1883 / 203 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Aug 1883 18:00:01 GMT) scan diff

August-September —, per September-Oktober u. Oktober-November

25,25 Br., 25 bez., per November-Dezember —.

8 Trockene Kartoffelstärke pr. 100 Kg. brutte incl. Sach, loco —, Termine weichend. Gek. Ctr. Loco 25,75 Br., per diesen

Monat —,—, per August-September —, per September-Okto-

ber 25,25 Br., 25 bez., per Oktober-November —, per Novem-

ber-Dezember —, per Dezember-Januar —.

Feuchte Kartofelstärke pr. 100 Kg. brutto inel. Sach Ter- mine —. Gekündigt Ctr. Loco —, per diesen Monat —, per Oktober-November —, per Nov.-Dez. u. Dez.-Jan. bez.

Oelsaaten per 100 Kg. Gek. —, Winterraps ℳ, Winter. Raps —, Winterrübsen —, Sommerrübsen

Rhböl per 100 Kg. Termine höher. Gek. m. PF. Crr. Kündigpr. Loco mit Fass ℳ, ohne Fass ℳ. per diesen Monat 68 ℳ, per August-Seprember —, per September- Oktober 66,4 66,6 bez., per Oktober-November und per No- vember-Dezember 66,4 66,5 bez., per April-Mai 67,3 67,6 67,5 bez.

Leinöl per 10 Kilogr. loco mit Fass —, Lieferung —.

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Fass in Posten v. 100 Ctr. Termine matt. Gek. Ctr. Loco ℳ, per diesen Monat 24,7 ℳ, per September-Oktober 23,6 23,5 bez., per Oktober-November 24 ℳ, per November- Dezember 24,4 ℳ, per April-Mai 1884 —.

Spiritus per 100 Liter, à 100 % = 10 000 %. Termine still. Gekündigt Liter. Kündigungspreis Loco mit Faes —, per diesen Monat und per August-September 57 57,9 57 bez., per September-Oktober 54 5 54,4 54,5 bez., per Oktober-November 53,2 bez., per November-Dezember 52,1 52,2 bez., per April-Mai 53,3 53,2 53,3 bez.

Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass 57 56,8 56,9 bez.

Weizenmehl No. 00 29,25 26,75. No 0 26,50 25,00. No. 0 u. 1 23,75 22,00. Roggenmehl No. 0 23,75 22,25, No. 0 u. 1 21,75 20,75 per 100 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.

Berichtigung Gestern: Roggen loco 145 163 nach Qual., inländ. feiner 160,5 ab Bahn bez. Trockene Kartoffelstärke per Septbr.-Oktbr. —, per Oktbr.-Novbr. 25,25 Br., per Novbr.- Dezbr. 25 Br.

Königsberg, 28. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen stiller. Roggen unverändert, loco 121/122 pfd. 2000 Pfd. Zollgewicht 140,50, pr. August 142,50, pr. September-Oktober 142,50. Gerste matter. Hafer ruhig, loco inländ. 116,00, pr. September-Oktober 120,00. Weisse Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 155,00. Spiritus pr. 100 Liter 100 % loco 59,25, pr. August 59,00, pr. September-Oktober 55,50. Wetter: Regnerisch.

Danzig, 28. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco flau, Umsatz 50 Ton- nen. Bunt u. hellfarbig 165.00, hellbunt 178,00 188,00, hochbunt u. glasig —,—. pr. September-Oktober Transit 184.50, pr. April- Mai Transit 192 00. Roggen loco matt, inländ. pr. 120 Pfd. 133,00 137,00, polnischer oder russischer Transit —,—, pr. September- Oktober Transit 137,00, pr. Oktober-November Transit 137,00. Kleine Gerste loco 130,00. Grosse Gerste loco 144,00. Hafer loco —,—. Erbsen loco —,—. Spiritus pr. 10 000 Liter % loco 58.00.

Stettin, 28. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weigen fest, loco 186,00 199,00, pr. August 200,00 per September-Oktober 198,00, pr. April-Mai 204,50. Roggen fest, loco 135,00 155,00, pr. August 155,50, per September-Oktober 153,00, pr. April-Mai 158,00. Rübzen per

September- Oktober 312,50. Rüböl unveränderc, 100 Kilogramm pr.

August 67,50, pr. September-Oktober 66,00 Spiritu« flau, loco 57,20, pr. August-September 56.20, pr. September-Oktober 54,00, pr. November-Dezember 51,80. Petroleum ioco 8,00.

Posen, 28. Aungust. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 55,60. pr. August 55,80, pr. September 54.10. pr. Oktober 52,10, pr. November-Dezember 50,60. Gekündigt 60 000 l. Matt.

Breslau, 29. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 % per August- September 56,00, per September-Oktober 53,70, per April-Mai 52,80. Weizen per August 196,00. Roggen per August 160 00, per September-Oktober 159 00, per Oct.-Nov. 160,00. Rüböl loco per September-Okt. 66.50, per Oktober-November 67,00, per April- Mai 68,50. Zink: Umsatzlos. Wetter: Schön.

Cöln, 28. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 20,00 fremder 1oco 20,50, pr. November 20,10, per März 21,00. Roggen loco 15 50, pr. November 15,35, pr. März 15.95. Hafer l10%° 15,50. Rüböl loco 36,20. pr. Oktober 35,40, pr. Mai 34,80.

Bremen, 28. August. (W. T. B.)

Petroleum (Schlussbericht) fest. Scandard white loco 7,60, pr. September 7,60, pr. Oktober 7,70, pr. November 7,80, pr. Dezember 7,90. Alles Brief.

Hamburg, 28. Augost. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco still, auf Termine fest, pr. August 187,00 Br., 186,00 Gd., pr. September--Oktober 189,00 Br., 188 00 Gd. Roggen loco und anf Termine fest, pr. August 144,00 Br. 143,00 Gd, pr. September-Oktober 147,00 Br. 146 00 Gd. Hafer fest. Gerste ruhig. Rüböl still.

loco 68,50, pr. Oktober 66 50. Spiritus matt, pr. August 46 ¾ Br., pr. August-September 46 ¾œ Br., pr. September-Oktober 45 ¾ Br., pr. Oktober-November 44 Br. Kaffee fest. Umsatz 4000 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco 7,80 Br., 7,70 Gd., pr. August 7,70 Gd., pr. September-Dezember 7,85 Gd. Wetter: Schön.

Pest, 28. August (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco billiger, pr. Herbst 10,45 Gd., 110,47 Br., pr Frühjahr 11,18 Gd, 11,20 Br. Hafer pr. Herbst 6,75 Gd., 6,77 Br. Maie vr. Mai-Juni 6.92 Gd, 6.94 Br. Kohlraps pr. August-September 16 ¾ à 16 ⅛. Wetter: Warm.

Amsterdam, 28. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. November 274. Roggen pr. Oktober —, pr. März 179.

Amsterdam, 28. August. (W. T. B.)

Bancazinn 57 ¼.

Antwerpen, 28. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen flau. Roggen träge. Hafer behauptet. Gerste flau.

Antwerpen, 28. August. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Rafänirtes. Type weiss loco 19 ¼ bez., 19 Br., pr. September 19 ¼ bez., 19 ½ Br., pr. Okto- ber 19 ⅔⅜ Br., pr. Oktober-Dezember 19 ¾ Br. Steigend.

London. 28. August. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 5 Weizenladungen. Wetter: Heiss. Havannazucker Nr. 12 23 nom.

Liverpool, 28. August. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Export 1000 Ballen Ruhig. Middl. amerika- nische August-September-Lieferung 5 ³ ⁄%⁄4, September-Oktober- Lieferung 557⁄64 Oktober-Dezember-Lieferung 5 916, Dezember-Januar- Uieferung 537⁄/64, Januar-Februar-Lieferung 5 †. April-Mai-Lieferung ⁄32 d.

Liverpool, 28 August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen 1, Mais und Mehl 2 d. b'lliger. Wetter: Schön.

Manchester, 28. August. (W. T. B.)

12r Water Armitage 6 ½, 12r Water Taylor 7, 20r Water Micholls 8 ½, 30r Water Clayton 9 ½, 32r Mock Townhead 8 ½⅞, 40r Mule Mayoll 9 ½, 40r Medio Wilkinson 10 ¼, 32 r Warpcops Lees 8 ½, 36r Warpcops Qual. Rowland 9 ⅛. 40r Double Weston 10 ⅛, 60r Double courante Qualität 14 ⅛, Printers ¹6⁄18 34⁄50 8 ½ pfd 82 ½. Ruhig.

Glasgow., 28. August. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warzants 46 sh. 10 ½ d.

Hull, 28. August (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen fest. Preise unverändert.

Paris, 28. August. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. August 25,50, pr. September 26,00, pr. September-Dezember 26,60, pr. Novbr.- Februar 27,40, Mehl 9 Marques matt, pr. August 57,60, pr. September 58.00, pr. September-Dezember 59,00, pr. November- Februar 60,25. Rüböl fest, pr. August 82.00, pr. September 82,00, pr. September-Dezember 82,25, pr. Januar-April 83,00. Spiritus behauptet, vr. August 52,00 pr. September 52,25, pr. Sep tember-Dezember 52,00, pr. Januar-April 51,75. 8

Paris, 28. August (W. T. B.)

Rohzucker 880° träge, loco 52,50 à 52,75. Weisser zncker

ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. August 60,00, pr. September 60,00. pr. Oktober-Januar 59,12

St. Petersburg, 28 August. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 74,50, pr. August —,—. Weizen loco 13,75. Roggen loco 9,60. Hafer loco 5.30. Hanf loco 35,00. Leinsaat (9 Pud) loco 14,25. Wetter: Regen.

New-York, 28. August. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 10 ⅛. do. in New-Orleans 911¼16, Petroleum Standard white in New-York 7 ½ Gd.ü do. in Philadelphia 7 ¼ Gd., rohes Petroleum in New-York 3 do. Pipe line Certificates 1 D. 06 C. Mehl 4 D. 30 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 18 C., do. pr. August 1 D. 17 C., do. pr. September 1 D. 17 ¼ C., do. pr. Oktober 1 D. 19 ½ C. Mais (New) D. 63 ¾ C. Zucker (Fair refining Muscovades) 69⁄16. Kaffee (tair Rio) 9 ¼ Schmalz (Wilcox) 9 ½, do. Fairbank« 9, do. Rohe & Brotbers 9 16. Speck 7 ⅛. Getreidefracht nach Liverpool 3.

Industrie-Börse zu Essen vom 27. August (Bericht der Börsen-Commission.) Gewerkschaftlich betriebene Bergwerke. a. in 1000 Kuxe eingetheilt: Altendorfer Tiefbau 1350 G. Baaker Mulde 1800 G. Bommerbänker Tiefbau 1400 B Ver. Carolinenglück 1300 bez. Centrum 1490 bez. Concordie. Bergbaugesellschaft 720 bez. Ver. Constantin der Grosse 6450 bez u. G. Ver. Deimelsberg 305 bez. Eiberg 220 bez. Eintracht Tief- bau 3000 G. Friedrich der Grosse 1250 bez. General Blumen. thal 1650 B. Ver. Germania 3200 bez. Graf Bismarck 2300 B. Graf Moltke 600 bez. Graf Schwerin 750 G. 850 B. Ver. Hagenbeck 1600 G. Ver. Hamburg 3050 bez. 3200 G. Ver. Hannibal 1 700 G. Heinrich 350 G. Heisinger Mulde 350 bez. Helene und Amalie 7575 bez. 8000 B. Hercules 600 B. Ver. Hoffnung u. Secr. Aak 205 bez. Königin Elisabeth 3600 B. Königsborn 950 B. Langen- brahm 1800 G. Lothringen 1000 B. Massener Gewerkschaft 1250 bez. Neu-Iserlohn 5525 bez. Nottekampsbank 200 G. Orange 950 bez. Ver. Pörtingsiepen 1700 B. Roland 1350 B. Ver. Rosenbluraendelle 380 bez. Rudolf 850 B. Unser Fritz 1900 G. Victor 2300 G. Vollmond 1550 B. Westfalia 1600 bez. Ver.

Wiesche 720 bez. b. in 128 Karxe eingetheilt: Consolidation 84000 bez. u. G.

Bergwerks-Gesellschaften: Aplerbecker Aktien-Verein für Bergban 107 bez. Bochumer Bergwerks-Aktien Gesellschaft 101 ½ G. Ver. Bonifacius 82 G. Borussia, Bergbau-Aktien-Gesell- schaft 144 ½ G. Cölner Bergwerksverein 127 G. Dortmunder Stein-

kohlen-Bergwerk Luise Tiefbau 50 G. Gelsenkirchener 3

werks-Aktien-Gesellschaft 125 ½ G. Harpener Bergbau-Aktien

Gesellschaft 118 G. Hibernia & Shamrock 105 G. König Wilhelm, Essener Bergwerks-Verein 39 ½ G. Magdeburger Bergwerks-Aktien- Gesellschaft 195 G. Neu Essen, Bergbau-Gesellschaft 212 G. Pluto. Bergbau-Gesellschaft 80 G.

Verschiedene Gesellschaften. Bochumer Verein für Bergbau und Gussstahlfabrikation 107 G. Dortmunder Unio 97 ½ G. Essener Kredit-Anstalt 96 G. Gelsenkirchen-Schalker Gas- und Wasserwerk 120 G. Hörder Bergwerks- u. Hütten- verein 48 bez. Phönix. Aktien-Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb 95 G. Rheinisch-Westfälische Industrie 18 G Styrum, Aktien-Gesellsch. für Eisen-Industrie 45 Br. Westdeutsche Versicherungs-Aktien-Bank (20 % baar eingezahlt) 700 G.

Obligationen und Grundschuldbriefe. Arenberg 100 G. Baaker Mulde 103 ½ B. Bochumer Gussstahl 106 G. Boni- fazius 103 G. Bruchstrasse 102 ½¼ bez. Centrum 103 ½ bez. Consoli- dation 101 ½ G. Dannenbaum 100 G. Essener Aktien-Bierbrauere 99 ½ G. Essener Stadtobligationen IV. Emiss 99 ¾ G. Friedrich der Grosse 102 bez. Fürst Hardenberg 101 G. Germania 100 G. Graf Bismarck 100 ½ bez. Holland 101 ½ bez. König Wilhelm 103 bez. Königin Elisabeth 100 ½ B. Krupp 110 G. Masse 98 ½ bez. Schalker Gruben- und Hütten-Verein (zu 110 % rück zahlbar) 110 G. Styrum 100 G. Tremonia 99 bez. Union Dort- mund (110 rückzahlbar) 107 ½ G. Uaser Fritz 99 G. Wilhelmin Victoria 100 ½ B.

In Kohlen ist anhaltend starker Absatz; für Koke- und

Koks-Kohlenliesferung sind in den letzten Wochen grosse Ab-

schlüsse gethätigt worden, nachdem der Lage der Eisenindustrie

entsprechend die Preise ermässigt wurden.

Wetterbericht vom 29. August 1883, 8 Uhr Morgens.

Barometer auf

8 ; 0 Gr. u. d. Meeres- 7. Stationen. piegel redaz. in Wind.

Millimeter.

Mullaghmore 758 NNO Aberdeen . 754 NW Christiansund 744 Kopenhagen. 751 Stockholm.. 746 Haparanda . 745 Moskauk.. . 751 Cork, Queens- 0NI 760 BIS 764 W Helder. .. 754 SW Sylt 750 WSW Hamburg . . 754 SW Swinemünde. 755 WSW Neufahrwass. 755 SW Memel . . . . 753 W

50 C. =40R

bedeckt halb bed. wolkig Regen bedeckt bedeckt halb bed.

IEGʒ

b0

halb bed. bedeckt ¹) bedeckt Regen wolkig bedecktꝰ²) bedeckt bedeckt²) bedeckt bedeckt ⁴¹) bedeckt bedeckt wolkenlos heiter heiter bedeckt wolkenl. ⁵) bedeckt V bedeckt

763 WSW Münster... 757 WSW Karlsruhe .. 761 SW Wiesbaden München Chemnitz ..

. .

760 WNW 763 SW 759 WSW 757 W

Berlin. V 7

Wien... . 761 W Breslau. 759 W Tle d'Alr.. 766 NNVW TPriest.... 763 0

¹) Seegang leicht. ²) Nachmittags Regen. ³) Seegang hoch. 4) Böig ⁵) Nachmittags Regen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = »chwach. 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark 7 = steif. 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Auf der Südwestseite der gestern erwähnten Depression, die laugsam ostwärts nach Finnland fortgeschritten ist. hat sich ein Theil Minimum entwickelt, welches im südlichen Nordseegebiete vielfach starke, böige südwestliche Luftbewegung hervorruft. Neues Fallen des Barometers vorm Kanal deutet auf die Ent- wickelung einer neuen sekundären Depression im Süden Bri- tanniens. Ueber Centraleuropa ist das Wetter im Norden trübe und regnerisch, im Süden noch vielfach heiter und trocken. Ueber Deutschland ist die Temperatur meist gesunken.

Deutsche Seewarte.

Theater. Königliche Schauspiele.

4 Akten von G. Verdi. Text von Antonio Heine.) Ghislanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von* v

Luger, Fr. Sachse⸗Hofmeister, Hr. Rothmühl, Hr.

Letztes Auftreten der Fr. Luger. Schauspielhaus. 162. Vorstellung. Der Damen⸗

Deetz. Zum Schluß: Die Dienstboten. Lebens⸗ bild in 1 Akt von R. Benedix. Anfang 7 Uhr. Freitag: Opernhaus. 164. Vorstellung. Carmen.

Kroll's Theater. Donnerstag: Gastspiel des

Julius Schanz. Ballet von Paul Taglioni. (Fr. 11ne d eena hater Horanenag vI 6s artens Großes Doppel⸗Concert unter Leitung der

Betz.) Anfang 7 Uhr. Se Kapellmeister G. Lehnhardt und A. Schinck.

Anfang 5 ½, der Uhr. hab

1 Passe-partouts und frei Entrée haben zu dem

krieg. Lustspiel in 3 Akten nach Scribe, bearbeitet ; it Aus 1r. 11““

von Olfers. In Scene gesetzt vom Direktor 5 nit 1gnabmer für die Herren Vertreter

Hübner (Berlin).

nover).

Dr. Harmsen (Kiel). Hrn.

b. Scender (e 16“ nifegtalt 858 Gec ne 1n Hntvage. N. 8 . ör a. D. Dr. jur. Abr. Frowein auf Grund der §§. 212 ff. der Eheordnung den Be⸗ : Herrn Anton Schott und letztes Auftreten des 8 1.öö h 15. Fari⸗ T. NeI 8 8 b T““ Herrn Georg Heine. Tell. Große Oper in 3 Akten (Elberfeld). Eine Tochter: Hrn. Referendar klagten für einen böslichen Verlasser zu erklären, die rerähaus. Eöeg. 4 Her ih von Rossini. (Arnold: Anton Schott; Tell: Georg

Prediger Th. zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu trennen, auch Beklagten zur Tragung der Kosten

Gestorben: Hr. Geh. Regierungs⸗Rath Ernst des Rechtsstreits zu verurtheilen und ladet den Be⸗ Alexander Kraeger (Schloß Walda bei Großen⸗ - hain). Fr. Rittmeister Magdalene v. Borcke, streits vor die zweite Civilkammer des Herzoglichen geb. Honig (Ostseebad Heringsdorf). Hr. Major Landgerichts zu Altenburg auf g. D. Albrecht v. Kaisenberg (Cassel). Hr General⸗Lieutenant a. D. Carl v. Zglinitzki (Han⸗

klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

Mittwoch, den 12. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

von Henry Meilhac und Ludovic Halsvyv. Musik Blencke und Meißner. Zum 36. Male: Durch⸗ Betreff.

von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In laucht haben ge⸗

Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. (Frl. 8 Hriese Cerls poülac, dr. Ernst. Br. Krvlöh.) NIer Concert: das fang 7 Uhr.

ruht! Im Sommergarten: Doppel⸗ 2 usikcorps des 3. Garde⸗Regiments z. F., unter Leitung des Königlichen Musikdirektors

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

1 Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Be⸗ (275721 I. 2 Oper in 4Akten, nach einer Novelle des prosper Merimee nefts und vorletztes Gastspiel der Herren Niedt, G Oeffentliche Zustellung.

Strafvollzug gegen Georg Strobel aus Neustadt a./H. [37567]

wegen Verletzung der Wehrpflicht. 9 87.⸗ LLTT“ 8 zur Feit dehs e Georg S 1“ G .. 29 8 rn. Arnold und die Hauskapelle. Auftreten der Strobel aus Neustadt a./H., zuletzt Soldat im k. b. ni zum Grundbuch übernomme rundstücke Schauspielhaus. 163. Vorstellung. Aus der Sängergesellschaften. Brillante Illumination durch 14. Infanterie⸗Regiment, wird gemäß §. 40 Abs. 1

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Altenburg, am 27. August 1883. * C. Ulrich, Referendar, . als Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

Aufgebot. Der Friedrich Kassing, jetzt ohne Gewerbe, in

„in der Tigestraße“, Garten, groß 13 Ar 13 M.,

Temperatur Wetter. in °Celsius

Das Abonnement beträgt 4 50 8 für das Vierteljahr. Insertionspreis

für den Raum einer Druckzeile 30 8

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung au;

1G 84 . ffür Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

203.

Abends. 1883.

Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnäbigst geruht:

dem Direktor der Reichsdruckerei, Geheimen Regierungs⸗ Rath Busse, die Erlaubniß zur Anlegung der Insignten des von des Königs von Rumänien Majestät ihm verliehenen E des Ordens der Rumänischen Krone zu ertheilen.

SWDeutsches Reich.

Der bisherige Provinzial⸗Steuersekretär Friedrich Adam Paul Zander aus Altona ist zum Geheimen revi⸗ direnden Kalkulator bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs ernannt worden. 8 8

Es starben an der Cholera in Egypten von Montag bis Dienstag Morgen 44 Personen.

In Griechenland ist die Dauer der Quarantäne für Pro⸗ venienzen aus Cypern und Malta von 21 auf 15 Tage herab⸗ esetzt worden („Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 170).

8

Bekanntmachung. ““ Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Guatemala, Sta. Lucia und Grönland.

Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Postkarten mit Antwort abgesandt werden können, sind

nunmehr auch Guatemala, Santa Lucia und Grön⸗

land beigetreten. Das Porio für derartige Postkarten nach

den bezeichneten Ländern beträgt 20 ₰.

Berlm W., den 25. August 1883. Der Staatssekretär des Reichs Postamt Stephan.

Bekanntmachung.

Am 1. September d. Js. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahn Direktion zu Elberfeld die dem Betriebsamt Düssel⸗ dorf unterstellte, 4,30 km lange Bahnstrecke Remscheid Remscheid-Hasten mit den Stationen Remscheid⸗Viering⸗ hausen und Remscheid⸗Hasten für den Personen⸗, Gepäck⸗, Güter⸗, Vieh⸗ und Privatdepeschenverkehr und mit der Halte⸗ stelle Remscheid⸗Stachelhausen für den Personenverkehr in Betrieb gesetzt werden.

Berlin, den 29. August 1883.

In Vertretung des des Reichs⸗Eisenbahnamts: raefft.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts, Wirklichen Geheimen Ober-⸗Justiz⸗Rath Dr. Heimsoeth in Cöln zum Jcelcgeh Geheimen Rath mit dem Prädikat Exceellenz, owie den Gerichte⸗Assessor Henrichs hierselbst und den Ge⸗ richts⸗Assessor Kienast zu Amtsrichtern zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Direktor des Fürstlich lippischen Gymna⸗ siums in Detmold, Dr. Thiele, zum Königlichen Gymnasial⸗ Direktor zu ernennen;

dem Geheimen Medizinal⸗Rath, Direktor der geburts⸗ hülflich⸗gynäkologischen Klinik und Verwaltungs⸗Direktor der vereinigten Kliniken der Universität Bonn, Professor Dr. Gustav Veit, den Charakter als Geheimer Ober⸗Medizinal⸗ Rath zu verleihen; sowie

der Wahl des Oberlehrers an der Ritter⸗Akademie zu Brandenburg. Dr. Klein, zum Direktor des Gymnasiums u Eberswalde die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

etreffend die Gerichtskosten bei Zwangsverstei⸗

Großstadt. Schauspiel in, 4 Akten von Hugo 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr,

Lubliner (Bürger). Anfang 7 Uhr. Wallner-Theater. Sonnabend: Eröffnung der

Saison. Kleine Hände. Lustspiel in 3 Akten nach dem Franz. des Labiche von Franz v. Schönthan. Hierauf; Ein verdächtiger Schwiegersohn. Posse in 3 Akten von Al. Bisson.

Victoria-Theater. Donnerstag: Z. 223. M.: Feann Venus. Kasseneröffnung 6 Uhr. Anfang r.

Residenz-Theater. Wieder⸗ Eröffnung: Sonnabend 1. September. Neu einstudirt: Fron⸗ v.1¹“] ö1111“

der Vorstellung 7 Uhr.

Freitag: Letztes Gastspiel der Herren Niedt,

Blencke und Meißner. Dieselbe Vorstellung. Im

Sommergarten Doppel⸗Concert (das Musikcorps

des Königlichen Kadetten⸗Corps, unter Leitung des

Königlichen Musikdirektors Hrn. Herold). Sonnabend: Feier des Sedan⸗Tages.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha Buchmann mit Hrn. Oberförster Ferdinand Stenzel (Alrensleben Höven bei Montjoie).

Verehelicht: Hr. Gymnasial⸗Oberlehrer Carl Quossek mit Frl. Anna Carstanjen (Crefeld).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landgerichts⸗Rath

der R. Str. P. O. der staatsanwaltschaftliche Be⸗ belegen bei dem früher für den Antragsteller, jetzt

schluß vom 29. Juni ds. Irs. bekannt gegeben, wo⸗ nach an die Strafkammer des k. Landgerichts dahier der Antrag erging, über die Zulässigkeit des Voll⸗ zugs der unter dem 26. Januar 1871 gegen den ꝛc. Strobel rechtskräftig erkannten einmonatlichen Gefängnißstrafe Entscheidung zu treffen. Aschaffenburg, den 28. August 1883. Gerichtsschreiberei des k. Landgerichts Müller. [37575] Oeffentliche Zustellung. Die Louise Auguste Pauline, verehelichte Zeitzschel, geb. Schulze, aus Aupitz, zur Zeit in Blankenhain, vertreten durch Rechtsanwalt Oertel in Eisenberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Fleischer Emil

Albert Zeitzschel aus Eisenberg, jetzt unbekannten

für den Schuhmachermeister Bernard Gröttken zu Beckinghausen eingetragenen Grundstücke Flur 10 Nr. 94/2 der Steuergemeinde Beckinghausen und jetzt vorläufig fortgeschrieben in Flur 10 Nr. 375/0129 daselbst, zum Zwecke der Eintragung seines Eigen⸗ thums im Grundbuche beantragt.

Es werden daher alle unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten des gedachten Grundstückes aufgefordert, ihre Eigenthumsansprüche spätestens in dem auf

den 8. November 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer 26, anberaumten Aufgebotstermine geltend zu machen, e sie mit denselben werden ausgeschlossen werden.

erungen und Zwangsverwaltungen von Gegen⸗ ständen des unbeweglichen Vermögens.

Vom 18. Juli 1883. 1

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. erordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Land⸗ ags, für den Geltungsbereich der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872, was folgt: 1““

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In dem Verfahren der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung von Gegenständen des unbeweglichen Ver⸗ mögens werden die Gebühren und Auslagen unter Anwen⸗

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dung des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtskosten⸗ gesetz vom 10. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 145) und des Gesetzes vom 21. März 1882 (Gesetz⸗Samml. S. 129) nach den folgenden Vorschriften erhoben.

hob In dem Verfahren der Zwangsversteigerung werden er⸗ oben:

1) für den Erlaß der Bekanntmachung des Versteige⸗ rungstermins zwei Zehntheile,

2) für die Abhaltung des ersten Versteigerungstermins zwei Zehntheile,

3) für die Abhaltung eines jeden Versteigerungstermins nach Abhaltung des ersten ein Zehntheil,

.43) für das Vertheilungsverfahren fünf Zehntheile der n. 0 8 des Deutschen Gerichtskostengesetzes bestimmten ebühr.

Bei Gegenständen von mehr als 100 000 steigen die e Werthklassen um je 3000 und die Gebühren um je 10

Die Gebühr für den Erlaß der Bekanntmachung des Versteigerungstermins wird nur einmal erhoben. Wird jedoch nach Abhaltung des bekannt gemachten Termins ein neuer Termin bekannt gemacht, so wird ein Zehntheil der bezeichneten Gebühr erhoben (§. 8 a. a. O.).

Die Bekanntmachung des Versteigerungstermins gilt als erlassen, wenn sie zur Veröffentlichung oder an einen der Interessenten abgesandt worden ist.

Der Versieigerungstermin gilt als abgehalten, wenn in demselben nach Feststellung der Kaufbedingungen zur Abgabe von Geboten aufgefordert worden ist.

Für das Urtheil, durch welches im Verfahren der Zwangs⸗ I der Zuschlag ertheilt worden ist, werden er⸗

oben:

a) von dem Betrage bis zu 300 einschließlich von je 75 1,50 ℳ,

b. von dem Mehrbetrage bis zu 600 einschließlich von je 150 1 ℳ,

c. von dem Mehrbetrage bis zu 1500 einschließlich von je 300 1 ℳ,

d. von dem Mehrhetrage bis zu 3000 zusätzlich 3 ℳ,

e. von dem Mehrbetroge bis zu 15 000 einschließlich von je 3000 3 ℳ, f. von dem Mehibetrage bis zu 30 000 6 ℳYℳ,

g. von dem Mehebetrage bis zu 60 000 6 ℳ,

.von dem Mehebetrage zusätzlich noch 12 ℳ.

Daneben wird da Berrag des nach den Bestimmungen

der Stempelgesetze zu berechnenden Werthstempels erhoben. In den Hohenzollernshen Landen wird bei der Eintragung des Erstehers als Eigmthümers von diesem die in Artikel 2 §. 1 des Gesetzes vom 22. Juni 1875 (Gesetz⸗Samml. S. 235) bestimmte Abgabe erhchen. „Wird bei einer Bersteigerung, welche zum Zwecke der Auseinandersetzung niter Miteigenthümern erfolgt, der Zu⸗ schlag einem Miteigentsümer ertheilt, so bleibt bei Berechnung der Gebühren, Stempl und Abgaben derjenige Theil des Meistgebots außer Beracht, welcher auf den dem Ersteher bereits zustehenden Lntheil an dem versteigerten Gegen⸗ stande fällt.

Wird das Urtheil aufgehoben, so werden die angesetzten Beträge nicht erhoben oder, wenn sie bezahlt sind, erstattet.

Die nach den §§ 2, 3 zu erhebenden Gebühren werden nach dem Gebot berechet, für welches der Zuschlag ertheilt ist.

Erreicht das Gebü nicht zwei Drittheile des Werthes des Gegenstandes, so treta diese zwei Drittheile bei Berechnung der nach §. 2 Nr. 1, 3 und §. 3 zu erhebenden Gebühren an Stelle des Gebots. Ist der Zuschlag nicht ertheilt, so werden die nach §.? zu erhebenden Gebühren nach dem Werthe des Gegenstands berechnet.

Bei Gegenständen, welche der Grundsteuer oder der Ge⸗ bäudesteuer unterlieger ist mit Ausnahme des Falles des §. 41 des Gesetzes, beteffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen der Werth auf den vierzigfachen Be⸗ trag des Grundsteuerrinertrages und den fünfundzwanzig⸗ fachen Betrag des Gebädesteuernutzungswerths zu bestimmen. In den Hohenzollernschn Landen ist an Stelle des nach der Grund⸗ und Gebäudeseuer zu berechnenden Werthes der Steueranschlag maßgebed.

Die Gebühren für das Vertheilunasverfahren werden, wenn ein Interessent sich für die Wiedererreichung eines Meist⸗ gebots verpflichtet hat (§. 74 des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen), nach diesem berechnet, soferr dasselbe das Gebot übersteigt, für welches der Zuschlag ertkilt ist.

Die vollen Gebührnsätze, welche für Beträge von 75, 150 u. s. w. bestimm sind, werden auch für die nur an⸗ gefangenen Beträge berecet.

§. 5.

Betrifft das Verfahm der Zwangsversteigerung mehrere Gegenstände, so werden die in §. 2 bestimmten Gebühren nach der Summe der Ir die einzelnen Gegenstände maß⸗

-

gebenden Beträge berechnet. Werden durch das Urtheil mehrere Gegenstände verschiedenen Personen zugeschlagen, so weroen die in §. 3 bestimmten Gebühren, Stempel und Ab⸗ gaben nach den Personen der Ersteher gesondert berechnet.

Die im Verfahren der Zwangsversteigerung bis zu dem Urtheil über den Zuschlag entstehenden Gebühren werden, wenn der Zuschlag ertheilt ist, nicht vor dem Termin zur Vertheilung des Kaufgeldes erhoben.

Ist der Zuschlag nicht ertheilt, so werden die Gebühren fällig, sobald das den Zuschlag versagende Urtheil erlassen, oder das Verfahren ohne solches Urtheil beendigt ist, oder das Verfahren nach Abhaltung des Versteigerungstermins nur noch auf Antrag fortzusetzen ist.

Ist das Verfahren eingestellt, so werden mit dem Ablauf eines Jahres seit dem Erlaß des Einleitungsbeschlusses die bis dahin entstandenen Gebühren fällig.

*8 S. .

In dem Verfahren der Zwangsverwaltung werden für jedes Jahr fünf Zehntheile der in §. 8 des Deutschen Gerichts⸗ kostengesetzes bestimmten Gebühr erhoben. Der Tag der Be⸗ schlagnahme gilt als der erste Tag eines jeden Verwaltungs⸗ jahres.

Die Gebühr wird nach demjenigen Betrage der Einkünfte berechnet, welcher nach Berichtigung aller Ausgaben der Ver⸗ waltung und der in § 148 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, be⸗ zeichneten laufenden Leistungen zur Vertheilung gelangt, min⸗ destens jedoch nach dem Betrage des Grundsteuerreinertrages und des Gebäudesteuernutzungswerthes. In den Hohenzollern⸗ schen Landen tritt an Stelle des Grundsteuerreinertrages und Gebäudesteuernutzungswerthes der Betrag von vier Prozent des Steueranschlags

Die zur Vertheilung im Versteigerungsverfahren abge⸗ führten Beträge (§. 150 Absatz 2 des Gesetzes, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen) werden den zur Vertheilung gelangten Beträgen zugezählt.

§. 8.

Die Gebühren im Verfahren der Zwangsverwaltung werden am Ende des Verfahrens und, wenn dasselbe länger als ein Jahr dauert, am Ende eines jeden Jahres erhoben.

Ist der Gegenstand des Verfahrens vor Aufhebung des⸗ selben dem Verwalter nicht übergeben oder nicht von dem⸗ selben in Besitz genommen, so werden Gebühren nicht hoben. ü

Schreibgebühren werden nur für solche Abschriften und Ausfertigungen erhoben, welche nur in Folge eines auf die Ertheilung gerichteten Antrags ertheilt werden. Schuldner derselben ist der Antragsteller.

Bei, dem Erlaß der Einleitungs⸗ und Beitrittsbeschlüsse finden diese Beschränkungen nicht Anwendung, in der Be⸗ schwerdeinstanz nur bei der Zustellung eines den Zuschlag in der Zwangsversteigerung ertheilenden Urtheils. §. 10. Für die von dem Vollstreckungsgericht veranlaßte Thätig⸗

keit des Grundbuch⸗ oder Hypothekenrichters und des das 8

Schiffsregister führenden Richters werden Gebühren nicht er⸗ hoben, mit Ausnahme jedoch der Eintragung des Erstehers

als Eigenthümers und der Eintragung rückständigen Kauf⸗

geldes.

8

Der Antragsteller ist verpflichtet, einen zur Deckung der baaren Auslagen hinreichenden Vorschuß zu zahlen.

Der Antragsteller haftet für die nach den §§. 2, 7 zu er⸗ hebenden Kosten, sofern dieselben nicht aus einer baar vor⸗ handenen Theilungsmasse entnommen werden können.

Für die von dem Antragsteller zu erhebenden Kosten und Kostenvorschüsse haftet von mehreren Antragstellern, sofern

diese nicht Mitberechtigte sind, jeder ohne Rücksicht auf die Mitverhaftung Anderer. 179.

Bei dem Antrage auf Wiederversteigerung eines verstei⸗ gerten Gegenstandes (§. 128 des Gesetzes, betreffend die Zwangs⸗ vollstreckung in das unbewegliche Vermögen), sowie bei dem Antrage auf Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung in den Fällen des §. 180 des bezeichneten Gesetzes finden die Vorschriften des §. 35 Nr. 2 und des §. 46 des Deutschen Gerichtskostengesetzes entsprechende Anwendung. In den Fällen des §. 180 des bezeichneten Gesetzes wird die Gebühr, sofern nicht ein Gläubiger der Antragsteller ist, nach der Hälfte des Werthes des Gegenstandes berechnet.

Die Vorschrift des §. 17 Absatz 2 des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtskostengesetz vom 10. März 1879 wird aufgehoben.

Dieses Gesetz tritt am 1. November 1883 in Kraft.

Die Vorschriften desselben finden auf Zwangsversteige⸗ rungen, welche vor dem bezeichneten Tage beantragt sind, nicht Anwendung.

Bei Zwangsverwaltungen, welche vor dem bezeichneten Tage eingeleitet sind, werden di ü

bühren für das ganze an h f ganz

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