Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 9. Juni. In der gestrigen (99.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff, sowie mehrere andere Bevoll⸗ mächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben bei⸗ wohnten, stand auf der Tagesordnung die Fortsetzung der zweiten Berathung des Reichshaushalts⸗ Etats für das Jahr 1884/85 auf Grund mündlicher Berichte der Kommission für den Reichshaushalts⸗Etat mit dem Etat des Reichs⸗ heeres. Dieser Etat enthält im Ordinarium 264 532 760 ℳ, 3 229 845 ℳ mehr als im Vorjahre.
Die Budgetkommission hatte sämmtliche Kapitel dieses Ordinariums zu bewilligen beantragt und nur das Kap. 25, Naturalverpflegung 71 768 067 ℳ, beanstandet. Hier bean⸗ tragte die Kommission, die Summe für Brod⸗ und Fourage⸗ verpflegung für Preußen, Sachsen und Württemberg von 57 073 612 ℳ um 3 541 997 ℳ herabzusetzen.
Tit. 1 der Ausgaben fordert als Gehalt des Kriegs⸗ Ministers 36 000 ℳ “ K8
Der Abg. Dr. Lingens beschwerte sich hierbei darüber, daß in der Kaserne des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗ Regiments einzelne Militärhandwerker des Sonntags während des Gottesdienstes zu regelmäßigen Arbeiten angehalten wür⸗ den. Seien der Militärverwaltung diese Verhältnisse bekannt und gedenke diese Abhülfe zu schaffen? 8
Der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff entgeg⸗ nete, die vorgetragenen Thatsachen würden, wenn richtig, den Intentionen der Kriegsverwaltung nicht entsprechen. Er werde der Sache nachgehen, und könne die eventuelle Abstellung von dergleichen regelmäßigen sonntäglichen Arbeiten in Aussicht stellen.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er habe Folgendes allgemein bei diesem Etat zu erklären: Nach der Haltung der Majoritätsparteien in der Kommission und im Plenum zu urtheilen, schienen sie entschlossen, diesen Etat mindestens in denjenigen Sätzen zu bewilligen, welche sie vor vier Monaten für den laufenden Etat festgesetzt hätten. Unter diesen Um⸗ ständen erscheine es ihm aussichtslos, eine Verminderung der Summen gegenüber dem laufenden Etat zu beantragen, und er werde sich nur auf eine Opposition gegen diejenigen For⸗ derungen des Extraordinariums beschränken, welche auf⸗ fallender Weise im Widerspruch zu den Resultaten der letzten Etatsberathung von der Kommission zur Bewilligung vorgeschlagen würden. Es scheine ihm auch nicht richtig, gegenüber der Stimmung im Hause, eine Kritik an der Militärverwaltung zu üben, wozu sich an verschiedenen Stellen Anlaß biete. Habe doch gestern die Mehrheit sogar durch Schluß der Diskussion die vom Abg. Schrader angeregte Kritik der so hochwichtigen Eisenbahn⸗ tariffragen abgeschnitten. Es werde diese Etatsberathung seiner Partei ein Beispiel dafür bieten, wie eine Etatsbera⸗ thung nicht sein solle. Wenn er die Monotonie dieser Be⸗ rathung, das fortdauernde Anhören einzelner Ziffern und Kapitel unterbrechen wollte, so würde er dadurch nur den An⸗ schein erwecken, als ob er die Berathung für eine normale hielte. Er sei sogar im Interesse des Präsidenten gern bereit, auf das Aufrufen der einzelnen Kapitel und Titel zu ver⸗ ichten. Das ganze Ordinarium dieses Etats wurde darauf ohne jede weitere Debatte nach den Vorschlägen der Kommission be⸗ willigt. Es war dadurch als einzige Veränderung gegenüber dem Regierungsentwurf ein Abstrich von insgesammt 3 541 997 ℳ bei dem Kapitel „Naturalverflegung“ bedingt.
Bei den einmaligen Ausgaben beantragte die Budget⸗ kommission, die im Titel 8 38 Erweiterung des Baracken⸗ kasernements auf dem Artillerieschießplatze bei Jüterbog als erste Rate geforderte Summe von 200 000 ℳ abzusetzen.
Der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff und der Abg. von Wedell⸗Malchow baten um Bewilligung der Position, während der Abg. Frhr. zu Franckenstein den Kommissions⸗ antrag befürwortete. 1
Der Kommissionsantrag wurde angenommen, die Position also gestrichen.
In Tit. 10 werden 150 000 ℳ für den Neubau einer Kaserne für die reitende Artillerie in Sagan als zweite deate gefordert. Bei der Berathung des laufenden Etats wurde diese Forderung abgelehnt. Die Kommission schlug jetzt die Genehmigung vor.
Der Abg. Rickert beantragte, die Position für die Kaserne in Sagan zu streichen. Der Antrag auf Bewilligung dieser Summe sei nicht in Einklang zu bringen mit den Grund⸗ sätzen, welche die Majorität bisher gestern und heute verfolgt habe. Gestern habe der Abg. Frhr. zu Franckenstein einen Schiffsersatzbau zu streichen beantragt, der schon lange in dem Flottengründungsplan zum Ansatz gekommen sei. Man könne doch den Etat des Kriegs⸗Ministeriums nicht anders behan⸗ deln, als den der Marineverwaltung. Die Finanzlage sei definitiv nicht zu übersehen, und daher müsse man bei den Extraordinarien namentlich sehr vorsichtig sein. Nicht seine Partei wolle die Nachtragsetats, sondern sie würden noth⸗ wendig durch zweijährige Etats und bei zu frühzeitiger Vorlegung des Etats. Es sei zu bedauern, daß die Konservativen mit solcher Leichtigkeit auf die zweijährigen Etats eingingen. Dieselben schienen immer noch nicht geneigt, sich in die Reihe der parlamentarischen Parteien einzufügen. Man habe ja in der letzten Zeit wiederholt gesehen, welche schnelle Hülfe sie dem Bundesrath leisteten, wenn es sich um Einschränkung der Rechte der Volksvertretung handele. Wollten die Regierungen durchaus jetzt den Etat zu früh feststellen, obschon nach den jjetzigen Erfahrungen auch nicht ein einziger Tag Zeit fuͤr das ÜUnfallgesetz damit ge⸗ wonnen werde, so müßte das Haus die Konsequenzen ziehen und alle neuen Forderungen auch im Extraordinarium ablehnen. Möchten die Regierungen später etwaige noth⸗ wendige Forderungen machen. Bei diesem Titel sei die Ablehnung um so nothwendiger, als vor wenigen Monaten die Position in namentlicher Abstimmung mit 195 gegen 101 Stimmen abgelehnt sei, auch von einer Anzahl von Mit⸗ gliedern des Centrums. Es wäre unbegreiflich, wenn gerade jetzt der Reichstag dieselbe bewilligen würde.
Der Abg. Frhr. zu Franckenstein betonte dem gegenüber, daß es sich hier nicht um eine erste, sondern um eine zweite Rate handle, und der Reichstag die Bedürfnißfrage selbst schon früher entschieden habe.
Der Abg. Richter (Hagen) hielt die Ablehnung dieser Position, die bei der vorigen Etatsberathung zu längeren Debatten geführt habe, heute noch mehr geboten, als damals. Der Ankauf eines Bauplatzes, der hier als Grund der Be⸗ willigung angegeben, schließe noch keineswegs die Nothwendig⸗
keit in sich, die weiteren Bausummen zu gewähren. Der Bau⸗ platz ließe sich auch wohl wieder verkaufen.
Der Abg. von Kardorff erklärte, er sehe keinen Grund dafür ein, gegen die Position zu stimmen, nachdem bereits die Baustelle bewilligt sei. Was die Polemik des Abg. Rickert gegen die zweijährigen Etatsperioden betreffe, so erinnere er nur nochmals daran, daß viele andere Länder zweijährige Etatsperioden hätten und zwar mit gutem Erfolg. Der Abg. Rickert habe sodann die konservative Partei so dargestellt, als ob sie die wichtigsten parlamentarischen Interessen preisgäbe. Er müsse die konservative Partei entschieden dagegen verwahren. Zunächst habe auch seine Partei aus⸗ drücklich betont, als das Haus in die Berathung des Etats eingetreten sei, daß seine (des Redners) Partei diese Berathung als Ausnahmefall betrachte, und nicht als ein Präjudiz für zweijährige Etatsperioden. Dabei seien wich⸗ tige parlamentarische Rechte nicht aufgegeben. Solche Vor⸗ würfe seien leicht auszusprechen, und fänden in gewissen Krei⸗ sen im Lande auch wohl Boden. Das solle seine Partei aber nicht hindern, für den Etat zu stimmen, da sie sehe, daß durch die Etatsberathung das Ansehen des Parlaments nicht ge⸗ schädigt, sondern gefördert werde. Man werde für den Winter eine bedeutende Zeitersparniß haben. Er bitte, die vorliegende Position anzunehmen.
Der Abg. von Wedell⸗Malchow bemerkte, auch er verstehe nicht, wie der Abg. Rickert es ein preisgeben der verfassungs⸗ mäßigen Rechte nennen könne, wenn hier in einer verfassungs⸗ mäßigen Etatsberathung die einzelnen Positionen bewilligt würden; er protestire gegen derartige Behauptungen.
Der Abg. Rickert entgegnete, diesem entschiedenen Protest des Abg. von Wedell gegenüber brauche er nur auf die That⸗ sachen zu verweisen, aus denen jeder erkennen könne, wie be⸗ rechtigt seine Behauptung sei, daß die Konservativen keine parlamentarische Partei seien. Nenne ihm doch der Abg. von Kardorff einige jener vielen „anderen konstitutionellen Länder“ mit zweijährigen Budgets! Derselbe könne doch höchstens einige deutsche Kleinstaaten meinen. (Große Unruhe rechts, Rufe „Bayern!“) Er verstehe nicht, wie die Herren beleidigt sein könnten. Er habe nicht gewußt, daß außer Preußen im Reich noch Großstaaten vorhanden seien. Es sei doch auch keine Schande, Mitglied eines Staates von wenig Einwohnern zu sein. Er wolle aber gern die Bezeichnung ‚Kleinstaat“ zurück⸗ nehmen und dafür „Mittelstaat“ sagen. Wenn der Abg. Frhr. zu Franckenstein heute diesen Titel bewilligen wolle, weil die Baustelle für die Kaserne bewilligt sei, wie habe derselbe dann gestern den Schiffsersatzbau ablehnen können, der doch ungleich wichtiger und sogar im Flottengründungsplan vorge⸗ sehen sei, und dessen Streichung die Entlassung von mehreren hundert Werftarbeitern bewirken könne.
Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz betonte, er glaube nicht, daß die konservativen Wähler es dem Abg. Rickert glauben würden, daß ihre Vertreter im Reichstage die wich⸗ tigsten parlamentarischen Interessen preisgäben. Die Konser⸗ vativen faßten nur die parlamentarischen Rechte etwas anders auf als der Abg. Rickert. Seine Partei beurtheile das, was dem Lande recht sei, und was man zu schützen und zu verthei⸗ digen habe, nicht nach allgemeinen fonstitutionellen Doktrinen, sondern nach den positiv geltenden Gesetzen des Landes. Dieser Standpunkt habe seine Partei vom Abg. Rickert getrennt, als es sich um die Frage der Stellung des Kaisers und der Reichs⸗ regierung im Reiche gehandelt habe. Es werde hierin auch, wie er hoffe, an der jetzt geltenden Auslegung der Verfassung nichts geändert werden, es sei denn, was Gott verhüten wolle, daß der Abg. Rickert einmal Reichskanzler werde. Er bitte dringend, die Position zu bewilligen.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, schon wiederholt habe er erfahren, daß die Herren, welche dem Marine⸗Minister ohne Weiteres Forderungen versagt hätten, beim Kriegs⸗Minister bedenklich geworden seien. Es liege seines Erachtens für alle diejenigen, welche im Februar gegen die Position gestimmt hätten, absolut kein Grund vor, heut anders zu votiren. Er beantrage deshalb namentliche Abstimmung über die Posilion. Was die konservative Partei betreffe, so nehme dieselbe nicht wie in anderen Ländern eine selbständige parlamentarische Stellung ein, sondern sobald die Regierung ihre Hand von der Partei abziehe, werde die ganze Partei bis auf einen kleinen Rest aus Hinterpommern verschwinden. Weil die Herren wüßten, daß sie keine politische Zukunft hätten, so suchten sie die Gegenwart auszunutzen, und deshalb liege ihnen auch nichts an dem Verfassungsrecht des Landes.
Hierauf ergriff der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff das Wort: 1
Meine Herren! Ich werde zurn Kap. 5 Tit. 10 sprechen. Es handelt sich im vorliegenden Falle um einen Ersatzbau. Das Privat⸗ kasernement, welches die reitende Abtheilung dort hat, ist für dee weiteren Belegungszwecke unbrauchbar. Aus dieser Erkenntniß ist bereits für den Etat pro 1881/82 die erste Rate zur Projektbearbeitung und Erwerbung des Bauterrains bewilligt worden, und zwar in einer Budgetberathung, in welcher alles, was nicht für besonders dringlich gehalten wurde, zurückgestellt wurde mit Rücksicht darauf, daß wir die Heeresverstärkung damals hatten.
Nun, meine Herren, was das Bedürfniß anbetrifft, hier also einen Ersatzbau eintreten zu lassen, da erlaube ich mir, Ihnen vorzulesen, wie die Verhältnisse dort sind:
Die reitende Abtheilung ist mit Ausnahme von 25 Kanonieren, welche in Bürgerquartieren liegen, in zwei städtischen Massen⸗ quartieren untergebracht. Diese Massenquartiere sind schon alt und sehr feucht, haben niedrige Zimmer ohne genügende Ventilation, sehr gesundheitsschädliche und primitive Kloaken⸗ und Uriniranstalten und sind im Laufe der Jahre derartig baufällig geworden, daß sie sich zur ferneren Beibehaltung nicht mehr eignen, weil sie selbst bei Aufwendung bedeutenderer Kosten ihrer gegenwärtigen Bestimmung nicht lange mehr erhalten werden können. Da die Kommune für die Garnison bereits nicht unbedeutende Opfer gebracht hat (Stal⸗ lungen, eine Reitbahn, Geschütz⸗ ꝛc. Schuppen, Waffenmeisterwerk⸗ statt, Beschlagschmiede ꝛc. sind Eigenthum der Stadt) und sowohl hierdurch als durch andere öffentliche Bauten derart in Schulden gerathen ist, daß sie für längere Zeit hinaus für Garnisonbauten Mittel flüssig zu machen außer Stande ist, so ist der Neubau einer Kaserne auf fiskalische Kosten nicht zu umgehen, zumal an⸗ derweite Privatkasernements nicht vorhanden sind. “
Aus diesen Gründen bitte ich, in Konsequenz des Beschlusses vom Jahre 1881/82 die Summe für den Neubau, für die Durch⸗ führung des Baues zu bewilligen.
Der Abg. Frhr. zu Franckenstein erklärte, er könne nur wiederholen, was er schon gesagt habe. Seine Partei wolle äußerste Sparsamkeit üben, wenn nicht ein dringendes Bedürfniß nachgewiesen sei. Dieser Bau sei unaufschiebbar, und deshalb stimme das Centrum für die Position. Eine Fakonsecheng liege in diesem Votum nicht. Gestern habe es ich um die Bewilligung einer ersten Rate gehandelt, heute um die Bewilligung einer erste bereits
die 8 zweiten, nachdem die votirt sei.
In namentlicher Abstimmung wurde hierauf die Posttion mit 115 gegen 106 Stimmen angenommen.
In zwei weiteren Titeln wurden erste Raten für Lazareth⸗ bauten in Rudolstadt und Thorn gefordert.
Der Abg. Richter (Hagen) erhob gegen diese Positionen in Konsequenz seines früheren Votums Widerspruch, ver⸗ zichtete aber auf eine Abstimmung, nachdem das Centrum er⸗ klärt hatte, für die Forderungen, weil sie unaufschiebbar seien, stimmen zu wollen.
Dieselben wurden denn auch bewilligt.
Bei Titel 13 des außerordentlichen Extraordinariums fordert die Regierung 4 969 846 ℳ zur Erweiterung resp. Neuerwerbung von Schießplätzen; die Kommission wollte jedoch 1 388 014 ℳ absetzen, also nur 3 581 832 ℳ bewilligen; das Haus beschloß demgemäß.
Im Titel 22 a. wurden 200 000 ℳ als erste Rate zum Neubau für eine Trainkaserne in Magdeburg verlangt, deren Streichung die Kommission beantragte.
Der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff bat um Bewilligung der Position, da das jetzige Kasernement zum 1. Juli geräumt werden müsse, eventuell stelle er anheim, die von der Kommission zur Bewilligung vorgeschlagene Position für Hofgeismar zu streichen.
Der Abg. Frhr. zu Franckenstein erklärte mit Rücksicht auf das vom Kriegs⸗Minister vorgebrachte Novum für die Position stimmen zu wollen.
Trotzdem die Abgg. Rickert und Richter (Hagen) aus den Protokollen der Budgetkommission nachwiesen, daß dies „No⸗ vum“ schon in der Kommission mitgetheilt worden sei, wurde die Position bewilligt.
Die erste Baurate für eine Infanteriekaserne in Haders⸗ leben, welche im Februar abgelehnt worden war, beantragte die Budgetkommission nunmehr zu genehmigen, der Abg. Richter (Hagen) beantragte dagegen, diese Position zu streichen. Die Abgg. von Bennigsen, von Kardorff, Graf von Holstein, sprachen sich im nationalen Interesse für die Bewilligung aus.
Der Abg. Dr. Windthorst bezeichnete eine solche Berufung auf die nationalen Interessen in zwei verschiedenen Bemerkun⸗ gen als ridikül und als Redensarten, und wurde deshalb vom Präsidenten zweimal rektisizirt.
Nachdem auch der Abg. Dr. Bamberger sich gegen die Bewilligung ausgesprochen, wurde die Position mit 119 gegen 97 Stimmen abgelehnt.
Für den Neubau und die Ausstattung eines Kasernements nebst Zubehör für zwei Escadrons in Wandsbeck, zweite Rate, werden 300 000 ℳ gefordert.
Der Abg. Richter (Hagen) beantragte Streichung dieser Position, die das Haus auch bei der vorjährigen Etats⸗ berathung auf Befürwortung des Grafen von Holstein be⸗ schlossen habe. 8
Der Abg. Graf von Holstein bat um die Bewilligung der Position für den Fall, daß der Kriegs⸗Minister die Erklärun abgebe, daß nach Itzehoe eine andere Garnison für die na Wandsbeck zu verlegende gelegt werde.
Die Position wurde bewilligt. Dagegen wurde dem An⸗ heimstellen des Kriegs⸗Ministers bei der früheren Position für Magdeburg gemäß die Forderung von 300 000 ℳ für eine Kaserne in Hofgeismar abgelehnt.
Der Rest des Extraordinariums und die wurden debattelos genehmigt.
Der Etat des allgemeinen Pensionsfonds wurde angenommen.
Beim Etat des Reichs⸗Invalidenfonds brachte der Abg. Dr. Groß zur Sprache, daß noch immer viele Invaliden aus den Jahren 1866 und 1870 ohne Versorgung und in Noth wären. Redner bat, man möge den Termin zur An⸗ meldung der Invalidität abermals verlängern, und möglicher⸗ weise durch eine Kommission die Verhältnisse dieser Invaliden untersuchen lassen. Es sei des Deutschen Reiches nicht würdig, wenn Krieger, die für seine Einigkeit gekämpft hätten, im Bettlergewande einherschlichen, zudem der Reichs⸗Invaliden⸗ fonds jetzt auf 445 Millionen Mark angewachsen sei.
Der Abg. Dr. von Bunsen stellte die Noth der Invaliden in Abrede, und führte aus, daß die Militärbehörde nicht mehr thun könne, als sie gethan habe, und ihr gesetzlich gestattet sei.
Dieser Etat wurde bewilligt, ebenso ohne Debatte der Etat der Eisenbahnverwaltung.
Der Etat der Zölle, Verbrauchssteuern und Aversen weist im Tit. 1 der Einnahmen „Zölle“ nach den Kommifsionsbeschlüssen 196 450 000 ℳ auf, der Titel wurde ohne Diskussion genehmigt, ebenso Tit. 2 Tabaksteuer, 13 940 920 ℳ, und Tit. 3 Rübenzuckersteuer, welcher mit Rücksicht auf die vor Kurzem beschlossene Reduktion der Aus⸗ fuhrvergütung um 3 273 000 ℳ erhöht worden war. Ebenso werden Tit. 4 Salzsteuer, Tit. 5 Branntweinsteuer, Tit. 6 Brausteuer, Tit. 7 bis 9 Aversen, nach den Kommissions⸗ anträgen ohne Debatte genehmigt.
Damit war die Tagesordnung erledigt. b
Der Präsident schlug als ersten Gegenstand der morgigen Tagesordnung vor, die erste und zweite Berathung des Nach⸗ trags⸗Etats fuͤr das neue Reichstagsgebäude.
Der Staats⸗Minister von Boetticher erklärte, er habe dem Präsidenten eine Auskunft über das neue Wallotsche Projekt noch nicht ertheilen können, weil die Akademie für das Bau⸗ wesen erst heute Abend zur Beschlußfassung ihres Votums zusammenberufen sei. Er habe außerdem, um dem Hause Gelegenheit zu geben, selber zu prüfen, ob es möglich sei, das Hauptbedenken, das gegen den Wallotschen Plan erhoben sei, und das sich auf die Höhe des Sitzungssaales beziehe, zu beseitigen, angeordnet, daß das neue Wallotsche Projekt vervielfältigt und den Mitgliedern des Hauses mitgetheilt werde. Der Druck werde vor Dienstag kaum in den Besitz des Hauses kommen. Ein Exemplar des Planes könne er schon heute dem Präsidenten überreichen. Es gehe aus demselben hervor, daß der Sitzungssaal in das erste Geschoß verlegt werden könne. Eine Berathung könnte schon morgen stattfinden, wenn die Herren darauf verzichteten, jeder persönlich ein Exemplar bei der Berathung zu haben, und das Gutachten der Akademie ebenfalls bei dieser Berathung zu besitzen.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bat, das Gutachten der Akademie des Bauwesens nicht dadurch zu ignoriren, da morgen schon die Angelegenheit berathen werde. Man möge lieber, nachdem man so lange gewartet habe, noch zwei Tage warten, und die Sache dann um so gründlicher erörtern.
Der Abg. Dr. Bamberger meinte, daß der Reichstag hier nicht als bautechnische Behörde zu prüfen habe, es handle sich also hauptsächlich darum, ob die Wahrscheinlichkeit da sei, das Hinderniß der Höhenlage des Saales zu beseitigen; da diese Wahrscheinlichkeit da sei, möge man das Genauere der
Einnahmen
b
Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch ein⸗
Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der
innerhalb der oben gesetzten Frist ersolgten Anmel⸗ dung eingetragen sind, verliert.
25661] geb. Thiede, zu Nowaweß, vertreten durch den Recht⸗ den Schuhmacher Otto Rettinger, zuletzt in Nowa⸗
weß wohnhaft gewesen, wegen böslicher Verlassun — auf Ebescheidung, mit dem Antrage:
und ladet den Beklgten zur mündlichen Verhandlung
den 5. November mit der Aufforderung, Gerichte zugelassenen
Kommission anvertrauen, und die Sache morgen vorbringen;
zeigten sich Schwierigkeiten, so könnte man immer noch vertagen.
Der Abg. Dr. Stephani sprach sich im gleichen Sinne aus.
Der Abg. Gerwig meinte auch, daß die den technischen Einzelheiten zu betrauen sei,
nur zu entscheiden, ob man ein neues Gebäude wolle, und diese Entscheidung könne man auch morgen treffen. Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) trat im Interesse
die Sache dann der Reichstagsbauvorlage am Si 8. möglichst bald, also morgen, Kommission mit das Haus habe
Kommission für den Reichsta der Sitzung zu einer Bespre
einer genauen Prüfung der Sache nochmals für die Berathung Der Abg. Frhr. von Heereman erklärte, er wolle die Sache Der Abg. von Bennigsen unterstützte den Vorredner; der
Reichstag könne die genauere Prüfung der Kommission über⸗ lassen. Dem Minister von Boetticher gebe er zu erwägen, die
Dienstag ein. könnten.
entschieden haben.
sbau morgen um 12 Uhr vor 1 Uhr. ung zusammenzuberufen, damit
Der Staats⸗Minister von Boetticher erklärte sich mit diesem Vorschlage einverstanden.
Das Haus erklärte sich dafür, morgen zur Berathung komme. Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Sonnabend
daß der Nachtragsetat
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Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl2 Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
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NR
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. Familien-Nachrichten. beilage. 8
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. Mase Amtsgericht Habelschwerdt. [25663]1 Oeffentliche Zustellung.
Der Brauermeister Franz Erdelt in Neu⸗Walters
dorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Hauck in
Habelschwerdt,
klagt wider den Wirthschaftsinspektor Walter, früher in
Neu⸗Waltersdorf, zuletzt in Schoenwitz bei Dam brau O.⸗Schl., jetzt unbekannten Aufenthaltsorts wegen
zusammen 50,85 ℳ nebst Zinsen, mit dem Antrage
auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von
50,85 ℳ nebst 5 % Zinsen seit Klagezustellung und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗
gericht zu Habelschwerdt auf
den 17. September 1883, Vormittags 9 Uhr. wird
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Habelschwerdt, den 28. Mai 1883. Francke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,
[22658] Oeffentliche Zustellung.
Die Königliche Staatsanwaltschaft zu Allenstein klagt gegen 1) den Arbeiter Adam Pictrowski, ohne
Domizil, gebürtig aus Seubersdorf, Kreis Osterode, zur Zeit im hiesigen Gerichtsgefängniß, Ehefrau Emilie Piotrowski, geborene Wiechert, ge⸗ bürtig aus Gr. Gardienen, Kreis Neidenburg, Auf⸗ enthalt unbekannt, wegen Nichtigkeitserklärung der zwischen den Beklagten bestehenden Ehe mit dem Antrage: die zwischen den Beklagten bestehende Ehe für nichtig zu erklären und den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Allenstein auf
den 11. Juli 1883, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen hei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird an vie Beklagte zu 2 dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.
Allenstein i. Ostpr., den 5. Juni 1883.
Eloesser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landg erichts.
[25641] Oeffentliche Ladung. Nachdem Conrad Hebig und Frau Anna Martha, geb. Holzhauer, von Weiterode die Eintragung des auf den Namen von Philipp Holzhauer katastrirten, in der Gemarkung von Weiterode belegenen Grund⸗ eigenthums, als: A. 2431 ¼ Acker 13 Rth. identisch mit Blatt 2 Nr. 193, Acker der Rodenberg, identisch mit Blatt 5 Nr. 188, Wiese vor dem Lochbach, identisch mit Blatt 14 Nr. 153, Acker, Döllacker, identisch mit Blatt 29. Nr. 198, vor dem Weng⸗ berg, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Weiterode beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte und Ansprüche an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, auf⸗ gefordert, solche spätestens im Termin den 17. August 1883, Morgens 10 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, wi⸗ drigenfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige
2769 ⁄16
B. 1013 ¹ 0. 2207 „
getragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine
Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das
geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht
Rothenburg a./F., den 30. Mai 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III Wird hiermit veröffentlicht: Schilling, Gerichtsschreiber. .“ b Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Schuhmacher Rettinger, Marie,
anwalt Dr. Friedlaender zu Potsdam, klagt gegen hren in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann,
das den “ öö Band der rhe rennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären⸗ — b
des Rechtsstreits vor die II. Civil Königlichen Landgerichts zu dnis er rülen I 1883, Vormittags 9 Uhr,
i. V
2) dessen
Henrika, geb. Engbers zu Uelsen für ihn ausge⸗
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Potsdam, den 6. Juni 1883. 3 Reimke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, . Civilkammer II.
22659] ¶Oeffeutliche Zustellung. Die Maurersehefrau Christiana Reiß dahier, ver treten durch den Rechtsanwalt von Wenz,
klären und in die Prozeßkosten zu oerurtheilen
Kgl. Landgerichts Hof auf Dienstag, den 16. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr,
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hof, den 6. Juni 1883. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Hof. Sofleiß. b
[25662] Oeffentliche Zustellung.
nenwalde, vertreten durch den
Beetttatg von 295 ℳ und auf vorläufige Vollstreck⸗
den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Vmees erieht zu Ludwigslust auf den 19. September 1883, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “ ‚Aktuar W. Hamann, Gerichtsschreiber des Großherzoglich
Mecklenburg⸗Schwerinschen Amtsgerichts.
evenegh Zwangsverkauf und Aufgebot.
Auf Antrag der hiesigen Spar⸗ und Leihkasse wird wegen einer derselben nach dem vollstreckbaren Zahlungsbefehl vom 15. September 1882 gegen den Maurermeister Fritz Conrad Bernhard Clausen in Eckernförde zustehenden Forderung von 148 ℳ 50 ₰ Zinsen eines protokollirten Kapitals von 3300 ℳ nebst Kosten der Zwangsverkauf des zur Sicherheit verpfändeten Grundbesitzes des Schuldners, nämlich des unter Artikel 538 der Grundstevermutterrolle der Stadt Eckernförde aufgeführten, an der Reifer⸗ bahn daselbst im I. Quartier unter Nr. 156 belege⸗ nen, 4 Ar 14 Qu.⸗Meter großen Wohnhauses nebst Zubehör hierdurch angeordnet. Termin zum Verkauf, welcher nur durch Zahlung der erwähnten 148 ℳ 50 ₰ und sämmtlicher Kosten abgewandt werden kann, wird auf Donnerstag, den 13. September d. J.,
Vormittags 10 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle anberaumt und liegen die Verkaufsbedingungen 14 Tage vor dem Termin auf der hiesigen Gerichtsschreiberei aus. Zugleich werden, mit Ausnahme der protokollir⸗ ten Gläubiger, Alle, welche hypothekarische oder sonstige dingliche Ansprüche an den zu verkaufenden Grundbesitz zu haben glauben, aufgefordert, solche bei Vermeidung des Ausschlusses beim unterzeichne⸗ ten Gerichte unter Vorlegung der bezüglichen Ur⸗ kunden in Ur⸗ und Abschrift spätestens in dem auf Dienstag, den 11. September d. J.,
Vormittags 10 Uhr, anstehenden Aufgebotstermine anzumelden. Eckernförde, den 1. Juni 1883. KFRäönigliches Amtsgericht. . gez. C. Lübbes. Veröffentlicht:
v1”
Erster Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[25654] „Aufgebot.
„Der Johann Stricker zu Lohne hat wegen angeb⸗ lichen Verlustes der ihm ertheilten Ausfertigung einer von den Eheleuten Hermann Waterhölter und
stellten notariellen Schuld⸗ und Pfandverschreibun vom 24. März 1871 über ein ihnen 6 Dar⸗ lehn von 100 Fl. oder 166 ℳ 67 ₰ mit Vermerk der erfolgten Eintragung in das Hypothekenbuch des hiesigen Gerichts Bezirk II., Abtheilung I., Band XI., Fol. 203 pag. 228 Nr. 6 behuf Kraft⸗ loserklärung das Aufgebot beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird daher aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf n“ den 17. September 1888388, Morgens 11 Uhr, “ anstehenden Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Neuenhaus, den 5. Junius 1883. Königlich Preußisches Amtsgericht. I. Sudendorf
einen bei dem gedachten nwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
. klagt . gegen ihren Ehemann Johann Nicol Martin Reiß „Jvon hier, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen einer Waaren⸗ und Darlehnsforderung von Chescheidung mit dem Antrage:
die Ehe dem Bande nach zu trennen, den Be⸗ 1 klagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor die Civilkammer des
mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Ge⸗
Der Rittergutsbesitzer Otto von Rohr auf Dan⸗ Rechtsanwalt C. Ahrens zu Schwerin, klagt gegen den Erbpächter Louis Schönbrodt, vormals zu Kummer, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthaltsorts, wegen Zinsenschuld, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur
arkeikserklärung des ergehenden Urtheils, und ladet
[25653] Aufgebot. Der Rentmeister Neeseker zu Bentheim als Ver⸗ walter der geistlichen Rentamts⸗Kasse der Grafschaft Bentheim hat wegen angeblichen Verlustes das Auf⸗ gebor der von den Eheleuten Kolon Jan Albert Arink und Dele, geb. Egberink, zu Bauerhausen, der gedachten Kasse über ein ihnen als Darlehn be⸗ lassenes und mit 3 ½ % zu verzinsendes Ablösungs⸗ ⸗kapital von 550 Thlr. oder 1650 ℳ vor dem Notar Block am 29. November 1855 ausgestellten und am 30. desselben Monats in das Hypothekenbuch des unterzeichneten Gerichts eingetragenen Schuld⸗ und Pfandverschreibung behuf ihrer Kraftloserklärung be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 17. September 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Nenenhaus, den 5. Juni 1883 Königliches Amtsgericht. I. v
[25645]1 Aufgebot. Die Firma Gebrüder Funk in Rudolstadt hat das Aufgebot einer am 9. Oktober 1882 vom Tischler⸗ meister Gustav Gräfe zu Kolkwitz an eigene Ordre auf den Posthalter Bernhard Lux hier gezogenen, an öö am 1. November 1882 fälligen und angeblich verloren gegangenen Wechsels über 45 Mark beantragt. Der Irchaber der nehsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 18. Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Saalfeld i. Th. den 4. Juni 1883. Herzoglich S.⸗M. Amtsgericht, Abth. I.
[256490)0) Aufgebot. Der Kaufmann H. Allenbach zu Nanterre, Departement de la Seine, Frankreich, vertreten durch Rechtsanwalt Riff dahier, gemäß Vollmacht vom 1. November 1882, hat das Aufgebot zweier Pfand⸗ briefe der Aktien⸗Gesellschaft für Boden⸗ und Kom⸗ munalkredit in Elsaß⸗Lothringen mit dem Sitze zu Straßburg, Serie I. Litt. C. Nr. 4863 u. 4864 über je 500 Franes = 400 ℳ der 4 ½ % Pfand⸗ briefanleihe vom Jahre 1873, von welchen letzterer bei der Ziehung vom 1. Januar 1882 ausgeloost worden ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 2. Januar 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gutenbergplatz 10, Sitzungssaal, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. etünlt den 4. Juni 1883. as Kaiserliche Amtsgericht. 8 1IX gez. Bochkoltz. Beglaubigt: Der Amtsgerichtsschreiber Minetti.
E11“
[256488 Aufgebot. . Die Wittwe Dorothea Elsner, geborene Hüthel, früher zu Lützen, jetzt zu Schönebeck wohnhaft, hat das Aufgebot der Prioritäts⸗Obligation I. Emission Nr. 23 105 (in Buchstaben: Dreiundzwanzigtausend⸗ einhundertfünf) der Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahngesellschaft über einhundert Thaler oder einhundertfünfund⸗ siebenzig Gulden süddeutscher Währung verzinslich zu 4 ½ Prozent beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 20. Januar 1887, Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Cöln, den 5. Juni 1883.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.
Zur Beglaubigung: Kump, Kanzleirath,
[25517] In der Auschratschen Aufgebotssache F. 5/82 erkennt das Königliche Amtsgericht Bischwill durch den Amtsrichter Dr. Oswald für Recht:
(auch Auschra genannt) von Trappoenen wird für todt E; 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse desselben zu entnehmen. b Wischwill, den 21. Mai 1883. Königliches Amtsgericht. [25642] Durch Beschluß des unterzeichneten Amtsgerichts vom 5. d. Mts. ist der Handarbeiter Ernst Robert Fischer aus Lindenthal, z. Zt. in der Arbeitsanstalt zu Möckern untergebracht, wegen Verschwendung ö¹ worden, was andurch bekannt gemacht wird. Leipzig, den 7. Juni 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung V., Section 1. (Unterschrift.)
[25484] In Sachen des Partikuliers Ernst Christoph Hampe zu Nört Klägers, gegen den Handarbeiter Louis Greite und dessen Ehefrau Friederike, geb. Funke, aus Bovenden, Beklagte, 8 wegen Forderung, sollen im Wege der Zwangs⸗ Immobilien, als: ddie unter Hausnummer 173 belegene halbe Reihestelle, bestehend aus Wobhban. W Hausgarten, Kuh⸗ und Schweinestall und sonstigen Zubehörungen, öffentlich meistbieteud gerichtsseitig verkauft werden und ist zu diesem Zwecke Termin auf Mittwoch, 8. August 1883, Morgens 10 Uhr, in Bovenden im Burgdorfschen Wirthshause ange⸗ setzt, wozu Kaufliebhaber mit dem Eröffnen geladen werden, daß bei einem annehmbaren Gebote im ersten Termine Zuschlag ertheilt werden soll. Zugleich werden Alle, welche an diesen mobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidei⸗ kommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen beanspruchen, aufgefordert, diese Rechte am Dienstag, den 31. Juli 1883, Morgens 10 Uhr,
dieselben begründenden Urkunden, anzumelden, als widrigenfalls diese Rechte im Verhältniß zum neue Erwerber verloren gehen. 1 Göttingen, den 30. Mai 1883. 1*8 Königliches Amtsgericht. II. 1 Wagemann.
[25519] In der Kemnitz'schen Aufgebotssache
— F. 3/82 — erkennt das Königliche Amtsgericht durch den Amtsrichter Steinhausen da ꝛc.
Im Namen des Königs! zu Meyenburg
für Recht:
1) Die Hypothekenurkunde vom 14./15. Juli 1852 aus welcher für die 3 Brüder Friedrich, Heinrich und August Peters zu Frevpenstein auf dem Grundstücke Band I. Blatt Nr. 37 Seite 369 von Freyenstein Abtheilung III. Nr. 9 1 falef = 450 ℳ eingetragen stehen, wird für kraftlos erklä die Kosten des Aücgehotsberfehrfin Bäckermeister Carl Mann und Johann Pe zu. Freyenstein je zur Hälfte auferlegt.
Von Rechts Wegen.
Menenburg, den 4. Juni 1883.
Königliches Amtsgericht.
[25512] m Namen des Königs!
Auf den Antrag des früheren Webers jetzt Berg⸗
manns August Hoffmann und seiner Ehefrau Marie
geb. Hoffmann, zu Heide in Westphalen als den
Sppod ea altubigeen,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu
Wartenberg durch den Amtsrichter brdüteFe 9
für Recht:
Das
Erster Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
[25647] „Aufgebot.
Fräulein Emilie Cleve zu Braunschweig hat die Kraftloserklärung der ihr angeblich im Herbst 1879 abhanden gekommenen Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn⸗Stammaktien Nr. 110 880 und 259 743 bean⸗ tragt. Es wird hierdurch der etwaige Inhaber dieser Werthpapiere aufgefordert, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte, und zwar spätestens in dem vor dem⸗ selben auf reitag, den 1. Februar 1884, Vor⸗ mittags 12 Uhr, im Sitzungssaale anberaumten Aufgebotsterminc seine Rechte anzumelden und die Werthpapiere vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der letzteren erfolgen wird.
Elberfeld, den 7. Juni 1883.
önigliches Amtsgericht. Abtheilung III. gez. Löhhecke. Für die Richtigkeit:
ypothekeninstrument über die au n Grundbuchblatte Nr. 180 Bralin in d em lung III. unter Nr. 2 auf dem Gutsantheile des Johann Hoffmann aus der gerichtlichen Urkunde vom 17. März 1869 zufolge Verfü⸗ gung von demselben Tage für die Töpfer Wil⸗ helm und Johanna, geb. Hoffmann, Kretschmer⸗ schen Eheleute eingetragene und nach einer Zwischencession am 29. Mai 1874 auf die ver⸗ ehelichte QOuartalbürger und Weber Hoffmann Marie, geb. Hoffmann, und deren Ehemann August Hoffmann zu Bralin umgeschriebene mit 6 Prozent verzinsliche Darlehnsforderung von 95 Thaler wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antraz⸗ stellern auferlegt. Von Rechts Wegen.
Mai 1883
Dieses Erkenntniß ist am 30. ver⸗
kündet worden.
P. Wartenberg, den 2. Juni 1883.
Der Gerichtsschreiber: Dehne.
Kdsonigliches Amtsgericht. Grüttner.
ihre Mitglieder um so vorbereiteter in die Berathung eintreten
1
1) der Schiffer und Zimmermann Johann Auschrat
2* 2
8
auf hiesigem Gerichte so gewiß unter Vorlegung der