1883 / 250 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Oct 1883 18:00:01 GMT) scan diff

digungspreis Loco —, per diesen Monat, per Oktober-

November und per November-Dezember 24,5 ℳ, per Dezember

1883 bis Januar 1884 —. per April-Mai 1884 —.

Spiritus per 100 Liter, à 100 % = 10 000 %. Termine fest. Gekündigt Liter. Kündigungspreis Loco mit Faegs —, per diesen HMonat 52,2 52 52,5 bez., per Oktober-November 51 50,9 51,1 bez., per November-Dezember 50,1 50 50,1 bez. per Dezember 1883 bis Januar 1884 —, per Janunar-Februar —, per März- April —, per April- Mai 51 51,2 bez., per Mai-Juni 51,2 51,4 bez.

1 Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass

52,2 bez.

Weizenmehl No. 00 27.00 25,25. No 0 25.25 24 00 No. 0 n. 1 23.75 22,00. Roggenmehl No. 0 22,00 21,00, No. 0 u. 1. 20,50 19,25 per 100 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Marken Uber Notiz bez.

Berichtigung, Gestem: Hafer loco unverändert. Roggen- mehl Nr. 0 u. 2 per Novbr.-Dezbr. 20,30 20,40 bez. Rüböl loco ohne Fass 66.3 bez., per Oktbr.-Novbr. 65,2 64,9 bez. Weizen-

11 Nr. 0 25,25 24.

FStettin, 22. Oktober. (W. T. P.)

Getreidemarkt. Weiren fest, loco 160,00 181.00

* Chtober November 180,00, pr. November-Dezember 179 00, per April-Mai 187,00. Roggen fest, loco 137,00 148,00, per Oktober-November 142.50. gr. November-Dezember 142 50, per April-Mai 148,00. Rübsen per OCktober 312,00. Buböl ruhig, 100 Kg. pr. Oktober 65,50. pr. April-Mai 64,00. Spiritas höher, loco 52,40. pr. Oktober 52,50, pr. Oktober November 50,00, pr. April-Mai 50,60. Petroleum loco 8,30.

Posen. 22. Oktober. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 50 80, pr. Oktober 51 00, pr. Novem- ber-Dezember 49,00. pr April-Mai 49,00. Gek. 10 000 Liter. Fest.

Breslau, 23. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritrs per 100 Liter 100 % per Oktober 51,80. per Oktober-November 50,70, per April-Mai 50,80. Weizen per Oktober 190 00, Roggen per Oct.-Nov. 152 00, per November-Dezember 152 00, per April Mai 154,00. Rüböl leco per Okt. 66,50, per Oktober November 65,50, per April-Mai 66,00. Zink: Fest. Wetter: Veränderlich.

Cöln, 22. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weigen hiesiger loco 19,25 fremder loco 19,75, pr. November 18,00, per März 19.00, per Mai 19,25. Roxgen loco 15,50, pr. November 13,70, pr. März 14,70, pr. Mai 14,90. Hafer loco 14.50. KRübö: loco 36,00, pr. Oktober 35 80, pr. Mai 33.70.

Bremen, 22. Oktober. (W. T B.)

Petroleum (Schlussbericht). Ruhig. 8,10. pr. November 8,15. pr. December 8,25, pr. Februar 8,45. Alles Brief.

Hamburg, 22. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco fest aber ruhig, auf Termine fest, pr. Oktober 172,00 Br. 171,00 Gd., or April-Mai 187.00 Br., 186,00 Gd. Roggen loco fest aber ruhig, auf Termine fest pr. Oktober 130,00 Br., 129,00 Gd., pr. April-Mai 142,00 Br., 141,00 Gd. Hafer still. Gerste matt. Rüböl stil]l, loco 67.50. pr. Mai 66 50 Spiritus unverändert, pr. Oktober 45 ¼ Br., pr. Oktober-Novbr. 43 Br., pr. November-Dezember 42 Br., pr. April-Mai 41 ½ Br. Kaffee sehr fest, Umsatz 3500 Sack. Petroleum ruhig. Standard white loco 8.25 Br., 8,15 Gd., pr. Oktober 8,15 Gd., pr. November- Dezember 8,.25 Gd. Wetter: Schön.

Wien., 22. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10,05 Gd., 10,10 Br., pr. Frühjahr 10.55 Gd, 10,60 Br. Roggen pr. Herbst 8,32 Gd., 8,37 Br., pr. Frühjahr 8,40 Gd., 8,45 Br. Mais pr. Mai- Juni 6 83 Gd., 6,88 Br. Hafer pr. Herbst 7,15 Gd., 7,20 Br., pr. Frühjahr 7,40 Gd., 7,45 Br.

Pest, 22. Oktober. (W. T. B.)

8 Produktenmarkt. Weuzen loco flau, pr. Herbst 9,48 Gd., 9.59 Br., pr. Frühjahr 10,10 Gd. 10,12 Br. Zafer pr. Herbst 6,65 Gd., 6,70 Br., pr. Frübjahr 7,00 Gd., 7,03 Br. Mais pr. Mai- Juni 6.44 Gd, 6,46 Br. Wetter: Schön.

Amsterdam, 22. Oktober. (W. T. B.)

Gotreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen auf Termine un- verändert, pr. Novbr. 249, pr. März 260. Roggen loco höher, auf Cermine unverändert, per Oktober 160, pr. März 164, pr.

165. Rüböl loco 40, pr. Herbst 36 ½¼, pr. Frühjahr 38.

Amsterdam, 22. Oktober. (W. T. B.)

ancazinn 57.

Antwerpen, 22. Oktober. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlugabericht.) Rafsänirtez, Tyns weisz cco 19 ¼ bez., 19 Br., pr. November 19 ¾ Br., pr. Dezember 20 Br., er Januar 20 8 Br. Weichend.

Antwerpen, 22. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen Roggen ruhig. Hafer vernachlässigt. Gerste weichend.

pe

Standard white loco pr. Jauuar 8,35,

weichend.

Lendon, 22. Oktober. (W. T. B.) ö“

An der Küste angeboten 5 Weizenladungen. Wetter: Kalt. Havannazucker Nr. 12 22 ½. Nominell.

London, 22. Oktober. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen sehr träge, 1 sh. billiger, ausgenommen feinster englischer. Mehl und Mahl- gerste t sh., neuer Hafer †¼ sh. billiger gegen vorige Woche. Mais ruhig. Malzgerste und Erbsen fest, Bohnen williger. Ange- kommene Weizenladungen ruhig, stetig.

Liverpool, 22. Oktober. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 12 000 B., davon Iühr spekulation und Exvort 1000 B. Stetig. Middl. amerikanische Dezember-Januar-Lieferung 527⁄⁄2, Januar-Februar-Lieferung 5 ⅞, Februar-März-Lieferung 559⁄4, März-April-Lieferung ⁄¼2, April- Mai-Lieferung 61 64 d.

SGlasgow, 22. Oktober. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warrants 45 sh. 4 d. bis 45 sh. 2 d.

Paris, 22. Oktober. (W. T. B.)

Rohzucker 889 ruhig, loco 50,50 50,75. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr Oktober 57,30 vr. November 57,60. pr. Oktober-Jannar 57,75, pr. Januar-April 59,25.

Paris, 22. Oktober. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Oktober 24,50, pr. November 24.75, pr. Novbr.-Februar 25,25, pr. Januar-April 25,90. Mehl 9 Karques fest, pr. Oktober 52,90, pr. November 53,50, pr November-Februar 54,40, pr. Januar-April 55,75. Rüböl ruhig, pr. Oktober 77.50, pr. November 77,50, pr. November- Dezember 77.50, pr. Januar-April 77,75. Spiritus ruhig, pr. Oktober 50,25, pr. November 50,25,“ pr. November Dezember 50,25. pr. Januar-April 51,25.

New-Xork, 22. Oktober. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 109/16. do. in New-Orleans 10 ⁄16. Petroleum Standard white in New-Vork 8 ¾ Gd., do. in Philadelphia. 8 ¼ Gd., rches Petroleum in New York 7 ⅔%, do. Pipe line Certificates 1 D. 10 C. Mehl 3 D. 90 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 10 C., do. pr. Oktober 1 D. 7 C., do. pr. November 1 D. 7 C., do pr. Dezember 1 D. 10 ½ C. Mais (New) D. 56 ¼ C. Zucker (Fair refining Muscovades) 6 ¾. Kaffee (fair Rio-) 12. Schmalz (Wilcox) 8 ½⅞, do. Fairbanks 8 ½⅛, do. Rohe & Brothers 8 x¼. Speck 7 ¼. Getreidefracht 5.

Rio de Janeiro, 22. Oktober. (W. T. B.)

Wechselcours auf London 21 ½, do. auf Paris 444. Tendenz des Kaffeemarktes: Steigend. Preis für good first 5300 à 5450. Durchschnittliche Tageszufuhr 14 250 Sack. Ausfuhr nach Nord- amerika 48 000, do. nach dem Kanal und Nordeuropa 28 000, do. nach dem Mittelmeer 24 500, Vorrath von Kaffee in Rio 225 000 Sack.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh- hofs vom 22. Oktober 1883. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht).

Rinder. Auftrieb 2148 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg). I. Qualität 114 122 ℳ. II. Qualität 96 104 ℳ, III. Qualität 86 92 ℳ, IV. Qualität 72 82

Schweine. Auftrieb 7555 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 108 110, Bakony 98 102 ℳ, Landschweine: a. gute 100 104 ℳ, b. geringere 96 98 ℳ, Russen 90 96 ℳ,

Kälber. Auftrieb 1102 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 1,10 1,20 ℳ, II. Qualität 0,96 1,06

Schafe. Auftrieb 6125 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg). I. Qualität 1,00 1,10 ℳ, II. Qualität 0,70 0,90 ℳ, III. Qual.

Berlin, 22. Oktober. (Bericht über Provisionen von Gebr. Gause). Butter: Mittelsorten unterlagen auch in der ver- gangenen Woche einer recht schwachen Bedarfsfrage und feine und feinste Qualitäten in der Preislage wie der Konsum sie be- ansprucht, bleiben in den Zufuhren ungenügend; daher lässt sich die Situation des vorwöchentlichen Geschäfts im Allgemeinen nur als ruhig bezeichnen. Notirungen (hier erzielter Preise): Feine und feinste Mecklenburger, Ostpreussische, Vorpommersche und Prignitzer Butter I. Qual. 123 128 ℳ. II. Qual. 118 122 ℳ, feine Amts- und Pächter Butter 115 125 ℳ, Ostfriesiche 112 bis 115 ℳ; Pomm. 95 100 ℳ, Preussische, Litthauer 105 bis 110 ℳ, Netzbrücher Niederunger 95 100 ℳ., Bayer. Sennbutter 105 112 ℳ, Bayer. Landbutter 90 95 ℳ, Schles. 95 105 ℳ., Böhmische, Mährische 90 95 ℳ, Galizische 80 85 ℳ, Bayerische Schmelzbutter, garantirt rein, 105 ℳ, Margarinbutter 60 68 je nach Qualität. Schmalz: Angesichts der andauernden guten Bedarfsfrage zeigte sich für Loco-Waare per Oktober-Liefe-

Choice steam 48 ℳ, Wilcor 48 ℳ. Fairbank 48 ℳ, franeco versteuert 17 % Tara. Hamburger Stadtschmalz in 1 Centner- Gebinden 52 Pflaumenmus: türkisches 23 23 ½

Berlin, 21. Oktober. (Wollbericht des „Centralbl. für die Textil-Ind.) Nachdem in der vergangenen Woche mehrere sächsische Kammgarnspinnereien den Anfang gemacht, folgte in dieser eine andere sächsische Spinnerei nach und nahm circa 1000 Ctr. wovon cireca 800 Ctr. Mecklenburger, Mitte der 50 er Thal'er aus dem Markt. Die Nachfrage nach besseren hinter- pommerschen Kammwollen dauert fort und dürfte in nicht allzu langer Zeit zu weiteren Abschlüssen führen. Mit Fabrikanten war das Geschäft weniger belangreich, ein grosser Theil hat sich gegen Ende des vorigen und Anfang dieses Monats für längere Zeit gedeckt und es ist deshalb ein lebhaftes Geschäft mit den- selben für die nächsten Wochen kaum in Aussicht zu nehmen. In Locken und Lammwollen, gewaschenen Wollen ist Manches Dumgegangen. Preise unverändert. Feine Wollen gefragt und fest.

Eisenbahn-Einnahmen. Königlich Württem bergische Staats Eisenbahnen. Im Sept. 2 460 129 (+ 96 331 ℳ), seit 1. Januar cr. 19 811 624 (+ 905 503 ℳ).

Wetterbericht vom 23. Oktober 1883, 8 Thr Morgens.

Barometer auf 0 Gr. u. d. Meeres-

Stationen. spiegel reduz. in Millimeter.

Temperatur Wetter. in 0 Celsius

Mullaghmore 7 wolkig Aberdeen 1 wolkenlos Christiansund, 5 Regen Kopenhagen. 1 2 bedeckt Stockholm . . 7 still wolkenlos Haparanda. still bedeckt St. Petersbg. 76 still bedeckt Moskau. 5. 0 bedeckt Cork, Queens- town. 8 55 4 wolkig Brest. . 4 bedeckt Helder... 8 1 2 bedeckt ¹1) Sylt 5 3 halb bed. Eamburg.. 52 2 Nebel Swinemünde. . 2 bedeckt ²) Neufahrwass 1 bedeckt Memel V 2 bedeckts) e 759 6 Regen Münster.. . still halb bed. Karlsruhe .. 2 bedeckt Wiesbaden still Nebel⁴) München 1 Regen Chemnitz still wolkig⁵) Berlin .. still Nebel Wien

2 Regen Breslau

Ile d'Aix 8 4 5

wETö 759 1 bedeckt

CrorUUSERAOᷣS0CGNS;GON

—— —1 bo

¹) Seegang leicht. ²) Neblig. ³) See leicht bewegt, Abends etwas Regen. ¹) Seit früh dichter Nebel. 5) Früh Nebel. 6⁶) Nachts etwas Regen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach. 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark 7 = steif,

= Stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger

Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung. Das gestern auf den Hebriden angedeutete Minimum liegt nördlich von Schottland und verursacht im Nordseegebiete auf- frischende vorwiegend südwestliche Winde bei stark fallendem Barometer, während über dem Alpengebiete sich ein Maximum des Luftdruckes ausgebildet hat. skudesnaes meldet Südsturm. Ueber Centraleuropa ist das Wetter ruhig, trübe und stark neblig. An der deutschen Küste, sowie am Nordfusse der Alpen ist stellenweise Regen gefallen, in München 13, in Friedrishshafen 15 mm. Die Temperatur ist über den britischen Inseln wieder gestiegen, in Deutschland meist etwas gesunken. Deutsche Seewarte.

rung gute Meinung und festere Tendenz in den Preisen: loco

Lheater. Sontag. 2ͤ12 s1 * 2 . Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗

haus. 216. Vorstellung. Der Rattenfänger von Hameln. Oper in 5 Akten. Dichtung (mit Zugrunde⸗ egung der Sage und der Fabel von J. Wolffs leichnamiger „Aventiure“) von Friedrich Hofmann. Musik von Victor E. Neßler. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. Anfang 6 ½ Uhr. . Schauspielhaus. 215. Vorstellung. Der neue Stiftsarzt. Lustspiel in 4 Akten von M. und L. Günther In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Opernhaus. 217. Vorstellung. Fidelio. Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen von F. Treitschke. Musik von L. van Beethoven. (Fr. Sachse⸗Hofmeister, Frl. Driese, Hr. Schmidt, Hr. Betz, Hr. Niemann, Hr. Fricke.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 216. Vorstellung. Die Rantzan. Schauspiel in 4 Akten von Erckmann⸗Chatrian, deutsch von Karl Saar. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.

10 Uhr.

netenwahlen. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoch: Der Menno⸗

ns s k (entral-Theater. Alte Jakobstr. 30. Direk⸗ „Wilken. de ehes Pcßese tsts Apfel⸗Röschen. in 3 Akten (5 Bildern) von H. Wilken und Oscar Justinus. Musik von G. Steffens. 8

Donnerstag: Krisen. 1 Freitag: Der Mennonit. tion H.

Wallner-Theater. Mittwoch: Zum 26. Male:

Ein gemachter Mann. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis.

Victoria-Theater. Mittwoch: Zum 5. Male: Excelsior. Großes Ausstattungs⸗Ballet von Man⸗ zotti, Text von Oscar Blumenthal. ee

Mittwoch:

Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Mittwoch: 3.22. Male: Eine Nacht in Venedig.

Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Musik Phaöston, Sinfonische Dichtung, 3 2. Theil. Sinfonie Nr. 7, G-dur, Jos. Hayd'n, a. Introduction und Allegro, b. Largo,

von J. Strauß. Sazns.

4 Donnerstag: Eine Nacht in Venedig.

8 c. Menuetto, d. Fivale. Rendo für die Klarinette, C. M. v. Weber, vor⸗ getragen von Hrn. Cristian Kriens. Ouverture zu des Hrn. Carl! „Phädra“, Massenet

Residenz-Theator. Direktion Emil Neu⸗ mann. Mittwoch: 5. Gasftspiel

Zum 5. Male: Babette. in 3 Akten von H. Meilhac (Novität.) In Scene gesetzt von Emil Neumann. Anfang der Vorstellung 7 ½ Uhr. Ende gegen

Belle-AlHliance-Theater. spiel des Hrn. Th. Lebrun, Direktor des Wallner⸗ Theaters und seiner Mitglieder: Die Rosa Dominos. lacour und Hennequin.

Donnerstag und Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Sonnabend: Zum 1. Male: Die Stadtverord⸗ Schwank in 4 Akten von O. Elsner.

Walhalla-Operetten-Theater. Zum 42. Male: major. Operette in 3 Akten von Duru und Chivot. Musik von Jacques Offenbach. 6 Uhr, Anfang 7 Uhr.

Concert-Haus. Concert des Kgl. Bilse Hof⸗Musikdirektors Herrn 0,. Abends 7 Uhr: 1. Theil. Ouverture zu „Coriolan“, L. v. Beethoven. Einzugs⸗Marsch aus der königin von Saba“, Carl Goldmark. Preislied aus der Oper „Die Meistersinger von Nürnberg“ für die Violine, Richard Wagner, vor⸗ getragen von Hrn. Concertmeister Johan Smit.

und Ph. Gillle.

Tunnel gestattet.

1 Cireus Renz. Mittwoch: Mittwoch: Gast⸗ Große Vorstellung. Künstlerfamilie Chiesi. Posse in 3 Akten von De⸗ Deutsch von Schelcher.

D

Mittwoch:

Schwank Mendelssohn⸗Bartholdy. Trot de Cavalerie, Anton Rubinstein, (instr. von Max Erdmannsdörfer). Rauchen ist nur in den Nebensälen, 2. Rang und

Abends 7 Uhr: Akrobatisches Vorführung der 8 Rapp⸗ Zum 24. Male: hengste und des Feuerpferdes Ali, durch Herrn Franz Renz. Großes Damen⸗Jockey⸗Rennen. Auf⸗ treten einer Wiener Damenkapelle. Auftreten der Voltigeurin Frl. Regina, der Trapezkünstlerinnen Sigra. Teresita und Emma Gulllos sowie der vor⸗ züglichsten Künstler und Künstlerinnen. Donnerstag: Große Vorstellung. Sonntag: Zwei Vorstellungen, um 4 Uhr Nach⸗ mittags (2 Kinder frei) und um 7 Uhr Abends. 4 E. Renz. Direktor.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ lladungen u. dergl. 1

Hotp 9 —. 9/83.

4“ In Sachen der Wittwe Dorette Schaper, geb. Böning, zu Hameln, Gläubigerin, gegen den Ar⸗ beitsmann Wilhelm Boose daselbst, Schuldners, sollen die dem Schuldner gehörenden Immobilien, bestehend aus dem unter Nr. 225 der Gebäude⸗ steuerrolle eingetragenen, außerhalb des neuen Thores Nr. 18 zu Hameln belegenen Wohnhause mit Hof⸗ raum und abgesondertem Stall, und dem im Wet⸗ thorschen Anger belegenen Acker von 9 a 82 qm = 45 Qu.⸗Ruthen Größe, eingetragen in der Grund⸗ steuermutterrolle von Hameln unter Artikel Nr. 1204, als Parzelle Nr. 24 des 48. Kartenblatts, zwangs⸗

Die Tochter des Tambour⸗

Kasseneröffnung Verlobt:

Leopold Siemens (Neisse)

Mittwoch: Zum 5. Male: Novität. Volksstück mit Gesang

Familien⸗Nachrichten.

Frl. Lilly v. Storch mit Hrn. Ritt⸗ meister und Escadronchef Gustav v. Bornstaedt (Doberan). Frl. Margarethe Freiin v. Stein⸗ äcker mit Hrn. Hauptmann und Compagniechef Frl. Julie Freiin v. Buddenbrock mit Hrn. Premier⸗Lieutenant Con⸗ stantin v. Kessel (Klein⸗Tschirnau Gera). Verehelicht: Hr. Regierungs⸗Maschinenmeister Gustav Riemer mit Frl. Anna Nicolai (Magde⸗

weise in dem dazu auf Sonnabend, den 8. Dezember d. J., Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 17, anheraumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche an obigen Immobilien Eigen⸗ thums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissa⸗ rische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbe⸗ sondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Ur⸗

8 b burg Dortmund). Hr. Lieutenant und Adjutant kunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im

Oscar (Berlin). Sinfonie⸗Concert. (Brandenburg a. H.).

Oper „Die

Walters

Camille Saint⸗

3. Theil. Adagio und

*

Lied ohne Worte für 6 Celli,

Wöhlermann mit Frl.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Sorsche

Hrn. Dr. med. Kap⸗ hengst (Treuenbrietzen). Hrn. Pastor H. Theune (Bennstedt). Hrn. Lieutenani Rehfeldt (Berlin). Hrn. Premier⸗Lieutenant Xaver v. Schoenberg (Gohlis⸗Leipzig). Eine Tochter: Hrn. Amts⸗ richter v. Cölln (Bremervörde). Hrn. Premier⸗ Lieutenant Bernhard v. Heyden (Konitz). Hrn. Premier⸗Lieutenant v. Zitzewitz (Duedlinburg). Hrn. Amtsrichter Joete (Bublitz).

Gestorben: Hr. Hauptmann und Comvpagniechef v. Maltitz (Krotoschin). Frau Finanz⸗Rath Marie Hildebrand, geb. Andree (Braunschweig). Hr. Oberlehrer a. D. Carl Loewe (Wahlst

Helene Korn Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Hameln, den 15. Oktober 1883. KgDoönigliches Amtsgericht. Abtheilung I. 8 Kern. [45945] Diejenigen, welche auf das Recht, Familien⸗ vorsteher und Präsentator der (Heinrich) Rissen’schen Familienstiftung (begründet von Jodocus Rissen) zu werden, oder denselben zu wählen, Anspruch machen, werden aufgefordert, innerhalb 3 Mo⸗ naten unter Einreichung ihrer Legitimationspapiere sich bei uns zu melden. Paderborn, den 15. Oktober 1883 Königliches Amtsgericht.

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Das Abonnement beträgt 4 50

für das Bierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 30

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Alle Post-Anstalten nehmen Bestelluug an;

8 1 8 für Berlin anßer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath und Provinzial⸗Steuer⸗ Direktor a. D. Schellenberg zu Münster den Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Geheimen Regie⸗ rungs⸗Rath von Zschock zu Breslau und dem Strafanstalts⸗ Direktor und Major a. D. von Kirchbach zu Dresden, bisher zu Brieg, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Sanitäts⸗Rath Dr. Hellersberg zu Neuß, den evangelischen Pfarrern Schober zu Oderberg im Kreise Angermünde und Heinzelmann zu Boitzenburg im Kreise Templin, und dem Steuer⸗Einnehmer Kögel zu Schildau im Kreise Torgau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem bisherigen Bergwerks⸗Direktor, Bergrath Schell zu Grund im Kreise Zellerfeld den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem evangelischen Hauptlehrer, Kantor und Organisten Scharf zu Schönau im Kreise Glogau den Adler der In⸗ haber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem emeritirten katholischen Lehrer Aubertin zu Güblingen im Kreise Chateau⸗Salins, dem Kommunalförster Stoll zu Bollendorf im Kreise Bitburg, den pensionirten Steuer⸗Auf⸗ sehern Belling zu Potsdam und Schrank zu Quetz im Kreise Bitterfeld, und dem bisherigen Gemeinde⸗Vorsteher Gottfried Grade zu Alt⸗Labuhn im Kreise Regenwalde das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Geschäftsreisenden Wilhelm Gnade zu Hannover und dem Schiffer Johann Mainzer zu St. Barbara im Kreise Trier die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen. b v

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes des Großherzoglich sächsi⸗

schen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom

18 weißen Falken:

Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Oberst⸗Lieutenant von Brauchitsch, Abtheilungs⸗Chef im Militärkabinet; des Ritterkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgisschen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone:

dem Hauptmann von Schwartzkoppen, aggregirt dem Generalstabe der Armee und kommandirt bei der Bot⸗

schaft in Paris; ferner: des Großkreuzes des Ordens der Königlich rumänischen Krone: dem General⸗Major von Hahnke, Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade; ddes Großoffizierkreuzes desselben Ordens:

Obersten von

Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten,

Lindequist, Commandeur des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß;

des Commandeurkreuzes desselben Ordens: dem Major von Natzmer im 1. Garde⸗Regiment zu Fuß; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant Freiherrn von Plettenberg in demselben Regiment; ddes Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Musik⸗Direktor Voigt bei demselben Regiment; der Medaille desselben Ordens: dem Feldwebel Andre und dem Vize⸗Feldwebel Peters in demselben Regiment; des Offizierkreuzes des Königlich rumänischen Ordens des Sterns von Rumänien: dem Hauptmann Grafen von Kanitz in demselben Regiment; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens:

dem Premier⸗Lieutenant Grafen von Bünau, Adju⸗ tanten der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, und 1

den Seconde⸗Lieutenants im 1. Garde⸗Regiment zu Fuß von Krosigk, von Jacobi, Freiherr von Willisen, von Arenstorff und von Plüskow II.

Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst ge⸗

ruht, im Namen des Reichs

den Landgerichts⸗Raͤth Hamm zu Mülhausen unter Ver⸗ leihung des Charakters als Amtsgerichts⸗Rath zum Amts⸗ richter bei dem Kaiserlichen Amtsgericht zu Metz,

den Staatsanwalt von Alten zu Mülhausen zum Land⸗

richter bei dem Kaiserlichen Landgerichte daselbst,

den Amtsrichter Schaeffer zu Neubreisach zum Kaiser⸗ lichen Staatsanwalt in der Verwaltung von Elsaß⸗Lothringen zu ernennen; und

den Amtsrichter Dr. Werry vom Amtsgericht zu Mas⸗ münster an das Amtsgericht zu Neubreisach in gleicher Eigen⸗ schaft zu versetzen. 1m ö1“ 1. 1 Der Staatsanwalt Schaeffer ist der Staatsanwalt⸗ schaft bei dem Kaiserlichen Landgericht zu Mülhausen über⸗ wiesen. Der Amtsgerichts⸗Rath Rohmer zu Benfeld ist auf An⸗ suchen mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Die Nummer 24 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1518 den Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Spanien. Vom 12. Juli 1883; und unter . Nr. 1519 die Verordnung, betreffend die Ausdehnung der Zollermäßigungen in den Tarifen A zu dem deutsch⸗ italienischen und dem deutsch⸗spanischen Handels⸗ und Schiff⸗ fahrtsvertrage. Vom 20. Oktober 1883.

Berlin, den 24. Oktober 1883.

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der Köpig haben Allergnädjgst geruht: ddem Koönsistorial⸗Rath nd Malitär⸗Oberpfabrer Korten in Coblenz den Charakter als Ober⸗Konsistorial⸗Rath zu ver⸗ leihen; und

den bisherigen Superintendenten und Pfarrer Wilhelm Becker in Erndtebrück zum Konsistorial⸗Rath zu ernennen.

8 FKouhessionte⸗ e, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Glasow nach Berlinchen durch die Glasow⸗Berlinchener Eisenbahn⸗Gesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von dem Comits, welches sich zur Gründung einer Aktien⸗ gesellschaft unter der Firma! Glasow⸗Berlinchener Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Per⸗ sonen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestim⸗ mungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Glasow nach Berlinchen zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen

hierdurch ertheilen:

I. Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: Glasow⸗Berlinchener Eisenbahn⸗Gesellschaft und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Cüstrin oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen Orte. Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne S in unterworfen.

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 950 000 festgesetzt.

Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der auszugebenden Aktien (Stamm⸗Prioritätsaktien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stammaktien) hinsichtlich der Vertheilung des läbrlichen Reinertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von 5 % des Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesell⸗ schaftsvermögens einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem die unter VIII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 5 % des Nominalbetrages ihrer Aktien die Gewährung von zugesichert werden.

II

Ddie gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit die⸗ selbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts⸗ behörde verantwortlich ist.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen Mitalieder, bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand

lbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimn iugen auch auf die

Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs⸗ dirigenten Anwendung. 2— IV.

* 8 Von den Mitgliedern des Aufsichtsraths müssen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsitz im Deutschen Reichsgebiete haben. Derr Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen.

V.

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalver⸗ sammlung der Aktionäre durch einen K Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

9 8

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person ge⸗ bundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesell⸗ schaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforder ich, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.

VII.

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Junt 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (cfr. §. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.

VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen ) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb de Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding ten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß— längsten innerhalb zwei Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Han delsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XVIII erfolgen

Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In angriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 % des auf 950 000 festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht. 8

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 47 500 ℳ, in Worten: Sieben und vierzig Tausend fünfhundert Mark, in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung der⸗ selben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jewei⸗ ligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. 88

5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des

I“

Kommissar vertreten zu lassen.