Ausführung
Das Staats⸗Ministerium wird mit der dieser Verordnung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen
und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ¹
Gegeben Berlin, den 7. November 1883.
(L. S.) Wilhelm.
von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scholz. 1 Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.
Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lau⸗ tender Anleihescheine des Kreises Marienburg W.⸗Pr. bis zum Betrage von 1 200 000 ℳ Reichs währung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von der Vertretung des Kreises Marienburg W⸗Pr. auf den Kreistagen vom 16. Rovember 1881 und 24. Juni 1882 be⸗ schlossen worden ist, die zur Ausführung der vom Kreise unternom⸗ menen Chausseeneubauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen und zu diesem Behufe ein Darlehn von 1 200 000 ℳ aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisvertretung,
zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗ IFnvalidenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber nͤautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der Gläu⸗
biger, als auch Seitens des Schuldners unkündbare Anleihescheine
in einem Gesammtnennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten
Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im Betrage von
1 200 000 ℳ ausstellen zu dürfen,
da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von höchstens 1 200 000 ℳ, in Buchstaben: „Eine Million zweihunderttausend Mark Reichswährung“, welche in Abschnitten von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 ℳ rach der Bestimmung des Dar⸗ leihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine ab mit jährlich mindestens Einem vom undert des Nennwerths der ursprünglichen Kapitalschuld, unter uwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen, zu tilgen ünd, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigen⸗ thums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. 8
Gegeben Baden⸗Baden, den 8. Oktober 1883.
(L. 8S.) Wilhelm., v von Puttkamer. Maybach. von Scholz. Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig. lebeen
des Kreises Marienburg W.⸗Pr.
III. Ausgabe
Buchstabe.. Nummer...
8 über
Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom . . ten (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig vom. 18. Nr. Seite... und Gesetz⸗
Sammlung für 18. Nr.. .Seite ).
Auf Grund der unterm 28. Juli 1882 von dem Bezirksrath des Regierungsbezirks Danzig genehmigten Beschlüsse des Kreistages des Kreises Marienburg vom 16. November 1881 und 24. Juni 1882 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 200 000 ℳ aus dem Reichs⸗Invaliden⸗
fonds bekennt sich der Kreisausschuß des Kreises Marienburg Namens des Kreises Marienburg durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkünd⸗ bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von .. .. Mark Reichs⸗ währung, welche an den Kreis Marienburg baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 200 000 ℳ erfolgt vom Jahre 1883 ab aus einem zu diesem Behuf gebildeten Tilgungsstock von (wenigstens) Einem Prozent des Nennwerths des ursprünglichen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen. Dem Kreise Marienburg bleibt jedoch das Recht vorbehal⸗ ten, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen um höchstens Fünf vom Hundert des Nennwerths des ursprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu.
Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise 200 ℳ abgerundet.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt.
Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18.. ab im Monat Sep⸗ tember jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden 1. April.
Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeich⸗ nung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, in einem in Danzig erscheinenden öffentlichen Blatte und in dem amtlichen Organ der Kreisbehörde zu Marienburg.
Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von der Kreis⸗ vertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Danzig ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger“ bekannt gemacht.
Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Be⸗ zeichnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Schuldverschreibungen. 1
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in Reichsmünze verzinst.
8 Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine, bezw. dieser Schuldverschrei⸗ Pung in Marienburg bei der reis⸗Kommunalkasse und in Berlin und Danzig bei den in den vorbezeichneten Blättern bekannt ge⸗ machten Einlösestellen und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mitt der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die durch Ausloosung zur Rück⸗
— 8
“ “ 1
zahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren
nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗
halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit
† erechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des reises.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener und ver⸗ nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 8 838 u. ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 — Reichs⸗Gesetzblatt Seite 88 — bezw. nach §. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 — G. S. S. 281 —. 8 b
Zinsscheine können weder aufgeboten noch kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins⸗ scheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Landrath des Marienburger Kreises angemeldet und den stattgehabten Besitz der durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs⸗ frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekom⸗ menen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres .... ausgegeben; die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis Marienbkurg mit seinem gesammten gegenwärtigen und zu⸗ künftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft. B
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Marienburg, den .. ten 8 “ Der Kreis⸗Ausschuß 8 des Kreises Marienburg W./ P
(Unterschriften.) Regierungsbezirk Danzig. .)) Zinsschein (1te) Reihe 8 zu dem AUAnleiheschein des Kreises Marienburg W./Pr. 3 „Ausgabe, Buchstabe ..Nr. .. . über .. Mark Reichswährung zu Vier Prozent Zinsen über Mark. Pfennig.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe am. ten und späterhin die Zinsen des vorbenannten An⸗ leihescheines für das Halbjahr vom.. ten bis mit (in Buchstaben) Mark .Pfennig bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu
Provinz Westpreußen. b Erster (bis.
Marienburg und bei den bekannt gemachten Einlösestell B rlin
und Danzig. 0 ‧ Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Marienburg. 3 (Unterschriften) Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen⸗ den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig. Anweisung zum Anleiheschein des Kreises Marienbur
III. Ausgabe, Buchstabe Nr. ..
b Mark Reichswährung. Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein des Kreises Marienburg III. Ausgabe, Buch⸗ stabe Nr über Mark Reichswährung zu Vier Prozent Zinsen die ..te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom *ten 18 bis . ten. 18 bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse zu Marienburg und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Danzig, sofern dagegen Seitens des als ““ Inhabers des Anleihescheins kein Widerspruch er⸗
oben ist.
Marienburg, den. E“ Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Marienburg.
1“ (Unterschriften.)
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Bei dem Magdalenen⸗Gymnasium zu Breslau ist dem Oberlehrer Professor Dr. Beinling der Titel Prorektor und den Oberlehrern Dr. Roseck und Meister das Prädikat Professor beigelegt; sowie der ordentliche Lehrer Dr. Taeschner zum Oberlehrer befördert worden.
Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Creuznach, Karl Eduard Ludwig Ogxsé ist das Prädikat Professor und dem ordentlichen Lehrer derselben Anstalt, Heinrich Adolf Oskar Linsenbarth der Titel Oberlehrer beigelegt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General⸗Lieutenant Graf von Per⸗ poncher nach Hubertusstock.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.
Im Verfolg meiner Bekanntmachungen vom 26. Februar d. Is. — Extrabeilage zu Stück 9 des Regierungs⸗Amtsblatts Seite 37 — und vom 24. August d. Is. — Amtsblatt Stück 34 Seite 157 — wird das Verbot der Einfuhr von Schafen aus dem Königreich der Niederlande, dem Königreich Belgien und dem Großherzogthum Luxemburg hiermit bis auf Wei⸗ teres verlängert.
Münster, den 30. Oktober 1883. 8
Der Regierungs⸗Vize⸗Präsident. von Liebermann.
Bekanntmachung.
Nachdem die Rinderpest in der Stadt Breslau erloschen ist, werden mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten und in Gemäßheit des Gesetzes über die Rinderpest vom 7. April 1869 — B. G. B. S. 105 ff. — die durch die Bekanntmachung vom 17. Ok⸗ tober dieses Jahres, betreffend das Verbot des Ausladens von Rindvieh und Schafen auf den Bahnhöfen zu Rummels⸗ burg, Lichtenberg und Friedrichsfelde, und durch die Bekannt⸗ machung vom 30. Oktober dieses Jahres, betreffend Maßregeln aus Anlaß des Ausbruchszder Rinderpest in der
Stadt Breslau,
v1““ 11“ “
“
für den Polizeibezirk von Berlin erlassenen Best hiermit aufgehoben. Berlin, den 5. November 1883. — Der Königliche Polizei⸗Präsibene
und Kommissar Behufs der Leitung des Verfahrens zur
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen in den Amts⸗ bezirken Lichtenberg und Stralau. “ von Heppe.
ARicchtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. November. Se. der Kaiser und König haben Sich heute Vormittag mit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen Erzherzog Rudolf von Oesterreich⸗Ungarn sowie Ihren König⸗ lichen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Friedrich Carl und Gefolge mittels Extrazuges vom Stettiner Bahnhof aus nach Eberswalde begeben und sind, laut Meldung des „W. T. B.“, bei schönstem Wetter um 11 ½ Uhr Mittags auf dem festlich geschmückten Bahnhofe daselbst eingetroffen. Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften begaben Sich sodann alsbald zu Wagen nach Hubertusstock weiter.
8
— In Gegenwart Sr. Majestät des Kaisers und Königs fand gestern Abend 8 ½ Uhr im Trauerhause Unter den Linden 1 die Leichenfeier des am 5. d. M. verstorbenen Oberst⸗Kämmerers Grafen Wilhelm von Redern statt.
Der metallene Sarg war in der Bildergalerie aufgebahrt; auf demselben lagen der Helm, die Epauletten und der Degen des Verstorbenen. Zahlreiche Kränze und Palmen, darunter ein Lorbeerkranz Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, schmückten den Sarg, an dessen Fußende auf Tabourets die Orden und der Oberst⸗Kammerherrnschlüssel lagen. Hochstämmige Blattpflanzen bildeten den Hintergrund; zahlreiche Kerzen er⸗ leuchteten den schwarzverhängten Raum.
Um 8 Uhr trat in den vorderen Gemächern die Trauer⸗ versammlung zusammen, um dem Todten die letzte Ehre zu erweisen. Es erschienen der gesammte Königliche Hofstaat, das diplomatische Corps, die Spitzen der Reichs⸗ und Staats⸗ behörden, die Generalität und zahlreiche Stabsoffiziere aus Berlin und Potsdam. Die Königlichen Theater, deren Chef Graf Redern einst gewesen, waren durch den General⸗Inten⸗ danten Kammerherrn von Hülsen vertreten; die Akademie der Künste, welche den Verstorbenen zu ihren Ehrenmitgliedern zählte, hatte ihren ersten Vorsitzenden, Professor Carl Becker un 5 Schriftführer, Geheimen Regierungs⸗Rath Zöllner, entsandt.
Von den trauernden Hinterlassenen ehrerbietigst empfangen, erschienen Se. Majestät der Kaiser und König um 8 ½ Uhr, nachdem bereits in den untern Gemächern Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Friedrich Carl, der Prinz Friedrich Leopold, der Prinz August von Württemberg, der Erbgroßherzog von Baden, Ihre Hoheiten die Erbprinzen von Sachsen⸗Meiningen und Anhalt, und die Prinzen Friedrich und Eduard von Anhalt, sowie der Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen eingetroffen waren.
Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Höchstwelcher noch in Wiesbaden weilt, ließ Sich durch den General⸗Major Mischke, den Hofmarschall von Normann sowie die beiden persönlichen Adjutanten Oberst⸗Lieutenant von Sommerfeld und Rittmeister Freiherrn von Neukirchen, gen. von Nyvenheim, vertreten. Vom Hofstaat Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Wilhelm war der Hofmarschall von Liebenau anwesend.
Se. Kaiserliche Majestät nahmenmit den anderen Fürstlichen Herren zur Rechten des Todten Platz, während sich links die trau⸗ ernde Familie, der Ober⸗Gewand⸗Kämmerer Graf Heinrich von Redern mit Gemahlin nebst Sohn und zwei Töchtern placirte. Nachdem der Domchor die Motette: „Sei getreu bis in den Tod“ gesungen, hielt der der Ober⸗Hofprediger D. Kögel die Trauerrede, welcher die Worte des 90. Psalms: „Lehre uns gedenken, daß wir sterben sollen, auf daß wir klug werden“ ꝛc, zu Grunde lagen. Erneuter Gesang des Domchors: „Wenn ich einmal soll scheiden“ schloß die erhebende Feier.
Se. Majestät der Kaiser erhoben Sich, drückten noch ein⸗ mal den Hinterbliebenen die Allerhöchste Theilnahme an dem gehabten Verluste aus und verließen das Trauerhaus.
Die irdischen Ueberreste des Grafen Wilhelm von Redern sind heute Morgen nach Görlsdorf übergeführt worden, woselbst morgen (Freitag) die Beisetzung stattfindet.
8 “ 14“ 88 . 2 — Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗
sammen.
— Nach §. 21 (letzter Absatz) der allgemeinen Dienstvor⸗ schriften für die Beförderung von Personen, Reisegepäck u. s. w, hat die Billetexpedition ein bereits gelöstes, aber noch nicht coupirtes Billet, welches von dem Reisenden nicht benutzt werden kann, weil sich vor der Benutzung ein Irrthum bei der Ausgabe herausstellt, gegen Lösung eines anderen Billets zurückzunehmen und als verstempelt zu behandeln.
In gleicher Weise ist nach einem Cirkularerlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten, vom 23. v. M., zu ver⸗ fahren, wenn in Folge eines bei der Billetforderung vorgekommenen Versehens der Umtausch eines bereits gelösten, aber noch nicht coupirten Billets gegen ein anderes Billet spätestens bis zum Schalterschluß gewünscht wird, z. B. an Stelle eines gelösten einfachen Billets die Verabfolgung eines Retourbillets u. dgl. Es macht hierbei (abgesehen von der Preisdifferenz) keinen Unterschied, ob das neue Billet für eine andere Wagenklasse oder für eine andere Station ver⸗ langt wird.
— Nach Mittheilungen aus Schweden ist folgende Sub⸗ mission ausgeschrieben worden:
vom Telephonverein zu Karlshamn eine Submission auf Anlage eines Telephons für etwa 40 Personen, für den 20. November d. J.
Detatliirte Angebote sind an „Styrelsen för Karlshamps Telefonförening“ zu Karlshamn zu richten.
In Betreff derjenigen Submissionen, auf welche wir in Nr. 261 des „Reichs⸗Anzeigers“ aufmerksam gemach
haben, bemerken wir noch, daß die Bedingungen für alle drei Submissionen in unserem Expeditionsbureau ausliegen.
“ 8 “
Majestät
“
— Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten,
in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat September 1883 auf deutschen Bahnen (aus⸗ schließlich der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 44 größeren Bahnen beziehungs⸗ weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 30 495,90 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 13 181 Courier⸗ und Schnellzüge, 105 515 Personenzüge, 57 940 gemischte Züge und 94 929 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 5307 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischte Züge und 32 310 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitssüge. Im Ganzen wurden 740 396 342 Achskilometer bewegt, von denen 220 610 403 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 176 636 fahrplanmäßigen Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 3082 oder 1,74 pCt., (gegen 1,71 Ct. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,50 „Ct. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 1374 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 1708 Verspätungen (= 0,97 pCt.) zur Last fallen (gegen 0,76 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 172 164 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen⸗ beförderung 1470, oder 0,85 pCt., mithin 0,12 pCt. weniger. In Folge der Verspätungen wurden 679 Anschlüsse versäumt (gegen 627 in demselben Monat des Vorjahres und 519 im Vor⸗ monat). Wird eine Gruppirung der Eisenbahnen nach den auf je eine Anschlußversäumniß entfallenden Zugverspätun⸗ gen vorgenommen, so kommen in erster Reihe die Oels⸗ Gnesener Eisenbahn (2 Anschluß⸗Versäumnisse auf 1 Ver⸗ spätung mit 0,50, die Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn (1 An⸗ schluß⸗Versäumniß auf 1 Verspätung) mit 1,00, die Saal⸗Eisenbahn (1,. Anschluß⸗ Versäumniß auf 1 Ver⸗ spätung) mit 1,00, während die Hessische Ludwigs⸗Eisenbahn (20 Anschluß⸗Versäumnisse auf 355 Verspätungen) mit 16,75, die Württembergische Staats⸗Eisenbahn (3 Anschluß⸗Ver⸗ säumnisse auf 51 Verspätungen) mit 17,00, der Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Cöln (rechtsrheinische) (2 Anschluß⸗Versäumnisse auf 232 Verspätungen) mit 116,00 die letzten Stellen einnehmen und auf 6 Eisenbahnen 20. Verspätungen ohne Anschluß⸗Versäumnisse und auf 7 Eisen⸗ bahnen weder Verspätungen noch Anschluß⸗Versäumnisse vor⸗
gekommen sind.
Hannover, 6. November. (Neue Hannoversche Ztg.) In der heutigen (8.) Sitzung des hannoverschen Provinzial⸗Landtages wurde die gestern unterbrochene Debatte uüͤber den von Rössingschen Urantrag, betr. die Pro⸗ vinzial⸗Ordnung für Hannover, fortgesetzt.
Da gestern der Abg. von Lenthe Ii den Antrag gestellt hatte, die jetzige Zusammensetzung des Provinzial⸗Landtages beizubehalten, so stellte der Abg. Grote folgenden Vermitt⸗ lungsantrag:
„Der Provinzial⸗Landtag wolle der Königlichen Staatsregierung den Wunsch ausdrücken:
1) die bisherige Zusammensetzung des Provinzial Landtages auch nach Einführung einer Provinzialordnung laut Gesetz vom 23. Juli 1879 beizubehalten,
2) falls der Antrag 1 abgelehnt, einer Zusammensetzung des Provinzial⸗Landtages nach dem Antrage von Rössing und Genossen ihre Zustimmung zu geben.“
Der Antragsteller glaubte, daß, wenn der unter Nr. 1 seines Antrages angeführte Vorschlag der Königlichen Staats⸗ regierung als Beschluß des Landtages unterbreitet werde, die⸗ selbe sehr wohl darauf eingehen würde. Falls aber der Provinzial⸗Landtag Nr. 1 ablehnen und den Eventual⸗ antrag 2 annehmen sollte, so bitte er, auch in der Zusammen⸗ setzung nach dem von Rössingschen Antrage möglichst an die bestehenden Verhältnisse anzulehnen; er stelle daher den Antrag, daß im Lüneburgischen die sämmtlichen Ver⸗ treter der Großgrundbesitzer auf den Kreistagen Gifhorn, Burgdorf, Isenhagen, Fallingbostel, Soltau, Landkreis Celle, Uelzen, Landkreis Lüneburg, Lüchow, Dannenberg, Bleckede, Winsen a. d. Luhe, Landkreis Harburg, zusammen 5 Abge⸗ ordnete zum Provinzial⸗Landtag wählten. Für andere Distrikte würden vielleicht andere Herren entsprechende Ver⸗ besserungsanträge zu dem Rössingschen Antrage stellen.
Der Abg. Lauenstein bemerkte, der Antrag von Lenthe II. habe die ganze Angelegenheit ihres ursprünglichen Charakters entkleidet und in die Debatte ein Element gebracht, was nicht dahin gehöre. Als er in der Kommission für den Antrag von Rössing gestimmt habe, habe er geglaubt, daß der alte 1881 abgelehnte, aber durch den Abg. von Lenthe gestern wieder aufgenommene Antrag auf Beibehaltung des jetzigen Provinziallandtages nicht wieder eingebracht werden würde. Es sei eine Durchbrechung des ganzen Gebäudes der Kreis⸗ und Provinzialordnung, wie sie 1881 berathen sei, wenn der Provinzial⸗Landtag außer jedem Zusammen⸗ hang mit der Kreisordnung zusammengesetzt werde. Die Bevorzugung der Ritterschaft nach dem bisherigen Wahl⸗ nodus sei nicht gerechtfertigt, und auch wenn die Auf⸗ nahme noch mehrerer Güter in die ritterschaftlichen Korpo⸗ rationen erfolge, so werde doch die ritterschaftliche Vertretung nie mit der Vertretung der Großgrundbesitzer identisch sein. Eine gesetzliche Anerkennung des Fortbestehens der Ritter⸗ schaften als gesonderte Korporationen innerhalb der Pro⸗ vinzialvertretung, was doch bei Annahme des Antrages von Lenthe II. geschehen werde, habe Geheimrath Haase Namens des Ministers schon bei früheren Berathungen als für die Königliche Staatsregierung nicht annehmbar hingestellt. In welchem Sinne die Ritterschaft bei der Aufnahme neuer Großgrundbesitzer in ihre Korporation erfahre, zeige der ebenfalls zur Berathung gestellte Antrag der hildesheimschen Ritterschaft. Er, Redner, sei kein Gegner der jetzt bestehenden Landschaften der Provinz Hannover, aber nach Einführung der Kreisordnung hätten sie keine Existenz⸗
berechtigung mehr, und ihr Fortbestehenlassen blos als Wahl⸗
körper zum⸗Provinzial Landtage würde einen zu großen Apparat zu diesem Zwecke in Bewegung setzen heißen.
8 Der Abg. Tannen erklärte, er stehe noch auf demselben Standpunkte wie 1881, nicht weil er Heil und Segen von der neuen Verfassung erwarte: die alte Aemterverfassung hätte er am liebsten erhalten gesehen, und der in Aussicht gestellte neue Apparat der Kreistage ꝛc. erscheine ihm reichlich komplizirt; wenn aber einmal die Beibehaltung der alten Verfassung nicht möglich sei, in Rücksicht auf die allge⸗ meine Gesetzgebung, so sei die Regierungsvorlage die zweck⸗ entsprechendste. Denn es sei unmöglich, eine völlig richtige Zusammenlegung der einzelnen Kreise zu Wahlbezirken im Rössingschen Sinne herbeizuführen; der in der Nähe des
Wahlortes
11““
liegende Kreis würde die Majorität Redner erinnerte daran, daß alle Veränderungen, welche der Landtag 1881 an der Kreis⸗ und Provinzialordnung ge⸗ macht habe, auf Kosten der Landgemeinden gemacht seien. Die dritte Kurie vertheidige ihr gutes Recht, und es sei nicht wahrscheinlich, daß, wenn einer der beiden anderen Stände in ihrer Lage wäre, derselbe eine gleiche Gutmüthigkeit und Nachgiebigkeit an den Tag legen würde, wie der dritte Stand es thue, wenn derselbe sich noch auf weitere Beschränkungen seiner Rechte einließe. Redner bat am Schlusse seiner Aus⸗ führungen, alle Anträge abzulehnen und es bei der Regie⸗ rungsvorlage verbleiben zu lassen.
Der Abg. Graf Knyphausen sprach sich für den Antrag von Lenthe II. aus. Wenn man der bisherigen Provinzial⸗ verwaltung nur Gutes nachsagen könne, so sei es doch nicht opportun, an deren Stelle eine andere Verwaltung zu setzen, über deren Charakter, deren Wirken und Thätigkeit sich keiner bis jetzt ein Bild machen könne. Wenn man sage, die Landgemeinden müßten, ihrem numerischen Ge⸗ wichte entsprechend, eine größere Vertretung haben, so seien die Interessen des Grundbesitzes so solidarisch, daß eine Verständigung zwischen Großgrundbesitzern und den Land⸗ gemeinden, wie bisher zwischen der ersten und dritten Kurie, leicht und wahrscheinlich sei. Eine Ritterschaft gebe es nicht mehr, denn jeder Großgrundbesitzer werde in die erste Kurie der Landschaften, wenn derselbe den entsprechenden Bedin⸗ gungen genüge, aufgenommen. Uebrigens würden gewiß die Interessen des Grundbesitzes von den Vertretern des alten befestigten Grundbesitzes besser gewahrt als von Großgrund⸗ besitzern, die aus früheren Bankiers und in den Ruhestand getretenen Börsenspekulanten beständen.
Nach längerer weiterer Debatte wurde der von Lenthesche
Antrag gegen 26 Stimmen abgelehnt, der Antrag von Grothe ebenfalls verworfen und der §. 9 (Zusammensetzung des Pro⸗ vinzial⸗Landtags) nach dem Antrage von Rössing, den die Kom⸗ mission gebilligt hatte, mit 42 gegen 30 Stimmen genehmigt; hiernach soll bei Einführung der neuen Provinzial⸗Ordnung in Hannover der Provinzial⸗Landtag nicht aus freier Wahl der Kreistage, wie in den östlichen Provinzen, hervorgehen, son⸗ dern aus Wahlen der nach den drei Verbänden des großen, des kleinen Grundbesitzes und der Städte gesonderten Kreis⸗ tagsmitglieder, nachdem jedem der drei Verbände ein für allemal gesetzlich eine bestimmte Anzahl Provinzial⸗Landtags⸗ Abgeordneter zugetheilt worden; es sollen deren je 27 vom großen Grundbesitz und von den Städten, 40 von den Land⸗ gemeinden gewählt werden. Es folgte die Berathung der Bestimmungen über Aus⸗ einandersezung der in den Kreisen zu vereinigenden Wegeverbände; die Anträge der Kommission wurden an⸗ genommen, alle anderen Anträge aber abgelehnt.
Nach Annahme des Urantrages von Hammerstein⸗Loxten, demzufolge auch Rittergüter sollten in die Höferollen einge⸗ tragen werden können, wurde die Sitzung auf Mittwoch 11 Uhr vertagt.
Frankfurt a. M., 7. November. (W. T. B.) Ihr Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kron prinz und die Kronprinzessin trafen in Begleitung des Regierungs⸗Präsidenten von Wurmb heute Mittag aus Wies⸗ baden hier ein und besuchten unter Führung des Vorsitzenden Dr. von Brüning die permanente Ausstellung des mitteldeutschen Kunstgewerbevereins. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz begab Sich sodann nach dem Mannskopfschen Hause auf dem
Römerberge, woselbst im Jahre 1793 die Verlobung der
Königin Luise stattgefunden hat, und besuchte darauf mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin, unter Führung des Ober⸗Bürgermeisters Miquel, das Archiv und den Dom. Später machten die Kronprinzlichen Herrschaften eine Spazier⸗ fahrt durch die Stadt, nahmen im Frankfurter Hofe das Diner ein und kehrten am Abend nach Wiesbaden zurück.
——ꝑ
Hessen. Darmstadt, 5. November. (Darmst. Ztg.)
8 Großherzog ist heute zur Jagd nach Oberhessen abgereist
Oesterreich Ungarn. Wien, 7. November. (W. T. B.) Der Budgetausschuß der Reichsraths⸗Delegation bewilligte das ordentliche Heereserforderniß ohne irgend welchen Abstrich, nachdem der Kriegs⸗Minister die Vorwürfe des Abg. Sturm wegen Ueberschreitung der Voranschläge eingehend widerlegt hatte.
In der heutigen Plenarsitzung der ungarischen Delegation wurde das Budget des Ministeriums des Auswärtigen genehmigt. Bei der Berathung hatte der Abg. Baußnern der großen Befriedigung über das Bündniß mit Deutschland und dem Wunsche nach einem volkswirthschastlichen Ausbau dieses Bündnisses Ausdruck gegeben. Graf Banffy betonte die Nothwendigkeit, alle gegen dieses Bündniß gerichteten Agitationen zu unter⸗ drücken, auch den kleinen Staaten gegenüber die Politik der Nachgiebigkeit aufzugeben. — Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden auch die Budgets der Marine, des Reichs⸗ Finanz Ministeriums und des Obersten Rechnungshofes sowie die Schlußrechnung des Jahres 1881 angenommen.
Der bulgarische Minister⸗Präsident und Minister des Auswärtigen, Balabanoff, ist aus St. Petersburg hier eingetroffen.
Belgien. Brüssel, 6. November. (Köln. Ztg.) Der Graf von Flandern ist heute srüh von seiner Reise nach Nordafrika zurückgekehrt. — Der Kronprinz von Por⸗ tugal hat gestern Seraing besucht und sich heute nach Ost⸗ ende begeben.
Großbritannien und Irland. Dover, 7. Novem⸗ ber. (W. T. B.) Der Kronprinz von Portugal ist
heute aus Belgien hier angekommen und alsbald nach London weitergereist.
Frankreich. Paris, 6. November. (Fr. Corr.) Der heutige Ministerrath unter dem Vorsitz des Präsidenten Grévy beschäftigte sich mit der neuen Kreditvorlage für die Tongking⸗Expedition. Nach dem „Temps“ wird die Höhe dieses Kredits in runden Ziffern sich auf neun Millionen Franks belaufen. Der Minister des Aeußern, Ch allemel⸗ Lacour, wohnte dem Ministerrath bei und wird sich erst gegen Ende der Woche mit Urlaub nach Cannes begeben.
Der Minister des Innern, Waldeck⸗Rousseau, erschien heute vor der Kommission des Gemeinde⸗ gesetzes, um derselben ein Projekt über eine anderweitige Eintheilung von Paris in Wahlkreise für die Gemeinderaths⸗
haben.
wahlen zu unterbreiten. Hiernach sollen die 20 Arrondisse⸗ ments von Paris in 7 Wahlkreise zusammengelegt werden, von denen der erste und vierte je 23, der zweite und dritte je 21 Gemeinderäthe, und zwar nach dem Listen⸗ skrutinium zu wählen haben würden. Gleichzeitig ver⸗ langte der Minister, Namens der Regierung, daß diese Be⸗ stimmungen als definitive Artikel in das neue Gemeindegesetz aufzunehmen wären. Die Kommission hat dem Projekt selbst zugestimmt, jedoch die Einfügung in das Gemeindegesetz ab⸗ gelehnt, da sie Alles, was auf die Gemeindeverfassung von —2 Bezug hat, einem Spezialgesetz vorbehalten zu sehen wünscht.
— 7. November. (W. T. B.) In der Budgetkom⸗ mission beantragte heute der Finanz⸗Minister Tirard, im März k. J. eine Anleihe von 320 Mill. Francs dreipro⸗ zentiger amortisirbarer Rente für das außerordentliche Budget aufzunehmen.
Der Antrag von Laroche⸗Joubert (Bonapartist) das Ministerium in Anklagezustand zu versetzen, und ein weiterer Antrag auf Einsetzung einer Kommission zur Prüfung der Tongking⸗Angelegenheit wurden von der dazu eingesetzten parlamentarischen Kommission abgelehnt.
Serbien. Belgrad, 7. November. (W. T. B.) Auf Requisition des Königlichen Kommissars in Zajcar wurden die namhafteren Mitglieder des hiesigen Centralcomités der radikalen Partei: Pasic, Theodorovic, Rascha, Milos⸗ devic, Professor Gersic, Andreas, Nikolic, Tabackhändler öe und Professor Giaja in der letzten Nacht ver⸗ haftet.
Auch im Bezirk Banja, Kreis Alexinatz, ist der Be⸗ lagerungszustand proklamirt worden.
— (W. T. B.) Der „Neuen freien Presse“ wird aus Belgrad gemeldet, daß die Ruhestörer von den Truyxpen eingeschlossen seien, und daß man deren baldige Waffen⸗ streckung erwarte.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. November. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach ist im Finanz⸗Mi⸗ nisterium eine Kommission zur Prüfung des Zoll⸗ tarifs niedergesetzt worden, welche aus Vertretern des Finanz⸗, des Wege⸗ und Kommunikations⸗ und des Domänen⸗ Ministeriums besteht.
Amerika. New⸗York, 7. November. (W. T. B.) Nach weiter eingegangenen Berichten sind bei den Staats⸗ wahlen in Massachusetts die republikanischen Kandidaten mit großer Majorität gewählt worden. Im Staate New⸗York sollen mit einer einzigen Ausnahme die demokratischen Kan⸗ didaten gewählt worden sein. In Pennsylvanien, Minnesota, Nebraska errangen die Republikaner, in Virginien, New⸗Jersey, Maryland die Demokraten die Majorität.
— 7. November. (W. T. B.) Bei den Staatswahlen im Staate Mississippi erlangten die Demokraten die Majorität. Die Wahlen für die Legislatur von Konnektikut ergaben Ge⸗ winne für die Republikaner. In der Legislatur von Virginia erhielten die Demokraten die Majorität, und es steht in Folge dessen von Virginia die Wahl eines Demokraten für den Senat in Washington zu erwarten. In der Legislatur von New York haben die Republikaner die Majorität.
Zeitungsstimmen.
Die „Deutsche landwirthschaftliche Presse“ schreibt über amerikanisches Schweinefleisch und Schmalz: Als im März d. J. die Kaiserliche Verordnung, welche die Ein⸗ fuhr amerikanischer Schweine, Schweinefleisches und aller aus dem⸗ selben hergestellten Präparate mit Ausnahme des Schmalzes unter⸗ sagte, erschien, war die Zahl Derjenigen, welche sich von der Nütz⸗ lichkeit und Nothwendigkeit dieses Schrittes nicht überzeugt hatten, keineswegs unbedeutend. Verschiedene Umstände haben jedoch seitdem zu einer gewissen Klärung beigetragen. Zunächst ist nämlich die von den Gegnern vorausgesagte und gefürchtete Preissteigerung keineswegs eingetreten, sondern das Mitte April in Wirksamkeit getretene Ein⸗ fuhrverbot hat sich nach dieser Richtung hin gar nicht bemerkbar gemacht. Ebensowenig verwirklichte sich die zweite Befürchtung, es werde das nur einseitig gegen amerikanische Schweine erlassene Verbot einen verstärkten Import österreichischer und russischer Schweine hervor⸗ rufen, sonach nur jenen Ländern einen Vortheil zuwenden, ohne gleich⸗ zeitig die heimische Landwirthschaft zu fördern. Die amtlichen Nach⸗ weise über deutsche Ein⸗ und Ausfuhr ergeben vielmehr das Gegen⸗ theil, denn es betrug: In der Zeit vom 1. Januar bis 1. September 1882: die Einfuhr 1 954 261 Schweine, Jb 8 Es verblieben in Deutschland 716 356 Schweine.
Dagegen in der gleichen Periode 1883: die Einsühd 761 356 Schweine, die Ausfuhr 314 73 1
Es verblieben in Deutschland 446 625 Schweine.
Die Einfuhr verminderte sich um nahezu 200 000 Stück, wä gleichzeitig die Ausfuhr um fast 80 000 Stück zunahm, so daß sich die Zahl der in Deutschland verbliebenen Schweine um 269 731 ver⸗ ringerte. Diesen bedeutenden Ausfall hat sonach das deutsche Schwein ersetzt, während es außerdem auch noch an Stelle des ver⸗ botenen amerikanischen Schweinefleisches eintreten mußte. Auch dieser Import war nicht unbedeutend und alljährlich rasch steigend. (Die „D landw. Pr.“ berechnet denselben für das Jahr 1882 — 83 auf 105 730 Schweine.) Es wird der heimischen Landwirthschaft sehr zu gute kommen, daß sie fortan soviel mehr Schweine zu liefern Ge⸗ legenheit findet, resp. schon fand. Schwer wird ihr dies nicht fallen, da Preußen allein ca. 4 ½ Millionen Schweine besitzt. (Sachsen 355 550 am 10. Januar 1883; Baden 229 125 am 30. No⸗ vember 1880.)
Auch eine dritte Befürchtung ist nicht eingetreten, nämlich die, daß die Vereinigten Staaten Repressalien nehmen würden. Aller⸗ dings haben verschiedene amerikanische Zeitungen hierzu gerathen, sogar ein Verbot deutscher Wollen⸗ und Baumwollenwaaren in Vorschlag gebracht; die maßgebenden Parteien und Persönlichkeiten haben sich jedoch allen solchen Schritten gegenüber durchaus ablehnend verhalten, und zwar aus sehr guten Gründen.
Es hat sich nämlich, trotz der endlosen Lobeserhebungen aller amerikanischen Farmer über die Vorzüglichkeit des dortigen Schweine⸗ fleisches und trotz der einmüthigen Unterstützungen der gesammten Presse aller Parteien, herausgestellt, daß gewisse Zweifel doch nicht s ganz unberechtigt seien. 8 8
Beispielsweise berichten englische Blätter aus neuester Zeit fol⸗ genden, allgemeines Aufsehen erregenden Vorfall. Im September dieses Jahres besuchte der höchste englische richterliche Würdenträger, der Lord Chief Justice, Lord Coleridge, im Auftrage seiner Regierung die Ver⸗ einigten Staaten, um persönlich das dortige Rechtswesen kennen zu lernen. Man erwies ihm alle möglichen, seinem hohen Range entsprechenden Ehrenbezeugungen und nahm ihn aufs Freundlichste auf. In Chi⸗ cago wurde ihm zu Ehren ein Banket gegeben, und da er den Wunsch äußerte, die großartigen Schlächtereien, in denen jährlich