welse für Haltestellen⸗Vorsteher, für Militär⸗Anwärter frei, für welche Stellen zur Zeit Anwärter fehlen. .
Bewerber, welche im Besitze des Civil⸗Versorgungsscheins sind, gutes Seh⸗ und Hörvermögen haben, körperlich gewandt, rüstig und gewillt sind, sich dem Königlichen Eisenbahndienste zu widmen, können sich bei der vorgedachten Behörde unter Einreichung des Civil⸗Ver⸗ sorgungsscheins und der übrigen Militärpapiere, sowie eines selbst⸗ geschriebenen Lebenslaufs, melden. 1
Die Bewerber erhalten während ihrer halbjährlichen Ausbildungs⸗ zeit eine Monats⸗Remuneration von 67 ℳ 50 ₰, nach abgelegter und bestandener Prüfung, Gewährung des ortsüblichen Wohnungs⸗ geldzüschusses oder freie Dienstwohnung. Nach und nach erhöht sich das Gehalt bei guter Führung auf 1050 ℳ jährlich. 8
Nach Ablegung der Prüfung zum Haltestellen⸗Vorsteher und
eranziehung hierzu wird eine Funktionszulage von 7—10 ℳ monat⸗ ich gewährt.
— Auf den Linien der Großen Berliner und der Großen Internationalen Pferdeeisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft 8 im Monat April 1883 4 931 923 Personen befördert und da⸗ ür 612 838,45 ℳ oder durchschnittlich pro Tag 20 427,95 ℳ von beiden Gesellschaften eingenommen worden. Die Einnahme im April 1882 belief sich auf 615 184,38 ℳ oder durchschnittlich pro Tag auf 20 506,15 ℳ (Im Jahre 1882 fiel das Osterfest in den Monat April.) 8 Bremen, 7. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer des Nord⸗ deutschen Lloyd „Main“ ist heute früh 8 Uhr in New⸗PYork eingetroffen.
Plymouth, 7. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer „Suevia“ von der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrts⸗Aktien⸗ Gesellschaft ist hier eingetroffen. 3
New⸗York, 7. Mai. (W. T. B.) Der Dampfer „England“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier angekommen. .“
Berlin, 8. Mai 1883.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gemähr.) 8 Bei der heute angefangenen Ziehung der 2. Klasse 168. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen: 1 Gewinn von 6000 ℳ auf Nr. 8755. 4 Gewinne von 1800 ℳ auf Nr. 41 099. 50 035. 55 730. 87 754. 2 Gewinne von 600 ℳ auf Nr. 919. 28 692. 4 Gewinne von 300 ℳ auf Nr. 20 255. 52 969. 80 587.
85 172.
1 Jahrbuch der Königlich preußischen Kunstsammlunge Berlin, Weidmannsche Buchhandlung.) I. Königliche Museen in Berlin. (Fortsetzung.) F. Ethnologische Abtheilung. 8 1. Ethnologische Sammlung. Unter den der ethnologischen Abtheilung zugegangenen Be⸗ reicherungen sind zunächst die Gegenstände zu erwähnen, die von Hrn.
Major von Mechow zur Einverleibung übergeben find, als Resultate einer Reise, welche zu bisher unbetretenen Theilen Afrikas geführt, und deshalb von dort bisher in der Sammlung noch nicht Ver⸗ tretenes zurückgebracht hat. Eine ausgiebige Bereicherung ist dann der Güte des Hrn. Dr. Landau zu verdanken, der seine Reise durch das Innere Luzons zu umfassenden Sammlungen aus den dortigen Stämmen benutzt hat, und gleichzeitig hat Hr. Konsul Kempermann in Manila aus gleichem Terrain Geschenke angefügt. Den werthvollen Schätzen, welche dem Museum durch die Thätigkeit des Hrn. Korrvetten⸗ Kapitän (damals Lieutenant) Strauch aus der Erdumsegelung Sr. Maj. Schiff „Gazelle“ bereits zugeführt sind, reihen sich gegenwärtig neue an, aus dem früher verschlossenen Corea, woher auch Hr. Kapitän Krause die Freundlichkeit hatte, Geschenke beizufügen. Ausnehmend willkommen sind ein paar Stücke, welche Hr. Dr. Gerlach aus Hongkong überbracht, weil, herrührend von eingeborenen Stämmen Chinas, bei ihrer schweren Zugänglichkeit den Museen fast noch fremd. Ausgezeichnet schöne Stücke von den Khond schenkte Hr. Minchin in Orissa, eine interessante Serie von Figuren aus Japan Hr. Konsul Gärtner, eine brasilianische Begräbnißurne Hr. Dr. H. von Ihering, der für die bei seinem jetzigen Aufenthalt gewährten Erleichterungen seine anthropologischen Kenntnisse der Wissenschaft zu Dienst gestellt hat; einige Alterthümer aus dem Gebiet der Toto⸗ naken übermittelte Hr. Dr. Kerber unter freundlicher Mitwirkung des Hrn. Finck in Cordoba; mit einer polynesischen Sammlung wurde durch Liberalität W. Schönlanks die der Abtheilung vergrößert, und außerdem sind von früheren Förderern auch diesmal die Namen der Hrn. W. Joest, Müller⸗Beeck, von Schulenburg zu wiederholen, die der Hrrn. Behrmann in Rostoff, Weigel und (neben dem aus seiner Reise in Madagaskar Angekauften) für ein zugefügtes Geschenk bleibt Hr. Andebert zu nennen. 1
Erworben wurde eine schön erhaltene Sammlung kaukasischer Gegenstände, welche durch Hrn. General von Erkert in Stawropol für den Kostenpreis überlassen wurde, eine ebenfalls nur für diesen berechnete Sammlung von den Samojeden, durch Hrn. Konsul Gernet in Archangel beschafft; dann gekauft eine sorgsam bestimmte Samm⸗ lung aus Südafrika von Hrn. Superintendent Dr. Merensky, eine ostafrikanische von Hrn. Dr. Fischer in Zanzibar, einige Gegenstände der Laos aus der letzten Reise Hrn. C. Bock und andere Kleinig⸗ keiten, sowie übernommen die Resultate der durch Vorschuß veranlaß⸗ ten Ausgrabungen Hrn. Dolbeschews in Wladikawkas.
Die großartigen Sammlungen der Nordwestküste Amerikas sind in steter Vermehrung und die des Hrn. Dr. Finsch, von dem das Museum zu übernehmen, in Auspackung begriffen. “
8 II. Nordische Sammlung.
Bezüglich der Nordischen Abtheilung ist zunächft verbindlicher Dank abzustatten für die freundliche Bereitwilligkeit, mit welcher die Königlichen Eisenbahndirektionen den ihnen ausgesprochenen Wünschen entgegengekommen sind, und hat sich in dem laufen⸗ den Quartal die Sammlung um werthvolle Stücke bereichert, be⸗ sonders durch wichtige Funde, welche Seitens der Königlichen Eisen⸗ bahndirektion Bromberg zugegangen sind, dann eine Zusendung von der Königlichen Eisenbahndirektion Magdeburg, sowie Uebersendungen von der Berlin⸗Hamburger Eisenbahngesellschaft. Ein höchst schätz⸗ bares Geschenk hatte Herr Rittergutsbesitzer von Köckeritz auf Mondschütz bei Wohlau die Güte zu übergeben, ein anderes Hr. Oekonomie⸗Inspektor Oelze auf Heynburg, Hr. Lange und Hr. Weigel. Ankäufe: eine Kollektion oberfränkischer Höhlenfunde von Hrn. H. Hoesch; Thongefäße von Hohensee (Provinz Posen). A. Bastian.
II. Königliche Nationalgalerie.
In der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember wurden an⸗
gekauft: A. Oelgemälde.
Franz Defregger: Der Salontiroler (Bergfex);
Alb. Flamm: Blick auf Cumae; 1
W. A. Schade: Liebesidylle;
Ed. Steinbrück: Erstürmung Magdeburgs;
Christ. Wilberg: Villa Mondragone.
Aufwand zusammen 45 250 ℳ
B. Handzeichnungen.
Ed. Kurzbauer: 11 Blatt Illustrationen zu Kellers „Romeo und Julia auf dem Dorfe“, Bleistift und Kreide;
K. F. Lessing: Kreuzfahrer, Blei und Sepia;
Fr. Overbeck: Der reiche Mann und der arme Lazarus, Blei und Tusche;
Chr. Wilberg: Studien,
a. In Wasserfarben: Villa d'Este, Tivoli; Marino, Rom; Hof in Venedig; Inneres von S. Giuseppe in Palermo; Hof in Venedig; Riva dei Schiavoni; Bin tepe (tausend Hügel), Königsgräber bei Sardes; Amphitheater in Pergamon (zwei Ansichten); Tempel der Athena Polias auf der Akropolis von Pergamon; Sellinus bei Pergamon; Amphitheater mit Akropolis daselbst;
. Oelskizzen: Inneres der Capella Palatina bei Palermo; Saal im Dogenpalast und Piazzetta in Venedig; Venedig vom Meere aus gesehen; Düne bei Misdroy; Buchengang im Park zu Vollrathsruh;
c. In Bleistift: Der Sellinus bei 1,SF we8r; byzantinische Mauer, der große Altar kurz vor beendeter Ausgrabung, Partie am Sellinus oberhalb des Gymnasiums, Ausgrabungsplatz, Augusteum kurz vor der Ausgrabung, Transport der großen Reliefplatten, Amphitheater am Aeskulaptempel, ölbungen über den Sellinus, sämmtlich aus Pergamon.
Aufwand zusammen 10 450 ℳ
““ Ausstellungen. 8
In den Monaten Dezember 1882 und Januar 1883 war das gesammte Werk des jüngst verstorbenen Professors Eduard Mandel, Vorstehers des Meisterateliers für Kupferstichkunst, ausgestellt.
Im Dezember 1882 wurde die Dekoration des Vestibuls im oberen Geschoß der Nationalgalerie, bestehend aus neun in Kaseinfarben ausgeführten Darstellungen: „Das Thierleben in den verschiedenen Jahreszeiten“ von Prof. Paul Meyerheim vollendet, und der ge⸗ sammte Raum nach Angaben desselben Künstlers neu hergerichtet.
Tordan. (Schluß folgt.)
Krolls⸗Theater. Am Donnerstag wird Frl. Hermine Böly zum ersten Male als „Lucia von Lammermoor“ auftreten. Als Edgardo debütirt an diesem Abend der Tenorist Hr. Marcell Klein.
— Wie alljährlich, findet auch in diesem Jahre in dem prächtigen Sommergarten des Belle⸗Alliance⸗Theaters an den beiden Pfingstfeiertagen Frühconcert, verbunden mit Frühvorstellung statt.
Der Eintrittspreis beträgt inklusive Theatervorstellung 30 ₰.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. derg.
n. s. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten. †
Oeffentlicher Anzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen he 1
Fabriken
5. Industrielle Etablissements, und Grossbandel.
8. Theater-Anzeigen.
1 6. Verschiedene Bekanncmachungen. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisatiou, Zinszahluagg L'm der Börsen-
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Bütener & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 23. April 1883. Baensch, Gerichtsschreiber. . In Sachen, betreffend das General⸗Aufgebot ein⸗
getragener Forderungen bezw. darüber gebildeter Do⸗
kumente und von Spezialmassen, erkennt das König⸗ der liche Amtsgericht zu Neumarkt in Schl. durch den
Amtsrichter Büchner für Recht: 1 daß, A. die unbekannten Prätendenten folgender
eingetragener Post, nämlich: 3 a. der auf dem Grundstücke Nr. 12 Rackschütz dem
Fleischermeister Gottlieb Scheuler daselbst ge⸗ hörig in Abtheilung III. Nr. 15 aus der Ur⸗ 20. Juli 1843 für das
Sunde vom 28. Septmber ür das unehe⸗ liche Kind der Eleonore Aelter, verehelichten Hiller, bezw. bedingt für Frau Pastor Albinus u Jauer gemäß Verfügung vom 8. Oktober
843 haftenden Kaufgelderpost von 10 Thaler,
da der Besitzer des Pfandgrundstückes ver⸗
ichert, daß ihm die zeitigen Inhaber dieser fälligen Post unbekannt seien, und er sich zur
Hinterlegung des Schuldbetrages gemäß §. 106 ff.
Grundb. Ordnung erboten hat; b. folgender Spezialmasse:
603 Thlr. 4 Pf. bei der nothwendigen Sub⸗ hastation des Grundstücks Bischdorf Nr. 13 zur Hebung gekommene Kaufgelder — welche dort in Abtheilung III. sub Nr. 12 aus der Urkunde vom 17. Januar 1866 für die verwittw. Brück⸗
er, Elisabeth, geb. Krocker, zu Bischdorf ein⸗ etragen standen, der Gläubigerin jedoch Man⸗ els Vorlegung des über die Post gebildeten pothekendokuments bei der Kaufgelderbelegung zicht ausgezahlt werden konnten und welcher Masse deshalb Rechtsanwalt Krug zu Breslau um Pfleger bestellt wurde; B. die Inhaber folgender Hypothekendokumente bezw. Grundschuldbrief, nämlich: a. des Hypothekeninstruments über 150 Thlr. Kaufgeld haftend auf dem Bauergut Breitenau Nr. 61 Abth. III. sub Nr. 3 für Gottlieb Sauer zu Breitenau und bestehend aus 8. ö des Vertrages vom .Septbr. 1856 8 15. Juli 18 In 1862 der Verhandlung vom 2/23. Juli 1862, dem Ingross. Vermerke und Hypo⸗ thekenbuchsauszug vom 23. Juli 1862; des Hypothekeninstruments über 20 Thlr. 23 Sgr. 11 ½ Pf. Kaufgelderantheil, haftend auf dem Grundstück Rackschütz Nr.] 17
[20401] lehn für
Nr. 7 und
sub Nr.
Armenfonds zu
Debschütz’schen Verhandlung vom
und gebildet aus der
8. Juli 1839 21. Febr. 1840 1839 Ingross. Vermerk und Hypothekenbuchs⸗ Auszug vom 21. Februar 1840; zu legen c. des Hypothekeninstruments über 30 Thlr. Dar⸗ “ denselben Armenfonds wie ad b. 8 gez haftend auf Rackschütz Nr. 17 Abth III. sub 2
Schuldurkunde
1839, Hypothekenbuchsauszug und Ingross. Ver⸗ merk vom 18. Juni 1839;
des Grundschuldbriefes vom 18. März 1873 über 1000 Thlr. Grundschuld, haftend auf dem Grundstück Nr. 229 Neumarkt Abtheilung III. Nr. 16 für den Vorschußverein, eingetragene Genossenschaft zu Neumarkt, zu 6 58 % verzins⸗ lich, mit welchem Zinsquittungsscheine für die Zeit vom 1. ausgabt waren;
des Hypothekeninstruments über 200 Thlr. Waarenschuld und conjunctim haftend auf den Grundstücken Nr. 5 und 35 Jerschendorf Abthl. III. sub Nr. 35 bezw. 22, für den Kaufmann Marcus Kalmus zu Neumarkt und bestehend aus der Schuld⸗ urkunde vom 4. Oktober 1861, Ingross. Ver⸗ merk und zwei Hypothekenbuchsauszügen vom 12. Oktober 1861;
„des Hypothekeninstruments über 200 Thlr. Dar⸗ lehn, haftend auf Warsine Nr. 1 Abthl. III. sub Nr. 8 für die ständische Darlehnskasse der Provinz Schlesien und bestehend aus einer Aus⸗
fertigung der Schuldurkunden vom
und 3. April 1855, dem Ingrossationsvermerk vom 4. April 1855 und Hypothekenbuchsauszug vom 3. April 1855, mit ihren Ansprüchen an die sub A. b. bezw. B. bezeichnenen — Fnafnschesen. 31 sub 258 bis b. III. sub Nr. 4 für den Landrath von g. aufgeführten Dokumente für kraftlos zu erklären, Rrath won Le bezüglich der Post ad A. a. der Pfandschuld⸗ n ner Gott Rackschütz f 1
Erbattest vom 30. November
Rechts
bestehend aus einer Ausfertigung scen 1 c e111ö4“ lichen Kenntniß gebracht.
[20395] lamen In Sachen,
für Recht erkannt:
Schuldurkunde vom Vermerk und selben Tage, vom 6. Februar 1839. 25 Thlr.,
Heisig, Caroline Schunke und
gelder
3) auf Blatt 123
April 1873 bis dahin 1878 ver⸗ 147 ℳ,
zweijährige Zinsrückstände,
5) auf
Kaufgelder von 100 Thlr.,
26. März
X Aprll 25 Sgr. Darlehn
werden für kraftlos erklärt;
gender Posten:
1) der auf Blart 56
für befugt
Wegen. WC Vorstehende Urtelsforenel wird hiermit zur öffent⸗
9 2 UüI Pri
Ingross. Vermerk und Hypothekenbuchsauszug Neumarkt, den 1883. vom 8. Oktober 1834; der Cessionsverhand⸗ 3 lung vom 18./21. Februar 1840, Hypotheken⸗ buchsauszug und Ingross. Vermerk vom 21. Februar 1840;
. des Hypothekeninstruments über 50 Thlr. Dar⸗ lehn, haftend auf Rackschütz Nr. 17 Abth. III. 8 für die durch Testament des Königlichen Landraths von Debschütz gebildete Ortsarmenkasse zu Rackschütz und bestehend aus 5 einer Ausfertigung der 1 8 15. September 1835, Ingross. Hypothekenbuchsauszug vom Ueberweisungsattest Ausfertigung der Verhandlung vom 13. April
ch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Im Namen des Königs!
betreffend das Aufgebot von Hypothekenposten und Instrumenten hat das Königliche Amtsgericht zu Falkenberg O./S. durch den Amtsrichter Heidrich
die in rubro unter A. 1 bis 7 bezeichneten Hypothekeninstrumente, nämlich über die:
1) auf Blatt 25 Rogau Abtheilung III. Nr. 3 Von für den Kaufmann Reinhold Fröhlich eingetragenen
2) auf Blatt 33 und 84 Grüben Abtheilung III. Nr. 5 bezw. 2 für Franz, Carl, Wilhelm, Geschwister Florian Heisig ein⸗ getragenen 200 Thlr. Kaufgeld bezw. Ausstattungs⸗ und die für Anna Rosina und Gottlob Schunke eingetragenen 20 Thlr. Begräbnißgelder und ferner den Abtheilung II. Nr. 10 bezw. 3 für die Letztgenannten eingetragenen Auszug, Bielitz für Schneider aus Grüben eingetragenen verzinslichen
4) auf Blatt 91 Bielitz Abtheilung III. Nr. 4 für Anna Marie Seidel eingetragenen verzinslichen Erbegelder von 37 Thlr. 15 Sgr. 4 ½ Pf Blatt 54 Schaderwitz Nr. 3 für Michael Kausch eingetragenen verzinslichen
6) auf Blatt 8 Springsdorf Abtheilung III. Nr. 3 für die Johann und Eva Menzel’schen Ehe⸗ leute und die Geschwister Carl und Josef Menzel eingetragenen unverzinslichen Kaufgelder von 200 Thlr.,
7) auf Blatt 119 Falkenberg 1b Nr. 5 für die verw. Brauermeister Johanna Schinke, geb. Henneck, eingetragenen verzinslichen 739 Thlr.
B. die eingetragenen Eigenthümer der in rubro unter B. 1 bis 4 aufgeführten Posten, nämlich fol⸗
Bielitz Nr. 2 und 3 eingetragenen und auf Blatt 47, 256 und 257 Bielitz übertragenen 28 Thlr. 17 Sgr. 1 5 Pf. väterliches Erbtheil der Geschwister Anton 1 1b
bri Ollbrich) und 25 Thlr (einschließlich 2 Börsen⸗Beilagen)
erachten, die aufgebotene Post gemäß §. 106 Grundb. 25 Sgr. Ausstattungsgelder des Josef, Andreas, Ordn. zu hinterlegen, die Kosten jedes Aufgebots unter gleicher Vertheilung der Insertionskosten unter alle Antragsteller den resp Antragstellern zur Last
Ignatz, Anton und Elisabeth Ullbrich (Ollbrich),
2) der auf Blatt 6 Bielitz Abtheilung III. Nr. 10 eingetragenen und von dort auf Blatt 13 b. 231 und 233 Bielitz übertragenen Kaufgelderfor⸗ derung von 100 Thlr.,
3) der auf Blatt 24 und 35 Lippen Abthei⸗ lung III. Nr. 4 bezw. 2 eingetragenen und auf Blatt 21 Lippen übertragenen Erb⸗ und Kauf⸗ geldes der Johanna Heidenreich von 48 Thlr. 15 Sgr.
4) des auf Blatt 18 Gteh Abtheilung III. 8 Nr. 1 für die Geschwister Nadaly und zwar 1) Christiane, verehel. Schöder, 2) Marie, verehel. Otremba, und Johann, eingetragenen verzinslichen Muttertheils von 25 Thlr.,
werden, sowie auch ihre Rechtsnachfolger, mit allen Ansprüchen und Rechten auf genannte Posten ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag⸗
steller zu tragen. Rechts Wegen. gez. Heidrich. 8 Beschluß. Auf Antrag der Kgl. Staatsanwaltschaft wird gegen 1) den Johann Heinrich Haumann, ge⸗ boren am 13. Februar 1860 zu Vynen, und 2) den Peter Jacob Jäger, geboren den 28. Januar 1860 zu Niederbruch, Beide ohne bekannten letzten Auf⸗ enthaltsort, welche hinreichend verdächtig erscheinen: als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver⸗ lassen und nach erreichtem militärpflichtigem Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Str. G. B., das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Land⸗ gerichts hierselbst eröffnet. Ueberdies wird auf Grund des §. 140 Strafgesetzbuchs und §. 326 Strafprozeßordnung das im Deutschen Reiche be⸗ findliche Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Cleve, den 21. April 1883. Königliches Landgericht, Strafkammer. gez. Bri⸗ rius. Hammers. Hopmann. Die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt: Küppert, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Vor⸗ stehender Beschluß wird in Gemäßheit des §. 326 der St. P. O. zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Cleve, den 30. April 1883. Der Erste Staats⸗
anwalt: Baumgard.
Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel.)
Druck: W. Elsner. Sieben Beilagen
Pfarrer Josef
9., Abtheilung III.
Abtheilung II.
Berlin: Abtheilung III.
“““
Verwirrung entstehen werde. Reichstag im letzten Winter den Etat en bloc zurückgewiesen
8*
06.
zum Deutschen Reichs⸗Anz 1
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 8. Mai
eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1883.
Deutsches Reich.
Uebersicht der in den deutschen Münzstätten bis Ende April 1883 stattgehabten Ausprägungen von Reichs⸗Gold⸗ und ⸗Silbermünzen.
Goldmünzen
1) Im Monat April 1883 sind geprägt wor⸗ den in:
Doppel⸗ Halbe Kronen Kronen Kronen ℳ ℳ ℳ
iervon auf
rivatrech⸗ 24 4 ennig⸗ fennig⸗ nung —Markstücke Markstücke Markstücke far de Psehun⸗
ℳ
Silbermünzen ünfzig-
Fünf⸗ Zwei⸗ Ein⸗ Zwanzig⸗
b]
7 738 100 — — 1 066 780 — —
7 738 100 — — — de 1 066 780 — — 2„₰ 6. 82
—
Summe 1 8 804 880
1 — — 8807288— — — 2) Vorher waren geprägi*). 1 329 626 3007¼455 745 300 27 969 925 493 021 560771 653 0957101 026 9427167 217 879,71 486,552 —
35 717 922 80
2) Gesammt⸗Ausprägung 4) Hiervon wieder einge⸗ K e“ 507 780 391 670 6 500
1338 431 18J155 VP 300 27 960 925 501 826 440 71 653 005 107 076 542 167 217870 71 485 552— — 3 725
S5 77 922 80
4 152 2 977 1 530 50 5 000 73780
5) Bleiben IEvT 8 182240 755 ℳ
Berlin, den 7. Mai 1883.
Hauptbuchhalterei des Reichs⸗Schatzamts.
— 620 70 101 022 790 167 214 902]71,075030 777185—
220689 268,50 ℳ
Biester.
*) Vergl. den „Reichs⸗Anzeiger“ vom 10. April 1883 Nr. 84.
ähechambbzhches.
Preußen. Berlin, 8. Mai. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (81.) Sitzung des Reichstags wurde die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1884/85, in Verbindung mit der ersten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen, fortgesetzt.
Der Abg. Frhr. Langwerth von Simmern erklärte, er sei mit den Ausführungen des Abg. Payer vollkommen einver⸗ standen, das heiße, er würde eine Adresse als Antwort auf die Kaiserliche Botschaft vorgezogen haben, in welcher das Haus zu erklären gehabt hätte, daß es sich zur Zeit noch nicht berufen fühle, auf die Vorlage einzugehen. Nunmehr werde er bei jedem Paragraphen angebrachter Maßen negativ votiren, und im Herbst anders votiren, und zwar aus folgenden Gründen. Zunächst fürchte er, daß aus dem jetzt von der Regierung eingeschlagenen Wege Er hätte gewünscht, daß der hätte. Durch die Berathung der einzelnen Sätze habe man eine Brücke gebaut, welche die Regierung zu ihrem jetzigen Vorgehen geführt habe. Damals habe nicht die Meinung fest gestanden, daß das Haus jede Vorlage der Regierung be⸗ rathen müsse, heute aber finde er diese Ansicht auf den meisten Seiten des Hauses. Gehe das Haus jetzt nach dem Wunsch der Regierung vor, so könnte daraus der Usus entstehen, daß die Regierung zweijährige Budgets vorlege, erst im Mai und später im Februar. Im Publikum, das nicht so fein distinguire, könnte sich leicht die Ansicht verbreiten, der Reichs⸗ tag habe praktisch das zweijährige Budget jetzt schon ange⸗ nommen. Ferner glaube er mit dem Abg. Payer, daß das Haus auf die jetzt gestellte Frage klar und deutlich antworten müsse. Im Jahre 1880 hätten das Haus zwei Fragen be⸗ schäftigt, die seine Hoffnung auf eine Weiterbildung der deutschen Verhältnisse im bundesstaatlich⸗konstitutionellen Sinn gehoben hätten; das eine sei die Elbschiffahrtsakte und das zweite die Frage der zweijährigen Budgets. Die Opposition gegen Beides habe seine Hoffnung gehoben, daß das Haus sein deutsches Selbstbestimmungsrecht des Reichstags auch gegen den Willen eines mächtigen Mannes geltend machen könne, und gegen den einer Regierung, die mit allen Mitteln zu einem autokratischen Regiment gelangen wolle. Daß seine Partei in der Ham⸗ burger Frage unterlegen sei, habe zum großen Theil an den Hamburgern gelegen. Wenn die Majorität auch in der
jetzu vorliegenden Frage unterliege, so werde das Ansehen des
Reichstags sehr leiden, man werde nicht fragen, was der Reichskanzler und die Regierungen dächten, sondern man
werde fagen: der Reichstag sei thatsächlich zum zweijährigen
Budget übergegangen. Der Reichskanzler sei nun einmal in eine Art Konflikt mit dem Hause gerathen, und es komme
darauf an, ob das Haus nachgeben werde, oder ob es zu Vertretung der Kronrechte!
einem großen Eklat komme, dieser Alternative könne das Haus nichi entgehen, und müsse deshalb entschieden auftreten. Hier ständen sich Parlamentarismus und Monarchie gegenüber und wenn er zu wählen hätte, so würde er für ersteren stimmen, denn er habe zu dem deutschen Geiste das Vertrauen, daß, wenn sich das Parlament auch einmal zu Uebertreibungen hinreißen lassen würde, es doch wieder bald auf den rechten Weg zurück⸗ kommen würde. Wenn er aber zur Zeit eine parlamentarische Regierung nicht für durchführbar halte, so wolle er doch die Rechte der Volksvertretung bis in den kleinsten Punkt ge⸗ wahrt wissen. Man treibe aber in Deutschland bei einer fortwäh⸗ renden Vermehrung des Regierungseinflusses und der Beamten⸗
hl, bei der immer mehr erschwerten Kontrole des Reichstags immer mehr in ein autokratisches System hinein. Durch die Politik von 1866 habe man das republikanische Element, welches gegenüber dem mehr monarchischen der ländlichen Bevölkerung
stehe, der Militärmonarchie gegenüber in eine gefährliche De⸗
sensive gebracht. Mit den deutschen Traditionen habe man damit durchaus gebrochen. Das Hineinziehen der Person des Kaisers in die Debatte bei so untergeordneten Dingen halt er für schädlich. Bei zu vielem Gebrauch stumpfe jede Waffe sich ab, und hier handele es sich doch lediglich um eine Geschäfts⸗ ordnungsfrage. Er von seinem Standpunkt könne mit einem solchen Verfahren, wie die Einbringung des Etats, nicht ein⸗ 5öö sein.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, zunächst habe er eine kleine Nachlese in Bezug auf vorigen Sonnabend zu halten. Der Minister Scholz wolle die Courtoisie gegen die 70 Herren mit Doppelmandaten nicht so weit treiben, um die Geschäfte
8 Reichstages danach einzurichten. Das sei eine etwas bureaumäßige Auffassung der Sache. Es handele sich nicht
Willen
darum, daß bei dem gleichzeitigen Tagen von Landtag und Reichstag 70 Abgeordnete ähnlich wie Stenographen und Boten in beiden Häusern beschäftigt seien. Man führe hier im Reichstage die öffentlichen Verhandlungen über die wich⸗ tigsten Angelegenheiten des Reiches, und wolle, daß in der Oeffentlichkeit die gesammte politische Welt daran lebhaften Antheil nehme, und hierin durch keine anderen parlamentari⸗ schen Verhandlungen abgezogen werde. Nicht das Bedürfniß nach erweiterter parlamentarischer Thätigkeit, sondern der Wunsch der Wähler habe den 70 Abgeordneten die Doppelman⸗ date übertragen. 70 Reichstagsabgeordnete verträten immerhin eine Bevölkerung von 7 Millionen. Weil im Reich und in Preußen in der obersten Spitze Personalunion herrsche, die Mi⸗ nister für Preußen und das Reich theilweise gemeinsam seien, so sei eine gewisse Personalunion unter den Abgeordneten nöthig, damit nicht nach dem Grundsatze „divide et impera“ von der Regierung Reichstag und Landtag gegen einander ausgespielt werden, und die Minister sich unter Berufung auf das Ab⸗ geordnetenhaus ihrer Verantwortlichkeit vor dem Reichstage entziehen könnten. Der Abg. von Köller habe von dem Strike der Fortschrittspartei gesprochen. Die Mehrheitsparteien dis⸗ ponirten nach seiner Ansicht über die eschäfte hier sach⸗ und zweckwidrig. Wenn die Liberaler sich ihren Beschlüssen fügen sollten, müßten sie verlangen, daß diese Mehrheit im Reichs⸗ tage auch wirklich auf dem Platze sei. Wenn auch kein einziges Mitglied der Fortschrittspartei am Freitag hier ge⸗ wesen wäre, so wäre der Reichstag doch beschlußfähig ge⸗ wesen, wenn nicht von den Mehrheitsvarteien über 100 Mit⸗ glieder gefehlt hätten. Auf die Form seines neulichen Antrags mit der Adresse „die Militärverwaltung aufzu⸗ fordern“, müsse er hier zurückkommen, weil diese Frage überall beim Etat wiederkehren werde. Der Reichskanzler in seinem Briefe und der Kriegs⸗Minister habe im Namen des Kaisers versichert, daß es gegen die Verfassung verstoße, sich an die Militärverwaltung zu wenden und daß der Ausdruck „auffordern“ unangemessen sei. In der offiziösen Presse habe sich wie immer diese Tonart der Kritik noch weiter gesteigert. Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ vergleiche die Fortschrittspartei mit der französischen Kommune, und vom Ministertische aus mache man der Fortschrittspartei den Vorwurf, daß sie in die Reservat⸗ rechte der Krone eingreife, daß das Parlament sich das Ober⸗ kommando über das Heer anmaße, womit man zur Republik komme. Nun seien im Jahre 1871 von den Mit⸗ gliedern aller Parteien, den Grafen Münster und Freiherrn von Minnigerode eingeschlossen, beim Militär⸗ Etat Anträge gestellt, und Resolutionen gefaßt worden, welche begonnen hätten: „Das Marine⸗Ministerium aufzufordern“, ja sogar „den Reichskanzler aufzufordern“, und, was das Schlimmste sei, die Regierungen hätten dieser Aufforderung genügt. Im Jahre 1879 habe sogar ein jetziges Mitglied des Bundesrathes, Herr Schmidt, „die Militärverwaltung auf⸗ gefordert, Aenderungen im Artilleriewesen zu treffen“, und wegen solcher republikanischen Gelüste berufe die württem⸗ bergische Regierung ein solches Mitglied in den Bund zur 1 G ¹ Entweder seien alle Abgeordnete keine Republikaner, oder sie seien es schon lange gewesen und Niemand habe es bis jetzt bemerkt. Entweder die Kronrechte seien nie bedroht gewesen, oder sie seien schon lange bedroht gewesen, und der Reichskanzler habe es erst jetzt gemerft; warum nicht früher, da der Kanzler doch immer diesen Platz eingenommen habe? Der Minister Scholz habe sich über die Angriffe der Presse beklagt. Wenn man indeß erwäge, daß eine Partei ganz außerhalb der Gesetze stehe, daß eine andere große und zahlreiche Partei in kirchenpolitischer Beziehung in ihren heiligsten Rechten durch die Gesetze gekränkt werde, daß anderen Parteien von Seiten der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ republikanische Be⸗ strebungen vorgeworfen würden, so sei es nur dem gesetz⸗ und ordnungsmäßigen Sinne der Bevölkerung zu danken, wenn Ausschreitungen in so geringem Maße vorkämen. Das wisseman sehr genau; dem Reichskanzler entgehe ja nicht die geringste Beleidigung. Den Uebergang zur Republik bilde nur der Cäsarismus, und kein Staat sei weiter davon entfernt, als derjenige, welcher sich auf richtigen konstitutionellen Bahnen befinde. So vft man sich auf Se. Majestät den Kaiser berufen habe, habe sich dies als verfehlt erwiesen. Se. Majestät wisse sehr wohl, daß ungeachtet der Verschiedenheit der politischen Ansichten alle Bürger ihm mit gleicher Liebe zugethan seien. Auch das Ansehen des Reiches nach außen hin werde durch solche maß⸗ losen Angriffe gegen die Bürger ein und desselben Staates nicht gefördert. Wenn einer von den Faktoren des politischen Lebens Besorgnisse einzuflößen geeignet sei, so sei dies die Machtstellung des Reichskanzlers. Wenn er absehe von dem persönlichen Inhaber dieser Stellung, absehe von dem zeitigen
Monarchen und der persönlichen Verhältnisse beider zu einander, so sage er, eine solche Fülle von Macht, wie sie in der ganzen Stellung des Reichskanzlers sich jetzt anhäufe, sei auf die Dauer nicht verträglich mit dem Wesen der Monarchie. In der Stellung des Reichskanzlers sei eine thatsächlich größere Be⸗ schränkung der Krone vorhanden als irgend ein Parlament mit sich bringe. Das werde Niemand leugnen, daß die ganze staatsrechtliche Stellung des Reichskanzlers nur auf diese Person zugeschnitten sei, daß eine solche Stellung für einen anderen absolut unmöglich sei, daß die Krone, wenn sie die Beibehaltung oder die Entlassung eines Kanzlers erwäge, erwägen werde, ob die staatsrechtliche Stellung sich nicht ändern müsse. Nach seiner Ueberzeugung werde in näherer oder entfernterer Zukunft die Krone selbst das stärkste Interesse haben, diese staatsrechtliche Stellung zu ändern. Er habe keine Veranlassung, mit Betrachtungen vorzugreifen, um so weniger, da er überzeugt sei, daß, wenn die Krone die Initiative einmal ergreife, die Konservativen nicht in der Lage sein wür⸗ den, es zu hindern. Was den Etat betreffe, so habe der Reichs⸗ kanzler im Jahre 1873 selbst gesagt: „Das Budget könne nicht wohl früher aufgestellt werden, als nach Einsicht der Abschlüsse des Vorjahres, nachdem man einigermaßen ein sicheres Urtheil über die Resultate des Vorjahres gewonnen habe.“ Das sei aber erfahrungsmäßig erst am 1. Juli der Fall. Deshalb sei die jetzige Vorlegung des Etats verfrüht, und zwar aus den Gründen, die der Reichskanzler selbst angegeben habe. Auch fehlten dem Hause die nöthigen Unterlagen zur Beur⸗ theilung. Somit empfehle es sich, den ganzen Etat an eine Kommission zu verweisen. Der Abg. von Benda sage: „Der Deutsche schrecke vor keiner Schwierigkeit zurück, also begebe man sich an den Etat.“ Unter den Deutschen schrecke aber der Reichskanzler ganz besonders vor keiner Schwierigkeit zu⸗ rück, und werde, wenn man sich auf seine Wege einließe, am wenigsten davor zurückschrecken. Es gebe keinen Staatsmann, welcher so offen seine Ziele verkünde; es gebe keinen Staats⸗ mann, welcher gegen gewisse Regeln alle Mittel ergreife, um zu einem bestimmten Ziele zu gelangen, und trotzdem fänden sich unter den Diplomaten und Politikern immer Leute, welche sagten: sie hofften aber, daß der Kanzler das doch nicht wollen werde, was derselbe ausspreche. Hätten die Herren aber erst den ersten Schritt gethan, so sei es dem Reichskanzler sehr leicht geworden, sie zu weiteren zu zwingen, und sie hät⸗ ten dann gar keine Veranlassung, sich zu beklagen. Dieser Vorschlag, jetzt den Etat zu berathen, sei nur ein Glied in der Kette von Maßregeln, um das Haus in dem Gebrauche und Umfange seiner thatsächlichen Rechte einzuschränken. Es möge ja dem Minister sehr bequem erscheinen, das, was seine sachlichen Ausführungen zu wünschen übrig ließen, zu ergänzen durch Berufung auf perseänliche Autorität; indem die Ausfüh⸗ rungen selbst sich derart auf einen Schemel stellten, erschienen sie größer, als sie eigentlich seien. Es habe eine Zeit gegeben, da sei das Ansehen des Reichskanzlers so groß gewesen, daß schon die Verkündung seines persönlichen Willens ihren Eindruck niemals verfehlt habe. In dem Maße, wie der Glanz dieses Ansehens verblasse, werde jetzt die Allerhöchste Person selbst in der Debatte vorangestellt. Zu welchen bedenk⸗ lichen Diskussionen dies führe, habe die Sonnabendsitzung gezeigt. Die Art, wie durch die Aeußerung des Hrn. Burchard die Rede des Abg. Payer veranlaßt sei über die Konkurrenz der verschiedenen Landesväter in Deutschland, scheine ihm nicht einladend zu sein für die anderen Minister, einen solchen Appell im Namen der landesväterlichen Gesinnung noch ein⸗ mal zu wiederholen. Als er die Kaiserliche Botschaft von 1881 in einer Etatsrede kritisirt habe und das Haus ihn allein durch die Bahn habe gehen lassen, der Abg. von Minnige⸗ rode werde sich der Sache noch erinnern, da habe die offiziöse Presse geglaubt, auch die Parole ausspielen zu können, wie der Minister Scholz dem Abg. Bamberger gegenüber: „Die Ent⸗ scheidung sei zwischen Sr. Majestät dem Kaiser oder dem Abg. Richter.“ Damals seien es echt konservative Organe ge⸗ wesen, welche vor einer solchen Sprache gewarnt hätten, als am wenigsten geeignet, das Ansehen der Krone zu wahren. Dieses beständige Hereinziehen des Monarchen in die Debatte könne nur die Absicht haben, die Kritik einzuschränken. Diese Beschränkung widerspreche dem Wesen des Parlamentarismus. Früher habe der Monarch bei einfacheren Verhältnissen im Lande Alles selbst zu sehen und zu erfahren, und danach allein seine Entschließungen zu fassen vermocht. Jetzt reichten nicht mehr die vom Monarchen berufenen Minister aus, ihn vor Irrthümern und Fehlgriffen zu bewahren, sondern es müßte die Meinungsäußerung von Männern hinzukommen, die aus der freien Wahl des Volkes hervorgegangen seien, die unab⸗ hängig von der durch den Minister vertretenen Ansicht des Monarchen ihre Ansicht selbständig und rücksichtslos aus⸗ sprächen, selbst wenn dieselbe augenblicklich dem Monarchen nicht genehm sein sollte. Das unterscheide den Volksvertreter vom Kammerherrn und Höfling. Derjenige verletze seine Pflicht gegen Kaiser und Reich, der seine Ueberzeugung unter⸗ drücke, weil sie abweiche von jener des Monarchen. Wie tief im Gegensatz dazu die Regierung in absolutistischen Ansichten befangen sei, beweise am klarsten die Aeußerung des Ministers Scholz aus der Dienstagssitzung; als er eine Note des amerikanischen Gesandten citirt habe, worin gestanden habe, das Eigenthümliche der deutschen Regierung sei, daß sie der öffentlichen Meinung nicht folge, habe der Minister Scholz gesagt: „Was sei denn diese öffentliche Meinung? Alle Tage eine andere. Es sei besser, daß die öffentliche Meinung einer starken und zielbewußten Regierung folge, als daß eine schwache Regierung der öffentlichen Meinung sich anschließe.“ Nichts anderes als dies habe der Polizei⸗Minister von Rochow gemeint, als derselbe die drastischen Worte vom beschränkten Unterthanenverstande gesprochen habe. Wenn die öffentliche Meinung nichts anderes sei, als das Wetter, so sei das Par⸗ lament als Wetterfahne ein zu kostspieliger Apparat und russisch⸗absolutistisches Regiment wäre dann besser. Starke zielbewußte Regierung! Habe man die? Die Regierung sei nur zielbewußt und stark in dem Ziel, sich selbst zu stärke
— in der Anwendung dieser Macht sei sie es aber nich
und wenn das Centrum den Etat und die Holzzölle bewillige, so daß es 1 ½ Jahr nichts mehr für den Kanzler thun könne