1883 / 165 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Jul 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Schweine. Auftrieb 686 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 108 110 ℳ, Bakony 108 112 ℳ, Landschweine: a. gute 102 106 ℳ, b. geringere 96 100 ℳ, Russen ℳ, Serben 104 108

Kälber. Auftrieb 785 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 1,04 1,16 ℳ, II. Qualität 0,80 0,96

in nordwestliche und westliche, in Westdeutschland in südwest- liche übergehen, und die auf diesem ganzen Gebiete die Tempe- ratur zum Sinken gebracht haben, eine andere tietere Depression, von Süden kommend, liegt über den russischen Ostseeprovinzen, im östlichen Deutschland lebhafte nordwestliche bis nördliche Luftströmung bei Regenwetter und Abkühlung bedingend. Ueber Centraleuropa ist das Wetter veränderlich, vorwiegend trübe und vielfach zu Niederschlägen geneigt. Ueber Frankreich, Nordwest- und Ostdeutschland fanden zahlreiche Gewitter mit Regenfälten Generalversammlungen. statt. Memel und Königsberg 28, Neufahrwasser 23, Friedrichs- Vereinigto Karlsruhe-Mühlburger und Durlacher hafen 24 mm Regen. In Deutschland liegt die Temperatur Pferde- und Dampfbahn-Gesellschaft. Ord. Gen.- allenthalben unter der normalen. Vers. zu Karlsruhe. 1. August. Emder Heringsflscherei-Aktien-Gesellschaft. Ord. Gen.-Vers. zu Emden.

Wetterbericht vom 15. Juli 1883, 8 Uhr Morgens.

Barometer auf

; 0 Gr. u. d. Meeres- ; Stationen. spiegel reduc. in Wind.

Millimeter.

7,35 bez., pr. August 7,40 Br., pr. September 7,60 Br., pr. Ok- tober 7,70 Br., pr. November 7,80 Br., pr. Dezember 7,90 Br.

Hamburg, 14. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig, pr. Juli-August 184,00 Br., 183,00 Gd., pr. September- Oktober 189,00 Br., 188 00 Gd. Roggen loco unverändert, auf 6 II. Qr b 8 Termine ruhig. pr. Juli-August 140,00 Br., 139,00 Gd., pr. Schafe. Auftrieb 154 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): September-Oktober 143,00 Br., 142,00 Gs. Hafer und Gerste I. Qualität —, II. Qualität —, III. Qualität unverändert. Rüböl ruhig, loco 68,00, pr. Oktb. 61,50. Spiritas still, pr. Juli 45 ¼ Br. pr. August-Septbr. 46 ¼ Br., pr. Septbr.- 65 1 Oktober 45 ½ Br., pr. Oktober-November 43 ½ Br. Kaffes fest, aber 25. Juli. ruhig. Umsatz gering. Petroleum behauptet, Standard white loco 7,40 Br., 7,35 Gd. pr. Juli 7,35 Gd., pr. August-Dezember 7,70 Gd. Wetter: Wolkig.

Wien, 14. Juli. (W. T. B.) 1

Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10,50 Gd., 10,55 Br. Roggen pr. Herbst 7,85 Gd., 7,90 Br. Hafer per Herbst 6,85 Gd., 6,90 Br. Mais pr. Juli-August 6,70 Gd., 6,75 Br.

Pest, 14. Juli (W. T. B.) 8

Produktenmarkt. Weizen loco flau, pr. Herbst 10,37 Gd.

Deutsche Seewarte.

Wetterbericht vom 16. Juli 1883, 8 Uhr Morgens.

Barometer auf 0 Gr. o. d. Meares- 3 spiegsl reduz. in Winqd. Millimeter.

Mullaghmore 764 W Aberdeen.. 759 NW

Temperatur Wetter. in ° Celsius V x50 C. =40 R

Stationen.

Temperator Wetter. in ° Celsius 5 C. = 40R.

bedeckt wolkig

——— ——ö—ö

* 8 8

10,40 Br., Hafer pr. Herbst 6,48 Gd., 6,50 Br. Mais pr. Juli- Kohlraps pr. August-September 14 ⅞.

August 6,50 Gd., 6,52 Br. Wetter: Heiss. Amsterdam, 14. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Roggen pr. Oktober 166.

Amsterdam, 14. Juli. (W. T. B.) Bancazinn 56 ½ Antwerpen, 14. Juli. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffnirtos, Type weiss

loco 18 bez. u. Br., pr. August 18 bez., 18 ¼ Br.,

10 Br., pr. September-Dezember 19 8 Br. Weiche nd.

Antwerpen, 14. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen unverändert.

Roggen flau. Hafer ruhig. Gerste still. London, 14. Juli. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 11 Weizenladungen. Wetter: Regnerisch. Havannazucker Nr. 12 23. Nominell.

London, 16. Juli. (W. T. B.)

Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom „., hl 7. bis zum 13. Juli: Englischer Weizen 1187, fremder 63 853, Paris. 761 engl. Gerste 90, fremde 22 019, engl. Malzgerste 17 548, fremde —, engl. Hafer 208, fremder 29 114 Qrts. Engl. Mehl 13 130,

7

fremdes 7934 Sack und 300 Fass. Liverpool, 14. Juli. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 5000 B., davon für

Mullaghmore 761 Aberdeen .. 757 Christiansund 755 Kopenhagen. 753 Stockholm. 754 Haparanda . 754 St. Petersbg. 756 Moskau... 759

Christiansund Kopenhagen. Stockholm.. Haparanda

bedeckt 11 heiter 12 bedeckt 13 bedeckt 16 5 bedeckt 17 St. Petersbg. halb bed. 1 Moskau..

753 0NO 754 SW 752 b

754 80 748 0

wolkig wolkig bedeckt wolkenlos bedeckt wolkenlos

bo0 dodo=Iseo

heiter Cork, Queens- halb bed. 1“

pr. September Cork, Queens- town.. “] 762 NW

Zeeö“ 753 Hamburg.. 755 Swinemünde 754 Neufahrwass. 754 Meomel ... 750

762 NNW Helder.. 753 WNW

Helden. wolkenlos 1öI1““ Regen 4 Hamburg

wolkig Swinemünde. wolkig ¹) Neufahrwass. bedeckt Memel...

bo E

754 8s80

769 WNW 758 NW 753 sSW 755

757

75

754

wolkig bedeckt wolkig heiter heiter¹) heiter²) bedeckt³²)

bedecktz) Münster... Regen,) Karlsruhe .. Regen) Wiesbaden.

Münster.. 756 Karlsruhe .. 761 Wiesbaden. 759 München. 763 Chemnitz. 757

Spekulation und Export 500 B. Amerikanische ⁄⁄6 d. billiger, Berlin... 756

Surats unver ändert. Lieferung 5 /16 d. New-Yerk, 13. Juli. (W. T. B.)

Visible Supply an Weizen 18 600 000 Bushel, do. do. an Mais Nizzaa . 758

12 300 000 Bushel. Hew-Kork, 14. Juli. (W. T. B.)

Waarenbericht. Esaumwolle in New-York 10 ¼⁄3 do. in New-Orleans 9 ⅜, Petroleum Standard white in New-York 7 ¼ GHd., do, in Philadelphia 7 ½ Gd., roches Petroleum in New-York 6 ¾ Mehl 4 D. C. Bother Winterweizen loco 1 D. 13 ½ C., do. pr. Juli 1 D. 12 ½ C., do. pr.

do. Pipe line Certifcates 1 D. 04 C.

August 1 D. 14 ½ C., do. pr. September 1 D. 16 5 0. Mais (New) D. 59 ½ C. Zucker (Fair resining Muscovadoes) 65⅛. Kaftee (kair Rio-) 9 ½ Schmalz (Wilcox) 9 ⁄16, do. Fairbanks 9 ¼, do. Rohe & Brothera 9 2⁄16. Speck 8 ¼. Getreidefracht nach Liverpool 3¹.

Middl. amerikanische November-Dezember- 48 3133“ 758

Breslau. 758 IO di

N Iböö. 756 ———

witter und Regen.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-7 leh- hofs vom 13. Juli 1883. Auftrieb und Marktpreise (nach

Schlachtgewicht).

Rinder. Auftrieb 113 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg): I. Qualität —, II. Qualität 98 100 ℳ, III. Qualität 82 86 ℳ,

IV. Qualitàt 78 80

Sturm, 12 = Orkan.

758 WNW 766 WW

1) Ferner Donner. ²) Nachmittags, Nachts Regen. ³) Nachts Gewitter mit starkem Regen. ⁴) Nachts anhaltend starker Regen. 5) Nachmittags Gevitter mit starkem Regen. ⁶) Nachmittags, Nachts Regen. ⁷) Nachmittags etwas Regen. ³) Abends Ge-

Anmerkung. Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südearopa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = ;teif, 8 = gtürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger

Unter der Wechselwirkung des hohen Luftdruckes im Westen und Südwesten und einer Depression über der Nordsee wehen statt. In Deutschland sind ergiebige Niederschläge gefallen. über Britannien starke nördliche Winde, welche über Frankreich

halb bed. München .. bedeckt ⁵) Chemnitz.. hbalb bed. ¹) ““] bedeckt ⁷) Breslau...

758 765 763 765 760 759

761

bedeckt) bedeckt?) wolkig) bedeckt heiter heiter

oco E EUüCœCGcFhNooeb

bedeckt 16 bedeckt 17 bedeckt 12 bedeckt 8)

hedeckt 2 3 wolkenlos 21 1 halb bed. 27

Regen 12 Tre ..

0— 2

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761

wolkig

¹) Veränderlich. ²) Abends starker Regen. ³) See leicht be- 4 wegt, Nachts Regen. ⁴) Gestern Mittag Regenschauer. ⁵) Böig, 17 gestern Regen, 5 Uhr Gewitter. ⁶) Gestern Regen, Nachmittags —— 8 29 8

Regen and Graupel, 6 Uhr Abends Gewitter.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland nach Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost cingebalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 1 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 8 = stürmisch, Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Eine Furche niedrigen Luftdruckes, welche am Skagerrak am tiefsten ist, erstreckt sich längs der westdeutschen Grenze, so dass westlich davon nordwestliche und östlich davon südwestliche Winde vorherrschend sind, welche allenthalben mässig bis steif auftreten. Ueber Centraleuropa dauert das veränderliche, zu Regenschauern geneigte und kühle Wetter fort. Die Temperatur liegt im westlichen Deutschland bis zu 7 Grad unter der nor- Uebersicht der Witterung. malen. Auf dem Streifen Kaiserslautern Danzig, sowie im nord- westdeutschen Küstengebiete fanden seit gestern wieder Gewittèr

= frisch, 6 = stark 7 = steif, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger

Deutsche Seewarte.

cemcxca=

Theater. Victeria-Theater. Dienstag: Z. 179. M.: Frau Venus. 8

Kroll's Theater. Dienstag: Gastspiel des Hrn. Ferdinand Wachtel. Der Postillon von Lonjumeau. Komische Oper in 3 Akten von Adam. (Chapelou und Saint Phar: Hr. Wachtel.)

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ tellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Som⸗ mergartens „Großes Doppel⸗Concert“ unter Leitung der Herren Kapellmeister G. Lehnhardt und A. Schinck. Anfang des Concerts 5 ½, der Vorstellung 6 ½ Uhr.

Beile-Alliance-Theater. Dienstag: Ge der Herren Blencke und Meißner vom Wallner⸗ Theater. Zum 4. M.: Steeple⸗Chase, Lustspiel in 4 Akten von Alexander Mügge.

Familien⸗Nachrichten.

erlobt: Frl. Adela Franke mit Hrn. Dr. phil. William Pauli (Bückeburg⸗Leopoldshall⸗Staß⸗ furt). Frl. Mary Derling mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant Kühn (Glogau). Frl. Elisabeth Hoffmann⸗Scholtz mit Hrn. Diakonus Albrecht Romann (z. Z. Spindelmühle in Böhmen).

Verehelicht: Hr. Prediger Siemann mit Fräul.

Marie Gärtner (Gießmannsdorf Luckau). Hr. Konrad Gans Edler zu Putlitz mit Fräul. Emmy Lürman (Gr.⸗Pankow). Hr. Lieutenant Julius v. Strelendorf mit Gräfin Elisabeth v. d. Schulenburg (Wolfsburg). Hr. Friedr. Frei⸗ herr v. Maltzan mit Frl. Margarethe v. Schroe⸗ ter (Bieberstein).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Dulitz (Frankfurt a. O.).

Gestorben: Hr. Franz v. Zielinski (Berlin). Hr. Premier⸗Lieutenant Arthur v. Prittwitz und Gaffron (Skalung).

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

131800] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 26 799. Landwirth Michael Keller III. von Neckarhausen klagt gegen Landwirth Nicolaus Keller II. von da, z. Zt. an unbekannten Orten ab⸗

vesend, auf Schadloshaltung für geleistete Bürgschaft, und zwar a. bei Löb Maier in Leutershausen für 250 ℳ, b. bei dem Gräfl. von Oberndorf'schen Rentamt Neckarhausen für 49 ℳ, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 299 nebst 5 % Zins vom 1. Juli 1883 an, das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet denselben zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtsgericht zu Mannheim, Civilrespiciat III., zu dem auf den Gerichtstag Ladenburg auf

Freitag, den 2. November 1883, Vormittags 10 Uhr,

bestimmten Termin.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 8. Juli 1883.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Stoll.

[31430] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmana Isidor Eschwege zu L.⸗Schwalbach klagt gegen den Handlungsreisenden Max Schwarz⸗ schild aus Gaugrehweiler, jetzt unbekannt wo? wegen Forderung für geleistete baare Auslagen, mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben zur Zahlung von:

a. 130 62 ₰,

b. 48 ℳ, und labdet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Langenschwalbach auf den 17. September 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

L.⸗Schwalbach, den 9. Juli 1883.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. [21613] Aufgebot.

Der Privatmann Carl Beltz, früher in Nord⸗ hausen, jetzt in Leipzig, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Wachtel in Leipzig, hat das Aufgebot

der Aktie Nr. 308 der Deutschen Feuer⸗Ver⸗

sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Berlin über

1000 Thaler, eingetragen im Aktienbuche der

genannten Gesellschaft auf den Namen des

Kaufmanns Carl Beltz jun. zu Nordhausen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf

den 20. Januar 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde ecfolgen wird.

Berliu, den 9. Juli 1883.

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 54.

Aufruf!

. Mts. ist die verwittwete Frau Professor Emilie Artus, geb. Wirsing, hier verstorben. Da deren Erben nicht bekannt sind, werden dieselben andurch öffentlich geladen, in dem auf Dienstag, den 18. September d. J., Vormittags 11 Uhr,

anberaumten Anmeldungstermin an unterzeichneter Stelle zu erscheinen und ihre Erbrechte geltend zu

machen.

Jena, den 8. Juli 1883. Großherzoglich Sächs. Amtsgericht. II. Abtheilung. R. Pabst.

881598]0 Ausschluß⸗Urtheil. Durch Ausschluß⸗Urtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 11. Juli 1883 ist der, dem Rentier

2

Friedrich Ehrich Schrader zu Berlin früher Kauf⸗

mann und Fabrikant zu Stettin, von der deutschen Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Lübeck, gegen Verpfändung der von derselben Gesellschaft auf das Leben des genannten Schrader in Höhe von 5000 Thalern gezeichnete Police Nr. 57 043 ausgestellte Depositalschein für kraftlos erklärt. Lübeck, den 12. Juli 1883. Das Amtsgericht, Abtheilung II. Veröffentlicht: Dr. Achilles, secr.

3 6354126 oE 9 1316141 Verschollenheitserklärung.

Nr. 6650. Das Großh. Amtsgericht Kenzingen hat heute beschlossen:

Joseph Dörle von Herbolzheim, geboren am 6. März 1846, welcher im Jahre 1867 oder 1868 nach Amerika ausgewandert est und seither keine Nachricht mehr von sich gegeben hat, wird aufge⸗

fordert, binnen Jahresfrist Kunde hierher gelangen zu lassen, widrigenfalls er für verschollen erklärt und sein Vermögen den näch⸗ sten erbberechtigten Verwandten gegen Sicherheits⸗ leistung zugewiesen würde. Kenzingen, den 12. Juli 1883. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. Reinhard.

(31426] Bekanntmachuggg.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 4. Juli 1883 sind die unbekannten Be⸗ rechtigten der im Grundbuche von Gudgallen Bd. I. Bl. 17 Abth. III. Nr. 1 für die Louise Ostwald in Gudgallen auf Grund des Christof Ostwald'schen Erbvergleiches vom 21. März 1839 nach der Ver⸗ fügung vom 21. April 1839 eingetragenen und zu⸗ letzt an den Altsitzer Christian Bensing abgetretenen 100 Thlr. Vatererbtheil nebst 5 % Zinsen, mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Dem Altsitzer Christian Bensing von Rackscheiten seine Rechten auf diese Post vorbehalten.

Ragnit, den 9. Juli 1883.

Königliches Amtsgericht.

G.

Im Namen des Königs!

Auf den Antrag:

1) des Maurers Johann Friedrich Fehse in Ihleburg,

2) der Wittwe des Kossathen Friedrich Wilhelm Fehse, Friederike, geb. Lahne, daselbst,

3) der 9 minorennen Geschwister Fehse, bevor⸗ mundet vrhn den Maurer Friedrich Fehse zu 1, un

4) der Wittwe des Handelsmanns Fehse, Auguste, geb. Bauer, später verehelichte Gloger in Berlin,

betreffend das Aufgebot zweier Hypothekenposten, er⸗

kennt das Königliche Amtsgericht zu Burg durch

den Amtsgerichtsrath Hagemann für Recht: daßlalle Ansprüche au:

dem Hypothekendokument, bestehend aus der Notariatsurkunde vom 27. November 1833 nebst der Eintragungsakte über 300 Thaler Courant Illata der Ehefrau des Kossathen Johann

Friedrich Fehse, Christiane, geb. Untucht, der Hypothekenurkunde, bestehend aus den Re⸗ quisitionen vom 7. und 13. September 1836, verbunden mit dem Hypothekenscheine vom 14. Oktober 1836 über 16 Thlr. 18 Sgr. Kosten der Patrimonialgerichte über Parchau, 8 für ausgeschlossen erkannt, die Urkunden selbst für kraftlos erklärt werden, die beiden Posten im Hypo⸗ thekenbuche zu löschen und die Kosten den Antrag⸗ stellern zur Last zu legen sind. 8 Von Rechts Wegen. zerkündet am 15. Juni 1883.

gez. Hering,

Gerichtsschreiber.

[31428] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des Gastwirths Samuel Klopsch zu Seiffersdorf ist beendet.

Freistadt i. Schl., den 11. Juli 1883.

Königliches Amtsgericht.

181595]02 Bekanntmachung. In die Listen der bei den unterzeichneten Gerich⸗ ten zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen: Rechtsanwalt Dr. Hermann Bauer. Hamburg, den 13. Juli 1883. Das Hanseatische Ober⸗Landesgericht. S. Beschütz Dr., Sekretär. Das Landgericht. Das Amtsgericht. Kalckmann Dr., Romberg Dr., Sekretär. Sekretär.

[31601] Union, Actien⸗Gesellschaft für Bergbau, Eisen⸗ und Stahl⸗ Industrie

v zu Dortmund. 1“

Am 1. August d. J., Morgen Uhr, findet in dem Geschäftslokale der Direction der Dis⸗ conto⸗Gesellschaft zu Berlin die Ausloosung der⸗ jenigen Partial⸗Obligationen unserer Gesellschaft

in Höhe von Mk. 312,000. —. statt, welche am 2. Januar 1884 à 110 % rückzahlbar ind.

Nach §. 6 der Anleihebedingungen sind die In⸗ haber der Obligationen berechtigt, diesem Termine beizuwohnen.

Dortmund, den 16. Juli 1882.

Die Direktion.

R

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellun f

V für Berlin anßer den Post⸗Anstalten auch die Expr⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

den 17. Juli, Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Köhn von Jaski zu Coblenz den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Amtsgerichts⸗Rath von Manger zu Gudensberg im Kreise Fritzlar und dem Landrath a. D. Rohde zu Cassel den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Re⸗ gierungs⸗ und Baurath Haustein zu Hannover und dem Amtsgerichts⸗Rath Schulze zu Pleß den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Lazareth⸗Inspektor Heise zu Mainz den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Civil⸗Kranken⸗ wärter a. D. Stahn zu Torgau das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Drechsler Carl Demke zu Lübben die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen.

ddem Staats⸗ und Finanz⸗Minister von Scholz die Er⸗

laubniß zur Anlegung des von des Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael zu ertheilen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General der Infanterie von Thile, komman⸗ direnden General des VIII. Armee⸗Corps, und dem Rittmeister von Kröcher vom 2. Pommerschen Ulanen⸗Regiment Nr. 9, Adjutanten beim General⸗Kommando des VIII. Armee⸗Corps, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien des Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Eichenkrone

u ertheilen, und zwar ersterem des Großkreuzes, letzterem des

ffizierkreuzes dieses Ordens.

Deutsches Reich.

Die Zahl der Todesfälle an Cholera betrug am 15. d. Mts. in Damiette 35, Mansurah 61, Samanud 22, Zifta 1, Wagoa 6, Schubar 3, Cherbin 2, Talka 3, Men⸗ zaleh 20, Chibin⸗el⸗Kom 2, Gizeh 5, Bulak bei Kairo 2.

In nachstehender Tabelle ist der Verlauf zusammen⸗ gestellt, welchen die Cholera in Egypten in dem Zeitraum vom 24. Juni an bis zum 8. Juli

Cherbin. täglich.

Port⸗Said Menzarleh.

Samanud. Alexandrien.

Damiette.

““

1

S,boel

121 128 155 147 122 162

194 162

TI1

—⁸¼

11 161 7 bhne 180 richt In 15 Tagen si421 299 7 1 56 4 18 IILLI Rußland hat für die Häfen des Schwarzen Meeres

folgende weitere Quarantänemaßregeln angeordnet: 1) Schiffe, welche nicht mit reinem Gesundheitspaß hinsichtlich der Cho⸗ lera versehen sind, haben sich einer Beobachtung von 2 Wochen zu unterziehen, 2) Schifse mit reinem Gesund⸗ heitspaß, welche aus dem Bosporus, den Küsten von Anatolien kommen, und solche Schiffe, welche bereits eine Quarantäne anderswo durchgemacht haben, sind einer Ueber⸗ wachung von 7 Tagen unterworfen. 3) Sämmtliche vor⸗ erwähnten Schiffe werden ausschließlich nach Odessa, Kertsch, Feodosia (Kaffa) oder Batum dirigirt.

6 In Algier (Reichs Anzeiger Nr. 157) sind die Quaran⸗ täne⸗Maßregeln verschärft und zugleich auf die von Malta und Cypern kommenden Schiffe ausgedehnt worden. Die be⸗ treffenden Provenienzen sind jetzt ohne Rücksicht auf ihren Ge⸗ sundheitspaß für unrein erklärt und unterliegen, wenn nur ver⸗ dächtig, einer Quarantäne von 7 Tagen, wenn infizirt, einer solchen von 10 Tagen. Ausladung und Desinfizirung von Schiff und Ladung ist in beiden Fällen obligatorisch. Die Sanitätsbehörde hat sich die Anwendung auch jeder anderen,

Die spanische Regierung hat über Provenienzen aus Großbritannien vom 12. d. Mts. ab Beobachtungs⸗ Quarantäne verhängt. Einem gleichen Verfahren werden Provenienzen aus China unterzogen. Für Provenienzen aus Swatow ist in Spanien eine 15 bezw. 10 tägige Quarantäne angeordnet worden, je nachdem ein Krankheitsfall an Bord vorgekommen ist oder nicht.

Bekenntmachung.

Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während der Monate Juli und August d. J. wie folgt:

A. Nach Föhr (Wyk':

1) von Husum nach Föhr mittels der Dampfschiffe „Wyk⸗ Föhr“ und „Nordsee“ täglich mit Ausnahme der Sonntage.

An sämmtlichen Wochentagen, ausschließlich des 16., 17., 30. und 31. Juli, 14. bis 16. und 27. bis 30. August, ist Wyk bei Be⸗ nutzung des Eisenbahnzuges 6 Uhr früh aus Hamburg (aus Berlin Hamb. Bhf. 11 Uhr Abends) an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden; die Schiffe werden nur zur Ueberführung von Briefpostsendungen benutzt;

2) über Dagebüll nach Föhr: a. von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 11 Uhr 30 Min. Abends (nach An⸗ kunft des 5 Uhr 55 Min. Nm. aus Hamburg abfahrenden Eisenbahn⸗ zuges aus Berlin Schles. Bhf. 11 Uhr 38 Min. Vm. über Uelzen —), in Dagebüll 7 Uhr 5 Min. früh;

b. von Tondern über Deezbüll nach Dagebüll Privat⸗Personen⸗ fuhrwerk täglich 12 Uhr 45 Min. Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges aus Berlin Hamb. Bhf. 11 Uhr Abends —), in Deezbüll 3 Uhr 45 Min. Nm. Die Weiterfahrt von Deezbüll richtet sich nach dem Abgange des Dampfschiffes aus Dagebüll. Von Dagebüll zweimal täglich mittels Dampfschiffes. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt ungefähr ¾ Stunden. Die Verbendungen über Dage⸗ büll dienen zur Beförderung von Postsendungen jeder Art.

B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer:

Von Tondern nach Hoyer: a. Personenpost täglich 12 Uhr 40 Min. Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg ab⸗ fahrenden Eisenbahnzuges aus Berlin Hamb. Bhf. 11 Uhr Abends —), in Hoyer 2 Uhr 10 Min. Nm.;

b. Post mittels Privat⸗Personenfuhrwerks von Tondern täglich 7 Uhr 30 Min. früh. Dasselbe schließt an die Personenpost von Flensburg an (aus Flenshurg 11 Uhr 30 Min. Abends, in Tondern 6 Uhr 50 Min. früh aus Hambuarg 5 Uhr 55 Min. Nm., aus Berlin Schles. Bhf. 11 Uhr 38 Min. Vm. über Uelzen —), Ankunft in Hoyer 9 Uhr 30 Min. Vm.;

c. mittels besonderen Prvat⸗Personenfuhrwerks von Tondern nach Hoyer an denjenigen Tagen, an welchen das Dampfschiff „Ger⸗ mania“ oder das Dampfschiff „Sylt“, soweit letzteres zur Postbeför⸗ derung benutzt wird, zwischen 8 Uhr 15 Min. und 9 Uhr 30 Min. Vm., sowie zwischen 1 Uhr 15 Min. und 2 Uhr 10 Min. Nm. von Hoyer nach Sylt abfährt. Der Abgang dieses Personenfuhrwerks richtet sich nach dem Abgange der Schiffe von Hoyer.

Von Hoyer nach Sylt Beförderung von Postsendungen aller Art täglich mittels des Dampfschiffes „Germania“, ferner nur Be⸗ förderung von Briefpostgegenständen mittels des Dampsschiffes „Sylt“, am 19. Juli, 2., 14., 28. und 31. August. Der Abgang der Schiffe ist vom Eintritt der Fluth abhängig. An den Tagen: 19. bis 30. Juli, 2. bis 13., 18. bis 27. und 31. August ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Hamburg aus Berlin Hamb. Bhf. 11 Uhr Abends an demselben Tage zu er⸗ reichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.

Kiel, den 12. Juli 1883.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. In Vertretung: Lichtenfels

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Pilet in Posen, bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath, sowie den Gerichtsschreibern, Sekretären Bahr in Cammin, Seydler in Anklam, Lichtenfeld in Bergen a./R. und Wendt in Greifenberg den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu

verleihen

ö

betreffend Abänderungen der kirchenpolitischen Gesetze.

Vom 11. Juli 1883.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages

Unserer Monarchie, für den Umfang derselben, was folgt:

Artikel 1. Die Verpflichtung der geistlichen Oberen zur Benennung des Kandidaten für ein geistliches Amt, sowie das Einspruchs⸗ recht des Staates werden aufgehoben: 1) für die Uebertragung von Seelsorgeämtern, deren In⸗

ihr geboten scheinenden Maßregel vorbehalten.

haber unbedingt abberufen werden dürfen,

2) für die Anordnung einer Hülfsleistung oder einer Stellvertretung in einem geistlichen Amte, sofern letztere nicht in der Bestellung des Verwesers eines Pfarramts (Administrators, Provisors ꝛc.) besteht.

Artikel 2.

Die Zuständigkeit des Königlichen Gerichtshofes für kirch⸗ liche Angelegenheiten zur Entscheidung auf Berufungen gegen die Einspruchserklärung des Ober⸗Präsidenten bei

1) Uebertragung eines geistlichen Amts (§. 16 des Ge setzes vom 11. Mai 1873, Gesetz⸗Samml. S. 191),

2) Anstellung als Lehrer oder zur Wahrnehmung der Disziplin bei kirchlichen Anstalten, welche der Vor⸗ bildung der Geistlichen dienen (§. 12 des Gesetzes vom 11. Mai 1873),

3) Ausübung von bischöflichen Rechten oder Verrichtungen in erledigten katholischen Bisthümern (§. 3 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, Gesetz⸗Samml. S. 135)

wird aufgehoben.

Die beiden letzten Absätze des §. 16 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 werden aufgehoben.

Artikel 3.

Die Vorschrift des Artikel 5 im Gesetz vom 14. Juli 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 285) wegen Straffreiheit der Vornahme geistlicher Amtshandlungen in erledigten oder solchen Pfarreien, deren Inhaber an der Ausübung des Amtes ver hindert ist, kommt für alle geistlichen Aemter, und ohne Rück⸗ sicht darauf, ob das Amt besetzt ist oder nicht, zur Anwendung.

Artikel 4.

Die Strafbestimmung des §. 4 im Gesetze vom 20. Mai 1874 (Gesetz⸗Samml. S. 135) findet nicht Anwendung auf die Vornahme einzelner Weihehandlungen, welche von staatlich

anerkannten Bischöfen in 18e. Diözesen vollzogen werden. Artikel 5.

Die den Bestimmungen der Artikel 1 und 2 dieses Ge⸗ setzes entgegenstehenden Vorschriften der Gesetze vom 11. Mai 1873, vom 20. Mai 1874 und 21. Mai 1874 (Gesetz⸗Samml. S. 139) werden aufgehoben.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. .

Gegeben Schloß Mainau, den 11. Juli 188.

88 Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. Lucius.

Friedberg. von Boetticher. von Goßler

von Scholz. Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.

Auf den Bericht vom 20. Juni d. J. genehmige Ich hierdurch, daß der Zinsfuß der Seitens der Stadt Schoenebeck auf Grund des Privilegiums vom 26. Juli 1878 aus⸗ gegebenen, auf den Inhaber lautenden Anleihescheine, soweit

dieselben noch nicht zur Ausloosung gelangt sind, von vier⸗

einhalb auf vier Prozent herabgesetzt werde, sowie daß die Tilgung und Verzinsung dieser Anleihescheine fortan nach Maßgabe des wieder beiliegenden, anderweit aufgestellten Planes vom 2. April d. J. erfolge. Die Herabsetzung des Zinsfußes ist durch Abstempelung der Anleihescheine zu be⸗ wirken und sind die letzteren, unter Innehaltung der vor⸗

geschriebenen dreimonatlichen Frist, den Inhabern für den Fall zu kündigen, daß die fraglichen Anleihescheine nicht bis zu einem von dem Magistrate zu Schoenebeck festzusetzenden Termine zur Abstempelung auf vier Prozent eingereicht werden. Bad Ems, den 27. Juni 1883. Wilhelm. vpon Puttkamer. von Scholz An die Minister des Innern und der Finanzen.

wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau⸗ render Anleihescheine des Kreises Berent f. Westpr. bis zum Betrage von 90 000 Reichswährung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von der Vertretung des Kreises Berent in Westpreußen unterm 1. August 1882 beschlossen worden ist, zum Bau einer Eisen⸗ bahn von Hohenstein über Schöneck nach Berent, insbesondere zur Be⸗ streitung der Kosten des hierzu erforderlichen Grund und Bodens ꝛc. ein Darlehn von 90 000 Reichsmark aus dem Reichs⸗Invaliden⸗ fonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisvertretung, . zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der Gläu⸗ biger, als auch Seitens des Schuldners unkündbare Anleihescheine in einem Gesammtnennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im Betrage von 90 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aus⸗ stellung von Anleihescheinen zum Betrage von höchstens 90 000 ℳ, in ““