1883 / 275 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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25,6 25,7 bez., pe Januar-Februar 26 ℳ, 26,2 ℳ, per April-Mai —, per Mai Juni —.

Spiritus per 100 Liter, à 100 % = 10 000 %. Termine matter. Gek. 10 000 Liter. Kündigungspreis Loco mit Fass —, per diesen Monat 50,6 50,2 50,3 bez., per November- Dezember 49 —- 48,7 48,8 bez., per Dezember 1883 bis Januar 1884 49 - 48,7 bez., per Januar-Februar 49 48,7 bez., per Fe- bruar-März —, per März-April —, pr. April-Mai 50,1 49,9 bez., pr. Mai-Juni 50.4 50,1 bez., per Juni-Juli —.

Spiritus per 100 Iüter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass 50,3 50,1 bez.

Weizenmehl Neo, 00 27 00 25,00. No. 0 25,00 23,50, No. 0 u. 1 23,00 22.00. Roggenmehl No. 0 21.75 20,75, No. 0 u. 1 20,25 19 25 per 100 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.

Berichtigung. Gestern: Mais loco still. Me* 65,5

Königsberg, 20. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen matter. Roggen unverän- dert loco 121/122 pfd. 2000 Pfd. Zollgewicht 132,50, pr. November 135,00, pr. Frühjahr 137,50. Gerste still. Hafer unverändert, doco inländischer 120,00, pr. November 124,00. Weisse Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew. 166,50. Spiritus pr. 100 Liter 100 % loce 51,75., pr. November 51,00, pr. Frühjahr 51,75. Wetter: Schön.

Panzig, 20. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco flau, Umsatz 250. TPonnen. Bunt und hellfarbig 160,00, hellbunt 173 174, hoch- bunt und glasig 182,00 188,00, pr. November-Dezember Transit 175,00, pr. April-Mai Transit 183.50. Roggen loco fest, inländ. pr. 120 Pfd. —,—, polnischer oder russischer Transit 135,00, pr. November-Dezember Transit 130,00, pr. April-Mai Transit 134,00. Kleine Gerste loco 130,00. Grosse Gerste loco —,—. Hafer loco 113,00. Erbsen loco —. Spiritus pr. 10 000 Liter % loco 49.50.

Stettin, 20. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen matt, loco 165,00 bis 180,00, pr. November-Dezember 183 00, pr. April-Mai 189,00. Reoggen ruhig, loco 140 00 bis 147.00, pr. November-Dezember 143.00, pr. April -Mai 148,00. Rüböl geschäftslos, 100 Kilogr. pr. No- vember 64.50, pr. April-Mai 65,00. Spiritus still, loco 49,20, pr. November 49,20, pr. November-Dezember 48,20, pr. April- Mai 49.20. Petroleum loco 8,65.

Posen, 20. November. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 48.60, pr. November 48.20. pr. Dezember —,—, pr. April-Mai 49,20. Gekündigt 5 000 Liter. Fest.

Breslau, 21. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Sspiritus per 100 Liter 100 % per November 50,00, per November-Dezember 49,00, per April-Mai 50,00. Weizen pr. November 189. Roggen pr. November-Dezem- ber 147,00, pr. April-Mai 149,50, pr. Mai-Juni 151,00. Rüböl loco November 67,50, pr. November-Dezember 67,50, pr. April-Mai 68,00. Zink fest. Wetter: Schön.

Cöln, 20. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 19,25, fremder loco 19.50, pr. November 18,35, pr. März 19,10, pr. Mai 19,30. Roggen loco 15,50, pr. November 13,65, pr. März 14,40, pr. Mai 14,70. Hafer loco 14,50. Rüböl loco 36,00, per Mai 34,50.

Bremen, 20 November (W T. B)

Petroleum (Schlussbericht). Ruhig. 8 30. pr. Dezember 8,30, pr. Januar 8,40, März 8 60. Alles bez u. Br.

Hamburg, 20 November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco und auf Termine ruhig. pr. November 176 00 Br., 175,00 Gd., pr April-Mai 188,00 Br., 187,00 Ga. Roggen loco still, auf Termine ruhig, pr. November 133 00 Br., 132,00 Gd., pr. April-Mai 144,001 Br., 143,00 Gd. Hafer ruhig. Gerste matt. Rüböl fest, loco 67,00, pr. Mai 66,50. Spiritus ruhig, pr. November 43 Br., pr. November-Dezember 42 Br., pr. Januar-Februar 42 Br., pr. April-Mai 41 ½ Br. Kaffee lebhaft, Umsatz 6000 Sack. Pe-

per Febrr. ar-Mürz

Rüböl per April-

Standard white loco pr. Februar 8,50, pr.

Amsterdam, 20. November.

troleum rubhig, Standard wghite locd 8,45 Br., 8,40 Gd., pr. Dezen oer 8,45 Gd., pr. Januar- März 8 65 Gd. Wetter: Gewitter. Wien, 20. November. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen pr. November 10 05 Gd., 10,10 Br., pr. Frühjahr 10,62 Gd, 10,67 Br. Roggen pr Novbr. —,— Gd., —.— Br., pr. Frühjahr 8.58 Gd., 8,63 Br. Mais pr. November 6.75 Gd., 6,80 Br., pr. Mai-Juni 6,92 Gd., 6,97 Br. Hafer pr. November —, pr. Frühjahr 7,62 Gd., 7,67 Br. Pest, 20 November. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loco fest. pr. Frühjahr 10,22 Gd, 10,24 Br. Hafer pr. Frühjahr 7,24 Gd., 7,26 Br. Mais pr. Mai-Juni 6.56 Gd., 6,58 Br. Wetter: Schön. (W. T. B.) Getreidemarkt. Roggen pr. März 163, pr. Mai 165. Amsterdam, 20. November. (W. T. B.) Bancazinn 53 ½. Antwerpen, 20. November. (W. T. B..) Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen träge. Roggen Hafer flau. Gerste unverändert. Antwerpen, 20. November. (W. T. B.) Petreleummarkt. (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss Joco 21 bez. und Br., pr. Dezember 21 Br., per Januar 21 bez. 21 ¼ Br., pr Januar-März 21 ½ Br. Weichend. London, 20. November. (W. T. B.) An der Küste angeboten 5 Weizenladungen. Wetter: Kalt. Havannazucker Nr. 12. 22. Nominell. Liverpool, 20. November. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen 1 d. billiger, Mais 1 Mehl matt. Wetter: Schön. Liverpool, 20. Novrvember. (W. T. B.) 8 Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 14 000 B., Spekulation und Export 1000 B. Amerikaner fest, Surats stetig. Middl. amerikanische November-Lieferung 5³21⁄1 2, November-Decem- ber-Lieferung 52² ⁄2, Dezember-Januar-Lieferung 5²⁄32, Januar- Februar-Lieferung 559 ⁄¼64, Februar-März-Lieferung 515216, April- Mai-Lieferung 6 ¾4 d. Glasgowv, 20. November. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbres warrants 44 sh. bis (W. T. B.)

44 sh. 5 d.

Hanchester, 20. November.

12r Water Armitage 6 ⅜, 12r Water Taylor 6 ⅛, 20r Water Micholls 8 ½, 30r Water Clayton 9 ½, 32r Mock Townhead 9 ½, 40r Mule Mayoll 9 ½, 40r Medio Wilkinson 10 ⅝, 32r Warpcops Lees 8½, 36r Warpceops Qual. Rowland 9 ½, 40r Double Weston 10 ⁄8, 60r Double courante Qualität 14 ¼, Printers 16⁄16 ³⁴⁄50 8ꝛ¼ pfd. 82. Fest.

Hull, 20. November. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen unverändert, Wetter: Regenschauer.

Paris, 20. November

Rohzucker 880 ruhig, loco 49,25 à 49,50. Weisser Zucker träge, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. November 56,10, pr. Dezem. ber 56.30, pr. Januar-April 57,50.

Paris, 20. November. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. November 24.50, pr. Dezember 25,00, pr. Januar-April 25,80, pr. März-Juni 26.40, Mehl 9 Marques ruhig, pr. November 53,40, pr Dezember 54,60, pr. Januar April 55,60, pr. März-Juni 56,75. Rüböl ruühig, pr. November 77,00, pr. Dezember 77,25, pr. Januar-April 77,75, pr. März-Juni 77,75. Spiritus träge, pr. November 47,25, pr. Dezember 47,75, pr. Januar-April 49,50, pr Mai-August 51,00.

St. Petersburg, 20. November. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 72,00, per August 69,00. Weizen loco 12,75. Roggen loco 9.10. Hafer loco 4,60. Hanf loco —.—. Leinsaat (9 Pud) loco 14,00. Wetter: Kalt.

New-Xork, 20 November. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 10 ½, do. in New-Orleans 10 ⅛8. Petroleum Standard white in New-York 8 Gd., do. in Philadelphia. 8 ¾ Gd., rohes Petroleum in New-York 7 ¼, do. Pipe line Certificates 1 D. 18 C. Mehl 3 D. 85 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 11 ½ C., do. pr. November 1 D. 10 ½ C.,

still.

fest gehalten. (W. T. B.)

do pr. Dezember 1 D. 10 ¼ C. do. pr. Januar 1 D. 13 ¼ C. Mais (New)

D. 60 C. Zucker (Fair refining Muscovades) 6 ½. Kaffee (fair Rio-) 12 ⅛. Schmalz (Wilcox) 8 1⁶, do. Fairbanks 8 ⅜, do. Rohe & Brothers 8 ¾. Speck 7 ½. Getreidefracht 4 ¼.

Rio de Janeiro, 17. November. (W. T. B.)

Wechselcours auf London 21 ½, do. auf Paris 442. Tendenz des Kaffeemarktes: Fest. Preis für good first 5400 à 5550. Durchschnittliche Tageszufuhr 10 250 Sack. Ausfuhr nach Nord- amerika 56 000, do. nach dem Kanal und Nordeuropa 14 000 do. nach dem Mittelmeer —, Vorrath von Kaffee in Rio 237 000 Sack.

Wetterbericht vom 21. November 1883, 8 Uhr Morgens.

Barometer auf 0 Gr. u. d. Meeres- spiegel reduz. in

Millimeter. Mullaghmore 753 WNW Aberdeen 746 SSW Christiansund 6909 Kopenhagen. 753 SW Stockholm . . 749 SW Haparanda. 80 St. Petersbg. 1 Moskau.

Cork, Queens- town. 8“ Helder ... Sylt Hamburg.. Swinemünde. Neufahrwass Memel...

Münster.. Karlsruhe. Wiesbaden München Chemnitz.. Berlin.. Wien.. Breslau. Ile d'Aix Nizza 8 13Ah““

1) Grobe See. ²) Nachts stürmische Böen mit Blitz. ³) Nach- mittags Gewitter und Hagelböen. ⁴) Nachts stürmisch. ⁵) Nachts Regen. ⁶) Nachts stürmisch, Regen ⁷) Nachts Regen. ³) Abends starker, Nachts Regen. ²⁹) Abends Regen. ¹⁰) Nachts Regen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug. 2 = leicht, 3 = schwach. 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark. 7 = Steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Die Depression, welche gestern nördlich von den Shbetlands lag, ist nordostwärts fortgeschritten, während ein neues Minimum nördlich von Schottland erschienen ist. Am Abend und in der Nacht wehten im südlichen Nord- und Ostseegebiete vielfach stürmische südwestliche Winde mit Regenböen, im nordwest- deutschen Küstengebiete auch in Begleitung von elektrischen Ent- ladungen und Hagelfällen. An der deutschen Küste dauert das unruhige Wetter noch fort. Die Temperatur hat sich im All- gemeinen wenig verändert, in Deutschland liegt dieselbe überall. über der normalen.

Temperatu in 0 Celsivs 5⁰ C. =40 R

Stationen. Wind. V Wetter.

7 wolkig

5 sbedeckt wolkenlos Nebel wolkenlos bedeckt wolkenlos bedeckt

Sboddo

heiter bedeckt¹) wolkig Regen²) wolkenl. ³) bedeckt) bedeckt ⁵)

bedeckt )

halb bed wolkenlos wolkig) bedeckt ⁸) wolkig heiter) heiter wolkig wolkenl ¹⁰) bedeckt wolkenlos V wolkenlos

V V

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-9ISHUoeEaoccee—eendee Gobdocnnee Ren

Deutsche Seewarte.

TLbeater.

Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. Keine Vorstellung.

Dritte Sinfonie⸗Soirée der Königlichen Kapelle.

Schauspielhaus. 244. Vorstellung. Der beste Ton. Lustspiel in 4 Akten von Dr. Carl Töpfer. Vorher: Der zerbrochene Krug. Lustspiel in 1 Akt von H. v. Kleist, bearbeitet von L. Schmidt. Anfang 7 Uhr.

Freitag: Opernhaus. 244. Vorstellung. Der flie⸗ gende Holländer. Romantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. (Fr. Sachse⸗Hofmeister, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus: 245. Vorstellung. Ein Lustspiel. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Benedix. An⸗ fang 7 Uhr.

Theaters,

Adelaide. H. Müller.

Nanon. spiele

Deutsches Theater. 6 ½, Ende gegen 11 Uhr. Abend).

Feitag: Die Burgruine. Der Vetter. Ein Hnt.

Wallner-Theater. Donnerstag: Z. 54. M.:

Mit neuen Coupletversen. Ein gemachter Mann. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Michaelis.

Victoria-Theater. Donnerstag: Z. 34. M.:

Excelsior. Großes Ausstattungs⸗Ballet von Man⸗ zotti, Textdichtung von O. Blumenthal. Dekoration von F. Lütkemeyer. Ausgeführt von 450 Personen.

Donnerstag: Anfang

Don Carlos (in einem 10 Uhr

Justinus.

Neues Friedrich-Wilhelmstäödt. Theater.

Donnerstag: Zum 262. Male: Der Bettelstudent.

Operette in 3 Akten von Zell und Genée. Musik

won Millbsoecker. M Freitag: Dieselbe Vorstellung. Gastspiel des Frl. König.

Residenz-Theater. Direktion Emil Neu⸗ mann. Donnerstag: 34. Gastspiel des Hrn. Carl

Sontag. Zum 13. Male: Ein Pariser Romau. Schauspiel in 5 Akten von Octave Feuillet. (Novität.) In Scene gesetzt von Emil Neumann. Die neue Dekoration des fünften Aktes ist von den Herren Anfang 7 Uhr.

Beethoven.

Gebr. Borgmann gemalt.

Kroll's Theater. Sonnabend, den 24. No⸗ vember: Eröffnung der Weihnachtsausstellung. Dazu: Die Puppenprinzessin. Zaubermärchen mit Ge⸗ sang und Ballets in 3 Akten und 10 Bildern von Otto Girndt und Ed. Jacobson. Musik von G. Lehnhardt.

Auftreten

Belle-Alliance-Theater. Donnerstag: Gast⸗ spiel des Hrn. Th. Lebrun, Direktor des Wallner⸗ und seiner Mitglieder. Miß Colibri. Lustspiel in 1 Akt von A. Budinszky. Hierauf, zum 3. Male: Die Sünderin. in 1 Akt von G. v. Moser. Zum Schluß, zum 6. Male: Genrebild mit Gesang in 1 Akt von Anfang 7 Uhr.

Freitag und Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Sonntag: Bartelmann'’s Leiden. bild in 5 Akten von Hugo Müller.

Walhalla-Operetten-Theater. Donnerstag:

Zum 21. Male, Operette in 3 Akten, frei nach einem Lust⸗ le der Herren Theaulon F. Zell und R. Gense, Musik von R. Genée. Kasseneröffnung 6 Uhr, Anfang

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Central-Theater. Alte Jakobstr. 30. Direk⸗

tion H. Wilken. Apfel⸗Röschen. in 3 Akten (5 Bildern) von H. Wilken und Oscar Musik von G. Steffens.

Freitag: Dieselbe Vorstellung.

Concert-Haus. Concert des Kgl. Bilse Hof⸗Musikdirektors Herrn S9o

Donnerstag: Der Carneval von Venedig, Varia⸗ tionen für die Flöte von Démerssemann, vorgetragen von Herrn Charles Molé. Fantasie a. d. Oper „Faust“ f. d. Violine von Sarasate, vorgetragen von Herrn Concertmeister Johan Smit. Fantasie appassionata für Cornet à Piston, komponirt und vorgetragen von Herrn Hugo Türpe.

Freitag: Zum ersten Male wiederholt: Verwand⸗ lungsmusik und Schlußscene des 1. Aktes aus dem Bühnenweihfestspiele ⸗„Parsifal“ von Richard Wagner. 8 Sonnabend: Sinfonie Nr. II. D-dur von L. van

Rauchen ist nur in den Nebensälen, 2. Rang und Tunnel gestattet. 88

Circus Renz. Große Vorstellung. tastische Ausstattungs⸗Pantomime. 2. Debüt der beiden neuen egquestrischen Kunstspezialitäten Frls. Louise und Helene Gierach Die ierro en der Schulreiterin Frl. Anna Fillis und der kleinen Clotilde Hager. 8 Schimmelhengste. Mr. Robert Roberts.

reitag: Große Vorstellung.

Sonntag: Zwei Vorstellungen, um 4 Uhr Nach⸗

mittags (2 Kinder frei) und um 7 Uhr Abends.

Verlobt: Frl. Agnes Zum 6. Male:

Lustspiel Verehelicht: Hr.

Charakter⸗ ).

Geboren: Eine Tochter: Gestorben: (Bremervörde).

mit durchweg neuer Ausstattung: Hr. Amtsrichter

und d'Artois von

Familien⸗Machrichten.

v. Münchhausen mit Hrn. Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Freudenstein (Rin⸗ teln Hannover). Frl. Martha Scheche mit Hrn. Premier⸗Lieut. Fritz Trierenberg (Breslau). Ingenieur Otto Lorenz mit Frl. Anna Jordan (Maadeburg). Hr. Haupt⸗ mann und Compagnie⸗Chef Paul Ryll mit Frl. Clara Wegner (Freystadt i. Schl. Stettin). Hr. Regierungsassessor Carl Hammacher mit Fel⸗ Elly Hilger (Franzenshöh' bei Werden a. d. uhr

Hrn. Hauptmann Carl Freiherrn v. Friesen⸗Miltitz (Berlin).

Albert v. Cölln Hr. Ober⸗Stabs⸗ und Regi⸗ mentsarzt Dr. Loew (Stettin). Hr. Major u. Linien⸗Kommissar Heinrich Lengerich (Hannover).

kommenen Nutzungen durch Befriedigung der ange⸗ meldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

In der Anmeldung eines Anspruchs muß der Gegenstand und der Grund desselben angegeben werden. Die urkundlichen Beweisstücke oder eine Abschrift derselben sind beizufügen. Die Anmeldun⸗ gen werden in der Gerichtsschreiberei XI. zur Ein⸗ sicht der Betheiligten niedergelegt.

Stettin, den 8. Norember 1883.

Königliches Amtsgericht.

(80806s]/ Bekanntmachung.

Auf den Antrag der Herzoglichen Kammer, Di⸗ rektion der Domänen in Braunschweig, werden alle, welche ein Recht auf eine der beiden von dem hie⸗ sigen Herzoglichen Domänenamte relevirenden Krug⸗

durch aufgefordert, dasselbe in dem auf

7 Uhr, Ende gegen [50814]

Donnerstag: Zum 33. Male: Novität. Volksstück mit Gesang

in Hildesheim, Gläubigers,

Schuldner,

geboten sind,

nerstag,

Aufgebot gebracht werden. Königliches Amtsgericht.

[50810] Aufforderung.

früheren Kaufmanns, späteren

Donnerstag, Abends 7 Uhr: Diamantine. Große phan⸗

6 Pierrots.

E. Renz, Direktor. schluß aller seit dem Ableben des

““

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Verkaufs⸗Anzeige. In Sachen des Kaufmanns August Gießelmann

gegen den Fettwaarenhändler August Steinhoff das.,

soll das dem Schuldner angeblich gehörige, an der Goschenstraße hiesiger Stadt unter Nr. 777 be⸗ legene Wohnhaus, sammt kleinem Hofraum und Stall, beschrieben in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Hildesheim unter Artikel Nr. 963. Kartenblatt 47, Parzelle 281/171, zur Größe von 1 a, da für dasselbe im ersten Termine nur 7800 anderweit in dem dazu auf Don⸗ den 13. Dezember 1883, Morgens 10 Uhr, anberaumten gesetzlich letzten Termine zum

Kaufliebhaber werden damit geladen. Hildesheim, den 14. November 1883. Abtheilung I.

Die Ehefrau des Kaufmanns Friedrich Rüdig, Valesca, geb. Ollwig, zu Stettin hat als Benefizial⸗ erbin des am 6. Juni 1883 zu Stettin verstorbenen Rentiers, Ollwig zu Stettin, das Aufgebot der Nachlaßgläu⸗ biger und Vermächtnißnehmer des ꝛc. Ollwig be⸗ E. K antragt. Es werden daher die sämmtlichen Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, spätestens in dem auf

den 9. Januar 1884, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 53, anbe⸗ raumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie ihre Ansprüche gegen die Benefizialerbin nur insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ Erblassers aufge⸗

den 29. Dezember dies. Jahres, Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale angesetzten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls die vorgedachte Behörde als Eigenthümerin der gedachten Gerechtsame in das Grundbuch eingetragen werden wird. Lutter a./Bbge., den 17. November 1883. Herzoglich Braunschw. mtsgericht. ause.

[50819] 1 1.

In Sachen des Halbspänners Christoph Röhm⸗ berg zu Schandelah, Klägers,

wider die Ehefrau des Zimmermanns Friedrich Höper, Henriette, geb. Nieß daselbst, Beklagte, wegen Hypothekkapitalien, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme des der Beklagten gehörigen Anbauerwesens Nr. ass. 15 zu Schandelah zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch Beschluß vom heutigen Tage verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche heute erfolgt ist, Termin zur Zwangs versteigerung auf k“ Montag, den 10. März 1884 Nachmittags 3 Uhr, 3 vor unterzeichnetem Herzoglichen Amtsgerichte im 1 Wirthshause zu Schandelah 8

angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hy⸗ pothekenbriefe zu überreichen haben.

Braunschweig, den 16. November 1883.

Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen.

ulemann.

Eduard

lad 50588] Berlin⸗Dresdener Eisenbahn. Berichtigung.

machung des Aufsichtsraths der Berlin⸗Dresdener Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 15. d. Mts. muß die Depotstelle ad c. nicht Dresdener Bahn in Dresden, sondern Dresdener Bank in Dresden heißen.

gerechtigkeiten zu Hahausen zu haben glauben, hier⸗

In der in Nr. 273 d. Bl. abgedruckten Bekannt⸗

Das Abonnement betrüägt 4 50 für das Vierteljahr.

8 BBusertionapreis sür den Raum riner Bruckzeilt 30 .

1 füͤr Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗

en nehmen Zestellung an;

——- NR

3 w 2 A

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath von Steuber zu Osnabrück den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Sanitäts⸗Rath Dr. Bierbaum zu Dorsten im Kreise Recklinghausen den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem im Hofstaat Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen angestellten Silberverwalter Schimpff, dem Revierförster Radtke zu Cranz im Kreise Fischhausen und dem Hegemeister Schön zu Terten im Kreise Neidenburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Provinzial⸗Straßenaufseher Anton Imandt zu Feyen im Landkreise Trier das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung. Postkarten mit Antwort nach Canada]. Denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Postkarten mit Antwort abgesandt werden können, ist nunmehr auch Canada beigetreten. Das Porto für der⸗ artige Postkarten beträgt 20 ₰. Berlin W., den 19. November 1883. 8 Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

8 Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Gestüt⸗Direktor Carl Friedrich Albert Voigt zu Insterburg den Rang der Räthe [V. Klasse zu verleihen, und den seitherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Rheydt, Kaufmann Adam Heck, in Folge der von der dor⸗ tigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl

far eine fernere sechsjährige Amtsdauer zu bestätigen.

Auf den Bericht vom 17. Oktober d. J. will Ich die in der Anlage zusammengestellten Beschlüsse des XV. General⸗ Landtages der schlesischen Landschaft hierdurch genehmigen.

Dieser Erlaß ist nebst der Anlage in der vorgeschriebenen Weise zu veröffentlichen.

Berlin, den 29. Oktober 1883.

Wilhelm. Lucius. Friedberg. An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und an den Justiz⸗Minister.

Beschlüsse des Fünfzehnten General⸗Landtages der schlesischen ööu6““ CEWViCbschatt.

Organische Bestimmungen.

Mittheilungen an die Kreditverbundenen. Zu XLII Nr. 4—7 der deklaratorischen Bestimmungen vom

Zahrd 1824 und zum VII. General⸗Landtagsbeschlusse vom Jahre 1846.

Die Kreistagsausschreiben und die mit denselben den Kredit⸗ verbundenen mitzutheilenden Schrift⸗ und Drucksachen dürfen sowohl im Wege des Umlaufs (§. XLII Nr. 4—7 der deklaratorischen Be⸗ stimmungen von 1824), als durch Benutzung der Postanstalten im letzteren Falle die Kreistagsausschreiben gegen Postbehändigungsscheine oder einzuschreibende Briefe, wobei der folgende Tag als Tag der Zustellung gilt den Kreditverbundenen zugestellt werden. Welcher don den beiden Wegen einzuschlagen, hat der amtsführende Kreis⸗Landesälteste im einzelnen Falle nach den Umständen zu er⸗

messen

8 Wahlrecht am Kreistage.

Zum XVII. General⸗Landtagsbeschluß vom Jahre 1846, zum Regulativ für die landschaftlichen Wahlen (II 4) und zum IX. Ge⸗ neral⸗Landtagsbeschluß vom Jahre 1865.

Der an sich qualifizirte Bevollmächtigte einer nicht durch ihren Ehegatten am Kreistage vertretenen verheiratheten Besitzerin ist be⸗ fugt, das seiner Machtgeberin zustehende Wahlrecht auszuüben und namentlich auch an engeren Wahlen auf dem Kreistage theilzunehmen. Die entgegenstehende Bestimmung im XVII. General⸗Landtagsbeschlusse vom Jahre 1846 wird aufgehoben.

3. Versammlungen des Engeren Ausschusses. Zu §. 3 Kap. 3 Th. II S. 13 des Landschafts⸗Reglements, §. XXI der deklaratorischen Bestimmungen vom Jahre 1824. Außer der ordentlichen Versammlung des Engeren Ausschusses ist im Laufe des Jahres eine zweite Versammlung desselben einzuberufen, sofern für eine solche nach Befund der General⸗Landschafts⸗Direktion

genügender Arbeitsstoff vorhanden ist.

4. Stimmrecht im Engeren Ausschuß. 8 Zu Kap. 3 Th. II S. 13 des Landschafts⸗Reglements. 1 2 stimmberechtigten Mitgliedern der General⸗Landschafts⸗Di⸗

rektion soll fortan im Ausschusse bei allen, le islato⸗

Berlin, Donnerstag,

22. November, Abends.

rische Angelegenheiten der Kreditverbindung betreffenden Berathungs⸗ gegenständen ein volles Stimmrecht gleich den Abgeordneten der Fürstenthums⸗Landschaften zustehen.

5. Stellvertretung der General⸗Landschafts⸗ Repäsentanten. 1 Zu Kap. 2 Th. II des Landschafts⸗Reglements. 1“ Wenn ein General⸗Landschafts⸗Repräsentant an der Ausübung seines Amtes zeitweise verhindert ist und nach Befund des General⸗ Landschafts⸗Direktors eine Geschäftsübertragung durch die übrigen Mitglieder des General⸗Landschafts⸗Kollegiums nicht stattfinden kann, so ist zur Vertretung des verhinderten Funktionärs ein mit den verfassungsmäßig erforderlichen Eigenschaften zum Amte eines General⸗ Landschafts⸗Repräsentanten ausgestatteter Besitzer eines inkorporirten Gutes zu berufen und dieser ist, außer dem Falle des Nachweises er⸗ Hinderungsgründe, verbunden, dem Auftrage sich zu unter⸗ ziehen. . Behufs Ermittelung des zu berufenden Vertreters hat auf er⸗ gehende Aufforderung der General⸗Landschafts⸗Direktion jede Fürsten⸗ thums⸗Landschaft des Departements, für welches der verhinderte Re⸗ präsentant erwählt ist, in der nächsten ordentlichen, nöthigenfalls aber in einer außerordentlichen Versammlung des Landschafts⸗Kollegiums über die von ihr für geeignet erachtete Persönlichkeit sich schlüssig zu machen und dieselbe der General⸗Landschafts⸗Direktion zu benennen. Die Berufung der benannten Persönlichkeit oder bei Benennung verschiedener Persönlichkeiten einer derselben erfolgt nach eingeholter Genehmigung des Königlichen Ressort⸗Ministers durch die General⸗ Landschafts⸗Direktion. Der Berufene wird vor versammeltem General⸗ Landschafts⸗Kollegium zu der von ihm zu übernehmenden Stellver⸗ tretung durch Handschlag verpflichtet. Er bezieht Reisekosten und für die Dauer der Stellvertretung Diäten nach den einem Delegaten zum Engeren Ausschuß gebührenden Sätzen. Die Kosten der Stellver⸗ tretung trägt die landschaftliche Gesammtheit. 3 Dem nächstversammelten Engeren Ausschuß ist über die ergriffene Ausnahmemaßregel Rechenschaft zu geben. 6. Befähigung der Lahldschafts⸗Syndici. Zu §. 48 Kap. 4, §. 7 Kap. 2 Th. II des Landschafts⸗Regle⸗ ments und zum XIV. Beschluß des General⸗Landtages von 1846. Zur Befähigung für das Amt eines Syndikus bei der schlesischen Landschaft ist fortan gleichmäßig die Ablegung der für den höheren praktischen Justizdienst gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und die hierdurch erlangte Fähigkeit zum Richteramte im preußischen Staate erforderlich. 8 Die entgegenstehenden Bestimmungen im XIV. Beschluß des General⸗Landtages vom Jahre 1846 werden aufgehoben.

7. Zum ersten General⸗Landschaftsbeschlusse vom Jahre 1846. (Geschä

ftsordnung.)

a. Zu §§. 1, 6.

Urkundliche Erklärungen der Fürstenthums⸗Landschaft werden, in⸗ oweit nicht für gewisse Arten von Urkunden besondere Vorschriften bestehen, unter dem Namen der Fürstenthums⸗Landschaft und unter Beidrückung des Amtssiegels ausgestellt und vom Landschafts⸗Direktor unterschriftlich vollzogen. Auch alle Erlasse ergehen im Namen der unter seiner Unterschrift.

b. Zu §§. 1, 8, 23.

ür den Fall einer bevorstehenden gleichzeitigen Abwesenheit des Landschafts⸗Direktors und des Syndikus darf ein Buͤreaubeamter mit der Eröffnung und Präsentirung verschlossen eingehender Schrift⸗ stücke vom Direktor beauftragt werden, welcher Beamte alsdann dafür zu sorgen hat, daß der Beschleunigung bedürftige Eingänge mit den etwaigen Vorpiecen und einschlägigen Akten dem Direktor, beziehlich dem Syndikus zugesendet werden. Unverschlossene Schriftstücke, welche in der Registratur abgegeben werden, werden allemal durch den Re⸗ gistrator präsentirt.

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Jede vom Direktor erlassene oder genehmigte Verfügung ist zu⸗ nächst dem Registrator zur entsprechenden Eintragung im Journal zuzustellen und demnächst vom Registrator je nach ihrer Be⸗ stimmung weiter zu befördern. Die entgegenstehenden Vorschriften im §. 8, Absatz 4 und im §. 23 werden aufgehoben.

Der Führung eines besonderen Kanzleibuchs bedarf es nicht mehr; auf den vom Kanzlisten gefertigten Reinschriften und Ab⸗ schriften ist aber die Nummer des Eingangsjournals zu vermerken.

Die General⸗Landschafts⸗Direktion hat ein neues einheitliches Muster zum Eingangsjournal vorzuzeichnen.

d. Zu §. 41 Nr. 4b der Geschäftsordnung resp. zum IV. Gene⸗ ral⸗Landtagsbeschluß vom Jahre 1865 und §. 22 Kap. VII Th. III. des Landschafts⸗Reglements. 1u“

Die Beurtheilung der Kassationsfähigkeit abgelöster altlandschaft⸗ licher Pfandbriefe und das Geschäft der Pfandbriefs⸗Kassation gehört fortan zur des Landschafts⸗Direktors.

e. Zu §. 51.

Hch Landschafts⸗Kollegium ist befugt, dem Direktor allein die Beschlußnahme über die im §. 51 erwähnten Stundungsgesuche und die nachträgliche Bewilligung einer, wenn an sich begründeten Stun⸗ dung zu übertragen. Die Worte „und den noch versammelten Kassen⸗ deputirten“ fallen weg.

t. Zu §. 52 Absatz 1 und 2. 8

Zur Vollziehung der Reinschriften der auf Beschlüsse des Kollegiums sich gründenden Erlasse genügt die alleinige Unterschrift des Direktors.

8. Landschaftliche Pfandbriefs⸗Interessen⸗ und Kapitalskasse. Zu §8. 3, 4, Kap. 3, §. 3 Kap. 4 Th. III des Landschafts⸗ Reglements, §. LXXI der deklaratorischen Bestimmungen vom Jahre 1824, Beschluß IV b. des General⸗Landtages vom Jahre 1846, Kassen⸗ ordnung vom 30. Mai 1849. Die Fürstenthums⸗Landschaften sind befugt, die nach der

bestehenden Kassenordnung bei Verwaltung der temporären Pfand⸗

briefs⸗Interessen⸗ und Kapitalskasse von einem Landesältesten zu ver⸗ richtenden Geschäfte dem Systems⸗Syndikus oder einem dazu geeigne⸗ ten Subalternbeamten zu übertragen.

9. Landschaftliches Pensionswesen. . Zum Beschluß V Litt. b Nr. 2 des General⸗Landtages vom Jahre 1846. . Wenn die auf Grund des General⸗Landtagsbeschlusses V, Litt. b Nr. 2, vom Jahre 1846 bemessene Pension denjenigen Betrag nicht erreicht, welchen der zu pensionirende landschaftliche Beamte bei An⸗ wendung der zur 8. seiner Pensionirung für unmittelbare Staats⸗ beamte geltenden Pensionssätze erhalten würde, so ist die Pension um den hiernach sich bestimmenden Differenzbetrag zu erhöhen. Bei jeder Pension werden überschießende Bruchtheile einer Mark auf volle Mark abgerundet. 8 O.

Landschaftliche Gebührenordnung.

Zum General⸗Landtagsbeschluß IV Nr. 8 vom Jahre 1871. Die im General⸗Landtagsbeschluß IV Nr. 8 vom Jahre 1871 unter I Litt. a erwähnten Funktionäre und Beamte haben bei Be- nutzung der Eisenbahn für die Ab⸗ und Zugänge der Hin⸗ und Rück⸗ reise eine Pauschalsumme von zusammen 6 zu beziehen, und die nach der Bestimmung unter I Litt. b den Kalkulatoren zustehenden Diäten werden von 9 auf 12 für jeden Arbeits“⸗ resp. den

Anmeldungstag erhöht. 8h

Zu §. 5 Kap. 9 Th. III des Landschafts⸗Reglementsbeschlusses XIII Nr. 5 des General⸗Landtages vom Jahre 1846. 8 Absatz 3 und 4 in Nr. 5 des General⸗Landtagsbeschlusses XIII vom Jahre 1846 werden dahin abgeändert: 8 Die gänzliche Abschaffung des Quittungsgroschens ist statthaft, wenn die jährlichen etatirten Einnahmen des Systems die etatirten Ausgaben desselben decken und für jede Million Mark der landschaft⸗ lichen Darlehnsschuld des Systems ein Betrag von 600 übrig bleibt zur Deckung extraordinärer Ausgaben.

II. Beleihung des inkorporirten Grundeigenthums.

1.

Umwandlung Pfandbriefs⸗

ulden.

Zu Nr. 12, 13 c des Regulativs vom 22. Januar 1872 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 97).

Wenn der Eigenthümer eines inkorporirten Gutes die auf dem⸗ selben eingetragenen altlandschaftlichen Pfandbriefe oder mindestens den zehnten Theil ihres Gesammtbetrages auf Grund der Bestim⸗ mungen in Nr. 12, 13c, 9a des Regulativs vom 22. Januar 1872, oder durch freiwillige baare Rückzahlung zu dem Zwecke abbürdet, um den abgebürdeten Betrag in ein Darlehn von gleich hohem oder niedrigerem Zinssatze nach diesem Regulativ umschreiben zu lassen, so bedarf es hierzu weder einer vorgängigen erneuten Feststellung des Beleihungswerthes, noch eines neuen Bewilligungsbeschlusses des Land⸗ schafts⸗Kollegiums oder der Zwischen⸗Deputation.

2. Herabsetzung des Zinssatzes.

Zu §§. 1, 18 des Regulativs vom 22. November 1858 (Gesetz⸗ Sammlung Seite 583), §. V des Nachtrags dazu vom 6. Oktober 1868 (Gesetz⸗Sammlung Seite 916), Nr. 3, 5, 8 des Regulativs vom 22. Januar 1872 (Gesetz⸗Sammlung Seite 97).

Wenn der Schuldner eines Darlehns nach dem Regulativ vom 22. Januar 1872 (Litt. A) oder eines Darlehns nach dem Regulativ⸗ Nachtrage vom 6. Oktober 1868 (Litt. C) die für die Pfandbriefs⸗ Inhaber bestimmte Quote seiner Jahresleistung auf einen regulativ⸗ mäßig gestatteten niedrigeren Zinssatz herabgesetzt wissen will und zu diesem Fwee den vollen Darlehnsbetrag oder bei einem Pfandbriefsdarlehn (Litt. A) mindestens den zehnten Theil desselben baar einzahlt oder in entsprechenden Pfandbriefen nebst Coupons und Talons einliefert, so kann, insofern nicht besondere Bedenken entgegenstehen, ohne neue Feststellung des Beleihungswerthes und ohne neue Kreditbewilligung in Höhe des betreffenden Darlehnsbetrages anstatt der ursprünglich ausgereichten Darlehnsvaluta die Valuta in Pfandbriefen Litt. A beziehungsweise Litt. C des niedrigeren Zins⸗ fußes gewährt werden. Es bedarf hierzu keiner vorgängigen neuen Darlehnsverbriefung, sondern es genügt, wenn die Landschaft die erforderliche Ermäßigung des seitherigen Darlehnszinssatzes und die Löschung der Zinsendifferenz bewilligt und, unter dem Nachweise erfolgter Zurückziehung resp. Kassirung eines dem umzuwandelnden Darlehnsbetrage gleichkommenden Betrages in Pfandbriefen Litt. A bezw. C des ursprünglichen höheren Zinsfußes, den entsprechenden Vermerk der Binberaseunc im Grundbuche und auf der Darlehns⸗ Hypothekenurkunde herbeiführt. 1— 8

In den übrigen geschäftlichen Beziehungen wird ein derartiges Konvertirungsgeschäft nach denselben Grundsätzen behandelt, welche regulativmäßig für Darlehns⸗Ablösungen und Gewährung neuer Darlehne gelten.

3. Vorrechtliche Posten.

Zu dem EE1u.“ eschlusse vom Jahre 1865 (Gesetz⸗Sammlung Seite 634). 8

schie aautton zur Sicherstellung gegen alle Nachtheile aus der Geltendmachung einer noch ungelöschten, vorrechtlich eingetragenen Post darf in schlesischen landschaftlichen Pfandbriefen jeder Kategorie bestellt werden.

4.

Portokosten in Folge Kündigung zum Pfandbriefs⸗ 6 m ten s9. ber 1848 Nr. 6 Litt. i Zu den Regulativen vom 7. Dezember r. 6 Litt. i AtCs e en la 1849 Seite 76), 22. November 1858 §. 22 Litt. i (Gesetz⸗Sammlung Seite 583), 22. Januar 1872, Nr. 11, 13 (Gesetz⸗

Sammlung Seite 98). 2.

Die durch Einlieferung der zum Umtausch gekündigten Pfand⸗ briefe und durch Absendung dafür zu gewährender Ersatzbriefe entstehenden Post⸗Portokosten werden von der Landschaft übertragen.

8 ““