1883 / 111 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Eeemr.

——

——

(21366]

270] 82 Aufgebot. 1

Auf den in dem sub A. angefügten Verzeichnisse in Rubrik I. d.agegebenen Grundstücken, welche z. Zt. den in Rubrik II. desselben Verzeichnisses aufgeführten Besitzern gohören, haften die aus Rubrik III. dieses Verzeichnisses ersichtlichen veralteten Hypotheken.

Die Besitzer, welche löschungsfähige Quittung, zu beschaffen nicht im Stande sind, haben nach Erfüllung der gesetzlichen Vorbedingungen das Aufgebot der vorbenannten Hypotheken beantragt.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten eirngetragenen Gläubiger, bezüglich die der Person und dem Ausenthalte nach unbekannten Rechtsnachfolger derselben werden hiermit aufgefordert, spätestens

in dem auf

Mittwoch, dey. 19. September 1883,

Vorwittags 10 Uhr, von dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit ihren resp Ansprüchen auf die Hypothekenposten werden ausgeschlossen werden und

die Löschung der Hypotheken verfügt werden wird.

Lobenstein, den 20. Februar 15,83.

das Fol. 549 des Katasters, Nr. 485 des Gr. u. Hyp. Buchs für Lobenstein einge⸗ 8 tragene Wohnhaus.

das Fel. 286 des Katasters,

Nr. 249 a. des Gr. u. Hyp.

Buchs für Lobenstein einge⸗ tragene Wohnhaus.

das Fol. 83 des Katasters,

Nr. 75 des Gr. u. Hyp. Bachs für Thimmendorf

Fürstliches Amtsgericht.

K. Graesel.

II. Besitzer.

. Johann Heinrich August und 107 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. nebst Zinsen Fürchtegott, Geschwister Har- zu 4 % unbezahlte Kaufgelder für Jo⸗ tung in Lobenstein, lt. Lehn⸗ hanne Christiane briefs vom 3. Februar 1847. Wetzel, geb. Frey, laut Lehnbriefs vom

A. Schmidt, Gerichtsschr.

III. Eingetragene und zu löschende Schuldpost und Eigenthümer derselben.

Karoline, verw.

3. Februar 1847.

Wilhelmine Auguste Marie, 200 Alte Schock = 154 Thlr. 5 Sgr. verehel. Wächter, geb. Jun⸗ nebst Zinsen zu 5 % und Kosten, Dar⸗ kert, in Lobenstein laut Be⸗ lehn Karl Heinrich Beyer's in Lemnitz⸗ schluß vom 19. Juni 1881. hammer laut Consensurkunde vom

25. Juli 1808.

Weber Christian Heinrich a. 30 Meißnische Gülden = 24 Thlr. Zapf in Thimmendorf laut Erbegelder für Marie Christiane Hen⸗ Kaufs vom 2. September eingetragene ledige Grund⸗ 1866.

stück.

riette Sell; b. temporäre Herberge und Ausstattung für dieselbe lt. Lehnbriess vom 19. Mai 1841.

121360] Ausschlußurtheil. In Sachen, betreffend das Aufgebot des über die Post Czarnia Klesczoewen Nr. 1 Abtheilung III. Nr. 3 von 160 Thlr. der Susanna Nowosadtko, geb. Kownatzki, gebildeten Hypothekenbriefs hat das Kö⸗ nigliche Amtsgericht zu Marggrabowa durch den Amtsrichter Mendrzyk in öffentlicher Sitzung am 30. April 1883 für Kecht erkannt: Der über die Post Czarnia Klesczoewen Nr. 1 Abtheilung III. Nr. 3 von 160 Thlr. gebildete Hypothekenbrief wird Behufs Löschung für kraft⸗ los erklärt, die Kosten dieses Verfahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt. Von Rechts Wegen. Mendrzyk.

[21346] Bekanntmachung.

Die Ehefrau August Bochler, Maria Magdalene, geb. Jungbluth, zu Molsheim, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Fetter in Zabern, klagt gegen ihren Ehemann August Bochler zu Molsheim, mit dem Antrage auf Trennung der bestehenden Gütergemeinschaft.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung der Civilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Zabern vom 11. Juli 1883, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bestimmt.

8 Hörkens, Landg.⸗Sekretär,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[21347] Bekanntmachung.

Durch Versäumnißurtheil der Civilkammer des Kais. Landgerichts hierselbst vom 30. April d. J. wurde zwischen den Eheleuten Andreas Runtz und Rosine, geb. Morgenthaler, in Waldolwisheim, die Gütertrennung ausgesprochen.

Zabern, den 10. Mai 1883.

Der Landgerichts⸗Sekretär: GHörekens. .

[21372]1

Seffentliche Bekanntmachung.

Die Sophia, geb. Schroeder, Ehefrau des Schuh⸗

M machers Joseph Eisenach zu Coblenz, vertreten durch

Rechtsanwalt Loenartz daselbst, hat gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann die Gütertrennungsklage erhoben und ist zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz Termin auf den 10. Juli 1883, Vormittags um 9 Uhr, anberaumt. Coblenz, den 10. Mai 1883. Heinnicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1213621 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage sind die Sparkassenbücher der Niederlausitzer Sparkasse

Litt. K. zu Spremberg

a. Nr. 4441 über 324 85 ₰, ausgefertigt für Sohann Thwmann, b. Nr. 4492 über 11 88 ₰, ausgefertigt für Marie Jacobick, c. Nr. 5965 über 21 85 ₰, ausgefertigt für Pauline Thumann, d. Nr. 5126 über 12 79 ₰, ausgefertigt für Wilhelm Jacobick, sämmtlich in Horno,

für kraftlos erklärt worden.

Sprrenberg, den 8. Mai 1883. Hauschulz, Gerichesschrecber des Königlichen Amtsgerichts

Bekanntmachungg.

In der Bengsch'schen Aufgebotssache F. 14/82

sind alle uaekannten Rechtsnachfolger hinsichtlich

der für die verstorbenen Ausgedinger Schulz'schen Cheleute auf Nr. 14/6 des Grundbuchs von Bielsko Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen Post von 150 Thalern mit ihren Ansprüchen durch Urtheil

vom 7. Mai 1883 ausgeschlossen.

Birnbaum, den 9. Mai 1883. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Durch das am 8. Mai 1883 verkündete Ausschluß⸗ urtheil ist das Hypothekendokwment über 320 Thaler nebst 4 % Zinsen eingetragen für das Wallonisch⸗ Reformirte Armen⸗ und Waisenhaus hier Abth. III Nr. 1 Band 10 Blatt 551 des Grundbuchs von Magte⸗ burg aus der Schuld⸗ und Hypothekenverschreibung vom 2. April bestätigt den 2. September 1785 für kraftlos erklärt.

Magdeburg, den 8. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV a.

v114X*“X*“ 3

1 5 1 121357 Bekanntmachung.

Das über die auf den Grundstücken Makowtzütz Nr. 6 und 17 in Abtheilung III. Nr. 11 und 3 für die Hofräthin Pelagia von Rybel zu Carlsruh O./S. eingetragene Darlehnsschuld von 300 gebildete

16. Januar Hypothekeninstrument vom 26. Januar 1864 ist für

kraftlos erklärt worden. Guttentag, den 8. Mai 1883. Königliches Amtsgericht.

[21522] Oeffentliche Ladung.

Nachdem die Wittwe des Tagelöhners Heinrich Kannstein, Anna Martha, geb. Schmidt, in Fürsten⸗ hagen die Eintragung des auf den Namen der Ehe⸗ frau des Heinrich Kannstein II., Anna Martha, geb. Weiß, in Fürstenhagen katastrirten, in der Gemar⸗ kung von Fürstenhagen belegenen Grundeigenthums, als:

der ideellen Hälfte von: 1) Kartbl. 2 Nr. 7 Wohnhaus mit Hofraum, 1 a 11 agm, Brandvers. Nr. 90,

2) Kartbl. 2 Nr. 6 Hausgarten, 1 a 36 qm, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Fürstenhagen beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termin

18. Juli 1883, Mittags 12 Uhr,

bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berech⸗ tigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen er⸗ wirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der erfolgten Anmeldung eingetra⸗ gen sind, verliert.

Lichtenau, am 9. Mai 1883

Königliches Amtsgericht.

[11389]

Bei der am 8. v. M. in Herrentrup stattgehabten Feuersbrunst ist angeblich ein auf den Namen der Wittwe Rubart in Herrentrup lautender Schein der hiesigen Spar⸗ und Leihekasse Nr. 11504 vom 4. Januar 1883 über 480 abhanden gekommen.

Auf Antrag der Wittwe Rubart wird daher der Inhaber der Urkunde aufgefordert, spätestens in dem Termine

Donnerstag, den 27. September er., Morgens 9 Uhr, seine Rechte hier anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird. 8 Blomberg, den 8. März 1833. Fürstliches Amtsgericht. II gez. C. Melm.

[16179] Der Landwirth Ernst Rühmekorf zu Mahlerten hat das Aufgebot des Pfandbriefes der Braunschweig⸗

Serie VII. Litt. B. Nr. 1345 über 1000 be⸗ antragt.

Der Inhaber dieses Pfandbriefes wird aufgefor⸗ dert, seine Rechte an solchem spätestens in dem auf den 7. November 1883,

Morgens 11 Uhr, vor Herzaglichem Amtsgericht. Zimmer Nr. 27 angesetzten Termine anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftleserklärung der Urkunde ausgesprochen werden wird. Brauuschweig, 5. April 1883. Serzogliches Amtsgericht. IX.

L. Rabert.

Auf Antrag der Ehefrau des Destillateucs Böhlke zu Osterode, Auguste, geb. Hannecke, vorher Wittwe des Malermeisters Carl Volkland, der Wittwe des Schuhmachers Heinrich Henties, Auguste, geb. Ben⸗ der, hieselbst und des Müllers Gustav Scholz zu Liegnitz sind in der Gerichtssitzung vom 23. d. M. die von dem Herzeglichen Stadtgerichte resp. Amts⸗ gerichte statt Obligationen ausgefertigten Kaufbriefe vom:

1) 18. August 1870, laut welches für die Erben des Malers Carl Heinrich Christian Volkland an

dem an der Goslarschen Straße gelegenen, 31 a

Hannoverschen Hypothekenbank vom 1. Juli 1875

[21358]) 1 66“

60 qm haltenden Grundstücke Nr. 25 und 33 des Rssies Alt⸗Petrithor⸗Feldmark Sektion I. Nr. 47 600 Thlr. nebst 5 % Zinsen eingetragen sind,

2) 20. Juli 1877, Inhalts welches der Müller Heinrich Knoch gegen Verpfändung des Nr. 1979 an der südlichen Wilhelmsstraße gelegenen Hauses und Hofes sammt Zubehör dem Schubmacher Hein⸗ rich Henties und dessen Ehefrau Auguste, geb. Ben⸗ der, 2100 nebst 5 % Zinsen schuldet,

3) 17. September 1880, laut welches die Ehe⸗ frau des Dachdeckers Schacht gegen Verpfändung des Nr. 1056 an der Beckenwerperstraße gelegenen Hauses und Hofes sammt Zubehör, insbesondere dem im Bruchanger Nr. 587 gelegenen, 49 Qu.⸗Rth. haltenden Abfindungsplane dem Müller Gustav Scholz 1200 schuldet,

für kraftlos erklärt.

Braunschw⸗ig, 30. April 1883.

werzogliches Amtsgericht. L. Rabert.

2339] Durch Urtheil der 2. Civilkammer des König⸗ lichen andgerichts zu Düsseldorf vom 14. April 1883 ist zwischen den Eheleuten Josef Delbeck, Schmied, und Catharina, geb. Keeders, früher zu Achterhuck, jetzt zu Crefeld wohnhaft, die Güter⸗ trennung mit rechtlicher Wirkung vom Tage der Klagezustellung 22. Dezember 1882 ausge⸗ sprochen. 8 Düsseldorf, den 10. Mai 1883. H

[21367] Von dem unterzeichneten Gerichte ist am 9. cr. folgendes Ausschlußurtheil erlassen: Die auf den Namen des Ackermanns Friedrich Keune zu Dardesheim am 1. März 1871 ausgestellte Aktie Nr. 7 der Aktien⸗Zucker⸗ fabrik Mattierzoll über 500 Thaler wird für kraftlos erklärt. Schöppenstedt, den 10. Mai 1883. Herzogliches Amtsgericht. Luttersloh.

[21371]

In Sachen der Industrie⸗Lehrerin, verehelichten Johanna Brunst, geb. Borchers, zu Boizenburg a. E., Klägerin wider ihren Ehemann, den früheren Schuh⸗ macher, späteren Gendarm Carl Brunst, früher zu Goldberg, zuletzt angeblich zu Straßburg im Elsaß, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zu dem auf ihren Antrag zur Ab⸗ leistung des ihr in dem bedingten Endurtheile vom 13. Dezember 1882 auferlegten Eides auf

Mittwoch, den 4. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termine vor die II. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Güstrow.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. 8

Güstrow, den 10. Mai 1883.

W. Pöhl, Landgerichtssekretar.

Gerichtsschreiber des Großherzoglich Mecklenburg⸗

Schwerinschen Landgerichts. G

[21342] Gütertrennung. 8 Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 9. April 1883 ist die zwischen den Eheleuten Peter Lütz, Gastwirth und Handler, und Sofia, geb. Hambitzer, Beide zu Ramersdorf wohnhaft, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. Bonn, den 10. Mai 1883. Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer es Königlichen Landgerichts: Donner, Landgerichts⸗Sekratär.

[21343] Gütertrennung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 19. April 1883 ist die zwischen den Eheleuten Heinrich Voll⸗ mar, Schneidermeister und Amalie, geb. Peters, Beide zu Godesberg wohnhaft, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt.

Bonn, den 10. Mai 1883.

Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts. Donner, Landgerichts⸗Sekretär.

8 18

[21345] Gütertrennung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 19. April 1883 ist die zwischen den Eheleuten Heinrich Hubert Kessel, Bäcker, und Josefa, geb. Winand, Beide zu Duisdorf wohnhaft, bestandene eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt.

Bonn, den 10. Mai 1883.

Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts. Donner,

Landgerichts⸗Sekretär. 8 r

[21344] Gütertrenuung. 3 Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 19. April 1883 ist die zwischen den Eheleuten Peter Jakob Foerster, Kupferschläger, und Anna, geb. Gomer, Beide zu Euskirchen wohnhaft, be⸗ tandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. h Bonn, den 10. Mai 1883. Der Gerichtsschreiber der II. Civikamme des Königlichen Landgerichts. Donner, Landgerichts⸗Sekretär.

8

2 1 „9 v [213500 Gütertrennung.

Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts Mül⸗ hausen i. E. vom 9. Mai 1883 ist zwischen Maria, geborene Gerber, und ihrem Ehemanne Ru⸗ dolph Edelmann, Gastwirth, zusammen zu Mül⸗ hausen i. E. wohnend, die Gütertrennung ausgesprochen worden.

Mülhausen i. E., den 9. Mai 18885.

Der Landgerichts⸗Sekretär: 1

Durch rechtskräftiges Urtheil des Landgerichts zu Cleve vom 24. April 1883 wurde auf Gütertren⸗ nung erkannt zwischen den zu Hassum wohnenden Eheleuten Grenzaufseher Carl Straehnz und Aline Heilemann.

Mende, I. Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[21368] Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Landwirths Heinrich Blackmann zu Braubauerschaft, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Thiele zu Gelsenkirchen, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Gelsenkirchen, durch den Amts⸗ richter Nottarp,

da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunden und die Berechtigung zum

der beiden notariellen Schuld⸗ und Pfandver⸗ schreibungen vom 7. Oktober 1846 und 4. Februar 1852 nebst annektirten Hppothekenscheinen über Dar⸗ lehen von 175 und 550 Thlr mit je 4 % verzinslich hypothekarisch eingetragen zu Gunsten der Wittwe Schulte⸗Kemna, Anna Gertrud, geb. Schulte, im Hofe zu Leithe auf der Blackmann'schen Besitzung Band III. Artikel 11 des Grundbucs von Brau⸗ bauerschaft, da das Aufgebot nach §§. 823 ff. C. P. O. und §§ 20, 21 Preuß. Ausf. Ges. zur C. P. O. vom 24. März 1879 zulässig ist;

da das Aufßgebot durch Anheftung an die Gerichts⸗ tafel, sowie durch Einrückung in den öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts vom 23. Dezember 1882 bekannt gemacht ist, da weder in dem Aufgebots⸗

hat; für Recht:

schreibungen vom 7. Oktober 1846 und 4. Februar 1852 nebst annektirten Hypothekenscheinen über Dar⸗ lehen von 175 und 550 Thlr. mit je 4 % verzinslich, hypothekarisch eingetragen zu Gunsten der Wittwe Schulte⸗Kemna, Anna Gertrud, geb. Schulte, im Hofe zu Leithe auf der Blackmann'schen Besitzung Band III. Artikel 11 des Grundbuchs von Brau⸗ bauerschaft werden für kraftlos erklärt

Gelsenkirchen, den 8. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht.

[213622 Im Namen des Königs! 8

Auf den Antrag des Zimmermanns Ernst Hof⸗ mann zu Eichenberg erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Schleusingen durch den Amtsgerichts⸗ Rath Günther

füͤr Recht: .

das über die Post von Einhundert Thaler Dar⸗ lehn, eingetragen für den Schäfter Emil August Borsch zu Suhl, im Grundbuche von Eichenberg Band I. Artikel 32, Abtheilung III. Nr. 1 auf dem dem Zimmermann Ernst Hofmann zu Eichenberg gehörigen Grundstück Kartenblatt 4 Parzelle 7a.— d. 70 a 20 qlm Acker gebildete Hypothekendokument, bestebend aus der notariellen Schuldurkunde vom 25. März 1872 und dem Hypothekenschein vom 28. März 1872 nebst der notariellen Cessionsurkunde vom 22. Dezember 1872 wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Zimmermann Ernst Hofmann zu Eichenberg auf⸗ erlegt. (gez.) Günther. Verkündet am 23. April 1883. Schramm, Gerichtsschreiber.

[21338] Beschluß. 1 Auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft und den Bericht des Gerichts⸗Assessors Graf von Bau⸗ dissin wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des fahnenflüchtigen Rekruten Josef Holl, 20 Jahre alt, Küfer von Barr, Kreis Schlettstadt, bis zur Höhe von Eintausend Mark mit Beschlag belegt. Colmar, den 13. April 1883. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. v. TIIsssisst Für die richtige Abschrift: Der Landgerichts⸗Sekretär: Diebels.

In der Strafsache gegen 1) den Anton Adolf Kruchen, Zinkarbeiter, geboren am 2. Februar 1858 zu Duffenter, zuletzt zu Stolberg wohnhaft, 2) den Heinrich Nicolaus Krey, geboren am 11. Februar 1860 zu Linden und daselbst zuletzt wohnhaft, 3) den Carl Benjamin Stiegler, geboren am 22. April 1860 zu Linden und daselbst zuletzt wohnhaft, 4) den Nicolaus Josef Konertz, Schreiner, geboren am 24. Januar 1860 zu Burtscheid, zu Aachen zuletzt wohnhaft, 5) den Hubert Wilhelm Lintzen, geboren am 19. Oktober 1860 zu Burtscheid und daselbst zuletzt wohnhaft, 6) den Theodor Josef Memmert, geboren am 17. September 1860 zu Burtscheid und daselbst zuletzt wohnhaft, 7) den Jacob Legré, geboren am 29. Dezember 1860 zu Eschweiler und daselbst zuletzt wohnhaft, 8) den Carl Müller, geboren am 13. Juni 1860 zu Ischenberg, zuletzt zu Eschweiler wohnhaft, 9) den Peter Plum, geboren am 26. Oktober 1860 zu Roethgen, zuletzt zu Esch⸗ weiler wohnhaft, 10) den Hermann Josef Breuer, geboren am 6. Februar 1860 zu Forst und daselbst zuletzt wohnhaft, 11) den Peter Josef Müller, ge⸗ boren am 27. September 1860 zu Hoengen, 12) den Carl Krüger, geboren am 20. September 1860 zu Laurensberg und daselbst zuletzt wohnhaft, 13) den Theodor Hergarten, geboren am 16. November 1860 zu Stolberg und daselbst zuletzt wohnhaft, 14) den Alois Josef Krott, geboren am 26. August 1860 zu Stolberg und daselbst zuletzt wohnhaft, 15) den Franz Josef Neffgen, geboren am 6. März 1860 zu Stolberg und daselbst zuletzt wohnhaft, wegen Entziehung der Wehrpflicht wird, da die An⸗ geschuldigten des Vergehens gegen §. 140 Absatz 1. Nr. 1 des Strafgesetzbuchs beschuldigt sind, auf Grund der §§. 480, 325 326 der Straf⸗ prozeßordnung zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens auf Höhe von 3000 in Buchstaben drei Tausend Mark für jeden derselben das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Aachen, den 27. April 1883. Königliches Land⸗ gericht. Straffammer. Emunds. A. Schmitt. Breidthardt. t 1

Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, nämlich

termine vom 12. April 1883 noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und der Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt

Die beiden notariellen Schuld⸗ und Pfandver⸗ 8

Nachdem der Maurer Georg Möller zu Küchen die Eintragung des nachstehenden in der Gemarkung von Küchen belegenen Grundeigenthums, als:

Bl. 9 Nr. 86, Vor'm Rettengrunde, Acker, 6 a 67 qm (alt B. 37 = ¼ Acker 2 Rth.) auf Tagelöhner Johannes Schröder III. katastrirt, alt E. 19 ½ = ⁄16 Acker, auf Johannes Vaupels I. Ehefrau, geb. Hofsommer, sowie II. Ehefrau, geb. Volland, katastrirt; Theil von Bl. 10 Nr. 58, vor den Winterbäumen, Holzung, 17 a 03 am (alt A. 86 ½ = ¼ Acker 4 Rth auf Hufschmied Jo⸗ hann Stephan Burschel katastrirt) Theil von neu:

Bl. 4 Nr. 55, Marschrode, Holzung, 5 a 87 qm, ͤ 4 Jbe Ib 8 Holzung, 5 30

(alt E. 676⁄31 = ¾ Acker 4 ½ Rth. für Heinrich Schröder, Adam's Sohn und Frau, geb. Vaupel, katastrirt)

Theil von neu:

Bl. 10 Nr. 116, im Weißgrunde, Holzung, 11 a 43 qm 117 3 Acker, 31 14 „„ öb 6 iehe, 7 85

unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Küchen beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termine

18. Juli 1883, Mittags 12 Uhr,

bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigenfalls der bisherige Besitzer als Eigen⸗ thümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grund⸗ vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjeni⸗ gen, deren Rechte in Folge der erfolgten An⸗ meldung eingetragen sind, verliert.

Lichtenau, Reg.⸗Bez. Cassel, den 9. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht.

2

[21370] Das Königl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, hat am 9. Mai 1883 folgendes Aufgebot erlassen: Der Hauptmannswittwe Antonie Enzensberger in

München ist ein von der Medizinalrathswittwe Julie v. Bezold und deren Söhnen Ludwig und

Ernst v. Bezold am 10. Juni 1873 zu München ausgestellter und am 10. Juni 1874 fälliger Sola⸗

wechsel zu 1500 Fl., lautend an die Ordre der

Antonie Enzensberger und zahlbar aller Orten, abhanden gekommen. Anuf Antrag des Kgl. Advokaten Keyl hier, als Bevollmächtigter der Frau Antonie Enzensberger,

wird sonach der derzeitige Inhaber dieses Wechsels aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine: 22. November 1883, Morgens 9 Uhr, seine Rechte im diesgerichtlichen Geschäftszimmer 19/I. anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigen⸗ falls derselbe für kraftlos erklärt wird. München, den 10. Mai 1883. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: Hagenauer.

[21543] Oeffentliche Zustellung.

In Ehesachen der Sophie Anna Taube, verw. gew. Thum, geb. Bauer, zu Leipzig, Klägerin, gegen den Colporteur Hermann Wilhelm Ludwig Taube, zuletzt in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, ist zur Eidesleistung und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung Termin auf 8

den 7. Juli 1883,

Vormittags 9 Uhr, 8 vor der ersten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst bestimmt worden, wozu Beklagter geladen wird.]

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Leipzig, den 11. Mai 1883.

Der Gerichtsschreiber 2 Königlichen Landgerichts. Dölling.

[2154414 Bekanntmachung Der Beschluß vom 10. d. Mts, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des Kaufmanns H. Lewin zu Frankfurt a./O., ist aufgehoben. Frankfurt a. O., den 12. Mai 1883. Königliches Amtsgericht. II.

Verkäufe, Verpachtungen, Submssionen ꝛc.

Die Lieferung von 250 Helmen mit Schuppen⸗ ketten und Kokarden, 240 Kalbfell⸗Tornistern mit Nadeln, 160 weißen und 80 schwarzen Leibriemen mit Schloß und verschiebbarer Tasche, 160 Paar weißen und 80 Paar schwarzen Tornisterriemen, 200 weißen und 100 schwarzen Mantelriemen, 300 Paar Kochgeschirrriemen und 850 Gewehrriemen soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen, auf Grund deren Kontrakt⸗ schluß stattfindet, sind dieselben wie im vorigen Jahre, werden auch auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt. Lieferungs⸗ frist ist bis 31./8. cr. ausgedehnt. Proben sind bis 31. d. Mts., Preis⸗Offerten bis 6. Juni er., Vormittags 10 Uhr, einzusenden.

Cottbus, den 10. Mai 1883.

Die Bekleidungs⸗Kommission 6. Brandenbur⸗

gischen Infanterie⸗Regiments Nr. 52.

[16991]

Bekannt

machung.

Verpachtung Herzoglich Anhaltischer Landes⸗Domoinen.

8 Die beiden im Kreise Bernburg, Herzogthum Anhalt, belegenen Herzoglichen Landes⸗Domainen Weddegast, 6,8 km von der Stadt Bernburg, und 5,5 km von der Eisenbahnstation Biendorf ent⸗ fernt, und Borgesdorf 8,5 km von der Stadt Bernburg und 6,5 km von der Eisenbahn⸗

station Biendorf entfernt sollen, und zwar:

I. die Domaine Weddegast mit einem Areale von

1) Hoaf⸗ und Baustellen. . . 2) Gärten I1“ D

4) Wiesen

5) raume Hutung..

6) bepflanzte Hutung. 1“ e11““ ““ 9) Kommunikations⸗ und Wirthschaftswege 10) landwirthschaftlich unnutzbares Land .

1125 Morgen 7 Qu.⸗Ruthen im Ganzen,

n. die Domaine Borgesdorf mit einem Are

1) Hof⸗ und Baustellen. 2) Gärten

3) Acker.

4) Wiesen 8

5) raume Hutung.

6) bepflanzte Hutung.

7) Forstanlagen. 1“ MW3“” 9) Kommunikations⸗ und Wirthschaftswege 10) landwirthschaftlich unnutzbares Land

1,9340 ha 0,8295 .276,2351 2,7035 1,2788 0,9660 0,3475 1,3630 1,4977 . 0 0927 287,2778

al von

(coupons der neuen 4 % Waldeck⸗Pyrmonter Schuldverf ausgeloosten Schuldverschreibungen nach Maßgabe der

777,0342 ha oder

1844 Morgen 154,83 Qu.⸗Ruthen im Ganzen mit Wohn und Wirthschaftsgebäuden und mit dem Feldinventar an Aussaat, Düngung und Pflugarten on Johannis 1884 ab auf 18 Jahre, also bis Johannis 1902 öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Termin auf

Zu diesem Behufe haben wir, und zwar zur Verpachtung der Domaine Weddegast öX“

v

1 Montag, den 4. Juni d. Js., und zur Verpachtung der Domaine Vorgesdorf Termin auf

Dienstag, den 5.

uni d. Js.,

an jedem Tage, Vormittags von 10 bis 12 ÜUhr, in unserm Sitzungszimmer im hiesigen Behördenhau e anberaumt, und werden zu diesen Terminen Pachtlustige mit dem Bemerken eingeladen, daß sich Bieter vor dem betreffenden Termine durch ein Attest seiner Steuerveranlagungsbehörde, oder auf onst glaubhafte Weise über ein eigenthümliches ihm zur freien Verfügung stehendes Vermögen, und zwar

dder Bieter auf die Domaine Weddegast über ein solches von 120 000 und der Bieter auf die

Domaine Borgesdorf über ein solches von 180 000 ℳ, sowie über seine Qualifikation als Landwirth

auszuweisen hat.

Die Verpachtungsbedingungen sind in unserer Kanzlei, schäftsst „Verr bedingung Kanzlei, während der Geschäftsstunden einzusehen auch werden dieselben auf Verlangen gegen Erstattung der Kosten übersandt werden.

Dessau, den 12. April 1883.

Herzoglich Anhaltische Finanz⸗Direktion.

Ackermann.

Bekauntmachung. Die Lieferun

Bekaunn . L g folgender Hölzer: 120 kg Ebenholz, 600 m dege. Wender 10 und 13 cm, 500 m kieferne Mauerlatten 24 und 26 em, 880 m kieferne Kreuzhölzer 12, 16 und 18 cm, 2950 kg Pockholz in Stämmen 25 40 cm, 100 cbm inländisches Kiefernholz in Stämmen, oder an Stelle dessen 100 chm Jellow⸗pine Stämme, soll im Wege der öffentlichen Verdingung vergeben werden. Termiu: Montag, den 28. Mai 1883, Vormit⸗ tags 11 ½ Uhr, im Geschäftszimmer des Vorstandes der untergeichneten Behörde. Angebote sind postfrei, versiegelt vnd mit der Aufschrift: „Angebot auf Liefernug von Hölzern“ versehen, rechtzeitig an die unterzeichnete Behörde einzusenden. Die Bedin⸗

gungen liegen in unserer Registratur, sowie in der

Expedition dieses Blattes zur Einsicht aus, können aber auch von der Registratur gegen Einsendung von 1,50 in baar (Briefmarken werden nicht ange⸗ nommen) abschriftlich bezogen werden. Wilhelms⸗ haven, den 9. Mai 1883. Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abtheilung.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. Mlärlisch⸗Posener Eisenbahn. Bei der am 25. v. M. stattgefundenen Ausloosung der auf Grund des Pri

1871 emittirten 5 prozentigen, im Verfolg der Aller⸗ höchsten Genehmigung vom 11. Oktober 1878 auf 4 ½ %, herabgesetzten Prioritärs⸗Obligationen der Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗Gesellschaft sind nach⸗ stehende Nummern gezogen worden:

159 352 419 623 932 973 976 1054 1061 1114 à 1500

1214 1259 1368 1499 1525 1561 1635 1766 1851 1882 1933 1962 2019 2279 2373 2493 2565 2616 2625 3012 3019 3258 3304 3312 3538 3540 3625 3747 3793 3799 4138 4340 4426 4557 4577 4638 4669 4912 5125 5131 5167 à 300

Die Auszahlung der vorstehend bezeichneten Obli⸗ gationen erfolgt vom 1. Juli d. J. ab

in Berlin bei unserer Hauptkasse, Leipziger Platz Nr. 17, und der Deutschen Bank,

in Guben bei der Königlichen Eisenbahn⸗Be⸗ triebskasse.

Mit den Obligationen, deren Verzinsung mit dem 1. Juli d. J. aufhört, sind zugleich die ausgereichten noch nicht fälligen Zins⸗Coupons Serie II. Nr. 5 bis 20 und Talons einzuliefern. Der Betrag der fehlenden Coupons wird von dem Kapital gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet werden.

Die in früheren Jahren ausgeloosten und in der Zeit vom 1. Juli 1882 bis inkl. den 15. März 1883 zur Einlösung gelangten Obligationen sind mit den betreffenden Zinscoupons und Talons am 19. v. M. den Vorschriften des Privilegiums gemäß in Gegenwart zweier vereideter Notare verbrann worden. Zugleich machen wir hierdurch bekannt, daß aus der am 4. April v. J. stattgehabten Ver⸗ loosung die Nummern 447 und 459 à 1500 bis jetzt nicht zur Einlösung präsentirt worden siad.

Berlin, den 11. Mai 1883.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

[18162]

Bekanntmachung,

betreffend die Kündigung und Convertirung

er noch nicht aus⸗

gelboosten 4 ½ % Waldeckischen und 4 ½ % Pyrmonter Schuld⸗ verschreibungen.

Auf Grund des Gesetzes vom 20. April 1883, betreffend die Convertirung der Waldeckischen

S 18

tzatsanleihe von 1854 und der Pyrmonter Staatsanleihe von 1860 (Waldeckisches Regierungsblat. von 83 Seite 31) werden hiermit die noch nicht ausgeloosten

2 157 000. 4 ½ % Schuldverschreibungen der Waldeckischen Anleihe von 1854

„und , zur Rückzahlung am 1. August 1883 gekündigt.

267 300. 4 ½ % Schuldverschreibungen der Pyrmonter Anleihe von 1860

Hierbei stelle ich jedoch den Inbabern der gekündigten Schuldverschreibungen frei, an Stelle Baareinlösung ihre 4 ½ % Schuldverschreibungen in neue 4 % Waldeck⸗Pyrmonter Schuldverschreibungen convertiren zu lassen. Behufs Anmeldung zur Convertirung ist eine Präklusivfrist vom 30. April bis ein⸗

schließlich den 31. Mai 1883 festgesetzt.

Diejenigen Inhaber von gekündigten Schuldverschreibungen, welche mit der Convertirung ein⸗ verstanden sind, haben ihre Schuldverschreibungen mit den laufenden Zinsconpons in der Zeit vom 30. April bis einschließlich den 31. Mai 1883 in den üblichen Geschäftsstunden

bei der Staatsschuldenverwaltung in Arolsen,

9 I

zur Anmeldung und Convertirung zu bringen.

Bei der Convertirung werden ausgegeben:

Haupt⸗Seehandlungs⸗Kasse in Berlin, ode dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M.

8

a. gegen die gekündigten 4 ½ % Waldeckischen Schuldverschreibungen, welche mit den Coupons über die Zinsen vom 1. Mai 1883 ab einzureichen sind, der gleiche Nennwerth in neuen 4 % Waldeck⸗ Pyrmonter Schuldverschreibungen mit Zinsgenuß vom 1. August 1883 ab. Der Präsentant erhält ferner für die vom 1. Mai bis 1. August 1883 laufenden Zinsen der 4 ½ procentigen Stücke eine

baare Zuzahlung von .

.. 1,125 % vom Nennwerthe der eingereichten Schuldverschreibungen,

gegen die gekündigten 4 ½ % Pyrmonter Schuldverschreibungen, welche mit den Coupons über die Zinsen vom 1. März 1883 ab einzureichen sind, der gleiche Nennwerth in neuen 4 % Waldeck⸗ Pyrmonter Schuldverschreibungen ebenfalls mit Zinsgenuß vom 1. August 1883 ab. Der Präsentant erhält hierbei für die vom 1. März bis 1. August 1883 laufenden Zinsen der 4 ½ procentigen Stücke

eine baare Zuzahlung von ...

1,875 % vom Nennwerthe der eingereichten Schuldverschreibungen.

Bei Einlieferung der 4 ½ % Schuldverschreibungen muß der volle Betrag der etwa fehlenden

Zinscoupons baar hinzugefügt werden.

Der erste Zinscoupon der mit Zinsgenuß vom 1. August 1883 ab auszureichenden neuen 4 %

Waldeck⸗Pyrmonter Schuldverschreibungen ist am 2.

Januar 1884 fällig, und umfaßt daher nur einen

Zeitraum von 5 Monaten. Die nächsten Coupons werden in halbjährigen Terminen Anfang Januar und

Anfang Juli jeden Jahres eingelöst.

Von denjenigen Inhabern, welche die gekündigten 4 ½ % Schuldverschreibungen innerhalb Zeit vom 30. April bis 31. Mai 1883 nicht zur Convertirung eingereicht haben, wird angenommen, sie auf die Convertirung nicht eingehen wollen, vielmehr die Rückzahlung des Kapitals vorziehen. Die

85

28 90

r ß

selben fordere ich hierdurch auf, am 1. August 1883 ihre 4 ½ % Schuldverschreibungen bei der Staatsschuldenverwaltung in Arolsen, Haupt⸗Seehandlungs⸗Kasse in Berlin, oder dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. mit den laufenden Zinscoupons einzuliefern, wogegen ihnen: a. für die 4 ½ % Waldeckischen Schuldverschreibungen der Nennwerth mit 100 %

und für den laufenden Zinscoupon die Zinsen vom 1. Mai bis 1. August

1883, also für 3 Monate zu 4 ½ % mit

1,125

Zus.

. für die 4 ½ % Pyrmonter Schuldverschreibungen der Nennwerth mit. . 100 %

und für den laufenden Zinscoupon die Zinsen vom 1. März bis 1. August

1883, also für 5 Monate zu 4 ½ % mit

1,875 8. 8 Zus. 101,875 %

baar ausgezahlt wird. Für etwa fehlende Zinscoupons wird auch hierbei der volle Betrag derselben

von vorstehender Auszahlung gekürzt.

Den gekündigten Schuldverschreibungen, sowohl denjenigen, welche zur Convertirung, als den⸗ jenigen, welche zur Rückzahlung eingereicht werden, ist ein mit Namensunterschrift und Wohnungsangabe versehenes, arithmetisch geordnetes Nummernverzeichniß beizufügen. Formulare hierzu können bei den ge⸗ nannten Stellen kostenfrei in Empfang genommen werden.

Schließlich mache ich noch darauf aufmerksam, daß nach dem oben angeführten Gesetze vom 20. d. Mts. die zur Convertirung oder zur Rückzahlung eingereichten Schuldverschreibungen nicht außer

Ar lsen, 30. April 1883.

Cours gesetzt sein dürfen resp. vorher wieder in Cours gesetzt werden müssen.

8 Der Landes⸗Direktor der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont. von Puttkamer.

Im Anschlusse an vorstehende Bekanntmachung wird noch bemerkt, daß die Einlösung der Zins⸗

chreibungen und der zur Rückzahlung gelangenden gesetzlichen Bestimmungen bei den Waldeck⸗Pyr⸗

monter fiskalischen Kassen, der Königlich Preußischen Hauptseehandlungskasse zu Berlin und dem Bank⸗

Arolsen, den 5. Mai 1883.

(hause M. A. v. Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. stattfindet.

Der Landes ⸗Direktor. von Puttkamer.

Cöln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesellschaft. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 26. August 1881, 9. Dezember 1882 und 11. März 1883, betreffend den Umtausch der Stamm⸗ aktien der Cöln⸗Mindener Eisenbahn in Staats⸗ schuldverschreibungen, machen wir die Aktionäre wiederholt darauf aufmerksam, daß die Frist, inner⸗ halb welcher der Umtausch vorgenommen we den kann, mit dem 1. Juli d. Is exklusive abläuft. Die Inhaber der bis zu diesem Zeitpunkt nicht präsentirten Aktien, und zwar auch derjenigen, welche IIvöN nach Maßgabe des Vertrages vom 10 Oktoher 1879, betreffend den Uebergang des Cöln⸗Mindener Eisen⸗ bahn⸗Unternehmens auf den Staat (G. S. S. 663 ff.), auf den Betrag der festen Rente von 6 Prozent ab⸗ gestempelt sind, verlieren den Anspruch auf Umtausch

ihrer Aktien gegen Staatsschuldverschreibungen und!

partizipiren im Liquidationsverfahren, dessen Ein⸗ leitung nach Ablauf der Umtauschfrist in das Er⸗ messen der Staatsregierung gestellt ist, lediglich an dem vom Staate vertragsmäßig zu entrichtenden Kaufpreife von 136 500 (00 ℳ, ohne auf die bis⸗ herige Verzinsung der Aktien mit 6 Prozent weiter Anspruch zu haben. „Während den Aktionären beim Umtausch für jede Aktie im Nominalbetrage von 600 900 Staatsschuldverschreibungen der 4 %igen konsolidirten Anleihe gewährt werden, entfüllt auf diese im Liquidationsverfahren von dem baaren Kaufpreise nur ein Betrag von 700 Cöln, den 19. April 1883. Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinische). ““

[21527]

Schleswig⸗Angeler Eisenbahn.

Die Herren Aktionäre der Schleswig⸗Angeler Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, die He und letzte Rate von 10 %, gleich 50 ℳ, ür jede gezeichnete Aktie (§. 12 der Statuten) vor dem 15. Juni d. J. bei dem Stadtkassirer Hanssen in Schleswig gegen Quittung einzuzahlen.]

Schleswig, den 15. Mai 1883.

Die Direktion

der Schleswig⸗Angeler Eisenbahn⸗Gesellschaft: v. Gusmann. G. Jessen. Firjahn.

Verschiedene Bekanntmachungen. [21600]

Die Aktionäre der Königsberger Handels⸗ Compagnie werden hiermit zu der Freitag, den 15. Juni a. c., Vormittags 11 Uhr, im Comptoir der Königsberger Handels⸗Compagnie stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. 8

Die Aktien sind bei der Königsberger Handels⸗ Compagnie nach Maßgabe des §. 47 des Statu zu deponiren.

Tagesordnung: 1) Revisionsbericht über die vorjährige Jahre Rechnung.

2) Geschäftsbericht.

3) Feststellung der Bilanz.

4) Wahl von 3 Revisoren. 8

5) Ergänzungswahl des Aufsichtsraths.

Königsberger Handels⸗Compagnie. Der Aufsichtsrath. Weller.