1883 / 110 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Die Versetzungen des Landgerichts⸗Raths Brettner in Cottbus an das Landgericht in Lissa und des Amtsrichters Wenzel in Schmiedeberg an das Amtsgericht in Torgau sind auf Ansuchen der Betheiligten zurückgenommen. Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Raͤth Ansinn in Neu⸗ stettin an das Amtsgericht in Colberg, der Amtsrichter Speth⸗ mann in Tinnum an das Amtsgericht in Oldenburg, der Amtsrichter Eckert in Mohrungen und der Amtsrichter Buka in Zempelburg an das Amtsgericht in Graudenz und der Amtsrichter Tietze in Crone a. B. als Landrichter an das Landgericht in Lissa. b 8

Zu Amtsrichtern sind ernannt: der Gerichtsassessor Alt⸗ haus bei dem Amtsgericht in Schwelm, der Gerichtsassessor Dr. Harnier bei dem Amtsgericht in Bergen a. R., der Ge⸗ richtsassessor Thilo bei dem Amtsgericht in Lüchow, der Ge⸗

ichtsassessor Consbruch bei dem Amtsgericht in Kempen,

er Gerichtsassessor Borrmann bei dem Amtsgericht in Zempelburg, der Gerichtsassessor Klör bei dem Amtsgericht in Pudewitz und der Gerichtsassessor Wiehe bei dem Amts⸗ gericht in Hultschin. b . Der Amtsrichter Urbach in Neutomischel ist in Folge ner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus dem Justizdienst entlassen. 1 Dem Amtsgerichts⸗Raͤth Esser in Kempen (Reg.⸗Bez. Düsseldorf) und dem Amtsgerichts⸗Rath Keuffel in Lüneburg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

Amtsgerichts⸗Rath Keitel in Hannover, der Amts⸗ gerichts⸗Raͤth Schmidt in Cüstrin und der Amtsrichter

8 1.““

Guderian in Berlin sind gestorben

1.“

Ministerium für Landwirthschaft, Domanen und Forsten. . Dem Domänenpächter Köllmann zu Lichtenburg, im Regierungsbezirk Merseburg, ist der Charakter Königlicher Ober⸗Amtmann beigelegt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Kraft Allerhöchster Ermächtigung ist dem Baurath und Professor Ende hierselbst sowie dem Kaiserlichen Eisenbahn⸗ Direktor Wöhler zu Straßburg i. E. die (mittelst Allerhöchster Ordre vom 13. Juni 1881 gestiftete) Medaille für Verdienst

m das Bauwesen in Silber verliehen worden.

Der mit der speziellen Leitung des Neubaues eines natur⸗ historischen Museums in Berlin betraute Regierungs⸗Bau⸗ meister Kleinwächter ist zum Königlichen Land⸗Bauinspektor ernannt.

Abgereist: Se. Excellenz der Vize⸗Präsident des König⸗ lichen Staats⸗Ministeriums und Minister des Innern von Puttkamer nach Arolsen.

Fanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.

I. Landespolizeiliche Anordnung.

Naßregeln gegen die Einschlexpung der Rinder⸗ pest aus Rußland.

rtelsburg

Für den Umfang der Kreise Neidenburg und treten an die Stelle der §§. 1 und 2 der landespolizeilichen Anordnung vom 31. Mai 1881, Extrablatt zu Stück 22 des Amtsblatts von 1881, bis auf Weiteres die nachfolgenden Bestimmungen.

§. 2.

Die Ein⸗ und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen und Ziegen aus Rußland ist verboten.

In Betreff der Ein⸗ und Durchfuhr von Schweinen be⸗ endet es bei den Vorschriften der landespolizeilichen An⸗ rdnungen vom 19. Februar und 27. April d. J. (Amts⸗ latt 1883 Stück 8 und Extrablatt zu Stück 17 des Amts⸗

Das Einfuhrverbot erstreckt sich zugleich, soweit nicht der . 4 dieser Anordnung Ausnahmen zuläßt:

a. auf alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem oder trockenem Zustande (mit Aus⸗ nahme von Butter, Milch und Käse);

b. auf Dünger, Rauchfutter, Stroh und andere Streu⸗ materialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirr und Leder⸗ zeuge;

c. auf unbearbeitete (bezw. keiner Fabrikwäsche unter⸗

worfene) Wolle, Haare und Borsten und auf gebrauchte Kleidungsstücke für den Handel. 4

§. 4. Falls die Einfuhr in geschlossenen Eisenbahnwagen erfolgt und durch amtlichen Begleitschein nachgewiesen ist, daß die etreffenden Gegenstände aus völlig seuchenfreien Orten stam⸗ men, soll bis auf Weiteres noch die Einfuhr von vollkommen rockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen, von Wolle, Haaren und Borsten, von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowie von vollkommen lußttrocknen, von thierischen Weichtheilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen, endlich don in Säcken verpackten Lumpen der Bestimmung des §. 3 dieser Anordnung nicht unterliegen, desgleichen nicht Heu und Stroh, sofern es nur als Verpackungsmittel verwendet wird. Letzteres ist jedoch am Bestimmungsort zu vernichten. 5

Die Erlaubniß zur Verladung von inländischem Rind⸗ vieh nach Maßgabe der 8§. 4 ff. der landespolizeilichen Ver⸗ ordnung vom 31. Mai 1881 wird hinsichtlich der Eisenbahn⸗ stationen Illowo, Soldau und Gr. Koschlau dahin einge⸗ schränkt, daß inländisches Rindvieh nur in gemästetem Zu⸗

stande und nur dann zur Verladung gelangen darf, wenn glaubhaft nachgewiesen wird, daß das Vieh zur sofortigen Schlachtung bestimmt ist.

§ 6. Auf den im §. 5 bezeghneten Eisenbahnstationen darf, und zwar in Illowo nur am Freitag jeder Woche, in Soldau und Gr. Koschlau nur am Donnerstage jeder Woche inlän⸗

disches Schafvieh nur verladen werden, wenn es sich in gemästetem Zustande befindet, vom beamteten Thierarzte an der Verladestelle untersucht und frei von jeder verdächtigen Krankheitserscheinung befunden Lenn ist.

8. 2.

Vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ kündigung in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen der Strafgesetze Reichsgesetz vom 21. Mai 1878 R.⸗G.⸗Bl. 95 bestraft, bezw. unterliegen der Straf⸗ bestimmung der nachfolgenden Polizeiverordnung.

II. Polizeiverordnung.

Auf Grund der §5. 73 und 75 des Gesetzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 in Verbindung mit den §§. 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird für den Umfang des Regierungsbezirks Königsberg unter Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksraths hiermit verordnet:

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende landespolizei⸗ liche Anordnung werden mit Geldstrafe von zehn bis zu sechszig Mark oder im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.

Königsberg, den 1. Mai 1883.

Der Regierungs⸗Präsident. J. V.: Koch.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 5 Mai. v. Natzmer, Oberst Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, unter Stellung à la snite dieses Regts., zum Kommandanten von Memel, v. Görne, Major vom Gren. Regt. Nr. 1, zum etatsmäß. Stabsoffiz ernannt. Lölhöffel von Löwensprung, Major aggreg. dem Gren. Regt. Nr. 1, in dieses Regt. einrangirt. v. Knobelsdorff, Major vom Inf. Regt, Nr. 41, zum etatsmäß. Stabsoffizier ernannt. Stroedel, Major aggregirt dem Infanterie⸗Regiment Nr. 41, in dieses Regiment einrangirt. v. Buggenhagen, Premier⸗Lieutenant vom Grenadier⸗ Regt. Nr. 9, zum Hauptm. und Comp Chef, Fritsch, Sec. Lt. von demselben Regt., kommandirt als Erzieher bei dem Kadetten⸗ hause zu Oranienstein, zum Pr. Lt., Heinrich, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 67, zum Hauptm. und Comp. Chef, Elstermann von Elster, Sec. Lt. von demselben Regt., v. Gostkowsky, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, Sabarth, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 74, zu Pr. Lts., v. Dresky, Pr. Lt. vom Drag. Regiment Nr. 4, zum Rittmeister und Escadron⸗Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Schmige, Seconde⸗Lieutenant vom Drag. Regiment Nr. 15, unter Beförder. z. Pr. Lt., in das Drag. Regt. Nr. 4 ver⸗ setzt. Schneider, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 14, zum Rittm. und Escadr. Chef, v. Petersdorff, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Mach, Oberst z. D. und Bez. Comman⸗ deur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, in gleicher Eigenschaft zum 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 23, v. Heydebrand und der Lasa, Fehn z. D. und Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, in gleicher Eigensch. zum 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 23, versetzt. Franzki, Major z. D., zum Bez. Commandeur des 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 62 ernannt. Goebel, Major vom Inf. Regt. Nr. 18, zum etatsmäßigen Stabsoffizier ernannt. Schwencke, Major, aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 18, in dieses Regt. einrangirt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber⸗ lin, 5. Mai. v. Weber, Gen. Major und Commandeur der 42. Inf. Brig., v. Görne, Gen. Major und Commandeur der 11. Inf. Brig., v. Köppen, Gen. Major und Comndr. der 3. Inf. Brig., in Genehm. ihrer Abschiedsges. als Gen. Lts. mit Pens. zur Disp. gestellt. Overdyck, Oberst à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 9 und Kommandant von Memel, in Genehm. seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und seiner bisher. Unif. zur Disp. gestellt. Sabinski, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 41, als Oberst mit Pens. und der Regts. Unif., Meisner, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 9, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif.,, Steinbeck, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 67, als Major mit Pens. und der Regts. T117 116464* Nr. 74, mit Pens. und der Armee⸗Unif, Graf v. Villers, Rittm. und Eskadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 4, mit Pens. und der Regts. Unif., Frhr. v. Stosch, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 14, mit Pens., Aussicht auf Anstellung in der Gensd'armerie und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. v. Vietinghoff, Oberst⸗ Lt. à la suite des Generalstabes der Armee, in Genehm. seines Ab⸗ schiedsgesuches, als Oberst mit Pens. und der Unif. der 1. Abtheil. Feld⸗-Art. Regts. Nr. 24 zur Disp. gestellt. v. Dobschütz, Major z. D. und Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 62, von dieser Stellung entbunden. Franzki, Major vom Inf. Regt. Nr. 18, mit Pens. zur Disp. gestellt.

XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere 28. April. v. Boxberg, Rittm. und Adjut. Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg, unter Entbindung von der Funktion als persönl. Adjut. und unter Stellung à la suite der Adjutantur der Königlichen Prinzen, auf ein Jahr beurlaubt. v. Raab, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Jäger⸗Bats. Nr. 13, unter Beiass. in seiner dermaligen Stellung, zum Obersten befördert. von Schlegell, Premier⸗Lieutenant im Inf.⸗Regt. Nr. 133, v. Haugk, Pr. Lt. im Schützen⸗ (Füf) Regt.

Nr. 108, der Charakter als Hauptm., Nafziger, Sec. Lt. im Inf.

Regt. Nr. 104, v. Suckomw, Sec. Lt. im Jäger⸗Bat. Nr. 13, der Charalter als Pr. Lt. verliehen. Barth, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 133 und Adjut. der Inf. Brig. Nr. 47, unter Belass. in der Adjut. Funktion, à la suite des gen. Regts. gestellt. Hartung, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 107, zum Inf. Regt. Nr. 133, Frhr. v. Kön⸗ neritz, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 104, zum Gren Regt. Nr. 100 versetzt. v. Zehmen I., Pr. Lt. im Ulan. Regt. Nr. 17, vom 1. Mai cr. an auf ein Jahr à la suite dieses Regts. gestellt. r. Einsiedel, Rittm. und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 18, unter Belass. auf dem Etat der Escadr. Chefs, zum Major befördert. v. Carlowitz⸗Hartitzsch, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 18, zum persönl. Adjut. Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Georg, Frhr. v. Reitzenstein, Pr. Lt. im Garde⸗Reiter Regt., unter Stellung à le. suite dieses Regts., zum Adjut. der Kav. Div., v. Nostitz⸗Wallwit, charakt. Pr. Lt. im Karab. Regt., zum etatsmäß. Pr. Lt. mit einem Patent vom Tage der Charakterisirung ernannt. Keyßellitz, Oberst⸗Lieutenant à la suite des Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 12 und Art. Offiz. vom Platz zu Dresden, der Charakter als Oberst verliehen. Flemming, charakteris. Hauptm. im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, zum etatsmäß. Hauptm. und Comp. Chef, Jaeckel, charakteris. Pr. Lt. in demf. Regt., zum etatsmäß. Pr. Lt., Beide mit Patent vom Tage ihrer Charakterisirung, ernannt. Zillich, charakteris. Oberst⸗Lieutenant z. D und Bez. Commdr. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 102, v. Rouvroy, cbharakteris. Oberst⸗Lieut. z. D. und Bez. Commdr. des Res. Landw. Bats. Nr. 108 der Cha⸗ ter als Oberst verliehen.

Im Beurlaubtenstande. 28. April. Freiesleben, Gäde, Sec. Lts. der Res. des Gren. Regts. Nr. 101, zu Pr. Lts. der Res., Litter, Pr. Lt. der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 103, zum Hauptm. der Landw. Inf., befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 28. April.

. v. Spörcken, Rittm. und Escadr. Chef im Ulan. Regt.

. 18, in Genehm. seines Abschiedsgesuches mit Pens. und der

Brixen 1I., Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10,

Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Unif. mit den vorgeschriebenen Abzeichen, zur Disp. gestellt. Adler, Sec. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und zu den Offizn. der Res. gen. Regts. übergetreten.

Im Beurlaubtenstande. 28. April. v. Trützschler, Rittm. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 17, mit der Erlaubniß zum Forttragen seiner bisher. Unif. mit den vorgeschriebenen Abzeichen, Kempte, Pr. Lt. der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 105, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif., auf geschehenes Ansuchen der Abschied bewilligt. Rode, Pr. Lt. der x95 8 D., die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif. ertheilt.

Deutsches Reich.

Preußen. Kaiser und König empfingen gestern die Meldung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, nah⸗ men dann den Vortrag des Staats⸗Ministers Maybach ent⸗ gegen, sprachen darauf den Prinzen Friedrich von Anhalt und ertheilten dem Großherzoglich mecklenburgischen General der Infanterie von Sell eine Audienz behufs Uebergabe der Notifikation von dem Regierungswechsel in Schwerin.

Heute begaben Sich Se. Majestät zur Besichtigung des 1. Garde⸗Regiments z. F. nach Potsdam.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern in Baden⸗Baden den Besuch Ihrer Majestät der Königin von Württemberg, welche Mittags dort mit Ge⸗ folge eintraf und nach mehrstündigem Aufenthalt wieder nach Stuttgart zurückkehrte.

In der unter dem Vorsitz des Königlich preußischen Staats⸗ und Finanz⸗Ministers Scholz am 11. Mai ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths legte der Vorsitzende die Beschlüsse des Reichstags, betreffend den zu Mexiko am 5. Dezember 1882 unterzeichneten Freund⸗ schafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Mexiko, vor. Die aus diesem Anlaß von dem Reichs⸗ tage angenommene Resolution wurde dem Reichskanzler überwiesen. Eine bei der Disziplinarkammer für elsaß⸗ lothringische Beamte und Lehrer erledigte Stelle gelangte zur Wiederbesetzung. Eine Eingabe wegen Versetzung einer Stadt in eine höhere Servisklasse wurde bis zur nächsten gesetz⸗ lichen allgemeinen Revision des Servis⸗Tarifs und der Klasseneintheilung zurückgelegt, eine andere Ein⸗ gabe, betreffend die Gewährung von Pension ꝛc. aus dem Fonds für ehemalige schleswig⸗ holsteinische Offiziere, wurde zurückgewiesen. Dem in der Vorlage wegen Umprägung von Zwanzigpfennigstücken in Ein⸗ und Zweimarkstücke ge⸗ stellten Antrage stimmte die Versammlung bei. Auch ertheilte dieselbe bezüglich der allgemeinen Rechnung über den Landes⸗ haushalt von Elsaß⸗Lothringen für 1878/79 dem Reichs⸗ kanzler die Entlastung und genehmigte die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen der elsaß⸗lothringischen Landesver⸗ walrung für 1881/82. Die Anträge der Ausschüsse in Betreff der allgemeinen Rechnung über den Reichshaushalt für 1878/79 und der darüber von dem Reichstage gefaßten Beschlüsse fan⸗ den die Zustimmung der Versammlung. Den zuständigen Ausschüssen wurden zur Vorberathung überwiesen: der Ent⸗ wurf einer Verordnung über die Gebührenfreiheit in dem Verfahren vor dem Reichsgericht, die am 19. April d. J. unterzeichnete Uebereinkunft mit Frankreich wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an Werken der Literatur und Kunst, und endlich mehrere Eingaben von Privaten.

Betreibt ein Grundstücksbesitzer auf seinem Grund⸗ stück eine große Fabrik und werden in Folge dieses Fabrik⸗ betriebes durch Immission von Rauch und Dampf in ein Nachbargebäude und durch zeitweilige Erschütterung desselben nachtheilige Einwirkungen auf dieses Grundstück reranlaßt, so hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 11. April d. J., der dadurch belästigte Nachbar keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn jener Fabrikbetrieb das Maß des Erträglichen nicht überschreitet und in der Fabrikanlage und ihrer Benutzung etwas Außergewöhn⸗ liches nicht gefunden werden kann.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayerischer Ober⸗Regierungs⸗Raͤth Schmidtkonz und Groß⸗ herzoglich mecklenburg⸗schwerinscher Ober⸗Zolldirektor Olden burg sind von hier abgereist.

Der General⸗Lieutenant von Verdy du Vernois Commandeur der 1. Division, ist auf einige Tage aus Königs⸗ berg i. Pr hier eingetroffen.

Die Archiv⸗Hülfsarbeiter Dr. phil. Heinrich Finke bei dem Staatsarchiv in Schleswig und Dr. phil. Adolf Warschauer bei dem Staatsarchiv in Posen sind zu Archiv⸗ Assistenten ernannt worden.

Bayern. München, 11. Mai. (W. T. B.) Prinz Arnulf wird, von dem Fürsten Wrede, dem General⸗Major Kiliani, dem Major Euler⸗Chelpin und dem Grafen Luxburg begleitet, am 18. d. M. die Reise nach Moskau antreten, um den König bei der Krönungsfeier zu vertreten.

12. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser von Oester⸗ reich ist in Begleitung des Prinzen Leopold heute früh hier eingetroffen und am Bahnhofe von dem Herzog Ludwig und dem Herzog Karl Theodor empfangen worden. Der Kaiser begab sich sofort nach seiner Ankunft nach dem Hotel „Zu den vier Jahreszeiten.“

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 11. Mai. (W. T. B.) Der Großfürst und die Großfürstin Wladimir sind heute Nachmittag mittels Extrazuges von hier abgereist, um sich direkt nach Moskau zu begeben.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 10. Mai. Die „Pol. Corr.“ schreibt: Bekanntlich sind während der letzten Dele⸗ gationsverhandlungen, und zwar eben sowohl im Schooße der reichsräthlichen als der ungarischen Delegation mannigfache Wünsche in Betreff einer Reform des österreichisch⸗un⸗ garischen Konsularwesens vorgebracht worden. Der Mi⸗ nister des Aeußern Graf Kalnoky hat bei diesem Anlasse bereits den Delegationen eröffnet, daß es in seiner Absicht liege, das gesammte

Berlin, 12. Mai. Se. Majestät der

Konsularwesen einer genauen Untersuchung zu unterziehen und in

besonderem Hinblicke auf die handelspolitische Seite der Frage mit Zuhülfenahme kompetenter Organe genau zu erwägen, welche Verbesserungen allenfalls möglich wären, um einerseits den vom Ministerium des Aeußern im Auge zu behaltenden Bedürfnissen des Dienstes, andererseits den Anregungen des Handelsstandes nach Möglichkeit gerecht zu werden.

Nachdem nun in dieser Sache die entsprechenden Vor⸗ studien im Ministerium des Aeußern selbst gepflogen worden sind, erscheint es vor Allem noch erforderlich, durch eine in

jeder 2en kompetente Persönlichkeit im Wege unnittel⸗

barer Anschauung positive Daten über den gegenwärtigen Stand der bedeutenderen Konsularämter und deren Haupt⸗ geschäststhätigkeit, insbesondere auf handelspolitischem Gebiete zu gewinnen. Diese Vertrauensmission nun wurde dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Freiherrn von Teschenberg übertragen, welcher die Auf⸗ gabe haben wird, vorerst die wichtigsten Konsularposten auf der Balkan⸗Halbinsel zu inspiziren und sich einerseits von den Leistungen der Aemter zu überzeugen, andererseits aber an den verschiedenen Plätzen jene Verhältnisse zu studiren, welche bei den sich allenfalls als nothwendig ergebenden Verbesse⸗ rungen der gegenwärtigen Einrichtungen als maßgebend an⸗ zusehen wären. Baron Teschenberg, welcher schon dieser Tage Wien verläßt, wird sich vorerst über Serbien nach der euro⸗ päischen Türkei begeben und sodann über Rumänien zurück⸗ kehren. Die Reise dürfte zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen.

12. Mai. (W. T. B.) Die „Wiener Zeitung“ schreibt: Der Kronprinz und die Kronprinzessin treffen heute zum Sommeraufenthalt in Laxenburg ein. Die Kronprinzessin erfreut sich des besten Wohlseins, und wird im Laufe des Monats August dem sowohl von dem Herrscherhause als der ganzen Bevölkerung mit Freuden erwarteten Familienereignisse entgegengesehen.

Pest, 9. Mai. (Wien. Ztg.) Der Zeitpunkt, bis zu welchem der Reichstag über den Sommer vertagt werden soll, ist noch nicht endgültig festgestellt. Falls die Session wenige Tage nach Pfingsten geschlossen werden kann, wird der Reichstag für Ende September, sonst aber für Mitte Oktober einberufen werden.

Großbritannien und Irland. London, 11. Mci. (W. T. B.) Das Unterhaus hat sich bis zum 21. d. M. vertagt.

„Die Gerichtsverhandlungen vor dem Polizeigericht in Bowstreet gegen Wilson, Dalton, Curtin, Ausburgh, Thomas und Bernhard Gallagher sowie gegen Whitehead wegen des Dynamitkomplotts wurden heute zu Ende ge⸗ führt und sämmtliche Angeschuldigte, mit Ausnahme Daltons, vor die Assisen verwiesen. Dalton wurde auf freien Fuß ge⸗ setzt, unmittelbar darauf aber von Neuem verhaftet.

Dublin, 11. Mai. (W. T. B.) In dem Prozeß wegen Mordverschwörung gegen Forster, Lord Spencer, J 8 s. w. haben O'Brien und Doyle ihre Mitschuld ein⸗ gestanden.

Frankreich. Paris, 11. Mai. (W. T. B.) Der Krönungsbotschafter Waddington hat die Reise nach Moskau angetreten, beabsichtigt zunächst aber einen mehr⸗ tägigen Aufenthalt in Berlin zu nehmen. Die übrigen Mit⸗ gücher der Mission werden am 15. d. Mts. in Berlin ein⸗ reffen.

Spanien. Madrid, 11. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Budgetkommission richtete der Präsident derselben, Moret, heftige Angriffe gegen die Re⸗ gierung, wegen der Vermehrung der Ausgaben, die dazu nöthige, alle disponiblen Mittel des Staatsschatzes aufzu⸗ brauchen und einen Verkauf von Gegenständen des Staats⸗ vermögens in Rechnung zu ziehen, die bei allen früheren Budgets zu den Hülfsquellen eines jeden Finanzjahres gehört hätten. Präsident Moret sprach gleichzeitig seine Absicht aus, sein Mandat niederzulegen. Der Vorschlag, daß die Vorlage wegen Aufnahme einer Anleihe von 85 Millionen zur Aus⸗ führung öffentlicher Arbeiten zurückgezogen werde, wurde vom Finanz⸗Minister abgelehnt.

Italien. Rom, 11. Mai. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Konstantinopel hat sich Italien bereit erklärt, die Kündigung des Handels⸗ vertrages, obschon dieselbe nicht rechtzeitig erfolgt sei, an⸗ zunehmen, vorausgesetzt, daß die neuen Verhandlungen rasch begonnen würden, und daß inzwischen Italien wie bisher als meistbegünstigte Nation behandelt werde.

Nach einer Mittheilung des „Moniteur de Rome“ hat der Papst das apostolische Vikariat in Rumänienaufgehoben und in Bukarest einen erzbischöflichen Sitz mit dem dermaligen Bischof von Bukarest, Paoli, als Titularinhaber desselben errichtet Der Kongregation der Propaganda ist aus Oberegypten die Nachricht zugegangen, daß der Mahdi alle eingeborenen Christen als Sklaven verkauft habe. Die Abreise Vanutellis zur Vertretung des Papstes bei der Kaiserkrönung in Moskau, die auf nächsten Montag festgesetzt war, ist dem „Osservatore Romano“ zufolge ver⸗ schoben worden.

11. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer begründete Nicotera die von ihm eingebrachte Interpellation über die auswärtige Politik und forderte den Minister⸗Präsidenten Depretis auf, sich darüber zu erklären, ob er dem Programme der Linken noch folge. Depretis vertheidigte die von ihm befolgte Politik und erklärte: die Parteiengruppirung der Kammer könne als ein unabänderliches Gesetz nicht angesehen werden. Er nehme keine Rücksicht auf Personen, er bleibe fest in seinen Grund⸗ sätzen, und für und gegen diese Grundsätze möchten sich Parteien bilden. Nicotera war durch die Erklärung des Minister⸗Präsidenten nicht zufriedengestellt und brachte ein Mißtrauensvotum gegen denselben ein. Die Kammer beschloß, die Berathung darüber morgen vorzunehmen.

12. Mai. (W. T. B.) Der ad audiendum verbum pon- tificis hierher berufene Erzbischof Croke von Cashel hat sich den Vorstellungen des Papstes gefügt und in der ihm gestern ertheilten Audienz das Versprechen abgegeben, daß er von nun an der korrekten Haltung des Kardinals Mac Cabe sich F arsce. werde.

1b ologna, 11. Mai. (W. T. B.) Ihre Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit die 11“ und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Victoria sind hier angekommen und beabsichtigen sich heute Abend nach Florenz n begebeal. 1 b

*

Florenz, 11. Mai. (W. T. B.) Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin ist mit der Prin⸗ zessin Victoria hier angekommen.

Genua, 11. Mai. (W. T. B.) Der General⸗Feld⸗ marschall Graf Moltke hat sich nach mehrtägigem Aufent⸗ halt von hier nach San Remo begeben.

Rumänien. Bukarest, 11. Mai. (W. T. B.) Bei den Senatswahlen des Großgrundbesitzes erhielt die Oppo⸗ sition nur 8 von 30 Mandaten.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 12. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser empfing gestern in Gatschina den neu ernannten bayerischen Gesandten, Baron Gasser, welcher seine Kreditive überreichte. Später hatte der serbische Gesandte Horwatowitsch Audienz beim Kaiser. Der bayerische Gesandte wurde auch von der Kaiserin empfangen.

Wie der „Regierungs⸗Anzeiger“ meldet, überreichte der Kaiser dem Erbgroßherzog von Oldenburg bei dessen Verabschiedung eigenhändig den St. Andreas⸗Orden.

Die Einlaßkarten zum großen Kremlpalast für die⸗ jenigen Personen, welche an dem Krönungsceremoniel theilnehmen und den Majestäten Gratulationen darzubringen haben, werden von den in Moskau speziell hierzu errichteten Bureaux ausgegeben. Diese Bureaux bestehen aus Vertretern aller Ressorts. Die Bewerber um Einlaßkarten müssen sich genügend legitimiren.

Odessa, 12. Mai. (W. T. B.) Die Königin von Griechenland traf gestern Vormittag mit dem Groß⸗ fürsten Konstantin Konstantinowitsch hier ein und reiste Nachmittags weiter.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 11. Mai. (W. T. B.) Die Kronprinzessin wird mit ihrem Sohne am 17. d. M. ihre Reise nach Deutschland antreten und der Kronprinz in der letzten Woche des Juni seiner Gemahlin nach Deutschland nachfolgen.

Amerika. New⸗York, 11. Mai. (W. T. B.) Nach über St. Thomas hier eingegangenen Nachrichten haben die Aufständischen von Haiti eine Brücke in Mira⸗ goane mit Dynamit gesprengt, wobei gegen 200 Personen getödtet und ebenso viele verwundet worden sein sollen. Sechshundert Flüchtlinge aus Miragoane sind in Port⸗au⸗ Prince angekommen.

Afrika. Egypten. Kairo, 10. Mai. (W. T. B.) Wie sich die „Agence Havas“ von hier melden läßt, hätte ein von der Regierung eingesetztes, aus Rechtsverständigen be⸗ stehendes Comité die Frage, ob die Suez⸗Kanalgesell⸗ 58 t ein Monopol besitze, geprüft und dieselbe einstimmig

Zeitungsstimmen

In der „Germania“ lesen wir: 8

„Die Lage der Schutzzollpolitik wird nach der Abstimmung über die Holzzölle von den Liberalen, einschließlich vieler nationalliberaler Organe, als bedenklich oder gar schon im Sinne des Freihandels ent⸗ schieden angesehen. Sie wollen so gnädig sein, die bestehenden Zölle „vorläufig als eine Thatsache, mit der man rechnen muß“, noch zu dulden; aber jede weitere Entwickelung oder Besserung des bestehenden Zolltarifs zu hindern, fühlen sie sich stark genug, und später soll dann, wie deutlich zu verstehen gegeben wird, die Zurückrevidirung im Sinne des Freihandels folgen.

8 Wir sind trotz der vorjährigen Abstimmungen über den Kreide⸗, Schiefer⸗ und Honigzoll und der jetzigen Abstimmung über den Holz⸗ zoll der festen Ueberzeugung, daß die Mehrheit unseres Volkes auch heute noch für die 1879 inaugurirte Schutzzollpolitik eintritt und die Bewährung derselben auf den verschiedensten Wirthschaftsgebieten als unbestreitbare, weil auf Erfahrungen und Beobachtungen ruhende Thatsache ansieht. Wir zweifeln gar richt, daß eine Reichstagswahl, welche bloß zwischen den Fahnen Schutzoll und Freihandel ausge⸗ fochten würde, eine entschtedene Mehrheit für den Schutzzoll er⸗ geben müßte 1

Der „Hannoversche Courier“ schreibt:

Die deutsche Handelswelt, die in Verkehrsbeziehungen zu den ost⸗ asiatischen und polynesischen Stapelplätzen steht, wird mit Interesse von dem Aufschwung hören, den die Fidschi⸗Inseln unter englischer Herrschaft genommen und der indirekt auch uns zugute kommt. Diese Kolonie wurde erst 1875 mit einer Staatssubvention von 80 000 Lstrl. ins Leben gerufen; nicht nur ist jetzt schon der Vorschuß an das Mutterland zurückbezahlt, sondern es konnte auch die Schuldenlast der früheren Regierung (100 000 Lstrl.) durch eine in der Kolonie selbst aufgenommene Anleihe beglichen werden. Für die deutsche Industrie haben die Fidschi⸗Inseln einen um so höheren Werth, als unsere Handelsmarine dort neben der englischen den ersten Platz einnimmt und als die meisten der von Deutschen auf Tonga und Samoa erzeugten Waaren ihren Weg nach Europa über jene aufblühende englische Kolonie zu nehmen gezwungen werden. In kommerziellen maßgebenden Kreisen erblickt man in diesem Verhältniß einen Grund mehr, um die Frage verstärkter Beziehungen Deutschlands zu den polynesischen Plätzen aufs Neue ernstlich zu erwägen.

Zur Innungsfrage berichten die „Neuen West⸗ preußischen Mittheilungen“ (Marienwerderer Zeitung) aus Marienwerder:

.... Auch in unserm Regierungsbezirk macht die Neubelebung des Innungswesens sehr erfreuliche Fortschritte. Es sind bis jetzt vom hiesigen Bezirksrath 25 Innungshauptstatuten mit zahlreichen Nebenstatuten, betreffend Einrichtung von gewerblichen Schiedsgerichten und betreffend das Gesellen⸗ und Herbergswesen, bestät'gt worden. In den Innungen sind vielfach mehrere Gewerbe vereinigt, in Flatow ist sogar eine Gesammtinnung, welche alle dortigen vertretenen Gewerbe umfaßt, gebildet. Zur Zeit liegen verschiedene Statuten dem Bezirksrath zur Bestätigung vor, und es gehen fort und fort aus den verschiedenen Städten des Regierungsbezirks neue Statuten zur Prüfung bezw. Bestätigung ein. Die Verhandlungen mit ca. 80 Innungen schweben.

Ddie vorstehend genannten Zahlen beweisen zur Genüge, daß man im Handwerkerstande bestrebt ist, das durch das neue Innungsgesetz ebotene Gute anzunehmen und sich jedenfalls zunächst eine Grundlage ür die Reorganisation des Handwerks zu schaffen. Selbstverständlich bedarf es weiterhin des Ausbaues des Fundaments durch Befolgung der statutarischen Bestimmungen, in welchen die eigenthümlichen Ver⸗ hältnisse des Handwerkerstandes eingehend berücksichtigt und die Mittel zu seiner heeg und wirthschaftlichen Hebung angegeben werden. Dazu gehört außer der oben genannten Einrichtung ordentlicher Gesellen⸗ Herbergen, verbunden mit Arbeitsnachweisebureaux, die ordnungs⸗ mäßige Regelung des Prüfungs⸗ und des Lehrlingswesens. Auch hierüber enthalten die Statuten genaue Bestimmungen. Bekannt⸗ lich sind aber auch in dem neuen Gesetz und auf Grund desselben in dem Normalstatut sehr werthvolle Fingerzeige dafür gegeben, wie die wirthschaftliche Selbständigkeit des einzelnen Handwerkers gefördert werden, wie der letztere befähigt werden kann, den Kampf mit der Großindustrie erfolgreich hee. Dies kann hauptsächlich geschehen durch gemeinsamen Bezug der Rohstoffe, gemeinsame Beschaffung und Benutzung von Maschinen,

durch Errichtung gemeinsamer Verkaufsstellen, Gründung von Kredit⸗ assoziationen ꝛc. Möchten doch auch die Handwerker im diesseitigen Regierungsbezirk in Anlehnung an die durch die Innung geschaffene Organisation derartige Einrichtungen, wie sie schon anderwärts be⸗ stehen IEcz. B. die Rohstoffgenossenschaften der Schuhmacher⸗ innungen zu Oppeln und Bochum, der gemeinschaftliche Betrieb einer Fabrik der Tuchmacherinnung zu Grüne⸗ berg, die Produktivgenossenschaft der Berliner Schneider, die Schneiderinnungsbank zu Berlin) mehr und mehr ins Leben rufen und sich dadurch Vortheile zu sichern suchen, wie sie der Einzelne, der nur auf seine Kraft sich stützen kann, nur schwer oder gar nicht zu er⸗ reichen vermag! Als völlig irrig muß die Meinung bezeichnet werden, welche leider vielfach zum Schaden des Handwerks geltend gemacht wird: Letzteres könne mit der Großindustrie nicht mehr konkurriren, und es sei daher jede Mühe, dem Handwerkerstand zu helfen, vergeblich. Das Handwerk hat auch heute noch seinen „güldenen Boden“, es wird stets der Großindustrie gegenüber sich siegreich behaupten, wo es z. B. auf die rasche Befriedigung des lokalen und individuellen Bedarfs oder wo es auf die persönliche, manuelle Geschicklichkeit des Arbeiters (Kunsthandwerk) ankommt, ja, es giebt ganze Gruppen von Gewerben, die schwerlich jemals anders als handwerksmäßig werden betrieben werden können (z. B. Bäcker, Fleischer, Hufschmiede, Maler, Glaser, Bauhandwerker). Aber allerdings kommt es darauf an, daß der Hand⸗ werkerstand, um der nun einmal nicht aus der Welt zu schaffenden Kon⸗ kurrenz der Großindustrie zu begegnen und kein vernünftiger Handwerker wird sich der Illusion hingeben, daß der Dampf⸗ und Maschinenbetrieb abgeschafft oder künstlich eingeschränkt werden könne es kommt dar⸗ auf an, sagen wir, daß auch der Handwerkerstand neben der Heran⸗ bildung der Lehrlinge, neben ihrer sittlichen und technischen Erziehung bemüht ist, sich die Hülfsmittel der Großindustrie (Arbeits⸗ maschinen, Motoren, Gründung von gemeinschaftlichen Ver kaufsmagazinen u. dergl.) zu Nutzen zu machen. Gesetze kön nen selbstverständlich hierzu nur die Wege weisen und ebnen wie dies in der Innungsnovelle vom 18. Juli 1881 ge⸗ schehen ist. Auf Grund der Innungsorganisation aber müssen die Handwerker selbst die Hand anlegen, sie müssen selbst ihre Interessen mit frischem Muth und mit Energie wahrnehmen; dann kann mit Bestimmtheit die Hoffnung ausgesprochen werden, daß dem Elend und Verfalle des Kleingewerbes Einhalt gethan werden wird. Ohne Bethätigung von Gemeinsinn, ohne daß der Handwerkerstand selbst eine rege opferwillige Thätigkeit entfaltet, können die wirthschaftliche Verhältnisse desselben schlechterdings nicht gebessert werden.

Die „Deutsche volkswirthschaftliche Corre spondenz äußert sich über die Ablehnung der Holzzoll erhöhung wie folgt:

Der Reichstag hat am Dienstag die Erhöhung der Holzzölle mi 177 gegen 150 Stimmen abgelehnt. Da von den 397 Mandaten zu Zeit, inkl. desjenigen des Abg. Hänel, der an der Abstimmung nich mehr Theil nahm, weil die Wahlprüfungskommission seine Wahl für ungültig erklärt hatte, 6 erledigt sind und da 2 Abgeordnete sich der 1““ enthielten, so haben 62 Abgeordnete bei der Abstimmun gefehlt.

Von den unbedingt dem Freihandel oder doch der Opposition gegen die Reichspolitik ergebenen Parteien: Sozialdemokraten, Volks parteilern, Fortschrittlern, Sezessionisten, Dänen, fehlten bei der Ab stimmung nur 1 Fortschrittler und 1 Sezessionist beide krank von den Nationalliberalen, von denen 28 gegen und 10 für die Er⸗ höhung stimmten, fehlten 3, welche der Wahrscheinlichket nach eben salls dagegen votirt hätten; ferner fehlten 7 Polen, die voraussicht lich wie die 11 anwesenden mit Nein gestimmt haben würden; d. h es fehlten den Parteien, welche sich gegen die Vorlage entschieden zusammengenommen 12 Stimmen.

Möglich ist nun, daß von den im Ganzen mit Ja votirende Parteien, noch der Eine oder Andere der Fehlenden ebenfalls mi Nein geantwortet hätte, doch ist mit Grund anzunehmen, daß dere in keinem Falle mehr als 5 gewesen sein würden. Mithin haben de ablehnenden Seite höchstens 17, der zustimmenden 45 Stimmen i der Abstimmung gefehlt....

Ist dieses Ergebniß für unsere Freunde gewiß kein erfreuliches ja man kann es mit gutem Gewissen ein beschämendes nennen, s sind die von freihändlerischer Seite in der ersten Freude des Siege aus diesem gezogenen Schlußfolgerungen als übertrieben und unbe rechtigt abzuweisen.. 8

Statistische Nachrichten.

Dem „Jahresbericht des Großherzogl. badischen Ministeriums des Innern über seinen Geschäftskreis für die Jahre 1880 und 1881“ entnehmen wir über die Polizeiverwaltung in Baden folgend Angaben: In Bezug auf die Verfolgung und Abwandlung der Ueber tretungen läßt die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit getreten Reichs⸗Strafprozeßordnung ein besonderes Polizei⸗Strafverfahren zu, in⸗ dem sie den Landesgesetzgebungen vorbehalten hat, den Polizeibehörden die Befugniß zur Festsetzung und Vollstreckung von Strafen beizulegen und das Verfahren im Verwaltungewege zu regeln; die Reichs⸗Strafprozeßordnung zog jedoch der Strafgewalt der Polizeibehörde in mehrfacher Hinsicht engere Grenzen, als die bis dahin in Geltung gewesene badische Ge⸗ setzgebung. Da die bisherige Einrichtung sich bewährt hatte und auch in den engeren durch das Reichsgesetz gesteckten Grenzen geeignet er⸗ schien, für weitaus die Mehrzahl der Uebertretungen die Erledigung bei der Polizeibehörde herbeizuführen, somit die Gerichte zu entlasten, so wurde im badischen Einführungsgesetze zu den Reichs⸗Justizgesetzen vom 3. Marz 1879 von dem erwähnten Vorbehalte Gebrauch gemacht und in einer Reihe von Bestimmungen das jetzige Polizei⸗Strafverfahren bei den Staars⸗Polizeibehörden und Bürgermeistern gesetzlich fixirt. Im Ganzen schließen sich die Bestimmungen des Einführungsgesetzes und der einschlägigen Vollzugsverordnung dem im Großherzogthum bis zum 1. Oktober 1879 in Geltung gewesenen Rechte thunlichst an, und es ist dem wohl auch zuzuschreiben, daß das neue Ver⸗ fahren sich ohne besondere Schwierigkeiten rasch im Lande einge⸗ bürgert hat und daß namentlich auch die Bürgermeister in ihrer großen Mehrzahl sich bald an die Anwendung desselben ge⸗ wöhnt hatten. Daß der Zweck der Beibehaltung eines besonderen Polizei⸗Strafverfahrens auch erreicht wurde, daß trotz der vom Reichsgesetz gezogenen Schranken weitaus die meisten Fälle der Ueber⸗ tretungen auch jetzt noch von den Polizeibehörden erledigt werden, und daß mit Erhaltung dieses besonderen Verfahrens einem Bedürfniß entsprochen ist, ergiebt die Polizei⸗Strafstatistik, deren Ergebnisse für 1880 und 1881 in Nachfolgendem unter theilweiser Vergleichung mit den Vorjahren kurz zusammengefaßt sind. Es betrug: a. bei den Bezirksämtern a. die Zahl der erledigten b. die Zahl der an⸗ Anzeigen von Uebertretungen gezeigten Personen 1880 45 895 54 490 1881 44 005 8 51 683 dagegen 1879 43 185 50 657 1878 43 946 53 153 1871 24 662 29 290 1870 22 161 27 200 1869 24 248 29 50oö4 Hiernach ist seit 1869 im Ganzen eine sehr beträchtliche Steige⸗ rung der Zahlen (bei a. um 19 757, d. i. um 81 %, bei b. um 22 179, d. i um 75 %) eingetreten, daneben aber auch wieder im Jahre 1880, in welchem die neue Regelung erstmals ein volles Jahr hindurch zum Vollzug kam, sowohl die Zahl der bei den Aemtern zur Anzeige und Erledigung gekommenen Fälle, und zwar: gegen 1879 um 2710, d. i. um 6,28 %, als die Zahl der angezeigten Personen, und zwar: gegen 1879 um 3833, d. i. um 7,57 %, ““

9 gestiegen. Im Jahre 1881 ist dagegen eine Abnahme der Zahlen