ded differentiell zu behandeln haben, bisher noch nicht zur näheren Erörterung gelangt. Ich glaube hiernach, daß zunächst die weitere Entwickelung abzuwarten sein wird. Namentlich wird das Resultat der spanischen Verhandlungen dafür entscheidend sein müssen, ob diese Frage in der That zur näheren Erörterung zu bringen sein wird.
Ich tann also die Frage, die der Hr. Abg. Dr. Barth bestimmt hierher gerichtet hat, ob die verbündeten Regierungen beabsichtigen. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die jetzt in dem Handels⸗ vertrage argenommene Zollermäßigung generalisirt, dahin beant⸗ worten, daß zunächst die Absicht nicht besteht, und daß die Regierungen überhaupt einen Beschluß über diese Frage noch nicht gefaßt haben, sich vielmehr die Entscheidung vorbebalten bis zu dem Zeitpunkte, wo cs entschieden sein wird, zu welchem Ende die mit Spanien schwebenden Verhandlungen führen.
Meine Herren! Nach allem möchte ich an Sie die Bitte richten: helfen Sie das nahe Verhältniß, das zwischen den beiden Reichen besteht, auch auf wirthschaftlichem Gebiete auf längere Zeit neu zu befestigen
Der Abg. von Kardorff bemerkte, der Abg. Sonnemann habe den Vertrag anders gewünscht und geäußert, eigentlich mache Deutschland mit demselben ein sehr ungünstiges Geschäst, die Herabsetzung der Zölle auf Halbfabrikate sei nicht berücksichtigt, dagegen hätte man Konzessionen gemacht, die Deutschland sehr viel Geld kosten würden. Wunderbarer Weise erwähne der mit dem Anspruch der Sachverständigkeit auftretende Abg. Sonnemann das Wesentlichste, den Spiritus, nicht, das wich⸗ tigste Interesse, das Deutschland überhaupt bei einem Handels⸗ vertrage habe. Zink halte der Abg. Sonnemann für einen unbedeutenden Artikel, während derselbe sehr stark nach Italien exportirt werde. Der Export von Baumwollen⸗ waaren, sage der Abg. Sonnemann, sei seit 1879 stabil ge⸗ blieben, obwohl doch auf die vier Monate, von denen jetzt sta⸗ tistische Nachrichten vorlägen, kein Gewicht zu legen sei, und der Export sich je nach den Jahreszeiten oft verschiebe. Aber selbst wenn der Export dieses Artikels seit 1879 wirklich stabil geblieben wäre: die Herren von der Linken hätten ja damals den Niedergang der gesammten Ausfuhr prophezeit, und thatsächlich sei sie in so gut wie allen Branchen, Glas, Papier, Eisen, Lederwaaren rapide gestiegen. Der Abg. Sonne⸗ mann habe für sich plaidirt, aber für die Rechte bewiesen. Der Abg. Barth habe sehr geschickt die Autorität des Abg. Delbrück dafür geltend gemacht, daß Deutschland gezwungen würde, nach den damaligen Verhandlungen im Reichstag jetzt diese Zollermäßigung, die jetzt Italien zugestanden sei, generell zu machen. Ja wenn der Abg. Delbrück damals Minister ge⸗ wesen wäre, und als solcher gesprochen hätte, dann würde der Abg. Barth Recht haben. Aber Ausführungen eines Einzelnen seien doch keine authentischen Interpretationen, und mit Recht habe der Staatssekretär hervorgehoben, daß Deutschland durch Generalisirung dieser Zollermäßigung namentlich für den Handelsvertrag mit Spanien in eine sehr üble Lage kom⸗ men würde. Der Staatssekretär habe hervorgehoben, daß eine Ermäßigung des Weinzolles nicht nothwendig gewesen sei, und Italien sie auch nicht beansprucht habe, in der Erkennt⸗ niß, daß damit Deutschland ein finanzielles Opfer auferlegt würde. Aber wahrscheinlich hätte sie das Gegentheil bewirkt, da mit dem Konsum die Zolleinnahme trotz der Ermäßigung wachsen würde. Er sei dafür, beim Abschluß von Handels⸗ verträgen, vielleicht auch einmal mit Frankreich und anderen Staaten, den Weinzoll als ein Objekt im Auge zu behalten, das ohne finanzielle Schädigung des Reiches dazu dienen könne, Frankreich sehr erhebliche wirthschaftliche Vortheile zu verschaffen, und er freue sich, daß Italien gegenüber diese wirthschaftlichen Vortheile Deutschland zu Theil geworden seien, namentlich der Spiritusindustrie. Seine Partei ge⸗ nehmige daher den Vertrag mit Vergnügen, ohne Ausstellun⸗ gen an demselben zu machen.
Der Abg. Dr. Frege konstatirte gleichfalls, daß der Ex⸗ port und Absatz nach Italien nach Erlaß des Zolltarifs von 1879 beständig gewachsen sei. Auch der Abg. Barth habe eine Steigerung des Exports konstatirt. Der Handelsvertrag mit Italien sei übrigens eine weitere Bürgschaft für die guten Beziehungen mit diesem Lande, und so lange der europäische Frieden gesichert bleibe, sei auch ein bestandiger Aufschwung für Handel und Industrie gesichert. Man könne daher den Vertrag nur mit Freuden begrüßen.
Der Abg. Dr. Barth bestritt dem Abg. Frege gegenüber, von dem Export überhaupt geredet zu haben. Nach seiner Ansicht sei es vielmehr undenkbar, daß der Zolltarif von 1879 dazu habe dienen können, diejenigen deutschen Industrien exportfähiger zu machen, welche zollpflichtige ausländische Roh⸗ oder Halbfabrikate verarbeiteten. Mit Vergnügen habe er übrigens aus den Bemerkungen des Staatssekretärs ent⸗ nommen, daß man hoffen könne, wenn die Verhältnisse mit Spanien geordnet seien, daß dann der erste Anfang eines Differentialzollsystems wieder beseitigt werden würde. Im Uebrigen könne er nicht zugestehen, daß es den Verhandlungen mit Spanien gegenüber von Wesentlichkeit sei, daß die Zoll⸗ ermäßigungen nicht generalisirt würden. Zu einer energischen
Retorsionspolitik habe man ganz andere Waffen nöthig, und
könne dieselben eventuell sich durch Appell an den Reichstag ja auch verschaffen. Er wolle damit übrigens einer derartigen Retorsionspolitik für seine Person keineswegs das Wort reden. Er sei Gegner jeder Retorsionspolitik, weil dieselbe nur zur 8 Shgen gegenseitigen Verfeindung der Nationen zu führen pflege. Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, der Schatzsekretär habe nicht Ursache, überrascht zu sein, daß von der linken Seite dieses Hauses kein Widerspruch gegen den Vertrag erfolgt sei. Nicht die Linke, sondern gerade die Herren von der rechten Seite seien Gegner solcher Konventionaltarife, seine Partei ihrerseits halte den heutigen Vertrag für ein freudiges Er⸗ gebniß und für ein Wiedereinlenken in die Bahnen, die er für allein richtig halte. Heute ferner hätten Dr. Frege und der Schatzsekretär die politische Bedeutung des Ver⸗ trages hervorgehoben; vor Jahresfrist habe aber der Neichskanzler behauptet, politische und Handelsbeziehungen seien gänzlich auseinanderzuhalten. Zur damaligen Zeit hätte das Deutsche Reich noch auf der thurmhohen Freundschaft mit Rußland gestanden, zu der man jetzt hoffentlich wieder zurück⸗ zukehren im Begriffe stehe, nachdem man in Deutschland vor⸗ her etwas von diesem Thurme herabgesunken sei. Damals habe der Abg. Richter verlangt, daß Deutschland in Größe dieser thurmhohen Freundschaft mit Rußland auch entsprechende handelspolitische Konzessionen von Rußland erzielen sollte. Der Reichskanzler habe bemerkt, und gewiß nicht mit Unrecht, es sei doch verboten, hier solche kommerzielle Rücksichten in die politischen Verhältnisse einmischen zu wollen. Jetzt kehre man auf diesem Punkte auch wieder zu einer Einsicht zurück, die er, Ausnahmen eingerechnet, allerdings für die korrektere halte, und er hoffe, Deutschland werde, von dieser Einsicht getragen,
ch dahin geführt werden, mit dem altverbündeten und be⸗
4
freundeten Staate Oesterreich, mit dem die Verhältnisse zu einem so traurigen Ende gekommen seien, auch wieder auf einen Fuß handelspolitischer Beziehungen kommen, welcher der politischen Nebereinstimmung entspreche. Nicht, weil Deutschland 1879 seinen Tarif so seh erhöht, habe man die Konzessionen von Italien erhalten. Italien habe einen ganz acceptablen Konventionaltarif mit anderen Staaten gemacht, es habe keine Armatur gegen andere Staaten gebraucht und als Deutschland gekommen sei, um mit Italien zu verhandeln, habe Italien gesagt, es brauche keine Konzessionen zu machen, es habe einen ganz komfortablen allgemeinen Konventional⸗ tarif; wolle Deutschland an demselben Theil nehmen, so müsse es Konzessionen machen. Das habe Deutschland ge⸗ than. Deutschland würde auch ohne seinen Tarif zu denselben Erfolgen gekommen sein. Was nun den neuen Zolltarif be⸗ treffe, so solle seine Partei vorausgesagt haben, daß mit Ein⸗ führung desselben ein großer Rückgang eintreten werde. Dagegen müsse er protestiren; so thöricht sei Niemand von seiner Partei gewesen. Er habe sogar von einzelnen Gegenständen, z. B. dem Eisen, nachgewiesen, daß durch den Zoll, durch den höheren Preis der Export habe befördert werden müssen. Nach seiner Ansicht sei auch ein Hauptfaktor für die Hebung der deutschen In⸗ dustrie der Zustand der allgemeinen Friedensberuhigung. Nehme man die Zahlen anderer Länder, England, Belgien, Amerika u. s. w., so werde man sehen, daß die Phänomene überall ziemlich gleich gingen. Er schreibe das hauptfächlich dem Frieden zu, an dem allerdings Deutschland ein hohes Ver⸗ dienst habe. Der Abg. von Kardorff habe einzelne Fragen über Wein und Spiritus angeregt. Weß das Herz voll sei, deß laufe der Mund über. Er wolle auf diese Einzelheiten nicht eingehen. Er freue sich über jede Industrie, der es gut gehe. Er freue sich auch über die guten Geschäfte der Reichs⸗ bank⸗Aktionäre. Er meine nur, was bei Aktiengesellschaften für eigene Produkte gelte, das sollte auch für die Aktionäre der Versicherungsgesellschaften gelten. Man sollte nicht die einen sequestriren wollen wegen ihrer hohen Dividenden, und die anderen wegen derselben rühmen.
Der Abg. Grad wünschte, daß im Handelsvertrag mit Spanien der Zoll für die sponischen Weine ermäßigt werde, selbst wenn diese Ermäßigung auch Italien und Frankreich zu Gute kommen sollte. Ein solches Vorgehen liege namentlich im Interesse der Reichslande.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, auch er freue sich lebhast über den Abschluß des Vertrages. Er müsse nur die Behauptung des Abg. Bamberger bestreiten, als ob in dem Vertrage ein Gegensatz zur Zollpolitik von 1879 liege. Gerade die damalige Erhöhung der Zollsätze ermögliche es, daß man gegenwärtig es in der Hand habe, ausländischen Staaten durch Ermäßigungen Konzessionen zu machen, für die man sich dann um so vortheilhaftere Aequivalente versprechen lasse. Er könne die Wirkungen des Zolltarifs von 1879 nur als günstige bezeichnen.
Hierauf schloß die erste Berathung, das Haus trat so⸗ gleich in die zweite Berathung ein.
Eine Diskussion entspann sich nur bei Art. 7, der die Tarifpositionen enthält, und zwar richtete der Abg. Dr. Buhl an die Regierung die Anfrage, ob der Vertrag mit der Tarif⸗ position bezüglich der frischen Weinbeeren auch in Ueberein⸗ stimmung sei mit der Reblauskonvention. In der letzteren seien nur Tafeltrauben in der üblichen Weise zum Trans⸗ port zugelassen, während die zur Weinbereitung bestimmten Trauben in besonderen festverschlossenen Fässern verschickt werden müßten. Eine derartige Unterscheidung sei im Handels⸗ vertrage nicht gemacht.
Sowohl der Bundeskommissar Geheime Regierungs⸗Rath Schraut, wie der Bundeskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Weymann erklärten, daß die vom Abg. Buhl gegebene Interpretation vollständig zutreffend sei. In diesem Punkt habe allein die Reblauskonvention zu entscheiden.
Der Abg. Lipke erklärte, in dem Tarif, von welchem der
Art. 7 spreche, befinde sich eine Position „Marmor, roher
oder blos behauener frei.“ Diese Position befinde sich bereits im Zolltarif von 1879, habe aber in dieser Fassung zu verschiedenen Auslegungen Veranlassung gegeben. Der Bundesrath habe in dem ersten Waarenverzeichniß auch gesägte ungeschliffene Platten als rohen Marmor und für zollfrei erachtet, in dem neueren Waarenverzeichniß dagegen als bearbeiteten Marmor für zollpflichtig anerkannt. Diese neuere Auslegung habe zu Beschwerden Veranlassung gegeben. Er frage an, ob bei Abschluß des Vertrages diese verschiedene Auslegung des Zolltarifs nicht zur Sprache gekommen und entschieden worden sei.
Der Bundeskommissar Geheime Kegierungs⸗Rath Schraut bestätigte daß in Bezug auf gesägte Platten verschiedene Aus⸗ legungen des Zolltarifs stattgefunden hätten, doch sei bei Ab⸗ schluß des Vertrages hiervon nicht die Rede gewesen.
Der Vertrag wurde in allen einzelnen Artikeln unver⸗ ändert genehmigt.
Es folgte die erste event. zweite Berathung der am 19. April 1883 mit Frankreich wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an Werken der Literatur und Kunst abgeschlossenen Uebereinkunft.
Der Abg. Rittinghausen bemängelte den in Art. 3 für „Rechtsnachfolger der Urheber“ enthaltenen Ausdruck „ayant cause des auteurs“.
Die Bundeskommissare und zwar der Geheime Legations⸗ Rath Reichardt und der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Meyer erklärten, daß derseibe Ausdruck in dem zwischen Frankreich und der Schweiz abgeschlossenen, sowie in dem im Jahre 1862 zwischen Preußen und Frankreich vereinbarten vorkomme, und zu keinerlei Bedenken Anlaß gegeben
abe. Die Literarkonvention mit Frankreich wurde in erster und zweiter Lesung ohne weitere Debatte genehmigt.
Darauf ging das Haus zur ersten event. zweiten Be⸗ rathung des Entwurss eines Gesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit.
Der Abg. Dr. Buhl erklärte, die in der Vorlage enthal⸗ tenen Vorschriften seien das einzige Mittel, um der ver⸗ heerenden Reblauskrankheit entgegenzuwirken. Wenn auch der Weinbau in Deutschland nicht so entwickelt sei wie der Frankreichs, so sei derselbe doch ausgedehnt genug, um dies Eintreten der Reblauskrankheit als eine große Kalamität für gewisse Theile Deutschlands ansehen zu lassen. Die mit den geforderten Vorschriften verbundenen Schwierigkeiten für den Weinbauer, namentlich die Verkehrsbelästigungen seien zwar sehr große, aber sie müßten ertragen werden, um der Reblaus zu entgehen. Das Gesetz sei um so eher anzunehmen, als es die Folge einer Resolution des Reichstags sei. Man müsse der Energie der preußischen Regierung Dank wissen dafür, daß
dieselbe Deutschland vor der Reblaus bisher behütet habe. Die Petition von Weinbauern, daß nicht nur der Versandt von bewurzelten Rebstecklingen verboten sein solle, sondern auch der von unbewurzelten, halte er für übertrieben; diese letzteren könnten kaum mehr Schaden stiften, als sonst irgend welche Gegenstände des Verkehrs, sollte es sich nöthig erweisen, so müßte man natürlich auch den Versandt dieser Stecklinge verbieten. In manchen Gegenden werde befürchtet, daß durch diese Verkehrserschwerungen die Weinverbesserung erschwert werden würde; er gebe ja zu, daß manche Störung eintreten werde, aber alles das sei der Größe des zu erreichen⸗ den Nutzens gegenüber unbedeutend. Die Ausbreitung der Reblaus sei eine so langsame, daß man erwarten dürfe, mit den hier vorgeschlagenen Bestimmungen Deutschland die Reb⸗ laus so lange fernzuhalten, bis entweder durch Erstehen eines natürlichen Feindes, oder sonstwie dieser Schmarotzer über⸗ haupt vertilgt werde. Die Vorlage sei auch nothwendig als Ausführungsbestimmung der internationalen Reblauskonven⸗ tion. Er bitte also, dieses für die Weinbauern hochwichtige Gesetz anzunehmen.
Der Abg. Graf von Kageneck empfahl ebenfalls die Vorlage zur Annahme; die Landwirthschaft habe schon an sich mit un⸗ günstigen Produktionsbedingungen zu kämpfen, während aber Mißwachs ꝛc. nur den Ertrag eines Jahres vernichte, ver⸗ nichte die Reblaus das Kapital und die Zinsen.
Der Abg. Frhr. von Göler erklärte, die mit dem Gesetz verbundenen Verkehrsbelästigungen seien doch bedeutender, als daß man sie sogar nicht beachten dürfte. Bei ihm in Würt⸗ temberg existirten zahlreiche Rebschulen, die, unter sorgfältiger Kontrole stehend, ihre Schößlinge weit und breit versendeten und dadurch zur Veredlung des süddeutschen Weines viel bei⸗ getragen hätten; alle diese Rebschulen würden nicht mehr wirken können, wenn nicht gewisse, im §. 4 des Gesetzes dem Reichskanzler gegebene Vollmachten zum Erlaß von Aus⸗ nahmebestimmungen auf diese Rebschulen angewandt würden.
Der Bundeskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Weymann bedauerte, daß die durch das Gesetz hervorgerufenen Schwierigkeiten eben unvermeidliche seien. Es sei kein Grund dafür vorhanden, die im §. 4 vorgesehenen Ausnahmebestim⸗ mungen nicht auf die Rebschulen anzuwenden — natürlich nur, wenn die Garantie gegeben sei, daß keine Gefahr des Einschleppens der Reblaus vorliege. Wenn nur in einer ein⸗ zigen Rebschule die Krankheit auskomme und dann weiter verbreitet würde, sei das ganze Gesetz wirkungslos.
Die Vorlage wurde darauf unverändert in erster und zweiter Lesung in den einzelnen Paragraphen genehmigt.
Es folgten Wahlprüfungen.
Das Haus beanstandete nach dem Vorschlage der Kom mission die Wahlen der Abgg. Staudy (V. Gumbinnen) und von Sczaniecki (IV. Marienwerder, Thorn⸗Kulm); die Wahlen der Abgg. von Tepper⸗Laski (VII. Marienwerder), von Kar⸗ dorff (III. Breslau) von Klitzing (VIII. Marienwerder) wurden für gültig erklärt.
Hierauf vertagte sich das Montag 12 Uhr.
Haus um 4 Uhr auf
In dem in Nr. 127 des „Reichs⸗Anzeigers“, I. Beilage, enthal⸗ tenen Schlußbericht über die Reichstagssitzung vom 1. d. M. ist auf S. 2 in der mittleren Spalte unten aus Versehen ein mit den Worten „Der Abg. Sonnemann“ beginnendes und „den Antrag Ackermann anzunehmen“ schließendes Stück verdorbenen Satzes ein⸗ gestellt worden, welches zum Ablegen bestimmt war.
Literarische Neuigkeiten undperiodische Schriften.
Deutsche Landwirthschaftliche Presse. Nr. 43. — Inhalt: Die gegenwärtige Lage des Bauernstandes in Preußen. — Feuilleton. Hochzucht und Hygiene. — Die neunte Mastvieh⸗Ausstellung zu Berlin am 2. und 3. Mai 1883. Die Abtheilung C. Schweine. Von H. von Nathusius⸗Althaldensleben. — Neue Pferdehebelhacke von Alw. Taatz. — Correspondenzen. — Personalien. — Literatur. — Aus⸗ stellungen. — Patentliste. — Fischerei. — Versammlungen. — Land⸗ wirthschaftliche Lehranstalten. — Miscellen. — Deutscher Reichstag und preußischer Landtag. — Zur Statistik der landwirthschaftiichen Unterrichtsanstalten Preußens in den Jahren 1879, 1880 und 1881. Von E. Michelsen, Direktor der Landwirthschaftsschule in Hildes⸗ heim. — Jagd. — Sprechsaal. — Handel und Verkehr.
Forstwissenschafliches Centralblatt. Heft 6. — Inhalt: Original⸗Artikel: Zur Abwehr der Angriffe des Ober⸗Forstmeister Dr. Borggreve gegen den weiland Forstdirektor Dr. Burckhardt. Vom Kgl. pr. Oberförster a. D. Davids zu Hannover. — Weißtannenwickler. Vom Kgl. württemb. Oberförster Hepp Hirsau. — Die Sumpfkiefer (Pinus uliginosa). Vom Kgl. württemb. Oberförster Hepp in Hirsau. — Ueber Durchforstungen. Vom Fegl. württemb. Oberförster Hepp in Hirsau. — Die Sicherstellung der Waldbesitzer gegen Schaden durch Feuer auf dem Wege der Ver⸗ sicherung. Vom Großh. hess. Oberförster Schnittspahn zu König. — Mittheilungen: Der amerikanische Forstkongreß in Montreal. Vom Kgl. Kreis⸗Forstmeister Raesfeldt in Muͤnchen — Die Ergebnisse der Statistik des deutschen Holzhandels mit dem Auslande während des Jahres 1882. Von Prof. Dr. Schwappach. — Die neuen Gehalts⸗ sätze der braunschweigischen Staatsforstbeamten. — Literarische Berichte. — Notizen.
Milch⸗Zeitung. Nr. 22. — Inhalt: Vorläufige Mit⸗ theilung über die neueste am Separator von de Laval angebrachte Veränderung. Von Prof. Dr. Fleischmann⸗Raden. — Eine Aus⸗ stellungshalle als rationeller Gewölbebau und der reinliche Stall. Von Kreisbaumeister a. D. Hoffmann⸗Berlin. — Verschiedene Mit⸗ theilungen. Frankreich. Herdbuch für Rindvieh der „race normande“. — Allgemeine Berichte. Die Pferde⸗ und Viehstandsverhältnisse Rußlands. (Fortsetzung.) — Genossenschaftswesen. — Schleswig⸗ Holsteins Viehzucht und die Hamburger Thierausstellung. — General⸗ versammlung des westfälischen Meiereivereins in Hagen am 28. April d. J. (Schluß.) — Konservirte Milch. — Geräthe⸗, Maschinen⸗ und Baukunde. Patentertheilung. — Literatur: The Journal of the Royal Agricultural Society of England. — Easy Lessons on Dairyng. — Sprechsaal. Zur Konservirung von Butter. — Centrifuge. — Milchwirthschaftlicher Verein. — Internationale Landwirthschaftliche Thierausstellung in Hamburg 1883. — Markt⸗ und Ausstellungskalender. — An⸗ und Verkäufe von Zuchtvieh.
Die gefiederte Welt. Zeitschrift für Vogelliebhaber,⸗Züchter und ⸗Händler. Herausgegeben von Dr. Karl Ruß. Nr. 22. — Inhalt: Nordamerikanische Vögel im Freileben geschildert: Der Pavstfink oder Nonpareil. (Fortsetzung.) — Die Kanarienzüchterei des Berg⸗ manns Wilhelm Trute in St. Andreasberg. — Ueber Farbenkanarien. (Schluß). — Aus Haus, Hof, Feld und Wald. — Briefliche Mit⸗ theilungen. — Anfragen und Auskunft. — Aus den Vereinen: Greifswald. (Schluß.)
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1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
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18. Theater-Anzeigen. In der Börsen- Fanülfen-Nacleiehten.]
beilage. 8
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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Arbeiter August John wegen Diebstahls in den Akten U. R. I. No. 875 de 1882 unter dem 19. September 1882 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 31. Mai 1883. Königliches Landgericht I. Der Untersuchungsrichter: Johl.
Steckbriefs⸗Erledigunug. Der in den Unter⸗ suchungsakten J. II. d. 1046. 79 hinter den Hand⸗ schuhmacher Emil Krenzel, geboren am 25. Mai 1845 zu Breslau, wegen Körperverletzung unterm 10. Januar v. J. erlassene und unterm 17. August v. J. erneuerte Steckbrief wird hiermit zurückgenom⸗ men. Berlin, den 30. Mai 1883. Königliche Staatsanwaltschaft am Landgericht I. 1
[24480] Horb. Steckbrief.
Die flüchtige 21 Jahre alte lebige Dienstmagd Gottlieb in Manz, Tochter des Taglöhners Samuel Manz von Tuttlingen, gegen welche das Hauptver⸗ fahren wegen eröffnet ist, ist zur Unter⸗
bungshaft zu bringen. “ das Amtsgerichtsgefängniß Horb abgeliefert werden. Sie ist wahrscheinlich im
Begriff, nach Amerika zu gehen. 8 Den 31. Mai 1883. SKsönigliches Amtsgericht.
24655
b Alex, Bäckergeselle aus Küstrin, 21 Jahre alt, kleiner Statur, breites volles Gesicht, bartlos, trägt grauen Rock und Hose und schwarzen Hut,
Müller, Friedrich, Tuchmacher aus Kamenz, 34 Jahre alt, schlanker Statur, hellblonder Vollbart, bekleidet mit schwarzem Rock, dunkeler Hose und Mütze, 8
sind 1b am 4. dieses Monats in der Nähe von Kranich⸗ feld verübten Nothzucht verdächtig. Ich ersuche um deren Festnahme und telegraphische Nachricht.
Rudolstadt, den 30. Mai 1883.
Der Erste Staatsanwalt am Landgericht 8 Nohr i. V.
Der von mir unter dem 28. März d. J. gegen den Pferdehändler Bernhard Lindig aus Ober⸗ krossen im Herzogthum Altenburg erlassene Steck⸗ brief hat sich erledigt.
Rudolstadt, den 30. Mai 1883.
Der Erste Staatsanwalt am Landgericht
u Nohr. 8
[22457]
Ladung. Der Drehorgelspieler Gufseppe Corvi, 63 Jahre alt, zu Compiano in Italien geboren, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last elegt wird, am 24. Dezember 1382 zu Friedrichs⸗ Hera das Gewerbe des Drehorgelspielens ausgeübt zu haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerbe⸗ betriebe erforderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein, Uebertretung gegen §§. 1 u. 18 des Gesetzes vom 3./7. 76 — G.⸗S. S. 247 —, wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts II. hierselbst auf den 25. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht in Alt⸗Moabit, Portal III., Zimmer 33, zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 17. Mai 1883. Drabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 8 ladungen u. dergl. [24544] Oeffentliche Zustellung.
Der Hausbesitzer und Zimmermann August Jahri zu Schwarzbach, Kreis Lauban, vertreten durch den Privatsekretär Dammeck in Friedeberg a. Qu., klagt gegen den Gymnastiker und Cirkusbesitzer Arold, genannt Aroldo, zu Rauscha b. Bunzlau i. Schles., jetzt unbekannten Aufenthaltes, aus dem Schuld⸗ chein d. d. Spittelndorf, den 17. Dezember 1881, über 150 ℳ mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 150 ℳ an den Kläger, sowie vorläufige Vollstreck⸗ barkeitserklärung des Urtheils und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Gör⸗ litz auf
den 11. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, ins Zimmer Nr. 60. 1 1
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Görlitz, den 26. Mai 1883.
Kühn, : Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[24533 Aufgebot. 1
Auf den Grundstücken Band VIII. Blatt Nr. und Band V. Blatt Nr. 216 des Grundbuchs von Seelow sind in der dritten Abtheilung Nr. 5 und beziehentlich Nr. 8 vierhundert Thaler Darlehn mit fünf Prozent zahlbarer Zinsen aus der notariellen Obligation vom 29. Juni 1861 zufolge Verfügung vom 6. Juli 1861 für den Kossäthen August Erd⸗ mann zu Letschin eingetragen.
Die Obligation ist angeblich verloren gegangen und deshalb das Aufgebot derselben von dem Kossäthen August Erdmann beantragt worden.
Der Inhaber der wvotariellen Obligation vom 29. Juni 1861 wird aufgefordert, spätestens seine Rechte im Termine am
19. September 1883, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe auf Antrag für kraftlos erklärt werden wird. “
Seelow, den 28. Mai 1883.
Hessen Aufgebot.
Mittelst der nachstehend bezeichneten Rezesse ist eine Ablösung der dabei bemerkten Bauholzberechti⸗ gungen zwischen Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten in Braunschweig und den berechtigten Eigen⸗ thümern vereinbart: 1) mittelst Rezesses Nr. 21,829 vom 10./21. April d. J. bestätigt am 27. April d. J. die Ablösung der dem Maurer Anton Schilling in Seesen wegen seines sub Nr. assec. 152 hieselbst belegenen Bürger⸗ hauses zustehende Bauholzberechtigung gegen eine Kapitalentschädigung von 260 ℳ nebst Zinsen zu 4 % seit dem 6. März d. J., 2) mittelst Rezesses Nr. 21,830 vom 6./21. April d. J., bestätigt am 27. April d. J. die Ablösung der dem Großköther August Kappei in Gittelde wegen der seinem sub Nr. assec. 79 daselbst bele⸗ genen Gehöftes zustehenden Bauholzberechtigung gegen eine Kapitalentschädigung von 1535 ℳ 47 ₰ nebst Zinsen zu 4 % seit dem 11. März d. J. Auf den Antrag der Herzoglichen Kammer, Di⸗ rektion der Forsten zu Braunschweig werden alle Diejenigen, welche ein Recht an die abgelösten Bau⸗ holzberechtigungen oder die Ablösungskapitalien zu haben vermeinen, aufgefordert, solches Recht späte⸗ stens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte am 18. September d. J., Morgens 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls die⸗ selben der Herzoglichen Kammer gegenüher mit ihrem Rechte ausgeschlossen werden sollen. Seesen, den 29. Mai 1883. Herzogliches Amtsgericht. Haars.
24551
[2455121 Bekanntmachung. Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 25. Mai d. Js. sind nachstehend bezeichnete Dokumente:
I. Der zwischen der Wittwe Marie Katharine
—e!.
Kurtze, geb. Graf, und dem Zeugschmied Johann Gottlieb Henze zu Halle a. S. abgeschlossene Kauf⸗ 7. Januar 1 vertrag vom 25 Juli — 1817, ausgefertigt als Forderungsurkunde über die für den Böttcher⸗ meister Christian Friedrich Hildebrandt Band III. Blatt Nr. 90 Abtheilung III. Nr. 1 des Grund⸗ buches von Halle g. S. zufolge Verfügung vom 29. Januar 1819 eingetragene Darlehnsforderung von 550 Thlr. mit Hypothekenschein vom 29. Januar 1819, die Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Kantors Karl Wilhelm Wiese zu Halle a. S. vom 7. April 1856 über 1000 Thlr. Darlehns⸗ forderung des Gärtners Leonhard Leberecht Littmann und dessen Ehefrau Caroline Friede⸗ rike, geb. Wiese, eingetragen im Grundbuche von Halle a. S. Band II. Blatt 52 Abthei⸗ lung III. Nr. 9 zufolge Verfügung vom 24. April 1856 mit Hypothekenbuchsauszug vom 24. April 1856, noch gültig über den auf den Oekonomen Christian Köke in Diemitz umgeschriebenen Be⸗ trag von 700 Thlr., der zwischen dem Kossathen Johann Christoph Meißner einerseits und dem Johann Gottfried Beutel und dessen Ehefrau Johanne Rosine, geb. Meißner, zu Gottenz andererseits abge⸗ schlossene Kaufvertrag vom 16. Januar 1813 nebst Hypothekenschein vom 29. September 1822, ausgefertigt als Forderungs⸗Dokument über die für Johann Christoph Meißner zu Gottenz im Grundbuche von Gottenz Band I. Blatt 1 Abtheilung III. Nr. 3 zufolge Verfügung vom 7. Oktober 1819 eingetragenen 200 Thlr. väter⸗ liche und mütterliche Erbegelder, sowie die da⸗ selbst Abtheilung III. Nr. 5 für denselben ein⸗ getragene Ausstattung, der zwischen der Wittwe Schulze, geb. Mach⸗ hold, und den Schneidermeister Nitschmann'schen Eheleuten zu Queis abgeschlossene Kaufvertrag vom 2. Mai 1848, ausgefertigt als Forderungs⸗ urkunde über die zufolge Verfügung vom 15. Mai 1848 für die Wittwe Schulze, Jo⸗ hanne Rosine, geb. Machhold, zu Queis im dortigen Grundbuche Band I. Blatt Nr. 8. Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen Kaufgelder im Betrage von 120 Thlr., noch gültig über 50 Thlr. mit Hypothekenschein vom 15. Mai 1848, die Kautionsurkunde des Kossathen Friedrich August Elste zu Brachstedt vom 25. Mai 1868 über die für den Handelsmann August Nau⸗ mann zu Halle a./S. im Grundbuche von Brachstedt Band II. Blatt Nr. 100 Abthei⸗ lung III. Nr. 15 und von Brachstedt Flur Band I. Nr. 30 Abtheilung III. Nr. 19 für eine Wechselforderung von 100 Thlr. zufolge Verfügung vom 2. Juni 1868 eingetragene Kaution mit Hypothekenbuch⸗Auszügen vom 24. Juni 1868, für kraftlos erklärt. Halle a. S., den 30. Mai 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.
[24560] Bekanntmachung. Die auf den im Grundbuche von Hagen Band III. Blatt 19 für den Schreinermeister Wilhelm Voeste zu Hagen verzeichneten Immobilien daselbst in der III. Abtheilung unter Nr. 1 zu Gunsten der abwesenden Anna Maria Christina Varnhagen ein⸗ getragene Post über fünf und dreißig Thaler 33 ½ Stüber Berliner Courant aus dem Dokument vom 30. November 1818, ist auf Antrag des Besitzers Voeste wegen behaupteter Tilgung auf⸗ geboten und sind die eingetragene Gläubigerin und deren unbekannten Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Hagen, den 25. Mai 1883. Königliches Amtsgericht.
2 124508] Bekanntmachung. Nachdem der Bürgermeister August Reinhard zu Landershausen als Vertreter der dasigen Gemeinde die Eintragung des auf den Namen der Gemeinde Landershausen katastrirten, in der Gemarkung von Landershausen belegenen Grundeigenthum: Ml. 2 Nr. 22 = 5,36 a Miese, Nr. 33 = 10,64 a Weide, Nr. 37 = 1,04 a Garten in den Kleinwiesen, Bl. 3 Nr. 23 = 223,59 a Weide auf dem Rosenthal, Bl. 4 Nr. 44 = 17,72 a Wiese, Nr. 49 = 3,62 a Acker hinter den Gärten, Nr. 61, = 3,32 a Hofraum im Dorf, Bl. 5 Nr. 1 = 28,78 a, Nr. 5 = 28,48 a Weide auf dem Rosen⸗ thal, Nr. 46 = 66,29 a Weide am breiten Acker, Bl. 6 Nr. 2 = 9,13 a Weide Ringberg, Bl. 1 Nr. 37 = 41,39 a, Bl. 2 Nr. 43 = 6,09 a, r. 44 =67,55 %, Nr. 45 = 15,52 „, Bl. 3 Nr. 27 = 12,97 a, Nr. 28. = 8,45 a, Nr. 29 =— 47,12 8, Bl. 4 Nr. 87 = 2,44 3, Nr. 88 = 2,65 a, Nr. 89 = 11,06 a, Nr. 90 = 0,88 a, Nr. 91 = 1,66 2, Nr. 92 = 27,09 a, Nr. 93 = 3,15 a, Nr. 94 = 0,68 a, Bl. 5 Nr. 47 = 26,43 n, Nr. 48 = 39,58 a, Bl. 7 Nr. 56/13 = 9,38 a, Bl. 8 Nr. 42 = 5,55 Nr 438 16,02 a, Bl. 9 Nr. 14 = Mv 5 22,21 a, Bl. 10 Nr. 53 = 15,26 a, BI 11 Nr. 9 = 10,10 a Weg, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthums⸗ besitzes in das Grundbuch von Landershausen beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche binnen 6 Wochen, spätestens aber im Termin den 5. Oktober 1883, Vormittags 10 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die bis⸗ herige Besitzerin als Eigenthümerin in dem Grund⸗ buch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte, nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Rich⸗ tigkeit des Grundbuchs das oben bezeichnete Grund⸗ vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben ge⸗ setzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Schenklengsfeld, den 25. Mai 1883
Königliches Amtsgericht.
Orthelins.
291456q5 A
[245500 Bekanntmachung.
In Sachen betreffend das Aufgebot der in der Wojciech Dymala'schen Subhastationssache von Granowieec Nr. 115 gebildeten Spezialmasse hat das Königliche Amtsgericht zu Adelnau am 17. April 1883 für Recht erkannt:
Alle unbekannten Interessenten sind mit ihren An⸗ sprüchen auf die Spezialmasse Jacob Slaby’sche Nach⸗ laßmasse ex Wojciech Dymala'sche Subhastation von Granowiee Nr. 115 auszuschließen und die Kosten des Aufgebotsverfahrens einschließlich der Gebühren und Auslagen des Pflegers aus der Masse zu ent⸗ nehmen.
Adelnau, den 24. Mai 1883. Königliches Amtsgericht.
[24553] Bekanntmachung. In Sachen, betreffend das Aufgebot der unbe⸗ kannten Erben der am 5. Februar 1882 zu Henners⸗ dorf verstorbenen Pfarrwirthin Elisabeth Herrmann, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neisse durch den Gerichts⸗Assessor Kuznitzky für Recht: Der Nachlaß der am 5. Februar 1882 zu Hen⸗ nersdorf verstorbenen Parrwirthin Elisabeth Herrmann fällt vorbehalrlich der etwaigen Erb⸗ rechte der Catharina Schunke, der Theresia Pfingst, des Josef Herrmann, sämmtlich zu Breslau und des Bahnwärters Heinrich Wil⸗ helm Julius Schwarzer zu Froustedt dem Fis⸗ kus zu. Der sich später melrdenege Erbe ist schuldig, alle Verfügungen des Frbschafts⸗ besitzers anzuerkennen und darf nur 2 des noch Vorhanden fordern.
den 24. Mai 1883.
Königliches Amtsgericht.
[24552] Bekanntmachung.
In Sachen, betreffend das Aufgebot der unbe⸗ kannten Erben der am 13. Februar 1882 zu Neu⸗ land verstorbenen Mathilde Steiner erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neisse durch den Gerichts⸗ Assessor Kuznitzky für Recht:
der Nachlaß der am 13. Februar 1882 zu Neu⸗ land verstorbenen Mathilde Steiner faͤllt dem Fiskus zu.
Der sich später meldende Erbe ist schuldig, alle Verfügungen des Erbsche itzers anzuerkennen, er darf nur Herausgabe noch Vorhandenen fordern.
Neisse, den 24. Mai 1883.
Königliches Amtsgeri
2iosg. Beschluß.
In der Strafsache gegen den Eigenthümer Herr⸗ mann Julius Franz Schmidt zu Städtisch⸗Mönch⸗ kappe
wegen Vergehens gegen die Sittlichkeit
wird in Erwägung, daß der genannte Eigenthümer
Schmidt als abwesend geltend muß, da sein Aufent⸗
halt unbekannt ist, daß gegen denselben die öffent⸗
liche Klage erhoben ist, daß derselbe dringend ver⸗ dächtig ist: zu Städtisch⸗Mönchkappe in den Jahren 1879 bis 1881 durch mehrere selbstständige Handlungen mit seiner Stieftochter Emilie Kraatz den Bei⸗ schlaf vollzogen zu haben,
Vergehen gegen die §§. 173 Abs. 2, 74 St. G. B. daß derselbe, da er in dem Termine zur Haupt⸗ verhandlung am 7. Mai d. J., ungeachtet ge⸗ höriger Vorladung nicht erschienen ist und sich am 5. Mai von Hause mit Wagen und Pferden entfernt hat, ohne bisher zurückzukehren, der Flucht dringend verdächtig erscheint,
auf Grund der §§. 232, 318, 112 Str. P. O. hier⸗
mit angeordnet: das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeklagten Eigenthümers Hermann Julius Schmidt aus Städtisch⸗Mönchkappe wird mit Beschlag belegt.
Stettin, den 23. Mai 1883.
Königliches Landgericht, Strafkammer III.
Schütte. Hammerstein. Wentzel.
mittagsstunden von 9 bis 12 Uhr,
8
Breslau, den 1. Juni 1883.
den Coupons Nr. 8 spesenfrei ausbezahlt wird.
stellen bezogen werden können.
Oppenheim jun. & Co. und
Luzern, den 29. Mai 1883.
äts⸗Stamm⸗Aktien der diesseitigen Gesellschaft für das Jahr 1882 auf 2 % fes ieselbe mit 12 ℳ pro Aktie vom zehnten Inui d. Is. ab durch: 88 a. unsere Haupt⸗Kasse hier, Museumstraße Nr. 7, an den Wochentagen in den Vor⸗
b. bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin W Straf c. bei dem Bankhause von Born & Busse in Berlin W., Behrenstraße Nr. 31, gegen Präsentation des Dividendenscheines Nr. 9 unter Abgabe eines vom Aktien⸗Inhaber unterschriftlich
8 ,. 9 9 8 Dividenden⸗Zahlung.
Den Tit. Aktionären der Gotthardbahn⸗Gesellschaft wird hiermit zur Kenntniß gebracht, 1 der Verwaltungsrath die Dividende für das Betriebshalbjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 1882 auf 2 ½ % p. a. = Fr. 625 per Aktie festgesetzt hat und dieselbe vom 30. Hauptkasse in Luzern als bei unsern übrigen Zahls Deutschland zum Kurse von 80 Pfennig per Franken
Die Coupons müssen mit Bordereaur begleitet sein, zu
und Filiale der Bank für Handel und Inbustrie in
Oels⸗Gnesener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. Juni d. Js. ist die Dividende für die
tgesetzt und
7
„ Französische Straße Nr. 42, und
vollzogenen Nummer⸗Verzeichnisses der bezüglichen Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien zur Zahlung. Vom 1. Auguft d. Is. ab wird die Dividende nur noch von unserer Haupt⸗Kasse ausgezahlt. Die abgestempelten Oividendenscheine werden den Präsentanten zurückgegeben.
Aufsichtsrath der Oels⸗Gnesener Eisenbahn⸗Gesellschaft.
d⸗ G esellsch aft.
daß d d Juni d. J. an sowohl an unserer tellen in der Schweiz, Deutschland und Italien (in mit ℳ 5 per Aktie) gegen Ablieferung des betreffen⸗
welchen die Formulare bei den Zahl⸗
Zahlstellen in Deutschland: Direktion der Diskontogesellschaft in Berlin. S.
A. Schaaffhausenscher Bankverein in Cölu, M. A. von Rothschild u. Söhne
Frankfurt a. M. (M. 1923 Z.)
Die Direktion der Gotthardbahn.
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