1883 / 246 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Oct 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Stettin, 17. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen matt, loco per Oktober-November 178,00, pr. November-Dezember 179 00, per April-Mai 189,50. Roggen matt, toco 137,00 147,00, per Oktober-November 143,00, gr. November Dezember 143 00, per April-Mai 149,50. Runsen per Oktober 313,00. Rüböl ruhig, 100 Fg. pr. Oktober 65 50. pr. April-Mai 64 50. Spiritks fest. loco 52.30. pr. Oktober 52,20, pr. Oktober-November 50,00, pr. April-Mai 50,70. Petroleum 10% 8.30.

Posen, 17. Oktober. Ph

Spiritüs 10U0 ohhe ber-Dezember 48,90, „r. April-Mai 50,00. Steigend.

Breslau, 18. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 % per Oktober 51 20. per Oktober-November 50,20, per April-Mai 50,60. Weizer Per Oktober 190 00, Roggen per Cect.-Nov. 151,00, ger November-Dezember 150 00, ps April Mai 153,50. Rüböl loco per Okt. 66,00, per Oktoher-November 65,50, per April-Mai 66,00. Zink: Fest. Wetter: Veränderlich.

Cöhln, 17. Oktober. (W. T. B.,

getreldemarkt. Weizen kieziger loco

19 75, pr. November 18,20, per Mär 19,20. 15,50, pr. November 14,00, pr. März 14 85. Hafer 1übe¹ 0c0 36.00. vpr. Oktober 35,80, pr. Mai 33,80.

Bremen, 17. Oktober. (W. T. B)

Petroleum (Schlussbericht). Ruhig. Standard white loco 8,10 à 8,15, pr. November 8,20. pr. December 8,30, pr. Januar 8,40, pr. Februar 8,50. Alles bez.

Hamburg, 17. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig, pr. Oktober 177,00 Br., 176,00 Gd., or April-Mai 192,00 Br., 191,00 Gd. Roggen loco unverändert, auf Permine ruhig, pr. Oktober 131.00 Br., 130,00 Gd., pr. April-Mai 144,00 Br., 143,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl ruhig, loco 67,50. pr. Mai 66 50. Spiritus fest, pr. Oktober 44 ¾ Br., pr. Oktober-November 43 ¼ Br., pr. November-Dezember 42 Br., pr. April-Mai 41 ½ Br. Kaffee fest, Umsatz 7000 Sack. Petroleum still. Standard white loco 8.25 Br., 8,15 Gd., pr. Oktober 8,15 Gd., pr. November- Dezember 8,25 Gd. Wetter: Regen.

Wien, 17. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10,32 Br., pr. Frübjahr 10,82 Gd, 10,87 Br. Roggen pr. Herbst

8,30 Gd., 8,35 Br., pr. Frühjahr 8,45 Gd., 8,50 Br. Eafezr pr. Herbst 7,15 Gd., 7.20 Br, pr. Frühjakr 7,42 Gd., 7,47 Br. Mais pr. Mai-Juni 6,97 Gd., 7,00 Br.

7 (ööHh

Pest, 17. Oktober.

Produktenmarkt. Wreizen loco ruhiger. „r. Herbst 9,74 Gd., 9.76 Br., pr. Frühjahr 10,36 Gd, 10,38 Br. Herbst 6,78 Gd., 6,80 Br., pr. Frübjahr 7,08 Gd., pr. Mai-Juni 6,55 Gd. 6,57 Br. Wetter: Trübe. Atwerpen, 17. Oktober. (W. T. B.)

Petrolenmmarkt. (Schlussbeéricht.) Kafsnirtes. leoro 20 bez. u. Br., pr. November 20 Br., pr. Dez per Januar 20 ¾⅞ Br. Fest.

Amsterdam, 17. Oktober. (W. T. B.)

Bancazinn 57.

Amsterdam, 17. Oktober. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen verändert, pr. Novbr. 252, pr. März 260. Termine geschäftslos, per Oktober 159, pr. HMärz 166, pr.

Mai 167. Rüböl loco 40 ½. pr. Herbst 37 ⅛, pr. Frühjahr 38 ¼.

Amgterdamn, 17. Oktober. (W. T. B.)

Die heute von der niederländischen Handelsgesell-

ö”“

mber 20 ¼ Br.,

auf Termine un- Roggen loco niedriger, auf

a2

160,00 180,00,

Hafer pr. 7,10 Br. Mais

schaft abgehaltene Kaffeeauktion über 112 102 Ballen Java- 265 Kisten Padang- und 1921 Ballen Macassar-Kaffee ist wie folgt abgelaufen. Es wurden angeboten: 900 B. Java Preanger braun. Taxe 54, Ablauf 53 ½ à 54, 1500 B. do. do. hochgelb, Taxe 52, Ablauf 52 ½ à 53 ¼, 508 B. do. do. gelblich. Taxe 40 à 41, lauf 42 ¼ à 43 ½,. 8768 B. do. do. blank u. blass, Taxe 31 ½

33 ½ à 37 ¼, 956 B. do. Sitiardja blank, Taxe 34 à 40, Ablauf 36

lauf 33 ¾ à 35 ¼, 6077 B. do. do. blass. Taxe 30 ½ à 32,

12 795 B. do. blass, Taxe 29 à 32 ½, Ablauf 31 à 34 ½, 265 Kisten Padang Soemaniek, Taxe 54 à 62, Ablauf 57 à 63, 382 B. Java westindische Bereitung, Taxe 46, Ablauf 46 ¼ à 46 ¼, 819 B. do. Demeraryart grün, Taxe 31 à 38. Ablauf 34 ¼ à 42. 5000 B. do. Bezoekie grün, Taxe 33, Ablauf 34 ½ à 34 ¾. 2538 B. do. Tagal grün, Taxe 30 à 39, Ablauf 31 ¾ à 42 ¼, 9958 B. deo. blass, Taxe 29 à 35, Ablauf 30 à 38 ½, 23 584 B. do. Passaroean grün, Taxe 29 à 31. Ablauf 30 ¼ à 32 ¼, 1386 B. do. do blass, Taxe 31 ½, Ab- lauf 32 ¼, 9435 B. do. grünlich. Taxe 28 ½ à 31, Ablauf 29 ½ à 33 ¼, 5236 B. do. Sologrün, Taxe 29 à 29 ¾, Ablauf 30 ½ à 32, 274 B. do. grau, Taxe 28, Ablauf 31. 1823 B. do. Hacassar Bontham, Taxe 42 à 48. Ablauf 42 à 49 ½, 2374 B. do. Ordinär und Triage, Taxe 12 à 24, Ablauf 15 à 28 ¼., 4481 B. do. Beschädigte und Diverse —. Zusammen 114 023 Ballen und 265 Kisten Java-, Padang- etc.

London, 17. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Veizen 84 230, Gerste 44 210, Hafer 31 960 Qrts.

Fremder Weizen nominell, schwer verkäuflich, angekommene Ladungen sehr ruhig, andere Artikel träge.

London, 17. Oktober. E. b.]

An der Küste angeboten 13 Weizenladungen. Wetter: Warm. Havannazucker Nr. 12 22 ½. Nominell.

Liverpeol, 17. Oktober. EE]

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 8000 B., daven fur Spekalation und Export 500 B. Ruhig. Middl. amerikanische November-Januar-Lieferung 51⁄16, Januar-Februar-Lieferung 527/22, Februar-März-Lieferung 557%13³, März-April-Lieferung 559⁄%14, Mai-Lieferung 56 364, Mai-Juni- Lieferung 6 ⁄½2 d.

Leith, 17. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Markt sehr matt. tikel nominell, unverändert.

(W. T. B.)

Glasgow, 17. Oktober. Mixed numbers warrants 46 sh. 2

Roheisen. 46 sh.

Paris, 17. Oktober. (W. T. B.)

Rohzncker 839 ruhig, loco 50,75 51,00. Weisger Zucke: ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kiiogr. pr Oktober 57,75 pr. November 58,00. pr. Oktober-Januar 58,25, pr. Januar-April 59,60.

Paris, 17. Oktober. (W. f†. B.)

Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Oktober 24,25, pr. November 24,75, pr. Novbr.-Februar 25,40, pr. Januar-April 26.10. Mehl 9 Marquer behauptet, 53.40, pr. Novrember-Februar 54,50, pr. Januar-April 55,80. Rüböl ruhig, pr. Oktober 78.25, pr. November 22

Preise für alle Ar-

Oktober 50,75. pr. Januar-April 51,75.

1

Dezember 78.00, pr. Januar- April 78,25. Spiritas ruhig, pr. 50,50, pr. November 50,50, New-York, 17. Oktober. (W. T. B.) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 10 ⁄16, do. in New-Orleans 10 ⁄16. Petroleum Standard white in New-York 8 ⅞R Gd., do. in Philadelphia 8 ¼ Gd., rohes Petroleum in New-York 7 ⅞. do.

Ab- à 34, Ablauf à 41 ½, 9925 B. do. Tjilatjap blank gelblich. Taxe 32 ½ à 33 ½, Ab- Ablauf

8 8 33 à 33 ¼. 4861 B. do. do. blank gelblich, Taxe 32 ½ à 36 ½, Ablauf 34 à Feas 51.70. pr. Oktober 50 90, pr. Novem- 39. 443 B. do. Havanaart blank Taxe 31 à 35, Ablauf 35 ¼ à 39 ¼,

April-

d. bis

pr. Oktober 52.40. pr. Nov. November-

pr. November-Dezember

line Certificates Winterweizen loco 1 D. 11 G. November 1 D. 9 ½ C., do

D. 58 C. Rio-) 12.

Schmalz (Wilcox) 8 ½. Brothers 8 . Speck 7 ¼. Getreidefracht 4 ½.

1 D. 10 C.

Zucker (Fair refining Muscovades) 6 ⅜i.

Wetterbericht vom 18. Ocetober 1883,

8 Uhr Morgens.

Mehl 4 D. C. Rother dc. pr. Oktober 1 D. 8 C. do. Pr. Dezember 1 D. 11 C. Mais (New) Kaffee (fair do. Fairbanks 8 x½, do. Rohe &

Stationen.

Baromster suk 0 Gr. u. d. Meeres- piege! reduc, in

Wind. Wetter.

Millimetsr.

Temperatur in °Celsiug 5⁰C. = 4e B.

Kopenhagen. St. Petersbg. Moskau

Helder.... E““ Hamburg.. Swinemünde Neufahrwass. Memel.

V

Christiansund

730 SW

734 SW

752 880

768 8

767 WNW

753 W

743 NW I

747 WSW bedeckt ³)

744 WSW wolkig

746 V Regen 748 V

be deckt

wolkig

wolkig volkenlos heiter¹) wolkig wolkig²)

FParis . Münster..

Wiesbaden München Chemnitz .. Berlin .„ „⸗ Wieon Breslau

4 9

wolkig ⁴) 765

762 760 762 756

wolkenlos wolkig bedeckt ³⁵) heitere) Regen

halb bed. wolkig) Regen

11“

Ile d' Kix

1) Grobe See. ³) Nachts hefti

bedeckt 13 bedesckt 17

²2) Stürmische Böen mit Blitzen und Regen.

ge Sturmböen. ⁴) Grobe See. Nachts starker Regen. Tags und Nachts Regen. Nachmittags Regen und stürmisch. 8) Nachts Regen, Nebel.

Anmerkung: 1 1) Nordeuropa, guropa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe

6) Nachts stürmisch, starker Regen. Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet:

2) Küstenzone von Irland bis Ostnreussen. 3) Mittel-

ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht,

3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 8 stürmisch, 9 = Sturm, 10 = Sturm, 12 = Orkan.

Auf der Südseite jetzt an der mittleren norwegischen Küste liegt, hat sich eine Theildepression gebildet, Nordsee stürmische westliche und nordwestliche, lichen Ostsee starke bis stürmische In der Nacht und am Morgen wehten an Küste schwere Sturmböen, vielfach von

begleitet.

küh

lung. In ganz Deutschland ist ziemlich

7 = steif, starker Sturm, 11 = heftiger

Uebersicht der Witterung. der gestern erwähnten Depression, welche

unter derem Einflusse auf der südlichen über der west- südwestliche Winde wehen. der nordwestdeutschen elektrischen Entladungen

28 . Auch im westdeutschen Binnenlande sind die westlichen Winde vielfach stürmisch geworden. traleuropa unbeständig mit

Das Wetter ist über Cen- west-ostwärts fortschreitender Ab- viel Regen gefallen. Deutsche Seewarte.

Theater. Sonnabend:

ösiglicke Schauspiele. Freitag: Opern⸗ 211. Vorstellung. Die Hochzeit des

Oper in 4 Abtheilungen mit Tanz von Beaumarchais. Musik von Mozart. (Fr. v. Voggen⸗ huber, Frl. Pollack, Frl. Driese, Hr. Oberhauser, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 210. Vorstellung. Der neue Stiftsarzt. Lustspiel in 4 Akten von M. und L. Günther. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. 1 Freitag: Opernhaus. 212. Vorstellung. Coppelia. Phantastisches Ballet in 3 Aufzügen von Ch. Nuitter und A. Saint⸗Leon. Musik von Leo Delibes. Für die hiesige Königliche Bühne bearbeitet und in Scene gesetzt von P. Taglioni. Vorher: Der betrogene Kadi. Komische Oper in 1 Akt von Christoph Ritter von Gluck, neu bearbeitet und mit

Brentano.

Zum 39. Male: Musik

Sonnabend: et Andalouse.

II. Theil. I. Abtheilung:

fang 7 Uhr. Historisches In Scene

7 Uhr.

211. Vorstellung. Colberg. Schauspiel in 5 Akten von Paul Heyse. gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang Lande, am Bach, sammensein Deutsches Theater. Freitag: Jugend⸗ liebe. Der zerbrochene Krug. Ein Hut.

nnabend: Kabale und Liebe.

onntag: Krisen.

der

oblig. Violine, 8 Herr

Wallner-Theater. Freitag: Zum 21. Male:

Ein gemachter Mann. Posse mit Gesang in

3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis.

Tunnel gestattet.

r 8 1 4 1 4

Vietoria-Pheater. Sonnabend, 20. Oltober: Zum 1. Male: Excelsior. Großes allegorisches Ballet von Manzolti, Text von Oscar Blumenthal, mit Musik von C. A. Raida. Dekorationen von F. Lütkemeyer in Coburg.

Gaston.

Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Freitag: Zum 17. Male: Eine Nacht in Venedig.

Operette in 3 Akten von Zell und Gense. Musik von J. Strauß.

Sonnabend: Eine Nacht in Venedig.

haben geruht! Lustspiel in 4

Walhalla-Operetten-Theater.

major. Operette in 3 Akten von Duru und Chivot. von Jacques Offenbach. 6 Uhr, Anfang 7 Uhr.

(oncert-Haus. Concert des Kgl. Bilse Hof⸗Musikdirektors Herrn Hilses. S Abends 7 Uhr: I. Theil. Hamlet⸗Concert⸗O a. Pécheur napolitain et Napolitaine. b. Toréadore Anton Rubinstein; Concert⸗Stück E-moll 8 Cello, 1

h 5 ornelis Liegeois; Präludiu nd Fuge, Joh. Sebh neuem Gesangsterte versehen von J. N. Fuchs. An⸗ Gerthelte “X“ 9 dnce. Jo. Seh. Sinfonia Pastorale, L. v. Allegro ma non troppo, heiterer Empfindungen bei der Ankunft auf dem II. Abtheilung: III. Abtheilung:

Allegretto (Hirtengesang), Frohe und dankbare Ge⸗ fühle nach dem Sturm. III. T. Op. „Leonore“ (Nr. 3) L. v. Beethoven; Träumerei aus der russischen Suite für Streich⸗Orchester mit

derr Concertmeister Johan Rhapsodie Nr. VI (an Graf 7 ; Rauchen ist nur in den Nebensälen, 2. Rang und

(Cireus Renz. Außerordentliche Vorstellung. e reiterin Mlle. Fillis und des Schulr Ballet⸗Musik von Marengo, Hager, der vorzüglichen Trapezkünstlerin Teresita und Emma Guillos. Die beide zu Pferde, dargestellt von Mr. Wells und Mr. Die 6 Pierrots, hochkomisches Inter⸗ mezzo. Johann zwei Stuhl. Das a liche Springpferd Harras, vorgeführt von Herrn Fr. Renz. Die erste Reitlektion ꝛc. zc. Sonnabend: Große Vorstellung. „Sonntag: 2 Vorstellungen, um 4 Uhr (2 Kinder frei) und um 7 Uhr Abends.

Durchlaucht Akten von Fritz

Zum 38. Male: v. Wegnern, geb. v.

Bürgermeister Theodor

i. P.).

Rieß (Hunfeld). 4 Bartholdy (Lauenburg

Hr.

8snen Oeffentliche

Im Vollzuge Auftrags des

Freitag: Die Tochter des Tambour⸗

Kasseneröffnung ö“ nerin, die mit Beschlag belegten gemeinde Buchheim, im Bezirke

2

9 78˙, Sinfonie⸗Concert.

buverture, N. W. Gade; I. Abtheilung,

Mooswiese, zu 1,56,1 ha, II. Abtheilung,

Servais, vorgetr. von Herrn

F. J. Abert. Mooswiese, zu 1,25,1 ha, Beethoven,

Erwachen

im Huberschen Wirthshause in Buchh

Andante con moto, Sce

Allegro, Lustiges Zu⸗

Landleute. Gewitter⸗Sturm.

machung lers und Mitschuldners Namens Michael und konnte, weil deren Aufenthaltsort bekannt ist, werden die letztgenannt mäß Art. 18 der Subh. O zur Rechte hiermit von dem Sachverhal

heil. Ouverture z.

Richard Wüerst, Violine Solo: Johan Smit; Ungarische Apponyi) Franz Liszt. in Empfang genommen werden. Bruck, den 13. Oktober 1883. 1 Friederich, k. Nota Freitag: 7 Uhr: r Schul⸗ .W. n Sigra. Athleten

Abends ü 0292 Auftreten de [44953]

5 Der Bergmann Eduard Ruda, hiesigen Kreises, welcher b

iters inne n Wohnsitzes ist, wird aufgefordert, zu seiner Ehefrau Johanna, geb. Zaborze Kolonie A. hiesigen zurückzukehren, widrigenfalls dieselbe anzutragen berechtigt werden wird. Nachmittags Zum Zwecke der öffentlichen Zuste hiermit bekannt gemacht. Zabrze, den 11. Oktober 1883. Piechotzik,

ußerordent⸗

E. Renz, Direktor.

Residenz-Theater. Direktion Emil mann. Freitag: Letztes Gastspiel des Kathi Frank, vom Stadttheater in Hamburg. Cameliendame. Schauspiel in 5 Akten von A. Dumas Sohn. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Ende gegen 10 Uhr.

Sonnabend: 1. Gastspiel des Hrn. Carl Sontag aus Hannover. Zum 1. Male: Babette. Schwank in 3 Akten von H. Meilhac und Ph. Gillle. (Novität.)

Neu⸗ Frl. Die

(Halberstadt). Ludwig v.

Belle-Alliance-Theater. Freitag: Gaft⸗ Seboßen; spiel des Hrn. Th. Lebrun, Direktor des Wallner⸗ Theaters, und seiner Mitglieder: Zum 23. Male: Die Rosa Dominos. Posse in 3 Akten von De⸗ lacour und Hennequin, deutsch von R. Schelcher. Anfang 7 Uhr.)]

ga. O.). Gestorben:

Familien⸗Machrichten. Verlobt: Frl. Bertha Johann Ermelin (Dammkrug am Peegel Wiek auf Rügen). Frl. Else v. Alvensleben mit Hrn⸗ Lieutenant Anton Baron Digeon v. Monteton (Ballenstedt ag. H.— Dessau). Frl. Anna Nach⸗ tigall mit Hrn. Lieutenant Werner v. Bergfeld

erehelicht: Hr. Rittmeister und hig v. Ziegler⸗Klipphausen mit Frl. Wanda v. Leipziger (Berlin).

Ein Sohn: Hrn. Borchers (Meppen). Hrn. (Berlin). Hrn. 1 . Eine Lieutenant Wilhelm v. Chappuis (Metz). Frau Clara von Zanthier (Döberitz).

Gerichtsschreiber des Königlichen

Scholz mit Hrn. Kapitän [44997] 1 Im Namen des Köni

Verkündet am 12. Oktober

8

hann Jank Crengeldanz im Kreise 1882 erkennt rienburg durch den Amtsgerichtsrat für Recht:

8 Der Ackerknecht Johann Reg.⸗Baumeister felde wird für todt erklärt. Major Morsbach 1““ Dr. Robert Lück (Freienwalde [44983]

Tochter: Hrn. Seconde⸗ In Gemäßheit des Aufgebots vom

Dortmund vo

Schwadronchef

Bülow,

2 geb. von Frau

Landrath Louise

stellte Obligation

Zustellung.

ollzug k. Amtsgerichts Bruck als Vollstreckungsgericht werde ich als ernannter Versteigerungsbeamter in Sachen gegen die Gütlers⸗ wittwe Magdalena Zindl in Aubing, als Schuld⸗

Amtsgerichts und Rentamts Bruck g stücke in zwei Abtheilungen, nämlich: bestehend aus dem Grundstücke Pl. Nr. 1718 bestehend aus dem Grundstuͤcke Mittwoch, den 7. November 1883, Nachmittags 2 Uhr, der öffentlichen Versteigerung unterstellen. Nachdem die Zustellung der Versteigerungsbekannt⸗ an die beiden Söhne des

3 Lorenz Zindl in Aubing, Josef Zindl, nicht erfolgen

Die Versteigerungsbekanntmachung kann hierorts

Oeffentliche Vorladung.

Richard Bittner aus

1872 dort wohnhaft gewesen und seitdem unbekannten binnen 8 Wochen

Kreises

Amtsgerichts.

3 Kühn, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Ehefrau des Ackerknechts Jo⸗ owski, Anna, geb. Ruttkowski, zu Stadt

das Königliche Amtsgericht zu Ma⸗ Jankowski ist die auf den Namen der Wittwe Rubart zu Herren⸗

trup von der hiesigen Spar⸗ und Leihekasse ausge⸗ Nr. 11504 vom 4. Januar 1883

in der Steuer⸗ des Königlichen gelegenen Grund⸗

Pl. Nr. 1718 ½

eim im Zwangs⸗ verlebten Güt⸗

dermalen nicht en Personen ge⸗ Wahrung ihrer te verständigt.

r.

is gegen Ende

Duda, jetzt zu wohnhaft,

auf Scheidung

llung wird dies

**

gs! 1883

m 12./29. Juli h Krebs

aus Biest

8. März d. J.

11“ ene üübnmüg—— über 480 durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden.

Blomberg, den 10. Oktober 1883.

Fürstliches Amtsgericht. II. gez. C. Melm. Begl.: Schulze, Gerichtsschreiber.

[45043]

Die Lieferung von neuester Probe soll am 24. tags 10 Uhr, in öffentlicher werden.

Bezügliche Offerten d postmäßig verschlossen, auf Stempelpapier von hri geschrieben und mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Steigbügeln“ versehen, der unterzeichneten Bekleidungs⸗Kommission mit Proben einzureichen. In den fferten ist die Anerkennung der Lieferungs⸗Bedingungen anzu⸗ geben.

Die Proben sind besonders, ohne Preisangabe bis zum 22. d. Mts. einzusenden.

Die Lieferungs⸗Bedingungen können im des Regiments eingesehen, au 50 Pfennigen Kopialien bezog

Metz, den 15. Okrober 1883.

Die Bekleidungs⸗Kommission 1. Hannoverschen Dragoner⸗Regiments Nr.

14506712 Bekanntmachung.

Bei der gestern stattgehabten Ausloosung der An⸗ leihescheine der Stadt Lauenburg a./Elbe sind gezogen worden:

Buchstabe B. Nr. 50 3 Buchstabe C. Nr. 21 ü

Diese Anleihescheine kündi Inhabern mit der Aufforderung, Beträge am 1. April 1884 bei unserer Stadtkasse gegen Rückgabe sowohl der fällig als nicht fällig gewordenen Zinsscheine, des Anleihescheins und der Anweisung in Empfang zu nehmen.

Die Verzinsung der ausgeloosten Scheine dem 31. März 1884 auf.

Für die etwa fehlenden Zinsscheine wird der Be⸗ trag vom Kapitale abgezogen. Lanenburg a./Elbe, den 12. Oktober 1883. Der Magistrat Menge.

n d. Mts., Vormit⸗ en

424 S111““ Submission vergeb

im Büreau b gegen Erstattung von en werden.

die vorbezeichneten

hört mit

145123- Bekanntmachung die Crefelder Stadt⸗Anleihe de 1876 betreffend.

Von der gemäß Allerhöchstem Erlaß vom 26. Sep⸗ tember 1881 konvertirten Crefelder Stadt⸗Anleihe vom Jahre 1876 sind folgende Appoints: Litt. B. à 500 Nr. 340 342 402 788 789 u. 790,

Litt. C. à 200 Nr. 200 u. 201 zur Konvertirung innerhalb der bestimmten Frist nicht vorgezeigt und daher zur Einlösung bis zum 1. April 1882 aufgerufen worden. Es hat somit die Verzinsung der vorbezeichneten Obligationen mit dem 1. April 1882 aufgehört und werden die In⸗ haber derselben hiermit an die sofortige Einlösung erinnert. Crefeld, den 15. Oktober 1883.

Der Oberbürgermeister:

Küper.

für das Vierteljahr. 2. Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 E— - in 8 8 Iüse ün Setü.

8

Alle Host⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Oktober,

Abends.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: sddem bisherigen Dirigenten des Niederschlesischen Land⸗

gestüts zu Leubus, Landstallmeister Grafen von Stillfried, und dem Notar a. D., Justiz⸗Rath Houben zu Mörs den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Sanitäts⸗Rath und Kreisphysikus Dr. Rügenberg zu Olpe, dem emeritirten Oberpfarrer Hiltmann zu Meffersdorf im Kreise Lauban, dem Ersten Gerichtsschreiber a. D., Rechnungs⸗ Rath Kayser zu Wesel, und dem Kreis⸗Steuer⸗Einnehmer a. D. Klimowicz zu Angerburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Amtsvorsteher und Hauptmann a. D. Straube zu Fürstenwalde, bisher Zzu Letschin im Kreise Lebus, und dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär a. D. Woyte zu Berlin, bisher beim Kriegs⸗Ministerium, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem evangelischen Schul⸗ lehrer und Küster Seibt zu Stützkow im Kreise Angermünde, dem pensionirten Polizei⸗Wachtmeister Degering zu Berlin und dem pensionirten Gerichtsdiener Teuchert zu Lucken⸗ walde das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich Königlich österreichischen General⸗Major Edlen von Knöpfler, Kommandanten der Truppen in Salzburg, den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.

8 Deutsches Rei ch. 8t b

Dem Kaiserlichen Konsul Puttkammer in Cochabamba

(Bolivien) ist auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1870

für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden,

bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen,

und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landgerichts⸗Präsidenten Frantz in Halle a. S. in

gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Düsseldorf zu

versetzen. 8

Des Königs Majestät haben den Stadtdirektor Hal⸗

Gen g 89 Ct wernrüer des Marschalls für

den zum 29. d. Mts. zusammenberufenen Provinzial⸗Landtag

der Provinz Hannover zu ernennen geruht.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Königliche National⸗Galerie bleibt vom Montag, den 22., bis eigschließlich Donnerstag, den 25. d. Mts., wegen Ueberführung der Gräflich Raczynski’'schen Gemäldesammlung dem Publikum geschlossen.

Berlin C., den 19. Oktober 1883. 1 Die Direktion der Königlichen National⸗Galerie.

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Kolberg zu Fürstenwalde ist zum Notar im Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Fürstenwalde, ernannt worden.

HRelanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der E fuhr über die Reichsgrenze.

Verordnung,

betreffend den Ausbruch der Rinderpest in der Stadt Breslau.

Nachdem in dem Brennerei⸗Grundstück Klosterstraße Nr. 53 zu der Ausbruch der Rinderpest festgestellt worden, wird auf Grund der §§. 1 und 2 des Reichsgesetzes vom 7. April 1869 in Verbindung mit den Vorschriften der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873 zu dem Reichsgesetze, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest, Folgendes angeordnet:

I. Im ganzen Umfange des Regierungsbezirks Breslau ist Jeder, der zuverlässige Kunde davon erlangt hat, daß ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder gefallen ist, oder daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, verpflichtet, ohne Verzug der Ortspolizeibehörde Anzeige davon zu erstatten. Die Unterlassung schleunigster Anzeige hat für den Viehbesitzer selbst, welcher sich dieselbe zu Schulden kom⸗ men läßt, jedensalls den Verlust des Anspruchs auf Ent⸗ schädigung für die ihm gefallenen oder getödteten Thiere

Die Anzeigepflicht tritt auch ein, sobald in einem Orte des Fegterun ehsce innerhalb 8 Tagen 2 Erkrankungs⸗ oder Todesfälle unter verdächtigen Erscheinungen sich in einem Viehstande ereignen. In der Stadt und im Landkreise Breslau erstreckt sich die Anzeigepflicht auf jeden Erkrankungs⸗ fall von Rindvieh und 22 Wiederkäuern mit Ausschluß er Fälle nur äußerer Verletzungen.

b Der Besitzer darf dann die kranken Thiere nicht schlachten oder tödten, etwa gefallene aber nicht verscharren oder sonst beseitigen, ehe die Natur der Krankheit festgestellt ist. Bis dahin sind todte Thiere so aufzubewahren, daß das Hinzu⸗ kommen von Thieren und Menschen abgehalten wird.

Auf die erhaltene Anzeige ist von der Ortspolizeibehörde sofort der beamtete Thierarzt herbeizuholen, um an Ort und Stelle die Krankheit zu konstatiren. Behufs der hierzu er⸗ forderlichen Sektion ist in Ermangelung eines Kadavers ein Thier zu tödten. I11“ F8

II. Der Abtrieb von Rindviehstücken und anderen Wieder⸗ käuern aus der Stadt Breslau ist absolut verboten.

III. Die Abhaltung von Viehmärkten im Regierungs⸗ bezirk Breslau und die Ausfuhr von Rindvieh auf Eisen⸗ bahnen und Landwegen über die Grenze des Regierungs⸗ bezirks Breslau wird untersagt. 8

IvV. In dem Landkreise Breslau und in den Kreisen Ohlau, Strehlen, Neumarkt, Wohlau, Trebnitz und Oels dürfen auf den daselbst befindlichen Eisenbahnstationen Rind⸗ vieh und andere Wiederkäuer nur dann verladen werden, wenn die Viehstücke zu Schlachtzwecken nach Breslau ein⸗ geführt werden. Dasselbe gilt für den Kreis Schweidnitz bis zur Bahnstation Königszelt auf der Linie Breslau⸗Königszelt.

V. Dünger, Rauhfutter Sereg nd andere Streumateria⸗ lien dürfen aus der Stadt Breslau nicht ausgeführt werden. Ebenso ist der Handel mit Vieh und der Fußtransport des⸗ selben in der Stadt Breslau verboten. 1 K

VI. Die Ausfuhr aller von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem Zustande (ausgenommen Milch, Butter und Käse) sowie auch in trockenem Zustande aus der Stadt Breslau ist verboten. Ebenso wird der Handel mit den gedachten thierischen Theilen in der Stadt Breslau

ntersagt. 8 g enng. Der Handel mit Rindvieh und anderen Wieder⸗ käuern, sowie der Transport derselben und ebenso von Dün⸗ ger, Rauhfutter, Stroh und anderen Streumaterialien über die Grenzen der Ackerfeldmark hinaus dürfen in den Kreisen Ohlau, Strehlen, Neumarkt, Wohlau, Trebnitz, Oels und im Landkreise Breslau nur mit besonderer Erlaubniß, welche durch die zuständige Polizeibehörde von dem Landrath einzu⸗ holen ist, betrieben werden. VIII. In der Stadt Breslau, im Landkreise Breslau und in den Kreisen Ohlau, Strehlen, Schweidnitz, Neumarkt, Wohlau, Trebnitz und Oels wird eine Hornviehkontrole ein⸗ geführt. In jedem Orte der genannten Kreise ist sofort ein Vieh⸗Revisor zu bestellen, welcher ein genaues Verzeichniß über die vorhandenen Rindviehbestände aufzunehmen und in demselben den Ab⸗ und Zugang sowie jede sonstige Verände⸗ rung in den Viehbeständen täglich speziell zu verzeichnen hat. Das Register muß folgende Kolonnen enthalten: 1) laufende Nummer, 2) Bezeichnung des Thieres, 3) das Alter des Thieres, 4) Bezeichnung desselben nach Farbe und Abzeichen, 5) Bemerkungen.

Die Register sind in 2 Exemplaren anzulegen und nach Anweisung der landespolizeilichen Anordnung vom 12. Juli 1881 (Amtsblatt 1881, Seite 213) zu führen. Die Formu⸗ lare werden kostenfrei verabfolgt. Die richtige Führung der Register Seitens der Ortsvorstände und resp. der angestellten Revisoren ist durch die Amtsvorsteher, welche zur Unter⸗ stützung in dieser Thätigkeit die Gensd'armen des Bezirks requiriren dürfen, sorgfältig zu überwachen und mindestens einmal wöchentlich zu revidiren. Bei vorkommenden Krank⸗ heits⸗ und Todesfällen im Rindviehbestande ist sofort Anzeige zu machen.

88 nmoche Die Ausfuhr von Lumpen aus der Stadt Breslau wird uGe Schlacht

X. Das Schlachten Wiederkäuern e Privatschlachtstätten der Stadt Breslau wird untersagt. Das Schlachten der gedachten Viehstücke darf nur im städtischen Schlachthofe stattfinden und ist von dem beamteten Thierarzt sorgfältig zu überwachen. Ebenso ist der Breslauer Schlachtviehmarkt von den zuständigen Thierärzten in Bezug auf den Gesundheitszustand der Rindviehstücke und der anderen Wiederkäuer aufs Strengste zu kontroliren, jeder verdächtige Krankheitsfall aber sofort polizeilich anzuzeigen.

XI. Anwendung, Verkauf und Anempfehlung von Vor⸗ beugungs⸗ und Heilmitteln bei der Rinderpest sind streng ver⸗ boten. Zu den Vorbeugungsmitteln sind Desinfektionsmittel nicht zu rechnen. 3 1 NII. ve Falle dringenden Verdachts eines Ausbruchs der Rinderpest ist von der zugezogenen Lokalbehörde sofort die vorläufige Sperre des Gehöfts bis zur Feststellung der Krank⸗ heit anzuordnen. Ist aber in einem Gehöft der Ausbruch der

von Rindviehstücken und anderen

sperre (§§. 20 und 21 der Instruktion vom 9. Juni 1873) anzuordnen und telegraphische Anzeige zu erstatten. 8 XIII. Das Brennerei⸗Grundstück Klosterstraße 53 zu Breslau wird durch Wächter absolut nach Maßgabe des §. 20 a. a. O. abgesperrt. 8 XIV. Zuwiderhandlungen unterliegen den Bestimmungen des §. 328 des Strafgesetzbuches und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 95). G Breslau, den 16. Oktober 188383. Königlicher Regierungs⸗Präsident. Frhr. von Juncker.

ZBZekanntmachung, 1 betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus dem Königreiche der Niederlande.

Zur Abwehr der Einschleppung der im Königreiche der Niederlande herrschenden Lungenseuche unter dem Rindvieh erlasse ich auf Grund des §. 7 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880 bezw. des §. 3 des preußischen Aus⸗ führungsgesetzes vom 12. März 1881, und mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, die nachfolgenden Anordnungen:

Vom 18. Oktober d. J. ab bis auf Weiteres ist die Einfuhr von Rindvieh einschließlich der Kälber aus dem Königreiche der Niederlande über die Grenze des Landdrostei⸗ bezirks Aurich verboten. 1

n solchen Fällen, in welchen es sich nachweislich um den veererr 8 Rindvieh, welches bereits vor dem 18 d. M. in den Niederlanden nach dem Inlande verkauft ist, handelt, kann bis zum Ablaufe des Monats Oktober noch ausnahmsweise die Einfuhr der betreffenden Thiere auf An⸗ suchen unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Mai 1883 vorgeschriebenen Bedingungen gestattet werden. Anträge in solchen Fällen sind an mich unter Beifügung der Ursprungsatteste und sonstigen Nachweise zu richten, worauf umgehende Bescheidung des Antragstellers und Ueber⸗ sendung der Ursprungsatteste an die Obrigkeit des Grenz⸗ bezirkes behufs der Kontrole erfolgen wird. Diese Kontrole ist dahin angeordnet, daß Zurückweisung des ganzen Vieh⸗ transportes erfolgt, sobald nicht sämmtliche Atteste bei sorg⸗ fältiger Prüfung in Ordnung befunden werden.

Mit der Bekanntmachung obiger Anordnungen verbinde ich den Hinweis auf den §. 66 des alleg. Reichsgesetzes, wo⸗ selbst bestimmt ist: ““ 1“ ber Geldstrafe bis zu 150 oder mit Haft wird, so⸗

fern nicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ine höhere Strafe verwirkt ist, bestraft, wer den auf Grund des §. 7 dieses Gesetzes angeordneten Einfuhr⸗ eschränkungen zuwiderhandelt. Neben der Strafe ist uf Einziehung der verbotswidrig eingeführten Thiere der Gegenstände zu erkennen, ohne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gehören oder nicht.

Aurich, den 16. Oktober 1883.

Der Königlich preußische Landdrost. In Vertretung: Reinick, Regierungs⸗Rath.

Nerorhdhhung.

Mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten, verordne ich wegen der im Königreich der Niederlande unter dem Rindvieh herrschenden Lungenseuche und der dadurch gegebenen Besorgniß zur Ver⸗ schleppung der Seuche in das diesseitige Gebiet, auf Grund des §. 7 ad 1 und 2 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, und des §. 3 des preußischen Ausführungsgesetzes vom 12. März 1881, für den Umfang des Regierungsbezirks Düssel⸗ dorf was folgt:

. * 5 1 8 8 Die Einfuhr von Rindvieh einschließlich der Kälber aus dem Königreich der Niederlande wird bis auf Weiteres ver⸗ boten. Verbotswidrig eingeführte Thiere unterliegen nach §. 66 des oben bezeichneten Gesetzes vom 23. Juni 1880 der Ein⸗ ziehung, und die dem Verbote zuwiderhandelnden Personen einer Geldstrafe bis zu 150 oder entsprechender Haft, so⸗ fern nicht nach den bestehenden Bestimmungen eine höhere

, irkt ist. Strafe verwirkt is §. 2.

Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 18. d. Mts. in Kraft, doch gestatte ich, zur Vermeidung von Härten, in solchen Fällen, in welchen es sich nachwe islich um den Transport von bereits vor dem 18. d. Mts. in den Nieder⸗ landen nach dem Inlande verkauftem Rindvieh handelt, bis

Rinderpest konstatirt, so hat der Landrath sofort die absolute

zur Folge.

Gehöftssperre des infizirten Gehöfts und die relative Orts⸗

zum Ablauf des gegenwärtigen Monats noch