1883 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Rirdorfer Gemeinde⸗Anleihe von 1884 à 4 %¼. Provinz Regierungsbezirk Kreis Brandenburg. Potsdam. Teltow. Anweisung zum Anleiheschein der Gemeinde Rirdorf III. Ausgabe, Buch⸗ stabe. Nr. über Mark Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleihescheine der Gemeinde Rixdorf Buchstabe... Nr. über. ...Mark Reichswährung à 4 % Zinsen die .. Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 188. bis 188. bei der Teltower Kreis⸗Kommunalkasse zu Berlin, sofern nicht recht⸗ zeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihe⸗ scheins dagegen Widerspruch erhoben wird.

Miirdorf, den.. ten 188. Der Gemeindevorstand. (Stempel und Unterschriften.)

. Kontrolbeamter. 8 Anmerkung. 1) Die Namenvsunterschriften und der Stempel können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweifung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen sein. 1

2) Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken: .

ster Zinsschein. ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Seminar⸗Direktor Doyé ist das Direktorat des Schullehrer⸗Seminars zu Kyritz verliehen worden.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit der §§. 10 und 11 des Gesetzes über die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer vom 20. Mai 1874 (G.S. S. 135) bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß, nachdem Se. Majestät der Kaiser und König mittelst Allerhöchster Ordre vom 3. Dezember d. J. den Bischof Dr. Peter Joseph Blum, gegen welchen durch gerichtliches Urtheil vom 13. Juni 1877 auf Entlassung aus dem Amte als Bischof von Limburg erkannt ist, zu begnadigen geruht haben, die Amtsthätigkeit des Bischofs von Limburg am 8. ds. Mts. begonnen hat und an demselben Tage zu⸗ gleich die Amtsthätigkeit des Königlichen Kommissarius für die bischöfliche Vermögensverwaltung in der Diözese Limburg, Amtmanns Lorsbach zu Limburg, erloschen ist.

Cassel, den 11. Dezember 1883.

Der Ober⸗Präsident der Provinz Hessen⸗Nassau. Graf zu Eulenburg.

Bekanntmachung.

Die neuen Zinsscheine zu den Obligationen des vormals Her⸗ zoglich nassauischen Staatsanlehens von 2 000 000 Fl., d. d. 12. Juli 1859, Reihe III Nr. 1—8 und Zinsscheinanweisungen werden vom 2. Januar 1884 an bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. gegen Abgabe der alten Talons ausgegeben werden.

Es können diese Zinsscheine auch durch die Königlichen Regierungs⸗ öö“ und die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Hannover, üneburg und Osnabrück bezogen werden.

Wer diese Zinsscheine durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse ein⸗ zureichen. b

Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver⸗ sehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Zinsscheine wieder 9 8

Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Pro⸗ vinzialkassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium in Wiesbaden mittelst be⸗ sonderer Eingabe einzureichen.

Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der Zins⸗ scheine zu ersetzen.

Wiesbaden, den 17. November 1883.

Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: de la Croir.

Richtamtliches. Deutsches Reich

Preußen. Berlin, 12. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Abmeldung des bisherigen Kommandanten von Berlin, General⸗Lieutenants von Oppeln⸗Bronikowski vor dessen Abreise nach Stettin und demnächst den Vortrag des Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Anders vom Civilkabinet entgegen.

Später empfingen Se. Majestät den Botschafter Prinzen Reuß, vor dessen Rückkehr nach Wien, und den Kaiserlich russischen General à la suite, Fürsten Dolgoruki, vor dessen Abreise auf Urlaub nach St. Petersburg.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ertheilte der Freifrau von Türkheim, Gemahlin des früheren ““ badischen Gesandten, die nachgesuchte Abschieds⸗

udienz.

Der Schlu ßbericht über die ge strige Sitzung des Hannses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.

In der heutigen (14.) Sitzung des Hauses der

Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Staats⸗Minister von Puttkamer und der Justiz⸗ Minister Dr. Friedberg nebst mehreren Kommissarien beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung die erste Berathung des An⸗ trags der Abgg. Dr. Straßmann und Zelle auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Städte⸗ ordnung für die sechs östlichen Provinzen der preußischen Monarchie, vom 30. Mai 18553.

8 1““

Der Antrag lautet:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 8

dem nachstehenden Gesetzentwurfe die verfassungsmäßige Zu⸗ stimmung zu ertheilen

Entwurf eines Gesetzes, 8 betreffend die Abänderung der Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der preußischen Monarchie, vom 30. Mai 1853.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, was folgt:

Der §. 21 der Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 erhält folgende Fassung:

Die Wahlen zur regelmäßigen Ergänzung der Stadt⸗

verordnetenversammlung finden alle zwei Jahre im November statt. Bei dem zunächst vorhergehenden wöchentlichen Hauptgottesdienste ist auf die Wichtigkeit dieser Handlung hinzuweisen. Die —2 der dritten Abtheilung erfolgen zuerst, die der ersten uletzt. . veiußergewͤhnliche Wahlen zum Ersatze innerhalb der Wahl⸗ periode ausgeschiedener Mitglieder müssen angeordnet werden, wenn die Stadtverordnetenversammlung oder der Magistrat oder die Regierung es für erforderlich erachten. Der Ersatzmann bleibt nur bis zum Ende derjenigen sechs Jahre in Thätigkeit, auf welche der Ausgeschiedene gewählt war. 8

Alle Ergänzungs⸗ oder Ersatzwahlen werden von denselben Abtheilungen und Wahlbezirken (§. 14) vorgenommen, von denen der Ausgeschiedene gewählt war.

Ist die Zahl der zu wählenden Stadtverordneten nicht durch drei theilbar, so ist, wenn nur einer übrig bleibt, dieser von der zweiten Abtheilung zu wählen. Bleiben zwei übrig, so wählt die erfte Abtheilung den einen und die dritte Abtheilung den anderen.

Die in den §§. 19 20 bestimmten Termine können durch statutarische Anordnungen abgeändert werden.

Eine Abweichung von der Bestimmung im Absatz 3 ist zulässig, wenn, wegen großer Ungleichheit der Wählerzahl in den Wahl⸗ bezirken derselben Abtheilung, eine neue Wahlbezirkseintheilung von den Gemeindebehörden beschlossen und dieser Gemeindebeschluß von der Aufsichtsbehörde bestätigt wird, oder wenn die Aufsichtsbehörde aus demselben Grunde diese Maßregel anordnet.

In einem solchen Falle hat der Magistrat, nachdem die neue Eintheilung von ihm festgesetzt ist (§. 14), sofort bekannt zu machen, in welcher Ordnung bei den Ergänzungs⸗ und Ersatzwahlen die neuen Wahlbezirke an die Stelle der bisherigen treten.

Der Abg. Zelle trat in längerer Rede für seinen Antrag ein, der, wie er hervorhob, diesmal auch die Unterstützung der nationalliberalen Partei gefunden habe. Der Minister von Puttkamer habe, als derselbe Antrag in der vorigen Session gestellt sei, die Bedürfnißfrage verneint. Jetzt aber habe sich in Potsdam schon das gleiche Bedürfniß wie in Berlin gezeigt. Der Antrag sei ein echt konservativer, er hoffe daher auch die Unterstützung der Konservativen für den⸗ selben zu gewinnen.

Der Abg. Hahn bat, den Antrag an die Gemeindekom⸗ mission zu verweisen, damit dieselbe die Bedürfnißfrage gründ⸗ lich klar legen könne. Durch die Ausführungen des Vorredners sei das nicht geschehen. Vielmehr müsse es auf den ersten Blick den Anschein gewinnen, als ob der Antrag mehr Kon⸗ fusion schaffen als beseitigen würde.

Der Abg. Büchtemann glaubte aus den Erklärungen des Vorredners entnehmen zu dürfen, daß auch die konservative Partei nicht prinzipaliter dem Antrage der Fortschrittspartei gegenüberstehe. Redner ging sodann ausführlich auf die Berliner Stadtverordnetenwahlen ein, und versuchte an diesen Wahlen nachzuweisen, daß der in dem Antrage seiner Partei vorgeschlagene Weg einen weniger gewaltsamen Charakter trage als die Auflösung der Stadtverordnetenversammlungen. Alle Parteien hätten ein Interesse daran, daß die Selbst⸗ verwaltung nicht zum Zweck politischer Agitation benutzt werde.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, daß, wie in der vorigen Session so auch diesmal, seine Partei für eine kommissarische Berathung des Antrags sein werde. Er be⸗ dauere, daß auch diesmal wieder ganz heterogene Elemente mit der Diskussion des Antrags in Verbindung gebracht worden seien. In Bezug auf die Auflösungsfrage müsse er hervorheben, daß der klare Wortlaut der Städte⸗Ordnung für die Auflösung sei.

Der Abg. Löwe (Berlin) verwahrte die städtische Ver⸗ waltung Berlins gegen den Vorwurf, als ob dieselbe ein Parteiregiment sei. In derselben befänden sich Männer aller Parteirichtungen, und durch dieses harmonische Zusam⸗ menwirken der verschiedensten Parteien habe die städ⸗ tische Verwaltung Erfolge erzielen können, die selbst von Gegnern der städtischen Verwaltung, wie von dem Abg. Cremer, anerkannt seien. Um so mehr müsse er die abfällige Kritik bedauern, die der Minister von Puttkamer dieser Ver⸗ waltung habe angedeihen lassen. Zum Schluß wendete Redner sich gegen die Auslassungen des Abg. Cremer bei Gelegenheit der Debatten über den Antrag Stern.

Der Abg. Cremer wies die Behauptungen des Abg. Löwe zurück. Wenn von maßlosen Angriffen während des kom⸗ munalen Wahlkampfs gesprochen worden sei, so könne man doch immer nur an die Polemik der Fortschrittspartei denken.

Der Abg. Dr. Graf von Posedowski (Wehner) sprach für die kommissarische Berathung des Antrags.

Der Abg. Dr. Windthorst gab Namens seiner Partei die Erklärung ab, daß dieselbe für eine kommissarische Berathung des Antrags stimmen werde. In derselben Weise hat sich, wie der Abg. v. Benda mittheilte, die national⸗liberale Partei schlüssig gemacht.

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen. Nach einer langen Reihe persönlicher Bemerkungen erhielt bei Schluß des Blattes für die Mitantragsteller der Abg. Dr. Virchow das Schlußwort.

Das Verbrechen resp. Vergehen der Blutschande kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 17. Oktober d. J., ohne Unterschied der ehelichen oder unehelichen Abstammung, also auch zwischen natürlichen, un⸗ ehelichen Verwandten, selbst wenn civilrechtlich eine Verwandt⸗ schaft nicht vorhanden ist, begangen werden.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Geh. Staatsrath Selkmann ist hier an⸗ gekommen.

Hessen. Darmstadt, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Erste Kammer ist heute zusammengetreten und hat den Gesetzentwurf über die Einkommensteuer erledigt.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 10. Dezember. (Els. Lothr. Ztg.) Die Session des Landesausschusses von Elsaß⸗Lothringen ist heute Nachmittag 3 Uhr im Sitzungs⸗ saale des provisorischen Landesausschußgebäudes durch den Staatssekretär, Staats⸗Minister von Hofmann mit folgender Ansprache eröffnet worden:

Meine Herren!

In Vertretung des Herrn Statthalters habe ich die Ehre, Sie

bei Beginn der XI. Session willkommen zu heißen.

1“

Unter den Gegenständen, welche Sie in dieser Session beschäftigen werden, nenne ich zuerst den Haushaltsetat für das Etatsjahr 1884/85; derselbe ist, nebst der allgemeinen Rechnung über den Landes⸗ haushalt für 1879/80 und der Haushaltsübersicht für das Etatsjahr 1882/83 Ihrem Bureau bereits zugegangen. Der Etat gewährt ein befriedigendes Bild von der Finanzlage des Landes. Die aus früheren Jahren herrührende schwebende Schuld hat sich abermals um einen erheblichen Betrag vermindert.

Zur besonderen Genugthuung gereicht es der Regierung, daß die Finanzlage ihr gestattet hat, bebufs der schon lange als nothwendig erkannten Aufbesserung des Einkommens der Religionsdiener höhere Sätze in den Etat einzustellen.

Unter den sonstigen Gesetzentwürfen, welche die Regierung Ihnen vorlegt, befinden sich zwei, die bereits früher Gegenstand Ihrer Be⸗ rathung gewesen sind.

Wie Sie sich erinnern, war der in der letzten Session ein⸗ gebrachte Entwurf eines Katastergesetzes an eine Spezialkommission verwiesen worden, welche denselben in vorläufige Berathung nahm Zu einer definitiven Berichterstattung kam es nicht mehr. Die Regierung hat, unter Erwägung der in der Kommission geäußerten Wünsche, den Entwurf nochmals durchgesehen und in einigen Punkten abgeändert. Ein Wunsch der Kommission ging dahin, daß die Anlage von Feldwegen durch das Gesetz geregelt werde. Diesem Wunsch ent⸗ sprechend ist ein besonderer Gesetzentwurf, betreffend die Anlage von Feldwegen, ausgearbeitet worden.

Die zweite Vorlage, deren Inhalt Sie früber schon beschäftigt hat, ist ein Entwurf, betreffend die anderweitige Einrichtung der Ver⸗ waltung der direkten Steuern. Der Landesausschuß hat in einer früheren Session den Vorschlag der Regierung, die drei Steuer⸗ direktionen zu vereinigen, abgelehnt. Die Regierung ist nach wie vor der Meinung, daß die Maßregel sich als zweckmäßig empfiehlt und da dieselbe zugleich eine wesentliche finanzielle Ersparniß mit sich bringen wird, hat die Regierung es für ihre Pflicht gehalten, die Frage von Neuem zur Berathung zu bringen.

Durch Gesetz vom 15. Juli 1872 ist der §. 29 der deutschen Gewerbeordnung, welcher von den Approbationen für Aerzte und Apotheker handelt, in Elsaß⸗Lothringen eingeführt worden. Des⸗ gleichen haben die Bestimmungen der deutschen Gewerbeordnung über das Aufsuchen von Waarenbestellungen und den Gewerbebetrieb im Umherziehen durch Gesetz vom 14. Mai 1877 Geltung für Elsaß⸗ Lothringen erlangt.

Die vorgenannten Bestimmungen der Gewerbeordnung sind durch ras Reichsgesetz vom 1. Juli d. Js. theilweise abgeändert worden. Diese Aenderungen auch hier einzuführen und die in dieser Hinsicht bestehende Rechtsgleichheit mit dem übrigen Deutschland zu erhalten, liegt im Interesse des Landes.

Zwei hierzu dienende Gesetzentwürfe sind Ihnen vorgelegt. Das erwähnte Reichsgesetz vom 1. Juli enthält ferner neue Vor⸗ schriften über einen Gegenstand, dessen gesetzliche Regelung auch hier zu Lande als ein Bedürfniß empfunden wird, nämlich den Gewerbe⸗ betrieb der sogenannten Rechtskonsulenten und Geschäftsvermittler. Ein hierauf bezüglicher Gesetzentwurf soll für diesen Gewerbebetrieb in Elsaß⸗Lothringen dieselben Beschränkungen einführen, welchen er nach dem Reichsgesetze in dem übrigen Deutschland unterliegt.

Sie sehen, Meine Herren, daß es Ihnen an Stoff zur Be⸗ rathung in dieser Session nicht fehlen wird. Die Regierung hofft zuversichtlich, daß der Landesausschuß auch diesmal seine Aufgabe mit der gewohnten Umsicht und Sachkenntniß zum Besten des Landes erledigen wird.

Im Namen Sr. Majestät des Kaisers erkläre ich die XI. Session des Landesausschusses für eröffnet.

„Bei den hierauf folgenden Wahlen wurden gewähltz: zum Präsidenten der Abg. Schlumberger, zum ersten Vize⸗Präsi⸗ denten der Abg. Frhr. Zorn von Bulach (Vater), zum zweiten Vize⸗Präsidenten der Abg. Jaunez, zu Sekretären die Abgg. Baron Charpentier, Wehrung und Fuchs. Es folgte sodann die Ausloosung in die Abtheilungen. 16

Desterreich⸗Ungarn. Wien, 11. Dezember. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus nahm heute nach unerheblicher Debatte die Indemnitätsvorlage an.

Das Uebereinkommen, betreffend die Verstaatlichung der Kronprinz⸗Rudolf⸗Bahn, ist heute unterzeichnet worden. Der ‚Neuen freien Presse“ zufolge wird der Januar⸗ Coupon noch mit 5 Fl. Silber eingelöst, dagegen der Juli⸗ Coupon im Sinne des Uebereinkommens mit 4 ¾ Fl. Silber. Pest, 11. Dezember. (W. T. B.) Das Oberhaus hat den Gesetzentwurf, betreffend die Ehe zwischen Christen und Juden, mit 109 gegen 103 St. abgelehnt. Im Laufe der Berathung des Gesetzentwurfs traten hauptsächlich der Obergespan Vay, Graf Stefan Keglevich und Graf Andrassy für die Vorlage ein. Letzterer wies nach, daß die gerügten Uebelstände in der That vorhanden seien, daß der Staat berechtigt sei, den⸗ selben abzuhelfen und daß die Vorlage unter den gegen⸗ wärtigen Umständen als das beste Mittel, Abhülfe zu schaffen, angesehen werden müsse. Der obligatorischen Civilehe könne er niemals zustimmen, weil jeder Kampf mit der Kirche ver⸗ mieden werden müsse. Von den klerikalen Rednern werde die Macht der Juden überschätzt. Der Minister⸗Präsident Tisza nahm schließlich ebenfalls für die Vorlage das Wort und wies die dagegen vorgebrachten Einwendungen als unbegründet zurück. Diejenigen, welche mit ihrem heutigen Votum den Gesetzentwurf für immer begraben zu können glaubten, gäben sich einer Täuschung hin; dieser Gesetzentwurf werde wieder zum Leben erstehen. Der Gesetzentwurf wurde schließlich gleich⸗ wohl abgelehnt.

Großbritannien und Irland. London, 8. De⸗ zember. (Allg. Corr.) Der Staatssekretär für Ir⸗ land, Trevelyan, hielt vorgestern Abend eine Ansprache an seine Wähler in Galashiels, in welcher er sich sehr be⸗ friedigt über die Lage in Irland äußerte. Die Pachtzinse würden pünktlich gezahlt, und die Agrarverbrechen verringer⸗ ten sich; Leute, die früher vom Staat Hülfe erwarteten, hülfen sich jetzt selber, das Landgesetz erweise sich als erfolg⸗ reich, und Seitens der Exekutive werde ein ehrlicher Versuch gemacht, Irland unparteiisch ohne Rücksicht auf Konfession oder Partei zu regieren.

10. Dezember. (A. C.) Die Frage, wer nach dem Rücktritt Sir Henry Brands den Sprecherposten im Hause der Gemeinen bekleiden soll, hat nunmehr ihre

ösung gefunden. Die Wahl der Regierung ist auf Mr. Arthur W. Peel gefallen, und derselbe hat seine Bereitwilligkeit er⸗ klärt, sich von der Regierung für den Posten in Vorschlag bringen zu lassen. Der neue Sprecher wurde als jüngster Sohn des verstorbenen Sir Robert Peel 1829 geboren

11. Dezember. (W. T. B.) Die amtliche „Ga⸗ zette“ veröffentlicht das von England und Spanien am 1. d. M. in Madrid vereinbarte und unterzeichnete Proto⸗ koll über die gegenseitigen Handelsbeziehungen, welches neben den bereits bekannten Bestimmungen für beide Regierungen die Verpflichtung enthält, die Verhandlungen über einen Handelsvertrag, der auch eine Konsularkonvention und einen Schiffahrtsvertrag mit umfassen soll, sofort zu er⸗ öffnen. 8

Dublin, 11. Dezember. (W. T. B.) Anläßlich der Ueberreichung der Summe von 38 000 Pfd. Sterl., welche von Irland als Zeichen der Anerkennung der von Parnell dem Lande geleisteten Dienste gespendet wurden, fand heute Abend zu Ehren Parnells ein Bankket statt, an welchem mehrere Unterhausmitglieder der parnellitischen Partei theil⸗ nahmen. Während des Bankets hielt Parnell in Beant⸗ wortung eines Toastes eine Rede, in welcher er die gegen⸗ wärtige Verwaltung Irlands in der heftigsten Weise angriff und erklärte: die irländischen Wähler würden bei den nächsten allgemeinen Wahlen entscheiden können, ob die Regierung liberal oder konservativ sei. Die Position der irländischen Partei sei eine feste; wenn die Partei Geduld habe, werde sie ihr Ziel, die nationale Unabhängigkeit, erreichen.

Frankreich. Paris, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer genehmigte heute das Budget des Kriegs⸗Ministeriumsohne bemerkenswerthen Zwischenfall.

In Regierungskreisen nimmt man an, daß die milikärischen Operationen des Admirals Courbet in Tongking jetzt in vollem Gange seien, daß eine Nach⸗ richt von dort aber erst in einigen Tagen zu erwarten stehe.

Spanien. Granada, 11. Dezember. (W. T. B.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz setzte heute die Besichtigung der hiesigen Sehenswürdigkeiten sort und ist, nachdem Höchstderselbe nochmals die Alhambra besucht hatte, am Abend nach Cordova und Valencia abgereist. Das Wetter hat sich wieder gebessert; die Eisenbahn⸗ verbindungen, welche durch den Schneefall unterbrochen waren, sind wieder hergestellt.

12. Dezember. (W. T. B. Weitere Meldung.) Der Kronprinz machte gestern Vormittag Einkäufe in der Stadt und besuchte dann wieder die Alhambra, wo Se. Kaiserliche Hoheit besonders im Saale der Gesandten und des Gerichts verweilte. zEingehend besichtigt wurden auch die Gärten mit ihren vielen Fontänen. Von den Thürmen bot sich eine wunderbare Aussicht auf die schneebedeckte Sierra Nevada dar. Nach dem Dejeuner wurden Palast und Gärten des dem Grafen Pallavicini gehörigen Generalifes besichtigt. Am Nachmittag besuchte der Kronprinz die sehenswerthesten Gebäude der Stadt, darunter die Kathe⸗ drale mit ihren Grabmälern. Abends fand ein nochmaliger Besuch der Alhambra bei elektrischer Beleuchtung statt. Bei Tage war warmer Sonnenschein, nachdem Nachts starker Frost eingetreten war.

Italien. Rom, 11. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer beschloß heute, die Verhandlungen über den Entwurf Baccelli's betreffs der Reform des höheren Unterrichts bis nach der Berathung des Budgets und anderer dringender Gesetzentwürfe zu vertagen. In einem zur Verlesung gebrachten Schreiben des hiesigen Stäaatsanwalts wird die Erlaubniß zur Einleitung der Unter⸗ suchung gegen den Deputirten Nicotera wegen Beleidigung eines öffentlichen Beamten nachgesucht. Der Justiz⸗Minister beantragte die Ermächtigung zum Einschreiten gegen Nicotera und den Unter⸗Staatssekretär Lovito wegen Duells. Das Gesuch des Staatsanwalts gleichwie der Antrag des Justiz⸗ Ministers wurden an die Bureaux verwiesen.

Serbien. Belgrad 11. Dezember. (W. T. B.) Die Hauptverhandlung gegen Pasic und die anderen ge⸗ flüchteten Insurgentenführer findet am 16. d. M. statt. Nach beendeter gerichtlicher Prozedur und Verurtheilung in b soll die theilweise Demobilisirung der Truppen erfolgen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 12. Dezember. (W. T. B.) Heute findet eine Sitzung des Revisions⸗ comités der Staatskredit⸗Institutionen statt, in welcher die Anzahl der auf Grund des Kaiserlichen Ukases vom 1. Januar 1881 zu vernichtenden temporär emittirten Kreditbillets verifizirt werden soll. Dem Vernehmen nach be⸗ absichtigt der Finanz⸗Minister, gegenwärtig 30 Millionen solcher Kreditbillets außer Cours setzen zu lassen.

Amerika. Washington, 11. Dezember. (W. T. B.) Im Repräsentantenhause ist eine Bill eingebracht worden, durch welche die Einfuhr von gesundheits⸗ schädlichen Waaren aus Ländern verboten wird, in denen 9 derartiger Waaren amerikanischer Herkunst ver⸗ oten ist.

Afrika. Egypten. Kairo, 10. Dezember. (W. T. B.) Es sind bestimmte Befehle nach Suakim abgegangen, keine - vor dem Eintreffen Baker Paschas zu unter⸗ nehmen.

Suez, 11. Dezember. (W. T. T.) Das „RNeutersche Bureau“ meldet: Das Transportschiff „Tanta“ ist hier angekommen, nachdem es in Suakim ein Detachement Gensd'armerie unter dem Kommando des Obersten Sartorius ausgeschifft hat. Aus Suakim wird unterm 7. d. M. gemeldet, daß das englische Kanonenboot „Ranger“ Raketen oberhalb der Stadt geworfen habe, um die Insurgenten, von denen man einen nächtlichen An⸗ griff befürchtete, zu verscheuchen.

Zeitungsstimmen.

In dem „Berliner Finanz⸗ und Haäandelsblatt“ lesen wir:

Der Oppositionsgeist der Freihandels⸗Partei hat sich in der letzteren Zeit derart breit gemacht und sich in die Spalten der Journale eingeschlichen, daß er schon wieder in den weitesten Kreisen jenen

essimismus heraufbeschwor, den wir in den Vorjahren als den Todfeind des Unternehmungsgeistes und des gesammten Verkehrs mit allen seinen traurigen Wirkungen leider nur allzu gut kennen gelernt haben. 8

Fgporscht maoͤn den Gründen nach, welche die so eifrigen Urheber dieses Pessimismus veranlassen, ihr Werk so eifrig zu betreiben, so findet man schließlich kein anderes Motiv als nur das Bestreben, jener politischen Partei zu sekundiren, welche die gesammte innere Politik der Regierung zu verdächtigen sich bestrebt und welche, indem sie findet, daß die innere Politik der Regierung denn doch noch riel zu viele Anhänger hat, als daß man einen Spstemwechsel herbeiführen könnte . .. es mit der Verdächtigung der Wirthschaftspolitik der Re⸗ gierung versucht.

Aber auch auf letzterem Gebiete ist es diesen Herren lange nicht gelungen, die ganz unzweideutigen Erfolge der gegenwärtigen Wirth⸗ schaftspolitik des Reichskanzlers beim Volke in ein falsches Licht zu ringen. Denn selbst die Berichte der meist freihändlerisch an⸗ gehauchten Handelskammern mußten zugestehen, daß schon in Folge der wahrlich nur noch überaus mäßigen Schutzzölle der weitaus be⸗ trächtlichere Theil des deutschen Marktes für die heimische Industrie

wieder zurück erobert und also ein gut Theil der fremden Konkurrenz abgedrängt wurde. Unter diesem naturnothwendigen Schutze erstarkte die deutsche Industrie wenigstens insoweit, daß sie all' ihre Werkzeuge verbessern, sich eines größeren Kredits theilhaftig machen, ihre Werk⸗ stätten vergrößern und vermehren und dadurch auf dem Weltmarkte als Konkurrent auftreten, Millionen von deutschen Händen mehr als vorher beschäftigen und mit deutschem Fleiße und deutscher Intelligenz fremdes Geld ins Land bringen konnte, während dagegen unter dem Regime der Freihandels⸗Partei mit deutschem Gelde fremde Menschen⸗ hände beschäftigt wurden, um uns unsere Bedürfnisse zu liefern, so daß unsere eigenen Werkstätten ganz in Stillstand kamen und Deutschland an den Rand der Verelendung gebracht worden war.

Unter dem jetzigen Regime wuchs einstweilen ein Theil unserer Industrie derart empor, daß wir die Genugthuung erlebten, daß selbst die großen Industriestaaten England und Frankreich mit Neid ouf unsere Entwickelung sehen, indem viele deutsche Industrieprodukte selbst in den fernsten Meeren siegreich mit jenen der anderen In⸗ dustriestaaten konkurriren.

Auch unsere übrigen Verhältnisse wurden besser. Die jüngst vor⸗ gelegten Etats der Staaten Preußen, Bavern, Sachsen ꝛc. weisen die erfreulichsten Ziffern auf.

Weil aber jüngst die Preise des englischen Eisens etwas fielen, und weil auf einigen Gebieten der deutschen Eisenindustrie Ueber⸗ produktionen stattgefunden haben, so daß da und dort etliche Oefen kalt gestellt, etliche Arbeiter entlassen wurden, und weil im Allge⸗ meinen die Waaren etwas billiger geworden sind, so daß die Indu⸗ striellen sich mit einem etwas geringeren Nutzen als früher begnügen müssen, zumal sie an keine Herabsetzung der Arbeiterlöhne gehen können und bezw. wollen, so taugt nach Ansicht der Freihandels⸗ und bezw. der Fortschrittspartei das ganze gegenwärtige Regime nichts, die Einführung des Schutzzolls ist Schuld an Allem, die Todtenglocke 8 ganzen Industrie geläutet, die Minister sollen ihre Plätze wechein...

Die so beharrliche Fortsetzung des oben skizzirten Todtenglocken⸗ läutens hat ihren Einfluß auf den weniger bellsehenden Theil des Publikums natürlicherweise nicht verfehlen können... W

Der „Berliner Börsentelegraph“ schließt seine Besprechung über den Aktiengesetz⸗Entwurf mit folgenden Sätzen:

Unsere Uebersicht ist damit beendet. Sie enthält nur diejenigen Vorschläge des Entwurfs, welche sich von dem jetzigen Rechts⸗ zustande scharf abheben, und auch von diesen wiederum nur die allerwichtigsten. Aber schon aus diesem unvollständigen Aus⸗ zuge wird man gewiß den Eindruck gewinnen, daß hier ein Reformversuch vorliegt, der die ganze Aufmerksamkeit weitester Kreise verdient. Und noch ein anderer Eindruck wird sich unwillkürlich auf⸗ drängen: Es wird uns die Mangelhaftigkeit des jetzt geltenden Gesetzes einmal wieder recht drastisch vor Augen geführt, indem wir erkennen, wie zahlreiche und weitgehende Vorschläge der Reichs⸗ regierung als Konsecquenz ihres gewiß durchaus maßvollen Reform⸗ programms nothwendig erschienen sind. 8

Die „Rheinisch⸗Westfälische Zeitung“ schreibt:

Der soeben erstattete Jahresbericht der „Dortmunder Union“ konstatirt bezüglich der Lohnverhältnisse der Arbeiter die erfreuliche Thatsache, daß der Durchschnittslohn wiederum eine erhebliche Steige⸗ rung im Berufsjahre (1. Juli 1882/83) erfahren hat. Die betreffen⸗ den Angaben lauten: Die Lohnverhältnisse haben sich in dem abge⸗ laufenen Betriebsjahre für die Arbeiter günstig gestellt. Es ist eine weitere Steigerung des Durchschnittsverdienstes gegen das Vorjahr zu verzeichnen. Es betrug der Durchschnittslohn pro Kopf des Per⸗

sonalbestandes:

1878/79 802. Steigerung gegen das V

1879/80 818,13 16,13,

1880/81 884,33 66,20,

1881/82 914,54 80 ,21,

1882/83 970,63 56,09. 2

Das Betriebsjahr 1882/83 ergiebt somit gegen das Jahr 1878/79

eine Steigerung von 168,63 oder 21,03 %. Der Personalbestand auf sämmtlichen Werken der Union betrug am 30. Juni 1883 7677 Mann, gegen 7638 Mann am 30. Juni 1882. Es ergiebt sich hieraus eine Zunahme von 39 Köpfen. Die Summe der pro 1882/‚83 ge⸗ zahlten Gehälter und Löhne betrug 7 571 914,02 ℳ, auf den Kopf des durchschnittlichen Personalbestandes (7801) berechnet macht dies einen Betrag von 970,63 aus, was gegen den Durchschnitt des Vo jahres (914,54 pro Kopf) eine Lohnverbesserung von ca. 6 % als Folge der besseren Geschäftslage ausdrückt. Es sind mithin wäh⸗ rend des verflossenen Geschäftsjahres jedem Arbeiter durchschnittlich 56,09 mehr an Löhnen gezahlt als im Vorjahre; für 7801 Mann ergiebt dies eine Summe von 437 558,09

Statistische Nachrichten.

Das Gesetz vom 1. Juni 1870 über die Erwerbung und den Verlust der deutschen Reichs⸗ und Staatsange⸗ görigkeit unterscheidet vier Arten von Verwaltungsakten, nämlich: 1) Aufnahmen von Personen aus anderen Bundesstaaten, 2) Wiederverleihungen der deutschen Reichs⸗ und Staatsangehörig⸗ keit an solche, die derselben verlustig gegangen, 3) Naturalisationen von Ausländern und 4) Entlassungen Deutscher nach anderen Bundesstaaten und ins Ausland. Die Zahl der von diesen vier Arten während des Jahres 1882 ausgestellten Urkunden bringt das Oktober⸗Heft der Statistik des Deutschen Reichs, unter ver⸗ gleichender Hinzufügung der Angaben für das Vorjahr. Darnach wurden im Jahre 1882 3658 Aufnahmeurkunden für 11 023 Per⸗ sonen, im Jahre 1881 3373 dergleichen Urkunden für 10 246 Personen ertheilt. Wiederverleihungen erfolgten in 473 Fällen für 1146 Personen im Jahre 1881 374 Fälle und 932 Personen. Natu⸗ ralisirt wurden 3880 Ausländer durch 1492 Urkunden im Jahre 1881 4635 Personen mit 1653 Urkunden. Entlassen wurden 43 588 Deutsche durch 23 404 Urkunden im Jahre 1881 47 720 Personen mit 24 271 Urkunden.

Aus den „Tabellarischen Uebersichten über den Lübeckischen Handel“ im Jahre 1882, zusammengestellt im Bureau der Handelskammer, entnehmen wir Folgendes. Die Zahl der eingelaufenen Seeschiffe betrug 2167, wovon 2073 mit Ladung. Die Fahrzeuge besaßen insgesammt eine Besatzung von 19 410 Mann und es hatten die mit Ladung versehenen 1 037 790 cbm, die in Ballast fahrenden 19 611 cbm Raumgehalt. Aus Rußland und Finnland kamen 583 Schiffe, aus Schweden 431, aus Dänemark 429 (und 42 in Ballast), aus Schleswig⸗Holstein 292 (und 40 in Ballast), aus Preußen ohne Schleswig⸗Holsttin 214 (und 2 in Ballast), aus Mecklenburg 43 (und 10 in Ballast) und aus Großbritannien 52. Die übrigen 29 vertheilen sich auf Oldenburg, Bremen, Frankreich, Holland, Norwegen und Amerika. Es fuhren unter deutscher Flagge 966, unter dänischer 156, unter englischer 10, unter niederländischer 7, unter norwegischer 17, unter russischer 302 und unter schwedischer 709 Schiffe. Hin⸗ sichtlich der Nationalität ergeben sich noch seit dem Jahre 1871 als Maximum und Minimum folgende Vergleichsdaten: Die deutsche Flagge wehte 1875 auf 779 und 1879 auf 1161 Schiffen, die dänische 1882 auf 156 und 1873 auf 523, die englische 1880 auf 3 und 1874 auf 58, die französische seit 1879 auf 0 und 1872 auf 3, die nieder⸗ ländische 1877 auf 4 und 1875 auf 25, die norwegische 1882 auf 17 und 1876 auf 43, die russische 1881 auf 237 und 1876 auf 394, die schwedische 1876 auf 746 und 1875 auf 561. Die Zahl der Dampfer beläuft sich auf 1133 mit 778 119 cbm Rauminhalt, übertrifft somit die Verkehrsziffer aller vorhergehenden Jahre. Von 1858— 1866 vollzog sich eine Steigerung von 228 auf 824 Dampfschiffe. Dann trat ein Niedergang ein, welcher im Jahre 1870 mit 454 Fahrzeugen dieser Gattung abschloß. Von da ab ist ein steter Aufschwung zu vermerken, der nur im Jahre 1875 unter⸗ brochen wurde, wo die Zahl der Dampfer 712 (1874 959) betrug. An angekommenen Segelschiffen weist das Jahr 1882 1034 mit 279 282 chm nach (gegen 1044 des Vorjahres, 1505 des Jahres 1879,

1213 des Jahres 1878, 1601 des Jahres 1876, 1897 des Jahres 1873, 1562 des Jahres 1871 und 1240 des Jahres 1870). Die Menge der auslaufenden Dampfer und Segelschiffe entspricht mit ge⸗ ringen Schwankungen den für die Einfahrt angeführten Daten, und die seit 1858 sich vollziehende Hebung bezw. Abnahme der beiden Verkehrsmittel ist eine analoge. Von Feeßscagfen und Leichtern sind im Jahre 1882 eingelaufen 1516 und 220 leer) mit zusammen 152 708 chm und abgegangen 589 (und 1154 leer) mit zusammen 153 578 cbm. Die Waaren⸗Ein⸗ suhr aus Dänemark erstreckt sich in größeren Quantitäten namentlich auf Abfälle (809 660 kg), Butter (47 686 kg), Eisen in Stangen, Bünden und Platten (57 351 kg), Eisenwaaren (10 267 kg), Felle und Häute (290 024 kg), Fische, gesalzene ꝛc. (26 t und 818 239 kg), Weizen (141 980 kg), Roggen (796 050 kg), Gerste (188 887 kg), Graupen und Mehl (55 104 kg), Lumpen (306 434 kg), Mühlen⸗, Granit⸗ und Schleifsteine (263 814 kg). Die dänische Gesammt⸗ Einfuhr repräsentirt einen Werth von 3 036 670 (1,41 %). Aus Schleswig⸗Holstein wurden hauptsächlich importirt: Getreide (1 714 551 kg). Lumpen (68 579 kg), Oelsaat (138 798 kg), Seegras (360 687 kg), Rüböl (53 873 kg). Der Werth der ganzen Einfuhr beträgt 1 115 866 (0,52 %). Rußland und Finnland im⸗ vortirten vornehmlich Abfälle (872 816 kg), Borke (77 190 kg), Butter (1 541 600 kg), Chemikalien und Droguen (889 977 kg), Dungmittel (1 499 140 kg), Eisen in Stangen, Bünden und Platten (732 337 kg), Eisenwaaren (57 896 kg), Fabrik⸗, Industrie⸗ und kurze Waaren (107 093 kg), Federn und Federposen (631 818 kg), Felle und Häute (595 455 kg), Flachs (1 662 828 kg), Weizen (4 767 610 kg), Roagen (18 210 369 kg), Gerste (3 924 679 kg), Hafer (30 200 341 kg), Erbsen (2 344 892 kg), Buchweizen (180 824 kg), Graupen und Mehl (82 560 kg), Grütze (2 089 986 kg), Haare und Borsten (752 676 kg), Hanf und Heede (1,836 670 kg), Harze (215 716 kg). Planken und Bretter (134 286 chm), Stabholz (8000 Stck.), Nutzbolz (91 229 kg), Holzwaaren (82 294 kg), Kümmel und Anis (327 777 kg), Kupfer (118322 kg), Lumpen (1 290 437 kg), Manufakturwaaren (242 549 kg), Matten (119855 Stck.), Oelsaat (1042 635 kg). Die Summe des russischen Imports überhaupt beziffert sich auf 39 632 996 (18,39 %). Aus Schweden bewegte sich die Einfuhr namentlich in Eisen in Stangen, Bünden und Platten (6 883 779 kg), Eisenwaaren (84 943 kg), Fabrik⸗, Industrie⸗ und kurze Waaren (161 631. kg). Farbestoffen und Farbewaaren (148 711 kg), Fellen und Häuten 286 940 kg), Fischen, gesalzenen ꝛc. (171 294 kg), Weizen (470 404 kg), Hafer (356 298 kg), Erbsen (336 562 kg), Planken und Brettern (126 428 cbm), Holzdraht (104 971 kg), Holzwaaren (178 760 kg), Kupfer (56 684 kg), Lumpen (161 021 kg), Maschinen und Maschinen⸗ theilen (54 993 kg), Mineralien und Naturalien (184 816 kg), Papier und Papve (46 342 kg), Stahl (197 220 kg), Zünd⸗ hölzern (4 490 152 kg). Der ganze schwedische Import ist äquivalent dem Betrage von 12 833 271 (5,96 %). Der Werth der gesammten Zufuhr beläuft sich 1) seewärts angekom⸗ men auf 67 422 355 (31,29 %), 2) landwärts a. per Eisenbahn auf 145 035 668 (67,30 %), b. per Fuhre angebrachtes Getreide auf 1 850 700 (0,86 %), c. per Post von Hamburg 68 558 (0,03 %), d. per Flußschiffe 1 128 243 (0,52 %). Mithin erreicht der Import die Summe von 215 505 524 Die Bahn be⸗ förderte hauptsächlich Abfälle, Baumwolle, Bücher. Kupfer⸗ stiche, Musikalien, Chemikalien, Colonialwaaren, Dungmittel, Metalle und Metallwaaren, Fabrik⸗, Industrie⸗ und Kurze Waaren, Felle und Häute, Früchte, Getreide, Hopfen ꝛc. Die Flußschiffe führten vorwiegend Borke, Lumpen, Getreide, Graupen, Mehl, Nutzholz, Kies und Sand, Oelsaat, Steine zu industriellen und baulichen Zwecken ꝛc. Die Gesammteinfuhr des Jahres 1882 übertrifft an Werth alle seit 1867, nur die Seeschiffahrt insbesondere leistete ca. 2 Millionen Mark weniger als die des Jahres 1879. Von den 2171 (davon 654 in Ballast) Seeschiffen, welche 1882 aus Lübeck ausliefen, hatten zum Ziel 598 (davon 206 in Ballast) Ruß⸗ land und Finnland, 430 (274 i. B.) Schweden, 483 (22 i. B.) Dänemark, 329 (23 i B.) Schleswig⸗Holstein, 263 (109 i. B.) Preußen ohne Schleswig⸗Holstein, 53 (15 i. B.) Mecklenburg. Die übrigen 13 vertheilen sich auf Bremen, England, Holland, Norwegen und Asien. Die Besatzung aller Fahrzeuge belief sich auf 19 392 Mann und der Totalinhalt auf 1 063 505 chm, wovon 318 276 cbm auf die in Ballast laufenden Schiffe kommen. Nach Däne⸗ mark wurden vorwiegend ausgeführt: Eisenwaaren (1 167 996 kg), Salz (1 097 267 kg), Taback und Cigarren (697 235 kg), Zucker (414 717 kg), Oelsaat (576 091 kg), Manufakturwagren (690 228 kg), Graupen, Grütze und Mehl (615 359 kg), Südfrüchte und einh. (693 876 kg), Eisen in Stangen, Bünden und Platten (708 821 kg), Cichorien (517 060 kg). Der Totalwerth des gesammten Exports beläuft sich auf 15 517 185 ℳ. übertrifft mithin den Import aus Dänemark um 12 480 515 Schweden und Nor⸗ wegen erhielten hauptsächlich Steinkohlen und Kokes (3 971 950 kg und 52 959 hl), Salz (1 074 207 kg und 6139 t), Manufakturwaaren (1618 390 kg), Fabrik⸗, Industrie⸗, Kurze Waaren (1 101 865 kg), Kaffee (1 665 967 kg), Eisenwaaren (863 375 kg), Häute und Felle (821 199 kg), Früchte (einh. und Südfrüchte) (705 135 kg), Maschinen und Maschinentheile (857 973 kg), Mineralien und Naturalien (946 608 kg). Insgesammt revpräsentirt die Ausfuhr nach Schweden und Norwegen 35 768 504 ℳ, übertrifft also den Import von diesen Ländern um 22 759 736 Lübeck sendete nach Rußland und Finnland in größeren Quantitäten: Baumwolle (5 875 242 kg), Kaffee (5 845 145 kg), Chemikalien und Droguen (1 375 906 kg), Eisen in Stangen, Bünden und Platten (5 274 332 kg), Eisenwaaren (4 215 285 kg), Fabrik⸗, Industrie⸗ und Kurze Waaren (1 711 162 kg), Farbestoffe und Farbewaaren (3 015 157 kg), Felle und Häute (1 154 710 kg), Früchte (2 061 991 kg), Harze (1 040 445 kg), Nutzholz (1 735 340 kg), Holzwaaren (1 956 281 kg), Maschinen und Maschinentheile (2 895 497 kg), Mineralien und Naturalien (1 677 537 kg), Reis (1 146 367 kg), Salpeter (1 751 033 2 Schiefer und Fliesen (1916 053 kg), Steinkohlen und Kokes (11 056 052 kg), Wein (1 143 750 kg und 10 065 hl), Zucker (2 714 330 kg), Sprit und Spirituosen (898 281 kg und 7905 hl), diverse Metalle (696 105 kg), Käse (731 731 kg), Graupen, Grütze und Mehl (873 867 kg), Dungmittel (682 505 kg). Die Total⸗ summe des Exports beträgt 52 870 387 ℳ, mithin gegen den Import ein Plus von 13 237 391 Nach Schleswig⸗Holstein gingen ins⸗ besondere Schiefer und Fliesen (531 552 kg), Petroleum (494 492 kg), Eisen in Stangen ꝛc. (280 212 kg), Kaffe (208 344 kg). Der Werth der gesammten Ausfuhr beläuft sich auf 2 162 965 ℳ, demnach übertrifft sie die Einfuhr um 1 047 099 Die Totalsumme des Erports überhaupt erreichte die Höhe von 191 317 461 ℳ, war also um 24 188 063 geringer als die des Imports. Zur See insbesondere wurden Waaren im Betrage von 110 202 361 ausgeführt, im Vergleich zum See⸗Import ein Mehr von 42 780 006 Per Bahn versandte Lübeck für 80 175 775 ℳ, gegen die Bahneinfuhr 64 859 893 Auf den Flußschiffen ver⸗ ließen die Stadt für 939 325 Güter, welche um 188 918 von der Einfuhrmasse übertroffen werden. Gegen den Gesammtexport des Jahres 1881 hatte sich der des Jahres 1882 um 20 543 955 vermehrt, speziell die See⸗Ausfuhr um 9 431, 426 Die von den Lübeckischen Fabriken im Jahre 1882 verarbeiteten Rohmaterialien betrugen 5 681 700 kg, 2 032 942 kg mehr als im Jahre 1883.

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Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage von Puttkammer u. Mühlbrecht, Berlin, erschien soeben ein zweibändiges Werk, betitelt: Aus Amerika, Reise⸗ briefe von C. Herzog,Kaiserl. Staatssekretär a. D. (2 Bde. 12 ℳ). Der Hr. Verfasser schildert darin die Reisen, welche er in den Jahren 1881—1882 nach Amerika unternommen hat. Er hat Nord⸗ amerika im Osten bis nach Kanada, im Westen bis nach Oregon und Washington Territory, den neuerdings bei Gelegenheit der Eröffnung der nördlichen Pacific⸗Eisenbahn vielgenannten weiten Gebieten im Strombereich des Columbia durchreist, ist dann durch Kalifornien,

Utah und Colorado nach dem Osten zurückgekehrt und hat sich durch