1883 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Zustand ist der, daß dieser Punkt in den verschiedenen Pro⸗

würden. In der Tbhat existiren 4197 Gemeindeflächen und 1301 Guts⸗

bezirke in den acht alten östlichen Provinzen allein, welche unter 100 ha umfassen. Auf der anderen Seite sind allerdings in derselben Kommission auch Wünsche laut geworden, die dahin gingen, in noch viel größerem Umfange die Grenze zu erhöhen zu Gunsten der Bil⸗ dung von großen Jagdbezirken. Es ist meines Erachtens sehr begreif⸗ lich und natürlich, daß bei Beurtheilung gerade dieser Frage jeder sein Urtheil aus den nächstliegenden Verhältnissen entnimmt, die ihn unmittelbar betreffen und unmittelbar umgeben. Ich glaube daher, daß jede Größenbestimmung der Minimalfläche, wie man sie auch greifen mag, immer gewissen Bedenken ausgesetzt sein wird, und ich glaube meinerseits, daß mit diesen Vorschlägen der Königlichen Staatsregierung ungefähr die Mitte und das Richtige getroffen ist.

Eine weitere Reihe von Bestimmungen des Entwurfs sind dar⸗ auf gerichtet, Anpachtungen vor Enklaven zu sichern, dafür zu sorgen, daß auf kleineren Flächen in gewissen Fällen die Jagd ruht. In allen diesen Bestimmungen werden sich Garantien bieten für zweck⸗ mäßige künftige Dispositionen über die Jagdbezirksbildungen, und sie dürften sich daher zur Annahme empfehlen. In der Thar hat damals die Kommission schließlich die hier einschlagenden Bestimmungen ihrerseits ge⸗ nehmigt. Eine andere Reihe von Bestimmungen bezieht sich auf die Bildung von Jagdvorständen und auf das Stimmverhältniß in Bezug auf die Vertretung der Jagdinteressenten, sowie auf das Verfahren in der Behandlung dieser Angelegenheiten. Ich glaube sagen zu dürfen, daß die hier einschlagenden Bestimmungen den that ächlichen Verhält⸗ nissen entsprechen und daß sie den einzelnen Interessenten in jagd⸗ lichen Beziehungen den Einfluß sichern, der ihrem eigenen Besitzver⸗ hältnisse entspricht.

Ein weiterer wesentlicher Punkt, in welchem sich das jetzige Jagd⸗ polizeigesetz, als nicht völlig genügend erwiesen hat, betrifft die Ab⸗ wehr übermäßigen Wildschadens. Diese Frage ist bekanntlich eine der bestrickendsten und eine derjenigen, die sehr häufig zu Kontroversen Anlaß gegeben und deren Diskussion immer zu den größten Gegen⸗ sätzen geführt hat. Es liegt dies in der Natur der Sache. Die Königliche Staatsregierung hat in dieser Beziehung geglaubt, sich fern halten zu müssen, auf das Gebiet des Privatrechts überzu⸗ greifen, sie hat es vermieden, in dem Entwurf Begriffs⸗ bestimmungen über den Umfang und Inhalt des Jagdrechts zu geben, und sie hat die Frage der Verpflichtung des Ersatzes von Wildschä⸗ den ungelöst gelassen. Sie hat an den Verhältnissen, wie sie jetzt bestehen, in dieser Beziehung geglaubt, festhalten zu müssen. Es bietet diese Frage der juristischen Konstruktion die aͤußersten Schwie⸗ rigkeiten, die in der Natur der Sache liegen. Sowohl der Rechts⸗ grund der Ersatzpflicht, die Ermittelung der Person des zum Scha⸗ densersatz Verpflichteten, die Feststellung sowohl des Umfangs des er⸗ littenen Schadens, wie der dafür zu gewährenden Entschädigung unterliegt den größten Schwierigkeiten. Es liegt dies in der Natur der Sache, da das in freier Wildbahn umherschweifende Wild einen Eigenthümer im eigentlichen Sinne nicht hat und nicht haben kann. Es respektirt weder Landes⸗ noch Flurgrenzen, und jeder Versuch der rechtlichen Regelung nach dieser Richtung wird gerechtfertigten An⸗ griffen ausgesetzt sein. Der Versuch, den Jagdberechtigten schadens⸗ ersatzpflichtig zu machen, bietet keineswegs eine befriedigende Lösung, denn thatsachlich wird der Jagdberechtigte möglicherweise für Schäden ersatzpflichtig gemacht werden für dasjenige Wild, welches sich gar nicht auf seiner Flur aufgehalten hat, son⸗ dern herüber gekommen ist aus der Nachbarflur, wo er nicht jagd⸗ berechtigt ist. Auch die Bestimmung, wonach Wildschaden nur in den Fällen gewährt werden soll, wo ein übermäßiger Wildstand gehegt und gepflegt worden ist, ist nicht befriedigend, denn auch ein mäßiger Wildstand kann unter Umständen Schaden anrichten, welcher für ein⸗ zelne kleinere Besitzer ominös ist. Die hannoverische Gesetzgebung hat diesen Punkt dahin zu lösen gesucht, daß sie den Jaggdberechtigten in diesen Fällen einen Regreßanspruch gegeben hat an den Nachbar, bei dem die Wild⸗

egung in übermäßigem Maße stattfindet. Aber, wie gesagt, die Definition, was ein übermäßiger Wildstand ist, welche Wildarten als schädlich zu bezeichnen sind, ist äußerst schwierig und streitig. Die Königliche Staatsregierung hat gegenüber diesen rechtlichen und thatsächlichen Momenten deshalb geglaubt, an dem status praesens, wie er sich in der Monarchie gestaltet hat, festhalten zu müssen, das beißt, also in denjenigen Landestheilen, in denen gewährt wird

ein Schadensersatz für Wildschäden nicht

und das ist in dem weitaus größten Theile der Monarchie —, der Geltungsbereich des jetzigen Jagdpolizeigesetzes, also die alten acht Provinzen und Schleswig⸗Holstein daß da nach wie vor ein Wildschadensersatz nicht gewährt wird, daß aber überall da, wo ein erheblicher Wildschaden entsteht, die Aufsichtsbehörden in die Lage gesetzt werden, einmal durch Ausübung der Rechte, welche das Jagd⸗ polizeigesetz von 1850 bereits gewährt, für polizeilichen Abschuß zu sorgen, durch Ertheilung von Erlaubnißscheinen, durch Ver⸗ anstaltung von polizeilichen Jagden, und endlich auch durch die Bestimmung, daß unter Umständen über das bei dieser Gelegenheit erlegte Wild zu Eunsten des Beschädigten und eventuell des Fiskus disponirt werden kann. Diese Be⸗ stimmungen sollen nur theilweise auch Platz greifen in denjenigen Landestheilen, in denen, wie in Hannover und den früheren hessischen Landestheilen, Wildschadensersatz gewährt wird. Ich würde dringend schon jetzt empfehlen, an dieser Lösung der ganzen Frage festzuhalten, so wenig befriedigend sie auch Manchem erscheinen mag. Ihre da⸗ malige Kommission hat sich dahin resolvirt, den gesetzlichen Anspruch auf Wildschadensersatz für die ganze Monarchie zu streichen. Ich würde von einer Wiederholung dieses Beschlusses dringend abmahnen. Die Ersatzberechtigung für erlittenen Wildschaden wird in denjenigen Landes⸗ theilen, wo sie existirt, als ein sehr werthvolles Recht betrachtet, und die Abschaffung mwürde weit über die reale Bedeutung dieser Sache hinaus Verstimmung schaffen. Außerdem ist es be⸗ kannt, daß kaum ein Gegenstand leidenschaftlicher behandelt wird und sich mehr zu agitatorischem Mißbrauch eignet, wie gerade diese Frage. Ich glaube, die Behandlung, die damals schon die Kommissions⸗ beschlüsse in der gegnerischen Presse gefunden haben, sind ein Vor⸗ läufer dessen, was, sollten diese Beschlüsse wiederholt werden, wir von dem weiteren Verlauf der Sache zu gewärtigen hätten. Ich fürchte, wir würden auch von der anderen Seite gleichfalls weiter⸗ gehende Anträge hervortreten sehen, dahin gerichtet, daß Wildschadens⸗ ersatz in der ganzen Monarchie gewährt werden müsse. Ich würde daher meinerseits empfehlen, an dieser vorgeschlogenen Lösung der Frage auch in diesem hohen Hause festhalten zu wollen.

Ein anderweitiger wichtiger Beschluß der Kommission hat auch die Zustimmung der Königlichen Staatsregierung nicht gefunden. Es betrifft das den Beschluß, welcher darauf hingusgiag, die Ausübung der Jagd an Sonntagen und Feiertagen gänzlich zu verbieten. Die Königliche Staatsregierung hält es für richtig, in dieser Beziehung es auch bei dem bestehenden Zustande zu belassen. Der bestehende

vinzen durch Polizeiordnungen verschieden geregelt ist. In der ganzen Monarchie ist die Veranstaltung von Treibjagden an Sonntagen überhaupt verpönt; ebenso die Ausübung der Jagden, auch von Einzeljagenden während der Stunden des Eottesdienstes; in einzelnen Provinzen, in der Provinz Hannover 3. B., ist die Ausübung de Jagd an Sonntagen Zänzlich verboten. Die Königliche Staatsregierurg hält es für richtig, es dabei bewenden zu lassen, daß diese Angelegenheit provinziell verschieden ge⸗ regelt bleibt, wie es gegenwärtig der Fall ist. Es sind erhebliche Mißstände in dieser Beziehung nicht hervorgetreten und man wird an⸗ nehmen dürfen, daß die jetzt bestehenden Polizeiordnungen den ver⸗ schiedenen Sitten der einzelnen Provinzen entsprechen und der öffent⸗ lichen Ordnung genügen möchten. Man darf nicht außer Acht lassen, daß es doch Berufsstände giebt, denen gerade die Erholung im Freien und die Uebung, die die Jagd gewährt, besonders zu gönnen ist, und welche vorzugsweise nur an Sonn⸗ und den Feiertagen nach Gottes⸗ dienststunden Zeit zur Ausübung der Jagd haben.

Die Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Februar 1870 über die Schonzeiten des Wildes sind in den jetzigen Gesetzentwurf fast unverändert übernommen. Dieses Gesetz hat sich in der Praxis im

Fachblättern und in Fachkreisen vielfach gemacht worden sind, einzelne Vorschriften dieses Gesetzes zu ändern, sind immer aus denselben fachmännischen Kreisen einer lebhaften Opposition begegnet, so daß man annehmen darf, daß im Wesentlichen die Bestimmungen dieses Gesetzes von 1870 richtig gegriffen sind.

Die Abänderungen, die der jetzige Entwurf enthält, bezieben sich nur auf den Biber, der in Rücksicht auf seine Seltenheit unter die zur erhöhten Schonung bestimmten Thiere versetzt ist und auf einige polizeiliche Bestimmungen, die darauf gerichtet sind, den Verkauf von Wild während der Schonzeiten in höherem Maße noch unter Obser⸗ vation zu stellen, als es bisher der Fall ist. Es ist kein Zweifel, daß diese marktpolizeilichen Bestimmungen die geeignetsten sind, um dem Wildfrevel während der Schonzeit wirksam zu begegnen.

Ihre damalige Kommission hat in Bezug auf diesen Theil des Gesetzes den Vorschlag gemacht, daß das Kaninchen unter die jagd⸗ baren Thiere versetzt werden möchte. Diesem Vorschlag kann ich Sei⸗ tens der Königlichen Staatsregierung nicht zustimmen; das Kaninchen gehört in dem weitaus größten Theile der Monarchie, so viel ich weiß, mit Ausschluß einiger schlesischen Landestheile und einiger rechts der Elbe gele⸗ genen sächsischen Landestheile überall zu den nicht jagdbaren Thieren; es wird überall als ein Wild betrachtet, dessen Schädlichkeit die Nützlichkeit weit übersteigt. In den früheren Verhandlungen über das Schongesetz ist meinen Erinnerungen nach kaum irgend eine Stimme dafür eingetreten, daß dieser Wildart eine besondere Scho⸗ nung zu Theil werden dürfte, streitig war nur, wie ihr am wirk⸗ samsten beizukommen sei, eben weil die Schädlichkeit als weit überwiegend allseitig anerkannt ist. Noch vor wenigen Mona⸗ ten sind mir die Verhandlungen des schlesischen Forstvereins zu Ge⸗ sicht gekommen, wo über diese Frage ausführlich diskutirt ist und wo von sehr jagdkundigen und jagdgerechten Herren der Vorschlag ge⸗ macht worden ist, daß zur Vertilgung der Kaninchen die Räude ein⸗ zelnen Exemplaren eingeimpft werden möchte, um sie dann frei zu lassen und die anderen dadurch zu zerstören. Es ist dies sicher kein waidmännischer Vorschlag; ich führe ihn nur an, um zu zeigen, wie weit die Ansicht von der überwiegenden Schädlichkeit dieser Wildart verbreitet ist.

Ich würde sonach von der Wiederholung dieses Beschlusses Seitens der Königlichen Staatsregierung abrathen müssen.

Meine Herren! Ich glaube mich zur Zeit auf diese Bemerkungen beschränken zu dürfen und kann im Rückblick auf die vielen miß⸗ glückten Versuche, die seit länger als einem Menschenalter gemacht sind, um diese Materie gesetzgeberisch zu regeln, nur mit dem Wunsch schließen, daß dieses hohe Haus mit dem Geist weiser Mäßigung, welcher seine Verhandlungen jederzeit auszeichnet, auch an diese Gesetzes⸗ vorlage herantreten möge. Es wird dann gewiß gelingen, ein Werk zu Stande zu bringen, welche das Ziel erreicht, welches sich die Vor⸗ lage gesteckt hat, daß die öffentliche Sicherheit von Personen und Eigenthum geschützt werde, daß die Landeskultur vor Schaden durch Wild und durch den Jäger bewahrt wird, und daß ein mit der Landeskultur verträglicher Wildstand auch künftig erhalten bleibe.

Die Bestimmungen der §§. 312 bis 314 des Straf⸗ gesetzbuches, betreffend die Herbeiführung einer mit gemeiner Gefahr für Leben oder Eigenthum verknüpften Ueber⸗ schwemmung, finden. nach einem Urtbeil des Reichs⸗ gerichts, J. Strafserats, vom 29. September d. J., nur dann Anwendung, wenn die Gefahr eine im Voraus nicht bestimmbare Anzahl von Personen oder Gegenständen betrifft, der Thäter sonach den Umfang der Gefährdung nicht in seiner Gewalt hat. Eine gemeine Gefahr ist dann nicht vorhanden, wenn blos einzelne bestimmte Personen oder Gegenstände ge⸗ fährdet sind. Auch wenn es sich um eine Mehrzahl von Per⸗ sonen oder Sachen handelt, ist die Anwendung der §§. 312 bis 314 Str. G.⸗B. ausgeschlossen, sofern die Anzahl der gefährdeten Personen oder Sachen von vornherein objektiv festbegrenzt ist.

Der General der Kavallerie Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg, à la suite der Armee, hat heute früh Berlin wieder verlassen.

Bayern. München, 22. November. (Allg. Ztg.) Die Erzherzogin Prinzessin Gisela ist heute Vormittag 9 ½ Uhr von einem Prinzen glücklich entbunden worden.

Hessen. Darmstadt, 22. November. (Darmst. Ztg.) Se Königliche Hoheit der Großherzog begiebt sich auf Einladung Sr. Majestät des Kaisers zu den anm. Freitag und Sonnahend in Letzlingen stattfindenden Hof⸗ jagden.

Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Sergius ist gestern Morgen zum Besuch Ihrer Majestät der Königin von Württemberg nach Stuttgart abgereist.

Mecklenburg. Sternberg, 22. November. (Meckl. Landesnachr.) Im Landtage wurde heute die gestern be⸗ gonnene Verlesung der Propositionen des Engeren Ausschusses fortgesetzt und beendet. Sodann schritt man zur Wahl der Landlasten⸗Committe, der Committe ad Capat II, der Polizei⸗ Committe, der Justiz⸗Committe, der Kloster⸗Comniitte und der Committe für Eisenbahn⸗ und Wegesachen.

Waldeck. Arolsen, 20. November. Der Landtag der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont berieth in seiner heutigen Sitzung zunächst den Etat der Immobiliar⸗Feuer⸗ versicherungsanstalt für die Jahre 1884, 1885 und 1886. Ueber einen Antrag: zu bestimmen, daß Staats⸗, Doma⸗ nial⸗, Kirchen⸗ und Gemeindebeamte und Diener an demjenigen Orte die Kommunalsteuer zahlen, wo sie ihren amtlichen Wohnsitz haben, wurde zur Tagesordnung übergegangen. Eine Petition des Kirchenvorstandes der vereinigten Lutheraner im Ederkreise um Verleihung der Korporations⸗ rechte wurde dem Landes⸗Direktor zur Erwägung und eventueller Berücksichtigung überwiesen. Ueber einen Antrag: den Landes⸗Direktor zu ersuchen, bei dem Bundesrath dahin zu wirken, daß den Bundesstaaten die Wiedereinführung von polizeilichen Taxen bei Back⸗ und Fleischwaaren gestattet, oder daß das Publikum auf sonstige geeignete Weise gegen diesen Mißbrauch der Gewerbe⸗ freiheit sicher gestellt werde, ging der Landtag, der die Uebel⸗ stände der Gewerbefreiheit allerdings anerkannte, zur motivir⸗ ten Tagesordnung über, weil die Angelegenheit Reichssache, und nicht anzunehmen sei, daß bei den zur Zeit herrschenden Anschauungen eine Initiative Waldeckischerseits irgend welchen Erfolg haben werde. Eine Gesetzesvorlage, wonach die Anlegung gesetzwidriger Dacheindeckungen mit einer Geldstrafe bis zu 150 gegen den Hauseigenthümer und bis zu 75 gegen den Verfer⸗ tiger der Dacheindeckung zu ahnden ist, wurde en bloc an⸗ genommen.

Hamburg, 22. November. (Hamb. Corr.) In der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft wurde die Spezial⸗ diskussion über den Bericht des Ausschusses zur Prüfung von Anträgen, betreffend Revision der Gesetzgebung über die Hamburgische Staatsangehörigkeit und das Bürgerrecht, fortgesetzt.

Die Berathung war bei §. 4 stehen geblieben. Es lag

Wiederaufnahme der Debatte über §. 2 und Kombination der⸗ selben mit der Debatte über §. 4.

Der Antrag wurde angenommen.

§. 2 lautet:

8 Zum Erwerbe des Hamburgischen Bürgerrechts ist jeder Voll⸗ jährige berechtigt, welcher die Hamburgische Staatsangehörigkeit erworben hat, sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet, nicht auf Grund der Bestimmungen des §. 6 sub 2— 5 des Bürger⸗ rechts verlustig geworden ist, nicht unter polizeilicher Aufsicht steht und während der letzten drei Jahre Einkommensteuer in Hamburg gezahlt hat.

§. 4 lautet:

Der Antrag auf Verleihung des Bürgerrechts ist bei der „Auf⸗ sichtsbehörde für die Standesämter“ zu stellen; dieselbe hat, wenn die im §. 2 enthaltenen Bedingungen vorliegen, den Antragsteller anzuweisen, den gesetzlich vorgeschriebenen Bürgereid vor dem Senat, keziehentlich, wenn der Betreffende in der Landherrenschaft Ritzebüttel seinen Wohnsitz hat, vor dem Amtsverwalter daselbst zu leisten, anderenfalls den Antrag unter Beifügung der Motive abzulehnen.

Nach längerer Berathung wurde §. 4 in namentlicher Abstimmung mit 88 gegen 46 Stimmen abgelehnt, ebenso mit 87 gegen 46 Stimmen ein Amendement von Dr. Schlüter und Genossen auf Entrichtung einer Stempelabgabe von 30 für den Bürgerbrief, mit 77 gegen 54 Stimmen ein solches von Tilemann auf Normirung der Stempelabgabe auf 15 und mit 107 gegen 23 Stimmen ein solches von Lavy auf Fest setzung der Abgabe auf 10 Der §. 2 wurde in der Fassung des Ausschusses genehmigt. Hierauf trat Ver⸗ tagung ein

Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 22. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses betonte bei der fortgesetzten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ehen zwischen Christen und Juden, der Minister⸗Präsident verschiedenen Ausführungen gegenüber, daß Niemand strenger und schonungsloser den Antisemitismus verdamme als er. Er gebe zu, daß er es verabsäumt habe, nicht nur gegen die antisemitischen, sondern überhaupt gegen die zum allgemeinen Rassenhasse aufreizenden publizistischen Organe mit der gehörigen Strenge vorzugehen; er werde aber bei fortgesetzten Agitationen an das Parlament das An⸗ suchen stellen, zur Steuerung der gegen die Rassen und Kon⸗ fessionen gerichteten Agitation der Presse zwar eine nur kurze Zeit währende, aber weittragende Gewalt in die Hände der Regierung zu legen: „in meine Hand, wenn sich das Vertrauen des Parlamentes mir zuwendet, in eine andere Hand, falls ich dieses Vertrauen nicht mehr besitze. Diese Vollmacht wird sich auch darauf erstrecken, zu verhindern, daß das hier im Hause Gesagte, was zur Aufregung der Gemüther beitragen könnte, außerhalb verbreitet werde.“ (Lebhafter Beifall.) Der Minister⸗Präsident führte ferner aus, daß der Justiz⸗Minister 8

nicht deshalb betont habe, weil dieselbe überhaupt und für immer unmöglich sei, sondern nur um darzuthun, daß ein sofortiges Inkraftsetzen derselben unannehmbar sei. Die Zukunft werde jedenfalls eine Lösung dieser Frage im Sinne der obligatorischen Civilehe bringen.

Großbritannien und Irland. London, 22. November. (W. T. B.) Bei der heutigen Wahl zum Unterhause in York wurde Milner (konserv.) mit 3948 Stimmen gewählt. Der liberale Gegenkandidat Lockwood erhielt 3927 Stimmen.

23. November. (W. T. B.) Die Zeitungen be⸗ dauern einstimmig die Niederlage Egyptens im Sudan und sprechen sich für die Hinausschiebung des Räumung termins der englischen Truppen aus.

Frankreich. Paris, 22. November. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer griff heute bei der fortgesetzten Berahung des Kultusetats die äußerste Linke die Hal⸗ tung des Klerus an und verlangte die Trennung von Kirche und Staat; die verlangten sechs Millionen Francs sollten da⸗ hen bis auf Weiteres nicht gewährt werden. Der Minister⸗ Präsident und der Kultus⸗Minister hoffen, daß die Trennungs⸗ rrage bald entschieden sein werde; bis dahin müsse jedoch an den Bestimmungen des Konkordats festgehalten werden. Die Debatte wird morgen fortgesetzt; heute wurde leoiglich das erste Kapitel, das Bureaupersonal betreffend, erledigt.

Der „National“ versichert, daß der Minister des Aus wärtigen dem heutigen Miniserrath keinerlei Vorschlag Tsengs unterbreitet habe.

Der Marine⸗Minister empfing eine Depesche des Gouverneurs von Cochinchina mit der Anzeige, daß sämmtliche Verstärkungen und Approvisionirungen sich. bereits auf dem Wege von Haiphong nach Hanoi befinden.

Der Präsident Grévy empfing heute den neuernann len spanischen Botschafter, Marschall Serrano, i: einer Privataudienz; die Ueberreichung der Kreditive findet am Sonnabend statt.

Spanien. Ueber die Ankunft Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen in Valencia und den Höchstdemselben zu Ehren bereiteten Empfang liegen heute folgende Meldungen des „W. T. B.“ vor:

Valencia, 22. November. Die „Correspondencia“ begrüßt an der Spitze des Blattes den Kronprinzen in deutscher Sprache.

Grao, 22. November, Nachmittags 1 Uhr. Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist soeben wohl⸗ behalten unter enthusiastischen Kundgebungen der Bevölkerung gelandet. Der Kronprinz begab Sich zu Wagen nach Valencia. Das deutsche Geschwader verbleibt im Hafen, das spanische liegt außerhalb desselben. Die Verspätung der Ankunft Sr. Kaiserlichen Hoheit wurde durch einen Sturm verursacht. Das spanische Geschwader traf das deutsche Geschwader um 3 Uhr Morgens zwischen den Inselgruppen der Balearen und der Columbretes.

Valencia, 22. November, Nachmittags 4 Uhr 55 Mi⸗ nuten. Ueber die Landung des Kronprinzen werden noch folgende Einzelnheiten gemeldet. Die Korvette „Adalbert“ hielt am Haseneingange von Grao, an der Rhede Valencias, die „Sophie“, „Loreley“ und das aus 4 Fregatten bestehende spanische Geschwader hinter sich lassend. Der deutsche Gesandte Graf zu Solms, der General von Loèë, der General⸗Kapitän von Valencia und der General⸗Adju⸗ tant Sr. Majestät des Königs Alfons, General Blanco hatten sich mittelst einer spanischen Schaluppe an Bord des „Adalbert“ begeben, welcher ein Kanonensalut abgab. Nach⸗ dem die Korveite sowie die „Sophie“ und die „Loreley“ im

Großen und Ganzen bewährt; die Versuche, die inzwischen in den

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ein Antrag von Dr. A. Wolffson vor:

Hafen vor Anker gegangen waren, begab Sich der Kronprinz

die Schwierigkeiten der Einführung der obligatorischen Civilehe

mit den genannten Würdenträgern und

Seiner Begleitung

unter dem Donner der Geschütze der spanischen und deutschen Schiffe sowie der Hafenbatterien auf eine Schaluppe des „Adal⸗ bert“. Bei der Landung in Grao wurde Se. Kaiserliche Hoheit von dem Präfekten und den Civilbehörden begrüßt. 12 Bäuerinnen in der Landestracht brachten Blumen und Früchte dar, welche der Kronprinz, jeder der Geberinnen dankend, entgegennahm.

Dann bestieg Se. Kaiserliche Hoheit den

Wagen zur Fahrt

nach der auf der linken Seite des Flusses gelegenen Haupt⸗ promenade von Valencia, der Alameda, wo Höchstderselbe den Wagen verließ und, umgeben von den Spitzen der Behörden, die aufgestellten Truppen Revus passiren ließ.

Nachdem der Kronprinz dem besondere Zufriedenheit Höchstderselbe wieder den Wagen und

Kommandirenden Seine ausgesprochen hatte, bestieg

begab Sich in das

zalais des General⸗Kapitäns, wo ein kurzer Empfang statt⸗

sand. Auf der ganzen Fahrt von der Palais wurde der Kronprinz von der füllenden Bevölkerung mit lauten Zurufern

auf Deutschland begrüßt. Nach dem Empfange machte der

Kronprinz eine Fahrt durch die Stadt zur Besichtigung der

hervorragendsten Bauwerke.

Valencia, 22. November, Nachmittags 5 Uhr 35 Mi⸗ nuten. An dem auf der Alameda errichteten Triumphbogen war, aus Blumen gebildet, das Wort „Willkommen Die im Hafen liegenden Handelsschiffe waren mit Flaggen In den Raaen der deutschen Schiffe waren Kronprinzen, als

reich geschmückt. n ie Matrosen postirt und begrüßten der

Rhede bis in das alle Straßen dicht n und mit Hochrufen

Höchstderselbe die Schaluppe bestieg, mit jubelndem Zuruf.

Der Kronprinz hat Sich über den Ihm bereiteten Empfan hohem Maße besriedigt geäußert. Heute Abend findet bei Gedecken statt, zu velchem Se. Majestät der König Alfons einen Theil der Hof⸗

em General⸗Kapitän ein Diner zu 80

üche nach Valencia gesandt hat.

Valencia, 22. November, Abends. . weiten Correspondenten.) Nach 72stündiger Fahrt ist Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz heute Nach⸗

mittag hier gelandet. Vom 20. d. M. früh bis zum 21. Morgens wüthete im Golf von Lyon ein heftiger

" zu lesen.

g in

(Meldung eines

Afrika. Egypten. Kairo, 22. November. (W. T. B.) In dem heutigen Kriegsrath, dem der Präsident des Ministerraths, Scherif Pascha, der Kriegs Minister Omar Pascha Lufti, Abdelkader Pascha, Giegler Pascha und der englische General⸗Konsul Baring beiwohnten, sollte die militärische Lage geprüft und Entscheidung darüber ge⸗ troffen werden, ob Chartum, resp. ein anderer noch süd⸗ licher gelegener Punkt noch zu halten sei. Ein Beschluß ist noch nicht gefaßt worden. Der Kampf zwischen Hicks Pascha und dem Mahdi fand bei El Obeid statt. Hicks Pascha, welcher seine Truppen im Carré aufgestellt hatte, wurde von dem Mahdi nach dreitägigem verzweifelten Kampfe vollständig geschlagen. Die egyptische Regierung hat be⸗ schlossen, die noch in verschiedenen Plätzen des Sudan be⸗ findlichen Truppen in Chartum zusammenzuziehen.

23. November. (W. T. B.) Der englische Contre⸗Admiral Hewett hat angeordnet, daß das eng⸗ lische Geschwader im Rothen Meere zum Schutz der egyptischen Interessen durch mehrere Kanonenboote des Mittel⸗ meergeschwaders verstärkt werde. 8

Zeitungsstimmen.

Die „Germania“ beginnt einen Leitartikel „Zur Diskussion über die Kapitalrenten steuer“ wie folgt:

In Sachen der endlichen Sonder⸗Besteuerung des mobilen Ver⸗ Zögens thun hoffentlich alle Katholiken des Landes voll und ganz ihre Schuldigkeit, an diesem Exempel dem ganzen Volke wieder ein⸗ mal zu zeigen, wie der Liberalismus darauf ausgeht, einestheils die Privilegien des Kapitals zu erhalten und anderntheils noch diese Thatsache zu verdunkeln. Er stellt sich an, als handele es sich um die Absicht einer neuen Steuer auf die Ersparnisse der „armen Wittwe“, des „kleinen Beamten und kleinen Gewerbe⸗ treibenden“ und dergleichen, während andererseits die Großgrund⸗ besitzer eine Bevorzugung erfahren sollten. Es will aber Niemand die kleinen Ersparnisse treffen, sondern die besondere Steuer auf Kapitalvermögen soll erst in ziemlicher Höhe des Vermögens und auch da nur in kleinen Sätzen beginnen und dann steigend die größe⸗

Sturm mit ren Kapitalvermögen stäͤrker treffen. Die Großgrundbesitzer

hoher See. Gestern wurde an Bord aller drei Schiffe der aber sollen von dieser neuen Sreuer ganz genau ebenso, Geburtstag Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit wie die mittleren Grund⸗ und zuch die Hausbesitzer, genau

der Kronprinzessin gefeiert. Die vier spanischen Kriegs⸗ schiffe „Vittoria“, „Numancia“, „Carmen“ und „Berenquella“ kamen heute früh 6 Uhr in Sicht und salu Kriegsflagge zweimal mit je 21. Schüssen, als der „Adalbert“ die Kronprinzliche Standarte hißte. Der

Solms, der General von Loë, der

Blanco und der General⸗Kapitän Salamanca v

meldeten sich aͤlsbald am Bord des die drei deutschen Schiffe unter mit der spanischen Flagge im

Generalen von Blumenthal, Mischke u „Adalbert“ verließ, salutirten nachher die

Infanterie, Gensd'armerie zu Pferde und Artillerie bestehend. In einem Königlichen Wagen begab Sich Se. Kaiserliche Hoh nach dem Paradefelde, um dort Truppenschau über ein Bataillon Infanterie, 1 Schwadron Ulanen und 1 Schwadron Dragoner abzuhalten. Die Bevölkerung, zu Tausenden in den Straßen,

die mit deutschen und spanischen Flaggen sich geziert zrrtit beginnen wird, ist für die beralen ein aussichtsloser, do sie wieder

begrüßte den Kronprinzen mit anhaltenden Hochrufen,

tirten die deutsche

Botschafter Graf General⸗Adjutant on Valencia „Adalbert“, worauf Flaggenparade Großtop sich Hafen von Grao näherten. Als der Kronprinz mit den 8 nd dem Gefolge den drei deutschen Schiffe die spanische Flagge. Bei der Landung wurde der Kronprinz, Höchstwelcher die Schlesische Dragoner⸗Uniform angelegt hatte, von dem Personal der deutschen Botschaft, sulats und den Behörden der Stadt begrüßt. Triumphbaldachins am Hafen befand sich auch die Ehrenwache, aus

des General⸗Kon⸗ In der Nähe des

eit darauf

ebenso ferner, wie die mittleren und großen Gewerbetreibenden nur deshalb nicht betroffen werden, weil schon jetzt alle diese Ver⸗ mögen neben der allgemeinen Einkommensteuer noch eine Steuer von der besonderen Art ihres Einkommens bezahlen, während eine solche besondere Steuer für das Kapitalvermögen noch fehlt und daher jetzt endlich eingeführt werden soll. Dafür hat sich das Abgeord⸗ netenhaus im Prinzip im Februar ausgesprochen, und die Staats⸗ regierung will diesem Prinzip in der Form der Kapitalrentensteuer gerecht werden. Das ist ohne jeden Zweifel ein Fortschritt in der

und Gerechtigkeit der Besteuerung, und darüber haben wir volle Be⸗

Die liberalen Blätter aber fahren fort, Sturm zu laufen..

Die „Staatsbürger⸗Zeitung“ bemerkt zur Steuerreform:

Die Priester des goldenen Kalbes lassen bereits ihre Klagelieder ertönen; die Klagelieder gelten der Kapitalrentensteuer.

Wir haben diesen Schmerzensschrei erwartet, aber nicht erwarten konnten wir ihn von denen, welche sich den Schein geben, auf der Seite des Liberalismus zu kämpfen.

.. Wie es mit einem derartigen Liberalismus aussieht, weiß man im Auslande genauer als in Preußen, namentlich in Berlin, wo man sich noch immer durch den Schein blenden läßt und die Vertretung der Kapitalmacht für „gut fortschrittlich’ hält. So schreibt die Wiener „Presse“ wörtlich:

„Der Kampf, welcher in den nächsten Tagen im Hause der preußischen Abgeordneten zwischen dem Manchesterthum und der Reform⸗

nur eine Klasse von Privilegirten vertreten und den Klerikalen und Konser⸗

sich bis zur Ankunft im General⸗Gouvernementsgebäude, wo vativen selbst die Wahrnehmung der Gesammtinteressen in die Hände

Höchstderselbe abstieg, fortsetzten.

Valencia, 22. November, Mitternacht.

im Palais des General⸗Kapitäns nahm

Tafel ein; zu Seiner Salamnanca und Mischke und der

Präsident des Generalraths. Dem

über hatte General Blanco und zu dessen

von Blumenthal und der Präsident

Valencia, zu dessen Linken General von Loë, Lieutenant von Sommerfeld, der Militär⸗Gouverneur von Va⸗ lencia und Frhr von Nyvenheim Platz genommen; zu beiden Seiten schlossen sich die übrigen Vertre Bei der Tafel erhob Sich der Kronprinz und brachte einen Toast auf Se. Majestät den König Alfons, auf Spanien einen so freundlichen Empfang bereitet habe. Der Bürgermeister erwiderte dankend Dann mit einem Toast auf Deutschland, Se. Majestät den Kaiser Wilhelm und den Kronprinzen und gab den Wünschen nach Erhaltung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Nach dem Diner besuchte der Kronprinz das Theater, wo Höchstderselbe wiederum Nach Beendigung die Ihm von der Munizipalität und dem Generalrath dargebotenen Er⸗ geleitet von dem Präfekten und dem Bürgermeister, das Theater und begab itternacht unter den Hochrufen der zahlreich zusammengeströmten Bevölkerung die Reise nach Madrid mittels Königlichen Hofzuges fortzusetzen. Bei der Verabschiedung von den Behörden äußerte der Kron⸗ prinz wiederholt Seine lebhafte Befriedigung über die warme hdas Journal „Provincias“ sagt: es habe sich noch kein Fürst in Valencia eines so herzlichen

und die Stadt Valencia aus, welche Ihm

beiden Ländern Ausdruck.

stand begeisterter Kundgebungen war. des zweiten Aktes nahm der Kronprinz

frischungen an, verließ alsdann,

Sich nach dem Bahnhof, um gegen M

Aufnahme in Valencia.

ter der Behörden an.

Empfanges zu erfreuen gehabt wie der Deutsche Kronprinz.

Alcazar, 23. November. Se.

Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute früh 8 Uhr hier eingetroffen und am Hauptbahnhof von den Behörden empfangen worden. Eine Truppenabtheilung hatte auf dem Bahnhof Aufstellung genommen und erwies die militärischen

Honneurs. Die Ankunft des Kronprinzen in Madrid wir

heute Mittag erfolgen.

Bulgarien. Sofia, 22. November. Ninisterium beschloß die Aufhebung des Staats⸗

raths.

Amerika. Washington, 22. November. (W. T. B

Dem Staatssekretär des Auswärtigen, ist eine von China an die Mächte gerichtete Cirkularnote Dependenz des chine⸗

zugegangen, in welcher Annam als ischen Reiches in Anspruch genommen 1

ird.

Bei dem Diner Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz den Platz in der Mitte der Rechten saßen die Generäl Bürgermeister von Valencia, zu Seiner Linken der deutsche Gesandte Graf Solms, der Präfekt, der Eisenbahn⸗Direktor und der Kronprinzen gegen⸗ Rechten General des Tribunals von Oberst⸗

Gegen⸗

(W. T. B.) Das

spielen. Die Erleichterung der untersten Klassen des Volkes, der Gedrück⸗ ten und mühsam Erwerbenden, zu bekämpfen, während der Liberalis⸗

punkt der Verblendung zu sein; aber die Liberalen sind im Begriff, e ihn zu überschreiten“ 1 Man wird diesem Wiener Blatte⸗ wohl nicht vorwerfen können, daß es eine reaktionäre Strömung in Preußen unterstütze oder für das hiesige Junkerthum eintrete. Das Blatt ist durchaus liberal, aber es ist frei von den Einflüssen des fortschrittlichen Ringes, der die Presse in Preußen beherrscht. Es sieht die Dinge mit ungetrübten Augen und entscheidet sich für das, was praktisch und nützlich ist. So heißt es an einer anderen Stelle des betreffenden Artikels: „Das Unternehmen der preußischen Regierung ist von solcher Tragweite, daß es euch das Interesse des Auslandes erwecken muß. Ganz besonders ist dies der Fall bezüglich der Form, durch welche der preußische Staat steuerpolitisch den Erträgnissen des Kapitals beizu⸗ kommen sucht, die ohnehin schwer greifbar sind und in proteusartigen Verwandlungen der Steuerbehörde auszuweichen suchen, in der Gesetz⸗ gebung der liberalen Aera aber noch dazu eines besonderen Vorzugs sich erfreuen.“ heißt es weiter: „Der alte Liberalismus war quf die Herrschaft des nobilen Kapitals gegründet, dem er auch in der Gesetz⸗ gebung eine privilegirte Stellung einräumte; es ist nur begreiflich, wenn er diese Position mit äußerster Anstrengung zu halten versucht. Die Art aber, wie die Rentensteuer von den liberalen Organen be⸗ kämpft wird, beweist deutlich, daß der Liberalismus seine Stellung erschüttert fühlt. Man wagt nicht direkt, die von der öffentlichen Meinung, von der großen Mehrheit des schwerbelasteten und in seinem Schweiße arbeitenden Volkes geforderte Aufhebung der kapi⸗ talistischen Privilegien anzugreifen, man sucht ihr indirekt ein Bein u stellen.“ stcg⸗ denkt man im Auslande über die Steuerreform in Preußen, indem man die eigene Regierung zur Nachahmung anfeuert. Man gewöhnt sich bereits an den Gedanken, daß Preußen der Pionier sein werde auf dem Gebiete der Wirthschafts⸗ und Steuerreform; der gewaltige Riese, der den Kampf mit dem Manchesterthum auf⸗ genommen hat und nicht ruhen wird, bis er dasselbe zu Boden geschleudert. Wir lesen in der „Berliner Börsen⸗Zeitung“: Von großem Interesse für die norddeutsche Industrie sind die Mittheilungen, welche der General⸗Konsul der Vereinigten Staaten in Berlin, Hr. Mark S. Brewer über die deklarirten Ausfuhren aus Annaberg, Berlin, Bremen, Breslau, Braunschweig, Chemnitz, Dresden, Hamburg, Leipzig, Stettin nach den Vereinigten Staaten während des Zeitraums vom 390. September 1882 bis 30. Sep⸗ tember 1883 dem Aeltesten⸗Kollegium der Berliner Kaufmannschaft gemacht hat. In diesen Zeitraum fallen die Kämpfe um die Revi⸗ d sion des Zolltarifs der Vereinigten Staaten, fällt das Inslebentreten des neuen Tarifs, der freilich keine so tief greifende Aenderungen brachte, als man vor und nährend jener lebhaften Debatten in den gesetzgebenden Körperschaften erwarten durfte, fällt auch die erschwerte Lage einiger Geschäftszweige in den Vereinigten Staaten. Dennoch 8 die Aussendungen aus nördlichem und mittlerem Deutschland n diesem Zeitraum von 25 896008 Doll. (des Vorjahres)

E11“ auf 33 481 220 Doll., d. h. um 7 585 212 Doll., gestiegen. .

Fassen wir die Hauptartikel der Norddeutschen Ausfuhr ins Auge, so macht sich bei Vergleichung der beiden Jahrgänge Abnahme bemerk⸗ bar bei Albums (Berlin) von 752 955. auf 544 590 Doll., bei

mus für die Freiheit der Coupons eintritt, das scheint der Gipfel-

Schnüren und Besätzen (Annaberg, Berlin, Leipzig) von 2 542 497 auf 1 166 843 Doll., bei Metall, Metallwaaren und Maschinen (Berlin, Bremen, Breslau, Hamburg, Stettin) von 1 631 405 auf 1276 830 Doll., dagegen Vermehrung der Ausfuhr bei Zucker von 715 124 auf 794 002 Doll., fertig gemachten Kleidern (Berlin) von 1 232 978 auf 1 659 296 Doll., baumwollenen, seidenen und wollenen Handschuhen (Chemnitz) von 1 422 488 auf 2 035 408 Doll., wollenen und halbwollenen Stoffen (Berlin, Leipzig, Chemnitz) von 1 434 058 auf 2 089 661 Doll., baumwollenen, seidenen und wollenen Strumpf⸗ waaren (Chemnitz) von 4 130 944 auf 4 612 734 Doll., Lederwaaren. Handschuhen und Handschuhleder (Annaberg, Berlin, Braunschweig, Hamburg, Leipzig) von 1 449 332 auf 1 515 060 Doll., musikalischen und wissenschaftlichen Instrumenten (Annaberg, Berlin, Braunschweig, Chemnitz⸗Leipzig) von 1 118 020 auf 1 321 725 Doll., Zephirgarn

(hauptsächlich Berlin) von 228731 auf 266 552 Doll., Chemikalien und Droguen (Berlin, Bremen, Braunschweig, Hamburg, Leipzig) von 1470 325 auf 1 562 804 Doll., künstlichen Blumen und Schmuck⸗ federn (Berlin) von 140 498 auf 180 717 Doll., Stickereien (Anna⸗ berg, Chemnitz, in geringerem Maße auch Berlin) von 392 535 auf 847 802 Doll. Berlins Aussendungen nach den Vereinigten Staa⸗ ten haben sich im letzten Jahrgang mit dem 30. September) auf einen Werth von 6 054 367 Doll. gehoben, 933 128 Doll. mehr als in dem entsprechenden vorigen Jahrgang; auch Braunschweigs Ausfuhr hat sich um 598 932 Doll. gehoben, Leipzigs um 289 482 Doll., Hamburg und Chemnitz sind um ecrhebliche Posten gegen das Vorjahr zurückgeblieben.

Der „Frankfurter Oder⸗Zeitung“ wird aus Guben, 16. November, geschrieben:

Hat auch die Tuchfabrikation unseres Ortes merklich abgenommen so daß nur noch 50 000 Stück Tuche gefertigt werden, so ist die Hut⸗ fabrikation dafür in erfreulichem Aufschwung begriffen. Die Zahl der Fabriken, ursprünglich nur zwei, ist bereits auf sechs gestiegen. In denselben können täglich etwa 600 Dutzend Hüte angefertigt werden, Jahresproduktion von über 2 ½ Millionen Stück ergeben würde.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Die IX. Kommission des Herrenhauses zur Vorberathung des Entwurfs einer Jagdordnung hat sich wie folgt konstituirt: Graf von Brühl, Vorsitzender; von Schuhmann, Stellvertreter des Vorsitzenden; von Pfuel, Schriftführer; von Alvensleben, Stellver⸗ treter des Schriftführers; von Bredow, Frhr. von Mirbach, Graf von Schlieben, Lotichius, Dr. Stephan, Graf zu Stolberg⸗Roßla, Adams, Graf von Arnim⸗Boitzenburg, Graf von Finckenstein⸗Madlitz, Graf von Fürstenberg⸗Stammheim, Graf von Pfeil⸗Hausdorf. Ebenso die X. Kommission für Vorberathung des Entwurfs einer Landgüterordnung für die Provinz Schlesien: Prinz zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, Vorsitzender; von Woyrsch, Stell⸗ vertreter des Vorsitzenden; Dr. Knoblauch, Schriftführer; Staude, Stellvertreter des Schriftführers; Brüning, Ostermeyer, Dr. Frieden⸗ thal, Graf von Pückler⸗Schedlau, Graf von Rothkirch⸗Trach, Frei⸗ herr von Durant, Graf von Dyhrn, Struckmann, Fürst Blücher ven Wahlstatt, Graf von Moltke, Graf von Pfeil⸗Hausdorf.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 11. November bis inkl. 17. November cr. zur Anmeldung gekommen: 241 Eheschließungen, 899 Lebendgeborene, 33 Todtseborene, 597 Sterbefälle.

Ueber die landwirthschaftlichen Anbauflächen und über die Ernte des Jahres 1882 im Großherzogthum Baden wird von den dortigen Statistischen Mittheilungen (Band III. Nr. 19) Folgendes gemeldet; Was die Zusammensetzung der landwirth⸗ schaftlichen Fläche nach den hauptsächlichsten Kulturen betrifft, so wurde bebaut: Acker in 1882 574 640 ha (68,3 %), gegen in 1881 574 270 ha (68,5 %); Wiesen in 1882 195 370 ha (23,2 %), gegen in 1881 192 860 ha (23,0 %); Rebland in 1882 21'820 ha (2,6 %), gegen in 1881 21 930 ha (2,6 %l); Grasgarten in 1882 15 020 ha (1,8 %), gegen in 1881 14 730 ha (1,8 %); Kastanienwald in 1882 950 ha (0,1 %), gegen in 1881 950 ha (0,1 %); ständige Weide in 1882 33 900 ha (4,0 %), gegen in 1881 33 660 ha (4,0 %); es betrug daher die gesammte landwirthschaftliche Fläche in 1882 841 700 ha, gegen in 1881 838 400 ba; von dem Acker waren angebaut in 1882 548 220 ha, gegen in 1881 547 810 ha, unangebaut in 1882 26 420 ha, gegen in 1881 26 460 ha, so daß die landwirthschaftliche Ertragsfläche betrug in 1882 815 280 ha, gegen in 1881 811 940 ha.

Die Ackerfläche war angebaut: mit Wintergetreide in 1882 180 700 ba, gegen in 1881 179 750 ha; mit Sommergetreide, Hülsen⸗ früchten ꝛc. in 1882 139 450 ha, gegen in 1881 138 300 ha; mit Kartoffeln in 1882 87 550 ha, gegen in 1881 87 600 ha; mit Futter⸗ fräutern in 1882 106 600 ha, gegen in 1881 102 420 ha; mit Futter hackfrüchten in 1882 75 190 ha, gegen in 1881 74 560 ha; mit Han delsgewächsen und Gemüsen in 1882 24 720 ha, gegen in 1881 26 490 ba; zusammen die Acker⸗Erntefläche in 1882 614 210 ha, gegen in 1881 609 120 ha. Von der gesecmmten Acker⸗Erntefläche kamen in 1882 auf den Anbau von: Körnern und Hülsenfrüchten 52,1 % Kartoffeln 14,3 %, Futterkräutern 17,4 %, Futterhackfrüchten 12,2 %, Handelsgewöchsen und Gemüsen 4 %. 1

Die Bedeutung des Anbaues der einzelnen Handelsgewächse zeigt die folgende Darstellung: Es wurden angebaut in 1882: Taback 7020 ha, Oelgewächse 4710 ha, Hanf 3250 ha, Hopfen 2660 ha, Cichorien 2600 ha, Zuckerrüben 1270. ha, Hanf 690 ha, zusammen 22 200 ba. 1

Die Ernte des Jahres 1882 war im Ganzen eine ungünstige; nach den allgemeinen Ernteberichten steht sie ziemlich tief unter dem 18 jährigen Durchschnitt. Die hauptsächliche Ursache des allgemein ungünstigen Ausfalls der Ernte war die regnerische Witterung des Sommers und des Herbstes; aber auch Hagelschlag, Kartoffelkrank⸗ heit und Spätfröste haben nicht unerheblich die Ernteerträge ge⸗ mindert. Der Unterschied des Werthes der Ernte von 1882 gegen den Durchschnittswerth der Ernten von 1865/82 betrug bei den einzelnen Fruchtgattungen: Körner und Hülsenfrüchte + 2 300 000 + 3,1 % Stroh + 1 200 000 + 6,3 %, Kartoffeln 6 100 000 28,5 %, Heu und Futter 2 300 000 3,8 %, Futterhack⸗

früchte + 800 000 +† 7,9 %, Handelsgewächse 2 300 000

16,1 %, Wein 6 500 000 49,6 %, Obst 6 400 000 58,7 %, im Ganzen 19 400 000 8,3 %. Der Werth der Ernte von 1882 steht hiernach um 19,4 Millionen Mark oder um 8,3 % hinter dem Durchschnittswerth der 18 Beobachtungsjahre zurück.

vur er Tabackbau hat im Großherzogthum Baden, und zwar all⸗ gemein in allen tabackbauenden Bezirken, im Jahre 1882 gegen die zwei vorhergehenden Jahre, in denen derselbe einen plötzlichen Auf⸗ schwung genommen hatte, einen erheblichen Rückgang erfahren. Die angebaute Fläche betrug 7004,59 ha gegen 8458,64 ha im Jahre 1881 und 7532,01 ha im Jahre 1880. Die Zahl der Tabackpflanzer ist entsprechend von 44 496 im Jahre 1881 und 40 066 im Jahre 1880 auf 36 886 gefallen. Immerhin ist die Bedeutung des Tabackbaues noch ansehnlich größer gewesen als in den Jahren 1876/79.

Unter den Tabackpflanzern waren 1882: 3389 (9,2 %), welche weriger als 5 a, 26 422 (71,6 %), welche 5 bis 25 a und 7075 (19,2 %), welche mehr als 25 a mit Taback bepflanzten; im Jahre 1881 war die relative Zusammensetzung in dieser Hinsicht: 10,1, 70,6, 19,3 %; dieselbe hat sich also nur unwesentlich verändert.

Der Ertrag an Taback war 233 388 Ctr. gegen 390 871 Ctr.

Sammet und Plüsch (Berlin) von 455 638 auf 264 397 Doll., bei

im Jahre 1881 und 308 566 Ctr. im Jahre 1880. Dieser starke