1864 sei demselben ein nach amtlicher Schätzung 600 000 ℳ
betragender Kriegsschaden erwachsen. Davon seien zwei Fünstel ersetzt. Recht und Billigkeit erforderten es, daß auch der Rest aus der Staatskasse erstattet würde. Der preußische Landtag habe die Geschädigten an den schleswig⸗holsteinischen Provinzialverband verwiesen, dieser aber jeden Ersatz abgelehnt. Petenten beantragen deshalb:
Das Abgeordnetenhaus wolle ihnen Zahlung der restirenden drei Fünftel des Kriegsschadens aus der Staatskasse verschaffen.
Die Kommission beantragte:
Die Petition für ungeeignet zum Vortrag im Plenum zu er⸗ klären, weil Kriegsschäden regulär nicht ersetzt würden, die Petition aber nicht klarläge, wie weit ersatzberechtigte Kriegslasten vorlägen.
Der Abg. Lassen beantragte dagegen: 1
Die Petition der Königlichen Staatsregierung zur näheren Prüfung und mit dem Ersuchen zu überweisen, event. die ferneren nothwendigen Schritte zur Auszahlung einer billigen Entschädigung für die in Düppel und Umgegend im Jahre 1864 erlittenen, noch nicht bezahlten Kriegsschäden veranlassen zu wollen.
Unter Ablehnung dieses Antrages genehmigte das Haus een der Kommission.
Hierauf folgte die erste Berathung des Antrages des Abg. assen auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die nterrichtssprache sowie den Unterricht in deutscher Sprache n den nordschleswigschen Volksschulen. Derselbe lautet:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Dem nachstehenden Gesetzentwurfe die verfassungsmäßige Zu⸗ stimmung zu ertheilen. 8
Entwurf eines Gesetzes, 1 betreffend die Unterrichtssprache sowie den Unterricht in deutscher Sprache in den nordschleswigschen Volksschulen. 8
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen de. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, wie folgt:
1. In den nördlichen Distrikten des Herzogthums Schleswig, d. h. in denjenigen Distrikten, wo die Volkssprache hauptsächlich die dänische ist, und wo in Folge dessen vor 1864 die Gerichts⸗ und Geschäftssprache die dänische war, soll fortan der Unterricht in den Volksschulen ausschließlich in dieser Sprache ertheilt werden.
Die deutsche Sprache wird in den im §. 1 bezeichneten Schulen für alle Kinder auf der Mittel⸗ und Oberstufe als Lehrgegenstand aufgenommen, und können hierzu wöchentlich verwendet werden:
für Kinder auf der Mittelstufe bis 4 und
für Kinder auf der Oberstufe bis 7 Stunden.
§. 3.
Eine Aenderung in Bezug auf die Unterrichtssprache (§. 1) sowie eine Erhöhung der für den Unterricht in deutscher Sprache im §. 2 festgesetzten Marximalstundenzahl kann von der zustehenden Behörde nur dann gestattet und angeordnet werden, wenn und in so weit die Mehrheit sämmtlicher Interessenten einer Schulgemeinde solches beantragt.
S
Alle mit diesem Gesetze in Widerspruch stehenden Bestimmungen und Anordnungen, besonders die Instruktion der Königlichen Re⸗ gierung zu Schleswig vom 9. März 1878, betreffend die Ertheilung des deutschen Unterrichts in den nordschleswigschen Volksschulen werden hierdurch aufgehoben. §. 5. 8 Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkün⸗ digung in Kraft. Urkundlich ꝛc.
Nachdem der Abg. Lassen seinen Antrag begründet hatte, nahm der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Goßler das Wort:
Meine Herren! Bei der Beantwortung der Begründung des Gesetzentwurfs durch den Hrn. Abg. Lassen befinde ich mich insofern in einer erheblichen Schwierigkeit, als ich von den Ausführungen des Herrn Vorredners nur Bruchstücke verstanden habe; ich bin also genöthigt, in meinen Darlegungen vielleicht über einzelne Punkte hinwegzugehen, auf die der Herr Vorredner besonderen Werth gelegt hat, und dagegen auf Punkte einzugehen, die er vielleicht selbst nicht im vollen Umfange als wesentlichen Inhalt seiner Behauptungen hingestellt hat. Indeß habe ich doch zunächst aus seinen einleitenden Bemerkungen ver⸗ standen, er erkenne an, daß die Schulkinder in den nord⸗ schelswigschen Distrikten der deutschen Sprache mächtig werden und sein sollen, und die Unterrichtsverwaltung ist nur darin mit ihm ver⸗ schiedener Meinung, daß sie zum Zweck der Erlernung der deutschen Sprache in der Mittel⸗ und Oberstufe einen 10⸗ bezw. 12⸗ stündigen Unterricht pro Woche für nöthig erachtet, während ihm ein Istündiger Unterricht ausreichend erscheint. Es scheint aäaber, als ob er selbst insofern von dieser Aufsassung in seinem Gesetzentwurfe abgewichen ist, als er die Bestimmung in der Instruktion von 1878 im §. 2 Nr. 1, 6 ausdrücklich als zu⸗ treffend anerkannt hat, die Nothwendigkeit also zugiebt, daß 7 Stunden dem Unterricht in der deutschen Sprache gewidmet werden, während sein Gesetzentwurf im §. 2 nur 4 Stunden für den deut⸗ schen Sprachunterricht in der Mitttlstufe in Anspruch nimmt. Aber wie dem auch sei, so ist eine der⸗ artige didaktisch⸗pädagogische Frage schwer in diesem Hause und schwer im Rahmen eines Gesetzentwurfes zu lösen. Die Ünterrichts⸗ behörden sind seit langer Zeit überzeugt, daß in der Mittel⸗ und Oberstufe 10 bezw. 12 Unterrichtsstunden nöthig, aber auch aus⸗ reichend sind — jedenfalls da ausreichend, wo die Lehrer in der Fertig⸗ keit der deutschen Sprache genügend vorgebildet sind, und daß diese Fähig⸗ keit den Lehrern innewohnt, ist das angestrengte Bemühen der Unter⸗ richtsverwaltung. Die Sache steht augenblicklich so, daß die Kinder aus normalen Volksschulen, mit dem vollständigen Besitz der deutschen und der dänischen Sprache ausgerüstet, ins Leben hinaustreten. Und daß die Erreichung dieses Ziels in Nordschleswig nöthig ist, das geht aus der Entwickelung der dortigen Verhältnisse hervor. Die Städte, auf welche in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen ist bei der Einrichtung und Ausgestaltung der Schulen auf dem platten Lande, sind seit langer Zeit und allmählich wohl ausschließlich deutsch geworden. In den mittleren and höheren Unter⸗ richtsanstalten hat stets die deutsche Sprache geherrscht, der geschäft⸗ liche Verkehr ist überwiegend und fast ausschließlich deutsch geblieben. Und nun in diese geschichtlich gewordenen Verhaltnisse nach dem Wunsche des Herrn Vorredners einen Spalt hineinzuschieben, — das wäre wohl der schlimmste Dienst, den die preußische Unterrichtsverwaltung der dortigen Bevölkerung erweisen könnte. In dieser Beziehung wird sich die Unterrichtsverwaltung mit dem Herrn Antragsteller nicht vereinigen können. Hierbei ist es nicht ohne In⸗ teresse, daß, seitdem die Verordnung von 1878 besteht, — sie ist eine weitere Ausbildung einer Verordnung von 1871 — in die Centralinstanz nicht eine einzige Beschwerde über deren Ausführung gelangt ist, daß dagegen bei Revisionen und anderweitig oft in ungeschminkter Weise an die Unterrichtsverwaltung der Wunsch herangebracht ist, in noch intensiverer Art den deutschen Unterricht auszudehnen, weil dadurch der Anschluß von Nordschleswig an die südlichen Landestheile immermehr gefördert werde und nicht allein politisch, sondern vor⸗ zugsweise auch in geschichtlicher und sozialer Beziehung.
Meine Herren! Es ist merkwürdig und mir auffällig, daß in §. 3 des Gesetzentwurfes der Herr Antragsteller auf die Wünsche der Interessenten besonderen Werth legt, besonders auch auffäͤllig, weil in der Verordnung von 1878 ein Gleiches vorgesehen ist. Es
ist dort gesagt, daß, wenn die Interessenten in ihrer Mehrheit einen
bezüglichen Antrag beschließen, der deutsche Unterricht noch weiter
ausgedehnt werden kann. Es ist nun nicht unbemerkt geblieben, daß,
wenn solche Anstrengungen Seitens der Betheiligten gemacht sind,
dann Seitens bestimmter Gruppen diesen Beschlüssen entgegen⸗ earbeitet ird d zwar entgegengearbeit wird auch von 8 8
Seiten solcher Personen, die ihre eigenen Kinder in deutsche Stadt⸗ schulen geschickt, ja die dieselben zum Theil in deutsche Pensionate im Herzogthum Holstein geschickt haben, also die für sich selbst oder ihre Kinder den deutschen Sprach⸗ und Wissensschatz für nöthig halten, die aber gleichwohl ihren minderbegüterten Landsleuten solche Vor⸗ theile verkümmern. 18
Der Hr. Vorredner hat, soweit ich ihn verstanden habe, durch einen historischen Exkurs Ihnen darzuthun versucht, in welch' milder Weise die dänische Regierung den Deutschen gegenüber sich bewährt habe. Dem kann ich nun mit vollem Widerspruche entgegentreten. Wir sind heute im Jahre 1883 in vielen Beziehungen kaum so weit wie die Deutschen im Jahre 1849 waren. Es ist den Herren wohl in ihrer Mehrzahl bekannt, daß die deutsche Sprache bis in den Anfang dieses Jahrhunderts hinein stets die herrschende Sprache war bei allen Gebildeten, in allen höheren Beziehungen des Volks⸗ und Staatslebens, herrschend in der Armee, herrschend in allen Gebieten des höheren und mittleren Unterrichts, selbstverständlich auch auf dem Gebiet der Universität, herrschend in ausgedehntem Maße in den Städten, in der Geschäftssprache, in der Gerichtssprache, herrschend sogar in viel größerem Umfange als Kirchensprache, als es gegen⸗ wärtig der Fall ist. Der Ansturm einer spezifisch dänischen Partei läßt sich verfolgen bis 1810 zurück. Aber auch die Schulordnung vom Jahre 1814 war noch ziemlich vorsichtig in ihrer Bekämpfung des deutschen Elements. Auch 1840, als neue Instruktionen ergingen, hielt es eine Kabinetsordre immer noch für nöthig, daß selbst in den rein dänischen Distrikten die Möglichkeit für die Erlernung der deutschen Sprache gegeben war. Erst im Jahre 1850 beginnt die vielen Herren noch aus eigener Erfahrung bekannte Reaktion, um die deutsche Sprache zum Gegenstand einer planmäßigen, energischen Verfolgung zu machen. Angesetzt wurde, wie der Herr Vorredner, glaube ich, richtig bemerkte, bei den gemischten Distrikten, und das Kunststück, das gemacht wurde, war ein doppeltes: einmal, daß man deutsche Distrikte als gemischte Distrikte bezeichnete, und gemischte Distrikte als dänische. Auf diese Weise rückte man allmählich, von Norden an⸗ fangend, immer mehr in rein deutsche Bezirke vor. Ich habe hier die Beläge, die speziellen Ordres, die darüber erlassen sind, und es wird für die Herren, welche den Landestheil kennen, von Interesse sein, daß beispielsweise in dem Bezirke Gottorp, also in Schleswig, und ferner in Husum und Brettstedt (wo damals keine Dänen, sondern nur Friesen und Deutsche existirten), die dänische Sprache obligatorisch als Unterrichtssprache eingeführt wurde, und zwar nicht etwa von einem gewissen Zeitpunkte ab, sondern sofort, „noch in diesem Sommer“, wie es in der Kabinetsordre heißt. Daß den dringenden Wünschen der Bervölkerung gegenüber die preußisch⸗österreichische Administration es für ihre erste Pflicht erach⸗ tete, auf diesem Gebiet einigermaßen wieder den Bedürfnissen der Deutschen entgegenzukommen, das ist nur eine naturgemäße Folge ge⸗ wesen. Im Jahre 1864 ist — ich glauhe den Herrn Vorredner auch hierin richtig verstanden zu haben — in der That durch die Administratoren planmäßig, indem man die Verhältnisse der einzelnen Kirchspiele eingehend geprüft hat, unter Aufführung der einzelnen Namen der Kirchspiele die deutsche Sprache wieder allmäh⸗ lich zu dem Rechte gekommen, das sie früher hatte, nicht im vollen Umfange der Kirchensprache, aber doch wenigstens auf dem Gebiete des Unterrichts. Nach den Erfahrungen der Verordnung vom Jahre 1864 hat sodann die preußische Unterrichtsverwaltung im Jahre 1871 und 1878 die ganze Einrichtung des Volts⸗ schulunterrickhs mehr in ein System gebracht, entsprechend der Entwickelung der Bevölkerung, entsprechend der Ausbildung des Lehrerstandes, und, wie gesagt, vielfach den Wünschen der Bevölkerung selbst entgegenkommend.
Ich würde glauben, daß wir auf diesem Gebiet uns noch in einem wesentlich pädagogisch⸗didaktischen Rahmen bewegten und be⸗ wegen konnten, wenn ich nicht einzelne Andeutungen Seitens des Herrn Vorredner gehört hätte, die mich über die Tragweire und die Motive seines Antrags etwas stutzig gemacht haben. Ich habe gehört, daß er auf das Patent von 1867 Bezug genommen hat, und, wenn ich recht verstanden habe, hat er auch behauptet, die gegen⸗ wärtigen Zustände widersprächen dem Patent absolut. Was sagt das Patent an seinem Schlusse?
Wir wollen die Gesetze und Einrichtungen der Herzogthümer erhalten, soweit sie der Ausdruck berechtigter Eigenthümlichkeiten sind und in Kraft bleiben können, ohne den durch die Einheit des Staates und seiner Interessen bedingten Anforderungen Eintrag zu thun.
Ich glaube nicht, daß der Herr Vorredner den vollen Satz vor⸗ gelesen hat; jedenfalls ist die geschichtliche Darlegung, die ich gegeben habe, doch eine solche, daß wir hier nicht von Schonung berechtigter Eigenthümlichkeiten sprechen können, sondern daß die Entwick elung der deutschen Sprache in Schleswig wenige Jahrzehnte rückwärts liegend, eine solche war, welche den heutigen unterrichtlichen Einrichtungen durchaus ent spricht Das Patent ist überdies noch durch eine Proklamation begleiter, und in der Proklamation findet sich ausdrücklich noch der Satz: „Euren Lehranstalten, den vieljährigen Pflegerinnen deutscher Kunst und Wissenschaft, werde ich Meine besondere Aufmerksamkeit widmen.“ Das ist doch auch ein sehr signifikanter Ausspruch, denn gerade die Unterri hts⸗ anstalten in allen mittleren und höheren Stufen waren rein deutsch und in der That Träger eines deutschen Kulturlebens; und Sie wer⸗ den von der gegenwärtigen Staatsregierung nicht erwarten, in diesen Verhältnissen eine Verkümmerung eintreten zu lassen.
Der Herr Vorredner hat auch eine cigenthümliche Illustrarion seiner staatsrechtlichen Auffas8sung gegeben durch Beibringung eirer Anekdote, die sich auf eine Schule im Kreise Hadersleben bezog. Er erzählte: ein Lehrer habe die Schüler gefragt, was sie wären, und diese hätten geantwortet, sie wären Deutsche. Diese Antwort monirte der Herr Antragsteller und meinte, die richtige Antwort der Kinder wäre gewesen, sie seien Dänen und wohnten augenblicklich in einem Landestheile, der unter deutscher Herrschaft stände. Wenn solche Hinter⸗ gedagken mit dem Antrage verbunden sind, sprechen Sie ihn etwas deutlicher aus. Auf diesem Gebiete werden Sie kein Entgegenkommen finden. Die Nordschleswiger sind durch regelrechte Staatsverträge abgetreten und mit Preußen verbunden, und Sie werden keine preu⸗ ßische Staatsregierung finden, die sich herbeiläßt, diese feste Grund⸗ lage unserer Monarchie zu erschüttern.
Von einer nur augenblicklichen Herrschaft der Deutschen über die Dänen Nordschleswigs, davon ist absolut keine Rede. Nordschleswig ist ein integrirender Theil des preußischen Staats und des deutschen Reichs und wird, so Gott will, es immer bleiben
Nach diesen allgemeinen und besonderen Erwägungen wird das hohe Haus nicht überrascht sein, wenn ich Sie bitte, der Staats⸗ regierung zu folgen und diesen Gesetzentwurf im ganzen und in allen Theilen abzulehnen.
Der Abg. Jürgensen beantragte den Uebergang zur Tagesordnung. 1
Dieser Antrag, vom Abg. Jürgensen empfohlen, vom Abg. Kantak bekämpft, wurde vom Hause angenommen.
Es folgte der dritte Bericht der Kommission für Peti⸗ tionen, betreffend die Petition von Einwohnern der Stadt Grottkau wegen des Ausgangspunktes der Verbindungsbahn zwischen Schiedlow und der Neisse⸗Brieger Bahn.
Nach §. 1 A3 des Nothstandgesetzes vom 25. Fe⸗ bruar 1881, die Subventionirung des Baues verschiede⸗ ner Bahnen betreffend, ist die Staatsregierung unter Anderem ermächtigt, „der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft im Falle der von ihr bewirkten Ausführung einer von der Oberschlesischen Hauptbahn unweit Oppeln nach Neisse füh⸗ renden Bahn nebst Abzweigung von Schiedlow nach Grottkau oder einem andern geeigneten Punkte der Neisse⸗Brieger Bahn näher bestimmte Beihülfen zu gewähren.“
Eine große Anzahl Einwohner der Stadt Grottkau, an der Spitze der Bürgermeister und der Landrath des Kreises, be⸗ schweren sich nun darüber, daß die Königliche Staatsregierung
damit umgehe, den Ausgangspunkt der Verbindungsbahn
zwischen Schiedlow und der Neisse⸗Brieger Bahn, mit Um⸗ gehung von Grottkau, nach einem circa 6 km davon ent⸗ fernten Punkte zu verlegen.
Die Kommission beantragte durch ihren Referenten Abg. Hüffer, die Petition der Staatsregierung zur nochmaligen Erwägung zu überweisen. .
Der Geheime Ober⸗Baurath Dieckhoff ersuchte um Ableh⸗ nung dieses Antrages.
Der Abg. Scholz (Neisse) beantragte, die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Der Abg. von Hönika unterstützte diesen Antrag.
19, 88 Antrag Scholz (Neisse) wurde angenommen. Schluß 2 ½ 4 Nächste Sitzung Sonnabend 9 Uhr.
— Der General⸗Lieutenant Wiebe, Inspecteur der 1. Fuß⸗ Artillerie⸗Inspektion, ist von der Besichtigung des Pommerschen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 2 und des Schleswigschen Fuß⸗ Artillerie⸗Bataillons Nr. 9 auf dem Schießplatz bei Lockstedt nach Berlin zurückgekehrt.
— Der General⸗Lieutenant von Legat, Commandeur der 30. Division, ist nach Abstattung persönlicher Meldungen wieder abgereist 1““
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 7. Juni. (W. T. B.) Der Minister⸗Präsident Graf Taaffe empfing heute den Bürgermeister von Wien, Uhl. Er erklärte diesem gegenüber, daß von einem förmlichen Beschlusse bezüglich der Decentralisation der Eisenbahnen keine Rede sei; ein Beschluß sei auch vor Ablauf eines Jahres nicht zu erwarten, da die Berathungen sich noch im ersten Stadium befänden. Wenn ein Beschluß gefaßt werden sollte, so würde derselbe auf Wien keinen oder nur einen geringen Einfluß ausüben. Die Regierung denke nicht daran, auf die Privatbahnen in dieser Angelegenheit einzuwirken; dieselben besäßen hierüber freiestes Verfügungsrecht. Was die Staatsbahnen anbetreffe, so werde der Standpunkt, daß Wien der Sitz der Centralleitung bleiben müsse,
stets gewahrt werden. Es sei jedoch unerläßlich, daß,
bei entsprechender Länge der Bahnlinien, an anderen Orten Filial⸗Direktionen errichtet würden. Hierzu sehe
sich die Regierung keineswegs durch Rücksicht auf Nationalitäten und einzelne Provinzen, sondern ausschließlich
durch die faktisch bestehenden Bedürfnisse veranlaßt. Gegen die Decentralisation sprächen auch strategische Rücksichten. In gleicher Weise äußerte sich der Handels⸗Minister dem Bürger⸗ meister gegenüber. — Der Reichs⸗Finanz⸗Minister Kallay ist nach Bosnien und der Herzegowina abgereist.
Großbritannien und Irland. London, 6. Juni.
(Allg. Corr.) Der Gesandte Chinas in Paris, Marquis Tseng ist, von Moskau kommend, gestern hier eingetro ffen
— 7. Juni. (W. T. B.) An Stelle des Earls Rose⸗ berry ist Hibbert zum Unter⸗Staatssekretär im Departement des Innern ernannt worden.
Frankreich. Paris, 6. Juni. (Fr. C.) Das „Jour⸗ nal officiel“ veröffentlicht heute die Ernennung des Bischofs
von Amiens, Aimé Victor François Guilbert zum Erz⸗
bischof von Bordeaux an Stelle des verstorbenen Kar⸗ dinal⸗Erzbischofs Donnet.
Der Herzog von Aumale ist heute von seiner längeren
Reise nach Sizilien wieder auf seinem Schlosse in Chantilly eingetroffen.
7. Juni. (W. T. B.) In der Deputirtenkam mer richtete heute der Bischof Freppel die bereits ange⸗ kündigte Interpellation über die abermalige Schließung
der Kapelle in der Abtei von Solesmes an die Re⸗
gierung; das von der Regierung in der fraglichen Angele⸗ genheit beobachtete Verfahren wurde indeß von der Kam⸗ mer mit 363 gegen 84 Stimmen gutgeheißen.
Ein Telegramm des Admirals Meyer aus Hongkong
von gestern sagt: die Lag e in Hanoi fahre fort sich zu bessern. In Haiphong seien 6 Compagnien Marine⸗
Infanterie und eine Batterie Gebirgsgeschütze, von Saigun kommend, eingetroffen und von dort bereits nach Hanoi weiter gegangen; die Verbindungen mit Hanoi seien offen.
Spanien. Madrid, 7. Juni. (W. T. B.) Im Senat erklärte heute der Minister des Auswärtigen auf eine Anfrage: die Handelsvertragsverhandlungen mit Deutschland seien nicht abgebrochen worden.
Türkei. Konstantinopel, 7. Juni. (W. T. B.) Es bestätigt sich, daß für Armenien mehrere christlich Gouverneure ernannt werden sollen, und daß die Pforte eine Note an die Mächte richten will, worin dieselben, da die Durchführung der Reformen Geld erheische, ersucht werden sollen, die Regelung der aus dem Berliner Vertrage resul⸗ tirenden finanziellen Fragen herbeizuführen. Vom Minister⸗ rath wird über die einzuführenden Reformen fast täglich ver⸗ andelt. Aus Skutari wird der „Pol. Corr.“ gemeldet: Am 2. und 3. d. M. fanden zwischen den türkischen Truppen und den unbotmäßigen Bergstämmen Zusammenstöße statt; der untere Theil von Castratti ging dabei in Feuer auf. Am 4. d. M. Mittags wurde, anscheinend zur Einleitung von Unterhandlungen, ein 24stündiger Waffenstillstand abgeschlossen.
Gerbien. Der „Polit. Korresp.“ wird aus Belgrad gemeldet: Der Ministerrath hat den früheren Minister Christic mit der Herstellung der Ordnung in Gam⸗ zigrad beauftragt; derselbe ist bereits dort eingetroffen. Nach den letzten von dort eingegangenen Nachrichten sind weitere Ausschreitungen nicht zu befürchten.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. Juni. (W. T. B.) Der „Regierungsanzeiger“ veröffentlicht ein Allerhöchst sanktionirtes Reichsrath⸗Gutachten, wo⸗ nach vom 1. Januar 1884 an die Erhebung der Kopfsteuer von den ärmsten Bauernklassen gänzlich einzustellen und die Kopfsteuernorm für die andern Bauernklassen und übrigen Steuerpflichtigen um ½ resp. ½10 zu verringern ist. Der Minister des Innern wird gleichzeitig beauftragt, einen Gesetzentwurf einzureichen, durch welchen obigen Volksklassen ein größeres Maß von Freizügigkeit gewährt werden soll.
Moskau, 7. Juni, Abends 6 Uhr 30 Min. (W. T. B.) Heute Mittag fand die feierliche Einweihung der zum Andenken an die Ereignisse des Jahres 1812 gegründeten
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Erlöserkirche statt. Der Kaiser, die Kaiserin, sämmtliche Mitglieder des Kaiserlichen Hauses, die hier an⸗ wesenden fremden Fürstlichkeiten, die Botschafter und Ge⸗ sandten, die ganze Generalität, alle Hof⸗ und Staatswürden⸗ träger sowie die Behörden wohnten der Feier bei. Die Kaiserin, die Großfürstinnen und ihre Ehrendamen und Ehren⸗ fräulein erschienen in langen Hofmänteln. Sämmtliche hier befindliche Truppen mit den Fahnen und Bannern vom Jahre 1812 bildeten um die Kirche herum ein großes Carré. Auf der Esplanade bei der Kirche, an dem Moskwaquai und auf der Kremlterrasse waren die Batterien mit den Geschützen aufgestellt; jeder freie Platz war von Menschenmassen angefüllt und alle Häuser bis in die Dachspitzen hinauf von Menschen besetzt. Der Kaiser und die Kaiserin trafen um 10 Uhr Vor⸗ mittags bei der Kirche ein, in deren Innerem die gesammte Geistlichkeit von Moskau in prachtvollen goldgeschmückten Priestergewändern versammelt war. Die Einweihungsfeier nahm alsbald ihren Anfang. Während der Weihegebete hielten sich der Kaiser und die Kaiserin in einer Ikonostase auf. Als die Einweihung erfolgt war, traten, mit der Geistlichkeit an der Spitze, der Kaiser, die Kaiserin, die Großfürsten und Großfürstinnen und das ganze Gefolge der Allerhöchsten Herr⸗ schaften aus der Kirche heraus und hielten einen Umgang um dieselbe. Von jeder Geschützbatterie wurden dabei 101 Kanonenschüsse gelöst, und alle Glocken läuteten. Nach dem Umgang kehrte die Geistlichkeit in die Kirche zurück und hielt eine gottesdienstliche Feier ab.
— 7. Junt, Abends 7 Uhr. (Telegramm der „Nordischen Telegraphen⸗Agentur“.) Die feierliche Einweihung der Erlöserkirche hat heute stattgesunden. Die Majestäten mit ihren Kindern und alle Großfürsten nahmen an der Feier Theil. Der Kaiser hatte sich zu Pferde nach der Kirche begeben, die Kaiserin war in offenem Wagen nach derselben gefahren. Die Majestäten wurden von den überaus zahlreichen Volks⸗ massen, die sich auf den in der Nähe liegenden Plätzen und Straßen angesammelt hatten, sowie von den Truppen enthusiastisch begrüßt. Die Feier verlief nach dem entworfenen Programm und endigte um 2 Uhr. — Der Kaiser hat für die 1 der Stadt Moskau eine Spende von 50 000 Rubeln gemacht.
Amerika. New⸗York, 7. Juni. (W. T. B.) William
W. Thomas ist zum Gesandten der Vereinigten Stacten
in Stockholm ernannt worden
“
Zeitungsstimmen.
Steins deutsche Correspondenz“ schreibt in
der Wochenrückschau:
Das Zustandekommen der Gewerbenovelle wird von einem Theile der Presse, namentlich der Provinzialpresse, als der höchst beklagens⸗ werthe Akt einer zum Siege gelangten Reaktion schlimmster Sorte zu stygmatisiren versucht, und begründet man dies mit einigen theoretischen Floskeln aus jenem papierenen Leihhause, wo Schlagworte fortwährend unentgeltlich ausgegeben, aber auf schöne Redensarten ebensowenig ein Batzen geliehen wird, wie vom Volke selbst. Wir dächten, daß das laute Rufen der Gewerbetreibenden und der Kommunalverwal⸗ tungen nach einer Abänderung des Gewerbegesetzes, etwas schwerer wiege als einige ideale Lehrsätze von der unbedingten Personal⸗ Souveränetät der einzelnen Individuen, zumal wenn das ausgeübte souveräne Selbstbestimmungsrecht Ausartungen im Gefolge führte, welche nicht blos die Existenz der Mehrzahl der Gewerbetreibenden bedrohte, sondern auch die öffentliche Moral zu untergraben sich anschickte. Wir würden eine Fortdauer der seitherigen Zustände, welche zu den unerquicklichsten Verhältnissen führten, weder für liberal noch für nationalliberal, noch für fortschrittlich halten haͤben können, und glauben, daß die in der soeben fertiggestellten Gewerbe⸗ nopelle enthaltenen, ohnehin milden und billigen Beschränkungen, in nicht geringem Maße zur Ausheilung vieler öffentlicher Mißstände beitragen werden.
— In einem „Niederlagen der Fortschrittspartei“ über⸗ schriebenen Leitartikel äußert sich die „Wiesbadener Zeitung“ folgendermaßen:
Es gehört zu den Eigenthümlichkeiten der Fortschrittspartei, die Regierung nach jeder Richtung hin anzugreifen, unbegründete Anklagen gegen sie ins Land zu schleudern, dieselben gehörig — besonders für Wahlzwecke — politisch auszubeuten, dann aber sich in tiefes Schweigen zu hüllen, wenn gewissenhafte Untersuchungen und kompe⸗ tente Richtersprüche die vollständige Grundlosigkeit ihrer Behauptungen erwiesen haben. Ihren Vortheil haben die Fortschrittler aus der Agitation gezogen; mit welcher Berechtigung, ist ihnen gleichgültig, noch gleichgültiger ist es ihnen, wenn sich nachher erweist, daß ihrer Agitation auch nicht der Schein guten Rechts zu Grunde gelegen.
Besonders sind es zwei Steckenvferde, welche die Fortschrittler zu reiten lieben: der Kampf gegen den sogenannten „Militarismus“ und der Kampf gegen die Regiernng auf dem Gebicte der Selbst⸗ verwaltung. Wie wenig Glück sie mit dem ersteren gehabt, haben zahllose Artikel und Flugschriften in den letzten Wochen bewiesen. Was aber den Kampf gegen die Regierung auf dem Gebiete der Selbstverwaltung antrifft, so hat es die Fortschrittspartei seit Jahr und Tag an keinerlei Beschuldigungen wegen angeblicher Ver⸗ letzung der Interessen der Selbstverwaltung fehlen lassen und sie hat keine Gelegenheit vorübergehen lassen, sich als die wahre Hüterin, die Regierung aber als Feindin und Unterdrückerin derselben darzustellen. Aber die letzten Tage haben der Fortschrittspartei gerade auf diesem Gebiete Niederlagen auf Niederlagen zugefügt, welche beweisen, mit welcher unerhörten Leichtfertigkeit von ihr Be⸗ hauptungen aufgestellt und Anklagen erhoben werden, nur um ihres politischen Interesses willen, — Niederlagen, freilich, welche jetzt — auch um des politischen Interesses willen — sorgfältig zu verdecken und zu vertuschen versucht werden.
Noch in Aller Gedächtniß ist es, mit welchem Eifer sich die
Fortschrittspartei in Wort und Schrift der Handelskammern ange⸗
nommen hat und für die angeblich unterdrückte Freiheit dieser Selbstverwaltungskörper eingetreten ist. Jetzt hat sich auf die Be⸗ schwerde der Handelskammern von Hildesheim und Görlitz die Petitionskommission des Abgeordnetenhauses veranlaßt gesehen, dem Hause den Uebergang zur Tagesordnung über die betreffende Petitionen anzuempfehlen, nachdem sich keine einzige Stimme in der Kommission für die Auffassung erhoßen, daß der Herr Handels⸗Minister nicht berechtigt gewesen sei, gegen diese Behörden mit Disziplinar⸗ und Korrektivmaßregeln vorzugehen.
Als im Kreise Gumbinnen der Kreistag in mißverständlicher Auslegung des §. 75 der Kreisordnung einen von der Regierung ein⸗ gesetzten Stellverteter des Landraths nicht anerkennen und ihn an der Ausübung seines Amtes verhindern mwollte, da feierte die fortschritt⸗ liche Presse diesen Akt der Auflehnung als die freie That einer sich ihrer Rechte bewußten Selbstverwaltungskörperschast, wie sie ander⸗ Fits die Regierung einer Verletzung des Geistes und Buchstabens der Gesetze und Vergewaltigung der Selbstverwaltung bezichtete. Jetzt hat das Ober⸗Verwaltungsgericht zu Recht erkannt, daß die Regie⸗ vung vollständig dem bestehenden Rechte gemäß gehandelt hat, die dörtschrittspartei also ebenso im Unrecht ist wie der Gumbinner 8 stag.
Ein dritter Fall betrifft ein Mitglied des Kreisausschusses des zvcker Kreises, der in seiner Eigenschaft als Kreisdeputirter und Amts⸗ vorsteher nicht wieder bestätigt, bezw. nicht wieder ernannt worden war.
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Die Fortschrittspartei hatte die Gründe hierfür da gesucht, wo sie sie selbst!
ständniß für die hat
und in der Meh liberalen Schutz
manchen menschlichen ( Arbeitnel Verans
deren,
hergenommen haben würde, nä bestimmtesten gegentheilige einem großen Aufw lich jetzt herrschende „System“ dem Betreffenden durch diese öffentli dient worden ist, ergie nunmehr das Ober⸗Verwaltun in Rede stehenden Herrn von ausschusses erkannt und damit d fern der Regierung bei ihrem hatten. Alle diese Fälle zeigen, mit we partei die Regierung auf dem Ge griffen. Sie beweisen aber auch, daß die Fortschrittspartei kein Ver⸗ die richtigen Grundsätze einer gesunden Selb at und daß sie die Interessen der Selbsto tisches Kampfmittel gegen die werden die Niederlagen, die sie sich wirken, wenn auch nicht — Die „Germania“ ordnungs⸗Novelle und das „Die „lange“ Reichstagsse einer gewöhnlichen Session die Annahme zweier Gesetz und mühsamer Berath Verhandlungen im P haben, nun aber wirthschaftlichen und soziale sie zugleich den Anfang b Schritten. Die Gewerbeordnungsnovelle,
Dieses Gesetz
Hüt . Alle diese und noch andere M verwirklicht für uns kein Ideal; in seiner jetzigen Gestalt, in
schiede
mlich auf politischem Gebiete, n Versicherungen vom Re ande sittlicher Entrü zu verwerthen
bt sich am deutlichsten aus der gsgericht auch
Regierung ausbeutet.
auf sie selbst,
überschreiten sollen.
ungen der Regierung, lenum und Kommission des auch an
0 bekämpft, gewähren auf Gebi Volkes schon lange entbeh raffinirte und schwendungen, Schutz gegen schwindelhafte sinnigen, Schutz und unsoliden
gegen das Eindringen unw! Das Krankenkassengesetz aber bedeutet den er Wege der Fürsorge, allmählich den arbeitenden K von Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter ein verdienten Unterhalt zu bieren, so daß sie wed Armenpflege, noch der Sorge und dem fleißigen und orden
Schutz
der ansässigen soliden Gewe Janderhandel, ürdiger Elemente n
sind wir ganz einverstanden. t immerhin Millionen
Für diese waren durch freie K Regelungen u. dergl. schon Jahrzehnte
worden, womit im Allgemeinen für begonnen werden wird. auch für ganz Deutschland über Unterschiede, doch einheitlicher, scheiden sich die Gegenden mit vorh Kleingrundbesitz oft wesentlich, un berechnete Organisation paßt nicht
dem Lande auch noch die Naturalwi⸗ kassengesetz die Geldwirths Gegenden durch
einzuführen.
Auch ihrerseits wird sie im
eralismus, daß die
demgemäß
8 und trotz der - gierungstische aus mit stung diesen Fall gegen das angeb⸗ Wie wenig che Behandlung der Sache Thatsache, daß auf die Entfernung des seinem Amte als Mitglied des Kreis⸗ en besten Beweis geliefert hat, wie Verhalten politische Rücksichten gelegen
elchem Unrecht die Fortschritts⸗ biete der Selbstverwaltung ange⸗
stverwaltung erwaltung nur als poli⸗ Hoffentlich aber hierbei zugezogen hat, aufklärend so doch auf die Bevölkerung. äußert sich über die Gewerbe⸗ Krankenkassengesetz wie folgt: ssion hat doch nicht umsonst die Dauer Die letzte Woche hat entwürfe gebracht, die, das Werk langer lange und mühsame Reichstages erfordert sich so wohl die Entwicklung unseres n Lebens gesunder gestalten werden, wie edeuten zu weitern positiv reformerischen
von den Linksliberalen allgemein rheit ihrer Bestimmungen auch von den Rechts⸗ vom Standtpunkt angeblicher „Freiheit“ eten, wo ihn die große Mehrheit unseres rte und dringend verlangte: Schutz gegen maßlose Anlockungen zu Ausschweifun sittliche Gefahren verschiedener Art, Ausbeutung der Unerfahrenen und Leicht⸗ rbe gegen aufdringlichen Schutz des ehrlichen Wanderhandels
sten Schritt auf dem lassen für die Tage en gesicherten, selbst⸗ er der niederdrückenden Noth verfallen, die das L dentlichen Arbeiter so oft verbittern.
ist nicht so ausgefallen, wie wir es gewünscht
und Ver⸗
eben auch
ängel sind vorhanden, das Gesetz aber wir würden je welcher zahlreiche ner Richtungen und Interessen zum Austra angenommen haben, da es immer bedeutet gegenüber dem gegenw der Anfang praktischer Erfahrungen gefunden und gebahnt werden kön die ländlichen Arbeiter statut oder Beschluß ko versicherung fallen, s geworden, umfaß torisch.
es trotzdem auch Kompromisse ver⸗ g kommen mußten, n einen wesentlichen Fortschritt Zustand, und da doch jetzt gemacht wird, und so die Wege nen zu Besserem. einstweilen nur fakultativ, mmunaler Verbände, unter die Kranken⸗ Das Gesetz, wie es gewerblicher Arbeiter obliga⸗ assen, durch ortsstatutarische lang Erfahrungen gemacht die ländlichen Arbeit Die Zustände
Damit, daß Orts⸗
r jetzt erst gewerblichen Arbeiter sind sehbarer, und wenn auch nicht ohne als die der ländlichen. errschendem Groß⸗, Mittel⸗ oder f die gewerblichen Arbeiter allgemein; vielfach herrscht auf thschaft, während das Krauken⸗ chaft zur Voraussetzung hat; auch sind in die Sitte, durch die noch fortbestehenden patriarchalischen) Beziehungen zwischen Arbeitgebern und zgmern, durch kontraktliche Verpflichtungen, außerordentliche taltungen u. dgl. die Verhältnisse der länd die Tage der Krankheit sogar besser geordnet, als es Beiträge durch die Krankenversicherung geschehen würde Es war also durchaus berechtigt, wenn in diese V generalisirend eingegriffen, wohl aber im Gesetze geben wurde, da, wo es sich empfiehlt, oder kommunalen Verbände ländlichen Arbeiter Kreisen brauchen ja auch von der Gesetzg verloren zu werden. sich ihnen zuzuwenden haben und Jedes nach seiner Art. den schablonistrenden Lib irgend Jemand für die Einbeziehung der l Gesetz auftraten. doch die obligatorische Krankenversicherung überhaupt mit L bekämpft. Hätten haft gegen irgend welche weitere Ausdehnung sein müssen? Aber der manchesterliche Indi hat ja überhaupt in den letzten Wochen Tage gefördert, bei der Krankenver noch bei der Gewerbeordnungsnovel Wir unsererseits freuen uns auf wesentlichen Fortschritts und d auf weitere Siege der Wirthsch
Hier unter⸗
lichen Arbeiter für B ihrer eigenen
erhältnisse nicht die Anregung ge⸗ durch Beschluß der Gemeinden die Krankenversicherung auch für die Die Verhältnisse in den ländlichen ebung nicht aus dem Auge
Lauf der Zeit nach dem Es war charakteristisch für Linksliberalen eifriger wie ändlichen Arbeiter in das Linksliberalen haben Leidenschaft ch und gewissen⸗ der Zwangsversicherung vidualismus dieser Herren unbegreifliche Leistungen zu icherung nicht nur, sondern mehr
auf beiden Gebieten des erreichten amit der Stärkung unserer Hoffnung afts⸗ und Sozialreform!
will
sind bei den
theilten si fanden sich:
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt hiesigen Standesämtern 27. Mai bis inkl. 2. Juni cr. zur Anmeldu schließungen, 814 Lebendgeborene, 42 — (Stat. Corr.) In dem unl und IV. des XXII. Jabrganges
preußischen Statistischen Bureaus“
über die Geschäftserg im Rechnungsjahre 1881 denselben ergiebt sich, daß am Schlusse des bez jahres 1203 Sparkassen mit stellen, zusammen also schiedenen Orten des Königreichs, vorhanden waren ch folgendermaßen auf die einzelnen
in den Provinzen:
Ostpreußen. Westpreußen.
Stadtkreis Berlin
Brandenburg Pommern. Posen
, JIeae“ —1RJ16
Schleswig⸗Holstein
Hannover . Westfalen. Hessen⸗Nassau Rheinland
Woche ng gekommen: 137 Ehe⸗ 2 Todtgeborene, 722 Sterbefälle. ängst erschienenen Doppelhefte III. chrift des Königlich 1 sind u. A. eingehende Uebersichten ebnisse der preußischen Sparkassen bezw. 1881/82 veröffentlicht worden.
„Zeitschrift
Provinzen.
Sparstellen
Berlin vom
787 797 295 494 557 146 105
74 183 137 158 116
Aus b eichneten Geschäfts⸗ 273 Nebenkassen und 571 Annahme⸗ 2047 Sparstellen, und zwar an 1678 ver⸗ Dieselben ver⸗ Es be⸗
Orte mit Sparstellen je eine auf qkm
Am bequemsten ist hiernach das Einzahlen von Ersparnissen den
Einwohnern von Schleswig⸗Holstein gemacht. Der Weg, welchen ein
Einwohner dieser Provinz durchschnittlich bis zur nächsten Sparstell zurückzulegen hat, beträgt unter der Annahme, daß die Sparstellen Orte und Einwohner gleichmäßig über die Provinz vertheilt seien, in Schleswig⸗Holstein 3,24 km, während die entsprechende Entfernung in Ostpreußen auf 10,55, in Westpreußen auf 10,62 km wächst.
Dem politischen Charakter nach, oder unterschieden nach der Person des Unternehmers, sind unter den Sparkassen Preußens
41,56 % städtische, 7,98 % Kirchspiels⸗, Fleckens⸗ und Landgemeinde⸗,
M22,86 % Kreis⸗ und Amts⸗,
0,66 % Bezirks⸗, 0,42 % Provinzial⸗ und ständische und 26,52 % Vereins⸗ und Privat⸗Sparkassen.
Letztere sind vornehmlich in der Provinz Schleswig⸗Holstein ver⸗ treten, wo sie 91,93 % sämmtlicher Sparkassen ausmachen.
Die Gesammtzahl der im Berichtsjahre im Umlaufe befindlich gewesenen Sparkassenbücher betrug 3 091 584 und der Einlagebestand derselben 1 707 459 064 ℳ, so daß durchschnittlich auf je 10 000 Ein⸗ wohner 1133 Bücher, auf ein Buch aber 552,29 ℳ Einlagen kamen.
Die Unterschiede, welche hinsichtlich der Zahl der ausgegebenen Sparkassenbücher und der Höhe der Einlagen zwischen den einzelnen Provinzen bestanden, veranschaulicht die nachstehende Uebersicht. Es
waren vorhanden Sparkassen⸗Bücher
auf
b üiih ) 9 in den Provinzen über 10000 überhaupt der haupt Ein⸗ Bevöl⸗
wohner kerung 331 21 639 223 11,19 338,50 397 22 044 497 15,68 395,37 1463 38 136 235 33,98 232,32 1 286 92 532 981 40,82 317,35 1 001 76 261 007 49,52 494,78 283 17 765 746 10,43 368,13 1 061 136 618 801 34,09 321,21 11“ 1 981 195 596 463 84,60 427,14 Schleswig⸗Holstein . 276 132 2 450 215 383 211 191,09 780,00 Hannover 393 315 1 855 244 230 800 115,19 620,95 Westfalen 291 488 1 426 349 701 772 171,13 1 199,71 essen⸗Nassau. . 146 303 941 77 159 742 49,64 527,40 Rheinland 323 306 794 220 388 586 54,10 681,67
Im Vergleiche mit den Vorjahren kann der neueste Einlage⸗ bestand bei den preußischen Sparkassen als im Allgemeinen günstig bezeichnet werden; denn es kamen auf den Kopf der Bevölkerung an Sparkasseneinlagen: .
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In den wirthschaftlich guten Jahren 1872 bis 1874 fand natur⸗ gemäß die schnellste Kapitalsvermehrung in den Sparkassen statt. In der Zeit der Krisis von 1875 bis 1878 nahmen die Bestände wegen der stärkeren Rückzahlungen dagegen erheblich langsamer zu; seit dem Jahre 1879 ist aber auch hierin ein Umschwung zum Besseren eingetreten.
Neben den Einlagen besaßen die preußischen Sparkassen an Separat⸗ und Sparfonds 2 139 414 und an Reservefonds 109 632 040 ℳ, so daß am Schlusse des Geschäftsjahres ein nachzu⸗ weisendes Vermögen von 1 819 230 518 ℳ vorhanden war, über dessen
Belegung wir unsere Leser demnächst unterrichten werden. Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Entscheidungen des vormaligen preußischen Ober⸗Tribunals auf dem Gebiete des Civilrechts. Für das Studium und die Praxis bearbeitet und herausgegeben von H. Rehbein, Kammergerichts⸗Rath. Berlin, Verlag von H. W. Müller. — Von diesem Werke, welches wir bereits bei seinem ersten Erscheinen anzeigten, liegt jetzt die zweite Lieferung vor, welche die Entscheidungen zum 5. Titel des I. Theils Allgemeinen Landrechts völlig und zum 6. Titel fast vollständig abschließt. Daß das mit Fleiß, Sorgfalt und umfassender Gesetzeskenntniß begonnene und fortgeführte Werk für das Studium unentbehrlich ist, unterliegt
Ostpreußen. Westpreußen.. Stadtkreis Berlin Brandenburg Pommern
Posen
Schlesien
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keinem Zweifel, denn es verschafft dem angehenden Juristen die Möglichkeit
eines planmäßigen Studiums gut ausgewählter Entscheidungen. Aber auch für die Praxris wird die Sammlung nutzbar sein, einmal, weil einer großen Anzahl von Richtern und Anwäͤlten, die aus ca. 200 Bänden bestehenden beiden Sammelwerke (die amtliche Ausgabe und Striethorsts Archiv) nicht zur Hand sind, sodann aber auch, weil diese bei⸗ den chronologisch angelegten Spruchsammlungen nicht so übersichtlich sein können wie ein nach dem System des Landrechts angelegtes neues Werk, das gleichzeitig alles durch die fortschreitende Gesetzgebung, sowie durch Aussprüche anderer Gerichtshöfe Veraltete bei Seite lassen und die zahlreichen Wiederholungen durch Citate oder sonst mit wenigen Worten erledigen kann. Ueberhaupt bilden die beglei⸗ tenden Anmerkungen, die ebenso präzis wie kurz redigirt sind, einen wesentlichen Bestandtheil des empfehlenswerthen Unternehmens.
18 Land⸗ und Forstwirthschaft.
St. Petersburg, 7. Jmi. (W. T. B.) Nach den hier ein⸗ gegangenen Nachrichten ist in allen Theilen Rußlands die Vegetation durch reichlichen Regenfall sehr gefördert worden und gedeiht das Sommergetreide vortrefflich.
Gewerbe und Handel.
Freslau W B.) Wollmarkt. Nachdem sich heute durch Fabrikanten vom Rhein, aus der Lausitz und aus Sachsen die Käuferzahl kompletirt hatte, entwickelte sich auf den Lagern das Geschäft in ruhiger Weise bei fester Stimmung und bei einem Aufschlage von ziemlich 2 Thalern gegen das Vorjahr, doch dürfte dasselbe erst heute Nachmittag nach Rückkehr der den Schweid⸗ nitzer Markt besuchenden Interessenten in vollenr Gang kommen. Das zum Markt gebrachte Quantum bleibt sehr erheblich hinter dem Vor⸗ jahr zurück.
Breslau, 8. Juni, Mittags 12 Uhr 30 Min. (W. T. B.) Wollmarkt. Nachdem schon gestern auf den Lagern zu dem bereits gemeldeten Preisaufschlag von ca. 6 ℳ größere Abschlüsse zu Stande gekommen waren, gingen heute bei Eröffnung des offenen Marktes auch da die Käufer flott an das Geschäft. Bis jetzt ist reichlich die Hälfte verkauft. Die Anfuhr beträgt ca. 10 000 Centner. Gut ge⸗ rathene Wollen erzielten 4 — 10 ℳ höhere, minder gelungene Wollen die vorjährigen Preise; die beliebtesten Wollen sind Mittelsorten zu 160— 186 ℳ Der Markt ist voraussichtlich heute Abend schon beendet.
Altona, 7. Juni. (W. T. B.) Die heutige Generalversamm⸗ lung der Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗Gesellschaft genehmigte die Anträge des Verwaltungsrathes und der Direktion auf Erbauung einer Bahn von Blankenese nach Wedel und Entnahme der auf 500 000 ℳ veranlagten Auslagekosten aus der Prioritätsanleihe IV. Emission, sowie ferner auf Zeichnung von 150 000 ℳ Aktien der Kreis⸗Oldenburger Eisenbahngesellschaft behufs Fortführung der Neustadt⸗Oldenburger Bahn bis Heiligenhafen und Entnahme dieser Summe aus dem noch disponiblen Rest der Prioritätsanleihe IV. Emission.
Wien, 7. Juni. (W. T. B.) Der Generalrath der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Bank setzte auf Grund der approxima⸗ tiven Bilanz die Abschlagsdividende für das erste Halbjahr wie im Vorjahre auf 18 Fl. per Aktie fest.
London, 7. Juni. (W. T. B.) Bei der gestrigen Woll⸗ auktion waren Preise unverändert. 1 Verkehrs⸗Anstalten.
London, 8. Juni. (W. T. B.) Gestern fand wiederum eine Versammlung von Schiffsrhedern statt in Angelegenheiten
des geplanten neuen Suezkanals. Man nahm eine Resolution