wxrawemeemesene. „
. zeugung, wenn sie auch in der Presse nicht hat zum Ausdruck kommen können, hat die Crefelder Schulverwaltung, soweit ich unsere Akten verstehe, innerlich auch in der Folge beherrscht. Denn ohne einen
Aunuftrag Seitens der Aufsichtsbehörde hat der Stadtschulinspektor es
sich immer mehr angelegen sein lassen, bei der Einschulung der Kinder die Konfessionsverhältnisse voll zu berücksichtigen und die Mischung der Konfessionen abzuschwächen und ich bin deshalb in der Lage gewesen, im vorigen Jahre der Regierung anzuempfehlen, diesem Bestreben des Stadtschulinspektors zu Hülfe zu kommen und ihn bei seinem Verfahren zu unterstützen.
Indem ich diesen Zeitpunkt berühre, trete ich in die Erörterung derjenigen Momente ein, die der Hr. Abg. Seycffardt (Crefeld) mir
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wiederholt zum Vorwurfe gemacht hat, indem er, wie er selbst sagte,
nach Hörensagen, ohne im Stande zu sein, seine Angaben näher beweisen zu können, mit Vorwürfen gegen meine Person hervortrat.
Die meines Erachtens für das Schicksal der Crefelder Simultan⸗ schule maßgebende Verfügung der Regierung zu Düsseldorf war, meine Herren, nicht diejenige, welche jetzt den Gegen⸗ stand des Angriffs bildet, nicht die Verfügung vom September 1882, sondern die Verfügung vom März vorigen Jahres. Anknüpfend an die thatsächlichen Maßnahmen des Stadtschulin pektors bestimmte die Regierung, daß in drei von den paritätischen Schulen, und zwar in einer, welche im Innern, und in zwei, welche außerhalb der Stadt liegen, nunmehr der konfessionelle Charakter wieder zur Anerkennung gelangen sollte. Diese Verfügung, von der man doch hätte annehmen sollen, daß sie zur Beschwerde oder zur aggressiren Diskussion in die Oeffentlichkeit führen würde, ging fast spurlos in der Presse und bei den Betheiligten vorüber, und die Regierung war meines Erachtens vollkommen und mit Recht in der Lage, anzunehmen, daß die Maß⸗ nahmen des Stadtschulinspektors, dem sich auch die Erklärungen des interimistischen Bürgermeisters anschlossen, vollkommen auch die Billigung der maßgebenden Persönlichkeiten in der städtischen Vertretung und Schul⸗ verwaltung finden würden. Die letzte Verfügung, die ich persoͤnlich überhaupt im Sommer v. J. erlassen habe, bezieht sich auf diese Rückkonfessionalisirung der bezeichneten drei Schulen; sie datirt vom 4. April v. J. und enthält weiter nichts, als daß ich von der An⸗ ordnung der Regierung mit Interesse Kenntniß genommen habe, und daß ich hoffe, daß sie auf dem betretenen Wege weiten fortfahren würde. So ungefähr lauten die Worte. Vom 4. April v. J. bis zum Erlaß der Septemberverfügung der Düsseldorfer Regierung ist aus meiner Feder nicht eine einzige Zeile, welche die Crefelder Schulangelegenheit beträfe, erlassen worden. Es ist unrichtig, wenn der geehrte Herr Vorredner angenommen hat, es seien unter der Hand Weisungen nach Düsseldorf gelangt; ich sage das nicht etwa, um irgend wie meine Verantwortlichkeit abzuschwächen, sondern einfach, weil es die Wahrheit ist. Ich habe — und das muß ich anknüpfend an die Bemerkungen des Hrn. Abg Seyffardt auch anführen — von der Verfügung der Regierung ihrem Wortlaute nach erst Kenntniß erhalten nach meiner Rückkehr von Düssel⸗
dorf, und wenn die Deputation aus Crefeld, die mich damals beehrt hat, in ihrem Referat über ihre Unterhaltung Momente berichtet hat, welche der Herr Vorredner gegen mich glaubte verwerthen zu können, so ändert dies an der von mir hervorgehobenen Thatsache nichts. Ich habe auch nicht den Beruf in mir gefühlt, das Referat auf seine Einzel⸗ heiten zu prüfen und richtig zu stellen. Ich kann nur wiederholen, daß die Düsseldorfer Regierung durchaus selbständig, aus der ihr innewohnenden Kenntniß der Dinge heraus, die Verfügung erlassen hat. Die Frage, vor der ich gestanden habe und heute noch stehe, ist daher nicht die, ob ich über den Kopf der Regierung hinweg in die Regelung der Crefelder Verhältnisse eingreifen wollte, sondern einfach die: soll ich die Verfügung der Regierung aufheben oder nicht. Meine —. Ich bin auf Ihren Widerspruch gefaßt, aber ich muß doch emerken, daß nichts eine größere Verwunderung erregt haben würde, auch von Seiten der Vertheidiger der Crefelder Simultan⸗ schulen, als wenn ich die Verfügung der Regierung aufgehoben haben würde; denn, meine Herren, die Verfügung war vorbereitet worden durch sehr eingehende Verhandlungen mit dem städtischen Schul⸗ inspektor, und die Thatsache, daß die Regierung sich zu einem meines Erachtens zweifelhaften Zeitpunkt vom politischen Gesichtspunkte aus entschlossen hat, die Verfügung zu erlassen, findet ihre einfache Er⸗ klärung in dem Grunde, daß, wenn eine Aenderung in den paritä⸗ tischen Schulen eintreten sollte, auch nach Auffassung der Crefelder Schulverwaltung die Verfügung so zeitig erlassen werden mußte, daß der Apriltermin hierzu benutzt und zu diesem die vollständige Aus⸗ gleichung des Lehrer⸗ und Schülermaterials eintreten konnte.
Daß ich nicht dazu gekommen bin, diese Regierungsverfügung aufzuheben, das werden Sie nach den Darlegungen, die ich gemacht habe, erklärlich finden. Ich räume dem letzten Herrn Vorredner gegenüber unverhohlen ein, — und ich habe dies auch in dem Be⸗ scheide angedeutet —, daß ich eine Verhandlung mit der städtischen Vertretung Crefelds für möglich und auch von meinem Standpunkte aus für richtig gehalten haben würde, aber um dieses formalen Grundes willen die ganze Maßregel der Regierung fallen zu lassen, war unmöglich; sie aufzuhalten, war unthunlich, wenn man nicht den Apriltermin unbenutzt vorübergehen lassen wollte, und daß dieser Apriltermin nothwendig war, beruhr zum großen Theil auf schul⸗ technischem Gebiet, auf Lehrermischungsverhältnissen. In diese De⸗ tails einzudringen, fühle ich mich augenblicklich außer Stande, weil ich das Material in dieser Hinsicht im Moment nicht so ausreichend beherrsche, wie ich es wohl zu einer früheren Zeit gethan habe.
Fragt man weiter, welche Stellung soll ich der Petition der Crefelder Stadtverordneten und Bürger gegenüber einnehmen, so kann die Antwort nicht zweifelhaft sein, da ich auf dem Punkte stehe, daß nach der Geschichte der preußischen Volksschule und auch nach der theoretischen Seite hin die Konfessionsschule die richtige und zweckmäßige Form der Volksschule ist. Im Zusammenhange hiermit muß ich noch bemerken, daß ich die Auslegung, welche der Hr. Abg. Dr. Löwe (Bochum) dem Art. 24 der Verfassungsurkunde gegeben
hat, nicht tbeile. Die Ausführungen, welche der geehrte Herr Vor⸗ redner gegeben hat, entsprechen der Interpretation, welche in einer bekannten Broschüre des liberalen Schulvereins gegeben ist. Aber ich halte sie für zu eng und für unrichtig, und ich würde in Verlegenheit kommen, wenn ich aus den Akten des Ministe⸗ riums oder sonst woher Beläge dafür beibringen sollte, welche die Auffassung rechtfertigen könnten, als ob im Artikel 24 nur die kon⸗ fessionelle Ertheilung des Religionsunterrichts und nicht die Einrich⸗ tung der Volksschulen als solche gemeint sein sollte. Ich glaube sogar, die beiden Absätze des Artikels 24 der Verfassungsurkunde würden in keinem richtigen Zusammenhange stehen, wenn die Auffassung des ge⸗ ehrten Herrn Vorredners zutreffend wäre; und was Artikel 24 der Verfassungsurkunde bedeutet, ist überdies bei Gelegenheit der Be⸗ rathung des Schulaufsichtsgesetzes vom 11. März 1872 im Landtage ausreichend zur Konstatirung gelangt. Man hat damals etwas Mehreres im Artikel 24 gefunden, als der Herr Vorredner, und die großen Bedenken, die gewisse Theile dieses hohen Hauses gegen den Erlaß des in Rede stehenden Gesetzes hegten, wurden wesentlich dadurch bedingt, daß Artikel 24 in dem neuen Gesetz gleichsam reaktivirt wurde. Ich kann auch nicht in Abrede stellen, daß durch Aufnahme des Artikels 24 in den §. 3 des Schulaufsichtsgesetzes der Artikel 24 für mich virtuell eine sehr viel höhere Bedeutung erlangt hat, als wenn seine theoretische Be⸗ deutung allein in der Verfassungsurkunde zum Ausdruck gekommen wäre.
Meine Herren! Ich muß jetzt schließen, weil ich fürchte, ich kann den Faden meiner Darlegungen nicht mehr festhalten. Zum Schluß kann ich nur meiner Ueberzeugung Ausdruck geben, und ich bitte das nicht etwa als eine Mißachtung irgend einer entgegenstehenden An⸗ sicht oder als eine Uebertreibung ansehen zu wollen, daß es für die Entwicklung der Crefelder Schulverhältnisse ein Glück ist, daß die Sache so gekommen ist. Ich kann mich sehr wohl in die Seele des Abg. Seyffardt (Crefeld) hineindenken, welcher sich schwer von seinem Ideale trennt, ich kann mich auch hineinversetzen in den Kampf der politischen und kommunalen Parteien in Crefeld; das bleibt meines Erachtens doch bestehen, daß aber viele, sehr viele, die in dieser Sache die Schulverwaltung, die Regierung zu Düssel⸗ dorf und mich bekämpfen, innerlich sehr wohl der Auffassung sich zuneigen, daß es besser für Crefeld gewesen wäre, den Versuch, aus prinzipiellen Gründen die Volksschulen zu paritätisiren, zu unterlassen, und daß es schließlich doch besser ist, daß die Regierung das Odium auf sich genommen hat, die Verhält⸗ nisse richtig zu stellen und den alten Streit zu beenden, als daß die städtische Vertretung nach neuen gewaltigen Kämpfen und Aufregungen in die Lage gekommen wäre, das, was sie selbst geschaffen hatte, im Interesse der Kinder wieder aus der Welt zu schaffen. Meine Herren, von diesem Standpunkte bin ich auch über das Zweckmäßige der An ordnung beruhigt und ich glaube, Sie können für den Hauptantra Ihrer Kommission ohne Bedenken stimmen.
eerate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen St aats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen die Auguste Wilhelm, Tochter des Gastwirths Jacob Wilhelm, aus Rotenburg, geboren am 2. Juli 1859, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Abtreibung der Leibes⸗ frucht verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu ver⸗ haften und in das Amtsgerichts⸗Gefängniß zu Ro⸗ tenburg a. d. F. abzuliefern. Bei Nachricht hierher zu den Akten J. II. 570/83. Cassel, den 1. Mai 1883. Der Erste Staatsanwalt. Im Auftrage: Ungebogen. 1
[20244]
und liegt
.Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Verkäufe, Verpachtungen, Sbmissionen etc.
. Verloosung,
8 8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando — ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Sonnen⸗ burg, den 19. März 1883. schreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Bekanntmachung.
Seit dem 28. April cr. Abends ist der Kü Michael Deickert hierselbst von hier verschwunden die Vermuthung vor, welcher in letzter Zeit zur Schwermuth neigte, ein
DOeffentlicher Anzeiger.
Fabriken
und Grosshandel.
. Literarische Anzeigen. Amortisation Zinszahlung 9. Familien-Nachrichten.
5. Industrielle Etablissements, .Verschiedene Bekanntmachungen
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage. 8 — N.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
——
zu Cüstrin 1 geboren am Kirchner, Gerichts⸗
merer
daß demselben, Pinnow, geboren am
boren am 22. Februar 1858, 21) der Seefahrer August Friedrich Christian Dörfling aus Alt⸗Wiendorf, 20. August 1858, 22) der Johann Christian Theodor Mähl aus Boltenhagen, geboren am 3. Februar 1858, 23) der Christian Carl Johann — Wilhelms aus Boltenhagen, geboren am 10. April 1858, 24) der Jochen Friedrich Wilhelm Wahlfeldt aus Rubkow, geboren am 8. Januar 1558, 25) der ab zu Seefahrer Hermann Emil Erdmann Koeppen aus 30. März 1858, 26) der Detlof aus Gützkow, geboren am 26. August 1858, 27) der Landmann Heinrich Friedrich Johannes
50 000 ℳ vom 31. Dezember 1878 bis 17. April 1883 im Betrage von 10 734 ℳ 58 ₰, 2) die wei⸗ teren Zinsen zu 5 % des Kaufpreisrestes von 50 000 ℳ vom 17. April 1883 bis zum Tage der Rämung mit täglich 6 ℳ 85 ₰, II. den Rest der Kosten des Kaufaktes mit 214 ℳ 62 ₰ nebst Zinsen zu 5 % vom 11. November 1880 , zahlen und alle Kosten zu tragen, alle Rechte, insbesondere wegen Deterioration und Minderwerthes, sowie weitere Anträge vorbehalten.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
[16968] Ladnung. ““
Der Steinsprenger Martin Glaser aus Neu⸗ Haferwiese, dessen Aufenthalt unbekannt ist, welchen zur Last gelegt wird, am 10. Januar 1883 im Dorfe Krining außerhalb seines Wohnsitzes, ohne Begrün⸗ dung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vor⸗ gängige Bestellung bei: 1) der Maurerfrau Henriette Bauermeister, 2) dem Arbeiter Carl Mielke, 3) der Wittwe Auguste Fischer, 4) dem Arbeiter Stäck, Uhren reparirt und somit ein der Besteuerung vom Gewerbebetriebe im Umherziehen unterworfenes Ge⸗ werbe betrieben, ohne den zu diesem Gewerbebetriebe erforderlichen Gewerbeschein eingelöst zu haben — Uebertretung gegen §. 17 und 18 Gesetzes vom 3. Juli 1876 — wird aff Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerichts hierselbst auf den 19. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin⸗ chen, den 13. April 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Ladung. Die nachbenannten Personen: 1) der Wehrreiter August Ferdinand Ernst Schleusener aus Sonnenburg, geboren den 11. September 1846 zu Ratzdorf, Kreis Landsberg a./W., 2) der Wehr⸗ mann Friedrich Wilhelm Grenz aus Sonnenburg, geboren am 21. Mai 1849 zu Sternberg, Kreis Ost⸗ Sternberg, 3) der Reservist Carl Ludwig Aigner aus Sonnenburg, geboren am 28. September 1856 zu Sonnenburg, 4) der Wehrmann Carl Friedrich Theodor Meilicke aus Hampfhire, geboren am 2. Juli 1852 zu Pensylvanien, Kreis Ost⸗Sternberg, werden beschuldigt, ad 3 als beurlaubter Reservist, ad 1, 2 u. 4 als Wehrmann der Landwehr, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 12. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hier⸗ selbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Cüstrin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Sonnen⸗ burg, den 10. März 1883. Kirchner, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Der Wehrmann Carl Friedrich Dohrau aus Kriescht, am 8. Februar 1852 zu Wontrobowo, Kreis Schwetz, geboren, wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ buchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 12. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ gericht be zur Hauptverhandlung geladen. Bei
tschuld gtem Ausbleiben wird derselbe auf
“ 1““
Unglück zugestoßen ist. 1 Jeder der über den Verbleib desselben Auskunft zu geben im Stande ist, wird um schleunige Mit⸗ theilung hierüber ersucht. Signalement:
Deickert war 67 Jahre alt, von kleiner Statur, hatte graues Kopfhaar und grauen verschnittenen Vollbart, trug eine goldene Brille, an der linken Hand 2 Trauringe und war bekleidet mit langem dunkelgrauen Sommerüberzieher, Rock, Beinkleidern und Weste von dunkelgrün karrirtem Stoff, schwar⸗ zem Cylinderhut, kalbledernen Halbstiefeln, schwarzen Glacéhandschuhen, einem weißleinenen und einem weißwollenen Hemd, weißem Chemisett mit Steh⸗ kragen, weißen Parchentunterbeinkleidern und grau⸗ wollenen Strümpfen. Die Wäsche ist gezeichnet M. D.
Frankfurt a. O., den 2. Mai 1883.
Königliche Staatsanwaltschaft. ö“ [20098]
In der Strafsache wider den Schornsteinfeger Desenik aus Greifswald und Genossen wegen Ver⸗ letzung der Wehrpflicht hat die erste Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald in der Sitzung vom 25 Januar 1882 für Recht erkannt: die Angeklagten: 1) der Schornsteinfeger Friedrich Johann Max Desenik aus Greifswald, geboren am 14. September 1858, 2) der Albert Carl Wil⸗ helm Fahrendorff aus Greifswald, geboren am 19. April 1858, 3) der Wilhelm Christian Friedrich Fahrenwald aus Greifswald, geboren am 8. De⸗ zember 1858, 4) der Friedrich Gustav Theodor Jerasch aus Greifswald, geboren am 24. Mai 1858, 5) der Max Ferdiffnd Löbbe aus Greifswald, geboren am 8. Janklr 1858, 6) der Ferdinand Carl Theodor Reinhard aus Greifswald, geboren am 26. Juni 1858, 7) der Carl Friedrich Theodor Reichenbach aus Greifswald, geboren am 24. März 1858, 8) der Johann Martin Friedrich Schröder aus Greifswald, geboren am 20. Januar 1858, 9) der Johann Cocl Siewert aus Greifs⸗ wald, geboren am 2. August 1858, 10) der Wilhelm Christian Steffen aus Greifs⸗ wald, geboren am 26. Oktober 1858, 11) der Wil⸗ helm Johann Friedrich Stüwe aus Greifswald, geboren am 30. August 1858, 12) der Max Ludwig Tiegler aus Greifswald, geboren am 8. Februar 1858, 13) der Johann Theodor Todt aus Greifs⸗ wald, geboren am 10. Januar 1858, 14) der Carl Heinrich Zuhn aus Greifswald, geboren am 5. April 1858, 15) der Matrose Rudolf Christian Moll aus Wolgast, geboren am 27. Januar 1858, 16) der Johann Friedrich Wilhelm Ohlrich aus Wolgast, geboren am 7. Oktober 1858, 17) der Richard Emil Wilhelm Wolff aus Wolgast, geboren am 21. Fe⸗ bruar 1858, 18) der Johann Friedrich Theodor Zingler aus Eldena, geboren am 9. Juli 1858, 19) der Carl Wilhelm August Krumtum aus geboren am 7. Mai 1858, 20) der Jo⸗
ann Carl Theodor Riebe aus Buddenhagen, ge⸗ ö““ ök
Schröder aus Breechen, geboren am 20. Januar 1858, sind der Verletzung der Wehrpfliht schuldig und werden deshalb ein Jeder zu eine: Geldstrafe von 150 — einhundertfünfzig — 2%, für den Unvermögensfall zu einer Gefängnißstrafe von einem Monat und in die Kosten des Verfahrers verurtheilt. Es wird um Mittheilung des zeitigen Aufenthalts der Verurtheilten ersucht. Greifswald, 20. April 1883. Der Erste Staatsanwalt.
Subhastationen, Aufgebote, Vor ladungen u. decgl.
Oeffentliche Zustellung. In Sachen
der Spar⸗ und Leihkasse zu Bingen, repräsentirt durch den Präsidenten des Verwaltungsrathes Franz Allmann zu Bingen, Klägerin, durch die Rechts⸗ anwälte De. Levi und Dr. Carlebach zu Mainz ver⸗ treten, gegen 1) Peter Berg III., Metzger und Wirth, eigenen Namens, sowie als Vormund des mit seiner verlebten Ehefrau Klara, geb. Kühnbach, erzeugten, noch minderjährigen Kindes Elisabetha Berg, diese als Erbin ihrer Mutter; 2) Elisabetha Kühnbach, ohne Gewerbe, Ehefrau zweiter Ehe des vorgenannten Peter Berg III.; 3) Magdalena Katharina Kühn⸗ bach, ohne Gewerbe, Alle früher in Heidesheim wohn⸗ haft, dermalen ohne bekannten Aufenthalt in Ame⸗ rika, Beklagte, ladet die Klägerin die Beklagten in die Sitzung der ersten Civilkammer des Großh. Landgerichts der Provinz Rheinhessen zu Mainz auf Samstag, den 23. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der wiederholten Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen, und wird bei der mündlichen Verhanvdlung der Sache den Antrag nehmen: Das Gericht wolle den Kauf⸗ und Verkaufvertrag vor Notar Habermehl zu Bingen vom 12,. Juli 1878 wegen Nichterfüllung der Bedingungen für aufgelöst erklären, demgemäß die Klägerin als Eigenthümerin der verkauften, in der Gemeinde und Gemarkung Heidesheim gelegenen, im Grundbuch auf den Namen „Kühnbach, Elisabetha, und Consorten, wohnhaft in Heidesheim“, eingetragenen, in dem zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bereits bekannt gemachten Auszuge der Klage n äher bezeichneten 48 Grund⸗ stücke erklären; die Beklagten verurtheilen, dies Grundstücke zu réumen und der Klägerin zur freien Verfügung zu stellen; weiter die Beklagten, und zwar a. Peter Berg III. persönlich, b. dessen minder⸗ jähriges Kind Elisabetha Berg als Erbe seiner ver⸗ lebten Mutter Klara, geb. Kühnbach, c. dessen jetzige Ehefrau Elisabetha, geb. Kühnbach, d. Magda⸗ lena Katharina Kühnbach, Alle unter Solidarität, den Peter Berg III. auf der mit seiner ersten Ehe⸗ frau Klara, geb. Kühnbach, bestandenen und mit seiner jetzigen Ehefrau Elisabetha, geb. Kühnbach, bestehenden Gütergemeinschaft wegen verurtheilen, an ie Klägerin I. als Ersatz für den gehabten Genuß 1) die Zinsen zu 5 % des Kaufpreisrestes von
[20126]
Moyat, Großh. Landgerichtsschreiber.
[17806] Aufgebot. “ Der frübere Sekretär beim Königlichen Zellen gefängniß dahier, jetziger Gefängniß⸗Inspektor Rempen zu Cassel, hat das Aufgebot eines ihm
Seitens des Kreditvereins zu Hannover, ei Genossenschaft, ertheilten Kontobuches Nr. 1026, nach welchem im Jahre 1881: am 29. Januar 50 ℳ, am 12. Februar 65 ℳ, am 5. März 50 ℳ, am 12. Mai 100 ℳ und am 28. Mai 80 ℳ, sammen 345 ℳ „geholt“, im selben Jahre:
3. Januar 165 ℳ, am 1. April 70 ₰ Zinsen und 30 ℳ, am 2. April 150 ℳ und am 5. Ma 450 ℳ, zusammen 795,70 ℳ, „gebracht“ sind beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge fordert, spätestens in dem auf den 20. November 1883, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, immer 95 (Eingang Volgersweg), anberaumten Aufgebots termine seine Rechte anzumelden und die Urkund vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung de Urkunde erfolgen wird. 8
Hannover, den 17. April 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 17. gez. Siegel. Ausgefertigt: Schulz, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[20112] 8 ö“ 1
Auf das Hütte'sche Colonat Nr. 32 in Belle sind
folgende Forderungen ingrossirt: —
1) am 6. November 1849 für die uneheliche Toch ter der Amalie Luise Elise Friederike Hütt von Nr. 32 zu Belle, Namens Charlotte 22 Thlr. 9 Sgr. ö am 1. April 1852 für den Handelsmann Sa muel Klaremeyer in Belle, cedirt an Colo Schlütsmeier in Brakelsiek, Darlehn zu 70 Thlr.; 8 1 am 27. März 1855 für den Gastwirth Brand in Belle Darlehn zu 150 Thlr.; am 9. Juli 1861 für den Lehrer Bergman zu Belle Darlehn zu 114 Thlr.;
welche zurückbezahlt sein sollen, worüber jedoch die Originalobligationen nicht beigebracht werden können. Es werden alle Diejenigen, welche glauben, Rechte aus den Ingrossaten herleiten zu können, aufgefor⸗ dert, solche spätestens in dem auf Donnerstag, den 28. Juni d. J., Morgens 9 Uhr, hier anberaumten Termine unter Vorlegung der Dokumente geltend zu machen, widrigenfalls die Ingrossate für erloschen erklärt werden sollen. Blomberg, den 28. April 1883. ““ Fürstliches Amtsgericht. II. gez. C. Melm. b Zur Beglaubigung: Schulze, Gerichtsschreiber ““ “
“
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8 “ 85 8
Oeffentliche Zustellung. Maaß, Emilie Dorothea Louise, geb. Städke hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Reinberger hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Wilhelm Maaß, dessen gegenwärtiger Aufent⸗ halt unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den für den allein uldigen Theil zuserklären. 2 und lhen b Beklagtell zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 20. Oktober 1883, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, p. gedachten Ge⸗ ichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. I. Ireecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage „. in, den 28. Apri⸗ 83. Berlin es, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.
[20094] Die Frau
20095 Oeffentliche Zustellung. 1 Die b. Hempel, Louise Sophie Bertha, geb. Lucas hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Klein⸗ holz hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kassirer Johann Friedrich Wilhelm Hempel, dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen Ehebruchs, Mißhandlung, Beleidigung und Ehrenkränkung sowie böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehe⸗ eidung: sc zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Prozesses zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 20. Oktober 1883, Vormittags 11 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. G Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 28. April 1883. Buchwald, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.
[20097] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Ramberg, Friederike Emilie Juliane, eb. Trömel, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt isco hier, klagt gegen ibren Ehemann, den Maler Paul Ludwig Alexander Ramberg, dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 20. Oktober 1883, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 27. April 1883. 5 Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13. “
[20096] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Preuß, Caroline Wilhelmine Louise, geb. Oppermann hier, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Quenstedt hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Johann Friedrich Preuß, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung: 8 das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten aufzuerlegen, 3 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 20. Oktober 1883, Vormittags 11 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestelten. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 26. April 1883. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 13.
[20119] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Perle Wolfstein zu Hagen, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Storp daselbst, klagt gegen den Händler Carl Bilstein, zuletzt in Hagen wohnhaft, dessen jetziger Wohnort aber unbekannt ist, wegen der dem Beklagten unterm 14. Februar und 4. März 1880, 5. Februar 1881 und 8. Fe⸗ bruar 1883 käuflich gelieferten Waaren, mit dem An⸗ trage auf kostenpflichtige Zahlung von 94 ℳ 63 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 8. Februar 1883, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Hagen auf
den 18. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hagen, den 1. Mai 1883.
FFan,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[20125]) SOeffentliche Zustellung. Jakob Unkelbach, Steinbrecher in Flonheim, han⸗ delnd eigenen Namens wegen der mit seiner verlebten Ehefrau Elisabetha, geb. Knapp, gehabten ehelichen Gütergemeinschaft, sowie als Vormund der mit der⸗ selben erzeugten noch minderjährigen Kinder Elisa⸗ beth, Philipp und Marie Unkelbach, diese als Be⸗ nefiziarerben ihrer Mutter; 2) Peter Gilferich, Schuhmacher in Flonheim, als Beivormund dieser Minderjährigen, — vertreten durch Rechtsanwalt Eduard Maier zu Mainz, klagen gegen Philipp Mehrhof, Wirth, und dessen Ehefrau Luise, geb. Benkler, Beide früher in Nack wohnhaft, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, wegen Ausscheidung einer Hofraithe aus einem Pfändungsverfahren und wegen Theilung mit dem Antrage: das Gericht wolle in Erkenntniß auf die Dis⸗ traktionsklage verfügen. daß das in der Gemeinde
““
wird
Nack gelegene Immöbel: Flur 1 Nr. 221, 71 Meter Hofraithe im Ort, aus dem Pfändungsverfahren, welches der Intervenient Wilhelm Erkmann, Liqueur⸗ fabrikant in Alzey, gegen die Eheleute Philipp Mehrhof bei Großh. Amtsgerichte Alzey betreibt, ausgeschieden und nicht zur Zwangsversteigerung ge⸗ bracht werden soll, die Versteigerungsverfügung des Großh. Amtsgerichts Alzey vom 25 März 1881 auf⸗ heben und verordnen, daß die in Folge dieser Ver⸗ fügung bei jenem Grundstücke im Grundbuche der Gemeinde Nack eingetragene Vormerkung „gebemmt“ wieder gelöscht werden soll; in Erkenntniß auf die Theilungsklage den beiden Theilungsstatus vom 3. Februar 1880 und 22. Februar 1883, der Ex⸗ pertise vom 22. Februar und der Versteigerung vom 29. Januar 1883 die gerichtliche Bestätigung er⸗ theilen und verfügen, daß das Grundstück Flur 4 Nr. 53, — 506 Meter Acker am Wingertsberg in der Gemarkung Nack erst nach Beendigung des der Wittwe Unkelbach daran zustehenden Nutzgenusses versteigert werden soll, jedoch jetzt schon die Zeitung zur Bekanntmachung der Versteigerung bestimmen; die Parteien zur Schlußberechnung vor den beauftrag⸗ ten Notar Bechtold zu Alzey zurückverweisen und die Entnahme der Kosten der Ausscheidungsklage von der Zwangsversteigerungsmasse, der Kosten der Theilung der Hofraithe von dem Versteigerungserlöse derselben und der Kosten der Theilung der Gütergemeinschaft aus der Masse derselben verfügen und die Kosten des Intervenienten Erkmann diesem belasten; endlich den Anwalt der Kläger ermächtigen, seine Kosten direkt zu erheben, — und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoglichen Landge⸗ richts der Provinz Rheinhessen zu Mainz auf Samstag, den 14. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Moyat, Großh. Landgerichtsschreiber.
wird
[20120] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ehefrau des Stadtraths Nickell, Emma, geb. Bethmann zu Blankenburg a./H., vertreren durch den Rechtsanwalt Neßig heeselbst, klagt gegen den Müller Gustav Blumenau aus Friedrichshausen, Amt Einbeck, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung der auf dem in Blankenburger Feld⸗ mark sub No. ord. 52 „zum Garten“ belegenen, 20 Morgen 115 Ruthen haltenden Grund⸗ stücke der Klägerin als Hypothek im Grund⸗ buche von Blankenburg Blatt 748 eingetragenen Lehnssuccessionsentschädigung zum Betrage von 380 Thlr. 5 Sgr. = 1140 ℳ 50 ₰, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Bewilligung dieser Löschung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 10. Juli 1883, Vormittags 190 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 1. Mai 1883. Rühland, Gerichtsschreiber Herzoglichen Landgerichts.
[20118]
Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
Die Strohhutnäherin Louise Ottilie Em⸗ ie Hansen, geb. Brasch, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hartmann, klagt gegen den Maschinenbauer Theodor Christian Lauritz Hansen, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur kläge⸗ rischen Eidesleistung und weiteren mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf
den 7. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht.
Hamburg, den 1. Mai 1883.
Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer II. [20100] Verkaufs⸗Anzeige nebst Aufgebot.
In Sachen des Kaͤufmanns H. A. Alberti in
Bremen, Klägers, gegen Künsemüller in Hainholz, Be⸗
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den Kaufmann F. klagten, wegen Forderung, jetzt Zwangsvollstreckung,
soll das dem Beklagten gehörige ideelle Drittheil der Abbauerstelle Nr. 51 in Hainholz, welche besteht aus den Gebäuden unter Nr. 49 der Ge⸗ bäudesteuerrolle von Hainholz und den unter Ar⸗ tikel Nr. 46 der Grundsteuer⸗Mutterrolle von Hain⸗ holz zu 0,1154 ha eingeschriebenen Grundstücken zwangsweise in dem dazu auf Freitag, den 15. Juni d. J., 11 Uhr, vor unterzeichnetem Ge⸗ richte (Neues Gerichtsgebäude am Volgersweg, Zimmer 30 im Erdgeschoß) anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.
Kaufliebhaber werden damit geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks⸗Antheils verloren gehe.
Hannover, den 30. April 1883.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung 9. “
[20111 Aufgebot.
Es haben beantragt:
1) Blasius Cavenz, früher Konditor zu Cöln, jetzt ohne besonderen Stand in Ilanz im Canton Graubünden (Schweiz) wohnend, durch seinen Bevollmächtigten J. Anton Casparis in Riet⸗ berg im Damleschg, Canton Graubünden:
Das Aufgebot der Stamm⸗Aktien der Rhei⸗ nischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 1105 — ein⸗ tausend ein hundert fünf — und 2091 — zwei⸗ tausend ein und neunzig — über je 250 Thaler Preußisch Courant, ausgefertigt zu Cöln, den 1. Januar 1857; die zu diesen Aktien gehörigen Coupons, reichend bis 1. Juli 1887, befinden sich im Besitze des Antragstellers.
Wittwe Lina Salzer, geb. Schindler, zu Frei⸗ burg im Breisgau:
Das Aufgebot der Stamm⸗Aktie der Rheini⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 119 970 — ein⸗ hundert neunzehntausend neunhundert siebenzig — über 250 Thaler Preußisch Courant, aus⸗ gefertigt zu Cöln am 1. März 1869; die dazu gehörigen Dividendenscheine, reichend bis ein⸗ schließlich des Betriebsjahrs 1886 nebst Talon, besitzt die Antragstellerin.
Das Bankhaus Eduard Frege & Cie. zu Ham⸗ burg, vertreten durch den Rechtsanwalt Carstanjen zu Cöln:
Das Aufgebot der Stamm⸗Aktie der Rheini⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft Nr. 51415 — ein und fünfzig tausend vierhundert fünfzehn — über 250 Thaler Preußisch Courant, ausgefertigt zu Cöln, den 1. Januar 1857, abgestempelt auf Grund des Gesetzes vom 14. Februar 1880, auf 6 ½ % jährlicher Rente sammt Talon.
Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf
Donnerstag, den 20. Jannar 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an gewöhnlicher Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Cöln, den 25. April 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI. Zur Beglaubigung: Kump, Erster Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. [20106] 8 Aufgebot.
Der am 30. November 1880 verstorbene Heinrich Brunn I. von Sickenhofen hat in Gemeinschaft mit seiner am 14. März 1883 verstorbenen Ehefrau Marie Friedericke, geborenen Schöffel, am 27. No⸗ vember 1873 ein Testament errichtet, in welchem deren Tochter Elisabetha, Ehefrau des Lorenz Silberer, dermalen unbekannt wo in Amerika abwesend, neben ihren 2 Geschwistern zur Erbin eingesetzt, jedoch be⸗ stimmt ist, daß dieselbe und eventuell deren Kinder zur gänzlichen Abfindung auf ihr elterliches Vermögen nur noch 400 Gulden erhalten sollen. Auf Antrag der Miterben Heinrich Brunn II. und Heinrich Groß II. Ehefrau werden hiermit Elisabetha Silberer und resp. deren Kinder aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Freitag, 29. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, vorbestimmten Aufgebotstermine Erklärung darüber abzugeben, ob sie das Testament vom 27. November 1873 als zu Recht bestehend anerkennen und die Erbschaft daraus antreten, widrigenfalls dies unter⸗ stellt und das Testament in Vollzug gesetzt werden wird.
Seligenstadt, den 1. Mai 1883. Gerichtsschreiberei Großherzoglich Hess. Amtsgerichts. Feick.
[20113] Aufgebot.
Die Wittwe des Maurers Heinrich Beverungen, Minna, geb. Schlüter, aus Lüchtringen, für sich und im Auftrage der Ehefrau des Maurers August Gockel, Minna, geb. Köhler, daselbst, hat das Auf⸗ gebot bezüglich der Wiese zu 60 Qu.⸗Ruthen unter der Dickung 27. Revier Nr. 9 a. beantragt.
Alle, welche Ansprüche an der Wiese zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, ihr Recht sätestens bis zu dem auf
den 23. Juni d. J.,
Morgens 11 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte anberaumten Termine anzumelden.
Holzminden, den 21. April 1883.
Herzogliches Amtsgericht. H. Cleve.
[20090] Bekanntmachung. In der Schulz'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brom⸗ berg am 1. Mai 1883 durch den Amtsgerichts⸗ Rath Mentz für Recht:
1) den Johann und Caroline, 3 Müllerschen Eheleuten zu Kabott und den Käthner
Fiessich und Caroline, geb. Schulz, Zahn’'schen Ehe⸗
Rechte auf die angelegt bei der
leuten zu Kabott werden ihre Spezialmasse von 209 ℳ 53 ₰,
Subhastation des Grundstücks Schloßhauland Nr. 55
für die in Abtheilung III. Nr. 9 e des Grundbuchs für Daniel Schulz eingetragenen 66 Thlr. 20 Sgr. nebst 6 % Zinsen, vorbehalten,
2) die unbekannten Betheiligten werden mit ihren Ansprüchen an die Spezialmasse ausgeschlossen,
3) die Kosten sind aus der Spezialmasse vorweg zu entnehmen. 1
Von Rechts
8
Wegen.
[20117] Bekanntmachung. 8
München, den 28. April 1883. Das Kgl. Landgericht München I. hat mit Be⸗ schluß vom Gestrigen die öffentliche Zustellung der Klage des Schuhmachermeisters Karl Bohlinger hier, vertreten vom Rechtsanwalt Seidl, gegen Christine Friederike Bohlinger, geb. Ungemach, Schuhmachers⸗ frau, zuletzt in Göppingen, nun unbekannten Auf⸗ enthalts,
wegen Ehescheidung, bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der I. Civillammer vom Samstag, den 14. JInli 1883,
8 Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Hierzu wird die Beklagte mit der Aufforderung eladen, rechtzeitig behufs ihrer Vertretung einen ei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt aufzustellen.
Kläger dringt auf Trennung der Ehe dem Bande nach aus Verschulden der Beklagten wegen Ver⸗ letzung der ehelichen Treue Seitens der Beklagten.
Der Kal. Obersekretär: “
“
2 1 geb. Schulz,
[20089) Bekanntmachung. Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger des am 25. Januar 1882 zu Bromberg verstorbenen Rentiers Otto Schütze ist nach Erlaß des Urtels vom 21. Februar 1883 beendet. Bromberg, den 30. April 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung VI
[29123 820123] Bekanntmachung. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß Herr Ferdinand Eberwein, welcher seither bei Groß⸗ herzoglichem Amtsgerichte Zwingenberg als Rechkts⸗ anwalt zugelassen war, nunmehr bei hiesigem Amts⸗ gerichte als solcher zugelassen und in die Liste der dahier zugelassenen Rechtsanwälte heute eingetragen worden ist.
Loorsch, den 2. Mai 1883.
Großherzogl. Hessisches Amtsgericht Lorsch. (Unterschrift.)
[20088] Bekanntmachung. 1
In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf dem der Wittwe Emma Mittelstaedt gehörigen Grund⸗ stücke Klein Dombrowo Nr. 1 Abtheilung III. Nr. 7 und 8 eingetragenen Posten von 280 Thlr. resp. 12 Thlr.,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bromberg am 1. Mai 1883 durch den Amtsgerichts⸗Rath Mentz
für Recht:
1) die etwaigen Berechtigten der Hypothekenposten von 280 Thlr. nebst 6 % Zinsen, 28 Sgr. Provision und den Prozeßkosten, sowie von 12 Thlr. nebst 6 % Zinsen, 14 Sgr. 6 Pf. und den noch rückständigen Kosten, eingetragen für den Kleiderhändler M. A. Cohn zu Inowrazlaw in Abtheilung III. Nr. 7 und 8 des Grundbuchs des der Wittwe Emma Mittel⸗ staedt gehörigen Grundstücks Klein Dombrowo Nr. 1, werden mit ihren Ansprüchen auf die Posten ausge⸗ schlossen,
2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Wittwe Emma Mittelstaedt auferlegt.
Von Rechts Wegen. [20109]
In der Schneiderschen Aufgebotssache F. 4/82 hat das Königliche Amtsgericht Wischwill am 28. März 1883 durch den Amtsrichter Dr. Oswald erkannt:
1) die über die Post Abth. III. Nr. 3 des Grund⸗
buchs von Adl. Moesen von 6000 Thlr. gebildete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt; die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Gutsbesitzer August Schneider zu Moesen auf⸗ erlegt.
Wischwill, den 28. März 1883.
Königliches Amtsgerich
[20107] Auf den Antrag des Nachlaßkurators Foller in Soest werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtniß⸗ nehmer des am 19. März cr. verstorbenen Restaura⸗ teurs Caspar Metzger zu Welwer aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 12. Juli, Morgens 9 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß desselben bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Bene⸗ fizialerben ihre Ansprüche nur noch in soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An⸗ sprüche nicht erschöpft wird. Soest, den 2. Mai 1883. 14 Königliches Amtsgericht
[20101]
Der Matrose Johann Christoph Nicolaus Behncke von hier, geboren am 9. April 1813, ein ehelicher Sohn des am 7. Juli 1855 verstorbenen Arbeits⸗ mannes Michael Behncke zu Rostock und dessen am 8. August 1865 verstorbenen Ehefrau Catharina, geborenen Schoknecht, ist im Jahre 1832 mit einem hiesigen Schiffe von hier nach Holland gefahren und hat sich dort auf einem anderen nach Amerika sah⸗ renden Schiffe verheuert. Da derselbe seitdem ver⸗ schollen ist, und wenn er sich noch am Leben befände, sein 70. Lebensjahr überschritten haben würde, so wird derselbe auf den Antrag seiner Schwester, der Wittwe Regina Schröder, geborenen Behncke, zu Rostock, hierdurch peremtorisch geladen
binnen sechs Monaten a dato sich hier zu gestellen oder von seinem Leben und Aufenthalte hierher Kunde zu geben, unter dem ein⸗ für allemal angedroheten Nachtheile, daß er für todt wird erklärt und über sein Vermögen den Rechten gemäß wird verfügt werden.
Gegeben im Waisengerichte. Rostock, den 28. April 1883.
5 Anton Moeller, Sekr.
[20121]
Die Bekanntmachung in Nr. 101 dieses Blattes, betreffend Klage der Ehefrau Gerhard Hansen zu Pützchen gegen ihren Ehemann wegen Gütertrennung, wird dahin berichtigt, daß die Vornamen der Ehe frau Gerhard Hanfen nicht Anna Maria, sondern Anna Katharina sind.
Bonn, den 4. Mai 1883.
Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer des Königlichen Landgericht. Donner, 8 Landgerichts⸗Sekretär. [20108] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Justiz⸗Raths Namens des Landwirths Caspar Camen zu Mül⸗ lingsen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soest
für Recht:
Camen zu Müllingsen werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuche von Meiningsen Band III. Blatt 109 modo Band IV. Blatt 29 eingetragene Kaution von 300 Thlr., eingetragen „zur Deckung aller Nachtheile, welche den Eheleuten Heinrich Camen und dem biesigen Gerichte durch Anlegung eines gegen Eheleute Heinrich Camen angelegten Arrestes, sowie aus späteren Arresten erwachsen können“, ausge⸗ schlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Landwirth Caspar Camen zu Müllingsen auferlegt. F
Soest, den 26. April 188838. 8 Konigliches Amtsgericht.
Die Rechtsnachfolger der Eheleute Heinribh