1883 / 136 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Kdöniglichen Landgerichts zu Heilbronn auf

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wolle im Geiste der bisherigen nationalliberalen Partei weiter wirken, so bitte er denselben, sich das wohl zu überlegen; sonst dürfte bald nicht mehr viel von der Partei übrig sein.

Der Abg. Frhr. zu Franckenstein bemerkte, nachdem die Unfallgesetzkommission den Beschluß gefaßt gehabt habe, über die Unfallversicherungsvorlage nicht in die zweite Berathung einzu⸗ treten, habe sie bekanntlich ferner eine Reihe von Sätzen fest⸗ zustellen beschlossen, welche die Grundlage des neuen Gesetzes, wenn es wieder vorgelegt werde, bilden sollten. Er könne versichern, daß in den von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen sich kein Satz befinde, der nicht in der Kom⸗ mission durch Abstimmung festgestellt worden sei. Es sei auch auf ausdrücklichen Wunsch von Mitgliedern der Linken bei jedem einzelnen Satz das Majoritätsverhältniß festgestellt wor⸗ den. Eine Abstimmung über die zwölf Sätze im Ganzen sei dann allerdings abgelehnt, weil dies nach den genauen Ab⸗ stimmungen über die einzelnen Sätze unnöthig erschienen sei. Er wiederhole aber, es sei nicht der kleinste Theil in dem Beschlusse der Kommission, dem nicht die Mehrheit der Kom⸗ mission zugestimmt hätte.

Der Direktor im Reichs-Schatzamt Aschenborn bestritt, daß er, wie der Abg. Richter behaupter habe, gesagt habe, es ware gleichgültig, ob man den Steuerzahlern zu viel Geld abnehme, wenn man es ihnen nur wiedergebe. Die Polemik des Abg. Richter sei mithin gänzlich unbegründet.

Der Abg. Hasenclever konstatirte, er würde gestern dagegen protestirt haben, daß der Etat heute beraͤthen werde, wenn er nicht geglaubt hätte, daß der Reichstag so coulant sein würde, den Antrag Kayser, betr. die Verhaftung sozialdemokratischer Abgeordneten, noch zu berathen.

Hierauf wurde die Generaldiskussion geschlossen.

In der Spoezialdiskussion gelangten die Etats des Bundesraths und des Reichstags ohne Debatte zur Annahme.

Beim Etat für den Reichskanzler und die Reichs⸗ kanzlei beschwerte sich der Abg. Liebknecht darüber, daß man trotz wiederholter entgegenstehender Beschlüsse des Reichstags noch immer die Abhaltung von Wahlversammlungen unter⸗

sa e, wenn bekannte Sozialdemokraten als Redner oder Ein⸗ 9

berufer angemeldet würden. Solches sei neuerdings wieder in Hamburg geschehen, wo im I. Wahlkreis die Neuwahl bevorstehe. Das Verfahren des Hamburger Senats zeuge von besonderer Nichtachtung der Reichstagsbeschlüsse; es liege System in der Sache, man wolle den Reichstag auf diese Weise verächtlich machen.. . (Unterbrechung; der Präsident rief den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung.) Das parlamentarische Regiment sei allerdings begraben, seitdem

von den beiden Hauptvertheidigern desselben der eine nach Amerika gegangen sei, der andere sein Mandat nieder⸗ gelegt habe.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er habe keine Ver⸗ anlassung, die Homburger Behörde hier zu vertreten; die Fortschrittspartei könne die Untersagung nicht billigen. Es scheine aber, als wenn in Hamburg eine große Manifestation

er sozialdemokratischen Partei beabsichtigt gewesen sei. Auch habe die Sozialistenpartei in Ham burg die Freiheit der fort⸗ chrittlicen Versammlungen, zu denen sie zugelassen⸗ sei, icht respektirt, sondern sie einfach gesprengt! Man kenne doch ie gewaltthätige Art der Sozialdemokraten, sie hätten stets ie fortschrittlichen Versammlungen gesprengt; die Sozial⸗ demokraten ernteten mit dem Sozialistengesetz nur die Frucht er Saat, welche sie selbst gesäet hätten. Wenn Bebel in Hamburg wirklich siegen sollte, dann werde der Reichstag benso zu prüfen haben, ob nicht die Wahl wegen der Spren⸗ gung fortschrittlicher Versammlungen durch Sozialdemokraten kassirt werden müsse.

Der Abg. Dr. Dohrn hob hervor, daß die betreffende Resolution des Reichstags einmüthig beschlossen worden sei, und daß man wünschen müsse, daß ihr überall Nachachtung verschafft würde.

Der Abg. Liebknecht erklärte sich durch die Ausführungen des Abg. Richter sehr befriedigt, der Abg. Richter zeige sich heute als den, der derselbe stets gewesen, als den Feind jeder freien Bewegung! Gerade die Taktik der Fortschrittspartei habe in Hamburg die Sozialdemokraten mundtodt gemacht!

Der Präsident rief den Vorredner noch nachträglich zur Ordnung wegen des von ihm in seiner ersten Rede gebrauchten Ausdrucks: „Als dem Reichstag die Pistole der Kaiserlichen Botschaft auf die Brust gesetzt sei.“ Der Präsident erklärte selbst, daß er vorher bei der im Saale herrschenden Unruhe die Aeußerung nicht verstanden habe.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, diese ganze Debatte erkläre sich nur aus der am Freitag in Hamburg bevorstehen⸗ den Wahl. Der Abg. Liebknecht suche die Aufmerksamkeit abzu⸗ lenken auf allerlei andere Fälle. Er (Redner) habe speziell den Fall in Hamburg vor Augen. Der sozialistische Redner sei voll⸗ ständig zum Wort gekommen gewesen und habe zur Wahl von Bebel aufgefordert. Als nun seine (des Redners) Widerlegung be⸗ gonnen habe, hätten die Sozialdemokraten durch Tumult den Schluß durch die Polizei herbeigeführt. Im Uebrigen könnten alle Parteien den Sozialisten gegenüber aus Ersahrung sprechen. Es habe Zeiten gegeben, wo die Sozialdemokraten that⸗ sächlich allein Versammlungsfreiheit gehabt hätten. Wäh⸗ rend andere Parteien diese Freiheit respektirt hätten, seien die Sozialisten systematisch darauf ausgegangen, die Versammlung gegnerischer Parteien zu sprengen. In der

erwähnten Versammlungen in Hamburg habe nichts auf der Tagesordnung gestanden als ein Vortrag. Wenn er mit dem Abg. Kayser oder Liebknecht diskutiren wolle, brauche er nicht erst nach Hamburg zu reisen. In anderen fortschrittlichen Ver⸗ sammlungen in Hamburg seien die Sozialisten von der Fort⸗ schrittspartei zum Worte gelassen worden. Gerade die Fort⸗ schrittspartei habe zu bedauern, daß Bebel in Hamburg nicht auftreten könne, denn gerade, als derselbe in Mainz als Kan⸗ didat in einer Versammlung gesprochen habe, sci derselbe 1881 gegen die Fortschrittspartei durchgefallen. Der Glaube an Wunderdoktoren sei gerade zu jener Zeit besonders groß ge⸗ wesen, als dieselben polizeilich verfolgt seien. Manche hätten sie wirklich im Besitz besonderer Geheimnisse geglaubt. Ebenso sei es mit den Sozialdemokraten. Sobald diese ihre Meinung gesagt hätten, erkenne eine große Anzahl der Wähler sofort, daß das, was die Sozialdemokratie anstrebe, nur dazu führe, die Lage der arbeitenden Klassen zu verschlechtern, aber nicht zu verbessern.

Der Etat des Reichskanzler⸗Amts wurde hierauf ge⸗ nehmigt.

Bei dem Etat des Reichsamts des Innern griff bei dem Kapitel „Kaiserliches Gesundheitsamt“ der Abg. Dr. Westermayer das Impfgesetz an, und suchte die Unbrauch⸗ barkeit der Impfstatistik, welche vom Kaiserlichen Gesundheits⸗ amt aufgestellt sei, nachzuweisen.

Der Direktor des Kais. Gesundheitsamts Dr. Struck erklärte, an passender Stelle, etwa in einer wissenschaftlichen Kommis⸗ sion, Rechenschaft über die beregte Frage geben zu wollen. Auch er sei für den Grundsatz: audiatur et altera pars!

Das Ordinarium der Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres gab dem Abg. Kayser Gelegenheit, sich über die Maßnahme der sächsischen Militärverwaltung zu beklagen, welche ihren Musikcorps verboten hätte, bei sozialdemo⸗ kratischen Wahlversammlungen zu spielen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Oberst Edler v. d. Planitz erwiderte, daß die Mi⸗ litärverwaltung immer an solchen Orten das Verbot erlassen werde, wo Gefahr für die militärische Disziplin der Musiker vorhanden sei.

Bei dem Etat der Justizverwaltung richtete der Abg. Eberty an die Regierung eine Anfrage betreffs des Standes der Arbeiten zum bürgerlichen Gesetzbuch.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. von Schel⸗ ling erwiderte, daß die Arbeiten seit 1881 aus dem Stadium der Vorberathungen herausgetreten, und lebhaft gefördert seien; das zum 1. Oktober bevorstehende Ausscheiden des Prof. Windscheid aus der Kommission sei zwar für diese ein schwerer Verlust, die Befürchtungen aber, die man an manchen Stellen daran geknüpft habe, seien bei der vorgeschrittenen Entwicklung der Sache unbegründet.

Beim Etat des Reichs⸗Invalidenfonds bedauerte der Abg. Grad, daß die Regierung nicht die im Etat für 1883/84 aufgestellte Forderung zur Gewährung von Pensions⸗ zuschüssen an ehemalige französische Militärs nach Maßgabe der jetzigen französischen Pensionsgesetze wieder eingestellt habe. Die Behörden hätten dahingehende Versprechungen gemacht.

Der Geh. Ober⸗Reg.⸗Rath Schultz und Abg. von Benda er⸗ klärten, daß in der Budgetkommission diese Frage gründlich geprüft, sei und daß man nach mehrfachen Anfragen aus Elsaß⸗Lothringen die Mittheilung erhalten habe, daß derartige Versprechungen von den Behörden in keiner Weise gemacht

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seien, es liege also kein Anlaß vor, solche Pe sionserhöhungen zu gewähren.

Bei den außerordentlichen Ausgaben der Post⸗ und Telegraphenverwaltung beantragte der Abg. Frhr. von Beaulieu⸗Marconnay, die von der Regierung geforderten, in der zweiten Lesung gestrichenen 90 850 für ein Post⸗

gelehnt, trotzdem auch Staatssekretär Dr. Stephan dafür ein⸗ getreten war.

Die einmaligen Ausgaben des Etats der Postverwaltung wurden nach den Beschlüssen zweiter Lesung bewilligt, ebenss⸗ der Rest des Extraordinariums des ganzen Etats, desgl. die ganze Einnahme.

Der Etat für 1884/85 balancirt in Einnahme und Aus⸗ gabe mit 590 819 344 ℳ; das Ordinarium der Ausgaben be⸗ läuft sich auf 544 327 866 ℳ, das Extraordinarium auf 46 491 478 An Matrikularbeiträgen müssen 83 702 768 von den Einzelstaaten erhoben werden.

Das Etatsgesetz wurde ohne Diskussion definitiv genehmigt, ebenso in dritter Lesung das Anleihegesetz, wonach ür Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres, der Marine und der Eisenbahnen zu einmaligen Ausgaben im Ganzen 18 192 720 flüssig gemacht werden sollen.

Es folgte die Abstimmung über die in der zweiten Lesung bereits diskutirten Resolutionen.

Der Abg. Dr. Baumbach hatte mehrere Aenderungen in der Etatsaufstellung bezüglich der Besoldung der Post⸗ und Telegraphensekretäre gewünscht. Mit Rücksicht auf die wohl⸗ wollenden Erklärungen des Staatssekretärs Dr. Stephan in der zweiten Lesung, wonach die Angelegenheit thunlichste Be⸗ rücksichtigung finden und in Erwägung genommen werden solle, ziehe er diese Resolution zurück.

Ferner lag die Resolution Lingens vor:

Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, darauf Bedacht zu

gebäude zu Leer wieder einzustellen; der Antrag wurde ab⸗

und mittelst Postdebit zu beziehende Zeitungen anzunehmen, zu be⸗ fördern, auszugeben und zu bestellen, dagegen Waarenproben, Druck⸗

als durch Eilboten zu bestellende aufgegeben werden vom Dienste

mit einem Aufschlage von 20 zu belegen seien.

delskammern und Vertretern der Kaufmannschaft, z. B. aus Magdeburg, gegen den Ant ag eingegangen seien, die in Lesung geschlossene Diskussion wieder zu eröffnen sein möchtv.

Der Präsident glaubte nicht, daß dies zulässig sei.

In Folge dessen wurde sofort zur Abstimmung geschritten und der erste Theil der Resolution Lingens mit 127 gegen 82 Stimmen angenommen; der zweite Theil wurde mit 111 gegen 101 Stimmen abgelehnt.

Der Präsident schlug vor, für die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Konsulargerichtsbarkeit in Tunis, um 4 ¾ Uhr eine besondere Sitzung anzuberaumen.

Der Abg. Dr. Windthorst schlug dagegen vor, wenn Nie⸗

mand im Hause widerspreche, diese Berathung sofort zu er⸗

ledigen.

Da Niemand widersprach, so erledigte das Haus die be⸗ zeichnete dritte Berathung ohne jegliche Debatte.

Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Präsident gab dem Hause die übliche Uebersicht über die während der Session erledigten Geschäfte, wobei er unter anderem hervor⸗ hob, daß für die Ueberschwemmten am Rhein dem Hause im Ganzen 1 692 464 60 zugegangen seien.

Zur Geschästsordnung bemerkte der Abg. von Bockum⸗ Dolffs, da der eigentliche Alters⸗Prasivent Graf Moltke nicht anwesend sei, habe er sich als zweitältestes Mitglied das Wort erbeten, um im Sinne der großen Mehrheit dem hochverehrten Präsidenten für seine stets umsichtige, unparteiische und gerechte Führung der Verhandlungen den wärmsten und aufrichtigsten Dank auszusprechen. Er sordere die Abgeordneten auf, sich von ihren Sitzen zu erheben. (Geschieht.)

Der Präsident von Levetzow erklärte, die herzlichen Worte des Herrn Vorredners und die freundliche Aufnahme derselben im Hause seien für ihn ein neues Zeichen des großen Wohl⸗ wollens und der großen Nachsicht, womit während seiner ganzen Geschäftsführung das gesammte Haus, jeder Einzelne ohne Ausnahme, ihn überall begleitet habe. Wie sehr er dessen bedürftig gewesen sei, das habe er nur zu oft bemerken müssen. Er habe sich bemüht, alles recht und schlecht zu machen, aber leider sei Manches unrichtig geschehen. Niemand hier im Hause habe jedoch jemals ihm das nachgetragen oder es ihn auch nur fühlen lassen. Im Gegentheil, das Haus habe ihn überal mit dem größten Wohlwollen unter⸗ stütt. Die Folge davon sei, daß der persönliche Ein⸗ druck, den er aus dieser für ihn sehr ehrenvollen, aber auch recht mühseligen Zeit mitnehme, der sei, daß das meminisse juvabit! für ihn nicht fehle. Dazu habe wesentlich auch die große Bereitwilligkeit und Freundschaft, mit welcher seine Kollegen vom Vorstand, die Herren Vize⸗Präsidenten, Schrift⸗ führer und Quästoren ihn überall unterstützt hätten, bei⸗ getragen. Er hoffe, der geschäftliche Verkehr, der das Bureau zusammengeführt habe, habe Beziehungen zwischen die Mit⸗ glieder desselben gegründet, die über die Dauer der Session hinausgehen und für das Leben sich erhalten würden. Er sei den werthen Kollegen sehr erkenntlich, und glaube berechtigt zu sein, ihnen auch den Dank des ganzen Hauses auszu⸗ sprechen.

Hierauf ergriff der Staats⸗Minister von Boetticher das Wort:

Ich habe die Ehre, pem hohen Hause eine Allerhöchste Botschaft

mitzutheilen. (Der Reichstag erhebt sich.) Die Botschaft lautet: 8

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir Unseren Staats⸗ sekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher ermächtigt haben, gemäß Art. 12 der Verfassung die gegenwärtigen Sitzungen des Reichstags in Unserem und der verbündeten Regierungen Namen am 12. d. M. zu schließen.

beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 12. Juni 1883. Wilhelm. von Bismarck.

Botschaft zu überreichen, und auf Grund der mir darin ertheilten Ermächtigung erkläre ich die zweite Session der 5. Legislaturperiode des Reichstags für geschlossen.

Der Präsident von Levetzow erklärte, nach den harten

sichten oft so scharf zum Ausdruck gekommen sei, habe er nicht nur den Vorzug des letzten Wortes, sondern auch den Vorzug, ein Wort sagen zu können, welches versöhnend wirke wie kein anderes, welches Jedem zu Herzen gehe und welches, so kurz es sei, einen reichen Inhalt habe: „Macte senex imperator!- Seine Majestät der Kaiser, Er lebe hoch, und abermals hoch, und immerdar hoch! (Die Mitglieder haben sich von ihren Plätzen erhoben und dreimal begeistert in den Ruf ein estimmt.) Schluß 4 ¾ Uhr. 8

ferat- für den Deutschen Reichs⸗ und Köntgl Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

.Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Subhastatienen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

.Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

Verloosung, Amortisation, u. s. w. von öffentlichen Papieren.

und Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.

Zinszahlung 9. Familien-Nachrichten.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen- beilage. tℳ A

Oeffentlicher Anzeiger. ———

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

K& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[26077] SOeffentliche Zustellung.

Die Louise Pauline2 Rachel, zu Frauenzimmern, Oberamts Brackenheim, vertreten durch Rechtsanwalt Neumaier in Heilbronn, klagt gegen ihren Ehemann Johann Friedrich Auten⸗ rieth von Frauenzimmern, nunmehr mit unbekanntem [26206] Aufenthaltsort abwesend, wegen böslicher Verlassung,

Dienstag, den 16. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser ilhelmine, Autenrieth, geb. Auszug der Klage bekannt gemacht. Wesselberger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte mit dem Antrage auf Trennung der Ehe dem Bande nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch nach und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung 1 der auf den Kaufmann Paul Wulff verlassenen! gebäudes statt.

Büdnerei Nr. Termine

2) zum Ueberbot am

stück am

156 zu Lübtheen mit Zubehör

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re⸗ bei dem zum Seguester bestellten Herrn Amts⸗ gulirung der Verkaufsbedingungen am Sonnabend, den 29. September 1883, Vormittags 11 Uhr,

Sonnabend, den 20. Oktober 1883, Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗

Sonnabend, den 29. September 1883, Vormittags 10 Uh 1 im Schöffengerichtssaale des hiesigen Amtsgerichts⸗

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 15. Sep⸗ tember 1883 an auf der Gerichtsschreiberei und

anwalt Ritzmann hierselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Lübtheen, den 9. Juni 1883. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches 1 Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: 8 Laubinger, A.⸗G.⸗Actuar.

r,

nehmen: A. daß an Sonn⸗ und Festtagen nur Briefe, Postkarten

sachen, Packete. Geld⸗ und Werthsendungen insofern solche nicht auszuschließen seien; B. daß an Sonn⸗ und Festtagen Telegramme

Der Abg. Büchtemann richtete an den Präsidenten die Frage, ob nicht, da inzwischen mehrere Petitionen von Han⸗

Urkundlich unter Unferer Höchsteigenhändige n Unterschrift und

Ich habe die Ehre, dem Herrn Präsidenten diese Allerhöchste

parlamentarischen Kämpfen, in welchen der Gegensatz der An⸗

1c2d,.x Verkaufsanzeige

nebst Ediktalladung

In Sachen des Rentiers Carl Müller in Verden, Gläubigers, egen

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den Handelsgärtner Ernst Riebe daselbst, Schuldner,

soll das dem letzteren gehörige, in den Sandbergen hieselbst belegene Immobile (Handelsgärtnerei), be⸗ stehend aus dem Wohnhause Nr. 16 nebst Hofraum, Hausgarten und 4 Gewächshäusern daselbst, sowie einem Garten an der Bremer Chaussee nebst Hof⸗ raum daselbst, Artikel Nr. 489 der Grundsteuer⸗ mutterrolle von Verden, zwangsweise in dem dazu

Freitag, den 3. August d. J., B Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine öffentlich versteigert

werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufge⸗ fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Verden, den 31. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Hartmann.

Verkaufsanzeige nebst Edictalladung.

vörde, Gläubigers,

gegen die Wittwe Gesche Gerdts in Essel, Schuldnerin, soll die der Letzteren gehörige, unter der Haus⸗ Nr. 18 in Essel belegene Anbauerstelle, bestehend aus einem landwirthschaftlich eingerichteten, aus Fach⸗ werk mit Strohdach erbauten, 13,14 m langen und 9,78 m breiten Wohnhause und den unter Artikel Nr, 27 der Grundsteuer⸗Mutterrolle des Gemeinde⸗ bezirks Essel verzeichneten Grundgütern, Ktbl. 2, Parzellen 21 und 22, groß 11 a 33 dm, zwangsweise in dem dazu auf 1 Montag, den 20. August d. J., Nachmittags 3 ½ Uhr, an Ort und Stelle in Esiel anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welche an den vorbezeichneten Immobilien

Eigenthums⸗, Näher⸗, lehenrechtliche, fideicommissa⸗

rische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, ins⸗

besondere Servituten und Realberechtigungen zu

haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lauten⸗ den Urkunden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß im Michtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der Grundstücke verloren gehe. Stade, den 6. Juni 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. (gez.) v. Zwehl. Ausgefertigt zur Veröffentlichung: Abich, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

([26196] Aufgebot. 8

Die Geschwister Fräulein Clara Louise Gockel zu Dellwig bei Kirchderne, Oekonom Richard Heinrich Gockel daselbst, Kaufmann Carl Ludwig Gockel zu Oberlahnstein, Oekonom Rudolph Gockel zu Dellwig, Fräulein Martha Caroline Gockel daselbst, Johanne Elfriede Gockel im Beistande ihres Ehemannes Brauereibesitzers Ferdinand Bresser zu Duisburg, und Fräulein Elisabeth Gockel, letztere vertreten durch ihren Vater den Gutsbesitzer Ludwig Heinrich Christian Gockel zu Dellwig und dieser selbst als Erbe seines Sohnes Julius Gockel haben das Auf⸗ gebot des wegen der früher im Grundbuche von Derne Bd. A. Bl. 32 Abth. III. Nr. 15, jetzt im Grundbuche von Kirchderne Bd. I. Art. 21 Abth. III. Nr. 1 a. auf die Grundstücke des Guts⸗ besitzers Ludwig Heinrich Christian Gockel zu Dell⸗ wig eingetragenen Post von 349 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. Muttergut für jedes seiner 10 Kinder gebildeten, angeblich verloren gegangenen Hypothekendokuments, bestehend aus der Ausfertigung des gerichtlichen Auseinandersetzungs⸗Vertrages vom 24. Mai 1865 und Auszuge aus dem Hypothekenbuche vom 9. Ja⸗ nuar 1866, sowie dem Eintragungsvermerk voin 29. Januar 1866, zum Zwecke der Erlangung einer neuen Ausfertigung beantragt.

Der Inhaber der gedachten Urkunde wird hier⸗ durch aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Amtsgericht auf

den 9. Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr,

Zimmer 26, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe wird für kraftlos erklärt werden. Dortmund, den 30. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht.

[26212] Aufgebot. „Der Magistrat der Stadt Burg als Patron des städtischen Gymnasiums daselbst hat wegen des an⸗ geblich über den Einlage⸗Betrag von 205 3 für das Victoria⸗Gymnasium lautenden Abrechnungs⸗ buches der Sparkasse zu Burg Nr. 11,173 das Auf⸗ gebotsverfahren mit dem Behaupten beantragt, daß das Buch verloren gegangen sei.

Demgemäß ergeht an einen Jeden, welcher an dem bezeichneten Sparkassenbuche Rechte zu haben ver⸗ meint, die Aufforderung, solche spätestens in dem auf

den 29. Dezember d. Js., Vorm. 10 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine anzumelden und zu be⸗ gründen, widrigens das Buch für kraftlos erklärt ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden

oir 8 Burg, den 6. Juni 1883. Königliches Amtsgericht.

[262001] Aufgebot.

1 In der nothwendigen Subhastation des der Invalidenfrau Eißing, dem Maler Ludwig Preuß und der Hauslehrerin Caroline Preuß gehörigen Grundstücks Liebemühl Bude Eylingsdorf Nr. 13

28/82 sind bei Vertheilung der Kaufgelder im ermine am 2. April cr. die in Abth. III. Nr. 2

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ffür einen gewissen Friedrich Kloß im Jahre 1875

eingetragenen 43 Thaler 30 Groschen Restkaufgeld mit 129,90 zur Hebung gelangt und da sich kein berechtigter Empfänger meldete, als eine Friedrich Kloßsche Spezialmasse hinterleat worden.

Es werden deshalb auf den Antrag des den un⸗ bekannten Betheiligten zum Kurator bestellten Rechtsanwalts Battré zu Osterode alle Diejenigen, welche an die vorbezeichnete Spezialmasse Ansprüche geltend machen wollen, aufgefordert, dieselben spätestens im Aufgebotstermin

den 29. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr. bei dem unterzeichneten Gericht zur Vermeidung der Ausschließung anzumelden.

Osterode, den 9. Juni 1883.

Königliches Amtsgericht.

29 2 (26182]0° Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend die Aufgebote zum Zwecke der Todeserklärung des Soldaten Martin Böhm von Bergen und 6 Genossen wird unter Bezugnahme auf die Aufgebotsbekanntmachung vom 10. Januar Ifd. Irs. bekannt gegeben, daß der auf Montag, den 26. November 1883, Vormittags 9 Uhr, anberaumte Aufgebotstermin auf

Donnerstag. den 29. Mai 1884, Vormittags 9 Uhr, verlegt wurde.

Neuburg, den 29. Mai 1883. Gerichtsschreiberei des Köniaglichen Amtsgerichts. Löhr, K. Sekretär.

In Sachen des Mandatars Wesselhöft in Bremer⸗

Bekanntmachung. I. Durch Ausschlußurtheil vom 21. März cr. sind A. folgende Urkunden für kraftlos erklärt worden:

1) über die im Grundbuche Palinkuhnen Nr. 3 resp. 7 Abth. III. Nr. 32 ad 1 resy. Nr. 35 ad 1 für die Johann Daniel Stender'sche Nachlaßmasse eingetragenen 68 Thlr. 27 Sgr. 1 Pf. resp. 22 Thlr. 29 Sgr. rückständiger Kaufgelder, über die im Grundbuche Kaukweth⸗Kludszen Nr. 5 Abth. III. Nr. 13 für Erdmann Windszus eingetragenen mütterlichen Erb⸗ gelder von 72 Thlr. 15 Sgr. nebst 5 % Zinsen, über die im Grundbuche Klein Heinrichsdorf Nr. 23 Abth. III. Nr. 15 für die Geschwister David und Georg Skrandies eingetragenen Erbgelder von zusammen 33 Thlr. 10 Sgr., über das auf Klein Brettschneidern Nr. 10 Abth. III. Nr. 14 für den Gutsbesitzer Hein⸗ rich Redetzky eingetragene Darlehn von 33 Thlr. 10 Sgr. nebst 6 % Zinsen.

B. die unbekannten Inhaber mit ihren Ansprüchen auf folgende Posten ausgeschlossen worden:

1) den Antheil der Frau Ennuße Tautkus, geb. Lorenz in Sußemilken, der Frau Anna Szalies, geb. Lorenz in Gerlauken und des Losmann Erdmann Lorenz in Bobillen an der auf Gaidwethen Nr. 28 und 53 Abth. III. Nr. 6 resp. 5 für die Erben der Erdmuthe Nakies, geb. Lorenz eingetragenen Caution, 20 Thlr. 22 Sgr. 2 Pf. mütterliches Erb⸗ theil der Marike Kleipoedszus eingetragen im Grundbuche Klein Dummen Nr. 5 Abth. III. Nr. 4,

und sind den im Urtheile benannten Per⸗ sonen ihre angemeldeten Ansprüche vorbehalten worden. ö Ferner ist durch Ausschlußurtheil vom 18. Mai er. die Urkunde über die im Grundbuche Peterswalde Nr. 52 Abth. III. Nr. 5 für Michael Buttkus ein⸗ getragenen mütterlichen Erbgelder von 25 Thlr. 20 Sgr. nebst 5 % Zinsen für kraftlos erklärt worden. 1 Heinrichswalde, den 5. Juni 1883 Königliches Amtsgericht

[25884] Aufruf.

Der seit länger als 10 Jahren unbekannt ab⸗

wesende Carl Friedrich Albert Hauemann aus Dornburg wird hierdurch aufgefordert, bis zu Freitag, den 27. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr,

sich versönlich oder durch einen gerichtlich legitimir⸗ ten Bevollmächtigten, oder auf sonstige unzweifelhafte Art hier schriftlich zu melden, um über sein Ver⸗ mögen selbst zu verfügen, unter der Androhung des Rechtsnachtheils, daß er andernfalls für todt erklärt, und daß, nachdem das zu ertheilende Urtheil Rechts⸗ kraft beschritten, sein Nachlaß ohne Kaution an seine Vertrags⸗, Testaments⸗ oder Intestaterben, oder an anderweitige, berechtigte Personen werde ausge⸗ antwortet werden.

Zugleich werden alle Erbprätendenten geladen, sich gehörig in dem Anmeldungstermine zu legitimiren und ihre Erbansprüche an dem Vermögen des Hane⸗ mann anzugeben, unter der Androhung des Rechts⸗ nachtheils, daß nach Eintritt der Rechtskraft des zu erlassenden Urtheils der Nachlaß des ꝛc. Hanemann demselben gemäß denjenigen ausgehändigt werden wird, welche ein Erbrecht oder sonst einen rechtlich begründeten Anspruch an denselben angemeldet und bescheinigt haben.

Jena, den 2. Juni 1883. 8 Großherzoglich Sächs. Amtsgericht. Abtheilung II.

Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten in Braunschweig, welche glaubhaft gemacht hat, daß sie das Eigenthum an folgenden Anger⸗

stücken, als: 47 Q.⸗Rth. 0,098 ha, 1 Mrg. 43 9 0,340 98 8 0,2904 45 8 = 0,094 oberhalb des Bades Juliushall hieselbst an beiden Seiten der Harzburg⸗Nordhäuser Heerstraße belegen, im Osten von dem s. g. Salzgraben, im Süden vom Grundbesitz der Harzburger Actiengesellschaft und im Westen und Norden von der Herzog Wilhelmstraße, Wille und Pfeiffers begrenzt, erworben habe, werden gemäß §. 23 der Grund⸗ buchordnung §§. 823 ff. der C. P. O. alle Die⸗ jenigen, welche Rechte an den bezeichneten Anger⸗ flächen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche

spätestens am 31. Juli c.,

Vormittags 9 ½ Uhr,

hier anzumelden und zwar unter dem Rechtsnach⸗ theile, daß nach Ablauf der Frist Herzogliche Kammer als Eigenthümerin in das Grundbuch für Neustadt eingetragen werden wird und daß, wer die ihm ob⸗ liegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. Harzburg, den 8. Juni 1883. Herzogliches Amtsgericht. Thielemann.

[26*65] In Sachen des Hauswirths August Plesse in Mellendorf, Klägers, gegen

den Gastwirth Adolf Meyer in Helendorf, klagten,

wegen Subhastation wird der auf den 19. Juni cr., morgens 10 Uhr, angesetzte Termin aufgehoben und auf:

Mittwoch, den 25. Juli d. J.,

morgens 11 Uhr,

verlegt. Burgwedel, 11. Juni 1883. Königliches Amtsgericht. Otto.

v11.“

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Bekanntmachung. A. Die nachfolgend bezeich⸗ neten Auseinandersetzungen: I. im Regierungs⸗ bezirk Gumbinnen: im Kreise Darkehmen: a. Ablösung der auf den Grundstücken zu Labowischken aias Labgawischken für die geistlichen Institute in Ballethen haftenden Reallasten, b. Ablösung der auf den Grundstücken zu Scherrewischken für die geist⸗ lichen Institute in Ballethen haftenden Reallasten, c. Ablösung der auf den Grundstücken zu Schillehlen für die geistlichen Institute in Ballethen haftenden Reallasten, im Kreise Goldap: Ablösung der auf den Grundstücken zu Wiltatschen für die geistlichen Institute in Goldap haftenden Reallasten, im Kreise Lötzen: a. Reallasten⸗Ablösung von Lipowen, b. Reallasten⸗Ablösung von Masuchowken, c. Real⸗ lasten⸗Ablösung von Sucholasken, im Kreise Oletzko: a. Ablösung der auf den Grundstücken zu Czukten für die geistlichen Institute in Czychen haf⸗ tenden Reallasten, b. Ablösung der auf den Grund⸗ stücken zu Ilgenthal für die geistlichen Institute in Czrchen haftenden Reallasten, e. Ablösung der auf den Grundstücken zu Sawadden für die geistlichen Institute in Cychen haftenden Reallasten, d. Ablö⸗ sung der auf den Grundstücken zu Gonsken für die geistlichen Institute daselbft haftenden Reallasten, im Kreise Sensburg: Ablösung der Weideberechti⸗ gung der Besitzer von Guttenwalde, Kleinort und Alt⸗Proberg in der Königlichen Pfeilswalder Forst, II. im Regierungsbezirk Königsberg: im Kreise Braunsberg: a. Ablösung des auf dem Grundstück Braunsberg⸗Neustädtischer Plan Nr. 85 für die Kämmereikasse zu Braunsberg haftenden Kanons, b. Ablösung des von den Landbesitzern zu Braunsberg an die Erzpriesterei daselbst zu entrich⸗ tenden Dezems, im Kreise Neidenburg: a. Ab⸗ lösung der auf den Grundstücken zu Heinrichsdorf haftenden Reallasten, b. Ablösung der auf den Grundstücken zu Tylitz für die geistlichen Institute in Borchertsdorf haftenden Reallasten, im Kreise Ortelsburg: a. Separation von Rutkowen, d. Separation von Schwentainen, III. im Regie⸗ rungsbezirk Danzig: im Kreise Carthaus: a. Separation von Boruczyn, d. Ablösung der Fi⸗ schereiberechtigung auf dem Stendsitz’er See, im

Kreise Danzig: Dorfanger⸗Separation von Broesen, im Kreise Elbing: a. Ablösung der von den Besitzern der Grundstücke Elbing XV. Nr. 7 und XVI. Nr. 1 an den Eigenthümer des Grundstücks Elbing II. Nr. 177 zu entrichtenden baaren Ab⸗ gaben, b Ablösung des von mehreren Grundstücken zu Moeskenberg und von dem Grundstück Neuhof Litt. C. Nr. XVIII. 6 an die heilige Leichnamskirche in Elbing zu entrichtenden Zinses, c. Ablösung des von dem Besitzer des Grundstücks Ellerwald C. V. Nr. 38 an den jedesmaligen Besitzer des Grund⸗ stücks C. V. Nr. 372 daselbst zu entrichtenden Ka⸗ nons, d. Ablösung der von mehreren Grund⸗ besitzern zu Laerchwalde an die Kämmerei⸗ kasse resp. heil. Geist⸗Hospitalskasse zu Elbing zu entrichtenden Renten, im Kreise Marien⸗ burg: a. Ablösung der der evangelischen Pfarre und Organistei zu Neuteich von Grund⸗

stücken des Kirchspiels Neuteich zustehenden Neal⸗

lasten, b. Ablösung der auf Grundstücken zu Neu⸗ teicherwalde für die katholische Pfarre in Neuteich haftenden Reallasten, c) Ablösung der auf Grund⸗ stücken zu Schloß Caldowo für die evangelischen geistlichen Institute in Marienburg haftenden Real⸗ lasten, IV. im Regierungsbezirk Marienwerder: im Kreise Löbau: Ablösung der auf den Grund⸗ stücken zu Czychen, Kucharnia, Robottno, Partenezyn,

Ladnowken und Przybiszewo für die katholische

Pfarre in Lonkorz haftenden Reallasten, im Kreise Schwetz: a. Ablösung der auf den Grundstücken zu Deutsch Lonk für die katholische Pfarre in Schweka⸗ towo haftenden Reallasten, b. Ablösung der auf den Grundstücken zu Königlich Salesche für die kotholische Pfarre und Organistei zu Schwekatowo haftenden Reallasten, im Kreise Stuhm: a. Ablösung der auf den Grundstücken zu Losendorf fuüͤr die evan⸗ gelische Pfarre und Organistei daselbst haftender Reallasten, b. Ablösung der auf den Grundstücken zu Kalwe für die evangelische Pfarre und Organistei zu Losendorf haftenden Reallasten, im Kreise Thorn: a. Ablösung der auf den Grundstücken zu Pensau für den Magistrat in Thorn haftenden Renten, b. Ablösung der von den Grundstücken zu Mockern an den Magistrat der Stadt Thorn zu entrichtenden Reallasten, c. Ablösung des von den

Grundstücken zu Zlotterie an die katholische Pfarre:

in Kaszorek zu entrichtenden Zinses, d. Ablösung der von den Grundstücken in Lonczyn an die Kämmerei⸗ kasse in Thorn zu entrichtenden Grundzinsen, V. im Regierungsbezirk Bromberg: im Kreise Bromberg: Spezielle Eintheilung des Schmiede⸗ und Bullenlandes zu Groß Lonsk, im Kreise Czarnikau: a. Ablösung der auf Grundstücken zu Filehne für das katholische Hospital daselbst haften⸗ den Geldrenten, b. Ablösung der von den Grund⸗ besitzern zu Altsorge und Schneidemühlchen an das hheüin Hohenzollernsche Rentamt Dratzig zu lei⸗ tenden Geldrenten, im Kreise Kolmar: a. Ab⸗ lösung der von den Grundstücken zu Lindenwerder an die katholische Pfarre in Jactorowo zu entrich⸗ tenden Reallasten, b. Ablösung der von Grund⸗ stücken zu Buszkowo, Ostrowke, Stroszewo und

Stroszewohauland an die evangelische Pfarre in Kolmar zu entrichtenden Reallasten, c. Ablösung der auf den Grundstücken zu Freirode für die katholische Pfarre zu Jactorowo haftenden Reallasten, im Kreise Wirsitz: Ablösung der von den Grund⸗ besitzern zu Heinrichsfelde an die Gutsherrschaft da⸗ selbst zu entrichtenden Renten. VI. im Regie⸗ rungsbezirk Posen: im Kreise Birnbaum: a. Ablösung der auf den bäuerlichen Grundstücken zu Prittisch nebst Eichvorwerk und Vordermuehle für die evangelische Pfarre und Kantorei zu Prittisch haftenden Reallaften, b. Separation von Neumerine, c. Separation von Klein⸗Krebbel, d. Ablösung der von den Grundbesitzern zu Radegosch an die dor⸗ tige Schule zu entrichtenden Reallasten, im Kreise Bomst: Ablösung der auf dem Grundstück Nr. 1 und dem zerschlagenen Grundstück Nr. 24 zu Bruch⸗ dorf für die katholische Pfarre in Schussenze haftenden Reallasten, im Kreise Buk: Ablösung der von den Grundstücken Doctorowo Nr. 62 und Kon⸗ kolewo 123 an die Gutsherrschaft Graetz resp. Bu⸗ kowie zu entrichtenden Geldrenten, im Kreise Frau⸗ stadt: Ablösung der auf den Grundstücken zu Gorzno für die katholische Pfarre zu Swierezyun haftenden Reallasten, im Kreise Kosten: a. Ablösung der auf den Grundstücken zu Gorzycki für die fatholische Pfarre in Czempin haftenden Reallasten, b. Sepa⸗ ration von Deutsch⸗Poppen, im Kreise Kroeben: a. Ablösung der auf den bäuerlichen Grundstücken zu Gola für die katholische Kirche in Alt⸗Gostyn haf⸗ tenden Reallasten, b. Ablösung der auf den Grund⸗ stücken zu Woszezkowo für die katholische Pfarre in Niepart haftenden Reallasten, im Kreise Kro⸗ toschin: Ablösung der von den Grundbesitzern zu Izbiczno an die evangelische Kirche in Döbrzyeca zu entrichtenden Reallasten, im Kreise Meseritz: a. Ablösung der von den Grundstuͤcken zu Altenhof an die katholische Schule und Organistei daselbst zu entrichtenden Reallasten, b. Ablösung der von den bäuerlichen Grundstücken zu Wischen an die Schule daselbst zu entrichtenden Reallasten, c. Separation von Strehse, im Kreise Pleschen: Ablösung der auf Grundstücken zu Cielcz für die katholische Pfarre daselbst haftenden Reallasten, im Kreise Samter: Ablösung des von der Stadtgemeinde Obersitzko an die katholische Pfarre daselbst zu ent⸗ richtenden Kompositengeldes, im Kreise Schildberg: Ablösuug der vom Grundstücke Swiba III. Nr. 14 an die katholische Pfarre zu Swiba zu entrichtenden Reallasten, im Kreise Schrimm: Ablösung der von Grundstücken zu Schrimm, Pyszaca und Zbrudzewo an die Stadtgemeinde Schrimm zu entrichtenden Grundzinsen und Erbpachtsgefälle, im Kreise Schroda: a. Ablösung der von den bäuerlichen Grundstücken zu Szlachein Kolonie an die katholische Pfarre in Nietrzanowo zu entrichtenden Reallasten, b. Ablösung der von den bäuerlichen Grundstücken zu Klein⸗Jeziory an die katholische Pfarre in Santo⸗ mischel zu entrichtenden Reallasten, c. Ablösung der der katholischen Pfarre in Solee aus den Ort⸗ schaften Solec, Mlodzikowo, Krzykosy, Witow Rogusko, Sulencin, Sulencin⸗Hauland und Lubrze zustehenden Reallasten, d) Ablösung der von den Grundstücken zu Schroda an die katholische Colle⸗ giatkirche resp. deren Pfarre in Schroda zu entrich⸗ tenden Reallasten, werden hierdurch zur Ermittelung unbekannter Interessenten und Feststellung de Legitimation öffentlich hekannt gemacht und alle Diejenigen, welche hiebei ein Interesse zu haben ver meinen, aufgefordert, sich spätestens zu dem auf Dienstag, den 28. August d. J., Vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer der General Commission in Bromberg vor dem Herrn Regie rungs⸗Rath Thomas anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls sie die betreffende Auseinandersetzung selbst im Falle einer Verletzung gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen weite gehört werden können. B. Folgende Auseinander setzungssachen, in welchen die Berechtigten Kapita als Abfindung erhalten, werden wegen der dab speziell angegebenen Hypothekenforderungen, deren Besitzer im Grundbuche noch nicht eingetragen oder nicht zu ermitteln sind, bekannt gemacht, und zwar I. im Regierungsbezirk Königsberg: im Kreise Allenstein: Regulirung des Verwendungspunktes von Wieps wegen der den Eigenthümern der Grund⸗ stücke Wieps Nr. 12/21 und 67 zustehenden Ab⸗ findungssummen von resp. 288 und 85,80 be⸗ züglich nachfolgender Intabulate Grundstück Wieps Nr. 12/21, Abtheilung II. Nr. 4 und Ab⸗

theilung III. Nr. 3 Ausgedinge resp. Kaufgelder⸗

rest von 133 Thlr. 10 Sgr. für Johann Radtke und Grundstück Wieps Nr. 67, Abtheilung III. Nr. 1, Kapfgelderforderung von 172 Thlr. 20 Sgr. für die Andreas und Marianna, geb. Zander⸗ Plischka’schen Eheleute, im Kreise Mohrungen: Ablösung der den Grundstücken zu Groß⸗Sauerken auf dem zum Gute Jaeskendorf gehörigen Winkel⸗ Winken oder Sauerken⸗See zustehenden Fischerei⸗ berechtigungen wegen der dem Grundstück Groß⸗ Sauerken Nr. 3 zustehenden Abfindung von 240 bezüglich der Abtheilung III. Nr. 1 für Jo⸗ hann und Gottfried Salewski eingetragenen 598 Thlr. 25 Sgr. 10 Pf., II. im Regie⸗ rungsbezirk Marienwerder: im Kreise Conitz: a. Ablösung der auf dem Königl. Czersker Forstrevier haftenden Weideberechtigungen wegen der dem Besitzer des Grundstücks Gutowiec Bl. 3 zu⸗ stehenden Abfindung von 326,600 bezüglich der Abtheilung III. Nr. 1 für die Simon und Louise Rekowski’'schen Eheleute eingetragenen 25 Thlr. Kaufgelderrest, b. Fischerei⸗Ablösung auf dem zum Gute Stara Laska gehörigen Gluchi⸗Seen wegen der den nachfolgenden Grundstücken zustehenden Ab⸗ findungssummen bezüglich der resp. Eintragungen: 1) Grundstück Kloniesnica Bl. 3 Intabulat Abthei⸗ lung III. Nr. 1 c.: a. 72 Thlr. 27 Sgr. 6 Pf. für die Eheleute Michael Januszewski und Marianna, geb. v. Prondzinska, b. 25 Thlr. für Marianna Le⸗ manczyk, c. 17 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf. für Magda⸗ lena v. Orlowska, d. 17 Thlr. 27 Sgr. 3 Pf. für Veronica v. Orlowska, 2) Grundstück Kloniesnieca Bl. 4 Abtheilung III. Nr. 1 a. und b. Intabulat von je 8 Thlr. 10 Sgr. für Albrecht und Agnes Hedel. Die Besitzer dieser Hypothekenforderungen werden hierdurch aufgefordert, sich mit ihren etwaigen Ansprüchen spätestens zu dem vorhin fest⸗ gesetzten Termine zu melden, andernfalls sie gemäß §. 460 ff. Theil I. Titel 20 des Allgemeinen Land⸗ rechts ihres Pfandrechts an die festgestellten Abfin⸗ dungskapitalien verlustig gehen. Bromberg, den 7. Juni 1883. Königliche General⸗Kommission - Provinzen Ost⸗ und Westpreußen und osen.