Loco mit Fass —, per diesen Monat und per August-September 57,5 — 57,3 — 57,4 bez., per September 54,1 — 53,8 — 53,9 bez., per September-Oktober 55,2 — 54,8 — 55 bez., per Oktober-November 53,9 — 53,7 bez., per November-Dezember 53 — 52,7 bez., per April- Mai —.
Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ochne Fass 58,3 bez.
Weizenmehl No. 00 29,00 — 26,50, No 0 26,00 — 25 00. No. 0 u. 1 24.00 — 22,00. — Roggenmehl No. 0 23,75 — 22,75, No. 0 n. 1 22,00 — 21,00 per 100 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.
Berichtigung. Gestern: Roggen inländ. feiner 157,5— 159,5 ab Boden u. Kahn bez., per Novbr. Dezbr. 160,25 — 159,5 — 160,25 — 158,75 bez. Spiritus gekündigt 190 000 Liter.
Stettin, 13. August. (w. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen flau, loce 180,00 — 202,00. pr. August 203,50 per September-Oktober 203,00, pr. April-Mai 210,00. Roggen flau, loco 134,00 — 161,00, pr August 157,00, per September-Oktober 156,50, pr. April-Mai 161,00. Rübegen per September Oktober 314,00. Rüböl unverändert, 100 Kilogr. pr. August 66,00, pr. September-Oktober 66 00. Spirita“ matt, loco 57,50, pr. Angust-September 56,60, pr. September- Oktober 54,80, pr. November-Dezember 53,00. Petroleum loco 8,00.
Posen, 13. Augast. (W. T. B.)
Spiritus loco ohne Fass 57,10, pr. August 56,60. pr. September 55,50 pr. Oktober 53,60, pr. November-Dezember 52,30. Matt.
Breslan, 14. August. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 % per August- September 56,00, per September-Oktober 53,50, per April-Mai 52,50. Weizon per August 196,00. Roggen per August 161,00, per September-Oktober 160 00, per Oct.-Nov. 159,00. Rüböl loco per September-Okt. 68,00, per Oktober- November 68,00, per April- Mai 69,00. Zink umsatzlos. Wetter: Schön. 1“
Cönn, 13. August. (W. T. B.)
Getreide markt. Weizen hiesiger loco 20,25, emder lico 20.50, pr. November 22,70, per März 21,25. Roggen loco 14,25, pr. November 15,70. pr. März 16,20, Hafer loco 14.50. Röböl loco 36,00, pr. Cktober 34,30, pr. Mai 34,40. — Pracht- wetter.
Bremen, 13. August. (W. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht) ruhig. Standarad white loco 7.55 bez., pr. September 7,60 bez. und Käufer, pr. Oktober 7,70 bez. und Käufer, pr. November 7,80 bez. und Käufer, pr. Dezember 7,90 bez. und Käufer.
Mamburg, 13. Augast. (W. T. B)
Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, anf Termine flau, pr August 187,00 Br., 186,00 Gd., pr. September-Oktober 190,00 Br., 189,.00 Gd. Roggen loco unverändert, anf Termine matt, pr. August 142,00 Br., 141.00 Gd., pr. Seprember-Oktober 148,00 Br, 147,00 Gd. Haser und Gerste unverändert. Rüböl still. loco 69,00, pr. Oktober 67,00. Spiritus fest, pr. August 47 ½ Br., vr. August-September 47 ½ Br., pr. September- Oktober 46 ¼¾ Br., pr. Oktober-November 44 ¾ Br. Eaftee fest, Umsatz 4000 Sack. Petroleum fest, Standard white loco 7,65 Br., 7,60 Gd., pr. August 7,55 Gd., pr. September-Dezember 7,80 Gd. — Wetter: Schön.
Wien, 13. August. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 11,03 Br., pr. Frübjahr 11,55 Gd, 11,60 Br. Roggen vr. Sep- tember-Oktober 8,25 Gd., 8,30 Br., pr. Frühjahr 8,57 Gd., 8.62 Br. Hafer per Herbst 7,03 Gd., 7.08 Br, pr. Frühjahr 7,42 Gd., 7,47 Br. Mais pr. August-September 6,73 Gd., 6,78 Br.
Pest, 13. August (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco verflaut, pr. EFerbst 10,68 Gd., 10,72 Br., pr. Fruhjahr 11,32 Gd, 11,34 Br. Hafer pr. Herbst 6,67 Gd., 6,70 Br. Maiz vr. Mai-Juni 6,62 G4d., 6,65 Br. Koblraps pr. August-September 16 ½. — Wetter: Schön.
Amsterdam, 13. August. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen auf Termine niedriger, pr. November 283. ERoggen loco und auf Termine niedriger. pr. Oktober 175, pr. März 180. Rüböl loce 40, pr. Herbst 37 ¼.
10,98 Gd.,
Amsterdam, 13. August. (W. T. B.) Bancazinn 56 ½. Antwerpen, 13. August. (W. T. B.)
Feiertags wegen heute kein Petroleummarkt.
London. 13. August. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 9 Weizenladuvngen. — Wetter: Heiss. — Havannazucker Nr. 12 23 nom.
London, 13. Augst. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Fremder Weizen stetig, ruhig, angekommene Ladungen fest, ruhiger. Mehl mitunter ½ sh., Mais ¼ bis ½ sh., Gerste ¼ sh theurer. Hafer zu vollen Preisen gehandelt.
Liverpool, 13. August. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 500 Ballen. Amerikaner fest. Surats stetig. Middl. amerikanische August-Oktober-Lieferung 5116, Oktober-Januar-Lieferung 52 2, Januar-Februar-Lieferung 545⁄14, Februar-März-Lieferung 52²⁄12, Mürz-Apri!-Lieferung 547⁄64, April- Mai-Lieferung 549 ⁄%04 d.
Glasgow, 13. August. (W. T. B.)
Roheisen. Mixed numberz warzants 46 sh. 11 d.
Parisg, 13. August. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. August 25,75, pr. September 26,10, pr. September-Dezember 27,00, pr. Novbr.- Februar 27,50. Mehl 9 Marques ruhig, pr. August 58,00. pr. September 58,75, pr. September-Dezember 59,75, pr. November- Februar 61,00. Spiritus ruhig, pr. August 51,50, pr. September 51,75, pr. September-Dezember 51,50, pr. Januar-April 51,75.
New-Nork, 13. August. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-Nork 10 ½, do. in New-Orleans 9 ¾. Petroleum Standard white in New-York 7 8 Gd., do. in Philadelphia 7 ¼ Gd., rohes Petroleum in New-NYork 6 ¼ do. Pipe line GCertificates 1 D. 08 CG. Mehl 4 D. 25 C. Bother Winterweizen loco 1 D. 19 ½ C., do. pr. August 1 D. 16 ¼ C., do. pr. September 1 D. 17 ¼¾ C., do. pr. Oktober 1 D. 19 C. Mais (New) — D. 62 C. Zucker (Fair refning Muscovades) 6 ⅞. 1 (fair Rio) 9 ½ Schmalz (Wilcoz) 8 ⅞, do. Fairbanks 9, do.
& Brothere 8 ¼. Speck 7 V⅞. Getreidefracht nach Liverpool 3 ½.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner
Schlachtviehmarkt des städtischen Central-vVieh-
hofs vom 13. August 1883. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht).
Rinder. Auftrieb 2548 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg): I. Qualität 124 ℳ, II. Qualität 105 ℳ, III. Qualität 91 ℳ,
IV. Qualität 82 ℳ
Schweine. Auftrieb 5909 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 119 ℳ, Bakony 113 ℳ, Landschweine: a. gute 115 ℳ, b. geringere 107 ℳ, Russen 105 ℳ, Serben — ℳ
Kälber. Auftrieb 1323 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Quäâlität 1,10 ℳ, II. Qualität 0,95 ℳ
Schafe. Auftrieb 23 500 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 1,18 ℳ, II. Qualität 1,00 ℳ, III. Qual. —.
Berlin, 13. August. (Bericht über Provisionen von Gebr. Gause). Butter: Feine Qualitäten in der Preislage von 110 bis 115 ℳ erfrenten sich in der vergangenen Woche guter Nach- frage auf Bedarf und Meinung, dagegen wurden feinere und feinste Qualitäten nur für den täglichen Konsum gekauft. Gleichzeitig zeigten sich für Mittelsorten, soweit die Preise den 10 Sgr.-Aus- stich ausschlossen, schwächeres Interesse. Notirungen: (Dar- unter sind hier gezahlte Preise zu verstehen.) Feine und feinste Mecklenburger, Ostpreussische, Vorpommersche und Priegnitzer Butter I. Qualitäten 115 — 120 ℳ, II. Qual. 110— 115 ℳ, feine Amts- und Pächterbutter 108 — 115 ℳ, Pommersche 95 — 103 ℳ, Preussische, Litthauer 100 — 108 ℳ, Netzbrücher Niede- runger 95 — 100 ℳ, Bayerische Landbutter 98 — 102 ℳ, Schlesische 95 — 105 ℳ, Böhmische, Mährische 90 — 95 ℳ, Galizische 83 — 87 ℳ, Bayerische Schmelzbutter, garantirt rein, 105 ℳ, Margarinbutter 60 — 70 ℳ je nach Qualität. — Schmalz: Es zeigte sich im
Allgemeinen gute Nachfrage für den Artikel, wenngleich Preise weiter zurückgegangen sind. Notirungen: 55 ℳ, Wilcox 54 ℳ, Fairbank 53 ℳ, franco Berlin versteuert 17 % Tara. Hamburger Stadtschmalz in 1 Centner-Gebinden 56 ℳ, Fairbank 54 ½ ℳ — Speck: amerik. verzollt 60 ℳ
Eisenbahn-Einnahmen. Mecklenburgische Friedrich-Franz-Elsenbahn. Im Juli cer. 480 016 ℳ (+ 5197 ℳ), bis ult. Juli cr. 3 038 733 ℳ 2 305 605 ℳ) 8 Lübeck-Büchener, Lübeck-Hamburger und Lübeck-Trave- münder Eisenbahn. Im Juli cr. 404 262 ℳ (+2 31 747 ℳ], seit 1. Jan. 2 259 931 ℳ (+ 39 711 ℳ). Tilsit-Insterburger Eisenbahn. Im Inli cr. 51 944 ℳ (+ 1091 ℳ), bis ult. Juli cr. 347 862 ℳ (+† 35 254 ℳ). Generalversammlungen. 30. August. Altona-Kieler Eisenbahn. Ausserord. Gen.-Vers. zu
Altona.
Wetterbericht vom 14. August 1883, 8 Uhr Morgens. Barometer auf
. 0 Gr. u. d. Mesroes- Stationen. spiogel reduz. in
Millimeter.
764 6 sbbedeckt Aberdeen.. 748 — v““ Christiansund 756 3 heiter Kopenhagen. 761 3 bedeckt Stockholm .. 760 still wolkenlos Haparanda . 759 heiter
Cork, Queens- towuw.. Bro; 759 11“ 758 Hamburg .. 751 Swinemünde. 764 Neufahrwass. 764 wolkig Memel... 761 3 heiter²) Münster.. 760 1 wolkenlos Karlsruhe.. 763 1 wolkenlos Wiesbaden . 763 still wolkenl. ³) München. 766 2 wolkenlos Chemnitz .. 763 2 swolkenlos Berliaa.. .. 764 1 wolkenlos Wien. 766 -ö welkenlos Breslau.. 766 1 wolkenlos
Eo1 765 still wolkenlos
Temperatvr- Wetter. in 0 Celsin
Mullaghmore
748 wolkig Dunst ¹) wolkenlos heiter heiter
1) Seegang mässig. 2²) Nachts Thau. ²⁴) Starker Thau.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland nach Ostpreussen, 3) Mittel europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder- Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.
Uebersicht der Witterung. Das Maximum ist unter langsamer Abnahme seiner Höhe ost- wärts bis Ungarn fortgeschritten, indem die Depression im Nord westen an Ausdehnung und Tiefe gewinnt; indessen beschränkt sich das Regengebiet, ähnlich wie gestern. auf Irland und Schott- land, und hat nur eine geringe Ausbreitung nordostwärts nach Südnorwegen erfahren. Im grösten südlichen Theile von Central europa herrscht nahezu wolkenloses, wärmeres Wetter mit schwachen südlichen Winden. Die Zirruswolken ziehen an der Elbmündung aus West. Deutsche Seewarte.
rraanmann
Theater. Verehelicht: che Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 149. Vorstellung. Satanella. Phantastisches Ballet in 3 Akten und 4 Bildern von Paul Taglioni. Musik von Pugni und P. Hertel. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus: 148. Vorstellung. Don Carlos, Infant von Spanien. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. (Philipp der Zweite: Hr. Plaschke, als Debüt.) Anfang 6 ½ Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 150. Vorstellung. Der Wildschütz, oder: Die Stimme der Natur. Ko⸗ mische Oper in 3 Akten, frei nach Kotzebue. Musik von A. Lortzing. (Fr. Lammert, Frl. Lehmann, Fil. I Hr. Betz, Hr. Ernst, Kr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 149. Vorstellung. Die Bekennt⸗ nisse. Lustspiel in 3 Akten von Bauernfeld. Zum Schluß: Kleine Mißverständnisse. Schwank in 1 Akt, nach dem Englischen von Alexander Bergen.
(Altona). —
Thorn).
Schubert mit Frl. Martha v. Dobschütz (Barotte⸗ witz — Doebern). Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieutenant v. Happe
(Freiberg). — (Crefeld). — Hrn. Lieutenant Erdmann (Breslau). — Eine Tochter: Hrn. Berg⸗Inspektor Carl Schwand (Nicolai). — Hrn. Rechtsanwalt und Notar Dr. Jordan (Rathenow). — Hrn. Bürger⸗ meister Erich Zweigert (Guben). — Hrn. Land⸗ rath Graf v. Schlieffen (Pyritz). — Hrn. Haupt⸗ mann und Compagnie⸗Chef Sasse (Mainz). Gestorben: Hrn. Baumeister R. Krause Tochter Martha (Holzminden). — Hr. Landgerichts⸗Rath Ludwig v. Pestel⸗Dreppenstedt (Bruche bei Melle). — Hrn. Oberst⸗Lieutenant v. Bothmer Sohn Arnim (Münster i. W). — Hrn- Premier⸗Lieute⸗ nant Freiherrn v. Keyserlingk Tochter Adelaide
Hr. Hauptmann d. L. Bruno
Hrn. Landgerichts⸗Rath Ohnsorge Thoma. Hrn. Amtsrichter v. Schuckmann “ [357100
¶[35665] Beschluß.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemäacht.
Offenburg, den 10. August 1883.
Die Gerichtsschreiberei des Gr. Landgerichts.
Bekanntmachug.
Durch Ausschlußurtheil von heuse ist die Obligation vom 18. April 1857 nebst Hypothekenbuchsauszug, woraus für Heinrich Bödeker zu Lohfeld im Grund⸗ buche von Rothenuffeln Vol. JI. Fol. 91 Rubr. III. sub Nr. 1 ein Darlehn von 260 Thlrn. nebst 4 ½ % buchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr Zinsen eingetragen ist, für fraftlos erklärt.
Minden, den 10. August 1883. 1 Königliches Amtsgericht.
Nachdem die Erben des Christoph Bahn und Frau Anna Martha geb. Broll von Reichenbach, vertreren durch den Vormund Martin Bahn das Aufgebot der nachfolgenden Grundstücke der Ge⸗ markung Reichenbach beantragt haben, als:
2 Rth. (Johann Georg! Möller und Fra Catharina Elisabeth, geb. Kaufmann), so werden alle Diejenigen, welche ein Recht an diesen Grundstücken zu haben vermeinen, aufgefor dert, ihre Ansprüche bis spätestens im Termine 24. Oktober 1883, Vormittags 12 Uhr, G anzumelden, widrigenfalls die Aufgebotskläger als Eigenthümer im Grundbuche eingetragen werden und der, welcher die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗
geltend machen kann und er sein Vorzugsrecht gegen⸗ über Denjenigen, deren Rechte angemeldet und dem nächst auch eingetragen sind, verliert.
Lichtenau bei Kassel, den 6. August 1883.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 8. August 1883. (gez.) H. Schlüter, c. Gerichtsschreiber.
[35712]
loco Choice stema
einer 10⸗ bezw. 15tägigen Quarantät 1“ . d
Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Zum 208. Kasseneröffnung 6 Uhr.
Victoria-Fheater. Male: Fran Venus. Anfang 7 Uhr.
Herrn Aug. Wachtel: Czaar und Zimmermann. (Peter Iwanow: Hr. Wachtel) Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens, Großes Doppel⸗Concert unter Leitung der Herren Kapell⸗ meister G. Lehnhardt und G. Roßberg. Anfang 5 ½, der Vorstellung 6 ½ Uhr.
Belle-AHliance-Theater. Mittwoch: Großes Volksfest. Gastspiel der Herren Niedt, Blencke und Meißner. Zum 21. Male: Durchlaucht haben geruht! Im Sommergarten: Doppel⸗Concert, aus⸗ geführt von dem Musikcorps des 3. Garde⸗Regiments zu Fuß, unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Arnold und der Hens ne Auftreten der 4 Sängergesellschaften. Bengalische Beleuchtung und brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Halbe Kassenpreise: I. Parquet 1 ℳ u. s. w. Entrée 50 ₰.
E g Dieselbe Vorstellung. Doppel⸗Concert des Musikcorps des Garde⸗Füsilier⸗Regiments (Kö⸗ niglicher Musikdirektor Hr. Frest) u. s. w.
Freitag: Monstre⸗Concert.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Clara Fromm mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant Richard Fromm en bens. Teemicg. burg). — Frl. Hedwig Hildebrand mit Hrn.
Premier⸗Lieutenant Scholtz (Turkowo— Posen).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[35744] SDeffentliche Zustellung.
Der Fleischermeister Hermann Froehlich zu Okollo, vertreten durch den Rechtsanwalt Fellmann zu Bromberg, klagt gegen die verehelichte Pauline Müller, geborene Bartig, unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung für ein im Jahr 1882 ge⸗ gebenes Darlehn mit dem Antrage auf Verurthei⸗ lung zur Zahlung von 75 ℳ nebst 5 % Verzugs⸗ zinsen seit 1. November 1882 und Erklärung des Urtheils für vorläufig vollstreckbar, und ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bromberg. Abtheilung V., auf den 10. Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
(Unterschrift.)
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [35700] 1
Nr. 4955. Die Sparkasse, Waisen⸗ und Hülfs⸗ kasse Durbach⸗Ebersweier Nesselried, vertreten durch Rechtsanwalt Bumiller in Offenburg, klagt gegen Wilhelm Steinle von Nesselried, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, als den Rechtsnach⸗ folger seines Vaters, des Brunnenmachers Josef Steinle von Nesselried, aus Güterkauf vom Jahre 1879 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung des Restbetrags von 600 ℳ nebst 5 % Zinsen von Martini 1879 bis dahin 1882 mit 99 ℳ 35 ₰ und 5 % Verzugszinsen aus 699 ℳ 35 ₰ von Martini 1882 und ladet den⸗ selben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer Ia. des Gr. Landgerichts zu Offenburg auf
Dienstag, den 18. Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
a. Bl. 10 Nr. 140, auf der Maschke, Acker, 24 a 55 qm, identisch mit Theil von H. 73 ½ = 1 Acker 3 Rth. (Ackermann Heinrich Dippel und Braut Catharina Elisabeth Dilchert) und H. 73 ½ = 1 Acker 3 Rth. (Ackermann Grorge Sippel und Frau Martha Elisabeth, geb. Siemon),
„Bl. 8 Nr. 89, in den Stöcken, Wiese, 41 a 73 am, identisch mit Bl. G. 15 ½ = 8 Acker (Christoph Bahn und Frau) und . 15 ½ = 2 Acker (Kinder des Ackermanns Wilhelm Vaupel),
.Bl. 28 Nr. 122, im Daunebach, Holzung,
1 a 72 qm, Bl. 28 Nr. 123, im Daunebach, Acker, 25 à 22 qmw,
zusammen identisch mit H. 31 = ⅞ Acker 7 Rth. (Ackermann Johann Georg Möller und Frau Catharina Elisabeth, geb. Kaufmann), . Bl. 3 Nr. 64, auf dem krummen Rain, Weide, 5 a 33 qm, Bl. 3 Nr. 65, auf dem krummen Rain, Acker, 19 a 69 qm, Bl. 3 Nr. 66, auf dem krummen Rain, Weide, 2 a 53 qm, Bl. 3 Nr. 88, hinter dem Kittelberge, Acker, 70 aà 18 qm, Bl. 3 Nr. 89, hinter dem Kittelberge, Weide, 7 a 57 qm, Bl. 3 Nr. 42, im vorderen Weißbach, Acker, 9 a 11 qm,
zusammen identisch mit a. Grundstücken des
Christoph Bahn und Frau, b. B. 20 = 1 ⁄16 Acker 5 Rth. (Martin Bahn), c. B. 4 = 11/⁄16 Acker 2 Rth. (Conrad Schnitzer und Frau Martha Elisabeth, geb. Vaupel), d. B. 22/23 = 1 Acker 6 Rtk. (Kinder des Wilhelm
Vaupel), 8 e. Bl. 28 Nr 39, die Holzwiesen, Wiese, 13 a 06 qm, identisch mit M. 13 = 7⁄16 Acker
Auf den Antrag des Landwirths Edo Arnold Janssen zu Osterbur und
des Landwirths Remmer Mammen Becker zu Seriem
behufs Aufgebot der im Grundbuche von der Westeraccumer Voigtei Vol. I. Fol. 2769 und supplem. A. Fol. 234 in der III. Abth. Nr. 15 resp. Nr. 17 eingetragenen 400 Reichsthaler Gold, sowie der im Grundbuche von der Seriemer und Werdumer Voigtei supplem. E. Fol, 139 in der
II. Abth. Nr. 1 und Fol. 145 in der II. Abth.
Nr. 1 eingetragenen 2 Goldgulden erkennt das Königliche Amtsgericht zu Esens durch den Gerichts⸗ assessor Dr. Mewes
für Recht:
Die Inhaber:
I. der auf dem im Grundbuche von der Wester⸗ accumer Voigtei Vol. I. Nr. 5 Fol. 2769 und supplem. A. Nr. 7 a. Fol. 234 verzeichneten Grund⸗ stücke in der III. Abth. unter Nr. 15 resp. Nr. 17 für Tjark Gerdes zu Amkenhausen eingetragenen 400 Reichsthaler Gold, 1
II. der auf dem im Grundbuche von der Seriemer und Werdumer Voigtei supplem. E. Nr. 23 Fol. 139 verzeichneten Grundstücke in der II. Abth. unter Nr. 1 für die verwittwete Bürgermeister Hegeler,
und
Nr. 24 Fol. 144 verzeichneten Grundstücke in der II. Abth. unter Nr. 1 für Rient Ufken Rients eine getragenen 2 Goldgulden, 8
werden mit ihren Ansprüchen auf die angegebenen Posten behufs der Löschung im Grundbuche aus⸗ geschlossen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag⸗ steller zu tragen. G
(gez.) Dr. Mewes. 1 Beglaubigt: 8 H. Schlüter, 8 c. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 1 für das Vierteljahr.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
. für Berlin anßer den Post⸗-Anstalten auch die Exrpe⸗ Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. S Ih w - 8 bb
N
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Abends.
Deutsches Reich.
Es starben an der Cholera in Alexandrien vom Sonn⸗ tag Abend bis Montag Morgen 22 Personen, bis Montag Abend 38. In Kairo starben während derselben Zeit 16 Per⸗
onen; aus den übrigen egyptischen Ortschaften werden 405 Todesfälle gemeldet.
Die englische Regierung ist bemüht, eine allgemeine Besserung der öffentlichen Gesundheitspflege in Egypten anzubahnen und bei der gegenwärtig dort bestehenden Krisis helfend einzugreifen.
„Den englischen Vorschlag, von Indien geschulte englische Aerzte und muhammedanische Cholera⸗Krankenpfleger kommen zu lassen, hat die egyptische Regierung angenommen. Die Abreise des fraglichen Personals ist sofort telegraphisch ange⸗ ordnet worden. Der eingesetzten Commission supérieure extra- ordinaire (vergl. „R.⸗A.“ Nr. 185) ist der englische General⸗ Arzt Hunter als Mitglied beigetreten. 10 andere englische Aerzte, welche in Begleitung desselben in Egypten eingetrofsen sind, haben theils in Alexandrien, theils in Kairo Verwendung gefunden.
„Nachdem am 13. d. M. ein aus Egypten kommendes Schiff mit Smyrna in Verbindung getreten, ist die Stadt für infizirt erklärt und auf die Dauer von 15 Tagen, vom 14. d. M. an gerechnet, vom Verkehr mit dem Lande ab⸗ geschlossen worden. Abgehende Schiffe erhalten unreine Ge⸗ sundheitspässe. Der Gesundheitszustand in Smyrna und Clazomene ist bis jetzt ein guter.
In allen Häfen von Algerien ist für Provenienzen aus Malta, Cypern, Egypten ec. die bisherige siebentägige Quaran⸗ täne auf die Dauer von 10 Tagen erhöht worden.
„Spanien hat die Provenienzen aus Beirut für unrein erklärt. Die betreffenden Schiffe unterliegen in Folge dessen
“
VBekanntmachung.
Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich während der Monate August und September d. J. wie folgt:
A. Nach Föhr (Wyk):
1) von Husum nach Föhr mittels der Dampfschiffe „Wyk⸗ Föhr“ und „Nordsee“ täglich mit Ausnahme der 1
An sämmtlichen Wochentagen, ausschließlich des 16., 27. bis 30. August, 12. bis 15. und 24. bis 29. September ist Wyk bei Benutzung des Eisenbahnzuges 6 Uhr früh aus Hamburg (aus Berlin Hamb. Bhf. 11 Uhr Abends) an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 3 Stunden; die Schiffe werden nur zur Ueberführung von Briefpostsendungen benutzt;
2) über Dagebüll nach Föhr: a. von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 11 Uhr 30 Min. Abends (nach An⸗ kunft des 5 Uhr 55 Min. Nm. aus Hamburg abfahrenden Eisenbahn⸗ zuges — aus Berlin Schles. Bhf. 11 Uhr 38 Min. Vm. über Uelzen —), in Dagebüll 7 Uhr 5 Min. früh;
b. von Tondern über Deezbüll nach Dagebüll Privat⸗Personen⸗ fuhrwerk täglich 12 Uhr 45 Min. Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges — aus Berlin Hamb. Bhf. 11 Uhr Abends —), in Deezbüll 3 Uhr 45 Min. Nm. Die Weiterfahrt von Deezbüll richtet sich nach dem Abgange des Dampfschiffes aus Dagebüll. Von Dagebüll zweimal täglich mittels Dampfschiffes. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 1 Stunden. Die Verbindungen über Dage⸗ büll dienen zur Beförderung von Postsendungen jeder Art.
B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer:
Von Tondern nach Hoyer: a. Personenpost täglich 12 Uhr
40 Min. Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr früh von Sheechg ab⸗ fahrenden Eisenbahnzuges — aus Berlin Hamb. Bhf. 11 Uhr Abends —), in Hoyer 2 Uhr 10 Min. Nm.; 1““ Post mittels Privat⸗Personenfuhrwerks von Tondern täglich J Uhr 30 Min. früh. Dasselbe schließt an die Personenpost von Flensburg an (aus Flensburg 11 Uhr 30 Min. Abends, in Tondern 6 Uhr 50 Min. früh — aus Hamburg 5 Uhr 55 Min. Nm., aus Berlin Schles. Bhf. 11 Uhr 38 Min. Vm. über Uelzen —), Ankunft in Hoyer 9 Uhr 30 Min. Vm.;
c. mittels besonderen Privat⸗Personenf erks von Tondern nach Hoyer an denjenigen Tagen, an welchen das Dampfschiff „Ger⸗ mania“ oder das Dampfschiff „Sylt“, soweit letzteres zur Postbeför⸗ derung benutzt wird, zwischen 8 Uhr 15 Min. und 9 Uhr 30 Min. Vm., sowie zwischen 1 Uhr 15 Min. u. 2 Uhr 10 Min. Nm. von Hoyer nach Sylt abfährt. Der Abgang dieses Personenfuhrwerks richtet sich nach dem Abgange der Schiffe von Hoyer.
Art Hoyer nach Sylt Beförderung von Postsendungen jeder schiff äglich — mit Ausnahme des 28. August — mittels des Dampf⸗ stänstes „Germania“, ferner nur Beförderung von Briespostgegen⸗ 1 Anittels des Dampfschiffes „Sylt“, am 28. und 31. August, Eintrin 24. und 25. September. Der Abgang der Schiffe ist vom Fect eg Fluth abhängig. An den Tagen 18. bis 27. August, 5 12. 17. bis 25. September ist Sylt bei der Abfahrt mit dem eee. 6 Uhr früh aus Hamburg — aus Berlin Hamb. Bhf. 11 Uhr Abends — an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden. Kiel, den 10. August 1883. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. 1 Husadel.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberförster Bock zu Klooschen zum Forstmeister mit dem Range der Regierungs⸗Räthe, und den bisherigen Seminar⸗Direktor Bethe zu Weißenfels zum Regierungs⸗ und Schulrath zu ernennen; sowie „in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Düsseldorf getroffenen Wahl den Rentner Emil Hötte da⸗ selbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Duͤsseldorf für eine sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.
Geeth, betreffend das Staatsschuldbuch. “ Vom 20. Juli 1883. Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Land⸗ tages der Monarchie, was folgt: 9 Schuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe können in Buchschulden des Staats auf den Namen eines bestimmten Gläubigers umgewandelt werden.
König von
Die Umwandlung erfolgt gegen Einlieferung zum Um⸗ laufe brauchbarer Staatsschuldverschreibungen durch Eintra⸗ gung in das bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu führende Staatsschuldbuch.
In demselben sind auch die in dem Schuldverhältnisse ein⸗ tretenden Veränderungen zu vermerken. .
Von dem Staatsschuldbuche ist eine Abschrift zu bilden
und getrennt aufzubewahren. Meber den Inhalt des Staatsschuldbuchs darf nur dem eingetragenen Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern, Be⸗ vollmächtigten und Rechtsnachfolgern von Todeswegen, sowie bezüglich der im §. * unter Nr. 3 und 4 bezeichneten Gläu⸗ biger den zur Revisiyn der Kassen derselben berechtigten öffent⸗ lichen Behörden oder sonstigen Personen, letzteren aber nur, falls ihre Berechtigung zur Kassenrevision durch eine deutsche öffentliche Behörde bescheinigt ist, Auskunft ertheilt werden.
Die Eintragung einer Zuchschuld geschieht auf Antrag des Inhabers und auf den Namen der in dem Antrage als Gläubiger bezeichneten Person.
Als Gläubiger können nur eingetragen werden:
1) einzelne physische Personen,
2) einzelne Handelsfirmen,
3) einzelne eingetragene Genossenschaften, einzelne einge⸗ schriebene Hülfskassen und einzelne juristische Personen, welche im Gebiete des Deutschen Reichs ihren Sitz haben, 1 8 4) einzelne Vermögensmassen, wie Stiftungen, Anstalten, Familienfideikommisse, deren Verwaltung innerhalb des Gebiets des Deutschen Reichs von einer öffentlichen Behörde oder unter deren Aufsicht geführt wird.
„Einem Gläubiger wird nicht mehr als ein Konto im Staatsschuldbuch eröffnet.
Mit der Eintragung erlöschen die Rechte des Inhabers an den eingelieferten Schuldverschreibungen.
Im Uebrigen finden die für die vierprozentige konsolidirte Anleihe geltenden Vorschriften auf die eingetragene Forderung entsprechende Anwendung.
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Eingetragene Forderungen können durch Zuschreibung erhöht, ganz oder theilweise auf andere Konten übertragen und ganz oder theilweise gelöscht werden.
Theilübertragungen und Theillöschungen sind jedoch nur zulässig, sofern die Theilbeträge in Stücken von Schuldver⸗ schreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe dar⸗ stellbar sind.
Im Falle gänzlicher oder theilweiser Löschung der ein⸗ getragenen Forderung erfolgt die Ausreichung von Schuld⸗ verschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe zu gleichem Nennwerthe, zu deren Anfertigung die Hauptverwal⸗ tung der Staatsschulden hierdurch ermächtigt wird.
7. “
Zur Stellung von Anträgen auf Uebertragung eingetra⸗ gener Forderungen auf ein anderes Konto, auf Eintragung und auf Löschung von Vermerken über Veränderungen im Schuldverhältnisse ( §. 2 Absatz 2), sowie auf Ausreichung von Staatsschuldverschreibungen gegen Löschung der eingetragenen Forderung sind nur der eingetragene Gläubiger, seine gesetz⸗ lichen Vertreter und Bevollmächtigten, sowie diejenigen Per⸗ sonen berechtigt, auf welche die eingetragene Forderung von Todeswegen übergegangen ist. Zur Stellung von Anträgen für eine Firma gilt für berechtigt, wer zur Zeichnung der Firma berechtigt ist; zur Stellung von Anträgen für die im §. 4 Nr. 4 gedachten Vermögensmassen die daselbst genannte Behörde oder die von derselben bezeichnete Person.
den Bezug rückständiger Leistungen
Zur Löschung von Vermerken zu Gunsten Dritter bedarf es der Zunimmung derselben mit Ausnahme des im §. 14 gedachten Falles.
Verfügungen über eingetragene Forderungen, wie Ab⸗ tretungen, Verpfändungen erlangen dem Staate gegenüber nur durch die Eintragung Wirksamkeit.
Eine Pfändung oder vorläufige Beschlagnahme der ein⸗ getragenen Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung oder des Arrestes, sowie eine durch eine einstweilige gerichtliche Verfügung angeordnete Beschränkung des eingetragenen Gläu⸗ bigers ist von Amtswegen auf dem Konto zu vermerken, beziehentlich nach erfolgter Beseitigung dieser Anordnungen zu löschen. Wird eine gepfändete Forderung an Zahlungsstatt überwiesen, so ist dieselbe vorbehaltlich der Bestimmung im §. 16 Nr. 2 im Staatsschuldbuche zu übertragen.
Eine Prüfung der Gültigkeit der den Anträgen zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfte findet nicht statt.
Die Eintragungen erfolgen in derselben Reihenfolge, in welcher die auf dasselbe Konto bezüglichen Anträge bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden eingegangen sind.
u §. 9.
Ehefrauen und großjährige Personen unter väterlicher Gewalt werden zu Anträgen ohne Zustimmung des Ehemannes beziehungsweise Vaters zugelassen.
§. 10.
Zum Antrage auf Eintragung einer Forderung, sowie auf gleichzeitigen Vermerk einer Beschränkung des Gläubigers in Bezug auf Kapital oder Zinsen derselben und zur gleich⸗ zeitigen Ertheilung einer Vollmacht genügt schriftliche Form.
In allen anderen Fällen muß der Antrag gerichtlich oder notariell, oder von einem Konsul des Deutschen Reichs auf⸗ genommen oder beglaubigt sein.
Sind seit der Eintragung Aenderungen in der Person des Gläubigers (Verheirathung einer Frau, Aenderung des Gewerbes, Standes, Namens, Wohnorts) eingetreten, so kann verlangt werden, daß die Identität durch eine öffentliche Urkunde dargethan werde.
11.
Der Antrag eines Taubstummen, Blinden, Schreib⸗ unkundigen oder einer der deutschen Sprache nicht mächtigen Person bedarf zu seiner Gültigkeit der für die Verträge solcher Personen vorgeschriebenen Form.
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Rechtsnachfolger von Todeswegen haben sich, sofern ihre Berechtigung auf der gesetzlichen Erbfolge beruht, durch eine Bescheinigung als Erben, sofern dieselbe auf letztwilliger Verfügung beruht, durch eine Bescheinigung darüber auszu⸗ weisen, daß sie über die eingetragene Forderung zu verfügen befugt sind.
Zur Ausstellung der vorgedachten Bescheinigungen ist dasjenige Gericht, bei welchem der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen ordentlichen Gerichtsstand hatte, und sofern der⸗ selbe im Deutschen Reiche einen solchen nicht hatte, derjenige Konsul des Deutschen Reichs, in dessen Amtsbezirk der Erb⸗ lasser zur Zeit seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, falls dem Konsul von dem Reich kanzler die Ermächtigung zur Ausstellung solcher Be⸗ scheinigungen ertheilt ist, und, in Ermangelung eines hiernach zuständigen Konsuls, sowie im Falle der Ablehnung des zu⸗ ständigen deutschen außerpreußischen Gerichts, das Amts⸗ gericht I. in Berlin zuständig.
8. 1.
Mehrere Erben haben zur Stellung von Anträgen und zur Empfangnahme von Schuldverschreibungen eine einzelne Person zum Bevollmächtigten zu bestellen.
Vollmachten, sowie die Genehmigungserklärungen dritter Personen, zu deren Gunsten der eingetragene Gläubiger in Bezug auf die Forderung oder deren Zinserträgnisse durch einen Vermerk im Staatsschuldbuche beschränkt ist, bedürfen zu ihrer Gültigkeit derselben Form, welche für die Anträge vorgeschrieben ist. Zum Widerruf einer Vollmacht genügt schriftliche Form.
Zur Löschung von persönlichen unvererblichen Einschrän⸗ kungen des Gläubigerrechts oder des Verfügungsrechts, welche durch den Tod des Berechtigten erloschen sind, ist nur die Beibringung des Todtenscheines erforderlich; das Recht auf wird hierdurch nicht berührt.
Anträge und Urkunden öffentlicher Behörden bedürfen, wenn sie ordnungsmäßig unterschrieben und untersiegelt sind, keiner Beglaubigung.
Ueber die Eintragung von Forderungen und Vermerken, sowie über die verfügte Auslieferung von Schuldverschreibun⸗ gen an Stelle zur Löschung gelangter Forderungen wird dem Antragsteller und, Falls der Berechtigte ein Anderer ist, auch diesem eine Benachrichtigung ertheilt.
Die Benachrichtigung gilt nicht als eine über die Forde⸗
rung ausgestellte Verschreibung.
“