zirk des ehemaligen Appellationsgerichtshofs zu Cöln, der Rechenschaftsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation Preußi⸗ scher Staatsanleihen, die Uebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütten und Salinen im Preußischen Staat während des Etatsjahres 1882/83.
Der Pröäsident machte hierauf bekannt, daß die Wahl der Kommissionen in gleicher Stärke wie in der früheren Session erfolgen werde, der Mittwoch werde auch in Zukunft für die Erledigung von Anträgen aus dem Hause reservirt bleiben.
Nachdem sodann noch die Konstituirung der Abtheilungen bekannt gegeben war, ging das Haus zur Tagesordnung über: Wahl des Präsidenten und der beiden Vize⸗Präsidenten.
Der Schriftführer des Hauses, Abg. Stengel, beantragte, das Präsidium der vorigen Session per Akklamation wieder zu wählen.
Der Präsident von Köller erklärte, daß nach der Geschäfts⸗ ordnung eine solche Wahl zulässig sei, falls kein Mitglied des Hauses Widerspruch erhebe.
Da Widerspruch nicht erhoben wurde, nahm der Präsi⸗ dent von Köller die Wahl für sich mit Dank an, dasselbe ge⸗ schah von dem Abg. von Benda, der zum zweiten Vize⸗Präsi⸗ denten erwählt war. Der zum ersten Vize⸗Präsidenten er⸗ .— Abg. Frhr. von Heereman war im Hause nicht an⸗ wesend.
Der Präsident verkündete deshalb, daß er die Zustim⸗ mung desselben bis morgen einholen werde.
Zu Schriftführern wurden auf Vorschlag des Abg. Dr. Windthorst durch Zuruf gewählt die Abgg. von Quest, Sachse, Bohtz, Delius, Imwalle, Graf Schmising⸗Kerssenbrock, Vopelius und Worzewski.
MNachdem vom Präsidenten zu Quästoren die Abgg. von und Zelle ernannt waren, war die Tagesordnung erledigt.
8 Der Präsident schlug vor, die nächste Sitzung Montag 11 Uhr abzuhalten. Da der Gegenvorschlag des Abg. Dr. Windthorst, die nächste Sitzung schon für Sonnabend an⸗ zuberaumen, keine Unterstützung fand, so blieb es bei dem Vorschlag des Präsidenten. (Schluß der Sitzung 2 Uhr.)
— Ein Kind ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 29. September d. J., schon mit dem Be⸗ ginn der Geburt als „Mensch“ im Sinne des Strafgesetz⸗ buchs zu erachten, und die fahrlässige Tödtung eines solchen noch nicht in die Außenwelt getretenen Kindes, beispielsweise Seitens eines unkundigen Geburtshelfers, ist als die fahr⸗ v Tödtung eines Menschen aus §. 222 Str. G. B. zu bestrafen.
— Der hiesige Königlich italienische Botschafter, Graf de LZaunay, ist vom Urlaube nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
Bayern. München, 20. November. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer hat den Gesetzentwurf, betreffend die Kultur⸗Rentenbank, einem besonderen, aus 14 Mit⸗
gliedern bestehenden Ausschuß und das Ausführungsgesetz zum Reichs⸗Krankenkassengesetz dem für die sozialpolitischen Gesetzentwürfe bestehenden Ausschuß zur Vorberathung über⸗ iesen. Das Reblaus⸗Entschädigungsgesetz, dessen Annahme der Abg. Buhl befürwortet hatte, wurde in erster
esung unverändert angenommen. (Dr. J.) In
Sachsen. Dresden, 20. November. er heutigen Sitzung der Zweiten Kammer passiirte zu⸗ nächst der Rechenschaftsbericht der Brandversicherungs⸗Kom⸗ mission über die Verwaltung der Landes⸗Immobiliar⸗Brand⸗ versicherungsanstalt in den Jahren 1881 und 1882 die allge⸗ meine Vorberathung. Der Abg. Bönisch bemängelte die nach einer Ansicht zu sparsame Gewährung von Beihülfen zur Ausführung von Neubauplänen, namentlich im Hinblick auf ie im Verhältnisse zu den Brandentschädigungen sehr bedeu⸗ enden Brandversicherungsbeiträge der großen Städte, wo⸗ egen der Abg. Kirbach als Mitglied des Ple⸗ nums der Brandversicherungs⸗Kommission darauf auf⸗ merksam machte, daß das Gesetz nur in den Fällen, wo die Feuersgefahr für die Nachbarschaft gemindert werde, Bei⸗ hülfen der gedachten Art zulasse und, wenn auch in anderen Fällen Beihülfen gewährt werden sollten, das Gesetz geändert werden müßte. Der Abg. Mehnert schloß sich im Allgemeinen den Ausführungen des Abg. Bönisch an und sprach den Wunsch aus, daß die Feuerlöschbeiträge für einzelne Orte höher bemessen würden als jetzt, und daß ferner mit der Ge⸗ währung von Beihülfen coulanter verfahren werde. Die Vorlage wurde der Rechenschaftsdeputation, das Königliche Dekret, betreffend den Umbau des vormaligen Zeughauses, ohne Debatte der Finanzdeputation überwiesen.
Baden. Karlsruhe, 20. November. (W. T. B.)
Bei der heute erfolgten Eröffnung des Landtages war die Großherzogin mit Gefolge in der Hofloge anwesend. Die Thronrede des Großherzogs gedenkt der Stellver⸗ tretung durch den Erbgroßherzog während der Krankheit des Großherzogs und der allgemeinen Theilnahme während dieser Krankheit sowie bei der Geburt eines Enkels. Die Thronrede theilt ferner mit, daß die über die der Landwirthschaft angestellten Erhebungen unver⸗
weilt vorgelegt werden würden. Weitere Vorlagen betreffen die Zuständigkeit und das Verfahren der Verwaltungs⸗ gerichte, die Einführung der Kreisorganisation und die Re⸗ vision der Städteordnung. Wörtlich heißt es dann weiter: „Das freundliche Verhältniß zum katholischen Kirchenregiment hat sich bei der Erledigung aller Angelegenheiten, die ein Einver⸗ nehmen mit der obersten Kirchenbehörde erforderten, in der beim Schlusse der Tagung erhofften Weise bewährt. Meine Regie⸗ rung wird ernstlich bestrebt sein, dieses für eine friedliche Entwicklung der inneren Zustände des Landes wichtige und erfreuliche Verhältniß aufrecht zu erhalten.“ Andere Vorlagen betreffen das Volksschulwesen, Vorschriften über öffentliche Hinterlegung und die Fürsorge für die vaterländischen Denk⸗ mäler. Das Budget wird durch die Staatshülfe für die Her⸗ stellung der durch Hochwasser zerstörten Verkehrswege und Schutzwerke sehr in Anspruch genommen; trotzdem ist der Budgetabschluß ein günstiger. Es werden ferner Maßnahmen vorgeschlagen, welche die Sicherheit des Be⸗ triebes auf den Staatsbahnen durch Vervollkommnung der technischen Einrichtungen erhöhen sollen. Die Einnahmen der Eisenbahnen sind im Wachsen begriffen, so daß nicht nur die durch den Bau der Höllenthalbahn verursachten Opfer ge⸗ tragen, sondern auch der Erfüllung berechtigter Wünsche an⸗ derer Landestheile näher getreten werden kann. Erwähnt wird weiter die Vorlage über die Einführung der Braumalz⸗
lage wegen der besseren Versorgung der Hinterbliebenen der ohne Staatsdienerqualifikation im Staatsverwaltungsdienste Angestellten.
Mecklenburg. Sternberg, 21. November. (W. T. B.) Heute Mittag ist der allgemeine Landtag hier durch die schwerinschen Kommissarien, Staats⸗Minister Graf von Basse⸗ witz und Staatsrath Wetzell, und den strelitzschen Kommissarius, Ober⸗Landdrost Grafen von Eyben, mit der Verlesung der landesherrlichen Propositionen eröffnet worden.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 19. November.
(Els.⸗L. Ztg.) Der Bezirkstag des Unter⸗Elsaß hat am Sonnabend seine Berathungen beendet und ist Mittags 12 Uhr durch den Bezirks⸗Präsidenten geschlossen worden
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. November. (W. T. B.) Wie das „Fremdenblatt“ von wohlinformirter Seite ver⸗ nimmt, begeben sich die gemeinsamen Minister sowie der österreichische Minister⸗Präsident Graf Taaffe mit den Ministern Dunajewski, Pino und Welfersheimb zu Anfang nächster Woche nach Pest, um mit den ungarischen Mi⸗ nistern, welche wegen des Reichstages gegenwärtig nicht nach Wien kommen können, die bereits während der Dauer der Delegationssession begonnenen Berathungen über mehrere Gegenstände administrativer Natur, die einer prinzi⸗ piellen Erledigung bedürfen, fortzusetzen.
Die Polizei hat eine geheime Druckerei saisirt, aus welcher in der letzten Zeit wiederholt sozialrevolutionäre Flugschriften verbreitet wurden.
Schweiz. Bern, 16. November. (N. Zürch. Ztg.) Der B undesrath hat nach längerer Diskussion die Bedingungen festgestellt, unter denen der Bund den Kantonen Zürich und Aargau ein Nationalbahnanlehen macht. Der materielle Inhalt derselben ist im Wesentlichen folgender: Die Offerten, welche die Kantone Zürich und Aargau sowie Winterthur und die aargauischen Bürgergemeinden Baden, Lenzburg und Zofingen seinerzeit im Betrage von 3 895 000 Fr. gemacht haben, sollen aufrecht erhalten und von den Bethei⸗ ligten nun als rechtsverbindlich erklärt werden. Die nach Abzug der genannten Leistungen von der Gesammtnational⸗ bahnschuld (6 310 254 Fr.) noch verbleibende ungedeckte Quote von 2 415 254 Fr. soll von den vier Einwohnergemeinden Winterthur, Baden, Lenzburg und Zofingen übernommen und denselben zu diesem Zweck von den beiden Kantonen Zürich und Aargau ein Bundesanlehen von 2 400 000 Fr. zur Dis⸗ position gestellt werden. (Man nimmt an, die Differenz von 15 234 Fr. werde durch Nichtanmeldung einer Anzahl Titel aufgewogen.) Die Vertheilung der Schuldpflicht von 2 400 000 Fr. zwischen Winterthur einerseits und den aar⸗ gauischen Städten anderseits soll auf dem Wege gütlicher Vereinbarung geschehen; falls solche nicht erfolgt, wird die⸗ selbe vom Bundesrath vorgenommen und den betreffenden Gemeinden zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt.
— 20. November. (W. T. B.) Die Berner Regie⸗ rung hat beschlossen, an der zur Regelung der Baseler und Tessiner Bisthumsfrage demnächst stattfindenden Diözesankonferenz nicht theilzunehmen, da sie den vor⸗ maligen Bischof Lachat als einen kirchlichen Würdenträger nicht mehr anerkenne.
Frankreich. Paris, 20. November. (W. T. B.) Der Senat hat heute sämmtliche, mit den Eisenbahngesell⸗ schaften abgeschlossene Konventionen genehmigt. Von der Deputirtenkammer wurde das Budget für das Handels⸗Ministerium votirt. — Der Kommission für die Vorberathung der Kreditvorlage für Tong⸗ king sind alle auf die Tongkingfrage bezüglichen diplo⸗ matischen Schriftstücke mitgetheilt worden.
Spanien. Madrid, 20. November. (W. T. B.) Der deutsche Gesandte Graf zu Solms⸗Sonnewalde, der General⸗Adjutant Sr. Majestät des Deutschen Kaisers, General⸗Lieutenant von Loë und der General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs von Spanien, Blanco, sind nach Va⸗ lencia abgereist.
Nach den bis jetzt getroffenen Dispositionen wird Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz am nächsten Freitag Nachmittag hier eintreffen und von Sr. Majestät dem König und dem gesammten Hofe sowie von den Ministern am Pahnhof empfangen werden. Für die während des Besuchs Sr. Kaiserlichen Hoheit stattfindenden Festlichkeitenistfolgendes Programm vorläufig entworfen: Am 24. d. M.: militärische Revue, zu welcher 22 Bataillone hier zusammengezogen worden sind; nach der Revue Banket im Königlichen Palais; am 25.: Besuch eines Stiergefechts; am 26.: Besuch der hier stattfindenden Montan⸗Ausstellung; Zapfenstreich; am 27.: Ausflug nach Toledo; am 28., als dem Geburtstage Sr. Majestät des Königs: Familiendiner bei dem König Alfons und Concert; am 29.: Jagd in Cassa Campo in der Umgebung von Madrid und nach der Rück⸗ kehr Diner in der deutschen Gesandtschaft; am 390.:
ofball im Königlichen Palais. Für den 1. und 2. Dezember sind Ausfahrten und für den 3. Dezember ein Ausflug nach dem Escurial in Aussicht genommen. Falls Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz wünschen sollte, Andalusien zu besuchen, so wird Se. Majestät der König Höchstdenselben dahin be⸗ leiten. 8 Valencia, 20. November. (W. T. B.) Der deutsche Gesandte Graf Solms, General⸗Lieutenant von Loës und General Blanco sind heute Mittag hier ein⸗ getroffen und von dem General Kapitän, dem Präfekten und den Vertretern der Behörden am Bahnhofe empfangen worden. Graf Solms und General von Loë haben im Palais des General⸗Kapitäns Wohnung genommen. Die Ankunft Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen wird morgen Mittag erwartet; die Weiterreise Höchstdesselben nach Madrid wird am Donnerstag Nachmittag erfolgen.
— 20. November, Abends. (W. T. B.) Das spa⸗ nische Geschwader wird morgen früh hier erwartet. Da der Hafen keine hinreichende Tiefe besitzt, sind die Geschwader gezwungen, außerhalb desselben zu ankern. Das Empfangs⸗ 0 nahe dem Hafen ist beinahe fertiggestellt. Dasselbe ist mit
eutschen und spanischen Fahnen geschmückt; zwei Triumph⸗ bogen erheben sich auf der Alameda⸗Promenade. Der Gesandte Graf Solms und der General⸗Adjutant von Loë machten mit dem General⸗Kapitän eine Fahrt im offenen Wagen durch die Stadt. Zu Ehren derselben hat eine Regimentsmusik eine
allgemeinen Einkommensteuergesetzes und schließlich die Vor⸗
der „Hallischen
Türkei. Konstantinopel, 21. November. (W. T. B.) Der englische und der französische Botschafter haben der Pforte eine Note überrricht, in welcher die bedingungsweise Annahme des Patentgesetzes mit⸗ getheilt wird.
Serbien. Belgrad, 20. November. (W. T. B.) Die zum Tode verurtheilten Urheber des Aufstandes und Führer der Aufständischen, Didic und Gjusic, sind gestern in Zaitschar standrechtlich erschossen worden.
Asien. (W. T. B.) Der „New⸗York⸗Herald“ meldet aus Hongkong,⸗ vom 19. d. Mts.: die Chinesen hätten Sontay und Bacninh geräumt und würden neue Truppenbewegungen voraussichtlich sistiren. Die Wiederauf⸗ nahme der militärischen Operationen durch die Franzosen werde für noch nicht möglich gehalten, weil das Erdreich noch zu sehr durchweicht sei.
Beitungsstimmen.-
Ueber die wirthschaftliche Lage der Provinz Sachsen wird eitung“ geschrieben:
Die günstige Lage des Gewerbes, des Handels und der Industrie in unserer Provinz dauert fort. Handwerker und Tagelöhner finden überall ausreichende und lohnende Beschäftigung, und Klagen über Arbeitsmangel sind nirgends laut geworden. Der Handel zeigte im Laufe des verflossenen Sommers einen ruhigen und durchaus sicheren Charakter; nur das Getreidegeschäft war in den Monaten Juli und August recht lebhaft. Die Preise waren hoch, sind aber seitdem an⸗ gesichts der guten Kartoffelernte gesunken. In allen Zweigen des Fabrikwesens herrscht rege Thätigkeit. Vor Allem sind die Eisen⸗ waaren⸗ und Maschinenfabriken im Aufschwung begriffen. Die Ilsen⸗ burger Hüttenwerke sind z. B. auf ein Jahr hinaus reichlich mit Aufträgen versehen. Der Betrieb der Braunkohlenwerke, sowohl der privaten als auch der fiskalischen, war regelmäßig. In der Lage der Industrie im Regierungsbezirk Erfurt sind auch im vorigen Quartal hervorragende Veränderungen nicht bemerkbar geworden. Fast sämmt⸗ liche Zweige der Fabrikationsthätigkeit waren voll beschäftigt, wenn auch die Preise sich nicht heben wollten. Daher wird durch größeren Umsatz ein Ausgleich zu schaffen gesucht, wesbalb es an Arbeitsgelegen⸗ heit nicht fehlt, was auf den Verdienst der Arbeiter günstig einwirkt. Die Verhältnisse der Maschinenfabrikation und der Herstellung der Metallwaaren und Lampen sind unverändert geblieben. Die Näh⸗ maschinenfabrik in Mühlhausen prosperirt nach wie vor; dagegen haben die Maschinen⸗, Gewehr⸗ und Munitionsfabriken in Sömmerda und in Suhl ihre Aufträge an inländischem Militärbedarf nahezu ausgeführt und daher Mangel an Arbeit. Nur einige Fabriken an letzterem Orte sind durch die Rohrlieferungen nach Rußland, Serbien und Rumänien ausreichend beschäftigt; auch ist die Privatwaffenfabri⸗ kation dort in anhaltender Entwicklung begriffen, wobei geschickte Arbeiter gesucht sind, so daß auch die Löhne sich auf befriedigender Höhe erhalten. In der Textilbranche ist ein Fortschritt zur Besserung unleugbar vorhanden, wenigstens was Nachfrage und Absatz anlangt. Der Verdienst ist nach der Behauptung der Fabrikanten wegen der hohen Material⸗ und gedrückten Fabrikatpreise nur geriag; indeß ge⸗ stehen die Streichgarnspinnereien in Mühlhausen und Umgegend hierin eine Besserung gegenüber dem vorigen Winter ein. Die Por⸗ zellanfabriken im Kreise Schleusingen befinden sich in voller Be⸗ schäftigung, obgleich die Preise unter der großen Konkurrenz leiden. Auch die Ziegeleien scheinen überall reichlich beschäftigt zu sein. End⸗ lich sei noch als bemerkenswerth verzeichnet, daß die Cigarren⸗ und Tabackfabrikation an einzelnen Stellen, z. B. in den Kreisen Mühl⸗ seusen und Worbis, einen Anlauf zur Hebung nehmen zu wollen
eint.
— In der „Kieler Zeitung“ lesen wir:
Es ist noch nicht so lange her, daß die Mehrzahl der deutschen cisernen Schiffe auf englischen und französischen Werften gebaut und reparirt wurden; wie sehr sich das aber geändert, darüber liegt ein erfreuliches, von England kommendes und eben deshalb unver⸗ dächtiges und doppelt werthvolles Zeugniß vor. Das Fach⸗ blatt „Ironmonger and Metal Trades Advertiser“ schreibt, wie wir der „Elberfelder Ztg.“ entnehmen, in seiner neuesten Nummer: Eine bemerkenswerthe Erscheinung ist die so sehr bedeutende Ver⸗ besserung im Bau größerer eiserner Dampfschiffe und die rege Thätig⸗ keit ist diesem wichtigen Zweige der Industrie, welche auf deutschen Schiffswerften an der Nord⸗ und in noch höherem Grade an der Ostseeküfte, jetzt stattfindet. Noch kurz vor der Gründung des deut⸗ schen Kaiserreichs mußte man die Kriegsdampfer „König Wilhelm“, „Kronprinz“, Friedrich Carl“, „Victoria“ und „Augusta“ auf franzö⸗ sischen und englischen Werften erbauen und auch bei nothwendigen Reparaturen dort ausbessern lassen, weil alles dieses in den deutschen Häfen ganz unmöglich geschehen konnte. Jetzt werden nicht allein alle deutschen Kriegsschiffe auf den Werften von Danzig, Stettin, Kiel, Hamburg und Bremen erbaut, ohne daß auch nur die geringste Kleinigkeit dazu vom Auslande bezogen zu werden brauchte, sondern mehrere deutsche Werften haben sogar zahlreiche Bestellungen zum Bau großer Kriegsschiffe und Handelsdampfer von auswärtigen Staaten erhalten. Auf der Werft der Gesellschaft „Bulkan“ bei Stettin hat die chinesische Regierung schon zwei große eiserne Dampf⸗ korvetten, die vorzüglich ausgefallen sein sollen, erbauen lassen. In Rostock werden eiserne Handelsdampfschiffe für Nor⸗ wegen und für russische Rheder auf dem Kaspischen See erbaut, welche über Kronstadt dann durch Kanäle und auf der Wolga nach Astrachan befördert werden. In Gaarden bei Kiel hat die chinesische Regierung jetzt zwei Kriegskorvetten bestellt, und die spanische Regierung auf einer Werft bei Bremen Torpedo⸗ dampfer bauen lassen, während in Elmshorn in Holstein die Werfte Dutzende von Schaluppen für englische Fischer anfertigen. Die griechische Regierung wollte zwei Korvetten mit Maschinen von 2500 Pferdekräften mit je zwei Kruppschen 24 cm Geschützen, vier 8 cm Geschützen und vier Mitrailleusen in England erbauen lassen, ist aber davon zurückgekommen und will die Schiffe nun in Deutschland bauen lassen, wofür 16 Millionen Drachmen (etwa 12 Millionen Mark) veranschlagt sind.
— Dem „Berliner Börsen⸗Telegraph“ über die Situation des oberschlesischen Marktes berichtet:
Die Zukunft der Kohlengruben ist nach meinem Dafürhalten keine ungünstige. Der Konsum und Absatz wächst von Jahr zu Jahr, auch unter ungünstigen Verhältnissen. Die Produktion ist bei einer allmäligen Zunahme des Bedarfs wohl im Stande, demselben zu genügen, bei einer nur einigermaßen beschleunigten Steigerung des Bedarfs würde die Produktion nicht nachkommen können, und zwar, weil es unmöglich sein würde, binnen kurzer Zeit eine ge⸗ nügende Anzahl neuer Arbeitskräfte dem Bergbau zuzuführen. In Oberschlesien sind zur Zeit die Arbeitskräfte in den Kohlenberg⸗ werken in voller Thätigkeit. Die Gruben sind auf der Höhe ihrer Leistungsfähigkeit mit den zeitigen Arheitskräften angekommen. Die Gruben laden zum großen Theil von den im Sommer aufge⸗ stapelten, im Ganzen geringen Beständen, obgleich der Winter noch nicht hereingebrochen. Für die Gruben ist in den nächsten 4 bis 5 Monaten also eine lohnender Betrieb sicher. An der nach meinem Dafürhalten günstigen Lage der schlesischen Kohlengruben wird auch etwas Wesentliches nicht geändert, selbst, wenn der Eisen⸗ markt verflauen sollte. Zu einer solchen Verflauung des schle⸗ sischen Marktes liegt kein „innerer“ Grund vor. Ich glaube nach meiner Uebersicht der Verhältnisse in Oberschlesien die Meinung auf⸗ stellen zu können, daß weder auf dem Roheisen⸗, noch auf dem Stab⸗ eisenmarkte eine Verflauung durch Ueberproduktion begründet wäre. Wenn auf dem schlesischen Eisenmarkt eine Verflauung, wie ich aller⸗
wird
steuer anstatt der Kesselsteuer, die wiederholte Vorlage eines
m Palast des General⸗Kapitäns dargebracht.
dings fürchte, eintritt, so tritt dieselbe lediglich durch den natür⸗
lichen Einfluß ein, welchen ein Rückgang auf dem englischen und west⸗ fälischen Markt ausübt. Da indessen eine unbegründete Ueberhöhung der Preise nicht vorliegt, so kann meinem Ermessen nach der Rück⸗ schlag weder ein bedeutender, noch auch ein lang andauernder sein.
— Aus dem westfälischen Kohlenrevier wird der „Köl⸗ nischen Volkszeitung“, Mitte November, gemeldet:
.. Im Allgemeinen ist die Lage unseres Eisenmarktes und die der Stahlindustrie eine flaue, und so kann es schließlich nicht wun⸗ dern, wenn einzelne Werke Arbeiterentlassungen vornehmen müssen. Die von England ausgehende Eisenkrisis muß uns unser neurs und leider noch sehr mäßiges Schutzzollsystem um so werthvoller machen. Wollen manchesterliche Zeitungen aus der Krisis Kapital für den Freihandel schlagen, so können wir mittels Zahlen nachweisen, daß unser bescheidener Schutzzoll, weil derselbe der heimischen Industrie den deut⸗ schen Markt sichert, uns vor einer scharfen Krisis bewahrt hat. Die Stab⸗ eisenbranche hat etwas mehr zu thun, wenn auch wegen niedriger Preise der Nutzen der Werke ein minimaler bleibt. Fagconeisen, Grobbleche dürften besser gefragt sein. Feinbleche haben, der Jahres⸗ zeit entsprechend, noch flotten Absatz. Den Stahlwerken, die ihrer Gesammtanlage nach auf fortgesetzten Massenabsatz berechnet, nie enug Aufträge erhalten können, wurde in letzter Zeit durch Bestel⸗ sungen des In⸗ und Auslandes wieder Beschäftigung; doch sind fernere Aufträge sehr erwünscht Die Lokomotiv⸗ und Waggonfabriken, Ma⸗ schinenfabriken und Gießereien sind in guter Thätigkeit. Die Preise haben sich sonst nicht viel geändert.
Das Kohlengeschäft ist ein gutes, der Absatz fortgesetzt ein flotter, nur in Kokes ist das Angebot größer wie die Nachfrage, und die Preise sind in Folge dessen gedrückt. Nach Berichten einer Handels⸗ kammer (Bochum) ist Waggonmangel in den letzten 14 Tagen nicht wieder hervorgetreten, und scheinen die Eisenbahn⸗Verwaltungen in 8— Weise einer Wiederkehr dieser Kalamität entgegentreten zu wollen ...
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 46. — Inhalt: Nichtamtliches: Der Maßstab des Nationaldenkmals auf dem Nieder⸗ walde. — Ueber die zweckmäßige Länge der Eisenbahnschienen. — Briefkasten. — (Dieser Nummer liegt die Ansicht des National⸗ denkmals auf dem Niederwald bei)
Zeitschrift für Bauwesen. Heft X. bis XII. — Inhalt: Das Landgerichtsgebäude in Zwickau, mit Zeichnungen auf Blatt 52 bis 55 im Atlas von Hrn. Baurath O. Wanckel in Dres⸗ den. — Neuere im preußischen Staate ausgeführte Kirchenbauten kleineren Umfanges. II. Die Kirche zu Hoff im Reg.⸗Bez. Stettin zu 499 Sitzen, mit Zeichnungen auf Blatt 56 im Atlas. — Der Hafen zu Neufahrwasser, mit Zeichnung auf Blatt 57 im Atlas, von Hrn. Geh. Ober⸗Baurath L. Hagen in Berlin. — Der Schleusen⸗ und Wehrbau oberhalb Kalkofen a. Lahn, mit Zeichnungen auf Blatt 58 und 59 im Atlas, von Hrn. Regierungs⸗Baumeister H. Wolffram in Nassau. — Der Dom zu Cammin in Pommern, mit Zeichnung auf Blatt 60 im Atlas, von Hrn. Regierungs⸗Bauführer Lutsch in Berlin. — Die Bauausführungen auf der Eifenbahnstrecke Berlin⸗Blankenheim, mit Zeichnungen auf Blatt 44 bis 50 im Atlas. (Schluß.) — Die wichtigeren Kunstbauten der Staatsbahn⸗ strecke von Güls bis zur Reichsgrenze bei Perl (Moselbahn), mit .“ auf Blatt 61 bis 66 im Atlas (Fortsetzung folgt im
ahrgange 1884). — Verzeichniß der im preußischen Staate und bei Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten (Ende September 1883). — Verzeichniß der Mitglieder der Königlichen Akademie des Bauwesens. — Zusammenstellung der bemerkens⸗ wertheren preußischen Staatsbauten, welche im Laufe des Jahres 1882 in der Ausführung begriffen gewesen sind (den Landbau be⸗ treffend. Fortsetzung folgt im Jahrgange 1884). — Literatur: Be⸗ richt über die Leistungen und Fortschritte im Hochbauwesen von Ger⸗ mano Wanderley, Architekt und Professor in Brünn. I. Bd. 1. Lie⸗ ferung. — Plafond⸗ und Wanddekorationen des XVI. bis XIX. Jahr⸗ hunderts, von Ed. Hölzels Kunstanstalt und Bildhauer Reinh. Völkel, mit erläuterndem Text von Dr. Alb. Ilg in Wien. — Entwürfe und Aufnahmen, herausgegeben vom akademischen Architektenverein der technischen Hochschule in München. — Statistische Nachweisungen, betreffend die in den Jahren 1871 bis einschließlich 1880 vollendeten und abgerechneten preußischen Staatsbauten. Im Auftrage des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten aufgestellt von den Herren Geh. Baurath Endell und Regierungs⸗Baumeister Frommann in Berlin (Fortsetzung folgt im Jahrgange 1884). — Inhalt des dreiund⸗ dreißigsten Jahrgangs.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Dem Landtage ist der Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1884/85 bereits zugegangen. Der Vorbericht lautet:
„Der Voranschlag der Staatseinnahmen und Ausgaben gestaltet sich für das Jahr 18384/85 günstiger als für das vorhergehende Jahr.
In dieser Beziehung ist zunächst hervorzuheben, daß das Rech⸗ nungsjahr 1882/83 mit einem verfügbaren Ueberschusse von 13 570 791 ℳ abgeschlossen hat, und daß sich hieraus für den Etat von 1884/85 eine außerordentliche Einnahme von gleicher Höhe ergiebt, während der dem laufenden Etat zu Gute gekommene Ueberschuß des Rechnungs⸗ jahres 1881/82 nur 2 849 699 ℳ betragen hat. Der gedachte Ueber⸗ schuß von 13 570 791 ℳ rührt aus den gegen den Voranschlag erzielten Mehreinnahmen der Eisenbahnverwaltung her, auf deren Höhe der Umstand mit von Einfluß gewesen ist, daß das Rechnungs⸗ jahr 1882/33 bezüglich mehrerer neu verstaatlichter Privatbahnen in ähnlicher Weise, wie dies bereits im Rechnungsjahre 1880/81 der Fall gewesen ist, einen fünfvierteljährlichen Zeitraum umfaßt. Das Nähere hierüber ergiebt die Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben für 1882/83.
Unter den ordentlichen Staatseinnahmen steht bei dem Antheil Preußens an den Zöllen und der Tabackssteuer eine nicht unwesent⸗ liche Mehreinnahme und bei dem Matrikularbeitrage zu den Aus⸗ gaben des Reiches eine erhebliche Minderausgabe gegen den Etat des laufenden Jahres in Aussicht. Auch gestalten sich die anschlags⸗ mäßigen Ergebnisse der Betriebsverwaltungen für 1884/85 verhältniß⸗ mäßig günstig. Zwar fehlt es nicht an einzelnen Rückgängen der innahmen, insbesondere bei der Stempelsteuer und den Gerichtskosten, dagegen ist der veranschlagte Mehrüberschuß der Eisenbahnverwaltung slbst nach Abzug der gegenüberstehenden Mehrausgaben bei der Staatsschuldenverwaltung kein geringerer, und die Bergverwaltung verspricht ebenfalls einen verhältnißmäßig beträchtlichen Mehrüberschuß. Im Ganzen hat bei den Betriebsverwaltungen ein Mehrüberschuß von 32 861 369 ℳ veranschlagt werden können, während der anschlags⸗ mäßige Mehrüberschuß für 1883/84 gegen das vorangehende Jahr nur 20 128 922 ℳ betrug.
Unter solchen Umständen ist es möglich gewesen, den Staats⸗ haushalts⸗Etat für 1884/85, ohne Rückgriff auf den Kredit des Staats, im Gleichgewicht abzuschließen.
g Bei den Ausgaben ist zwar auf verschiedenen Gebieten eine Ver⸗ kärkung der zur Erfüllung der wirthschaftlichen und idealen Auf⸗ zaben des Staats bestimmten Fonds vorgenommen worden, auch ist das Extraordinarium etwas höher bemessen als im Vorjahre, jedoch ist dabei der Grundsatz strenger Sparsamkeit und der Beschränkung auf das wirklich wie bisher maßgebend geblieben.
Im Ganzen beträgt die Ausgabe im Ordinarium 1 066 205 546 ℳ, im Extraordinarium 46 576 436 ℳ Dem stehen gegenüber an ordentlichen Einnahmen 1 099 011 191 ℳ, welcher Summe an außer⸗ aee Einnahmen 13 570 791 + 200 000 ℳ = 13 770 791 ℳ
zutreten.
Der Etat schließt hiernach in Einnahme und Ausgabe ab auf 112 781 9892 ℳ, mithin gegen das laufende Jahr mehr
29 724 099 ℳ
b Bezüglich der Einnahmen ist im Einzelnen zunächst hervorzu⸗ eben, daß der Ueberschuß der Eisenbahnverwaltung, insoweit er nach Zaßgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 27. März 1882 (Ges.⸗
amml. S. 214) zur Tilgung der Eisenbahn⸗Kapitalschuld ver⸗
wendbar ist, für 1884/85 zum ersten Male über den Betrag von 1¼0 der Eisenbahn⸗Kapitalschuld, den im § 4 des Gesetzes Betrag der Tilgung, hinausgeht. Durch den Vermerk zum Or⸗ dinarium des Etats der Eisenbahnverwaltung wird bestimmt, daß auch der über % hinausgehende Theil des Ueberschusses, insoweit dadurch der etatsmäßige Gesammtbetrag des bezüglichen Ueberschusses von 34,090,546 ℳ nicht überschritten wird, behufs der Tilgung von der Eisenbahn⸗Kapitalschuld abgeschrieben werde, während die Bestim⸗ mung über einen etwaigen rechnungsmäßigen weiteren Ueberschuß dem Staatshaushalts⸗Etat von 1886/87 überlassen bleiben muß.
„In Betreff des Erlasses direkter Steuern wird bemerkt, daß die Bestimmungen des Gesetzes vom 26. März 1883 (Ges.⸗Samml. 8 bei dem Etat der direkten Steuern zur Ausführung gebracht
„Von den Einnahmen der Betriebsverwaltungen ergeben die der Eisenbahnverwaltung im Ordinarium einen Mehrüberschuß von 34,538,847 ℳ Diesem Ueberschusse steht im Etat der Staatsschulden⸗ Verwaltung bei der 4 % und 4 ½ % konsolidirten Anleihe (ohne Be⸗ rücksichtigung des bei dem Zinsenpauschguantum für neu aufzuneh⸗ mende Eisenbahnanleihen veranschlagten Minderbedarfs von 600000 ℳ) die bereits erwähnte, theils auf die stattgehabte Verstaatlichung von Privatbahnen, theils auf die Aufnahme von Anleihen zum Bau neuer Staatsbahnen zurückzuführende, den Betrag von 21,316,661 ℳ in Anspruch nehmende Mehrausgabe gegenüber, so daß sich der wirklich in Betracht zu ziehende Mehrüberschuß der Eisenbahnverwaltung auf 13,222,186 ℳ ermäßigt. Ferner treten im Ordinarium Mehr⸗ überschüsse hervor: bei der Bergwerksverwaltung von 2,361,989 ℳ, bei den „Domainen von 226,400 ℳ, bei den direkten Steuern von 1,843,463 ℳ, woron 1,239,000 ℳ auf die klassifizirte Einkommen⸗ steuer entfallen. Minderüberschüsse (ebenfalls im Ordinarium) erschei⸗ nen bei der Forstverwaltung mit 185,000 ℳ, bei dem Erlöse aus Ablösungen von Domänengefällen und aus dem Verkaufe von Do⸗ mainen⸗ und Forstgrundstücken mit 1,000,000 ℳ und bei den indirek⸗ ten Steuern mit 4,253,600 ℳ Der Rückgang, welcher bei dieser letzteren Verwaltung ungeachtet verschiedener Mehreinnahmen, insbesondere einer solchen an Vergütung für Erhebungs⸗ und Verwaltungskosten der Reichssteuern, im Ganzen eintritt, ist auf die Ausfälle zurückzu⸗ führen, welche bei der Stempelsteuer und bei den Gerichtskosten zu erwarten sind. Diese Einnahmen sind, insbesondere die Gerichts⸗ kosten, bereits bei der Etatsaufstellung für 1883/84 erheblich er⸗ mäßigt worden; sie haben nach dem Ergebniß der stattgehabten Ermittelungen für 1884/85 noch weiter, und zwar die Stempel⸗ steuer um 1,500,000 ℳ, die Gerichtskosten um 4 Millionen Mark herabgesetzt werden müssen.
„Der Mehrüberschuß der Betriebverwaltungen stellt sich ohne Mit⸗ berücksichtigung des Extraordinariums im Ganzen, wie oben bereits angeführt ist, auf 32 861 369 ℳ, beziehungsweise bei Abzug der den Ueberschüssen der Eisenbahnen gegenüberstehenden Mehrausgabe bei der Staatsschulden⸗Verwaltung auf 11 544 708 ℳ
„Bei der allgemeinen Finanzverwaltung tritt die bereits oben er⸗ wähnte Mehreinnahme bei den Zöllen und der Tabacksteuer hervor. Dieselbe beziffert sich bei Berücksichtigung derjenigen Mindereinnahmen an Zöllen, welche in Folge des spanischen Handelsvertrages gegen den Ansatz der bezüglichen Einnahmen im Reichshaushalts⸗Etat von 1884/85 zu erwarten sind, auf 2 058 200 ℳ Ferner steht bei den Einnahmen des ehemaligen Staatsschatzes eine Mehreinnahme von 1 213 000 ℳ in Aussicht. Die Staatsverwaltungs⸗Einnahmen werden im Ganzen eine Mehreinnahme von 254 895 ℳ liefern.
Bei den Staatsausgaben ist zunächst der oben bereits erwähnten Minderausgabe beim Matrikularbeitrage zu den Ausgaben des Reichs zu gedenken, welche nach dem Voranschlage im Reichshaushalts⸗Etat von 1884/85 4 512 494 ℳ beträgt.
Die wesentlichste Mehrausgabe erscheint wie im vorhergehenden Etat bei der Staatsschulden⸗Verwaltung. Bei der 4 ½ rozentigen und 4prozentigen konsolidirten Anleihe ergiebt sich ein Mehr an Zinsen von 22 876 180 ℳ, wovon 21 316 661 ℳ durch die Ver⸗ staatlichung von Privat⸗Eisenbahnen und durch Anleihen zum Bau neuer Eisenbahnen veranlaßt werden. Nach Abzug der gegenüberstehen⸗ den Minderausgaben ergiebt sich für die Staatsschulden⸗Verwaltung im Ganzen eine Mehrausgabe (im Ordinarium) von 20 664 683 ℳ
Bezüglich des Etats des Finanz⸗Ministeriums ist zu erwähnen, daß die Ausgaben für Zivilpensionen mit Rücksicht auf die bezüglich der Wirkungen des Gesetzes vom 31. März 1882 (Ges.⸗Samml. S 133) gemachten Wahrnehmungen um 2 Millionen höher als im vorigen Etat haben angesetzt werden müssen.
„In der Verwaltung des Innern wird eine Mehrausgabe von 315 188 ℳ größtentheils für polizeiliche Zwecke, darunter 200 000 ℳ zu Zuschüssen zu den Kosten der Unterbringung verwahrloster Kinder erforderlich.
In der landwirthschaftlichen Verwaltung sind insbesondere die Fenps zur Förderung der Landkultur und der Viehzucht, sowie zu
orarbeiten für Meliorationen verstärkt worden. Im Ganzen be⸗ tragen die Mehrausgaben im Ordinarium bei dieser Verwaltung 287 021 ℳ
Beim Ministerium der geistlichen Angelegenheiten sind an Mehrausgaben zum Ansatz gekommen: für die Universitäten 117 039 ℳ, für die höheren Lehranstalten 24 257 ℳ, für das Elementar⸗Unter⸗ richtswesen 356 026 ℳ, für das technische Unterrichtswesen 143 366 ℳ, für Kunst und Wissenschaft 150 613 ℳ
Im Ganzen sind bei den Staatsverwaltungen im Ordinarium Mehrausgaben von 4 631 103 ℳ angesetzt, denen die oben erwähnten Mehreinnahmen von 254 895 ℳ gegenüberstehen.
Im Extraordinarium sind insbesondere ausgebracht: bei der Bauverwaltung 7 708 500 ℳ zur Weiterführung der Regulirung der Wasserstraßen, 6 023 500 ℳ zur Förderung der Binnenschiffahrt, 1 345 960 ℳ zum Bau von Straßen, Brücken und Dienstgebäuden, 716 367 ℳ zu Seehäfen und Schiffahrtsverbindungen, bei der Justizverwaltung 3 855 680 ℳ zu verschiedenen Bauten, beim Mini⸗ sterium des Innern 956 675 ℳ zu Strafanstaltsbauten, beim land⸗ wirthschaftlichen Ministerium 500 000 ℳ zur Förderung genossen⸗ schaftlicher Flußregulirungen, 200 000 ℳ zur Hebung der Land⸗ und Forstwirthschaft in der Eifel und 719 570 ℳ für Gestütszwecke, beim Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten im Ganzen 9 917 000 ℳ, darunter 2 000 000 ℳ zur außerordentlichen Ver⸗ mehrung der Sammlungen der königlichen Museen.
Im Ganzen übersteigt der Ansatz im Erxtraordinarium mit 46 576 436 ℳ denjenigen des vorangegangenen Etatsjahres um 3 378 247 ℳ, bleibt aber hinter dem Durchschnittsbetrage des Extra⸗ ordinariums der letzten zehn Jahre noch zurück“.
Die Hauptpositionen des Etats sind:
G Einnahme:
A. Einzelne Einnahmezweige:
I. Ministerium für Land⸗
wirthschaft ꝛc. II. Finanz⸗Ministerium 246 290 700 ℳ (— III. Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten 655 292 726 ℳ (+ 44 093 848 ℳ)
zusammen 977 700 580 ℳ (+ 40 914 358 ℳ)
und allge⸗ Finanzver⸗
111 632 325 ℳ (— 11 645 154 ℳ) C. Staatsverwaltungs⸗
Einnahme 23 449 077 ℳ (+ 454 895 ℳ)
Summa der Einnahme 1 112 781 982 ℳ (SE 29 724 099 ℳ) Dauernde Ausgaben:
A. Betriebskosten der einzelnen 550 756 343 ℳ (+ 8 052 989 ℳ)
Einnahmezweige.. .. B. Dotationen und allgemeine 262 451 338 ℳ (+ 13 661 760 ℳ) 252 997 865 ℳ (+ 4631 103 ℳ)
Finanzverwaltung zusammen 1 066 205 546 ℳ (+ 26 345 852 ℳ)
727 250 ℳ)
76 117 154 ℳ (— 2452 240 ℳ)
B. Dotationen meine waltung
C. Staatsverwaltungsausgaben 3 B. Einmalige und außer⸗
ordentliche Ausgaben. 46 576 436 ℳ (+ 3 378 247 ℳ) 8 Summa der Ausgaben 1 112 781 982 ℳ (+ 29 724 099 ℳ)
Kunst, Wissenschaft und Literattrrt.
Bonn, 20. November. (W. T. B.) Der Professor der Ge⸗ schichte an der hiesigen Universität, Geh. 3 Dr. 2 Id Schaefer, ist heute plötzlich in Folge eines Schlaganfalls
en
8 Gewerbe und Handel.
Durch Cirkularverfügungen des russischen Zolldeparte⸗ ments vom 27. August, 10., 12. und 17. September d. J. sind die Zollämter, wie aus dem russischen Finanzanzeiger Nr. 36—38 hervor⸗ geht, angewiesen worden, die nachstehend benannten Handelsartikel bei Erhebung des Zolles nach dem Tarif, wie folgt, zu klassifiziren:
1 Arsenik, wenn im Metallzustande in doppelten eisernen oder hölzernen Fässern importirt unter Artikel 129 (55 Kop. vom Pud), mit Abzug. von 15 Proz. Tara für die Fässer.
2) Dünnes geleintes Papier, in der Masse gefärbt, ohne gepreßte Muster oder andere Verzierungen — unter Art. 183 Pkt. 2 (3 Rbl. 30 Kop. vom Pud); Papier mit gepreßten Mustern oder anderen Verzierungen dagegen, zur Benutzung bei Konditor⸗ und Buchbinder⸗ arbeiten und für Visitenkarten — unter Art. 183 Pkt. 5 (6 Rbl. 60 Kop. vom Pud); nach demselben Pkt. 5 ist auch auf einer oder auf beiden Seiten, aber nicht in der Masse gefärbtes Papier zu ver⸗ zollen, selbst wenn es nicht mit gepreßten Mustern versehen ist.
3) Wollenes Garn mit Beimischung von Flittergold — unter Art. 209 (55 Kop. vom Pud) gleich wollenen Posamentierwaaren. ——— ö Form gaufrirter Schnüre als
1 zu Fransen — unter Art. 213 (40 Kop. v f glei e ö. “
5) Muscheln jeder Art, selbst polirte, jedo ne An⸗ 1 sätze — unter Art. 10 (zollfrei). “
6) Als Blonden unter Art. 215 (3 Rbl. 30 Kop. vom Pfund) nur solche spitzenartige Seidenfabrikate, welche wenigstens auf der einen Seite ihrer Länge Festons haben; alle übrigen Weberei⸗Artikel dieser Art aber als Seidenstoff — unter Art. 196 (5 Rbl. 50 Kop. vom ₰
7) Brochen in der Gestalt von Bouquets künstlicher Blumen —
unter Art. 221 (6 Rbl. 60 Kop. vom Pfund) . 8) Eisen von der Dicke eines halben Zolles und weniger bei einer Breite von mehr als einem halben Zoll, oder von der Breite eines halben Zolles und weniger bei einer Dicke von mehr als einem halben Zoll — wie Sorten⸗ und Tafeleisen unter Art. 95 Pkt. 1 oder 3 (40 resp. 55 Kop. vom Pud).
9) Gasometer mit festem Zählapparat — unter Art. 233 (6 Rbl. 60 Kop. vom Pud); bei trennbarem Zählapparat sind die Gasometer nach Art. 175 Pft. 2 (90 Kop. vom Pud), die Zählapparate aber nach Art. 233 zu verzollen. Wenn der Zählapparat an den Gaso⸗ meter angelöthet ist, kann es dem Eigenthümer freigestellt werden, den Apparat abzulöthen und in diesem Falle den Zählapparat nach Art. 233, den Gasometer nach Art. 175 zu verzollen; andernfalls ist für Beides der Zoll nach Art. 233 des Tarifs zu erheben.
10) Alle landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthe ohne Dampfmotoren, welche unmittelbar zur Bearbeitung und Zubettung des Bodens für die Saat, Maschinen und Geräthe zur Aussaat von Samen und Knollen, zum Abnehmen und Einheimsen der Boden⸗ erzeugnisse und endlich Maschinen, um die Samen von den Stengeln zu trennen und dem Korn die Gestalt zu geben, wie es in den Handel kommt, als: Haken⸗ und andere Pflüge, Kultivatoren, Extir patoren, Saatpflüge, Häufelpflüge, Pferdehacken, Gäthacken, Schollen⸗ brecher, Wiesenhobel, Ackerwalzen, Düngerstreu⸗Maschinen, Eggen, Sämaschinen, Kartoffelsetzmaschinen, Erntemaschinen, Mähmaschinen, Heuwender, Pferde⸗ und Handrechen, Kartoffel⸗ und Rübenheber, Dreschmaschinen, Schwing⸗ und Sortirmaschinen, Kornsiebe, Leinsaat⸗ Sortirsiebe, verschiedene Kornreinigungsmaschinen, Strohschüttler, Häckerlingmaschinen — sind zollfrei.
11) Velocipede jeder Art, welche vom Fahrenden selbst in Be⸗ wegung gesetzt werden — unter Art. 235 Pkt. 4 (11 Rbl. vom Stück) — gleich Equipagen jeder Art ohne Federn und Handwagen auf Federn für Kinder.
12) Jutegewebe jeder Art, mit oder ohne Beimischung von Baumwolle, Flachs und Hanf, desgleichen aus Baumwollaufzug und Juteeinschlag, darunter auch Jute⸗Sammet — unter Art. 192 (17 Kop. vom Pfund).
13) Dieselben Gewebe mit Beimischung von Seide oder Rausch⸗ gold — unter Art. 211 Pkt. 4 Anmerkung (1 Rbl. 32 Kop. vom Pfund).
14) Kunst⸗Krämpelwolle, gefärbte, in Bändern, Lagen, Stücken, zusammengelegt und aufgerollt — unter Art. 290 Pkt. 3 Litt. C 4 Rbl. 50 Kop. vom Pud).
15) Baumwollene Antimakassers und Plateaus mit Aufnähstücken aus baumwollenen, wollenen und leinenen Geweben und mit nicht⸗ seidenem Besatz — unter Art. 211 Pkt. 4 Anmerkung (1 Rbl. 32 Kop. vom Pfund).
16) Gewebe aus Papier und Asbest mit oder ohne Beimischung von gummi elastieum — unter Art. 194 (11 Kop. vom Pfund) gleich Wachstuch.
17) Hauben und andere Bekleidungsgegenstände aus nicht seide⸗ nem Wachstaffet und Wachstuch — unter Art. 194 (11 Kop. vom Pfund) gleich Artikeln aus Wachstaffet und Wachstuch.
„ 18) Glasplatten für Negative, mit Gelatine, Kollodium u. dgl. überzogen — unter Art. 158, gleich geschliffenem Spiegelglas mit Amalgam.
19) Glasplatten mit fertigen photographischen Abbildungen — unter Art. 157 Pkt. 5 (8 Rubel 80 Kop. vom Pud) gleich Glas mit Malerei.
20) Ausgeschnittene Baumwollgewebe zum Aufnähen auf Be⸗ kleidungsgegenstände in Form von Blumen, Zweigen u. dgl., mit Glasperlen, Flittergold, Wolle, Seide oder anderen Fäden ausge⸗ näht — unter Art. 211 Pkt. 4 (1 Rubel 32 Kop. vom Pfund) gleich Baumwollcanevas mit fertiger Stickerei.
21) Gleiche Gewebe, welche von beiden Seiten mit seidener Aus⸗ naht vollkommen bedeckt sind, so daß man das Gewebe nicht sieht und, um das Vorhandensein desselben zu entdecken, die Ausnaht lädirt werden muß — unter Art. 196 (5 Rbl. 50 Kop. vom Pfund).
22) Kokus⸗ und Palmnußkerne — bis auf Weiteres zollfrei. 23) Nach Art. 234 Pkt. 1 Anmerkung sind nach dem buchstäb⸗ lichen Sinn des Tarifs nur solche in Gehäusen importirte Uhr⸗ mechanitsmen zu verzollen, welche ohne Zuhülfenahme von irgend welchen Instrumenten aus den Gehäusen entfernt werden können.
24) Nach Pkt. 4 desselben Artikels sind nur solche Wanduhren zu verzollen, welche ein hölzernes Gestell zum Mechanismus haben und mit Gewichten versehen sind. 25) Schwefelnatron gleich Art. 135 (15 Kop. vom Pud). 26) Fußbekleidung aus Leder und Prünelle, zusammengenäht, aber ohne Sohlen — unter Art. 187 Pkt. 1 (60 Kop. vom Pfund), kon⸗ form der Verzollung halbfertiger seidener Fußbekleidung gleich voll⸗ kommen fertiger nach dem 2. Punkt dieses Artikels (1 Rbl. 20 Kop. vom Pfund).
27) Gamaschen mit Strippen ohne Sohlen, welche über der Fußbekleidung getragen werden — unter die entsprechenden Pkte. 5, 6 und 7 des Art. 219 (7 Rbl., 2 Rbl. 25 Kop. und 3 Rbl. 50 Kop. vom Pfund) gleich Kleidungsstücken. 1
28) Japanische Sonnenschirme auf Holzgestellen oder Imitationen derselben aus Baumwollgewebe, mit Zeichnungen bedruckt — unter Art. 224 Pkt. 3 (33 Kop. vom Stück) gleich Sonnenschirmen jeder Art, die nicht besonders genannt sind.
29) Fächer aus Palmblättern — unter Art. 30 Pkt. 2 (20 Kop. vom Pud) gleich Schachtelhalm und anderen derartigen Pflanzen in Verarbeitung.
30) Baumwollenes Hutfutter mit Golddruck in Form von Wappen, Schmetterlingen u. dgl. — unter Art. 211 Pkt. 4 und An⸗ merkung (1 Rbl. 32 Kop. vom Pfund) gleich Baumwollgewebe mit Verzierungen.
31) Künstliches oder gefärbtes Moos — unter Art. 221 Anmer⸗
schwefelsaurem Natron — unter
kung (3 Rbl. 30 Kop. vom Pfund).