enenAneaee
§. 3. Thierärzte, welche in Berlin oder Charlottenburg die Praxis
ausüben wollen, haben dies vor Beginn derselben dem Departements⸗ Thierarzt (gegenwärtig Herr Wolff, Frankfurter Allee Nr. 80) unter Vorlegung der Approbation und Angabe ihrer Wohnung zu melden und gleichzeitig demselben die erforderlichen Notizen hinsichtlich ihrer Personalverhältnisse anzugeben.
5. 4. Etwaigen Wohnungswechsel haben innerhalb 14 Tagen nach Eintritt desselben die in den §§. 1— 3 bezeichneten Personen den ebendaselbst angegebenen Amtsstellen zu melden.
§. 5. Ebenso haben die in den §§. 1—3 bezeichneten Personen den ebendaselbst bezeichneten Amtsstellen die Aufgabe ihrer Praxis und den Wegzug von Berlin beziehentlich Charlottenburg zu melden.
§. 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§. 1—5 werden mit Geldstrafe bis zu 30 ℳ, an deren Stelle im Unver⸗ mögensfalle Haft bis zu 14 Tagen tritt, bestraft. 8
Königliches Polizei Präsidium. (gez.) von Madai.
Die vorstehende Polizei⸗Verordnung wird hierdurch in Erinnerung gebracht. “ Berlin, den 11. Juni 1883. Konigliches Polizei⸗Präsidium. In Vertretung: von Heyphe
3 ½ % Anlehen der vormals Freien Stadt Frankfurta. M. von 2 500 000 Fl. vom 30. November 1848.
Bei der am 4. d. Mts. stattgefundenen 27. Verloosung des An⸗ lehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2500 000 Fl. vom 30. November 1848 wurden nachverzeichnete Nummern der Obligationen Litt. G. zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1883 gezogen:
27 Obligationen à 1000 Fl. oder 1714 ℳ 29 ₰.
Nr. 15 47 60 66 120 237 267 278 290 298 336 474 594 628 650 657 773 832 879 888 918 1147 1299 1338 1431 1486 1507 = 27 000 Fl. oder 46 285 ℳ 83 ₰.
18 Obligationen à 500 Fl. oder 857 ℳ 14 ₰.
Nr. 1617 1632 1870 1924 1933 1980 2048 2063 2287 2319 2324 2336 2482 2489 2634 2681 2720 2725 = 9000 Fl. oder 15 428 ℳ 52 ₰.
8 Obligationen à 300 Fl. oder 514 ℳ 29 ₰.
Nr. 2835 2864 2868 3081 3178 3190 3200 3264 = 2400 Fl. oder 4114 ℳ 32 ₰.
22 Obligationen à 100 Fl. oder 171 ℳ 43 ₰.
Nr. 3368 3412 3435 3450 3467 3545 3584 3594 3857 3946 3974 4052 4142 4253 4325 4359 4457 4481 4563 4663 4730 4760 = 2200 Fl. oder 3771 ℳ 46 ₰, zusammen 75 Obligationen über 40 600 Fl. oder 69 600 ℳ 13 ₰.
ie Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver⸗ zinsung nur bis zum Rückzahlungstermin erfolgt, bei der König⸗ lichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, bei eder Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse sowie bei den Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüne⸗ burg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinsschene Reihe I. Nr. 8 nebst Zinsschein⸗Anweisungen erheben können Der Geldbetrag des etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheins wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der Obligationen zurückbehalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen nicht bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse hier oder bei der Königlichen
Kreiskasse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen
bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zins⸗ scheine und Zinsschein⸗Anweisungen durch diese Kasse vor der Aus⸗ zahlung zur Prüfung an den Unterzeichneten einzusenden, weshalb diese Obligationen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine ein⸗ ereicht werden kö
“
Rückzahlbar am
.Oktober 1877: G. 609 1478 4545.
.Oktober 1878: G. 4306 4759.
. Oktober 1879: G. 3828 3835 3838.
.Oktober 1880: G. 1787 1909 3258 3830 406
1. Oktober 1881: G. 1945 1987 2084 2458 2 3749 4083 4277 4607.
1. Oktober 1882: G. 1016 2826 3384 3528 3666 3765 3896 4169 4190 4218 4478 4795.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert.
Wiesbaden, den 5. Juni 1883.
Der Regierungs⸗Präsident: von Wurmb.
7 4239. 540 2871
9
Personalverände rungen.
Königlich Preußische Armer.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen, Im aktiven Heere. Berlin, 5. Juni. v. Kutleben, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, zum Flügeladjut. Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen ernaunt. Baron v. Eschwege Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, zum Pr. Lt. befördert., von Borries II., Sec Lt. vom Garde⸗Gren Regt. Nr. 1, von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Oranien⸗ stein entbunden. Tiede, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 9, als Erzieher zum Kadettenhause in Dranien⸗ stein kommandirt. de Niem, Sec. Lt., bisher im See⸗Bat, mit seinem Patent im Inf. Regt. Nr. 131 angestellt. Graf v. Keller, Pr. Lt., aggreg. dem 1. Garde⸗Ulan. Regt., à la suite des Regts. gestellt. — 7. Juni. Gockel, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. vom Drag. Regt. Nr. 6, zum Commandeur des Train⸗Bats. Nr. 14 ernannt. v. Mandelsloh, Major und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 1, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Drag. Regt. Nr. 6 versetzt. Wernitz, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 1, zum Rittm. und Escadr. Chef, Weiß, Sec. Lt. von demf Regt., zum Pr. Lt. beforgert, dsb 1 iedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 5. Juni. Gutsch, Sec. Lt. vom Inf. Regt. n. He. ber Aenline bewilligt. Bütow, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt. im Garde⸗Fuß⸗ Art. Regt,, die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Unif. ertheilt. — 9. Juni. v. Roehl, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 42, mit Pens. der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 5. Juni. Wien⸗ holt, Pr. Lt. a. D., zuletzt Sec. Lt, von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif. ertheilt. .““ “
In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ꝛc.
Berlin, 5. Juni. de Niem, Sec. Lt., vom See⸗Bat., behufs Uebertritts zur Armee, von der Marine ausgeschieden.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern nach der Besichtigung in Potsdam bei dem Offizier Corps des Regiments der Gardes du Corps das Dejeuner ein und kehrten Nachmittag 3 ¼ Uhr nach Berlin zurück, worauf um 5 Uhr im Palais ein größeres Diner stattfand.
Abends 9 ½ Uhr begaben Sich Se. Majestät nach Babels⸗ berg zurück.
„Heute Morgen 9 ¾ Uhr besichtigten Se. Majestät der Kaiser auf dem Bornstedter Felde bei Potsdan das Garde⸗ Husaren⸗Regiment unter Führung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm, machten darauf Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm im Marmorpalais und Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg⸗Schwerin in Marly Besuche und kehrten um 2 ½ Uhr nach Berlin zurück.
Hier empfingen Se. Majestät darauf den kommandirenden General von Tresckow und den à la suite der Armee ge⸗ stellten und zum Commandeur der 24. Infanterie⸗Brigade er⸗ nannten Königlich württembergischen General⸗Major von Haldenwang.
Um 5 ¼ Uhr gedachten Se. Majestät Sich mittels Extra⸗ zuges nach Hoppegarten zu begeben, um dem Armee⸗Jagd⸗ rennen beizuwohnen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern der Besichtigung des Gardes du Corps⸗Regiments auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam bei.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen, für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, sowie der Aus⸗ schuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— Nach Mittheilungen aus dem Auslande ind folgende S uhmissionen ausgeschrieben worden:
1) von der General⸗Eisenbahn⸗Dircktion zu Rom, bezw. der Königlich italienischen Präfektur zu Rovigo für den 22. Juni d. Js. bis 10 Uhr Vormittags eine Submissieon auf den Bau der Eisenbahnlinie Adria⸗Chioggia (Bahnlänge 9886 m, Bausumme 1 631 000 Lire);
2) in den Bureaux des Departements für Waterstaat, Handel und Industrie im Binnenhof im Haag am 22. Juni d. J. Nachmittags 3 Uhr, eine Submission auf Material für Staatstelegraphen im Werth von 3240 Gulden. (Prospekt durch die Buchhandlung Gebroeders van Cleef im Haag zu beziehen);
3) im Staatsmagazin für Arzneimittel im Haag am 30. Juni d. J., Nachmittags 2 Uhr, eine Submission auf Lieferung von 200 kg Chinin.
Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.
— Wer sog. Antheilsscheine zu DOriginal⸗ loosen einer bestimmten Klasse einer staatlich genehmigten Lotterie verkauft, ohne das Miteigenthum an den Original⸗ loosen an die Käufer zu übertragen und deshalb zur Strase wegen Veranstaltung einer selbständigen Lotterie ver⸗ urtheilt ist, kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 13. April d. J., wegen des anderweitigen Absatzes solcher Antheilscheine zu Originalloosen derselben Klasse bis zum ergangenen Urtheil, sollte dieser Absatz auch an anderen Orten und nach Eröffnung der Untersuchung stattgefunden haben, nicht nochmals bestraft werden. „Nicht das Absetzen von Loosen als solches, sondern die Veranstaltung einer Lotterie wird unter den weiteren daselbst angegebenen Voraussetzungen in §. 286 Str. G. B. mit Strase bedroht. Die Veranstaltung einer Lotterie ist aber dann gegevben, wenn Jemand den Abschluß eines Vertrages offerirt, durch welchen er sich verpflichtet, nach einem bestimmt kundgemachten Spielplan den sich Betheiligenden die in Folge der Verloosung denselben zufallenden Gewinne zu gewähren. Vollendet ist daher das Vergehen, sobald nach Feststellung der Bedingungen für die abzuschließenden Verträge Anderen die Betheiligung er⸗ möglicht ist. Der thatsächliche Abschluß der Verträge, welcher sich in dem Absatz der Loose verkörpert, ist lediglich die Folge des bereits vollenbeten Vergehens und hat rechtlich nur in sofern Bedeutung, als aus dem Absatz der Loose auf die vor⸗ ausgegangene Veranstaltung einer Lotterie ein Schluß gezogen werden kann. Wie es daher für den Thatbestand des Ver⸗ gehens bebeutungslos ist, ob überhaupt Loose abgesetzt sind, so ist es nicht minder unerheblich, ob, wenn mehrere Loose abgesetzt worden sind, diese zu verschiedenen Zeiten und an ver⸗ schiedenen Orten vertrieben worden sind sobald es sich nur um eine und dieselbe Lotterie handelt.“
— Der zum Kaiserlichen Minister⸗Residenten in Lima er⸗ nannte Dr. Schumacher ist auf seinem Posten eingetroffen und hat die Geschäfte der Mission übernommen.
Sigmaringen, 11. Juni. (Schw. M.) Heute Nach⸗ mittag trafen der Erbprinz und die Erbprinzessin von Hohenzollern nach über sechsmonatlichem Aufenthalte in Meran wohlbehalten von dort hier ein. Die hohen
Herrschaften gedenken, da sich der Gesundheitszustand Ihrer
Königlichen Hoheit in der erfreulichsten Weise gehoben hat, die nächsten Monate hier zu verweilen.
Baden. Karlsruhe, 11. Juni. (Schw. M.) Morgen begeht der jüngere Sohn des Großherzoglichen Paares, Prinz
Ludwig, seinen 18. Geburtstag. Die Großherzogin trifft
zum Geburtsfeste von Rippoldsau hier ein. Nach badischem
Hausgesetz wird der Prinz an diesem Tage volljährig.
Schweiz. Vern, 12. Juni. (W. T. B.) Der Bundes⸗ rath hat den Nationalrath Rebmann als Kom missar für die
internationale Thierausstellung in Hamburg und den Direktor Frick in Zürich zum Jurymitglied für dieselbe bestellt. — Das Königreich Siam hat seinen Beitritt zum internationalen Telegraphenvertrage angezeigt.
Belgien. Brüssel, 12. Juni. (W. T. B.) Die
„Indépendance Belge“ erfährt, daß die Regierung dem⸗ nächst einen ¹ Schulunterricht vorlegen werde. — Die beabsichtigte Er⸗ höhung der Branntweinsteuer hat heute eine Mani⸗
Gesetzentwurf über den obligatorischen
8 “ 1“ “
festation der Händler mit geistigen Getränken veranlaßt.
Dieselben zogen in starken Massen vor das Parlaments⸗ gebäude und protestirten gegen die neue Steuervorlage. Ernst⸗ liche Ruhestörungen sind jedoch nicht vorgekommen.
Großbritannien und Irland. London, 12. Juni. (W. T. B.) Das Oberhaus genehmigte heute in zweiter Lesung die Vorlage über die Seefischerei. Dieselbe bezweckt die Ausführung der internationalen Konvention, betreffend die polizeiliche Regelung der Fischerei in der Nordsee.
— 13. Juni, früh. (W. T. B.) Im Unterhause beantragte Hamilton die sofortige Revision der Artikel der irischen Landakte, betreffend den Ankauf von Pacht⸗ gütern durch die Pächter. Der General⸗Sekretär für Irland, Trevelyan, gab zu, daß eine Revision noth⸗ wendig sei, und erklärte die Geneigtheit der Regierung, den Antrag anzunehmen, wenn in demselben das Wort „sofortige“ gestrichen werde. Die Regierung könne indeß keinen Plan gutheißen, bei dem nicht auf sofortige An⸗ zahlung eines Theils des Kaufpreises durch den Pächter und Bezahlung des Restes in sicheren, in verhältnißmäßi kurzer Zeit zu leistenden Zahlungsraten Bedacht gnommen sei, damit dadurch die nöthige Sicherheit für den sozialen und politischen Zustand des Landes gewonnen werde. Northeote beantragte, das Wort „sofortige“ in dem Hamiltonschen An⸗ trage durch das Wort „baldige“ zu ersetzen. Der Premier Gladstone erklärte sich damit einverstanden, und der dem⸗ entsprechend abgeänderte Antrag wurde hierauf vom Hause angenommen.
Frankreich. Paris, 12. Juni. (W. T. B.) Die Bureaux des Senats wählten heute die Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs über die richterlichen Beamten. Von den gewählten Mitgliedern der Kommission ist nur ein einziges ohne Weiteres für den Entwurf; zwei sind gegen jede Reform, acht im Prinzip für eine Reform des ge⸗ genwärtigen Gesetzes, verlangen aber weitgehende Modifika⸗ tionen des vorgelegten Entwurfs.
Die Deputirtenkammer lehnte mit 273 gegen 201 Stimmen den Antrag Lavergne's auf Erhebung einer Wein⸗ steuer von der 1882er Ernte ab.
Wie der „Temps“ meldet, nehmen die Unterhand⸗ lungen zwischen Tricou und Li⸗Hung⸗Chang einen guten Fortgang.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 13. Juni. (W. T. B.) Die in dem Prozeß wegen Zugehörigkeit zur russischen Sozialrevolutionspartei gegen Bogdanowitsch, Tellalow, Slatopolsky, Gratschewsky, Kli⸗ menko und Butzewitsch erkannte Todesstrase ist vom Kaiser im Gnadenwege in Zwangsarbeit auf unbestimmte Zeit umgewandelt worden. Die gegen Stefanowitsch ausgesprochene Zwangsarbeitsstrafe auf unbestimmte Zeit wurde auf 8 Jahre, die gegen die Lissowskaja und die Prybilewa erkannte Zwangsarbeitsstrafe auf 4 Jahre herabgesetzt. Die Depor⸗ tationsbedingungen für Grünberg, Boreisch und die Jusch⸗ kowa sind gemildert worden. 9
Zeitungsstimmen.
Die „Wiesbadener Zeitung“ rechtliche Stellung der Handelskammern zum Gegenstande eines Leitartikels, in welchem sie sich folgendermaßen äußert:
Die Handelskammern zu Hildesheim und Görlitz sind bekanntlich wegen ihrer Weigerung, der Verfügung des Handels⸗Ministers gemͤß ihre Jahresberichte vor der Veröffentlichung einzureichen, ihrer amt⸗ lichen Funktionen in der Staatsverwaltung enthoben worden. Beide haben sich an das Abgeordnetenhaus mit einer Petition gewandt, in der sie dasselbe ersuchen, die gegen sie getroffenen Maßregeln des Handels⸗Ministers für unvereinbar mit den bestehenden Gesetzen, be⸗ sonders dem vom 24. Februar 1870 zu erklären. Diese Angelegenheit hat bereits öfter beiläufig das Abgeordnetenhaus beschäftigt, ohne daß es nach irgend einer Seite hin zu Anträgen oder Beschlüssen kam. Die Petition giebt nun dem Hause Gelegenheit, seine Ansicht über die in Rede stehende Frage in einem Antrage auszusprechen.
Die Petitionskommission hat sich ihrerseits schon mit der Vor⸗ prüfung der Frage befaßt und ist dahin übereingekommen, dem Hause den Uebergang zur Tagesordnung zu empfehlen.
In dem hierüber dem Abgeordnetenhause erstatteten Bericht werden die hierbei besonders hervortretenden Fragen in ebenso rich⸗ tiger wie erschöpfender Weise behandelt, näͤmlich ob die Handels⸗ kammern Behörden seien und ob der Handels⸗Minister überhaupt gegen sie disziplinarisch vorgehen könne, und ferner ob speziell die be⸗ treffenden Handelskammern dem Handels⸗Minister Veranlassung zu den wider sie getroffenen Maßnahmen geboten haben.
Daß die Handelskammern „Behörden“ sind, ist von dem betref⸗ fenden Referenten der Kommission, ohne Widerspruch zu finden, wie folgt, dargelegt worden: „Behörde“ heißt — nach Rönne's Staatsrecht — in der Gesammtgliederung des Staates dasjenige Organ, welchem ein bestimmter Geschäftskreis oder Inbegriff von Funktionen im Staate zugewiesen ist. Schon diese Begriffsbestimmung trifft auf die in Preußen bestehenden Handelskammern zu. Nach dem §. 1 des betreffenden Gesetzes über die Bildung von Han⸗ delskammern haben die Handelskammern die Bestimmung, die Gesammtinteressen der Handel⸗ und Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrzunehmen, namentlich aber die Regierungsbehörden in Förderung des Handels und der Gewerbe durch thatsächliche Mitthei⸗ lungen, Anträge und Gutachten zu unterstützen. Das Gesetz begrenzt hiermit den Geschäftskreis der Handelskammern und führt als zu diesem Geschäftskreise gehörend besonders die Bestimmung an, daß alljährlich bis spätestens Ende Juni an den Handels⸗Minister über Lage und Gang des Handels während des vergangenen Jahres Bericht erstattet werden soll. Weiter sollen nach den Gesetz zu dem Geschäftskreise der Handelskammern die nennung der Handelsmäkler (vorbehaltlich der Bestätigung der Regierung) und die Aufsicht über die Börsen und andere für den Handelsverkehr bestehende öffentliche Anstalten gehören. Der behörd⸗ liche Charakter der Handelskammern folgt weiter aber aus der Be⸗ stimmung des Gesetzes, welche ihnen ein den heraldischen Adler ent⸗ haltendes Siegel beilegt. Ferner ist in einer Verordnung vom 7. Juni 1844 wegen Anordnung eines Handelsraths ausdrücklich ge⸗ sagt: „Alle Behörden des Inlands, insbesondere die Handels⸗ kammern ꝛc.“, wo also die damals schon bestehenden Handelskammern direkt als Behörden bezeichnet werden. An diesem Charakter der⸗ selben ist durch das Gesetz von 1870 aber nichts geändert.
Den eben erwähnten Funktionen der Handelskammern steht das Recht der Regierungsbehörden gegenüber, von den Handelskammern die Vornahme der gedachten Funktionen, die Erledigung der denselben gestellten gesetzlichen Aufgabe zu fordern, insbesondere also Erstattung der vorgeschriebenen Berichte und Mittheilungen, sowie der abver⸗ langten Gutachten, Ernennung der Handelsmäkler und Aehnliches. Es ist aber allgemein Rechtens, daß die Gesetze dem, welchem sie eine Befugniß geben, auch die Mittel bewilligen, ohne welche das Recht nicht ausgeübt werden kann. Mithin muß auch anerkannt werden, daß den Regierungsbehörden und vorzugsweise dem Handels⸗Ministe⸗ rium die Anordnung von Maßregeln zusteht, um lässige oder wider⸗ spenstige Handelskammern zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe anzuhalten. Die Disziplinargewalt über die Handelskammern ist
macht die staats⸗
waltung in den Königlich preußischen Staaten.
deenn auch bisher unbeanstandet von dem Handels⸗Minister geübt
nn 2 aber das Recht der Disziplinargewalt über die Handels⸗
kammern mit Fug nicht bestritten werden, so ist auch nicht in Abrede zu stellen, daß die Weigerung der Handelskammern von Görlitz und Hildesheim, ihre Berichte vor der Veröffentlichung an den Handels⸗ Minister einzusenden, für den Minister eine gesetzliche Veranlassung zur Anwendung der Disziplinargewalt ist. Die betreffenden Berichte sind — wie der Korreferent darlegte — amtliche Berichte, sie haben denselben internen Charakter, wie die Berichte anderer Behörden an die vorgesetzten Dienstbehörden, und ebenso wenig, wie z. B. bei einem Landrathsamte oder einem Regierungs⸗ kollegium die vorgängige oder gleichzeitige Veröffentlichung eines von ihm an den Ressortchef erstatteten amtlichen Berichts statthaft erscheine, sei dies der Fall bei den Handelskammern. Da ferner nach §. 27 des Gesetzes vom 24. Februar 1870 der Aufsichts⸗ behörde die Befugniß beiwohne, diejenigen Gegenstände zu bezeichnen,
velche von der öffentlichen Berathung und Mittheilung ausgeschlossen
werden sollen, so kann ihr unter keinen Umständen das Recht abge⸗ sprochen werden, vorgängig über dasjenige Kunde zu verlangen, was die Handelskammern in ihren bezüglichen Mittheilungen an das Publikum veröffentlichen wollen, mithin zu fordern, daß diese Publikation nicht eher erfolge, als bis die Aufsichts⸗ behörde den an sie erstatteten Bericht gelesen und geprüft hat. Der Erlaß des Herrn Handels⸗Ministers vom 30. Novem⸗ ber 1881, nach welchem die Handelskammern mit der Ver⸗ öffentlichung der an sie erstatteten Jahresberichte erst nach seinerseits erfolgter Berichtigung und eventuell erst vier Wochen nach deren Einreichung vorgehen dürfen — steht daher durchweg auf gesetzlichem Boden. Ebenso berechtigt ist, wie hieraus folgt, daß der Handels⸗ Minister gegenüber der offenen Weigerung der betreffenden Handels⸗ kammern, dem Erlaß Folge zu leisten, mit der Entziehung der staat⸗ lichen Funktionen vorgegangen ist. 1
Die Petitionskommission hat diese Darlegungen als richtig an⸗ erkennen müssen und demgemäß den Uebergang zur Tagesordnung beantragt. Zu hoffen ist, daß die Angelegenheit eine gleiche un⸗ parteiische und sachliche Behandlung im Plenum finde und die Er⸗ örterung daselbst zu demselben Resultate führe.
— Die „Thorner Presse“ schreibt:
Wenn man jetzt sieht, wie glatt und rasch die Etatsberathung im Reichstage verläuft, so begreift man die Opposition nicht, welche derselben entgegengesetzt wurde. Verfassungsmäßige Bedenken standen derselben nicht im Wege, denn die Verfassung sagt nicht, daß die Etatsberathung erst kurz vor Beginn des betreffenden Etatsjahres stattfinden müsse. Im Uebrigen handelte es sich um eine Ausnahme, die vollständig gerechtfertigt ist, wenn man die Bedeutung der sozial⸗ reformatorischen Aufgaben, für welche der Winter freigelassen werden soll, erfaßt und würdigt. Zu der Annahme, daß die frühzeitige tatsberathung Regel werden könne, liegt kein Grund vor, wenigstens at der Reichstag Alles aufgeboten, um dies der Regierung zu ver⸗ leiden, indem er ziemlich alle neue Forderungen, soweit Seitens der Regierung nicht selbst schon darauf verzichtet worden war, solche zu stellen, rundweg abwies. Ist aber damit nicht gerade erst recht den zweijährigen Etatsperioden vorgearbeitet worden? Gegen den Ende vorigen Jahres eingebrachten Etatsentwurf pro 1884/85 hat man zwar die Einnahmen höher eingestellt, während man die Aus⸗ gaben auf das Niveau zurückgeführt hat, auf welches sie reduzirt worden wären, wenn man den Etat gleichzeitig mit dem von 1883/84 berathen hätte. Dadurch wird die Frage angeregt, ob es, abgesehen von den verfassungsmäßigen Bedenken, die wir ja von vornherein getheilt haben, nicht zweckmäßiger gewesen wäre, den 1884/85er Etat gleichzeitig mit dem pro 1883/84 zu erledigen. Da⸗ durch wäre Zeit gespart worden und das Resultat das Gleiche ge⸗
wesen. Denn ob die Einnahmen einige Millionen niedriger zur
Ziffer gebracht sind, als sie in Wirklichkeit eingehen, darauf kommt Ei
Sind die Einnahmen zu niedrig veranschlagt, dann werden den Einzelstaaten höhere Matrikularbeiträge auferlegt als nothwendig ist. Indeß, was die Einzelstaaten in dem einen Jahre zu viel zahlen, das kommt ihnen in der nächsten Etatsperiode wieder zu Gute, ein Ver⸗ lust erwächst ihnen auf keinen Fall. Außerdem würden die verbündeten Regierungen, ebenso wie sie berechtigt sind, in dringenden Fällen den Etat zu überschreiten, bei zwei⸗ ährigen Etatsperioden auch berechtigt sein, ja vom Reichs⸗ rag dazu verpflichtet werden koͤnnen, auf die Erhebung eines Theils der Matrikularbeiträge zu verzichten, wenn sich heraus⸗ stellt, daß die übrigen Einnahmequellen so reichlich fließen, daß es nicht nöthig ist, die Matrikularbeiträge in der vollen, etatsmäßig festgesetzten Höhe zu erheben. Die nachträgliche Genehmigung dazu Seitens des Reichstags würde gewiß nicht ausbleiben. Wie gesagt, es hat den Anschein, als ob der Reichstag durch seine Stellung⸗ nahme zum Etat pro 1884/85 gerade erst für zweijährige Etats⸗ perioden Propaganda gemacht hätte.
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 31. — Inhalt: Verfügungen: vom 4. Juni 1883, Zollinhaltserklärungen nach Bul⸗ garien; — vom 6. Juni 1883, Postverbindung mit Konstantinopel; — vom 8. Juni 1883, Postverbindungen nach Norderney.
Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 10. — Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Telegrapheneinrichtungen in Oesterreich⸗ Ungarn. — Der Postpacketverkehr in Italien. — Egypten und seine Stellung im Weltverkehr. — Kleine Mittheilungen: Kanal zwischen der Donau und dem Schwarzen Meere. — Elektrische Beleuchtung der Brücke über den East River zwischen New⸗York und Brooklyn. — Manchester als Seehafen. — Schutzvorrichtung gegen die Magne⸗ tisirung von Uhrentheilchen. — Literatur des Verkehrswesens: Die Verkehrsmittel in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Von P. F. Kupka, Ingenieur. Leipzig. Verlag von Duncker u. Humblot. 1883. — Zeitschriften⸗Ueberschau.
Centralblatt der Abgaben⸗Gesetzgebung 1“ 1 Is — Inhalt: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung und im Reichs⸗ gesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. — I. Allgemeine N. 3 8S;. ; 3 Verwaltungsgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. — B. Beamtensachen, Bestimmungen über die Pflichten, Rechte und sonstigen Verhältnisse der Beamten: Cirkularverfügung des Königlichen Finanz⸗Ministe⸗ tiums, die Ausführung des Wittwen⸗Pensionsgesetzes betreffend, vom 7. Mai 1883; Cirkularverfügung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen, die Ausführung des Wittwen⸗Pensions⸗ gesetzes und die Berechnung der pensionsberechtigten Dienstzeit der Beamten betreffend, vom 10. April 1883; Berechnung der pensions⸗ berechtigten Dienstzeit der unmittelbaren Staatsbeamten. — III. Indirekte Steuern A. Abgaben vom Verkehr mit dem Auslande Goll⸗ und Uebergargsabgaben): Verfügung des Königlichen Finanz⸗ Ministeriums, die Verzollung dynamo⸗elektrischer Maschinen betref⸗ fend, vom 5. Mai 1883. — E. Stempelsteuer: Allgemeine Verfü⸗ gung vom 5. Mai 1883, betreffend die Verwendung von Stempel⸗ material zu stempelpflichtigen Privaturkunden durch die Notare. — VI. Personalnachrichten.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Der Reichstag war in dieser Session vom 27. April bis 18. Juni 1882 und darauf wiederum vom 30. November 1882 bis 16. Februar 1883 und vom 3. April bis heute — zusammen 203 Tage — versammelt. 1 Während dieser Zeit haben
102 Plenarsitzungen,
190 Sitzungen der Abtheilungen,
327 Sitzungen der verschiedene stattgefunden.
v““
E -.. dieser Session gelangten zwei Kaiserliche Botschaften an den eichstag.
vvm der verbündeten Regierungen wurden folgende Vorlagen gemacht:
21 Gesetzentwürfe einschließlich der Reichshaushalts⸗Etats für die Etatsjahre 1883/84 und 1884/855) 8
2 Kaiserliche Verordnungen, 3
2 Bundesrathsbeschlüsse, “
2 Anträge wegen Vertagung des Reichstags nebst zwei die Vertagung des Reichstags bestimmende Kaiserliche Ver⸗ ordnungen,
2 Zusammenstellungen nachträglich liquidirter Kriegskosten,
7 Verträge,
2 allgemeine Rechnungen über den Reichshaushalt von 1878/79 und 1879/80,
1 Uebersicht der Reichsausgaben und Einnahmen für das Etatsjahr 1881,,52.
Ferner gelangten an den Reichstag:
1 MRechnung der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für das
Etatsjahr 1880/‚81,
2 Anträge auf Ertheilung der Genehmigung zur Einleitung des Strafverfahrens gegen Reichstagsmitglieder,
11 Denkschriften, Berichte und Uebersichten und
1 Bericht der Reichs⸗Schuldenkommission.
Von diesen Vorlagen haben 14 Gesetzentwürfe, die beiden Kaiser⸗ lichen Verordnungen, ein Bundesrathsbeschluß, die beiden Anträge wegen Vertagung des Reichstags, die beiden Kriegskostenliquidationen und sämmtliche Verträge die Zustimmung des Reichstags erhalten.
Ein Gesetzentwurf ist von den verbündeten Regierungen zurück⸗ gezogen worden.
Die allgemeine Rechnung pro 1878/79, die Rechnung der Ober⸗ Rechnungskammer und der Bericht der Reichs⸗Schuldenkommission sind durch Ertheilung der Decharge und
die Uebersicht der Reichsausgaben und Einnahmen für das Etatsjahr 188/82 ist durch vorläufige Genehmigung der nachgewiesenen Etatsüberschrei⸗ tungen erledigt worden.
Die Denkschriften, Berichte ꝛc, haben durch Abdruck und Ver⸗ theilung derselben an die Mitglieder bezw. durch Beschlüsse des Reichs⸗ tags ihre Erledigung gefunden.
Abgelehnt wurden 2 Gesetzentwürfe.
Unerledigt bleiben 4 Gesetzentwürfe und die allgemeine Rechnung pro 1879/80.
Von den Mitgliedern des Reichstags wurden eingebracht:
21 Gesetzentwürfe,
10 andere Anträge, einschließlich einer Anfrage in Betreff der Fortdauer eines Reichstagsmandats;,
11 Interpellationen. .
Von den eingebrachten Gesetzentwürfen haben zwei die Zustim⸗ mung des Reichstags erhalten, fünf wurden abgelehnt; über zwei Gesetzentwürfe liegen schriftliche Berichte der betreffenden Kommissionen vor, drei Gesetzentwürfe befinden sich noch in den Kommissionen, an welche sie verwiesen wurden, und 9 können wegen Schlusses des Reichstags nicht mehr zur Verhandlung kommen.
Von den andern Anträgen sind 7 durch bezügliche Beschlüsse des Reichstags erledigt worden, während drei unerledigt bleiben
Die eingebrachten Interpellationen sind sämmtlich im Plenum zur Verhandlung gekommen und, bis auf eine — deren Beantwortung abgelehnt wurde — von Seiten der verbündeten Regierungen beant⸗ wortet worden.
Die Zahl der eingegangenen Petitionen beträgt 3267, darunter
1153, “ sich auf die Abänderung der Gewerbeordnung be⸗
ziehen, 143, betreffend die Aufhebung des Impfzwangs,
468, betreffend die Abänderung des Zolltarifs,
427, welche sich auf das Tabacksmonopol beziehen,
12, betreffend die Verwendung giftiger Farben,
278, betreffend die Kranken und Unfallversicherung der Arbeiter,
22, welche sich auf den Gesetzentwurf, betreffend die Abwehr und die Unterdrückung der Reblauskrankheit beziehen,
69, betreffend die Einführung eines Eingangszolls für Gemüse und Gartenerzeugnisse,
32, betreffend die Aufhebung des Anwaltzwangs, 8
9, betreffend den Erlaß eines Bienenschutzgesetzes,
11, welche sich auf das Vogelschutzgesetz beziehen,
10, betreffend die Aufhebung der Vivisektion,
60, betreffend den Unterstützungswohnsitz,
224, betreffend die Erhebung von Reichsstempelab
12, betreffend die Steuervergütung für Zucker.
Davon sind:
58 dem Reichskanzler überwiesen,
1 durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt,
2132 durch die bezüglichen Reichstagsbeschlüsse für erledigt erklärt,
434 zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet worden, wurden wieder zurückgezogen,
272 Petitionen, über welche die Kommissionen bereits Beschluß gefaßt, bezw. Bericht erstattet haben, können im Plenum nicht mehr zur Berathung gelangen, und
367 Petitionen haben wegen zu späten Eingangs, beziehungs⸗ weise wegen des bevorstehenden Schlusses der Session, auch in der Kommission nicht mehr verhandelt werden können.
Die Kommissionen haben 60 schriftliche und 62 mündliche Be⸗ richte erstattet.
Bei den im Laufe der Session stattgehabten Wahlprüfungen wurden 29 Wahlen für gültig und 5 Wahlen für ungültig erklärt, 20 Wahlen wurden beanstandet. Die Prüfung von acht Wahlen, worüber die betreffenden Akten der Wahlprüfungskommission vor⸗ liegen, bleibt rückständig.
6 Mandate sind gegenwärtig erledigt.
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Landtags⸗Angelegenheiten.
Neuwied, 12. Juni. (W. T. B.) Bei der heutigen Land⸗ tags⸗Ersatzwahl für den Wahlkreis Neuwied⸗Altenkirchen wurden im Ganzen 479 Stimmen abgegeben. Davon erhielt Ober⸗ Appellationsgerichts⸗Raͤth Rintelen (Centrum) 241, Ober⸗Berg⸗ rath Heusler (liberal) 219 und Pfarrer Hapke (konservativ) 19 Stim⸗ men. Der erstere ist somit gewählt.
der Abgeordneten
Die XX. Kommission des Hauses G zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderungen der kirchenpolitischen Gesetze, hat sich wie folgt konstituirt:
von Rauchhaupt, Vorsitzender; Dr. Freiherr von Heereman, Stell⸗ vertreter des Vorsitzenden; Dr. Andrae, Schriftführer; Dr. Mosler, Schriftführer; Dr. von Bitter, Schriftführer; Graf zu Limburg⸗ Stirum, Freiherr von Hammerstein, von Neumann, Dr. Windthorst, Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst, Dr. Brüel, Dr. von Jasrdzewski, Freiherr von Zedlitz und Neukirch (Mühlhausen), Vopelius, Büchte⸗ mann, Zelle, Dr. Meyer (Breslau), Bollert, Schriftführer, Dr. von Cuny, Francke.
Statistische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗
heits amts sind in der 22. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt herechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 32,0, in Breslau 28,4, in Königsberg 30,4, in Cöln 28,0, in Frankfurt a. M. 24,7, in Hannover 28,3, in Cassel 22,4, in Magdeburg 23,2, in Stettin 28,1, in Altona 21,2, in Straßburg 30,6, in Metz 22,2, in München 33,2, in Nürnberg 23,2, in Augsburg 31,9, in Dres⸗
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den 25,4, in Leipzig 20,4, in Stuttgart 20,5, in Braunschweig 22,8,
in Karlsruhe 20,0, in Hamburg 28,3, in Lübeck —, in Wien 32,0, in
Budapest 39,4 in Prag 41,3, in Triest 30,9, in Krakau 27,8, in Basel
23,0, in Brüssel 28,1, in Paris 26,9, in Amsterdam 28,8, in London
18,5, in Glasgow 27,4, in Liverpool 25,1, in Dublin 31,8, in Edinburg 20,9, in Kopenhagen 22,0, in Stockholm 24,7, in Chri⸗ stiania 13,2, in St. Petersburg 36,7, in Warschau 25,7, in Odessa 29,0, in Rom 29,3, in Turin —, in Bukarest 20,0, in Madrid 46,2, in Alexandrien (Egypten) 39,7,. — Aus der Zeit vom 6. bis 12. Mai cr.: in New⸗York 28,8, in Philadelphia 21,7, in Chicago 18,8, in St. Louis —, in Cincinnati 15,9, in San Franzisko 16,9, in Kalkutta 35,4, in Bombay 29,7, in Madras 31,6.
Beim Beginn und in den ersten Tagen der Berichtswoche herrschten an den deutschen Beobachtungsorten westliche, zwischen Süd⸗ und Nordwest umlaufende Windrichtungen, die am 29. in Cöln, eiligenstadt und Karlsruhe schon am 28. nach Ost (Süd⸗ und Nordost) umgingen und mit nordwestlichen Luftströmungen wechselnd bis an das Ende der Woche vorwiegend blieben. — Die Temperatur der Luft war besonders um Mitte und gegen das Ende der Woche allgemein eine hohe und überstieg die normale an allen Stationen. Niederschläge erfolgten nur in München und Cöln häufig und er⸗ giebig, während aus den mittel⸗ und westdeutschen Stationen sowie aus Karlsruhe mehrfach Niedergänge von Gewittern ohne bedeutendere Niederschläge gemeldet wurden. Der beim Beginn der Woche mäßig hohe Druck der Luft nahm bald zu und hielt sich mit geringen Schwankungen während der ganzen Woche auf seinem eingenommenen Standpunkt.
Die allgemeine Sterblichkeit blieb in den deutschen Städten die gleich hohe wie in der vorhergegangenen Woche 26,8 auf 1000 Be⸗ wohner und aufs Jahr berechnet. In den südlich und westlich ge⸗ legenen, namentlich in den englischen Stäͤdten zeigt die Sterblichkeit vielfach eine Abnahme. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine erheblich gesteigerte. Von 10 000 Lebenden starben 93 Kinder unter 1 Jahr (gegen 86 der Vorwoche), in Berlin 39 8 München 134 (gegen 88 bezw. 115 der vorhergegangenen
oche).
Unter den Todesursachen haben von den Infektionskrankheiten Masern und typhöse Fieber zu⸗, Scharlach, Diphtherie und Pocken, letztere besonders in deutschen Städten abgenommen. Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder beginnen in den größeren Städten, besonders in Berlin, Breslau, München, Augsburg, Wien, Paris, St. Petersburg u. a. zahlreicher aufzutreten und mehr Todesfälle hervorzurufen. — Masern haben in Cassel, Altenburg, Brandenburg, München, Bremen und besonders in Berlin viel Opfer gefordert, auch in Prag, Brüssel, London, Glasgow, St. Petersburg, Madrid ist die Zahl der Todesfälle noch eine große; in Fürth trat die Epidemie milder auf. Bedeutend war auch die Zahl der gemeldeten neuen Erkran- kungen an Masern in den Regierungsbezirken Aachen, Trier, Stettin und Hildesheim. — Das Scharlachfieber zeigte in Berlin, Hamburg, Hannove eine Ab⸗, in Kiel und Darmstadt eine Zunahme der Sterbefälle. Diphtherie und Croup führten in München, Dresden, Leipzig, Berlin, Hamburg Hannover, Wien, St. Petersburg, Amsterdam etwas weniger, in Königsberg, Danzig, Paris häufiger zum Tode. In den Regierungsbezirken Schleswig, Stralsund, Münster, Stettin waren Erkrankungen daran zahlreich. — Typhöse Fieber traten in keiner größeren deutschen Stadt epidemisch auf, auch in Budapest, Paris, Alexandrien hat die Zahl der Todesfälle abgenommen. — Sterbe⸗ fälle an Flecktyphus kamen aus deutschen Städten nur 1 (aus Stettin) zur Anzeige und 2 Erkrankungen an Rückfallsfieber aus dem Re⸗ gierungsbezirk Stettin. — Dem Kindbettfieber erlagen in deut⸗ schen Städten 18 Frauen. — Groß war noch immer die Zahl der an akuten Entzündungen der Athmungsorgane Gestorbenen. — Die Zahl der Sterbefälle an Keuchhusten war in Berlin, Glasgow, Nürnberg, Elberfeld vermehrt, in Hamburg vermindert. — Todes⸗ fälle an Pocken kamen aus deutschen Städten 3 (aus Bremen 2, aus Heilbronn 1), Erkrankungen aus Berlin, Hamburg und aus den Re⸗ gierungsbezirken Stettin und Aachen je 1, aus den Regierungsbezirken Trier und Wiesbaden 2 bezw. 6 zur Meldung. Aus London, Liver pool, Bukarest, Valencia, Lissabon wurden einzelne, aus Budapest Brüssel, Amsterdam, Malaga, Warschau, Murcia, Madrid, Alexan⸗ drien mehrfache, aus Rotterdam, Prag, Paris, St. Petersburg, New⸗ Orleans und Bombay zahlreichere Todesfälle an Pocken gemeldet. In Rio de Janeiro erlagen in der zweiten Aprilhälfte 200 Personen dem gelben Fieber, in Bombay in der ersten Maiwoche 28 Personen der Cholera.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Satzbau und Wortfolge in der deutschen Sprache. Dargestellt und durch Belege erläutert von Professor Dr. Danie Sanders. Berlin, 1883. Abenheimsche Verlagsbuchhandlung (G. Joël). Pr. 2,40 ℳ — Der durch seine Publikationen auf dem Gebiete der deutschen Sprachforschung und Grammatik weitbekannte Verfasser veröffentlicht in der vorliegenden Publikation wiederum eine ebenso fleißige wie erschöpfende Arbeit. Die darin gebotene Lehre von dem Satzbau und der Wortfolge ist zwar bereits vielfach Gegenstand der Behandlung gewesen, indessen nirgends in dieser Vollständigkeit und klaren Uebersichtlichkeit. Dem in Zweifels⸗ fällen Auskunftsuchenden dürfte das kleine Buch deshalb ein ebenso will⸗ kommener Berather sein wie das. Wörterbuch der Hauptschwierigkeiten in der deutschen Sprache“ und desselben Verfassers „Deutsche Sprachbriefe“. Um Verwirrung zu vermeiden, sind in den zahlreichen beigegebenen Beispielen nur einfache Sätze und Satzverbindungen gewählt und der Bau umfangreicher verschlungener Perioden vermieden worden. Die Behandlung dieser behält sich der Verfasser auf der hier ge⸗ wonnenen Grundlage für spätere Zeit vor. Ein sorgfältig aus⸗ führliches Inhaltsverzeichniß giebt die Handhabe zu schnellem Ueber⸗ blick und leichtem Auffinden der Einzelheiten.
— Unter dem Titel „Pergamon, Geschichte und Kunst“ ist vor Kurzem der interessante Vortrag publizirt worden, welchen Professor L. von Urlichs am 8. März d. J. in Würzburg gehalten hat. Der Vortragende giebr zunächst eine anziehende, klare Dar steilung der Geschichte des Landes und seiner Herrscher und dann der
Entstehung und Bedeutung des berühmten Altarbaues und seiner
herrlichen Skulpturen. Die dann folgende Erklärung des großen Frieses ist besonders geistvoll und sehr lesenswerth. Was die kunstgeschichtliche Stellung des Frieses betrifft, so findet der Vortragende in Komposition und Behandlung Anklänge an die Grup⸗ pen des Laokoon und des Farnesischen Stieres; die Meister des letzt⸗ genannten Werkes waren nach Plinius: Appollonios und Tauriskos, Söhne des Menekrates aus der pergamenischen Stadt Tralles: Söhne des Letzteren waren, wie inschriftlich bezeugt, auch in Pergamon beschäftigt, so daß die vorsichtige Frage, ob es diese gewesen, nicht unberechtigt erscheint. Auch den sogenannten sterbenden Alexander möchte der Vortragende mit diesem Stil verbinden und nennt ihn den leidenden junggebil⸗ deten Herakles, nach der Erzstatue, die Lucullus nach Rom brachte. Die Liebe zum Kolossalen, den Sinn für dramatisches Pathos könnten die Sicyonier, unter denen Lysippos gelebt hatte, hinüber getragen haben: nicht direkt, sondern über Rhodos, das nach dem Tode Alexanders fröhlich aufblühte und zu einem Herde der Kunst wurde, woher auch die Schöpfer des Laokoon stammten. Gelernt hätten die Pergamener ohne Zweifel von diesen Meisterwerken, aber Nachahmer seien sie nicht gewesen: „ihre Kühnheit vereinigte sich mit Originalität, ihre Kunst war die höchste Potenz des gewaltigen und gewaltsamen Helle⸗ nismus, vollendete Meisterschaft ihr Werkzeug, ihre Werke ein glän⸗ zendes Muster der bewegtesten Kraft, einer Kraft, die man leicht mit Erhabenheit verwechselt.“ Unter manchen anderen vorgetragenen An⸗ sichten verdient Erwähnung, daß Urlichs annimmt, der sterbende Fechter und die fälschlich „Arria und Paetus“ benannte Gruppe, die er sämmtlich für Gallier hält, stammten ebenfalls aus Pergamon und seien etwa auf Nero’'s Geheiß nach Rom gebracht worden. — Von dem Eindruck, den der Fries auf den Beschauer hervorbringt, sagt er: es sei nicht jene sanfte Beruhigung, jene sittliche Erhebung, welche die Betrachtung der bescheidenen Hoheit eines Phidias erweckt, auch nicht jener stille Frieden, welchen die anderen aus Pergamon
herrührenden weiblichen Köpfe athmen, sondern vielmehr jener drama⸗
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