n. 3 dieser Instruktion für Kleider und Effekten gegebenen Vorschriften unterworfen werden.
Zu diesem Behufe sind besondere Desinfektionsräume in den hierzu geeigneten Häfen bereitzustellen. b
Zur Desinfektion ist die ununterbrochene Einwirkung heißer Wasserdämpfe von 100 Grad C. in der im §. 1 Litt. c. näher angegebenen Weise erforderlich und richtet sich deren Dauer nach der Natur und Beschaffenheit, sowie der Art der Verpackung der Gegenstände. Sind letztere in großen Ballen verpackt, welche die Hitze schwieriger in genügendem Grade eindringen lassen, so sind sie wenigstens zwei Stunden lang den heißen Wasserdämpfen auszusetzen.
Können in einem Hafen, welchen ein nach §. 1 der Ver⸗ ordnung infizirtes Schiff anläuft, die vorschriftsmäßigen Des⸗ infektionsmaßregeln nicht getroffen werden, so ist dasselbe ab⸗ zuweisen und dem zunächst gelegenen, mit den entsprechenden Einrichtungen versehenen Hafen zu überweisen.
Berlin, den 11. Juli 1883.
Der Minister Der Minister
der geistlichen, Unterrichts⸗ und für Handel und Gewerbe.
In Vertretung:
Medizinal⸗Angelegenheiten. von Moeller.
von Goßler.
Bekanntmachung.
In der am 18./22. Mai d. J. zu Berlin abgehaltenen Turnlehrerinnen⸗Prüfung haben das Zeugniß der Befähi⸗ gung zur Ertheilung des Turnunterrichtes an Mädchenschulen
erlangt: 1) Anna Arnhold zu Berlin,
2) Elisabeth Aschenheim, Lehrerin zu Berlin,
3) Martha Aschenheim zu Berlin, 4) Adele Bertelt, Handarbeitslehreri 5) Amalie Bleske zu Berlin, 6) Elisabeth Draeger zu Berlin, 7) Emma Drasdo zu Berlin, 8) Alma Dietrich, Handarbeitslehrerin berg i. P., 9) Helene Eckert zu Berlin, 10) Marie Elsell zu Berlin, 11) Margarethe Fietz, Handarbeits 12) Gertrud Fischer zu Berlin, 13) Agnes Fritsch zu Berlin, 14) Ottilie Greif zu Berlin, 15) Klara Günther, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 16) Martha Hannemann, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 17) Klara Hartwich, Hanpdarbeitslehrerin zu Berlin, 18) Margarethe Heilbrun zu Berlin, 19) Sophie von Hennig, Lehrerin zu Berlin, 20) Katharine Jacobs zu Fürstenwalde, 21) Hedwig Janus, Zeichenlehrerin zu Berlin, 22) Bertha Jung, geb. Franck, wissenschaftliche Lehrerin und Handarbeitslehrerin zu Berlin, 23) Amanda Kätzke, Lehrerin zu Berlin, 24) Emma Keil, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 25) Anna Kowalski, Handarheitslehrerin zu Berlin, 26) Klara Krebs, Zeichenlehrerin zu Berlin, 27) Ida Kretschmar zu Berlin, 28) Rosa Krüger, Handarbeitslehrerin zu Berlin,
29) Marie Lautenschläger zu Prittitz bei Naum⸗
burg,
30) Anna Lindow zu Berlin,
31) Emma Lion zu Coadjuthen,
32) Emma Neuendorff zu Sorau,
33) Elisabeth Neumann, Lehrerin zu Berlin,
34) Ida Pentzel, Handarbeitslehrerin zu Berlin,
35) Martha Pleß zu Berlin,
36) Luise Raschke zu Krotoschin,
37) Klara Rohrlach zu Berlin, —8
38) Ida Schmitt, Handarbeitslehrerin zu Dortmund,
39) Luise Schöfer, Handarbeitslehrerin zu Berlin,
40) Marie Schroeder, Handarbeitslehrerin zu Berlin,
41) Emma Selke, Lehrerin zu Berlin.
42) Alice Stephani zu Heinrichshorst, 8 8 1 Anna Wahrendorff, Handarbeitslehrerin zu
erlin, 44) Emma Wahrendorff, Kindergärtnerin zu Berlin. Berlin, den 9. Juli 1883.
geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix.
Der Rechtsanwalt Handschuh ist zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Cassel, mit Anweisung seines Wohn⸗ sitzes in Marburg, ernannt worden.
Versetzt sind: der Landgerichts⸗Rath Brown in Posen an das Landgericht II. in Berlin, der Amtsgerichts⸗Rath Melchior in Hagen an das Amtsgericht in Mühlhausen i. Th., der Landrichter Manigk in Lyck an das Landgericht in Posen, der Amtsrichter Samoje in Kulm i. Westpr. als Landrichter an das Landgericht in Graudenz und der Amts⸗
richter Predeek in Altena an das Amtsgericht in Geseke.
Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt dem Land⸗ gerichts⸗Rath Ludewig in Stargardt i. P. mit Pension und dem Amtsrichter Müller in Crossen behufs Uebertritts zur Verwaltung der indirekten Steuern.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justiz⸗Rath Stuckart in Waldenburg bei dem Land⸗ gericht in Schweidnitz, der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Pilet
bei dem Landgericht in Posen und der Rechtsanwalt Baucke in Salzwedel bei dem Landgericht in Stendal.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der bis⸗ herige Amtsrichter Tomaschke in Pr. Stargardt bei dem Amtsgericht daselbst, der Rechtsanwalt Meller aus Ratibor bei dem Amtsgericht in Zabrze, der Gerichts⸗Assessor Moritz Cohn bei dem Amtsgericht in Kolmar i. P., der Gerichts⸗ Assessor Greve bei dem Amtsgericht in Gelsenkirchen, der Gerichts⸗Assessor Rau bei dem Landgericht in Königsberg, der Gerichts⸗Assessor Graß bei dem Landgericht in Allenstein, der
Gerichts⸗Assessor Wittelshoefer bei dem Landgericht in
Prenzlau und der Gerichts⸗Assessor Ziese bei dem Amtsgericht
in Tönning 1—
Der Rechtsanwalt Muth bei dem Landgericht I. in Berlin ist durch rechtskräftiges Erkenntniß von der Rechts⸗ anwaltschaft ausgeschlossen.
Der Landgerichts⸗Direktor Roseno in Allenstein, der Landgerichts⸗Rath Schwittay bei dem Landgericht I. in Berlin, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Primker aus Berlin und der Rechtsanwalt und Notar Lax in Duder⸗ stadt sind gestorben.
———“ auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Das von der Königlich bayerischen Regierung von Ober⸗ bayern, Kammer des Innern zu München, unter dem 2. März d. J. erlassene Verbot des ferneren Erscheinens der periodischen Druckschrift:
„Süddeutsche Post.“ Unabhängiges demokrati⸗
sches Organ für Jedermann aus dem Volke“, ist durch Entscheidung der Neichs⸗Kommission vom 5. d. Mts., jedoch unter Aufrechthaltung des Verbots der Nummer 24 vom 25. Februar ds. IJs. dieser Druckschrift, aufgehoben worden.
Berlin, den 12. Juli 1883.
Die Reichs⸗Kommission: Herrfurth.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 ( Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Erlaß vom 28. März 1883, betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes an die Gesammtgemeinde Helden im Kreise Olpe für die in Mec⸗ linghausen von der Oberveischede⸗Heldener Chausse abzweigende, über Niederhelden und Berghausen bis zur Lenne⸗Siegstraße führende Chausseestrecke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 24 S. 174, ausgegeben den 16. Juni 1883;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 31. März 1883, betreffend die Genehmigung der von dem 20. General⸗Landtage der West⸗ preußischen Landschaft beschlossenen Nachträge 1) zu dem eevidirten Reglement der Westpreußischen Landschaft vom 25. Juni 1851, 2) zu dem Regulativ über die landschaftliche Beleihung der zur West⸗ preußischen Landschaft gehörigen Güter auf das sechste Zehntheil des Taxwerths vom 15. Mai 1868 und 3) zu dem Pensionsreglement für die Beamten der Westpreußischen Landschaft vom 9. August 1872, durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 22 S. 138, ausgegeben den 2. Juni 1883,
der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 22 S. 133, aus⸗ gegeben den 31. Mai 1883;
der Königlichen Regierung zu Bromberg Nr. 22 S. 150, aus⸗ gegeben den 1. Juni 1883,
3) das unterm 11. April 1883 Allerhöchst vollzogene Statut für die Deichgenossenschaft Mönchengrebin⸗Sperlingsdorf im Deichverbande des Danziger Werders, Landkreis Danzig, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 21 S. 127 bis 130, ausgegeben den 26. Mai 1883;
4) das unterm 18. April 1883 Allerhöchst vollzogene Statut für die Deichgenossenschaft Schlammsack, durch das Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Danzig Nr. 22 S. 135 bis 138, ausgegeben den 2. Juni 1883;
5) das unterm 11. Mai 1883 Allerhöchst vollzogene Statut für die Genossenschaft zur Regulirung des Ablachflusses in den Feldmarken Ruelfingen und Zielfingen zu Ruelfingen im Oberamtsbezirk Sigma⸗ ringen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Sigma⸗ ringen Nr. 23 S. 126 bis 129, ausgegeben den 8. Juni 1883.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armer.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Ems, 5. Juli. v. Matthießen, Oberst⸗ Lieutenant vom Inf. Regt. Nr. 65, zum Commandeur des Füs. Regts. Nr. 33, Pasewaldt, Major vom Inf. Regt. Nr. 65, zum etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. Frhr. v. Diepenbroick⸗Grüter, Major aggregirt dem Inf. Regt. Nr. 65, in dieses Regt. einrangirt. Frhr. v. Troschke, Oberst und Commandeur des Kür. Regts. Nr. 3, auf 3 Monate zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗Ministerium, Abtheil. für dos Remontewesen, Dieckmann, Oberst⸗Lt. und Com⸗ mandeur des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 5, zur Vertretung des Inspecteurs der 3. Art. Depot⸗Insp. kommandirt. Frhr. Knigge, Sec. Lt. vom 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiment, in das Ulanen⸗Regiment Nr. 13, v. Keudell, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 5. in das Regt. der Gardes du Corps becsagt — Karlsruhe, 9. Juli. Prinz Lud⸗ wig Wilhelm von Baden Großherzogl. Hoheit, zum Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 109 mit Patent vom 12. Huns cr. ernannt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems, 5. Juli,. v. Wickede, Oberst und Commandeur des Füs. Regts. Nr. 33, mit Pens. und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt.
Königlich Bayerische Armer.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 1. Juli. Langhäuser, Major und Battr. Chef im 2. Feld⸗Art. Regt., unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, zum Direktor der Pulverfabrik ernannt. — 7. Juli. Gramich, Oberst und Commandeur des 1. Feld⸗Art. Regts., zum Gen. Major befördert und derselbe, unter Stellung à la suite der Armee, mit Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des General⸗Auditoriats beauftragt. Frhr. v. Cöster, Oberst und Sektions⸗Chef bei der Insp. der Artillerie und des Trains, bisher à la suite des 1. Train⸗Bats.,, der Charakter als General⸗Major verliehen.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 9. Juli. Ott, Sec. Lt. des 10. Inf. Regis., kommandirt zur Intendantur I. Armee⸗ Corps, zu seinem Truppentheil zurückbeordert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 1. Juli. P. v. Rotenhan, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im 1. Ulan. Regt., unter Verleih. des Charakters als Oberst⸗Lt., mit Pens. zur Disp. gestellt. Helmes, Major à la suite des 4. Feld⸗Art. Regts. und Direktor der Pulverfabrik, unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt. Hans, Sec. Lt. des 18. Inf. Regts., der erbetene Abschied bewilligt. — 7. Juli. Rinecker, Hauptm. g. D., zur Disp. gestellt.
XIII. (Königlich Württem bergisches) Armee⸗Corps.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im Beurlaubtenstande. 5. Juli. Eisenlohr, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 5. Juli. v. Faber, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Gren. Regts. Nr. 119, in Genehm. seines Abschiedsgesuches, als Oberst mit Pens. und mit der Regts. Unif. zur Disp. gestellt. v. Maier, Major und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 125, der Abschied mit Pens. und
mit der Regts. Unif., Renz, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 124, Zeller, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 125, der Abschied mit Pens.,
Schmid, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 122, der Abschied mit Pens. und mit der Regts. Unif., bewilligt. Im Beurlaubtenstande. 5. Juli. Meckes, Pr. Lt.
von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 124, der Ab⸗
schied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Corps. 5. Juli. Dr. v. Höring, Ober⸗
Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 122, der Ab⸗ schied mit Pens. und mit der Unif. des Sanitäts⸗Corps bewilligt.
Nichtamtliches sSDeutsches Reich.
Preußen. Berlin, 14. Juli. Ihre Kaiserlichen
und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin kamen gestern mit dem 10 Uhr⸗Zuge nach Berlin, besuchten die Ausstellung der Schülerarbeiten der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste, nahmen um 12 Uhr 30 Minuten die Gratulation des Staats⸗ Ministeriums entgegen und kehrten um 1 Uhr nach dem Neuen Palais zurück.
— Der General⸗Lieutenant von Dresky, Inspecteur der 2. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, ist von der auf dem Schieß⸗
platz bei Jüterbog stattgehabten Besichtigung der Regimenter
der 4. Feld⸗Artillerie⸗Brigade hierher zurückgekehrt.
— Der Königlich württembergische Militär⸗Bevollmäch⸗ tigte, General⸗Lieutenant von Faber du Faur hat Berlin mit 6wöchentlichem Urlaub nach Tirol und der Schweiz verlassen.
Sachsen. König wird die durch den Mylauer Unglücksfall unterbrochene
Weiterreise nach den noch nicht besuchten Ortschaften des 8
Zwickauer Kreises am 17. und 18. d. M. von Pillnitz resp. Dresden aus wieder aufnehmen.
Reuß. Gera, 12. Juli. (Weim. Ztg.) Der Termin der Wahlen zum nächsten Landtage ist durch Ministerial⸗ Bekanntmachung vom 10. d. M. auf den 13. September an⸗ gesetzt worden.
8 v Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 14. Juli. (W. T. B.) Das „Armee⸗Verordnungsblatt“ publizirt die unter dem 8. d. M. vom Kaiser genehmigten organischen Bestimmungen für das Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗Regiment und für das Eisenbahn⸗ und Telegraphenwesen im Kriege. Frohsdorf, 13. Juli. (W. T. B.) Der Schwäche⸗ zustand des Grafen Chambord hat zugenommen, in der vergangenen Nacht hatte der Graf einen Ohnmachtsanfall.
Großbritannien und Irland. London, 11. Juli. (Allg. Corr.) Im Oberhause beantragt Viscount Sid⸗ mouth die Vorlegung des Schriftwechsels zwischen Ihrer Majestät Regierung und den australischen Kolonien mit Bezug auf die Bildung einer kolonialen Seemacht und empfiehlt, daß Seitens des Mutterlandes den Kolonien in der Be⸗ fest gung und Vertheidigung ihrer Küsten Beistand geleistet werden sollte. Der Minister für die Kolonien Lord Derby erwidert, England könne es nicht unternehmen, jeden Punkt in seinem ausgerdehnten Kolonialreiche zu schützen. Eng lands Prinzip müsse es deshalb sein, nur solche Punkte zu vertheidigen, die vital seien, und betreffs der übrigen sich auf die Ueberlegenheit der britischen Scemacht zu ver⸗ lassen. Australien sei, obwohl es eine Insel ist, einem An⸗ griffe vom Meere aus nicht allzusehr ausgesetzt, weil der große Reichthum des Landes im Binnenlande konzentrirt sei, und die Küste sei in keiner sehr großen Ausdehnung durch einen Flottenangriff verwundbar. Die Regierung würde, wenn sie darum ersucht werde, den Kolonieen geeignete Seeoffiziere zur Verfügung stellen. Durch die Bestellung von Kanonen⸗ und Torpedoböten in England hätten die Kolonien hinreichend angedeutet, daß sie von der Nothwendigkeit für Maßregeln zum Selbstschutz ihrer Küsten überzeugt seien. Dies sei an sich befriedigend. Im Laufe der Debatte erklärt Lord Granville, er habe von der französischen Regierung die Versicherung erhalten, daß das Gerücht, es sei die französische Flagge auf den Neuen Hebriden aufgehißt worden, der Begründung entbehre. Vor einigen Jahren sei zwischen der britischen und der französischen Regierung ein Abkommen getroffen worden, daß keines der beiden Länder von den Neuen Hebriden Besitz ergreifen solle, und dieses Abkommen sei in vollem Umfange aufrecht gehalten worden. Nachdem noch der Marine⸗Minister Lord Northbrooke erklärt, daß die Regierung kein Arrangement annehmen könne, welches irgend einen Theil der britischen Flotte lokalisirenz würde, wird Lord Sidmouths Antrag abgelehnt.
— 12. Juli. (Allg. Corr.) Der frühere Koloniol⸗Mi⸗
nister, Lord Carnarvon, veröffentlicht in den heutigen Morgenblättern ein sehr eingehendes Schreiben, in welchem er mit großer Entschiedenheit für die Annektirung Neu⸗ Guineas und anderer am Stillen Ocean gelegenen Inseln eintritt. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die australischen Kolonien noch einmal um die Besitzergreifung dieser Inseln petitioniren werden, und in diesem Falle dürfte ihrem Er⸗ suchen willfahrt werden, da die Ereignisse der letzten Stunden eine wesentlich andere Auffassung dieser Frage gezeitigt haben. Lord Carnarvons Rath, die von den Kolonisten gewünschte Annektion Neu⸗Guineas gut zu heißen, dürfte Beachtung inden. — 13. Juli. (W. T. B.) Unterhaus. Northcote kündigte an, daß er die Verwerfung des Suezkanal⸗ Arrangements beantragen werde; William Fowle (liberal) wird einen gleichen Antrag stellen. Unter⸗Staatssekretär Fitz⸗ maurice erklärte auf eine Anfrage, es sei gegenwärtig nicht die Absicht der Regierung, das bei Madagaskar stehende Geschwader zu verstärken. Weiter theilte der Unter⸗Staats⸗ sekretär mit, Dr. William Hunter werde im Auftrage der Re⸗ gierung nach Egypten gehen. Schließlich erledigte das Unter⸗ haus die Einzelberathung der Wahlbestechungsbill.
— 14. Juli. (W. T. B.) Wie dem „Standard“ aus Honkong vom 13. d. M. gemeldet wird, sind 3000 Mann chinesischer Truppen von Kanton nach Ganchan, an der Grenze von Tonkin, beordert worden. “
Dresden, 11. Juli. (Leipz. Ztg.) Der
Frrankreich. Paris, 12. Juli. (Köln. Ztg.) Der Prinz Napoleon (Jerome) veröffentlicht in den bonapar⸗
tistischen Provinzialblättern folgenden Brief: Aaeuhe 1 fol Paris, 7. Juli 1883.
Seit zwei Tagen versucht der Chefredacteur des „Pays“ (Paul
de Cassagnac), der nur in seinem eigenen Namen sprechen kann, bei Gelegenheit des vorausgesehenen Todes des Grafen von Chambord
die bonapartistische Partei zu einer Politik zu bestimmen, welche die offene Verleugnung der stets von den Napoleoniden angerufenen und vertheidigten Grundsätze sein würde. Mehr denn je ist es an der
1 Zeit, diese Grundsätze den rovalistischen Lehren, wie auch immer deren Farbe oder Ürsprung sei, entgegenzustellen. Wir glauben bei dieser Gelegenheit an die Erklärungen erinnern zu müssen,
welche der Prinz Napoleon in seinem Manifeste vom
15. Januar abgegeben hat. Sie lauteten: „Seit dem Tode des Sohnes des Kaisers bewahrte ich das Stillschweigen über die Ge⸗
sammtheit der Politik. Da ich die Proben, die gemacht wurden,
nicht stören wollte, so wartete ich, bis die Ereignisse selbst mir das Wort gaben. Mein Schweigen war nur der patriotische Ausdruck
meiner Achtung für die Ruhe des Landes. Mein Auftreten, meine
Meinungen, meine Gesinnungen wurden planmäßig verleumdet. Ich antwortete blos mit meiner Verachtung.“ Ich vertrete keine Partei,
aber eine Sache und ein Prinzip. Diese Sache ist mehr diejenige Aller, als die meinige. Das Prinzip, auf welches ich mich berufe, ist das Recht des Volkes, selbst sein Oberhaupt zu ernennen. Dieses
Recht leugnen, ist ein Angriff gegen die nationale Souveränetät.
— Nach amtlichen Meldungen vom Senegal sollen bei
der Kolonne Borgnis⸗Desbordes nur zwei Todesfälle
an Typhus vorgekommen sein. Die Kolonne soll nach Be⸗
endigung der Quarantäne mit einem eigens hierzu gemietheten Schiffe nach Bordeaux zurückgebracht werden.
— 13. Juli. (W. T. B.) Der am morgigen National⸗ feste stattfindenden Einweihung der Statue der Republik
wird, wie die „Agence Havas“ meldet, keiner der Minister
beiwohnen, weil der Präsident des Munizipalraths an der
Absicht festhält, in seiner Rede auf eine Amnestie hinzudeuten.
Der französische Konsul in Zanzibar hat telegraphisch
angezeigt, daß er über den ihm zur Auskunftsertheilung von hier mitgetheilten Zwischenfall in Tamatave ohne jede Nach⸗ richt sei, man hält deshalb die den englischen Behörden zu⸗
gegangenen Nachrichten für ungenau und meint, die englischen Behorden hätten dieselben allzu leichtgläubig aufgenommen. Der Marine-Minister hat Nachrichten aus Tama⸗
tave vom 6. d. M. erhalten, die durch ein fremdes Schiff heute nach Zanzibar gelangten. Admiral Pierre berichtet dem Minister, er habe zwei am 22. v. M. und am 5. d. M. gegen ihn unternommene nächtliche Angriffe der Hovas mit großem Verluste für letztere zurückgeschlagen, die französischen
Truppen hätten nur einen Todten und keinen Verwundeten
gehabt. Die Depesche des Admirals Pierre enthält absolut nichts über die Vorgänge, die nach englischen Berichten am 2. v. M. in Tamatave stattgefunden haben sollen.
Spanien. Madrid, 13. Juli. (W. T. B.) Die amtliche „Gaceta“ veröffentlicht eine Verfügung der Re⸗ gierung, durch welche angeordnet wird, alle Provenienzen aus England einer strengen Beobachtung zu unterziehen, da die englische Regierung keine Vorsichtsmaßregeln gegen die Einschleppung der Cholera getroffen.
Italien. Rom, 13. Juli. (W. T B.) Der „Agenzia Stefani“ sind Nachrichten aus Chartum zugegangen, denen zufolge der falsche Prophet Mahdi verschiedene Christen tödten und Missionäre gefangen setzen ließ.
. Rußland und Polen. St. Petersburg, 14. Juli. (W. T. B.) Der nach Tomsk verbannte frühere Intendant des rustschukschen Detachements, Makschejeff, ist Allerhöchst begnadigt worden.
8 Wilna, 13. Juli. (W. T. B.) Der Präsident der Eisenbahn von Morschansk nach Sysran, General⸗Lieute⸗ nant Seume, gerieth gestern Abend beim Besteigen eines sich in Bewegung setzenden Zuges unter die Räder und ver⸗ starb alsbald an den erlittenen Verletzungen.
h Schweden und Norwegen. Stockholm, 10. Juli. Der König hat heute die große landwirthschaftliche Aus⸗ stellung in Oerebro eröffnet.
Wie die „Postztg.“ erfährt, sind die Ratifikationen der Handelsverträge zwischen Schweden⸗Norwegen und Spanien am letzten Sonnabend in Madrid ausgewechselt “ Dieselben werden mit dem morgenden Tage in Kraft trete 8
Zeitungsstimmen.
Hr. White, Rektor der Cornell⸗University bei New⸗York, früher Gesandter am Hofe zu Berlin, hat in der Geographi⸗ schen Gesellschaft zu New⸗York Ende 1882 einen Vortrag über das Deutsche Reich gehalten, welchem wir nach der „Allge⸗ meinen Zeitung“ folgende Stelle entnehmen:
...Fürst Bismarck hat sich schon längst gewöhnt, die Regie⸗ rung im Gegensatz zur Majorität zu leiten. Die Gerechtigkeit ver⸗ langt es, zu sagen, daß sein Ausharren im Amt nicht die Folge despotischer Laune oder eigennütziger Hartnäckigkeit ist. Er weigert sich einfach, dem in Europa herrschend gewordenen englischen Konstitutionalismus beizupflichten. Und mag man auch noch so sehr mit der freiheitsliebenden Partei, die ihm gegenwärtig opponirt, sympathi⸗ siren, man muß doch dem Glauben sich hingeben, Fürst Bismarck habe instinktmäßig die richtige Bahn betreten.
Denn das große Mißgeschick der konstitutionellen europäischen Staaten scheint die blinde Nachahmung der englischen Verfassung zu sein, welche die Exekutive, d. i. die Regicrungsgewalt, von dem Willen, ja selbst von der Laune der Legislative abhängig macht. Was durch geschichtliche und soziale Verhältnisse zum Besten für England ausgeschlagen, kann nicht direkt maßgebend für die Kontinentalmächte sein Ein Sypstem, das bei jedem so häufig wiederkehrenden Wechsel der Ministerien sofort alle Männer voll Ehrgeiz in den gesetzgebenden Körpern zu Komplotten treibt, um möglichst viele Plätze in der all⸗ gemeinen Aufregung sich zu sichern, ein solches System kann unmög⸗ lich der Volkswohlfahrt, weder in finanzieller, noch in moralischer Beziehung förderlich sein
— Dem „Export“ wird aus Amsterdam geschrieben:
Nirgendwo hat das preußische Herrenhaus mit seinem ablehnen⸗ den Beschluß gegenüber der Rhein⸗Ems⸗Kanalvorlage so große Be⸗ friedigung hervorgerufen, als hier und in Rotterdam, wo man von der Zähigkeit und Willenskraft des preußischen Staates für die Stellung und Bedeutung der niederländischen Häfen im Zwischenhandel mit Deutschland schon im Voraus die größten Einbußen befürchtet hatte. Nunmehr geht man hier mit gestärkter Zuversicht an die Wiederaufnahme des Amsterdam⸗ Rhein⸗Kanalprojektes, um auch die erste Handelsstadt des Landes in direkte Verbindung mit dem Rheine zu bringen und zwar vermittelst eines überaus breiten auch für große Schiffe fahrbaren Wasserweges nach Art des Amsterdamer Nordseekanals. Ob dieser Kanal nach
Arnheim oder auf einer westlicheren Route geführt werden wird, ist
noch unentschieden. Aber so viel ist gewiß, daß er gebaut wird und zwar voraussichtlich von derselben Gesellschaft, welche den für bewährt gefundenen Nordseekanal fertig gestellt hat.
— Die „Berliner Börsen⸗Zeitung“ macht als Einleitung zu einem Auszuge aus dem, an dieser Stelle schon erwähnten, Jahresbericht der Handelskammer zu Kiel folgende Bemerkungen:
Man ist gewohnt, daß die Berichte über den seit Durchführung der gegenwärtigen Wirthschaftspotitik zu Tage tretenden Aufschwung von Handel und Industrie und über die zunehmende Erstarkung aller geschäftlichen und wirthschaftlichen Verhältnisse von den Organen der Freihändler vielfach als nicht unverdächtig hingestellt und als Schönfärberei bezeichnet und daß diese auf zuverlässigen Erhebungen beruhenden Angaben daher in weiten Kreisen mit Mißtrauen aufgenommen werden. Um so mehr wird man darauf Gewicht legen müssen, wenn selbst entschieden frei⸗ händlerische Organe der Wahrheit die Ehre geben und diesen allge⸗ meinen Aufschwung auch ihrerseits konstariren. reilich wird man dabei auch ferner auf das Zugeständniß verzichten müssen, daß zwischen dieser Aufbesserung der Verhältnisse und der Wirthschaftspolitik ein Zusammenhang bestehe; man wird es sich vielmehr gefallen lassen müssen, den allgemeinen Aufschwung auch ferxnerhin als einen rein zu⸗ fälligen dargestellt zu sehen. Der Jahresbericht der Handelskammer zu Kiel ist solch ein Zeuge für die erfreulichere Lage der wirthschaftlichen und geschäftlichen Zustände. Die Kammer hatte zwar in ihrem vorjährigen Bericht den Wunsch ausgesprochen, daß das neue wirthschaftliche System baldmöglichst wieder von der Bild⸗ fläche verschwinden möge, und in dem diesjährigen Bericht erklärt sie, in dieser Beziehung nach wie vor auf ihrem früheren Standpunkt zu stehen. Der thatsächliche Theil des Berichts enthält aber eine große Reihe von Mittheilungen über die offen zugestandene Besserung der Verhältnisse, denen gegenüber einige weniger günstige Angaben in den Hintergrund treten.
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 28.— Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Befugniß einer Zollstelle. — Justizwesen: Aenderung im Verzeichniß der zur Einziehung von Gerichtskosten be⸗ stimmten Stellen. — Konsulatwesen: Exequatur⸗Ertheilungen. — Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Juni 1883. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 28. — Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 2. Juli 1883 zur Ausführung des Gesetzes vom 23. April 1883, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen wegen Uebertretungen (Gesetz Samml. S. 65.)
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 28. — Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. — Nichtamlliches: Die Universitäts⸗ Bibliothek in Göttingen, nebst Bemerkungen über Bau und Ein⸗ richtung von Bibliotheken. — Ausstellung auf dem Gebiete der Hygiene und des Rettungswesens in Berlin 1882/83. IV. (Fortsetzung aus Nr. 18.) — Wirethschaftliche Fragen des Eisenbahnwesens. (Fort⸗ setzung.) — Vermischtes: Konkurrenz zur Bebauung der Museums⸗ insel in Berlin. — Schlußsteinlegung der Nordermole und des Vor⸗ hafendammes in Pillau. — Konkurrenz der Hygiene⸗Ausstellung zur Erlangung von Theaterplänen. — Ueber Seilcurven. — De Fabris f†. — Technische Hochschule in Darmstadt. — Inhalt der Beilage. Amt⸗ hi L“ betreffend die Bebauung der Museumsinsel n Berlin.
Statistische Nachrichten.
Die Ergebnisse der Berufszählung in Preußen. (Stat. Corr.) Die Berufsgruppe E. umfaßt die in Militär⸗, Hof⸗, bürgerlichen und kirchlichen Diensten stehenden Personen, sowie die Angehörigen der sogenannten freien Berufsarten. Die Zahl der erwerbsthätigen Personen dieser Gruppe bezifferte sich am 5. Juni 1882 auf 526 549 männliche und 60 661 weibliche, zusammen auf 587 210 Personen. Rechnet man hierzu die 99 824 in den Haushaltungen der Erwerbsthätigen häusliche und persönliche Dienste verrichtenden Personen, so entfallen auf diese Gruppe 687 034 Köpfe oder 5,87 % aller in der Moparchie erwerbsthätigen Personen überhaupt. Angehörige der zu dieser Berufsgruppe zählen⸗ den Haushaltungen wurden im Alter von unter 14 Jahren 336 847, über 14 Jahre alt 281 776 gezählt, so daß die Gesammtzahl aller zu dieser wirthschaftlichen Gruppe gehörigen Personen 1 305 657 oder 4,8 % der 1882 er Berufsbevölkerung betrug.
Von den 687 034 in Berufsgruppe E. erwerbsthätigen Personen waren 87 830 nebenerwerblich thätig, und zwar:
Personen. A. in der Land⸗ und Forstwirthschaft, Gärtnerei, Thierzucht,
Jagd und Fischerei “ 70 487 B. im Bergbau, Hüttenwesen, in der Industrie und im Bau⸗ eEcb117171712112 D. in persönlichen Diensten und Lohnarbeit wechselnder Art 326 E. im Militär⸗, Hof⸗, bürgerlichen, kirchlichen Dienste und
hööö1ö-—.—.¹“”];
Die nachfolgende Uebersicht macht die Vertheilung der zur Gruppe E. gehörigen Erwerbsthätigen außer den Dienstboten auf die einzelnen Unterabtheilungen diefer Gruppe, unter Angabe ihrer Berufs⸗ stellung ersichtlich.
v Davon waren Ober- Ver⸗ personal waltungs⸗ Dienst⸗
und und Selbst⸗ e personal
ständige personal V
1) zur Armee und Kriegs⸗ 1 3MH 258 600 ¹) 12 159 2) zum Hofstaat, zur “ “ Diplomatie, Staats⸗, Bezirks⸗, Gemeinde⸗ veEI 3) zur Kirche, zum Gottes⸗ dienste, auch zum Per⸗ sonale in Anstalten für 8 ’ religiöse Zwecke.. 21 425 18 102 ⁶) 4) zur Bildung, Erzie⸗ V hung, zum Unterrichte 103 100 99 356 — 22 942 ⁹) 13 467
²) 246 441
119 140 37 050
5) zur Gesundheitspflege und zum Krankendienste 40 887 8) 6) zu den Schriftstellern, Redacteurs, Correspon⸗ V denten und Schreibern 14 913 14 943 7) zur Musik, zum Theater, zu den Schau⸗ stellungen aller Art . 29 115 29 115 — zusammen 587 210 213 589 78 892 294 729 Die Gruppe F. umfaßt die Personen ohne Beruf bezw. ohne Berufsangabe. Da die Elemente, aus welchen sich diese Gruppe zu⸗ sammensetzt, sehr verschiedenartig sind, so müssen zur richtigen Beur⸗ theilung der sozialen Bedeutung derselben die ihr zugehörigen Einzel⸗ gruppen ins Auge gefaßt werden. Es sind dies:
— mit Offiziersrang. — ²) Unteroffiziere und Mannschaften. — 3) höhere Beamte, Anwälte, Notare. — ¹) sonstiges Verwaltungs⸗, Aufsichts⸗, Bureaupersonal, einschließlich Rechner und Schreiber. — ⁵) Geistliche und Kirchenbeamte. — ⁶) Anstaltsinsassen. — ⁷) Lehr⸗, Direktions⸗ und Verwaltungspersonal. — 8) ärztliches, Direktions⸗ und Verwaltungspersonal. — ⁹) Wartepersonal.
In der Haus⸗ Haushaltungs⸗Vorstände, haltung der Zöglinge und Insassen 952.ℳ ebende
zu⸗ Dienende
sammen für häusliche 8 Dienste ꝛc. von eigenem Vermögen,
von Renten u. Pension 8
Lebende 190 406 196 671 387 077
von Unterstützung
d
nicht in ihrer Familie
lebende Studirende,
Schüler u. dgl. 60 884 13 538 74 422
Insassen von Invaliden⸗,
Versorgungs⸗ u. Wohl⸗
thätigkeits⸗Anstalten. 6 353 15 022 21 375
Insassen von Armen⸗
11161616664*“*“ 6 377 8 507 14 884
Insassen von Siechen⸗
und Irrenanstalten . 11 448 11 536 22 984
Insassen von Straf⸗
u. Besserungsanstalten 39 155 6 656 45 811
Personen ohne Berufs⸗
1114“ 8 123 22 257 30 380 184
zusammen 352 431 353 064 705 495 77 074
Die Gesammtheit der zur Gruppe F. gehörigen Personen beziffert sich somit auf 782 569 oder 6,7 % der durch die Berufsstatistik nach ihrem Beruf klassifizirten Personen, oder auf 2,9 % der gesammten Berussbevölkerung.
Von den Angehörigen dieser Berufsgruppe waren nebenerwerblich thätig: 89 024 Personen in der Land⸗ und Forstwirthschaft, 7836 im Bergbau und Hüttenwesen, 5937 in Handel und Verkehr, 1671 in persönlichen Diensten, 2989 in militär⸗, bürgerlichen und kirchlichen Diensten, zusammen 107 457 Personen, von welchen allein 75 202 Rentner einen Nebenerwerb in der Landwirthschaft und den übrigen Berufsarten der Gruppe A. fanden. G
Haushaltungsangehörige der zu dieser Gruppe gezählten Personen, welche überhaupt nicht oder nur nebensächlich erwerbend thätig sind, wurden gezählt im Alter von unter 14 Jahren 207 879, im Alter von über 14 Jahren 277 362 Personen.
— Aus einer Zusammenstellung der „Gemeinde⸗Zeitung für Els. Lothr.“ ergiebt sich, wieviel Mannschaften aus Elsaß⸗ Lothringen im Etatsjahr 1882/83 bei den verschiedenen Armee⸗ Corps des deutschen Heeres eingestellt worden sind, und wie viele der⸗ selben der Schulbildung gänzlich entbehrten.
Es wurden eingestellt beim Garde⸗Corps 517 (ohne Schul⸗ bildung 4), IV. Armee⸗Corps 611 (13), VII. Armee⸗Corps 463 (14.), VIII. Armee⸗Corps 710 (3), X. Armee⸗Corps 889 (15), XI. Armee⸗ Corps 650 (6); bei der Großherzoglich hessischen (25.) Division 338 (—), XIV. Armee⸗Corps 345 (6), XV. Armee⸗Corps 211 (1) In Summa wurden mithin eingestellt 4734 Mannschaften, wovon 62 ohne Schulbildung.
Von den eingestellten Elsaß⸗Lothringern war also im Ganzen 1,30 „% ohne Schulbildung, ebensoviel, als sich solche „Analphabeten“ unter den im Jahre 1881/82 eingestellten 4888 Mann befanden.
In den Vorjahren war der Prozentsatz der elsaß⸗lothringischen Rekruten ohne Schulbildung folgender: 1875/76 3 %, 1876/77 4 %, 1877/78 2,71 %, 1878/79 3,20 %, 1879/80 2,30 %, 1880/81 2,27 %. Die Ausbreitung der elementaren Schulbildung in Elsaß⸗Lothringen ist also offenbar in erfreulichem Fortschreiten begriffen.
— Summarische Uebersicht der Zahl der Stu⸗ direnden auf der Königlichen Universität zu Kiel im Sommersemester 1883. Beim Abschluß der summarischen Ueber⸗ sicht im Wintersemester 1882/83 betrug die Zahl der Stu⸗ direnden 354, im Laufe des Wintersemesters dazugekommen —, zusammen 354. Nach Ablauf des Wintersemesters abgegangen 101, demnach verblieben 223. Dazu gekommen: neu immatrikulirt 152, zurückgekehrt 42, zusammen 194. Die Gesammtzahl der immatri⸗ kulirten Studirenden beträgt 447. Davon mit Genehmigung des Rektors von Kiel abwesend 6. Die Gesammtzahl der immatrikulirten und gegenwärtig hier anwesenden Studirenden beträgt demnach 441. Die theologische Fakultät zählt: Preußen 68, Nichtpreußen 4, zu⸗ sammen 72. Die juristische Fakultät zählt: Preußen 56, Nicht⸗ preußen 14, zusammen 70. Die medizinische Fakultät zählt:
breußen 128, Nichtpreußen 32, zusammen 160. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 99, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife 10, c. Nichtpreußen 30, zusammen 139. Gesammtzahl der in Kiel anwesenden immatrikulirten Studirenden 441. Außer diesen immatrikulirten Studirenden haben die Erlaubniß zum Hören von Vorlesungen nachgesucht und von dem Rektor erhalten: bei der theologischen Fakultät kein Hörer, bei der juristischen Fakul⸗ tät 6 Hörer, bei der medizinischen Fakultät kein Hörer, bei der phi⸗
losophischen Fakultät 13 Hörer, Summa der Hörer 19. Es nehmen
mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 460.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Martin Luthers Schriften in Auswahl herausgegeben von Dr. Johannes Delius, Gymnasiallehrer in Eisenach. Mit Titelbilbd. In Kaliko⸗Einband mit Reliefprägung (Luthers Brust⸗ bild). Gotha, Friedr. Andr. Perthes, 1883. (Preis 2 ℳ 40 ₰) Der Zweck des vorliegenden Buches ist, dem deutschen Volke eine gute und handliche Ausgabe der Schriften Luthers darzubieten.
Daß diese Schriften heutzutage unserem Volke so wenig bekannt ind, hat zumeist darin seinen Grund, daß bis jetzt an passenden Ausgaben von Luthers Schriften noch ziemlicher Mangel gewesen ist. Die meisten sind entweder zu umfangreich oder zu ein⸗ seitig, indem sie vorwiegend nur eine bestimmte Klasse der Lutherschen Schriften berücksichtigen. Beide Uebelstände hat der Herausgeber dieser Ausgabe zu vermeiden gesucht, indem er einerseits eine möglichst kaäappe, anderseits eine möglichst vielseitige Auswahl getroffen hat. In erster Linie sind natürlich diejenigen Schriften berücksichtigt, die auf die Reformation unmittelbar Bezug haben: Die „95 Thesen“, „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“, „Von der Freiheit eines Christenmenschen“. Es folgen, mit einigen unwesentlichen Kürzungen, die für Staat und Schule wichtigen Schriften: „Eine treue Ver⸗ mahnung an alle Christen, sich zu verhüten vor Aufruhr und Em⸗ pörung“, „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“, „An die Rathsherren aller Städte über Einrichtung von Schulen“. „Die Heerpredigt wider die Türken“, die uns den Refor⸗ mator als begeisterten Patrioten vorführt, bildet den Uebergang zu den Predigten, von denen zwei seiner schönsten mitgetheilt sind. Daran schließen sich naturgemäß eine Anzahl geistlicher Lieder, die uns Luther als Schöpfer des deutschen Kirchenliedes zeigen, nebst etlichen Gebeten. In einigen Proben seiner Bibelerklärung lernen wir ihn ferner als den unvergleschlichen Schriftausleger kennen. Als eins der wesent⸗ lichsten Stücke des Ganzen folgt darauf eine Auswahl von Briefen. Den Schluß bilden endlich etliche kleinere Sachen vermischten Inhalts und einige Proben aus den Tischreden. Schon aus dieser flüchtigen Angabe dürfte ersichtlich sein, daß das Buch eine möglichst voll⸗ kommene und reiche Auswahl der Schriften Luthers bietet. Um die Ausgabe auch in anderer Beziehung zu einem guten Lutherbuche für
Schule und Haus zu gestalten, hat der Verfasser neben einer kurzen
Biographie Luthers zu den einzelnen Schriften Einleitungen, sowie hier und da, wo es nöthig schien, einige Erläuterungen hinzugefügt, so daß dem Leser mit den Schriften Luthers zugleich ein klares Bild der Reformationsgeschichte vor Augen geführt wird.
— Die subjektive Verschuldung im heutigen deut⸗ schen Strafrecht. Mit besonderer Berücksichtigung der Praxis dargestellt von Herrmann Lucas, Dr. jur., Staatsanwalt bei dem Ober⸗Landesgericht in Posen. Berlin 1883. R. Deckers Verlag. Mar⸗ quardt & Schenck. 10 Bog. gr. 8. Preis 3 ℳ Der J
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