1883 / 108 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Königsberg, 8. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen ruhig. Roggen matter. loco 121/122 pfd. 2000 Pfd. Zollgewicht 134,50, pr. Früh- jahr 132,50, pr. Mai-Juni 132,50. Gerste unverändert. Hafer

fest, loco inländ. 124,00, pr. Mei-Juni 122,00. Weisse Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 148,75. Spiritus pr. 100 Lliter 100 % loce 57,00, pr. Frühjahr 55,50, pr. August 57,00. Wetter: Schön.

(W. T. B.)

Danzig, 8. Mai.

Getreidemarkt. Weizen loco billiger, Umsatz 1000 t. Blunt und hellfarbig 172,00 175,00, hellbunt 181,00 188,00. hochbunt und glasig 190,00 198,.00, pr. Mai Transit

186,00, pr. Mai-Juni Transit 186,00. Roggen loco behauptet, inländ. pr. 120 Pfd. 133,00, polnisch oder russischer Pransit 123,00 bis 125,00, pr. Mai Transit 124,00, pr. Mai-Juni Transit 125.00. Kleine Gerste loco 118,00. Grosse Gerste loco 130.00 bis 137,00. Hafer loco 110,00. Erbsen loco 132,00. Spirituspr. 10 000 Liter %

loco 53.50.

8 Stettin, 8. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco ruhig, 145,00 bis 195,00, pr. Mai-Juni 194,00. pr. Juni-Juli 194,00, per September Oktober 197,50. Roggen fest, loco 136,00 144,00. pr. Mai-Juni 144,00, pr. Juni-Juli 145,50, per September-Oktober 149,50. Rübsen per

September- Oktober 285,00. Rüböl matt, 100 Kilogr. pr. Mai-Juni 69,00, pr. September-Oktober 61,590. Spiritus fest, loco 54,00. pr. Mai 54,00, pr. Juni-Juli 54,50, per August-Sep- ember 55,90. Petroleum loco 7,90.

Posen, 8. Mai. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 52,70, pr. Mai 52,10, pr. Juni 52,60, pr. Ju i 53,10, pr. August 53,60. Matt.

. Cöln, 8. Mai. (W. T. B.)

8 Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 20.75. fremfer loco 21,00, pr. Mai 20,15, pr. Juli 20,25, per November 20,55. Roggen loco 14,75, per Mai 14,70, pr. Juli 15,15, pr. November

15,65. Hafer lozgo 14,50. Rüböl loco 36,50, pr. Mai 36 10, pr. Okto- ber 31,60.

Bremen, 8. Mai. (W. T. B.)

8 Petroleum (Schlussbericht) fest. Standard white loco

7,40 bez. u. Br., pr. Juni 7,50 Br., pr. Juli 7,65 Br., pr. August

7,80 Br., pr. August-Dezember 8,00 Br.

Hamburg, 8. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco fest. auf Termipe ruhig, pr. Mai 190,00 Br., 189,00 Gd., pr. Juli-August 1932,00 Br., 191,00 Gd. Roggen loco fest, auf Termine ruhig, pr. Mai 144,00 Br., 143,00 Gd., pr. Juli-August 147,00 Br., 146,00 Gd. Hafer fest. Gerste matt. Rüböl ruhig. 10c0 74 00, pr. Oktober 63,00. Spirituas fester, pr. Mai 41 ½⅛ Br., pr. Jauni⸗duli 41 ¼ Br., pr. Juli-Kugust 42 ½ Br. pr. August-September 43 ¼ Br. Kaffer ruhig, geringer Umsatz. Petroleum fester, Standard white loco 7,50 Br., 7,40 Gd., pr. Mai 7,45 Gd., pr. August-Dezember 7,955 Gd. Wetter: Regendrohend.

Wien, 8. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 10,27 Gd., 10,37 Br., pr. Herbst 10 38 Gd., 10.43 Br. Roggen pr. Frühjahr —.—. pr. Herbst 8 12 Gd., 8,17 Br. Hafer pr. Frühjahr 7 17 Gd. 7.22 Br. Mais (internationaler) pr. Mai-Juni 7,13 Gd.,

7,18 Br.

Pest, 8. Mai (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Herbst 10,03 Gd., 10,05 Br. Hafer pr. Herbst 6,60 Gd., 6,65 Br. Mais pr.

Mai-Juni 6,53 Gd., 6,55 Br. Kohlraps pr. August-September 14¼.

Amsterdam, 8. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. Mei 274, pr. November 285. Roggen pr. Mai 167, pr. Oktober 176.

Antwerpen, 8. Mai. (W. T. R.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss loco 18 ¾ bez., 19 Br., pr. Juni 19 Br., pr. September 20 Br., pr. September-Dezember 20 ¼ Br. Ruhig.

Antwerpen, 8. Mai (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht).

fest. Hafer gesuneht. Gerste unverändert.

Weizen still. Roggen

[(+ 17 553 ℳ) seit Anfang des Jahres + 76 874

ondon, 8. Mai. (W. T. B.) An der Küste angeboten 7 Regen. Havannazucker Nr. 12 23 ½. Nominell. Liverpool, 8 Mai. (W. T. B.) Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 8 000 B., davon für pekulation und Export 1000 B. Awerikanische träge, Surats stetig. Middl. amerikanische Juni-Juli-Lieferung 527/⁄12, Septem- ber-Oktober-Lieferung 5 ⁄2, November-Dezember-Lieferung 5*⁄2 d. Weitere Meldungen: Amerikaner ¼¹1½ niedriger. Liverpool, 8. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen uuverändert, Mais 1 d. höher. Lehl matt. Wetter: Trübe. Glasgow, 8. Mai. (W. T. B.) Roheisen. Mixzed numbers warzants 47 sh. 6 d. bis 47 sh. 5 ½8 d. Manchester, 8. Mai. (W. T. B.) 12r Water Armitage 7, 12r Water Taylor 7 ½, 20r Water Micholls 8 ½, 30r Water Clayton 9 ¾, 32r Mock Townhead 9ꝛ ⅞, 40r Mule Mayoll 9 ½8, 40r Medio Wilkinson 10 ¾, 32r Warpcops Lees 8 ⅞, 36r Warpeops Qual. Rowland 9 ⅞. 40r Double Weston 11, 60r Double courante Qualität 14 ½8, Printers 16⁄16 ³4⁄50 8ꝛ ½ pfd.

87. Fest,

Hull, 8. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Englischer Weizen 1 sh. höher als ver- gangene Woche. Wetter: Trübe.

Paris, 8. Mai (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen behauptet, per Mai 26,10. per Juni 26,40, per Juli-August 27,10, per September-Dezember 27.60. Mehl 9 Marques behauptet, per Mai 57.10, per Juni 57,80, per Juli- August 59.00, pr September-Dezember 60.00. Rüböl ruhig, vr. Mai 99,00, per Juni 98,75, per Juli-August 84.75, pr. September- Dezember 78,25. Spiritus behauptet, per Mai 49,75, pr. Juni 50,25, per Juli-August 50,50. per September-Dezember 51,00.

Paris, 8. Mai. (W. T. B.)

Rohzucker 88° loco behauptet, 53,50 à 53,75. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Mai 60,.75, pr. Juni 31,10, pr. Juli-August 61,60. pr. Oktober-Januar 60.25.

St. Petersburg, 8. Mai. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 76,00, pr. August 73.00. Weizen loco 14,25. Roggen loco 9.40. Hafer loco 5,10. Hanf loco 34.30. Leinsaat (9 Pud) loco 14,.25. Wetter: Warm.

New-Lork, 8. Mai. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwelle in New-York 11, do. in New-Orleans 10 ¼, Petroleum Standard white in New-Nork 75 Gd., do. in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Petroleum in New-York 7, do. Pipe line Certificates D. 93 C. Mehl 4 D. 25 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 24 ½ C., do. pr. Mai 1 D. 22 C., do. pr. Juni 1 D. 23 C., do. pr. Juli 1 D. 25 ¼ C., Mais (New) 65 0. Zucker (Fair refning Muscovadoes) 7 ½. Kaffee (fair Rio-) 9 ½. Schmalz (Wilcox) 12, do. Fairbanks 12 ½, do. Rohe & Brothers 12. Speck 11 ¾. Getreidefracht nach Liverpool 3.

Weizenladungen. Wetter:

Berlin. 6. Mai. (Wollbericht des’“Centralbl. für die Textil- industrie.) Das Woll-Geschäft der vergangenen Woche con- centrirte sich auf den Verkauf von ungewaschenen Wollen, welche in einem Quantum von ca. 2 3000 Ctr. Absatz nach der Lausitz fanden. Die in dieser Woehe stattgehabte Kapwollauktion hatte eine grössere Zahl von inländischen Fabrikanten dem Platze zu- geführt und diese dürften sich wohl in obiges Quantum getheilt haben. In Rückenwäschen sind die Bestände nicht derartig, dass etwaige Umsätze grössere Aufmerksambeit erregen. Das Kontrakt- geschäft zur neuen Schur will noch immer nicht in Fluss kommen; was bisher verkauft worden, musste höher als im vorigen Jahre bezahlt werden, nachdem aber die Stimmung eine beruhigtere ge- worden, ist den hohen Forderungen der Besitzer gegenüber die Kauflust sehr abgeschwächt.

Eisenbahn-Einnahmen.

Oels-Gnesener Eisenbahn. Im April cr. 7 723 (+ 13 813 ℳ), seit 1. Jan. cr. + 107 435

Posen-Creuzburger Eisenbahn. April cr. 3

2

Buschtiehrader Bisenbahn. April cr. auf dem ANetz

(202 664 Fl. (+ 8167 Fl.), auf dem B-Netz 196 649 Fl. (+ 37 273 FI).

Aussig-Teplitzer Eisenbahn. April cr. 295 237 Fl. + 57 629 Fl.), bis ult. April cr. 1 092 869 Fl. (+ 116 288 Fl.).

Oberschlesische Eisenbahn. Nach provisorischer Feststellung im April 1883 4 747 161 ℳ, mithin gegen die provisorische Ein- nahme vom April 1882 von 4 597 870 eine Mehreinnahme von- 149 291 ℳ, gegen die definitive Einnahme vom April 1882 im Betrage von 4 501 437 eine Mehreinnahme von 245 724

Wetterbericht vom 9. Mai 1833, 8 Uhr Morgens.

Barometer auf 7 0 Gr. u. d. Meeres- Temperatur

f Wetter. in ° Celsius pi gcnurcgtar. i V 50 C.=40 Ff. Mullaghmore 75 NO Aberdeen .. 754 N

Christiansund Kopenhagen. 752 80 Stockholm.. 7562 S Haparanda . Iö1“ Petersburg.. WNW

Moskau

Cork, vomn.... bIöbö

Helder....

Sylt

Hamburg.

Swinemünde.

Neufahrwass

Memel...

Münster...

Karlsruhe.

Wiesbaden

München .

Chemnitz .

PerII

L“

Breslauw..

Triest..

Stationen.

bedeckt bedeckt bedeckt heiter wolkenlos wolkenlos halb bed.

ill bedeckt

Regen Regen¹) bedeckt halb bed. heiter wolkig²) heiter wolkenlos halb bed. ³) bedeckt⁴) bedeckt halb bed. bedeckt ⁵) wolkig bedeckt bedeckt

1 Regen

—- =boE=ZS-GC-n’Sr re

.8 b20*

agan

und egen.

¹) Seegang leicht. ²) Mitternacht Gewitter 5) Nachmittags

3) Abends Gewitter. ⁴) Nachtmittags Gewitter. Gewitter.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen georduet 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Sudeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingchalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = Steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung. 8

Eine umfangreiche, unregelmässig gestaltete Depression liegt über dem Kanal und dem Nordseegebiete, auf ihrer Nordostseite frische bis steife nördliche und nordöstliche Winde bedingend, während das Luftdruckmaximum im Osten mit zunehmender Inten- sität nordwärts forrgeschritten ist. Bei meist schwacher Luft- bewegung aus vorwiegend südlicher bis östlicher Richtung hat die Bewölkung über Centraleuropa zugenommen und ist die Tempe- ratur ausser in den westlichen Grenzgebieten allenthalben ge- stiegen, so dass dieselbe jetzt überall, in Norddeutschland bis zu 6 Grad, über der normalen liegt. Ueber Britannien, Holland, theilweise auch in Westdeutschland, ist Regen gefallen. Auf letzterem Gebiete und an der Odermündung kamen Gewitter vor.

Deutsche Seewarte.

Theater.

Ksönigliche Schauspiele. Donnerstag⸗Opern⸗ haus. 115. Vorstellung. Der Wildschütz, oder: Die Stimme der Natur. Komische Oper in 3 Akten, frei nach Kotzebue. Musik von A. Lortzing.

In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. An⸗ fang 7 Uhr.

Letztes Auftreten des Saison.

Schauspielhaus. 121. Vorstellung. Harold. Trauerspiel in 5 Akten von Ernst v. Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Director Deetz. Anfang 6 ½ Uhr.

Freitag: Opernhaus. 116. Vorstellung. Oberon, König der Elfen. Romantische Feen⸗Oper in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen des J. R. Planché, übersetzt von Th. Hell. Musik von C. M. von Weber. Ballet von Hoguet. (Fr v. Voggen⸗ huber, Frl. Horina, Hr. Ernst, Hr. Schmidt.) An⸗ fang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 122. Vorstellung. Aus der Groß⸗ stadt. Schauspiel in 4 Akten von Hugo Lubliner (Bürger). Anfang 7 Uhr.

Frl. Lehmann in dieser

Wallner-Thceater. Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Emil Thomas. Zum 9. Male: Köpenicker⸗ straße 120. Schwank in 4 Akten von G. v. Moser

und E. Heiden.

vIicteria-Theater. Wegen Vorbereitung zur Canarienprinzessin bis Sonntag, den 13. Mai, geschlossen.

Sonntag: Debut des neuen Ovperetten⸗Personals. Mit neuer Ausstattung: Die Canartenprinzessin. Operette in 3 Akten von Ch. Lecocqg.

Der Billetverkauf beginnt Freitag, 11. Mai, von 10 bis 1 Uhr. 1

Kesidenz-Theater. (Direktion: Emil Neu⸗ mann) Donnerstag: 10. Gastspiel des Hrn. Gustav Kadelburg. Bei ermäßigten Preisen. Zum 10. Male: Unsere Sonnabende. Schwank in 3 Akten von Labiche und A. Duru. (Novität.) Anfang der Vor⸗

ellung halb 8 Uhr. Ende gegen 10 Uhr.

aens 8—

Der Frei⸗

Kroll's Theater. Donnerstag: schütz. Oper in 3 Akten von C. M. v. Weber. Vor⸗ und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Illumination des Sommergartens, großes Concert, ausgeführt von der Ferpen. des Hauses, unter Lei⸗

tung von J. C. Engel

1 5 ½ Uhr, der Vor⸗ stellung 6 ½ Uhr. 1““ 11“

Billets und Abongementsbillets à Dutzend 9 sind vorher zu haben an der Kasse und d. bekannten Verkaufsstellen.

gelle-Alliance-Theater. Donnerstag: Gast⸗ spiel des Herrn Georg Engels vom Wallner⸗ Theater. Zum sechsten Male: Von Haus zu Haus. Posse mit Gesang. Musik von Steffens. Im prächtig renovirten Sommergarten: Großes Doppel⸗Concert, ausgeführt von der Kapelle des Königlichen Eisenbahn⸗Regiments und der Haus⸗ kapelle, unter Leitung ihrer Dirigenten Herren Lebede und Löser. Auftreten der Herren Schmutz und Katzer. Abends: Brillante Illumination durch 20000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 ₰.

Familien⸗Mactzrichten.

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Dr. Hassen⸗ stein (Norkitten). Hrn. Pastor prim. L. Luckow (Stettin).

Gestorben: Fr. Geh. Ober⸗Justizrath Hermine v. Holleben, geb. Kühle (Berlin). Hr. Kreis⸗ gerichsrath a. D. Wilhelm Kuntze (Perleberg). Frau Marie Freifrau v. Schellersheim, geb. Freiin v. d. Goltz (Rittergut Eisbergen). Verw. Frau General Anna v. Blanckensee, geb. Koschembahr (Eörlitz). Frau Premierlieutenant Hedwig Gruetzmacher, geb. v. Matzdorff (Neiße). Hr. Amtsgerichtsrath Gustav Keitel (Hannover). Frau Therese v. Muschwitz, geb. Freiin v. Schaumberg (Breslau).

Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.

[18060] Ladung.

Der Schirmmacher Rudolf Borchardt, 36 Jahre alt, zu Frankfurt a. O. geboren, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, am 4. Juni 1882 zu Schöneberg gewerbliche Leistungen als Schirmmacher feilgeboten zu haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerbebetriebe er⸗ forderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein, Ueber⸗ tretung gegen §§. 1 u. 18 des Gesetzes vom 3. 7. 76, wird auf Anordnung des Kdniglichen Amts⸗ gerichts II. hierselbst auf den 26. Iuni 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ gericht in Alt⸗Moabit, Portal III., Zimmer 33, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 19. April 1883. Drabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

224 2 „₰ 117684] Subhastationspatent.

Das dem Kaufmann Gustav Adolph Schön zu Berlin gehörige, zu Schlagenthin belegene Ritter⸗ zut Schlagenthin nebst Zubehör soll 1

den 11. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr,

an Ort und Stelle auf dem in unmittelbarer Nähe

des Bahnhofs Dahmsdorf⸗Müncheberg belegenen

Rittergut Schlagenthin im Wege der nothwendigen

Subhastation öffentlich an den Meistbietenden ver⸗

steigert und demnächst das Urtheil über die Erthei⸗

lung des Zuschlages

den 13. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkundet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 491 ha 49 a 80 qm mit einem Reinertrage von 688,39 Tolr. und zur Gebäudesteuer mit einem jährlichen Nutzungswerth von 1515 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Abschrift des Grundbuchblattes, und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen sind in unserer Gerichts⸗ schreiberei einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses spätestens bis zum Erlaß des Zuschlagsurtheils an⸗ zumelden. Die im Bietungstermin niederzulegende Kaution beträgt 12 048 20

Müncheberg, den 14. April 1883.

Königliches Amtsgericht.

[205322 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Vorwerksbesitzers Gottlieb

Fredrich zu Skorzencin erkennt das Königl. Amts⸗

gericht, Abrh. IV., zu Posen durch den Amtsrichter

Dr. Wiener, für Recht:

I. Sämmtliche unbekannte Betheiligte werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche des Grundstücks Skorzencin Nr. 1 in Abth. III. Nr. 17 eingetragenen Posten von a. 21 Thlr. 2 Sgr. 2 Pf. für den Eigenthümer

Christian Lenz zu Skorzencin,

b. 38 Thlr. 18 Sgr. 1 Pf. für die verehelichte Barbara Okupmaak, verw. gewes. Jarzem⸗ bowska,

c. 14 Thlr. 21 Sgr. 1 Pf für den Kaufmann Markus Witkowski zu Schwersenz,

nebst 5 % Zinsen, welche Posten dahin von

dem Grundstücke Skorzencin Nr. 2 übertragen

sind, ausgeschlossen;

II. den nachstehend aufgeführten Personen, nämlich: 1) der Wittwe Caecilie Witkowska, geb. Jaffé,

zu Berlin,

2) dem Kaufmann Posen,

3) der verehel. Frau Kaufmann Feiler, Bertha, geb. Witkowska, zu Berlin, 8

4) dem Kaufmann Isidor Witkowski zu Breslau 8

werden ihre Rechte auf die zu L. c. angegebene

Post vorbehalten.

Posen, den 2. Mai 1883.

Dr. Wiener.

Siegmund Witkowski zu

[20528] Im Namen des Königs!

In der Josef und Bertha Wolff'schen Aufgebots⸗ sache F. 13/82 hat das Königliche Amtsgericht zu Ottmachau durch den Gerichtsassessor Mispel für Recht erkannt:

1) die etwaigen Berechtigten der auf dem Grund⸗ stücke Nr. 197 Ottmachauer Ackerstücke Abtheilung III. Nr. 1 für die Geschwister Ferdinand und Marie Theresia Franke eingetragenen Hypothekenpost von 627 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf. Muttergut nebst 5 % Zinsen werden mit ihren Ansprüchen auf diese Hypo⸗ thekenpost ausgeschlossen.

2) den Antragstellern werden die Kosten des Ver⸗ fahrens zur Last gelegt.

Ottmachau, den 1 1883.

L. S)

Königliches Amtsgericht. gez. Mispel. Verkündet am 23. April 1883. Bartsch, Gerichtsschreiber.

20525) Im Namen des Königs!

In der Julius und Anna Schilder'schen Auf⸗ gebotssache von Weidicht hat das Königliche Amts⸗ gericht zu Ottmachau durch den Gerichtsassessor Mispel für Recht erkannt:

1) die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost über 42 Thlr. 11 Sgr. 1 ½ Pf. rückständige Kauf⸗ gelder und über 52 Thlr. 8 Sgr. Aussätze, einge⸗ tragen für die Geschwister Lorenz und George Hanke auf dem Grundstücke Nr. 28 Weidicht Ab⸗ theilung 1II. Nr. 1, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

2) den Antragstellern werden die Kosten des Ver⸗ fahrens auferlegt. G

Ottmachau, den 23. April 1883.

L. S

Königliches Amtsgericht. gez. Mispel. 1 Verkündet am 23. April 1883.

Bartsch, Gerichtsschreiber.

20529) Im Namen des Königs!

In der Josef Kinne'schen Aufgebotssache von Glaesendorf hat das Königliche Amtsgericht zu Ott⸗ machau durch den Gerichtsassessor Mispel für Recht erkannt:

1) Die etwaigen Berechtigten des auf dem Grund⸗ stücke Nr. 105 Glaefendorf Abtheilung I. für die Geschwister Margarethe, Clara, Veronica und Fran⸗ cisca Freudenreich eingetragenen Surplus⸗Reservates werden mit ihren Ansprüchen auf dasselbe aus⸗ geschlossen.

2) Dem Antragsteller werden die Kosten des Ver⸗ fahrens auferlegt.

Ottmachau, den 23. April 1883.

8

Königliches Amtsgericht. gez. Mispel. Verkündet am 23. April 1883. Bartsch,

Gerichtsschreiber.

8

8

Aue nost⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnödigst geruht:

dem Geheimen Regierungs⸗Rath und Stempelfiskal Hoyer zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem evangelischen Schullehrer Men⸗ nenga zu Ihren im Kreise Leer das Allgemeine Ehrenzeichen zu v wleihen

Se. Majestät der König haben Allergnädigst g. den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nicht⸗preußischen Ordens⸗ Insignien zu ertheilen, und zwar: des Verdienstkreuzes in Gold des Großherzoglich mecklenburgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone: dem Prinzlich reußischen Oberförster und Generalbevoll⸗ mächtigten Ludwig Sauermann zu Baschkow und dem Prinzlich reußischen Ober⸗Amtmann und Polizeiverwalter von Kurnatowski ebendaselbst; der Commandeur⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären: dem Ober⸗Präsidenten der Provinz Sachsen, von Wolff; des Fürstlich reußischen Ehrenkreuzes erster Klasse: dem Herzoglich schleswig⸗holsteinschen Hofmarschall, Major g. D. von Kracht zu Primkenau; 8

des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens fünfter Klasse: dem Hoflakaien Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Hessen, Heinrich Untiedt zu Philippsruhe; v Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich dänischen Danebrog⸗Ordens: dem Königlich dänischen General⸗Konsul a. D. Mumm von Schwarzenstein zu Frankfurt a. M.; es Commandeurkreuzes des Königlich rumänischen Kronen⸗Ordens: dem Geschäftsführer der Diskonto Gesellschaft zu Berlin Adolf Salomonsohn; des Malteser⸗Ordens: dem Hauptmann a. D. Hentschel von Gilgenheimb zu Ratibor; sowie

des Venezolanischen Ordens der Büste Bolivars,

vierter Klasse: dem Landgerichts-Auskultator a. D. Dr. jur. Fasten- rath zu Cöln.

————

Deutsches Reich.

In Altona wird am 11. Juni d. J. mit einer See⸗ steuermanns⸗ und Seeschifferprüfung für große Fahrt begon⸗ nen werden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Weingroßhändler Carl Eduard von Fürich zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu ver⸗ leihen.

116“ betreffend den Erlaß polizeilicher Straf⸗ verfügungen wegen Uebertretungen.

Vom 23. April 1883. 8

Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund der §§. 453 bis 458 der Strafprozeß⸗ ordnung für das Deutsche Reich vom 1. Februar 1877 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 253) mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für den ganzen Umfang derselben, was folgt:

Wir

Wer die Polizeiverwaltung in einem bestimmten Bezirke auszuüben hat, ist befugt, wegen der in diesem Bezirke ver⸗ übten, in seinen Verwaltungsbereich fallenden Uebertretungen die Strafe durch Verfügungen festzusetzen, sowie eine etwa verwirkte Einziehung zu verhängen. Die polizeiliche Straf⸗ verfügung ist auch gegen Beschuldigte im Alter von 12 bis

18 Jahren zulässig.

Wird Geldstrafe festgesetzt, so ist zugleich die für den Fall des Unvermögens an die Stelle der Geldstrafe tretende Haft zu bestimmen. 8

Die festzusetzende Geldstrafe darf den Betrag von dreißig Mark, die Haft, auch wenn sie an die Stelle einer nicht bei⸗ zutreibenden Geldstrafe tritt, die Dauer von drei Tagen nicht überschreiten. Erachtet der Polizeiverwalter eine höhere Strafe für gerechtfertigt, so muß die Verfolgung dem Amts⸗ anwalte überlassen verden.

Die Festsetzung einer Strafe durch die Polizeibehörde findet nicht statt:

1) bei Uebertretungen, für deren Aburtheilung die Rheinschiffahrtsgerichte, die Elbzollgerichte oder die Gewerbe⸗ gerichte zuständig sind; 8

2) bei Uebertretungen der Vorschriften Er⸗ hebung öffentlicher Abgaben oder Gefälle; 8

3) bei Uebertretungen bergpolizeilicher Vorschriften.

§. 3.

Der Beschuldigte kann gegen die Strafverfügung binnen einer Woche nach der Bekanntmachung in Gemäßheit der Strafprozeßordnung auf gerichtliche Entscheidung antragen.

Ist gegen einen Beschuldigten im Alter von 12 bis 18 Jahren eine Strafverfügung erlassen, so kann binnen der für den Beschuldigten laufenden Frist auch der gesetzliche Vertreter desselben auf gerichtliche Entscheidung antragen.

Die Strafverfügung muß außer der Festsetzung der Strafe die strafbare Handlung, Zeit und Ort derselben, die ange⸗ wendete Strafvorschrift und die Beweismittel, sowie die Kasse bezeichnen, an welche die Geldstrafe zu zahlen ist.

Sie muß die Eröffnung enthalten:

a. daß der Beschuldigte binnen einer Woche nach der Bekanntmachung auf gerichtliche Entscheidung antragen könne;

b. daß der Antrag entweder bei der Polizeibehörde, welche die Strafverfügung erlassen hat, oder bei dem zuständigen Amtsgericht anzubringen sei;

c. daß die Strafverfügung, falls innerhalb der bestimmten Frist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht erfolge, vollstreckbar werde.

über die

Die polizeiliche Strafverfügung ist nach Maßgabe der zu erlassenden Ausführungsbestimmungen (§. 13) dem Beschul⸗ digten durch einen öffentlichen Beamten zu behändigen.

§. 6. 3 Für dieses Verfahren (§§. 1 bis 5) sind weder Stempel noch Gebühren anzusetzen, die baaren Auslagen aber fallen dem Beschuldigten nach näherer Maßgabe der zu erlassenden Ausführungsbestimmungen (§. 13) in allen Fällen zur Last, in welchen eine Strafe endgültig gegen ihn festgesetzt ist.

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Die in Gemäßheit dieses Gesetzes endgültig festgesetzten Geldstrafen, sowie die eingezogenen Gegenstände fallen Dem⸗ jenigen zu, welcher die sächlichen Kosten der Polizeiverwaltung zu tragen hat.

Der Letztere ist dagegen verpflichtet, die durch Festsetzung und Vollstreckung der Strafen entstehenden, von dem Be⸗ schuldigten nicht beizutreibenden Kosten zu tragen.

Insoweit besondere Vorschriften bestehen, nach welchen Geldstrafen oder eingezogene Gegenstände einem anderen Be⸗ rechtigten zufallen, findet die Vorschrift des ersten Absatzes keine Anwendung. Desgleichen bleiben vertragsmäßige Be⸗ stimmungen unberührt.

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Ist der Amtsanwalt eingeschritten, bevor die polizeiliche

Strafverfügung dem Beschuldigten behändigt worden, so ist

die letztere wirkungslos. 8

Wird bei dem Amtsgericht auf gerichtliche Entscheidung

angetragen, so ist dem Antragsteller eine Bescheinigung hier über kostenzrei zu ertheilen. h.

Ist die polizeiliche Strafverfügung vollstreckvar geworden, so findet wegen derselben Handlung eine fernere Anschuldigung nicht statt, es sei denn, daß die Handlung keine Uebertretung, sondern ein Vergehen oder Verbrechen darstellt und daher die Polizeibehörde ihre Zuständigkeit überschritten hat.

In diesem Falle ist während des gerichtlichen G die Vollstreckung der Strafverfügung einzustellen; erfolgt eine rechtskräftige Verurtheilung wegen eines Vergehens oder Ver⸗ brechens, so tritt die Strafverfügung außer Kraft.

S. 11.

Gegen Militärpersonen dürfen die Polizeibehörden Strafen nur wegen solcher Uebertretungen festsetzen, zu deren Aburthei⸗ lung im gerichtlichen Verfahren die ordentlichen Gerichte zu⸗ ständig sind. Eine Festsetzung von Haft für den Fall des Unvermögens (s§. 1 Abfatz 2) findet durch die Polizeibehörde nicht statt. 9. 12

Das gegenwärtige Gesetz tritt am 1. Juli 1883 in Kraft

und in denjenigen Landestheilen, in welchen zur Zeit das

Gesetz vom 14. Mai 1852 Geltung hat, an die Stelle dieses Gesetzes und der dasselbe ergänzenden Bestimmungen. 1

Von diesem Tage ab sind für das weitere Verfahren in denjenigen Sachen, in welchen eine polizeiliche Strafverfügung noch nicht behändigt ist, die Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes maßgebend. 8

Die Minister des Innern und der Justiz haben die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen reglementarischen Bestimmungen zu erlassen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. . Gegeben Wiesbaden, den 23. April 1883.

CL. S.) Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Goßler. Scholz. Graf von Hatzfeldt. 1 Bronsart von Schellendorff.

Die Nummer 12 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 8926 das Gesetz, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen wegen Uebertretungen. Vom 23. April 1883, und unter 8

Nr. 8927 den Rezeß zwischen der Königlich preußischen und der Königlich sächsischen Regierung über die Aufbringung der Parochial⸗ und Schullasten in den gemischten Grenzparo⸗ chien Großdölzig und Quesitz vom 2. Mai 1882 nebst Mini⸗ sterial⸗Erklärung vom 25. März 1883.

Berlin, den 10. Mai 1883.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt Didden.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 10. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Chefs des Militär⸗Kabinets und des Kriegs⸗Ministers entgegen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages und der Bericht über die gestrige des Herrenhauses befinden sich in der Ersten

eilage.

In der heutigen (12.) Sitzung des Herren⸗ hauses, welcher die Minister Maybach und Dr. Friedberg, sowie mehrere Regierungskommissarien beiwohnten und welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 12 ¼ Uhr eröffnete, erfolgte zunächst die Vereidigung des neu eingetretenen Mitgliedes, des Freiherrn Riedesel zu Eisenbach auf die Verfassung. Dann trat das Haus in die Berathung des münd⸗ lichen Berichtes der Kommission für Eisenbahn⸗Angelegen⸗ heiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Beschaf⸗ fung von Mitteln für die Erweiterung, Vervoll⸗ ständigung und bessere Ausrüstung des Staats⸗ eisenbahnnetzes und die Betheiligung des Staates bei dem Bau einer Eisenbahn von Zajonskowo nach Löbau. Der Referent Dr. Stephan beantragte Namens der Kom⸗ mission, dem Gesetzentwurfe in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause die verfassungsmäßige Zustimmung zu er⸗ theilen. Gleichzeitig empfahl derselbe, eine Generaldiskussion üuͤber den Gesetzentwurf nicht stattfinden zu lassen, sondern sogleich in die Spezialdiskussion einzutreten.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach sprach dem Hause seinen Dank aus und ebenso der Kommission für das bereitwillige Entgegenkommen, welches sie der Regierungs⸗ vorlage gezeigt. Das Gesetz solle längst gehegten Wünschen der Bevölkerung abhelfen. Sein angegriffener Gesundheitszustand 11 ihm nicht, eine umfassende Darlegung des bisherigen Fortgangs der Erweiterungen des Staatsbahnnetzes nach Inaugurirung des Staatsbahnsystems zu geben. Die Vorlage werde wesentlich zur Förderung der Erwerbsthätigkeit und der Wehrthätigkeit des Landes beitragen und die Regierung werde fortfahren, auf dem einmal betretenen Wege der Erweiterung des Staatsbahnnetzes weiter fortzuschreiten und die einzelnen Landes⸗ theile dem Hauptverkehr durch Anlegung von Sekundärbahnen anzuschließen. Bis jetzt habe die Regierung auf diese Weise 2460 km Eisenbahnen hergestellt, ohne die finanzielle Kraft der Steuerzahler hierzu in Anspruch zu nehmen. Die Aus⸗ führung dieser Bahnen würden aber wesentlich zur Hebung der Steuerkraft der Bevölkerung beitragen und so dem Gesammtinteresse des Staates in hohem Maße dienen. Für das Jahr 1882/83 würden die Eisenbahnen vor⸗ aussichtlich einen Ueberschuß von 26 Millionen Mark und ab⸗

züglich der Einnahmen aus im vorigen Jahre verstaatlichten Eisenbahnen etwa 19 Milli Mark ergeben, trotz verschie⸗