem Handelsverkehr der Kantinen und mit der etwaigen Verwendung von Militärpserden zu dem Lohnfuhrgewerbe irgend etwas zu thun hat. Ich wäre ja sehr gerne bereit, wenn mir der Zusammenhang dieser Sache nachge⸗ wiesen würde, darauf einzugehen; aber selbst wenn der Herr Abgeordnete sagt, es wären heute staatsrechtliche Fragen zur Erörterung gekommen, o ist dies doch nicht unbedingt erforderlich oder zulässig, alle möglichen staatsrechtlichen Fragen zu erörtern. Es mag staatsrechtlich sein, es giebt aber noch hundert andere Fragen. Ich erkläre also dem Herrn
Abgeordneten wieder, ich antworte ihm auf diese Frage nicht, weil sie nicht hierher gehört, ich habe schon in der Kommission für das Pensionsgesetz gesagt, er möchte die Sache zur Sprache bringen an er Stelle, wo sie hingehört, dann werde ich darauf antworten.
Ich kann nur wieder darauf zurückkommen, es ist das Bestreben, welches von einzelnen Seiten des Hauses hervortritt, die Militär⸗ verwaltung über die Gebühr einzuschränken. Diesen Bestrebungen, meine Herren, trete ich entgegen; und wenn ich hier thue, als ob ich für das Ganze spreche, so bin ich formell doch nur berechtigt, für das preußische Militärkontingent zu sprechen als preußischer Bevollmäch⸗ tigter zum Bundesrath. Wenn ich also in diesen Dingen grundlegende Gedanken ausspreche, so ist das die Folge davon, daß der Staat Preußen überhaupt eine führende Stellung im Deutschen Reiche ein⸗ nimmt, und daß, was speziell militärische Dinge anbetrifft, durch Art. 65 der Verfassung, eine gewisse Präponderanz für das preußische Militärkontingent gegeben ist. Meine Herren, die Vertreter der an⸗ deren Bundesregierungen sind jeden Augenblick in der Lage, Wider⸗ spruch zu erheben, sie thuen es aber nicht; daraus mögen Sie vielleicht schließen, daß wir einig in der Meinung sind; aber ich erkläre immer, in die Befugnisse des Herrn Reichskanzlers greife ich nicht ein, wenn ich hier überhaupt vom Tische des Bundesraths spreche, und ebenso⸗ wenig greife ich in die Befugnisse des Herrn Reichskanzlers ein, wenn ich als preußischer Kriegs⸗Minister Sr. Majestät dem Könige von Preußen in Angelegenheiten des preußischen Kontingents Vortrag balte. Wenn der Herr Abg. Richter in der Lage sein sollte, mir das Gegentheil zu beweisen, das würde mich sehr interessiren.
Nach Ablehnung eines Vertagungsantrages, bemerkte der
Abg. Richter (Hagen), bald spreche der Kriegs⸗Minister hier von sich als preußischer Kriegs⸗Minister, bald nenne der Minister sich den Bevollmächtigten des Bundesraths. Bevoll⸗ mächtigte des Bundesraths pflegten sich sonst nicht auf eine direkte Ermächtigung der Krone zu beziehen, sondern auf den vorgesetzten Reichskanzler. Die direkte Berufung auf den Kaiser sollte der Kriegs⸗Minister dem Reichskanzler selber überlassen. Es sei nicht gut gethan, in dieser Schneiderfrage, denn um mehr handele es sich nicht, die Krone derart hinein⸗ zuziehen. Man habe sich hier nur an den Bevollmächtigten zum Bundesrath zu halten. Das preußische Heer werde aus Reichsmitteln unterhalten. Es gebe nur einen Reichsetat der Militärverwaltung, und wenn mit diesen Mitteln Mißbrauch getrieben werde, so habe der Reichstag sich dagegen zu wen⸗ den. Das sei das verfassungsmäßige Recht des Reichstags. In Dutzenden von Fällen pflege beispielsweise bei jeder Etatsberathung die Militärvermaltung aufgefordert zu werden, dies oder jenes zu thun. Noch niemals sei es Jemand eingefallen, diese Anträge an die Krone zu adressiren etwa in Form von Adressen. Auch die bis ins Kleinste gehenden militärischen Reglements über Beklei⸗ dung, Verpflegung und dergl. seien vom Könige genehmigt. Das Verhältniß zwischen Monarch und Kriegs⸗Minister dem Reichs⸗ tage gegenüber sei eine interne Sache. Wenn der Kriegs⸗ Minister eine längere parlamentarische Erfahrung haben werde, so werde dem Minister das, woran er nicht zweifele, selbst ein⸗ leuchten. Dann sage der Kriegs⸗Minister, der Neichskanzler sei nicht der Mann, der, wenn er ihm (dem Minister) etwas zu sagen habe, dazu des Parlaments oder des Abg. Richter bedürfe. Das habe genau mit denselben Worten einmal der Finanz⸗Minister Bitter ihm gegenüber erklärt, und wo sei der Finanz⸗Minister Bitter? Wenn der Kriegs⸗Minister meine, daß der Reichskanzler immer den direkten Verkehr vor⸗ 8 “ 11“ 8 ““ 8
8
8 8
88
“
gezogen habe, so kenne der Minister den Herrn Rommel nicht und dessen Auftreten.
Demnächst nahm wiederum der Staats⸗Minister Bro nsart von Schellendorf das Wort:
Meine Herren, der Hr. Abg. Richter hat mir ja hier eine lange Vor⸗ haltung gemacht;er hat mich unter anderem auch an den Etat erinnert. Ja, meine Herren, hier ist der Etat gar nicht zur Debatte; wenn der Ekat wird zur Debatte kommen, werde ich auch mit ihm darüber sprechen. Wenn er nun sagt, hier würden Geldverwendungen gemacht, mit denen er nicht übereinstimme — so sage ich, auch keine Geldausgaben werden hier gemacht, es wird hier nach gar keiner Richtung hin das militärische oder Budgetinteresse des Heeres geschädigt und durch die Fragen gar nicht berührt, die heute hier zur Erörterung stehen.
der Herr Abgeordnete hat dann auch gesagt, weil ich so und so spräche, das läge an meiner mangelnden parlamentarischen Routine. Ja, meine Herren, das ist ja ganz richtig; ich werde ja auch noch lernen. Aber im Uebrigen wäre es mir erwünschter gewesen, er hätte mich auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, er hätte mir nach⸗ gewiesen, wo ich Unrecht habe. Es würde viel nützlicher für mich ge⸗ wesen sein, wenn er mir den Beweis lieferte; den ist er nicht im Stande zu liefern, darum hängt er sich an meine Person.
„Er hat auch dann von neuem persönliche Verhältnisse besprochen zwischen dem Herrn Reichskanzler und mir. Meine Herren, ich ver⸗ zichte darauf, weiter hier darüber zu sprechen; das muß ich aber sagen: ich protestire auf das allerlebhafteste gegen jede Insinuation, die in diesen letzten Auseinandersetzungen gefunden werden könnte, bezüg⸗ lich sder Lovalität des Verkehrs, den der Herr Reichskanzler mit den preußischen Ministern unterhält; ich protestire dagegen! (Zuruf.)
Meine Herren, es ist wirklich ungemein schwer, das muß ich sagen, bei derartigen Anreden seine Ruhe zu bewahren und sachlich zu antworten. Ich habe mir Mühe gegeben es bisher zu thun. Wenn nun hier persönliche Verhältnisse hineingetragen werden, — meine Herren, ich weiß nicht, ob in Folge weiterer parlamentarischer Routine ich mich mehr daran gewöhnen könnte; wünschen will ich es mir nicht.
Damit wird meiner Meinung nach sehr wenig gefördert, am allerwenigsten die sachliche Erledigung der hier vorliegenden Geschäfte.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er habe keinerlei persönliche Momente in die Sache getragen. Seine Betrach⸗ tungen über persönliche Stellungen seien hervorgerufen einmal durch den Brief des Reichskanzlers und dann durch die fort⸗ währende Berufung des Kriegs⸗Ministers auf Se. Majestät den Kaiser.
Der Abg. von Köller bemerkte, der Abg. Richter ziehe sich immer auf persönliche Angriffe zurück, wenn ihm einmal die Wahr⸗ heit gesagt werde, der Abg. Richter fühle sich innerlich ge⸗ schlagen, wie der Abg. von Kleist⸗Retzow ganz zutreffend be⸗ merkt habe. Der Abg. Richter sollte sachlich widerlegen, was der Kriegs⸗Minister ausgeführt habe, dann würde er dem Reichstage und dem Lande einen viel größeren Dienst er⸗ weisen, als damit, daß er persönlich werde, und immer ver⸗ suche, das letzte Wort zu behalten.
Die ursprünglichen Anträge der Abgeordneten Baumbach und von Gagern wurden zurückgezogen; da über die Reso⸗ lutionen immer erst in dritter Lesung abgestimmt wird, so sand diesmal keine Abstimmung statt.
Der Abg. Dr. Windthorst beantragte, die Abstimmung jetzt sofort vorzunehmen, da keine Bestimmung der Geschäftsord⸗ nung daran hindere. Gegen eine solche Abweichung von der seit Jahren geübten Praxis protestirte der Abgeordnete Richter (Hagen); namentlich solle man diese Abweichung unterlassen bei einem Hause von doch nur zweifelhaster Beschlußfähigkeit.
Da auch der Abg. von Bennigsen sich für die Anter⸗ lassung der Abstimmung aussprach, so zog der Abg. Dr. Windt⸗ horst seinen Antrag zurück. In einigen weiteren Bemerkungen zur Geschäftsordnung wurde aber allseitig der Wunsch kon⸗ statirt, über Resolutionen dann abzustimmen, wenn sie dis⸗ kutirt seien. Der Abg. Richter (Hagen) glaubte, daß diese Frage am Besten von der Geschastsordnungskommission zu berathen wäre.
Es folgte die Berathung über den Antrag Büchtemann, betreffend die Errichtung von Geselleninnungen.
Der Referent Abg. Dr. Hartmann ersuchte Namens der Kommission, diesen Antrag abzulehnen.
Der Abg. Büchtemann erklärte, er glaube zwar nicht auf Annahme seines Antrages rechnen zu können. Die Verhält⸗ nisse im Handwerkerstande müßten erst besser werden, und namentlich müsse vorerst die Rechte anerkennen, daß es nicht darauf ankomme, dem Handwerksmeister Privilegien zu⸗ schaffen. Erst wenn freie Innungen entsprechend den heutigen Verhältnissen errichtet seien, und man nicht mehr zurückgreife auf die früheren Innungen, könne neues Leben erblühen. Durch seinen Antrag würden die neu gegründeten Innungen durchaus nicht gestört, sondern ge⸗ fördert. Der Arbeitgeber müsse in fortlaufender Beziehung zum Gesellen stehen. Die Innungen hätten nur Werth für große Städte, weniger für kleinere. Der Regierungskommissar habe sich auch nicht von vornherein gegen seinen Antrag er⸗ klärt, sondern nur die Frage von großer Tragweite gehalten. Allerdings habe damals die Kommission bei der ersten Lesung sich anders ausgesprochen, als heute. Es handele sich nicht nur um das Wohl der Handwerker, sondern auch um das der Arbeiter.
Der Abg. Ackermann führte aus, formell sei der Antrag unannehmbar, weil derselbe tief in die ganze Gewerbenovelle ein⸗ greife. Redner wies an der Hand der Geschichte der Gesellenbrüder⸗ schaften des Mittelalters nach, daß solche Vereinigungen untauglich seien. Schon im Mittelalter hätten sie beständig zu Streitig⸗ keiten Veranlassung gegeben. Auch die Geschichte der in neuerer Zeit geschaffenen Geselleninnungen lade nicht dazu ein, die bisherigen Zustände beizubehalten. Um diesen Zuständen ein Ende zu machen, sei das Innungsgesetz von 1881 vor⸗ eschlagen worden. Damals sei der Reichstag damit einver⸗ tanden gewesen, den Gesellen keine weiteren Rechte einzu⸗ räumen als die Regierung vorgeschlagen. Jetzt überrasche Abg. Büchtemann das Haus mit neuen selbständigen Innungen. Es sollten nun neben den Innungen noch gewerbliche Ge⸗ nossenschaften etablirt werden. Das erinnere lebhaft an die Zustände des Mittelalters. Das Ziel klinge ja sehr schön, aber der Vorredner habe nicht angegeben, wie derselbe es erreichen wolle. Es ginge nicht an, eine organisirte Gruppe neben der andern hinzustellen. Am wenigsten könne er billigen, daß beiden gleiche Rechte ertheilt werden sollten. Dann solle man, so lange die Reichsregierung mit der Orga⸗ nisation der Innungen beschäftigt sei, dieselbe mit solchem Gesetz verschonen. Er hitte um Ablehnung des Antrages.
Der Bundeskommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Bödi⸗ ker schloß sich dem Antrage des Vorredners an. Materiell wolle er nicht auf die Sache eingehen. Nur wolle er dem Abg. Büchtemann erwidern, daß er keine abweichende Mei⸗ nung gelegentlich der ersten Lesung hier geäußert habe.
Der Abg. Dr. Hirsch erklärte, es sei charakteristisch für die Kommission, daß sie eine so große Abneigung für die Ge⸗ 8 v1AAAAX““
selleninnung zeige. Die Arbeiter würden doch setzt einsehen wer ihr Anwalt und warmer Vertreter sei. Auf die geschicht⸗ lichen Deduktionen des Abg. Ackermann erwidere er, daß man doch nicht den heutigen Zustand der Gesellschaft zurückschrauben könne um mehrere Jahrhunderte. Wenn damals Mißbräuche stattgefunden hätten, so hätten, was wissenschaftlich erwiesen sei, die Brüderschaften doch auch ihr Gutes gehabt. Miß⸗ bräuche seien auch in den Meisterinnungen vorgekommen. Wie der Abg. Ackermann hieraus den Unbestand der Gesellen⸗ innung folgere, so könne derselbe noch besser aus der Auf⸗ hebung der Innungen im Jahre 1731 den Unbestand der heutigen Innungen ableiten. Beim Aufbau der Innungen halte er (Redner) es für ungerecht, nur den Arbeitgeber und nicht den Arbeiter zu berücksichtigen. 6 Der Antrag wurde abgelehnt.
um
4
8
Hierauf vertagte sich das Haus
5 Uhr auf Freita 12 Uhr. r auf Freitag
Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums von Puttkamer mit mehreren Kommissarien bei⸗ wohnte, wurde um 8 ¼ Uhr vom Präsidenten von Köller er⸗ öffnet. Das Haus setzte die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwal⸗ tungs⸗ und Verwaltungsgerichts⸗Behörden mit §. 62 fort.
Zunächst wurden die §§. 62 — 111 (Wasser⸗, Fischerei⸗ und Jagdpolizei) ohne erhebliche Debatte durch Annahme der Kommissionsbeschlüsse ohne wesentliche Aenderung bewilligt. Ebenso wurden die §§. 112 — 125 (gewerbliche Anlagen, ge werbliche Konzessionen, Ortsstatuten) unverändert nach dem Kommissionsbeschlusse genehmigt.
§. 125 a. lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:
Der Bezirksausschuß beschließt:
1) über die Genehmigung zur Erhöhung der bei der Aufnahme in eine Innung zu entrichtenden Antrittsgelder (§. 85 der Reichs⸗ Gewerbeordnung);
die Genehmigung zur Auflösung von Innungen (§. 93
Der Paragraph wurde unverändert angenommen.
Der Abg. Zelle beantragte, hinter diesem Paragraphen
als §. 125 aa. eine Bestimmung hinzuzufügen, wonach die Be⸗ fugnisse der höheren Verwaltungsbehörden in Bezug auf das Innungswesen für den Stadtkreis Berlin durch den Ober⸗ Präsidenten wahrgenommen werden sollten. 8 Der Antragsteller führte aus, daß die Stadt Berlin in Verwaltungsangelegenheiten stets als Stiefkind behandelt werde. Die Innungsangelegenheiten seien Gemeindeangelegen⸗ heiten, und müßten deshalb der Aufsicht des Ober⸗Präsidenten als Gemeindeaufsichtsbehörde unterstellt sein, nicht aber der Aufsicht des Polizei⸗Präsidenten, wie es nach der Vorlage der Fall sein würde.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Rommel ersuchte um Ablehnung des Antrags Zelle, da die Innungen gewerbliche Vereine seien, die von derjenigen Behörde zu ressortiren hätten, welche die Gewerbe⸗ und Ver⸗ einsangelegenheiten in der Hand habe. Das sei für Berlin der Polizei⸗Präsident.
Der Antrag Zelle wurde, nachdem noch der Referent Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa sich dagegen erklärt hatte, abgelehnt. Ebenso ein fernerer Antrag Zelle, wonach auch die Aufsicht über die der Gemeinde unterstellten Hülfs⸗ kassen für Berlin dem Ober⸗Präsidenten übertragen werden sollte, sowie ein dritter Antrag desselben Abgeordneten, nach welchem verschiedene Funktionen des Kreisausschusses für Berlin der Minister der öffentlichen Arbeiten wahrzunehmen habe.
Die folgenden Paragraphen §8§. 126—128 (Innungen), §§. 129 — 132 (Märkte), §§. 133 — 135 (Oeffentliche Schlacht⸗ häuser), §§. 136 — 140 (Handelskammern, kaufmännische Kor⸗ porationen, Börsen), §§. 141 und 142 (Feuerlöschwesen), §§. 143 und 144 (Hülfskassen), §§. 145 — 148 (Baupolizei), §§. 149 — 152 (Dismembrations⸗ und Ansiedelungssachen), 8§. 153 — 156 (Enteignungssachen), §§. 157 und 158 Personal⸗ stand und Staatsangehörigkeit, §. 159 (Steuerangelegenheiten), §§. 160 — 166 (Ergänzende Uebergangs⸗ und Schlußbestim⸗ mungen) wurden ohne wesentliche Debatte unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen genehmigt.
Hiermit war die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehörden beendigt.
Hierauf vertagte sich das Haus um 10 Uhr auf Frei⸗ tag 9 Uhr.
Gewerbe und Handel.
Die „New⸗Yorker Hdls.⸗Ztg.“ schreibt in ihrem vom 20. v. M. datirten Wochenbericht: Das Geschäft am Waaren⸗ und Produktenmarkt ist auch in dieser Woche still geblieben. Ein mäßig lebhafter Exportbegehr, der Anfangs der Woche für Weizen und Mais herrschte, hat in der letzten Hälfte derselben, in Folge der höheren Preise, welche etablirt wurden, wieder nach⸗ gelassen: Weizenmehl fand nach dieser Richtung durchgehends recht viel Beachtung. Der Frachtenmarkt ist flauer. Baumwolle in disponibler Waare begegnete für Export mäßiger Frage und hat C. angezogen; für Termine ist bei lebhafterem Geschäft und häu⸗ figen Schwankungen ebenfalls ein kleiner Avanz etablirt worden. Brasil Kaffees haben sich nicht behaupten können; reinschmeckende Sorten hatten dagegen festere Preishaltung. Am Zucker⸗ und Theemarkt ist das Geschäft wieder sehr ruhig gewesen. Schmalz, Schweinefleisch und Speck verkehrten in steigender Tendenz, begegneten jedoch nur mäßigem Konsum⸗ und Exportbegehr; nach letz⸗ terer Richtung fand Talg in den letzten Tagen recht viel Beachtung. Raff. Petroleum fest behauptet. In Abwesenheit wichtiger Nach⸗ richten aus den Produktionsbezirken bewegte sich die Spekulation in United Pipe Line Certificates in engeren Grenzen und lustloser Ten⸗ denz. Terpeminöl war ruhig und niedriger, Harz dagegen fest und steigend. Der Hopfenmarkt war still. Die Stimmung am Me⸗ tallmarkt bleibt eine überwiegend gedrückte. Einheimische und fremde Mannfakturwaaren hatten sehr stilles Geschäft; für letztere ist die Saison, soweit das Engrosgeschäft in Betracht kommt, als ge⸗ schlossen zu betrachten. Der Erport fremder Webstoffe für die heute beendete Woche beträgt 1 438, 115 Doll., gegen 2 50 161 Doll. in der Parallelwoche des Vorjahren.
8
— Die vorgestrige Abendsitzung des Hauses der .
No
8 4 3 b Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Köntgl. und das Central⸗Handels⸗
cegister nimmt an: die Königliche Expedition 1.
fnecht
jetzt D. 373. 77. unter dem 31. Mai 1878 erlassene und unter dem 17. Januar 1880 erneuerte Steck⸗
den 24. April 1883. Königlichen Landgerichte I.
Schlosser Otto Wilhelm Johann Kemnitz, am
30. April
3w
zum Deutschen Reichs⸗A. —
Berlin, Freitag, den 4. Mai
Preuß. Staats⸗Anzeiger
des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preuhischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
erloosung, Amortisation Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Heffentlicher Anzeiger.
3. Verkäafe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. V
und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.
V 5. Industrielle Etablissements, Fabriken
In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., 8 Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
E. Schlotte,
Anuoncen⸗Bureaux.
9. Familien-Nachrichten. beilage. 8
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. EFrne Der gegen den Haus⸗ Steckbriefs⸗Erneuerung. Der gegen 8 . und Schnellläufer Adolf Dibbel aus Bessin wegen Verbüßung einer Gefängnißstrafe von ünf Monaten vom ehemaligen Königlichen Stadt⸗
gerichte hierselbst in den Akten D. Nr. 102. 77
hbiermit wiederum erneuert. Berlin,
wird nert. — Staatsanwaltschaft bei dem
Steckbriefs⸗Erneuerung. Der gegen den 22. März 1859 zu Templin geboren, unter dem 17. November 1882 erlassene Stechbrief in actis J. II. c. 59482 wird hierdurch erneuert. Berlin, den 24. April 1883. Königliche Staatsanwaltschaft am Landgericht I
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Schmied Carl Johann Gottlieb Schroeder wegen Dieb⸗ stahls in den Akten U. R. II. 174. 82. unter dem 18. Februar 1882 erlassene Steckbrief wird zurückge⸗
nommen. Berlin, Altmoabit Nr. 11/12 (NW.), den 1883. Königliches Landgericht I. Der Untersuchungsrichter: Johl.
Steckbrief. Gegen den russischen Unterthan Knecht Michael Bendszusz, zur Zeit ohne festen Wohnsitz, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, benselben zu verhaften und in das Konigliche Amts⸗ gerichts⸗Gefängniß zu Ruß abzuliefern. Aktenzeichen G. 81/83. Ruß, den 26. April 1883. K. 8 Amtsgericht.
19585 1 Der Colporteur Ernst Louis Kühnel, 52 Jahre alt, zuletzt in Charlottenburg wohnhaft gewesen, dessen Aufenthalt unbekannt ist und welchem ur Last gelegt wird, am 5. November 1882 zu Dt. Wilmersdorf Druckschriften feilgeboten zu haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerbebetriebe er⸗ forderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein — Ueber⸗ tretung gegen §§. 1 u. 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 — wird auf Anordnung des Königlichen Amts⸗ gerichts II. hierselbst auf den 3. Juli 1883, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗
8
gericht in Alt⸗Moabit, Portal III. Zimmer 33, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschul⸗ igtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung ge⸗ chritten werden. Berlin, den 27. April 1883. Drabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts I.
Der Schneider Ernst Julius Schaefer, gebo⸗ ren am 15. Juni 1856 zu Jasianna, Kreis Sam⸗ er, welcher vom 1. Oktober 1878 bis 30. September 1881
beim 2. Hannoverschen Ulanen⸗Regiment Nr. 14 gedient
hat, zuletzt aufhaltsam zu Verden, Kreis Verden, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf An⸗
rdnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf Mittwoch, den 18. Juli 1883, Vormittags
0 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Verden zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Kö⸗ niglichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando Abth. IV. zu Berlin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Verden, den 27. April 1883. Runge, Justiz⸗ anwärter, c. Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗
Subhastationen, Aufgebote, Vor 8 ladungen u. dergl. 8 119673] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Fr. Hertzer junior in Nordhausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eckstein in Leipzig, klagt gegen den Kau’'mann R. Brode, als Mitinhaber der vormaligen Firma R. Brode u. Co., früher wohnhaft in Leipzig, jetzt unbekannten Auf⸗ nthalts, wegen einer Kauspreisforderung für im Jahre 1882 gelieferte Waagren, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, den Betrag von 115 ℳ 11 ₰ nebst 6 % Zinfen seit 20. Dezember 882 zur Hälfte zu zahlen, die Kosten des Rechts⸗ streits einschließlich der des vorangegangenen Arrest⸗ verfahrens, zu seinem Antheile zu tragen, sowie in Auszahlung der von der Klägerin im Arrestverfahren ls Sicherheit hinterlegten 135 ℳ zu willigen, auch as Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Leipzig (Peterssteinweg 56, I. Et., Zim⸗ ner 144) auf den 29. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, am 26. April 1883.
11“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[19699) Oeffentliche Zustellung.
Die Philipp Luh Ehefrau, Maria, geb. Peter⸗ mann, aus Gießen, dermalen in Bockenheim, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Kraft in Gießen, klagt gegen ihren Ehemann Philipp Luh, zuletzt in Gießen. dermalen unbekannt wo? abwesend, aus böslicher
der streitenden Theile vom Bande zu lösen unter Verurtheilung des Beklagten in die Prozeßkosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Gießen auf den 30. Oktober 1883, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. “ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gießen, den 30. April 1883.
Schudt, Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Land⸗ gerichts.
[19678] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Kaufmann Heinrich Rehkämper zu Hagen klagt gegen den Händler Carl Bilstein, früher zu Hagen, jetzt unbekannten Aufenthaltsorrs, wegen dem Beklagten am 12. März cr. käuflich gelieferter 14 Sack Kartoffeln mit dem Antrage auf Zahlung von 89 ℳ 90 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 12. März cr. und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Hagen auf 3 den 18. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hagen, den 27. April 1883.
La “
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [19674] Oeffentliche Zustellung.
Die Frankfurter Hypothekenbank zu Frankkfurt a/M. Klägerin, vertreten durch den Justizrath Abel in Hannover, klagt gegen den Lieutenannt, später Hauptmann a. D. von Hellfeld, früher domizilirt in
Ballenstedt, dessen zeitiger Aufenthalt unbekannt, für
sich und als gesetzlichen Vertreter seiner in seiner väterlichen Gewalt stehenden Kinder: .
a. Luise Henriette Therese Anna Friederike,
b. Ehrengard Marie Franziska,
c. Joachim, 8 mit dem Antrage auf Ertheilung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urtheils vom 3. Juni 1881 gegen die genannten Beklagten als Erben und allgemeine Rechtsnachfolger der verstorbenen Ehefrau von Hell⸗ feld auf Kosten der Beklagten. 8
Das gedachte Urtheil ist ergangen in der Prozeß⸗ sache der Klägerin gegen die inzwischen verstorbene Erblasserin der Beklagten und lautet dahin:
Beklagte wird verurtheilt zu gestatten, daß Klägerin das im Hypothekenbuche für Schloß⸗ wende Fol. 298 beschriebene Bürgerwesen, Lilienstr. Nr. 7 hierselbst, zum öffentlich meist⸗ bietenden Verkaufe bringe, damir Klägerin sich wegen ihrer Forderungen von 23 071 ℳ 57 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1880 und 840 ℳ Abtragsvergütung, sowie wegen der Kosten dieses Verfahrens, auf welche bereits 100 ℳ bezahlt sind, befriedige und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer I. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf
Freitag, den 13. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der durch Gerichtsbeschluß vom 27. April d. J. genehmigten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hannover, 1. Mai 1883.
Schwertfeger,
Gerichtsschreiber d.s Königlichen Landgerichts.
[19676] Oeffentliche Zustellung.
1) Die Marie Thekla Herold, geb. Bertholet, in Plauen, vertreten durch den Rechtsanwalt Hähnel daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider und Restaurateur Franz Robert Herold aus Plauen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden, eventuell den Beklagten zur Fortstellung des ehelichen Lebens mit der Klägerin zu verurtheilen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Plauen auf den 20. September 1883, Vormittags 9 Uhr.
2) In Ehescheidungssachen der Fabrikarbeiterin Christiane Friederike, verehel. Koch, geb. Fritzsch, in Reichenbach, vertreten durch Rechtsanwalt Hähnel in Plauen, Klägerin, gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Carl Friedrich Hermann Koch, zuletzt in Reichenbach, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist zur Abnahme des der Ersteren rechtskräftig zuer⸗ kannten Eides und zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung Termin auf
den 23. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, vor der zweiten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts Plauen bestimmt.
Klägerin hat Ehescheidung, eventuell Ehefortstel⸗ lung beantragt.
Zu 1. Die Klägerin fordert den Beklagten auf, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. 1 .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.
Plauen, den 30. April 1883.
Meuhsner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer I. und II
Verlassung und Ehebruch, mit dem Antrage die Ehe
[19698] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 2753. Bürgermeister Geiler zu Durbach,
verrreten durch Rechtsanwalt Muser dahier, klagt
gegen den prakt. Arzt Dr. Vollmer in Hornberg,
z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen For⸗
derung:
1) aus Darlehen laut Schuldanerkenntniß vom 11. April 1878 im Restbetrag von 333 ℳ 31 ₰ nebst 5 % Zins vom 25. Januar 1883 an;
2) aus übernommenen Bürgschaften: b a. bei Hofbauer Josef Werner in Durbach am
4. Januar 1875 für 100 Fl., am 25. März 1875 für 300 Fl. — zusammen 400 Fl. = 685 ℳ 71 ₰ nebst 4 ½ % Zins vom 1. Januar 1883 an und 61 ℳ 70 ₰ Zins aus 685 ℳ 71 ₰ à 4 ½ % vom 1. Januar 1881 bis dahin 1883 nebst 5 % Zins vom Klagzustellungs⸗ tage;
. bei Andreas Werner von Durbach am 2. No⸗ bvember 1874 für 188 ℳ 57 ₰, im Jahre 1875 für 200 ℳ, am 15. Oktober 1876 für 200 ℳ, zusammen 588 ℳ 57 ₰ nebst 5 % Zins vom 1. Januar 1883 an und 58 ℳ 86 ₰ Zins aus 588 ℳ 57 ₰ à 5 % vom 1. Januar 1881 bis dahin 1883 nebst 5 % Zins vom Klagzustellungstage;
mit dem Antrage auf Zahlung von 333 ℳ 31 ₰
nebst Zinsen an den Kläger und auf Schadloshaltung
des Klägers für die genannten Bürgschaften durch
Zahlung von 685 ℳ 71 ₰ und 61 ℳ 70 ₰, sowie
588 ℳ 57 ₰ und 58 ℳ 86 ₰ nebst Zinsen an die
Gläubiger Josef und Andreas Werner in Durbach
direkt oder zu Handen des Klägers, und ladet den
Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
streites vor die Civilkammer II. des Großherzog⸗
lichen Landgerichts zu Offenburg auf
Mittwoch, den 11. Juli d. J.,
Vormittags 8 Uhr, 8— mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Offenburg, den 27. April 1883. 3
Die Gerichtsschreiberei 1.““ Landgerichts:
Oeffentliche Zustellung. 8 Nr. 5369. Die Gr. Staatskasse, vertreten durch Gr. Verwaltungshof, Namens der ledigen Wilhel⸗ mine Holz zu Graben, vertreten durch Rechtsanwalt R. Kusel, klagt gegen den Kaufmann Ludwig Holz, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, in Aus⸗ übung der Rechte ihrer genannten Schuldnerin, der zufolge Verurtheilung wegen Mords untersuchungs⸗ und straferstehungskostenpflichtigen Wilhelmine Holz für einen desfallsigen Schuldbetrag von 2675 ℳ 25 ₰ nach erwirttem Beschlags⸗ und Pfändungs⸗ zugriff beim Beklagren, als Aufbewahrer der von seiner Schwester empfangenen Werthpapiere, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Herausgabe der von Wilhelmine Holz in Verwah⸗ rung genommenen, aus der Erbschaft ihrer Mutter herrührenden 2 Schuldverschreibungen der Stadt Karlsruhe Nr. 2018 und 2019 zu je 1000 ℳ sammt Zins⸗Coupons, oder Zahlung ihres Werths bis zum Betrage der kläg. Forderung von 2675 ℳ 25 ₰, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf Dienstag, den 18. September 1883, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, 28. April 1883. W. Köhler, 8 Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[19677] Oeffentliche Zustellung mit Ladung.
Nachstehender Auszug:
„Zum kgl. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer, Klageschrift für 1 Katharina Leies, gewerblose Ehefrau von Peter Becker, Ackerer, früher in Kleinsteinhausen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort ab⸗ wesend, sie in Kleinsteinhausen wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt König in Zweibruücken, gegen ihren vorgenannten Chemann, Beklagten, wegen Gütertrennung.
Der Beklagte wird andurch vor das k. Landgericht Zweibrücken, Civilkammer, vorgeladen und aufge⸗ fordert, einen zur anwaltschaftlichen Vertretung da⸗ selbst zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, welcher für ihn in dem unten bezeichneten, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits anberaumten Termine zu erscheinen hat, um antragen zu hören: „Es gefalle dem k. Landgerichte, Civilkammer, die Vermögensabsonderung zwischen der Klägerin und ihrem Ehemanne, dem Beklagten, auszusprechen, mit dem Vollzug des Urtheils und Belieferung des Vermögens der Klägerin den k. Notar Linder dahier zu kommittiren, das k. Amtsgericht dahier um Er⸗ nennung und Beeidigung eines Sachverständigen zu ersuchen, welcher die nöthigen Abschätzungen vorzu⸗ nehmen hat, dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen und das ergehende ÜUrtheil vorläufig vollstreckbar zu erklären“, 1u
wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Verhandlung Termin auf den 13. Juli 1883,
und Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich zugestellt. Zweibrücken, den 30. April 1883. Die Gerichtsschreiberei des k. Landgerichts Zweibrücken. Groß, kgl. Sekretär. 8 [19675] Oeffentliche Zustellung. Der Schiffskapitän Carl Stroemstaedt zu Alt⸗ warp, vertreten durch den Justizrath Lindemann hier, klagt gegen den Klempnermeister Max Hartmann früher hier, jetzt in Nord⸗Amerika, wegen Zinsen 8. 5 %, aus einem Hypothekendokument über 9000 ℳ eingetragen Swinemünde Band VI. Blatt 16, Abth. III. Nr. 5 des Grundbuchs von Swinemünde auf die Zeit vom 1. Oktober pr. bis 1. April er. mit dem Antrage auf Zahlung von 225 ℳ bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Swinemünde Band VI. Blatt 16 und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Swinemünde auf den 5. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[19645] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Meyver von hier hat Namens des Colonen Johann Hermann Jannemann zu Bauerschaft Verth, Kspls. Telgte, das Aufgebot der im Grundbuche des Kirchspiels Telgte Band V. Blatt 28 Abth. III. sub Nr. 9 und 15 eingetrage⸗ nen Posten beantragt.
1) sub Nr. 9 steht: 8 „Fünfzig Thaler Courant, welche der Besitzer Bernard Heinrich Johannemann dem Kaufmann Isaac Falcke zufolge notarieller Schuldverschreibung vom 12. September 1825 gegen fünf Prozent jähr⸗ licher Zinsen halbjähriger Löse und Spezialhypothek des Colonats für Kapital, Zinsen und Kosten ver⸗ schuldet, eingetragen ex decreto vom 24. Septem⸗ ber 1825.“ “
Ueber diese Post ist ein Hypothekenbrief gebildet mit dem Inhalte, daß dieser Post noch 8 Posten im Gesammtbetrage von etwa 500 Thalern vor⸗ gehen, und daß dafür das im Grundbuche Münster Band V. Blatt 28 auf den Namen des Bernard Heinrich Johannemann eingetragene Johannemann Colonat hafte. Antragsteller behauptet, daß die Schuld zurückbezahlt sei und bezieht sich zum Be⸗ weise auf eine Privatquittung des später angeblich nach Hamburg verzogenen Kaufmanns Isaac Falcke, die sich auf dem eingereichten Hypothekendokumente vom 24. September 1825 befindet.
2) sub Nr. 15 steht:
„Dreihundert und fünfzig Thaler grob Courant, welche die Ehefrau Hoffhamm, laut notariellen Dokuments vom 2. Dezember 1837 dem Kolonnen Stephan Heitmann, gen. Hoffhamm, Kirchspiels Albersloh, verschuldet, eingetragen ex decreto de 20. Februar 1839.“
Ueber diese Post ist ein Hypothekenbrief gebildet mit dem Inhalte, daß für dieselbe das im Grund⸗ buch Münster Band V. Blatt 28 auf den Namen des Bernard Heinrich Johannemann eingetragene Johannemanns Colonat verhaftet ist, aber 14 Posten im Gesammtbetrage von etwa 1300 Thaler vor⸗ eingetragen stehen.
Antragsteller behauptet unter Ueberreichung des Hypothekendokuments vom 20. Februar 1839, daß die Post sub 15 zurückgezahlt sei, und zwar an die 2 angeblichen Erben des Kolonen Stephan Heitmann, gnt. Hoffhamm zu Albersloh, nämlich den Kolonen Theodor Ottmarding zu Rinkerode und den Oeko⸗ nomer Paul Schräder zu Ascheberg, worüber diese beiden genannten Personen gerichtlich quittirt und Löschung bewilligt haben.
Alle näheren, gleichnahen Erben des Kolonen Stephan Heitmann, gnt. Hoffhamm, sowie alle Diejenigen, welche Ansprüche an der unter 1 ge⸗ nannten Post zu haben vermeinen, werden aufge-⸗ fordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den
19. September 1883, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 39, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die beiden ge⸗ nannten Posten im Grundbuche gelöscht werden.
Münster, den 26. April 1883.
Königliches Amtsgericht, Abth. IV. [19123] Bekanntmachung. 8
In der Eigenthümer Carl Saager schen Aufgebots⸗ sache von Meesow F. 2/82 hat das Königliche Amtsgericht zu Labes am 14. April 1882 durch den Amtsrichter von Petersdorff erkannt: 1
1) die Hypothekenurkunde vom 30. Oktober 1855 über die auf dem Grundstück des Eigenthümers Carl Saager zu Meesow bei Daber Band I. Blatt 322 Nr. 33 des Grundbuchs von Meesow Ab⸗ theilung III. Nr. 1 für Dorothea Friedericke Henriette Glebke, später verehelichte Schornsteinfeger Baumgardt zu Daber, aus dem obervormundschaftlich bestätigten Erbrezesse vom 8. Juli 1854 eingetragene, zu vier Prozent verzinsliche Erbtheilsforderung von 175 Thalern wird für kraftlos erklärt.
Von Rechts Wegen.
Labes, den 14. April 1883.
Königliches Amtsgericht.
Beklagten Peter Becker, da dessen dermaliger Wohn⸗
“
Vormittags 9 Uhr, bestimmt ist, den obgenannten
gez.: von Petersdorff.
8 6