1883 / 149 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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vierten Auflage erscheinen lassen. Nur zu oft muß der Verleger und Buchdrucker die Erfahrung machen, wie sehr der Verkehr beiderseits erschwert wird, wenn der Autor nicht mit der typographischen Genesis eines Buches von dem Augenblick ab, wo er der Buchdruckerei sein Manuskript übergiebt, bis zu der Stunde, wo das erste Exemplar fertig vor ihm liegt, vertraut ist. Ist der Autor, wie es ja oft der Fall, zugleich Selbstverleger, so mehren sich begreiflicherweise die Schwierigkeiten noch wesentlich. Der Wunsch, diesem Uebelstande abzuhelfen, gab dem nun bereits in vierter, vielfach verbesserter Auflage vorliegenden Handbuch seine Entstebung. Die weite Verbreitung desselben und die schnelle Folge der Auflagen spricht ohnehin für die Nützlichkeit desselben, noch mehr aber der Umstand, daß manche Verleger und Buchdrucker bereits im wohlverstandenen eigenen Interesse den ihnen geschäft⸗ lich befreundeten Autoren das Werk zugänglich gemacht und mit dieser verhältnißmäßig kleinen Ausgabe manche sonst un⸗ vermeidliche große, durch Unkenntniß der typographischen Erfordernisse entstandene Kosten von sich abgewendet haben. Im Laufe der Jahre und Auflagen hat sich das Buch übrigens immer mehr vervollkommnet. Da in den 70er Jahren vielfach Veränderungen in den Arbeitsverhältnissen eintraten, so wurden schon in der dritten Auflage mancherlei Erweiterungen nothwendig. Die vorliegende neueste Auflage zeichnet sich namentlich durch erhebliche Vermehrung des dritten Abschnitts: „Die Schriften und ihre Anwendung“ aus, insofern mittelst neuer Anschaffungen der bekannten Drugulinschen Druck⸗ offizin neue Titel⸗ und viele fremde Schriften hinzugefügt werden konnten. Der erwähnte letzte Abschnitt bietet jetzt eine große Anzahl der ver⸗ schiedenartigsten Proben von Schriftcharakteren, die theils Repräsen⸗ tanten längst ausgestorbener Sprachen sind, theils noch für die leben⸗ den fremden, namentlich orientalischen Sprachen benutzt werden. Wir finden u. v. a. sogar burätische, etrurische, iroke⸗ sische, chinesische, siamesische, birmanische, tibetanische, singa⸗ lesische, tungusische, tamulische, vakutische Schriftproben ec. Das Werk wird eingeleitet durch einen kurzgefaßten, aber genügend instruirenden Abriß der Geschichte der Buchdruckerkunst. Dann behandelt der erste Abschnitt die Technik im Allgemeinen (die Type und ihre Herstellung, das Setzen, Korrigiren und Drucken). Im zweiten Abschnitt folgen darauf: Praktische Winfe für die Her⸗ stellung eines Druckwerks (das Manuskript, das Format und die Schrift, die Korrektur, nebst einer kurzen An⸗ leitung zum Korrekturlesen; die Beantwortung der Frage: Wie der Autor zur Billigkeit des Drucks beitragen kann; das Papier und die Auflage, das Stereotypiren, der Holzschnitt, das Broschiren und Einbinden, und endlich der Vertrieb). Der dritte Theil handelt von den Schriften und ihrer Anwendung und giebt in durch unmittelbare Anschauung belehrender Weise eine Uebersicht aller gebräuchlichen heimischen Schriftarten sowie der bereits erwähnten fremden Schriften der alten und neuen Welt. Die neue, sehr elegant ausgestattete Auflage des Werks, welche an sich ein Mustererzeugniß der darin gelehrten Kunst genannt werden darf und dem Rufc der Drugulinschen Offizin durchaus entspricht, dürfte einer ganz besonders freundlichen Aufnahme gewiß sein. Dieselbe ist in geschmackvollem Originaleinband zum Preise von 5 durch alle Buchhandlungen zu beziehen. Bei dieser Gelegenheit dürfte übrigens gleichzeitig die Mittheilung nicht uninteressant sein, daß der Verfasser des eben besprochenen Hand⸗ buchs mit der Abfassung eines größeren „Handbuchs der Geschichte der Buchdruckerkunst“ beschäftigt ist, dessen erster Theil (umfassend die Zeit von 1450 1750) bereits ausgegeben wurde, während der zweite (Schluß⸗) Theil sich noch unter der Presse befindet. Auch dieses Werk erscheint im Verlage von J. J. Weber in Leipzig. 1m Aus dem Verlage von Richard Preyß in Augsburg liegt uns ein kleines Bändchen vor mit dem Titel: „Haideblumen“, Er⸗ zählung aus der Juͤgendzeit einer Großmutter“, herausgegeben von v. R.⸗T. (Pr. 1,80 ℳ) Es sind die Tagebuchaufzeichnungen, welche eine fromme würdige Matrone ihrer Enkelin mittheilt. Sie sind in dem Pfarrhause niedergeschrieben, in welchem die alte Dame ihre Jugend verlebte und enthalten, ohne pietistisch zu sein, viele beherzigenswerthe Lebensregeln, die Früchte einer durch fromme Erziehung geläuterten Lebensanschauung, die in der inneren Einkehr und Genügsamkeit wahre Zufriedenheit sucht und findet. Das Büch⸗ lein dürfte sich als eindruckliche und fesselnde Lektüre für die weib⸗ liche Jugend sehr empfehlen. 1 —. Die in Leipzig den 30. d. Mts. erscheinende Nr. 2087 der „Illustrirten Zeitung“ enthält folgende Abbildungen: Aus der Hygieine⸗Ausstellung in Berlin: Am großen Teich. Origi⸗ nalzeichnung von R. Geißler. Aus der internationalen Kolonial⸗ ausstellung in Amsterdam. 2 Abbildungen; 1) Das Innere der in⸗ dischen Abtheilung. Originalzeichnung von J. Geyer. 2) Gamalang⸗ Spieler. Nach einer Skizze unseres Spezialzeichners L. von Elliot. Das 200 jährige Jubiläum des Preobrashenski'schen und des Sse⸗ menoffschen Regiments während der Kaiserkrönungstage in Moskau. Nach einer Skizze unseres Spezialzeichners Henry Cumming. An⸗ sichten aus Kopenhagen. 13 Abbildungen. Nach photographischen Aufnahmen. (Zweiseitig.) 1) Oersted⸗Park. 2) Inneres der Frauen⸗ kirche mit Thorwaldsens Christus und Aposteln. 3) Thorwaldsen⸗ Museum. 4) Nordervorstadt. 5) Königliches Theater und Königs⸗ Neumarkt. 6) Café National. 7) Amalienborg. 8) Schloß Christans⸗ borg. 9) Innerer Hafen. 10) Portal der Frauenkirche. 11) Schloß⸗ kapelle in Frederiksborg. 12) Tivoli. 13) Niels Juel⸗Statue. Das Krippenthal in der Sächsischen Schweiz. 8 Abbildungen. Ori⸗ ginalzeichnung von F. Schreyer. 1) Krippenthal, 2) Aussicht von der Carolahöhe, 3) Kaiserkrone und Zirkelstein, 4) Kirche zu Krippen, 5) Carolahöhe, 6) Forst⸗Mühle, 7) russische Besitzung, 8) Röllig⸗ Mühle. Die am 29. Jun; enthüllte Konradin Kreutzer „B iste in Meßkirch. Nach einer Photographie. Das Seehospiz auf Norderney. Nach einer Photographie gezeichnet von G. Theuerkauf. Gottfried Sempers Grabdenkmal in Rom. Zwei alte Münzen: Münze von Kaiser Ludwig dem Baier (Vorder⸗ und Rückseite); Münze von König Karl von Frankreich (Vorder⸗ und Rückseite). Polytechnische Mittheilungen: Verstellbares Kindervelociped, 2 Fig. Moden: Ge⸗ sellschaftstoilette. 1 Das Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883, ist in R. von Deckers Verlag, Marquardt & Schenck hierselbst (3 Bg. 8, geh. Preis 30 ₰) erschienen. Am Schluß des Gesetzestextes befindet sich ein das Nach⸗ schlagen erleichterndes, ausführliches Sachregister. Joseph Baer u. Co., Buchhändler und Antiquare in Frankfurt a. M. und Paris, haben Nr. 333 ihres antiqua⸗ rischen Anzeigers ausgegeben. Dieselbe reicht von Nr. 9542 bis 10 251 und enthält ein Verzeichniß von mehr als 700 Schriften über Staatswissenschaft, welche das Staatsrecht theils im Allgemeinen, theils einzelner verschiedener Länder und Staaten, theils einzelne Zweige der Staatswissenschaft (Finanzwesen, Besteuerung, Zollwesen u. s. w.), ständische Verhältnisse (Verhandlungen der Land⸗ „Verfassungskämpfe) u. s. w. betreffen. Sie beziehen sich theils auf Europa im Allgemeinen, theils auf die einzelnen Länder und Staaten Europas (Deutschland überhaupt und einzelne deutsche Staaten, wie Preußen, Bayern, Hannover, Großherzogthum Hessen; rankreich, England, Italien, die Niederlande, Dänemark, Schweden, olen, Rußland, Orient) und Amerikas (die Vereinigten Staaten von Nordamerika), sowie auf verschiedene einzelne Fürsten, Staatsmänner und Minister. Die meisten der aufgeführten Werke gehören dem 19. Jahrhundert an, einige auch dem 18., 17. u. 16., und sind in deutscher, lateinischer, französischer, englischer, italienischer und holländischer Sprache verfaßt. Unter ihnen befinden sich viele werthvolle Schriften. Man findet hier u. a. Schriften von Ancillon, Arndt, Bluntschli, Dahlmann, Droysen, Fichte, Friedrich d. Gr. Gentz, Gneist, H. Grotius, Gutzot, Klüber, Koch, Krug, List, Machiavelli, Martens, Mirabeau, R. von Mohl, Montesquieu, F. C. von Moser, J. J. Moser, Necker, Rob. Peel, Pölitz, Pufendorf, Pütter, Fr. von Raumer, Roscher, Rousseau, Rymer, Sieyes, Varn⸗ hagen von Ense, Zachariä, Zöpfl u. a.; von Rönne'’s Staatsrecht

Bänden ꝛc.

frachten (88 872 ℳ) für die im Bau eine effektive Mehreinnahme von b Jahr 1881 erzielt worden ist. Für und Prioritäts⸗Stammaktien 8,75 % gezahlt werden, d. i.

Einnahme aus dem Personen⸗ und 1 292 150 bei 324 844 km Fahrten Personenzügen und 370 832 km.

370 180 km in gemischten Zügen.

—₰—

Einnahme in 1881 8 379 594

1882 als im Ganzen befriedigend anzusehen.

der Einnahme mit einem Ausfall von 3,9 %

werden konnten. Das Kohle

ausgeglichen ko russischen Eingangszoll

war durch den legt, und die bezüglichen um 63 % weniger als im war im

5,9 % gegen das Vorjahr, welches zum große

Bruttofracht von 0,7 %.

dem Jahre 1881 10 768 ℳ, aus dem Persorn 1 292 149 ℳ, aus dem Güterrerkehr 8 447 9

von Betriebsmitteln 404 103 ℳ, Erträge

Einnahme 10 782 841

gaben: Besoldungen 1 110 460 ℳ, andere 1 032 740 ℳ, sächliche Ausgaben: Kosten Bahntransports ꝛc. 799 872 ℳ, Kosten der Gegenstände 718 658 ℳ, anlagen 90 665 ℳ, Kosten der mittel 350 695 ℳ, Summa der

Benutzu

das ausrangirte betreffende Betriebsmaterial 1 282 110 ℳ, hiervon stehen in der Ausgabe

schuß aus dem Reservefonds 19 422 ℳ, bleibt 796 333 ℳ, zur Zahlung nicht fixirter Tan Aktien Dividende (8 ¾ %) 1 968 750 men 5 244 862

Was die Bahnerweiterungen anbelangt,

nowitz bis auf eine 10 km lange Strecke üb

Legen der Schienen begonnen werden.

in ihrem Wochenbericht: Wenngleich das und Produktenmarkt immer noch sehr

fluß der bedeutend reduzirten Produktion, in tung verkehrte. Von Brodstoffen hatte

dieser Richtung immer noch wenig Frachtenmarkt, wenn auch richt besonder entschieden fester. Baumwolle in und im Termingeschäft verharrte in während reinschmeckende Sorten in fester Te

stimmen.

engen Grenzen bewegt.

ohne Preisänderung.

Fahliments entstanden infolge der Zahlun

beziffern.

Bre⸗ mer 28. Juni. (W. T. B.)

eingetroffen.

der veenbischen Monarchie in 2. Auflage, die stenographischen Be⸗ richte über die Verhandlungen des Reichstages, des Norddeutschen

4

konnte eine um 0,25 % Jahre 1881 bezw. im Vergleich zur höchsten bisher überhaupt ge⸗ zahlten Dividende (pro 1881 9 %). Der Personenverkehr umfaßte 1882 1 113 900 Personen mit 37 058 946 Personenkilometer und 1 290 831 Einnahme inkl. Gepäcküberfracht,

Einnahmen für Hunde, Lagergelder ꝛc. mit 1319 ℳ, Summa Uder Verkehr

Fahrten in Zügen; gegen in 1881 Einnahme aus dem Personenverkehr ꝛc. T 282 841 bei 523 446 km in Schnell⸗ und Personenzügen und Der Güterverkehr, ein⸗ schließlich Vieh⸗ und Betriebsdienstgut⸗Transport belief sich im Jahre 1882 auf 2 274 193 t 20 Ctr.) mit 233 019 250 Tonnenkilometer

schloß in der Gewichtsmenge mit einem Minus v

zunächst zufolge der Einbußen in den Wintermonaten März und Oktober bis Dezember, welche durch die sehr

Ergebnisse der Sommermonate April bis September nicht Bolig olen

rung der Einfuhr aus Oesterreich zuzuschreiben ist. Doe resultat des gegen Frachtberechnung stattgefundenen Gütertransports ergab in 1882 gegen 1881 beim Gewicht ein Plus von 6,4 % bei der

Die Betriebs⸗Ausgabe betrug in 1882:

Kosten der Benutzung fremder ng fremder Betriebs⸗ Ausgaben Hiernach blieb Ueberschuß 5 788 893 Von dem Ueberschuß ging ab, zu konzessions⸗ und statutenmäßigen Rücklagen: in 1) den neuerungsfonds: a. regelmäßige Rücklagen 955 3

somit kamen noch zur Verrechnung 5 225 440

der Strecke Kreuzburg⸗Rosenberg (20 kw lang) r aussichtlich im Monat Juli d. J. eröffnet werden der Strecke Stahlhammer⸗Tarnowitz (14 km)

in Chicago. Die Verbindlichkeiten dieser Firma belaufen 5 bis 6 Mill. Dollars, und die Aktiva werden sich vielleicht auf 2 %

Gewerbe und Handel.

Dem Bericht der Direktion der Rechte⸗Oder⸗ bahngesellschaft für das Jahr 1882, erstattet a ener versammlung der Aktionäre zum 29. Juni 1883, entnehmen wir fol⸗ gende Daten: Das finanzielle Ergebniß des Betriebes für das Jahr 1882 erklärt der Bericht als zufriedenstellend, da ungeachtet der Herabsetzung der Tarife für Kohlen unter Zurechnung für begriffenen Strecken, 95 381 gegen das die Stammaktien

Dividende weniger als

zugehörigen in Schnell⸗

gegen das

ngeschäft nach vollständig lahm

4 993 947

erall im Gange.

b finden. s lebhaft, war disponibler

ndenz blieben.

Verkehrs⸗Anstalten.

Der Dampfer

Bundes und des Deutschen Reiches von 1867—75 in 37 Bänden, die Gothaer Hofkalender von 1797 1873 in 78 Bänden, die Preußischen Jahrbücher von 1858 77 in 40 Bänden, die Deutschen Jahrbücher für Politik und Literatur in 13 Bänden, die Grenzboten in 92

Ufer⸗Eisen⸗ in die General⸗

Bau⸗

vo

im

dazu die Neben⸗

und gemischten

und 8447 955 Einnahme inkl. der Nebeneinnahmen, als Fracht⸗ zuschläge, Provisionen, Lade⸗, Lager⸗ und Standgelder u. s. w., gegen

Die allgemeinen Geschäftskonjunkturen sind nach dem Bericht sowohl für den Personen⸗ als auch für den Güterverkehr im Jahre Der Kohlentransport on 2,8 % und in Vorjahr ab, Januar bis günstigen

g

Transporte hatten daher in 1882 Jahre 1881 betragen. Absatz nach Oesterreich via Dzieditz ein bedeutender Verlust zu verzeichnen, wohingegen der Kohlentransport in der Rich⸗ tung nach Breslau fast in allen Relationen gestiegen ist. Neben den Kohlen figurirte der Holztransport mit einem Gewichtsminus n Theil der Verminde⸗ Das Gesammt⸗

Ebenso

von

Die Betriebseinnahmen betrugen in 1882: Vortrag aus nen⸗ und Gepäckverkehr 54 ℳ, Vergütung für Ueberlassung von Bahnanlagen 62 230 ℳ, Vergütung für Ueberlassung aus Veräußerungen 342 678 ℳ, verschiedene sonstige Einnahmen 222 954 ℳ, zusammen

Persönliche Aus⸗ persönliche Ausgaben allgemeine Kosten 381 544 ℳ, er Unterhaltung der Bahnanlagen 509 310 ℳ, Kosten des Erneuerung bestimmter Bahn⸗

Er⸗ 53 ℳ; b. Erlös für 326 756 ℳ, Summa verrechnet 718 658 ℳ, Es tritt hierzu der Zu⸗

Ueberschuß 5 244 862 Derselbe wurde verwandt: zur Verzinsung der Prioritäts⸗Obligationen tiémen 54 843 ℳ, zur Zahlung der Staatseinkommensteuer 450 000 ℳ, Prioritäts⸗Stamm⸗ Stamm⸗Aktien Dividende

(8¾ %) 1 968 750 ℳ, Uebertrag auf das Jahr 1883 6185 ℳ, zusam⸗

Der Erneuerungsfonds betrug ult. Dezember 1882: in Baar 1 223 625 ℳ, in Effekten 6 408 850 ℳ, der Reservefonds in Effekten 29 000 ℳ, Defizit in Baar 28 073 so ist der Bau der 83,4 km langen Nebenlinien Kreuzburg⸗Rosenberg und Wmeacss-hr

uf wird der Verkehr vor⸗ können und auf soll alsbald mit dem

New⸗York, 15. Juni. Die„New⸗Yorker Handelszeitung“ sagt Geschäft am Waaren⸗ still ist, so scheint doch in einzelnen Branchen desselben eine bessere Stimmung zur Geltung gelangen zu wollen. Dieses läßt sich namentlich von amerikanischem Roheisen sagen, welches seit unserem letzten Bericht, unter dem Ein⸗ entschteden festerer Hal⸗ Mais wieder recht be⸗ friedigendes Exportgeschäft, während Weizen und Weizenmehl nach Beachtung Der doch Waare schleppender Geschäfts⸗ lage. Brasil⸗Kaffees haben sich nicht ganz bedägtter ühe Die an⸗

haltende Stille am Zuckermarkt scheint Inhaber etwas williger zu Thee war ruhig, aber stetig im Preise. Schweinefleisch und Speck haben eine weitere Einbuße erlitten und ersteres begegnete zu den niedrigeren Notirungen etwas lebhafterer Spekulationsfrage, während der Exportbegehr sich nach wie vor in Terpentinöl und Darz waren fest und für ersteres herrschte rege Frage. Raffinirtes Petroleum ruhig und United Pipe Line Certif Tendenz geblieben und bedingen am Schlusse 119 ½ C. Der Import fremder Webstoffe für die heute beendete Woche beträgt 1 909 610 Doll., gegen 1 879 148 Doll. in der Parallelwoche des Vorjahres. New⸗York, 24. Juni. (Allg. Corr.) Ein New⸗Vorker Kabel⸗ telegramm berichtet dem „Standard“ vom 24. d.: „Bradstreet's Journal“ meldet 178 Falliments während der Woche, 13 mehr als in der vorhergehenden Woche und 41 mehr als in der entsprechenden Woche von 1882 und 93 mehr als in 1881. gseinstellung Maegeochs sich auf

Schmalz, icates sind in steigender

d.

Norddeutschen Lloyd „Nürnberg“ ist gestern in Baltimore

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1.

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des

Berlin, 28. Juni 1883

Die König Wilhelm⸗Stiftung für Beamtentöchter.

Ueber die Entwickelung und Wirksamkeit der „König Wilhelm⸗ Stiftung für erwachsene Beamtentöchter“ hat das Kuratorium der⸗ selben, bestehend aus dem Seehandlungs⸗Präsidenten Rötger, dem Geheimen Hofrath im Geheimen Civilkabinet Mießner und dem Landgerichts⸗Präsidenten Bardeleben, einen ausführlichen Bericht er⸗ stattet, welchem wir Folgende⸗ entnehmen:

Die König Wilhelm⸗Stiftung ist am 1. November 1881 ins Leben getreten. Unter der Oberaufsicht des Ministers des Innern führt ein von dem Protektor ernanntes Kuratorium die Verwaltung der Stiftung. Als Beirath und Organ des Kuratoriums ist für jede Provinz eine Provinzialkommission eingesetzt. Eine Revisions⸗ kommission nimmt die jährliche Rechnung ab, die Entlastung ertheilt der Minister des Innern.

Am 31. März 1883 betrug das theils in Werthpapieren, theils

in Hypotheken angelegte und durch die Hauptkasse der Seehandlung

verwaltete Stiftungsvermögen 172 300 nominell oder 177 500

nach dem Course an diesem Tage. Der Stiftung sind aus Beamtenkreisen

von Neuem zum Theil fortlaufende Beiträge zugegangen. Andererseits

haben mehrere Beamte gelegentlich einer Gehaltserhöhung 1 % der⸗

selben überwiesen. Das von Rechnungs⸗Rath Merklinghaus in Cassel zum Besten der Stiftung herausgegebene „Repertorium der Reichs⸗

gesetze ꝛc.“ hat schon die Summe von 605 eingebracht und stehen

noch weitere Einnahmen davon zu erwarten. Namhafte Geschenke gingen ein von dem Fürsten von Hohenzollern, Fabrikbesitzer Beer in

Liegnitz, Fabrik⸗ und Rittergutsbesitzer Woller in Bunzlau, Geh.

Kommerzien⸗Rath Krupp, Rudolph Hertzog und Geh. Kommerzien⸗ Rath Bleichröder in Berlin, Geh. Kommerzien⸗Rath Mewissen in Cöln, Verein zur Beförderung der Arbeitsamkeit in Aachen, Staats⸗

Minister Camphausen. Wirkl. Geheimer Rath Graf von Burghaus, Frl. Cappel in Bonn, Geh. Kommerzien⸗Räthe Mendelssohn in Berlin und Stumm in Neunkirchen, Kommerzien⸗Räthen v. Eynern in Barmen, Pincus in Berlin, Schlittgen in Mallmitz, Ephraim in Görlitz, Kom⸗ merzien⸗Rath Söderström in Grünberg, Kommerz.⸗Rath Hofbauer in Potsdam, Geh. Kommerzien⸗Rath v. Eynern in Barmen, Kaufmann Keßel⸗ kaul in Aachen, Wirkliche Geheime Räthe Krug von Nidda und von Rabe, Ober⸗Präsident a. D. Graf Arnim, Frau Stadtrath Meyer, Minister⸗Resident Borchardt, Banguier von Krause und Ag. Maurer in Berlin, Geh. Kommerzien⸗Rath Wagner in Aachen und 9. Rabeneck auf Burg Hoheneck. Kaufmann Fock in Stettin ver⸗ pflichtete sich sogar auf 5 Jahre zu einem jährlichen Beitrag von 500 Der unverheirathet verstorbene Kanzlei⸗Rath Pfitzner in Boppard vermachte ein Legat von 1600 in Staatspapieren.

Die Wobhlthaten dieser Stiftung sind statutengemäß bestimmt für die nach vem Tode ihres Vaters unverheirathet und unversorgt zurückgebliebenen Töchter derjenigen preußischen unmittelbaren Staatsbeamten, welche im Bereiche der Civilverwaltung eine höhere oder Subalternstelle bekleidet haben. Den unmittelbaren Staats⸗ beamten werden gleichgeachtet die Lehrer und Beamten der Univer⸗ sitäten sowie derjenigen Unterrichts⸗ und sonstigen Anstalten, bei welchen die Gewährung der erforderlichen Unterhaltungszuschüsse aus⸗ schließlich dem Staate obliegt. An Beamtentöchter, welche das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und an solche, welche ihren Wohnsitz außerhalb des Deutschen Reichs haben, werden Unter⸗ stützungen in der Regel nicht gezahlt. Bis jetzt hat bei den noch be⸗ schränkten Mitteln nur ein kleiner Theil der Bittstellerinnen berück⸗ sichtigt werden können; grundsätzlich aber sind die Töchter derjenigen Beamten bedacht worden, welche s. Z. durch Beiträge oder Geschenke sich an der Errichtung oder weiteren Förderung der Stiftung be⸗ theiligt haben.

Bis zum Schlusse des Rechnungsjahres wurden an Unterstützungen zur Linderung der Noth gewährt

für 21 Töchter höh. Beamten 1665 ℳ,

11 von Subalternbeamten 4355 —— für 108 Beamtentöcher zusammen 6020 8

Davon kommen 650 auf 11 Beamtentöchter in Berlin und 5370 auf 97 Beamtentöchter in den Provinzen. Unter den Berücksichtigten befinden sich 27 Töchter von Justizbeamten mit 1630 ℳ, die anderen 81 mit 4390 sind Töchter von Beamten, welche den übrigen Ressorts der Eivilverwaltung angehörten: der Verwaltung des Innern, der Steuer⸗, Eisenbahn⸗, Berg⸗, Bau⸗ und Forstverwaltung; auch mehrere Töchter von Lehrern, welche an König lichen Anstalten angestellt gewesen, sind berücksicktigt worden.

Ferner wurden 8 Stipendien von zusammen 775 zur Ausbil⸗ dung defähigter Mädchen bewilligt, so daß im Ganzen 6795 zur Verwendung kamen.

So günstig die Resultate sind, welche die junge Stiftung bereits im ersten Jahre ihres Bestehens aufzuweisen hat, so erscheint eine weilere Verstärkung des Kapitals doch dringend nothwendig, wenn den vielen begründeten Anforderungen auch nur annähernd in wirk⸗ samer und nachhaltiger Weise Rechnung getragen werden soll. Des⸗ halb wird allen Beamten die Förderung der Zwecke dieser Stiftung wiederholt dringend ans Herz gelegt. Weitere Beiträge werden von dem Verwalter der Stiftungskasse, Hofrath Grimm Berlin SW., Leipziger Straße 76 und von allen Königlichen Kassen an⸗ genommen.

Der große Saal des Krollschen Theaters war wohl selten so gefüllt wie am letzten Dienstage, an welchem mit Hen. Theodor Reichmann in der Titelrolle und Frl. Hermine Braga (von der Kaiserlichen Hof⸗Oper in Wien) als Zerline, Mozarts unsterblicher „Don Juan“ zur Aufführung kam. Die Veranlassung zu dem außergewöhnlichen Andrange bot, neben dem Austreten des geschätzten Baritonisten in einer seiner besten Rollen, das Erscheinen der genannten Gastin aus Wien, welche am Sonnabend bereits als „Margarethe“ vieles Aufsehen erregt hatte. Die Sängerin verfügt über ein schönes, volltönendes Organ, das sie ebenso wirkungsreich und dramatisch zu handhaben versteht, wie sie es mit ausdrucksvollem, fein ausgearbeitetem Spiel begleitet. Auf rein gesangskünstlerische Effekte darf man bei solchen Vorzügen wohl verzichten, und so scheinen denn auch allzu künstliche Koloraturen diesem schönen Naturalismus zu widerstreben. Hrn. Reichmanns Leistung als Don Juan ist hinlänglich bekannt: er spielt den ver⸗ liebten Spanier mehr wie einen lebensfrohen Bonvivant denn wie einen dämonischen Bösewicht, zu welchem auch seine Maske nicht recht paßt. Gesanglich war er vorzüglich disponirt und erreichte mit Frl. Braga in dem berühmten Duett einen so bedeutenden Effekt, daß dasselbe da capo gesungen werden mußte. Beide Gäste waren überhaupt den ganzen Abend über Gegenstand zahlreicher Ovationen und Hervorrufe; Frl. Braga wurde mit Blumensträußen geradezu überschüttet. Als Donna Anna führte sich eine weitere Gastin, Frl. Josefine Walker, eine trefflich begabte Novize, mit künstlerisch wohlgeschulter, nur etwas spitzer und kleiner Stimme, vortheilhaft ein. Die ganze Aufführung, welche Kapellmeister Preumayr dirigirte, war übrigens eine recht wohl gelungene. Heute tritt Frl. Braga, von der Kaiserlichen Hofoper in Wien, noch einmal als „Margarethe“ und

Künstlers gehört und mit der er am Sonntag die reichsten Beifalls⸗ ehren erntete.

wie es anscheinend der Wunsch der Herren Antragsteller ist, die Vorlage in eine

Fdeine

morgen der Königlich bayerische Kammersänger Hr. Reichmann als „Hans Heiling“ auf, eine Rolle, welche zu den vollendetsten dieses

Redacteur: Riedel. .“

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen

Berlin, Donnerstag, den 28. Juni

1883.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. Juni. Die in der gestrigen (85

Sitzung des Hauses der Abgeordneten be⸗ der vn des Antrages der Abgg. Dr. Straßmann und Zelle nach dem Abg. Dr. Straßmann vom Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Mini⸗ steriums und Minister des Innern von Puttkamer ge⸗ haltenen Rede hat folgenden Wortlaut:

Ich könnte dem Herrn Vorredner ja an sich für seine Schluß⸗ worte dankbar sein, in denen er die Meinung aussprach, daß die Annahme seines Antrages wesentlich dazu beitragen würde, die Staatsregierung vor gewissen Mißdeutungen zu bewahren, in welche sie bei Ausübung ihrer Aufsichtsbefugnisse gerathen könne. Indessen meine ich doch diesen Gesichtspunkt ablehnen zu müssen. Die Staatsregierung wird nach wie vor die Gesetzmäßigkeit ihrer Ent⸗ schließungen sowie der Allerhöchsten Orts vorzulegenden Vorschläge hrerseits pflichtmäßig prüfen und vermag eine Art von Vormund⸗ schaft, wie sie der Hr. Abg. Straßmann andeutete, doch unmöglich zu acceptiren.

‚Ich gehe nun auf die Sache selbst ein und erlaube mir zunächst die Bemerkung, daß der dem hohen Hause von den Herren Abgg. Zelle und Straßmann empfohlene Gesetzesvorschlag meiner Ansicht nach insofern an einem fundamentalen Fehler laborirt, als ein thatsächliches Bedürfniß, welches eine Abänderung der Städte⸗ ordnuang vom 30. Mai 1853 gerade in dem vorgeschlagenen einzelnen Punkle zu rechtfertigen geeignet wäre, durchaus nicht besteht. Im Geltungsbereiche dieser Städteordnung sind außer Berlin 16 Städte, in welchen von der eine Abgrenzung von Kommunalwahlbezirken zulassende Bestimmung des §. 14 überhaupt Gebrauch gemacht worden ist. Ich habe mir nun angelegen sein lassen, durch die Herren Ober⸗Präsidenten Er⸗ kundigungen darüber einzuziehen, ob in irgend einer dieser anderen 16 Städte sich ein ähnliches Bedürfniß wie in Berlin herausgestellt hat, und die Antwort war allseitig eine verneinende. Insbesondere hat sich auch in Breslau, einer Stadt von analogem Wachsthum wie Berlin, ein Bedürfniß zur Abänderung der bestehenden Wahl⸗ bezirkseintheilung nicht geltend gemacht. Für Berlin nun aber ist die Sache erledigt durch die Allerhöchste Verordnung welche die Auflösung der Stadtverordnetenversammlung zum 1. Januar 1884 ausgesprochen hat. Unter diesen Umständen und mit Rücksicht auf das gegenwärtige Stadium der Landtagsverhandlungen überhaupt dürfte die Berathung dieser Angelegenheit doch einen wesentlich akademischen Charakter haben. Denn selbst, wenn das hohe Haus,

darüber Jemand den

Kommission verwiese und dort erathen würde, wird doch wohl kaum Wunsch haben, die Session noch vielleicht wochenlang inzuziehen nur um dieses einen Gegenstandes willen. Ein praktisches Resultat würde sich daher auch aus einer kommissari⸗ schen Berathung für die laufende Session jedenfalls nicht mehr er⸗ geben können. 1 Was nun die von dem Hrn. Abg. Dr. Straßmann behandelte Frage materiell betrifft, so will ich zunächst hervorheben, daß die

Staatsregierung nicht etwa der Ansicht ist, daß die Kommunalwahl⸗ bezirke immer so eingetheilt sein und bleiben müssen

1 vollständige arithmetische Gleichwerthigkeit des Stimmrechts der einzelnen Wahlberechtigten garantirt ist. Auch liegt für die Staatsregierung von vornherein keine Veranlassung vor, sich mit der Frage der Abgrenzung von Kommunalwahlbezirken ihrer⸗ seits überhaupt zu beschäftigen, und wird es vielmehr der Regel nach den Nächstinteressirenden zu überlassen sein, die Beseitigung von Uebelständen auf diesem Gebiete anzuregen.

Aber im rorliegenden Falle liegt die Sache doch in der That anders; es ist ja notorisch, daß etwa seit einem Jahrzehnt die wachsende Ungleichmäßigkeit der städtischen Wahlbezirke innerhalb der Bürgerschaft und der städtischen Behörden lebhaft diskutirt worden ist und zwar immer nach der Richtung, daß die bestehenden Zustände unhaltbac seien und es nur darauf ankomme, das richtige Abhülfe⸗ mittel zu finden. Der Hr. Abg. Dr. Straßmann hat ja einige das Sachverhältniß kennzeichnende Ziffern soeben mitgetheilt. Dieselben sind in der That sehr frappant und lassen die Herstellung einer we⸗ nigstens annähernden Gleichmäßigkeit als ein zweifelloses Bedürfniß erscheinen.

Ich möchte nun daran erinnern, daß bei den diesen Gegenstand betreffenden Berathungen der Berliner städtischen Behörden gerade die Wortführer der Herren, aus deren Reihen der Hr. Abg. Dr. Straßmann gesprochen hat, mit der allergrößten Entschiedenheit die Auflösung der Stadtverordnetenversammlung verlangt haben und der Berliner Magistrat der Stadtverordnetenversammlung im Jahre 1878 eine Vorlage gemacht hat, in welcher er der Stadtverordneten⸗ versammlung anheimstellte, ihre Auflösung selbst in Antrag zu bringen, damit dann durch eine Neubildung der Wahlbezirke genau auf die Weise, wie es nunmehr auf Veranlassung der Staatsregierung wirklich geschehen ist, den bestehenden Uebelständen Abhülfe geschafft würde. Beispielsweise hat der Hr. Abg. Dr. Langerhans, den ich hier vor mir sehe, damals in der Stadtverordnetensammlung die Maßregel der Auflösung auf das Allerdringendste befürwortet. Er erklärte, es müsse den Stadtverordneten unter den obwaltenden Um⸗ ständen der Boden unerträglich heiß unter den Füßen werden.

Ferner hat der Hr. Abg. Richter, den ich leider nicht auf seinem Platz sehe, die Nothwendigkeit einer Auflösung der Stadtverordneten⸗ versammlung in drastischer und zwingender Weise dargethan. Ja, er ging sogar so weit, die damaligen Mitglieder der Stadtverordneten⸗ versammlung nicht als die wirklichen Vertreter der Stadtgemeinde anzuerkennen und sprach die Ueberzeugung aus, daß eine von dieser Stadtverordnerenversammlung ausgefertigte Legitimation, wenn sie in einem Prozesse zu prüfen wäre, als ungültig angeseben werden würde. Auch sonst ist die gesetzliche Zulässigkeit einer Auflösung der Stadtverordnetenversammlung auf Grund des §. 79 damals von keiner Seite bezweifelt worden, und es geschah nur aus Opportunitäts⸗ rücksichten, daß man damals von weiterer Verfolgung dieses Weges absah und sich 1880 damit begnügte, daß die Stadtverordneten um 18 Mittglieder vermehrt und diese 18 Mitglieder den am meisten benachtheiligten Wahlbezirken zugetheilt wurden. Das Ergebniß dieser Veränderung war daß an Stelle von ganz unerträglichen Zuständen nunmehr sehr schlechte Zustände traten, mithin eine kleine Herabminderung zum Bessern, aber daß ein Zustand, der noch heute so ist, daß in einzelnen Wahlbezirken der dritten Abtheilung die Zahl der Wähler um das Neunzehnfache von einander verschieden ist. Unter diesen Umständen beschloß nunmehr die Staatsregierung, eine Beseitigung der bestehen⸗ den Uebelstände ihrerseits auf dem einfachen Wege der Auflösung der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen. Der Hr. Abg. Straß⸗ mann suchte auszuführen, daß, wenn zwar die Auflösung der Stadt⸗ verordnetenversammlung auf Grund des §. 79 der Städteordnung vielleicht erfolgen könne, dann doch immer dieselben Wahlbezirke für die Neuwahlen maßgebend bleiben müßten und exemplifizirte in dieser Beziehung auf die größeren politischen Körperschaften. Aber meine Herren, welches sind denn die eigentlichen Wahlbezirke bei den

bildet und zwar nicht einmal auf der Grundlage spezieller gesetzlicher Vor⸗ schriften, sondern nach dem Urtheil und Ermessen der Verwaltungsbehörde. „Der Antrag der Herren Abgg. Zelle und Straßmann bietet, wie ich anerkenne, ein Mittel zur Beseitigung von Uebelständen, wie sie in VBerlin hervorgetreten sind, aber ich vermag nicht anzuerkennen daß dies das beste Mittel sei. Das beste Mittel ist doch immer das einfachste, mithin eine Maßregel, die den vorhandenen Uebel⸗ ständen mit einem Schlage ein Ende macht. Auf dem Wege des vorliegenden Antrages kann das niemals geschehen, sondern immer aine almabhiche vaia z. ““ und erst im Laufe einer vollen Jahlperiode von 6 Jahren bestehenden ichmäßigkeit bestehenden Ungleichmäßigkeiten

Aber es kommt noch etwas Anderes hinzu. Wenn Sie nach dem anliegenden Vorschlage eine veränderte Gruppirung der alten Wahl⸗ bezirke zu neuen Wahlbezirken stattfinden lassen, o ist es dabei un⸗ vermeidlich, daß eine gewisse Anzahl von städtischen Bürgern mindestens für ein Drittel, vielleicht aber auch für zwei Drittel der sechsjährigen Wahlperiode ihres Wahlrechts zu Gunsten anderer Bürger entkleidet wird. Alles dieses fällt durch den von der Staats⸗ regierung eingeschlagenen Weg fort. Es ist durch die, wie der Hr Abg. Straßmann anerkennen wird, in der allerobjektivsten Weise durch⸗ geführte Neueintheilung der Wahlbezirke ein Zustand geschaffen, der doch himmelweit zum Bessern verschieden ist von dem seither bestandenen und wie ich glaube, sich noch eine geraume Zeit hindurch bewähren wird Ob die weitere Entwickelung der Residenzbevölkerungsverhältnisse ähn⸗ liche Verschiebungen wie die bisher bestandenen überhaupt wiederum herbeiführen wird, kann Niemand voraus wissen. Ich bin der Mei⸗ nung, daß ein ohne Grenzen stattfindender weiterer Zuwachs der großstädtischen Bevölkerung im allgemeinen Interesse gar nicht zu wünschen wäre. Sollte er aber dennoch eintreten, so würde ich es nicht als etwas besonders Berlagenswerthes ansehen, daß dann in SS 20 bis 25 Jahren an Se. Majestät wiederum die Bitte ge⸗ ö eine Auflösung der Stadtverordnetenversammlung an⸗

Die Kontinuität der städtischen Verwaltung ist ja gewiß soweit thunlich zu respektiren und zu schützen in einer in längeren Perioden eintretenden Neuwahl aber vermag ich eine bedenkliche Ge⸗ fährdung dieser Kontinuität nicht zu erblicken. Es liegen in dieser Beziehung aus der neuesten Zeit interessante Erfahrungen vor Ich entsinne mich sehr wohl, wie die Maßregel, die Sie jetzt kritisiren zuerst bekannt und in der Presse besprochen wurde; es entstand damals in einem Theile der Presse ein wahres Wehgeschrei über die ganz unerhörten Zustände, die innerhalb der städtischen Behörden eintre een würden; die Stadtverordnetenversammlung würde Angesichts der nahe bevorstehenden Neuwahlen gar Nichts mehr beschließen, sie würde sich völlig auf sich selbst zurückziehen und nur das Nöthigste abwickeln. Von alledem ist doch, Gott sei Dank, nichts eingetreten, sondern gerade in diesem Augenblick beschäftigt sich die Berliner Stadtverord⸗ netenversammlung, deren Mandat zum 1. Januar abläuft, in der dankenswerthesten Weise mit Berathungen über die Verbesserung sehr wichtiger städtischer Verhältnisse. 8 „Ich kann im Uebrigen sagen, daf die Königliche Staatsregierung in der Intention, den von ihr d r Weg weiter zu ver⸗ folgen, gerade durch die Art der ihr in einem Theile der Presse und auch in den städtischen Körperschaften entgegengestellten Kritik bestärkt worden ist. Wenn man so weit geht, wie der Hr. Abg. Büchtemann welcher in der Stadtverordnetenversammlung die Auflösung auf Grund des §. 79 der Städteordnung eine gesetz⸗ und rechtswidrige Maßregel genannt hat, dann fordern Sie die Regierung geradezu heraus, von den Machtmitteln, die Verfassung und Gesetz ihr geben, Ge⸗ brauch zu machen. Ich muß sagen, daß für mich hierbei die Aufrechterhaltung der landesherrlichen Autorität innerhalb der gesetzlichen Schranken die Hauptsache ist, und diese Autorität wird durch Aeußerungen, wie ich sie eben anführte, in einer Weise in Frage gestellt, die, glaube ich, keine Regierung sich wird gefallen lassen können. 8

Und nun frage ich, mein? Herren, unter Bezugnahme auf das vorher Bemerkte: ist es denn möglich, daß die Mitglieder der städtischen Körperschaften selbst, die wir die Ehre haben hier als Abgeordnete unter uns zu sehen, die Gesetzmäßigkeit der in Rede stehenden Maßnahmen trotz aller Vorgänge ernstlich bestreiten können? Meine Herren, wenn der Berliner Magistrat im März 1878 der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage macht, die zwar nicht gerade ausdrücklich den Antrag stellt, sie möge beschließen, daß eine Auflösung erfolge, die aber diese Auflösung als etwas ganz unzweifel⸗ haft Gesetzmäßiges und Zulässiges hinstellt; wenn der Magistrat alsdann bei den Verhandlungen der Stadtverordnetenversammlung durch seine Kommissarien noch ausdrücklich erläutern läßt: seine rechtsgelehrten Mitglieder haben im Sinne der Vorlage votirt und das Kollegium habe sich demgemäß per majora schlüssig gemacht, daß die Maßregel der Auflösung völlig gesetzmäßig sei, dann kommt hier das Haupt der Stadtverordnetenversamm⸗ lung und sagt: nein, das ist vollkommen ungesetzlich. Ich glaube doch, daß hier die Herren sich in Widersprüche verwickeln, die zu lösen völlig außer meiner Macht liegt; ich muß das den Herren überlassen. 1 Auch die Stadtverordnetenversammlung hat in sehr zahlreichen Verhandlungen diese Angelegenheit erörtert, und ich kann nur wieder⸗ holen, daß mir, von den neuesten Verhandlungen im Winter 1882 abgesehen, aus den betreffenden stenographischen Verhandlungsberichten keine Stelle bekannt geworden ist, an welcher die Gesetzmäßig⸗ keit der Maßregel bestritten wäre. 8 Sollte dies etwa dennoch von Seiten des Hrn. Abg. Löwe ge⸗ schehen sein, welcher mich soeben fragend ansieht, so wäre mir dies entgangen, und würde derselbe sich in Widerspruch mit allen den übrigen Herren befunden haben, welche damals lediglich vom Stand⸗ punkie der Opportunität aus gegen die Auflösungsmaßregel sprachen. Auch. Hr. Dr. Virchow hat sich damals den Gegnern der Auflösung angeschlossen, aber lediglich aus dem Grunde, weil man hoffen dürfe, daß eine neue Städteordnung die Frage lösen werde; sollte das in der nächsten Zukunft nicht der Fall sein, dann werde der von Hrn. Dr. Langerhans empfohlene Weg der Auf⸗ lösung zu beschreiten sein. Und der Abg. Richter hat damals auch außerhalb der Stadtverordnetenversammlung, insbesondere in Zei⸗ tungsartikeln, die weit über meine Auffassung der Sache hinausgehen, die Auflösung als eine im Interesse der Stadtverordnetenversamm⸗ lung 1 nicht abzuweisende, durchaus nothwendige Maßregel be⸗ zeichnet. 18 „Hiernach erübrigt es sic für mich, dogmatisch auf den Sinn des §. 79 der Städteordnung einzugehen; ich würde die bereits vorge⸗ führten Argumente dadurch nur abschwächen. Ich will nur das Eine noch sagen, daß auch die Wissenschaft den §. 79 genau so cauffaßt wie es Seitens der Staatsregierung geschieht. Der Staatsrechts⸗ lehrer von Rönne, welcher in Ihren Reihen (links), wie ich glaube, noch größere Autorität als bei der Staatsregierung und anderen Par⸗ teien genießt, erklärt in seinem Werke über die Gemeindeordnung vom 11. März 1850, daß der aus diesem Gesetze in die Städteordnung vom 30. Mai 1853 im Wesentlichen übergegangene §. 79 seinem Wortlaute nach nicht anders aufgefaßt werden könne als in dem Sinne, daß die Staatsregierung aus jedem ihr nützlich erscheinenden Grunde die Auf⸗

politischen Wahlen? Doch nicht sowohl die Wahlkreise, als vielmehr die das eigentliche politische Fundament darstellenden Urwahlbezirke, und diese letzteren werden bei jeder neuen Legislaturperiode neu ge⸗

lösung einer Stadtverordnetenversammlung herbeiführen könne. Der Umstand ferner, daß der §. 79 in der Städteordnung sich in dem Ab⸗

kann doch unmöglich dafür sprechen, daß eine Stadtverordnetenver⸗

sammlung nur zur Strafe aufgelöst werden dürfe. Ich erlaube mir

hier beiläufig zu bemerken, daß der Hr. Abg. Straßmann nicht voll⸗ ständig recht hat, wenn er bemerkte, es sei seit Geltung der jetzigen

Städteordnung keine Stadtverordnetenversammlung aufgelöst worden;

8s ist dies in Elbing, allerdings dort als Strafmaßregel geschehen.

Wenn man aber aus der Subsumtion des Art. 79 unter den Abschnitt

von der Oberaufsicht über die Stadtverwaltung herleiten will, daß die Auflösung nur als Strafmaßregel geschehen könne, so müßte man

ja zu dem Satze gelangen, daß die ganze Oberaufsicht des Staats über die Kommunalverwaltung lediglich vom Standpunkte der Strafe und der Disziplin aufzufassen sei. Ich glaube, das wird doch kein Gesetzgeber wollen; sondern die Artikel 76 bis 80 stellen überhaupt die Gesammtheit dessen dar, was hat geregelt werden müssen, um das Aufsichtsrecht des Staats über die Kom⸗ munen in gewisse Formen zu kleiden, und ich bleibe dabei stehen, daß die in Art. 79 Sr. Majestät beigelegte Befugniß auf Antrag des Staats⸗Ministeriums die Stadtverordnetenversamm⸗ lung aufzulösen, eine ganz unbedingte ist, für die Se. Majestät und ebenso die Se. Majestät vertretende Regierung, Niemandem verantwort⸗ lich ist. Ich habe mich verpflichtet gefühlt, das hier ausdrücklich her⸗ vorzuheben, weil es zu meinem Bedauern seiner Zeit auch von dem Hrn. Abg. Dr. Straßmann bestritten worden ist.

8 G6. ergiebt sich meines Frachtens ganz von selbst, daß der §. 21 Al. 3 der Städteordnung der Vornahme einer Neueintheilung der Kommunalwahlbezirke nach der Auflösung in keiner Weise ent⸗ gegensteht. Denn der §. 21 spricht ausdrücklich nur von der Noth⸗ wendigkeit der Beibehaltung der alten Wahlbezirke bei Ergänzungs⸗ und Ersatzwahlen. Eine Integralwahl aber ist weder eine Er⸗ gänzungs⸗, noch eine Ersatzwahl, und es ist, glaube ich, ganz selbver⸗ ständlich, daß bei einer solchen Gelegenheit die Frage der rölligen Neuformirung von städtischen Urwahlbezirken ventilirt und entschieden werden darf.

„Ich bin nach alle dem der Meinung, daß hier verfahren ist, wie es im Interesse der Stadt Berlin bei gleichzeitiger Aufre

8 esse der Stadt Berlin bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der durch das Gesetz festgestellten landesherrlichen Befugnisse nöthig und nützlich war. 8

Der Herr Abgeordnete hat dann noch einen Punkt berührt, de glaube ich, nicht zu Gunsten seiner Ausführungen sprechen kann. Er sagt: wenn eine Stadtverordnetenversammlung einmal auf Grund des §. 79 aufgelöst wird, dann muß man auch die ganzen und vollen Konsequenzen ziehen und die Funktionen der Stadtverordneten bis zum Wiedereintritt der Neugewählten durch besondere Kommissarien wahrnehmen lassen. Ich erlaube mir an Hrn. Dr. Straßmann die 8 . Sr 8 8 Frage zu richten, ob er in der That gewünscht hätte, daß so verfahren wäre. Ich bezweifle das im hohen Grade. Im Uebrigen kann ich mich hinsichtlich dieses Punktes auf die in den städtischen Kollegien in früheren Jahren gepflogenen Verhandlungen beziehen. Es ist da⸗ mals bei den Herren, welche für die Auflösung plaidirten, außer Zweifel gewesen, daß die Staatsregierung, da es sich um eine rein geschäftliche Maßregel handele, in wohlwollender Weise den damaligen Stadtverordneten ihre Funktionen bis zum Eintritt ihrer Nachfolge belassen werde. Ich sollte nun meinen, daß diese im vorliegenden Falle von der Staatsregierung thatsächlich geübte Rücksichtnahme Dank und keine Kritik verdient hätte, denn ich bin in der That de Meinung, daß es für die städtische Verwaltung recht empfindlich gewesen wäre, wenn die Staatsregierung von dem ihr ja unzweifelhaft zustehenden Rechte, Kom missarien einzusetzen Gebrauch gemacht hätte. Sie hat es nicht thun wollen, weil dazu keine Veranlassung vorlag.

Wir haben mit der Stadtverordnetenversammlung, wie sie jetzt besteht, gar keinen Krieg, sondern wünschen eben nur eine bessere Ein⸗ theilung der Kommunalwahlbezirke, und da ist es eine einfache Folge daß wir jede Maßregel ergreifen, die dazu dienen kann, um den Ein⸗ druck der Auflösung zu mildern und das ist, glaube ich, in dankens⸗ werther Weise geschehen. 8

Wenn im §. 79 der Städteordnung steht: „es sind Kommissarien zu ernennen“, so hat das doch nicht den zwingenden Sinn, daß di Regierung nicht auf die Ausübung eines solchen Rechtes nach Umstände auch verzichten kann. Ich halte das für völlig selbstverständlich. Ich konstatire hiernach nochmals, daß die für Berlin allerdings sehr dringend gewesene Frage der Neuregelung der Kommunalwahlbezirke in befriedigender Weise gelöst ist und für andere Städte ein Be⸗ dürfniß für solche Regelung gegenwärtig nicht vorliegt. Was in aller Welt sollte uns also bewegen, jetzt in der elften Stunde der Session eine legislative Maßregel zu beschließen, an der Niemand ein Inter⸗ W 8 8 Das ist meine aufrichtige Meinung von der Sache, sollte der Antrag in eine Kommission verwiesen werden, so würde ich mich dann natürlich durch meine Kommissarien an der Berathung betheiligen ein praktisches Resultat aber vermag ich nicht abzusehen.

Ich will endlich noch ausdrücklich hervorheben, daß ich gar nicht abgeneigt bin, falls etwa später einmal eine neue Städteordnung zur legislatibischen Berathung kommt, die Vorschläge der Herren Antrag⸗ steller alsdaun zum Gegenstande einer erneuten Erwägung zu machen. Heute bin ich freilich der Meinung, daß die von den Herren Antrag⸗ stellern vorgeschlagene Lösung aus den angeführten Gründen unzweck⸗ mäßig ist. Gegenwärrig aber, da eine achtmonatliche Session hinter uns liegt und wir uns gegenseitig, glaube ich ziemlich ermüdet haben, erachte ich es für ausgeschlossen, noch in erschöpfende Diskussionen über die angeregte wichtige Frage einzutreten. Es ist meiner Auf⸗ fassung nach wenn ich mich des banalen Ausdrucks bedienen darf „Alles in schönster Ordnung“, und Niemand hat in diesem Augen⸗ blick was später kommt, das ruht im dunklen Schoß der Zukunft ein Interesse daran, diese Frage zu ventiliren. Ich bitte daher schließlich für den Fall, daß die Ueberweisung der Sache an eine Kommission erfolgen sollte, auch in dieser die Be⸗ rathungen nicht gerade als dringliche zu behandeln.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (85) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Straßmann und Zelle auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Ab änderung der Städteordnung für die sechs öst lichen Provinzen der peughe Monarchie vom 30. Mai 1853, fortgesetzt.

5 Nach dem Abg. Cremer ergriff der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums von Puttkamer das Wort:

8 Ich bin erst durch die Ausführungen des Herrn Vorredners zur Kenntniß eines Ausdrucks gelangt, den der Abg. Straßmann in Bezug auf die Allerhöchste Maßregel der Auflösung der Stadtverordneten⸗ versammlung gebraucht hat. Hätte ich den Ausdruck gehört, so würde ich mir gleich erlaubt haben, ihm eine Erwiderung darauf zu ertheilen, die an Deutlichkeit gewiß nichts zu wünschen übrig gelassen hätte. Jetzt halte ich das für verspätet, namentlich, da der Herr Vorredner in meiner Ansicht nach vollkommen ausreichender Weise die Antwort darauf ertheilt hat. Es ist recht gut, wenn aus jenen Reihen die wirkliche Herzensmeinung einmal durch einen vielleicht unüberlegten Ausdruck ganz klar in die Er⸗ scheinung tritt; ich habe meinerseits nichts dagegen, aber ich muß

schnitte „Von der Oberaufsicht über die Stadtverwaltung“ befindet,

gestehen, ich bin einigermaßen über diesen Ausdruck überrascht.