1883 / 126 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Der Abg. Richter bemerkte: Er habe nicht gesagt, was der Geheime Rath Bödiker behauptet habe, habe dem⸗ selben auch nicht die Absicht untergelegt, die Rede eines Abgeordneten zu unterbrechen. Wenn der Geheime Rath Bödiker seine auf Art. 9 der Verfassung bezügliche Bemerkung übrigens ohne Anweisung des Reichskanzlers gemacht habe, so sei sie überhaupt interesselos für ihn geworden.

Der Antrag Baumbach wurde abgelehnt, der Antrag von Schalscha wurde dagegen fast einstimmig angenommen; die Nummer 2 des §. 57 b. erhielt demnach die Fassung dieses Antrages.

Ueber den Antrag Ackermann wurde in namentlicher Ab⸗ stimmung entschieden. Das Resultat der Abstimmung war die Annahme des Antrags mit 169 gegen 143 Stimmen. Der §. 57 b. wurde mit dem Zusatz Ackermann angenommen.

§. 58 lautet nach den Beschlüssen in zweiter Lesung:

Der Wandergewerbeschein kann zurückgenommen werden, wenn sich ergiebt, daß eine der im §. 57 Ziffer 1 bis 4, §. 57 a. oder §. 57 b. bezeichneten Voraussetzungen entweder zur Zeit der Er⸗ theilung desselben bereits vorhanden gewesen, der Behörde aber unbekannt geblieben, oder erst nach Ertheilung des Scheines ein⸗ getreten ist.

Der Abg. Dr. Baumbach beantragte den §. 58 zu streichen. Sein Hauptbedenken gegen den Paragraphen sei, daß der Wandergewerbeschein über Kreuz zurückgenommen werden solle. Eine andere Behörde als die, welche den Schein ausgestellt habe, solle also denselben zurücknehmen dürfen. Die Annahme dieser Bestimmung würde eine Abänderung des Reichs⸗Preß gesetzes involviren und eine Aenderung dieses Prinzips möchte er nicht anstreben.

Hierauf nahm der Bundeskommissar Geheime Regierungs⸗ Rath Boediker das Wort:

Meine Herren! Neben der Preßfreiheit und dem Preßgesetze kann diese Bestimmung sehr wohl bestehen. Das Preßgesetz greift nicht in die Details dieser Bestimmungen ein, es handelt sich lediglich um das Gewerbe im Umherziehen. Ich erlaube mir zu bemerken, daß die fragliche Bestimmung, wie ich schon so oft hervorgehoben habe, von städtischen Magistraten beantragt worden ist Ich kann Ihnen den Bericht von einem solchen Magistrat vorlesen, wenn Sie ihn hören wollen, er stammt aus der eigenen Nachbarschaft des Herrn Vorredners.

Wir vermissen sodann in dem bezeichneten Abschnitte der Gewerbeordnung eine Bestimmung darüber, daß und aus welchen Gründen die durch Legitimationsschein ertheilte Erlaubniß zum Gewerbebetriebe im Umherziehen zurückge'zogen werden kann, was insbesondere gerechtfertigt erscheint, wenn einer der im § 57 unter Nr. 1 bis 4 erwähnten Gründe nach Ausfertigung des Legiti⸗ mationsscheines eingetreten ist. Diese Legitimationsscheine werden allerdings nach §. 60 nur für das Kalenderjahr ausgefertigt. CEs kann liich jedoch erfahrungsmäßig recht wohl fügen, daß

schon kurz nach Beginn des Kalenderjahres und nach Ausfertigung des für dasselbe erbetenen Legitimationsscheines ein Grund eintritt, welcher die Versagung dieses Scheines gerechtfertigt haben würde.

Die zuständige Behörde darf aber die einmal ertheilte Erlaubniß

nicht zurücknehmen, sie muß ruhig warten, bis das Kalender⸗

jahr abläuft, und ist dann erst in der Lage, die von Neuem erbetene

Erlaubniß zu versagen, wenn die Umstände ohne Weiteres dazu

ermächtigen.

Diese Lücke m unseres Erachtens ausgefüllt werden,

das Wort „muß' ist in dem Bericht selbst unterstrichen da eine analoge Anwendung der §§. 40, 53 und 54 der Gewerbe⸗

Grunde gelegten Anschläge, Zeichnungen, allgemeinen und speziellen Bedingungen liegen bei unserem Bureau⸗Vorsteher während der Dienststunden zur Einsicht aus und werden auf Verlangen gegen frankirte Einsendung von 1 10 für die Bedingungen bezüglich der Zimmerarbeiten, und 1 10 für die bezüglich der Tischler⸗, Schlosser⸗ und Glaserarbeiten von demselben übersandt werden. 2 Blatt Zeichnungen können ebenfalls, soweit der Vorrath reicht, gegen frankirte Einsendung von. 2 abgegeben werden. Halberstadt, im Mai 1883. Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt.

2) Die Rechtsnachfolger der Hypothekengläubiger Rosalie Piechowiak, verehelichten Kromkowska, Eli⸗ sabeth Mezydlo und Josef Korczicka werden mit ihren Ansprüchen auf: 1 a. die Hypothekenpost von 10 Thlr. = 30 nebst 5. % Zinsen Abfindung, eingetragen für die Rosalie Piechowiak, verehelichte Kromkowska in Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs des dem Rittergutsbesitzer Constantin v. Dziembowski gehörigen Grundstücks Kludzyn Blatt 4 aus dem Ueberlastungsvertrage vom

10. November 1860 92. . auf Grund der Erbeslegiti⸗

8. Mai 1862, mationsatteste vom 7. September 1867 und 5. Fe⸗ bruar 1868 und aus dem Erbrezesse vom 4. Februar 1868 zufolge Verfügung vom 18. September 1863, b. die Hypothekenposten von: 20 Thlr. 17 Sgr. 8 Pf. = 61,78 Muttererb⸗ wFegr. theil, eingetragen für die Elisabeth Mendlo in Ab⸗ Berichtigung theilung III. Nr. 1 des Grundbuchs des dem Eigen⸗ Ihs per Ffhe ifi hes 1... 88 b e. thümer Casimir Stefanski gehörigen Grundstücks öffentlichen Kündigung der Hommerschen. Dochanowo Blatt 3 aus dem am 15. Oktober 1834 Landschaft in Nr. 124 muß bei den zur L garzahlung genehmigten Erbrezesse über den Nachlaß des Ni⸗ gekündigten P fondbriefen 6 5 colaus Mezydlo, zufolge Verfügung vom 1. Septem⸗ vartements à 23380 die. Nr. hinter 25385 nicht ber 1837, und 35386 sondern 25 6 heißen. 24 Thlr. = derung, eingetragen für

lung III. unter Nr. 4 auf Grund des Ab⸗ tretungsvertrages vom 4. Dezember 1840 ein⸗ getragenen, ursprünglich von Johann Boczian verschuldeten, und nun baar zur Hebung ge⸗ langten Restkaufgelder von 56 Thlr. 15 Sgr. oder 169 50 ₰, t 1 der Justizrath Stolterfoth'’schen Spezialmasse, bestehend aus der für Justizrath Stolterfoth in Königsberg in Abtheilung III. unter Nr. 10 auf Grund des Mandats vom 25. September und der Requisition des Prozeßrichters vom 30. Dezember 1865 eingetragenen 1 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. rechtskräftige Forderung und 1 Thlr. 14 Sgr. Kosten, welche im vollen Be⸗ trage von 10 28 baar zur Hebung ge⸗ kommen sind,

) der Gottlieb Czialla'schen Spezialmasse, be⸗ stehend aus 93 44 ₰, welche auf die in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 11 auf Grund der notariellen Schuldurkunde vom 6. September 1862 für den Wirth Gottlieb Czialla in Klein Przesdzink eingetragene, mit 6 Prozent verzins⸗ liche Darlehnsforderung von 100 Thlrn. baar zur Hebung gelangt sind,

ausgeschlossen. Willenberg, den 21. Mai 1883. Königliches Amtsgericht. II.

Landgericht Hamburg.

Oeffentliche Zustellung.

Der Maurermeister C. Ecke, Borgeschstraße 47, Hs. 3, zu Hamburg wohnhaft, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Sonnenkalb, klagt gegen den Bauunter⸗ nehmer Friedrich Treffurth, früher Nagelsweg 37 zu

Hamburg wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem Baukontrakt, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung einer fälligen Garantiesumme von 500 nebst Zinsen und Pro⸗ zeßkosten, und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils gegen Sicherheitsleistung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg auf

den 17. Oktober 1883, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 8

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 29. Mai 1883. 8

1 O. Mangelsdorff,

Gerichtsschreibergehülfe des Landge ichts . Civilkammer V.

1494] Aufgebot. 1

Die Firma Riekmann & Dyckhoff in London hat das Aufgebot der Prima und Sekunda der von der⸗

selben, d. d. London, den 3. August 1882, an eigene Ordre ausgestellten, von Theodor Zinck in Leipzig asceptirten und am 26. Oktober 1882 bez. am

11. November 1882 zahlbar gewesenen Wechsel über 1460 75 und resp. 1451 40 beantragt.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spä⸗

testens in dem auf 3

den 13. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 119, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden

und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Leipzig, den 28. Dezember 1882.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung II. ͤiͤ“

[24130]2 F dahier

Aufgebot. 2) den Kaufmann Simon Weilburg in Fulda Der Gutsbesitzer Mar Hornewann zu Daemelow die Liegenschaften Bornheimer Gemarkung hat rüchsichtlich des Fol. 13 des Hyvothekenbuchs Gew. XV. 1. Nr. 33 und Gew. XV. 1. Nr. 33 a. für Daemelow unterm 16. Juli 1835 für die Wischer⸗ für zusammen Achtzehntausend Mark verpfändet schen Kinder, deren Kurator der Pensionär Schultze hat, wird für kraftlos erklärt.

auf Woosmer gewesen, ante lineam zu 4 ½ % Zin⸗ Verkündet am 25. Mai 1883.

sen eingetragenen Postens von 1450 Thlr. Nr. 2/3 Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

oder jetzt 5075 ℳ, welcher Posten auch Fol. 39 ——

des Hypothekenbuchs über die Güter Rubow und [242121 Im Namen des Königs! Alt⸗Schlagsdorf verzeichnet ist, und bezüglich dessen —— Auf den Antrag des Handelsmünns Friedrich auf Antrag des damaligen Eigenthümers von Dae⸗ August Richter zu Neu⸗Doebern erkennt das Königl. melow vom 12./16. Mai 1873 eine Vormerkung zu Amtsgericht zu Calau durch den Amtsrichter Dr. Hypothekenbuch eingetragen ist, nunmehr den Erlaß Geppert für Recht:

des Mortifikationsproklams nach §. 23,1 Abs. 2 der Das Hypothekendokument über 200 Thaler ver⸗ revidirten Hypotheken⸗Ordnung für Landgüter vom zinslich zu vier Prozent eingetragen aus der 18. Oktober 1848 beantragt. Obligation vom 9. Juni 1852 zufolge Ver⸗ 1)

In Deferirung dieses Gesuchs werden alle Die⸗ fügung vom 12. Mai 1855 für den Kossäthen

jenigen, welche an das oben bezeichnete Intabulat Mathes Magister zu Neudoebern in Abthei⸗ 2) von jetzt 5075 Ansprüche geltend machen zu ung III. Nr. 1 des dem Handelsmann Fried⸗ können vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche rich August Richter zu Neudoebern gehörigen

Antrag hätte ich selbst bei Beginn der Abstimmung noch, wenn ich geahnt hätte, wie die Dinge laufen würden, das Wort ergreifen müssen. Meine Herren, wäre es gegen den Wortlaut und Geist des Art. 9 der Verfassung gehandelt gewesen, wenn gegenüber cinem 12 chen Antrage in letzter Lesung, im letzten Moment noch, von hier aus gesagt wäre: meine Herren! Sie sind im Begriff ich will nicht sagen, cine Thorheit zu begehen, das wäre zu viel gesagt, ich sage das ja nicht aber es ist doch wenigstens kein kluger Schritt, in ein Gesetz eine Bestimmung hineinzubringen für ein Land, für das dieses Gesetz gar nicht bestimmt ist. Gerade in einem solchen Falle wäre ein Wortergreifen auf Grund des Art. 9 der Verfassung selbst noch im letzten Moment durchaus am Platz gewesen, und jeder, dem an der sachlichen Förderung der Dinge liegt, mag er rechts oder links stehen, würde haben sagen müssen: das war verständig von dem Vertreter der verbündeten Regierungen, daß er darauf auf⸗ merksam machte, wenn auch in diesem wenig üblichen Augenblick. Also ich wiederhole: die Punkte, die ich hervorgehoben habe, beweisen, daß Art. 9 der Verfassung, wenn ich eventuell zu §. 57 b. Ziffer 2

ergriffen haben, wenn ein Abgeordneter redet; einen solchen mög⸗ lichen Fall zu konstruiren, bin ich mit meiner Phantasie augenblick⸗ lich nicht in der Lage. Ob ein solcher Fall möglich ist, weiß ich nicht. Die Phantasie ist überhaupt an diesem Tisch weniger vertre⸗ ten, als die Rücksicht auf das nüchterne Recht, und Phantasien, wie die von dort aus (links) ausgesprochenen: wie soll es werden, wenn auf einmal sämmtliche Vertreter der verbündeten Regierungen gleichzeitig das Wort ergriffen? als wenn wir so eine Kohorte von Vertretern wären (große Heiterkeit, oho! links, sehr gut! rechts) solchen Phanta⸗ ssien können wir nicht folgen. Meine Herren, mit soviel Phantasie sind wir nicht ausgestattet, das ist auch nicht nothwendig. Wir halten uns an das Gesetz, und wenn wir auch nicht lediglich mit dem Ver⸗ stande arbeiten, sondern auch mit dem Herzen bei der Sache sind das sind wir sicher; denn der Verstand allein ist nüchtern und kalt so geht doch mit uns niemals die Phantasie durch, und wir würden niemals so phantastische Auslegungen des Art. 9 der Verfassung, wie sie der Hr. Abg. Braun vorgestern hier als möglich hingestellt hat, eintreten lassen. Aber das ist noch das wenigste. Der Herr sah sich gemüßigt zu sagen: „wenn der das Wort ergriffen hätte bei Beginn der Abstimmung, von mir Here hier erklärt, er würde in dem vo liegenden Falle eventuell sogar vollkominen gewahrt gewesen wäre, und daß ich eben zum Besten am Beginne der Abstimmung das Wort ergriffen haben, so wäre des Landes gehandelt hätte, wenn ich da Kraft des Art. 9 das Wort ja damit der Konflikt da, und er würde nicht s sprechen, ohne mit dem ergriffen und einen für die Vorlage verhängnißvollen Beschluß ab⸗ si haben, ohne dessen Autorisa- gewandt hätte.

Konflikt⸗

12239861

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffeutlichen Papieren.

dessae⸗

72 ℳ, rechtskräftig erstrittene For⸗ den Schuhmacher Josef Skorczrcka in Schubin in Abtheilung III. Nr. 2 desselben Grundstücks aus dem Erkenntniß vom

24125 8 8,2 Ban⸗Gesellschaft Alexandra⸗ Stiftung. Für das Jahr 1882 sind folgende Aktien unserer Gesellschaft durch das Loos zur Amortisation be⸗ [24197] Im Namen des Königs! stimmt worden: b Auf den Antrag des Kaufmanns Emil Nathan 74 80. 86. 9. Rosenthal zu Frankfurt a. M. erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Franksurt a. M. durch den Amtsrichter Dr. von Welling für Recht: Die dem hiesigen Kaufmann Emi! Nathan Rosenthal ertheilte Urkunde copia authentica über die in dem amtlichen Hypothekenbuche des vormaligen Land⸗Justizamts zu Frank⸗ furt a. M. Tom. XVIII. Seite 112 Num⸗ mer 4191 eingetragene Hypothek vom 8. Fe⸗ bruar 1879 inhaltlich deren der Oekonom Georg Jamin zu Heddernheim mit Zustimmung seiner Ehefrau Katharina, geb. Jamin, an 1) den Kaufmann Emil Nathan Rosenthal

107.

51 55.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Berlin. Ver⸗ pachtung der Bahnhofs⸗Restauration zu Wol⸗ gast. Die Restauration auf dem Bahnhofe zu Wolgast soll vom 1. Juli 1883 ab verpachtet werden. Die für die Verpachtung festgestellten Be⸗ dingungen sind von unserem Bureauvorsteher Hintz hier, Lindenstraße Nr. 19 I. gegen portofreie Ein⸗ sendung von 55 zu beziehen. Pachtgebote, welchen Führungsatteste und eine kurze Lebensbeschreibung der Bewerber beizufügen, sind uns bis zum Sonn⸗ abend, den 9. Juni 1883, portofrei mit der Auf⸗ schrift: „Pachtgebot auf die Bahnhofs⸗Restauration zu Wolgast“ einzureichen. Stettin, den 23. Mai 1883. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt Stettin⸗Stralsund.

25. Februar 1854 und auf den Antrag des Prozeß⸗ richters zufolge Verfügung vom 15. September 1854, Nr. 17. 20 99. 41. ausgeschlossen. 8 121. 123. 126. 150. 153. 185. 202 209. 236 3) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden 11“ 274. 388 308. 340. 343. 375. den Antragstellern auferlegt. b 1““ 409. 440. 447, 448. 459. Wongrowit, den 19. Mai 1883. 5 485 8 * 513. 316: 5 530. 320. Königliches Amtsgericht 473. 485. 503. 5 513. 516. 11“ 541. 560. 582. 585. 591. 623. 629. 665. 669. 705. 707. 797. 798. 811. 827. 845. 867. 870. 881. 886. 900. 909. 920. 929. 944. 946. 950. 962. 965. 966. 973. 975. 987. 1000. 1005. 1014. 1024. 1032. 1036. 8 Die Inhaber der gezogenen Aktien werden ersucht, den Baarbetrag von 300 per Aktie gegen Aus⸗ lieferung der Letzteren und der noch nicht fälligen Dividendenscheine im Bureau des Schatzmeisters der Gesellschaft, Herrn General⸗Consul Banquier F. Borcardt, Französische Straße Nr. 32 (Firma 57 b. 2 M. Borchardt jun.), in der Zeit vom 1. bis 31. Oktober d. J. (§. 26 des Statuts) in den Ge⸗ schäftsstunden täglich von 9 bis 12 Uhr in Empfang zu nehmen. Für diejenigen Aktien, welche nicht ab⸗ gehoben werden, treten die Folgen ein, welche die §§. 27 und 29 des Gesellschaftsstatuts bestimmen. Berlin, den 1. Juni 1883.

Curatorium der Alexandra⸗Stiftung. Krokisius. Hesse.

Herrn Reichskanzler sich benommen zu b b

nion; man sieht, wie der Herr Reichskanzler auf den Konflikt hin⸗ Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, die

steuert.“ (Abg. Richter (Hagen): Das letztere habe ich nicht gesagt!) sorge des Abg. Richter beunruhige ihn wenig. Auch befinde (Zuruf rechts; mit den Haaren herbeizieht.) Er sagte ae: wie sich ja die Reichsregierung durchaus auf dem Boden des der Reichskanzler den Konflikt an den Haaren herbeizieht: also nicht Art. 9 der Verfassung, und gerade der Ab Richter stehe in bloß darauf los steuert, sondern sogar noch mehr; denn wer Wiß lnb ge uX“ lin ehe im steuert, zieht nicht. Meine Herren, hierauf habe ich ein Doppeltes Widerspruch zur Verfassung. Die Herren links lebten ja zu erwidern. Die Hauptsache ist die, daß ich nicht die Ehre eigentlich in beständigem Konflikt mit der Regierung. Er bitte gehabt habe, mit dem Herrn Reichskanzler über diese Frage ein das Haus den Antrag Ackermann anzunehmen, den Antrag Wort zu wechseln, und daß es eine willkürliche Unterstellung ist, wenn Baumbach aber abzulehnen. Der Abg. Baumbach denke bei der Herr Abgeordnete aus meinen Ausführungen Kapital schlägt seiner Vertheidigung der Hausirer j denfalls an seine Thü⸗ gegenüber einem Manne, dessen Verdienste um das Deutsche Reich so ringer Heimath, wo die Hausirer vielfach Autochthonen seien hoch stehen, daß er vor solchen Unterstellungen doch füglich geschützt Im bei weitem größten Theil des Reichs namentlich auf dem jein sollte. Ein Weiteres sage ich hierüber nicht. Meine Herren! La 4sE ber di sire icht 4b h die Verhältniss Damit ist diese Sache aber noch nicht erschöpft nach der materiellen Lande, seien aber die Hau srer nich durch ie Verhältnisse Seite hin, insofern es sich darum handelt, wie ich mich denn be⸗ wünschenswerth gemacht, sondern gewissermaßen von außen rechtigt hätte erachten können, nach Schluß der Debatte beim Be⸗ her importirt. 1 * 8

ginn der Abstimmung, was, wie ich sagte, man nicht gern⸗ thut, Der Abg. Geiger empfahl den Antrag von Schalscha. eventuel noch das Wort zu ergreifen. Ich abe ausdrücklich Dieser Antrag sei ursprünglich vom Abg. Dr. Baumbach gestellt hervorgehoben: na dem Wortlaut der Anträge, die vor⸗ worden, enthalte aber das Strafminimum von drei Monaten: liegen; war nicht zu erkennen, daß es darauf abgesehen war, den nach der Annahme der Nr. 3 des §. 57 gemäß einem Amen⸗ §. 57 b. Nr. 2 fallen zu lassen. Es hätte Veranlasung dazu vorge⸗ dement Baumbach habe der Antragsteller dasselbe zurückgezo⸗ legen, bei der zum Theil gleichlautenden Fassung des Amendements zu v. Abg von Schals b be es ter Einfüͤgn 8. 2 §. 57 Nr. 3 und des §. 57 b. Nr. 2 zu sagen, wie ich sagte: man be⸗ 88 1 ver g. von Schalscho v Einfügung 88 antragt dieses mit der Maßgabe der Streichung des § Strafminimums von 6 Wochen wieder aufgenommen. Er Diese Wendung ist nicht gebraucht worden, und ich gestehe, daß halte die Fassung des Antrages für korrekter, als den Be⸗ ich erst im Laufe der Debatte darauf gekommen bin, daß man dies schluß zweiter Lesung. Auch der Antrag Ackermann, betreffend möglicherweise im Schilde führen könne. Ich wiederhole, daß durch Vorhandensein von Kindern, werde vom Centrum accep⸗

tirt werden.

Zurufe von rechts bestritten ist, daß so etwas beabsichtigt sein könne; links aber ist nun gesagt, daß Sie es doch so machen wollen, und da Der Bundeskommissar Geheime Regierungs⸗Rath Bödiker sagte ich allerdings: wenn man über §. 57 . zur Abstimmung ge⸗ entgegnete:

schritten wäre, und der Antrag wäre gekommen: wir bitten um ge⸗ Meine Herren! Ich wollte mir nur zwei Worte erlauben in rrennte Abstimmung, und es ware die Debatte geschlossen gewesen, Bezug auf den eventuell vorliegenden Antrag des Hrn. Abg. von dann wäre ich allerdings verpflichtet gewesen, gegenüber solckem Schalscha. Dieser Antrag kann von hier aus nicht als unannehmbar Antrage, den ich nicht erwarten konnte, zu bitten, denselben abzu- bezeichnet werden, denn der Antrag bezweckt die Aufrechterhaltung des

Bekanntmachung.

der am heutigen Tage stattgehabten Aus⸗ loosung von Kreis⸗Obligationen Lauenburger Kreises sind ausgeloost und werden den Inhabern zur Rückzahlung am 2. Januar 1884 hiermit gekündigt:

A. Die Obligationen I. Emission: Litt. B. Nr. 40 125 über je 600 dNöö80

157 179 189 195 201 205 207 253 255

[24161] Bekanntmachugg. Zum Neubau eines Dienst⸗Wohnhauses hierselbst

sollen die nachbezeichneten Lieferungen und Arbeiten

in öffentlicher Submission vergeben werden:

die Lieferung von Bruchsteinen, veranschlagt

auf 475 ℳ,

die Lieferung von Hintermauernngssteinen,

veranschlagt auf 1848 ℳ,

3) die Lieferung von Verblendsteinen, veranschlagt

[23365] lehnen, denn mit der Ablehnung des §. 57 b. Ziffer 2. würde man bestehenden Rechtszustandes, indem die Worte desselben sich wörtlich Bei einen außerordentlich gefaͤhrlichen und bedenklichen Schritt gethan decken mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung und der einzige haben. Ist das ein Attentat auf die Geschäftsordnung des Reichstags Unterschied darin besteht, daß in Folge gewisser Bestrafungen noch oder ein Attentat auf die Rechte des Reichstags? Heißt das oäͤbrend Far e V Fewerbe 8 ißt der ein A. 1 8 g Heil während dreier Jahre, statt, wie es in der Gewerbeordnung heißt, nicht lediglich die Geschäfte fördern, wenn von hier aus nur während zweier Jahre die Versagung ausgesprochen werden erklärt wird: Sie stehen vor einem gefährlichen Beginnen, kann. Das ist ein kleiner Unterschied in der Richtung der Vorlage, wir bitten auf das Dringendste, diesen für uns gänzlich unerwarteten der aber auch nicht wichtig ist, und ehe auch der Antrag von

diesem

Schritt nicht vorzunehmen? Der Herr Abgeordnete hat in nicht den Schatten eines Grundes die lediglich im Interesse der Sache, um deren Licht zu stellen, gefallen sind, Umgekehrt aber ziehe ich aus diesem einzelnen Falle den Schluß, wie begründet in dem Art. 9 der Verfassung das Wort „jederzeit“ ist, denn in einem solchen Falle gerade kann es von erh daß das Wort von ergriffen wird in dem Moment, wo die letzte Schlußabstimmung fällt,

Falle durchaus meine Aeußerungen, Wichtigkeit in helles

keit sein, im Interesse des Landes,

wo es sich darum handelt, wichtige Entscheidungen zu treffen zwischen beiden Faktoren, Entscheidungen, deren Tragweite Viele im Augen⸗ Ich erinnere nur an den gestern ein Viertel vor sechs Uhr handschriftlich eingebrachten Antrag Bestimmungen des Gesetzes auch Der Antrag wurde mit einem ge⸗ Ich dachte, die Herren haben alle die erst vorgestern vertheilte Hausirstatistik zur Hand, da steht Spalte 2

lesen: in Elsaß⸗Lothringen gilt die ganze Gewerbeordnung nicht. gegen Annahme nach der demselben be⸗ zu rechnen war, aber auch gegen diesen Kohorte zu bezeichnen.

blicke vielleicht nicht einmal übersehen.

Kablé und Genossen, daß gewisse in Elsaß⸗Lothringen gelten sollen. vwissen Halloh entgegengenommen.

habe mich bem blé zu sprechen, auf dessen teten Aufnahme nicht

nicht bemüßigt gesehen,

gehabt, diese Schalscha ganz abgelehnt würde gehüabl, 90 8 so aufzubauschen. 2 Jahre herunterzuseten,

Geiger angeführten Gründen wied NVE“ gesichts der durch den Antrag Ba eblicher Wichtig⸗ 3

hier aus trügern

daß eventuell wenigstens der Ant Ihrerseits angenommen werde, in

der zweiten Lesung stehen zu b

Der Abg. Dr. Braun es sei ihm nicht eingefallen

Antrag 1 8 Bemerkung die hohe Versamml

den

vom geltenden Rechte, möchte ich bitten, lieber auch noch die 3 Jahre n 2 um dann wörtlich das geltende Recht der Gewerbeordnung wieder herzustellen.

den zahlreichen mit 6 12 Wochen bestraften Dieben, Hehlern, Be⸗ 1 u. s. w. den Wandergewerbeschein zu versagen, wir mit dem Antrage Baumbach nicht auskommen würden. Ich bitte deshalb, wenn nicht der Beschluß der zweiten Lesung aufrecht erhalten wird,

Abänderung der 3 Jahre in 2 Jahre. Der Abg. von Kleist⸗Retzow dagegen bat, primo loco bei

Die Diskussion wurde geschlossen. 8 verwahrte sich dagegen persönlich,

wegen dieser geringen Abweichung

Aus den von dem Hrn. Abg. erhole ich aber nochmals, daß an⸗ umbach intendirten Unmöglichkeit,

zunehmen. wollen.

rag von Schalscha als Minimum durissimum eventum selbst unter

leiben.

mit seiner gestrigen harmlosen ung des Bundesraths als eine

ordnung nicht statthaft erscheint.

Dieser Bericht steht nicht vereinzelt da extenso verlesen, weil er den für die Vorlage sprechenden Haupt⸗ grund präzis aufführt der Magistrate auf diese Lücke aufmerksam gemacht worden.

.. Uebrigens beziehe ich mich in dieser Beziehung auch auf das, was ich in der zweiten Lesung gesagt habe, und bitte Sie, den §. 58 an⸗

ich habe ihn hier in

und wir sind gerade durch die Berichte

Der Bericht steht den Herren zur Verfügung, die ihn einsehen

Der Antrag Baumbach wurde hierauf abgelehnt und §. 58 unverändert angenommen.

Ebenso wurden die gewerbe handelnden unverändert nach den Beschlüssen in zweiter Lesung an⸗ genommen.

Hierauf Freitag 11 Uhr.

übrigen Paragraphen des vom Hausir⸗ Art. 10 (Hausirgewerbe) §§. 59 63

vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf

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8

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Heutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich

Ureußischen Stants-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straßte Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahiung

X u. v. w. von öffentlichen Papieren.

heffentlicher

8.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken V und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. . 7. Lirerarische Anzeigen.

V 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten. beilage.

AR

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

82

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 4) Heinrich Friedrich Wilhelm Elstermeier, geboren

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Füsilier Lemke der 9. Kompagnie 3. Pommerschen Infan⸗ terie⸗Regiments Nr. 14, hat am 27. d. M., Nach⸗ mittags 3 Uhr, die Kaserne verlassen und ist bis jetzt nicht zurückgekehrt. Es liegt Verdacht der Fahnenflucht vor. Sämmtliche Militär⸗ und Civil⸗ behörden werden ergebenst ersucht, auf ꝛc, Lemke zu achten, denselben im Betretungsfalle festzunehmen, an die nächste Militärwache abzuliefern und vom Geschehenen hierher gefälligst Mittheilung machen lassen zu wollen. Stralsund, den 30. Mai 1883. Königliches Füsilier⸗Bataillon 3. Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 14. Signalement. Vor⸗ und Zunamen Friedrich Lemke. Geburtsort Gr. Mausdorf, Kreis Elbing. Regierungsbezirk Danzig. Alter vier und zwanzig Jahre. Größe 1,68 m. Religion evangelisch. Profession Arbeiter. Haare blond. Stirn niedrig. Augen grau. Augenbrauen dunkelblond. Nase klein. Mund etwas groß. Bart keinen. Zähne vollständig. Kinn rund. Gesichtsbildung rund. Natur schmächtig. Besondere Kennzeichen: Auf einem Arm blaue Einstiche in Form eines Lorbeer⸗ kranzes, worin die Buchstaben F. L. 3. Pom. Inftr. Rgts. Nr. 14 gezeichnet sind. Ausgehoben zu Stral⸗ sund, Liste E. Nr. 10 c. pro 1878. Unsicherer Dienst⸗ pflichtiger. Bei seinem Fortgehen war derselbe be⸗ kleidet mit 1 Tuchrock 4. Garnitur, 1 Tuchhose 4. Garnitur, 1 eigene Schirmmütze, 1 Paar ge⸗ lieferte Stiefel, Koppel nebst Seitengewehr, Binde 4. Garnitur.

Oeffentliche Ladung. Nachbenannte Personen: 1) Josef Heinrich Dreyer, geboren den 30. Januar 1860 zu Hamm, 2) Heinrich Josef Marx Karthaus, geboren den 31. Mai 1860 zu Hamm, 3) Wilhelm Wenzel, geboren den 29. August 1860 zu Hamm,

den 21. April 1860 zua Niedermaßen, werden be schuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗ gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflich⸗ tigem Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufge⸗ halten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 des St.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 17. August 1883, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dort⸗ mund zur Hauptverhandlung geladen. unent⸗ schuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landrathsamt zu Hamm über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge⸗ stellten Erklärung vecurtheilt werden. Zugleich ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund vom 22. Mai 1883 auf Grund des §. 140 St.⸗G.⸗B. und des §. 326 St.⸗ Pr.⸗O. das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten mit Beschlag be⸗ legt worden, was mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, daß Verfügungen derselben über das Vermögen der Staatskasse gegen⸗ über nichtig sind. (M. 120 83.) Dortmund, den 29. Mai 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.

* Bei

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗

lläadungen u. dergl.

[24198 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 30 April sind nachbenannte Hypo⸗ thekenurkunden:

1) die Urkunde vom 29. April 1823 nebst Ab⸗

tretungsverhandlung vom 14. März 1853,

weonach im Grundbuche Band VI. Blatt 15 und Band I. daselbst für den Kolon Oppenwehe 100 Thaler Darlehn, die Schuldurkunde vom aus welcher für die

lung III. Nr. 1 des wehe eingetragen stehen, für Praftlos erklärt. Rahden, den 5. Mai 1883. Königliches Amtsgericht.

von Oppenwehe Abtheilung III. Nr. 1c. Blatt 51 Abtheilung III. Nr. 3 Weggehöft Nr. 71

26. Oktober 1829, . 6 Kinder I. Ehe des Vorbesitzers Lückemeyer 419 Thaler 2 Sgr 1 Pf. Erbgelder Band I. Blatt 453 Abthei⸗ Grundbuchs von Oppen⸗

[24211] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Die Zieglerswittwe Margaretha Biedermann von Horlachen und der als Vormund über das unehelich geborene Kind derselben, Namens „Andreas“, bestellte Wirth Johann Karl von Seibelsdorf haben gegen den ledigen, großjährigen Dienstknecht Georg Manser von Horlachen wegen Anerkennung der Vaterschaft und Alimentation beim K. Amts⸗

zu diesem Kinde gerichte Kronach Klage erhoben und beantragt: Manser

zur Anerkennung der Vaterschaft des von Margaretha Biedermann am 19. November u. 4 1882 unehelich geborenen und auf den Namen „Andreas“ getauften Kindes, Bezahlung eines jährlichen Alimentationsbeitrages von 30

Das K. Amtsgericht Kronach hat von Amtswegen neuerlichen Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache auf

Freitag, den 13. Juli 1883, Vormittags 8 Uhr, anberaumt und mit Beschluß vom 10. März l. J auf Antrag der Klagspartei bei nunmehr unbekann tem Aufenthalte des Beklagten die offentliche Zu stellung an denselben bewilligt.

Georg Manser wird zu dem anberaumten Termine unter dem Bemerken geladen, daß ihm die betreffen⸗ den Schriftstücke durch tafel zugestellt wurden.

Kronach, 30. Mai 1883.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts:

Zinke, K. Sekr.

[24210] Oeffentliche Zustellung

Der Vorstand der städtischen Sparkasse zu Anclam, vertreten durch den Geh. Justiz⸗Rath Billerbeck hier, klagt gegen den Rudolf Friedrich Ludwig Fischer in Nordamerika, als Miteigenthümer des im Grund⸗ buche von Anclam Vol. II. pag. 625 verzeichneten Grundstücks, wegen der rückständigen Zinsen zu 5 % der bei diesem Grundstücke in Abtheilung III. Nr. 3 eingetragenen 1800 für die Zeit vom 1. Januar bis ult. Dezember 1882 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 90 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen

bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre desselben, Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche

30 des seinerzeitigen Kur⸗ und

Schulgeldes, der Beerdigungs⸗ sowie

schränkten Erbrechts des Kindes, Tragung der Kosten des Prozesses zu urtheilen.

Tauf⸗ und Kindbettkosten, Bestreitung Amtsgericht zu Anelam auf etwaigen . Handwerks⸗ erlernungskosten, Einräumung des gesetzlich be⸗ sowie zur ver⸗

den 18. September 1883, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Krage, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

8

Anschlag an der Gerichts⸗

spätestens in dem auf Sonnabend, den 14. Juli d. J., Vormittags 11 ½ Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermin anzumelden und zu begründen, widri⸗ genfalls sie mit denselben auf immer werden aus⸗ geschlossen und das Intabulat Fol. 13 des Daeme⸗ lower Hypothekenbuchs für erloschen und tilgungs⸗ fähig wird erkannt werden.

Warin, den 29. Mai 1883.

Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: E. Guth, Gerichtsdiät

124209. Aufgebot.

Der am 19. März d. Js. verstorbene Büdner Joachim Heinrich Schümann zu Völckshagen hat in unterm 2. Januar 1875 vor Notar und Zeugen errichtetes und am 31. März 1883 von dem unter⸗ zeichneten Amtsgerichte publizirtes Testament hinter⸗ lassen, in welchem er seine Schwestertochter, die Soph ie Anna Dorothea Schroeder, verehelicht an den Wirthschafter Bernhard Ehlers zu Völckshagen, zu seiner Universalerbin eingesetzt hat. Die Letztere hat zur Vervollständigung ihrer Erbenlegitimation ein Aufgebot beantragt. 1

Bei dem Vorhandensein der gesetzlichen Erforder⸗ nisse für dasselbe werden demnach alle Diejenigen, welche ein gleich nahes oder näheres Erbrecht als die Extrahentin an dem Nachlaß des weiland Büd⸗ ners Joachim Heinrich Schümann zu Völckshagen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche ihre Rechte spätestens in dem vor dem unterzeich⸗ neten Amtsgerichte auf

Donnerstag, den 9. August, Vormittags 11 Uhr, b anberaumten Termine gehörig begründet und be⸗ scheinigt anzumelden, widrigenfalls die Extrahentin oder die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, die sich nach dem Ausschlußurtheil meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft eingetreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen. Ribnitz, den 28. Mai 1883. Großherzogliches Amtsgericht.

8 Zur Beglaubigung: 8 8

Der Gerichtsschreiber H's. Fiedler, Ger.⸗Diätar.

[24186] Bekanntmachung. „Durch Ausschlußurtbeil des hiesigen Gerichts vom 30. März 1883 sind die unbekannten Berechtigten mit ihren Ansprüchen an folgende Spezialmassen, welche bei der nothwendigen Subhastation des früher den Johann und Caroline Grzybek’schen Eheleuten gehörigen Grundsücks Kannwiesen Nr. 5 ge⸗ bildet sind: 1) der Catharine, Anorthe und Charlotte Boezian⸗ sschen Spezialmassen, bestehend aus den für die drei Genannten in Abtheilung III. unter Nr. 3

auf Grund des Erbrezesses vom 27. Oktober 1834, conf. 30. Dezember 1834 und 2. De⸗ zember 1835 eingetragenen und baar zur Hebung gelangten väterlichen Erbgelder von je 4 Thlr.

5 Sgr. oder 12 50 ₰, welche ursprünglich

die Marie Boczian, geborene Kowalski, ver⸗ sscschuldete, 2) der Marie Bochian'schen Spezialmasse, bestehend

Grundstücks Bd. I. Nr. 20 des Grundbuchs von Neudoebern, gebildet aus Ausfertigung der notariellen Urkunde vom 9. Juni 1852 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 12. Mai 1855, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem

Antragsteller auferlegt. Calau, den 26. Mai 1883. Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung.

Im Namen des Königs! Verkündet am 11. Mai 1883, gez. Effert, Gerichtsschreibergehülfe. 88 In der v. Dziembowski⸗ v. Moszezenski⸗Fuchs⸗ Glaser⸗Ogorkiewicz⸗Tomaszewski⸗Knopinski⸗ und Stefanski'schen Aufgebotssache, F. 37/82, cckennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Amtsrichter Baumm 8 b für Recht: 1) die Hypothekenurkunden Söe a. 49 Thlr. = 147 rechtskräftige Forderung nebst 5 % Zinsen seit dem 23. Mai 1859 und 2 Thlr. 22 Sgr. = 8,20 Kosten der Eintragung, eingetragen auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 19. Mai 1859 und der Requisition des Prozeß⸗ richters vom 7. Juli 1859 am 7. August 1859 für den Probst Josef Westphal in Gorzyce in Abthei⸗ lung III. Nr. 8 des den. Eigenthümer Casimir Stefanski gehörigen Grund stücks Dochanowo Blatt 3, gebildet aus der Hypothekenurkunde vom 7. August 1859, dem rechtskräftigen Mandat vom 19. Mai 1859 und der Requisition des Prozeßrichters vom 7. Juli 1859, 4 1 . b. 80 Thlr. = 240 nebst 5 % Zinsen Erb⸗ schalt s etnag. eingetragen aus dem Erbrezeß vom 22. Mai 1822 1 8 8 29. August 1823 am 8. März 1827 für Paul Wawrzynkiewicz in Abtheilung III. Nr. 12 des dem Kaufmann Elias Fuchs und den Benjamin und Terese, geborene Salamon, Reinhold’schen Ehe⸗ leuten gehörigen Grundstücks Mietschisko Blatt 34, in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Handelsmann J. Glaser gehörigen Grundstücks Mietschisko Blatt 11, in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Bürger Ignatz Ogorkiewiecz gehörigen Grundstücks Mietschisko Blatt 72, in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Bür⸗ ger Leo Tomaszewski gehörigen Grundstücks Miet⸗ schisko Blatt 90, in Abtheilung III. Nr. 3 und resp. Nr. 1 der dem Bürger Simon Knopinski ge⸗ hörigen Grundstücke Mietschisko Blatt 91 und Blatt 64, gebildet aus dem Oößortes vI; 8. März 1827 und dem Erbrezeß vom h Aug. 1823. . 31 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. 95,13 Zins⸗ rückstand und 37 Thlr. 15 Sgr. = 112,50 Ent⸗ schädigung für nicht geleistete Baufuhren, zahlbar in halbjährlichen Raten zu George und Martini, jedes⸗ mal mit 2 Thlr. 15 Sgr. = 7,50 ℳ, eingetragen aus dem Erbvergleich vom 15. Mai 1850 am 20. November 1850 auf den Antheil der Wovyciech und Antonina Toptalaschen Eheleute für den Guts⸗ besitzer M. v. Moszezenski zu Brudzyn, in Abthei⸗ lung III. Nr. 4 und resp. Nr. 5 der dem Ritter⸗ gutsbesitzer Johann v. Moszezenski auf Slembowo gehörigen Grundstücke Brudzyn Blatt 12 resp. Blatt 15, gebildet aus dem Hypothekenschein vom 30. November 1850 und dem Erbrvergleich vom 15. Mai 1850,

[24187]

aus den für die Marie Boczian in Abthei⸗

werden für kraftlos erklärt.

auf 864 ℳ, 1 4) die Lieferung von gelöschtem Kalk, veranschlagt auf 480 ℳ, 5) die Ausführang der Erd⸗ und Maurer⸗ arbeiten, veranschlagt auf 2396 ℳ, die Ausführung der Zimmerarbeiten, anschlagt auf 2242 ℳ, die Ausführung der Schlosser⸗ und Schmiede⸗ arbeiten, veranschlagt auf 397 ℳ, die Ausführung der Steinmetzarbeiten, ver⸗ anschlagt auf 724 Die Bedingungen, der Kostenanschlag und die Zeichnungen sind in unserem Amtslokal einzusehen, woselbst versiegelte, mit entsprechender Aufschrift versehene Offerten bis zum 8. Juni cr., Vor⸗ mittags 11 Uhr, entgegengenommen werden. Die Bedingungen liegen auch auf dem „Berliner Baumarkt“, Wilhelmstraße 92/93, zur Einsicht aus. Brandenburg (Havel), den 29. Mai 1883. Königliches Proviant⸗Amt.

ver⸗

Die Lieferung von 127 320 Tonnen Lokomotiv⸗ kohlen für die uns unterstellten Bahnstrecken während der Zeit vom 1. Juli Il. J. bis 30. Juni 1884 soll in öffentlicher Submission vergeben werden. Die allgemeinen und besonderen Lieferungsbedingungen sind auf unserem Materialien⸗Bureau, Hedderich⸗ straße 67/69 hierselbst, einzusehen und können auch gegen portofreie Einsendung von 70 von dem ge⸗ nannten Bureau bezogen werden.

Die Angebote sind vportofrei und versiegelt mit der Aufschrift „Angebot auf Lokomotivkohlen“ versehen, bis S

h“

zum Submissionstermin Montag, den 11. Juni I. J., Vormittags 10 Uhr, 1 an unser Materiaälien⸗Bureau einzu reichen. Frankfurt a. M. Sachsenhausen, den 19. Mai 1883. Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Submission auf Lieferung von Uniformen: 1) auf Lieferung von Uniformmaterialien, als: Calmuk, Düffel, blaue, graue und orangefarbene Tuche, Molton, Biber, Futterstoffe, Dienstab⸗ zeichen ꝛc. ꝛc., 2) auf Anfertigung von Uniform⸗ stücken, als Caputzen, Paletots, Röcke, Hose, Mützen, 3) auf Lieferung fertiger Uniformstücke einschließlich der Materialien. Termin am 20. Juni c., Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Materialien⸗Büreau. Die Offerten sind versiegelt und portofrei, spätestens zum oben angegebenen Termine an das Materialien⸗ Büreau, Trankgasse Nr. 49, einzureichen. Die Bedingungen können gegen Erstattung von 1.50 von dem Materialien⸗Büreau bezogen werden. Cöln, den 29. Mai 1883. Königliche Eisenbahn⸗ Direktion (linksrheinische).

Submission. Die Zimmer⸗Arbeiten, sowie die Tischler⸗, Schlosser⸗ und Glaserarbeiten zum Um⸗ resp. Erweiterungsbau des Stationsgebäudes auf Bahnhof Frose sollen vergeben werden. Offerten mit entsprechender Aufschrift versehen sind bis zum Eröffnungstermin Mittwoch, den 13. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, portofrei an uns einzusenden. Das Objekt umfaßt die, Zimmerarbeiten inkl. Materiallieferung, sowie die Tischler⸗, Schlosser⸗ und Glaserarbeiten inkl. Materiallieferung zur Her⸗ stellung von neuen einstöckigen Anbauten mit zu⸗ sammen 208 qm Grundfläche und Umbau des vor⸗

318 319

262 268 290 308 310 312 324 über je 300 Litt. D. Nr. 1 7 42 84 154 215 252 üb 150 b B. Die Obligationen II. Emission: Litt. A. Nr. 47 über 600 Litt. B. Nr. 10 27 über je 300 1 Die Rückzahlung erfolgr nur bei der hiesigen Kreis⸗Kommunalkasse gegen Ruͤckgabe des Originals der Schuldverschreibung, der dazu gehörigen, nach dem 31. Dezember 1883 fällig werdenden Coupons und des Talons. Aus früheren Ausloosungen sind bisher nicht ab⸗ gehoben die Obligationen: C. Nr. 143 187 295 301, D. Nr. 486 8 Lauenburg i. Pomm., den 19. Mai 1883. Der Kreisausschuß des Kreises Lauenburg i. Pomm. von Koeller.

92 293

[23262] Bekanntmachung. Bei der am 16. d. M. stattgehabten Ausloosang der auf Grund des Privilegiums vom 10. Septem⸗ ber 1866 ausgegebenen, seit dem 1. Januar 1883 in Gemäßheir des Allerhöchsten Erlasses vom 26. April 1882 von viereinhalb⸗ in vierprozentige konvertirten Obligationen des Aufhalt⸗Glauchower Deichverbandes sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt. C. über 600 Nr. 164 169 206 219 312.

Litt. D. über 300 Nr. 326 388 396 407 416 443 453 459 653 681.

Diese Obligationen werden hierdurch den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, die Kapitalbeträge vom 2. Januar 1884 ab bei der Deichkasse zu Grün⸗ berg i. Schl. gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen, nicht mehr zahlbaren Zinscoupons Serie III. Nr. 3 bis 16 und Talons zu erheben. Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzuliefernden Zins⸗

zurückbehalten. Vom 1. Januar 1884 ab hört die Verzinsung dieser Obligationen auf. (Zlüllichau, den 25. Februar 1883. Namens des Deichamts des Aufhalt⸗Glauchower Deichverbandes. 1 Der Deichhauptmann, Regierungs⸗Rath Kuntze.

Zinsenzahlung. Die Ein⸗ lösung der am 1. Juli d. Js. fällig werdenden Rentencouxons

der Magdeburg⸗Halberstädter *8 Eisenbahn⸗Aktien Litt. A., B. und C., sowie der Zinscoupons der Prioritäts⸗Obligationen der genannten Eisen⸗ bahn erfolgt vom 19. Juni d. Is. ab bei den Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkassen in Berlin und Magdeburg, ferner vom 19. Juni bis 21. Inli d. Js. in Berlin bei der Diskonto⸗Gesellschaft und bei Herrn S. Bleichröder, und vom 1. bis 15. Inli d. Is. in Frankfurt a. M. bei Herrn M. A. von Rothschild u. Söhne. Die Renten Coupons zu den Aktien Litt. A., B. und C. werden auch bei der Haupt⸗Seehandlungskasse in Berlin eingelöst. Magdeburg. den 29. Mai 1883. Königliche

handenen Empfangsgebäudes. Die den Arbeiten zu

Eisenbuhn⸗Direktion.

coupons wird von dem zu zahlenden Kapitalbetra ge