Leinöl per 10 Kilogr. loco mit Fass —, Lieferung —. 1 Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Fass in Posten v. 100 Ctr. Termine unverändert. Gek. — Ctr. Kündigungspreis — ℳ Loco — ℳ, per diesen Monat 24,5 ℳ, per Oktober-November 24,5 ℳ, per November-Dezember 24,5 ℳ per Iezember 1883 bis Jannar 1884 —. per April-Mai 1884 —. Spiritas per 100 Liter, à 100 % = 10 000 %. Termine matter. Gekündigt — Liter. Kündigungspreis — ℳ Loco mit Fass —, per diesen Monat 52,2 — 51,9 — 52 bez., per Oktober- November 50.9 — 50,7 bez., ver November-Dezember 50,2 — 49,8 — 49,9 bez, per Dezember 1883 bis Januar 1884 —, per Januar- Februar —, per März-Ap il —, per April-Mai 51,4 — 51 — 51.1 bez. Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass 52,1 — 51,8 bez. 1 Weizenmehl No. 00 27.50 — 26,00 No. 0 25,75 — 24 00 No. 0 u. 1 23.75 — 22.00. — Roggenmehl No. 0 22.25 — 21,25. No. 0 u. 1. 20,75 — 19,75 per 100 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Marken uber Notiz bez. Berichtigung. Gestern: Weizen Termine wenig verändert. Roggen russ. 145 — 147 ab Kahn u. Boden bez. Mais unverändert. Königsberg, 9. Oktober. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen matter. Roggeu matter, loco 121/122 pfd. 2000 Pfd. Zollgewicht 130,00, pr. Cktober 132.50, pr. Frübjahr 137.50. Gerste unverändert. Hafer un- verändert, loco inländischer 116,00. pr. Oktober 120,00. Weisse Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 163,00 Spiritus pr. 100 Liter 100 % loce 55,00, pr. Oktober 52,75, pr. Frühjahr 52,75. —
Wetter: Bewölkt.
Danzig, 9. Oktober. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco flau. Umsatz 200 Tonnen. Bunt und hellfarbig 160,00, hellbunt 170,00 — 176.00, hochbunt und glasig —, pr. Oktober Transit 174,00, pr. April-Mai Transit 184 50. Roggen loco behauptet. inländ. pr. 120 Pfd. 135,00 — 145,00, polnischer oder russischer Transit 128,00, pr. Oktober Transit 129,00, pr. April-Mai Transit 135,00. Kleine Gerste loco 134,00. Grosse Gerste loco 110,00 — 117,00. Hafer loco 115,00. Erbsen loco —. Spiritus pr. 10 000 Liter % loco 53.50.
Stettin, 9. Oktober. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen unverändert, loco 160,00 — 182.00, per Oktober-November 181,00, gr. November-Dezember 182,00, per April-Mai 190,00. Roggen unverändert, loco 137,00 — 144,00, per Oktober-November 142,00, pr. November-Dezember 142,50, per April-Mai 148,50. Rübsen per Oktober 312,00. Rübbl flau, 100 Kilogamm pr. Oktober 64 20., pr. April-Mai 64 00. Spiritus behauptet, loco 51,40, pr Oktober 51.00. pr. Oktober-No- vember 49,50, pr. April-Mai 50,50. Petroleum loco 8,30.
Posen, 9. Oktober. (W. T. B.) —
Spiritus loco ohne Fasz 51 40. pr. Oktober 49,90, pr. Novem- ber-Dezember 48,10, vr. April-Mai 49,50. Fest.
Rreslan, 10. Oktober. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 % ver Oktober 51,30. per Oktober-November 50,70, per April-Mai 50,80. Weizor per Oktober 192 00, Roggen per Oct.-Nov. 152 00, per November-Dezember 152 00, per April Mai 155,50. Rüböl leco per Okt. 67,00, per Oktober-November 66,00, per April-Mai 67,50. Zink: fest. — Wetter: Trübe. 8
Cöln, 9. Oktober. (W. T. B.) 8
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 19,25 fremder loco 19,75, pr. November 18, 25, per März 19,70. Roggen loco 15,50, pr. November 14,00. pr. März 14 80. Hafer loco 15,50. Rüböl loco 36,00. pr. Oktober 35,10, pr. Mai 33,70.
Bremen, 9. Oktober. (W. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht). Ruhig. Standard white loco 8,00 bez., pr. November 8,10 bez., pr. Dezember 8,20 bez., pr.
Januar 8,35 Br., pr. Februar 8,45 Br. Hamburg, 9. Oktober. (W. T. B) 1
Getreidemarkt. Weizen loco unverändert. auf Termine ruhig, pr. Oktober 177,00 Br., 176,00 Gd, pr. April-Mai 192,00 Br., 191,00 Gd. Roggen loco unverändert, aaf Tormine ruhig, pr. Oktober 132,00 Br, 131,00 Gd., pr. April-Mai 144,00 Br., 143,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl matt, loco 68,00. pr. Mai 67,00 Sviritus unverändert, pr. Oktober 44 ½ Br., pr. Oktober-November 42 ½ Br., Tr. November-Dezember 41 ½ Br., pr. April-Mai 41 ¼ Br. Kaffee steigend, Umsatz 9000 Sack. Pe · troleum still, Standard white loco 8,30 Br., 8,20 Gd., pr. Oktober 8,20 Gd., pr. November-Dezember 8,30 Gd. — Wetter: Neblig.
Wien, 9. Oktober. (W. T. B.) 8
Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10,25 Gd., 10,30 Br., pr. Frühjahr 10,83 Gd., 10,88 Br. Roggen pr. Herbst 8,13 Gd., 8.18 Br., pr. Frühjahr 8,38 Gd., 8,42 Br. Hafer pr. Herbst 7,08 Gd., 7,13 Br., pr. Frübjahr 7,42 Gd., 7,47 Br. Mais pr. Mai-Juni 6,98 Gd., 7,03 Br.
Pest, 9. Oktober. (W. T. B.) 8 8
Produktenmarkt. Weizen loco flau, pr. Herbst 9,74 Gd., 9,76 Br., pr. Frühjahr 10,41 Gd, 10,43 Br. Hafer pr. Herbst 6,60 Gd., 6,62 Br., pr. Frühjahr 7,12 Gd., 7,14 Br. Mais pr. Mai-Juni 6,57 Gd., 6,59 Br. Wetter: Schön.
Amsterdam, 9. Oktober. (W. T. B.) Bancazinn 57 ¼. Amsterdam, 9. Oktober. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen pr. November 252. Roggen pr.
Antwerpen, 9. Oktober. (W. T. B.) 8
Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss loco 19 ¾ bez. 19 &. Br., pr. November 20 ½ Br., pr. Dezember 20ã Br., per Januar 20 ½ bez., 20 ¾ Br. Weichend.
London. 9. Oktober. (W. T. 8.)
An der Küste angeboten 3 Weizenladungen. — Wetter: Trübe — Havannazucker Nr. 12 22 ½. Nominell.
Glasgow, 9. Oktober. (W. T. B.)
Roheisen. (Schluss.) Mized unmbers warrantsz 46 sh. 9 ½8 d.
Liverpool, 9. Oktober. (W. T. B.)
EBaumwolle. (Sechlussbericht.) Umsatz 12 000 B., davon für aweknlation und Export 1000 Ballen Fest. Middl. amerikanische November-Lieferung 6 2, Oktober-November-Lieferung 6, No- vember-Januar-Lieferung 568⁄¼4. Januar-Februar-Lieferung 6 ⁄2, Februar-März-Lieferung 61⁄¼⁶6, Mai-Juni-Lieferung 6 ⁄16, Juni-Juli- Liefernng 615⁄64 d.
Hanchester, 9. Oktober. (W. T. B.)
12r Water Armitage 6 ½, 12r Water Taylor 7, 20r Water Micholls 8 ½. 30r Water Clayton 9 ⅜, 32r Mock Townhead 9 ½, 40r Mule Mayoll 9 ¼, 40r Medio Wilkinson 10 ¼, 32r Warpcops Lees 8 ¾. 36r Warpcops Qual. Rowland 9 ½, 40r Double Weston 10 ⅛, 60r Double courante Qualität 14 ¼, Printers 1¹6⁄16 ³⁄50 8 ½ pfd
85. Fest.
Paris, 9. Oktober (W. T. B 2 3 8
Robzucker 880 träge, loco 51.75 — 52,00. Weisser Zucker träge, Nr. 3 pr. 100 Kllogr. pr Oktober 58,30 nr November 58,60 vr. Oktober-Januar 58,75. pr. Januar-April 60,00.
Paris, 9. Oktober. (W. T. B.)
produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Oktober 24,75, nr. November 25,10, pr. Novbr.-Februar 25,60, pr. Januar-April 26,25. Hanl 9 Marques fest. pr. Oktober 54.80. pr. November 55,25, pr. November-Februar 56,00, pr. Januar. April 57.25. Rüböl fest, pr. Oktober 78,00, pr. November 78,00, pr. November- Dezember 78,00, pr. Jannar-April 78.00. Spiritus fest. pr. Oktober 50,00, pr. November 50,25, pr. November-Dezember 50,50, pr. Januar-April 51,50.
St. Petersburg, 9. Oktober. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg 10°0 72.00. Weizen loco 12,50. Roggen loco 9.00. Hafer loco 4.80. Hanf loco 38,50. Leinsaat (9 Pud) loco 13.00. — Wetter: Kalt. 8
ew-Nork, 9. Oktober. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 10 ¼¾, do. in New-Orleans 10 ¾. Petroleum Standard white in New-York 8 ¾ Gd. do. in Philadelphia 8 ¼ Gd., rohes Petroleum in New-York 7 ½, do. Pipe line Certiücates 1 D. 12 C. Mehl 4 D. — C. Rot e- Winterweiznen loco 1 D. 11 ¼ C., do. pr. Oktober 1 D. 9 ⅜ C., do. pr. November 1 D. 10 ¼ C., do. Pr. Dezbr. 1 D. 13 C. Mai New, — D. 59 C. Zucker (Fair refining Muscovades) 611⁄16. Kaffes (sair Rioc) 11 †¼ Schmalz (Wileccx)] 8 ½, do. Fairbanks 8 ⅛⅞, do. Rohe & Brotbers 8 ½. Speck 7 ¾. Getreidefracht 4.
Berlin, 7. Oktober. (Wollbericht des „Centralbl. für die Textil-Ind.“) Wir haben wieder von einer sehr stillen Woche zu berichten, in welcher die Umsätze sich nur in den engsten Grenzen hielten; Grosskäufer fehlten gänzlich. Unsere grossen Kammgarn- spinnereien nehmen immer noch eine abwartende Stellung ein und glauben auch nach längerem Zögern noch die passenden Quali- täten acquiriren und hierdurch einen Druck auf die Preise aus- üben zu können. Indess sind die Quantitäten gegen früher we- sentlich kleiner geworden und es ist unter diesen Umständen fraglich, ob bei einer später sich geltend machenden Nachfrage Eigner zu Preiskonzessionen sich versteben werden. Auch in den Provinzen sind die Vorräthe in guten Stämmen ziemlich geräumt.
Industrie-Börse zu Essen vom 8. Cktober. (Bericht der Börsen-Commission.) Gewerkschaftlich betriebene Bergwerke. a. in 100 Kuxe eingetheilt: Bommerbänker Tief- bau 1300 G. Centrum 1700 B. Concordia Bergbaugesellschaft 750 B. Ver. Constantin der Grosse 6550 bez. Eintracht Tief- bau 3200 G. Ver. Franziska Tiefbau 2100 G. Friedrich der Grosse 1300 bez. G. General Blumenthal 1500 B. Graf Bismarck 2250 B. Graf Schwerin 900 B. Ver. Hamburg 3300 G. Helene und Amalie 8000 B. Königin Elisabeth 3500 bez. u. B. König Ludwig 700 B. Königsborn 700 G., 800 B. Lotbringen 1000 G. Massener Gewerkschaft 1150 G. Neu-Iserlohn 5000 G. „Orange 1000 bez. Ringeltaube 950 G. Roland 1250 B. Rudolf 850 G. UnserFritz 2000 G. Victor 2300 G. Ver. Wische 800 bez. Wilhelmine Victoria 2100 G. c. in 128 Kuxe eingetheilt: Con- solidation 84000 G. Ver. Sälzer u. Neuack 23000 G.
Bergwerks-Gesellschaften: Aplerbecker Aktienverein für Bergbau 109 G. Arenbergsche Aktien-Gesellschaft für Berg- bau und Hüttenbetrieb 167 ½ G. Bochumer Bergwerks-Aktien- Gesellschaft 102 G. Ver. Bonifacius 79 G. Borussia, Bergbau- Aktien-Gesellschaft 150 G. Cölner Bergwerksverein 128 G. Dortmunder Steinkohlen-Bergwerk Luise Tiefbau 54 G. Gelsen- kirchener Bergwerks-Aktien-Gesellschaft 127 G. Harpener Berg- bau-Aktien-Gesellschaft 114 G. Hibernia & Shamrock 106 G. König Wilhelm, Essener Bergwerks-Verein 38 G. Magdeburger Bergwerks-Aktien-Gesellschaft 200 G. Neu-Essen, Bergbau-Ge- sellschaft 215 G. Pluto, Bergbau-Gesellschaft 79 G.
Verschiedene Gesellschaften. Bochumer Verein für
JBergbau und Gussstahlfabrikation 104 ½ B. Cöln-Müsener Berg-
werks-Aktien-Verein 32 G. Dortmunder Union 98 G. Essener Kredit-Anstalt 98 ½ G. Hörder Bergwerks- u. Hüttenverein 48 G Phönix, Aktien-Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb 96 ½ G. Rheinisch-Westfälische Industrie 19 G. Styrum, Aktien Gesellschaft für Eisen-Industrie 44 bez. Westdeutsche Ver sicherungs-Aktien-Bank (20 % baar eingezahlt) 720 G.
Obligationen und Grundschuldbriefe. Arenberg 100 G. Bochumer Gussstahl (rückzahlbar zu 103) 104 G. Boni- fazius 103 G. Bruchstrasse 102 bez. Centrum 103 G. Consolidation 101 ½ G. Essener Aktien-Bierbrauerei 99 ½ G. Essener Stadt- obligationen IV. Em. 99 ½ G. Friedrich der Grosse 102 bez Germania 100 G. Graf Bismarck 100 ½ bez. Graf Moltke 98 ½ G. Holland (rückzahlbar zu 105) 101 ½ bez. König Wilhelm 102 ½ G Krupp (rückzahlbar zu 110) 110 G. Massen 99 bez. Schalke Gruben- und Hütten-Verein (zu 110 % rückzahlbar) 110 G. Styrum 100 G. Tremonia 99 bez. Union Dortmund (110 rück zahlbar) 108 G. Unser Fritz 98 ½ G.
Kohlen und Koke unverändert.
Generalversammlungen. Aktien-Kommandit-Gesellschaft Aplerbecker Hütte, Brügmann, Weyland & Co. in Aplerbeck. Ord. Gen.- Vers. zu Dortmund.
Harkortsche Bergwerke und chemische Fabriken zu Schwelm und Harkorten. Ord. Gen.-Vers. zu Schwelm.
Märkische Maschinenbau-Anstalt vormals Kamp & Co., Wetter a. d. Ruhr. Ord. Gen.-Vers. zu Wetter a. d. Ruhr.
Berlin-Charlottenburger Bauverein. Ausserord. Gen.
Vers. zu Berlin.
Eisenbahn-Einnahmen. Aussig-Teplitzer Eisenbahn. Im September cr. 2. (s— 32 762 Fl.), bis ult. Sept. cr. 2 547 894 Fl. (+ 144 542 Fl.)
24. Oktbr.
Wetterbericht vom 10. Oktober 1883, 8 Uhr MorgeBßs. 8
Barometer auf
; 0 Gr. u. d. Meeres- Stationen. spiegel reduz. in
Millimeter.
Mullaghmore V 764 Aberdeen V 765 Christiansund 757 Kopenhagen. 763 Stockholm.. 757 Haparanda . 744 St. Petersbg. 742 Moskau.. 750 Cork, Queens- 11515 764 BISt . . .. 765 Helder.. 765 SIIb 765 Hamburg .. 766 Swinemünde. 765 Neufahrwass. 763 W Memel.. 759 WNW Paris ... 765 SSW Münster.. 767 Karlsruhe. 766 Wiesbaden 766 NO München .. 767 80 Chemnitz .. 768 Berlin.. 767 SW Wien... 768 Breslau. . 768 Ile d'Aix-. 764 Mries.. 767
Wind.
Regen halb bed. Regen wolkig wolkenlos wolkig bedeckt bedeckt
-9- do olœ dd—n
Regen halb bed. ¹) Nebel Dunst bedeckt Nebel bedeckt ²) halb bed. ³) wolkenlos bedeckt Nebel halb bed. wolkenlos Dunst bedeckt bedeckt bedeckt4¹)
bedeckt wolkenlos
— E½odd—bodd
80 0XNO
1) See ruhig. ²) Etwas dunstig. ³) Seegang hoch, Nacht Sturm. ⁴) Nebel.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jede Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark. 7 = Steif. 8 = gtürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.
Uebersicht der Witterung.
Hoher gleichmässig vertheilter Luftdruck mit scwacher Luft- bewegung aus variabler Richtung und stark nebligem Wetter liegt über Centraleuropa; nur im ostdeutschen Küstengebiete wehen unter dem Einfluss einer tiefen Depression im hohen Nor den mässige bis steife mässige westliche Winde. Ueber Central europa sind wesentliche Niederschläge nicht gefallen. Während im nördlichen und mittleren Deutschland die Temperatur bis zu sechs Grad über der normalen liegt, ist dieselbe bis zu demselbe Betrag wieder unter die normale gesunken.
Deutsche Seewarte.
Oktober 162. pr. März 168. pr. Mai I“
Circus Renz. Donnerstag: Abends 7 Uhr:
16. Juni 1883 hieselbst verstorbenen Frau
Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 203. Vorstellung. Die Jüdin. Große Oper in5 Akten, nach dem Französischen des Scribe, vom Freiherrn von Lichtenstein. Musik von Halsvy. Ballet von Hoguet. (Frl. Lehmann, Fr. Sachse⸗ Hofmeister, Hr. Fricke, Hr. Niemann.) Anfang 6 ½ Uhr. b
Schauspielhaus. 202. Vorstellung. Zum ersten Male: Der neue Stiftsarzt. Lustspiel in 4 Akten von M. und L. Günther. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 204. Vorstellung. Der
eensee. Große Oper in 5 Abtheilungen von Scribe und Melesville, aus dem Französischen über⸗ setzt von J. C. Grünbaum. Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Driese, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 203. Vorstellung. Colberg. Historisches Schauspiel in 5 Akten von Paul Hevyse. 1u“ gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Donnerstag: Krisen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Bauernfeld. (Lämmchen: Friedrich Haase, Priska: Hedwig Niemann, Baron
Hohenberg: Siegwart Friedmann, Doctor: Ludwig Barnay, Simon: August Förster.)
Freitag: Iphigenie.
Wallner-Theater. Donnerstag: Z. 13. Male:
Ein gemachter Mann. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis.
Victoria-Theater. Donnerstag: 3. 265. Fran Venus.
Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Chausseestraße 25.
Donnerstag: Z. 9. M.: Eine Nacht in Venedig. Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Musik von J. Strauß. Kassenöffnung 6 Uhr, Anf. 7 Uhr.
Freitag: Eine Nacht in Venedig.
Residenz-Theater. Direktion Emil Neu⸗ mann. Donnerstag: 8. Gastspiel des Frl. Kathi Frank, vom Stadt⸗Theater in Hamburg. Neu einstudirt: Odette. Schauspiel in 4 Akten von Victorien Sardou. Anfang 7 Uhr. Ende nach 10 Uhr.
Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Gast⸗ spiel des Hrn. Theodor Lebrun, Direktor des Wallner⸗ Theaters und seiner Mitglieder. Zum 19. Male: Die Rosa Dominos. Posse in 3 Akten von A. Delacour und Hennequin. Deutsch von R. Schelcher. Anfang der Vorstellung 7 Uhr.
Freitag: Zum letzten Male: Die Rosa Do⸗
Kleine Hände.
minos.
Sonnabend: Zum 1. Male: Lustspiel in 3 Akten, nach dem Französischen des Labiche, von Franz v. Schönthan. Hierauf: Ein verdächtiger Schwiegersohn (Rue Pigalle). Posse in 3 Akten von Alex. Bisson.
Walhalla-Operetten-Theater. Donnerstag:
Zum 31. Male: Die Tochter des Tambour⸗ major. Operette in 3 Akten von Duru und Chivot. Musik von Jacques Offenbach. Kasseneröffnung 6 Uhr, Anfang 7 Uhr. “
Concert-Haus. Concert des Kgl. Bilse
Hof⸗Musikdirektors Herrn %
Große Vorstellung mit reichhaltigem Programm. Besonders zu bemerken: Plastische Darstellung der 5 Gladiatoren. Das Schulpferd „Regent“ und das Springpferd „Lapdog“, geritten von Mlle. Drouin. Auftreten der beiden Nordsterne und der Trapez⸗ künstlerinnen Geschw. Guillos. Das Schulpferd „Non plus ultra“, geritten von Herrn Franz Renz. Gymnastisches Entrée des Herrn Brandenstein mit seinen beiden Söhnen. Vorführung der 8 Schimmel⸗ hengste durch Herrn Fr. Renz. Freitag: Vorstellung. E. Renz. Direktor.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Louise Hoffmann mit Hrn. Lieute⸗ nant Ewald Weishaupt (Potsdam— Branden⸗ burg a. H.) 1
Verehelicht: Hr. Premier⸗Lieutenant August Petri mit Frl. Toni Schierholz (Arnstadt). — Hr Pastor Carl Nierhoff mit Frl. Meta Hüttenheim (Moers). — Hr. Geh. Kammer⸗Rath und Kammerherr Moritz Freiherr von Blomberg mit Frl. Emma Weddigen (Iggenhausen).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Seconde⸗Lieutenant Hagner (Schwetzingen). — Hrn. Landrath Roth (Ahlersbach bei Schlüchtern). — Eine Tochter: Hrn. Pfarrer Schwen (Bärenstein in Sachsen).
Gestorben: Verw. Frau Geh. Ober⸗Tribunals⸗ Rath Professor Homeyer, geb. Stenzler (Berlin). — Frau Archidiakonus Magdalene Recke, geb. Schroeder (Spandau),
[437501 Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Emil Georg Carl Heinrich Schütze, als Testamentsvollstrecker von Frau Eleonore Meyer, geb. Hinze, des Peter Meyer Wittwe, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Brackenhoeft, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche an den Nachlaß der am
Eleonore Meyer, geb. Hinze, des Peter Meyer Wittwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 17. Mai 1879 errichteten, am 23. August 1883 hieselbst publizirten Testaments, wie au der Bestellung des Antragstellers zum Testaments vollstrecker und den demselben als solchem er theilten Befugnissen, insbesondere der Befugniß desselben, in die Umschreibung der annoch au Namen von Peter Meger geschrieben stehenden Grundstücke allein zu consentiren widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Dienstag, 27. November 1883,
10 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 2, anzumelden — und zwar Auswärtige unte Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch tigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 5. Oktober 1883. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung V.
Zur Beglaubigung:
Romberg, Dr.,
Gerichts⸗Sekretär.
8 8
[43596]
Im Namen des Königs! Auf den Antrag des früheren Instmanns, jetzigen Hirts Michael Huth zu Gr. Ludwigsdorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rosenberg durch den Königlichen Amtsrichter Roelle für Recht: Das auf den Namen des Instmanns W. Huth aus Gr. Ludwigsdorf lautende Sparkassenbuch Nr. 2034 der Kreissparkasse Rosenberg W./Pr. über 123 ℳ 12 ₰ wird für kraftlos erklärt. Rosenberg W./ Pr., den 3. Okto⸗ ber 1883. Königliches Amtsgericht. I.
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Jusertiouspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 32
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem katholischen Lehrer Löhrer zu Aachen den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem evangelischen Hauptlehrer Kolb zu Sulzbach im Kreise Saarbrücken und dem evangelischen Lehrer und Organisten Schoetzau zu Konitz den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu verleihen.
Se. Majestät der König habe dem Kaiserlich⸗Königlich österreichischen Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath und Landeshauptmann im Herzogthum Salzburg, Karl Grafen Chorinsky Freiherrn von Ledske den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; dem Königlich sächsischen und Großherzoglich badischen Geheimen Rath, Professor an der Universität zu Leipzig, Dr. Windscheid, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; sowie dem Kaiserlich⸗Königlich österreichischen Oberst⸗Lieutenant a. D. Betz Edlen von Bardenhain, Kommandanten des Militär⸗ Badehauses in Hof⸗Gastein, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen. v
Postverbindung mit Helgoland
Die in den Sommermonaten bestandene regelmäßige Post⸗
Dampfschiffverbindung zwischen Cuxhaven bz. Hamburg einerseits und Helgoland andererseits ist mit dem 8. d. Mts. eingestellt worden. „Vom 17. d. Mts. ab wird für die Dauer der Winterfahrzeit eine wöchentlich einmalige Post⸗Dampfschiffverbindung zwischen Geestemünde und Helgoland hergestellt. Die Abfahrt von Geestemünde erfolgt in der Regel Mittwoch früh, die Rück⸗ fahrt von Helgoland, wenn thunlich, an demselben Tage. Berlin W.,, den 9. Oktober 1883. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. ööö1 8—
Sachse.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrath Freiherrn Heinrich von Seidlitz zu Wreschen zum Regierungs⸗Rath, sowie
den ordentlichen Professor an der Universität zu Frei⸗ burg i. Br., Dr. Ferdinand Lindemann, zum ordent⸗ lichen Professor in der philosophischen Fakultät der König⸗ lvchen Universität zu Königberg i. Pr., und
den Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Siegfried Anger in Elbing zum Königlichen Gymnasial⸗Direktor zu ernennen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der ordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Königlichen Universität zu Greifswald, von Wilamowitz⸗ Möllendorf, ist in die gleiche Fakultät der Königlichen Uni⸗ versität zu Göttingen versetzt worden.
Der bisherige Gymnasiallehrer und kommissarische Kreis⸗ Schulinspektor Dr. Richard Böhm in Rybnik ist zum Kreis⸗ Schulinspektor ernannt worden.
Der Gymnasial⸗Direktor Dr. Hollenberg in Saarbrücken ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Kreuznach versetzt worden.
Dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Anger ist die Direktion des Gymnasiums zu Graudenz übertragen worden.
Der Oberlehrer Dr. van Hoffs vom Gymnasium zu Emmerich ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Trier versetzt worden.
Bei dem Gymnasium zu Flensburg ist der ordentliche Lehrer Dr. Diederichsen
und bei dem Gymnasium zu Rheine der ordentliche Lehrer Schulte zum Oberlehrer befördert worden.
Bei dem Gymnasium zu Trier ist der katholische Religionslehrer Ewen zum Oberlehrer befördert und dem ordentlichen Lehrer Dr. Sassenfeld der Titel Oberlehrer beigelegt worden.
Der ordentliche Lehrer Dr. Hübner vom Gymnasium in Wesel ist als Oberlehrer an das Progymnasium zu Trar⸗ bach berufen worden.
Die Wahl des Oberlehrers Dr. Oetling vom Groß⸗ herzoglichen Gymnasium in Oldenburg zum Rektor des Real⸗ gymnasiums in Lüdenscheid ist bestätigt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Nachdem die unter dem 21. Dezember 1871 erlassenen Vorschriften über die Befähigung zu den technischen Aemtern bei den Bergbehörden des Staates durch verschiedene Nachträge
1XX“
Allergnädigst geruht:
“
Abänderungen und Ergänzungen erhalten haben, werden diese Vorschriften in der nachfolgenden Fassung festgestellt und zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 12. September 1883. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. 1 Maybach.
über die Befähigung zu den technischen Aemtern bei den Bergbehörden des Staates. §. 1.
„Zur Bekleidung der Stelle eines Revierbeamten oder technischen Mitgliedes der höheren Bergbehörden des Staates ist eine technisch⸗ wissenschaftliche und praktische Ausbildung, sowie die Ablegung von zwei Prüfungen nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften er⸗ forderlich.
Auf Personen, welche sich nach diesen Vorschriften ausgebildet haben, soll bei der Besetzung technischer Stellen auf den Staats⸗ e Hütten und Salinen vorzugsweise Rücksicht genommen werden.
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Schulbildung.
Wer zur Ausbildung für den Staatsdienst im „Bergfache“ zu⸗ gelassen werden will, muß auf einem Gymnasium oder Realgymna⸗ sium die Abiturienten⸗ (Abgangs⸗) Prüfung bestanden und das Zeug⸗ niß der Reife erworben haben.
Meldung zum Eintritt. b “
Die Meldung zur Aufnahme in die Zahl der „Bergbaubeflisse⸗
nen“ erfolgt schriftlich bei einem Ober⸗Bergamte. Beizufügen sind:
1) das Abiturienten⸗ (Abgangs⸗) Zeugniß (§. 2),— 68 2) ein ärztliches Zeugniß datüber, baß der Betreffende gesund,
von kräftigem Körperbau und frei von körperlichen Gebrechen ist,
3) ein selbst verfaßter Lebenslauf. Die Meldung und der Lebenslauf müssen von dem Gesuchsteller eigenhändig geschrieben sein.
Die Leitung und Beaufsichtigung der Ausbildung für das Bergfa liegt dem Ober⸗Bergamte ob. 8 Es ist dabei, soweit es unbeschadet der als Ziel ins Auge zu fassenden allgemeinen technischen, wissenschaftlichen und geschäftlichen Ausbildung geschehen kann, auf die besonderen Anlagen, Neigungen und nsche der in der Ausbildung begriffenen Personen Rücksicht zu nehmen.
Die Ober⸗Bergämter haben im Anfange des Monats Januar jeden Jahres dem Minister der öffentlichen Arbeiten ein Verzeichniß einzureichen, in welchem die angenommenen „Bergbaubeflissenen“ („Berg⸗Referendarien“ — §. 20 —) unter kurzer Angabe des Ganges der Ausbildung aufzuführen sind.
Dauer und Gang der Ausbildung. Die Ausbildung zerfällt in: 1) die praktische Lehrzeit, 2) die akademischen Studien, 3) die technische und geschäftliche Vorbereitung. 1) Die e Lehrzeit.
Die Ausbildung beginnt mit der Erlernung der Fertigkeit in den bergmännischen Handarbeiten und der Erwerbung allgemeiner Kennt⸗ nisse vom Bergwerksbetriebe, sowie von den dabei in Anwendung kommenden Maschinen und sonstigen Vorrichtungen.
Zu diesem Zweck wird der „Bergbaubeflissene“ nach erfolgter Annahme von dem Ober⸗Bergamte auf die Dauer eines Jahres einem Revierbeamten oder Bergwerks⸗Direktor — (oder auch ab⸗ wechselnd verschiedenen Revierbeamten oder Bergwerks⸗Direktoren) — zugewiesen, um nach deren näherer Anleitung bei den Grubenarbeiten beschäftigt zu werden.
Während der Dauer dieser Beschäftigung hat der Beflissene ein Tagebuch zu führen, in welchem eine Uebersicht über seine Thätigkeit zu geben ist. Dasselbe ist allmonatlich den Beamten der Gruben, auf welchen der Beflissene arbeitet, zum Vermerk über den Fleiß im Anfahren und Arbeiten, sowie über die erwiesene Anstelligkeit und Führung zu übergeben und sodann dem die Ausbildung leitenden Revierbeamten oder Bergwerks⸗Direktor zur Einsichtnahme vorzulegen.
Beflissene, welche sich ein ungesittetes Betragen, wiederholte Ueber⸗ tretungen von Disziplinarvorschriften auf den Gruben oder Ungehor⸗ sam gegen die vorgesetzten Beamten zu Schulden kommen lassen, können von dem Ober⸗Bergamte entlassen werden.
Nach Beendigung der Lehrzeit (§. 6) hat sich der Beflissene bei dem Revierbeamten oder Bergwerks⸗Direktor, dem er zugewiesen ist, zur Vornahme einer in dessen Begleitung auszuführenden Probe⸗ grubenfahrt zu melden, bei welcher letzteren zu prüfen ist, ob er ge⸗ nügende Fertigkeit in den bergmännischen Handarbeiten erworben, Geschick zum technischen Bergbeamten zeige und die erforderlichen allgemeinen Kenntnisse vom Bergwerksbetriebe erlangt habe.
Das Ober⸗Bergamt kann mit der Ausführung der Probegruben⸗ fahrt einen anderen Königlichen Bergbeamten beauftragen.
Ueber das Ergebniß derselben ist unter Vorlegung des Tage⸗ buches des Beflissenen dem Ober⸗Bergamte Bericht zu erstatten.
Letzteres entscheidet alsdann darüber, ob die praktische Lehrzeit abzuschließen ist, und ertheilt dem Beflissenen hierüber eine Beschei⸗ nigung. Es kann die Lehrzeit bis zur Dauer eines halben Jahres verlängern und die Wiederholung der Probegrubenfahrt anordnen.
Ein ungenügender Ausfall der zweiten Probefahrt hat das Aus⸗ scheiden aus der Zahl der Bergbaubeflissenen zur Folge.
Die Beschäftigung während der praktischen Lehrzeit ist darauf zu richten, daß die Bergbaubeflissenen neben der Fertigkeit in den berg⸗ männischen Arbeiten auch eine solche im Zeichnen nach Vorlagen und eigenen Aufnahmen erlangen.
Bei der Meldung zur Probegrubenfahrt ist deshalb von den⸗ selben eine Maschinenzeichnung, welche nach einer guten Vorlage kopirt sein darf, und eine solche über einen bergtechnischen Gegen⸗ stand nach eigener Aufnahme, letztere nebst Beschreibung, dem Revier⸗ beamten oder Bergwerks⸗Direktor einzureichen.
Den gutachtlichen Berichten über das Ergebniß der Probe⸗ grubenfahrt sind diese Zeichnungen nebst Beurtheilung beizufügen.
Studien. 8
Zur Erwerbung der theoretischen Kenntnisse in den mathema⸗ tischen, naturwissenschaftlichen, rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Hülfsdisziplinen, sowie in den technischen Lehrgegenständen des Berg⸗ faches wird ein dreijähriges Universitätsstudium erfordert.
Von diesem Zeitraume sind mindestens drei Halbjahre dem Studium auf einer Universität zu widmen, auf welcher in deutscher Sprache gelehrt wird.
„Der Besuch der Bergakademien zu Berlin und Clausthal, so⸗ wie der mit einer Bergbau⸗Abtheilung verbundenen technischen Hoch⸗ schule zu Aachen wird auf die Studienzeit auf die Dauer von zwei Jahren, der Besuch der Bergakademie zu Freiberg, sowie der Be⸗ such deutscher polytechnischer Schulen auf die Dauer eines Jahres angerechnet.
„Dem Minister der öffentlichen Arbeiten bleibt es vorbehalten, für die gleiche Zeitdauer die Anrechnung des Besuches ausländischer höherer technischer Lehranstalten c.
Eine Verpflichtung zum Hören bestimmter Vorlesungen findet nicht statt — vorbehaltlich der Prüfung, ob der zur Ablegung der ersten Prüfung sich meldende Bergbaubeflissene in jedem Halbjahre der Studienzeit über diejenigen Hülfswissenschaften oder technischen Gegenstände, deren Kenntniß von ihm in dieser Prüfung verlangt wird (§. 17), akademische Studien betrieben hat.
Die Bergbaubeflissenen haben regelmäßig jährlich und zwar am Schluß des Kalenderjahres dem Ober⸗Bergamte, von welchem sie an⸗ genommen sind, von ihrem Aufenthalte und ihrer Beschäftigung An⸗ zeige zu machen. Wer dies zweimal hintereinander unterläßt, wird als ausgeschieden betrachtet und sein Name wird ohne weitere Be⸗ nachrichtigung in den Listen gelöscht.
Die erste 1eg.
Die erste Prüfung ist nach Beendigung der akademischen Studien vor einer der „Prüfungskommissionen“ abzulegen, welche in Berlin und bei den Ober⸗Bergämtern zu Breslau, Halle a. S., Clausthal am Sitze derselben, sowie — gemeinschaftlich für die Bezirke der beiden Ober⸗Bergämter zu Bonn und Dortmund — in Bonn ge⸗ bildet werden sollen.
Die Mitglieder und der Vorsitzende dieser Prüfungskommissionen werden von dem Minister der öffentlichen Arbeiten berufen, und zwar theils aus Beamten der höheren Bergbehörden, theils aus der Zahl akademischer Lehrer.
Die Berufung der Mitglieder der Prüfungskommissionen bei den Ober⸗Bergämtern erfolgt auf den gutachtlichen Vorschlag der Ober⸗ Bergamts⸗Direktoren.
H. 11
Die Prüfung ist eine schriftliche und mündliche.
halbjährlich im Frühjahre und Herbste statt. §. 12.
In der Meldung zu dieser Prüfung, welche für den Frühjahrs⸗ termin bis zum 15. März und für den Herbsttermin bis zum 15. August zu erfolgen hat, ist der Verlauf der praktischen Lehrzeit (§. 6) und der Gang der akademischen Studien anzugeben.
Beizufügen sind:
1) die Bescheinigung des betreffenden Ober⸗Bergamtes über die Annahme als Bergbaubeflissener und über den Abschluß der praktischen
Sie findet
1 Lehrzeit (§§. 6 und 7),
2) die Nachweise über die gehörten akademischen Vorlesungen.
Mit der Meldung sind einzureichen:
“ „I. An Zeichnungen:
Drei Zeichnungen über Bergwerksmaschinen oder sonstige berg⸗ männische Gegenstände, welche nur in Linien ausgeführt zu sein brauchen. Zwei von diesen Zeichnungen müssen nach eigener Auf⸗ nahme angefertigt und alle so ausgeführt sein, daß sie ein richtiges und vollständiges Bild des dargestellten Gegenstandes geben.
II. An schriftlichen Ausarbeitungen:
1) eine chemische quantitative Analyse, welche — unter Bezeu⸗ gung der selbständigen Ausführung durch den Kandidaten — von einem Königlichen Beamten oder Lehrer einer höheren Lehranstalt in Be⸗ ziehung auf die Richtigkeit begutachtet sein muß; eine Probe des analysirten Stoffes ist der Meldung beizulegen,
„2) eine geognostische Beschreibung einer Gegend oder eines
Mineralvorkommens, oder auch eine andere naturwissenschaftliche oder mathematische Abhandlung, oder eine Ausarbeitung über einen berg⸗ männischen Gegenstand (z. B. ein Reisebericht). Unter dieser Arbeit, sowie unter jeder der einzureichenden Zeich⸗ nungen hat der Kandidat anzugeben, zu welcher Zeit die Anfertigung erfolgte, und zu bezeugen, daß die Ausarbeitung von ihm selbständig Fahe ist, auch die etwa benutzten literarischen Hülfsmittel zu be⸗ zeichnen.
§. 19. Die Prüfung der Meldung und die Entscheidung über die Zu⸗ lassung oder Zurückweisung des Kandidaten liegt dem Vorsitzenden der betreffenden Prüfungskommission ob, und ist insbesondere darau zu richten, ob nach den vorgelegten Zeugnissen anzunehmen ist, daß der Gesuchsteller ein dreijähriges akademisches Studium über die Hülfswissenschaften und technischen Lehrgegenstände des Bergfaches be⸗ trieben hat. (§. 9.) § 14
Dem zugelassenen Bergbaubeflissenen ertheilt der Vorsitzende der Prüfungskommission eine Aufgabe über einen Gegenstand aus der
Bereiche der Fachwissenschaften oder auch aus dem Gebiete der Hülfs wissenschaften des Bergfaches. (§. 17 A. B.)
Die Aufgaben sind nicht zu umfangreich zu stellen, damit di
Bearbeiter sich kurz fassen und dennoch das Thema erschöpfend be⸗ handeln können.