1883 / 190 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Aug 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Von Amtswegen kann die Löschung eingetragener Forde⸗ rungen und die Hinterlegung der dagegen auszuliefernden Schuldverschreibungen bei der Hinterlegungsstelle in Berlin auf Kosten des Gläubigers erfolgen:

1) wenn die Eintragung von Verpfändungen oder sonsti⸗ gen Verfügungsbeschränkungen beantragt wird;

2) wenn die Forderung ganz oder theilweise im Wege der Zwangsvollstreckung oder des Arrestes gepfändet oder wenn eine einstweilige gerichtliche Verfügung über dieselbe getroffen ist;

3) wenn über das Vermögen des eingetragenen Gläubi⸗ gers der Konkurs eröffnet worden ist;

4) wenn die Zinsen des eingetragenen Kapitals zehn Jahre hinter einander nicht abgehoben worden sind;

5) wenn glaubhaft bekannt geworden ist, daß der Gläu⸗ biger vor länger als zehn Jahren verstorben ist und ein Rechts⸗ nachfolger sich nicht legitimirt hat.

Die hinterlegten Schuldverschreibungen treten in allen rechtlichen Beziehungen an die Stelle der gelöschten Forderung.

Im Falle einer Kündigung der vierprozentigen konsoli⸗ dirten Anleihe sind die eingetragenen Gläubiger schriftlich zu benachrichtigen. Die Wirksamkeit der Kündigung ist jedoch von dieser Benachrichtigung nicht abhängig.

§. 18.

Die Zahlung der Zinsen einer eingetragenen Forderung erfolgt mit rechtlicher Wirkung an denjenigen, welcher am zehnten Tage des dem Fälligkeitstermine der Zinsen voran⸗ gehenden Monats öuu war.

Die Zinsen werden nur innerhalb des Deutschen Reichs gezahlt, und zwar in der Zeit vom vierzehnten Tage vor bis zum achten Tage nach dem Fälligkeitstermine durch eine öͤffentliche Kasse oder mittelst Uebersendung durch die Post oder auf sonstige vom Finanz Minister zu bestimmende Weise auf Gefahr und Kosten des Berechtigten.

Kommt die Sendung als unbestellbar zurück, so unter⸗ bleiben weitere Sendungen, bis der Gläubiger die richtige Adresse angezeigt hat.

Aenderungen in der Person oder der Wohnung des Zinsenempfängers (§. 10 Absatz 3) werden nur berücksichtigt, wenn sie von demselben schriftlich gemeldet werden.

An Gebühren werden erhoben:

1) für die Umwandlung von Staatsschuldverschreibungen in Buchschulden des Staats, sowie für sonstige Eintragungen und Löschungen, jede Einschrift in das Staatsschuldbuch be⸗ sonders gerechnet, 25 von je angefangenen 1000 des Betrages, über den verfügt wird, zusammen mindestens 1 ℳ;

2) für die Ausreichung von Staatsschuldverschreibungen für je angefangene 1000 Kapitalbetrag 50 J, zusammen mindestens 1 Vermerke über Bevollmächtigungen, sowie über Aenderungen in der Person oder der Wohnung des ein⸗ getragenen Berechtigten (§. 10 Absatz 3) sind gebührenfrei.

Die Gebühren werden von dem Antragsteller, soweit nöthig, im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Auch kann die Vorausbezahlung der Gebühren gefordert werden.

An Gebühren für die gerichtliche oder notarielle Beglaubi⸗ gung der Anträge (§. 10 Absatz 2) sind zu erheben:

bei Beträgen bis 2000 ℳ: 1 50 ₰, bei Beträgen über - 3

Anträge auf Eintragung oder Löschung von Forderungen und Vermerken, welche in dem, dem Fälligkeitstermine der Zinsen voraufgehenden Monate eingereicht werden, sind erst nach Ablauf desselben zu erledigen.

§. 23

Die Hauptverwaltung der Staatsschulden ist unbedingt verantwortlich

1) dafür, daß die im Staatsschuldbuche eingetragenen Forderungen und die noch umlaufenden Schuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe zusammen den gesetz⸗ lich festgestellten Betrag der letzteren nicht überschreiten;

2) für die Löschung, Kassation und Aufbewahrung der behufs Eintragung der Forderung eingereichten Staatsschuld⸗ verschreibungen bis zur gänzlichen Vernichtung derselben.

Die Staatsschuldenkommission übt die fortlaufende Kon⸗ trole über diese Geschäfte.

§. 24.

Das Vormundschaftsgericht kann anordnen, daß die Ein⸗ tragung der dem Mündel gehörigen Schuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe auf den Namen des⸗ selben im Staatsschuldbuche beantragt werde.

Die Anordnung findet in den Fällen des §. 60 Absatz 2 der Vormundschaftsordnung nicht statt.

Der Zeitpunkt, mit welchem das gegenwärtige Gesetz in Kraft tritt, wird durch Königliche Verordnung bestimmt.

Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Ge⸗ setzes beauftragt. 1

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 1““

Gegeben Bad Gastein, den 20. Juli 1883.

ö Wilhelm.

von Bismarck. von Puttkamer. Lucius. Friedberg. von Goßler. von Scholz. Graf von Hatzfeldt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Regierungs⸗ und Schulrath Bethe ist der König⸗ lichen Regierung zu Stettin überwiesen worden.

An dem Schullehrer⸗Seminar zu Bütow ist der Leh Nehls als Hülfslehrer angestellt worden. 8

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Forstmeister Bock ist die durch Pensionirung des Forstmeisters Dossow erledigte Forstmeisterstelle Königsberg⸗ Königsberg übertragen und der Oberförster Keßler zu Königs⸗ wiese auf die Oberförsterstelle zu Klooschen im Regierungs⸗ bezirk Königsberg versetzt worden.

„Die Forst⸗Assessoren Stenzel, Kuhk, Schurian und Hildebrandt sind zu Oberförstern ernannt. Dem Ober⸗

22„

förster Stenzel ist die durch Versetzung des Ober

Frömbling erledigte Oberförsterstelle zu Hoeven im Regierungs⸗ bezirk Aachen, dem Oberförster Kuhk die durch 22 des Oberförsters Lamprecht erledigte Oberförsterstelle zu Bremer⸗ vörde in der Provinz Hannover, dem Oberförster Schurian die durch Pensionirung des Oberförsters Vilmar erledigte Oberförsterstelle Batten mit dem Wohnsitz zu Hilders im Re⸗ gierungsbezirk Cassel und dem Oberförster Hildebrandt die durch Versetzung des Oberförsters Schrage erledigte Ober⸗ försterstelle zu Jura im Regierungsbezirk Gumbinnen über⸗ tragen worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗ und Finanz⸗ Minister von Scholz nach Heringsdorf.

Die Nummern 22 und 23 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangen, enthalten unter

Nr. 8945 das Gesetz, betreffend die Ausübung des dem Staate zustehenden Stimmrechts bei dem Antrage auf Aus⸗ dehnung des Unternehmens der Westholsteinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Wesselburen nach Büsum. Vom 19. Juli 1883; unter

Nr. 8946 das Gesetz, betreffend das Staatsschuldbuch. Vom 20. Juli 1883; unter

Nr. 8947 den Allerhöchsten Erlaß vom 13. Juli 1883, betreffend die Entsendung von zwei Deputirten zur kreis⸗ ständischen Versammlung Seitens der Stadt Deutz, und unter

Nr. 8948 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für die Bezirke der Amtsgerichte Bredstedt, Pellworm, Schönberg und Wesselburen und für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Hadersleben, Meldorf

und Schenefeld. Vom 25. Juli 1883.

Berlin, den 15. August 1833. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt Didden. 8

Forst⸗Akademie Eberswalde.

Unterrichtsplan. Wintersemester 1883/84. Anfang der Vorlesungen: Montag, den 15. Oktober 1883.

1. Kursus. Eingetreten Ostern 1883. Prof. Dr. Müttrich: Meteorologie und Klimalehre 1 Std. Rapetitorium in Mathe⸗ matik 2 Std. Forstmeister Runnebaum: Geodäsie 2 Std. Prof. Dr. Remelé: Anorganische Chemie 3 Std. Dr. Ramann: Organische Chemie 1 Std. Prof. Dr. Brefeld: Allgemeine Botanik, Anatomie und Physiologie der Vflanzen 4 Std. Prof. Dr. Altum: Wirbellose Thiere 4 Std. Zoologische Exkursionen. Ober⸗Forstmeister Dr. Danckel⸗ mann: Waldbau 5 Std. Fporstliche Exkursionen. Forst⸗Assessor von Alten: Ueber forstliche Werkzeuge und Maschinen 1 Std. Ober⸗ förster Zeising: Forstliche Exkursionen. Amtsgerichts⸗Rath Raetzell: Civilrecht (Sachenrecht) 2 Std. II. Kursus. Eingetreten Ostern 1882. Prof. Dr. Müttrich: Koordinaten. Grundbegriffe der analytischen Geometrie. Holzmeß⸗ kunde 2 Std. Prof. Dr. Remels: Repetitorium in Chemie, Mineralogie und Geognosie 1 Std. Prof. Dr. Altum: Fischzucht und Präpariren 1 Std. Ober⸗Forstmeister Dr. Danckelmann: Ab⸗ lösung der Waldgrundgerechtigkeiten 1 Std. Forstmeister Bando: Forstbenutzung und Forsttechnologie 3 Std. Forstgeschichte 2 Std. Forstmeister Runnebaum: Waldwegebau 2 Std. Oberförster

eising: Waldwerthrechnung und Rentabilitätslehre 2 Std. Wirth⸗ schaftslehre 2 Std. Amtsgerichts⸗Rath Raetzell: Civilrecht (Sachen⸗

recht) 2 Std.

Schluß des Wintersemesters: Sonnabend, den 29. März 1884. 3 Der Direktor der Forst⸗Akademie: Dr. Danckelmann.

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee. 8

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im aktiven Heere. Bad Gastein, 3. August. v. Aweyde, Gen. Major und Commandeur der 35. Inf. Brig., in gleicher Eigen⸗ schaft zur 36. Inf. Brig. versetzt. Krüger, Oberst und Comman⸗ deur des Inf. Regts. Nr. 112, unter Ernennung zum Commandeur der 31. Inf. Brig., v. Geißler, Oberst, beauftragt mit der Füh rung der 22. Inf. Brig., unter Ernennung zum Commandeur dieser Brigade, Schüßler, Oberst und Commandeur der 8. Feld. Art. Brig., v. Körber, Oberst und Cömmandeur der Garde⸗Feld⸗Art. Brigade, v. Westernhagen, Oberst und Commandeur der 15. Kav. Brig., v. Blanckensee, Oberst und Commandeur der 2. Kav. Brig., v. Wissmann, Oberst, beauftr. mit der Führung der 3. Garde⸗Inf. Brig, unter Ernennung zum Commandeur dieser Brig., v. Behr, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 20, unter Ernennung zum Commandeur der 35. Inf. Brig., v. Garnier, Oberst und Commandeur der 17. Kav. Brig., Lentze, Oberst und Chef des Generalstabes des VI. Armee ⸗Corps, v. Versen, Oberst und Commandeur der 14. Kasvallerie ⸗Brigade, Graf r. Roon, Oberst, beauftr. mit der Führung der 4. Garde⸗ Inf. Brigade, unter Ernennung zum Commandeur dieser Brigade, Sallbach, Oberst und Präses der Art. Prüf. Kommission, von Vogel, Oberst und Kommandant von Karlsruhe, Frhr. Roeder v. Diersburg, Oberst, beauftr. mit der Führ. der 55. Inf. Brig., unter Ernennung zum Commandeur dieser Brig., zu Gen. Majors befördert. Jagemann, Oberst u. Direktor der Gewehr⸗ u. Muni⸗ tionsfabrik in Erfurt, Frhr. v. Hammersteln, Oberst u. Kommand. von Stralsund, Graf v. Pfeil, Oberst und Präses einer Remonte⸗ Ankaufskommission, Graf zu VUsenburg⸗Büdingen⸗ und Phi⸗ lipps⸗Eich, Oberst und Kommandant von Metz, der Charakter als Gen. Major verliehen. v. Thuemen, Major und Eskadr. Chef vom Hus Regt. Nr. 9, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Drag. Regt. Nr. 3 versetzt. v. Heemskerck, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 9, zum Rittm. und Eskadr. Chef befördert. Frhr. v. Reizen⸗ stein Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 21, unter Beförder. zum Pr. Lt., in das Hus. Regt. Nr. 9 versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Bad Gastein, 3. August. Bechstatt, Gen. Major und Commandeur der 36. Inf. Brig., in Genehm. seines Abschiedsgesuches mit Pens., v. Wülcknitz, Gen. Major und Commandeur der 31. Inf. Brig., in Genehm. seines Abschiedsgesuches, mit Pens., zur Disp. gestellt. v. ö. Major und etatsmäß. Stabsoffiz. vom Drag. Regt. Nr. 3, mit Pens. und der Unif. des Hus. Regts. Nr. 3 der Abschied bewilligt.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen. Im aktiven Heere. 8. August. Roos, Pr. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 13, von dem Kommando zu der Art. Prüf. Kommission in Berlin mit dem 1. September d. J. entbunden und zum Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13 versetzt. Splinter, Pr. Lt. im Fuß⸗Art. Bat. Nr. 13, vom 1. September d. J. ab, unter Versetz. zum Feld⸗Art. Fest Nr. 13, zu der Art. Prüf. Kommission in Berlin kommandirt. Mittnacht, außeretatsmäß. Sec. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, zum Art. Offzz. ernannt.

Im Beurlaubtenstande. 8. August. Stähle, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, zum Pr. Lt. befördert

1“

Abschiedsbewilligungen.

Im Beurlaubtenstande. 8. August. Hecht, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. August. Ihre Kaiser⸗

lichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz

und die Kronprinzessin sowie Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Victoria wohnten mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Herzog und der Herzogin von Albany gestern dem Adlerschießen des Ersten Garde⸗Regiments z. F. im Katharinenholz bei.

Nach der im Reichs⸗Eisen bahn⸗Amt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung der auf deutschen Eisenbahnen ausschließlich Bayerns im Monat Juni d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 5 Entgleisungen und 1 Zusammen⸗ stoß auf freier Bahn, 18 Entgleisungen und 19 Zusammen⸗ stöße in Stationen und 137 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kessel⸗Explosionen und andere Betriebs⸗Ereignisse, wobei Personen getödtet oder ver⸗ letzt worden sind).

Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größten⸗ theils durch eigenes Verschulden, 156 Personen verunglückt, sowie 26 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 96 unerheblich beschädigt. Es wurden von den 19 078 681 überhaupt beför⸗ derten Reisenden 1 getödtet, 14 verletzt (davon entfallen 1 Tödtung auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahndirektion Berlin, 7 Verletzungen auf die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen, 3 Verletzungen auf die Württembergischen Staatseisenbahnen und je 1 Verletzung auf die Badischen Staatseisenbahnen und die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahndirektionen Brom⸗ berg, Cöln (linksrheinisch) und Erfurt); von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 15 ge⸗ tödtet und 68 verletzt und bei Nebenbeschäftigungen 1 ge⸗ tödtet, 12 verletzt; von Steuer⸗ ꝛc. Beamten 4 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befind⸗ lichen Bahnbeamten und Arbeiter) 16 getödtet und 17 ver⸗ letzt, sowie bei Selbstmordversuchen 8 Personen getödtet.

Von den sämmtlichen Verunglückungen mit Ausschluß der Selbstmorde entfallen auf:

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal⸗ tung stehende Bahnen (bei zusammen 24 553,61 km Be⸗ triebslänge und 617 697 895 geförderten Achskilometern) 140 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Cöln (rechtsrheinisch) (22), die Badischen Staatseisenbahnen (19), und die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der König⸗ lichen Eisenbahndirektion Bromberg (17); auch verhältniß⸗ mäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achs⸗ kilometer und der im Betriebe gewesenen Längen sind auf den vorgenannten Eisenbahnen die meisten Verunglückungen vorgekommen.

B. Größere Privatbahnen mit je über 150 km Betriebslänge (bei zusammen 4097,51 km Betriebslänge und 64 516 142 geförderten Achskilometern) 5 Fälle, und zwar 3 Fälle auf der Hessischen Ludwigsbahn und je 1 Fall auf der Breslau⸗Schweidnitz Freiburger Eisenbahn und der Rechte Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn.

C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km Betriebslänge (bei zusammen 1439,66 km Betriebs⸗ känge und 8 824 691 geförderten Achskilometern) 3 Fälle und zwar 2 Fälle auf der Marienburg⸗Mlawkaer und 1 Fall auf der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn.

Bayern. München, 14. August. (W. T. B.) Das Kultus⸗Ministerium hat zwei hiesige Simultan⸗ schulen in konfessionell⸗katholische umgewandelt.

Mecklenburg. Schwerin, 14. August. (Meckl. Anz.) Die Großherzogin Marie wird mit ihren Kindern heute Abend von Frankenhausen hier wieder eintreffen. Die Großherzogin Alexandrine beabsichtigt, morgen vom Heiligendamm hierher zurückzukehren.

Oldenburg. Oldenburg, 13. August. (Hann. C.) Der Großherzogliche Hof hat sich zu längerem Aufent⸗ halt nach Schloß Güldenstein im Fürstenthum Lübeck begeben. Zur Lutherfeier wird das Oratorium unseres Lands⸗ mannes Ludwig Meinardus zur Aufführung gelangen; auch ist im Theater die Aufführung eines dramatischen Werkes „Luther“ in Aussicht genommen.

Reuß j. L. Gera, 14. August. (Thür. Corr.) Die Neuwahlen zum Landtage des Fürstenthums finden im Laufe des Herbstes statt. Demnächst wird mit 2 legung der Wahllisten begonnen.

Oesterreich Ungarn. Wien, 13. August. (Prag. Abdbl.) Der Kaiser trifft am Sonntag in Wien ein.

Gestern Abend ist hier keine Ruhestörung vor⸗ gekommen. In Pest attakirte gestern Abend, laut Meldung der „Presse“, ein Arbeiterhaufe in der Neupester Straße den Laden eines Bäckers. Als die Polizei intervenirte, fielen aus der Menge drei Schüsse. Der Haufe schlug viele Fenster ein. Zwei Compagnien Militär eilten auf den Schauplatz und umzingelten die Menge. Es wurden 42 Ver⸗ haftungen vorgenommen. In den übrigen Stadttheilen ist heute Alles ruhig geblieben.

Belgien. Brüssel, 14. August. (W. T. B.) Die Repräsentantenkammer hat die Wahlreform⸗Vor⸗ lage im Ganzen mit 62 gegen 41 Stimmen angenommen. Zwei Deputirte enthielten sich der Abstimmung.

Großbritannien und Irland. London, 14. August. (W. T. B.) Das Unterhaus hat die Bill, betreffend die Reduktion der Staatsschuld, in dritter Lesung an⸗ genommen.

(Allg. Corr.) Ueber die Lage der Dinge in Tongking geht dem „Standard“ aus Hanoi unterm 5. August die folgende Meldung zu:

Die schwarze Flagge dringt beständig weiter vorwärts, und ihre

Vorposten sind jetzt von der Citadelle aus sichtbar. In Nam Dinh hat der Gegner gleichfalls die Feindseligkeiten wieder aufgenommen, und zwischen der kleinen französischen Besatzug und der schwarzen Flagge werden täglich Schüsse gewechselt. Verstärkungen werden dahin von Hanoi aus bheute abgesandt, und man hofft, daß der Kommandant mit Hülfe derselben im Stande sein werde, seine Angreifer entsprechend abzuweisen. Die sechs Flußkanonenböte, welche hier vor Anker liegen, werden mit Eisenplatten beschlagen, um die Kessel zu sichern. Alles weist darauf hin, daß man einen harten Kampf erwartet, und die französischen Offiziere scheinen sich der Schwierigkeiten des Feldzugs vollkommen bewußt zu sein. Einige schwere Feld⸗ geschütze sind von Frankreich angekommen, dieselben sind jedoch so gut wie nutzlos, da hier weder Pferde noch Maulesel zur Bespannung zu haben sind. Die Franzosen sind dadurch in ihren Vorkehrungen zur Vertheidigung sehr behindert. Die Stadt Hanoi liegt beinahe ganz in Ruinen und ist von der Bevölkerung verlassen worden. Kleine Gruppen der Eingeborenen kehren jedoch täglich zurück. Die schwarze Flagge verhindert jede Zufuhr von Lebensmitteln und hat den Verkehr zwischen der Stadt und der Citadelle mit dem flachen Lande ganz abgeschnitten. Es ist aller Grund vorhanden, anzunehmen, daß der Vizekönig von YBünnan, dessen Feindschaft gegen alle Fremden notorisch ist, der schwarzen Flagge alle erdenkliche Unterstützung zu Theil werden läßt. Es heißt hier, daß in Sontay viele Chinesen angekommen seien; es beruht dies jedoch, gleich allen Schätzungen der Stärke des Fein⸗ des, auf bloßen Vermuthungen, da die Franzosen keine berittene Mann⸗ schaft, und bei der Unmöglichkeit, zu rekognosziren, keine Macht haben, sichere und zuverlässige Nachrichten zu erlangen. Die Regierung in Peking hat beschlossen, demnächst einen Spezialbotschafter an Bord eines chinesischen Kriegsschiffes nach Hué zu entsenden, um Namens des chinesischen Kaisers die Investitur des Königs von Annam vorzu⸗ nehmen. Die französische Regierung wird den Vollzug dieser For⸗ malität ohne alle Einsprache geschehen lassen. und dem Admiral Magyer sind diesbezügliche Weisungen zugegangen.

Frankreich. Paris, 13. August. (Fr. Corr.) Der Contre⸗Admiral Galiber, welcher den Admiral Pierre auf Madagaskar ersetzen soll, wird mit dem nächsten Packetboot nach seinem neuen Bestimmungsorte abgehen. Es heißt, er hätte den Auftrag, im Innern der Insel einen Er⸗ oberungszug auszuführen.

Der neue Marine⸗Minister, Vize⸗Admiral Pey⸗ ron, ist damit einverstanden, daß die Kolonien sich von dem Marine⸗Ministerium ablösen und dem Handels⸗ Ministerium zugetheilt werden, in dessen Rahmen sie besser passen würden. Bei den schwebenden Händeln in Tongking und Madagaskar hätte der Marine⸗Minister über Anderes zu wachen als über die Interessen der dort ansässigen Kaufleute und die Führung der Konsulate. 1

Die birmanische Gesandtschaft, welche nach einer längeren Quarantäne in Marseille eben erst hier eingetroffen ist, wurde heute Nachmittag von dem Minister des Aeußern mit dem üblichen Ceremoniell empfangen.

14. August. (W. T. B.) Der belgische Jour⸗ nalist Boland, welcher zugesagt hatte, heute den Delegirten der Deputirtenkammer die Namen der beiden Deputirten der republikanischen Gruppen anzugeben, welchen er 16 000 Fr. zur Förderung eines Finanzgeschäfts gegeben haben will, ist nicht erschienen, sondern hat vielmehr den Delegirten schriftlich mitgetheilt, daß er es ablehne, jene Deputirten namhaft zu machen.

Spanien. Madrid, 14. August. (W. T. B.) Der König empfing heute eine große Anzahl von Senatoren und Deputirten, welche gekommen waren, ihn ihrer treuen Ergebenheit zu versichern. Vormittags fand ein Minister⸗ rath statt; in Folge der dabei stattgehabten Erörterungen hätte, wie es heißt, der Kriegs⸗Minister die Absicht aus⸗ gesprochen, zu demissioniren.

14. August. (W. T. B.) Die Ruhe ist überall in Spanien wieder hergestellt.

Italien. Rom, 14. August. (W. T. B.) Der fran⸗ zösische Botschafter beim Vatikan begiebt sich morgen nach Paris und wird, dem „Moniteur de Rome“ zufolge, in etwa 10 Tagen hierher zurückkehren.

Afrika. Egypten. Kairo, 14. August. (W. T. B.) Die Regierung hat behufs Ueberwachung des Stei⸗ gens des Nils in Unter⸗Egypten und um im Falle von Ueberschwemmungen rechtzeitig die erforderlichen Vorsichts⸗ maßregeln treffen zu können, 2 der eingeborenen Bevölke⸗ rung entnommene Inspektoren eingesetzt.

Alexandrien, 14. August. (W. T. B.) Nach einer ministeriellen Verfügung müssen die Pilger, welche sich nach Mekka begeben wollen, wegen der Cholera die Reise dorthin zu Lande machen. 8

Zeitungsstimmen.

Das gestrige „Deutsche Tageblatt“ bringt einen Leitartikel, in dem wir Folgendes lesen:

Der deutsch⸗spanische Handelsvertrag steht noch immer im Brenn⸗ punkt der politischen Tagesdiskussion. Die provisorische Inkraft⸗ setzung derjenigen Bestimmungen, welche einer unbedingten Zu⸗ stimmung des Parlaments gewiß sind, hat, wie vorauszusehen, die Entrüstung unserer Liberalen hervorgerufen, welche in Aussicht stellen, daß der Reichstag über diese „Ignorirung seiner bfrtesenge nastgen Rechte“ streng zu Gericht sitzen werde. Nun, die Regierung wird sich über diese Tiraden um so eher zu trösten wissen, als sie, wie kaum zu lengnen versucht wird, den mate⸗ riellen Interessen Deutschlands auf die von ihr gewählte Art un⸗ streitig am besten entsprochen hat. Daß die Einherufung des Reichstags ernstlich und lange erörtert ist, beweist wohl am besten, daß sich dieselbe als mit den konkreten Verhält⸗ nissen kaum zu vereinbaren erwiesen hat Wohl aber wird es kaum anzuzweifeln sein, daß eine Beschlußfähigkeit eines in der jetzigen Zeit einberufenen Reichstags kaum, wenigstens nicht sofort, vorhanden sein würde. Ebenso steht fest, daß unter diesen Verhältnissen das Inkrafttreten der Vertragserleichterungen durch solche Maßregel endlos verschleppt worden wäre, wodurch sich die ohnehin schon geschädigten Beziehungen Deutschlands zu Spanien erheblich benachtheiligt sehen würden. 28

Für jedweden Unparteiischen wird nun eine Petition der Ham⸗ burger Spiritusinteressenten (wohlverstanden nur dieser, denn die Handelskammer hat sich jedenfalls mit den Spritraffineuren weder identifiziren wollen, noch können) den Beweis liefern, daß die ganze Spritklausel, an welcher alle liberalen Hebel angesetzt werden, gar nicht des Aufhebens werth ist, welches davon gemacht wird, wie sie andererseits klar legt, wie beflissen diese Inter⸗ essenten sich zeigen, alle diejenigen verwerflichen Verdächtigungen der libe⸗ ralen Presse zu verwerthen, welche die Aufnahme der Spritklausel als eine perfide Bemäntelung deutsch⸗agrarischer Gelüste hinzustellen sich bestre⸗ ben. Im Eingang erkennt die Petition unumwunden an, daß der Abschluß des Handelsvertrags im Allgemeinen ein erfreuliches Ereigniß sei, sucht

alsdann nachzuweisen, daß russischer Rohspiritus (denn um solchen kann

es sich einzig handeln, da die Quantitäten des in Hamburg ver⸗ arbeiteten schwedischen Sprits minim sind) durch die Rektifikation deutsches Fabrikat werde, was bereits von sachkundiger Seite mit Erfolg zurückgewiesen ist, da es sich hierbei lediglich um eine Ver⸗ edelung, nicht aber um eine selbständige Fabrikationsweise handelt, und führt alsdann aus, daß russischer Spiritus nur in Gemeinschaft mit deutschem verarbeitet sei, und zwar in dem Verhältniß, daß bei⸗ spielsweise nach Hamburg betragen hat die Total⸗Einfuhr von 1877 bis 1882:

hl 1b

Russischer Spiritus 993 866 88 563 890

Deutscher Spiritus 2 578 370 111 476 650

Wenn nun weiter ausgeführt wird, daß der Bezug und die Ver⸗

arbeitung deutschen Spiritus' nur durch die Mitverarbeitung des billigeren russischen möglich war, so erhellt daraus, daß einestheils die russische Waare der deutschen unterwerthig sein muß, sonst würde der Hamburger Spritfabrikuant sicherlich das letztere theure Material überhaupt nicht verwendet haben, zweitens aber, daß die Hamburger Raffineure den zollvereinsländischen Konkurrenten durch die Handelsvertragsbestimmunz nicht untergeordnet, sondern nur gleich⸗ gestellt werden. Wenn nun die Petition mit der Wahrscheinlichkeit droht, daß dieser Ausgleich der Konkurrenzbedingungen nur dazu führen würde, daß in der Umgebung Hamburgs neue Brennereien entstehen dürften, so wird uns diese Drohung sehr kalt lassen, denn es ist kein Grund vorhanden, warum solche Brennereien nicht schon jetzt entstanden sein sollten, sobald ein Betrieb derselben unter günsti⸗ gen Bedingungen möglich ist....

Unter der Ueherschrift: „Die Erfolge der neuen Wirthschaftspolitik und die Handelskammern“ äußert sich die „Deutsche volkswirthschaftliche Correspondenz“, wie folgt:

Die Freihandelspresse hat bis jetzt die bekannte, aber nichts weniger als lobenswerthe Taktik befolgt, ihre Gegner dadurch zu widerlegen, daß sie die Erwartungen, welche von denselben seinerzeit an die Reform des Zolltarifs geknüpft worden sind, ins Maß⸗ lose übertrieb. Allein wir haben niemals behauptet, daß die Schutzzölle binnen Jahresfrist ie wirthschaftliche Wie⸗ dergeburt Deutschlands hervorzaubern würden, ebensowenig haben wir es unternommen zu sagen, daß, sobald nur die neuen Zölle in Kraft sein würden, die Krrisis, welche so lange auf Handel und Ge⸗ werbe lastete, sofort behoben sein werde, daß die Arbeiter hohen Lohn, die Unternehmer reichen Gewinn, die Konsumenten billiges Brot und gute und billige Waare erhalten würden: kurz, wir haben den Schutzzoll nicht als ein Zaubermittel hingestellt, sondern sachlich und ruhig nachgewiesen, daß derselbe durch die Abwehr der ausländischen Kon⸗ kurrenz vorzugsweise geeignet sei, eine Gesundung unserer mißlichen wirthschaftlichen Verhältnisse anzubahnen.

Diese Behauptung ist durch die Thatsachen bis jetzt vollauf be⸗ stätigt worden. Die Besserung der Absatzverhältnisse hat sich in allen Industriezweigen mehr und mehr angebahnt, die Vollbeschäftigung der vorhandenen Arbeitskräfte ist wieder eingetreten, und auch Lohn⸗ erhöhungen sind, wenn auch noch nicht allgemein, erzielt worden.

Zahlreiche Handelskammern konstatiren dies in ihren neuesten Berichten. Das objektive Urtheil giebt bei ihnen ohne Weiteres die günstige Einwirkung der Schutzzölle zu und bestätigt die Wahrneh⸗ mung, daß das Mißverhältniß der Produktion zum Absatz auf dem inneren Markte die Hauptursache unserer wirthschaftlichen Kalami⸗ täten gewesen ist, während die freihändlerischen Handelskammern sich drehen und wenden, um alle möglichen Gründe für die Besserung der wirthschaftlichen Lage hervorzusuchen und nur der neuen Wirthschaftspolitik diese Einwirkung nicht zuzu⸗ gestehen, wobei sie oftmals in direkte Widersprüche gerathen, so⸗ bald sie die Wirkungen der Schutzzölle auf die Industrie im Aus⸗ lande darstellen wollen. Nach der Meinung eines richtigen Frei⸗ händlers ist die Wirkung von Schutzzöllen auf die Industrie entweder nichtig oder aber sogar schädlich. Dies wird für das Inland auf alle mögliche Art zu beweisen gesucht; wo es sich dagegen um das Ausland handelt, da sind die Schutzzölle gewöhnlich von so groß⸗ artiger Wirkung, daß unser garzer Export nach dem betreffenden Auslande durch dieselben vernichter oder doch zum mindesten auf das Aeußerste gefährdet wird.

Auf einem solchen Standpunkte steht die Handelskammer zu Leipzig, und die Vorsteher der Kauemannschaft zu Königsberg i. Pr. huldigen diesen Prinzipien mit großer Wärme. Erstere befürchtet offenbar, man könnte zu ihrem Vortheile vielleicht annehmen, daß durch die vielen offen zu Tage liegenden Beweise für die Zweck⸗ mäßigkeit der neuen Wirthschaftspolitik ihr bisheriger Standpunkt jetzt endlich beeinflußt worden sein könnte, deshalb fügt sie vorsorg⸗ lich der kurzen Einleitung zu ihrem neuesten Jahresbericht für das Jahr 1882 den Satz hinzu: „Daß unsere grundsätzliche Stellung gegenüber der jetzt herrschenden Wirthschaftspolitik sich nicht geändert hat, erwähnen wir nur, damit nicht aus unserem Schweigen das Gegentheil geschlossen werde.“ Auch die Vorsteher der Kaufmann⸗ schaft zu Königsberg betonen in ihrem neuesten Jahresbericht für das Jahr 1882, daß sie ihre Ansichten über die neue deutsche Wirthschaftspolitik nicht geändert haben; gleichzeitig ge⸗ stehen sie aber zu, die deutsche Industrie führe mit Recht Klage darüber, daß durch den am 1. Juli 1882 in Kraft getretenen modifizirten russischen Zolltarif ihr Export nach einem so wichtigen Absatzgebiete, wie Rußland es darstellt, abermals erschwert sei. Auch für Königsberg sei die Erhöhung der russischen Einfuhrzölle nicht gleichgültig, obgleich dort der Handel mit Industrie⸗Erzeugnissen keine so große Rolle spiele wie derjenige mit Rohprodukten und Konsum⸗ tibilien; ein bis dahin recht lebhaftes Geschäft mit rohen Häuten von Königsberg nach Rußland habe sofort aufgehört, als der neue russische Tarif diese bisher zollfreie Waare mit einem Eingangszoll von 50 Kopeken pro Pud belegt habe!

Das ist also die Taktik der freihändlerischen Handelskammern, welche jedoch, wie wir zugestehen müssen, in den jetzt eingehenden Berichten über das Jahr 1882 im Allgemeinen doch wesentlich weniger schon sich breit macht, als dies noch in den vorjährigen Berichten der Fall war; und wir sind überzeugt, daß auf Grund der immer mehr zunehmenden allgemeinen Besserung der Verhältnisse in den nächsten Jahren nur noch vereinzelte Klagen über die Wirkung der neuen Zoll⸗ politik sich hervorwagen werden.

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 43. Inhalt: Verfügungen: Vom 7. August 1883: Eröffnung der Eisenbahnstrecken Graudenz Marienburg und Culm— Kornatowo. Vom 8. August 1883: Eröffnung der Eisenbahnstrecke Konitz (Westpreußen) —Laskowitz (Westpreußen). Vom 10. August 1883: Eröffnung der Eisenbahn⸗ strecke Allenstein —- Mohrungen.

Statistische Nachrichten.

Wenn man die Volkszahl des Deutschen Reichs nach den vorläufigen Ergebnissen der Berufszählung, welche das Kaiserliche Statistische Amt in mehreren seiner Monatshefte bereits veröffentlicht hat, mit der bei der vorigen Volkszählung ermittelten vergleicht, so ergiebt sich: J““

am 5. Juni 18822 45 222 050v, 1

am 1. Dezember 1880 45 234 06ith1)0) danach eine Differenz von 12 011 zu Ungunsten der neueren Zählung. Es wäre ein Fehler, hieraus auf eine wirkliche Abnahme der Be⸗ völkerung oder auf Ungenauigkeit einer der beiden Zählungen zu schließen. Vielmehr ist das Zurückbleiben der „Berufsbevölkerung“ vom 5. Juni 1882 gegen die 1 ½ Jahr früher ermittelte Volkszahl aus einer Reihe von Urfachen ganz wohl zu erklären.

Beide Zählungen verfolgten ganz verschiedene Zwecke und die zu ermittelnde Bevölkerung wurde daher nicht in der gleichen Weise begrenzt. Durch die gewöhnlichen Volkszählungen, wie die von 1880, wurde die ortsanwesende Bevölkerung ermittelt, während nach den für die Berufszählung getroffenen Bestimmungen die „Berufs⸗ bevölkerung“, wenn wir diese Kombination so bezeichnen dürfen, sich weder mit dieser noch mit der sogenannten „Wohnbevölkerung“ deckt. Auf Reisen u. s. w. befindliche Personen wurden nicht an ihrem Aufenthaltsorte, sondern an ihrem Wohnorte, solche Personen dagegen, die zum Zwecke der Ausübung ihres gewöhnlichen Berufs für längere Zeit einen Aufenthalt außerhalb ihres Wohnorts ge⸗ nommen hatten, nicht an diesem, sondern an ihrem Arbeits⸗ orte gezählt. Beispielsweise sind 12 000 dem Fürstenthum Lippe angehörige Ziegler (10 % seiner Bevölkerung) nicht dort, son⸗ dern an ihren im Reiche und außerhalb zerstreuten Arbeitsorten ge⸗ zählt. Da im Sommer mehr Deutsche außerhalb des Reichs, als Fremde im Reiche sich Arbeit suchen, so muß die Berufsbevölkerung von vornherein kleiner ausfallen, als die im Winter gezählte „orts⸗ anwesende“. Es sind also von vornherein bei beiden Zählungen andere Kombinationen ins Auge gefaßt, und die Bevölkerungszahlen lassen sich nicht ohne Weiteres mit einander vergleichen. Nun ist in Betracht zu ziehen, daß die Volkszählung des Jahres 1880 in den Winter fiel, in welchem die Seßhaftigkeit der Bevölkerung eine größere als im Sommer ist, wäh⸗ rend man durch, in der Berufsausübung selbst liegende Gründe veranlaßt war, für die Berufszählung den Sommertermin zu wählen. Bei dieser sind naturgemäß mehr Personen der Zählung entgangen, vorzugsweise solche, die im Sommer keinen festen Wohn-⸗ sitz haben. Die Zahl dieser Vagabondirenden zu ermitteln, wäre zwar interessant, aber die Berufszählung ihretwegen in den Winter zu verlegen ging doch nicht an. Da bei dieser der Nachdruck auf die genaue Angabe von Haupt⸗ und Nebenberuf und Berufsstellung ge⸗ legt wurde, mag auf die Nachweisung der Berufslosen und insbe⸗ sondere der Kinder hier und da weniger Aufmerksamkeit verwandt worden sein; das hat der Erreichung der Hauptaufgabe der Berufs⸗ zäh'ung keinen Abbruch gethan

Ferner ist zu erwägen, daß in dem Zeitraum seit der letzten Volkszählung der Bevölkerungszuwachs in außergewöhnlichem Grade gehemmt worden ist durch die starke Auswanderung im Jahre 1881 und in den ersten 5 Monaten des Jahres 1882 sind nachweislich über 250 000 Personen mehr ausgewandert als nach dem Durch⸗ schnitte der vorhergehenden 5 Jahre und daß die natürliche Be⸗ völkerungszunahme auch an sich schwächer war als früher, indem im Jahre 1881 die Geburtenzahl bei vergleichsweise vielen Sterbefällen ungewähnlich gering war. Es wurden im genannten Jahre über 48 000 Kinder weniger lebend geboren und starben dagegen 4000 Personen mehr als nach dem Durchschnitte der vorhergehenden 5 Jahre.

Diese Erwägungen zeigen, daß diejenigen von einer falschen Vor aussetzung ausgehen, welche aus der vergleichsweise kleinen Volkszah der Berufszählung Mißtrauen gegen deren Ergebnisse schöpfen zu müssen glauben. Vielmehr liegt kein Grund vor, diese letzte Zählung für weniger zuverlässig zu halten als die vorhergehenden Volks⸗ zählungen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Verlags⸗Buchhandlung von J. J. Weber in Leipzig ha soeben wiederum einen jener „Katechismen“ erscheinen lassen, die sich in den verschiedenen Fachkreisen, für die sie bestimmt sind, wohlver⸗ dienten Beifalls erfreuen. Diesmal ist es ein „Katechis mus de Registratur⸗ und Archivkunde, Handbuch für das Registratur und Archivwesen bei den Reichs⸗, Staats⸗, Hof⸗, Kirchen⸗, Schul und Gemeindebehörden, den Rechtsanwälten u. s. w. sowie bei de Staatsarchiven“, von Georg Holtzinger, Ministerialsekretär und Regi⸗ straturvorstand im Großherzoglich oldenburgischen Staats⸗Ministerium, mit Beiträgen von Dr. Friedr. Leist, Accessist am Königl. allgem Reichs⸗Archiv in München (Preis in eleg. Orig.⸗Einband 3 ℳ) Der Verfasser ist durch eine mehr als 25 jährige Amtsthätigkei mit dem Gegenstande durchaus und nach jeder Richtung vertraut. E bietet in dem Handbuch nicht nur den Registraturbeamten der Reichs und Staatsbehörden, sondern auch den Beamten der Kirchen⸗ Schul⸗ und Gemeindebehörden und allen eine Registratur führenden Einzelbeamten einen willkommenen Führer. Auch Private dürften für die Ordnung ihrer Sammlungen darin die erwünschte Anleitung finden. Der erste Theil handelt von dem Registratur⸗ und Archivwesen be den Behörden und giebt zunächst einen geschichtlichen Rückblick auf die Entstehung der Archive. Dann folgen in besonderen Abschnitten die Anweisungen über: die Organisation und innere Einrichtung de Registraturen, die Akten und deren Behandlung, die äußere Einrich tung der Registraturen, die Registraturen der Gerichtsbehör den und Beamten, sonstige Registraturen, die besondere Pflichten der Registraturbeamten bei den Staats⸗ und Reichs behörden und die Kontrole über dieselben, und endlich übe die Bibliotheken der Behörden und deren Einrichtung Der zweite Theil beschäftigt sich sodann, unter wesentlicher Mit wirkung des durch seinen „Katechismus der Urkundenlehre“ vortheil haft bekannt gewordenen Dr. Friedrich Leist, mit dem Staatsarchiv wesen. In der Einleitung wird zuvörderst Entstehung und Entwickelung der Archive dargelegt. Die einzelnen Abschnitte geben dann Aus kunft über Zweck und Aufgabe, Organisation und innere Einrichtun der Archive, ferner über die Urkunden, die archivalischen Akten und ihre Behandlung, die Geschäftsregistraturen der Staats archive, ihre äußere Einrichtung, die Erfordernisse und Amts pflichten der Archivbeamten und ihre Berufsthätigkeit. Ein Anhang endlich enthält eine große Anzahl von instruktiven Schematen und Formularen zur Verdeutlichung des vorher Gesagten, so u. a.: Organisationsplan und Eintheilung der Ministerien und Centralbehörden in den Staaten des Deutschen Reichs, den Regi straturplan eines Staats⸗Ministeriums und der Departements des⸗ selben, Schemata für Repertorien, Journale ꝛc., Formulare für ge⸗ richtliche Registraturen ꝛc. Auch dieser neueste Katechismus ist (im Format eines handlichen Taschenbuchs) so elegant ausgestattet wie seine Vorgänger. 1

Die in Lieferungen erscheinende Geschichte der deutsche Literatur von Prof. Dr. Wilhelm Scherer (Berlin, Weid⸗ mannsche Buchhandlung) näbert sich ihrem Abschluß. Das kürzlich ausgegebene vorletzte Heft führte die geistvolle Schilderung des gol denen Zeitalters der deutschen Dichtung, welche die prägnante Ueber⸗ schrift „Weimar“ trägt, ihrem Ende zu und begann darauf die Aera der Romantik mit der Darlegung des Aufschwungs der Wissenschaften zu Anfang unseres Jahrhunderts. Das Schlußheft des Werks soll in

Bälde folgen. 1 Hewerbe und Handel.

New⸗York, 13. August. (W. T. B.) Weizenverschi fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver einigten Staaten nach Großbritannien 97 000, do. nach Frank reich 50 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 42 000, do von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 40000 Qrtrs

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 14. August. (W. T. B.) Der Dampfer des Nord deutschen Lloyd „Donau“' ist heute Mittag 1 Uhr in Southampto und der Dampfer ‚Hohenzollern“ derselben Gesellschaft um dieselbe Zeit in New⸗York eingetroffen. 1

Hamburg, 14. August. (W. T. B.) Der Postdampfer „Rhätia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat beute Mittag 1 Uhr, von New⸗York kom⸗ mend, Kap Lizard passirt.

Hamburg, 15. August. (W. T. B.) Der Post dampfer „Bavaria“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt Aktiengesellschaft ist am 14. d. M., von Hamburg kommend, in San Thomas angekommen. G