1883 / 105 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Rüböl per 100 Kg. Terminc matter. Gek. m. F. 3900 Ctr. Loco mit Fass —, ohne Fass —, per diesen Monzt 75,5 74,7 bez., per Mai-Juni 74,3 73,7 bez., per Juni-Juli —, per Juli- Angust —. per August-September —, per Septbr.-Oktober G1,2 bez., per Oktober-November —. Leinöl per 100 Kilogr. loco mit Fass —, Lieferung —. Petroleum. Raffnirtes (Standarä white) per 100 kg mit Fass in Posten v. 100 Ctr. Termine still. Gek. Ctr. Loco —, per diesen Monat 24.2 ℳ, per September-Oktober 24 Spiritus ver 100 Liter, à 100 % = 10 000 %. Termine matter. Gekündigt 700 000 Liter. Loco mit Fass —, per diesen Monat und per Mai-Juni 54,1 53,4 53,5 bez., per Juni-Juli 54,8 54,3 bez., per Juli-August 55,8 55,3 bez., per Aungust-September 56,3 55,3 bez., per September-Oktober 55,3 54,8 bez., per Oktober-November —, per Novemb.-Dezbr. —. Spiritus pr. 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass 54,2 54 bez. Weizenmehl. No. 00 27,25 25,00, No. 0 24.75 23,25, No. 0 u. 1 22,00 21,00. Roggenmehl. No. 0 22 50 21 50. No. 0 u. 1 21,00 19,50 per 100 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Marken über Notiz bez. Berichtigung. Gestern: Hafer, preuss. guter 134 140 bez., pomm. guter 128 135 bez., per Juni-Juli 129,75 130 5 bez., per Juli-August 132.25 132,5 bez. Roggenmehl Nr. 0 u. 1 per Sept.- Oktbr. 21,20 21,30 bez.

Stettin, 4. Mai (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco fest, 145.00 bis 195,00,

pr. Mai-Juni 194,50. pr. Juni-JIunli 194,50, per Segtember Oktober

198,00. Roggen steigend loco 132,00 142.00, pr. Mei-Juni 143,00, pr. Juni-Juli 145,00, per September-Oktober 148 50. Rübsen per September. Okrober 285,00. Rhböl fest, 100 Kilogr. pr. Mai-Juni 70,00, pr. September-Oktober 61.70. Spiritue fest, loco 53.90 pr. Mai 54 20, pr. Juni-Juli 54,70, per August-Sep- tember 56,00. Petroleum loco 7,90.

Posen, 4. Mai. (W. P. B.)

1 Spiritus loco ohne Fass 52 50, pr. Mai 52,10, pr. Juni 52,60, pr. Ju i 53,10, pr. August 53,60. Fest.

Breslau, 5. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. spiritus per 100 Liter 100 % per

3,00, 54,20, per September-Oktober Weizen per Mai 187,00. Roggen per Mai 145,50, per Mai-Juni 145,50, per Septembe’-Oktober 149 00. Rüböl loco per Mai 73,50. per Mai-Juni 72,50, per September-Oktober 62,00. Züink: Godulla 14,25. Wetter: Schön. Cöln, 4. Mai. (W. T. B.; Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 20.75. fremder oco 21,00, pr. Mai 20,15, pr. Juli 20,40, per November 20,55. Roggen loco 14,75, per Mai 14,75, pr. Juli 15.15, pro November 15,.90. Hafer loco 14,50. Rüböl loco 37,00, pr. Mai 36 70, pr. Okto- ber 31,90. . Bremen, 4. Mai. (W. T. B.) Petroleum (Schlussbericht) ruhig. Standard whits loco .40 bez., pr. Juni 7,55 Br., pr. Juli 7,70 Br., pr. August 7,80 Br., pr. August-Dezember 8,00 Br. Hamburg, 4. Mai. (W. T. B.) 8 Getreidemarkt. Weizen loco unverändert. auf Termine fester, pr. Mai 191,00 Br., 190 00 Gd., pr. Juli-August 193,00 Br., 192,00 Gd. Roggen loco unverändert, auf Termine besser, pr. 143,00 Br., 142, 00 Gd., pr. Juli-August 145.00 Br., 144,00 Gd. Hafer und Gerste unveründert. Rüböl fest, loco 73 50, pr. Obktober —. Spiritus fester, pr. Mai 41 ½ Br., pr. Juni-Juli 41 Br., pr. Juli-August 42 Br, pr. August-September 43 ¼ Br. Kaffee matt, geringer Umsatz. Petroleum ruhiger, Standard white oce 7,55 Br., 7,50 Gd., pr. Mai 7,50 Gd., pr. August-Dezember 00 Gd. Wetter: Bedeckt.

Wien, 4. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 10,25 Gd., 10,30 Br., pr. Herbst 10.40 Gd., 10,45 Br. Reggen pr. Frühjahr 7,85 Gd., 7,90 Br., pr. Herbst 8,10 Gd., 8,15 Br. Hafer pr. Frühjahr 7.15 Gd. 7.20 Br. Mais (internationaler) pr. Mai-Juni 7,00 Gd., 7,05 Br.

Pest, 4. Mai (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Herbst 10,03

d., 10,05 Br. Hafer pr. Herbst 6,57 Gd., 6,60 Br. Mais pr. Mai-JInni 6,43 Gd., 6,45 Br. Kohlraps pr. August-September 14 ⅛. Amsterdam, 4. Mai. (W. P. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen auf Termine höher, pr. Mai 275, pr. November 287. Roggen loco höher, auf Termine unverändert, per Mai 170, per Oktober 177. Raps per Herbst —. Rüböl loco 41, pr. Herbst 36 ½. Amsterdam, 4. Mai, (W. T. B.)

Bancazinn 59 8

Antwerpen, 4. Mai. (W. T. R.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Rafänirtes, Type weiss loco 19 bez. u. Br., pr. Juni 19 Br., pr. September 20 ½6 Br., pr.

London, 4. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 33 170, Gerste 2420, Hafer 25 790 Qrts.

Englischer Weizen zu vollen Preisen mässig gehandelt. frem- der ruhig in Folge starken Mehlimportes. Angekommene Ladungen ruhig, fest. Amerikanischer Mais, anziehend, runder Mais und Erbsnu ½ sh. Hafer ¼ sh. theurer, thätig, Mehl fester. Andere Artikel fest.

Liverpool, 4. Mai. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 14 000 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Stramm. Middl. amerika- nische Mai-Juni-Lieferung 5²2 ⁄2, Juli-August-Lieferung 559 ⁄%, August-Septemwber-Lieferung 5³1⁄22, September-Oktobe’-Lieferung 5²92 d. Weitere Meldung: Amerikaner 1e d, höher, Omra good 4 d.

Liverpool, 4. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen 1 d. höher, MNehl und Mais stetig. Wetter: Schön.

Liverpool, 4. Mai. (W. T. B.)

(Baumwollen-W'ochenbericht.) Wochenumsatz 80 000 B. (v. W. 72 000 B.), desgl. von amerikanischen 62 000 B. (v. W. 50 000 B.), desgl. für Spekulation 5000 B. (v. W. 5000 B.), desgl für Export 5000 B. (v. W. 5000 B.), desgl. für wirkl. Kous. 70 000 B. (v. W. 62 000 B.), desgl. unmittelbar ex Schiff 13 000 B. (v. W. 26 000 B.), Wirklicher Export 6000 B. (v. W. 7000 B.), Import der Woche 37 000 B. (v. W. 112 000 B.), davon amerikanische 31 000 B (v. W. 81 000 B.), Vorrath 933 000 B. (v. W. 1 011 000 B.), davon amerikanische 693 000 B. (v. W. 743 000 B.), schwimmend nach Grossbritannien 331 000 B. (v. W. 256 000 B.), davon amerikavische 183 000 B. (v. W. 122 000 B.).

Hanchester, 4. Mai. (W. T. B.)

12r Water Armitage 7, 12r Water Taylor 7 ¼, 20r Water Micholls 8 ½, 30r Water Clayton 9 ¾, 32r Mock Townhead 9ꝛ ⅔½, 40 r Mule Mayoll 9 ⅛, 40r Medio Wilkinson 10 ¾, 32r Warpceops Lees 8 ¼, 36r Warpcops Qual. Rowland 9 ¼. 40r Double Weston 11, 60r Double courante Qualität 14 ½, Printers ¹6⁄16 34⁄50 8: ½ pfd. 87. Steigend.

Glasgow, 4. Mai. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warzants 47 sh. 6 d. bis 47 sh. 7 d. St. Petersburg, 4. Mai. (W. T. B.) Produktenmarkt. Talg loco 75,00, pr. August 73,00.

Weizen loco 14,00. Roggen loco 9.25. Hafer loco 5,00. Hanf loco 35,00. Leinsaat (9 Pud) loco 14,40. Wetter: Warm.

Paris, 4. Mai (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen steigend, per Mai 26,00. per Juni 26,50, per Juli-August 27,00, per September-Dezember 27.50. Mehl 9 Marques steigend, per Mai 57.10. per Juni 58,10, per Juli- August, 59,10, pr September-Dezember 60,00. Rüböl fest, pr. Mai 100,25, per Juni 100,25, per Juli-August 85,25. pr. September- Dezember 78,75. Spiritus behauptet. per Mai 49,50, pr. Jani 49,75, per Juli-August 50,50, per September-Dezember 50,75.

Paris, 4. Mai. (W. T. B.)

Rohzucker 88 loco behauptet, 53,00 à 53.25. Weisser Zucker behauptet, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Mai 60,80, pr. Juni 61,25, pr. Juli-August 61,60, pr. Oktober-Januar 60,25.

New-YNork. 4. Mai. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-NYork 10 ¾, do. in New-Orleans 10 Petroleum Standard white in New-York 7 ¾ Gd., do. in Philadelphia 7 Gd., rohes Petroleum in New-York 7, do. Pipe line Certificates D. 92 C. Mehl 4 D. 25 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 25 C., do. pr. Mai 1 D. 23 C., do. pr. Juni 1 D. 24 8 C., do. pr. Juli 1 D. 26 ¾ C., Mais (New) 65 ½. Zucker (Fair refining Muscovadoes) 7. Kaffee (fair Rio-) 9 ½. Schmalz (Wilcox) 11 ⅞, do. Fairbanks 12 ¼, do. Rohe & Brothers 11 v⅞. Speck 11 ⅞. Getreidefracht nach Liverpool 2.

New-YNork, 4. Mai. (W. T. B.)

Baumwollenwochenbericht. Zufuhren in allen Uniors- häfen 48 000 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 55 000 B., Ausfunr nach dem Kontinent 43 000 B., Vorrath 615 000 B.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh- hoss vom 4. Mai 1883. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht).

Rinder. Auftrieb 194 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg): I. Qualität 116 124 ℳ, II. Qualität 100 106 ℳ, III. Qua- litäat 92 —- 94 ℳ, IV. Qualität 86 88

Schweine. Auftrieb 546 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 102 104 ℳ, Bakon —, Landschweine: a. gute 98 100 ℳ, b. geringere 92 94 ℳ, Russen —, Serben —.

Kälber. Auftrieb 880 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 0,90 1,04 ℳ, II. Qualität 0,64 0.80

Schafeé. Auftrieb 643 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität —, II. Qualität 0,90 0,96 ℳ, III. Qualität

und Berechnung recht verschieden bezahlt werden. Untenstehende Preise sind daher als Durchschnittswerthe anzunehmen. Das Hauptinteresse wurde Rohpredukten zugewandt, die bei guter Beachtung des Auslandes ca. 20 pr. Ctr. anzogen. Umgesetzt sind 55 000 Ctr. Raffinirte Zucker. Das Geschäft in ratffi- nirter Waare erfuhr auch während der verflossenen acht Tage keine Veränderung; das immer noch kleine Angebot entsprach vollständig der Nachfrage und gewann daher der dieswöchentliche Verkehr nicht an Ausdehnung. Zu nachstehenden Preisen wurden 10 000 Brode, 1600 Ctr. gemahlene Zucker und 800 Ctr. Würfel- zucker umgesetzt. Melasse, bessere Qualität, zur Entzuckerung geeignet, 42 43° Bé., excl. Tonne 4,60 4,80 ℳ, geringere Qualität, nur zu Brennereizwecken passend, 42 430 Bé. excl. Tonne 4,00

4,40

Ab Stationen: Krystallzucker, I., über 98 %

do. I Kornzucker, excl., von 97 32,40 32.80 do. 6 96 31,40 31,90 do. 5 95 30,40 30 90 do. 94 29,20 29,70

per 50 kg

8 do.

do. 880 Rendem. 29,60 30,00 Nachprodukte, 88 92 24,00 27.00 Bei Posten aus erster Hand: Raffinade, ffein, excl. Fass per 50 kg, naZ do. 1¹M”“ mittel do. ordinär 8 Würfelzucker, I, incl. Kiste do. N. 8 38,50 39,00 Gem. Raffinade, I., incl. Fass 37,25 do. I., 36,75 37,00 Gem. Melis, J., 36,25 36,50 do. II., Farin 31,00 34,75 Die Aeltesten der Kaufmannscha.

Wetterbericht vom 5. Mai 1883,

8 Uhr Morgens. Temperatur Wetter. in °Celsivs.

5 C. =40 R.

Barometer aurf

0 Gr. u. d. Meeres- P. Stationen. piegel rednz. in Wind.

Milimetor.

Mullaghmore 764 Aberdeen.. 763 Christiansund 761 Kopenhagen. 762 Stockholm. . 763 Haparanda, Cark, Queens- tRoOEII EEEEI1““ bedeckt ¹) Helder... wolkig Sylt G 3 bedeckt Hamburg .. 4 heiter Swinemünde. bedeckt ²)

Neufahrwass. heiter Memel... . wolkenl. 9

11“¹“ 3 wolkenlos Münster.. wolkenlos Karlsruhe.. bedeckt Wiesbaden . heiter München heiter Chemnitz .. bedeckt⁴) EEö““ bedeckt Wien wolkenlos Breslau. Nebel⁵) Ile d'Aix .. 0NO 6 bedeckt Nizza . . . 0 3 bedeckt Triest.. 8 0NO halb bed. 1) See ruhig. 2²) Früh Regen. ³) See ruhig. ⁴) Nachmittags Regenschauer. ⁵) Nachmittags Gewitter und Regen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnat: 1) Nordeuropa., 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingebalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwsch, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 =ä= steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkaen.

Uebersicht der Witterung.

Die Wetterlage hat sich im Allgemeinen wenig verändert. Bei leichter bis mässiger, vorwiegend östlicher bis nordöstlicher Luftströmung ist das Wetter über Centraleuropa vielfach heiter,

bedeckt Regen bedeckt wolkenlos wolkenlos halb bed.

IgU bo

95 ¾d =

halb bed.

—, —-

E9oOSSGUSDHSbHSSSU D

1“

—,.,—

September-Dezember 20 Br. Antwerpen, 4. Mai Getreidemarkt

fest. Hafer fest. Gerste ruhig.

8 London, 4. Mai.

alt.

(W. T. B.) 3 An der Küste angeboten 9 Weizenladungen. Wetter“ Havannazucker Nr. 12 23 ½.

Ruhig. (W. T1. B.)

(Schlussbericht).

Weizen still. Roggen

Nominell.

Zuckerbericht

der Magdeburger 4. Mai. (Magdeb. Ztg.) Rohzucker. Kornzucker hatten in den letzteun acht Tagen keinen regelmässigen Markt und es ist schwierig, dafür exakte Notirungen festzustellen. Was davon jetzt zum Verkauf kommt, besteht zumeist aus grösseren Restpartien, die dann je nach den besonderen Vereinbarungen für Lieferung

Börse,

im centralen F

ohne wesentliche Niederschläge. Die Temperatur ist über der Westhälfte und im äussersten Nordosten Deutschlands überall ge- stiegen und nähert sich jetzt wieder den normalen Verhältnissen. Bamberg und Breslau hatten gestern Nachmittag Gewitter. Auch

rankreich fanden gestern Abend Gewitter statt. Deutsche Seewarte.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ haus. 111. Vorstellung. Fidelio. Oper in 2 Abthei⸗ lungen, nach dem Französischen von F. Treitschke. . (Fr. von Voggen⸗ huber, Frl. Driese, Hr. Salomon, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt, Hr. Fricke.) Anfang 7 Uhr.

Musik von 2. van Beethoven.

Schauspielhaus. 117. Vorstellung.

Der Kauf⸗

mang von Benedig. Schauspiel in 5 Akten von

Shakespeare, übersetzt von A. W.

Anfang 7 Uhr.

v. Schlegel.

Montag: Opernhaus. 112. Vorstellung. Mignon. Oper in 3 Akten, mit Benutzung des Goethe'schen Romans: „Wilhelm Meisters Lehrjahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von F. Gumbert. Ballet von Paul

Musik von Ambroise Thomas. Taglioni.

(Frl. Lehmann, Fr. Luger, Hr. Ernst,

Hr. Junck, Hr. Salomon, Hr. Oberhaufer.) An⸗

fang 7 Uhr. Schauspielhaus. Großstadt. Schauspiel

118. Vorstellung. in 4 Akten von Hugo

Lubliner (Bürger). Ansang 7 Uhr.

Dienstag: Opernhaus. Hochzeit des Figaro. mit Tanz von Beaumarchais.

Aus der

113. Vorstellung. Die Oper in 4 Abtheilungen Musik von Mozart.

(Fr. Sachse⸗Hofmeister, Fel. Pollack, Frl. Driese, Hr. GkechserHof Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus.

119. Vorstellung.

Auf Be⸗

gehren: Die Bekenntnisse, Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld. Vorher: Echtes Gold wird klar im Feuer. Ein Sprichwort von Emanuel Geibel.

Anfang 7 Uhr.

H

allner-Theater.

Sonntag:

Hrn. Emil Thomas. Zum 6. Male: straße 120. Schwank in 4 Akten von G. v. Moser

und E. Heiden. Montag: Dieselbe Vorstellung.

8 1

Victeria-Theater, Kleine Preise. Sonn⸗ tag: Zum letzten Male: Mit gänzlich neuer Aus⸗ stattung an Dekorationen, Kostümen und Requisiten: Zum 131. Male: Frau Benus. Gr. Ausstattungs⸗ stück m. Gesang u. Tanz in 14 Bildern von E. Pasqué und Dr. O. Blumenthal. Musik von C. A. Raida. Sämmtliche neuen Dekorationen und Maschinerien sind aus dem Atxelier des Hrn. F. Lütkemeyer in Coburg. (Venus: Frl. Betty Münk.)

Montag: Zum ersten Male: Di prinzessin. 1

Residenz-Theater. (Direktton: Emil Neu⸗ mann.) Sonntag: 6. Gastspiel des Hrn. Gustav Kadelburg. Bei ermäßigten Preisen. Zum 6. Male: Unsere Sonnabende. Schwank in 3 Akten von Labiche und Duru. (Novität.) Anfang halb 8 Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Kroll's Theater. Sonntag: Der Barbier

von Sevilla. Oper in 3 Akten von Rossini. (Ro⸗ sine: Frl. Hermine Bely.) Vor⸗ und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Som⸗ mergartens, großes Concert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses unter Leitung von J. C. Engel. Anfang 4 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr. Montag: Der Waffenschmied. Komische Oper in 3 Akten von Lortzing. Vorher: Großes Concert. Anfang 5 ½ Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Billets und Abonnements⸗Billets à Dtzd. 9 sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten

1Verkaufsstellen. Gastspiel des Köpenicker⸗

Belle-Alliance-Theater. Sonntag: Gast⸗

spiel des Herrn Georg Engels vom Wallner⸗ Theater. Zum zweiten Male: Von Haus zu

Haus. Posse mit Gesang in 5 Bildern (nach einem älteren Stoffe). Musik von E. Steffens. Im prächtig renovirten Sommergarten: Großes Doppel⸗ Concert, ausgeführt von der Kapelle des König⸗ lichen Eisenbahn⸗Regiments unter Leitung des Kgl. Musikmeisters Herrn Lebeve, und der Hauskapelle, unter Leitung ihres Dirigenten Herrn G. Löser. Auftreten der Wiener Duettsänger Herren Schmu und Katzer. Abends: Brtillante Illumination 5 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 4 ½ Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 75 ₰.

Montag und die folgenden Tage: Dieselbe Vor⸗ stellung.

Familien⸗MNachrichten.

Verehelicht: Hr. Vicekonsul Anton Hellwig mit Frl. Johanna Rotzoll (Dliva). Hr. Premier-Lieutenant Mortimer v. Suckow mit Frl. Katharine v. Kommerstädt (Groba). Hr. Lieutenant zur See Carlmann Mauve mit Frl. Nora Marquardsen (Kiel).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberlehrer Dr. Paul Leske (Liegnitz). Hrn. Staats⸗Minister v. Goßler (Berlin). Hrn. Landrath Graf Bau⸗ dissin (Schivelbein). Eine Tochter: Hrn. Regierungs⸗Sekretär Deneke (Magdeburg). Hrn. Pastor Th. Oelgarte (Jarchelin bei Naugard). Hrn. Pfarrer F. Klingemann (Gevelsberg).

Gestorben: Hr. Kreisgerichts⸗Rath a. D. Fried⸗ rich Lindner (Altwasser). Gräfin Ottilie v. Gneisenau (Potsdam). Franu Landgerichts⸗Rath Marie Albrecht, geb. Pröll (Prenzlau). Gräfin Gottliebe Johanna Küchmeister von Sternberg, geb. Horn (Grodtken). Frau Gräfin Henriette

Brühl, geb. v. Camuzi (Oberrothweil). Hr. rt Pabst (Han⸗

Geh. Regierungs⸗Rath a. D. Albe

Niederländisch-Westfälische Eisenbahn-Gesellschaft.

Ordentliche diesjährige Generalversammlung der Aktionäre auf Donnerstag, den 17. Mai a. c., Nachmittags 3 Uhr, im Locale „Groote Societät“ in Zutphen.

Gegenstände der Verhandlung:

1) Mittheilung, Rapport vom Di- rektor.

2) Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und vVverluastrechnung über das Jahr 1882. Feststellung der Dividende über 1882.

Wahl von zwei Mitgliedern des Verwaltungsraths, conform Art. 12 Al. 5.

4) Wahl von drei MHMitgliedern und drei Stellvertretern für Prüfung der Bilanz über 1883.

Die Bilanz und deren Beläge liegen vom 3. d. M.

ab auf dem Bureau der Gesellschaft in Winterswyk

zur Einsicht offen. 8 Conform Art. 19 der Statuten hat jeder Besitzer

wärtig zu sein, falls er seine Aktien wenigstens

schein auf dem Bureau der Gesellschaft Associetäts-Cassa in Amsterdam, L. H. 6 Co. in Zutphen, J. G. ten Houten &

in Winterswyk bezogen werden. Diese Mittheilung ist geschehen in 1) Borkener Wochenblatt, 2) Westphälische Provinzial-Zeitung. Winterswyk, 1. Mai 1883. Der Verwaltungsrath.

van Nagell, Präsident. A. Pabbruwe Jn., Sekretär.

von Aktien das Recht, in der Versammlung gegen-

8 Tage vor der Versammlung gegen Empfang-

Winterswyk deponirt hat. 20111 Der Rapport der Direktion kann vom 10. Mai a. c. ab auf portofreie Antrage bei der Direktion

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

Insertionnpreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

5

X

Berlin, Montag,

für Berlin aunßer den Post-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:

dem Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts, Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Schelling die Eclaubniß zur An⸗ legung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm ver⸗ liehenen Großkreuzes des Albrechts⸗Ordens zu ertheil

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: 3 den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Ordens⸗ Insignien zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich österreichischen Ordens der Eisernen Krone dritter Klosse: dem General⸗Konsul in Konstantinopel von Treskow; des Ritterkreuzes des Königlich belgischen Leopolb⸗Ordens: dem Legations⸗Kanzlisten bei der Gesandtschaft in Brüssel, Hofrath von Favrat Jacquier de Bernay; r zweiten Klasse des Venezolanischen Ordens der Büste Bolivars: dem Minister⸗Residenten in Caracas, Wirklichen Legations⸗ Rath Peyer; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Korvetten⸗Kapitän à la suite des Seeoffizier⸗Corps, Freiherrn von Seckendorff, Kommandanten S. M. S. „Olga“ und militärischen Begleiter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen; 8 der vierten Klasse desselben Ordens: dem Kapitän⸗Lieutenant von Frantzius und dem Stabsarzt Dr. Thörner an Bord S. M. S. „Olga“; der fünften Klasse desselben Ordens: ddeem Unter⸗Lieutenant zur See von Witzleben an Bord estatssteben Echtsss.

Deutsches Reich.

Dem Kaiserlichen Gesandten Grafen von Dönhoff in Tokio ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 §. 1, in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875, für sein Amtsgebiet die Ermächtigung ertheilt worden, bürger⸗ lich gültige Eheschließungen von deutschen Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.

Auf Grund der bestandenen Staatsprüfung ist der Referendar Dr. Kanzler in Straßburg zum Gerichtsassessor ernannt.

. Pekanntmachung. Am 1. d. Mts. sind die der Direktion der Braunschwei⸗ gischen Eisenbahn⸗Gesellschaft unterstellten Bahnstrecken: Goslar⸗Grauhof, 5,23 km lang, und Goslar⸗Langelsheim, 6,42 km lang, Zwischen⸗Haltestelle Juliushütte, dem öffentlichen Verkehr übergeben.

Anschluß findet statt in Goslar nach Vienenburg, in Grauhof nach Hildesheim, Vienenburg und Langelsheim, in Langelsheim nach Grauhof, Clausthal und Neuekrug.

Berlin, den 6. Mai 1883.

In Vertretung des Präsidenten des Reichs⸗Eisenbahnamts:

Körte

mit der

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außerordentlichen Professor in der juristi⸗ schen Fakultät der Universität Königsberg, Dr. Karl Sal⸗ kowski zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen. ““

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Luisenstädtischen Gymnasium in Berlin ist die Be⸗ förderung des ordentlichen Lehrers Dr. Matthias Koch zum B abnehangat worden.

em ordentlichen Lehrer A. Kühn am Gymnasium in Meseritz Titel Oberlehrer verliehen vorden.

seinen Antrag nach dem

Bekanntmachung.

Die Sammlungen der Königlichen Museen, zu welchen der Zutritt bisher ausschließlich durch den Haupteingang des älteren Museums über die Freitreppe am Lustgarten erfolgte, werden vom Dienstag, den 8. d. Mts. ab, bis auf Weiteres auch durch den mittleren Eingang des neuen Museums, der Königlichen Nationalgalerie gegenüber, zugänglich sein, so daß es dem Belieben der Besucher überlassen bleibt, welchen der 1 Eingänge sie beim Eintritt oder Abgang benutzen wollen.

Es werden dementsprechend an beiden Eingängen Ein⸗ richtungen zur Abgabe und Aufhewahrung der Stöcke, Schirme ꝛc. und zwar, um mögliche Verwechselungen zu ver⸗ meiden, in der Art getroffen sein, daß für den Eingang am Lustgarten Garderobenmarken mit rothem, für den Eingang des neuen Museums aber solche mit blauem Rande aus⸗ gegeben werden. Die einzelnen Garderobenstücke können selbst⸗ verständlich nur an demjenigen der beiden Eingänge, an dem sie abgegeben worden sind, wieder in Empfang genommen werden. 8

Berlin, den 5. Mai 1883. CGSFeneral⸗Verwaltung der Königlichen Museen.

Schöne.

JZustiz⸗Ministerium.

sFsGGg 1859 betreffend die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst.

Gesetz vom 6. Mai 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 656). Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 (Reichs⸗ SGeesetzbl. S. 41) §. 2. Ausführungsgeset vom 24 April 1878 (Gesetz⸗Samml. S. 230) 88. 1, 2.

„Auf Grund des §. 14 des Gesetzes vom 6. Mai 1869 über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizhienst, sowie in Gemäßheit des §. 2 des Deut⸗

schen Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und

des §. 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze werden nach⸗

stehende mit dem 1. Juni 1883 in Kraft tretende Bestim⸗ mungen erlassen

Die Prüfung der Rechtskandidaten erfolgt bei einem der Ober⸗Landesgerichte in Königsberg, Berlin, Stettin, Breslau, Naumburg, Kiel, Celle, Cassel und Cöln.

Die einzelnen Prüfungen sind von drei Mitgliedern der bei den vorgedachten Gerichten zu bildenden Prüfungs⸗ W einschließlich des Vorsitzenden derselben, abzu⸗ nehmen.

Nimmt der Vorsitzende an der mündlichen Befragung nicht Theil, so hat er ein viertes Mitglied zuzuziehen.

Er wird, sofern nicht erhebliche Behinderungen obwalten, an jeder Prüfung Theil nehmen und bei der Beurtheilung ihres Ergebnisses mitwirken.

Dem Gesuche um Zulassung zur ersten Prüfung ist bei⸗ zufügen:

1) das Zeugniß der Reife zur Universität, 2) das Zeugniß über die Militärverhältnisse, 3) das Universitäts⸗Abgangszeugniß, J“ 4) ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebenslauf, in welchem insbesondere der Gang der Universitäts⸗ studien darzulegen ist. Das Gesuch und der demselben beizufügende Lebenslauf sind von dem Rechtskandidaten e zu schreiben.

Auf Grund des geprüften Gesuchs hat der Präsident des Gerichts die Zulassung oder die Zurückweisung des Rechts⸗ kandidaten zu verfügen.

Die Zulassung darf nur erfolgen, wenn nach dem Univer⸗

sitäts⸗Abgangszeugnisse oder den sonst beigebrachten Zeugnissen anzunehmen ist, daß der Rechtskandidat ein den Vorschriften des Gesetzes entsprechendes Rechtsstudium betrieben hat.

„Der Vorsitzende der Prüfungskommission hat dem zur Prüfung zugelassenen Rechtskandidaten eine Aufgabe zu einer wissenschaftlichen Arbeit zu ertheilen.

Der Rechtskandidat kann wählen, ob die Aufgabe dem gemeinen Civilrecht, dem Deutschen Privatrecht, dem Handels⸗ recht, dem Kirchenrecht, dem Civilprozeßrecht oder dem Straf⸗ recht angehören solle.

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Die Arbeit ist binnen einer sechswöchigen Frist in Rein⸗ schrift abzuliefern. Am Schlusse hat der Rechtskandidat zu versichern, daß er die Arbeit selbständig angefertigt und an⸗ derer als der von ihm angegebenen Schriften sich dabei nicht bedient habe.

Wird die Frist versäumt, so ist dem Rechtskandidaten auf rmessen des Vorsitzenden entweder

alsbald oder nach Ablauf einer Frist, welche bis zu sechs Monaten erstreckt werden kann, eine andere Aufgabe zu ertheilen. Bei wiederholter Fristversäumung gilt die Prüfung als nicht bestanden (§. 11 Abs. 1).

§. 7.

Nachdem die schriftliche Arbeit von denjenigen Mitgliedern der Kommission, vor welchen die mündliche Prüfung abgelegt werden soll, begutachtet worden ist, wird der Rechtskandidat zur mündlichen Prüfung vorgeladen.

Dem Vorsitzenden der Prüfungskommission bleibt es überlassen, für die Dauer des Geschäftsjahres nach Anhörung der Mitglieder der Kommission zu bestimmen, ob und inwie⸗ weit eine Oeffentlichkeit der Prüfung stattfinden soll. Erfolgt eine solche Bestimmung nicht, so ist die Prüfung nicht öffentlich.

8. 9.

Zu einem Prüfungstermin sollen nicht mehr als sechs

Rechtskandidaten geladen werden

Die Frage, ob die Prüfung überhaupt bestanden und im Bejahungsfalle, ob dieselbe „ausreichend“, „gut“ oder „mit Auszeichnung“ bestanden sei, wird durch Stimmenmehrheit und zwar nach dem Gesammtergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung entschieden.

Bei Stimmengleichheit über die Frage, ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden sei, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

5, 10.

Die Prüfungskommission hat nach beendigter Prüfung zu den Akten zu bemerken: die Aufgabe für die schriftliche Arbeit und das Ergebniß der Begutachtung der letzteren, die Gegenstände der mündlichen Prüfung und das Gesammt⸗ ergebniß der Prüfung. ͤ1A1A1X“ 8

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Wer die Prüfung nicht bestanden hat, ist auf seinen An⸗ trag nach Ablauf eines Jahres zu einmaliger Wiederholung der Prüfung zuzulassen, sofern er nachweist, daß er mindestens ein Semester dem fortgesetzten Rechtsstudium auf einer Uni⸗ versität gewidmet hat.

Durch einstimmigen Beschluß der Prüfungskommission (§. 7) kann unter Erlaß eines weiteren Universitätsstudiums die wiederholte Prüfung auf die mündliche Prüfung und die Zurückweisung auf die Zeit von sechs Monaten beschränkt S. auch eine der beiden Vergünstigungen allein bewilligt werden.

Versäumt der Rechtskandidat ohne genügende Entschuldi⸗ gung zweimal den Prüfungstermin, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Ver die Prüfung bestanden hat, erhält über das Ergeb⸗ niß ein Zeugniß des Vorsitzenden der Prüfungskommission.

§. 13.

„Um zum Referendar ernannt und als solcher eidlich ver⸗ pflichtet zu werden, hat der in der Prüfung Bestandene sich an den Präsidenten desjenigen Ober⸗Landesgerichtes, in dessen Bezirk er den Vorbereitungsdienst zurücklegen will, unter Vor⸗ legung des Prüfungszeugnisses zu wenden.

§. 14.

Der Präsident hat unter Berücksichtigung der allgemeinen Verfügungen vom 24. Januar 1843 (Just.⸗Minist.⸗Bl. S. 22) und vom 19. April 1843 (das. S. 106) von dem sich Mel⸗ denden den überzeugenden Nachweis zu erfordern, daß dem⸗ selben für die Dauer von fünf Jahren die zum standesgemäßen Unterhalt erforderlichen Mittel gesichert sind.

Der Präsident hat ferner die Prüfungskommission, von welcher das Prüfungszeugniß ausgestellt ist, um Mittheilung der Prüfungsakten zu ersuchen.

Der Geprüfte kann mit seinem Antrage auf Zulassung zum höheren Justizdienst vom Präsidenten zurückgewiesen werden, wenn derselbe aus den Prüfungsakten oder aus ihm sonst kund gewordenen Thatsachen die Ueberzeugung gewinnt, daß der sich Meldende, der bestandenen Prüfung unerachtet, der Zulassung zum höheren Justizdienst unwürdig erscheint.

Wird auf Grund einer solchen Ueberzeugung, oder weil der Nachweis eines genügenden standesgemäßen Unterhalts nicht geführt worden ist, das Gesuch um Zulassung zum Justizdienst abgelehnt, so sind die Gründe einer solchen Ab⸗ lehnung zu den Prüfungsakten zu vermerken.

§. 15.

Die von dem Präsidenten eines Ober⸗Landesgericht V Ablehnung gilt für sämmtliche übrigen Ober⸗Landes⸗ gerichte.

Für den Bezirk eines Ober⸗Landesgerichts kann der An⸗ trag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst auch aus dem Grunde abgelehnt werden, weil die Zahl der zugelassenen Referendare in jenem Bezirk bereits eine so große ist, daß eine ausreichende Beschäftigung und zweckmäßige Ausbildung für den sich neu Meldenden dort nicht zu erwarten steht.

§. 16.

Mit dem Tage der eidlichen Verpflichtung beginnt der

Vorbereitungsdienst. üis hs 8 G