1883 / 245 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Oct 1883 18:00:01 GMT) scan diff

3) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung unterliegen der Bestrafung aus den §§. 327 und 328 des Reichs⸗Strafgesetzbuches und dem Gesetze vom 21. Mai 1878, betreffend die Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieh⸗Einfuhrverbote.

Berlin, den 17. Oktober 1883.

Der Kommissar behufs der Leitung des Verfahrens zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen in den Amts⸗ bezirken Lichtenberg und Stralau. öniglicher Polizei⸗Präsident.

In Vertretung: von Heppe.

Bekanntmachung,

betreffend Maßregeln aus Anlaß des Ausbruchs der Rinderpest in der Stadt Breslau.

Nachdem der Ausbruch der Rinderpest in der Stadt Breslau amtlich festgestellt worden ist, wird auf Grund des §. 17 der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873 zu dem

Gesetze über die Rinderpest vom 7. April 1869 B. G. Bl.

S. 105 ff. und R. G. Bl. S. 147 ff. für den Polizeibezirk

von Berlin das Nachfolgende angeordnet:

1) Die Einfuhr von Rindvieh (einschließlich der Kälber) und von Schafen aus den Regierungsbezirken Breslau, Oppeln und Posen nach Berlin darf nur mittelst der Eisen⸗ bahn erfolgen.

2) Das aus den Regierungsbezirken Breslau, Oppeln und Posen eingeführte Rindvieh darf nur auf dem städtischen

Central⸗Viehhofe und nur in den dazu bestimmten Räumen

desselben abgeladen werden; es muß ebendaselbst geschlachtet

werden und ist vor und nach der Schlachtung durch die von dem Polizei⸗Präsidium dazu bestellten Thierärzte zu unter⸗ uchen.

8 3) Fleisch und sonstige Theile von solchen Rindern aus den Regierungsbezirken Breslau, Oppeln und Posen, welche bei der Untersuchung gesund und zur mensch⸗ lichen Nahrung geeignet befunden worden sind, dürfen aus den Räumen des Central⸗Viehhofes, in denen die Schlachtung stattge⸗

unden hat, erst dann fortgeschafft werden, wenn sie mit dem Stempel des Polizei⸗Schlachthauses versehen, beziehungsweise wenn Ausführungsscheine für dieselben von den untersuchen⸗

den Thierärzten ausgestellt worden sind.

4) Die Durchfuhr von Rindvieh aus den Regierungs⸗ bezirken Breslau, Oppeln und Posen darf nur mittelst der Verbindungsbahn erfolgen.

1 5) Der Abtrieb von Rindvieh aus den Regierungsbezirken Breslau, Oppeln und Posen von dem städtischen Central⸗

Viehhofe ist verboten. 8

6) Die Bestimmungen von 1 bis 5 einschließlich finden uch Anwendung auf diejenigen Rinder und Schafe, welche nit Rindvieh aus den Regierungsbezirken Breslau, Oppeln

und Posen in einem und demselben Wagen zusammen ver⸗ aden in Berlin eintreffen.

7) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen nterliegen der Bestrafung aus den §§. 327 und 328 des eichs⸗Strafgesetzbuchs und dem Gesetze vom 21. Mai 1878, etreffend die Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der

Rinderpest erlassenen Vieh⸗Einfuhrverbote.

Berlin, den 17. Oktober 1883. Der Königliche Polizei⸗Präsident. In Vertretung: von Heppe.

1XX“X“ 8 as Verbot der Einfuhr von Rindvieh einschließlich der Kälber.

Auf Grund des §. 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗ seuchen, und des §. 3 des preußischen Gesetzes vom 12. März 1881, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, verordne ich, mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, für den Regierungsbezirk Aachen, was folgt:

Die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh einschließlich der Kälber aus dem Königreich der Niederlande, dem König⸗ reich Belgien und dem Großherzogthum Luxemburg wird hier⸗ mit vom 18. Oktober 1883 ab bis auf Weiteres verboten.

1

Ausnahmsweise werde ich in solchen Fällen, in welchen es sich nachweislich um den Transport von bereits vor dem 18. Oktober d. J. in den Niederlanden, in Belgien oder in Luxemburg nach dem Inlande verkaustem Rindvieh handelt, noch bis zum Ablauf des gegenwärtigen Monats die Einfuhr der betreffenden Thiere auf Ansuchen gestatten, unter der Be⸗ dingung, daß über jedes zur Einfuhr gelangende Stück ein von einer holländischen beziehentlich belgischen oder luxembur⸗ gischen Gemeindebehörde ausgestelltes Ursprungszeugniß bei⸗ gebracht wird, welches enthalten muß:

1) die Angabe des Ursprungsortes, des Alters, des Ge⸗ schlechts und der Farbe jedes einzelnen Stückes,

2) die Bescheinigung, daß die bezeichneten Thiere sich in den letzten 6 Monaten nicht an einem Orte befunden haben, in welchem oder in dessen 20 km weitem Umkreise die Lungen⸗ seuche herrscht oder in dem gedachten Zeitraume geherrscht hat.

Bewohnern der an das Königlich niederländische, das Königlich belgische und Großherzoglich luxemburgische Gebiet grenzenden diesseitigen Gemeinden, welche diesseits und jenseits der Grenze Grundstücke besitzen oder angepachtet haben, kann durch spezielle Erlaubniß der diesseitigen Ortspolizeibehörden, welche zugleich die geeigneten Kontrolmaßregeln zur Verhütung eines Mißbrauches dieser Erlaubniß anzuordnen und durchzu⸗ führen haben, gestattet werden, ihr Rindvieh auf die von ihnen besessenen oder angepachteten Grundstücke jenseits der Landes⸗ nrenge. aufzutreiben und von dort wieder in das Inland ein⸗ zutreiben.

Eine gleiche Erlaubniß darf ausländischen Landwirthen, welche diesseits und jenseits der Landesgrenze Grundstücke be⸗ sitzen oder angepachtet haben, ertheilt werden, sofern ein Miß⸗ brauch der Gestattung nach dem⸗Urtheil der diesseitigen Polizeibehörde nicht zu besorgen ist.

z. 4

Wer dem vorstehenden gänzlichen Verbote (§. 1) oder den beschränkenden Bestimmungen für die ausnahmsweise Er⸗

laubniß der Ein⸗ und Durchfuhr (§§. 2 und 3) zuwider handelt, wird, sofern nicht nach §. 328 des Reichs⸗Strafgesetz⸗ buches für das Deutsche Reich eine höhere Strafe verwirkt ist, nach §. 66 des oben genannten Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom n 1880 mit Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft estraft.

Neben der Strafe unterliegen die verbotswidrig einge⸗ führten Thiere der Einziehung.

Aachen, den 16. Oktober 18888383.

Der Regierungs⸗Präsident. von Hoffmann.

Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus dem Königreiche der Niederlande.

Auf Grund des §. 7 Nr. 1 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗ seuchen, und des §. 3 des preußischen Ausführungsgesetzes vom 12. März 1881, ordne ich hierdurch, in Gemäßheit der Ermäch⸗ tigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Folgendes an: 1

1.

Die Einfuhr von Rindvieh, einschließlich der Kälber, aus dem Königreiche der Niederlande über die Landesgrenze des diesseitigen Landdrosteibezirks wird hiermit bis auf Weiteres untersagt. 1

§. 2

Uebertretungen dieses Verbots unterliegen den Straf⸗ bestimmungen im §. 66 Nr. 1 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 bezw. des §. 328 des Strafgesetzbuchs.

Die vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung mit der Maßgabe in Kraft, daß in solchen Fällen, in welchen es sich nachweislich um den Transport von bereits vor dem 18. d. Mts. in den Niederlanden nach dem Inlande verkauftem Rindvieh handelt, bis zum Ablaufe des gegenwärtigen Monats noch ausnahmsweise die Einfuhr desselben auf Ansuchen gestattet wird, sofern über jedes zur Einfuhr bestimmte Stück Rindvieh ein von einer nieder⸗ ländischen Gemeindebehörde ausgestelltes Ursprungszeugniß beigebracht wird, welches enthält:

1) die Angabe des Ursprungsortes, des Alters, des Ge⸗ schlechts und der Farbe jedes einzelnen Thieres,

2) die Bescheinigung, daß die bezeichneten Thiere sich in den letzten 6 Monaten nicht an einem Orte befunden haben, in welchem oder in dessen 20 km weitem Umkreise die Lungen⸗ seuche herrscht oder in dem gedachten Zeitraume geherrscht hat.

Derartige Gesuche sind zur Erledigung an die Obrigkeit des betreffenven Einfuhrortes zu richten.

Osnabrück, den 16. Oktober 1883.

Der Landdrost. Gehrmann.

Deutsches Reich.

8 Preußen. Berlin, 18. Oktober. Den Kammerherren⸗ dienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hat der Königliche Kammerherr Graf Fürstenstein übernommen.

Nach den bei dem landwirthschaftlichen Ministerium eingegangenen amtlichen Berichten erscheint es wahrscheinlich, daß der in Breslau durch den Professor Schütz konstatirte Ausbruch der Rinderpest lokalisirt bleibt und vielleicht bereits durch die sofort ausgeführte Tödtung sämmtlicher auf dem Gehöft stehenden Thiere seine Endschaft erreicht hat. Nach den angestellten Ermittelungen ist seit dem 28. Septem⸗ ber cr. kein neues Vieh in den in der Klosterstraße zu Breslau be⸗ legenen Brennereimaststall eingeführt noch ausgeführtworden, die Infektion müßte also damals schon eingeschleppt sein. Danirgends in der Stadt und in dem Regierungsbezirk Breslau sonst ver⸗ dächtige Fälle konstatirt sind, was inzwischen bei weiterer Ver⸗ breitung der Infektion wahrscheinlich wäre, so scheint die aus⸗ gesprochene Hoffnung nicht unbegründet.

Der Viehbestand des inficirten Stalles ist sofort getödtet worden, und eine gründliche Desinsektion wird amtlicher Seits bewerkstelligt.

Dem Kreise Zauch-⸗Belzig ist für die von dem⸗ selben erbaute, bei Lehnin von Station 32, 1 der Golzow⸗ Lehnin⸗Plessower Kreischaussee abzweigende und nach dem Bahnhof Groß⸗Kreutz führende Chaussee gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung derselben das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (Gesetz⸗Samml. S. 97) einschließlich der in demselben enthal⸗ tenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonsti⸗ gen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften Aller⸗ höchst verliehen worden, vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die ge⸗ dachte Straße zur Anwendung kommen.

Der Chef der Admiralität, General⸗Lieutenant von Caprivi, hat sich auf zwei Tage zur Inspizirung nach Kiel begeben.

Der Königliche Gesandte von Wentzel ist vom Urlaube nach Hamburg zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Herzoglich sachsen⸗meiningische Staats⸗Minister Freiherr von Giseke ist hier angekommen.

Kiel, 17. Oktober. (Kieler Ztg.) Die Korvette „Sophie“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Stubenrauch, hat am 14. d. M. ihre Reise nach der Mittelmeer⸗Station, zunächst nach Plymouth, angetreten. Das Torpedofahrzeug „Ulan“ wurde Henie außer Dienst gestellt.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 17. Oktober. (Th. Corr.) Aus dem Etatsentwurf für die nächste Finanzperiode ist, was die Einnahmen betrifft, noch her⸗ vorzuheben, daß die Erträgnisse aus den Forsten höher ver⸗

anschlagt sind,

als dieselben sich thatsächlich in den letzten Jahren gestaltet haben. In der That haben sich auch die ussichten auf bessere Gestaltung der Preise in der letzte Zeit gemehrt. Auch die Einnahmen aus den Sporteln bei den Land⸗ und Amtsgerichten haben entsprechend den Durchschnittsergebnissen der letzten drei 1 höher eingestellt werden können. Im Ausgabe nimmt natürlich die Erhöhung der Besoldung der Verwaltungs⸗ beamten eine hervorragende Stelle ein: an derselben sind die drei Departements mit sehr verschiedenen Summen betheiligt das Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultu sowie der Justiz am wenigsten nur mit 7000 —, d sowohl die Justiz wie der Kultus an der Erhöhung keinen Theil haben; heischt 25 000 ℳ, aber

das der Finanzen 2 befinden sich

Unter den sonstigen Mehrforderungen in der Hauptsache solche für gemeinnützige Zwecke, Landstraßen und Verbindungswege, für allgemeine Sicherheits⸗ anstalten, für gemeinnützige Anstalten, für Aufwand, der durch das Heimathsgesetz veranlaßt ist, für Zwecke der Wohl⸗ fahrtspolizei u. s. w. Die Schuldentilgung ist mit großer Pünktlichkeit fortgesetzt worden. Seit dem 1. Januar 1882 ist eine Verminderung der gesammten Schuld um 20 779 560 ℳ, und eine Erhöhung um 7 545 500 eingetreten, so daß die wirk⸗ liche Verminderung in dieser Zeit 13 234 060 beträgt. Die Zahlungen aus der Reichskasse weisen, wie schon mit⸗ getheilt, in Folge der Reform der indirekten Steuern eine erhebliche Steigerung auf. Der Ueberschuß der Heraus⸗ zahlungen aus der Reichskasse über die Zahlungen an die⸗ selbe betrug 1881 24 000, 1882 134 000 ℳ, und für 1884 wird derselbe auf 240 000 veranschlagt. Jenererstgenannten Ueber⸗ schüsse werden, wenn es nach dem Antrage der Regierung geht, ebenso wie etwaige Ueberschüsse des laufenden Jahres, zur Deckung der aus dem Eisenbahnfonds zu machenden Zahlungen bestimmt.

Hamburg, 17. Oktober. (W. T. B.) Die Bürger⸗ schaft berieth heute die in der Sitzung vom 3. Oktober ertheilte Auskunft des Senats betreffs des spanischen Handelsvertrages und nahm den Antrag Gieschens an: die Auskunft des Senats an einen Ausschuß von 7 Mit⸗ gliedern zu verweisen, nachdem der Antragsteller denselben kurz befürwortet hatte.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 16. Oktober. (Els.⸗L. Ztg.) Der Staatssekretär Staats⸗Minister von Hof⸗ mann ist gestern vom Urlaube zurückgekehrt und hat die Ge⸗ schäfte seines Amts wieder übernommen.

Oesterreich Ungarn. Wien, 17. Oktober. (W. T. B.) Bei dem König von Griechenland fand heute Mittag ein Dejeuner statt, an welchem der Minister des Auswärtigen, Graf Kalnoky, der hiesige griechische Gesandte und der dänische Gesandte sowie die griechischen Gesandten in Bukarest und Belgrad Theil nahmen. Nachmittags 3 ½ Uhr erfolgte die Abreise des Königs nach Gmunden, von wo derselbe seine Familie abholt, um nach Athen zurückzukehren.

Niederlande. Loo, 17. Oktober. (W. T. B.) Der König und die Königin der Belgier sind heute Nach⸗ mittag 2 Uhr mittels Hofzuges hier angekommen und von dem König und der Königin der Niederlande, welche auf dem Bahnhof in einem besonders hergerichteten Zelt ihre hohen Gäste erwarteten, empfangen worden. Der König der Niederlande trug die Uniform eines Admirals mit dem Groß⸗ kreuz des Leopold⸗Ordens, der König der Belgier die Generals⸗ uniform mit dem Großkreuz des niederländischen Löwen⸗ Ordens. Die beiden Könige und Königinnen umarmten und begrüßten sich herzlich. Alle Stationen, die der Hofzug von der Grenze an passirte, waren beflaggt. Das belgische Königspaar reist heute Abend nach Amsterdam weiter, wo demselben morgen der König und die Königin der Niederlande einen Besuch abstatten werden.

Amsterdam, 17. Oktober, Abends. (W. T. B.) Der König und die Königin der Belgier sind heute Abend 10 ¼ Uhr, von Schloß Loo kommend, zum Besuch der Aus⸗ stellung hier eingetroffen und bei der Ankunft von den Be⸗ hörden und der belgischen Gesandtschaft empfangen worden. Auf dem festlich geschmückten Bahnhofe war von der National⸗ garde eine Ehrenwache aufgestellt, welche die militärischen Ehren erwies und deren Musikcorps die Brabançonne spielte; der Platz beim Bahnhof war glänzend beleuchtet. Der König und die Königin wurden auf der Fahrt vom Bahnhof nach dem Schlosse, die in Königlichen Wagen erfolgte, von der in den Straßen versammelten Bevölkerung mit lebhaften Zurufen empfangen und bei der Ankunft im Königlichen Sl abermals mit den Klängen der Brabançonne be⸗ grüßt.

Großbritannien und Irland. London, 16. Oktober. (Allg. Corr.) Bezüglich der Auflösung des gegenwärtigen Parlaments schreibt die „Pall Mall Gazette“: n einigen Kreisen herrscht die irrige Anschauung, daß die An⸗ nahme der Wahlreform⸗Bill (welche man im Laufe der nächsten Session gewärtigt) die sofortige Auflösung des Par⸗ laments bedingen würde. Es dürfte darum gerathen sein, dar⸗ auf hinzuweisen, daß gerade das Entgegengesetzte der Fall ist. Die Reform würde eine solche Masse von Arbeiten mit der Anlage neuer Register, der Eintheilung der Wahlkreise u. s. w. bedingen, daß es aus diesem Grunde allein unerläßlich werden würde, zwischen der Annahme der Bill und den Neuwahlen eine Session hingehen zu jassen. Ein ähnlicher Vorgang wurde auch bei den früheren Reform⸗ gesetzen beobachtet.“ Dieser Aeußerung des ministeriellen Organs nach zu schließen, denkt die Regierung nicht daran, das Parlament vor 1885 aufzulösen.

General Sir Henry W. Norman ist zum Gouver⸗ neur von Jamaica ernannt worden.

Der Cardinal Manning hat am 16. d. seine Reise nach Rom angetreten.

17. Oktober. (W. T. B.) Der Prozeß gegen O'Donnel, den Mörder Careys, ist bis zu den Assisen, im November, verschoben worden.

Der chinesische Gesandte Tseng wird noch im Va dieser Woche nach Paris reisen und dort etwa 8 Tage

eiben.

Ottawa (Canada), 15. Oktober. Der Marquis von Lorne trat heute mit seiner Gemahlin, der Prinzessin Louise, die Rückreise nach England an.

Vormittag wurde ein

das Departement des Innern und Aeußern 72 000

für

Frankreich. Paris, 16. Oktober. (Fr. Corr.) Heute , Ministerrath unter dem Vorsitz des Präsidenten Grévyabgehalten. Alle Minister nahmen an dem⸗ selben Theil, auch die Herren Ferry und Raynal, die mit dem Frühzuge aus Elboeuf hier eingetroffen waren. Der größere Theil der Sitzung ward ausgefüllt durch den Bericht des Finanz⸗ Ministers über die Verhandlungen, die gestern in der Budget⸗ kommission stattgefunden haben. Hr. Waldeck⸗Rousseau unterbrei⸗ tete dem Conseil die Modifikationen, die er an dem Assoziations⸗ gesetze vorzunehmen gedenkt, dessen Entwurf bereits in der vorigen Sitzung diskutirt wurde. Auf Vorschlag des

Karine⸗Ministers ertheilt der Ministerrath seine Zustim⸗ mung zu der Bildung eines conseil supérieur des co- lonies. Dieser Conseil soll aus 36 Mitgliedern bestehen, nämlich aus dem Marine⸗Minister, dem ÜUnter⸗Staatssekre⸗ tär des Marine⸗Ministeriums, 4 Senatoren, 10 Depu⸗ tirten der Kolonien, 5 Delegirten, die von den Kolonien ge⸗ wählt werden, welche im Parlament nicht vertreten sind; 10 von der Regierung ernannten Mitgliedern, unter denen sich die Herren Schölcher, Berlet, Rivtteau und Leroy befin⸗ den sollen, und endlich aus den Präsidenten der Handels⸗ kammern von Paris, Marseille, Havre, Bordeaux und Lyon.

17. Oktober. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minister hat die Budgetkommission davon in Kenntniß ge⸗ setzt, daß es gelungen sei, in den Budgets für das Kriegs⸗ und das Arbeits⸗Ministerium eine Reduktion von 31 Millionen Francs zu Stande zu bringen Durch eine Aenderung in der Verwaltung der Alterskasse werde er 14 Millionen erzielen, zusammen also 45 Millionen, welche zur Beseitigung des in dem Budget von 1884 vorgesehenen Defizits nöthig seien. Den vollständigen berichtigten Budget⸗ entwurf werde er am Freitag der Kommission vorlegen.

Der „Temps“ sagt: zwischen der englischen und der französischen Regierung habe bezüglich des auf Madagascar verhafteten englischen Missionärs Shaw keine Correspon⸗ denz stattgefunden. Die französische Regierung habe nach Prüfung der Akten aus freien Stücken und direkt dem Missionär Shaw eine Entschädigung angeboten, nicht für die Verhaftung, welche hinreichend begründet gewesen, sondern für die ungehörige Verlängerung der Haft. Der Ministerrath habe diese Lösung der Frage einstimmig gebilligt und betrachte den Zwischenfall nunmehr als erlediat. Der „Temps“ theilt ferner mit, der Finanz⸗Minister Tirard werde auf die von dem Botschafter Noailles übermittelten Vorstellungen des Verwaltungsraths der ottomanischen Staatsschuld erwidern, daß er seinen Entschluß, von den neuen Titres der konvertirten ottomanischen Schuld die ganze Stempelabgabe zu verlangen, aufrecht erhalten werde.

Die „Agence Havas“ dementirt, daß bei der Eröff⸗ nung der Kammern eine ministerielle Erklärung verlesen werden würde; der Conseils⸗Präsident Ferry werde vielmehr bei den Debatten und Interpellationen über die Kreditforde⸗ rungen für die Tongking⸗Expedition Gelegenheit nehmen, das Programm des Kabinets zu entwickeln.

Griechenland. Athen, 17. Oktober. Die Kammer ist zum 8. November einberufen.

Bulgarien. (W T. B.) Einer Meldung der „Pol. Corr.“ aus Sofia zufolge, begiebt sich der bulgarische Minister des Auswärtigen, Balbanoff, im Lause der Woche nach Wien, um persönlich das Ratifikations⸗Instru⸗ ment über die Eisenbahnkonvention zu übergeben, und von dort nach St. Petersburg, um die Ratifikation der von der Sobranje genehmigten Konvention über die Rück⸗ zahlung der russischen Okkupationskosten zu über⸗ reichen. In einer weiteren Meldung aus Sofia wird be⸗ stritten, daß der Fürst von Bulgarien eine Reise nach Bukarest plane; der Fürst denke vielmehr gar nicht daran, Sofia zu verlassen.

Amerika. Washington, 15. Oktober. (Allg. Corr.) Da General Hancock seine Ernennung zum Befehlshaber der Division von Missouri, in Chicago, abgelehnt hat, ver⸗ bleibt er in seinem Kommando in New⸗York. General Shofield wird, nunmehr der Nachfolger General Sheridans in Chicago werden, und General Pope ersetzt Shofield in San Francisco.

Der Gouverneur des Utah⸗Territoriums hat an das Ministerium des Innern über die Mormonenfrage berichtet. Er behauptet, daß eine Verschwörung bestehe, um die nationalen Gesetze unwirksam zu machen, und warnt das Land vor den möglichen Gefahren, die hieraus entspringen könnten. Der Gouverneur empfiehlt, die Militärmacht der Vereinigten Staaten aufzubieten, um dem Willen des Kon⸗ gresses in Utah Geltung zu verschaffen.

Asien. Simla, 15. Oktober. (Allg. Corr.) Die afghanische Besetzung von Wakhan erfolgte im August. Durch diesen Akt wurde die afghanische Oberhoheit über die Provinz, welche seit dem Kriege mit England suspendirt war, wieder hergestellt. Ein persischer Gesandter kam am 26. September in Cabul an.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 15. Oktober. (Allg. Corr.) Der Nil hat eine Höhe erreicht, über welche ein weiteres Steigen gefährlich sein würde. Schon ist eine der Schleusen des Dammes der Kasr⸗el⸗Nil⸗Kaserne in Kairo geborsten, und in Benha hat der Fluß seine Dämme durch⸗ brochen, wodurch indeß bis jetzt zwar große Bestürzung, aber wenig Schaden angerichtet worden ist. Die nothwendige öe wurde rasch bewerkstelligt und die Ueberschwemmung okalisirt.

(W. T. B.)

Zeitungsstimmen.

Der „Berliner Börsen⸗Zeitung“ schreibt ein Cor⸗ respondent aus Chemnitz unter dem 15. d. MN:

Daß die Lage der Maschinenindustrie im Allgemeinen sich einer egen das Vorjahr noch gesteigerten Belebtheit erfreut, beweisen die iesigen Etablissements, man kann sagen, ohne Ausnahme. Ueber⸗ stunden und Nachtarbeit sind jetzt zur Regelmäßigkeit geworden, und die Aufträge gehen, so viel ich in meiner eigenen Geschäftsthätigkeit ersehe, so flott ein, wie seit langen Jahren nicht, so daß der Betrieb und die Arbeiterzahl fortschreitend ausgedehnt werden müssen; wenn man nach dem fortwährenden Nachtbetrieb in den anderen Etablissements schließen kann, so ist es dort ebenso.....

Die „Gothaische Zeitung“ schließt einen Artikel „vom deutschen Export und den Zöllen“ mit folgenden Be⸗ merkungen: 1 Gegenüber den neuen Anstrengungen, welche das Freihändlerthum in neuen und alten Organen macht, um die gegenwärtige Wirth⸗

schaftspolitik zu diskreditiren, kann die Presse, welche dieselbe im ganzen für heilsam hält, nichts anderes thun, als durch weitere An⸗ führung von Thatsachen den Ungrund jenes Tadels zu zeigen und da⸗ mit diese Anklagen unter die Nörgeleien der Freiwillig⸗Mißvergnügten zu verweisen.

Unsere Erportstatistik weist eine fortwährende Steigerung nach. In den drei letzten Jahren 1880/82 steigerte sich die Tonnenzahl Tonne à 1000 kg von 16,4 auf 16,6 und 17,2 Millionen. Von Werth ist hierbei besonders die fortwährende Steigerung der Exportfähigkeit bei den Industrieartikeln.

Dabei muß diesen Herren von der Doktrin immer gesagt werden, daß der gesammte Zollertrag über 200 Millionen im Jahre 1882 betrug.

Diese Reichseinnahmen hätten, wenn es jenen nachgegangen wäre, auf eine andere Weise gedeckt werden müssen. Daß aber Brot, Fleisch und Licht des armen Mannes hierdurch entsprechend vertheuert worden sei, haben jene Herren noch immer nicht nachgewiesen.

Die „Staatsbürger⸗Zeitung“ weist darauf hin, was der Deutsche zu thun habe, um auch in gewerblicher Richtung die Stellung einzunehmen, welche ihm gebührt. Sie sagt:

Wir sprechen hier ausdrücklich nicht von Deutschland, weil wir der Ueberzeugung sind, daß die Reichsregierung das ihre gethan hat, um das deutsche Gewerbe gegen die allzugroße Konkurrenz des Aus⸗ landes zu schützen, und daß es nun Sache des deutschen Bürgers ist, das zu thun, was die Gesammtinteressen des deutschen Volkes und die Nationalehre von ihm fordern.

Um zu diesem Resultat zu gelangen, wird es zunächst gut sein, dem Deutschen einen Spiegel vorzuhalten, der das Bild des deutschen Michel und der albernen Modenärrin getreu wiedergiebt. In einem 22 den uns ein Geschäftsmann zu diesem Zwecke übersandt hat, heißt es:

„Gehen Sie als Privatmann in ein großes oder kleines Eisen⸗ waarengeschäft, so werden Ihnen englische Fabrikate angepriesen und die deutschen als II. Qualität bezeichnet.

Ueberzeugen Sie sich in den Herren⸗Kleidergeschäften, da heißt es: Wenn Sie etwas Schönes und Reelles haben wollen, nehmen Sie französische oder englische Stoffe.

Ist vorher nichts gesagt und Sie finden einen schönen, geschmack⸗ vollen Stoff, denselben aber zu theuer, so wird die Waare als fran⸗ zösische oder englische bezeichnet und der hohe Preis durch den Zoll motivirt, auch sofort eine geringe Waare dagegen geholt und dieselbe als deutsche bezeichnet.

Die Moral von Gesagtem ist: Der Händler preist aus⸗ ländisches Fabrikat an, um mehr zu verdienen und auch inländische Waaren für fremde zu verkaufen und den nicht bezahlten Zoll zu verdienen.

„Kann man dem Laien verdenken, wenn er ausländische Sachen kauft, da ihm vom Verkäufer gesagt und auch anscheinend bewiesen wird, daß die deutschen Waaren geringer und geschmacklos sind?

In Damen⸗Mode⸗ und Phantasie⸗Artikeln ist es noch schlimmer, trotzdem von hier diese Sachen massenhaft nach Paris gehen.“

In diesem Briefe ist nichts übertrieben; die Sache ist vielmehr noch schlimmer als sie von dem betreffenden Geschäftsmanne geschil⸗ dert worden ist, und fast scheint es, als ob der Patriotismus der Deutschen, den das Jahr 1870 so mächtig aufgerüttelt hatte, wieder sanft entschlummert oder doch nur da wachsam geblieben ist, wo die Kanonen ein Wort mitzusprechen haben 8

„Steins deutsche Correspondenz“ äußert sich über das in Nr. 238 des „Reichs⸗Anzeigers“ an dieser Stelle mitgetheilte Telegramm des Reichskanzlers wie folgt:

Es will uns bedünken, als ob sich in diesen Worten eine gewisse Trauer widerspiegele. Es mögen den Fürsten Bismarck während der festlichen Tage der Enthüllung des Niederwald⸗Denkmals allerdings gar mancherlei trübe Gedanken darüber angewandelt haben, daß zwar das Deutsche Reich nun nach Außen auf den höchsten Gipfel des Ruhmes und der Macht getragen erscheint, daß dasselbe jedoch im Innern noch gar arg zerklüftet dasteht, und daß die vielerlei politischen Parteien das deutsche Parlament zu einer Art polnischen Reichstags herabdrücken, der dem gefeierten Wiederhersteller des Reiches in klein⸗ lichster Weise jene Mittel zu verweigern sucht, die nöthig sind, um dem Reiche den unbedingt nöthigen, dauerhaften Kitt zu geben.

Wer es in den Sechziger Jahren von der Ansicht und bezw. Majorität politischer Parteien abhängig gemacht hätte, welche Mittel und Wege zu ergreifen seien, um das Deutsche Reich in einer Weise wiederherzustellen, daß kaum ein Staat Europas es wagen darf, wieder daran zu rütteln, würde wohl um keinen Schritt vorwärts gekommen sein und wohl nur einen noch schlimmeren Krieg als den dreißigjährigen mit allen politischen Gegnern Deutschlands herauf⸗ beschworen haben. Ebenso verworren wie damals die Mei⸗ nungen über die politischen Verhältnisse waren, sind heute die Ansichten über die Lösung der sozialen und der spezifisch wirth⸗ schaftlichen Fragen. Die politischen Parteien liegen hierüber in einem wahrhaft wüsten Kampf mit einander, und fast gewinnt es den Anschein, als ob sie nur in dem einen Punkte sich einigen möchten, nämlich, dem gigantischen Staatsmanne die Arme zu unterbinden, der seine großen Ziele unbekümmert um alle Parteiverblendungen und ohne Rücksicht auf die Grimassen politischer Zwerge, selbstäͤndig zu verfolgen sucht.

Wer obiges Telegramm des großen Kanzlers liest und nochmals liest, kann unmöglich den Gedanken unterdrücken, daß den Kanzler an jenem Ehrentage der von ihm geeinten Nation ein Weh darüber überfallen haben dürfte, daß nun nach mehr als zwölfjährigem Be⸗ stande des Reiches die nationalen Elemente überhaupt noch einer öffentlichen Ermahnung bedürfen, sich fester als bisher an⸗ einanderzuschließen. Denn anstatt eines solchen Anein⸗ anderschlusses sinnen allzuviele Elemente im Staate vielmehr darauf, alle mühsam zu Stande gebrachten Bande wieder zu lösen und den Staat entweder im Sinne der Reaktion, oder einer destruk⸗ tiven Freiheit ganz anders zu gestalten. Sie muthen mit immer größerer Zudringlichkeit dem Volke zu, das Regime selbst in die Hand zu nehmen und die Verwaltung seiner Angelegenheiten schnell wechselnden Majoritäten zu überlassen, die dann selbstverständlich neben“ der inneren auch die äußere Politik des Reiches zu bestimmen hätten .. ..; sie muthen dem so vielgeprüften deutschen Volke zu, die Lehren der Geschichte zu vergessen, nach welchen Völker, die ihre Existenz von allen Seiten beneidet und bedroht sehen, in den allerseltensten Fällen ihre Rettung, ihr Heil, ihre Größe den s. g. Volksabstimmungen verdankten, sondern immer nur einzelnen gewaltigen Männern, von denen sich die Nationen willig oder mit Gewalt erst wieder in die Bahn des Heils führen lassen mußten.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 7. Oktober bis inkl. 13. Oktober cr. zur Anmeldung gekommen: 496 Eheschließungen, 750 Lebendgeborene, 30 Todtgeborene, 556

Sterbefälle. Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Zu Ehren des Landschaftsmalers Professors Fer dinand Bel⸗ lermann, der am 16. d. sein 50jähriges Künstlerjubiläum beging, veranstaltete am Montag der Verein Berliner Künstler ein Fest⸗ mahl. Am Jubeltage schmückte sich das Atelier des Jubilars mit kostbaren Blumenspenden. Staffelei, Malstock, den Schreibtisch und sein letztes Bild umrankten blühende und duftende Gewinde. Depe⸗ schen von Fern und Nah häuften sich zu Bergen, und die Schaaren der Glückwünschenden lösten sich beständig ab.

Am 1. November d. J. tritt das Gesetz, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 13. Juli 1883, und das Gesetz vom 18. Juli 1883, betreffend die 1 Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen

von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens, in Kraft. Diese Gesetze sind in einer authentischen Textausgabe im Verlage der Nord⸗ deutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin SW., straße 32 (Preis 0,70 ℳ) erschienen.

—Die Materialien zu diesen Gesetzen sind soeben von W Stegemann, Ober⸗Landesgerichts⸗Rath

Materialien zu den obenstehenden wichtigen Gesetzen

Kommentare wird der Praktiker nur zu oft genöthigt, behufs un

getrübten Verständnisses der Textbestimmungen auf sie zurückzugreisen. In dem vorliegenden Werke überblickt man den Entwickelungsgang

der beiden Gesetze; man sieht, wie sich an die Entwürfe die erste Berathungen des Herren⸗ resp. des Abgeordnetenhauses, hieran wiede die Kommissionsberichte, Abänderungsanträge u. s. w. reihen, bi

endlich die einzelnen Stadien durchlaufen und definitive Formen erreicht sind. Den Schluß der in redaktioneller Beziehung mit großer Sorgfalt

hergestellten Arbeit bilden die beiden Gesetzesterte und ein auf letzter bezügliches, zwar kurzes, aber doch erschöpfendes Sachregister.

Als willkommenen Beitrag zum deutschen Sagenschatz ha E. Handtmann in Seedorf bei Lenzen a. d. Elbe soeben: „Neue Sagen aus der Mark Brandenburg“ veröffentlicht, welche von dem Herausgeber während des Zeitraums eines Vierteljahr⸗ hunderts auf ihrem heimathlichen Boden, in der Prignitz und der Neumark gesammelt wurden. In diesen Landestheilen, welche von an⸗ deren Sagenforschern noch nicht betreten worden waren, hat Handt⸗

Wilhelm⸗

8 in Celle (Berlin 1883, R. v. Deckers Verlag, Marquardt u. Schenck; 37 Bogen, gr. Lerikon⸗ Oktav, geheftet 9 ℳ) herausgegeben worden. Die Publikation der . muß als ein dankenswerthes Unternehmen bezeichnet werden, denn trotz der besten

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mann die mitgetheilten Erzählungen dem Munde des Volkes unmit⸗

telbar entnommen. Sie noch zur glücklichen Stunde der Vergessenheit entziehen zu können, bereitete dem Verfasser, wie er selbst sagt, manche frobe Stunde, und er hofft, daß sie auch den Lesenden gleiche Freude machen, sie den Werth der Heimath höher schätzen lassen und die Anhänglichkeit an dieselbe fördern möchten. In der That ist die Sammlung ganz dazu angethan, ein gern gelesenes Familienbuch für Jung und Alt in der Mark zu werden. Fühlt man doch in diesen sinnigen Heimathsagen einen ernsteren sittlichen Gehalt sehr bald heraus, der ‚für Erziehung und Unterhaltung eine viel heilsamere Wirkung in sich trägt, als solches bei den rein der Phantasie ent⸗ sprungenen Märchen, namentlich bei den aus „Tausend und eine Nacht“ entnommenen der Fall sein kann“. Mancher Skeptiker aber dürfte, wenn er die Märchen prüft, erstaunt sein, über die köstlichen Früchte der Phantasie, welche das Märkervolk in der tille gezeitigt und bis auf unsere Tage bewahrt hat. Die Sammlung, welche übrigens nur einen Auszug aus dem dem märkischen Museum überwiesenen Originalmanuskript bildet, ist in folgende vier Abschnitte getheilt: 1) Rundblick vom Thurm der Burg Lenzen (mit u. a. 9 Sagen, welche sich um die alte Eldenburg, den Sitz der Quitzow, ranken), 2) Allerlei aus Kurmark und Neumark, 3) Templersagen der Neumark, 4) Trümmerstücke einer märkischen Mpthologie (Graul, Poldsche, Scherber, sagenhafte Personifikationen meteorologischer und anderer Naturerscheinungen). In einem Anhange giebt der Verfasser interessante Anmerkungen und Erläuterungen zum Verständniß der Sagen, ihrer Beziehungen zur Geschichte und zur Naturmpthologie. Die allen Freunden märkischer Volkspoesie und Sage empfehlenswerthe Sammlung ist in der Abenheimschen Ver⸗ lagsbuchhandlung (G. Josl) hierselbst erschienen (Pr. 4 ℳ).

Der Buchhändler J. J. Heckenhauer in Tübingen hat unter dem Titel „Kirchenrecht, sowie klerikale Politik, deren Lehrbücher, Polemik und Geschichte“, Lagerkatalog XCVIII ausgegeben. Die darin aufgeführten 761 Schriften be⸗ treffen die evangelische wie die katholische Kirche, evang. u. kathol. Kirchenrecht u. Kirchengeschichte, die ältere Zeit wie die Gegenwart. Besondere Abtheilungen des Katalogs enthalten Schriften über Con- cilioram canones et decreta und zwar 1) Allgemeines (29 Nrn.) und 2) Spezielles (81 Nen.), Concordate und Schriften für und gegen dieselben (im Ganzen 27 Nrn.), Eherecht und Verwandtes (im Ganzen 106 Nrn.), Eid (8 Nrn.), Israelitisches und mosaisches Recht (20 Nrn.).

Dresden, 18. Oktober. (W. T. B.) Den hiesigen Meistern der Bildhauerkunst, Professor Dr. Johannes Schilling und Professor Dr. Julius Haͤhnel ist heute das Ehrenbürgerrecht der Stadt Dresden verliehen worden.

Gewerbe und Handel.

Nürnberg, 16. Oktober. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held.) Der gestrige Hopfenmarkt eröffnete in gedrückter Tendenz. Der große Restbestand der Vorwoche, sowie erneute belangreiche Zu⸗ fuhren machten das Angebot zu einem sehr starken. Zu Beginn fehlte jede Frage, und erst als gegen Mittag ein Kundschaftsgeschäft bedeutende Einkäufe machte, zeigte sich etwas mehr Regsamkeit, so daß bis Abends doch ca. 1000 Ballen verkauft werden konnten. Die Preise wiesen im Durchschnitt keine merkliche Differenz auf, wenn auch einzelne Posten 2—3 billiger abgegeben wurden. Heute war die Landzufuhr nur gering ca. 150 Ballen —, während die Bahnabladungen 600 800 Ballen umfassen mögen. Der Einkauf vollzog sich langsam und schleppend, doch blieben die Preise voll⸗ ständig unverändert. Der Umsatz beträgt bis Mittag 900 Ballen. Die Stimmung ist ruhig. Die Notirungen lauten: Württemberger prima 170 180 ℳ, mittel 145 155 ℳ, Hallertauer prima 170 bis 180 ℳ, mittel 145 155 ℳ, Polen prima 165 175 ℳ, Elsässer prima 140 145 ℳ, mittel 150 135 ℳ, Badische prima 150 155 ℳ, mittel 135 145 ℳ, Gebirgshopfen prima 150 160. ℳ, Aischgründer 140 155 ℳ, Marktwaare 140 145

Rotterdam, 17. Oktober. (W. T. B.) Die heute von der niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltene Kaffee⸗ auktion eröffnete für Nr. 1 zu 35 à 35 ½, Nr. 4 33 ¼¾ à 34 ¼, Nr. 5 34 ¾¼, Nr. 6 34 ¼, Nr. 7 34 ½ à 34 ¾, Nr. 8 30 ¾ à 31 ½, Nr. 9 31 ¾ à 32, Nr. 10 30 ½ à 30 ¼, Nr. 11 31 ½ à 31 ¾, Nr. 12 31 ¾, Nr. 13 30 ½ à 30 ¾, Nr. 14 32 à 32 ¼, Nr. 15 31 ¼ à 312 Eent.

New⸗York, 17. Oktober. (W. T. B.) Der Werth der Ausfuhr von Brodstoffen aus den Vereinigten Staaten betrug im Monat September 16 Millionen Dollars.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Winterausgabe des Berliner A B C⸗Coursbuches, herausgegeben in Berlin von Brasch und Rothenstein (Verlag von Hugo Steinitz, Kochstraße 62), mit dem dazu gehörigen Taschen⸗ Fahrplanbuch, die Winterfahrordnung der Eisenbahnen, wie solche am 15. Oktober cr. in Kraft treten, enthaltend, ist erschtenen. Die Er⸗ öffnung aller neuen Eisenbahnstrecken, die mehrfach veränderten Preise der in Berlin verausgabten Fahrbillets und namentlich die Veränderungen der nach dem Südwesten Deutschlands verkehrenden Eisenbahnzüge sind berücksichtigt. Das Taschenfahrplanbuch ist außer⸗ dem mit einer neuen, sehr übersichtlichen Eisenbahnkarte Mittel⸗ deutschlands ausgestattet worden. Für jede von Berlin ausgehende oder nach Berlin gerichtete Reise ist dieses A B C⸗Coursbuch ein äußerst bequemes Mittel, sich über die zweckmäßigste Tour, Abgangs⸗ und Ankunftszeit, Preise u. s. w. schnell zu orientiren. Der Preis mit der Beilage und der großen Karte beträgt nur 75 ℳ.

Hamburg, 17. Oktober. (W. T. B.) Der Postdampfer „Saxonia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrte Aktiengesellschaft ist gestern in St. Thomas eingetroffen.

New⸗York, 17. Oktober. (W. T. B.) Der Dampfer olland“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie

„H C. Messingsche Linie) ist heute hier angekommen.

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Berlin, 18. Oktober 1883.

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Die Delegirten der deutschen Arbeiterkolonien waren am Dienstag in Hannover zu einem Kongreß zusammengetreten, um, der Aufforderung des Ministers des Innern gemäß, fuͤr ganz Deutschland maßgebende Grundsätze über Begründung und Ausdehnung der Natural⸗Verpflegungsstationen sowohl als auch der Arbeiterkolonien festzustellen. Etwa 50 Delegirte waren aus allen Theilen Deutsch⸗

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