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vergessen. Unter diesen Umständen werde man es begreifen, daß er der Entwickelung dieser Dinge nur mit Vorsicht und Mißtrauen folge. Und doch wäre es gar nicht schwierig, eine Kreis⸗ und Provinzialordnung für die sämmtlichen westlichen Provinzen zugleich einzuführen. Man brauchte sie nicht über einen Leisten zu schlagen, der Westen habe aber viel Gemein⸗ sames. Man müsse sich aber nach Kautelen umsehen, daß der Westen bei der Sache nicht zu kurz komme.
Der Abg. v. d. Brelie hoffte, daß die Kreisordnung so⸗ bald wie möglich in Hannover eingeführt werde, er wünsche, daß die Stadt Celle, welche in der Kommission des vorigen Jahres als geeignet zu einem besonderen Stadtkreise erachtet worden, in der Vorlage aber nicht berücksichtigt sei, zu einem selbständigen Stadtkreise gemacht würde, zumal es fast eben⸗ soviel Einwohner habe, wie Lüneburg, welches ebenfalls ein selbständiger Stadtkreis werden solle.
Der Abg. von Eynern erklärte, er mische sich auch nicht gern in die hannoverischen Dinge ein, das sei sehr gefährlich und undankbar. Graf Eulenburg habe, wie er glaube, einmal ge⸗ sagt, die Hannoveraner seien nicht nationalliberal oder fort⸗ schrittlich oder konservativ, sondern in erster Reihe immer liberal. Ein Parlamentarier habe gesagt, wenn Windthorst und Miquel einig seien, dann könne man nur in Hannover sich in sein Schicksal ergeben. Diesmal seien sie nicht einig; der Abg. Windthorst plaidire für eine ständische Ver⸗ fassung, die keine geschichtliche Institution sei, sondern aus dem Anfange dieses Jahrhunderts stamme. Solche ständische Ver⸗ fassung habe das Rheinland; die acht großen Städte, welche ein Drittel der Umlagen bezahlten, hätten nur acht von 78 Stim⸗ men. Diese von einem recht konservativen Minister gebrachte Vorlage sei dem Abg. Windthorst noch nicht reaktionär genug, Hr. von Sybel solle die Kreisordnung für Rheinland hinter⸗ trieben haben. Derselbe habe nur ein solches Gesetz verhin⸗ dern wollen, welches das Ansehen des Staates zur Zeit des Kulturkampfes vermindert hätte. Der Abg. Windthorst höre aber das Gras wachsen, derselbe wisse vielleicht mehr. Er habe keine Angst vor der Einführung der Kreisordnung. Der Abg. Windthorst meine, seine (des Redners) Thätigkeit in der Provinz errege Unzufriedenheit; wenn derselbe allerdings dem Provinzial⸗Landtage angehört hätte, wäre der Zank wahr⸗ scheinlich fertig gewesen. Er sei begierig, wie die Centrumspartei ihr Eintreten für ständische Verfassung im Rheinlande vertheidigen wolle; so viel Intelligenz sei auch in den schwärzesten Wahl⸗ kreisen vorhanden, daß man damit, so wie mit den agrarischen Tendenzen der „Germania“ nicht einverstanden sei. Er hoffe, daß die Kommissionsberathung, die auch für Rheinland und Westfalen von Bedeutung sei, ein günstiges Resultat haben werde, und möchte nur noch den Wunsch aussprechen, daß die Frage der Amtsvorsteher gründlich berathen werde.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, scinem verehrten Landsmann Köhler, der ihn vielfach mißverstanden habe, müsse er erwidern, daß er prinzipaliter das Prinzip der Kreis⸗ ordnung verneine und hinzugefügt habe, daß, wenn er im Prinzip unterläge, in der Spezialdebatte er sich vorbehalte, weitere Anträge zu stellen. Auch habe der Abg. v. d. Brelie ihm schon bestätigt, daß die große Majorität des Provinzial⸗ Lanbtags für die Aufrechterhaltung des Bestehenden sei. Es gehöre nur ein ernster Wille dazu, dieses Ziel zu erreichen; sollten die alten Verhältnisse aufgegeben werden müssen, so würden der Abg. Köhler und dessen Freunde schuld daran sein. Das möge man in Hannover wissen, und auch die Wähler der Herren mögen es wissen, damit sie ihn (den Redner) nicht mehr in ihren Briefen mit der Bitte bestürmten, doch in Berlin für des Alte einzutreten. Auf seine (des Redners) Aeußerungen über die rich⸗ tige Zusammensetzung der Provinzialvertretung habe der Abg. von Eynern mit Behauptungen geantwortet, die dem Konver⸗ sationslexikon des gewöhnlichsten Liberalismus entnommen und längst widerlegt seien. Er habe für Hannover die gegen⸗ wärtige Vertretung, wonach Ritterschaft, Städte und Land⸗ gemeinden dieselbe Anzahl von Mitgliedern hätten, als zu⸗ treffend und passend bezeichnet, er habe ferner das aristo⸗ kratische Element, worunter er nicht den Adel allein verstehe, als für die Selbstverwaltung unentbehrlich erklärt, und werde das nicht blos in Düsseldorf, sondern auch — und er komme vielleicht dorthin, ohne daß der Abg. von Eynern es wolle — in Elberfeld aufrecht⸗ erhalten. Seien im rheinländischen Provinzial⸗Landtag die Städte heute nicht genügend vertreten, dann sei er der letzte, der das konserviren möchte; er gönne dem Rheinlande genau dieselbe Repräsentation, wie Hannover sie habe. Er habe gerade das solidarische Interesse der Westprovinzen nach gleich⸗ zeitiger, einheitlicher Neuordnung der Verwaltung hervor⸗ gehoben, er sei gewiß, daß auch heute noch die Regierung gar nicht beabsichtigt, in ähnlicher Weise organisatorisch in Rhein⸗ land und Westfalen vorzugehen. An jungen Assessoren, die nach Hannover als Landräthe geschickt würden, sei ihm nichts gelegen, und von den Landräthen alten Schlages, wie sie in Brandenburg und Pommern noch vorkämen, die man in Hannover übrigens im Triumphwagen abholen würde, wenn Hannover sie bekäme, habe er bisher noch keinen gesehen; ebenso hätten die Rheinlande und West⸗ falen auch nicht solche, dafür aber ganz nette Leute bekommen, welche die Geschäfte des Kulturkampfes ganz vortrefflich geführt hätten. Nicht lange werde es dauern, und die einzigen Exem⸗ plare des Landraths nach altbrandenburgischer Weise würden nur noch auf dem Museum zu finden sein. Auch halte er die Behauptung aufrecht, daß alle Mitglieder des hannover⸗ schen Provinzial⸗Landtags im Prinzip für die jetzige Ein⸗
richtung gewesen seien; der Vorsitzende, Erb⸗Landmars Graf Münster, habe es ihm ausdrücklich bezeugt. Den Antr auf Aufrechterhaltung habe Hr. von Lenthe, jetzt Geheime Rat im ZJustiz⸗Departement des Reiches, glänzend begründet Auch damals hätten Viele gesagt, es gehe nicht; aber der Be⸗ weis sei dort nicht geführt. Deswegen sei es doch nicht er⸗ reichbar, weil der Abg. Köhler es gesagt habe. Erst nachher sei die bekannte Proposition des Provinzial⸗Landtages er⸗ gangen, an welcher auch Hr. v. Bennigsen mitgearbeitet habe dem die Herren links doch mehr Autorität beileaten, als den jetzigen Führern der national⸗liberalen Partei. Daß sein Aus⸗ spruch, es wäre Vieles von den Kreisordnungs⸗Institutionen besser nicht eingeführt worden, reaktionär sei, könne er nicht verstehen, es sei damals Vieles beseitigt worden, und zwar unter dem Ueberströmen auch im Ministerium sich zeigender “ Anschauungen, was hätte aufrecht erhalten werden ollen.
Die Diskussion wurde hierauf geschlossen. Es folgte eine Reihe persönlicher Bemerkungen:
Der Abg. von Eynern entnahm aus der Form, in welcher der Abg. Windthorst ihm erwidert habe, einen Fortschritt in der Höflichkeit, die er früher leider vermißt habe.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er habe den Abg. von Eynern in keiner Weise je verletzen wollen, er werde dem Abg. von Eynern gegenüber gerade so wie bisher fort⸗ fahren, wenn zwar ihm in der Rheinprovinz gesagt worden sei, er möchte dem Abg. von Eynern nicht so viel Aufmerk⸗ samkeit schenken, das hätte in der Rheinprovinz nichts zu bedeuten.
Der Abg. von Eynern bemerkte, der Abg. Windthorst habe ihn schon früher oft persönlich angegriffen, derselbe scheine das auch ferner thun zu wollen. Die Höflichkeitsbegriffe müßten doch in Meppen und in Elberfeld sehr verschieden sein, peian der Abg. Windthorst sich noch für einen höflichen Mann
alte.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, über die Höflichkeit wolle er bei der Unvereinbarkeit der Auffassungen mit den Abg. von Eynern nicht rechten, müsse ihn aber bitten, Meppen ganz aus dem Spiele zu lassen, das habe damit gar nichts zu thun, was er thue, das thue er als Windthorst und nicht als Meppener.
Die Vorlage wurde einer Kommission von 21 Mitglie⸗ dern überwiesen.
Nachdem darauf der Rechenschaftsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen, durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt war, vertagte sich das Haus um 3 ½ Uhr auf Montag 11 Uhr.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
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register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
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Eteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. [52178]
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Buch⸗ handlungsreisenden August Wittcke, geboren zu Berlin am 11. März 1841, welcher sich ver⸗ borgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Unter⸗ schlagung in actis 84 G. 3028. 83, J. IV. d. 222. 81 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften
buchs.
prozeßordnung
Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ — Derselbe wird auf Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerichts hierselbst auf den 14. März
— ◻ 10 15 120 05
Aufgebot.
8
Bei unentschuldigtem Ausbleiben
Landwehr⸗
Auf den Antrag der Kaiserl. O 1884, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche zu Liegnik eeündede Verlierer oder Eigenthümer 27,75 ℳ vorbehalten, wogegen alle Uebrigen, welche Schöffengericht Fürstenwalde (Spree) zur Hauptver⸗ derjenigen Stück Postkarten im Werthe von f
handlung geladen. digten 1 wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ von dem Königlichen
15 ℳ, welche Ende des Jahres 1881 angeblich Spezialmassen „Louis Friedmann“ aus von dem Tischlergesell Julius Knobloch aus Stein⸗ Kaufgeldermasse im Betrage von 125,79 ℳ und seiffen bei Schmiedeberg im Riesengebirge gefunden 9 B und welche gegenwärtig bei der Liegnitzer Oberpost⸗
8 werden ihre auf 88 5ve. e. “ mayr aus der August Mueskeschen Kaufgeldermasse ber⸗Postdirektion von Glemboczek“ Hauland Nr. 11 in Höhe von Ansprüche auf diese Masse, sowie auf die beiden derselben
128,81 ℳ zu haben vermeinen, mit denselben aus⸗
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geschlossen werden.
Vorsteher Peltz hierselbst bezogen werden. feld, den 27. November 1883.
und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗ Mobit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 24. No⸗ vember 1883. [Königliches Amtsgericht I. Abthl. 84. Beschreibung: Alter 42 Jahre, Größe 1,67 m, Statur mittel, Haare schwarz, schwarzen Backenbart, Augenbrauen schwarz, Augen schwarz, Zähne voll⸗ ständig, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch Kleidung: dunklen Anzug und schwarzen niedrigen Hut. 8
[52177] 8 Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Knecht Christian Pollok, zuletzt in Schmarse im Dienst, welcher ohne festen Aufenthaltsort, und gegen wel⸗ chen durch Beschluß vom 1. Oktober d. J. wegen Diebstahls das Hauptverfahren vor hiesigem Schöffen⸗ gericht eröffnet worden ist, ist die Untersuchungshaft beschlossen worden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Gerichtsgefängniß ab⸗ zuliefern. Oels, den 21. November 1883. König⸗ liches Amtsgericht. Beschreibung: Alter 23 Jahre, Größe 5 Fuß 8 Zoll, Haare blond, Nas 5 lich, Gesicht länglich. Bart keinen, Augen Mund gewöhnlich, Gesichtsfarbe gesund, B Kennzeichen keine.
[52179] Steckbriefs⸗Erneuerung. Der hinter den Han⸗ delsmann Simon Hirsch, geboren am 11. November 1848 zu Lessen, Kreis Graudenz, in den Akten J. II. B. 134. 82, wegen schwerer Urkundenfälschung aus §§. 267, 2681, 269 Strafgesetzbuches unter dem 29. September 1882 erlassene Steckbrief wird hier⸗ mit erneuert. Berlin, den 27. November 1883. Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.
[52175]
Steckbriefserledigung. in den Akten J. IV a. 368. 82 geg mann Wilhelm Schennemann, geboren am 3. April 1850 zu Göritz, Kreis Cöslin, erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen. Berlin, den 27. No⸗ vember 1883. Staatanwaltsschaft beim Königl. Sand⸗
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E“ . Steckbriefserledigung. Die unterm 5. Novem⸗ hinter dem Betriebsführer Ernst Breyther insdorf erlassene Strafvollstreckungs⸗Requi⸗ erledigt. Hoyerswerda, 22. November Königliches Amtsgericht.
[52051]
Der Schlosser Ersatzreservist Ernst Richard Gallasch, zuletzt wohnhaft gewesen zu Rauen, wird beschuldigt, als Ersatzreservist erster Klafse ausgewan⸗
dert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswan⸗ derung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben.
Bezirkskommando zu Jüterbog ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Fürstenwalde, den 13. November 1883. Kirchert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
SEubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [52224] Verkaufsanzeige und Aufgebot.
In Sachen des Hospitals St. Crucis zu Uslar gegen den Waldarbeiter Conrad Hilke zu Dellie⸗ hausen sollen auf den Antrag des erstgenannten Gläubigers vom 30. v. Mts. die dem Sohne des Schuldners, Waldarbeiter Heinrich Hilke daselbst, gehörigen, nachstehend bezeichneten Immobilien zwangsweise in dem dazu auf
Sonnabend, den 19. Janunar 1884, Vormittags 11 Uhr, in der Kohrs'schen Wirthschaft zu Delliehausen an⸗ gesetzten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.
Alle, welche an diesen Immobilien Eigenthums⸗, Näher“⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, inshesondere auch Ser⸗ vituten und Realberechtigungen zu haben glauben, werden aufgefordert, solche Rechte spätestens im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Ur⸗ kunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß die nicht angemeldeten Rechte im Verhältniß zu den neuen Erwerbern der Grundstücke verloren gehen werden.
Bezeichnung der Grundstücke: Anbauerstelle Nr. 40 zu Delliehausen: K. 9 P. 78, 79 und 83 (Hofräume mit Gebäuden), P. 77 (Garten), P. 80 und 84 (Hausgärten), P. 81 und 82 (Aecker), K. 7 P. 33 (Acker).
Uslar, den 26. November 1883.
Königliches Amtsgericht. II. . Backs.
Aufgebot. ““ der Todeserklärung der am 16. April zu Reinersdorf gebornen Rosina Slotta, ver⸗ I. Häusler Johann Walensky zu Jaschkowitz, welche sich vor 15 Jahren von dort entfernt hat, ist ihrem vorbezeichneten Ehemann der erforderliche ag bei dem unterzeichneten Amtsgericht gestellt
13
Dieselbe, sowie ihre unbekannten Erben werden deshalb aufgefordert, sich spätestens in dem Termin am 30. September 1884, Vormittags 12 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude hier persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls die Rosina Walensky, geb. Slotta, für todt erklärt und ihr Nachlaß den sich legiti⸗ mirenden Erben oder dem Königlichen Fiskus wird ausgeantwortet werden.
Pitschen, den 15. November 1883.
Königliches Amtsgericht.
kasse in Verwahrung sind, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine
den 7. Februar 1884, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 1) ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigen⸗ falls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhe⸗ bung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber ausgeschlossen werden wird.
Schmiedeberg i. Riesengebirge, den 23. Novem⸗ ber 1883.
Königliches Amtsgericht. J.
- Aufgebot. kgl. Amtsgericht Bayrenth b n folgendes Aufgebot erlassen: Der von der kgl. Filialbank Bayreuth auf den Namen des Rechtsanwaltes kgl. Advokaten Wilhelm Engerer, damals dahier, nun in Traunstein am 15. Mai 1874 ausgestellte auf 400 Fl. gleich 685 ℳ 71 ₰ lautende dreiprozentige Bankschein Nr. 59410 ist zu Verlust gegangen. „Der dermalige Inhaber dieses Bankscheines wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 25. Juni 1884, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und den Bankschein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen würde. 8 Bayreuth, 28. November 1883. Gerichtsschreiberei des kgl. Amtsgerichts. Hofmann, kgl. Sekretär.
hat unterm
[52236]
Aufgebot. Der Kunstgärtner Ernst John zu Marzdorf hat das Aufgebot des ihm angeblich ver⸗ loren gegangenen, auf seinen Namen lautenden Kreis⸗ sparkassenbuches Nr. 1593 über 80,26 ℳ beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, in dessen Geschäftszimmer Nr. 5, auf den 11. Juli 1884, Vormittags 10 Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung des genannten Buches erfolgen wird. Dt. Krone, den 27. No⸗ vember 1883. Königliches Amtsgericht.
2240] Im Namen des Königs! 8 In Sachen, betreffend das Aufgebot der Spez massen Langenmayr und Louis Friedmann — F. 23/83 — erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rogasen durch den Gerichts⸗Assessor Mayer auf den Antrag des den Massen zum Kurator gesetzten
Rechtsanwalts Potomski in Rogasen für Recht: Der Frau Justiz⸗Räthin Langenmayr in Rogasen
“
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens, einschließlich der Gebühren und Auslagen des Kurators werden aus den Spezialmassen entnommen — efr. §. 91 Subhastations⸗Ordnung. 8 8
Rogasen, den 20. November 1883.
Königliches Amtsgericht.
[52231]
Auf Antrag des Erbpächters Johann Gütschow zu Pribbenow als Nutzeigenthümers der Büdnerti Nr. 2 b. daselbst werden alle Diejenigen, welche Ansprüche und Rechte an diejenige Forderung von 100 Thlr. Cour., welche am 21. Februar 1867 für die Vormundschaft der Hauswirth Stahl Nr. 6 — Pribbenow Minorennen Fol. 8 des Grund⸗ und Hypothekenbuches der Büdnerei Nr. 2b. zu Pribbe⸗ now eingetragen ist, glauben erheben zu können, auf⸗ gefordert, solche Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf
den 25. Februar 1884, Morgens 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine anzumelden unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht angemeldeten An⸗ sprüche und Rechte für erloschen werden erklärt werden. b 8
Stavenhagen, 23. November 1883.
Großherzogliches Amtsgericht. gez. Ph. Behncke, 1 Beglaubigt: Hirsch, Gerichtsschreiber.
12233] Bekanntmachung. .
In der Aufgebotssache F. 8/82 ist am 23. Novem⸗ ber 1883 das Hopothekeninstrument über die auf Klein⸗Partwitz Nr. 5 Abth. III. Nr. 7 für den Halbhufner Christian Schlodder, gen. Bogott, aus Proschim, aus der Schuldurkunde vom 21. August 1874 eingetragenen 100 Thlr. Darlehn für kraftlos erklärt worden.
Hoyerswerda, 23. November 1883.
Königliches Amtsgericht.
[52226]
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des verstorbe⸗ nen Lehrers Wilhelm Funke zu Elpe ist beendet.
Bigge, den 22. November 1883. “
Königliches Amtsgericht.
182238]1 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 16. November 1883 ist der nachstehend bezeichnete Hypothekenbrief: 8
390 ℳ — ₰ — Dreihundertneunzig Mark nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Okto⸗ ber 1878, 6 ℳ 20 ₰ — Sechs Mark 20 Pf. Erekutions⸗ kosten und
4 ℳ 50 ₰ — Vier Mark 50 Pf. gungskosten
eingetragen auf Uszpuken Nr. 7 Abth. III.
Nr. 22 für den Partikulier Carl Mertins aus
Kaukehmen aus dem rechtskräftigen Erkenntnisse
vom 1 November 1878 nebst Wechsel vom
4. August 1878 am 17. Februar 1879090
für kraftlos erklärt. —
Tilsit, am 20. November 1883.
Königliches Amtsgericht. IV.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Eintra⸗
[52166] Holzverkauf. Königliche Oberförsterei Neu⸗ Thymen, Regierungsberirk Potsdam. Am Dienstag, den 11. Dezember, Vormittags 19 Uhr, werden in Wegerts Hotel zu Fürstenberg i./M. aus sämmt⸗ lichen Beläufen der Oberförsterei Neu⸗Thymen (früher Himmelpfort West) ca. 1800 rm diverse Brennhölzer aus der Totalität des diesjährigen Ein⸗ schlages meistbietend unter den bekannten Bedingun⸗ gen verkauft werden. Der Obersörster. Kühn.
[52052] Submission.
Es werden diesseits 6730 kg Messing in Patronen⸗ hülsen im Wege der öffentlichen Submission am 18. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, verkauft.
Offerten sind bis dahin schriftlich einzureichen.
Bedingungen im diesseitigen Bureau einzusehen oder gegen 50 ₰ zu beziehen.
Cöln, den 27. November 1883.
Artillerie⸗Depot.
[52168] Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Elberfeld. Die Lieferung von: a. 50 Stück bedeckten Güterwagen,
b. 50 Stück Kalkwagen soll in 2 Loosen im Wege
—
der öffentlichen Submission vergeben werden. Offerten
ersuchen wir bis Dienstag, den 11. Dezember 1883, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung von Güterwagen“ portofrei und versiegelt an das diesseitige maschinen⸗ technische Bureau hier einzureichen, woselbst deren Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten erfolgen wird. Lieferungsbedingungen und Zeichnungen liegen zur Einsicht auf dem maschinen⸗
technischen Bureau offen, können auch. gegen Er⸗
stattung der Druckkosten ad 3 ℳ von dem Kanzlei⸗ Königliche Eisen⸗ bahn⸗Direktion. eh
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. vonöffentlichen Papieren.
Preußische
A 2 — Renten⸗Versicherungs⸗Anstalt. Vom 2. Januar 1884 ab werden die Renten für das Jahr 1883 nach den durch das Kuratorium unterm 12. Juni d. J. und die Rechenschaftsberichte bekannt gemachten Beträgen gegen die mit Lebens⸗ attest versehenen fälligen Coupons bei unserer
Hauptkasse, Kaiserhofstr. Nr. 2, und unseren sämmt⸗ lichen Agenturen zur Auszahlung gelangen. 8
Berlin, den 12. November 1883.
[25012²⁄½ Bekanntmachung.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 16. Oktober 1874 ausgegebenen Kreis Açnleihescheinen des Niederbarnimer Kreises —
d. d. Berlin, den 1. Oktober 1875 — sind zur e im laufenden Jahre ausgeloost die Anleihe⸗ scheine Litt. A. Nr. 35, 91, 153 über je 300 Mark, Litt. B. Nr. 6 über 600 Mark, Litt. D. Nr. 10 über 3000 Mark, ferner von den auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 25. Juni 1879 ausgegebenen Kreis⸗ anleihescheinen — d. d. Berlin, den 1. Oktober 1879 — die Anleihescheine itt. B. Nr. 56, 92 über je 1000 Mark, Litt. C. Nr. 190, 242, 272, 353 über je 500 Mark, Litt. D. Nr. 693, 656, 670 über je 200 Mark. Die Inhaber werden aufgefordert, diese Anleihe⸗ scheine unter Rückgabe derselben und der noch nicht fällig gewordenen Zinsscheine und der Talons am 2. Januar 1884 bei der Niederbarnimer Kreis⸗ Kommunalkasse hier, Kochstraße Nr. 24, einzulösen. Ueber diesen Tag hinaus erfolgt keine weitere Verzinsung. Die Einlösung kann auch schon 28. Dezember 1883 erfolgen. Rückständig sind: a, aus der Verloosung pro 1880 der Anleihe⸗ schein de 1879 Litt. D. Nr. 603 über 200 Mark, b. aus der Verloosung pro 1882 der Anleiheschein de 1879 Litt. D. Nr. 430 über 200 Mark. Berlin, den 7. Juni 1883. Der Landrath, Geheime Regierungs⸗Rath Scharnweber. 8
[41318]8 Bekanntmachung.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii
om 9. Juni 1880 ausgefertigten, zufolge Aller⸗
öchster Ordre vom 18. Dezember 1882 auf 4 %
erabgesetzten 1
Anleihescheinen der Gemeinde Rixdorf sind nach Vorschrift des Tilgungsplanes zur Ein⸗ ziehung im Rechnungsjahre 1883/84 ausgeloost worden:
1) von dem Buchstaben A. über 200 Mark die Nummern: 10 17 36 54 58 90 97 112 115 1 127 134 136 362 370 375 407 504 620 656
706 744 993 1028 1084 1091 1111. 2) von dem Buchstaben B. über 500 Mark die Nummern: 16 24 35 163 409 658 717 729 747 761 779 790.
Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Anleihescheine nebst den noch nicht fällig gewordenen Ineasscheines von Nr. 8—10 und den hierzu gehörigen Zinsschein⸗Anweisungen vom 20. Dezember 1883 ab bei der Teltower Kreis⸗Kommunal⸗Kasse, Ber⸗ lin W., Körnerstraße Nr. 24, einzureichen und den Wemerth der Anleihescheine dafür in Empfang zu nehmen.
Mit dem 1. Januar 1884 hört die Verzinsung der ausgeloosten Anleihescheine auf. Für fehlende Zinsscheine wird deren Werthbetrag vom Kapital abgezogen Rixdorf, den 19. Juni 1883. Der Gemeinde⸗Vorstand. 1 Boddin.
5 2 [288721 Bekanntmachung.
Von den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 10. August 1860 — Ges. S. p. 421 — und vom 2. November 1863 — Ges. S. p. 753 — aus⸗ gefertigten, auf den Inhaber lautenden Obligatio⸗ nen des Altmärkischen Wische⸗Deich Verbandes im Betrage von resp. 100 000 Thalern und 50 000 Thalern sind in diesem Monate nachstehende Schuld⸗ Verschreibungen und zwar:
1) zu 5⸗Procent verzinslich: a. Litt. A. Nr. 26 über 500 Thlr. b. Litt. B. Nr. 30 bis 34 über je 99 gC(Cöööö c. Litt. C. Nr. 35 bis 39, 40 bis 44, 195 bis 199, 235 bis 239, 420 bis 422, 495 bis 499 über je 50 Thlr. (29 Stüc) 1400 „ 2) zu 4 Procent verzinslich (II. Emission): d. Litt. A. Nr. 35 über 500 Thlr. . 500 Thlr. e. Litt. B. Nr. 22,49, 73, 74,79, 123,155, 159, 193 über je 100 Thlr. (9 Stück) 900 „ zusammen 3800 Thlr. oder 11 400 ℳ
500 Thlr.
ausgeloost worden. 8
Diese Schuld⸗Verschreibungen sind mit den dazu gehörigen Zins⸗Coupons und Talons vom 2. Ja⸗ nuar 1884 ab behufs Auszahlung der Capitalien und fälligen Zinsen an die Deichkasse in Seehausen in der Altmark zurückzugeben, wobei wir bemerken, daß mit diesem Zeitpunkte die Verzinsung der vor⸗ genannten Obligationen gänzlich aufhört. Für feh⸗
lende Coupons wird der Betrag vom Capitale ge⸗
kürzt. -Auswärts wohnhaften Inhabern ausgelooster Obligationen wird gestattet, dieselben portofrei ein⸗ zusenden und die Uebermittelung der Valuta durch die Post auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu verlangen.
Die Inhaber folgender bereits früher ausgelooster Obligationen, welche bisher noch nicht realisirt sind, nämlich:
6 fünsprocentige Litt. B. Nr. 415, 416, 420, 421, 422, 423 à 100 Thlr.,
5 fünfprocentige Litt. C. Nr. 70, 71, 72, 453, 454 à 50 Thlr.,
2 vierprocentige Litt. B. Nr. 76 und 140 à 100 Thlr., werden daran erinnert, diese Obligationen unserer Kasse zur Zahlung deren Nominal⸗Werthes zu prä⸗ sentiren, da die Verzinsung längst aufgehört hat.
Seehausen i. A., den 19. Juni 1883.
Die Bau⸗Commission für die Regulirung
8 des Alands.
Buch. Schluß.
1281811 Bekanntmachung.
Verlooste Zauch⸗Belzigsche Kreis⸗Obligationen. Bei der heute stattgehabten planmäßigen Aus⸗ loosung von Zauch⸗Belzigschen Kreis⸗Obligationen sind folgende Nummern gezogen worden: Litt. A. Nr. 14 und 26 über je 500 Thlr. = 1500 ℳ, Litt. B. Nr. 1, 28 und 63 über je 200 Thlr. = 600 ℳ, „C. Nr. 45, 145 und 360 über je 100 Thlr. = 300 ℳ, Litt. D. Nr. 51, 109, 112, 162, 163 und 315 „über je 50 Thlr. = 150 ℳ
An die Inhaber dieser Kreis⸗Obligationen ergeht hierdurch die Aufforderung, vom 2. Jannar 1884 ab den Nennwerth derselben nebst den bis zu diesem Termine fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis⸗ Obligationen und der Coupons bei der Kreis⸗Com⸗ munal⸗Kasse hierselbst zu erheben. Für fehlende Zins⸗Coupons wird der Betrag vom Capitale ab⸗ gezogen.
Vom 2. Januar 1884 ab werden die ausgeloosten Schuldverschreibungen nicht mehr verzinst.
Von den bereits früher ausgeloosten bezw. gekün⸗ . sind folgende noch nicht eingelöst:
Litt. B. Nr. 36 über 200 Thlr. = 600 ℳ, oPEEqPIb11.3212, 359 über je 100 Thlr. = 300 ℳ, Litt. D. Nr. 97, 176, 219, 236 über je 50 Thlr. = 150 ℳ
Die Besitzer dieser Schuldverschreibungen werden aufgefordert, die Capitalbeträge, über welche letztere lauten, zu Vermeidung weiterer Zinsverluste bei der Kreis⸗Communal⸗Kasse gegen Rückgabe der Obliga⸗ tionen und der Coupons zu erheben.
Belzig, den 23. Juni 1883.
Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Zauch⸗Belzig. von Stülpnagel.
Schmidt.
[23353]
Amtliche Bekanntmachung.
Bei der heute in unserm Sitzungszimmer statt⸗ gehabten Ausloosung der am 31. Dezember 1883 zur Rückzahlung gelangenden (4 %) Anleihescheine des Kreises Pyritz, 2. Ausgabe, ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 31. August 1881 (Amtsblatt der Königl. Regierung zu Stettin vom 30. September 1881 Stück 39. Seite 231 und Gesetz⸗Sammlung für 1881 Seite 338 laufende Nr. 8) sind folgende Nummern gezogen worden:
Nr. 40, Nr. 41, Nr. 42, Nr. 43, Nr. 44 und Nr. 45 über je 500 ℳ
Dieselben werden den Pestbern mit der Auffor⸗ derung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 31. De⸗ ember 1883 ab bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu
yritz und bei den Bankhäusern von M. Borchardt junior zu Berlin, Französische Straße 32, von W. Schlutow zu Stettin und von Marcus Abel, zu Stargard i. P. gegen bloße Rückgabe der Anleihe⸗ scheine nebst den dazu gehörigen, nicht mehr zahl⸗ baren Zinsscheinen erster Reihe Nr. 5 bis einschließ⸗ lich Nr. 10 nebst Anweisung zu erheben. .
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzuliefernden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten.
Vom 1. Januar 1884 ab hört die Verzinsung dieser ausgeloosten Anleihescheine auf.
8
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Ausloosung der laut landesherrlichen Privi⸗ legiums vom 30. Oktober 1876, vom Kreise Pyritz ausgegebenen 4 ½ % Kreis⸗Obligationen Litt. A. über 1000 ℳ und Lltt. B. über 200 ℳ im Monat Juli 1883 erfolgt und daß die ausgeloosten Nummern demnächst vorgeschriebenerweise werden bekannt ge⸗ macht werden.
Pyritz, den 7. Mai 1883.
Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Pyritz. Graf v Schlieffen. 8
Folgende heute ausgelooste
Anleihescheine der Stadt Oranienburg de 1880 TI. Ausgabe.) — nach dem Privilegium vom 16. Juni 1880 —
Buchstabe A. zu 500 ℳ Nr. 61 77.
Buchstabe B. zu 200 ℳ Nr. 21 262 429 440 456 u. 700.
Buchstabe C. zu 100 ℳ Nr. 81 100 u. 101 werden zum 2. Januar 1884 von der Kämmerei⸗ Kasse hierselbst, durch Baarzahlung zum Nennwerthe eingelöst und hiermit ihren Inhabern gekündigt. „Ueber diesen Termin hinaus erfolgt eine Verzin⸗ sung derselben nicht. 1
Die vorgenannten Anleihescheine sind nebst den dazu gehörigen, nach dem 2. Januar 1884 fällig werdenden Zinsscheinen und nebst Zinsschein⸗Er⸗ neuerungsscheinen in kursfähigem Zustande abzu⸗ liefern; für die etwa fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Einlösungskapitale abgezogen.
Oranienburg, den 25. Juni 1883.
Der Magistrat.
[24093] Bekanntmachung.
„Am 1. Januar 1884 kommen die nachstehend be⸗ zeichneten Usedom⸗Wolliner Kreis⸗Obligationen zur Amortisation:
A. erster Ausgabe: Litt. C. Nr. 95 96 97 98 99 100 143 144
145 146 147 148 149 150, zusammen 14 Stück
à 300 ℳ B. zweiter Ausgabe: .Nr. 85 über 1000 ℳ, .Nr. 158 und 159 à 500 ℳ,
—. C. Nr. 23 über 200 ℳ Die Inhaber dieser Obligationen werden aufge⸗ fordert, solche vom 1. Januar 1884 ab mit den noch fälligen Zins⸗Coupons bei der hiesigen Kreis⸗ Kommunal⸗Kasse oder bei dem Bankhause Rob. Th. Schroeder in Stettin zu präsentiren und den Geld⸗ betrag in Empfang zu nehmen.
Die Verzinsung hört mit dem 31. Dezember 1883 auf.
Swinemünde, den 16. Mai 1883.
Der Kreis Ausschuß Usedom⸗Wolliner Kreises. Graf von Schwerin, Regierungs⸗Assessor. [26350] Bekanntmachung.
Bei der am 16. März c. stattgefundenen ersten planmäßigen Ausloosung von Kreisanleihescheinen des diesseitigen Kreises sind folgende Nummern ge⸗ zogen:
Litt. A. Nr. 91, 116, 117, 125, 165 und 179 über je 1000 Mark.
Litt. B. Nr. 44, 104, 119, 194 über je 500 Mark. Litt. C. Nr. 123, 127, 131, 149, 231 über je .200 Mark.
Diese Kreisanleihescheine werden den Inhabern derselben hierdurch mit dem Bemerken gekündigt, daß der Nennwerth vom 31. Dezember 1883 ab bei der Kreis⸗Kommunalkasse hieselbst gegen Rückgabe der betreffenden Anleihescheine und der nach dem 2. Ja⸗ nuar 1884 fällig werdenden Zinscoupons und Talons abzuheben ist.
Colberg, den 9. Juni 1883.
Namens des Kreisausschusses. Der Königliche Landrath. v. Natzmer.
[28324] Bekanntmachung.
Gemäß des Kreistagsbeschlusses vom 25. April 1883, welchem durch Allerhöchsten Erlaß vom 6. Juni d. J. die landesherrliche Genehmigung er⸗ theilt ist, werden die sämmtlichen noch im Um⸗ laufe befindlichen, auf Grund des Allerhöchsten Pri⸗ vilegiums vom 27. Juli 1874 ausgegebenen 4 ½ %tigen Kreisobligationen des Kreises Heiligenbeil, hiermit den Inhabern zum b
1. Januar 1884 gekündigt. .
Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt vom 1. Januar 1884 ab bei der Ostpreußischen land⸗ schaftlichen Darlehnskasse in Königsberg und bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse zu Heiligenbeil gegen Einlieferung der Obligationen in coursfähigem Zu⸗ stande und der nach dem 1. Januar 1884 fälligen Zinscoupons (Serie II. Nr. 8) und Talons. Für etwa fehlende Coupons wird der Geldbetrag von dem Kapitale in Abzug gebracht.
Heiligenbeil, den 25. Juni 1883.
Der Kreis⸗Ausschuß Kreises Heiligenbeil.
v. Dreßler.
[29452] Bekanntmachung.
Bei der am 29. Juni cr. stattgefundenen vier⸗ zehnten Ausloosung der in Gemäßheit des Aller⸗ höchsten Privilegii vom 23. August 1869 ausgegebenen Kreis⸗Obligationen des Kreises Grünberg sind für den Tilgungstermin, den 2. Januar 1884, fol⸗ gende Appoints gezogen worden:
Litt. B. Nr. 14 46 112 146 153 162.
15 18 38 53 63 82 94 134 145 191. 43 57 68 94 106 110 111 135 138 148 151 197.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch aufgefordert, dieselben mit den dazu gehörigen Cou⸗ pons und Talons bei der Kreis⸗Kommunalkasse hier⸗ selbst am 2. Januar 1884 einzureichen und das Kapital dagegen in Empfang zu nehmen. Die Ver⸗ zinsung hört mit dem 2. Januar 1884 auf. Der Betrag fehlender Coupons wird vom Kaäpital ab⸗ gezogen. 8
Von den im vorigen Jahre ausgeloosten Obliga⸗ tionen, deren Verzinsung aufgehört, sind noch nicht eingelöst:
Litt. B. Nr. 86 127 140.
HG 18“ 8
I D 655. 88 Grünberg, den 30. Juni 1883.
“
D. .
Der Kreisausschuß.
[52173] Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn.
Die Zahlung der am 2. Januar 1884 fälligen Zinsen der Prioritäts⸗Aktien und Obligationen ohne Littera, Littera B., C., D., E, F., G. und K. wird
mittags stattfinden:
a. in Breslau bei unserer Hauptkasse vom 17. De⸗
zember cr. ab,
b. in Berlin
bei der Bank für Handel und Industrie, bei dem Bankhause S. Bleichröder, in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt,
in Hamburg bei dem Bankhause Ed. Frege & Comp.
und
bei dem Bankhause L. Behrens & Söhne,
in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Handel
uund Industrie,
in Darmstadt
bei der Bank für Handel und Industrie,
in Magdeburg
bei dem Bankhause C. Bennewitz,
in Stettin
— bei Herrn Wm. Schlutow.
Die Zins⸗Coupons sind mit einem, von Präsentanten unterschriebenen, nach den Kategorien der Obligationen geordneten, die Stückzahl und den Geldbetrag ergebenden Verzeichnisse einzureichen.
Gleichzeitig wird zu den laut Privilegium vom 11. Dezember 1843 emittirten 400 000 Thlr. Prio⸗ ritäts⸗Aktien à 200 Thlr. eine neue Serie Zinscoupons für die Zeit vom 1. Januar 1884 bis dahin 1894 ausgegeben und zwar:
1) in Breslau in unserem Zinscoupon⸗Aus⸗ reichungsbureau gegenüber dem Hauptkassen⸗ Lokale unter Präsentation der Prioritäts⸗ Aktien behufs Abstempelung und unter Ab⸗ gabe eines von dem Präsentanten unter⸗ schriebenen Nummerverzeichnisses, in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frank⸗ furt a. M., Darmstadt, Magdeburg und Stettin bei den oben bezeichneten Zahlstellen unter Abgabe der Prioritäts⸗Aktien mit zwei Nummerverzeichnissen, von denen das eine mit Quittung über die eingelieferten Aktien sofort zurückgegeben wird.
Die Aushändigung der neuen Couponbogen er⸗ folgt bei der zu 1 genannten Ausgabestelle sofort, bei den zu 2 genannten Ausgabestellen 8 Tage nach⸗ her gegen Rückgabe der Quittung.
Die Verzeichnisse sowohl zu den Coupons, als auch zu den Prioritäts⸗Aktien sind selbst dann er⸗ forderlich, wenn nur ein Stück dergleichen zur Ein⸗ lieferung gelangt.
Portokosten sind von den Einlieferern zu tragen.
Schriftwechsel und Geldsendungen finden unsererseits nicht statt.
Breslau, den 24. November 1883.
Direktorium.
2813
[281321 Bekanntmachung,
betreffend die Kündigung von ausgeloosten
Waldenburg'er Kreisanleihescheinen dritter Emission.
Bei der am heutigen Tage in Gemäßheit der Bestimmung des Allerhöchsten Privilegii vom 8. August 1879 stattgefundenen Verloosung der zum 2. Januar 1884 einzulösenden Waldenburg'er Kreis⸗ anleihescheinen dritter Emission, deren Zinsfuß zu⸗ folge der Allerhöchsten Genehmigung vom 20. Juni 1881 von 4 ½ auf 4 Prozent herabgesetzt worden ist, sind nach Anrechnung der zur Tilgung pro 1883 bereits durch Ankauf erworbenen Waldenburg'er Kreis⸗ anleihescheine III. Emission Litt. C. Nr. 149, 263, 428 über zusammen 600 ℳ nachstehende Nummern im Gesammtwerthe von 6600 ℳ gezogen worden:
1 Stück Litt. A. über 1000 ℳ Nr. 21.
8 Stück Litt. B. über 500 ℳ Nr. 52, 136, 202, 245, 279, 338, 364, 520.
8 Stück Litt. C. über 200 ℳ Nr. 129, 296, 320, 361, 378, 397, 511, 532.
Indem wir die vorbezeichneten Kreisanleihescheine zum 2. Januar 1884 hiermit kündigen, werden die Inhaber derselben aufgefordert, den Nennwerth gegen Zurücklieferung der Kreisanleihescheine in cours⸗ fähigem Zustande, nebst den dazu gehörigen Zins⸗ scheinen Serie I. Nr. 9 und 10 und Anweisungen, sowie gegen Quittung,
8 vom 2. Januar 1884 ab, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, bei der Kreis⸗ kommunal⸗Kasse hierselbst,
baar in Empfang zu nehmen. Vom 2. Januar 1884 ab findet eine weitere Ver⸗ zinsung der hiermit gekündigten Kreisanleihescheine nicht statt und der Werth der etwa nicht zurück⸗ gegebenen Zinsscheine Serie I. Nr. 9 und 10 wird bei der Auszahlung vom Nennwerth der Kreis⸗ anleihescheine in Abzug gebracht.
Waldenburg, den 22. Juni 1883. G
Der Kreisausschuß des Kreises Waldenburg.
in der Zeit vom 2. bis 19. Januar 1884.
827 88 —
[52174] Nachdem der Landw. Central⸗Verein für Consum⸗ Artikel, eingetr. Genossenschaft in Braunschweig, durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. November unterm heutigen Tage in Liquidation getreten ist, werden sämmtliche Gläubiger der Ge⸗ nossenschaft hiedurch aufgefordert, sich sofort bei dem Vorstande zu melden. Braunschweig, den 26. November 1883. Landw. Central⸗Verein für Consum⸗Artikel, e. G. in Braunschweig in Liquidation.
Jul. Wilh. Klinghammer. Fr. Fricke.
[52169] Zinsenzahlung. Die 1 G Einlösung der am 2. Ja⸗
nuar 1884 fällig werdenden Dividendenscheine, Renten⸗ und Zinscoupons der Magde 8* burg⸗Halberstädter Eisen⸗ und Prioritaͤts⸗Obligationen erfolg vom 19. Dezember d. Js. ab bei den Königlichen
Eisenbahn⸗Hauptkassen in Berlin und Magde
burg. Ferner vom 19. Dezember 1883 bis 21
Januar 1884 in Berlin bei der Direktion der
Disconto⸗Gesellschaft und bei Perrn S. Bleichroeder
mit Ausschluß der Sonn⸗ und Feiertage täglich Vor⸗
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