1883 / 263 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

weizenmehl No. 00 27.00 25,00, No. 0 25,00 23,50. No. 0 u. 1 23,25 22,00. Roggenmehl No. 0 22,00 21,00, No. 0 u. 1. 20,50 19,25 per 100 Kilograram brutto incl. Sack. Feine Marken über Notis bez. 1

Berichtigung. Gestern: Hafer per Mai-Juni 133.5 nom.

Trockene Kartoffelstärke per Novbr.-Dezbr. bis Febr.-März 21,5 ℳ, per März-April —. Rüäböl per diesen Monat 65,3 ℳ, per Novbr.- Dezsbr. 64,3 bez., per Dezbr.-Jan. —.

Königsberg, 6. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen fest. Rosgeun behauptet, loco 121/122 pfd. 2000 Pfd. Zollgewicht 136,25, pr. November 137,50, pr. Frühjahr 140,00. Gerste unverändert. Hafer unverändert, loco inländischer 124,00, pr. November 12400. Weisse Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 171,50. Spiritus pr. 100 Liter 100 % loce 53,25. pr. November 51,50, pr. Frühjahr 52,50. Wetter: Schöz.

Danzig, 6. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco gefragter, Umsatz 260 T. Bunt und hellfarbig 168,00, hellbunt 172,00 179,00, hboch- vunt und giasig 183,00 193,00, pr. November-Dezember Transir 176,50, pr. April-Mai Transit 186,00. Roggen loco fest. inländ. pr. 120 Pfd. 157,00 147,00. polnischer oder russischer Transit 128,00, pr. November-Dezember Transit 131,00, pr. April-Mai PTransit 136,00. Kleine Gerste loco 130,00 135.00. Grosse Gerste loco 132,00 144,00. Hafer loco 115,00 117,00. Erbsen 1o0co 180,00. Svpiritus pr. 10 000 Liter % loco 51,50.

Stettin, 6. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen fest, loco 165,00 bis

180,00, pr. November-Dezember 179 00, pr. April-Mai 189,50. Roggen fest, loco 141 00 bis 148,00, pr. November-Dezember 143,30, pr. April-Mai 149,50. Rüböl bebauptet, 100 kg pr.

November 63,50, pr. April-Mai 63.70. Spiritus behauptet, loco 50,20, pr. November 49,60, pr. November-Dezember 48,50, pr. April-Mai 50,20. Petroleum loco 8.20.

Posen, 6. November. (W. T. B) 1

Spiritus loco ohne Fass 49.50, pr. November 49,00, pr. Dezember 48,50, pr. April-Mai 49,50. Behauptet.

Breslau, 7. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. spiritus per 100 Liter 100 % per

govember 49,80, per November-Dezember 49,20, per April-Mai 90,30. Weizen pr. November 189. Roggen pr. November Dezem- ver 149,50, pr. April-Mai 154.00, pr. Mai-Juni 155,00. Rüböl loco Nevember 66,50, pr. November-Dezember 66,50, pr. April-Mai 68,00. Zink: Fest. Wetter: Schön.

Cöln, 6. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 19,25, fremder loco 19,50, pr. November 17,95, pr. März 19,05, pr. Mai 19,30. Roggen loco 15,50, pr. November 13,75, pr. März —,—. pr. Mai 14,95,

Hafer loco 14,50. Rüböl loco 36,00, per Mai 33,70.

Bremen, 6 November (W T. B.)

Petroleum (Schlussbericht). Sehr fest. Standard white loco 7,95 bez. pr. December 8.05 bez., pr. Januar 8,15 bez., pr. Fe-

ruar 8,30 Br., pr. März 8,40 Br.

Hamburg, 6. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco ruhig, auf Termine fester, pr. November 176,00 Br. 175,00 Gd., pr. April-Mai 188.00 Br., 187,00 Gd. Roggen loco ruhig, auf Termine fester, pr. November 133 00 Br., 132,00 Gd., pr. Abril-Mai 144,00 Br., 143,00 Gd. Hafer und Gerste ruhig. Rüböl ruhig, loco 66,50, pr. Mai 65 50. Spiritus still, pr. November 43 ½ Br., pr. November-Dezember 42 ½ Br., pr. Januar-Februar 42 ½ Br., pr. April-Mai 41 Br. Kaffee geschäftslos, Umsatz 2000 Sack. Pe-

troleum rubig, Standard white loco 8,10 Br., 8.05 Gd., pr. De-

gember 8,15 Gd., pr. Januar-März 8.30 Gd. Wetter: Regen.

Wien. 6. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. November 10,07 Gd.,

10,12 Br., pr Frühjahr 10,72 Gd., 10,77 Br. Roggen pr. Noxyör. —.—. pr. Frühjahr 8.68 Gd., 8,72 Br. Mais pr. November 6 75

Gd., 6.80 Br, pr. Mai-Juni 6,92 Gd., 6,97 Br. Hafer pr. November

7,15 Gd., 7,20 Br, pr. Frühjahr 7,63 Gd., 7,68 Br.

8 Pest, 6. November. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco lebhaft,

pr. Frühjahr Mais

Amsterdam, 6. November. (W. T. B.) . Getreidemarkt. Roggen pr. März 164, pr. Mai 166. Amsterdam, 6. November. (W. T. B.) Bancazinn 56 ½. Antwerpen, 6. November. (W. T. B.) Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Rafémrtzs Type weizs l0 0 20 bez. u. Br., pr. Dezember 20 ¼ Br., per Jaquar 20 ½ Br., pr. Januar-März 20 8 Br. Ruhig. Antwerpen, 6. November. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen fes Hafer behauptet. Gerste ruhig. London, 6. November. (W. T. B.) An der Küste angeboten 7 Weizenladungen. Regen. Havannazucker Nr. 12. 22 nominell. Liverpool, 6. November. (W. T. B.) 8 Getreidemarkt. Rother Weizen stetig, weisser Weizen und Mais 1 d. höher. Mehl stetig. Wetter: Schön. Liverpool, 6. Novrember. (W. T. B.) Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 8000 B. davon für Spekulation und Export 1000 B. Ruhig. Middl. ameri- kanische November-Lieferung 5³29%64, Dezember-Januar-Lieferung 553164. Januar-Februar-Lieferung 5³2⁄64, April-Mai-Lieferung 531⁄326. Weitere Meldung; Amerikaner ¹/15 d. billiger. Glasgow, 6. November. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warzants 44 sh. 9 ½ d. 44 sh. 5 d. Hull, 6. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen fest gehalten. Wetter: Schön.

Paris, 6. November. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. November 24.60, pr. Dezember 25.10, pr. Januar-April 25,90, pr. März Juni 26,40, Mehl 9 Marques fest., pr. November 53,30. pr Dezember 54,10. pr. Januar-April 55 80 pr. März-Juni 56 60. Rüböl ruhig, pr. November 77.00, pr. Dezember 77,00, pr. Januar-April 7 7,50, pr. März-Juni 77,75. Spiritus träge, pr. November 49,75, pr. Dezember 50,00, pr. Januar-April 50,75, pr. Mai-August —.

Paris, 6. November (W. T. B.)

Rohzucker 880 ruhig, loco 49,75 50,00. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. November 57,10, pr. Dezem- ber 57,30, pr. Januar-April 58,62

St. Petersburg, 6. November. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 71,00, per August 69,00. Weizen loco 13,00. Roggen loco 9.10. Hater loco 4.60. Hanf loco —,—. Leinsaat (9 Pud) loco 13,50. Wetter: Trübe.

Manchester, 6. November. (W. T. B.)

12r Water Armitage 6 ½, 12r Water Tayior 7, 20r Water Micholls 8 k, 30r Water Clayton 9 ¼, 32r Mock Townhead 9 ½, 40 Mule Mayoll 9 ¼, 40r Medio Wilkinson 10 ¼¾, 32r Warpcops Lees 3 ½, 36r Warpcops Qual. Rowland 9 ½, 40r Double Weston 10 ⁄16, 60r Double courante Qualität 14 ¼, Printers 1¹56⁄16 2⁄50 8 pfd. 85. Ruhig.

Roggen still. Wetter

bis

Generalversammlungeh. Rositzer Zucker-Raffinerie. Gen.-Vers. burg.

Danziger Cellulose-Fabrik, Aktien-Gesellschaft. Ord. Gen.-Vers. 2zu Berlin.

Annener Gussstahlwerk, Aktien-Gesellschaft. Ord. Gen.-Vers. zu Anven.

Aktien-Gesellschaft „Lauchhammer,“ vereinigte vormals Gräfl. Einsiedel'sche Werke. Ord. Gen.- Vers. zu Riesa.

Aktien-Gesellschaft für Eisen-Industrie und Brückenbau vormals J. C. Harkort in Duisburg. Ausserord. Gen. Vers. zu Hochfeld bei Duisburg. 2 Baltische Eisenbahn. Ord. Gen.-Vers. zu St. Peters- burg.

Hannoversche Messing- Ord. Gen.-Vers. Zu Hannover. Prag-Duxer Pisenbahn. Smichow b. Prag. Westfälischer Gruben-Verein. Berlin.

16. Novbr. zu Alten-

.

und Eisenwerke.

Ausserord. Gen.-Vers. zu

Ord. Gen.-Vers. zu

Eisenbahn-Einnahmen.

Rechte Oder-Ufer-Eisenbahn. Nach vorläufiger Feststellung im Cktober cr. 1) im Personen- und Gepkckverkehr 116 550 2) im Güter- und Viehverkehr 873 170 ℳ, 3) ausserdem 88 000 ℳ, in Summa 1 077 770 Nach der definitiven Feststellung pro Oktober 1882 beliefen sich die Einnahmen ad 1) auf 120 021, ad 2) auf 809 473, ad 3) auf 84 000 ℳ, in Summa 1 013 494 ℳ: mithin ergaben die Einnahmen pro Monat Oktober cr. ad 1] 3471 weniger, ad 2) 63 697 mehr, ad 3) 4000 mehr, in Summa mehr 64 226 Die Gesammt-Einnahmen vom 1. Januar bis ult. Oktober 1883 betrugen 9 053 406 (gegen das Vorjahr + 607 822 ℳ).

Die Einnahmen der neuen Strecke Kreuzburg-Rosenberg be. trugen a. an Personen- und Gepäckverkehr 1040 ℳ, b. an Güter- und Viehverkehr 2990 ℳ, Summa 4030.

Wetterbericht vom 7. November 1883, 8 Uhr Morgens. Barometer auf 8

; 0 Gr. u. d. Meeres- Stationen. spiegel reduz. in

* Millimeter. 748 749

Temperatis in 0 Celsinz 5⁰ C. =40R.

Wind. Wetter.

bedeckt wolkig wolkig wolkig Regen bedeckt

sW sW 742 ssW 743 NNW 743 s0

743

Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.. Haparanda

Cork, Queens- tOI Brest Helder... Hamburg .. Swinemünde. Neufahrwass. Memel..

EZ Münster.. Karlsruhe .. Wiesbaden. München Chemnitz Berlin.. Wien Breslau. Ile d'Aix .. Nizza -... Web 5

EbUSUÖSn

V

749 751 750 748 749 742

2 halb bed. 2 heiter²) 7 bedeckt²) 2 Regen⁴) 4 Regen5) 1 bedeckt 2 bedeckt 3 bedeckt 1 bedeckt ⁶) 4 Regen 5 halb bed.) 6 bedeckt 1 bedeckt 6 halb bed. 2 bedeckt 2 bedeckt still Nebel

2 82-O 0 Oo O0oo S0⸗8 SA¼

WsW 8

do o

1¹) Grobe See. ²) Gestern Regenschauer. ³) Regnerisch. ⁴) Nachts Regen. ³⁵) Nachts etwas Regen. ⁶) Gestern anhaltend Regen. ⁷) Nachts stürmisch.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzene von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach. 4 = mässig, 5 = frisch. 6 = stark. 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm., 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Das Minimum, welches gestern über der nördlichen Nordsee lag, ist mit abnehmender Tiefe ostwärts bis zur ostpreussischen Küste fortgeschritten, ohne dass in den deutschen Küstengebieten stürmische Winde in grösserer Ausdehnung vorkamen. Cuxhaven hatte um 10 Uhr Abends plötzlich Sturm aus Nord, Hamburg zwischen 1 und 2 Uhr'Nachts stürmischen Norxduordwest. Ueber Centralearopa ist das Wetter am Nordfusse der Alpen und an der ostpreussischen Küste regnerisch, sonst vielfach heiter und fast überall, insbesondere im Osten und Süden, wärmer. In Deutsch-

land, wo seit

Münster-Enscheder Eisenbahn-Gesellschaft. Ord.

0,28 Gd, 10,30 Br. Hafer pr. Frühjahr 7,19 Gd., 7,21 Br.

ist, liegt die Temperatur erheblich über der normalen. Deutsche Seewarte.

Gen-Vers. zu Münster.

Ppr. Mai-Inni 6.57 Gd, 6.59 Br. Wetter: Mild.

The ater.

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 230. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Befehl: Margarethe. Oper in 5 Akten, nach Goethe’s

Faust, von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Beeth, Frl. Horina, Hr. Niemann, Hr. Salomon, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Uhr. t * Richtige, mit dem Scenarium übereinstimmende

Arienbücher à 50 sind im Königlichen Opern⸗ hause zu haben.

Schauspielhaus. 230. Vorstellung. Deborah. Volksschauspiel in 5 Akten von H. S. v. Mosenthal. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. 8 Frrreitag: Opernhaus 231. Vorstellung. See Große romantische Oper in 3 Akten von Hermine von Chezy. Musik von C. M. v. Weber. Ballet von Paul Taglioni. (Fr. Sachse⸗Hofmeister, Fr. v. ööee. Hr. Ernst, Hr. Betz.) Anfang

77 Uhr. Schauspielhaus. 231. Vorstellung. Ein Erfolg. ustspiel in 4 Akten von Paul Lindau. Anfang

Uhr.

Deutsches Theater. Donnerstag: Freitag: Don Carlos. (1. Abend.) Sonnabend: Don Carlos.

stellen.

minos. Hennequin.

Z. 9. Male, Nanon. spiele

10 Uhr.

Krisen.

Kroll's Theater. Sonntag, 11. November. Erstes Tua⸗Concert, unter Mitwirkung der Opern⸗ sängerin Frl. Essolda Fritsch und des Pianisten Alexander Lambert. 1 aben an der Kasse und den bekannten Verkaufs⸗

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Gast⸗ spiel des Herrn Th. Lebrun, Direktor des Wallner⸗ Theaters und seiner Mitglieder. Posse Deutsch von R. Schelcher. Anf. 7 Uhr. Freitag: Doctor Klaus.

Waihalla-Operetten-Theater. Donnerstag: mit Operette in 3 Akten frei nach einem Lust⸗ der Herren Theaulon F. Zell und R. Kasseneröffnung 6 Uhr, Anfang 7 Uhr, Ende gegen

Central-Theater. Alte Jakobstr. 30. Direk⸗ tion H. Wilken. Apfel⸗Röschen. in 3 Akten (5 Bildern) von H. Wilken und Oscar Justinus. Musik von G. Steffens.

Verlobt: Amtsrichter Neumann

Billets sind schon jetzt zu

Verehelicht: herr Hugo v.

Hauff (Erfurt —Halle a./S.).

Rosa Do⸗ Geboren: Ein Sohn:

und

Die von Delacour

in 3 Akten

P.

gierungs⸗Baumeister

(Namslau).

Ausstattung: G mnch estorben:

durchweg neuer Hr. Major z. und d'Artois von

Genée, Musik von R. Genée.

(Doberan).

Familien⸗Machrichten.

Frl. Margarete Neumann mit Hrn. (Glogau— Strelno). Frl. Elisabeth Jacsbi mit Hrn. Pastor Martin Hartmann (Berlin—Ranchee in Indien).

Hr. Oberst z. D. und Kammer⸗ Goddaeus mit Frl. Lilli Buttlar⸗Elberberg (Cassel). Baumeister Eduard Keil mit Frl. Margarethe

Hrn. Adjutanten v. Bismarck (Berlin). Hrn. Pastor Dr. Weber (Kloster Roßleben).

Trampe Eine Tochter: Hrn. Major Transfeldt (Col⸗ berg). Hrn. Premier⸗Lieutenant v. Glasenapp

d D. Carl Lungers⸗ hausen (Wiesbaden). Verw. Frau Oberförster Ernestine Bock, geb. Kieckebusch (Osche bei Lasko⸗ witz). Hr. General⸗Landschafts⸗Rath Carl von Lawrenz⸗Gutenwerder (Bromberg). Freifrau Anna Sophie v. Maltzan, geb. Freiin v. Bülow

[48479] Aufgebot.

Anna Maria Hebele, geboren am 21. August 1830, Tochter der Taglöhnerseheleute Nikolaus und Wal⸗ burga Kunigunda Hebele, letztere geborene Nägl, von Heubühl, welche vor circa 32 Jahren nach Amerika ausgewandert und seit der Zeit verschollen ist, wird auf Antrag des Gütlers Max Reichert von Pols⸗ dorf, des Ehemannes der Tochter Anna Maria ihre verlebten Schwester Barbara Lotterer, Gütlersehe⸗ frau von Birkach, aufgefordert, spätestens in dem auf

Dienstag, den 12. Angust 1884,

Vormittags 9 Uhr, 8 angesetzten Aufgebotstermine persönlich oder schrift⸗ lich bei dem Kgl. Amtsgerichte Hilpoltstein sich an⸗ zumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würde. Die Erbbetheiligten haben ihr Interesse im Auf⸗ gebotsverfahren, insbesondere bei obigem Termine wahrzunehmen, und ergeht zugleich an Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben

1 von Hr. Regierungs⸗

Major and Hrn. Re⸗ (Posen).

Gericht zu machen. Hilpoltstein, den 27. Oktober 1883. 18 Königliches Amtsgericht. Der Kgl. Ober⸗Amtsrichter: ““ (L. S.) gez. Flurl. Den Gleichlaut dieser

Donnerstag: Zum 19. Male: Novität. Volksstück mit Gesang

[48460] Steckbriefs⸗Erledigung.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

D

er hinter dem Ar⸗

schrift bestätigt.

Hilpoltstein, den einunddreißigsten Oktober 1800 dreiundachtzig. 8 Der Gerichtsschreiber am Königlichen Amtsgericht:

gestern allenthalben ziemlich viel Regen gefallen

können, die Aufforderung, Mittheilung hierüber bei

Ausfertigung mit der Ur⸗

(2. Abend.) Wallner-Theater. Donnerstag: Z. 40. M.: in gemachter Mann. Posse mit Gesang in Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis.

Victeria-Theater. Donnerstag: Z. 20. M.: Excelsior. Großes Ausstattungs⸗Ballet von Man⸗ Zotti, Textdichtung von O. Blumenthal. Dekoration

von F. Lütkemeyer. Ausgeführt von 450 Personen.

Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Thester. Donnerstag: Z. 37. M.: Eine Nacht in Venedig. Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Musik von J. Strauß.

Freitag: Der Bettelstudent.

Residenz-Theater. Direktion Emil Neu⸗ ann. Donnerstag: 20. Gastspiel des Hrn. Carl sontag. Doktor Wespe. Lustspiel in 5 Akten von

Roderich Benedix. Anfang ½8 Uhr. Ende gegen 410 Uhr.

Freitag: Dieselbe Vorstellung. .

Son nabend, den 10. November: Zum 1. Male: Ein Pariser Roman. Schauspiel in 5 Akten von Octave Feuillet. (Novität.)

Concert-Haus. Concert des Kgl. r Hof⸗Musikdirektors Herrn Bils e.

Sonnabend, den 10. November, Abends 7 Uhr: Zur Feier von Luthers 400. Geburtstag. Fest⸗ Concert mit Orgel.

Rauchen ist nur in den Nebensälen, 2. Rang und Tunnel gestattet.

Bellachini. Hoötel de Russie, am Schinkelplatz, nahe der Schloßbrücke. Donnerstag: Große Vor⸗ stellung. Anfang Uhr. Billets vorher: Passage im Cigarrengeschäft, Laden Nr. 12 (Lseser u. Wolff), und beim Portier im Hôtel de Russie.

Cireus Renz. Donnerstag, Abends 7 Uhr: Große Vorstellung. Zum 2. Male (neu axrrangirt): Don Qnixote’s Abenteuer. Brillante komisch⸗ romantische Ausstattungs⸗Pantomime mit großem fantastischen Ballet in 4 Akten, dargestellt von ca. 200 Personen. Erstes Debut des Reitkünstlers Mr. Robert Roberts. Außerdem: Auftreten der vorzügl. Künstlerinnen und Künstler, sowie Reiten 1 der bestdress. Schul⸗ und Freiheits⸗ pferde. .

Freitag: Große Vorstellung.

Sonntag: Zwei Vorstellungen.

beiter Wilhelm Behrens aus Halberstadt am 27. August 1883 wegen schweren Diebstahls erlassene Steckbrief ist durch die Ergreifung des Angeschuldig⸗ ten erledigt. Halberstadt, den 4. November 1883. 114“ bei dem Königlichen Land⸗ gerichte.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[48480] Aufgebot. 1

Das auf den Namen Carl Deutschmann in Nieder⸗Gerlachsheim lantende Ober⸗Lausitzer Spar⸗ kassenbuch L. E. Nr. 5455 über 63 Mark wird dem Antrage des Ernst Deutschmann aus Nieder⸗ Gerlachsheim vom 4. März 1883 gemäß hiermit öffentlich aufgeboten und werden alle diejenigen Personen, welche Ansprüche auf das vorbezeichnete Sparkassenbuch zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf

den 24. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden und das Sparkassen⸗ buch für kraftlos erklärt werden wird. 1

Marklissa, den 26. Oktober 1883.

önigliches Amtsgericht.

Hierholzer, Kgl. Sekretär.

[48471] Amtsgericht Hamburg.

Das üüf Antrag der Frau Senator Dr. Helene, geb. Haase, in Hannover, am 30. 2 1881 von diesem Gericht erlassene Aufgebot, betref⸗ fend Kraftloserklärung der 6 Stück 5 % Renten⸗ briefe der Hamburgischen Hypothekenbank IV. B. 2551 bis 2556 à 500 (welches Aufgebot durch die Nummern 2, 191 und 306 dieser Zeitung von 1882 öffentlich bekannt gemacht ist, wird dahin be⸗ richtigt, daß 5 % Hypothekenbriefe, nicht Renten⸗ briefe der gedachten Bank IV. B. 2551 bis 2556 à 500 der Antragstellerin gestohlen worden, und wird der Inhaber dieser Hypothekenbriefe aufgefordert, spätestens in dem auf

den 9. Januar 1886, 10 Uhr Vorm. vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Hamburg, den 18. Oktober 1883. 8 Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung VI. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr

Dezember

Deoͤe

Schläger,

Gerichtssekretär.

dem Ober⸗Stabsarzt 2. Klasse

ziehen, ferner auf

1

PE

öniglich Pre

Das Abonnement beträgt 4 50 für das Vierteljahr.

für den Raum einer Bruckzeile 30

——

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

———

Berlin, den 8. November 1883.

8 Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Vormittag zur Jagd nach Hubertusstock gereist und gedenken morgen Abend hierher zurückzukehren.

8 Se. Maäjestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: 1

dem Ober-Reichsanwalt, Wirklichen Geheimen Rath Dr. Freiherrn von Seckendorff die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Albrechts⸗Ordens zu ertheilen.

8

„Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:

des Großoffizierkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens: dem Contre⸗Admiral Freiherrn von Schleinitz, Vor⸗ stand des Hydrographischen Amtes der Admiralität;

des Commandeurkreuzes des Kaiserlich brasi⸗ lianischen Rosen⸗Ordens: ddem Korrvetten⸗Kapitän à la suite des See⸗Offiziercorps, Freiherrn von Seckendorff, militärischen Begleiter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen und Kommandanten S. M. S. „Olga“; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Kapitän⸗Lieutenant Fritze, 1. Offizier an Bord S. 883 S. „Olga“, und em Stabsarzt Dr. Thörner, Schiffsarzt an Bord des⸗ selben Schiffes; n 1 des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Lieutenant zur See von Arnoldi, Wachoffizier an Bord desselben Schiffes; sowie 58 der Offizier-Insignien des Kaiserlich japa⸗ nischen Ordens der aufgehenden Sonne: 5.. sse Dr. Gutschow, Ge⸗ schwaderarzt auf der ostasiatischen Station an Bord S. M. S. „Stosch“, bisher Chefarzt des Marine⸗Lazareths in Yokohama.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung

1 ober 1883, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zur Gewerbeordnung für das Deutsche Reich (Reichs⸗Gesetzblatt 1883 Seite 177).

8S

Auf Grund der Bestimmungen in den §§. 44 Absatz 2, 56 d, 60 Absatz 4 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath nachstehende Ausführungsbestimmungen zur Gewerbe⸗ 5 ordnung für das Deutsche Reich erlassen: IJ. Geschäftsbetrieb der Gold- und Silberwaaren⸗ Fabrikanten ec. Gpold⸗ und Silberwaaren⸗Fabrikanten und ⸗Großhändler sind befugt, auch außerhalb des Gemeindebezirks ihrer gewerb⸗ lassu ofern diese im Inlande liegt, persönlich oder durch in ihrem Dienste stehende Reisende Gold⸗ und Silberwaaren an Personen, die damit Handel treiben, feil⸗ zubieten und zu diesem Zwecke mit sich zu führen, voraus⸗ gesetzt, daß die Waaren, welche sie feilbieten, übungsgemäß an die Wiederverkäufer im Stück abgesetzt werden. Dasselbe gilt von Taschenuhren⸗ und Bijouteriewaaren⸗Fabrikanten und Großhändlern, sowie von Gewerbetreibenden, welche mit Edel⸗ steinen, Perlen, Kameen und Korallen Großhandel treiben (vergl. §. 44 Absatz 2 der Gewerbeordnung).

II. Gewerbebetrieb der Ausländer im Umherziehen.

A. Im Allgemeinen. 1) Ausländer, welche ein Gewerbe im Umherziehen be⸗ treiben wollen, bedürfen eines Wandergewerbescheines.

2) Ausgenommen von der Vorschrift in Ziffer 1 sind solche Ausländer, welche ausschließlich den Verkauf roher Erzeugnisse der Land⸗ und Forstwirthschaft, des Garten⸗ und Obstbaues, der Geflügel⸗ und Bienenzucht im gewöhnlichen Grenzverkehr be⸗ treiben wollen; der Gewerbebetrieb kann jedoch untersagt werden, wenn eine der Voraussetzungen der §§. 57 Ziffer 1 bis 4, 57 a oder 57 b Ziffer 2 bis 4 der Gewerbeordnung vorliegt.

3) Auf die Ausübung des Gewerbebetriebes im Umher⸗

lichen Niederlassung, s

nahme des Wandergewerbescheins finden die Bestimmungen des Titels III der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nach⸗ stehend nicht etwas anderes bestimmt ist.

4) Die Ertheilung eines Wandergewerbescheines ist zu versagen, wenn ein Bedürfniß zur Ausstellung von Wander⸗ gewerbescheinen für Ausübung des betreffenden Gewerbes im Bezirke der Behörde nicht besteht, oder sobald für das Ge⸗ werbe, für welches der Schein nachgesucht wird, die den Ver⸗ hältnissen des Verwaltungsbezirks der Behörde entsprechende Anzahl von Wandergewerbescheinen ertheilt oder ausgedehnt worden ist (vergl. Ziffer 6).

Für das Gewerbe der Topfbinder, der Kesselflicker, der Händler mit Blech⸗ und Drahtwaaren und ähnlichen Gegen⸗ ständen, der Drehorgelspieler und Dudelsackofeifer darf ein Wandergewerbeschein außerdem nur solchen Personen ertheilt werden, welche nachweislich in dem nächst vorangegangenen Kalenderjahre einen Wandergewerbeschein für dasselbe Gewerbe erhalten haben.

Zigeunern ist der Wandergewerbeschein stets zu versagen.

5) Ausländer, welche entweder das 21. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, oder durch ihre Persönlichkeit zu erheblichen polizeilichen Bedenken Anlaß geben, sind zum Ge⸗ werbebetriebe im Umherziehen nicht zuzulassen.

Der ertheilte Wandergewerbeschein kann zurückgenommen werden, wenn solche Bedenken nachträglich sich ergebden.

6) Der Wandergewerbeschein berechtigt den Inhaber, nach Entrichtung der Landessteuern sein Gewerbe im Umherziehen in dem Bezirke derjenigen Behörde zu betreiben, welche den Wandergewerbeschein ertheilt hat. Zu dem Gewerbebetriebe in einem anderen Bezirke ist die Ausdehnung des Wander⸗ gewerbescheines durch die zuständige Behörde dieses Bezirks erforderlich. Die Ausdehnung wird versagt, wenn ein Be⸗ dürfniß zur Ausübung des beireffenden Gewerbes in dem Bezirke der Behörde nicht besteht, oder sobalo für die den Verhältnissen des Bezirks entsprechende Anzahl von Personen Wandergewerbescheine bereits ertheilt oder auf den betreffen⸗ den Bezirk ausgedehnt sind.

Auf die Zurücknahme der Ausdehnung findet der §. 58 der Gewerbeordnung sowie vorstehende Ziffer 5 Absatz 2 ent⸗ sprechende Anwendung.

Das Recht, einen Ausländer aus dem Reichsgebiete aus⸗ zuweisen, wird durch diese Bestimmungen nicht berührt.

.7) Der Mangel eines festen Wohnsitzes im Inlande (§. 57 b Ziffer 1 der Gewerbeordnung) ist Ausländern gegen⸗ über als ein Grund zur Versagung des Wandergewerbescheines oder zur Versagung der Ausdehnung desselben nicht anzusehen. 8) Sowohl die Ausstellung als auch die Ausdehnung eines Wandergewerbescheines kann für eine kürzere Dauer, als das Kalenderjahr, oder für bestimmte Tage während des Kalenderjahrs erfolgen.

9) Die Wandergewerbescheine werden nach den unter III nachstehend bezeichneten Formularen ausgestellt.

10) Wer beim Gewerbebetrieb im Umherziehen andere Personen von Ort zu Ort mit sich führen will, bedarf der Erlaubniß derjenigen Behörde, welche den Wandergewerbe⸗ schein ertheilt oder ausgedehnt hat. Die Erlaubniß wird in dem Wandergewerbescheine unter näherer Bezeichnung der Personen vermerkt. b

Personen, welche den an die selbständigen Gewerbetreiben⸗ den zu stellenden Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht mitgeführt werden. Diese Bestimmung sindet auch auf die Mitführung eines Inländers durch einen ausländischen Ge⸗ werbetreibenden und eines Ausländers durch einen inländischen Gewerbetreibenden Anwendung.

Die Erlaubniß zur Mitführung von Personen anderen Geschlechts, mit Ausnahme der Ehegatten und der über 21 Jahre alten eigenen Kinder und Enkel, kann auch dann ver⸗ sagt werden, wenn keiner der aus Ziffer 3 bis 5 sich ergeben⸗ den Versagungsgründe vorliegt.

11) Die auf Grund der vorstehenden Bestimmungen ge⸗ troffenen Verfügungen einschließlich der Versagung der Genehmigung des Druckschriftenverzeichnisses (§. 56 Absatz 4 der Gewerbeordnung) können nur im Wege der Beschwerde an die unmittelbar vorgesetzte Aufsichtsbehörde angefochten werden. B. Der Geschäftsbetrieb der ausländischen Handlungs⸗

reisenden im Besonderen.

1) Auf Handlungsreisende, welche durch die in den Staatsverträgen vorgesehene Gewerbelegitimationskarte legiti⸗ mirt sind, finden die Bestimmungen der Staatsverträge An⸗ wendung. Insoweit die Handlungsreisenden Waaren feilbieten, oder Waaren bei anderen Personen als bei Kaufleuten oder solchen Personen, welche die Waaren produziren, oder an an⸗ deren Orten, als in offenen Verkaufsstellen aufkaufen oder Waarenbestellungen bei anderen Personen als bei Kauf⸗ leuten oder solchen Personen, in deren Gewerbebetriebe Waaren der angebotenen Art Verwendung finden, aufsucken wollen, finden die vorstehenden Bestimmungen unter A auf sie An⸗ wendung.

2) Handlungsreisende, welche Staaten angehören, mit denen ein Abkommen wegen der Gewerbelegitimationskarten

die Ertheilung, Versagung und Zurü⸗ 18

begünstigung hinsichtlich des Gewerbebetriebes eingeräumt ist, bedürfen zum Geschäftsbetriebe im Inlande einer Gewerbe⸗ legitimationskarte nach dem unter I anliegenden Muster.

Die Gewerbelegitimationskarte berechtigt den Inhaber in dem ganzen Gebiete des Reichs, nach Entrichtung der Landes⸗ steuern, sofern in letzterer Hinsicht nicht ein anderes im Wege des Vertrages festgesetzt ist, Waaren bei Kaufleuten oder solchen Personen, welche die Waaren produziren, oder in offe⸗ nen Verkaufsstellen aufzukaufen und Waarenbestellungen bei Kaufleuten oder Personen, in deren Gewerbebetriebe Waaren der angebotenen Art Verwendung finden, aufzusuchen. Er darf nur Waarenmuster, aber keine Waaren mit sich führen.

Auf die Ertheilung, Versagung und Zurücknahme der Gewerbelegitimationskarte finden die Bestimmungen des Titels III der Gewerbeordnung mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß der Mangel eines festen Wohnsitzes im In⸗ lande (§. 57 b der Gewerbeordnung) einen Grund zur Ver⸗ sagung der Gewerbelegitimationskarte nicht bildet, und daß die auf Grund dieser Bestimmungen getroffenen Verfügungen nur im Wege der Beschwerde an die unmittelbar vorgesetzte Aufsichtsbehörde angefochten werden können.

3) Auf die Ausübung des Geschäftsbetriebes der aus⸗ ländischen Handlungsreisenden (Ziffer 1 und 2) finden die Bestimmungen des Titels III der Gewerbeordnung entsprechende

Anwendung. III. Formulare für Wandergewerbescheine.

Die Wandergewerbescheine sind nach den anliegenden Formularen auszustellen, von welchen Formular K für In⸗ länder und Ausländer in den Fällen des §. 55 Ziffer 4 der Gewerbeordnung, und Formular B für Inländer, Formular C für Ausländer in den übrigen Fällen des Gewerbebetriebes im Umherziehen bestimmt sind.

IV. Schlußbestimmung.

Vorstehende Bestimmungen kommen vom 1. Januar 1884 ab zur Anwendung.

Berlin, den 31. Oktober 1883. 8

Der Stellvertreter des Reichskanzlers: von Boetticher.

(Die Formulare sind im „Central⸗Blatt für das Deutsche Reich“ abgedruckt.)

Beklanntmachung

Unter Bezugnahme auf die von den Regierungen der Bundes⸗Seestaaten betreffs der gesundheitspolizeilichen Kon⸗ trole der einen deutschen Hafen anlaufenden Seeschiffe erlas⸗ senen Vorschriften bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß die im Gebiete von britisch Burma (Hinterindien) be⸗ legenen Hafenplätze als der Cholera verdächtig anzusehen sind.

Berlin, den 7. November 1883.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.

Bekanntmachung.

Neue Rohrpostanstalt in Wedding. Am 10. November d. J. wird bei dem Postamt Nr. 39. (Wedding) eine Rohrpostanstalt in Betrieb genommen, welche für den Verkehr von Morgens 8 Uhr bis Abends 9 Uhr ge⸗ öffnet ist.

Berrlin C., den 6. November 1883. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor Geheime Postrath Schiffmann.

In Elsfleth wird am 15. d. M. mit einer Prüfung für große Fahrt begonnen werden.

Königreich Preußsten.

Verordnung gen Einberufung der beiden Häuser des Landtages. 8

Vom 7. November 1883.

Vir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

verordnen in Gemäßheit des Artikels 51 der Verfassungs⸗ Urkunde vom 31. Januar 1850, auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums, was folgt:

Die beiden Häuser des Landtages der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den 20. November d. J. in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlimn

zwar nicht abgeschlossen, denen jedoch das Recht der Meist⸗

zusammenberufen. G