1883 / 280 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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151843 Aufgebot.

Auf Antrag des Abwesenhbeits⸗Vormundes, Fabrik⸗ arbeiter Theodor Leißmann von Schmallenberg wird hierdurch der Tagelöhner Norbert Leißmann von Schmallenberg aufgefordert, sich spätestens im Termin den 20 September 1884, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, schriftlich oder persönlich oder auch durch einen Bevoll⸗ mächtigten zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Fredeburg, den 19. November 1883.

Königliches Amtsgericht.

[518422 Aufgebot.

Auf den Antrag des Wirths Andreas Nowak II. zu Splawie, als Vormundes der minderjährigen Kinder des in Nochowo verstorbenen Martin Kurkiewicz ist das Aufgebot des auf den Namen der Martin Kurktewiczschen Minorennen ausgestellten Sparkassenbuches der Kreissparkasse zu Schrimm Nr. 207, zur Zeit des angeblich geschehenen Ver⸗ lustes über 60 12 lautend, angeordnet. Ein Jeder, der an dem verlorenen Sparkassenbuche irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Gerichte, und zwar spä⸗ testens im Aufgebotstermine

am 16. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, zu melden und sein Recht näher nachzuweisen, widrigenfalls das Buch für kraftlos erklärt und dem Verlierer ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden wird.

Schrimm, den 22. November 1883.

Königliches Amtsgericht.

Ausfertigung. Aufgebot.

In Gemäßheit des Art. 103 und 110 des Aus⸗ führungsgesetzes zur Civilprozeßordnung und Kon⸗ kursordnung vom 23./2. 79 ergeht auf Antrag der Kuratoren an nachstehende Personen:

1) Katharina Brückner, geboren am 9. November 1838, Tochter der verlebten Privatierswittwe Anna Brückner von Lichtenfels, über deren Leben seit ihrer vor mehr als zwanzig Jahren er⸗ folgten Auswanderung nach Amerika eine Nach⸗ richt nicht vorhanden und nur soviel bekannt geworden ist, daß sie sich mit einem Tapeten⸗ fabrikanten Christoph Dannauer verehelicht haben soll, . .“

erdinand Hegele, lediger Taglöhner von geboren am 28. Dezember 1845, und Conrad Braun, verheiratheter Steinbrecher von Mannsgereuth, geboren am 20. Oktober 1847, 1

welche sich seit mehr als 109 Jahren aus ihrer Heimath entfernt haben und seitdem verschollen sind,

die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine:

Samstag, den 11. Oktober 1884, Vorm. 9 Uhr, . persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden.

Die Erbbetheiligten werden aufgefordert, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, und alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, haben Mit⸗ theilung hierüber bei Gericht zu machen.

Lichtenfels, am 12. November 1883.

Königliches ö“ Falco. Zur Beglaubigung: Trottmann, K. Sekretär.

Aufgebot. Nachdem die Frauen Auguste Wilhelmine, verehel. Schwind, geb. Lang, und Wilhelmine Rosa, verehel. Schwind, geb. Lang, in Crottendorf, das Aufgebot behufs Herbeiführung der Todeserklärung ihres Vaters, des Handelsmanns Christian Friedrich Lang aus Crottendorf, beziehentlich des Ausschlusses etwai⸗ ger unbekannter Erben desselben, unter Bezug⸗ nahme darauf beantragt haben, daß derselbe etwa 8 Wochen vor dem 10 Juli 1863 Crottendorf ver⸗ lassen habe und seitdem eine weitere Nachricht von seinem Leben nicht vorhanden sei, so wird genannter Christian Friedrich Lang, sowie im Falle derselbe verstorben sein solle, gleichzeitig auch alle Diejenigen, welche als Erben oder deren Rechtsnachfolger An⸗ sprüche an das Vermögen desselben zu haben glauben, geladen, in dem auf den 31. März 1884, 10 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine persönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten zu er⸗ scheinen und ihre Ansprüche anzumelden, widrigen⸗ falls auf weiteren Antrag Christian Friedrich Lang für todt erklärt und dessen Vermögen an seine be⸗ kannt gewordenen Erben ausgeantwortet werden wird, bezüglich nicht erschienener Erben bez. deren Rechts⸗ nachfolger aber auf deren Ausschluß von der Erb⸗ schaft Christian Friedrich Langs wird erkannt werden. Scheibenberg, am 24. August 1883. Königliches Amtsgericht. (gez.) Zeißig. Beglaubigt: Dietrich, G.⸗S.

[41973 Aufgebot.

Auf den Antrag des Magistrats zu Zachan, Vertreter der Stadt Zachan, wird der Inhabe angeblich entwendeten Pfandbriefes der verbundene Pommerschen Landschaft Nr. 54 Gültz Kre Demmin, über 75 ℳ, aufgefordert, seine Rechte den Pfandbrief spätestens im Aufgebotstermin,

den 9. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗

klärung desselben erfolgen wird.

Treptow a. Toll., den 25. September 1n

Königliches Amtsgericht. 8

Aufgebot.

hHann Friedrich Krannich für sich und

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[51748] Nachdem 2

als Bevollmächtigter des

jahr 1862 nach Amerika ausgewanderten Schwester, resp. Tante, Johanne Marie Catharine Krannich von Langewiesen seit der Zeit ihrer Auswanderung, also seit länger als 20 Jahren, keine Nachricht gehabt hätten, daß sie aber die nächsten Erben der Abwesen⸗ den seien und deshalb beantragten, nach Erlaß eines Aufgebots die Abwesende für todt zu erklären und ihnen in Gemeinschaft mit den sich etwa noch an⸗ meldenden gleichberechtigten Erben deren aus einer Sparkasseneinlage von 123 70 bestehenden Nachlaß zuzusprechen, so werden hiermit die genannte Johanne Marie Catharine Krannich, sowie alle Die⸗ jenigen, welche an deren Vermögen aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 3. April 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Jo⸗ hanne Marie Catharine Krannich für todt erklärt, ihr Vermögen den Antragstellern resp. den etwa sich noch meldenden und legitimirenden Berechtigten ohne Kaution überlassen werden wird, alle nicht angemel⸗ deten Ansprüche aber werden ausgeschlossen werden. Gehren, den 15. November 1883. Fürstliches Amtsgericht. I. Abtheilung.

[503111 Aufgebot. 1I11““ Auf Antrag des Destillateurs A. Schütte hierselbst werden die unbekannten Inhaber folgender, dem An⸗ tragsteller ausgefertigten und demselben am 17. April 1882 abhanden gekommenen Leihkassenscheine der Residenzstadt Hannover Litt. C. 15942 über 100 und

Litt. C. 15943 über 100 8 aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 27. September 1887,

12 Uhr Morgens,

ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen soll. Hannover, den 17. November 1882.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 17.

gez. Siegel.

Aluzsgefertigt und veröffentlicht:

Schulz, Sekretär, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

[49071] Aufe

Aufgebot.

Auf Antrag des Buchhalters B. Möller in Gravenstein, als Testamentsvollstrecker des am 19. August 1883 in Flensburg verstorbenen Rentiers Joachim Peter Schmoock, werden, mit Ausnahme der in dem Testamente des Letzteren bedachten Erben und Vermächtnißnehmer, alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des genannten J. P. Schmoock An⸗ sprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hier⸗ durch aufgefordert, dieselben spätestens bis zu dem hierdurch auf Sonnabend, den 29. Dezember d. J, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin anzumelden, widrigen⸗ falls dieselben werden ausgeschlossen wo⸗ꝛden. Flensburg, den 6. November 1883. 8 Königliches Amtsgericht, 2. Abtheilung. Brinkmann. [41221] Aufgebot. Der Landwirth Paul Klippel zu Elsheim hat das Aufgebot der 4 ½ %igen Obligationen der Hessischen Ludwigseisenbahn Nr. 28,783 und 28,784 à 600 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 19. Januar 1888, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Saal Nr. anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärurg der Urkunden erfolgen wird. Mainz, den 20. September 1883. Das Großherzogliche Amtsgericht Mainz. Unterz. Zimmer mann. Z. B.: Göttelmann, Gerichtsschreiber.

8 Aufgebot. 8

ledige Ursula Appel von Hainweiher;, geb. .August 1832, für welche Seitens des unter⸗ fertigten Gerichtes seither ein Vermögen von 45 verwaltet wurde, hat sich vor länger als 30 Jahren aus ihrer Heimath entfernt und seit ihrem Weg⸗ gange keine Kunde mehr von sich gegeben. Dieselbe soll nach Antrag ihres Pflegers für todt erklärt werden. Es ergeht daher Aufgebot: I. an die ledige Ursula Appel, sich binnen 9 Monaten und spätestens im-Aufgebotstermine vom Dienstag den 2. September 1884 schriftlich oder persönlich bei dem unter⸗ fertigten Kgl. Amtsgerichte zu melden, widri⸗ genfalls sie für todt erklärt würde; an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotstermine wahrzunehmen; an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗ theilung hierüber anher zu übermachen. Weismain, den 20. November 1883. 8 Königliches Amtsgericht. (L. 8.) Heßler. Zur Beglaubigung: in, den 21. November 1883. schreiberei des Königlichen Amtsgerichts. Der Kgl. Sekretär: Fink

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Aufgebot.

[51841] Aufgebot. 8 1

Das Dienstmädchen Rosalie Manasse zu Posen hat das Aufgebot des ihr von der städtischen Spar⸗ kasse daselbst am 23. November 1874 ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 37 258, dessen Bestand am 4. April 1883 sich auf 528 56 belief, bean⸗ tragt. Der Inhaber dieses Buches wird aufgefor⸗ dert, bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf

den 21. Juni 1884, Vormittags 11 ½ Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude, Sapieha⸗Platz Nr. 9, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung des letzteren erfolgen wird.

Posen, den 26. November 1883. 2

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV

[51838] Aufgebot.

Der Pfragner Johann Thomas Rempel von Altdorf hat unterm 15. November laufenden Jahres den Antrag auf Todeserkiärung seines am 27. Juni 1832 geborenen, im Jahre 1854 nach Amerika aus⸗ gewanderten und seit dem Jahre 1858 verschollenen 5„ Johann Wolfgang Rempel von Altdorf gestellt.

Gemäß Artikel 110 des Ausführungsgesetzes zur Reichs⸗Civilprozeßordnung ergeht daher die Auffor⸗ derung: b

1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termine, nämlich am

Mittwoch, den 8. Oktober 1884, Vormittags 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzu⸗ melden, widrigenfalls er für todt erklärt werde;

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen;

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben koönnen, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Altdorf, den 17. November 1883.

Königliches Amtsgericht. Friederich. [51601] Aufgebot.

Der Privatier Nicolaus Hiß aus Sahrensdorf hat das Aufgebot einer von der Wittwe des weil. Hans Christ. Sähn, früher in Wulfen, unterm 20. Dezember 1879 über ein Darlehn von 8000 nebst 4 ½ % p. a. ausgestellten und im Schuld⸗ und Pfandprotokoll der Landschaft Fehmarn Band II. D. pag. 315 eingetragenen Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 23. Januar 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Burg a. F., den 22. November 1883.

Königliches Amtsgericht. Muhl. 8

Der Zimmermeister Thüsing zu Sundern hat das Aufgebot des von dem Köhler Anton Hoffmann in der Flamke über die von dem Ferdinand Thüsing Anfangs der 1830 Jahre erhaltenes zu 5 % verzins⸗ liches Darlehn von 80 Thlr. ausgestellten und an⸗ geblich verloren gegangenen Schuldscheins beantragt.

Der Inhaber dieses Schuldscheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf

6. Juni 1884, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und den qu. Schuldschein vorzulegen, widrigen⸗ falls dessen Kraftloserklärung erfolgen wirrrd.

Arnsberg, den 13. November 1883.

Koönigliches Amtsgericht.

[41317]

Auf Antrag des Kleinköthers und Sägemüllers Christoph Sievers von hier ist die Einleitung des Aufgebotsverfahrens hinsichtlich der Obligation vom 27. April 1814 beschlossen, Inhalts deren 70 Thaler auf den Sieversschen Kleinkothhof No. ass. 85 in Neustadt für die Wittwe des Pastors Oppermann, geb. Peters, daselbst, hypothekarisch eingetragen sind.

Die unbekannten Inhaber der Urkunde und Alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens im Aufgebots⸗ termine am 8

Freitag, den 4. April 1884, Vormittags 9 Uhr,

anzumelden, widrigenfalls die Hypothekurkunde dem Eigenthümer gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werden soll.

Harzburg, den 22. September 1883.

Herzogliches Amtsgericht. Thiedemann.

15170538 Bekanntmachung.

In der Peterschen Aufgebotssache (F. 1/82) bat das Königliche Amtsgericht zu Fehrbellin am 21. November 1883 für Recht erkannt:

1) Der Nicolaus Zerbst und dessen Rechtsnachfol⸗ ger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypotheken⸗ post von 28 Thalern 1 Groschen 4 Pfennigen, ein⸗ getragen für den soeben gedachten Zerbst auf dem im Grundbuche von Lobeofsund früher Band VIII., jetzt Band I Seite 253 Nr. 3 verzeichneten Grund⸗ stücke des Büdners August Peter in der dritten Ab⸗ theilung unter Nr. 4 des Grundbuchs ausgeschlossen;

2) die Kosten desVerfahrens werden dem Büdner August Peter auferlegt.

Fehrbellin, den 23. November 1883.

den unbekannten Erben zu Rukoczyn im Alter von 14

des am 15. nen Wilbelm Julius Lehre als Pfleger bestellte

beantragt.

Der unbekannte Erbe oder nächsten Verwandten werden aufgefordert, in dem auf 1 den 11. OCktober 1884, Vormittags 10 Uhr,

anberaumten Aufgebotstermi sich zu melden, wi⸗

dessen Erben ode 2

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Krannich, die ledi Erbin ihrer verstorbenen Mu Herrnberger, geb. Krannich, geb. Krannich, die unmündige benen Carl Friedrich Kranni

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Nicolaus Karl Friedrich ernbzrger als einzige Sophie Barbara Seifferth,

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drigenfalls der Nachla ein herrenloses Gut dem Fiskus anheimfällt und die unbekannten Erben, welche sich nicht gemeldet haben, mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf den Nachlaß ausgeschlossen

Juni ahren ver-

rmeister Hermann Kienast ron hier hat das genannten Lehre

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! W In der Hircheschen Aufgebotssache von Neu⸗ Krauscha erkennt das Königliche Amtsgericht zu Görlitz durch den Amtsgerichtsrath Schmidt für Recht: 1) die Wittwe Eleonore Hirche, Neu⸗Krauscha wird für todt er 2) die Kosten des Aufgebotsverfa dem Nachlasse derselben zu entne Von Rechts Wegen.

51750] Oeffentliche Zustellung. In Sachen des Karl Josef Martin von Gu

zemeinde Breitenbrunrn, für sich und als

[5170⁴]

ia, von da, zuletzt in Tiffin in den Schiffer Hermann Brand gen Forderung, wurde durch er vom Heutigen angeordnet, über die ,2— esse erhobene Klage vom 10/11. August I. J. a luen von 298 73 restige Abrechnungsschus an Kläger, ferner von 600 Darlehnsforderul der genannten Verlassen⸗ schaft nebst den erlaufens 5 % Zinsen hieraus auf Freitag, den 22 Jebruar 1884, Vormittageh Uhr, 1 vertagt werde und die öffeniche Ladung des unbe⸗ kannt wo abwesenden Beklagn hiezu zu erfolgen habe. Demgemäß wird dem Lklagten unter Hin⸗ weisung auf das Ausschreiben om 1. September I. J. zum Zwecke der Aufstelbag eines hiesigen Anwalts für obigen Termin if diesem Wege Nachricht gegeben. Aschaffenburg, 23. Novpember 883. Die Gerichtsschreiberei des K. andgerichts. Müller, Obersekret. 8

[51756] Oeffentliche Zustellun, Der Bürstenfabrikant Wilhelm Krier zu Hohen⸗ limburg, vertreten durch Rechtsanwt Heuser in Barmen, klagt gegen den Spezeretändler und Maurer Georz Friedewald, früher zu Armen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsct, aus dem zwischen ihnen bestehenden Miethvertrage mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagterzur Zah⸗ lung von 225 nebst 5 % Zinsen seit 2em Tage der Klagezustellung, auf Auflösung des baehenden Miethvertrags bezüglich des Hauses Zeughasstr. 9a zu Barmen und demgemäß auf Räumung dselben, ferner auf prinzipielle Feststellung der Schadenersatz⸗ pflicht des Beklagten, sowie auf Verurtheilun des selben in die Kosten unter vorläufiger Vollstrebar keit des ergehenden Urtheils und ladet den Belag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtssteits vor das Königliche Amtsgericht zu Barmen au den 31. Januar 1884, Vormittags 9 Uh. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dierr Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Gerichtsschreiberei 8 des Königlichen Amtsgerichts, Abth. IV.

661645] Oeffentliche Zustellung. In Sachen des Ackermanns Johann Konrad Groh von Connefeld als gerichtlich bestellter Vor⸗ mund des abwesenden Johannes Eckhardt vo Connefeld, Klägers, gegen den Schreiner und Vogelhändler Justus Wickmann aus Neumorschen, jetzt in unbekannter Ferne ab⸗ wesend, Beklagten, wegen Forderung,

ladet Kläger den Beklagten zu einem neuen auf den 5. Februar 1884, Vormittags 9 Uhr, vor hiesiges Königliches Amtsgericht bestimmten Termin hiermit vor, in welchem er beantragen wird:

den Beklagten zur Zahlung von 300 zu ver⸗

urtheilen unter Anerkennung des Pfandrechts

dieser an den in der Klage bezeichneten Im⸗

mobilien.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellnng an den

Beklagten wird dieser Auszug des Antrags bekannt

gemacht. C. 196/83. Spangenberg, am 19. November 1883. Jacob, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts i. V.

[51774] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 45 399. Jakob Guldemann, Bierbrauer von Sandhausen, klagt gegen den Georg Michael Schmitt II., Landwirth von Sandhausen, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, aus Kauf von Speisen und Getränken vom Jahre 1883, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 18 24 und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des ergehenden Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Heidelberg, Zimmer Nr. 1, auf

Freitag, den 11. Januar 1884, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Heidelberg, 24. November 1883B.

Braungart. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[46122 Oeffentliche Zustellung.

Der Bäckermeister Fritz Batsche zu Paderborn klagt gegen den Bierbrauergesellen Kämper, früher zu Paderborn, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Zahlung für käuflich erhaltene Backwaaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 11 90 ₰, nebst 5 % Verzugs⸗ zinsen seit 17. Januar 1883, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Paderborn auf den 11. Januar 1884, Vormittags 11 ½ Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Paderborn, den 22. Oktober 1883.

Brüning. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

691856] Oeffentliche Zustellung.

In der auf Betreiben des Gutsbesitzers Friedrich Wilhelm Klassen zu Müllenborn gegen den Heinrich Joseph Pfeil, Müller, früher zu Pelm, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, eingeleiteten Collocation, wird der vorbenannte Gemeinschuldner Heinrich Joseph Pfeil aufgefordert, von dem von dem Richterkommissar Landrichter Ritter unterm 17. Oktober 1883 angefertigten und auf der Ge⸗ richtsschreiberei des Königlichen Landgerichts hier⸗ selbst befindlichen provisorischen Status binnen Monatsfrist Einsicht zu nehmen und seine des⸗ fallsigen Einreden gegen denselben binnen derselben Frist durch Erhebung ciner Klage beim zuständigen Gerichte geltend zu machen und solches innerhalb der gleichen Frist zur Kenntniß des Richterkom⸗ missars zu bringen.

Vorstehendes wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht.

Trier, den 20. November 1883.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts:

8 Oppermann.

in der Verlassenschaft der Johann

Stahl, Sekretär,

[51857) DOeffentliche Zustellung. Die Weinhandlung Pierrecy⸗Hilbert zu Mülhausen i. E., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reinach, klagt gegen den Hufschmied Peter Weber, früher in Dor⸗ nach bei Mülbausen i. E., zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung, mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von 361,20 mit Zinsen zu sechs Prozent vom Klage⸗ tage an, sowie zur Erstattung der zur Beitreibung der Forderung entstandenen nothwendigen Auslagen und Kosten mit achtundzwanzig Mark achtzig Pfen⸗ nige, zu den Kosten des Arrestverfahrens endlich zu den Kosten des Prozesses zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. auf den 12. Februar 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Auffosrderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mülhausen, den 25. November 1883.

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[51855) Oeffentliche Zustellung. In Sachen der verehelichten Glasermeister Wolter Emtlie Emma Wilhelmine, geb. Pennitz, zu Putlitz, vertreten durch den Justiz⸗Rath Willert, zu Neu⸗ Ruppin, gegen ihren Ehemann, den Glasermeister Robert Carl Julius Wolter, unbekannten Aufent⸗ halts, ladet die Klägerin den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗ Ruppin auf den 19. Februar 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

In diesem Termine wird die Klägerin beantragen, den ihr durch das am 2. Oktober 1883 verkündete Urtheil des bezeichneten Gerichts auferlegten Eid durch Ersuchen des Königlichen Amtsgerichts zu Pritzwalk abzunehmen. 8

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[51860] Oeffentliche Zustellung.

1) Die Eheleute Jacob Rochocki und Justine, geb. Bahr, zu Niezvchom ko,

2) die Eigenthümer August Schramm'’schen Ehe⸗ leute zu Weißenhöhe,

vertreten durch den Rechtsanwalt Toelle hier, kllagen

gegen 8 1

1) die Wittwe Henke, Caroline Louise, geb. Radke, zu Rosenfelde,

2) die verehelichte Schuhmacher Haß, Julianne Henriette, geb. Radke, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes des Schuhmachers Haß in Schneidemühl,

3) den Bürger Johann Michael Radke in Schneidemühl,

4) die Witiwe Rosenkranz, Johanne Julianne, geb. Radke, in Schneidemühl,

(vertreten durch den Schneidemühl),

5) die Wittwe Tamm, Emilie Pauline, geborne Radke, zu Schneidemühl,

6) die verehelichte Blaurock, Ernestine Wil⸗ helmine, geb. Petschke, im Beistande ihres Ehe⸗ mannes des Einwohners Blaurock in Schneidemühl,

(vertreten durch den Rechtsanwalt Lenz in Schneidemühl),

7) die unverehelichte Auguste Eleonore Petschke, welche ihren letzten bekannten Wohnsitz in Schneide⸗ mühl gehabt hat, deren gegenwärtiger Aufenthalts⸗ ort aber unbannt ist,

wegen Löschungsbewilligung, mit dem Antrage:

die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen in die Löschung der auf dem Grundstücke Weißenhöhe Nr. 253 in Abtheilung III. unter Nr. 2 für Adalbert Kusch eingetragenen 350 Thlr nebst Zinsen auf Kosten der Kläger zu willigen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die I. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Schneidemühl auf den 20. Febrnar 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Mitbeklagte, unverehelichte Auguste Eleonore Petschke, wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schneidemühl, den Si. vensher 1883.

och, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, i. V.

[51866] Oeffentliche Zustellung. der Ehefrau des Maurers

In Sachen geb. Werner, zu Welsleben,

Rechtsanwalt Lenz in

Friedrich Ziem, Anna

Klägerin, gegen ihren Ehemann, den Maurer Friedrich Ziem, in unbekannter Abwesenheit,

8 Beklagten, wegen Ehescheidung, ist zur mündlichen Verhandlung Termin auf

den 24. März 1884, Vormittags 10 Uhr, vor der ersten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst bestimmt, zu welchem der Be⸗ klagte, Maurer Friedrich Ziem, unter Bezugnahme auf die bereits zugestellte Klage mit der Aufforderung geladen wird, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Magdeburg, den 20. November 1883. Die Gerichtsschreiberei der I. Civilkammer, Königl.

1 Landgerichts.

Nuthmann, Landgerichts⸗Sekretär.

[51861) SDeffentliche Zustellung. 1 Die verehelichte Ofensetzer Johanne Christiane Herrmann, geb. Hanske, zu Görlitz, vertreten durch den Justizrath Rötger, klagt gegen ihren Ehemann, den Ofensetzer Julius Herrmann, zuletzt zu Görlitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den

lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Görlitz auf den 26. Februar 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Görlitz, den 26. November 1883. P.“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[51859) SOeffentliche Zustellung.

1) Juliane Henriette, verehel. Brückner, geb.

Zänker in Savda,

2) Johanne Auguste, verehel. Reh, geb. Rau, in

Freiberg, und

3) die Gasthofsbesitzerin Clara Hermine, verehel.

Wetzig, geb. Hecker, in Frauenstein,

vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Geißler

zu 1, Leonhardt zu 2, und Dr. Richter zu 3, klagen gegen

zu 1) den Hutmacher Karl Gottlieb Brückner,

vormals in Sayda,

zu 2) den Müller Friedrich August Reh, zuletzt

und Konditor

in Reinsberg, zu 3) den Bäcker Karl Wetzig, zuletzt in Frauenstein,

1 jetzt sämmtlich unbekannten Aufenthalts, auf Trennung der Ehe vom Bande zu 1) und 3) wegen Ehebruchs, zu 2) wegen böslicher Verlassung, 1 und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung der Rechtsstreite vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg in Sachsen auf den 16. Februar 1884, 9 Uhr Vormittags, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht.

Freiberg, am 26. November 1883.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II.

ammer, Aktuar.

Ernst

8 16“ 3 8 8 8 8 181863] Oeffentliche Zustellung. Der Johann Fersing, Arbeiter und Schmied, zu Ruhlingen wohnend, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Prinz, klagt gegen den Johann Nikolas Philippe, fruͤher Arbeiter zu Ruhlingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, aus zwei Schuldscheinen, mit dem Antrage: Kaiserl. Landgericht wolle den Verklagten ver⸗ urtheilen, dem Kläger die Darlehnssumme von 1240 nebst Zinsen zu 5 % seit dem 1. Ok⸗ tober 1882 zu zahlen, und ladet den Beklagten zur handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd, unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen, auf den 28. Januar 1884, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 24. November 1883. Der Obersekretär: Erren.

Deffentliche Zustellung. Kaiserliches Landgericht Straßburg. Johann Faullimmel, Versicherungsagent in Straß⸗ burg, vertreten durch Rechtsanwalt von Weinrich, Kläger im Armenrecht, klagt gegen seine Ehefrau Sophie Feisthammel, Wittwe 1. Ehe von Heinrich Hoffet, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: Die Ehescheidung zwischen den Parteien auszu⸗ sprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer Ver⸗ mögensverhältnisse vor einen Notar zu verweisen und der Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin bestimmt in die Sitzung der II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg vom 21. Februar 1884, Vorm. 9 Uhr, wozu die Beklagte unter der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, hiermit vorgeladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Beklagte wird vorstehender Auszug bekannt gemacht. Straßburg, den 20. November 1883. Sekretariat der II. Civilkammer. Weber.

[518627 SOeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Julius Friede zu Breslau, Schweidnitzerstraße 6, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Ollendorff, klagt gegen den Dr. phil. Johann Wlatzlo aus Ostrowo, zur Zeit unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen 147 50 ₰, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung in Höhe von 147 50 nebst 6 % seit der Klagezustellung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Breslau, Zimmer Nr. 10, auf den 1. Februar 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

““ v. Aigner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

”51858] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann J. Rathmann in Neusalz a. O. klagt gegen den Bürstenfabrikanten C. Stephani, früher in Rybnick, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen entnommener Waaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 168 60 nebst 6 % Zinsen seit dem 5. November 1883. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Rybnick auf den 18. März 1884, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Rybnick, den 25. November 1883.

Gorniak, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[51749] Oeffentliche Ladung.

Nachdem der Ackermann Johann Caspar Friedrich Nölke und Ehefrau Dorothea, geb. Schwanz, zu Sontra die Eintragung des auf den Namen von Jacob Nölke, Christophs Sohn, und Frau Martha

mündlichen Ver⸗

[51865]

allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

von K. 36 ¼½ Acker 5 ¼ Qu⸗Rth. ent⸗ halten in Kartenblatt 47 Parzelle 74, 3 a 55 qm, Hofraum ꝛc. in der Stadt, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Sontra beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundstück zu haben vermeinen, aufgefordert, solche im Termin den 23. Januar k. J., Morgens 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmel⸗ dung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel⸗ dung eingetragen sind, verliert. F. 17/83. Sontra, Reg.⸗Bez. Cassel, am 22. November 1883. Königliches Amtsgericht. gez. Koch. „Wird veröffentlicht: Sontra, wie oben. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts: e1.“

[51747] 1

Oeffentliche Ladung. In der Angelegenheit wegen Verkoppelung der Feldmark und Spezial⸗ theilung der Gemeinheiten von Neustadt a. Harz wird zur Ermittelung der Betheiligten und ihrer Rechte und der Eigenthumsverhältnisse hierdurch Termin auf Montag, den 4. Februar 1884. Vormittags 11 Uhr, in dem Rathhause zu Neustadt a. Harz anberaumt. In Gemäßheit des §. 86 des Gesetzes über das Verfahren in Theilungs⸗ sachen vom 30. Juni 1842 werden alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde An⸗ sprüche an die Theilungsgegenstände zu machen haben, namentlich die Grundherren und die etwa unbekannt gebliebenen Landeigenthümer, zur Anmel⸗ dung und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Wider⸗ sprüche in diesem Termine unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten beruͤcksichtigt und sie in sonstigen Be⸗ ziehungen als zustimmend angesehen werden sollen. Zugleich werden die aus irgend einem Grunde be⸗ theiligten dritten Personen, insbesondere die Zehnt⸗ herren, Gutsherren, Pfandgläubiger, Hütungs⸗, Fischerei⸗ oder sonstigen Servitutberechtigten in Gemäßheit des §. 87 des allegirten Gesetzes zur An⸗ meldung ihrer Rechte in dem Termine unter der Verwarnnng aufgefordert, daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt. Göttingen, den 21. November 1883. Königliche Spezial⸗Com mission. Waldhecker, Regierungs⸗Assessor .

517571 183 181757] Gütertrennungsklage. Die Ehefrau August Schneider, Wilhelmine, ge⸗ borene Schmalenbach, ohne Geschäft, zu Lobscheidt klagt gegen ihren Ehemann, den Wirth und Ackerer August Schneider, daselbst zum Landgerichte zu Cöln, III. Civilkammer, auf Gütertrennung mit dem An⸗ trage: Das Königliche Landgericht wolle die Trennung der zwischen den Parteien bestehenden gesetzlichen ehelichen Gütergemeinschaft aussprechen und die Parteien zum Zwecke der Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Dr. Kirch zu Gum⸗ mersbach verweisen. Verhandlungstermin ist auf den 31. Januar 1884, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Cöln, 21. November 1883. Der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin: Dr. E. Claasen. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 24. November 1883. Rustorff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[51867] Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken, erste Civilkammer, vom 29. Oktober 1883 wurde die zwischen der Charlotte, geb. Roth, Ehefrau des Hüttenarbeiters Georg Karl Ponnet zu Völklingen, Klägerin, und ihrem genannten Ehemanne, Beklagten, bestehende, eheliche Gütergemeinschaft für augelöst erklärt und für den Fall der Annahme derselben auf Seiten der Klägerin die Theilung der Gütergrmeinschaft in der Weise verordnet, daß jeder Theil die Hälfte der⸗ selben erhält, und wurden die Parteien zur Masse⸗ bildung und Auseinandersetzung vor Notar Henrich zu Völklingen verwiesen. Saarbrücken, den 23. November 1883.

Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[51868] Bekanntmachung. Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts zu Saarbrücken, I. Civilkammer, vom 23. Oktober 1883 wurde die zwischen der Wil⸗ helmine Diehl, ohne Stand, Ehefrau von Karl Hahn, Graveur und Kaufmann zu Jdar, Klägerin und ihrem genannten Ehemanne, Beklagten, bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und der Beklagte verurtheilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Saarbrücken, den 23. November 1883

Koster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[51840] Bekanntmachung.

Das Königliche Amtsgericht J., Abtheilung 61, zu Berlin bekundet hiermit, daß der am 11. August 1883 verstorbene Kaufmann Louis Kalisch und dessen Ehefrau Rika, geb. Röder, in ihrem am 24. August 1883 publizirten Testamente ihre beiderseitigen nächsten Verwandten, namentlich den David Hei⸗ mann und Gustav Kalisch, zu Miterben eingesetzt haben. Dies wird auf Grund der HKalisch'schen Testamentsakten T. 66 298 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 9. November 1883.

Elisabeth, geb. Iba, katastrirten, in der Gemarkung von Sontra belegenen Grundeigenthums, als:

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 61.

Lichtenau i. W. vom

vom 17. Dezember 1816 eingetragene Protestation

werden die ihren e geschlossen.

[51853]

8

11““ ““ 8

In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des Erlöses der am 5. April 1883, auf Anstehen der katholischen Pfarrkirche zu Wasselnheim als Gläu⸗ bigerin gegen die Erben der zu Bergbieten verlebten Catharina Niederst, Wittwe von Franz Engel, näm⸗ lich: 1) Ludwig Engel und 2) Anton Engel, Beide ohne bekannten Wohnort, und Konsorten als Schuldner, ist der Theilungsplan auf der Gerichts⸗ schreiberei des Amtsgerichts dahier offengelegt und Termin zur Erklärung über denselben auf

Montag, den 21. Jannar 1884, Vormittags 9 Uhr,

im Geschäftslokale des Amtsgerichts hierselbst bestimmt.

Dieselben werden zugleich aufgefordert, von dem Theilungsplan Einsicht zu nehmen, demnächst in dem vorerwähnten Termine zu erscheinen und spätestens in diesem bei Vermeidung des Ausschlusses etwaige Widersprüche gegen den Plan zu erheben.

Wasselnheim, den 27. November 1883.

8 Kaiserliches Amtsgericht.

Zur Beglaubigung: Der Amtsgerichtsschreiber: Hegenauer.

m Namen des Königs! ündet am 21. November 1883. —Böhm, Gerichtsschreiber. In Sachen des Postboten Heinrich Scheipers zu Haltern, wegen Aufgebots einer Hypothekenforderung, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Haltern durch den Amtsrichter Freiherrn v. Korff für Recht: Die eingetragene Gläubigerin sowie deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Stadt Haltern Band 14 Blatt 124 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Post von 25 Thalern ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Die Abschrift beglaubigt: Böhm, Gerichtsschreiber.

51851] Verk

¶[51’850]

Durch Ausschluß⸗Urtheil des unterzeichneten Ge⸗

richts vom 20. November 1883 sind folgende Hypo⸗

theken⸗Dokumente für kraftlos erklärt worden:

1) das Hypotheken⸗Dokument über die auf dem Grundstück Band I. Seite 17 des Grundbuchs von Mittelhorst in Abtheilung III. Nr. 7 und Nr. 9 für Katharine Marie Jesse und Peter Jesse eingetragenen je 300 Thaler; das Hypotheken⸗Dokument über die auf dem Grundstücke Band 4 Nr. 171 Seite 121 des Grundbuchs von Lenzen in Abtheilung III. Nr. 2 für Demoiselle Amalie Schulz einge⸗ tragenen, auf Juliane Knoevenagel vererbten 100 Thaler.

Lenzeu a./Elbe, den 20. November 1883.

Königliches Amtsgericht.

1581843]3 Bekanntmachung.

Die unbekannten Erben von 1) dem am .3, August 1875 zu Schrimm mit Hinterlassung eines Vermögens von 13 4 ver⸗ storbenen Kanzlisten Karl Richter, der ein Sohn der zu Lissa verstorbenen Eheleute Fleischermeister Richter war, 2) den Eheleuten Häusler Stanislaus Szeynig (alias Szeynyg, Szenig, Szejnik, Szejnig, Schoenig) und Katharina, geborenen Jagodzinska, von denen der erstere zu Lopuchowo im Kreise Obornik am 6. Mai 1813 als Sohn der Eheleute Laurentius und Maryanna Szeynig geboren und zu Chytrowo am 4. November 1877 verstorben, die letztere aber in Russisch⸗Polen geboren und am 15. Juni 1882 zu Jaraczewo verstorben ist, welche bei ihrem kinder⸗ losen Absterben ein Vermögen von 900 hinter⸗ lassen haben, sowie die Erben und Verwandten dieser unbekannten Erben werden hiermit aufgefordert, ihre Erbansprüche an den Nachlaß des Carl Richter bezw. der Eheleute Szenig bei uns spätestens in dem auf den 22. September 1884, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Geschäftszimmer Nr. 11 vor dem Herrn Amtsrichter Steinmann anstehenden Termine anzumelden. Die Nachlaßmassen werden dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus verabfolgt werden. Der sich später meldende Erbe ist schuldig, alle Ver⸗ fügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen und darf weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzun⸗ gen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern. Schrimm, den 22. November 1883.

Königliches Amtsgericht

[51848]

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu 14. November 1883 ist für Recht erkannt:

1) Die über die im Grundbuche von Henglarn Band XIII. d. Blatt 1026 Abth. III. Nr. 2 für Augustin Ernesti zu Haaren auf Grund gebildete Urkunde wird für kraftlos erklärt.

2) Hinsichtlich der

a. ebendaselbst Abthl. III. Nr. 4 für Meier Ruben Hecht zu Lichtenau aus der Obligation vom 24. März 1819 eingetragenen Forderung von 150 Thaler,

. im Grundbuche von Etteln Band 128 Blatt 155. Abthl. III. Nr. 2 für die Erben des Pastors Gliedt zu Etteln aus dem Vertrage vom 23. Oktober 1833 eingetragenen Darlehns⸗ forderung von 150 Thaler

Rechtsnachfolger der Gläubiger mit

etwaigen Ansprüchen auf die Posten aus⸗

Lichtenan i. W., den 22. November 1883. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 21. November 188.

gez. Volkmann, Referendar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Gutsbesitzers Gottfried

Gustav Munkwitz in Gollmen, vertreten durch den

Justizrath Stephan in Delitzsch, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Delitzsch

durch den Amtsrichter Broesel⸗

G für Recht: Daß die Gläubiger bezüglich deren Rechtsnach⸗

folger nachstehender Forderung

280 Thaler rückständige Kaufgelder jährlich mit