1883 / 154 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Jul 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Zu den Anschaffungsgeschäften im Sinne der Tarifnummer 4 b. gehört auch die Annahme von Wechseln, Coupons, Dividenden⸗ scheinen oder Werthpapieren zur Gutschrift in laufender Rechnung oder auf eine bestimmte aus einem Waarengeschäft oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entspringende Schuld.

8 Diesem Beschwerdepunkt wurde in der Kommission von einer Seite beigepflichtet, indem davon ausgegangen wurde, daß man das Wort „anschaffen“ doch nur von einer Handlung gebraucht, welche von dem Anschaffenden zu dem Zwecke vorgenommen werde, um die angeschaffte Sache zu haben. Der Waarenkaufmann aber, welchem Wechsel in Zahlung gegeben würden, müsse dieselben häufig gegen seinen Wunsch an Stelle des baaren Geldes nehmen. Es wurde deshalb der Wunsch geäußert, daß das Wort „Anschaffungsgeschäft“ in einem engeren Sinne angewendet werde möge, als dies nach den Bundesrathsbeschlüssen vom 5. Juli 1882 geschieht.

Einen Hauptbestandtheil der Beschwerdepunkte bilden die über die Auslegung der Befreiung 3 zu Nr. 4 des Tarifs. Diese Be⸗ freiungsbestimmung lautet:

Die vorbestimmte Abgabe wird nicht erhoben

3) von Telegrammen oder Briefen über die unter 4 a. bezeich⸗ neten Geschäfte, wenn die Briefe auf Entfernungen von mindestens 15 km befördert werden. Auf die einem solchen Briefe beigelegten oder angehängten Schriften der unter a. und b. und in der An⸗ merkung 1 bezeichneten Art erstreckt sich die Befreiung nicht.

Zu ihrer Auslegung hat der Bundesrath unter Nr. 8 seiner Beschlüsse vom 5. Juli 1882 erklärt:

Wird der bereits vorher brieflich oder mündlich durch Her⸗ stellung des Kon enses erzielte Abschluß eines der Tarifnummer 4a. angehörigen Geschäfts in die Geschäftsbedingungen zusammenstellen⸗ den Briefen bestätigt, so ist die Befreiung Ziffer 3 zur Tarif⸗ nummer 4 auf diese Briefe nicht anwendbar.

Die Petitionen klagen nun, daß diejenigen Briefe, welche den Abschluß der Geschäfte bewirken, zur Stempelsteuer herangezogen würden. 8

In der Kommission wurde die Ansicht vertreten, daß dies nach dem Gesetze nicht beabsichtigt sei, und auch nicht in der Intention des Bundesraths liegen könne weil der vorerwähnte Beschluß nur von Vertragsinstrumenten spreche, welche nach dem Zeitpunkte des durch Herstellung des Konsenses er⸗ zielten Geschäftsabschlusses angefertigt werden.

Weiter bringen die Petitionen zur Sprache, daß einzelne Landes⸗ regierungen die Bestimmung des §. 8 der Bundesrathsbeschlüsse auf den Fall ausdehnen, wenn durch Telegramme der Konsens hergestellt und das Geschäft abgeschlossen ist. In der Kommission wurde die Ansicht ausgesprochen, daß ein Brief, welcher den Inhalt eines durch Telegramme abgeschlossenen Geschäfts bestätigt, nicht den Zweck habe, ein nachträgliches Vertragsinstrument für das bei Absendung des Briefes bereits realisirte Geschäft zu sein, sondern nur der, Sicherheit dafür zu gewähren, daß bei dem Abschlusse des Geschäfts durch Telegramme kein Irrthum untergelaufen sei; ein solcher Brief

gehöre also zur Handelscorrespondenz im eigentlichsten Sinne und müsse darum stempelfrei sein.

Bei der Frage der Handelscorrespondenz nimmt endlich die Be⸗ schwerde in den Petitionen breiten Raum ein, daß die Correspondenz der Geschäftsreisenden mit ihrem Hause vielfach zur Stempelpflicht

erangezogen werde. In der Kommission wurde dies für eine irrthümliche Praxis erachtet ebenso wie die in dem weiteren Beschwerdepunkte vor⸗ getragene Praxis mancher Behörden, welche von dem Bestellbriefe sowohl als von dem Briefe, durch welchen die Bestellung acceptirt wird, den Schlußscheinstempel erfordere, also die Abgabe zweimal erheben. 8 Aus dieser auszugsweise gegebenen Darstellung der Beschwerde⸗ punkte gelangte man von einer Seite in der Kommission zu der Kon⸗ klusion, daß vielfach von Seiten der Beschwerdeführer diejenigen Mittel nicht erschöpft seien, welche gegeben sind, um den Beschwerden über un⸗ ichtige Auslegung und Anwendung des Reichs⸗Stempelgesetzes Abhülfe u schaffen. In einer erheblichen Zahl der Beschwerdepunkte sei bisher aum die Centralbehörde des Einzelstaates, geschweige der Bundes⸗ ath um Abhülfe angegangen worden. In denjenigen Punkten aber, n welchen sich die Geschäftstreibenden bei der Auslegung, welche der Bundesrath gegeben hat, nicht beruhigen wollten, stünde ihnen die Beschreitung des Rechtsweges nach Maßgabe der in den Einzelstagten geltenden Bestimmungen über die Zulässigkeit des Rechtsweges offen, und sei ja in dem Schreiben des Herrn Reichskanzlers vom 15. Mai 1882, welches der Fassung der Bundesrathsbeschlüsse vom 5. Juli 1882 voranging, ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Gerichte bei ihren Entscheidungen an die Beschlüsse des Bundesraths nicht gebunden sind.

Mit Rücksicht hierauf wurde der Antrag gestellt:

„Die Kommission wolle beschließen:

1) die auf den Gesetzesvorschlag bezüglichen Petitionen durch die über den Gesetzentwurf zu fassenden Beschlüsse für erledigt zu erklären; 1

2) die übrigen auf das Reichs⸗Stempelgesetz vom 1. Juli 1881 bezüglichen Petitionen

in Erwägung, daß die darin vorgetragenen Beschwerden über Auslegung und Anwendung des Reichs⸗Stempelgesetzes sich zwar zum Theil gegen die vom E“ in seinen Beschlüssen vom 5. Juli 1882 ausgesprochenen Grundsätze, zum Theil aber auch gegen Entscheidungen von Behörden der Einzelstaaten richten;

in Erwägung, daß diesen Beschwerden, soweit sie begründet sind, durch deren Verfolgung bis in die Instanz des Bundesrathes oder durch Beschreitung des Rechtsweges Abhülfe geschafft werden kann, und daß solche Klarstellungen des Sinnes des Reichs⸗Stempel⸗ gesetzes einer Revision dieses erst seit kurzer Zeit in Geltung stehenden Gesetzes vorangehen müssen; b

dem Herrn Reichskanzler zur Benutzung als Material für die weiteren vom Bundesrath zu fassenden Beschlüsse über Auslegung und Anwendung des Reichsstempelgesetzes eventuell als Material für eine zukünftige Revision dieses Gesetzes zu überweisen.“

Hierauf bemerkte der Herr Vertreter der verbündeten Regie⸗ rungen:

diernach reduziren sich die in den zahlreichen Petitionen erhobe⸗ nen Klagen über die Anwendung des Reichs⸗Stempelgesetzes vom 1. Juli 1881 thatsächlich auf ein verhältnißmäßig geringes Maß, und ich gestatte mir den vorbezeichneten Antrag zu 2 aus den an⸗ geführten Gründen zur Annahme zu empfehlen. Die Petitionen richten sich nur in wenigen Punkten gegen Beschlüsse des Bundes⸗ raths; überwiegend beschäftigen sie sich mit der Anwendung, welche dem Gesetz Seitens einzelner Beamten und Behörden der Bundes⸗ staaten gegeben ist.

In ersterer Beziehung wird abzuwarten sein, welche Stellung die Gerichte und insbesondere das Reichsgericht zu den betreffenden Fragen einnehmen werden, und ich bemerke, daß der Bundesrath, um die ge⸗ richtlichen Entscheidungen für die Anwendung des Gesetzes zu frukti⸗ fiziren, die Bundesregierungen ersucht hat, von wichtigeren derartigen Entscheidungen dem Herrn Reichskanzler Mittheilung zu machen. In letzterer Beziehung wird den Betheiligten zu überlassen sein, ihre Beschwerden im geordneten Instanzenzuge geltend zu machen. Immerhin enthalten die Petitionen manches schätzbare Material, und empfiehlt sich deshalb die Ueberweisung derselben an den Herrn Reichskanzler.

Was die hervorgehobenen einzelnen Beschwerdepunkte betrifft, so weise ich zunächst darauf hin, daß die gesetzgebenden Faktoren bei Er⸗ laß des Gesetzes vom 1. Juli 1881 es absichtlich vermieden haben, eine Definition des Begriffs „Zeitgeschäfte“ zu geben, und daß es des⸗ halb für den Bundesrath nicht angezeigt erscheint, nunmehr seinerseits eine solche festzusetzen. Nach dem Wortlaut der Tarifnummer 4a.: „Wird eines der vorstehend bezeichneten Geschäfte auf Zeit abge⸗ schlossen oder auf Zeit prolongirt“, würde es an sich gerechtfertigt sein, die Schlußnoten ꝛc. über jedes auf Zeit abgeschlossene oder auf Zeit prolongirte Geschäft der in Rede stehenden Art dem höheren Steuersatze zu unterwerfen. Soviel der Reichs⸗Finanzverwaltung be⸗ kannt, gehen indessen die einzelnen Bundesregierungen bei der An⸗ wendung des Gesetzes, insbesondere mit Rücksicht auf die Ausführun⸗

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gen auf Seite 11 des Berichts der Reichstagskommission vom 20. Mai 1881 (Reichstagsdrucksache Nr. 162, siehe Fußnote S. 4) davon aus, daß es nicht beabsichtigt sei, diejenigen Geschäfte der höheren Steuer von 1 zu unterwerfen, welche lediglich deshalb auf Zeit abgeschlossen sind, weil die zu liefernden Gegenstände erst hergestellt oder herangeschafft werden müssen oder weil der Lieferungsempfänger dieselben erst zu einer späteren Zeit bedarf. Eine Beschränkung des höheren Steuer⸗ satzes auf die im börsenmäßigen Verkehr abgeschlossenen Geschäfte oder gar auf sogenannte Fixgeschäfte würde weder in dem Wortlaut noch in den Motiven des Gesetzes eine Rechtfertigung finden. Daß bei der vorstehend bezeichneten Anwendung des Gesetzes die Frage, welcher Steuersatz zutreffend sei, dem betheiligten Publikum mit Grund häufig zu Zweifeln Anlaß giebt, läßt sich kaum annehmen; jedenfalls darf erwartet werden, daß diese Zweifel bei längerem Be⸗ stehen des Gesetzes immer seltener hervortreten werden. .

Die Ziffer 2 der Bundesrathsbeschlüsse vom 5. Juli 1882 bezieht sich nur auf die Annahme von Wechseln Dritter, nicht auf die An⸗ nahme des eigenen Accepts des den Wechsel Hingebenden zur Gut⸗ schrift in laufender Rechnung oder auf eine bestimmte aus einem Waaren⸗ geschäfte oder einem sonstigen Rechtsgrunde entspringende Schuld. Der Begriff „Anschaffungsgeschäft“ in der Tarifnumer 4b. ist aus Artikel 271 des Handelsgesetzbuches entnommen und umfaßt, wie Seitens des Bundesraths in Uebereinstimmung mit hervorragenden Rechtslehrern angenommen ist, auch die Annahme an Zahlungsstatt, als welche sich das oben bezeichnete Rechtsgeschäft charakterisirt. Ob die Annahme an Zahlungsstatt im einzelnen Falle dem Wunsche des Annehmenden entspricht oder nicht, erscheint unerheblich.

Die Ziffer 8 der bezeichneten Bundesrathsbeschlüsse geht davon aus, daß die Befreiung der auf Entfernungen von mindestens 15 km beförderten Briefe von der Abgabe der Tarifnummer 4 a. nach Maß⸗ gabe der Motive zu der betreffenden Befreiungsvorschrift auf die eigentliche Handelscorrespondenz zu beschränken sei, daß es sich bei dieser aber, wie bereits in dem Bericht der vom Bundesrathe ein⸗ gesetzten Kommission zur Erörterung der Einführung einer Reichs⸗ Stempel⸗ und Erbschaftssteuer vom 2. Oktober 1877 ausgeführt worden, nicht um die Beurkundung bereits vorher abgeschlossener Geschäfte, sondern der Natur der Sache nach um Verhandlungen zum Zwecke des Geschäftsabschlusses handele. Dementsprechend ist die Be⸗ freiungsvorschrift Ziffer 3 auf solche die Geschäftsbedingungen zusammenstellende Briefe für nicht anwendbar erachtet, in welchen der bereits vorher brieflich oder mündlich durch Herstellung des Konsenses erzielte Abschluß eines der Tarifnummer 4 a. angehörigen Geschäfts bestätigt wird. Daß auch diejenigen auf die bezeichnete Entfernung beförderten Briefe, durch welche der Abschluß des Geschäfts erst bewirkt wird, der Stempelsteuer zu unter⸗ werfen seien, ist von dem Bundesrath nicht augeordnet worden. Daß der telegraphische Geschäftsabschluß dem brieflichen und mündlichen Geschäftzabschluß in dieser Beziehung gleichzustellen sei, ist nicht vom Bundesrath, wohl aber von einigen Bundes⸗ regierungen in der Erwägung vorgeschrieben worden, daß auch hier das Geschäft thatsächlich bereits vorher zur Perfektion ge⸗ langt sei. Welche Stellung der Bundesrath zu dieser Frage eventuell einnehmen wird, muß dahingestellt bleiben. Daß die Corresponden; der Handelsreisenden mit ihren Geschäfts⸗ häusern für stempelpflichtig zu erachten, ist vom Bundesrath nicht beschlossen worden. Wohl aber ist von mehreren Bundes⸗ regierungen mit Rücksicht darauf, daß es sich bei dieser Cor⸗ respondenz lediglich um einen internen Geschäftsverkehr und nicht um eine Geschäftsbeurkundung im Sinne des Stempelgesetzes handele, die Stempelfreiheit dieser Correspondenz ausdrücklich anerkannt worden. Desgleichen ist Seitens verschiedener Bundesregierungen mehrfach zum Ausdruck gebracht worden, daß auf Bestellbriefe, welche sich als Offerten charakterisiren, die Tarifnummer 4, welche den Abschluß des Geschäfts voraussetzt, unanwendbar sei. Daß bei irgend einer der Bundesregierungen eine hiervon abweichende Auffassung bestehe, ist der Reichs⸗Finanzverwallung nicht bekannt geworden.

Die Kommission nahm nunmehr den zu den Petitionen gestellten Antrag einstimmig an, nachdem noch vor den Worten: „zukünftige Rerision“ die Worte: „unter Zuziehung von Sachverständigen vorzu⸗ nehmende“, eingefügt worden waren.

Die Feldmesser, welche bisher nach bestandener Prüfung in Gemäßheit der Reskripte vom 31. Januar und 26. Oktober 1820 sowie der Anweisung zur Ausführung der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 unter 9 mit dem Diensteide der Beamten zu belegen waren, sollen, nach einem Erlaß der Ressort⸗Minister vom 9. v. M., fortan, sowie die nach den Vorschriften vom 4. September v. J. zu be⸗ stellenden Landmesser, nur dann mit diesem Diensteide belegt werden, wenn sie von einer Staatsbehörde zu dauernden amtlichen Funktionen bestellt und demgemäß von dieser Be⸗ hörde als Beamte zu verpflichten sind. Im Uebrigen ist die eidliche Verpflichtung geprüfter Feld⸗ resp. Landmesser nurc auf die in §. 36 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1809 gedachte „Beobachtung der bestehenden Vorschriften“ zu richten. Diese eidliche Verpflichtung wird Seitens derjenigen Provinzial⸗ behörde veranlaßt, in deren Bezirk der zu Verpflichtende sein Gewerbe auszuüben beabsichtigt, und zu welcher er in dem §. 3 des Feldmesser⸗Reglements vom 2. März 1871 erwähnten, selbstredend wie die Verpflichtung zur Aufsicht so die Befugn’ zur Verhängung von Ordnungsstrafen in sich schließenden Disziplinarverhältniß steht.

Der General⸗Lieutenant von Biehler, Chef des Ingenieur⸗Corps und der Pioniere und General⸗Inspecteur der Festungen, hat sich nach der Rückkehr von der Anfangs vorigen Monats angetretenen Inspizirungsreise zum vier⸗ wöchentlichen Kurgebrauch nach Heringsdorf begeben.

Der General⸗Lieutenant von Dresky, Inspecteur der 2. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, ist behufs Besichtigung des 2. Pommerischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 17 nach dem Schießplatz Kreckow bei Stettin abgereist.

Merseburg, 2. Juli. (N. A. Z.) Der Provinzial⸗ Landtag Sachsens wurde am Sonntage durch den Ober⸗ Präsidenten von Wolff eröffnet. Die Session war diesmal nur eine sehr kurze, da nach Erledigung aller Angelegenheiten heute dieselbe schon wieder geschlossen werden konnte. Außer einigen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung und rein lokalen Interesses wurde ein Antrag behandelt, wonach Sr. Majestät dem Kaiser bei Anwesenheit Desselben zu den im Herbst in unserer Provinz stattfindenden Manövern Seitens der Provinz einige Festlichkeiten angeboten werden sollen, welcher natürlicherweise Annahme fand und zu welchem Zweck die nothwendigen Mittel mit 65 000 zuc Verfügung gestellt wurden.

Neuwied, 3. Juli. (W. T. B.) Die Prinzessin Heinrich der Niederlande ist zum Besuch der Fürstlichen Familie heute hier eingetroffen.

Ems, 3. Juli. (W. T. B.) Der Prinz und die Prinzessin Alexander von Oldenburg sind heute hier angekommen. 8.

Sachsen. Dresden, 3. Juli. (Dresdn. Journ.) Se. Majestät der König hat heute früh eine Reise im

Bezirke der Kreishauptmannschaft Zwickau angetreten.

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Hessen. Darmstadt, 4. Juli. (W. T. B.) Die

Erste Kammer tritt am 10. d. M. zusammen.

Oesterreich⸗-Ungarn. Wien, 2. Juli. (Prag. Abendbl.) Am 29. Juni fand in Lemberg der ruthe⸗ nische Parteitag statt. Das Central⸗Comité legte vier Resolutionsanträge vor. Der erste enthält die Aufforde⸗ rung an den Landesausschuß und den Landtag, mit den Landesfonds sparsamer umzugehen. Der zweite Resolutions⸗ antrag spricht sich für die Einführung eines praktischeren Lehrsystems in den galizischen Schulen und für Revision des Landesschnlgesetzes vom 22. Juni 1867 aus, welches die gänzliche Polonisirung der in rein rutheni⸗ schen Gemeinden Galiziens befindlichen Schulen anordne. Der dritte Resolutionsantrag enthält die Aufforderung an die Regierung, sie soll zum Schutze der Ruthenen das Zu⸗ standekommen eines Minoritätsgesetzes erwirken und den Behörden in Galizien die von verfassungstreuen Re⸗ gierungen in Betreff der nationalen Gleichberechtigung der Ruthenen erlassenen Verordnungen in Erinnerung bringen; ferner darauf dringen, daß in Ostgalizien nur solche Beamte angestellt werden, die auch der ruthenischen Landessprache mächtig sind. Die Resolution schließt mit der Aufforderung an die ruthenischen Abgeordneten, schon in der nächsten Landtagssession einen Antrag auf Durchführung der nationalen Gleichberechtigung in Galizien einzubringen und im Falle der Ablehnung dieses Antrages durch die pol⸗ nische Landtagsmajorität solidarisch die Landtagsmandate niederzulegen. Der vierte Resolutionsantrag betrifft die Auslieferung des Dobromiler Basilianer⸗Ordens an die Jesuiten. Die Resolution wurde angenommen.

Prag, 3. Juli. (W. T. B.) Bei der Wahl des Groß⸗ grundbesitzes erhielten die Konservativen 208, die Deutschliberalen 167 Stimmen. Letztere blieben dem⸗ gemäß mit 41 Stimmen in der Minorität.

Pest, 3. Juli. (W. T. B.) Ein Wiener Artikel des „Pester Lloyd“ schildert, gestützt auf an maßgebender Stelle eingeholte Informationen die Stimmungen, welche gegenwärtig im Schooße der Regierung herrschen. Die Regierung könne die Existenz der sogenannten Eisen⸗ bahn⸗Centralisirungsfrage nicht zugeben, die Eisen⸗ bahnpolitik der Regierung basire blos auf den wirthschaftlichen Bedürfnissen und habe mit na— tionalen oder parteipolitischen Erwägungen nichts zu schaffen. Wien müsse der Sitz aller Centralbehörden bleiben; allein mit Rücksicht auf den kommerziellen und technischen Dienst sei die Schaffung von Unterbahnämtern nothwendig, gegen deren Errichtung bei dem westlichen Theile des Staatsbahnnetzes selbst die Opposition nichts einzuwenden hätte. Es sei auch keineswegs ausgemacht, daß derlei Aemter in den Landeshauptstädten kreirt werden, sondern dieselben sollen dort errichtet werden, wo es die Interessen des Verkehrs und die strategischen Verhältnisse erheischen. In dieser Be⸗ ziehung werde die Regierung die Ziele und Absichten der leitenden militärischen Kreise fördern, nach dieser Seite hin kenne sie keine Transaktionen, Konzessionen und Kompromisse.

Schweiz. Bern, 3. Juli. (W. T. B.) Der Stände rath hat beschlossen, von der Aufstellung eines Kampf⸗Zoll tarifes abzusehen.

4. Juli. (N. Zürch Zi) Im Nationalrath der schweizerischen Bundesversammlung beantragt die Kom⸗ mission, betreffend den Handelsvertrag mit Italien, bei dem Nationalrath, den Gegenstand in dieser Session nicht mehr zu behandeln, damit die Bestrebungen des Bundesraths, der die Verhandlungen mit Italien über die zwischen den Kontrahenten bestehenden Schwierigkeiten wieder aufnehmen wird, nicht durchkreuzt werden. Der Rath stimmte den Vorschlägen seiner Kommission und des Bundesraths ein⸗ stimmig bei. Der bestehende Handelsvertrag mit Italien wird also bis zum 31. März 1884 fortdauern.

Belgien. Brüssel, 3. Juli. (W. T. B.) Repräsen⸗ tantenkammer. Der Minister des öffentlichen Unterrichts brachte einen Gesetzentwurf ein, welcher den Unterricht obligatorisch macht. Auf eine Interpellation Dedeckers über die gegen die Cholera ergriffenen Maß⸗ regeln, antwortete der Minister, daß die aus dem Orient kommenden Schiffe sich einer Quarantäne unterziehen müßten. Der Bürgermeister von Antwerpen theilte mit, daß die städtische Verwaltung Maßregeln gegen die Einschleppung der Cholera ergriffen habe. Bis jetzt wäre ein einziger Cholera ähnlicher Fall in Antwerpen vorgekommen, aber bei der großen Hitze wäre alle Jahre eine gewisse Anzahl von Fällen zu verzeichnen gewesen.

Großbritannien und Irland.

(Allg. Corr.) 1 in dem am 30. Juni beendeten zweiten Quartale des laufen⸗

London, 2. Juli.

den Finanzjahres beliefen sich auf 20 796 738 Pfd. Sterl.

gegen 19 976 756 Pfo. Sterl. in dem entsprechenden Zeit⸗ raume des vorhergehenden Jahres, was einem Zuwachse von 819 982 Pfd. Sterl. gleichkommt. An dieser Zunahme sind die Zölle mit 87 000 Pfd. Sterl., die Getränkesteuer mit 30 000 Pfd. Sterl., die Grundsteuer mit 12 000 Pfd. Sterl., die Gebäudesteuer mit 38 000 Pfd. Sterl., die Ver⸗ mögens⸗ und Einkommensteuer mit 760 000 Pfd. Sterl., die Post mit 10 000 Pfd. Sterl. und der Telegraph mit 25 000 Pfd. Sterl. betheiligt. Dagegen blieben die Stempel⸗ gefälle um 10 000 Pfd. Sterl. und verschiedene andere Ein⸗ nahmen um 134 747 Pfd. Sterl. hinter dem Erträgnisse in dem zweiten Quartale des Finanzjahres 1882 zurück. Die Gesammteinnahme in den ersten sechs Monaten des laufenden Finanzjahres beziffert sich auf 50 465 563 Pfd. Sterl. gegen 46 985 983 Pfd. Sterl. in dem entsprechenden Zeitraum von 1882. 11“

Das Befinden der Königin macht dem Hofjournal zufolge befriedigende Fortschritte. Die Monarchin kann sich schon etwas besser fortbewegen.

Der Großherzog von Mecklenburg⸗Strelitz ist. hier eingetroffen.

3. Juli. (W. T. B.) Oberhaus. Der Staats⸗ sekretär des Auswärtigen, Lord Granville, erklärte, es seien keine Beweise dafür vorhanden, daß die Cholera aus Indien nach Egypten importirt worden sei. Gestern seien in Damiette 130 Todesfälle in Folge der Cholera konstatirt worden. In Mansurah seien 4, in Alexandrien eine Person an der Cholera gestorben. Die egyptische Regierung entwickele große Energie; auf Cypern, Malta und Gibraltar

Großbritanniens Staatseinnahmen

seien Quarantänen angeordnet worden, in England seie Vorsichtsmaßregeln getroffen. 1 - Unterhaus. Unter⸗Staatssekretär Fitzmaurice er⸗ klärte auf eine Anfrage, die Regierung habe gegenwärtig nicht die Absicht, eine internationale Konvention oder einen Kon⸗ greß wegen der Quarantäne herbeizuführen, sie habe auch keine derartigen Vorschläge erhalten. Glasgow, 3. Juli. (W. T. B.) In Linthouse hat sich bei dem Stapellauf des Dampfers „Daphne“ ein schwerer Unglücksfall ereignet, indem das Schiff umschlug und in Folge dessen gegen 100 Personen im Wasser umkamen. Frankreich. Paris, 2. Juli. (Köln. Ztg.) Der nglische General⸗Konsul Mallet hat die egyptischen Behörden benachrichtigt, daß der Gouverneur von Cypern Flüchtlingen, welche aus Egypten kommen, den Zutritt zu der Insel verweigern wird, ausgenommen denjenigen, welche uf Cypern ihren Wohnsitz haben, und englischen Beamten. 3. Juli. (W. T. B.) Eine Depesche aus Saigun meldet, dort sei ein anamitisches Transportschiff an⸗ gekommen. Der Gesundheitszustand an Bord des Schiffes sei vortrefflich. Der „Courier de Cochinchine“ bringt Details über den Tod Rivieère's. Danach waren sehr viele der „Pavillons noirs“ mit Remington⸗Gewehren bewaffnet, unter ihnen sollen sich auch Europäer unbekannter Nationalität

Dem Vernehmen nach soll die Regierung entschlossen sein, falls die Kammern den Gesetzentwurf über die Konventionen mit den großen Bahngesellschaften vor dem Beginn der Ferien am 20. d. M. nicht erledigen, die Kammern am 1. September zu einer außerordentlichen Session einzuberufen.

Nach einem Bulletin über das Befinden des Gra⸗ fen von Chambord von gestern Abend dauert der Zustand der Ruhe fort. Der heute Morgen aus Frohsdorf angekom⸗ nene Courier meldet, daß die Aerzte wenig Hoffnung haben. Einem Telegramm aus Frohsdorf vom Nachmittag zufolge ist in dem Befinden des Grafen Chambord keine Besserung eingetreten. Das Gerücht, daß die Prinzen von Orleans die Publikation eines Manifestes in Erwägung genommen hätten, wird für unbegründet erklärt; die Prinzen begaben sich nach Frohsdorf nur zu dem Zwecke, ihren Pflichten als Familienmitglieder zu genügen.

Der ‚Köln. Ztg.“ schreibt man über die Krankheit des Grafen Chambord aus Paris unter dem 2. d. M.: Graf Chambord hat schon seit einigen Wochen an hefrigen Magenschmerzen gelitten, denen man aber bis zu Anfang der vorigen Woche so wenig Bedeutung beilegte, daß die Vor⸗ bereitungen zur Feier des 14. Juli mit allem Eifer betrieben wurden. Erst am vorigen Freitag stellten sich Krankheits⸗ erscheinungen ein, die Bedenken erregten, und am Abend des⸗ selben Tages traten einige der hervorragendsten Wiener Aerzte in Frohsdorf zu einer Berathung zusammen. Sie er⸗ klärten, daß das Uebel ein Magenabsceß sei, und man legt diese Nachricht in Paris dahin aus, daß das Wort Magenabsceß blos ein milderer Ausdruck für Magenkrebs sein solle. Das Uebel ist durch eine Verletzung an Beine, welche den Grafen seit mehreren Wochen von seinen Spaziergängen abhielt, wenn nicht hervorgerufen, so doch verstärkt worden. Da der Graf, der an sehr viel körperliche Bewegung gewöhnt war, blos noch in der Sänfte getragen werden konnte, so stockten die Ver⸗ dauung und der Blutumlauf. Nach den letzten Nachrichten befanden sich die Gräfin Chambord, der Beichtvater, die Ge⸗ mahlin des Don Carlos und Erzherzog Stephan am Bette des Kranken; Erzherzog Rainer nebst Gemahlin wurden erwartet.

Auf Befehl des Erzbischofs von Paris werden morgen in der ganzen Diözese für den Grafen Chambord Gebete gesprochen; der Gottesdienst wird in Paris in achtzehn Kirchen stattfinden. In den übrigen Diözesen wird es ähnlich gehalten werden.

MNumänien. Bukarest, 3. Juli. (W T. B.) Die Regierung hat für die Häfen des Schwarzen Meeres und der Donau prophylaktische Maßregeln angeordnet und der Sanitätskommission zu diesem Zweck 100 000 Fr. zur Disposition gestellt.

8 Rußland und Polen. St. Petersburg, 4. Juli. (W. T. B.) Der Khan von Chiwa hat gestern die Rück⸗ reise angetreten.

(St. Pet. Ztg.) Die Heeresverwaltun der Donischen Kosaken hat, wie der vöIö Anzeiger“ berichtet, sofort nach ihrer Benachrichtigung vom Eintreffen der Heuschrecken an verschiedenen Punkten des Gebiets der Donischen Kosaken, schon im vorigen Herbst Maßregeln zur Feststellung der Ausdehnung ihrer Brutplätze und zu ihrer Vernichtung durch Umpflügen getroffen. Diese Maß⸗ regel ist nicht überall mit Erfolg angewendet worden, weil einer⸗ seits Viehseuchen, welche eine Anhäufung von Arbeitsthieren ver⸗ boten und früh eintretende Fröste hinderlich waren. Im April wurde um den Allerhöchsten Befehl nachgesucht, ein ge⸗ nügendes Kontingent Kosaken zur Hülfe bei der Vertilgung der Heuschrecken abzukommandiren, und eine Summe Geldes zur Bekämpfung der Landplage assignirt. Aus den Nach⸗ richten, welche dem General⸗Adjutanten Fürsten Swja⸗ topolsk⸗Mirski Ende Mai aus den Bezirken Ust⸗Med⸗ wediza, Chopersk und dem zweiten Donischen zu⸗ gingen, ist zu ersehen, daß die Heuschreckenbrut noch nicht ganz ausgekrochen ist, weil heftige Regengüsse sie daran verhin⸗ derte; daß die Arbeiten zu ihrer Vertilgung allerorts erfolg⸗ reich fortgeführt werden, kein Mangel an Arbeitskräften fühlbar ist, daß aber das Schwerste in diesem Kampf im Be⸗ ginn dieses Monats bevorstehe. Am 11. Juni telegraphirte Fürst Swjatopolsk⸗Mirski, daß in den genannten drei Bezirken

ö”- Vertilgung der Heuschreckenbrut erfolgreich ins Werk ge⸗

und Astrachan, speziell aus

setzt und das Gros der Aussaaten sichergestellt sei. In den letzten, dem Kriegs⸗Ministerium zugegangenen Nachrichten heißt es, daß die Militärverwaltung im Donischen aus den angrenzenden Gouvernements Woronesh, Ssaratow den Kreisen Nowochopersk, arizyn und Tscherojar Heuschreckenschwärme erwarte und daß der Hetman in Folge dessen bereits mit den Chefs jener Gonvernements und mit dem auf Allerhöchsten Befehl nach Borissoglebsk abkommandirten General⸗Major Schebeko in Unterhandlung getreten sei.

Amerika. New⸗York, 30 Juni. (All t Ameriko ew⸗York, 30. 8 g. Corr.) Die Hülfsexpedition für die auf der Lady Franklin⸗Insel befind⸗ liche Signalstation ist abgegangen. 1 Aus Neufundland wird unterm 7. Juni gemeldet, daß 30 Segelschiffe im nördlichen Theile des St. Lorenz⸗

[Golfs vom Treibeise einge

G . Die Mannschaft ist ohne alle Lebensmittel der schlimmsten Noth verfallen. Andere 15 Schiffe wurden bei Belle⸗Isle zwischen Eisfeldern ein⸗ geklemmt und befinden sich in gleich schlimmer Lage.

Zeitungsstimmen.

Die „Kölnische Zeitung“ äußert sich über die Ver⸗ werfung der Kanalvorlage, wie folgt:

„Was nun? Ist es richtig, daß nur der einsichtige, energische Wille des Reichskanzlers die aus den Eisenbahninteressen hervor⸗ gegangene Opposition gegen Kanalbauten überhaupt hat besiegen können; ist es richtig, daß der Plan für ein „die Monarchie von Westen nach Osten durchschneidendes einheitliches Kanalnetz“, ganz abgesehen von der Unmöglichkeit seiner Aufstellung, den wahrscheinlich ebenso erfolgreichen partikularistischen Angriffen aufs neue unterliegen wird, dann ist es unbegreiflich, wie man glaubt, aus dieser Ablehnung neue erweiterte Vorlagen erwarten zu können! Bureaukratische Hindernisse zu besiegen, ist nur großen Autoritäten mit Einsetzung der ganzen Wucht ihrer Stellung möglich. Fürst Bismarck würde sie im Verein mit dem Minister Maybach lösen können, wie er sie bei der abgelehnten Vorlage mit diesem gelöst hätte. Aber wenn nun der Minister Mavybach sagt: Sparen wir nunmehr unsere ohnedies durch die bisherigen und die kommenden Eisenbahnverstaatlichungen übermäßig in Anspruch genommene Arbeitskraft; ich möchte sie nicht wieder für Kanalpläne anwenden, um mit denselben schließlich wieder⸗ um zu scheitern wer will das dem Herrn verdenken? „Ge⸗ brannte Kinder scheuen das Feuer“, das Wort hat auch im Staatsleben seine Berechtigung, das haben wir bei der Samoavorlage gesehen. Unser Verein für Kolonisation sucht jetzt herum auf dem ganzen Erdball, um später ein „einheitliches Kolonisationsnetz“ vor⸗ legen zu können. Wie viele Jahrzehnte wird er arbeiten müssen, um das Obr eines anderen energischen Staatsmannes aufs Neue zu ge⸗ winnen? Es soll uns freuen, wenn unsere Comités und Vereine für den Ausbau der Wasserstraßen ihren frischen Muth beibehalten, aber wir wollen nicht mit ihnen rechten, wenn das Gegentheil eintritt. Es ist wahrscheinlich, daß die Vertreter der Städte Hannover, Magdeburg und Osnabrück im Herrenhause einen siegreichen Einzug halten werden in ihre Städte, und ebenso wahrscheinlich ist es, daß die Herren Büchtemann und Hermes, die Vertreter der Fortschrittspartei in

und große Hoffnungen daran knüpfen werden. Wir unsererseits glauben, diese Freude wird nicht lange vorhalten. Die wiederholt von der Regierung als Anfang für das große westöstliche Kanal⸗ netz bezeichnete Wasserstraße ist und bleibt abgelehnt und die Verantwortlichkeit für diese Entscheidung wird sich vielleicht schon bald geltend machen! Das Steinkohlenrevier, welches nach dem Ausspruch des Re⸗ gierungskommissars reicher ist als das von England und Schottland zusammengenommen, sieht sich in seiner wirthschaftlichen Entwicke⸗ lung zu einem Halt verurtheilt. Neid und Mißgunst und mangelnde

fochten, welcher für das nationale Leben und Empfinden zu einem harten Schlage wird. Ziehen wir das Facit, so sehen wir die Hemmung in der Ausbeutung der reichsten Schätze der Erde, eine

lassen mit der Zunahme der Arbeit fordernden Hände und die Be⸗ siegelung der Thatsache, daß wir nach wie vor für unsere vorhandene 1“ abhängig bleiben von dem guten Willen der Nieder⸗ ande.“

Die „Süddeutsche Presse“ stellt Betrachtungen über die Vollendung des preußischen Staatsbahn⸗ systems an und sagt dabei:

3u der Ehrlichkeit hat sich die oppositionelle Presse nicht auf⸗ schwingen können, die Vorwürfe, welche noch bei der jüngsten Etats⸗ berathung im Reichstage gegen die preußische Staatsbahnverwaltung erhoben wurden, als suche sie den Werth der übrig gebliebenen Privat⸗ bahnen durch gehässige Konkurrenz herabzudrücken, als durch die neuesten Anerbietunger glänzend widerlegt anzuerkennen. Die Börse ist einstimmig darin gewesen, diese Anerbietungen als höchst koulant“ zu bezeichnen, und andere Staatsbürger dürften sich fast versucht fühlen, von der Höhe der zugesicherten Rente im Ver⸗ hältniß zu dem, was für die früher verstaatlichten Bahnen

ewährt wurde. Indeß mußte ich der unbefangene Beurtheiler im

Voraus sagen, daß, wenn überhaupt die Verstaatlichung einen günsti⸗

Berlin, sich über diesen ihrer Abstimmung in der Kommission des Abgeordnetenhaufes entsprechenden Beschluß des Herrenhauses freuen

rheinisch⸗ westfälische als auch Käufer wüßten um diese Art der Verfälschung. Man glaub

Einsicht in die Bedürfnisse eines Großstaates haben einen Sieg er⸗

Verhinderung, die Arbeitsgelegenheit in gleichem Schritt gehen zu

gen Erfolg habe, der Vortheil auf Seiten derjenigen Unternehmungen sein würde, welche am längsten aushielten während im umgekehrten Falle die Eigenthümer der zuerst verstaatlichten sich zu ihrem recht⸗ zeitigen Abschlusse hätten Glück wünschen können .. Das aber ist heute unzweifelhaft, daß der günstige Erfolg der Maßregel wesentlich dadurch bedingt gewesen ist, daß die ersten Jahre des erweiterten Staatsbahnbetriebes in eine Zeit des geschäftlichen Aufschwunges fielen; und damit zeigt sich denn diese Eisenbahnpolitik aufs Engste verflochten mit derjenigen Wirthschaftspolitik, welche mit der einschneidenden Maßregel der Zollreform die ersten Schritte der Eisenbahnverstaatlichung begleitete.

Die „Post“ schreibt:

Nicht selten werden die gegenwärtigen hohen Preise für Speck und Schmalz mit dem Verbot der Einfuhr von Erzeugnissen der ame⸗ rikanischen Schweine⸗Produktion in Verbindung gebracht. Die Preise sind indeß nicht allein in Deutschland, sondern auch in den Ver⸗ einigten Staaten, und zwar in den letzteren seit dem Jahre 1878 um fast 100 % gestiegen. Nachfolgende, von einer bedeutenden New⸗

Yorker Firma zusammengestellte Uebersicht veranschaulicht die Preis⸗

steigerung in den letzten Jahren: Preise von Speck p. Am. Pfd. Schmalz 1878 Januar 1I“¹ u11““ u“ EbEEI1 Nov.⸗Dezbr.. bö11““ 1880 Januar 23. . Februar 26... November 24. B. 1 Dezember 22. eTT“]; Februar 9. B. 2.. April 6. B. 3 Malt 25. D. 4. Dezember 21. I“ 8 bbb“ Mai 3. h 116614X*“] Ein interessantes Streiflicht auf den Handel in Schmalz wirft ein Artikel in der „New York⸗Times“ vom 13. Juni. In Chicago hat sich einer der ersten Händler in Schmalz geweigert, große von ihm bestellte Quantitäten dieses Artikels abzunehmen, unter der Be⸗ hauptung, daß die Waare gefälscht sei. Um ihre Meinung in der Angelegenheit gefragt, haben hierauf mehrere Autoritäten in dieser Handelsbranche erklärt, daß überhaupt reines Schmalz nicht auf den Markt käme. Dasselbe sei fast stets versetzt mit Talgstoffen, vegeta⸗ bilischen Oelen, Wasser und sogar terra alba. Verkäufer sowohl,

allgemein, daß die Stellung, welche jener Großhändler den Lieferanten gegenüber eingenommen hat, Ursache zu Prozessen sein werde.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

Wien, Mittwoch, 4. Juli. Der Graf von Paris, di Herzöge von Alencon und Nemours, Graf Harcourt und Kapitän de Morhain sind heute früh aus Paris hier einge⸗ troffen. Kapitän de Morhain begab sich sofort nach Frohs⸗ dorf, die übrigen reisen Nachmittags dorthin ab.

8 Paris, Dienstag, 3. Juli, Abends. Bei den geringen Fortschritten, welche die Berathung der Konventionen mit den Eisenbahngesellschaften in der Kommission macht, wird es gegenwärtig in parlamentarischen Kreisen als sicher angesehen, daß die Konventionen vor den Kammerferien nicht mehr zur Diskussion im Plenum gelangen. Nach richten aus Frohsdorf zufolge sollen die Aerzte keine Hoff⸗ nung mehr haben, den Grafen Cl bo L 1 erhalten. 8

Armee⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 16. Inhalt Verhütung von Flurbeschädigungen durch das Publikum ꝛc. bei den größeren Truppenübungen. .

Statistische Nachrichten.

Um die Wirkungen des Impfgesetzes in Deutschlaand zu veranschaulichen hat das Kaiserliche Gesundheitsamt Tafeln zusammen⸗ gestellt, welche als Maßstab für den Stand der Pockenkrankheit die Zahlen der Pockentodesfälle zu Grunde gelegt sind. Tafel I. A. zeigt in graphischer Darstellung die Todesfälle in Preußen in den Jahren 1816—1881. Bis zum Jahre 1870 ist hiernach die Pockenepidemie eine ziemlich gleichmäßige, in Zwischenräumen von 10 bis 15 Jahren durch Epidemien gesteigerte gewesen; so starben an den Pocken in den Jahren 1820 nur 10,56, 1831 11,86, 1847 9,53, 1856 7,32 von je 100 000 Einwohnern und nur in den Jahren 1816, 1832, 1833, 1834, 1853, 1854, 1861, 1863 67, ist der Satz von 30 pro 100 000 überschritten worden. In die Jahre 1871 und 1872 fiel die mit dem französischen Kriege zusammen⸗ hängende große Pockenepidemie, in welcher 243,21 bezw. 262,37 pro 100 000 an Pocken starben, worauf, wie dies bei heftigen Epidemien

1871 632,56

10,75 356,74

1872 138,61

95,29 282,50

1873

11,21 0,86

13,70

1870 W11“ vW111““ 1““ 1“” 88,98 61,53 6““ 9,01 360,27 85,27 Dagegen in den Städten ohne Impfzwang:

1870 1871 1872 . 30,20 242,16 53,80 v .546,24 (2) 7 5,51 0,92 Z““ 46,71 74,90 536,90 228,50 St. Petersburg.. 2 7 7 1““ g883Z“ 15,22 7

18,1

1873 London

einer von Pocken stärker heimgesuchten Bevölkerung, wie bzw. starben an den Pocken auf je 100 000 Mann der Armee in: 8 00

565,65 684,18 33,32 27,67

Preußen 74,24 33

starben 0,79

Oesterreich

starben 40,09

Frankreich 231,14 632,99 372,79 7 7

starben 18,22 42,82 22,75 Das Ergebniß der „Zusammenstellungen spricht in der

entschiedensten Weise für die nützliche Wirkung des Impfgesetzes;

die Pocken haben seit dem Inkrafttreten des Impfgesetzes

in früher nie gekannter Weise abgenommen, während

sie in den Nachbarstaaten noch in erheblichem Maße

herrschen; die deutschen Großstädte haben von den Pocken fast gar

V

zu geschehen pflegt, ein Sinken der Sterblichkeit in den Jahren 1873

Es betrug die Pockensterblichkeit pro 100 000 in den Städten Einwohner mit Impfzwang: 1874 77 2,47 0,56 0,88 2,95 1,07 4,32

1874 3,55 1,66

2,48 135,26

380990

Tafel III. veranschaulicht an den Verhältnissen dreier Armeen, welch nachtheiligen Einfluß mangelhafte Revaccination und die Umgebung in Frankreich und Oesterreich, auf

788,09 1653,46

und 1874 auf 35,65 bezw. 9,52 folgte. Am 1. April 1875 trat das

Reichs⸗Impfgesetz vom Jahre 1874 in Kraft, und die Pockensterblich⸗ keit sank sofort auf einen so niedrigen Standpunkt, wie sie ihn zuvor niemals gehabt hatte, und erhielt sich auf demselben; sie, berrug 1875: 3,60, 1876: 3,14, 1877: 0,34, 1878: 0,71, 1879: 1,26, 1880: 2,60, 1881: 3,62. Daß dieses überaus günstige Verhältniß nicht eine Nachwirkung der Epidemien von 1871 und 1872, sondern eine Folge der Zwangsimpfung ist, be⸗ weisen die folgenden Tafeln. I. B. veranschaulicht den Stand der Pockentodesfälle in Oesterreich, wo die Sterblichkeit früher derjenigen in Preußen im Wesentlichen gleichkem. Auch nach der großen Epi⸗ demie in den Jahren 1872—74 fällt die Sterblichkeit in Oesterreich bis zum Jahre 1878 auf 5,57 von 100 000 Einwohnern, dann aber erreicht sie wieder eine größere Höhe (1879: 50,83) und erhält sich auf derselben. „Dasselbe Resultat ergeben die auf Tafel II. dargestellten Vergleichungen zwischen der Pockensterblichkeit in den großen Städten mit Impfzwang und denjenigen ohne Impfzwang.

1875 1876 1877 8. 1879 5,19 1,81 0,40 78 0,75

1,80 1,27 0,25 0,78 T11686 0,52 0,90 2,56 0,50 0,97 1875 1876 1877 1,32 20,81 70,98

13,66 20,14 6,84 113,50 167,80 84,07

7 2 2 10,92 78,41 395,78

1881 1882 4,74 0,43 220 0,47 1,09 3,21 88 10,30 2,94 1,86 2,69 1733

1879 1880 12,13 12,50 45,81 108,91 46,91 73,52

142,82 21,57

84,35 290,19

1878 38,81 4,48 75,91 144,91 86,85

1881 61,91

1882 11,07 49,48 29,65 123,95 108,29 28,19 77,20 64,05 57,40

die Pockenerkrankungen üben. Es erkrankten

.

7. 7 78/9 0/1

—=—S bz.1878

8EG6 WE8 ,— —,—

161,35 36,16 5,65 2,68

1873/4 1877/8 bz. 187

1879/80

==öSS bz. 1879 08 188

8 18 S. bz. 1880

D.— 8 88s bz. 18 A S

1522

. 10,45 25,10 60,0 141,83 230,47 222,26 213,09 7,91 3,33 17,82 28,23 19,62 20,14 ¾

nicht mehr zu leiden, während in den großen Städten des Auslandes die Pocken noch immer zahlreiche Opfer fordern. Während die deutsche Armee fast frei von Pocken ist, leidet die österreichische wie die französische Armec noch sehr von dieser Krankheit. Dieser Statistik zufolge hat mithin das Impfgesetz als außerordentlich nütz⸗ lich und segensreich gewirktt. 1““

103,45

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