1883 / 178 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Aug 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Posen, 30. Juli. (W. T. B.) 8 1 Spiritus loce ohne Fass 56,10, pr. Juli 56.00, pr. August 56,00. pr. September 54.30, pr. Oktober 52,30. Matter. Breslau, 31. Juli. (W. T. B.) Getreidemerkt. Spiritus per 100 Liter 100 % per Jnli-

Alugust 56,00, per Angast-September 55,50, per September-Oktober

8

ruhig, loco 69,00, pr. Oktbr. 63.50.

53,50. Weizen per Juli 190 00. Roggen per Juli-August 153,00,

per September-Oktober 153 00, per Oct.-Nov. 153,50, Rüböl loco ver

Juli-Aug. 68,50, September-Oktober 66,00, Oktober-Novbr. 66,00. Zink umsatzlos. Wetter schön.

Söln, 30. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 20,25, Fremder 1oco 20,50, pr. Juli 19.65, per November 20,50. Reggen loco

14 25, pr. Juli 14,20, pr. November 15,10. Hafer loco 15,00. Rüböl

loco 36,00. pr. Oktober 33,40. Bremen, 30. Juli. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht) ruhig. Standard white loco

7 45 Br., pr. Angust 7,45 Br., pr. September 7,55 Br., pr. Oktober

7,65 bez., pr. November 7,75 Br., pr. Dezember 7,85 Br. Hamburg, 30. Juli. (W. T. B.) 8 Getroidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig,

5* pr. Juli-August 183,00 Br., 182,00 Gd., pr. Sertember-Oktober 186,00 Br. 185,00 Gda. Roggen loco unveränd., auf Termine ruhig, pr. Juli-August 133,00 Br., 132,00 Gd., pr. September-Oktober

137,00 Br., 136.00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl Spiritus flau, pr. Juli 45 ½ 8r. pr. August-Septbr. 45 ½ Br., pr September-Oktober 45 ½ Br., pr. Ok- tober-November 43 Br. Kaffee fest, Umsatz 4000 Sack. Pe-

troleum ruhig, Standard white loco 7,45 Br., 7,40 Gd., pr. Juli

7,40 Gd., pr. August-Dezember 7,75 Gd. Wetter: Bedeckt.

1b Wien, 30. Juli. (W. T. B.)

. Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10,90 Gd., 10.95 Br. Roggen pr. Herbst 8,10 Gd., 8,15 Br. Hafer per Herbst 6.,95 Gd., 7,00 Br. Mais pr. Juli-August 6,67 Gd., 6,72 Br.

Pest, 30. Juli. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco fest. pr. Herbst 10,.67 Gd., 10,70 Br. Hafer pr. Herbst 6,40 Gd., 6,42 Br. Mais pr. Juli-August 6,63 Gd, 6,65 Br. Kohlraps pr.! August-Sep-

tember 15 ¼¾. Wetter: Prachtvoll.

Amsterdam, 30. Juli. (W. T. B.)

Bancazinn 57 ¼.

Amsterdam, 30. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen auf Termine niedriger, pr. November 275. Roggen loco unverändert, auf Termine fest, pr. Oktober 171, pr. März 176. Rüböl loco 43 ½, Ppr. Herbst 38 ½.

Antwerpen, 30. Juli. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffnirtes, Type weizs

( co 18 ½ bez., 18 ¾ Br., pr. August 18 ¾ Br., pr. September 19 ¼

., pr. September-Dezember 19 Br. Ruhig. Antwerpen. 30. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen sti

gefragt. Hafer unverändert. Gerste feoet6. Lendon, 30. Juli. (W. T. B.) An der Küste angeboten 5 Weizenladungen.

Wolkig. Havannazucker Nr. 12 23. Nominell.

August-September-Lieferung September-Oktober-Lieferung 5216,

London, 30. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen ruhig, schwach. Mais 1 sh., Gerste ½ 1 sh. höher gegen vorige Woche.

Liverpool, 30. Juli. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 12 000 B., davon für Spekulation und Export 500 Ballen. Fest. Middl. amerikanische 5³³6 4, September-Lieferung 537⁄64, Oktober-November-Lieferung

52822⁄64 , November-Dezember-Lieferung 517⁄32, Dezember-Januar-

Paris, 30. Juli. (W. T. B..)5)

Rohzucker 88 ° loco behauptet, 53,25 à 53,50. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juli 61.00, pr. August 61,10, pr. September 61.00, pr. Oktober-Januar 59,60.

Paris, 30. Juli. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Juli 25,00, vr. August 25,30, pr. Sept.-Dezember 26,75, pr. Nov.-Februar 27,25. Mehl 9 Marques fest, pr. Juli 56,10, pr. August 56,80. pr. September-Dezember 58,75, pr. November-Februar 59,75. Rüböl ruhig, pr. Juli 78,50, pr. August 78,50, pr. September-Dezember 78,25, pr. Januar-April 78,25. Spiritus ruhig, pr. Juli 50 50, pr. August 50,75, per September-Dezember 51,50, pr. Januar- April 51,25.

New-Xork, 30. Juli. (W. T. B.)

Wasarenbericht. Baumwolle in New-York 10, do. in New-Orleans 99/16, Petroleum Starndard white in New-York 7 8 Gd., do. in Pbiladelphia 7 ½ Gd., rches Petroleum in New-York 6 ⅜. do. Pipe line Certificates 1 D. 08 C. Hehl 4 D. 15 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 15 ½ C., do. pr. Juli D. C., do. pr. August 1 D. 13 C., do. pr. September 1 D. 16 ½ C., HMais (New) D. 60 ¾ C. Zacker (Fair refining Muscovades) 6 ½. Kaflfee (fair Rio) 9. Schmalz (Wilcoz) 9 ½, do. Fairbanks 9 ¾, do. Rohe & Brotbers 9 ⅛. Speck 8 ¼. Getreidefracht nach Liverpool 4.

Rio de Janefro, 28. Juli. (W. T. B.)

Wechselcours auf London 21 ¼, do. auf Paris —. Tendenz des Kaffeemarktes: Steigend. Preis für good first 4100 à 4250. Durchschnittliche Tageszufuhr 10 750 Sack. Ausfuhr nach Nord- amerika 38 000, do. nach dem Kanal und Nordeuropa 28 000, do. nach dem Mittelmeer 10 500, Vorrath von Kaffee in Rio 313 000 Sack.

Ausweis über den Verkehr auf dem Eerliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh- hofs vom 30. Juli 1883. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht).

Rinder. Auftrieb 2218 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg). I. Qualität 120 128 ℳ, II. Qualität 104 112 ℳ, III. Qualität 90 96 ℳ, IV. Qualität 80 86

Schweine. Auftrieb 6932 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 106 ℳ, Bakony 108— 112 ℳ, Landschweine: a. gute 102 104 ℳ, b. geringere 96— 100 ℳ, Russen ℳ, Serben 100 104

Kälber. Auftrieb 1348 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 0,88 1,04 ℳ, II. Qualität 0,66 0,80

Schafe. Auftrieb 31 042 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 1,00 1,10 ℳ, II. Qualität 0,86—– 0,96 ℳ, III. Quali-

tät —.

Eerlin, 30. Juali. (Bericht über Provisionen von Gebr. Gause). Butter: Die Zufuhreu von Mittelsorten machten sich auch in der vergangenen Woche knapp und zeigten sich Preise fester, wenngleich schwer durchholbar. Im Allgemeinen beginnt die momentane Preislage dieser Qualitäten, in Hinsicht der ganzen Marktlage, so wenig Rendement zu lassen, dass sich das grössere Interesse darin abschwächen dürfte. In feinen und feinsten Qua- litäten erfreuten sich Zufuhren guter Beachtung und gleich- falls etwas besserer Preistendenz. Notirungen: Feine und feinste Mecklenburger, Ostpreussische, Vorpommersche und Priegnitzer Butter I. Qualitäten 110 115 ℳ, II. Qual. 100— 110 ℳ, feine Amts- und Pächterbutter 100 115 ℳ, Pommersche 95 100 ℳ, Preussische, Litthauer 95 102 ℳ, Netzbrücher Niede- runger 90 98 ℳ, Bayerische Landbutter 95 100 ℳ, Schlesische 95 100 ℳ, Böhmische, Mährische 85 95 ℳ, Galizische 83 87 ℳ, Bayerische Schmelzbutter 95 100 ℳ, Margarinbutter 60 70 je nach Qualität. Schmalz: Angesichts des jetzigen Preis- standes erfreut sich der Artikel einer allgemeinen grösseren Be- achtung und zeigt sich dies in der zunehmenden Bedarfsfrage.

Berlin, 29. Juli. (Wollbericht des „Centralbl. für die Textil-Ind.“) Die letzten 8 Tage waren hinsichtlich der Grösse der Umsätze von geringer Bed -utung für das Geschäft; indess ist es beachtenswerth, dass trotz der stillen Saison sowohl Fabri- kanten wie Kämmer, wenn auch mit Ankauf kleinerer Quantitäten, auf den hiesigen Lägern thätig waren. Eine sächsische Kamm- garnspinnerei erwarb ca. 3 400 Ctr. Mecklenburger zu festen Wollmarktspreisen, während Lausitzer Fabrikanten in Stoffwollen Manches aus dem Markte nahmen. Grosse Umsätze vollzogen sich in ungewaschenen Wollen, von denen ca. 2000 2500 Ctr. zu hoch 60 er ℳ, Absatz zumeist nach der Lausitz fanden. Um grössere Posten ähnlicher Wollen schweben noch die Unterhandlungen und dürften erst in der nächsten Woche zu Ende geführt werden.

Usance. Kursk-Kiew-Eisenbahn-Aktien werden vom 1. August d. J. ab an hiesiger Börse excl. Super-Dividende pr. 1882 (Divid.-Cou- pon No. 2) gehandelt.

Wetterbericht vom 31. Juli 1885, 8 Uhr Morgense. Luromoeter auft

. 0 Gr. u. ä. iseres- Stationen. spiegel reduz. in

1

Wind. V

Wetter. in ° Celsius

bedeckt heiter halb bed. wolkig bedeckt wolkenlos

Mullaghmore

Aberdeen..

Christiansund Kopenhagen.

Stockholm.. Haparanda

halb bed. wolkigi) Regen halb bed. Regen bedeckt2) heiterz)

halb bed.)

wolkig 14 bedeckt 16 bedeckt 16 wolkig³) 16 bedeckt 16 Dunsté) 16 vwolkig 15 wolkenlos 16 halb bed. 18 bedeckt 15 halb bed. 23

Brest. Helder... Sylt

Hamburg... Swinemündoe. Neufahrwass. Memel..

Iähö Münster.. Karlsruhe.. Wiesbaden .

München

Chemnitz.. BerIi.. Wien. Breslau.. 759 Ile d'Aix. 759 Wriest. . . 760

gEOhPPSeacehhhe—ebeSneben

1) Seegang leicht. 2²) Dunst. ³) Thau. 5) Nachts Regen. ⁶) Früh feiner Regen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland nach Ostpreussen, 3) Mittel-

4) Seegang leicht,

europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder:

Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch. 6 = stark 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Unter dem Einflusse einer flachen umfangreichen Depression über der Nordsee, wehen über Westcentraleunropa meist schwache südliche und südwestliche Winde, bei kühler, trüber, vielfach reg-

Temperator-

ILieferung 5916, März-April-Lieferung 543⁄64 d. Weitere Meldung:

Agmerikaner ¹6 d. höber.

Bradford, 30. Juli. (W. T. B.)

Wolle, Garne und Stoffe ruhig, Preise unverändert.

Glasgow, 30. Juli. (W. T. B.)

Roheisen. Mixred numbers warrants 47 sh. 5 d. bis 47 sh. 6 ½ d. 1 56

bezeichnen. Notirungen: loco Choice steam

Der Umsatz in der vergangenen Woche lässt sich als befriedigend Die Preise haben

Fairbank 55 ℳ, franco Berlin burger Stadtschmalz in 1 Centner-Gebinden 57 ℳ, Speck: amerik. verzollt 63

keine Veränderung erfahren 58 bis 59 ℳ, Wilcox 56 55 ℳ, versteuert 17 % Tara. Ham- Fairbank

deutschland ist

nerischer Witterung. Im Osten dagegen ist bei schwacher süd- östlicher bis östlicher Luftströmung und nahezu normalen Wärme- verhältnissen das Wetter trocken und vielfach heiter. In West⸗

überall Regen gefallen. Im hohen Norden dauert

die ungewöhnliche Wärme fort: Bodö 19, Haparanda 21 Grad.

Deutsche Seewarte.

1 wxe. wven

Theater. Victeria-Theater. Mittwoch Frau Venus.

Kroll'’s Theater. Mittwoch: Letztes Gast⸗ spiel des Königlich Württembergischen Hofopern⸗ sängers Hrn. Eduard Nawiasky. Rigoletto. Oper in 4 Akten von Verdi. (Rigoletto: Hr. Nawiasky.) Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor⸗ stellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens, „Großes Doppel⸗Concert“ unter Leitung der Herren Kapellmeister G. Lehnhardt und G. Roßberg. Anfang 5 ½, der Vorstellung 6 ½ Uhr. Freitag: Gastspiel des Hrn. Ferdinand Wachtel. „Der Postillon von Lonjumeau.“

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Großes

Volksfest. Gastspiel der Herren Blencke, Niedt u. Meißner. Zum 7. Male: Durchlaucht haben ge⸗ ruht! Luftspiel in 4 Akten von Fritz Brentano. Im Sommergarten: Doppel⸗Concert, ausgeführt von den Musikcorps des 2. Garde⸗Regiments zu Fuß, unter Leitung des Königlicher Musikdirektors Hrn. Mein⸗ berg und der Hauskapelle. Auftreten der vier Sängergesellschafren. Abends: Bengalische Beleuch⸗ tung und brillante Illumination durch 20 000 Gas⸗ flammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor⸗ stellung 7 Uhr. Halbe Kassenpreise: I. Parquet 1 u. s. w., Entrée 50 ₰. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Doppel⸗Concert, ausgeführt von dem Musikcorps des Garde⸗Füsilier⸗ Regiments (Hrn. Musikdirektor Frese) und der Haus⸗ kapelle).

Freitag: Monstre⸗Concert.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Emma Bloedner mit Hrn. Post⸗

meister Fauck (Cönnern). Miß Carrie Lawrence mit Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef von Alvensleben (Berlin Prenzlau). Frl. Mathilde Gräfin v. Pfeil mit Hrn. Premier⸗Lieutenant C. v. Kosseckt (Ober⸗Dirsdorf). Frl. Paula Weinmann mit Hrn. Seconde⸗Lieutenant Eduard v. Memerty (Homburg v. d. H.) Frl. Louise v. Buch mit Hrn. Amtsverwalter Carl von

Beassewitz (Ludwigslust i. M. Wittenberg i. M.)

Geboren: Ein Sohn: Hrn. E. A. v. Lücken (Wredenhagen).

Gestorben: Hrn. Pastor Müller Sohn Theodor (Beetzendorf). Hrn. Rittmeister und Escadron⸗ chef Otto v. Huast Sohn Albrecht Wilhelm (Frankfurt a. O.). Hrn. Pastor Richard Kühn Tochter Margarethe (Schönermark bei Prenzlau).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [33943] Steckbrief.

Gegen den Stadtreisenden Traugott August Fer⸗ dinand Heidenreich, geboren den 27. Februar 1844 zu Wüstegiersdorf, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholter Unter⸗ schlagung Vergehen gegen §§. 246, 248. 74 des Strafgesetzbuchs verhängt. Es wird ersucht, den⸗ selben zu. verhaften und in das Königliche Unter⸗ suchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12 NW., abzuliesern. Berlin, Alt⸗Moabit Nr. 11/12 NW, den 24. Juli 1883. Königliches Amtsgericht I., Abthl. 89. d’'Hargues i. V. [33942]

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Voll⸗ ziehungsbeamten Friedrich Wilhelm Buchholz aus Schöneberg, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten III. J. 895/83. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit 11/12 ab⸗ zuliefern. Berlin, den 28. Juli 1883. Der Unter⸗ suchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. Dr. Freudenthal. Beschreibung: Der ꝛc. Buch⸗ holz ist 41 Jahre alt, von starker Statur und großer Figur, hat dunkles Kopf⸗ und Barthaar.

[31778] Ladung.

Der Hutmacher Pinkus Philipsohn, geboren am 18. Juli 1847 in Warschau, dessen Aufenthalt un⸗ bekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, am 18. April d. Js. zu Lichtenberg das Gewerbe als Schirmmacher im Umherziehen betrieben zu haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerbebetriebe er⸗ forderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein. Ueber⸗ tretung gegen §§. 1 und 18 Gesetzes vom 3. Juli 1876 Ges.⸗S. S. 247 wird, auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts II. hierselbst auf den 25. September 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Alt⸗Moabit, Portal III., parterre, Zimmer 33, zur Hauptver⸗ handlung geladen. Auch bei unentschuldigtem e- wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.

Berlin, den 12. Juli 1883.

3 Drabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [33953] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Carl Schultz zu St. Albrecht, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Schulze hier, klagt gegen seine Ehefrau Anna Schultz, geb. Willentowski, ihrem Aufenthalte nach unbekannt,

wegen Ehetrennung, mit dem Antrage, das unter den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu

erklären und in die gesetzlichen Ehestrafen zu ver⸗

EAvrenEn

urtheilen, derselben auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 16. November 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen sei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung vird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 23. Juli 1883. Adolph, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[33951] Zwaugsverkaufsanzeige und Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Justiz⸗Raths Wein⸗ mann hier, als gerichtlich bestellten Kurators der Nachlaßmasse der verstorbenen Frau Doktor Falken⸗ berg hierselbst, Gläubigers, ist auf Grund des voll⸗ streckbaren Urtheils des Königlichen Amtsgerichts, Abthenlung II., hier, vom 25. Juni d. J. wegen einer demselben zustehenden Zinsforderung von 270 von einem protokollirten Kapital von 1800 in die in der Gemeinde Stolk belegene, verpfändete Par⸗ zellenstelle des Schuldners, des Parzelisten Otto Drews in Stolkerfeld, vom unterzeichneten Gericht die Zwangsvollstreckung angeordnet und Termin zum öffentlichen Verkauf auf

den 3. Oktober d. J., Morgens 10 Uhr, im Fruge des Gastwirths Jöns zu Helligbeck anbe⸗ raumt.

Das Verkaufsobjekt besteht aus Wohnhaus mit Stall, Hofraum und Hausgarten, mit einem jähr⸗ lichen Nutzungswerth von 24 und einem Land⸗ areal von 4 ha 48 a 67 qm, zu einem jährlichen Katasteralreinertrage von 10,29

Mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger werden alle Diejenigen, welche dingliche Ansprüche, insbesondere auch nach dem Gesetze vom 27. Mai 1873 als privilegirt anerkannte Forderungen an die qu. Stelle zu haben vermeinen, aufgefor⸗ dert, solche unter Vorlegung der die Rechte begrün⸗ denden Urkunden bis spätestens in dem angesetzten Verkaufstermin bei Vermeidung des Rechtsnach⸗ theils anzumelden, daß im Nichtanmeldungsfalle der Ausschluß durch Urtheil erfolgen und das Verkaufs⸗ 8 dem Käufer anspruchsfrei zugeschlagen werden wird.

Die Verkaufsbedingungen liegen 14 Tage vor dem Termin auf der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Einsicht aus. 8

Schleswig, den 26. Juli 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II [33966] Bekanntmachung.

In der Freymann’'schen Aufgebotssache, F. 9/82, hat das Königliche Amtsgericht zu Neuenburg in Westpr. am 11. Juli 1883 durch den Amtsrichter Jacoby für Recht erkannt:

Die Hypothekenurkunde über 200 Thlr. Darlehn,

1852 am 25. März 1852 für das Fräulein Justine Jahnke aus Neuenburg in Abth. III. Nr. 1 des dem Kaufmann Lewin Freymann und seiner Ehefrau Rosa, geb. Schoeps, gehörigen Grundstücks Bauern⸗ dorf Gr. Kommorsk Nr. 26, gebildet aus dem Hy⸗ potheken⸗Recognitionsschein vom 25. März 1852 und

wird für kraftlos erklärt.

Neuenburg, 25. Juli 1883.

Königliches Amtsgericht.

[33967] Bekanntmachung. 11““

In der Wessolowski'schen Aufgebotssache, F. 1/83, hat das Königliche Amtsgericht zu Neuenburg in Wpr. am 11. Juli 1883 durch den Amtsrichter Jacoby für Recht erkannt:

Der Gottfried Radtke nnd dessen unbekannte

die im Grundbuch des dem Eigenthümer Martin Wessolowski gehörigen Grundstücks Fiedlitz Nr. 17 Abth. III. Nr. 5 aus dem Kontrakte vom 14. Fe⸗ bruar 1820 ursprünglich für die Michägel und Anna Jahnke'schen Eheleute eingetragene Post von 93 Thlr. 30 Gr. rückständigen Kaufgeldes, welche durch Cession vom 19. April 1820 mit den Zinsen vom 1. Mai 1820 ab auf den vorgedachten Gottfried Radtke übergegangen ist, ausgeschlossen.

Neuenburg, 25. Juli 1883.

Königliches Amtsgericht.

i33962) Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Bierbrauereibesitzers Hugo Veltman hierselbst erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rheine für Recht:

Die Urkunde,

auf Grund welcher im Grundbuche von der Stadt Rheine Bd. II. Bl. 229 Abth. III. Nr. 1 zu Lasten der Eheleute Johann Maas und Maria Anna Ga⸗ briele, geb. Vandermark, zu Rheine, und zu Gunsten des Kaufmanns und Bürgermeisters Gerhard Hein⸗ rich Veltman eine Darlehnsforderung von hundert Thalern, verzinslich zu vier Prozent mit sechsmonat⸗ Kündigung, eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last

gelegt. Von Rechts Wegen. Rheine, 17. Juli 1883. Königliches Amtsgericht.

[33964] Bekanntmachung.

Die neu kreirte Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Grottkau, mit welcher ein etatsmäßiges Gehalt von jährlich 600 verbunden ist, soll bal⸗ digst besetzt werden.

Qualifizirte Bewerber um diese Stelle wollen sich unter Einreichung ihres Fähigkeitszeugnisses, eines vollständigen Lebenslaufes und ihrer sonstigen Per⸗ sonalpapiere innerhalb 4 Wochen bei mir melden.

Oppeln, den 25. Juli 1883. .

eingetragen aus der Schuldurkund m 2. M.

Der Regierungs⸗Präsident:

ein Flaggenat

der notariellen Schuldurkunde vom 2. März 1852

Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf

RX V Das Abonnement beträgt 4 50 b für das Bierteljahr.

NR

Insertiougprein für den Ranm einer Nruckzeile 30 ₰.

1

Ale Host⸗Austalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem katholischen Pfarrer Radolinski zu Reimerswalde im Kreise Heilsberg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem ordentlichen Professor an der Univer⸗ sität zu Greifswald, Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Budge den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Schatz⸗ meister der preußischen Haupt⸗Bibelgesellschaft, Kaufmann und Weinhändler Julius Krause zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem bisherigen General⸗ Superintendenten der Provinz Westfalen, Dr. theol. Wies⸗ mann zu Münster das Kreuz und den Stern der Komthure des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzoll bleihen.

8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich württembergischen Oekonomie⸗Rath und Domänenpächter Schoffer zu Kirchberg bei Sulz den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

In Hamburg wird am 16. und in Flensburg am 17. August d. J. mit einer Seeschifferprüfung für große Fahrt begonnen werden.

.“ 8 ““

Der in Auckland (Neu⸗Seeland) neu erbaute Kutter „Tetu Ao“ von 20,69 Tons Brutto Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Firma Heinrich Martin Ruge zu Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe ist am 2. Mai d. J. vom Kaiserlichen Konsulat zu Auckland ertheilt worden.

Es starben in Kairo an der Cholera vom Sonntag, der 29. v. Mts., Abends, bis Montag Morgen 330 Personen; bis Sonntag Abend 186; von den englischen Truppen in Kairo 4. In Alexandrien starben 4 Personen, in Ismailia 7. Aus den übrigen egyptischen Ortschaften werden 480 Todes⸗ fälle gemeldet.

Auf Beschluß des Gesundheitsraths in Alexandrien werden fortan die Abreisenden aus Egypten an Bord derjenigen Schiffe, welche einen eigenen Arzt nicht haben, einer ärztlichen Untersuchung unterworfen und an der Abreise verhindert, so⸗ bald sie krank oder verdächtig erscheinen.

Der Gesundheitsrath in Alexandrien hat außerdem auf Grund der Nachrichten, welche über die Cholerasterblichkeit in Bombay nach Alexandrien gelangt sind, gegen Provenienzen das Cholera⸗Quarantänereglement in Kraft gesetzt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Ersten Lehrer am Schullehrer⸗Seminar in Münstermaifeld, Johann Gottfried Modemann, zum Seminardirektor zu ernennen; dem Ersten Sekretär und Kalkulator bei der Garten⸗ intendantur, bisherigen Königlich Prinzlichen Hofrath Linde zu Potsdam den Charakter als Hofrath, dem Haupt⸗Steueramts⸗Rendanten Blumenthal zu itzacker bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den harakter als Rechnungs⸗Rath, dem Gerichtsschreiber, Sekretär Biehl zu Rosenberg O./S. und dem Gerichtsschreiber bei dem Amtsgericht in Stade, Se⸗ kretär Johann Heinrich Meyer, bei ihrer Versetzung in II den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen; owie den Stadtrath Leineweber zu Mühlhausen i. Th., der von der Stadtverordnetenversammlung daselbst getroffenen Wahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürger⸗ meister) der genannten Stadt für die gesetzliche sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

*

Landgüterordnung für die Provinz Brandenburg. Vom 10. Juli 1883. 8

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages

Unserer Monarchie, für die Provinz Brandenburg, was folgt:

Landgut im Sinne dieses Gesetzes ist eine in der Land⸗ güterrolle des zuständigen Amtsgerichts eingetragene Besitzung.

In die Rolle kann jede in der Provinz Brandenburg belegene Besitzung eingetragen werden, welche zum Betriebe der Land⸗ oder Forstwirthschaft bestimmt und mit einem Rein⸗ ertrage von mindestens fünfundsiebenzig Mark zur Grund⸗ steuer veranlagt ist.

Zur Eintragung des Landgutes in die Landgüterrolle ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke die Grundstücke belegen sind, welche das Landgut bilden.

Liegen die Grundstücke in den Bezirken verschiedener Amtsgerichte, so hat das Kammergericht zu bestimmen, bei welchem Amtsgerichte das Landgut in die Rolle einzutragen ist.

§. 3 8 .

In der Rolle erhält jedes Landgut ein eigenes Blatt. Das Landgut besteht aus denjenigen Grundstücken, welche auf dem Rollenblatte eingetragen sind. Dieselben müssen nach Blatt, Artikel und Nummer des Grundbuches oder nach dem Grundsteuerkataster bezeichnet werden.

Auf dem Blatte oder Artikel des Grundbuches ist die Nummer des Rollenblattes kostenfrei zu vermerken.

Ein Landgut soll in die Rolle nur dann eingetragen werden, wenn die Voraussetzungen des §. 1 Absatz 2 zur Zeit der Eintragung vorhanden sind.

Die Eintragung kann nicht aus dem Grunde angefochten werden, weil diese Voraussetzungen zur Zeit der Eintragung nicht vorhanden gewesen seien.

Die Eintragung und die Löschung in der Rolle erfolgt auf Antrag des Eigenthümers, welcher über das Landgut letzt⸗ willig verfügen kann. 8 1“

S. . 8

Die Anträge auf Eintragung und auf Löschung in der Rolle werden bei dem Amtsgerichte, unter Anwendung der 88 32 bis 34 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 446), mündlich angebracht oder schristlich eingereicht.

Das Amtsgericht hat dem Antragsteller mitzutheilen, daß die Eintragung und die Löschung erfolgt sei.

8 Die Eintragung verliert ihre Wirksamkeit durch die Löschung. -

Die Eintragung ist auch für jeden nachfolgenden Eigen⸗

thümer wirksam, sofern derselbe Eigenthümer des ganzen Land⸗ utes oder eines den Voraussetzungen des §. 1 Absatz 2 ent⸗ sprechenden Theiles desselben it. 11.“

8 1““

Bei Grundstückserwerbungen zu einem in der Rolle ein⸗ getragenen Landgute ist gleichzeitig mit der Zuschreibung in dem Grundbuche die Zuschreibung auch in der Rolle zu be⸗ wirken, wenn der Erwerber seine entgegengesetzte Absicht nicht ausdrücklich erklärt.

Bei Veräußerungen eines Theiles von einem in der Rolle eingetragenen Landgute ist gleichzeitig mit der Abschreibung im Grundbuche auch die Löschung des veräußerten Theiles in der Rolle zu bewirken, wenn bei demselben die Voraussetzungen des §. 1 Absatz 2 nicht zutreffen.

In den Fällen dieses Paragraphen erfolgen die Zu⸗

schreibungen und Löschungen in der Rolle von Amtswegen und kostenfrei.

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§. 9.

Die Einsicht der Rolle ist Jedem gestattet, welcher nach be slen des Amtsgerichts ein rechtliches Interesse da⸗ bei hat. DDie Einsicht der Rolle erfolgt kostenfrei.

* §. 10. 8

Wird der Eigenthümer eines Landgutes von mehreren Personen beerbt, so ist in Ermangelung einer entgegenstehen⸗ den letztwilligen Verfügung unbeschadet der Bestimmung des §. 17 ein miterbender Nachkomme, der Anerbe, be⸗ rechtigt, bei der Erbtheilung das Landgut nebst Zubehör für züne nach Maßgabe des §. 13 festzustellende Taxe zu über⸗ nehmen.

Dasselbe gilt, wenn der überlebende Ehegatte Eigen⸗ thümer eines Landgutes ist und dasselbe in Ausübung seines statutarischen Erbrechtes zur Erbmasse einwirft. Der über⸗ lebende Ehegatte ist jedoch berechtigt, an Stelle des Land⸗ gutes den nach Maßgabe des §. 13 zu ermittelnden Werth desselben einzuwerfen. 8

K. .

Die Berechtigung der Nachkommen zur Uebernahme des Landgutes wird nach folgenden Grundsätzen geregelt:

Leibliche Kinder gehen Adoptivkindern, eheliche den unehelichen vor. Unehelichen Kindern des Vaters steht die Berechtigung nicht zu. Durch nachfolgende Ehe legitimirte Kinder stehen den ehelichen gleich.

Ferner geht vor der ältere Sohn und dessen Nachkommen männlichen Geschlechts, in Ermangelung von Söhnen und

männlichen Nachkommen derselben die ältere Tochter des älteren Sohnes und deren Nachkommen, falls aber Nach kommen von Söhnen nicht vorhanden sind, die ältere Tochte des Erblassers und deren Nachkommen. Kinder, welche zur Zeit der Erbtheilung wegen Geistes⸗ krankheit oder Verschwendung entmündigt sind, sowie Kinder,

welche eine Verurtheilung zu Zuchthausstrafe und zugleich zumm

Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte erlitten haben, stehen

den übrigen Miterben nach.

Unter den Nachkommen eines Kindes richtet sich die Be⸗

rechtigung zur Uebernahme des Landgutes nach denselben

Grundsätzen. 1 §. 12.

Sind mehrere Landgüter und mehrere Nachkommen vor handen, so finden die §§. 10 und 11 mit der Maßgabe An wendung, daß jeder Berechtigte in der Reihenfolge seiner Be⸗ rufung nach seiner Wahl Ein Landgut übernehmen kann Sind mehr Landgüter als Berechtigte vorhanden, so wird die Wahl in derselben Reihenfolge wiederholt. e“

Die Feststellung der Taxe erfolgt nach folgenden Grund

sätzen:

I. Der dreißigfache Betrag des Grundsteuer⸗Reinertrage der Liegenschaften, zusätzlich des zwanzigfachen Betrages des bei der Veranlagung zur Gebäudesteuer eingeschätzten Nutzungs⸗ werthes derjenigen Gebäude, welche weder zur En des Eigenthümers, seiner Familie, seiner Dienstleute und Arbeiter bestimmt, noch zur Bewirthschaftung erforderlich sind, wird als Werth des Landgutes angenommen.

II. Dem Werthe zu 1. wird hinzugerechnet:

1) der zwanzigfache Jahresbetrag der mit dem Landgute als Zubehör verbundenen nutzbaren Gerechtigkeiten, Renten und Gefälle;

2) der Werth des nach forstwirthschaftlichen Grundsätzen überständigen Holzes auf solchen Grundstücken, welche zur forstwirthschaftlichen Benutzung bestimmt sind;

3) der Werth der auf dem Landgute befindlichen gewerb⸗ lichen Anlagen, soweit solche nicht für den Betrieb der Land⸗ oder Forstwirthschaft erforderlich sind. 1

III. Nicht besonders abgeschätzt werden und bleiben außer Berechnung: - 6

1) die zur Wohnung des Eigenthümers, seiner Familie, Dienstleute und Arbeiter bestimmten, sowie die zur Bewirth⸗ schaftung erforderlichen Gebäude; 1

2) das Gutsinventarium und alle sonstigen beweglichen Pertinenzstücke (§§. 48 ff., 8§. 75 ff. Titel 2 Theil I. des Allgemeinen Landrechts); 1 3) Bäume und Holzungen, welche nicht unter die Nr. II. 2 allen.

IV. Von dem Werthe zu IJ. und II. wird abgesetzt der Werth der auf dem Landgute nebst Zubehör ruhenden Lasten und Abgaben. 1

Dauernde Lasten und Abgaben werden mit dem Zwanzig⸗ fachen ihres muthmaßlichen Jahresbetrages, vorübergehende, z. B. Altentheile, mit einem nach Maßgabe des §. 9 der Civilprozeßordnung zu berechnenden Kapitale, höchstens aber mit dem Zwanzigfachen des Jahresbetrages in Abzug gebracht.

Für Lasten und Abgaben, auf welche die Ablösungsgesetze Anwendung finden, wird das nach diesen zu berechnende Ab⸗ lösungskapital in Abzug gebracht. .

V. In Ermangelung einer Vereinbarung der Betheiligten über die Taxe erfolgt die Feststellung der letzteren nach den Bestimmungen unter I. bis IV. durch Sachverständige, über deren Person sich die Betheiligten zu einigen haben, unter Leitung des Nachlaßrichters. Kommt unter den Betheiligten über die Person der Sachverständigen eine Einigung nicht 8 Stande, so ernennt sie der Nachlaßrichter und nöthigen falls einen Obmann.

Diese sind, sofern sie nicht zur Abgabe von Gutachten der betreffenden Art ein⸗ für allemal beeidigt sind, vom Nachlaßrichter nach §. 375 der Civilprozeßordnung zu be⸗ eidigen. Das erstattete Gutachten ist nur unter den Voraus⸗ setzungen der Nr. 2 bis 5 des §. 543 der Civilprozeßordnung 1uu“] öä“

Der Eigenthümer des Landgutes, welcher über dasselbe letztwillig verfügen kann, ist befugt, in einem Testamente oder in einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Urkunde oder in einer eigenhändig geschriebenen und unter Beifügung des Jahres und Tages unterschriebenen stempelfreien Urkunde die Anwendung der §§. 10 bis 13 auszuschließen oder unter den Miterben diejenige Person zu bestimmen, welche zur Ueber⸗ nahme des Landgutes oder der mehreren Landgüter berechtigt sein soll, sowie die in dem §. 16 erwähnten Verfügungen zu treffen.

In gleicher Weise kann vorbehaltlich des Pflichttheils⸗ rechtes der Nachkommen und des überlebenden Ehegatten be⸗ stimmt werden, zu welchem Betrage der Gutswerth bei der Erbtheilung angerechnet werden, daß und in welcher Höhe der Gutsübernehmer bei der Theilung ein Voraus erhalten oder in einer sonstigen Weise bevorzugt werden soll. 8