1883 / 286 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Sollte dieses noch hinzukommen, so müßten entweder neue Bureau⸗ beamte angestellt werden oder es müßte die Zahl der Forstbeamten erhöht werden. Im Uebrigen macht die Verwaltung all die prak⸗ tischen Nutzanwendungen, die hier gemacht sind. schon selbst. Der Ver⸗ kauf von Nutzholz unter der Taxe findet alle Tage statt. Die Revierförster sind dazu innerhalb gewisser Grenzen autorisirt. Aber natürlich muß bei einer so großen Verwaltung eine strenge Etatsvenpaltung herrschen und im Großen und Ganzen wird, wenn man auch den freihändigen Verkauf unter der Tare ausnahmsweise zulassen will, doch der Verkauf durch öffentliches Aufgebot die Regel bleiben. Also alle diese Dinge, die als zweckmäßig angepriesen werden, sind, soweit sie durchführbar sind, bereits durchgeführt, soweit sie unpraktisch sind, können wir sie auch dann nicht durchführen, wenn selbst ein Beschluß des Hauses nach dieser Richtung gefaßt werden sollte.

Der Abg. Dirichlet erklärte, wenn das Haus die Prü⸗ fung dieses Antrages in der Budgetkommission verweigere, so könne er nur sagen, daß er dahin strebe, Klarheit in die Angelegenheit zu bringen. Ein Eingriff in die technische Verwaltung sei seine Frage nach dem Preis des Nutz⸗ und Brennholzes ebenso wenig, als wenn man eine Auskunft über die Neuverpachtungspreise bei Domänenvorwerken verlange, auf die die Rechte ja doch einen so großen Werth lege.

Der Abg. von Risselmann betonte, seine Partei scheue die Aufklärung in dieser Beziehung nicht. Der Antrag ver⸗ lange aber eine Nachweisung, welche die Forstbeamten in übermäßiger Weise mit Arbeiten belaste, und selbst, wenn sie zu erhalten wäre, so wäre sie doch für den nächsten Etat von gar keiner Bedeutung, da sich in jedem Winter die Einschlags⸗ und Preisverhältnisse so erheblich änderten, daß sie niemals für zwei aufeinander folgende Jahre gleichmäßig seien. Die getrennte Etatisirung der Brenn⸗ und Nutzholzeinnahmen könne wohl der Abg. Büchtemann verlangen, aber ein Forst⸗ mann könne sie nicht aufstellen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, seine Partei denke nicht daran, sich der Prüfung dieses Titels entziehen zu wollen. Wenn der Abg. Dirichlet diese von ihm bereits zurückgewiesene Unterstellung wiederhole, so könne er denselben nur für un⸗ verbesserlich erklären.

8 Die Ueberweisung des Titels an die Budgetkommission

wurde abgelehnt, ebenso die beiden Anträge des Abg. Dtrichlet; der Titel 1 wurde unverändert angenommen, ebenso ohne Debatte die Titel 2 5.

Titel 6 fordert für Wiesenanlagen 107 000

Der Abg. Dr. Grimm lenkte die Aufmerksamkeit der Re⸗ gierung auf die eigenthümlichen Verhältnisse seiner heimath⸗ lichen Provinz Hessen⸗Nassau hinsichtlich der Wiesenmeliora⸗ tionen in den ärmeren Theilen der Rhön. Es sei von der höchsten Bedeutung, wie er aus seiner Heimathsprovinz Hessen visse, daß die namentlich an Gebirgsabhängen liegenden Wiesen der Melioration unterworfen würden. Es ermögliche dies eine intensivere Bewirthschaftung und die Hebung der Viehzucht.

Hierauf ergriff wiederum der Staats⸗Minister Dr. Lucius das Wort:

Ich erlaube mir zur Beantwortung der eben geäußerten Anfrage auf die Auskunft hinzuweisen, die in dieser Beziehung der letzte Ver⸗ waltungsbericht enthält. Es ist von hier aus die Anregung ergangen an sämmtliche Regierungen, Pläne aufzustellen und Aufnahmen von den Flächen zu machen, die in Gebirgen und auch in der Ebene sich eignen zu Wiesenanlagen u. dergl. mehr. Die landwirthschaftliche

Berwaltung ist allerdings dabei von dernselben Gesichtspunkte ge⸗ leitet worden, wie sie der Herr Vorredner als wünschenswerth bezeichnet hat, das heißt, es sind nicht sowohl fiskalische Rücksichten gewesen, die auf Steigerung der Einnahmen lediglich aus der Forst⸗ wirthschaft hinzielen, sondern das Bestreben, in jenen bodenärmeren Gegenden durch größere Futterproduktion eine größere Viehhaltung zu ermöglichen und damit eine Gesammtverbesserung der landwirthschaft⸗ lichen Lage der betreffenden Gegend herbeizuführen. Diese Pläne sind aufgestellt und sind in einzelnen Regierungsbezirken bereits zum großen Theil auch schon ausgeführt. Aber ich würde zur Stunde, da die Zeit allerdings noch sehr kurz ist es sind darüber kaum 3 Jahre vergangen nicht in der Lage sein, schon bestimmte und große Re⸗ fultate nachzuweisen. Das ist mir aber wohl erinnerlich, durch Rücksprache mit Beamten aus verschiedenen Bezirken, daß diese Meliorationen auf einen sehr günstigen Boden fallen und durchaus das Verständniß der Bevölkerung finden.

Sie sind also wesentlich gerichtet auf eine bessere Wasserwirth⸗ schaft, auf eine bessere Ausnutzung des Wassers in sterilen Gegenden. Es handelt sich um Meliorationsaufgaben, denen sich die landwirth⸗ schaftliche Verwaltung mit Vorliebe zu widmen hat und die ja aguch technisch in den letzten Jahren besonders gepflegt sind. Ich kann also meinerseits nur sagen, die aufgestellten Pläne liegen zum Theil vor, zum Theil werden sie erwartet und sie werden ausgeführt werden mnach Maßgabe der vorhandenen Mittel zur Hebung der wirthschaft⸗

lichen Verhältnisse der betreffenden Gegenden. 1 Die Einnahmen wurden genehmigt.

Die dauernden Ausgaben betragen 30 611 000

Im Titel 2 des Kap. 2 (Verwaltungskosten) werden für Gehälter von Oberförstern 1 729 350 beansprucht.

Der Abg. von Risselmann richtete an den Minister die Bitte, die 43 000 ℳ, welche in dieser Position als Stellen⸗ zulage ausgeworfen seien, anderweitig zur Aufbesserung der keineswegs zulänglichen Gehälter der Oberförster zu ver⸗ wenden.

Der Regierungs⸗Kommissar Land⸗Forstmeister Donner erklärte die Sympathie der Regierung für diese Anregung und versprach Berücksichtigung des Wunsches im nächstjähri⸗ gen Etat. 4 8 8

Titel 20 wirft für Forstkultur, Erziehung von Pflanzen, zum Verkauf u. s. w. 4 300 000 aus.

Auf eine diesbezügliche Anfrage des Abg. Frhrn. von Minnigerode erklärte der Staats⸗Minister Dr. Lucius:

Diese Position „zu Anbauversuchen für fremde Holzarten“ hat nur ein einziges Mal als besonderer Posten im Etat figurirt. Als er zuerst gefordert wurde, hielt ich mich allerdings verpflichtet, die Frage hier zur öffentlichen Diskussion zu bringen, obgleich schon der vorhandene Kulturfonds ja die Gelegenheit geboten hätte, diese Anbauversuche zu machen. Ich war dabei von dem Gedanken ge⸗ leitet, daß es zweckmäßig sei, für diese Versuche auch das Interesse in weiteren Kreisen zu wecken, und das ist auch durchaus gelungen. Die Position wurde damals ohne Weiteres bewilligt. Sie ist dann in den nächsten Jahren nicht mehr erschienen, weil sich bei der Ausführung das, was man von vornherein schon befürchten mußte, bestätigte, daß die gesonderte Buchung für diesen Zweck eine außerordentliche Weitläufigkeit im Gefolge habe, also in Bezug auf Arbeitslohn und dergleichen. Es ist ja kaumt möglich in den einzelnen Oberförstercien oder wenigstens sehr schwierig die Arbeitsstunden, die bei den einheimischen Pflanzenarten verwendet ünd, besonders zu buchen und die bei anderen Pflanzen wieder für sich. Es ist schon im zweiten Jahre, als erst diese ganzen Versuche organisirt worden waren, diese Position verschwunden, und sie ist in das Ordinarium des Etats uͤbergegangen. Ich bitte also in diesem Verschwinden nicht einen Nachlaß von Interesse für diese Sache zu finden, sondern lediglich eine zweckmäßige Art der Buchung. Diese Ver⸗ suche können ja ihrer Natur pach gar nicht in wenigen Jahren

bcendigt sein. Der Effekt kann ja erst hervortreten, nachdem man 10, 15 Jahre diese Versuche fortgesetzt hat unter verschiedenen klimatischen

Verhältnissen, auf verschiedenen Bodenarten, unter allen möglichen

Standortsverhältnissen. Wie aus der Uebersicht ersichtlich ist, sind 90 Oberförstereien für diese Versuche ausgesucht worden, die unter der Centralstelle, der Versuchsstation in Neustadt⸗Eberswalde, stehen. Ebenso ist in Bezug auf die zu wählenden Pflanzenarten und Baum⸗ sorten eine engere und weitere Auswahl getroffen, wie auch in der früheren Uebersicht bereits dargelegt ist. Diese Versuche befinden sich im Fortgang, aber allerdings werden wir die gemachten Erfah⸗ rungen bis zu dem Grade uns nutzbar machen müssen, daß man sich gewissermaßen nicht darauf kaprizirt, Pflanzenarten, die sich als unseren klimatischen Verhältnissen nicht wider⸗ standsfähig genug erweisen, vorauesichtlich bald fallen zu lassen. Dagegen werden die Versuche nach der anderen Seite sicher wieder eine Erweiterung erfahren, indem andere Pflanzenarten aus anderen Gegenden zu den Versuchen herangezogen werden, und in dieser Beziehung weise ich besonders auf die japanischen Coniferen hin, von denen manche Arten augenscheinlich eine außerordentlich große Wider⸗ stands fähigkeit haben und außerdem auch wenigstens auf günstigem Boden eine schnelle Wüchsigkeit besitzen sollen.

Also ich kann meinerseits dem Hrn. Abg von Minnigerode nur versichern, daß diese Versuche mit vollem Interesse weiter fortgeführt werden und daß ihre Resultate nach wie vor in gewissen Zwischen⸗ räumen dem Landtag zur Kenntniß gebracht werden sollen.

Der Rest der dauernden Ausgaben, mit Ausnahme des Tit. 6 Kap. 4 Ankauf von Grundstücken, zu den Forsten, welcher noch in der Budgetkommission berathen wird, wurden genehmigt. Ebenso ohne Debatte die Etats: Rente des Kron⸗ fideikommißfonds, Zuschuß zur Rente des Kronfideikommissione⸗ fonds, Centralverwaltung der Domänen und Forsten, Erlös aus Ablösungen von Domänengefällen und aus dem Ver⸗ kaufe von Domänen und Forstgrundstücken.

Hierauf vertagte sich das Haus um 3 ½ Uhr auf Mittwoch

Statistische Nachrichten.

Der Zeitschrift des Königlich sächsischen Statistischen Bureaus, redigirt von dessen Direktor, Geheimen Regierungs⸗Rath Dr. Victor Böhmert (XXIX. Jahrgang 1883, Heft 1 und 2, das Armenwesen der Städte Dresden und Leipzig nach der Armen⸗ statistik vom Jahre 1880) entnehmen wir folgende Daten: Das Ka⸗ pitalvermögen des Hauptarmenfonds in Dresden betrug am Jahres⸗ schlusse 1880 151 858 83 ₰, und am Jahresschlusse 1881 152 753 36 ₰. Die Einnahmen der Hauptarmenkasse betrugen im Jahre 1880 275 534 85 ₰, und im Jahre 1881 283 841 83 ₰, die Ausgaben dagegen betrugen 1880 785 106 89 ₰, 1881 788 137 10 ₰. Der aus der Stadtkasse zu leistende Zuschuß zur Deckung des Fehlbetrages belief sich son ach 1880 auf 509 572 4 und 1881 auf 504 295 27 ₰. Fortlaufende Unter⸗ stützungen zur Linderung eines dauernden Nothstandes wurden in Dresden je nach den persönlichen Verhältnissen in Höhe von 50 bis ca. 10 wöchentlich zweierlei gewährt, Almosen und Erziehungsbeihülfen. Die Ausgabe für Wochenalmosen für in Dresden wohnhafte Arme hat im Jahre 1880 140 610 75 ₰, und im Jahre 1881 150 002 51 betragen. An Erziehungsbeihülfen sind im Jahre 1880 67 7049 89 , und im Jahre 1881 65 949 90 zur Auszahlung gelangt. Hierin sind nicht mit in⸗ begriffen im Jahre 1880 28 419 50 und im Jahre 1881 33 149 60 ₰, welche Beträge für Unterbringung armer Waisen und sonstiger Kinder auf dem Lande, in sogenannten Kinderkolonieen, aufgewendet wurden. Ferner werden zur Linderung augenblicklicher Nothstände aus der Armenkasse einmalige, sogenannte außerordentliche Geldunterstützungen gewährt. Außerordentliche Geldunterstützungen für die in Dresden wohnenden Armen sind im Jahre 1880 in der Höhe von 12 035 68 und im Jahre 1881 von 10 285 89 ₰. gewährt worden. Außerdem wurden an arme Lehrlinge im Jahre 1880 1627 87 und im Jahre 1881 2137 1 gezahlt.

Außer diesen erwähnten Geldunterstützungen wurden noch in Dresden Naturalunterstützungen der verschiedensten Art an Arme ge⸗ währt. So erhielten die Armen zum Leben unentbehrliche Beklei⸗ dungs⸗ und Bettwerksgegenstände. Anweisungen auf Brennmaterial, freie ärztliche Behandlung und endlich Begräbniß auf Kosten der Armenkasse; bei festlichen Gelegenheiten fanden Armenspeisungen statt; im Jahre 1880 wurden 3500 ℳ, im Jahre 1881 3873 20 dafür verausgabt. Außer diesen aus amtlichen Mitteln gewährten Unterstützungen wurden Seitens des Armenamtes noch zahlreiche Unterstützungen aus Stiftungen, Legaten, Geschenken u. s. w. gewährt.

Das Vermögen der Armenanstalt zu Leipzig belief sich am Jahresschlusse 1879 auf 736 955 12 ₰. In jenem Vermögen ist jedoch der Werth von Häusern mit 134 878 15 und der an⸗ genommene Werth von Kuxen mit 378 578 32 inbegriffen. Da diese Objekte nicht realisirbar sind, so hatte die Armenanstalt an genanntem Zeitvunkt thatsächlich nur über ein Kapital von 223 498 65 frei zu verfügen. Was nun die einzelnen Zweige der Armen⸗ unterstützung anlangt, so unterscheiden sich dieselben nicht wesentlich von denen der Dresdener Armenpflege; doch weist die Leipziger Armen⸗ pflege eine Unterstützungsart auf, die in Dresden nicht Brauch, jeden⸗ falls von nicht zu unterschätzendem Werthe ist; es ist die wöchentliche Vertheilung von Brot an die Almosenempfänger. Das Armen⸗ direktorium versfügt über eine eigene Brotbäckerei mit Waarenstube. Die Armenpflege hat in Leipzig ganz außerordentliche Erfolge erzielt. Die Zahl der laufenden unterstützten Parteien hatte sich bereits 1882 um rund 700 verringert, was gleichbedeutend ist mit einer Ent⸗ lastung der Leipziger Armenpflege um ca. 2000 Köpfe. Die finan⸗ zielle Bedeutung dieser Thatsache gelangt zum klaren Ausdrucke, wenn man die finanziellen Resultate des Jahres 1882 denen eines früheren Jahres gegenüberstellt. Es betrug der Aufwand für Wochenalmosen 1879 194 062 ℳ, 1882 156 966 ℳ, Zahlungen an auswärtige Gemeinden 1879 11 305 ℳ, 1882 12 960 ℳ, die Bäckerei 1879 53 754 ℳ. 1882 49 568 ℳ. die Bekleidungsanstalt 1879 36 681 ℳ, 1882 10 272 ℳ, Brennmaterial 1879 19 300 ℳ, 1882 56 145 ℳ, Krankenpflege 1879 40 663 ℳ, 1882 22 015 ℳ, Be⸗ erdigungen 1879 3892 ℳ, 1882 2220 ℳ, Erxtraunterstützungen 1879 22 735 ℳ, 1882 6882 ℳ, Summa 1879 382 392 ℳ, 1882 266 497 Somit hat sich die offene Armen⸗ pflege im Jahre 1882 um rund 116 000 Nℳ billiger gestellt als im Jahre 1879. Diese Ersparniß ist nach dem Bericht nicht etwa durch unmotivirte Härte in den Bewilligungen, sondern dadurch erzielt worden, daß man durch eingehendere Erörterung der Verhält⸗ nisse der Bittsteller die wahre Bedürftigkeit von der nur angegebenen schied, und die zur Unterstützung rechtlich Verpflichteten nach Kräften zur Pflichterfüllung gegen ihre hülfsbedürftigen Angehörigen heran⸗ zuziehen suchte.

Das allgemeine Resultat ist, daß im Jahre 1880 in Dresden 7561 unterstützte Personen mit 5598 Angehörigen, zusammen also 13 159 unterstützte Personen, in Leipzig 7836 unterstützte Parteien mit 6739 Arsuhtge gern zusammen 14 575 unterstützte Personen ermit⸗ telt wurden. Das größere Dreßzden mit 220 818 Einwohnern hatte sonach im Jahre 1880 weniger Arme, als das kleinere Leipzig mit 149 0818 Einwohnern. Wenn man die unterstützten Parteien in Männer, Frauen und Kinder eintheilt, so finden wir: Männer in Dresden 3258, in Leipzig 4442, Frauen in Dresden 3501, in Leipzig 2740, Kinder in Dresden 802, in Leipzig 654, Summa in Dresden 7561, in Leipzig 7836, prozental berechnet waren unter 100 unterstützten Parteien sonach Männer in Dresden 43,09 %, in Leipzig 56,69 %, Frauen in Dresden 46,30 %, in Leipzig 54,97 %, Kinder in Dresden 10,61 %, in Leipzig 8,34 %. Man ersieht daraus, daß in Leipzig die große Mehrzahl der Unter⸗ stützten Männer sind, die doch eine viel größere Erwerbskraft besitzen und höhere Löhne erzielen als die Frauen, während in Dresden

umgekehrt mehr Frauen als Männer unterstützt wurden.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die Frankfurter Revolution unter Vincenz Fett⸗ milch 1612 1616. Von Dr. Otto Speier. Frankfurt g. M., 1883. Verlag des „Franksurter Intelligenz⸗Blatts“ (Z. G. Holtz⸗ warts Nachfl.). In der Geschichte der früheren Reichestadt Frank⸗ furt a. M. sind 3 Erhebungen zu verzeichnen: der Zünfteaufstand von 1355 66, die Bewegungen während des Bauernkrieges 1525 und die nach ihrem Hauptagitator Fettmilch genannte Revolution von 1612 16; alle 3 verliefen ohne direkte Resultate und befestigten im Gegentheil die Machtherrschaft des Patriziats, gegen welche sie haupt⸗ sächlich gerichtet waren. Bei weitem am interessantesten ist die zuletzt genannte Volksbewegung. Niemals hatte eine Volkserhebung gerech⸗ tere Veranlassung, niemals bessere Aussicht auf vollständigen Erfolg, als diese, und niemals wurde eine solche schmählicher um die Früchte ihres Sieges gebracht. Der Oberherr des Reiches, der Kaiser, kam den Beschwerden des Volkes auf das Wohlwollendste entgegen, er vereinbarte unter den Parteien eine Verfassung, welche einen großen Fortschritt darstellte und den sicheren Keim weiterer Verbesserungen in sich trug. Aber unreine Elemente bemächtigten sich der Leitung, welchen es weniger um politischen Fortschritt als um Befriedigung persönlicher Rachsucht zu thun war; sie suchten die Revolution per⸗ manent zu machen und hetzten die aufgewiegelten Volksmassen von einem Exzeß zum andern, bis endlich der irre gemachte und aufs Aeußerste erbitterte Kaiser die Sache durch ein blutiges Straf⸗ gericht beendigte und von den freiheitlichen Errungenschaften fast nichts übrig blieb. Der Verfasser der vorliegen⸗ den Schrift erörtert zunächst in Kürze die Entwickelung der Stadtverfassung von Frankfurt a. M., zeichnet sodann die Mißwirth⸗ schaft und den Uebermuth auf Seite der Regierenden, der Patrizier, und das Gefühl der Unterdrückung und Erbitterung auf Seite der Regierten, der Bürgerschaft, das 1612 zur Volkserhebung führte, sowie die durch die Katserlichen Kommissare, Kurmainz und Darmstadt, verlichene Verfassung, und schildert hierauf ausführlich auf Grund der Quellen in einer interessanten Darstellung die vorzugsweise von dem Lebküchler Fettmilch, der mit bloßer Verbesserung des bestehenden Zustandes sich nicht begnügte, sondern eine radikale Beseitigung der Patrizierherrschaft erstrebte und an den verhaßten Rathsherren Rache nehmen wollte, im Jahre 1614 von Neuem ins Werk gesetzte und geleitete Revolution bis zu deren endlicher Unterdrückung und der Hinrichtung der Hauptführer der Revolution.

Von der 4, neubearbeiteten Auflage der vergleichenden Sta⸗ tistik „Die Staaten Europas“ von Prof. Dr. Frz. Brachelli ist soeben die 4. Lieferung erschienen. Da die drei voraufgegangenen Lieferungen die 3 ersten Abschnitte des genannten Werkes (Territorium und Bevölkerung, Urproduktion, Gewerbliche Industrie) vollständig und von dem 4. (Handel und Verkehr) die ersten Unterabtheilungen (über Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Seeschiffahrt und Eisenbahnen, sowie den Anfang des Artikels über Postwesen) gebracht hatten, so enthält die 4., vorliegende Lieferung zunächst den Schluß des 4. Abschnitts über Post⸗ und Telegraphenwesen sowie über Bank⸗ und Kredit⸗ institute, und Sparkassen). Darauf folgen Abschnitt 5 und 6 voll⸗ ständig. Jener handelt vom Unterrichtswesen, von den Volks⸗ schulen, den Gymnasien und Realschulen, den UniPersitäten, den technischen Hochschulen, den Fach⸗ und Speziallehranstalten (1) für Philosophie und Theologie, 2) für Naturwissenschaften, Medizin und Chirurgie; 3) für Geschichte und Philologie; 4) für Rechts⸗ und Staatswissenschaften; 5) für Gewerbe, Handel und Nautik; 6) für Land⸗ und Forstwirthschaft; 7) für Bergbau und Hüttenwesen; 8) für Künste; 9) für militärische Ausbildung.) Der 6. Abschnitt beschäftigt sich mit dem Kirchenwesen [1) der römisch⸗katholischen Kirche, 2) der altkatholischen Kirche, 3) der griechisch⸗orientalischen Kirche, 4) der evangelischen Kirche, 5) der englischen oder anglikani⸗ schen Kirche)s. Den Schluß der 4. Lieferung bildet der Anfang des 7. Abschnittes über Staatsverfassung. Derselbe handelt I. von den Grundgesetzen [1) in der österreichisch⸗ungarischen Monarchie, 2) im Deutschen Reiche für das Reich und sämmtliche einzelne deutsche Stoaten, 3) in Großbritannien und Irland, 4) in Frankreich, 5) in Italien, 6) in Rußland, 7) in Schweden und Norwegen, 8) in Däne⸗ mar:?, 9) in den Niederlanden, 10) in Belgien, 11) in der Schweiz, 12) in Liechtenstein, 13) in Spanien, 14) in Portugal. 15) in Griechen⸗ land, 16) in Rumänien, 17) in Serbien, 18) in Montenegro, 19) in der Türkei, 20) in Bulgarien] und Staatsformen; II. von der Orga⸗ nisation der Staatsgewalt in der Monarchie, und zwar zunächst von den staatsrechtlichen Verhältnissen des Souveräns. Da bereits wiederholt auf die Nützlichkeit des vorliegenden Werks aufmerksam gemacht worden, so beschränken wir uns auf diese kurze Angabe des Inhaltes der 4. Lieferung desselben.

Unter dem Titel: „Die Städte⸗Ordnung vom 30. Mai

1855„ und die Verwaltungs⸗Reform⸗Gesetze für die preußische Monarchie mit Ergänzungen und Erläute⸗ rungen“ ist vom Ober⸗Bürgermeister O. Oertel in Liegnitz, im Verlage von H. Krumbhaar daselbst, eine Bearbeitung der Städte⸗ vednung und der neuen Verwaltungs⸗Organisationsgesetze erschienen, welche sowohl die Abänderungen, die die Städteordnung durch die Verwal⸗ tungsreformgesetze erlitten hat, ersichtlich macht, als auch diese Ver⸗ waltungsreformgesetze selbst mit ihren Zusätzen, Weglassungen und Abänderungen im Zusammenhange darstellt und erläutert und dem Verwaltungsbeamten ein brauchbares wissenschaftliches und praktisches Handbuch liefert. Das Werk besteht aus zwei Bänden; der erste Band hringt 1) die Städteordnung vom 30. Mai 1853, 2) die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872/ 19. März 1881 und 3) die Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 / 22. März 1881; der zweite Band aber 1) das Gesetz uͤber die allgemeine Landesverwaltung

vom 30. Juli 1883, 2) das Gesetz betr. die Verfassung der Ver⸗

waltungsgerichte und das Verwalkungsstreitverfahren vom 3. Juli

1875 / 2. August 1880, und 3) das Gesetz über die Zuständigkeit der

Verwaltungs⸗ und Verwaltungsgerichts⸗Behörden vom 1. August 1833. Was zunächst das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung von 1883 betrifft, so ist dasselbe aus dem Gesetze über die allgemeine Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 und aus dem Gesetze, betr. die Verfassung der Verwaltungsgerichte ꝛc. vom 3. Juli 1875 2. August 1880, hervorgegangen, aus welchen deiden Gesetzen verschiedene Bestimmungen in das neue Gesetz von 1883 übernommen wurden, und handelt in7 Titeln von den Grundlagen der Organisation, den verschiedenen Verwaltungsbehörden, dem Verfahren, den Rechtsmitteln gegen poli⸗ zeiliche Verfügungen, den Zwangsbefugnissen, dem Polizeiverordnungs⸗ rechte und den Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen. Das zweite Gesetz im Bd. 2, das Gesetz, betreffend die Verfassung der Verwal⸗ tungsgerichte ꝛc., enthält nur noch die organisatorischen, nur Seitens der obersten Staatsbehörden zu handhabenden Bestimmungen der Föö und §. 88 über das Ober⸗Verwaltungsgericht, da die

estimmungen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Verwal⸗ tungsstreitverfahren in das Gesetz über die allgemeine Landesverwal⸗ tung übernommen wurden. Das dritte Gesetz endlich im 2. Bde., das Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungs⸗ ꝛc. Behörden vom 1. August 1883, hat die Bestimmung, die nothwendige Ergänzung des Gesetzes über die allgem. Landesverwaltung zu bilden, und ist eine Umarbeitung und Revision des Gesetzes vom 26. Juli 1876. Um nun das Verständniß dieses neuen Gesetzes v. 1. Aug. 1883 zu erleichtern, sind der wörtlichen Mittheilung dieses Gesetzes selbst die wesentlichen Er⸗ gänzungen, Auslassungen und Abänderungen, welche das Gesetz von 1876 erfahren, vorausgeschickt und im Allgemeinen erörtert. Das Gesetz vom 1. August 1883 selbst, das sodann im Wortlaute folgt, handelt in 25 Titeln von den Angelegenheiten der Provinzen, Kreise, Amtsverhände, Stadt⸗ und Landgemeinden, ferner von den Armen⸗, Schul⸗, Einquartierungs⸗, Sparkassen⸗ und Synagogen gemeinde⸗Ange⸗ legenheiten, von der Wege⸗ und Wasserpolizei, von Deichanzelegen⸗ heiten, von der Fischerei⸗, Jagd⸗ und Gewerbepolizei, von den Han⸗ delskammern und der Börse, vom Feuerlöschwesen, von den Hülfs⸗ kassen, von der Baupolizei, von Dismembrations⸗ und Ansiedlungs⸗, sowie von Enteignungssachen, vom Personenstand und der Srtaats⸗

angehörigkeit, sowie von Steuerangelegenheiten und führt endlich die

ergänzenden Uebergangs⸗ und Schlußbestimmungen auf.

153015]

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich

f

SEubhastationen, Aufgebote, Por⸗ ladungen u. dergl. 163016. Blomberg. Der dem nach Amerika entwichenen Gerichtsvollzieher Wöhning aus Lemgo gehörige Garten im „tiefen Sieke“ bei Schwalenberg zu 2 Mtz. 7 Qu,R., dessen Taxat hier eingesehen werden kann, soll im Wege der Zwangsvoll⸗ eckung am aüut den 23. Februar 1884, Morgens 11 Uhr, auf der Gerichtsstube zu Schwalenberg meistbietend versteigert werden. 8 Der Zuschlag erfolgt bei einem des Taxats übersteigenden Gebote und liegen die Kaufbedingun⸗ en 4 Wochen vor obigem Termine, in welchem dingliche Rechte an dem gedachten Garten und An⸗ sprüche auf abgesonderte Befriedigung aus den Kauf⸗ geldern bei Meidung des Verlustes dem neuen Er⸗ werber gegenüber bezw. des Ausschlusses von der Masse anzumelden sind, in der Gerichtsschreiberei I. hiers. zur Einsicht aus. Blomberg, den 26. November 1883. Fürstliches Amtsgericht, Abth. I Brandes.

öffentlich

52877] Verkaufsanzeige nebst Edictalladung. In Sachen des Zimmermeisters Heinrich Bartels in Ehmen, Gläubigers, 3 gegen

den Ackermann Friedrich Posseyer in Sülfeld, als Vormund für die minderjährigen Kinder weil. Ab⸗ bauers Wilhelm Homann daselbst, Schuldner, wegen Forderung, soll die den beklagtischen Pupillen gehörige Ab⸗ bauerstelle Hs.⸗Nr. 60 in Sülfeld, bestehend: 1) aus einem von Fochwerk mit Barnsteinen ge⸗ bauten, mit Ziegel gedeckten, 51 Fuß langen und 32 Fuß breiten Wohnhause, enthaltend 2 Stuben, 5 Kammern, 1 Küche, Keller, Dreschdiele, Stallung und Bodenraum; 2) aus dem im Auszuge der Grundsteuermutter⸗ rolle unter Parzelle Nr. 3, Kartenblatt Nr. 8 verzeichneten Hofraume 0 Hekt. 3 A 96 Qu.⸗M. groß, 3) aus dem daselbst unter Parzelle Nr. 3, Kar⸗

37 1 tenblatt Nr. 240 verzeichneten Hausgarten

0 Hekt. 4 Ar 28 Qu⸗M. groß zwangsweise in dem dazu auf Sonnabend, den 12. Januar 1884, Morgens 11 Uhr, zu Sülfeld im Sprenger'schen Gasthause anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termine auf hiesiger Gerichtsschreiberei einge⸗ sehen werden. .

Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufge⸗ fordert, selbige im obigen Termine anzurnmelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Der Ausschlußbescheid wird nur durch einmaligen Aushang an hiesiger Gerichtstafel bekannt gemacht. Fallersleben, den 16. Oktober 1883⁴..

Königliches Amtsgericht. Kolligs.

[590101 8 . Aufgebot.

Der Anbauer Dietrich Bruns aus Eißel hat glaubhaft gemacht, daß er das Eigenthum des in das Grundbuch bislang nicht eingetragenen Plans Nr. 150 der Karte, das Sand, zu 115 Qu.⸗Ruthen = 24 a am, sowie des darauf errichteten Wohn⸗ hauses sub No. ass. 22 zu Eißel erworben habe.

Auf Antrag des dc. Bruns werden damit Alle, welche an dem bezeichneten Grundstücke ein Recht zu haben glauben, geladen, ihre Ansprüche in dem auf

Donnerstag, 31. Januar 1884, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Termine anzumelden, und zwar unter dem Rechts⸗ nachtheile, daß nach Ablauf der Frist der gegen⸗ wärtige Besitzer als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen. Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben

hat, nicht mehr geltend machen kann.

Thedinghausen, den 3. Dezember 1883. Herzogliches Amtsgericht. MRiustenbach.

Aufgebot. K. 8./83.

In Sachen des Zahntechnikers Bernhard Lüneburg, Gläubigers,

gegen

den Maler Albert Rickmeyer daselbst, Schuldner,

soll auf Antrag des ersteren das dem letzteren gehörige Wohnwesen, dahier Bardowickerstraße 30 elegen, in dem auf ““

Freitag, 18. Januar 1884, . Vormittags 11 Uhr,

anstehenden Termine öffentlich meistbietend versteigert werden.

Zugleich werden Alle, welche daran Eigen⸗⸗ hums⸗, Naͤher⸗, lehen rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben ver⸗

Lehmann sen. in

kunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß i Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zu neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

[52880]

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8

meinen, aufgefordert, selbige im obigen Ter⸗ mine anzumelden und die darüber lautenden Ur⸗

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

R. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

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Lüneburg, 13. November 1883. Königliches Amtsgericht. IJ. Jochmus.

Nachlaßaufgebot.

Für nachfolgende, hier unter gerichtliche Reguli

rung genommene Erbmassen, ist ein Aufgebot erfor⸗ derlich geworden:

1) Den von den Erben unter der Rechtswohlthat

des Inventars und Gesetzes angetretenen Nachlaß der am 4. April 1883 verstorbenen Wittwe Erne⸗

stine Marie Henriette Brügmann, geb. Höpermann, in Altona,

2) den von den Erben ausgeschlagenen anscheinend

überschuldeten Nachlaß des am 23. Februar 1883 in Lockstedt verstorbenen Schäfers Heinrich Friedrich N 2 82 6

Wilhelm Flohr,

3) den Nachlaß des am 17. Juli 1883 verstorbe⸗

nen Dienstmädchens Magdalena Wagner in Altona,

4) den von den Erben unter der Rechtswohlthat

des Gesetzes und Inventars angetretenen Nachlaß des am 4. Juli Friedrich Gustav Dreyer in Altona,

1883 verstorbenen Hausmaklers

5) den von den Erben unter der Rechtswohlthat

des Gesetzes und Inventars angetretenen Nachlaß der am 15. März 1883 in Altona mit Hinterlassung eines am 18. Oktober 1866 errichteten, am 2. April 1883 publizirten Testaments verstorbenen Wittw: Hannchen Joseph, geb. Rendsburg, in Altona,

6) den Nachlaß der am 20. Juli 1883 mit Hinter⸗

lassung eines am 11. Februar 1867 errichteten, am 22. August 1883 Testamentszettel vom 9. Juni 1883 in Eckernförde verstorbenen in Altona domizilirt gewesenen Wittwe Maria Catharina Friederike Dührkoop, geb. Rann.

publizirten Testaments nebst

7) den von den Erben unter der Rechtswohlthat

am 1. September 1883 verstorbenen Wittwe ohanna Elisabeth Kölle, geb. Völkers, in Altona, nd

8) den Nachlaß der am 19. September

7

883 ver⸗

storbenen Näherin Johanna Maria Christiana Wich⸗ mann in Altona.

Mit Ausnahme der bekannten Eeben, sowie der

protokollirten Creditoren der zur Dreyer'schen Nach⸗ laßmasse gehörigen resp. in Altong und Ottensen belegenen Grundstücke werden hierdurch Alle und Jede, welche sonst Forderungen und Ansprüche irgend welcher Art an die vorstehend bezeichneten Nachlaßmassen zu haben vermeinen, hierdurch gerichtlich aufgefordert, diese Ansprüche innerhalb 6 Wochen nach der letzten

7

Bekanntmachung dieses Aufgebots und spätestens in dem auf

den 4. Februar 1884, Mittags 12 Uhr,

anberaumten Aufgebotstermin bei Vermeidung der Ausschließung von den erwähnten Massen und des ewigen Stillschweigens bei dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte rechtsbehörig anzumelden.

Speciell wird der unbekannt abwesende Sohn der

Erblasserin Magdalena Wagner in Altona, Namens Carsten Jakob Studemann oder Stegemann auf⸗ gefordert, seine Erbansprüche nach seiner Mutter bis zu dem angegebenen Aufgebotstermine hier an⸗ zumelden, widrigenfalls mit seinem Erbtheil den Gesetzen gemäß wird verfahren werden.

Altona, den 26. November 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung V. Veröffentlicht: Kanzleirath Over, I. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[53011] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von: 1

1) Frau Caroline Charlotte Dorothea, geb. Ohl, des Hermann Matthias Behrens Wittwe, für sich und als Vormünderin ihrer unmündigen Kinder, mit den Vormundschaftsassistenten Jo⸗ hann Heinrich Christian Behrens und Theodor Johannes Richard Ohl,

2) Diedrich Heinrich Alfred Behrens und

3) Hermann Gustav Wilhelm Behrens,

vertreten durch den Rechtsanwalt Berner, wird ein

Aufgebot dahin erlassen: 1 ““ daß Alle, welche an den ausweise Beschlusses

des Amtsgerichts Hamburg vom 9. November 1883 seitens der Antragsteller rechtzeitig mit der Rechtswohlthat des Inventars angetretenen Nach⸗ laß des am 30. Juni 1883 hierselbst verstor⸗ benen Fuhrmanns Hermann Matthias Behrens Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Forderungen spätestens

in dem auf Montag, den 4. Februar 1884, 10 Uhr V.⸗M.,

anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Zimmer Nr. 23, anzumelden und zwar Auswärtige eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht angemeldeten Ansprüche und For⸗ derungen gegen die Benefizialerben nicht geltend

Amtsgericht, Dammthorstraße 10,

unter Bestellung

gemacht werden können. Hamburg, den 1. Dezember 1883. DOas Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung I. Zur Beglaubigung: 1 Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.

[53014]

In unserer Verwahrung befinden sich folgende über 56 Jahre alte letztwillige Verfügungen: 1) des Eigenkäthners Johann Augskillat aus Coadjuthen vom 15. Juni 1823, 2) des Schiffers Carl Bartsch Da bisher von Niemanden die Publikation dieser Testamente nachgesucht worden, noch sonst von dem Leben oder

aus Tilsit vom 17. September 1827.

Tode der Testatoren etwas Zuverlässiges bekannt ge⸗ worden ist, so fordern wir alle Diejenigen, welche ein gegründetes Interesse nachweisen können, auf, die

Deffentlicher Anzeiger.

Gesetzes und Inventars angetretenen Nachlaß

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.

9. Familien-Nachrichten.

1 In der Börsen- beilage.

Testaments⸗Publikation binnen 6 Monaten bei uns nachzusuchen, widrigenfalls mit den vorgedachten Testamenten nach den Vorschriften der §§ 219 ff. Th. I. Titel 12 des A. L. R. versahren werden wird. Tilsit, 27. November 1883. Königliches Amtsgericht.

[528988 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der verehelichten Auszügler Hunger, Johanne Christiane geb. Schmidt zu Schoenewalde, der verwittweten Tagearbeiter Danzke, Johanne Caroline, geb. Aettner zu Zeckerin, der ver⸗ ehelichten Schneidermeister Tanneberger, Wilhelmine geb. Wuhlam zu Kirchhain N.⸗L., des Schuhmacher⸗ meisters Gottlob Kaiser zu Dahme, der verwittweten Häusler und Maurer Karoline Mai, geb. Vogel, zu Klein⸗Kraußnigk, des Ackerbürgers Leopold Vogel und des Schriedemeisters Gotthelf Jähnig zu Sonnewalde, Beide vertreten durch den Rechtsanwalt Hoefer zu Finstérwalde, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kirchhain N.⸗L. am 20. November 1883 durch den Amtsrichter Loewenstein

für Recht:

die nachbenannten Urkunden über 125 Thlr. 8 375 5 für die verehelichte Auszügler Hunger, Johanne Christiane, geb. Schmohl zu Schoenewalde, eingetragen auf Blatt Nr. 155 Abtheilung III. Nr. 4 des Grund⸗ buchs von Schoenewalde,

b. 300 für den Tagearbeiter Gottfried Danzke, auf Blatt Nr 241 Abtheilung III. Nr. 12 des Grundbuchs von Zeckerin einge⸗

100 Thlr. 8 300 %ℳ“ für die Geschwister Wuhlam, auf Band II. Blatt Nr. 91 Abrheilung III. Nr. 3 des Grundbuchs der Stadt Kirchhain und Band VI. Blatt „Nr. 294 Abtheilung III. Nr. 4 des Grundbuchs der Landungen von 1S. eingetragen, 5 Flr. 8 Fo. für den Schuhmachermeister Gott⸗ lob Kaiser aus Dahme, in Band VIII. Blatt Nr. 365 Abtheilung III. Nr. 5 des Grundbuchs von Kirchhain Landungen einge⸗ tragen, 500 Thlr. 8 800 für die verehelichte Thees, Christiane 5 Ab. geb. Müller, zu Brehnitz und die Hüfners⸗ tochter Alwine Müller ebendaselbst, auf Blatt Nr. 301 c. Abtheilung III. Nr. 4 des Grund⸗ buchs von Klein⸗Kraußnigk eingetragen, 900 für die Hüfnerstochter Kutscher, Anna Christiane, zu Hennersdorf, auf Blatt Nr. 680 Abtheilung III. Nr. 1 des Grund⸗ buchs der Landungen von Kirchhain einge⸗ verden für kraftlos erklärt und die des Verfahrens nach §. 84 des A trag⸗

Von Rechts Wegen. gez. Loewenstein. Urkundlich ausgefertigt: Kirchhain R.⸗L., den 20. Novembe Graue, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1883.

[528977 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des früheren Kleingärtners Gott⸗

fried Wirsig zu Dresden erkennt das Königliche Amtsgericht zu Görlitz durch den Amtsgerichts⸗Rath Schmidt

für Recht: das Hypothekeninstrument vom 18./26. Januar 1859 über die auf Nr. 101 Rothwasser in Ah⸗ theilung III. Nr. 15 für den Antragsteller ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 40 Thaler nebst 5 % Zinsen

wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden steller auferlegt.

Von Rechts Wegen. [52895⸗ Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot des über die auf dem Grundstücke Boruchowo Nr. 6 in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 für Wilhelm Ganske eingetragene Post von 500 Thalern gebildeten Dokuments hat das Königliche Amtsgericht zu Rogasen durch den Gerichts⸗Assessor Mayer auf Antrag des Grund⸗ stückseigenthümers Johann August Ganske

für Recht erkannt: Das über die auf dem Grundstücke Boruchowo Nr. 6 in Abtheilung III. Nr. 1 für Wilhelm Ganske eingetragene Post von 500 Thalern ge⸗ bildete Dokument wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. Rogasen, den 30. November 1883. Königliches Amtsgericht. [53068] Oeffentliche Zustellung.

Friedrich Fischer, Schreiner hier, klagt gegen Christian Diehl, gew. Gürtler hier, mit unbekann⸗ tem Aufenthalt abwesend, aus Arbeitsverdienst und bezahlte Bürgschaft mit dem Antrage, den Beklag⸗ ten in vorläufig vollstreckbarem Urtheil zur Bezah⸗ lung von 69 88 ₰, sowie in die Kosten dieses Rechtsstreits zu verurtheilen und ladet den Beklag⸗ 89 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits au

Samstag, 19. Januar 1884, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Amtsgericht Eßlingen.

Dieser Auszug der Klage wird zum öffentlichen Zustellung bekannt gemacht.

Eßlingen, 3. Dezember 1883.

Königliches Amtsgericht.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen der „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte Büttner & Winter, sowie alle übrigen größerern

Zweck der

Annoncen⸗Bureaux.

[52886] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichie Schlossergesell Keller, Henriette Marie, geb. Heinrich, zu Sommerfeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Sander zu Guben, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlossergesellen Gustav Hermann Keller, zuletzzt in Guben wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die unter den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein⸗ schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Koniglichen Landgerichts zu Guben auf

den 10. März 1884, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Guben, den 26. November 1883.

Wesenfeld,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [52887] Oeffentliche Zustellung. Die Einwohnerfrau Anna Felski zu Brattian bei Neumark, vertreten durch den Rechtsanwalt Werth, klagt gegen ihren Ehemann Einwohner Johann Felski, früher zu Nawra bei Neumark wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung auf Ehescheidung mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf

den 3. März 1884 mit der Aufforderung, einen bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt /u bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Thorn, den 27. November 1883.

Krause, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

„Vormittags 9 Uhr,

gedachten

[53062] Oeffentliche Zustellung. Georg Constantin, Goldarbeiter in Ingolstadt, klagt gegen Wilhelm Murschl, früher Buchhalter in Manching, z Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, zu urtheilen: 1I. Beklagter ist schuldig, an Kläger 22 Haupt⸗ sache für käuflich bezogene Gold⸗ und Silber⸗ waaren zu bezahlen und die Kosten des Pro⸗

tragen, bezw. zu ersetzen, II. dieses Urtheil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgericht Ingolstadt auf Donnerstag, den 24. Januar 1884, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiemit öffentlich bekannt gemacht. Ingolstadt, den 3. Dezember 1883. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts: Der K. Sekretär Schreiner.

1530c01 dOeffentliche Zustellung.

In Ehesachen der Auguste Zesewitz, geb. Zesewitz, in Zollwitz, Klägerin, gegen den Schuhmacher Theodor Hermann Zesewitz aus Colditz, zuletzt in Nerchau, dermalen unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, ist zur Eidesleistung und Fortsetzung der

mündlichen Nerhandlung Termin auf

den 2. Februar 1884, Vormittags 9 Uhr, vor der ersten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts hierselbst bestimmt worden, wozu der Beklagte geladen wird. Zum Zwecke der dies bekannt gemacht. Leipzig, den 1. Dezember 1883. Dölling, Königlichen Landgerichts.

öffentlichen Zustellung i

Bekanntmachung. Der in der Liste der bei dem Könizlichen Kammergerichte zugelassenen Rechts⸗ anwälte unter Nr. 13 eingetragene Rechtsanwalt Justizrath Winterfeldt ist am 1. Dezember 1883 in der bezeichneten Liste gelöscht worden. Berlin, den 3. Dezember 1883. Der Präsident des König⸗ lichen Kammergerichts.

z5 L

152958]0 Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem unterzeichneten Ober⸗

I Landesgericht zugelassenen Rechtsanwälte ist der Gerichtsassessor Cisar Kalkowski hier heute einge⸗ tragen worden. Posen, den 4. Dezember 1883. Königliches Ober⸗Landesgericht.

Verkäuse, Verpachtungen,

Submissionen ꝛc.

[52949] 8 Bekanntmachung. Für die Königliche Neue Strafanstalt zu Münster i. W. sollen für das Etats⸗ jahr vom 1. April 1884 bis ultimo März 1885 die nachstehend bezeichneten Oekonomie⸗ und Wirth⸗ schafts⸗Bedürfnisse im Wege der Submission be schafft werden, und zwar: 1) 50001 Bier, 2) 7000 kg weiße Bohnen, 3) 200 bzg Butter, 4) 10 500 kg Erbsen, 5) 1600 kg Essig, 6) 45 kg Fadennudeln, 7) 1000 kg Rindernierentalg, 8) 4000 kg Rind⸗ fleisch, 9) 30 kg Kalbfleisch, 10) 1300 kg Schweine⸗ fleisch, 11) 40 kg Schinken, 12) 5 kg Schlaͤckwurst, 13) 1900 kg Speck, 14) 3500 kg gewöhnliche Graupen, 15) 30 kg Perlgraupen, 16) 4500 kg

Gerichtsschreiber Mayer.

Hafergrütze, 17) 800 kg Kaffee, 18) 40 kg Kümmel,

zesses einschließlich des Arrestverfahrens zu