gtettin, 29. August. (W. T. B.) 8
Getreidemarkt. Weizen matt, loco 186,00 — 199,00. yr. August 199,00, per September-Oktober 196,50, pr. April-Mai
5,00. Roggen matt, loco 135,00 — 155,00, pr August 154,00, per September-Oktober 152,00, pr. April-Mai 157,50. Rübsen per September-Oktober 314,00. EBunbal fester, 100 Eiiogramm pr. August 67,50, pr. Septbr.-Oktbr. 66.20. Spiritas geschäftslos, loco 57,20, pr. August-September 56.20, pr. September-Oktober 54,20, pr. November-Dezember 51,80. Petroleum loco 8,00.
Posen, 29. Angast. (W. T. B.)
Spiritus loco onne Fass 55,50. pr. August 55,70. pr. September 54.10. pr. Oktober 52,20, pr. November-Dezember 50,70. Gekündigt 50 000 l. Matt.
Ereslaun, 30. Angust. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 % per August- September 55,80, per September-Oktonber 53,60, per April-Mai 52,70. Weivzen per August 196,00. Roggen per August 160,00, per September-Oktober 158,50, per Oct.-Nov. 159 00. Rüböl loco per Sentember-Okt. 66.50, per Oktober-November 67,00, per April-
loco 19 ¼ bez., 19 ½ Br., pr September 19 ⅓ Br., pr. Oktober 19 ⅛ Br., pr. Oktober-Dezember 19 ¾ Br. Fest.
London, 29. August. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 8 Weizenladungen. — Wetter: Regnerisch. — Havannazucker Nr. 12 23 nom.
London, 29. Augst. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlassbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 79 200, Gerste 12 630, Hafer 41 520 Qrts.
Weizen ruhig. unverändert, angekommene Ladungen nahezu vernachlässigt, Mehl und Hafer träge, Mais stetig, Mahlgerste williger.
Liverpool, 29. August. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 8000 B., davon für Speknlation und Export 1000 Ballen Stetig. nische August-Lieferung 5 ⅜, September-November-Lieferung 114A““ 5¹⁹⁰⁄32, März-April-Lieferung
Glasgow, 29. Angust. (W. T. B.)
Wetterbericht vom 30. August 1883, 8 Uhr Morgens.
Barometer auf
0 Gr. u. d. Meeres- sspiegel redaz. in!
Millimeter.
Mullaghmore 752 WSW Aberdeen 760 0 Christiansund 749 NW Kopenhagen. 754 NNW Stockholm. . 744 WNW Haparanda . 746 NO Moskau. . 751 WNW 3 8 Cork, Queens- — Middl. amerika- Ixöäö 757 halb bed. 16 1““ 763 15 8 1 ““ vFeF;
üherü. 759 wolkig 15 1 Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
EIö 758 wolki . 8 ; Hlamburg .. 760 . 1 füͤr Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expr⸗
Temperatur
Wetter. in ° Celsius
[50 C. =40R. bedeckt 14 wolkig 13 Regen 11 Regen 12 halb bed. 12 wolkig 12 wolkenlos 11
Stationen Wind.
DSESUCD
—.—
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰
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56 1
1
8 7
Mai 68,50. Zink: Umsatzlos. Wetter: Veränderlich.
Cölhn, 29. August. (W. T. B.)
Getroidemarkt. Weizen hiesiger loco 20.00, framder
loco 20,50, pr. Novomber 20,05, per März 20,90. 15,50, pr. November 15,25, pr. März 15.90. Ha
Bremen, 29. August. (W. T. B.) Perroleum (Schlussbericht) fest. 7,60 bez., pr. September 7,60 bez., pr. Oktober November 7,85 Br., pr. Dezember 7,95 Br. MHMamburg, 29. August. (W. T. B.) Getroidemarkt.
189,00 Br. 188,00 Gd.
Oktober-November 44 Br. Petroleum behauptet, Standard white loco 7,80 Br.
August 7.70 Gd., pr. September-Dezember 7,85 Gd. — Wetter:
Regenschauer. Wrien, 29. August. (W. T. B.) Getreidewarkt. Weizee pr. Herbst
10,85 Br., pr. Frühjahr 11,55 Gd., 11,60 Br. Ro
tember-Oktober 8,37 Gd.,
Pest, 29. August (W. T. B.)
Produktenmarkt.
Herbst 6,74 Gd., 6,76 Br. Kohlraps pr. August-September 16 ⅛ à 17. Amsterdam, 29. August. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen niedriger, pr. November 272. mine flau pr. Oktober 171, pr. pr. Herbst 39 ¼. Antwerpen, 29. August. (W. T. B.)
Petroleuwmarkt. (Schlussbericht.) Rafünirt-
fer loco 15,50. Rüböl loco 36,20. pr. Oktober 35,40, pr. Mai 35,00.
Scandard white loco
Weizen loco unverändert, auf Tormine matt, pr. August 187,00 Br., 186,00 Gd., pr. September-Oktober Roggen loco unverändert, anf Tarmine matt, pr. August 144,00 Br., 143,00 Gd., pr. September-Oktober 147,00 Br, 146 00 Gâ. Hafer und Gerste unverändert. loco 68,50, pr. Oktober 66,50. Spiritus flau, pr. August 46 ½ Br., pr. August-September 46 ½ Br., pr. September-Qktober 45 ½ Br., pr. Kaffee stetig. Umsatz 3000 Sack.
ggen pr. Sep- 8.42 Br., pr. Frübjahr 8.82 Gd., 8,87 Br. Hafer pr. Herbst 7,17 Gd., 7,22 Br., pr. Frübjahr 7,50 Gd., 7,55 Br. Mais pr. August-September 6,95 Gd., 7,00 Br.
Weizen loco flau, pr. Herbst 10 43 Gd., 10,45 Br., pr. Frühjahr 11,18 Gd., 11,20 Br. Haser vr. Mais vr. Mai-Juni 6,90 Gd., 6,92 Pr.
Roggen loco niedriger, auf Per- März 178. — Rüböl loco 40 ½⅛,
47 sh. ½ d.
Leith, 29. August. (W. T. Roggen loco Getreidemarkt. unverändert.
Produktenmarkt. Wei 7,75 Br., pr. . Februar 27,50. Mehl 9 Marques
82,75, pr. September-Dezember
Rübäl still, Paris, 29. August fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. (0,00. pr. Oktober-Januar 59,37.
W bö 1 Waarenbericht.
80 6 . 11”“ 10,80 Sà., Winterweizen loco 1 D. 17 ¾ C.,
(New) — D. 63 ½ C. Zucker (Fair (fair Rio) 9 ½ Schmalz (Wilccex)
Roheisen. MHixed numbers warrants 46 sh. 11 d. bis
1 (Schlussbericht). Weizen 1 sh. niedriger, Mehl matt, andere Artikel fest,
Paris, 29. August. (W. T. B.) pr. September 25,90, pr. September-Dezember 26,60, pr. Novbr.-
September 58,10, pr. September-Dezember 58,90, pr. November- Februar 60,25. Rüböl steigend, pr. August 82.50, pr. September
Spiritus ruhig, pr. August 52,00, pr. September 52,25, pr. Sep- 8 tember-Dezember 52,00, pr. Januar-April 51,75. (W. T. B.)
Rohzucker 380 ruhig, loco 52,75 à 53,00.
New-YNork, 29. August. (W. T. B.)
Baumwolle in New-York 10 ½. Nez-Orleans 911⁄16. Petroleum Standard white in New-Yorx 7 ½ Gd., do. in Philadelphia 7 ¼ Gd., rohes Petroleum in New-NYork 6 ⅞, do. Pipe line Certificates 1 D. 07 C.
pr. September 1 D. 17 8⅞ C., do. pr. Oktober 1 P. 19 ¾ C. Mais
& Brotkers 91⁄16. Speck 7 ⅛. Getreidefracht nach Liverpool 2 ½.
Swinemünde. 3 Neufahrwass. ]) 8 Memel ...
757 W 7503 WNW 748 WNW
Regenl) 12 wolkig²) 14 halb bed. ³) 15
““ Markt sehr matt. Münster...
Karlsruhe .. Wiesbaden . München. Chemnitz. Berlin .... ö Breslau.
PriSt ....
zen ruhig, pr. August 25,60,
ruhig, pr. August 57,75, pr.
83,00, pr. Januar-April 83,75.
Weigser Zucker August 60,00, pr. September
do. in
Menl 4 D. 30 C. Rother
do. pr. August 1 D. 17 C., do.
8 = sStürmisch,
refining Muscovades) 69⁄16. Katfee 9 ¼, do. Fairbanks 9, do. Rohe
auf Termine V
Die Ael
„
81., Type weiss
Berlin, 30. August. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus per 10 000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze “ .““ August 1883 ℳ 57,9
testen der Kaufmannschaft von Berlin.
58 — 57,5
57 22 0QꝘ 2. 57 — 56.8 — 56,9 57,1 — 57 7
bedeckt 15 bedeckt 18 halb bed. ⁴) 17 wolkig 18 wolkig⁵) 16 bedeckt. 14 halb bed. 18 heiter6) 14 wolkenlos 25
760 WSW 763 SW 762 SW 765 W
762 WNW 760 WNW 762 W
761 W
762
ϑᷣ —- EobeIn Hm ”ern do
—
—. — —
¹) Nachmittags stürmische Regenböen. ²) Böig. ³) See hoch Nachmittags, Abends Regen, Nachts Sturm. ⁴) Thau. ³) Nachts Regen. ⁶) 6 und 7 Uhr Gewitter und Regenschauer.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 8 EE 8 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch,
= stark 7 = steif, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger
Sturm, 12 = Orkan.
Uebersicht der Witterung.
Begleitet von an der deutschen Küste srürmischen südwest- lichen nach Nordwest drehenden Winden, die sich stellenweise zum vollen Sturm steigerter, ist das gestern erwähnte Theil- Minimum von der Nordsee ostwärts nach dem Rigaischen Busen fortgeschritten und hat sich daselbst zur selbständigen Depression entwickelt. Im südlichen Nordseegebiete und Westdeutschland ist. mit steigendem Barometer Aufklaren und Abnahme der Windstärke eingetreten, indessen fällt das Barometer auf Irland von Neuem beträchtlich, jedoch ohneée starke Lufcbewegung.
Deutsche Seewart
ganrnrewnfawrnneimfarrd den 8 ver,
5 c
Theater. Könivliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗
haus. 164. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten, nach einer Novelle des Prosper Merimée von Henry Meilhac und Ludovic Halévy. Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. (Frl. Driese, Frl. Pollack, Hr. Ernst, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 163. Vorstellung. Aus der Zroßstadt. Schauspiel in 4 Akten von Hugo Lubliner (Bürger). In Secene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. 1 Sonnabend: Opernhaus. 155. Vorstellung. Fidelio. Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Fran⸗ zösischen von F. Treitschte. Musik von L. van Beethoven. (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Driese, Hr. Schmidt, Hr. Betz, Hr. W. Müller, Hr. Fricke.) Anfang 7 Uhr. ö“ Schauspielhaus. 164. Vorstellung. Auf Aller⸗ höchsten Befehl: Prolog. Hierauf: Minna von Barnhelm, oder: Das Soldatenglück. Lustspiel in 5 Akten von G. E. Lessing. Zum Sch log. Anfang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Sonnabend: Erö Saison. Kleine Hände. Lustspiel in 3 Akten nach dem Franz. des Labiche von Franz v. Schönthan. Hierauf: Ein verdächtiger Schwiegersohn s in 3 Akten von Al. Bisson.
Victeria-Theater. Freitag: Z. 224. M.:
rau Venus. HKasseneröffnung 6 Uhr. Anfang
Residenz-Theater. Wieder⸗CEröffnung: Sonnabend 1. September. Neu einstudirt: Frou⸗ Fron. Schauspiel in 5 Akten von Meilhac und Halevy. Debut des Frl. Ella Bünau, Frl. Bees⸗ kow, Frl. Steinburg und der Herren Pansa, Brandt, Th. Bollmann, Bing, Auzinger u. s. w.
Kroll's Theater. Freitag: Letztes Auftreten des Frl. Hermine Bély. Der Barbier von Se⸗ villa. Komische Oper in 3 Akten von Rossini. (Rosine: Frl. Hermine Bély).
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommer⸗ gartens Großes Doppel⸗Concert. Anfang 5 ½, der Vorstellung 6 ½ Uhr.
Sonnabend: Gastspiel des Herrn Anton Schott.
le Stumme von Portici. Billets sind schon jetzt zu haben an der Kasse und den bekannten Ver⸗ kaufsstellen.
Belle-Alliance-Theater. Freitag: Letztes Gastspiel der Herren Niedt, Blencke und Meißner. Zum 37. Male: Durchlaucht haben geruht! Im Sommergarten: Doppel⸗Concert, ausgeführt von dem Musikcorps des Königlichen Kadetten⸗Corps, unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Herold und der Hauskapelle. Auftreten der Sänger⸗ gesellschaften. Brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Sonnabend: Zur Feier der Schlacht bei Sedan: Im Sommergarten: Doppel⸗Concert (das Musik⸗ corps des Königl. Kadettencorps und die Haus⸗ kapelle). Sängergesellschaften u. s. w. Im letzten Theil: Festgesang, Sedan⸗Hymne, vorgetragen von
dem Gesangverein „Frohe Vereinigung“ mit Orchesterbegleitung. Prolog von A., Achterberg. Im F Deutscher Krieg. Lustspiel in 5 Akten von X. Y. Z.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Johanna Kruse mit Hrn. In⸗ genieur Ernst Billeter (Elmshorn⸗Aschersleben). Verehelicht: Hr. Gerichts⸗Assessor Heinrich
Bräutigam mit Frl. Clara Bues (Cösfeld).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungs⸗ Assessor Paul Breitenbach (Berlin). — Eine Tochter: Hrn. Dr. H. Martin (Buckau⸗Magde⸗ burg). — Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef v. Weltzien (Torgau). — Hrn. Rittmeister und Escadron⸗Chef Frhr. v. Langermann (Deutz). — Hrn. Seconde⸗Lieutenant v. Wentzky und Peters⸗ heyde (Kreuzburg O.⸗Schl.).
Gestorben: Hr. Premier⸗Lieutenant a. D. E. J. H. A. Graf von Baudissin (Berlin). — Hr. E1““ a. D. Heinrich v. Mützschefahl Neisse).
Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[37722] Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister Joh. Behrend hier, Franzö⸗ sischestraße 1/3, vertreten durch den Rechtsanwalt Kauffmann zu Berlin, Mohrenstr. 36, klagt gegen den Kaufmann Carl Weiß, unbekannten Aufenthalts, wegen 192 ℳ, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 192 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 24. Dezember 1881 und vorläufige Vollftreckbarkeits⸗Erklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Abtheilung 35, Jüden⸗ straße 58, Zimmer 33, auf . den 5. November 1883, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 25. August 1883.
Lüdicke, Ee.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts IJ.
Abtheilung 35.
[37717] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Elise Margarethe Meier, geb. Axen zu Flensburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Gundlach hieselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Ludwig Carl Johann Meier, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung aus dem Grunde böslicher Verlassung mit dem Antrage,
die Ehe dem Bande nach zu scheiden, den Be⸗ klagten für den schuldigen Theil zu erachten, ihr die Berechtigung sofortiger Wiederverheirathung zuzusprechen, sowie dem Beklagten alle Prozeß⸗ kosten aufzuerlegen, und ladet den letzteren zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Großberzoglichen Landgerichts zu Neustrelitz
auf den 3. Dezember 1883, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Neustrelitz, 28. August 1883. . W. Müller, als Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts.
.
[37723] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 5712. Die Gebrüder Hirsch in Wiesloch, vertreten durch Herrn Anwalt Dr. Günzburger in Offenburg, klagen gegen den an unbekannten Orten abwesenden Leopold Wertheimer, Moritz Sohn, von Bühl, aus Kauf von Hemden und Kragen vom 16. April 1880, mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben zur Zahlung, inbegrifflich 1 ℳ 20 ₰ Aus⸗ lagen, von 51 ℳ 20 ₰ nebst 5 % Zins vom Klag⸗ zustellungstage und vorläufiger Vollstreckbarkeits⸗ Erklärung des Urteils und laden ihn zur mündli⸗ chen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht Bühl zu dem von diesem auf
Freitag, den 16. November 1883, Vormittags 11 Uhr,
bestimmten Termin.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bühl, den 27. August 1883.
Der Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts:
—
J. V.: Buchherger.
[37729] Oeffentliche Zustellung.
Der Chemiker Franz Dietrich zu München, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Haeberlin hier, klagt gegen den Architekten Christian Alten, unbe⸗ kannt wo abwesend, im Wechselprozesse aus Wechsel vom 7. Mai 1883 über 2800 ℳ und Protesturkunde vom 8. d. M., mit dem Antrage auf Zahlung von 2800 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 8. August cr. und dreimal ½ % Provision, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts zu Frankfurt a. M. auf den 5. November 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[37728] Oeffentliche Zustellung.
Der Moses Picard, Handelsmann zu Dürmenach, klagt im Urkundenprozeß gegen den Ackerer Blasius Münch, früher zu Obermüspach wohnhaft, jetzt in Amerika ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Rückzahlung des dem Beklagten laut Schuld⸗ scheinen vom 17. Februar und 28. Juni 1881 baar ge⸗ liehenen Geldes im Gesammtbetrage von 237 ℳ 05 ₰ mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der 237 ℳ 05 ₰ nebst 5 % Zinsen vom 24. August 1883 ab und der Prozeßkosten, so⸗ wie vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des ergehen⸗ den Urtheiles, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiser⸗ liche Amtsgericht zu Pfirt auf
Donnerstag, den 18. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwpwoecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Pfirt, den 27. August 1883.
Thomas, Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
37731
— In Pachen des Wurstfabrikanten Albert Spernau hicselbst, Klägers, wider den Gärtner Robert Reidock und dessen Ehefrau Johanne, geb. Schliestedt, hier, Beklagte, wegen Hypothekkapitals, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des den Beklagten gehörigen, im Hasenwinkel hierselbst be⸗ legenen Gartengrundstücks zu 13 a 66 qm sammt darauf befindlichen Gebäuden Nr. 29321. und
übrigem Zubehör, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 30. Juli und resp. 20. August 1883 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 2. und resp. 22. August 1883 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 7. Dezember 1883, Morgens 10 Uhr,
vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 37, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hy⸗ pothekenbriefe zu überreichen haben.
Braunschweig, den 25. August 1883.
Herzogliches Amtsgericht. VIII. v. Praun.
[37720] Gütertrennung. 8
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 28. Juni 1883 ist die zwischen den Eheleuten Peter Assen⸗ macher, ohne Gewerbe, früher zu Bornheim wohn⸗ haft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort und Christine, geb. Renitgen, ohne Gewerbe zu Bornheim wohnhaft, bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt.
Bonn, den 27. August 1883.
Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer des
Königlichen Landgerichts onner,
Landgerichtssekretär.
[373777 Im Namen des Königs! Verkündet den 10. August 1883. Dommes, als Gerichtsschreiber.
In der Julius Kröhningschen F. 1/83 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Flatow durch den unterzeichneten Richter
für Recht:
Das Hypothekendokument über die auf dem Grundstücke Gursen Bl. 50 Abtheilung III. Nr. 1 und 2 für den Lehrer Neubauer zu Jastrow einge⸗ tragenen und auf das Grundstück Gursen Bl. 118 zur Mithaft übertragenen Darlehne von je 100 Thlr. nebst 6 % Zinsen wird für kraftlos erklärt, und werden die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Antragsteller, Schneidermeister Julius Kröhning zu Gursen auferlegt. F. 1/83.
Von Rechts Wegen. (gez.) Regeler.
[37703] Bekanntmachung.
In der Strafsache gegen den Seelig Bibo aus Graetz J. 1956/83, welcher angeklagt ist, im Jahre 1880 als Wehrpflichtiger, um sich der Militärpflicht zu entziehen, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, — strafbar nach §. 140 Str. Ges. Buchs — wird zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Meseritz, den 25. August 1883. Königliches Land⸗ gericht. Strafkammer.
[3769020)
Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung findet am Montag, den 1. Oktober cr., Nachmittags 2 Uhr, im Geschäftslokale der Ge⸗ sellschaft zu Empel, wozu die Herren Aktionege ein⸗ geladen werden, statt.
Gegenstand der Berathung anßer der Tagesordnung: Erledigung der in den Artikeln 18 und 36 der Statuten vorgesehenen Geschäfte. Der Vorstand der Aktien⸗Gesellschaft „Prinz Leopold“.
Aufgebotssache .
für das Vierteljahr.
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
qnnmu
rtionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 3,24 ö 1
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Staats-Minister, General der Infanterie z. D. von Kameke zu Hohenfelde die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen Insignien des Großkreuzes des Militär⸗Verdienst⸗Ordens zu ertheilen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem früheren Mitgliede des rumänischen Kassationshofes, jetzigen Vorsitzenden des Königlichen Verwaltungsraths der rumänischen Staats⸗Eisenbahnen, Kalindero zu Bukarest, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem General⸗Direktor der Banque de Roumanie, von Frank zu Bukarest, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem Sekretariats⸗Chef Agricola und den Sektions⸗ Chef Winkler, beide bei der General⸗Direklion der König⸗ lich rumänischen Staats Eisenbahnen zu Bukarest, den König lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen
. 1 Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigs geruht: den ständigen Hülfsarbeiter beim Reichsamt für die Ver⸗ waltung der Reichs⸗Eisenbahnen, Eisenbahn⸗Bauinspektor Dr. Zimmermann zum Regierungs⸗Rath zu ernennen.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Dr. Gustav Nachtigal unter Beilegung des Charakters als Generalkonsul zum Konsul in Tunis zu ernennen geruht.
Es starben an der Cholera in Alexandrien vom 28.— 30. August Morgens 25 Personen.
In Malta ist für alle Provenienzen aus Smyrna eine von der Desinfizirung des Schiffes ab zu rechnende Quaran⸗ täne von 21 Tagen angeordnet worden. Passagieren aus Smyrna ist die Landung in Malta nicht gestattet.
Die Kaiserlich russischen Behörden im Kaukasus sind an⸗ gewiesen, den einheimischen mohamedanischen Mekkapilgern bis auf Weiteres keine Reisepässe zu ertheilen.
Bekanntmachung. 1““
Am 1. September d. Js. wird von der Eisern⸗Siegener Eisenbahn die 4,8 km lange Theilstrecke Eisern⸗Eiserfeld nebst der 0,6 km langen Abzweigung nach Reinhold Forster mit den Stationen Eisern und Reinhold Forster dem öffent⸗ lichen Verkehre — vorläufig nur zur Beförderung von Gütern in Wagenladungen — übergeben werden. 1
Die neueröffnete Strecke, an welche mehrere Gruben und gewerbliche Etablissements angeschlossen sind, hat in Eiserfeld Anschluß an die zum Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Elberfeld gehörige Strecke Betzdorf⸗Hagen.
Berlin, den 30. August 1883.
In Vertretung des Präsidenten des Reichs⸗Eisenbahnamts: Kraefft.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Provinzial⸗Schulrath Hans Hugo Gustav Spie⸗ ker zu Hannover den Charakter als Geheimer Regierungs⸗ Rath, und 1 dem Kreis⸗Wundarzt Dr. med. Paul Glatzel zu Beuthen O./Schles. den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verlechen. 8 89 8
Ministerrum der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent Dr. Otto Krümmel aus Götlingen, z. Z. in Hamburg, ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Kiel ernannt worden. 1 Der bisherige Amtsrichter Gustav Stölting in Berum ist zum Konsistorial⸗Assessor ernannt und demselben die etatsmäßige Stelle eines weltlichen Mitgliedes bei dem König⸗ lichen Konsistorium in Stade verliehen worden
Bei dem Progymnasium zu Euskirchen ist der ordent⸗ Lehrer Dr. Schmitz zum Oberlehrer befördert worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domä und Forsten
Bestimmungen
Ausbildung und Pruͤfung für den Forstverwaltungsdienst.
Allgemeine Uebersicht.
Die Befähigung zur Anstellung als verwaltender Beamte, (Oberförster ꝛc.) im Keniglichen Forstdienste wird erlangt durch: das Bestehen des ersten forstlichen Eramens, (Forst⸗ Referendar⸗Examens), und des ““ forstlichen Staatsexamens, (Forst⸗Assessor Examens). 8 Die Ausbildung zu den forstlichen Prüfungen erfolgt durch vor⸗ bereitende Beschäftigung im Walde, durch systematische wissenschaft⸗ liche Studien und durch praktische Uebung in allen Geschäften der Forstverwaltung. “ Allgemeine Bedingungen.
Die Zulassung zu der Laufbahn für den Königlichen Forstver⸗ waltungsdienst kann nur Demjenigen gestattet werden, welcher 8
1) das Zeugniß der Reife als Abiturient von einem Gymnasio des Deutschen Reiches oder einem preußischen Realgymnasio erlangt und in diesem Zeugnisse eine unbedingt genügende Censur in der Mathematik erhalten, 1“
2) das 22. Lebensjahr noch nicht überschritten hat,
3) eine namentlich auch hinsichtlich des Seh⸗, Hör⸗ und Sprach⸗ vermögens fehlerfreie, kräftige, für die Beschwerden des Forstdienstes angemessene Körperbeschaffenheit besitzt, so daß seine Felddienstfahig⸗ keit keinem Zweifel unterliegt, (§. 5 Nr. 3)
4) über tadeilose, sittliche Führung sich ausweist und
5) den Nachweis der zur forstlichen Ausbildung erforderlichen Subsistenzmittel führt. (§. 5 Nr. 5.)
Praktische öe
Die forstliche Ausbildung beginnt mit einer mindestens einjähri⸗ gen praktischen Vorbereitung im Walde, unter Leitung eines König⸗ lichen Oberförsters. 8 8n
Zweck dieser Vorbereitung ist, daß der Forstbeflissene mit dem Walde und den beim Forsthetriebe vorkommenden Arbeiten durch lebendige Anschauung und praktische Uebung sich bekannt mocht, ins⸗ besondere die wichtigsten Holzacten kennen lernt und durch fleißige hheilnahme an den Forstkultur⸗Arbeiten, der Waldpflege, den Ar⸗ beiten in den Holzschlägen, am Forstschutze und an waidmännischer Ausübung der Jagd, sowie durch Beschäftigung mit Vermessungs⸗ arbeiten sich diejenigen Vorkenntnisse und Fertigkeiten aneignet, welche als Grundlage zu weiteren erfolgreichen forstwissenschaftlichen Stu⸗ dien, und namentlich zum Verständniß der Vorträge bei einer Forst⸗ akademie erforderlich sind.
Bedingungen des Cöb als Forstbeflissen
D.
Der Antrag zur Annahme als Forstbeflissener ist an den Ober⸗ Forstmeister der Regierung (Finanz⸗Direktion) zu richten, in deren Bezirk der Aspicant die praktische Vorbereitungszeit zu absolviren wünscht. 1 8 u““
Dem eigenhändig schriftlich abzufassenden Antrage ist beizufügen:
1) das Schulzeugniß der Reife,
2) Taufschein oder Geburtsschein, 8
3) ein Attest eines oberen Militärarztes, daß der Antragsteller frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten ist, ein scharfes Auge, gutes Gehör und fehler⸗ freie Sprache hat, und daß die gegenwärtige Körperbeschaffenheit keine Bedenken gegen die künftige Tauglichkeit zum Militärdienfe begründet, 4
4) wenn der Antragsteller nicht unmittelbar aus der Schulanstalt
tritt, für die Zwischenzeit glaubhafte Atteste über Beschäftigung und;
sittliche Führung, 8
5) eine schriftliche Verpflichtung des Vaters oder der Ange⸗ hörigen, oder des Vormundes resp. der vormundschaftlichen Behörde zur Unterhaltung des Eintretenden während mindestens noch sieben Jahren. “ I
Der Ober⸗Forstmeister hat über die Familienverhältnisse des Antragstellers und über seine Persönlichkeit noch nähere Erkundigungen einzuziehen und, sofern sich dabei Bedenken ergeben, an den Ressort⸗ Minister zu berichten. v“
Eintritt als Forstbeflissener.
Wenn gegen die Zulassung kein Bedenken obwaltet, so bezeichnet der Ober⸗Forstmeister nach Anhörung der betreffenden Forstmeister dem Aspiranten geeignete Oberförstereten für die praktische Vor⸗ bereitungszeit. Der Aspirant hat alsdann seine Aufnahme auf eine dieser Oberförstereien von dem betreffenden Oberförster zu erwirken, und letzterer den Tag des Eintritts des Aspiranten in die praktische Vorbereitungszeit sofort dem Forstmeister und Ober⸗Forstmeister an⸗ zuzeigen. Es bleibt jedoch deren Ermessen vorbehalten, den Forst⸗ beflissenen gleich oder auch im Laufe der Vorbereitungszeit an einen anderen Oberförster zur Ausbildung zu überweisen, wenn dazu Motive obwalten, über welche nur dem Ressort⸗Minister auf Erfordern Aus⸗ kunft zu geben ist.
Ausbildung während der Vorbereitungszeit.
§n 7
(8
Eine dem Zwecke der Vorbereitung entsprechende, sorgfältige und gründliche Unterweisung und Beschäftigung der Forstbeflissenen gehört zu den wichtigsten Dienstobliegenheiten der Oberförster. Insbesondere ist auch Anleitung im Feldmessen und Nivelliren zu ertheilen.
Zeigt sich ein Forstbeflissener wegen Mangels an natürlichen An⸗ lagen oder an Anstelligkeit und Interesse für die⸗Waldgeschäfte, wegen körperlicher Schwäche oder Gebrechen, wegen Unfleißes, Unzuverlässig⸗ keit, unmoralischer Führung oder aus sonst einem Grunde als un⸗ zeeignet für den Königlichen Forstdienst, so hat der Oberförster dem F ethser und Ober⸗Forstmeister hierüber Anzeige zu machen, damit dieselben rechtzeitig die Entlassung des Forstbeflissenen anordnen, wenn
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sie die Ueberzeugung gewinnen, daß derselbe sich für den Forstdienst nicht eignet.
Zeugniß über die praktische Vorbereitungszeit.
Nach beendigter Vorbereitungszeit hat der Oberförster dem Forst beflissenen ein Zeugniß über deren Dauer sowie über seine Führung und die erlangte Vorbildung auszustellen. Es ist darin ausdrückli zu erwähnen, daß der Forstbeflissene auch mit Vermessungs⸗ und Nivellementsarbeiten sich beschäftigt hat. W1 1
Das Zeugniß ist vom Oberförster, unter Beidrückung des Dienst⸗ siegels, unterschriftlich zu vollziehen und vom Forstmeister in gleicher Weise, event. mit den ihm erforderlich erscheinenden Zusätzen, zu be⸗ stätigen.
““ Studium.
Zur weiteren forstwissenschaftlichen Ausbildung hat der Forst⸗ beflissene eine Forstakademie oder ein mit einer Universität ver⸗ bundenes Forstlehrinstitut des Deutschen Reiches mindestens 2 Jahre zu besuchen. Wer zu diesem Behufe ein anderes Forstlehrinstitut als die zu Eberswalde oder Münden benutzen will, muß durch Anfrage bei dem Ressort⸗Minister sich vorher vergewissern, daß dessen Besuch ihm auf den vorgeschriebenen Zeitraum forstwissenschaftlicher Studien angerechnet werden kann. Die letzteren müssen alle diejenigen Gegen⸗ stände, welche in dem Regulativ für die Forstakademien zu Ebers walde und Münden als Lehrgegenstände bezeichnet sind, in dem Maße umfassen, wie es nothwendig ist, um den Anforderungen in den forst⸗ lichen Prüfungen genügen zu können. An den Akademien zu Ebers⸗ walde und Münden findet die Aufnahme nur zu Ostern statt.
Universitäts⸗Studium.
§. 10.
Außer diesem forstwissenschaftlichen Studium hat der Forst⸗ beflissene noch zwei Semester Universitätsstudien, insbesondere der Rechts⸗ und Staatswissenschaften zu machen, und zwar in der Regel nach den forstakademischen Studien. 1
Die Ableistung des Militärdienstjahres kommt als Studienzeit weder für den Besuch der Forstakademie noch der Universität in An⸗ rechnung.
Meldung zum ersten “ Examen.
Nach Vollendung dieser Studien und zwar spätestens binnen 6 Jahren nach Beginn der Vorbereitungszeit (§. 4) ist die Meldung zum ersten forstlichen Examen bei dem Ressort⸗Minister mittelst schriftlicher Eingabe zu bewirken, unter Vorlegung
1) eines eigenhändig geschriebenen Lebenslaufs,
2) des Reifezeugnisses von der Schule,
3) des Zeugnisses über die praktische Vorbereitungszeit (§. 8) und, wenn nach dessen Ausstellung nicht sofort die Studien auf der Forstakademie oder Universität begonnen sind, des Attestes über Ver⸗ wendung der Zwischenzeit,
4) der Zeugnisse über den Besuch einer Forstakade nie (§. 9),
5) eines noch besonders auszustellenden Zeugnisses über regel⸗ mäßige Theilnahme an dem geodätischen Unterrichte und den prakti⸗ schen Uebungen im Feldmessen und Nivellren ꝛc., sowie dem Unter⸗ richte im Planzeichnen auf der Forstakademie oder Universität,
6) der Zeugnisse über Universitätsbesuch (§. 10),
7) einer auf Grund eigener Vermessung und Auftragung gefertig⸗ ten Spezialkarte über mindestens 100 ha nebst einer Generalvermes⸗ sungstabelle und Koordinatenberechnung unter Beifügung des Ver⸗ messungsmanuals. Bei dieser Vermessung ist die Umringsmessung mit dem Theodoliten, die Detailmessung mit der Bussole auszu⸗ führen,
8) einer Bestands⸗ oder einer Wirthschaftskarte im Maßstabe von 1: 25 000 über mindestens 500 ha,
9) der Darstellung eines Nivellements von mindestens 2 km Länge in Zeichnung und Tabellen nach eigener Aufnahme unter Bei⸗ fügung des Nivellementsmanuals.
Jedes der Stücke sub 7 bis 9 muß mit einer von dem Exami⸗ nanden selbst geschriebenen Versicherung versehen sein, daß er dasselbe in allen Theilen eigenhändig, ohne fremde Beihülfe gefertigt hat.
Zweck des ersten “ Examens.
Durch das erste forstliche Erxamen soll der Nachweis geführt werden, daß der Forstbeflissene die erforderliche, allgemeine Bildung und hinreichende Auffassungsgabe besitzt, daß er seine Fachstudien mit befriedigendem Erfolge betrieben, daß er ein genügendes, wissenschaft⸗ liches Fundament für seine weitere, praktische Ausbildung gelegt hat. und daß er im Ganzen zu der Erwartung berechtigt, er werde sich zu einem brauchbaren Verwaltungsbeamten für den Königlichen Forst⸗ dienst heranbilden. “
Anforderungen imn ersten forstlichen Exramen.
Es sind daher in der ersten forstlichen Prüfung folgende Ar forderungen zu stellen: 8
A. in der Hauptwissenschaft gründliche Kenntnisse in der ge⸗ sammten Theorie der Forstwissenschaft in Beziehung auf Waldbau, Forsteinrichtung und Abschätzung, Waldwerthberechnung, Forstbenutzung und Technologie, Forstschutz und Forstpolizei, Forstgeschichte und Forst⸗ literatur; 1
B. in den Hülfswissenschaften:
1) in der reinen Mathematik: Kenntniß der Arithmetik und Algebra bis einschließlich der Lehre von den Gleichungen zweiten Grades, von den Logarithmen nebst deren praktischen Anwendung und der Lehre von den Reihen; Kenntniß der Planimetrie, Stereo⸗ metrie, ebenen Trigonometrie und der Grundzüge der sphärischen Trigonometrie, sowie der Lehre von den Linear⸗ und Polar⸗ Koordinaten,
2) in der Geodäsie: Kenntniß des Feldmessens, Nivellirens, Tracirens und der Instrumentenkunde, sowie der barometrischen Höhenmessung; Fertigkeit im Gebrauche der zum Feldmessen und Nivelliren üblichen Instrumente; Fertigkeit im Auftragen, Berechnen, in der Feldertheilung und im Planzeichnen; Kenntniß der für Preußen bestehenden Vorschriften über die Ausführung von Land- messer⸗, insbesondere forstgeometrischen Arbeiten,