1883 / 287 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

BÜBBJ——

skandalöser Weise eingewirkt worden. So erkläre sich zum Theil in Preußen die öffentliche Kalamität, so der Klassen⸗ baß, der nicht vermindert werde, so lange es möglich sei, daß Arbeiter an die Luft gesetzt würden, weil sie die politischen Ansichten ihres Arbeitgebers nicht theilten. Es sei deshalb eine ernste, staatsgefährdende Sache, den Druck bestehen zu lassen, der auf diese Leute durch die öffentliche Wahl ausgeübt werde. Der vorliegende Ankrag werde nicht mit Stillschweigen übergangen werden dürfen. Bei der Abstimmung werde das Land erfahren, wer eine gesicherte Form für die Wahl haben wolle, und er fürchte, man werde die Weigerung, eine solche gesicherte Form herzustellen, dahin deuten, daß die Ausnutzung eines unerlaubten Einflusses fortgesetzt werden solle. Wenn heute in Aussicht gestellt waͤrden sei, daß auch für das Reich die geheime Wahl wieder beseitigt werden solle, so wisse er nicht, ob dieses mit oder ohne den Fürsten Bismarck erfolgen solle. Einstweilen könne man, glaube er, den weiteren Verlauf dieser angedrohten Maßregel mit Stillschweigen abwarten. Wie stehe es denn nun mit dem preußischen Wahlsystem, das heute als eine Stütze des Staats bezeichnet sei? Fürst Bis⸗ marck habe im März 1867 gesagt, daß es kein wider⸗ sinnigeres, elenderes Wahlgesetz gebe, als das preu⸗ tzische. Und nun wolle die Rechte eben dieses Gesetz als ein Fundament des preußischen Staats bezeich⸗ nen? Es sollte ihn sehr wundern, wenn der Staat keine besseren Stützen hätte. Welches sei denn weiter die innere moralische Autorität der bestehenden Wahlordre? Die⸗ selbe sei oktroyirt worden durch Königliche Kabinetsordre. In der ministeriellen Denkschrift, welche der Ordre beigegeben sei, werde die Wahlordnung mit der Phrase gerechtfertigt, daß nichts unentbehrlicher sei als der Mannesmuth, seine Mei⸗ nung frei zu äußern. In einer Staatsschrift sollten derartige

hohle Redensarten fehlen, die allenfalls in einen Schulaufsatz

paßten. Es werde dann weiter bemerkt, daß nur durch die öffentliche Wahl der politischen Unlauterkeit vorgebeugt werden

könne. Der Verfasser der Staatsschrift hätte seine Unkenntniß mit Menschen und Leben nicht besser dokumentiren köͤnnen. Die Wahlordnung habeallerdings 1849 die Zustimmung des Landtags erhalten. Allein was hätte der Landtag anders thun können? Hätte derselbe ein Reglement nicht anerkannt, auf Grund dessen er gewählt worden, so wäre ihm nichts übrig ge⸗ blieben, als einen Protest zu erlassen und nach Hause zu gehen. Allein weder die eine noch die andere Kammer habe ihre Autorität für jenes Wahlreglement eingesetzt. Vielmehr sei eine förmliche Resolution beschlossen, in welcher eine Nevision des Wahlgesetzes gefordert sei. Dieselbe sei bis jetzt

nicht erfolgt, und sie solle heute wenigstens in einem Punkte

vollzogen werden. Man sage, daß die geheime Wahl einen radikaleren Charakter trage. Merkwürdig, daß dann gerade die Jakobiner sich der Einführung dieses Wahl⸗

zystems widersetzt hätten, weil sie befürchtet hätten, daß durch

dasselbe ihr Einfluß im Lande gebrochen werden würde. Er verstehe

nuch nicht, warum die Rechte die geheime Wahl so sehr per⸗ horreszire. Dieselbe sei sowohl durch die Verfassung vom

April 1848, als auch durch die revidirte Verfassung eingeführt. Hier im Hause habe man die Stimmzettelwahl. Etwa darum, weil es der Elite des preußischen Volks an Mannesmuth

fehle? Die Kreisordnung, die Provinzialordnung, die 1837 eingeführte rheinisch⸗westfälische Kirchenordnung, kurz, fast die ganze Gesetzgebung kenne nur die geheime Wahl, und nun jolle man in flagrantem Widerspruch mit derselben für das Abgeordnetenhaus und die Kommunalwahlen an der öffent⸗ lichen Wahl festhalten? Das Volk werde recht wohl wissen, welchen es mehr zugethan sein solle, denjenigen, die für ihre Freiheit im Wahlrecht, oder denjenigen, welche dagegen seien. Der Abg. Dr. Gneist bemerkte, Anträge auf Einführung

der geheimen Abstimmung in den Landtagswahlen seien eine Reihe von Jahren hindurch in der Petitionskommission ein⸗ gebracht, und wiederholt eingehend berathen worden. Die Kommission habe sich in den verschiedenen Jahren zu folgender Ansicht geeinigt: Das preußische Wahlsystem bilde ein sehr zusammengesetztes Ganze. Es komme nicht blos auf diesen Wahlmodus an, sondern ebenso auf den Census, ebenso auf die Klassifikation der Wähler, ebenso auf direkte oder indirekte Wahlen, ebenso auf Düten oder Nichtdiäten, ebenso auf die Abgrenzung der Wahlkreise, ebenso auf die innere Formation der wählenden Kreise und Gemeinden, ebenso auf die Zu⸗ sammensetzung des anderen Hauses und auf noch anderes. Man könne nicht an diesem Repräsentativsystem ein Stück ändern, ohne die anderen Stücke in Frage zu stellen. Selbst die viel einfachere Diätenfrage der Abgeordneten habe im Reichstag einen Rückgriff auf die Hauptfragen der Volksver⸗ tretung herbeigeführt. Nun stehe aber das noch heute geltende preußische Wahlgesetz vom 30. Mai 1849 nicht isolirt da, son⸗ dern es ergänze sich mit dem Reichs⸗Wahlgesetz und mit den verschiedenen Wahlsystemen für Provinzen und KFreise, für Stadt⸗ und Landgemeinden. Diese Musterkarte von Vertre⸗

tungen entspreche der bunten Mannigfaltigkeit deutscher Ver⸗ hältnisse. Sie sei entstanden aus einer langen Kette von

Kompromissen, welche sich drei Jahrzehnte hindurchgezogen hätten. Jede Partei habe in diesen Kompromissen wesentliche For⸗ derungen durchgesetzt, jede habe in wesentlichen Dingen nach⸗ gegeben. Eine Aenderung sei daher nicht möglich ohne Rück⸗ sicht auf das Ganze. Werde ein wesentliches Glied aus dieser Kette herausgenommen, so würden sich auch die anderen Parteien für wohl berechtigt halten, frühere Zugeständnisse zurückzu⸗ nehmen. Auch die Staatsregierung werde sich für berechtigt erachten auf Postulate zurückzukommen, die sie in früheren Jahren ungern habe fallen lassen. Man könne sich darüber nicht täuschen, daß mit einem so tiefgreifenden Antrag alle Unterlagen der preußischen Volksvertretung von Neuem in Frage kommen würden, daß solche Fragen nicht in einer Mittwochssitzung zu erledigen seien, sondern die wochenlange Arbeit einer Verfassungsrevision unver⸗ meidlich herbeiführen würden. Die Petitions⸗Kom⸗ mission habe deshalb jederzeit diesen Antrag als zur Zeit ungeeignet für eine Berathung im Hause erachtet, und alle Parteien hätten sich dabei Jahre lang beruhigt, so leicht es gewesen wäre, mit 15 Unterschriften das Haus zu einer Erörterung der Frage zu veranlassen. Seine politischen Freunde seien dieser Meinung noch heute, und seien keinen Augenblick zweifelhaft gewesen, den Antrag, sowie derselbe hier gestellt sei, abzulehnen. Seine (des Nedners) Partei sei eine Reihe von Jahren hin⸗ durch in der Lage gewesen, Aenderungen in ihrem Sinne mit einiger Aussicht auf Erfolg zu versuchen; seine Partei habe es nicht gethan, um den status quo nicht zu alteriren. Seine Partei würde thöricht zu handeln glauben, wenn sie es jetzt versuchen würde, mit einer wiel geringeren Aussicht für einen Ausgang zu ihren Gunsten. In diesem Verhalten stehe

seine Partei ja auch nicht allein. Die konservative Partei⸗

habe eine Reihe von Jahren hindurch sehr günstige Chancen gehabt, das Wahlsystem nach ihrem Sinne und im Sinne des Herrenhauses zu ändern: sie habe es aus guten Gründen unterlassen. Die Staatsregierung habe in der Person des Reichskanzlers das Wahlgesetz von 1849 härter beurtheilt als irgend ein Parteiführer; sie habe aus guten Gründen dennoch den status quo erhalten. Warum sollten er und seine poli⸗ tischen Freunde in dieser Zeit sich mit einer anderen Partei verbünden, um ein Glied aus dem Wahlsystem herauszureißen, dessen andere Glieder dann voraussichtlich nicht im Sinne seiner Partei geändert werden würden. Ein Grund dafür sei für seine Partei nicht zu finden. Uebergriffe, wie die bei den letzten Wahlen vorgekommenen, seien leider bei allen Wahlen erschienen, in den verschie⸗ denen Wahlperioden von verschiedenen Seiten, und wenn ihn sein Gedächtniß nicht trüge, so seien in früheren Jahr⸗ gängen sehr viel drastischere Beeinflussungen vorgekommen. Wollte man immer nur die letzten Erfahrungen vor Augen haben und sich nur dadurch in seinen Beschtüssen hier be⸗ stimmen lassen, so würde man in Fehler des antiken Faust⸗ kämpfers verfallen, der immer nur da parire, wo er den letzten Schlag erhalten habe. Beide Wahlsysteme ständen im Reich und in Preußen nebeneinander seit einem halven Menschenalter. Man werde schwerlich behaupten, daß das eine unbedingt schlechtere Wahlen erzeuge als das andere; we⸗ nigstens wäre den Beweis zu versuchen an dieser Stelle höchst be⸗ denklich. Man sehe nur soviel, daß die Landtagswahlen um etwas stetiger ausgefallen seien, und weniger hin und her ge⸗ schwankt hätten, wenn eine neue Fahne am Horizont der öffent⸗ lichen Meinung erschienen sei. Es sei das sicher kein Grund, sie für schlechter zu halten. Im Gegentheil sei ein neuer Grund hinzugetreten, gerade jetzt nicht mit einer wesentlichen Aende⸗ rung vorzugehen. Durch ein Menschenalter praktischer Erfah⸗ rungen sei wohl in weiten Kreisen die Einsicht gereift, daß es bei den Wahlen nicht auf die Summe intelligenter Per⸗ sonen ankomme, sondern, daß der innere Zusammenhang der wählenden Körper über die Lebensfähigkeit der Parlaments⸗ Institutionen entscheivde. Nun befinde man sich jetzt aber mitten in dem Werk, den Wahlkreisen durch die Verwaltungs⸗ reform die Gestalt, den Geist und das Leben selbstthätiger und selbstbewußter Kommunalverhände zu geben. Diese Um⸗ gestaltung sei halb durchgeführt, solle aber zur anderen Hälfte nachgeholt werden. Sollte man gerade in diesem Stadium querdurch neue Grundlagen für das Wahlsystem suchen, anstatt den Zeitpunkt abzuwarten, wo auf den Grundlagen gleich formirter Kreisverbände eine Vereinfachung und Ver⸗ besserung des Ganzen nicht nur möglich, sondern naturgemäß gegeben sein werde? Zum Schluß noch eine persönliche Be⸗ merkung kurzer Art. Alle Fragen über die beste Art der Re⸗ präsentation seien zunächst Interessenfragen, verschmolzen mit individuellen Ideen, daher unendlich verflochten in einander. Man werde vielleicht zwei Personen finden, die über vier oder

ten und sechsten Frage würden sie sich um so sicherer verun⸗ einigen. Die heutige Durchschnittsmeinung ergebe sich natur⸗ gemäß aus dem Zustand einer Umbildung der Gesellschaft, in der sich die älteren stabilen Nachbarverbände lockerten und auflösten. In den zwei ersten Menschenaltern der industriellen Gesellschaft sei nun überall die Erscheinung wiedergekehrt, daß sich der Einzelne isolirt fühle, und im Gefühl seiner Isolirtheit gegen Einflüsse von außen nach dem geheimen Stimmrecht suche, dazu komme, daß der gewöhnliche Mann seine politi⸗ schen Rechte lieber ohne als mit Verantwortlichkeit ausübe. Diese Bestrebungen würden mit überwältigender Macht sich überall durchsetzen, wenn sie nicht in der praktischen Ausfüh⸗ rung in unlösbarem Widerstreit mit einander lägen. Erst in diesem Krieg aller Interessen gegen Alle kämen die höheren moralischen Gesichtspunkte im politischen Leben zur Geltung. Er meine folgende: Es komme für den Wähler nicht blos auf die wirthschaftliche Unabhängigkeit an, sondern auch auf eine moralische Verantwortlichkeit und Unabhängigkeit. Jede Parlamentsthätigkeit würde alsbald ihre Kraft und Bedeu⸗ tung verlieren, wenn sich die Abgeordneten hinter dem Feigenblatt einer geheimen Abstimmung verbergen wollten. Diese Verantwortlichkeit der Abgeordneten lasse sich auf die Dauer nicht aufrecht erhalten, wenn die Wähler in dem Bekenntniß zu ihrer Meinung einen Antheil selbst übernehmen wollten. Der gewählte Ver⸗ trauensmann werde sonst ein blindes Werkzeug in den Hän⸗ den einer unsichtbaren Macht. „Wenn die Wähler nicht mehr wagten, für eine ehrliche Meinung offen einzutreten, so ver⸗ liere sich dieses Gefühl allmählich auch bei den Gewählten.“ Dies sei wohl der Sinn des berühmten Wortes von Stuart Mill, von dem Wahlrecht als einem unter Verantwortlichkeit anvertrauten Gut. Dieser Muth der Meinung finde sich und erhalte sich nur in einem lebendigen Kommunalleben, in dem ein solidarisches Bewußtsein entstehe, das jede PVergewaltigung und unsaubere Einwirkung auf das Wahlrecht die Wahlfreiheit Aller bedrohe und illusorisch mache. Gelinge es nicht, den Wahlverbänden diesen Gemeinsinn wieder zu geben, so wür⸗ den auch die äußeren Palliative nicht helfen, und man werde vergeblich nach einem Beispiel suchen, daß die Klassen, welche sich durch das Ballot hätten schützen wollen, zu einer Wahlfreiheit wi klich gelangt wären. Er könne damit nur alte Ueberzeugungen wiederholen, die sich bei ihm naturgemäß befestigt hätten, seit⸗ dem er mit eigenen Augen die Wandlung verfolgt habe, in welcher die großen englischen Städte durch das allgemeine gleiche Stimmrecht zu einem völlig unselbständigen mechanischen Bureaukratismus gelangt seien. Es komme dazu der jüngste Eindruck aus Amerika, wie mit dem allgemeinen gleichen ge⸗ heimen Stimmrecht das reichste, blühendste Städtewesen zu einem schmutzigen Ausbeutungssystem heruntersinke, in welchem nur der Irländer sich wohl fühle, während der deutsche Lands⸗ mann, nachdem derselbe die Verhältnisse praktisch erprobt habe, es ebenso tief beklage wie verabscheue. Doch kehre er zu seiner Aufgabe zurück, nochmals die Meinung seiner politischen Freunde zu konstatiren, daß der Antrag zu dieser Zeit und in dieser Weise abzulehnen sei. Der Abg. Dr. Hänel erklärte, alles, was der Abg. Gneist gesagt habe, sei in Bezug auf die Frage, ob öffentliche oder geheime Abstimmung, ganz gleichgültig; die Quintessenz sei gewesen, die politischen Freunde des Abg. Gneist hielten es für inopportun, jetzt auf die Frage zu antworten. Das be⸗ ruhe wahrscheinlich auf einem Fraktionsbeschluß, der den Gang der Debatte nicht übersehen habe. Es könnte scheinen, als ob der Antrag Stern ein Angriffsantrag wäre; nach der Erklärung des Ministers von Puttkamer zeige es sich, daß es lediglich ein defensiver Antrag sei. Diejenigen, die heute sich nicht ent⸗ s achten sich

schließen könnten, ja oder nein zu sagen, die mitschuldig der Unterstützung von Angriffen e N

fünf wichtigere Fragen dieses Gebiets einig seien bei der fünf⸗

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fassung. Wenn nicht zu rechter Zeit solchen Bestrebungen entgegen getreten werde, dann sei die Stellung der liberalen Parteien und aller Parteien von vornherein verloren. Dieser veränderten Situation gegenüber hätten die Nationalliberalen wohl Ver anlassung, ein dilatorisches Votum nicht abzugeben. Der Abg. Gneist meine, das preußische Wahlsystem beruhe gleich⸗ sam auf einem Kompromiß; das sei eine eigenthümliche Au fassung angesichts des Umstandes, daß die Wahlordnung durch Kabinetsordre oktoyirt sei. Kompromisse schließe man doch auch nur rebus sic stantibus. In der politischen Entwickelun lägen aber schwerwiegende Gründe, die für das geheim Stimmrecht sprachen; vor allem die Reichsverfassung in der dasselbe enthalten sei. Die ganze modern Gesetzgebung Preußens stärke die Großindustrie, sie vermehre die Abhängigkeit; namentlich trage dazu auch die Verstaatlichungspolirik bei, die mit Hülfe der Nationallibera⸗ len inscenirt sei. Angesichts dieser Zustände sollte die national⸗ liberale Partei sich nicht sträuben, die Mängel zu untersuchen, welche sich aus derartigen Abhängigkeitsverhältnissen ergeben hätten. Es handele sich nicht blos um die Beamten, sondern um allerlei andere Einwirkungen, welche eine künstliche Abhängig⸗ keit schafften. Allerlei neue Projekte würden dem Hause noch in Aussicht gestellt, die neue Beamtenstellen, neue staatliche Aufwendungen verlangten, und überall neue soziale Abhän⸗ gigkeit schafften. Die moderne Entwickelung habe auch zur Schärfung der Parteigegensätze geführt, und zur Ausnutzung auch natürlicher Abhängigkeitsverhältnisse im Partei⸗Interesse. Man kenne ja die Klagen der Ultramontanen über den Druck, den die Fabrikanten auf die Arbeiter ausübten; ähnliche Klagen würden wohl von allen Parteien erhoben. Die Partei⸗ leidenschaften seien so gestiegen, daß es mehr als Idealismus, daß es Ideologie wäre, wenn man sich einbilde, man würde durch philosophische Erörterungen dazu kommen, daß die Par⸗ teien darauf verzichteten, äußere Abhängigkeitsverhältnisse aus⸗ zunutzen, und in ungehöriger Weise politisch einzuwirken. Die Nationalliberalen müßten jetzt Farbe bekennen zu einer Frage, die im Volke viel mehr verstanden werde, als man annehme. Man sei durch die Wahlen zum Reichstage gewöhnt an das geheime Wahlrecht. Man könne doch nicht sagen: Als preußiche Staatsbürger müsse man sich den nöthigen Muth zur Wahl an⸗ schaffen, als Reichsbürger brauche man ein kleineres Quantum! Wenn die natonalliberale Partei noch gegen den Antrag stimme, dann stimme sie gegen das geheime direkte Wahlrecht. Jedermann werde die Empfindung haben, daß die Debatte einen der Sache angemessenen Verlauf genommnmen habe, man könne sich dazu nuc gratuliren, denn nach der Rede des Mi⸗ nisters habe man das nicht erwarten können. Der Minister habe eine Rede gehalten, die so unsachgemäß gewesen sei, wie er noch nie eine vom Ministertisch gehört habe. Derselbe habe die Debatte auf das Niveau des einseitigen Partei⸗Interesses herabdrücken können. Wie komme der Minister nur dazu, die die Fortschrittspartei zu beleidigen? Die Negierung stehe nach Ansicht des Herrn Ministers über den Parteien. Die Rede des Ministers sei von unfaßbarem Inhalt gewesen. Wisse denn der Minister nicht, wie die Fortschrittspartei zu den Flugblättern gekommen sei, von denen vorhin gesprochen worden? Lediglich durch die aufreizenden Versprechungen vom Regierungstisch. Das Corps der Landräthe habe dabei die Regierung unterstützt. Wenn der Minister aber auf diese Weise die Fortschrittspartei angreife, so erkläre er (Redner), daß ein derartiges Auftreten geeignet sei, das Vertrauen zu der Regierung zu erschüttern, und die Anhänglichkeit an die Monarchie eher zu vermindern als zu vermehren. Der Minister werfe der Fortschrittspartei Parlamentarismus vor, aber seine (des Redners Partei) wolle nichts anderes, als daß das Parlament in der Mitte stehen solle zwischen König und Volk. Gerade durch diese Mittel, die der Minister gegen die Fortschrittspartei anwende, werde der Haß geschürt. Ist das Vorgehen des Ministers doas Verhalten eines objektiven Ministers oder eines subjek⸗ tioen Parteiführers? Nach seiner Meinung treffe das letztere zu. Die Kommunalverwaltung von Berlin habe der Minister in der Weise geschildert, daß derselbe mit einem Auge nach oben, mit dem anderen nach unten gesehen habe. Noch be⸗ denklicher aber sei ihm die Perspektive des Ministers auf das Reichstagswahlsystem. Der Minister habe sich dem Abg. Virchow gegenüber verwahrt, an den Säulen der deutschen Reichsverfassung rütteln zu wollen. Habe der Minister denn den Antrag auf die zweijährige Budgetperiode und die vierjährige Legislatur⸗ periode vergessen? Von Punkt zu Punkt gehe es so weiter. Das glaube wohl der Minister selber nicht, daß man das allgemeine Wahlrecht behalten könnte, wenn man das ge⸗ heime beseitige. Man käme damit zum Censussystem, und würde allerdings eine Säule der preußischen Rechtsverfassungsbeseitigen. Er könne sich nicht denken, daß der Minister diesen Angriff gegen die Reichsverfassung in der Hitze der Leidenschast ge⸗ macht habe. Derselbe habe den Angriff vielmehr wohl über⸗ legt und sich im Interesse der Stellvertretung des Reichskanz⸗ lers bewogen gefühlt, in diese Region der Reichspolitik einzu⸗ dringen. Diese Rede werde im Gedächtniß bleiben und als Warnung benutzt werden, um doppelt und dreifach die ver⸗ fassungsmäßigen Rechte zu schützen, und die Fortschrittspartei werde allerdings ihren Wählern zurufen: „Paßt auf, hört was der Minister von Puttkamer euch gesagt hat.“ Durch die Angriffe des Ministers werde aber die Wichtigkeit des Antrages nicht abgeschwächt, sondern verstärkt.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

kampfes heute anders wie im Jahre 1867 sagen:

zum Deutschen Reich

Zweite Beilage

Anzeiger und Königlich Preu

Verlin, Donnerstag, den 6. Dezember

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(Schluß aus der Ersten Beilage. Hierauf nahm der Staats⸗Minister von Puttkamer das Wort:

„Meine Herren! Die Debatte und die Stunde ist zu weit vor⸗ gerückt, als daß ich auf alle Angriffe des Hrn. Abs. Dr. Hänel ant⸗ worten könnte. Aber ich glaube, das wesentliche Interesse wird sich nur an das letzte knüpfen. Denn was die vielen Liebenswürdigkeiten betrifft, die er mir über meine persönliche Fähigkeit und Unfähigkeit über Mangel oder das Vorhandensein staatsmännischer Gedanken gesag hat, so wird er selbst ermessen, daß mich dieselben vollkommen kalt lassen. Wenn ich hier in der Ausübung meiner Pflicht stehe und das Wort vor dem Hause ergreife, so kann mich eine Kritik nach der Richtung natürlich in keiner Weise berühren. Ich will auch dabei ganz absehen davon, daß er mehrere Male mich vollkommen fals h cinict hat, daß er mir Ausdrücke untergeschoben, die ich gar nicht gethan habe, aber das wird wohl in Partei⸗ leidenschaft geschehen sein Ich habe sachlich jetzt nur Veranl ssung jie ernsteste Verwahrung einzulegen gegen die vollkommen willkürlichen Unterschiebungen, die mir in den letzten Aeußerungen des Hrn Abg Hänel gemacht sind. Daß ich mich hier nicht gleichmüthig hinstellen werde, um so mit einem hingeworfenen Gedanken eine so wichtige zu berühren, wie die, daß im Schoße der preußischen Staatsregierung erwogen werde und habe erwogen werden müssen ob nicht die Erfahrungen, die mit dem geheimen Stimmrecht gemacht sind, derart seien, daß man auch für den Reichstag auf eine Abän⸗ derung des geheimen Stimmrechts bedacht sein müßte das, denke ich, wird der Abg. Dr. Hänel selbst angenommen haben und ich glaube

daß er nicht hat sagen wollen, ich hätte mir erkauben

inen, hier als Privatmann so rein persönliche Ueberzeugungen aus⸗ zusprechen. Aber, wogegen ich mich verwahren muß und was der Abg Hänel, wenn er die Anführungen des Antragstellers nur einigermaßen

im Gedächtniß behalten hätte, unmöglich hätte sagen können, ist das daß nit der Aufhebung der geheimen resp. mit der Wiedereinführung der öffentlichen Stim nabgabe auch die Axrt gelegt werde an das allgemeine Wahlrecht im Reichstag. Meine Herren! Der Abg. Stern hat Ihnen von der anderen Seite her in seinen Ausführungen ich glaube ganz achgemäß nachgewiesen, daß das völlig von einander vnabhängige Linge seien, daß die geheime und öffentliche Abstimmung technische Fragen seien; bei einer geheimen Abstimmung kann ein allgemeines

Stimmrecht bestehen und umgekehrt. Es besteht kein untrennbar ogischer Zusammenhang zwischen diesen Dingen, und der Abg. Hänel st im Irrthum, wenn er sich solcher Meinung hingiebt. Ich bitte

mich nicht anders zu verstehen, als ich mich habe ausdrücken wollen, und, wie ich glaube, mich auch ausgedrückt habe. Ich lehne es ganz ent⸗ schieden ab, mir solche Folgerungen unterschieben zu lassen. Ich piederhole: die preußische Staat regierung sie kann sich ja mit einer solchen Meinung im Irrthum befinden, aber sie muß doch ihren

Standpunkt haben und ihn auch aussprechen, denn ich meine Aufrichtigeit ist in allen politischen Dingen das Beste

glaubt, daß die Erfahrungen, die die deutsche Nation mit der gehei⸗ men Stimmabgabe gemacht hat, keine derartigen sind, um das Weiter⸗

ö E1“ wünschenswerth erscheinen zu lassen. Ich

vee. dhegea LE.“ fest bestimmten Plan ankündigen

Sie werden mir doch nicht unterschieben wollen, was ich nich gesagt habe. Ich habe nur gesagt, die g

Ich möchte übrigens den Abg. Hänel noch darauf aufmerksam machen daß jede Bundesregierung, also auch die Königlich preußische Staatsregie⸗ rung, das Recht haben wird, Mängel, die sie in bestehenden Reichsein⸗ richtungen findet, als solche zu bemerken und ihren Einfluß aus⸗ zuüben, dieselben abzuftellen. Daß darin ein Angriff gegen die Grundsäulen der Reichsverfassung liegen soll, ist so weit von der Wirklichkeit und Wahrheit entfernt, daß ich in der That von einem so scharfsinnigen Politiker eine solche Aeußerung kaum erwartet hätte. Ich kam mich also darauf beschränken, diesen Angriff des Abg. Hänel zurückzuweisen. Im Uebrigen wird je das hobe Haus über den An⸗ trag n Gecicht sitzer, und ich zweifle nicht, daß das Resultat ein wird, welches dem Wunsch der Königlichen Staatsregierung

Die Debatte wurde vertagt. sönlicher Bemerkungen. Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, der Abg. oon Hammer⸗ stein habe seine Aeußerungen im konstituirenden Reichstage im Allgemeinen richtig wiedergegeben. Er bereue nicht, damals im Jahre 1867 so gesprochen zu haben. Er habe sich damals noch in der vollen Unbefangenheit hannoverscher Anschauungen befunden. Von jenem Standpunkt sei er leider gründlich ab⸗ gekommen; er habe in der Folge im Jahre 1873 die Einfüh⸗ rung des allgemeinen direkten geheimen Stimmrechts für den Landtag beantragt, und schon damals erklärt, daß er zu seinem Bedauern seinen früheren Standpunkt nicht aufrecht erhalten könne. Dies hätte der Abg. von Hammerstein korrekter Weise 88. erwähnen müssen. Er hoffe, morgen noch zum Wort zu erkläre für jetzt nur, so lange er einen Finger rüh ine, werde er gegen die Abschaffung des geheimen Stimmrechts im Reichstag kämpfen. 6 Der Abg. Dr. Virchow erklärte, wenn auch die „Provinzial⸗ ö sich vdest eines höflicheren Tones bediene, so hächr 9 S. richtig, daß die Regierungspresse ving habe zu hetzen. und zu verleumden. Die Beschul⸗ igumngen des Republikanismus gegen die Fortschrittspartei insbesondere häͤtten in der „Provinzial⸗Correspondenz“ nicht aufgehört. Was die Enthüllungen über angebliche Vorgänge in seinem städtischen Berliner Wahlkreis betreffe, so habe hier der Minister wohl größere Erwartungen erweckt, als derselbe nachher werde befriedigen können.

Der Abg. Dr. Stern bemerkte, der Abg. für S Lauenbura eime r,Stern bemerkte, der Abg, für Stolp⸗ burg⸗Bütow habe ihn gefragt, ob sein Antrag nicht ftwa eine Von geschichte hätte, die er dem Hause verschweigen e s Vorgeschichte existire nicht. „IEr habe den An⸗ derselbe sei sbsge Sg ler Fertschrittspartei angekündigt, und u g ge eiß n worden. Damit hoffe er, den n für Stolp⸗Lauenburg⸗Bütow zufriedengestellt zu

Dor b 34 1 : 2 . 1“ Ng Irhr. von Hammerstein erklärte, er habe vor⸗ Windthorst, wie kage zitirt, weil damals eben der Abg. Windthorst, wie derselbe es jetzt selbst gesagt habe, noch un—⸗

befangen gewesen sei; wolle man die prinzipielle Meinung

eines Mannes kennen lernen üss di ei tes iner nen, so müsse man eben die Zeite seiner Unbefangenheit wahrnehmen.

Es folgte eine Reihe per⸗

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fang ts e bemerkte, von etwaiger Be⸗ gte müsse sei quch heute bei ihm keine Rede. Allerdings * 1.. nach dem Eindruck vieler erschreckender Vor⸗

mmnisse und besonders nach den Erfahrungen des Kultur⸗

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merke bei Tit. 5 und 9 im Kap. 101 des Etats ertheilten Ermäch⸗ tigung die Pensionsberechtigung nach 8 Diensteinkommens von 2100 bis 3000 im Durchschnitt 2550 ℳ, verliehen werden. 7 nd setzungsbehörden drei beamten tigung, tigung und tigung. Die zu den unmittelbare Staatsbeamte, Reglements vom 2. März 1871 nur im dem Staatsdienste übrigen nur auf Widerruf angenommen werden. Verschiedenheit herrscht in dem Bezuge des Diensteinkommens dieser Beamten, je nachdem sie für ihre amtliche Thätigkeit zum Theil durch eine feste Besoldung entschädigt werden, oder nicht; in dem

Landmessern einen regelmäßigeren Bezug ihres Einkommens zu sichern wird beabsichtigt, 130 von denjenigen Vermessunge beamten welchen nach dem Vermerk bei Tit. 9 des Voretats die Pensionsberechtigung ver⸗ liehen werden darf, gleichfalls in den Genus fester Befoldungen (von 600 bis 1000 ℳ, im Durchschn tt 800 ℳ) treten zu lassen und sie nach Maßgabe der drei zu schaffenden Gehaltsklassen von 600, 800 und 1000 in den Bezug von bezw. 6 ℳ, 7 50 und 9 Diäten zu setzen, den übrigen alsdann noch vorhandenen Vermessungs⸗

zu bewilligen. Außerdem mürden 10 Penstonsberechtigungen für die im Re⸗

können, weil sie ihr Diensteinkommen nicht aus der Staatskasse, sondern

9 53„ or rr⸗ Hos 17 * 4 68 2 . Abänderung des Konsolidationsverfahrens eine Aenderung nicht ein⸗ treten kann.

kasse nicht herbei geführt, da um denjenigen Theil des Dienstkommens, welchen die Vermessungsbeamten in Gestalt einer festen Besoldung

beziehen sollen, der Tit. 9, aus welchem früher ihre gesammten Dienstbezüge zu bestreiten waren (um 31 710 ℳ) sich ermäßigt.“

kommen in Folge der Vermehrung der Etatsstellen 31 710 in Abgang. Die Bürraubedürfnisse erhöhen sich im Ganzen um 11 235 ℳ, die Tagegelder ermäßigen sich um 28 650 ℳ. Zur Förderung der Konsolidation im Regierungsbezirk Wieshaden sind 9000 aus⸗

und für Hülfsbeamte 1080 mehr angesetzt, ebenso 1500 mehr für die Bibliothek. für die Obst⸗ und Weinbauanstalt zu Geisenheim 200 für Anstellung eines Arztes. Der Dispositionsfonds ist um 40 000 erhöht worden, um die Möglichkeit zu gewähren, in allen Provinzen Wanderlehrer anstellen zu können.

um 2520 eingetreten.

th die Grenzthierärzte und deren Assistenten. 9

2 39 9 1 5 3 77 8 5 * * 1 1 7 lichen Vereine zu stören, für bestimmte einzelne Zweige der Viehzucht, für welche jetzt noch sehr bedeutende Summen in das Ausland gehen,

diese Zuchten bäuerlichen Besitzern betrieben erhöhte Subvention schaften zu Gute kommen müssen.

welche bisher hinter der Rindviehzucht zurückstehen mußten, ergiebiger mit Staatsprämien zu bedenken, was angesichts der durch die letzte

trum würde sich selbst vernichten, wenn es gegen das allge⸗ meine direkte geheime Wahlrecht stimmen würde.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ½ Uhr auf Donner⸗ stag 11 Uhr.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Etat der landwirthschaftlichen Verwaltung ist in den Einnahmen (Kap. 32: 2 290 000 ℳ) um niedriger angesetzt, als der Etat 1883/84. Die Einnahmen bei den Auseinandersetzungsbehörden (1 561 938 ℳ) sind mit Rücksicht f chschnittsergebnisse der letzten Jahre um 152 447 er⸗ mäßigt worden, die Wittwen und Waisengelder um 2988 und die sonstigen Einnahmen um 8731 Dagegen ergeben die Zinsen und Rück ahlungen der Meliorationsdarlehen 49 881 und die Ein⸗ nahmen der Deichverwaltung 285 mehr. 4 dau ernden Ausgaben, Kap. 99 —- 107, betragen 8 150 538 ℳ, gegen das Vorjahr 287 021 mehr. Bei dem Ober⸗ 2 Skulturgericht sind 1855 mehr ausgeworfen, die dadurch ent⸗ zen, daß das Dienstgebäude Unterwasserstraße 5 jetzt von dieser rde allein und nicht mehr gemeinsam mit der Rentenbank⸗Direk⸗ tion benutzt wird. Bei den Besoldungen kamen 41 400 wegen Einziebung von 12 Oekonomie⸗Kommissarstellen in Wegfall, da⸗ gegen 102 950 für Besoldungen der Vermessungsbeamten in Zu⸗ gang. Der Etat bemerkt hierzu: „Die Dier sthezüge der ber den Auseinandersetzungsbehörden be⸗ schäftigten Vermessungsbeamten sind auf Grund des §. 14 des Gesetzes über das Kostenwesen in Auseinandersetzungssachen vom 24. Juni 1875 im Wesentlichen derart geregelt, daß dieselben für die von ihnen auf Erledigung der Dienstgeschäfte verwendete Zeit nach Diätensätzen remunerirt werden, welche entsprechend dem Dienstalter und der Tüchtigkeit der Beamten in vier Stufen zu 7 50 ₰, 9 ℳ, 10 50 und 12 für den Tag normirt sind, wobei zu bemerken ist daß diejenigen Vermessungsbeamten, welche als Theil ihres Dienst⸗ einkommens ein festes Gehalt aus Tit. 5 des Etats beziehen, den um 3 ermäßigten Diätensatz ihrer Klasse zu liquidiren haben. Ihnen, sowie 150 der nicht besoldeten Vermessungsbeamten darf außerdem auf Grund der dem Ressort⸗Minister laut der Ver⸗ Maßgabe eines jährlichen 1. Hiernach sind bei den Auseinander⸗ verschiedene Kategorien von Vermessungs⸗ vorhanden: solche mit Gehalt und Pensionsberech⸗ ferner solche ohne Gehalt, aber mit Pensionsberech⸗ endlich solche ohne Gehalt und Pensionsberech⸗ ersteren heiden Klassen gehörigen sind welche nach §. 4 des Feldmesser⸗ Disziplinarwege aus können, während alle Eine noch größere

entlassen werden

inen Falle haben sie Diäten in Ahbstufungen von 9 ℳ, 7 50 &ℳ und 4 ℳ, 50 ₰, im letzteren folche in Abstufungen von 12 ℳ, 0) 50 ₰, 9 und 7 50 pro Tag zu liquidiren. Es iegt sowohl im Interesse des Dienstes, Als in demjenigen der be⸗ heiligten Beamten, diese verwickelte Art der Dienstbezüge zu verein⸗ achen. Um dies zu erreichen und zugleich den älteren und erfahreneren

zamten aber, deren Anzahl nach dem gegenwärtigen Stande rund 20 betragen würde, allgemein den Diätensatz von 7 50 täglich

ierungsbezirk Wies baden beschäftigten Konsolidations⸗Geometer reservirt leiben, welche von der vorgedachten Einrichtung nicht betroffen werden

irekt aus Interessentenkassen beziehen, in welchem Verhältniß ohne ten Die übrigen gegenwärtig noch verfügbaren 10 Pensions⸗ erechtigungen dagegen würden in Wegfall zu bringen sein. Durch die

eäbsichtigte neue Organisation wird eine Mehrbelastung der Staats⸗

¹ - NM * „pau ssos for 8 77 8 nd des Wohnungsgeldzuschusses fortan aus Tit 5 und 7 des Etats

1883.

gerade für diesen Zweig der Viehzucht von besonderer Wichtigkeit i aber auch für die Schweinezucht und Geflägelzucht sehr 1en.n. werth erscheint.“

Zur Einrichtung weiterer Fischschonreviere sind 1770 mehr angesetzt, zur Anstellung eines Wehrmeisters bei Pretzien 1000 zur Remunerirung der Deichhauptmänner 5279 und zu sächlichen Ausgaben 1250 mehr ausgeworfen worden.

Der Fonds zu Vorarbeits⸗ und Verwaltungskosten in Landes⸗ meliorations⸗ und Deichbau⸗Angelegenheiten und zu Subventionen für Wiesenbautechniker; ferner für das Moorwesen, einschließlich der Beihülfen zur Unterhaltung einer Moorversuchsstation in Bremen (260 000 ℳ) ist dem Bedürfniß entsprechend um 87 642 verstärkt worden. Für den Landeskulturfonds endlich sind 34 358 mehr eingestellt worden. Dies „wird es gestatten, die Aufgaben der land⸗ wirthschaftlichen Vereine speziell in Bezug auf die Förderung der häuerlichen Wirthschaften zu erweitern. In dieser Hinsicht ist vor Allem die Fortsetzung der in verschiedenen Provinzen mit bestem Er⸗ folge angefangenen, aber aus Mangel an Mitteln wieder aufgegebenen Prämitrung ganzer bäuerlicher Wirthschaften in Aussicht genommen sodann die Prämiirung mustergiltiger einzelner Wirthschaftszweige und die Veranstaltung spezieller Konkurrenzen auf dem Gebiet der Pflanzenkultur zur Erzielung höherer Erträge an Quantität und Auch der Förderung der jetzt noch in den bäuerlichen Wirthschaften allermeist sehr im Argen liegen en Buchführung kann alsdann eine besondere Fürsorge gewidmet und damit einer der kräftigsten Hebel zur Anbahnung aus eigener Initiative und eigenem Nachdenken hervorgehender Wirthschaftsverbesserungen angesetzt werden. Die Aufwendung vermehrter Mittel zur Anregung einer gesteigerten landwirthschaftlichen Produktion ist gegenuͤber den vorliegenden wirthschaftlichen Verhältnissen um so mehr gerechtfertigt als es in dem Wesen des landwirthschaftlichen Betriebes liegt daß ganz bedeutende Mehrerträge allein durch rationellere Kultur ohne wesentliche Steigerung der Produktionskosten gewonnen werden können, so „daß eine ganz erhebliche Steigerung nicht nur der Gesammtpro⸗ duktion, sondern vor Allem des Reingewinns erhofft werden kann wenn es gelingt, auch die bisher dem landwirthschaftlichen Fortschritt ferner stehenden Kreise der kleineren Landwirthe für denselben zu gewinnen.“ Zu einmaligen und außerordentlichen Ausgaben sind Kap. 13 1 148 132 (— 870 465 ℳ) ausgeworfen, und zwar 500 000 zur Förderung genossenschaftlicher und kommunaler Fluß⸗ regulirungen, wie im vorigen Etat; 130000 3. Rate für den Ufer⸗ schutz der Wülster Marsch; 11 779 1. Rate zur Befestigung der Binnendünen auf der Halbinsel Hela, die soweit sie der Stadt Dauzig gehört, dem Forstfiskus überlassen ist, damit dieser die zum Schutz des Fahrwassers nothwendigen Sicherheitsmaßregeln treffe Die Ueberlassung der 2300 ha großen Fläche an den Fiskus ist nicht nur unentgeldlich geschehen, sondern die Stadt Danzig leistet zu den Kosten der Befestigung, die auf 163 000 veranschlagt sind, auf 10 Jahre noch einen Zuschuß von jährlich 2000 Zur Her⸗ stellung von Uferschutzbefestigungen am Westrande der Insel Sylt ist eine 6. Rate mit 99 000 (— 27 000 ℳ) zum Ansatz göbracht, d Ankauf Feines Dienstgebäudes für die neu errichtete General⸗Kom⸗ mission in Bromberg 125 000 ℳ, 8354 zur Einrichtung eines Spaliergartens für französische Formbaumzucht bei der Obst⸗ und Weinbauanstalt in Geisenheim, 200 000 zur Förderung der Land und Forstwirthschaft im Eifelgebiet, was durch eine besondere Denkschrift motivirt ist, und 74 000 zu Um und Erweiterungs⸗ bauten auf den Dienstgrundstücken der General⸗Kommission zu Cassel.

Statistische Nachrichten.

Die amtlichen Nachweisungen der überseeischen Auswanderung ergeben für den Monat Oktober d. J. 19 440 deutsche Auswanderer, d. i. 963 mehr als in demselben Monat des Vorjahrs jedoch steht die diesjährige Zahl noch um 2777 gegen die entsprechende von 1881 zurück; auch ist für den ganzen Zeitraum Januar Oktober eine ge Stärke der dseh als in den Vorjahren zu verzeich nen, denn es wanderten während dieses Zeitraums aus im Fahre 1883 153 394, 1882 179 443, 188] 181 8 Pitraums Z Ie Abgeordnetenhause ist die Nachweisung über die Anzah der für das Jahr vom 1. April 1883/84 zur Klassensteuer und zur klassifizirten Einkommensteuer veranlagten Personen und über den Betrag der für dasselbe Jahr veranlagten Steuer zugegangen. Danach unterliegen von der nach den Klassen steuerrollen sich ergebenden Seelenzahl von 27 016 380 der klassifizirten Einkommensteuer 675 199. Befreit von der Klassensteuer sind: wegen Jabres⸗Cinkommens unter 420 7 410 060 unter 16 Jahren alte Personen, oweit sie zur ersten Stufe gehören, 4793; Militärpersonen, Inhaber des eisfernen Kreuzes, Veteranen ꝛc. 309 146, wegen M beeinträchtigter Leistungsfähigkeit bei einem Jahreseinkommen von 420 bis 660 698 611, zu den Klassensteuerstufen 1 und 2 gehörige Personen 12 633 314, zusammen 21 055 924. Klassensteuerpflichtig bleiben sonach 5 285 257 Personen. In Prozenten ausgedrückt, unter⸗ liegen der klassifizirten Einkommenstener 2,50, der Klassensteuer 19,56,

Bei den nicht dauernd beschäftigten Spezialkommissaren ꝛc. (Tit. 9)

eworfen. Für die landwirthschaftliche Fachschule sind für die Bes die wirthsche 1 zesoldung nes Kalkulators 3150 Gehalt und 540 Wohnunasgeldzuschuß

von Steuer befreit sind 77,94. Die in den Stufen 3—12 der Klassen⸗ steuer veranlagten 1 308 250 Personen sollten zahlen an Steuern 29 751 825 Nach dem Gesetz vom 26. März 1883 bleiben 3 Monatsrathen außer Hebung. Es kommen daher 7 437 956 25 ₰. außer Hebung, und verbleiben 22 313 868 75 ₰. Der durch Reklamationen und Rekurse entstehende Ausfall wird erst später bekannt. Derselbe betrug für das Jahr 1882/88 = 1,62 % pes zu erheben gewesenen Betrages. Unter Zu⸗ grundelegung dieses Prozentsatzes würde sich der Ausfall auf eltwa 361 485 berechnen. Zur klassifizirten Einkommensteuer sind heran⸗

gezogen Personen mir einem Einkommen von mehr als 1 080 000 bis

T

Bei den Thierarzneischulen ist nur eine Erhöhung der Ausgaben nsa ein Dagegen sind für das Veterinärwesen 2400 mehr ausgeworfen, davon 2400 für 4 neue Kreis⸗ ierarztstellen und 20 000 zur Erhöhung der Remuneration für G rärzte Der Pferdezucht⸗ und der iehzucht⸗Prämienfonds sind um je 15 000 verstärkt worden. Der tat bemerkt dazu: »Eine Erhöhung des Pferdezucht⸗ und Viehzucht⸗Prämienfonds n je 15 000 würde es möglich machen, ohne das bestehende und bester Wirksamkeit stehende Prämitrungssystem der landwirthschaft⸗

id in welchen bei den Fortschritten der intensiven Kultur eine imer größere Nachfrage auftritt, z. B. für die Zucht schwerer rbeitspferde und Zugochsen, mehr wie bisher zu thun. Da vielfach mit dem größten Vortheil von den etrie werden können, so würde diese zunächst der Hebung der bäuerlichen Wirth⸗ n ; Gleichzeitig wird diese Verstär⸗ ug des Fonds es erlauben, auch andere Zweige der Viehzucht,

iehzählung konstatirten bedeutend Abnahme der Scha

einschließlich 1 140 000 und einem Steuerbetrag von 32 400 in der ganzen Monarchie eine, und zwar in Berlin; ebenfalls dort eine mit einem Einkommen von 1 920 000 bis 1 980 000 und einem Steuersatz von 57 600 Nur eine Person mit einem Einkommen von mehr als 2 160 000 bis 2 220 000 (Steuersatz 63 000 ℳ9) konnte, und zwar im Regierungsbezirk Düsseldorf, zur Steuer heran⸗ gezogen werden. Die beiden höchst besteuerten Personen befinden sich im Regrerungsbezirk Wiesbaden. Die Eine hat ein Einkommen von 2 400 000 bis 2 460 (00 (Steuersatz 72 000 ℳ), die Andere ein Einkommen von 2 520 000 bis 2 580 000 (Steuersatz 75 600 ℳ). Im Ganzen sind zur 41. Stufe und zu höheren Stufen der klassifizirten Einkommensteuer 11 Personen mit einem Steuersoll von überhaupt 453 600 eingeschätzt. Bei einem Steuersatze von 21 600 hätten dieselben Personen 11 21 600 = 237 600 zu entrichten gehabt. Die Veranlagungssumme für die klassifizirte Einkommensteuer pro 1883/84 beträgt 36 845 892 In Folge Er⸗ lasses, Remonstrationen und Reklamationen vermindert sich diese Summe auf 35 016 088 3