1883 / 132 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

nftige Entwickelung der Marine festzusetzendes Programm here Aeußerungen noch nicht angängig seien. Im Allge⸗ neinen sei anzuerkennen, deß die Marineverwaltung bisher die Flotte mit großer Schnelligkeit und Energie im Rahmen es Flottengründungsplanes erweitert habe. 18 Bei Kapitel 52 dieses Etats (Indienststellung der Schiffe) und Kap. 53 (Naturalverpflegung) beantragte die Kommission, ie Bestände aus dem Vorjahre um 400 000 böher anzu⸗ nehmen und demzufolge die Positionen um dieselbe Summe zu ermäßigen. 1

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er sehe sich genöthigt, die Sturmeseile der Etatsberathung zu unterbrechen, und obwohl r sich über das Verhalten der Mehrheitsparteien keine Illusionen mache, den Antrag zu stellen, die Berathung der Kap 52 und 53, sowie auch derjenigen Titel des Kapitels 60, welche die Schiffsersatzbauten beträfen, von der heutigen Tages⸗ ordnung abzusetzen. Man kenne nämlich, was die Kosten der

Naturalverpflegung betreffe, noch nicht den Ausfall der nächsten rnte; man wisse auch hinäüichtlich der Indienststellung der hiffe noch nicht, was von der diesjährigen Indienststellung

übrig bleiben werde. Bezüglich der Schiffsersatzbauten end⸗ lich kenne man noch nicht den Abschluß des laufenden Bau⸗ jahres, so daß man nicht übersehen könne, ob die jetzt schon bewilligten Bauraten im laufenden Jahre alle verbraucht würden, oder ob Reste bleiben würden und man dann um die Höhe derselben die für den nächsten Etat zu bewilligenden Summen ermäßigen könne. Sein Antrag bezwecke, daß die betreffenden Kapitel des Etats nicht etwa jetzt schon, sondern erst nach der Ernte, nach Abschluß des Baujahres und der Indienststellung berathen werden sollten.

Der Abg. von Kardorff bemerkte, der Antrag Nichter widerspreche seines Erachtens der Verfassung. Der Reichstag müsse verfassungsmäßig den ihm vorgelegten Etat berathen. Derselbe könne Positionen daraus absetzen, nicht aber die Berathung derselben aussetzen. Auch in der Sache selbst müsse er dem Abg. Richter widersprechen. Die etwa im Etatsansatz durch seinen Antrag zu ermöglichenden Ersparnisse seien nur von rechnerischer Bedeutung, und auch nicht so hoch, daß sie auf die Balancirung des Etats erheblich einwirken könnten.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, da es das verfassungs⸗ mäßige Recht des Reichstags sei, den ganzen Etat abzulehnen, so liege darin auch das Minus, das Recht nämlich, die Berathung einzelner Theile des Etats zu einer sachlich angemessenen Zeit vorzunehmen. Uebrigens scheine es jetzt parlamentarische Mode zu sein, Verfassungsfragen aufzu⸗ werfen; wie der Reichskanzler, so der Abg. von Kardorff. Wenn der Abg. von Kardorff meine, es handle sich nicht um erhebliche Summen, so komme doch schließlich eine Summe zur andern. Schon jetzt habe die Budgetkommission die Matrikularbeitraägge im Etat um 18 Millionen gegen den Regierungsentwurf ermäßigen können.

Hierauf nahm der Bervollmächtigte zum Direktor im Reichs⸗Schatzamt Aschenborn das Wort:

Meine Herren! Der Hr. Abg. Richter irrt, wenn er davon aus⸗ geht, daß bei dem Titel für die Schiffsrerpflegung bisher die Ernte⸗ ergebnisse bei der Naturalverpflegung in der Marine bisher die Ernteergebnisse des im Etatsjahre unmittelbar voraus⸗ gehenden Jahres maßgebend gewesen seien. Das ist nicht der Fall; bei der Marine ist durchweg bis zum Etat von 1883/84 einschließ⸗ lich zu Grunde gelegt worden ein dreijähriger Durchschnitt. Also aus dem Umstande, daß bei diesem Titel die Ernteergebnisse

des laufenden Jahres nicht berücksichtigt werden konnten, läßt sich für oder gegen die Etatsvorlage absolut nicht schließen.

Nun hat der Hr. Abg. Richter weiter gegriffen und hingewiesen auf die Naturalverpflegungstitel bei der Armee. Dort liegen aller⸗ dings die Verhältnisse so, wie der Herr Abgeordnete sie dar⸗ gestellt hat, und es ist vollkommen zuzugeben, daß in Folge der Ernteergebnisse sich Schwankungen kei den Ist⸗Ausgaben bis zu einem Betrage von 5 Millionen ergeben können. Aber,

meine Herren, was für eine Wirkung hat es dann, wenn nach dieser

Richtung der Etat nicht vollständig genau mit der demnächstigen

Wirklichkeit übereinstimmt? Ersparnisse gehen, wie Sie auch den

Etatstitel dotiren, daraus in keiner Weise hervor, denn es handelt

sich um einen unverbindlichen Anschlag, der wirkliche Effekt ist ledig⸗ lich der, daß die Mehr⸗ oder Minderausgaben in der Position

„Ueberschüsse“ oder „Fehlbetrag“ des Jahres, um welches

es sich handelt, bei dem übernächsten Jahre zum Ausdruck kommen. Das, glaube ich, hält man sich nicht genügend gegen⸗ wärtig. Wenn der Hr. Abg. Richter hinweist darauf, daß die Matrikular⸗ beiträge vermehrt wurden, und daß man gut thue, den Einzelstaaten und damit den Steuerzahlern diese Summen zu belassen, so soll man doch dabei nicht verschweigen, daß es sich lediglich um eine vorüber⸗ gehende Verschiebung der Ausgaben handelt, daß aber, auf einen längeren Zeitraum hin angesehen, durchaus kein Unterschied in den vom

Steuerzahler zu fordernden Leistungen besteht.

Ueberhaupt glaube ich, meine Herren, daß man bei Würdigung der Frage, ob der Reichsverwaltung ein etwas mehr oder weniger reichlich dotirter Etat zu bewilligen, viel zu sehr unter der Herrschaft der Eindrücke steht, die man aus den Berathungen der Etats in den Einzelstaaten her gewohnt ist. Wer den Einzelstaaten einen Etat bewilligt, welcher der Regierung mehr Mittel zur Verfügung stellt, als sie unmittelbar bedarf, der mag mancherlei Gründe haben, be⸗ denklich zu werden. Denn die Voltsvertretung ist nicht in der Lege, ohne Metwirkung der Regierung wieder über die auf solche Weise sich ansammelnden Mittel zu verfügen; würden dauernd derartige Ueberschüsse eintreten, so kommen weiter diejenigen Bedenken in Be⸗ tracht, welche sich gegen eine fortwährende Ueberschußwirthschaft über⸗ haupt erheben lassen, insofern darin ein Anreiz zu unwirthschaftlichen Ausgaben liegt, deren weitere Folge eine Verschlechterung der allge⸗ meinen Finanzlage sein müßte. Wer zum Mißtrauen gegen die Regierung neigt, mag endlich auch denken, daß Geld Macht giebt, und deshalb vorsichtig sein in der Bewilligung von Mitteln. Allein diese Erwägungen, mit denen meines Erachtens sich Jeder abfinden muß, der im Einzelstaate den Etat mitbeschließt, kreffen im Reiche absolut nicht zu. Jede Mark Ueberschuß der Reichskasse fließt wieder zurück an die Kontribuenten, nicht in natura, aber in der Form einer ohne Weiteres eintretenden Verminderung der Matrikularbeiträge des übernächsten Jahres. Dieser Umstand wird gewöhnlich nicht hervorgehoben, wenn man behauptet, daß den Steuerzahlern durch übermäßige Matrikularbeiträge die Mittel entzogen werden. Man entzieht sie ihnen wirklich nur auf kurze Zeit und thut damit nichts unwirthschaftliches, denn der Effekt für die Reichsverwaltung ist lediglich der, daß eine vorübergehende Verstär⸗ kung der Betriebsmittel eintritt. Eine solche ist durchaus unbedenk⸗ lich; denn Ihnen allen ist bekannt, daß wir während des ganzen Etatsjahres in der Lage sind, theils Schatzanweisungen auszugeben, theils Reichsanleihen zu begeben. Diese Operationen richten sich natürlich nach dem Bedarf der Kasse. Haben wir, wie das beispielsweise im Jahre 1882/83 der Fall war, einen Ueber⸗ schuß zur Verfügung aus einem früheren Jahre, so werden weniger Schatzanweisungen ausgegeben, es verlangsamt sich die Aufnahme der Reichsanleihe und auf diese Weise wird durch Zinsersparnisse dasjenige nutzbar, was an Ueberschüssen der Reichskasse zufließt. Ich glaube also, daß aus allgemeinen finanzwirthschaftlichen Rücksichten Bedenken gegen die Bewilligung dieser Etatposition, wie sie Ihnen hier vor⸗ geschlagen ist, nicht hergeleitet werden können.

Der Abg. von Bennigsen erklärte, die Einzelstaaten hätten doch ein lebhaftes Interesse an der richtigen Veranschlagung

Bundesrath

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der Etatsansätze, weil sie sich mit ihren Matrikularbeiträgen und ihren eigenen Etats danach einrichten müßten. Auch im laufenden Jahre habe die Kommission 4 Millionen bei der Naturalverpflegung des Reichsheeres abgesetzt, indem sie die Ergebnisse der letzten Ernte für maßgebend angesehen habe, und es der Regierung nicht gelungen sei, zu beweisen, daß die Getreidepreise sich wesentlich höher stellen würden. Was die jetz'ge Etatsberathung überhaupt betreffe, so habe er gewünscht, daß die verbündeten Regierungen die zweite Berathung des Etats auf die letzten Monate des Jahres verschoben hätten, vorausgesetzt, daß der Reichstag im Herbst und im Winter zur Berathung wichtiger Gesetze, namentlich des Unfallgesetzes, zusammenberufen werde. Er hebe ausdrücklich hervor, daß, wenn man die Etatsberathung bis dahin hinausgeschoben hätte, man auch nicht einen Tag dje Berathung des Unfallgesetzes verzögert hätte. Letzteres könne nicht im Plenum, sondern müsse in der Kommission vorberathen werden, und nachdem das Budget durch die energische Arbeit der Kommission fertiggestellt sei, welche Schwierigkeiten würde dann eine spätere Berathung dieses Budgets haben? In dieser Zeit könnte ja in der Spezialkommission das Unfallgesetz be⸗ rathen werden, und er bedauere, daß die verbündeten Regie⸗ rungen auf der jetzigen Etatsberathung bestanden hätten. Nachdem dies aber geschehen sei, könne er dem Reichstage, der zu jeder Zeit zu einer Etatsberathung zusammen⸗ berufen werden könne, das Recht nicht einräumen, ein⸗ zelne Theile des Etats von der Berathung auszuschließen, da von vornherein nicht bestimmt werden könne, daß eine weitere Session stattfinden müsse. Ein formelles Recht, einen Theil der Etatsberathung zu verschieben, habe das Haus also nicht, um so mehr aber bedauere er, da es doch nicht allein auf das formelle Recht ankomme, daß die verbündeten Re⸗ gierungen den Etat durch rechtzeitige Berufung des Reichstages nicht zu einer Zeit zur Berathung gestellt hätten, wo man die nöthigen Unterlagen für dieselbe habe. In diesem Zusammen⸗ hange mache er darauf aufmerksam, daß auch die Regierungen und die Verwaltungen und damit das ganze Land unter dieser frühzeitigen Berathung zu leiden hätten. Namentlich bei manchen Bauten sei es bei der Etatsaufstellung nicht möglich, die Vor⸗ bereitungen so zu treffen, daß auf eine Bewilligung des Reichstages hätte gerechnet werden können, und wo die Regie⸗ rung es nicht unterlassen habe, die Bauraten zu fordern daß sie es bei manchem Bau unterlassen habe, sei bekannt da hätte die Kommission, weil sie die Finanzlage des nächsten Jahres jetzt nicht habe übersehen können, nach Rücksichten der Sparsamkeit mehr, als in anderen Jahren handeln müssen, und nur die allerdringendsten Bauten bewilligen können. Er spreche vas Bedauern darüber aus, daß die Kommission durch das Vorgehen der Regierung in diese für die Interessen des Reiches unangenehme Lage gebracht worden sei.

Nach Ablehnung eines Schlußantrages erklärte der Abg. Richter (Hagen) er habe die Frage, die allerdings beim Militär⸗ etat ihre Hauptbedeutung habe, gestellt, weil die Feststellung beider analoger Positionen auf gleicher Grundlage geschehen sei. Diese Grundlage sei aber hier durchaus ungenügend. Man habe z. B. den Preis des Brodes nach dem Durchschnitt des mit 1882 endigenden Trienniums eestgestellt, daraus könne aber auf den Preis des nächsten Jahres kein Schluß gezogen werden. Der Minister von Scholz habe auf die Be⸗ merkung, die Etatsberathung im Plenum erfordere nur 13 Tage, entgegnet, daß es auch auf die Zeit der Kommissions⸗ berathung ankäme. Diese sei nun durch eine nicht blos, wie eben gesagt sei, energische, sondern sogar theilweise sorcirte Berathung erledigt. Er hätte auch die definitive Feststellung des Etats für eine spätere Zeit gewünscht, aber es scheine, daß Fürst Bismarck für seine gegentheiligen Ansichten hier die Mehrheit finde. Die formellen Gründe des Abg. von Bennigsen könne er nicht als ganz richtig anerkennen Die Bestimmung über die Zeit der Einberufung des Reichstags sei überflüssig, weil nach der Verfassung der Etat vor dem Beginne des Etatsjahres durchberathen, der Reichstag also nach Beginn des vorhergehenden Jahres zu diesen Zwecke zusammengetreten sein müsse. Der Regierung sei die Zeit der Einberufung, dem Reichstage aber die Zeit der Etatsberathung innerhalb der bezeichneten Grenzen offen gelassen. Dazu, daß der Etat jetzt zehn Monate vor Beginn des Etatsjahres festgestellt werden solle, ent⸗ schließe sich die nationalliberale Partei, weil es sich nur um ein einmaliges Vorgehen zu Gunsten des Unfallgesetzes han⸗ deln solle; aber der Direktor Aschenborn und Abg. von Kar⸗ dorff hätten schon dies Systen überhaupt für ein ganz brauch⸗ bares erklärt, weil, wenn man wirklich hierbei wegen der Un⸗ möglichkeit, die Verhältnisse zu übersehen, zu viel bewillige, die Ueberschüsse ja für das nächste Jahr bleiben würden. Das würde zu der Konsequenz führen, daß die Kommission z. B. die Ansätze der Steuerergebnisse nicht prüfe, weil die Be⸗ steuerung ja gesetzlich festgestellt sei, und etwaige Ueberschüsse für das nächste Jahr bleiben würden. Seit 1871 habe man aber damit üble Erfahrungen gemacht. 1872 sei der Etat 7— 8 Monate vor dem Etatsjahr festgestellt, man habe in Deutschland damals viel Geld gehabt, und sei mit einem großen Ueberschuß in das nächste Jahr gegangen, und das habe die Folge gehabt, daß die Regierung nicht so sparsam wie sonst gearbeitet habe. Diese Ueberschußwirthschaft habe hierdurch trotz der Milliarden damals neue Steuerprojekte geschaffen, und erst als seit 1874 der Etat kurz vor Beginn des Jahres berathen sei, habe man durch das Uebersehen der alten Bestände Reste von Bauraten in den Jahren 1874 bis 1879 an 83 Millionen Matrikular⸗ beiträge absetzen können, so daß nicht schon damals, was ohne diese späte Berathung des Etats unvermeidlich gewesen wäre, die Brausteuer hätte verdoppelt werden müssen. Man sollte 11 also vor dem ersten Schritt auf dieser abschüssigen Bahn hüten.

Der Abg. Dr. Windthorst betonte, alles was er gefagt habe über die Stellung seiner Freunde zu der Frage, ob das Haus den Etat im Ganzen oder theilweise an die Kommission verweisen solle, halte er auch jetzt aufrecht. Eine Ablehnung der Berathung könnte als eine Verletzung des Gesetzes aus⸗ gelegt werden. Wenn der Abg. Richter sage, daß keine Zeit bestimmt sei, in welcher der Etat fertig gestellt werden müßte, so sei das irrig. Dadurch würden die Befugnisse der Krone, den Reichstag zu berufen, zu schließen und zu vertagen beein⸗ trächtigt, oder gar aufgehoben werden. Der Reichstag thue sehr wohl daran, genau die Grenze inne zu halten, welche die Verfassung demselben vorschreibe; wenn diese Grenze erst einmal verlassen sei, so habe sich diese Körperschaft bereits in das Unrecht gesetzt. Das Haus müsse sich streng an den Buchstaben des Gesetzes halten. Er werde nach wie vor jeden Versuch, eine Gesetzesumgehung zu bemänteln, energisch bekämpfen.

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Daß diese Art der Etatsberathung nicht

zweckmäßig sei, hätten auch die Kommissionsberathungen er⸗ geben; es fehlten die thatsächligen Voraussetzungen für die Prüfung der Posilionen. Es handele sich aber um einen Ausnahmezustand, nämlich darum, für Berathung der sozialen Gesetze im Herbst und Winter Zeit zu gewinnen. Um dieses Zweckes willen werde wenigstens die Majorität seiner Freunde den Etat durchberathen. Es werde die Zeit kommen, daß die Angreifer seiner Partei selbst sagen würden, es sei doch gut gewesen, daß so verfahren worden sei. In der Erregung zu sahnel. sei das Letzte, was in politischen Dingen geschehen ollte.

Der Abg. von Kardorff bestritt, daß dieser Etat eine größere Belastung für das Volk mit sich bringe. Gerade das Gegentheil sei der Fall. Die Befürchtung liege viel näher, daß die Regierung mit dem hier Bewilligten nicht auskommen werde. Er halte es für gut, dies der Fortschrittspartei und ihrer Presse gegenüber ausdrücklich zu konstatiren.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, es ser hier von einem Sprechen ab irato nicht die Rede. Er bleibe dabei, kein Recht sei ein unbedingtes, unbeschränktes; so wie die Krone das Recht habe, den Reichstag zu entlassen, so habe der Reichstag das Recht zu bewilligen oder abzulehnen, oder die Bewilligung hinauszuschieben. Was die Sparsamkeit angehe, so sei es ganz natürlich, daß die Regierung mit dieser Praxis diese Etatsberathung mundgerecht zu machen suche. Es sei ja ausgeschlossen, daß sie spaͤter mit einem Nachtragsetat omme.

Der Antrag Richter wurde abgelehnt und die gamze Po⸗ sition bewilligt.

Zum Bau einer neuen Korvette als Ersatz für die Kor⸗ vette „Elisabeth“ werden 600 000 gefordert.

Der Abg. Frhr. zu Franckenstein beantragte, die Position zu streichen.

Der Chef der Admiralität, General⸗Lieutenant von Caprivi bat, die Position zu bewilligen. Es handle sich darum, einen Versuch darüber anzustellen, ob der Betrieb von gewissen Schiffen, die Deutschland bis jetzt nicht gehabt habe und die auch von England erstrebt würden, sich in der Praxis bewähren würde.

Der Abg. von Köller erklärte, er werde mit seinen politi⸗ schen Freunden für die Position stimmen.

Dieselbe wurde jedoch abgelehnt.

In den einmaligen Ausgaben wird eine Summe von 72 000 zum Bau eines Dienstgebäudes für das Torpedo⸗ personal in Friedrichsort gefordert. Die Kommission beantragte durch ihren Referenten Abg. Rickert mit Rücksicht auf die Finanzlage des Reiches deren Streichung.

Der Direktor im Reichs⸗Schatzamt Aschenborn wies dar⸗ auf hin, daß die Finanzlage des Reichs insofern eine günstige sei, als diesmal 7 600 000 weniger an Matrikularbeiträgen zu zahlen seien. Dies Resultat werde sich schwerlich ändern, da die Einnahmen nach denselben Grundsätzen festgestellt seien wie früher, nämlich nach der dreijährigen Fraktion. Er er⸗ warte den Beweis, daß irgend eine Position der Einnahme zu einem anderen Ergebniß führen würde, als im Etat vor⸗ gesehen sei.

Der Abg. Richter (Hagen) erwiderte, dieser Beweis würde sich ja doch erst im Herbst erbringen lassen, wenn die Grund⸗ lagen für die Prüfung der Posten gewonnen seien. Bis dahin liege keine Veranlassung vor, die Position zu bewilligen.

Der Direktor im Reichs⸗Schatzamt Aschenborn hielt dem Abg. Richter gegenüber seine früheren Behauptungen aufrecht, und bat um Bewilligung der Position.

Der Abg. von Benda befürwortete dagegen den Antrag der Budgetkommission. Die Debatte beweise, wie unzuver⸗ lässig die Voraussetzungen dieses Etats seien. Seit der Vor⸗ legung des Doppeletats habe sich das Etatsbild für 1884/85. um 22 Millionen Mark geändert. Er billige daher durchaus die Ansicht des Abg. Richter, daß man eine genaue Uebersicht über die ganzen Verhältnisse erst im Herbst haben könne.

Der Antrag der Budgetkommission wurde darauf ange⸗ nommen, die Position demgemäß gestrichen.

Der Rest des Etats der Marineverwaltung wurde ohne weitere Debatte bewilligt.

1 .“ vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Freitag

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briefs⸗Erneuerung sind erledigt. 5. Juni 1883. Der Erste Staatsanwalt.

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1I. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

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Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Ferdinand Koehler, welcher flüchtig. ist, ist die Untersuchungshaft wegen betrüglichen Bankerutts in den Akten U. R. I. 406. 83 ver⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Alt⸗ Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 5. Juni 1883. Der Unter⸗ suchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte I. Johl. Beschreibung: Alter 35 Jahre, geb. 26. 6 47 zu Berlin, Größe 1,72 m, Statur schlank, Haare dunkel, Augenbrauen dunkel, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Kinn rund, Gesich voll, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch.

[25393] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Webermeister Oskar Paul wegen Unterschlagung unter dem 7. Dezember 1882 er⸗ lassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 2. Juni 1883. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht I.

Steckbriefs⸗Erledigung. Die vom Königlichen Amtsgericht hierselbst unterm 7. Oktober 1879 und 14. Mai 1880 hinter den Kellner Gustav Göschel aus Hoyerswerda erlassenen Steckbriese, sowie die diesseits unterm 19. Januar 1882 erlassene Steck⸗ Magdeburg, den

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Mus⸗ ketier Kolitz der 6. Compagnie 3. Pommerschen In⸗ fanterie⸗Regiments Nr. 14 hat am 3. Juni Nach⸗ mittags die Kaserne verlassen und ist bis jetzt nicht zurückgekehrt. Es liegt der Verdacht der Fahnen⸗ flucht vor. Sämmtliche Militär⸗ und Civilbehörden werden ergebenst ersucht, auf den ꝛc. Kolitz zu achten, denselben im Betretungsfalle festzunehmen, an die nächste Militärwache abzuliefern und vom Geschehenen hierher gefälligst Mittheilung machen lassen zu wollen. Stralsund, den 6. Juni 1883. Königliches 2. Ba⸗ taillon 3. Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 14. Signalement: Vor⸗ und Zunamen Karl Friedrich Wilhelm Kolitz, Geburtsort Soldin, Kreis Soldin, Regierungsbezirk Frankfurt a. O., Alter 23 ½¼ Jahre, Größe 1 m 66 em, Religion evangelisch, Profession Arbeiter, Haare blond, Stirn hoch, Augen grau, Augenbrauen dunkelblond, Nase breit, Mund gewöhnlich, Bart fehlt, Zähne voll⸗ zählig, Kinn gewöhnlich, Gesichtsbildung oval, Statur schlank. Besondere Kennzeichen: Narbe an der linken Seite des Halses. Bei seinem Fortgehen war derselbe bekleidet mit blauer Blouse und Drillich⸗ hosen.

Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Ziegelstreicher

Gustay Nöske aus Weißenhöhe bei Schneidemühl, Reg.⸗Bez. Bromberg, welcher flüchtig ist und zuletzt

in Unterwiederstedt in Arbeit gestanden hat, ist Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt.

Es wird ersucht, den ꝛc. Nöske zu verhaften und in das hiesige Amtsgerichtsgefängniß abliefern zu lassen.

Sandersleben, den 25. Mai 1883.

Z . 71 ü 8 3 . Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht.

(Unterschrift.)

Alter ca. 19 Jahre, Größe 1,70 75 m, Statur schlank, Haare und Augen⸗ brauen blaßroth, Zähne gut. Besondere Kenn⸗ zeichen: Sommersprossen im Gesicht und auf den Händen, krumme mit dem Knie nach auswärts ge⸗ bogene Beine und Plattfüße.

[25394] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der unterm 10. Mai cr. hinter Johann Hinrich Friedrich Holst aus Schönwalde i. Holstein erlassene Steckbrief ist erledigt.

Renstadt i. Holstein, den 2. Juni 1883.

Königliches Amtsgerich.

Roth.

Beschreibung:

egen die Ehefrau des Arbeiters Carl Otto Berg, Wilhelmine, geb. Rose, ohne festen Wohnsitz, ge⸗ boren am 4. Januar 1840 zu Rothen bei Hess. Ol⸗ dendorf, lutherisch, jetziger Aufenthaltsort unbekannt, ist durch Urtheil Königlichen Schöffengerichts hier⸗ selbst vom 5. Januar 1883 wegen Widerstandes eine Gefängnißstrafe von 10 Tagen und wegen Bettelns eine Haftstrafe von 4 Tagen erkannt. Es wird er⸗ sucht, die Ehefrau Berg im Betretungsfall festzu⸗ nehmen und Nachricht zu den Akten D. 62/82 hier⸗ her gelangen zu lassen. Rodenberg, den 28. Mai 1883. Königl. Amtsgericht. Berner.

Der am 4. Juni cr. gegen den Füsilier Brand I. der 12. Compagnie 6. Westfälischen Infanterie⸗Re⸗ giments Nr. 55 erlassene Steckbrief hat durch die Wiederergreifung des ꝛc. Brand I. seine Erledigung gefunden. Detmold, den 6. Juni 1883. Das Kommando des Füstlier⸗Bataillons 6. West⸗ fälischen Infauterie⸗Regiments Nr. 55. Frei⸗ herr von Boecklin, Major.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

25310] SOeffentliche Zustellung.

Der Franz Fournier, Zollverificator zu Longwy, vertreten durch den Notariatsgehülfen Jacob Gla⸗ delle zu Sierck, klagt gegen den Johann Lamotte, Arbeiter, früher zu Belmach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung zur Zahlung von 160 nebst Zinsen zu 5 % vom Tage der Klage und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Sierck auf den 26. September 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

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[25303] Oeffentliche Zustellung. Die Johann Heil III. Ehefrau, gewesene Wittwe des Friedrich Geiß zu Schlitz, vertreten durch ihren

Ehemann Johann Heil III. daselbst, klagt gegen

den unbekannt wo abwesenden Ludwig Geiß II. wegen Solennisirung eines zwischen dem Beklagten und dem Friedrich Geiß von Schlitz über den Ver⸗ kauf des Grundstücks Flur XI. Nr. 151, 174 ◻Klftr. Acker im Heidgraben, Gemarkung Schlitz abge⸗ schlossenen Vertrags, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten, bei Solennisirung dieses Kaufvertrags mitzuwirken, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Schlitz auf den 20. September 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Ringelshäuser, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[25297] Oeffentliche Zustellung. Nr. 9723. Löwenwirth Karl Batsching von Stett⸗ eld klagt gegen den Lehrer Wendelin Bechtler von a, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Darleihen mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 20 nebst 5 % Zins vom 18. März 1883 und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu Bruchsal auf Mittwoch, den 11. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr. 8 Zum Zwecke der öffentlichen Zrstellung w dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bruchsal, den 31. Mai 1883. 8 Großherzogliches Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber. Rittelmann.

Verkaufsanzeige nebst Edictalladung.

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In Sachen des Branuereibesitzers H. Eckert in Lüneburg, Gläubiger, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Gravenhorst, gegen den Köthner Heinrich Christoph Melbeck in Oerzen, Schuldner, wegen Forderung von 1876 84 Zinsen und Kosten, soll die dem Schuldner gehörige Kothstelle Haus Nr. 7, bestehend aus den unter Art. Nr. 7 der Grundsteuer⸗Mutterrolle von Oerzen katastrirten Grundgütern zu einem Flächeninhalt von 17,6535 Hektaren nebst den darauf befindlichen Gebäuden:

1) einem Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäude aus Fachwerk mit Strohdach, worin 2 Stuben, 3 Kammern, eine große Dreschdiele, an einer Seite derselben mit Stallungen, einer Querdiele mit Küchenvorrichtung und ein Keller unter dem Hause, einer Scheune neben dem Wohnhause aus Fachwerk mit Strohdach, 3) einem Schweinestalle neben dem Wohnhause, aus Fachwerk, mit Steinwänden, 4) einem Backhause nebst Backofen, massiv, mit Ziegeldach, im Garten beim Hause, 5) einem Brunnen neben dem Hause mit Winde, zwangsweise in dem dazu auf Freitag, den 20. Juli 1883, Morgens 10 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Gerichts⸗Abtheilung allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und onstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lauten⸗ den Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältni zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Lüneburg, den 30. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. gez. Brauns.

Beglaubigt: Wachsmund, Gerichtsschreibergeheälfe des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung II.

[16181] Aufgebot.

Auf Antrag der Wittwe M. Schiweck zu Danzig werden die unbekannten Inhaber folgender Wechsel: 1— per 1. Januarx 1862.

No. 5649. Danzig, den 1. Juli 1861. Für Thlr. 1800 Pr. Crt.

Sechs Monate nach dato zahlen Sie gegen diesen Prima Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von

Achtzehnhundert Thaler Pr. Crt. den Werth baar erhalten und stellen es auf Rechnung Bericht.

Herren Gebrüder Claassen

Danzig. per 1. Janua,r 1862.

No. 5650. Danzig, den 1. Juli 1861. Für Thlr. 1600 Pr. Ort.

Sechs Monate nach dato zahlen Sie gegen diesen Prima Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von

Sechszehnhundert Thaler Pr. Crt. den Werth baar erhalten und stellen Des auf Rechnung Bericht. Herren Gebrüder Claassen

Danzig. spätestens im Aufgebots⸗

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genommen

Gebrüder ( Ang Danzig, den 1. Juli 186

(gez.) Gebrüder Claassen.

8

„den 1. Juli 1861.

Gebrüder Claassen.

szehnhundert Thaler für Achtzehn pr. 1. Januar 1862.

E.

(Gebrüder Claassen.) Angenommen )

Danzi (gez

ir Sech Pr. Crt.

hiermit aufgefordert, Termine

den 19. Oktober 1883, Mittags 12 Uhr, (Zimmer Nr. 6) ihre Ansprüche und Rechte auf diese Wechsel bei dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen und die Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Danzig, den 4. April 1883. Königliches Amtsgericht. XI.

1“

[54650] Aufgebot.

Die Erben des am 26. Mai 1881 zu Willers⸗ hagen verstorbenen J. F. Düwel, früheren Büdners zu Voigtshagen, haben das Aufgebot der auf den Namen ihres genannten Erblassers lautenden, an⸗ geblich durch das am 26. Mai 1881 zu Willers⸗ hagen aufgekommene Feuer zerstörten 4 Schuldver⸗ schreibungen der Stadt Rostock über je 100 Thlr. Nr. 2/3 d. d. termino Johannis 1831, term. Jo⸗ hannis 1832, term. Johannis 1835 und term. Jo⸗ hannis 1837 beantragt. Der Inhaber dieser Ur⸗ kunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Freitag, den 13. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung derselben erfolgen wird.

Rostock, den 22. Dezember 1882. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht,

Abtheilung A. für Civilsache ö““ .

[5828] Aufgebot.

Auf begründet und zulässig erkannten Antrag des Musketiers Heinrich Duensing aus Lehwarmstedt, z. Z. bei der 8. Compagnie des 2. Hannoverschen Infanterie⸗Regiments Nr. 77 in Celle werden hier⸗ durch Alle, welche Ansprüche und Rechte auf das dem Antragsteller glaubhaft gemachter Maßen bei einem Brande verloren gegangene Quittungsbuch der Sparkasse zu Rodewald Nr. 1486 über am 11. De⸗ zember 1864 belegte 66 Thlr., jetzt mit Zinsen auf 349 55 angewachsen, erheben zu können ver⸗ meinen, hierdurch aufgefordert, solche Rechte und Ansprüche spätestens in dem dieserhalb auf

Freitag, 28. September 1883, Morgens 10 Uhr, auf hiesigem Gerichtszimmer anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls das bezeichnete Quittungs⸗ buch für kraftlos (mortifizirt) erklärt werden soll.

Neustadt a. R., den 22. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. B. Praël.

120691] Patent.

Ueber das Grundstück Blatt 540 des Grundbuches von Altendorf ist auf Antrag des Häuslers Joseph Socha vom 1. Mai 1883 Zwecks Feststellung der Eigenthumsverhälnisse desselben das Aufgebotsver⸗ fahren eingeleitet und Termin auf

den 18. August 1883, Mittags 12 Uhr, anberaumt, zu welchem die unbekannten Prätendenten unter der Warnung vorgeladen werden, daß, falls sie ihre Ansprüche bis zur Verkündigung des ÜUrtheils nicht anmelden, sie mit denselben werden ausge⸗ schlossen werden.

Ratibor, den 5. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[25467]

Zur weiteren Verhandlung in der auf den Antrag des Ackerers Jakob Müller zu Filsch für stattnehmig erklärten Theilung der zur Filsch'er Gehöferschaft gehörigen Grundstücke auf den Gemarkungen von Filsch und Tarforst ist von mir Termin auf Samstag, den 14. Juli d. J., Bormittags 10 Uhr, in dem Wirthshause von Stephan Keve⸗ rich zu Filsch anberaumt worden.

Gegen den ausbleibenden Betheiligten wird an⸗ genommen, daß er den Beschlüssen der Erschienenen zustimme, insbesondere die zu theilenden Grund⸗ stücke und Theilnahmerechte so anerkenne, wie die Erschienenen solche angeben.

Trier, den 4. Juni 1883.

Der Vermittelungs⸗Kommissar. Schwiebs, Regierungs⸗Assessor.

Bekanntmachung.

dem hiesigen Amtsgericht

25399]

In die Liste der bei zugelassenen Rechtsanwälte ist heute der Rechts⸗ anwalt Paul Volkmer, wohnhaft hierselbst, einge⸗ tragen worden.

Frankenstein i./Schl., den 6. Juni 1883. Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen Submissionen c. [253411 Bekanntmachung.

Die Lieferung von Möbeln zur Ausstattung der Räume des Postamts 21 im Posthause Thurm⸗ straße 38 (Moabit) soll im Wege des öffentlichen Angebotverfahrens vergeben werden.

Der Termin zur Einlieferung der schr iftlichen Angebote ist auf

Sonnabend, den 16. d. M.,

Vormittags 11 Uhr, im Postbaubureau Thurmstraße 38 festgesetzt, wo⸗ selbst das Preisverzeichniß, die Anbietungsbedingun⸗ gen, sowie die allgemeinen und die besonderen Aus⸗ führungsbedingungen bis zu dem angegebenen Zeit⸗ punkt während der Stunden von 9 Uhr Vorm. bis 3 Uhr Nachm. zur Einsicht ausliegen.

Berlin C., 6. Juni 1883.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Postrath Schiffmann.

[234211 Bekanntmachung.

Unterzeichnere Direktion stellt 300 cbm Torf zur Submission. Lieferungsbedingungen gegen 1 Kopialien zu beziehen resp. in der Kanzlei einzu⸗ sehen.

Offerten versiegelt und mit Bezeichnung:

„Submission auf Torflieferung“ sind bis zum 11. Juni, Vormittags 10 Uhr, franko einzureichen. Eröffnung 10 Uhr.

Insertionskosten trägt die Verwaltung.

Berlin, den 24. Mai 1883.

Königliche Strafanstalts⸗Direktion in Moabit.

[24745] Neubau der Packhofsanlage zu Berlin.

Die Anlieserung von 5000 Tonnen Portland⸗ Cement soll in öffentlicher Submission vergeben werden.

Der Termin zur Einreichung der verschlossenen und mit bezüglicher Aufschrift versehenen Offerten ist auf Donnerstag, den 14. Jnni er., Vorm. 11 Uhr, in dem Baubureau auf dem Packhofsgrundstück unterhalb der Moltkebrücke anberaumt.

Die näheren Bedingungen können daselbst Erstattung der Kopialien entnommen werden.

Berlin, den 2. Juni 1883.

Der Königliche Landbauinspektor: Wolff.

Eisenbahn ⸗Direktionsbezirk Magdeburg. Königliches Eisenbahn Betriebsamt (Berlin⸗ Magdeburg.) Die Lieferung von einer resp. zwei Perronwalzen von 150 bis 200 kg Gewicht mit einem Cylinderdurchmesser von 60 bis 70 cm und einer Breite von etwa 1 m soll vergeben werden. Reflektanten wollen ihre Preis⸗Offerten nebst Zeich⸗ nung resp. Beschreibung bis zum 16. Juni er. an das Königliche Eisenbahn⸗Betriebsamt Berlin⸗ Magdeburg in Berlin kostenfrei einsenden.

[239344 Bekanntmachung.

Die Lieferung der nachstehenden für den dies⸗ seitigen Fabrikbetrieb pro 1883/84 erforderlichen Materialien, welche sich auf

1) pptr. 3500 kg Schwefelsäure, 2) pptr. 10 400 kg Soda belaufen, sollen im Wege der öffentlichen Sub⸗ mission an den Mindestfordernden vergeben werden.

Hierzu ist ein Termin auf 1

Dienstag, den 12. Juni 1883, 8 Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau anberaumt.

Lieferungslustige wollen den Bedingungen ent⸗ sprechende Offerten bis zu dem genannten Tage franko hierher einsenden.

Die Bedingungen liegen im diesseitigen Bureau während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus, können jedoch auch gegen Einsendung der Kopialien mit 75 Pfg. abschriftlich bezogen werden.

Spandau, den 26. Mai 1883.

Königliche Direktion der Gewehrfabrik [25263] 1“

Von der unterzeichneten Fortifikation sollen ca 5390 m alte Eisenbahnschienen in Längen von 2,5 bis 6,6 m, sowie 1 Herzstück, in den Batterien auf der Ostseite von Cuxhaven lagernd, öffentlich an den Meistbietenden gegen Baarzahlung verkauft

werden.

Die Verkaufsbedingungen liegen im diesseitigen Bureau während der Dienststunden zur Einsicht aus, dieselben werden auch gegen franco Einsendung von 60 an das Fortifikations⸗Bureau hierselbst von diesem übersandt.

Versiegelte Offerten mit der Aufschrift: „Offerte über den Kauf von Eisenbahnschienen“ haben Kauf⸗ lustige bis zum 20. Inni 1883, Vormittags 11 Uhr, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter statt⸗ finden wird.

Cuxhaven, den 5. Juni 1883.

Königliche Fortifikation.

Die Restauration auf dem Bahnhofe zu Pelplin mit kleiner Wohnung nebst Zubehör soll vom 1. Juli d. J. ab verpachtet werden. Die für die Verpachtung festgestellten Vertrags⸗Bedingungen sind von der Eisenbahn⸗Stationskasse hierselbst gegen portofreie Einsendung von 50 zu beziehen. Pacht⸗ gebote, welchen die durch Namensunterschrift auer⸗ kannten Bedingungen, sowie Qualifikations⸗ nnd Führungs⸗Atteste, auch eine kurze Lebensbeschreibung beizufügen, sind uns spätestens bis zum Termin am Freitag, den 15. Inni cr., Vormittags 11 Uhr, portofrei mit der Aufschrift: „Submission auf Bachtung der Bahnhofs⸗Restauration zu Pelplin“ einzureichen. Bromberg, den 31. Mai 1883. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen ͤA1“X*“

Die am 1. Juli cr. fällig werdenden Coupons unserer 5 % igen Obligationen werden bereits von jetzt ab

an der Coupons⸗Kassa der Vereinsbank in Berlin, sowie an unserer Kassa hierselbst eingelöst. Karlsruhe, den 6. Juni 1883. Vereinigte Karlsruher, Mühlburger und Dur⸗ lacher Pferde⸗ und Dampfbahn⸗Gesellschaft.

2545 125458] Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 23 des Gesetzes vom 26. April 1870 betr. die Errichtung einer Ablösungs⸗Tilgungs kasse wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebrach daß bei der am 28. Mai d. J. stattgehabten Aus⸗

loosung von Schuldverschreibungen der Ab⸗ lösungs⸗Tilgungskasse Litt. B. Nr. 95 140 174 197 294, Litt. C. Nr. 123 166 260 321 482 625 635, Litt. D. Nr. 49 125 257 331 349 524 540 738 739 759 760 ausgeloost sind. Die Zahlung auf die bezceichneten Obligationen wird gegen Rückgabe derselben nebst Talons und noch nicht fälligen Coupons vom 1. Oktober 1883 ab aus der Ablösungs⸗Tilgungskasse in Baar un zum Nennwerthe geleistet. . Von den früher ausgeloosten Schuldverschreibungen sind folgende bislang noch nicht zur Einlösung präsentirt: . Litt. A