1883 / 118 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

8 sellschaft Hans Lechner.

8

cCöin, 21. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco

1,50, pr. Mai 20 65, pr. Juli 20,20, per November 20,25. . 5, 8₰ Mai 15,00. pr. Juli 15,30, pr. November 14,

Roggen loco 14,7 15,75. Hafer lozo

31,40. 1 *₰ Bremen, 21. Nai. (W. T. B)

Petroleum (

5. Rüböl loco 36 50, pr. Mai

vember 7,95. Alles Brief. Hamburg, 21. Mai. detreidemerkt.

ine fester, pr. Mai 19200 Br., 191,00 Ga. mine fester, pr. Mai 148,00 Br., 150,00 Br., 149,00 Gd. Hafer behauptet.

(W. T. 5.) Vainen loco sest 192,00 Br., 191,00 Gd.,

147,00 Gd.,

loco 72.,00, pr. Juni-Juli bder 44 ¾ Br. Kaffee matt, Standard white loco 7,35 Br. 8* August-Dezember 7.80 Gd. Wetter: Wolkig. Wien, 21. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 10,12 Gd., 10,17 Br. Roggen pr. Frühj 8,47 Br. Juni 7.27 Gd., 7,32 Br. Pest, 21. Mai. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco

geringer Umsatz.

10,20 8G4., 10,32 Br. Hafer pr. Herbst 6.75 Gd.., 6,

Mai-Juni 6,76 Gd., 6,78 Br. Kohlraps pr. August amsterdam, 21. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) 1 niedriger, pr. Mai 265, pr. November 282. auf Termine unverändert, per Mai per Herbst 373 Fl. oco 41 v Fr. 8- Amsterdam, 21. Mai. (W. Ph ancazinn 59 ¼. Antwerpen, 21. Mai. (W. T. R.)

betroleummarEkt. (Schlussbericht.) Rafünirtes, Type weiss loco 18 ½ bez. und Br., pr. Juni 18 ½ Br., pr. September 19 ½ Br.,

pr. September-Dezember 19 Br. Ruhig. Antwerpen, 21. Mai (W. T. B.) Getreidemarket (Schlussbericht).

till. Hafer behauptet. Gerste ruhig. London, 21. Mai. (W. PT. B.)

4 Weize

An der Küste angeboten 10 Welzenladungen. Wetter: Prachtvoll. Havannazucker Nr. 12 23 ½. Nominell.

London, 21. Mai. (W. T. B.)

Fetreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremder Weizen grössten- Cheils ½ bis 1 sh. billiger als vor 14 Tagen träge. M 8 ordinärer Hafer

Mais und Erbsen 1 sh. höher als vor 14 Tagen, billiger.

Liverpool, 21. Mai. (W. T. B.) BaumwollsL. (Schlussbericht.) 1 Spekulation und Export 1000 B. Ruhig.

(W. T. B.)

Paris, 21. Mai. Weizen ruhig, per

Produktenmarkt.

Schlussdericht) ruhig. Standard white loco 7.35. pr. Juni 7.40, pr. Juli 7,55, pr. August 7,70, pr. August-De-

pr. Juli-August Roggen loco fest, aut PLer-

Gerste still. pr. Oktober 62,00. Spiritus fester, pr

1 43 ¾ Br., pr. Juli-August 44 ½ Br, pr. August-Septem- Petroleum matt,

7,30 Gd., pr. Mai 7,30 Gd., pr.

ahr —, pr. Herbst 8 42 Gd., do. nach dem Hafer pr. Frübjahr —. Mais (internationesler) pr. Mai-

fester. pr.

Weizen Roggen 170, per Oktober 177. Rüböl loco 41 ½ pr. Herbst 35 ⅛. 100 kg):

Umsatz 8000 B., davoun Iir und Middl. amerikanische Mai-Juni-Lieferung ⁄16, Juni-Juli-Lieferung 5³3%86, Juli-August- Lieferung 557⁄14 August-September-Lieferung 51516, . 8 Oktoberz-Lieferung 55 ⁄64, Oktober-November-Lieferung 547⁄4, Novem- ber-Dezember-Lieferung 511¼16 d. Orleans low middl. 51³⁄18.

August 58,60 8 21,00. fremder

ber-Dezember 76,75.

36,20, pr. Okto-

behauptet, Nr. 3 pr. 100 Kilogr.

Waarenbericht. New-Orleans 10 ¼ 2 auf Ter-

Winterweizen pr. Juli-August pr. Juni 1 D. Rüböl fest, Mai 43 ¾ Br.,

20 C., do. pr. Schmalz (Wilcox)] 11 ⅞,

11¹⁸‧16 Speck 11 8

des Kaffeemarktes: Ruhig.

—, gr. Herbst

501 000 Sack.

ptember-Dezember 59,75. pr. Mai 101,50 pr. Juni 99,75. pr. v Spiritus ruhig, per Mai 51,25, pr. Juni 51,50. per Juli-August 52,00. per September-Dezember 52,00. Paris, 21. Mai. (W. T. B.) Rohzucker 880 loco fest, 54,00 à 54.25

pr. Juli-August 62,60, pr. Oktober-Januar 60,50. New-York, 21. Mai. (W. P. B.)

Baumwolle in New-Nork 10¹5⁄16 do. in Petroleum Standard white in New-York 78⅝ Gd., do. in Philadelphia 7 ¾ Gd., rohes Petroleum in New-Nork 6 do. Pipe line Certificates 1 D. 04 C. loco 1 D. 20 C., do. pr. Mai 1 D. 19 C., do. Jnni 1 D. 22 9,., 65 C. Zucker (Fair refining Muscovadoes) 7 ⅛. Kaffee (fair Rio-) 9 ½. do. Fairbanks 12 ¼. do. Getreidefracht nach Liverpool 3 ¼ Rio de Janeiro, 19. Mai Wechselcours auf London 21 ½. do. auf Paris 443. Tendensz Preis für good first 4100 à 4250. Durchschnittliche Tageszufuhr 10 250 Sack. amerika 30 000, do. nach dem Kanal und Nordeuropa 8000, Mittelmeer —,

Rüböl fest, Juli-August 84,50, pr. Septem-

Notirungen: Choice steam 67 ℳ. Wilcox 61 ℳ, Fairbank 63 ½ iu Hamburger Stadtschmalz in 1 Centner-Gebinden 65 frei Berlin, versteuert 17 % Tara. Speck: amerik. long baks 66 ℳ, short clear 64 in Originalkisten und Gewicht. sisches 21 ℳ, Türkisches 26

Muss: Schle-

Weisser Zucker pr. Mai 62,00, pr. Juni 62,10,

Wetterbericht vom 22. Mai 1888,

8 Uhr Morgens.

Barometer auf

5 0 Gr. u. d. Meeres- Stationen. spiegel reduz. in

1 emperatur Wetter. in ° Celsius

Wind.

Millimeter. 8 1

Mehl 4 D. 25 C. Rother Mullaghmore Aberdeen Christiansund Kopenhagen. Stockholm. . Haparanda Petersburg . Moskau.. Cork, Queens-

b““ Helder.. Sylt

Mais iNew) Rohe & Brotber-

(W. T. B.)

Ausfuhr nach Nord--

Vorrath von Kaffee in Rio

Herbst 78 Br. Mais pr September 14 ¼.

hos voem 21. Mai 1883. Schlachtgewicht)

auf Termine loco fest,

Raps Schweine.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtriehmarkt des städtischen Central-Vieh- Auftrieb und Marktpreise (nach

Rinder. Auftrieb 4405 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg): I. Qualität 114 122 ℳ. II. Qualität 96 102 ℳ, III. Qualität 84 88 ℳ, IV. Qualität 76 80 Auftrieb 5748 Stück. Mecklenburger resp. 112 116 ℳ, Landschweine: a. gute 92 91 ℳ, Russen 90 100 ℳ, Serben

Kälber. Auftrieb 1306 Stück. I. Qualität 0,96 1.16 ℳ, II. Qualität 0,80 0,92

Schafe. Auftrieb 20898 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qnalität 0,88 1,10 ℳ, II. Qualität 0,70 0,80 ℳ, III. Qualität

Hamburg

Swinemünde. Neufahrwass.

J Münster... Karlsruhe .. Wiesbaden . München .. Chemnitz . BeII Wien Breslau. 1I 4831--Ieö

(Durchschnittspreis für Pommern 102 ℳ, Bakony 96 98 ℳ, b. geringere

(Durchschnittspr. für 1 kg):

träge. Roggen Berlin, 21. Mai.D Gause). Butter:

Mebl weichend.

Pächterbutter

September- 8 Galizische 78 80 ℳ,

Mai 26,10. per

per Juli-

(Bericht über Provisionen von Gebr. Die Zufuhren von Butter erwiesen der vergangenen Woche im Ganzen weniger belangreich und unter- stützte die vorhandene Bedarfsfrage eine günstige Piacirung der- selben. Die Stimmung erbielt sich im Allgemeinen veses virt, doch haben sich die Preise recht fest behauptet und in den Notirungen den bisherigen grossen Spielraum eingeschränkt. Feine und feinste Mecklenburger, Ostpreussische, Vvorpommersche und Priegnitzer Butter I. Qualitäten 110 ℳ, einzelne hochfeine Sachen bis 115 ℳ, II. Qual. 100 105 ℳ, feine Amts- 100 108 ℳ, Preussische, Lithauer 80 85 ℳ. Hessische, Thüringer 90 95 ℳ, Netzbrücher, Niederunger 80 85 ℳ, Bayerische Landbutter 80— 85 ℳ, Schlesische 85 95 ℳ, Böhmische, Mährische 80 85 ℳ, Bayerische Margarinbutter 60 70 je nach Qualität. der vergangenen Woche verlief das Geschäft in diesem Artikel etwas ruhiger; es findet dies seine Begründung darin, dass der Juni 26,25, per Juli-August 26,80, per September-Dezember 2IDJö Konsum nach einem grösseren Feste stets eine vorübergehende

Abschwächung erleidet. Tendenz

sich in Regen.

Notirungen:

Pommerschne 85 90 ℳ,

Schmelzbutter 95 —- 100 ℳ, Schmalz: In

und Preise fest behaunptet.

8

1) See ruhig.

764 WSW 762 1 757

765

761

761

759

wolkig 16 bedeckt 13 Regen bhalb bed. bedeckt halb bed. bedeckt bedeckt

bo bo ro bo —re

bedeckt halb bed. ¹) halb bed. bedeckt bedeckt 766 heiter²) 765 wolkenlos 762 N 3 wolkenl.³) 767 b wolkenlos 768 halb bed. 768 wolkenlos 1 J8“ still halb bed. 10 768 i wolkenlos 10 ill wolkig 7 wolkig Y 8 wolkig 9 bedeckt¹) V 8 wolkig 1.1.u wolkig 18ö 1 wolkenlos 15

766 766 767 766 768

2—£ Odo—-'

2) Thau. ³) Seegang leicht. ⁴) Nachmittags

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet:

1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Iriand bis Osrpreussen, 3) Mittel-

curopa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innéerhalb jeder Gruppe

ist die Richtung von West nach Ost es

Skala für die Windstärke: 1

= gchwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = Bteif,

extra 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, I1I = heftiger turm, 12 = Orkan.

Jebersicht der Witterung.

Während der hohe Lufedruck über Westmitteleuropa sich ausgebreitet hat, sind im Norden und Nordwesten wieder De- pressionen erschienen, unter“ deren Einfluss über der Westhälfte Norddeutschlands schwache Winde aufgetreten sind. Wetter allenthalben ruhig, Temperatur liegt in Deutschland noch unter der normalen, inde sen dürfte demnächst allenthalben Er- wärmung zu erwarten sein.

westliche und südwestliche, meist Ueber Centraleuropa ist das trocken und vielfach heiter. Die allenthalben erheblich

wieder

Deursche Seewarte.

E‚n Amn

m.

29

Mebl 9 Marques ruhig, per Mai 57.25. per Juni 57,50,

ren. mve⸗

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus 128. Vorstellung. Wilhelm Tell. Schau⸗ spiel in 5 Akten von Schiller. Ouvertüre und die zur Handlung gehörige Musik von B. A. Weber.

Anfang 6 ½ Uhr. Schauspielhaus. Keine Vorstellung. Donnerstag: Opernhaus. 129. Vorstellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von R. Wagner. (Frl. Beeth, Fr. Luger, Lohengrin: Hr. Götze, vom Stadttheater in Cöln, als Gast, Hr. Fricke, Hr. Schmidt) Anfang 6 ½ Uhr. Schauspielhaus. 134. Vorstellung. Der Leibarzt. Lustspiel in 4 Akten, mit Einfügung einer Riehlschen Idee, von Leopold Günther. (Fürst Alfred: Hr. Sauer, vom Stadttheater in Danzig, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

wallner-Theater. Mittwoch: Gastspiel des Hrn. Emil Thomas. Neu einstudirt, mit neuen Touplets: Unruhige Zeiten, oder: Lietze’'s Me⸗ moiren. Posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 8 Bildern von Emil Pohl. Musik von A. Conradi.

1 ficteria-Theater. Wittwoch und die folgd. Tage: Mit gänzlich neuer Ausstattung: Die Canarien⸗ prinzessin. Operette in 3 Akten von Charles Lecocq.

Text von Duru und Henry Chivot. Anfang 7 Uhr.

ResideRz-Tbeater. (Direktion: Emil Neu⸗ mann.) Mittwoch: 23. Eastspiel des Hrn. Gustav Kadelburg und erstes Debut des Hrn. Eugen Pansa vom Lobe⸗Theater in Breslau. Bei ermäßigten Prei⸗ sen. Zum 23. Male: Unsere Sonnabende. Schwank in 3 Akten von E. Labiche u. A. Duru. (Novität.) Anf. halb 8 Uhr. Ende gegen 10 Uhr.

Kroll's Theater. Mittwoch: Ein Masken⸗ ball. Große Oper in 5 Akten von Verdi. (Renée: Hr. Ebuard Nawigsky vom Hoftheater in Stutt⸗ gart.) Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Be⸗ leuchtung des Sommergartens, großes Doppel⸗ Toncert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses unter Leiteng des Hen. Kapellmeisters Ph. Fahr⸗ Pach jun, aus Wien und dem Musikcorps des 4. Garde⸗Regiments zu Fuß unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Herrn G. Roßberg. An⸗ fang 5 ½, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Gast⸗ spiel des Herrn Engels vom Wallner⸗Theater. Zum 13. Male: Der Jongleur. Posse mit Gesang in 4 Abtheilungen von E. Pohl. Im glänzend reno⸗ virten Sommergarten: Großes Doppel⸗Concert. Auftreten der Herren Schmutz und Katzer, des Bari⸗ tonisten Hrn. Walther⸗Kröning und der Tyroler⸗Ge⸗ Abends: Brillante Illumi⸗ nation durch 20000 Gasflammen. Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Freitag: Zweites Triple⸗Concert, ausgeführt von den 3 Mufikcorps des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regi⸗ ments (Königin Elisabeth) in Uniform, des König⸗

Anfang des

lichen Eisenbahn⸗Regiments und der Hauskapelle, unter Leitung der Königl. Musikdirektoren Herren Ruscheweyh und Lebede und des Kapellmeisters Herrn G. Löser.

Verlobt: Fil. Toni Schierholz mit Hin. Premier⸗ Lieutenant Petri (Arnstadt Erfurt). Fll. Olga v. Eckartsberg mit Hrn. Referendar Henning v. Klitzig (Potsdam). 8

Verehelicht: Hr. Lieutenant zur See Wittmer (mit Frl. Marie v. Briesen (Stettin). Hr. Gerichts⸗Assessor Franz Kaitschky mit Frl. Herda v. Hagenow (Greifswald) Hr. Forst⸗Assessor Vickor Born mit Frl. Marie Ilse (Gumbinnen Varmissen bei Dransfeld). Hr. Premier⸗ Lieutenant Hans v. Meibom mit Frl. Margarethe v. Alvensleben (Neuhaldensleben). Hr. General⸗ Major und BrigadeCommandeur Hennig von Heydebreck mit Frl. Caroline v. Holtzendorff (Simbiau bei Terespol).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ober⸗Stabsarzt Dr. Rabl⸗Rückhard (Berlin). Eine Tochter: Hrn. Pastor Scholtz (Nitzahn bei Plauen a. d. Havel). Hrn. Wolf v. Arnim (Neudeck). Hrn. Pfarrer Wehringer (Grunau). Hrn. Pastor Robert Kröhne (Brüssow). Hrn. Ober⸗ lehrer Drx. G. Stoeckert (Züllichau).

Gestorben: Hr. Rittmeister und Compagnie⸗Chef Adolph v. Pritzelwitz (Karlsruhe).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [22660] Oeffentliche Zußellung.

Die nachstehende Versteigerungsbekanntmachung:

In Sachen des Conditors Lehmann zu Halber⸗ stadt, Klägers, wider den Gastwirth Albert Troppe zu Kloster⸗Michaelstein, Beklagten, wegen Zinsen, ist nachbezeichnetes Grundstück des Beklagten durch Beschluß vom 21. April 1883, eingetragen in das Grundbuch am 21. April 1883, behuf der Zwangs⸗ versteigerung beschlagnahmt:

das Wohnhaus Nr. ass. 6 zu Kloster⸗Michael⸗ stein nebst Zubehör.

Termin zur Zwangsversteigerung ist auf

Freitag, den 10. Angust 1883, Nachmittags 2 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Blankenburg im Trappe'schen Gasthofe zu Kloster⸗Michaelstein an⸗ gesetzt.

Die hypothekarischen Gläubiger haben die Hypo⸗ thekenbriefe im Termine zu überreichen.

Die Versteigerungsbedingungen, laut welcher jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 10 Prozent seines Gebotes durch Baarzah⸗ lung, Niederlegung kursfähiger Werthpapiere oder geeignete Bürgen zu leisten hat, sowie der Grund⸗ buchauszug können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungstermine auf der Gerichts⸗ schreiberei eingesehen, auch die Grundstücke selbst besichtigt werden.

Termin zur Feststellung der Versteigerungsbedin⸗ gungen, welche Kläger spätestens eine Woche vor dem hierunter anberaumten Termine einzureichen hat,

ist auf Donnerstag, den 31. Mai 19883, Vormittags 11 Uhr, vor unterzeichnetem Amtsgerichte angesetzt.

manvEerxI

Die öffentliche Bekanntmachung des Versteigerungs⸗ termins, sowie die Benachrichtigung der betheiligten Gläubiger ist hierneben verfügt.

Blankenburg, den 26. April 1883.

Herzogliches Amtsgericht. gez. Ribbentrop.

Wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Schuldner Trappe, jetzt unbekannten Aufenthalts bekannt gemacht, mit der Aufforderung an denselben, einen im hiesigen Gerichtsbezirke wohnhaften Em⸗ pfangsbevollmächtigten zu bestellen, widrigenfalls wei⸗ tere Zustellungen mit der Anbeftung des zuzustellenden Schriftstücks an die Gerichtstafel als bewirk: ange⸗ sehen werden.

Blankenburg, den 18. Mai 1885.

Sievers, Registrator, Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts.

7⁰0

[22572] Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache, betreffend das Hypotheken⸗ instrument vom 8. Auaust 1854 über die auf dem Grundstück Nr. 286 Woelfelsdorf Ahbcheilung III Nr. 2 für die Bauerwittwe Franke, Theresia, geb. Schwessler, jetzt verehelichte Ludwig zu Woelfelsdorf eingetragenen 350 Thaler Darlehn, zu 5 % verzinslich und betreffend das Aufgebot des Hypothekeninstruments vom 4. Dezember 1855 über die auf dem Grund⸗ stück Nr. 26 Woelfelsgrund Abtheilung III. Nr. 6 für den Kolonisten Anton Herden zu Over⸗Langenau eingetragenen 220 Thaler Judicat, zu 5 % verzins⸗ lich, nebst 15 Thaler 6 Sgr. Kosten, hat das Königliche Amtsgericht zu Habelschwerdt in öffent⸗ licher Sitzung vom 10. Mai 1883 durch den Amts⸗ richter Mittmann erkannt und eröffnet:

Die beiden vorerwähnten Urkunden werden für

kraftlos erklärt.

Habelschwerdt, den 18. Mai 1885. Königliches Amtsgericht.

[2569 20 g. 8 rv 122569] Ausschluß⸗Urtheil.

In Sachen, betreffend das Aufgebot des Hypo⸗ hekendokuments über die auf dem Grundstück Pe⸗ lohnen Nr. 1 Abtheilung III. Nr. 3 für die Ge⸗ schwister Gottlieb August, Ernst Gottlieb, Justine Henriette, Carl Leopold und Friedrich Wilhelm Bartöck eingetragenen 519 Thlr. 9 Sgr. 9 Pf., hat das Königliche Amtsgericht Wehlau durch den Amts⸗

(richter Falckenthal für Recht erkannt:

Die Hypothekenurkunde über 519 Thlr. 9 Sgr. 9 Pf., noch gültig auf 347 Thlr. 17 Sgr. 10 Pf. Antheile des Ernst Gottlieb, Carl Leopold und Friedrich Wilhelm Bartöck, bestehend aus den Ver⸗ handlungen vom 23./1., 28./3. 1846, dem Inventar über den Nachlaß des Gottlieb Bartöck vom 28./4. 46, der Taxe des Grundstücks Pelohnen Nr. 1, dem Erbrezeß vom 28./5. 46, Hypothekenschein vom 24./12. 46, der Ingrossationsnote und einem Löschungs⸗ und Abzweigungsvermerk, wird für kraft⸗ los erklärt und werden die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin zur Last gelegt.

992 5 2 [22568] Ausschlußurtheil.

In Sachen, betreffend das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefs über die auf Kekorischken Nr. 4 einge⸗ tragene Darlehnsforderung des preußischen Staats⸗ fonds von 34 Thaler hat das Königliche Amts⸗ gericht Wehlau durch den Amtsrichter Falkenthal für Recht erkannt:

W1“

die Hypothekenurkunde über 34 Thaler Dar⸗ lehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 18. zufolge Verfügung vom 23./9. 1845 für den unter Verwaltung der Königlichen Regie⸗ rung zu Königsberg stehenden Staatsfonds in Abtheilung III. Nr. 4 des Grundstücks Keko⸗ rischken Nr. 4, gebildet aus der Schuldurkunde vom 18 /9. 1845 und dem Eintragungsvermerk wird für kraftlos erklärt, die Kosten des Ver⸗ fahrens werden dem Antragsteller zur Last gelegt. 8 Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 11. d. Mts. ist für Recht erkannt: daß die unbekannten Erben des am 11. Juli 1881 zu Halle a. S. verstorbenen Handarbeiters an dessen Nachlaß auszuschließ dem Fiskus zuzusprechen. Halle a. S., den 12. Mai 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[22487] Bekanntmachung. In die Liste der bei dem hiesigen Landgerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte ist der Gerichts⸗Assessor Furbach von hier eingetragen. Konitz, den 18. Mai 1883. Königliches Landgericht.

[22698] 1 6 Russischer Gegenseitiger Boden⸗Credit⸗Verein.

Die Nummern⸗Verzeichnisse der am 2./14. Mai 1883 gelvoosten Pfandbriefe I. Seri,“ 7 198 9 III. IV. V. VI. VII. VIII. 18,8 XI. 1 XII. 8 XIII.

Juli 1883 erlischt), sowie der in früheren Verloo⸗ sungen gezogenen, jedoch noch nicht zur Zahlung vor⸗ gewiesenen 2877 Stück Pfandbriefe obiger Serien (deren Verzinsung mit den betreffenden Rückzahlungs⸗ Terminen aufgehört hat), sind erschienen und können an meiner Coupons⸗Casse in Empfang genommen werden.

Nach außerhalb versende ich Exemplare auf Ver⸗ langen portofrei.

Berlin, den 22. Mai 1883. S.. Bleichröder.

Rath

Friedrich Wilhelm Woelfer mit ihren Rechten zen und Letzterer

zuf. 4703 Stück (deren Verzinsung am 1./13.

NR —— —; Das Abonnement betrügt 4 50

für das Vierteljahr.

I Insertiongpreis für den Ranm einer Deuckzeile 30 2

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin anßer den Host⸗Austalten auch die Expr-

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

8 v

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Obersten z. D. von Pressentin, bisher Com⸗

mandeur des Pommerischen Train⸗Bataillons Nr. 2, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; bisher Bezirks⸗Commandeur des 2. Bataillons (Cosel) 3. Ober⸗ schlesischen Landwehr⸗Regiments Nr. 62, dem Hauptmann

dem Major z. D. von Dobschütz,

von Brause im 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, dem Polizei⸗ und Rittmeister a. D. von Creytz zu Königsberg in Preußen und dem Postdirektor und Hauptmann a. D. von Knoblauch zu Lüdenscheid den Rothen Adler⸗Orden

vierter Klasse; dem Ober Postkassen⸗Rendanten, Rechnungs⸗ Rath Kanzler zu Straßburg i. E. und dem Postdirektor Hennig zu Königsberg i. Pr. den Königlichen Kronen⸗ Hrden dritter Klasse; dem Amts⸗Wundarzt a. D. Mann zu Volkmarsen im Kreise Wolfhagen, dem Kaufmann Friedrich Vohwinkel zu Gelsenkirchen im Landkreise Bochum und dem Ober⸗Brandmeister und Lederfabrikanten Döhle zu Esch⸗ wege den Königlichen

Kronen⸗Orden vierter Klasse; den emeritirten Lehrern ꝛc. Schweizer zu Schönbaum im Land⸗

kreise Danzig, Wittig zu Großlehna im Kreise Merseburg und Bayer zu Aachen den Adler der Inhaber des König⸗ lichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem emeritirten Lehrer Binding zu Neu⸗Münsterberg im Kreise Pr.⸗Holland, dem Feldwebel Tischer im 1. Garde⸗Regiment zu Fuß, dem Zettelschreiber Bohlert auf dem fiskalischen Steinkohlen⸗ bergwerk bei Wagner auf dem fiskalischen Steinkohlenbergwerk bei Löbe⸗ sün im Saalkreise, dem Kohlenmesser Paul auf der fiska⸗ lischen brücken, dem Gräflichen Bauaufseher Möser Lübbenau im Kreise Calau, dem Gärtner Stöwesand zu Johannisberg im Kreise Greifswald und dem Schafmeister Peter Gallinger zu Reinhausen das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.

Wettin im Saalkreise, dem Zettelschreiber

Steinkohlengrube Dudweiler⸗Jägersfreude bei Saar⸗ zu Schloß

Deutsches Reich. 8 Bekanntmachung. Am 1. Juni d. Is. wird von der Bahnlinie Diedenhofen⸗

Teterchen der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen die 15,86 km lange

Reststrecke Diedenhofen⸗Kedingen mit den Zwischen⸗ stationen Künzig, Diesdorf und Metzerwiese für den Personen⸗, Gepäck⸗ und Güterverkehr eröffnet werden. Berlin, den 22. Mai 1883. In Vertretung des des Reichs⸗Eisenbahnamts: örte. 6 v“

Das im Jahre 1870 in Kennebunkport (Staat Maine,

V. St. v. A.) erbaute, bisher unter der Flagge der Ver⸗ einigten Staaten von Amerika gefahrene Vollschiff Colum⸗ bus“ von 1853,62 Registertons Ladungsfähigkeit hat durch

den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des bremischen Staatsangehörigen Johann Friedrich Arenz das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten

Schiffe, für welches der Eigenthümer Bremen zum Heimaths⸗

hafen gewählt hat, ist am 20. April d. J. vom Kaiserlichen Konsulat zu Liverpool ein Flaggenattest ertheilt worden.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen außerordentlichen Professor in der philo⸗

sophischen Fakultät der Universität Göttingen, Dr. Ernst Steindorff, zum Fakultät,

derselben

Professor in

den bisherigen Ersten Lehrer am Schullehrer⸗Seminar zu Waldau, Karl Leopold Tobias, zum Seminar⸗

ordentlichen

Direktor, und

den Ersten lutherischen Pfarrer Eduard Menche in

Frankenberg zum Metropolitan der lutherischen Pfarreiklasse

Frankenberg zu ernennen; sowie dem Wagenlackirer Hermann Linke zu Berlin das

Prädikat eines Königlichen Hof⸗Wagenlackirers zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Seminar⸗Direktor Tobias ist das Direktorat des Schullehrer⸗Seminars zu Ragnit verliehen worden.

An dem neu eingerichteten Seminar⸗Nebenkursus zu Liegnitz ist der ordentliche Lehrer Wäber vom Schullehrer⸗

Seminar zu Bunzlau als ordentlicher Lehrer und der Hülfs⸗ lehrer Krause vom Schullehrer⸗Seminar zu Creuzburg als

.

Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie von Tresckow, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und kommandirender General des IX. Armee⸗ Corps, nach Moskau.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.

Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 2, Januar 1882 Gesetz- und Verordnungsblatt S. 29 wird bestimmt, daß auch die Einfuhr von Rindvieh aus Italien nur gestattet ist, wenn durch amtliches Zeugniß der mindestens 30tänige Aufenthalt der einzuführenden Thiere an einem seuchenfreien Orte Italiens oder der Schweiz nachgewiesen wird. München, den 18. Mai 1883. FKFönigliches Staats⸗Ministerium des Innern. Freiherr von Feilitzsch. u““ Der General⸗Sekretär: Ministerial⸗Rath von Schlereth.

Nichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König besichtigter heute Morgen um 10 Uhr auf dem T“mpelhofer Felde die kombimirte Garde⸗Infanterie⸗ Brigade unter Führung des General Plaäjors von Schlichting und nahmen später den Vortrag des Geheimen Civil⸗Kabinets entgegen.

Nachmittags um 3 Uhr wurde der Ober⸗Präsident von Guenther empfangen.

Das Diner gedachten Se. Maäjestät bei dem Minister des Königlichen Hauses, Grafen von Schleinitz, einzunehmen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am Montag und Dienstag dem Exerziren der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade auf dem Born⸗ stedter Felde bei.

Heute Morgen um 9 Uhr kam Höchstderselbe nach Berlin, stieg bei Wärterbade 4 zu Pferde, wohnte der Vor⸗ stellung der kombinirten Brigade bei und kehrte um 1 Uhr

Mittags nach Wildpark zurück.

Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (85.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Scholz sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurden zunächst zahlreiche Urlaubsgesuche be⸗ willigt. Dem Abg. Witzlsperger jedoch, welcher einen vier⸗ wöchentlichen Urlaub ohne jede Begründung nachsuchte, wurde derselbe verweigert.

Hierauf setzte das Haus die dritte Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betr. die Krankenversicherung der Ar⸗ beiter, fort.

Das Haus begann die Spezialdiskussion, und zwar wur⸗ den die §§. 1, 1 a. und 2 gemeinsam diskutirt. Dieselben lauten nach Beschlüssen in Ieeisse Lesung:

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Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind

1) in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn⸗ und Binnendampfschiffahrtsbetriebe, auf Werften und bei Bauten, 2) im Handwerk und in sonstigen nicht im §. 2 aufgeführten stehenden Gewerbebetrieben,

3) in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft ꝛc.) bewegte Trieb⸗ werke zur Verwendung kommen, sofern diese Verwendung nicht ausschließlich in vorübergehender Benutzung einer nicht zur Betriebs⸗ onlage gehörenden Kraftmaschine besteht,

sind, sofern nicht die Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorüber⸗ gehende oder durch den Arbeitsvertrag im Voraus auf einen Zeit⸗ raum von weniger als einer Woche beschränkt ist, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes gegen Krankheit zu versichern.

Betriebsbeamte unterliegen der Versicherungspflicht nur, wenn ihr Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt sechs zwei drittel Mark für den Arbeitstag nicht übersteigt.

Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Tantièmen und Naturalbezüge. Der Werth der letzteren ist nach Ortsdurchschnittspreisen in Ansatz zu bringen.

. 1 a.

Die Vorschriften des §. 1 finden auf die in der Land⸗ und Forstwirthschaft gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen mit Ausnahme des Gandes Anwendung, soweit dieselbe nicht durch

Beschluß einer Gemeinde für ihren Bezirk oder eines weiteren Kom⸗ munalverbandes für seinen Bezirk oder für Theile desselben ausge⸗ schlossen wird. Dieser Beschluß bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde für ihren Bezirk, oder eines weiteren Kommunalverbandes für seinen Bezirk oder Theile desselben, kann die Anwendung der Vorschriften des §. 1 erstreckt werden:

ö1) auf diejenigen in §§. 1, 1a. bezeichneten Personen, deren Beschäͤftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende oder durch den Arbeitsvertrag im Voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist,

2) auf Handlungs⸗Gehülfen und ⸗Lehrlinge, Gehülfen und Lehrlinge in Apotheken,

3) auf Personen, welche in anderen als den im §. 1 bezeich⸗ neten Transportgewerben beschäftigt werden,

4) auf Personen, welche von Gewerbtreibenden außerhalb ihrer Betriebsstätten beschäftigt werden,

.5) auf selbständige Gewerbtreibende, welche in eigenen Be⸗ triebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbtrei⸗ bender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeug⸗ nisse beschäftigt werden (Hausindustrie).

Die auf Grund dieser Vorschrift ergehenden statutarischen Bestimmungen und Anorbnungen müssen neben genauer Bezeichnung derjenigen Klassen von Personen, auf welche die Anwendung der Vorschriften des §. 1 erstreckt werden soll, Bestimmungen über die Verpflichtung zur An⸗ und Abmeldung, sowie über die Verpflichtung zur Einzahlung der Beiträge enthalten.

„Sie bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungs⸗ behörde und sind in der für Bekanntmachungen der Gemeinde⸗ behörden vorgeschriebenen oder üblichen Form zu veröffentlichen.

Hierzu lagen mehrere Anträge vor: 1.) vom Abg. Dr. Hammacher:

Der Reichstag wolle beschließen:

iinn §. 1 a.: die Worte „mit Ausnahme des Gesindes“ wegen

des in §. 4 gewählten Ausdrucks zu ersetzen durch die Worte: „mit Ausnahme der Dienstboten“;

in §. 2 Absatz 2:

die Worte „und Anordnungen“ in Konsequenz der im Ein⸗ pen des Paragraphen beschlossenen Aenderung der Vorlage zu reichen.

2) vom Abg. Frhrn. von Hertling:

Der Reichstag wolle beschließen:

I. den §. 1a. zu streichen; II. in 8

v. 2

1) Zeile 6 von oben die Ziffer 1a. zu streichen, 2) nach Nr 5 als Nr. 6 einzufügen: auf die in der Land⸗ und Forstwirthschaft beschäftigten Arbeiter; 3) von den Abgg. Dr. Gutfleisch und Dr. Paasche: Der Reichstag wolle beschließen:

I. 1) zu §. 1 als Nr. 4 hinzuzufügen:

4. „in der Land⸗ und Forstwirthschaft, jedoch mit Ausnahme des Gesindes“;

22) in §. 1a die Worte „auf die in der Land⸗ und Forstwirth⸗ schaft gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen mit Aus⸗ nahme des Gesindes“ zu streichen und in Zeile 4 hinter „nicht“ die Worte zu setzen: „bezüglich einzelner oder aller in §. 1 ge⸗ nannten Kategorien von Personen“, demgemäß den §. la. wie folgt zu fassen:

. DDie Vorschriften des §. 1 finden Anwendung, soweit dieselbe nicht bezüglich einzelner oder aller in §. 1 genannten Kategorien von Personen durch Beschluß einer Gemeinde für ihren Bezirk oder eines weiteren Kommunalverbandes für seinen Bezirk oder für Theile desselben ausgesch ossen wird. Dieser Beschluß bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde“;

3) in §. 2 Nr. 1 Zeile 1 das Allegat „1 a.“ zu streichen; 4) von den Abgg. Dr. Hammacher und Dr. von Kulmiz

und Gen.:

Der Reichstag wolle beschließen: . „Im §. 1 Absatz 1 Nr. 2 die Worte „nicht im §. 2 auf ge⸗ führten“ zu streichen,

dagegen im Schlußsatze des ersten Absatzes zwischen den Worten „sind“ und „sofern“ einzufügen: „mit Ausnahme der im §. 2 unter Ziffer 2 bis 4 aufge⸗

2

führten Personen“.

5) von den Abgg. Dr. Hirsch und Gen.:

Deer Reichstag wolle beschließen: 8 In §. 1 a den Schlußsatz wie folgt zu WVW“ „Dieser Beschluß bedarf der Zustimmung derjenigen Gemein⸗ den, in deren Bezirk die bezeichneten Arbeiter ihren Aufenthalt haben, und der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.“

Ferner lagen folgende handschriftliche Anträge der Abgg.

Dr. Hammacher u. Gen. vor:

a. Für den Fall der Aufrechterhaltung des §. la. demselben folgenden Zusatz zu geben: Von der Versicherung bleiben jedoch befreit solche Personen der vorbezeichneten Art, welche ohne besondere Gegenleistung für den Fall der Krankheit gegen ihre Arbeitgeber einen Anspruch entweder auf Fortgewährung des Lohnes oder auf Leistungen haben, welche ihrem Ertrage nach mindestens denjenigen Leistungen entsprechen, welche die Ortskrankenkassen gewähren.

b. Für den Fall der Streichung des §. 1ℳ. gemäß dem Antrag dirsch im §. 10 Absatz 1 die Worte bis zu „2 % des üblichen

agelohnes“ zu streichen und in den §§. 13, 14, 15a. die Zahl 100 auf 50 herabzusetzen. 8 Der Abg. Frhr. von Hertling erklärte, daß der Gesetz⸗ entwurf ein erster Schritt in der Regelung der Armenpflege sei, dem noch andere Schritte folgen würden. Dem Ar⸗ beiter müßten gesetzliche Anspruͤche auf Unterstützung gegeben werden. Das Ziel, das hier erstrebt

werde, sei eine normale Gestaltung der industriellen