In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Ge⸗ richts⸗Assessor Dr. Haar bei dem Amtsgericht in Sorau N.⸗Lausitz, der Gerichts⸗Assessor Glogowski bei dem Amts⸗ gericht in Rawitsch, der Gerichts⸗Assessor Kalkowski bei
m Ober⸗Landesgericht in Posen und der Gerichts⸗Assessor Dr. Sally Meyer bei dem Landgericht in Danzig.
Der Amtsgerichts⸗Rath Banning in Münster und der
Amtsgerichts⸗Rath Culemann in Burgdorf sind gestorben.
17. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten am Montag, den 17. Dezember 1883, Vormittags 11 Uhr.
Tagesordnung:
Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts Etats für 1884/85, und zwar: Ministerium des Innern.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im aktiven Heere. Berlin, 6. Dezember. v. Wobeser, Oberst von der Armee, bisher Oberst⸗Lt. im Inf. Regt. Nr. 78, die ÜUniform dieses Regiments belassen. v. Holleuffer, Major und persönlicher Adjutant des Fürsten Reuß ä. L. Durchlaucht, Frhr. von und zu Bodman, Mafor und Flügel⸗Adjutant des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit, ein Patent ihrer Charge verliehen. Prinz Friedrich von Anhalt Durchlaucht, Sec. Lt. à la suite der Armee und des Inf. Regts. Nr. 93, zum Pt. Lt. befördert. v. Eickstedt, Sec. Lt. vom Kaiser Alexander Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, in das Drag. Regt. Nr. 16 versetzt. v. Hartwig, Hauptm. a. D., zuletzt à la snite des Inf. Regts. Nr. 84 und 2. Offiz. bei dem Festungsgefängniß in Cöln, die bei der 6. Provinz. Invaliden⸗ Compagnie in Siegburg vakant gewordene Chefstelle verliehen.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 6. Dezember. Jeratsch, Zeug⸗Lt. von der Geschützgießerei, zum Art. Depot in Geestemünde versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. Dezember. v. Griesheim, Major z. D., zuletzt im 1. Garde⸗ Regiment z. F., der Eharakter als Oberst⸗Lt. verliehen.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 4. Dezember. aremba, Pr. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. des Eisenb. Regts., der Charakter als Hauptm. verliehen. — 6. Dezember. Weymar, Sec. Lt. a. D., zuletzt von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 32, der Charakter als Pr. Lt. verliehen.
2.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 15. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge des Chefs des Militär⸗Kabinets und des Staatssekretärs Grafen von Hatzfeldt.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin
ertheilte gestern dem spanischen Gesandten Grafen Benomar und der Gräfin Benomar eine Audienz. —
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, der Ausschuß desselben für Zoll⸗ und Steuerwesen sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
— Im weiteren Verlause der gestrigen Sitzung des Herrenhauses führte bei der Debatte über die Uebersicht der Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hütten und Salinen im preußischen Staate während des Etatsjahres 1882/83 Herr Stumm seine Bedenken gegen den Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten, vom 1. Oktober 1883, noch weiter aus. Er wolle keinen bestimmten Antrag stellen, aber den Minister im Interesse der guten Entwickelung der in Rede stehenden Vereine bitten, die Autonomie der Knapp⸗ schaftsvereine aufrecht zu erhalten, soweit nicht die Reichs⸗ gesetzgebung und die Sicherstellung der Verpflichtungen der Vereine etwas Anderes vorschrieben. — Das Haus genehmigte hierauf ohne weitere Debatte den gestern mitgetheilten An⸗ trag des Referenten.
Es folgte als letzter Gegenstand der Tagesordnung die einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend den Rechtszustand der von dem Königreich Württemberg an Preußen abgetretenen Gebietstheile sowie die Ab⸗ tretung preußischer Gebietstheile an das Königreich Württem⸗ berg. — Der Referent Herr von Winterfeld beantragte, dem Gesetzentwurf unverändert die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen. Das Haus trat diesem Antrage ohne Debatte bei.
Schluß der Sitzung 2 Uhr 20 Minuten.
— In der heutigen (4.) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 12 Uhr 20 Mi⸗ nuten eröffnete und welcher die Staats⸗Minister Dr. Lucius und Dr. Friedberg sowie mehrere Regierungskommissarien bei⸗ beschloß das Haus vor Eintritt in die Tagesordnung auf Antrag des Präsidenten, den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung der Kreis⸗ und Provinzialordnung für die Pro⸗ vinz Hannover, dessen Eingang demnächst zu erwarten ist, einer besonderen Kommission von 15 Mitgliedern zur Vor⸗
berathung zu überweisen.
Hierauf trat das Haus in die Tagesordnung ein, deren nziger Gegenstand der mündliche Bericht der X. Kommission ber den Entwurf einer Landgüterordnung für die Provinz Schlesien war. Die Generaldiskussion leitete der Referent, Herr Struckmann, ein. Derselbe gab einen kuren historischen Abriß von der Entstehungsgeschichte dieses Gesetzentwurfs und ging dann zu den Berathungen der Kommission über. Dieselbe habe nur in den §§. 5, 6, 10 und 14 einige rein formale und redaktionelle Veränderungen vor⸗ genommen, sonst aber den Gesetzentwurf in der von der Regierung vorgelegten Fassung belassen und empfehle, der Vorlage in dieser Fassung zuzustimmen.
Herr Dr. Dernburg erklärte sich gegen das in dem Gesetz um Ausdruck gekommene Prinzip des Anerbenrechtes, weil dasselbe für die schlesischen Verhältnisse garnicht passend sei. Die überwiegende Mehrzahl der schlesichen Landgerichte (11 von 14) und sämmtliche zum Bericht aufgeforderten Amtsrichter, mit nur einer Ausnahme, hätten sich gegen den
“
1u“
Entwurf ausgesprochen, das Bedürfniß verneint und sich dahin geäußert, daß die von einem solchen Gesetze gehofften günstigen Wirkungen nicht eintreten würden. Das Prinzip des Anerben finde bei der gesammten Bevölkerung Schlesiens keine Zustimmung.
Nach einer kurzen persönlichen Bemerkung des Justiz⸗
Ministers Dr. Friedberg und einer Entgegnung des Vorredner nahm Freiherr von Durant das Wort und empfahl die Annahme der folgenden Resolution:
. Das Herrenhaus nimmt die von der Königlichen Staats⸗ regierung vorgelegte Landgüterordnung für die Provinz Schlesten unter den gegenwärtig obwaltenden Verhältnissen an, spricht aber den Wunsch aus und erklärt es als in der Nothwendigkeit liegend, daß für den Fall, daß die Landgüterordnung sich im Laufe eines Zeitraums von 3 Jahren nicht bewährt hat, zum Zwecke der Erhaltung eines lebensfähigen Srundbesitzerstandes auf die Ein⸗ führung einer anderweitigen Intestaterbfolge im Grundbesitz Be⸗ dacht genommen werde.“
Redner führte zur Begründung dieser Resolution aus, daß die Bevölkerung Schlesiens sehr wenig Hoffnung von dem Gesetze auf Besserung der Verhältnisse des bäuerlichen Grund⸗ besitzes hege. Man wolle nichts desto weniger der Regierung nicht hindernd bei dieser Maßregel entgegen treten, halte jedoch für nothwendig, schon jetzt dem Wunsche Ausdruck zu geben, der in der Resolution niedergelegt sei.
Graf von Pfeil und Klein⸗Ellguth pflichtete diesen Aus⸗
führungen bei und gab der Regierung anheim, ob es nicht anzurathen sei, dem Provinzial⸗Landtage den Gesetzentwurf nochmals vorzulegen.
Der Minister für Landwirthschaft, Dr. Lucius verwies
darauf, daß der Provinzial⸗Landtag sich nicht nur jetzt, sondern schon vor 3 Jahren, als der Antrag von Schorlemer dem Abgeordnetenhause vorgelegen, mit diesem Gegenstande beschäftigt und sich jetzt sowohl als auch schon damals nicht entschieden gegen das Gesetz ausgesprochen habe.
Hiermit wurde die Generaldiskussion geschlossen. In
der Spezialberathung wurden die §§. 1 bis 4 ohne Debatte nach der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Die⸗ selben lauten:
56241
Landgut im Sinne dieses Gesetzes ist eine in der Landgüter⸗ rolle des zuständigen Amtsgerichts eingetragene Besitzung. „Ign die Rolle kann jede in der Provinz Schlesien belegene, mit einem Wohnhause versehene Besitzung eingetragen werden, welche
zum Betriebe der Land⸗ oder Forstwirthschaft bestimmt und mit
einem Reinertrage von mindestens sechszig Mark zur Grundsteuer veranlagt ist.
Zur Eintragung des Landgutes in die Landgüterrolle ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke die Grundstücke belegen sind, welche das Landgut bildesz
„Liegen die Grundstücke 770 den Bezirken verschiedener Amts⸗ gerichte, so hat das Ober⸗Lan .-gericht zu bestimmen, bei welchem Amtsgerichte das Landgut in 9 85 einzutragen ist.
In der Rolle erhält jedes Landgut ein eigenes Blatt.
Das Landgut besteht aus denjenigen Grundstücken, welche auf dem Rollenblatte eingetragen sind. Dieselben müssen nach Blatt, Artikel und Nummer des Grundbuchs oder nach dem Grundsteuer⸗ kataster bezeichnet werden.
Auf dem Blatte oder Artikel des Grundbuchs ist die Nummer des Rollenblattes kostenfrei zu “
Ein Landgut soll in die Rolle nur dann eingetragen werden, wenn die Voraussetzungen des §. 1 Absatz 2 zur Zeit der Eintragung vorhanden sind.
Die Eintragung kann nicht aus dem Grunde angefochten werden, weil diese Voraussetzungen zur Zeit der Eintragung nicht vorhanden gewesen seien. 68
Den §. 5 beantragte die Kommission in folgender
Fassung anzunehmen:
Die Eintragung und die Löschung in der Rolle erfolgt auf Antrag des. Eigenthümers, welcher über das Landgut letztwillig verfügen kann.
Der Referent Herr Struckmann befürwortete die Ein⸗
fügung der Worte „beziehungsweise der Eigenthümer“ als aus juristischen Gründen geboten, und das Haus trat diesem Beschlusse der Kommission ohne Debatte bei. — Der §. 6:
Die Anträge auf Eintragung und auf Löschung in der Rolle werden bei dem Amtsgerichte, unter Anwendung der §§. 32 bis 34 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 (Gesetz⸗Sammlung Seite 446) mündlich angebracht oder schriftlich eingereicht.
Das Amtsgericht hat dem Antragsteller mitzutheilen, daß die Eintragung und die Löschung erfolgt ist.
wurde mit einer redaktionellen Aenderung der Kommission, die §§. 7 bis 9
2
8 7. Die Eintragung verliert ihre Wirksamkeit durch die Löschung. Die Eintragung ist auch für jeden nachfolgenden Eigenthümer wirksam, sofern derselbe Eigenthümer des ganzen Landgutes oder eines den Voraussetzungen des §. 1 Absatz 2 entsprechenden Theiles desselben ist. 8 8
Bei Grundstückserwerbungen zu einem in der Rolle eingetra⸗ genen Landgute ist gleichzeitig mit der Zuschreibung in dem Grund⸗ buche die Zuschreibung auch in der Rolle zu bewirken, wenn der Erwerber seine entgegengesetzte Absicht nicht ausdrücklich erklärt.
Bei Veräußerungen eines Theiles von einem in der Rolle ein⸗ getragenen Landgute ist gleichzeitig mit der Abschreibung im Grund⸗ buche auch die Löschung des veräußerten Theiles in der Rolle zu bewirken, wenn bei demselben die Voraussetzungen des §. 1 Absatz 2 nicht zutreffen.
Treffen diese Voraussetzungen zu, so erhält der veräußerte Theil in der Rolle ein eigenes Blatt, wovon der Erwerber zu benachrichtigen ist.
In den Fällen dieses Paragraphen erfolgen die Zuschreibungen und Löschungen in der Rolle, sowie die Anlegung eines neuen Blattes von Amtswegen und kostenfrei.
§. 9. Die Einsicht der Rolle ist Jedem gestattet, welcher nach dem Ermessen des Amtsgerichts ein rechtliches Interesse dabei hat. Die Einsicht der Rolle erfolgt kostenfrei.
in der Fassung der Vorlage genehmigt. (Schluß des Blattes.)
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des
Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— Die Beamten der Marktpolizei, d. h. die⸗
jenigen Beamten, welche die Aufsicht über den Marktverkauf führen, sind nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 23. Oktober d. J., im Geltungsbereich des Preußischen Allgemeinen Landrechts zur Beschlag⸗ nahme gesundheitsschädlicher Marktartikel befugt, auch wenn strafbare Handlungen mit den betreffenden Artikeln nicht be⸗ gangen worden sind. Zur Beschlagnahme genügt die münd⸗ liche Erklärung des Beamten: „Ich lege den Gegenstand mit Beschlag““ ohne daß der Beamte den Gegenstand an sich nimmt
Die Beiseiteschaffung eines derartig beschlagnahmten
Gegenstandes ist als Entz §. 137 Str. G. Bs. zu best
Bayern. München, 14. Dezember. der Generaldebatte über den Eisenbahn⸗Etat in der ung der Kammer der Abgeordneten er⸗ inister des Aeußeren, Frhr. von Crails⸗ heim, daß die an die Vollendung der Gotthar knüpften Befürchtungen nicht eingetroffen seien. Ausfall, we durch die den pfälzische aufgewogen. bayerische stets
ziehung aus der Verstrickung aus
heutigen Si klärte der
dbahn ge⸗ 1 Der kleine lchen die altbayerischen Staatsbahnen erlitten, werde Eisenbahnen erwachsenen Vortheile — ßische Eisenbahnverwaltung habe die in loyalster Weise behandelt; es sei an diese niemals ein unbillige Forderung gestell der Pfalzbahnen habe darin mit ihren Grund. der Arlbergbahn schwebten Verhandlungen ung; hier ständen jedenfalls erhebliche Inter⸗ Nach seiner geographischen Lage habe Bayern ch auf den Transit nach der Schweiz für Süddeutschland und den Rhein sei Bayern liche Durchgangsgebiet. reich herrschenden freundnachbarlichen Be⸗
tsprechendes Abkommen zu erhoffen; an⸗ ßte Bayern in einen Konkurrenzkampf eintreten,
en in Frage stünden. Die Betheiligung
see⸗Gürtelbahn sei eine an Württem⸗
Die preu t worden; die Hebun
1 mit der öster⸗ reichischen Regier essen in Frage.
und nach Frank⸗ reich, und 2 ohnehin das natür Bayern und Oester ziehungen derenfalls mü da zu erhebliche Interess Bayerns an der Boden berg gemachte Konzession.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 14. Dezember. sind die Anträge auf Aufhebung t zu den Sporteln und auf im Prinzip angenommen ion, daß die Ausführung der⸗ 87/89 zu beginnen habe. —8 Reform des Wahl⸗ Verfassungs⸗Ausschuß dem Landtage vor, des beantragten Gesetzentwurfs nicht vor⸗ die Regierung zu ersuchen, ein neues hrung des direkten Wahlmodus vor⸗ Ergebniß der neuen Einkommensteuer⸗ der Bestimmtheit werde übersehen
Bei den zwischen
sei ein en
(Th. Corr.) Im Landtage des Zuschlags von 33 ½⁄ Prozen Aufhebung des Chausseegeldes worden, jedoch mit der Modifikat selben erst mit der Finanzperiode 18 In Bezug auf den gesetzes schlägt der die Einzelberathung zunehmen, dahingegen Wahlgesetz mit Durchfü zulegen, sobald sich das gesetzgebung mit genügen
Antrag auf
Dessau, 13. Dezember. (Lpz. Ztg.) hrend des laufenden Jahres 19 Plena in diesen 12 Gesetzentwürfe, agen, 3 selbständige Anträge 20 Petitionen erledigt hat, ist
Landtag, welcher wä abgehalten 17 anderweitige Regierungsvorl aus der Mitte des Hauses und nunmehr durch den Staats⸗Minister von Krosigk im Auftrage des Herzogs geschlossen worden. 8 Elsaß⸗Lothringen. (Els.⸗Lothr. Ztg.) J Etatsberathung, welch Mayr in längerer Rede eingeleitet wurde.
Straßburg, m Landesausschuß begann gestern die e von dem Unter⸗Staatssekretär Dr. von
14. Dezember
13. Dezember. es Unterhauses beantragte die Vorlegung eines Gesetzent⸗ Civilehe. Sollte das Haus den
Oesterreich⸗Ungarn. Ztg.) In der heutigen Sitzung d Jranyi bei dem Justiz⸗Minis wurfs betreffs der allgemeinen Antrag ablehnen, so möge man den vorliegenden Ges an das Oberhaus mit dem Ersuchen zurückleiten, demselben nach reiflicher Erwäagung beizutreten. Mocsary besp uses abfällig. Der Mini liege nicht in der Absicht des Hauses, ein Zer⸗ Das Oberhaus habe von seinem Rechte an dürfe aber nicht a
etzentwurf
rach das Vor⸗ gehen des Oberha Präsident Tisza erklärte: es mürfniß zu provoziren. Gebrauch gemacht; m Der zweite T konstitutionellen Begriffen; Haus beschloß an der Ehegesetzvorlage festzuhal tagte sich dann bis zum 10. Ja Agram, 13. Dezember.
us Trotz noch weiter heil des Antrages Iranyi entspreche den er empfehle dessen Annahme. Das ten und ver⸗
(Pr.) Der Klub der Na⸗ tionalpartei tritt am 16. d. zu einer Besprechung zu⸗ Auch der Klub der unabh selben Tage eine Sitzung. — etrinia gelangen demnächst anläßlich der letzten Unru Banatgrenze elf Anklagen gegen insgesammt 532 Personen aus 74 Ortschaften zur Verhandlung.
Bern, 14. Dezember. Nationalrath hat sich prinzipiell für Anleihen an die Garantiestädte zur Bezahlung der Nationalbahnschuld, 98 gegen 32
ängigen Partei hält am dem Gerichtshof in
Schweiz. (W. T. B.) Nationalbahn 2 400 000 Francs, ausgesprochen. Stimmen gefaßt. Belgien. Repräsentanten das Armeekontingent,
Brüssel, 14. Dezember. (W. T. B.) Die kammer hat den Gesetzentwurf, betreffend mit 63 gegen 46 Stimmen an⸗ Der Minister des Auswärtigen erklärte, daß der über die Nationalreserve in aller Kürze vorgelegt
genommen. Gesetzentwurf werden würde.
Großbritannien und Irland. zember. (W. T. B.) Das Parlament ist zum J. einberufen worden.
Die „Pall Mall Gaz amtlicher Informati daß der englisch einem Bericht an das engl für vollständig unfähig, si engliches Protektorat, wi Staaten in Indien ausgeübt werde, Ausweg bezeichnet habe; diese Meldung sei ohne jede A gründung.
Frankreich. Paris, 14. Dezember. der Deputirtenkam
London, 14. De⸗ 5. Februar
ette“ dementirt auf Grund Meldung der „Polit. Corr.“ e Generalkonsul Baring in Kairo in ische Auswärtige Amt die Egypter ch selbst zu regieren, erklärt und ein e dasselbe von England über mehrer⸗ als den allein möglichen
(W. T. B.) In mer richtet der Gerville ⸗Räche die Regierung über die Vorgäange Der Minister⸗Präsident Regierung von Haiti habe versprochen Ent⸗ en; über das Verhalten des dortige fran⸗ ls sei eine Untersuchung eingeleitet. ls auf Aufhebung der französisch beim Vatikan wurde mit 325 gegen 191. Das Budget des Ministeriums ds A wärtigen wurde genehmigt. Sämmtliche Mitglieder die Vorberathung der Kreditvorlage für sind der Bewilligung der Vorlage und Historiker Henry Martin i
der heutigen Sitzung Deputirte eine Anfrage an auf Haiti. erwiderte: die schädigung zu leisten; zösischen Konsu trag Raspai
für Guadeloupe,
abgelehnt.
der Senatskommision für songking ugeneigt. — Pr. Senator
gestorben.
Dem Vernehmen nach gehen morgen 1500 Mann
Verstärkungstruppen nach Tongking ab; wei⸗
tere 1500 ann unter dem Befehl des Generals Brière de l'’'Isle sollen binnen zwei Tagen nach⸗ folgen. Der General en chef Millot wird voraus⸗ sichtlich am 23. d. Mts. abreisen. — Die „France“ schreibt: ein Cirkularschreiben des Kriegs⸗Ministers fordere Freiwillige zur Theilnahme an der Expedition nach Tongking auf. — Nach dem „Temps“ wird die neue Kreditforderung für Tongking auch den für die Verstärkungen erforderlichen Kredit umfassen, damit für alle Eventualitäten Vorkehrung getroffen sei.
Eine Depesche des Journals „Paris“ aus Saigon sagt: über die Vorgänge in Hue sei kein Zweifel; der französische Minister⸗Resident Champeaux befinde sich in der Citadelle von Hue mit 100 Mann Marine⸗Infanterie.
Die „Agence Havas“ schreibt: Der Gouverneur von Cochinchina meldet, er glaube nicht, daß in Hue eine Erhebung gegen die Franzosen stattgefunden habe; dieselben hätten übrigens stark befestigte Positionen in den Forts und am Flusse. Von Courbet und Harmand seien ihm keine Nachrichten über die angeblichen Ereignisse in Hue zuge⸗ gangen. Die betreffende Meldung des „Standard“ beruhe auf Gerüchten.
Spanien. Ueber die Ankunft und den Empfang Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron⸗ prinzen in Barc elona sind folgende Meldungen des W. T. B.“ eingetroffen:
Barcelona, 14. Dezember, Mittags 12 Uhr. Die äuser der Straßen, durch welche der Wagen des Kronprinzen sich bewegen wird, sind durch Fahnen geschmückt, und auf dem Bahnhofsperron sind die Behörden versammelt; daselbst ist auch eine Compagnie des Genie⸗Corps aufgestellt, um bei der Ankunft des Kronprinzlichen Zuges die militärischen Ehren zu erweisen.
— 14. Dezember. Der Kronprinz ist gegen 1 Uhr Nach⸗ mittags hier eingetroffen und enthusiastisch empfangen worden. Von dem Bahnhof fuhr der Kronprinz in einer à la Daumont bespannten, geschlossenen Equipage ohne Escorte mit dem Generalkapitän nach dem Palast des Letzteren, General Graf von Blumenthal, General⸗Adjutant Frhr. von Los und der Präfekt folgten in einem zweiten Wagen. Die zum Empfange aufgestellten Truppen blieben in der Umgebung des Bahnhofs. Ein Spalierbilden der Truppen war auf den Wunsch des Kronprinzen unterblieben.
— 14. Dezember, Nachmittags. (Von einem zweiten Correspondenten.) Der Kronprinz, welcher in Tarragona übernachtet hatte, traf heute Mittag kurz nach 12 ½ Uhr hier ein und wurde auf dem Bahnhof von dem Generalkapitän, dem Militärgouverneur, dem Alcalden und den Mitgliedern der Behörden sowie von dem Bischof von Barcelona empfan⸗
en. Der Kronprinz hatte die Uniform Seines schlesischen ragoner⸗Regiments mit dem Bande des spanischen San Fernando⸗Ordens angelegt; auch das Gefolge des Kronprinzen trug Uniform. Am Bahnhof war eine von der hier garnisonirenden Abtheilung des Genie⸗Corps und von der Artillerie gestellte Ehrenwache aufgestellt, deren Musikcorps die preußische Volkshymne spielten. Der Kron⸗ prinz sprach längere Zeit mit den zu seiner Begrüßung er⸗ schienenen Mitgliedern der Behörden und schritt dann die
2
2
mehrere Hunderte zählende Reihe der hier wohnenden Deut⸗ schen entlang, welche ihn mit stürmischen Hochrufen begrüßten.
Der Kronprinz richtete an viele Einzelne der Deutschen An⸗
sprachen und begab Sich dann nach dem Wagen, um die
Kathedrale und andere Sehenswürdigkeiten der Stadt zu be⸗
Das dem Kronprinzen im Stadthause angebotene
Diner sowie die für heute Abend in Aussicht genommene Galavorstellung im Opernhause mußten der beschleunigten Abreise wegen abgelehnt werden; die Einschiffung ist bereits auf heute Abend 6 Uhr festgesetzt. Die meisten Häuser der
tadt waren mit deutschen, preußischen und spanischen Flaggen
und Fahnen geschmückt; die Garnison trug Parade⸗Uniform und die Bevölkerung der Stadt füllte alle Straßen, welche der Kronprinz passirte und begrüßte denselben auf das Ehr⸗ erbietigste. Der Kronprinz begab Sich auch noch zu dem
General⸗Konsul Lindau, wo sich viele Deutsche eingefunden atten. — 14. Dezember, Abends 6 Uhr. Der Kronprinz hat
Sich, nach herzlicher Verabschiedung von den Herren, die Ihn auf der Reise von Madrid hierher begleitet hatten, sowie von den Mitgliedern der hiesigen Behörden und allen Denjenigen, die Ihn hier empfangen und geleitet hatten, heute Abend 5 ½ Uhr zur Rückreise wieder eingeschifft. Von Seite der
2
Bevölkerung wurden dem Kronprinzen auf dem ganzen Wege bis zum Einschiffungsplatze die sympathischsten Kundgebungen dargebracht.
— 14. Dezember, Nachts. Bei der Einschiffung des Kron⸗
prinzen gaben die deutschen Kriegsschiffe den üblichen Salut
ab. Sämmtliche Schiffe trugen große Flaggengala. Sobald
der Kronprinz an Bord des „Adalbert“ gelangt und die
Kronprinzliche Standarte gehißt worden war, salutirte das
Fort am Hafen. Der deutsche Gesandte Graf zu Solms, der General⸗Kapitän und der Gouverneur verabschiedeten sich an Bord des „Adalbert.“ Graf Solms nahm später als Ver⸗ treter des Kronprinzen an dem von der Munizipalität gege⸗ benen Diner Theil. Bei dem Feste brachte der Bürgermeister
einen Toast auf das Wohl des Kaisers Wilhelm und
Seiner erlauchten Familie sowie auf das Gedeihen des Deutschen Reiches aus und gab gleichzeitig seinem Dank für den Besuch des Kronprinzen Ausdruck. Graf Solms trank auf das Wohl des Königs von Spanien und auf das Ge⸗ deihen Spaniens, insonderheit Cataloniens. Der Gesandte
fügte hinzu: der Kronprinz bedauere auf das lebhafteste,
seinen Aufenthalt in Spanien abkürzen zu müssen, da Se. Kaiserliche Hoheit am 23. Dezember wieder in Berlin zu sein
beabsichtige. Nach dem Diner fand eine Festvorstellung im Theater statt, welcher Graf Solms gleichfalls beiwohnte. — Das Wetter ist sehr warm, das Meer ruhig.
Italien. Rom, 14. Dezember. (W. T. B.) Ueber die Festlichkeiten, welche während der Anwesenheit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron prinzen in Aussicht genommen worden sind, ist bis jetzt Folgendes bestimmt: Am Tage nach der Ankunft des Kron⸗ prinzen findet großer Empfang bei Hofe statt und Abends ein Galabanket, zu welchem die Spitzen der Behörden Ein⸗ ladungen erhalten haben, dann Zapfenstreich unter Fackelbeleuchtung. Am folgenden Tage Morgens ist auf den farnesinischen Wiesengründen Revue über ein Armee⸗Corps; an der Parade werden theilnehmen:
88 —
32 Bataillone, 12 Batterien Feld⸗Artillerie, 12 Escadrons Kavallerie, ein Detachement der Genietruppen, ein Regiment Alpenjäger und eine Brigade Berg⸗Artillerie. Abends ist Gala⸗ vorstellung im Theater Costanzi. Falls der Kronprinz länger als 3 Tage in Rom bleibt, findet vielleicht noch eine Jagd in San Rossore statt. Auch ist ein großer Empfang im Kaäpitol in Aussicht genommen. Die Munizipalität wird das Colosseum, das Forum, die Fontana Trevi, die Piazza del Popolo und den Monte Pincio bengalisch erleuchten lassen.
— 14. Dezember. (W. T. B.) Auf Befehl Sr. Majestät des Königs werden sich der erste Ceremonienmeister, Graf Gianotti, der General⸗Adjutant General Carava und der Flügel⸗Adjutant Oberst Casati nach Genua begeben, um den —Ihcss bei Seiner Ankunft zu empfangen und hierher zu geleiten.
— 14. Dezember, Abends. (W. T. B.) Wie weiter ver⸗ lautet, wird am Tage der Ankunft des Kronprinzen ein Familiendiner, am darauf folgenden Vormittage Empfang des diplomatischen Corps, sowie der Mitglieder der Behörden und der deutschen Kolonie und Abends ein Galadiner bei Hofe stattfinden, zu welchem circa 130 Einladungen ergehen wer⸗ den. Für den darauf folgenden Tag ist auch ein Besuch der Ausgrabungen auf dem Forum in Aussicht genommen. Das definitive Programm für alle Festlichkeiten wird erst nach der
Ankunst des Kronprinzen in Genua festgestellt werden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. De⸗ zember. (W. T. B.) Nach dem Bericht der Reichs⸗ kontrole über die Effektuirung des Reichsbudgets pro 1882 betrugen die ordentlichen Ausgaben 711 156 862 Rbl., die ordentlichen Einnahmen 708 668 331 Rbl., das Defizit demgemäß 2 488 531 Rbl.; die außerordentlichen Ausgaben, 77 214 309, die außerordentlichen Einnahmen 28 014 415, das Defizit im Extraordinarium also 49 199 894 Rbl. Das Gesammtdefizit
stellt sich sonach auf 51 688 425 Rbl.
Zeitungsstimmen.
Die „Berliner Politischen Nachrichten“ bringen Auszüge aus den Berichten, welche über bäuerliche Besitz⸗ und Wohlstandsverhältnisse aus der Provinz Westfalen ein⸗ gegangen sind. In denselben heißt es:
In den sogenannten Schwindeljahren wurden der Landwirthschaft die erforderlichen Arbeitskräfte massenhaft entzogen, und um sie wenigstens theilweise zu erhalten, mußten die Löhne wesentlich erhöht werden, da damals die Landwirthschaft ihre Produkte auch zu hohen Preisen in die Industriegegenden absetzen konnte, so wurde die durch die Steigerung der Löhne erhöhte Ausgabe nicht fühlbar. Seitdem sind aber durch wesentlich ver⸗ änderte Handels⸗ und Verkehrsverhältnisse die Preise der land⸗ wirthschaftlichen Produkte erheblich heruntergegangen, die Löhne jedoch haben ihre Höhe behalten. Auch haben jene Jahre einen anderen Uebelstand im Gefolge gehabt. Man gewöhnte sich an einen größeren Luxus, den man jetzt nicht missen kann, der allerdings, was hervor⸗ gehoben wird, dem der Bewohner der Städte noch lange nicht gleich⸗ kommt. Vielfach nennt man das jetzt Bedürfniß, was Eltera und Großeltern als Luxus erschienen wäre. Dazu kommen die fast unerschwinglich gewordenen Steuern, die namentlich in den der Industrie naheliegenden Gegenden wachsen. Kommt es doch vor, daß selbst in nicht überlasteten Gemeinden der Zuschlag zu den Kommunalsteuern 150 — 200 % beträgt. Das jetzige Steuersystem mit seinen Zuschlägen zur Grund⸗ und Gebäudesteuer macht es einem verschuldeten Grundbesitzer unmöglich, wieder in die Höhe zu kommen. Veranlagungen von Kommunalsteuern zu 250 — 300 % der Grund⸗ steuer sind nichts Seltenes. Das bedeutet für den Bauer auf die Dauer den Ruin. ...
— Das „Deutsche Tageblatt“ schreibt:
Der deutsche Handwerker gelangt doch mehr und mehr zu der Erkenntniß, daß alle schönen Phrasen und Redensarten des Liberalis⸗ mus ihm nicht helfen können, sondern daß er sich vielmehr selber helfen und den von der Regierung vorgeschlagenen Weg betreten muß, wenn er nicht gänzlich zu Grunde gehen will. Nur die Wiederbelebung der Innungen, die feste Organisation, kann das Handwerk stärken, und es ist erfreulich, zu sehen, wie in letzter Zeit sich das Verlangen nach der Innung bei den Handwerkern Berlins geltend gemacht hat. Auch in Nauen hat sich jetzt eine Innung der Maurermeister des Havellandes gebildet, welche in Nauen, Cremmen, Ketzin, Friesack und Fehrbellin Mitglieder zählt. 1
— In der „Staatsbürger⸗Zeitung“ lesen wir:
Wir dürfen stolz darauf sein, daß die soziale Reformpolitik der deutschen Regierung allmählich alle unsere Nachbarländer zur Nach⸗ ahmung aneifert und daß unser deutsches Vaterland, wie so oft im Laufe der Geschichte, wieder einmal die Geburtsstätte großer reformatorischer Gedanken gewesen ist. Die Arbeiterversicherung beschäftigt heute bereits die Gesetzgebung Italiens und Dänemarks, in Oesterreich wurde sie in dem vielbesprochenen Programm der Vereinigten Linken gefordert und die Regierung hat nunmehr auch dem Hause der Ab⸗ geordneten in Wien einen Gesetzentwurf, betreffend die Unfall⸗ versicherung der Arbeiter, unterbreitet. Der Entwurf verräth deutlich seinen Zusammenhang mit den Vorlagen der deutschen Reichsregierung, er stimmt an vielen Stellen wörtlich mit ihnen überein. Seine we⸗ sentlichsten Bestimmungen sind etwa die folgenden...
In allen diesen Anordnungen erkennt man das deutsche Vorbild oft bis in die kleinsten Einzelheiten hinein...
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 50. — In⸗ halt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Aenderungen des amtlichen Waaren⸗ verzeichnisses zum Zolltarif und Bestimmungen, betreffend die zollfreie Ablassung von Petroleum für andere gewerbliche Zwecke als die Leuchtöl⸗ und Leuchtgasfabrikation. — Befugniß einer Steuerstelle. — Konsulatwesen: Ernennung; Todesfall. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende November 1883. .
Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 46. — Inhalt: Erkenntniß des Reichsgerichts vom 21. September 1883, betreffend den Einschuß nicht in baarem Gelde bestehender Einlagen bei Aktiengesellschaften. — Beschluß des Reichsgerichts vom 8. Oktober 1883, betreffend das Gerichtskostengesetz vom 18. Juni 1878 §. 4.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 50. — Inhalt: Amtliches: Bekanntmachung. — Personal⸗Nachrichten. — Nicht⸗ amtliches: Erweiterungsbau des Gerichtsgebäudes in Cöln. —. Ueber die Knickfestigkeit der Bauhölzer. — Eisenbahnwagenräder mit Rad⸗ scheiben aus Papierstoff. — Das Gefrierverfahren von F. H. Poetsch und seine Anwendbarkeit im Bau⸗Ingenieurwesen (Gefriergründung). — Vermischtes: Verleihung des Titels Regierungs⸗Baumeister in
Oldenburg. — Eröffnung des Hafens bei Thorn. — Zur Kanalfrage. — Baukosten für das Verwaltungsgebäude der direkten Steuern in
Berlin. — Konkurrenz um Eatwürfe zu einem Stadttheater in Halle. — Das Reichsrathsgebäude in Wien. — Wassermangel in der Wiener Hochquellenleitung. — Konkurrenz um Entwürfe zu einem Ausstellungspalast in Budapest. — Neue Methode der Herstellung von Tiefsee⸗Leuchtthürmen. — Wettstreit zwischen Frankreich und Deutsch⸗ land auf dem Gebiete des Handels und der Industrie. — Fundirung von Schleusen unter Wasserhaltung. — Bücherschau.
11““
Landtags⸗Angelegenbeiten. ““
Der Landtagsabgeordnete für den 2. Potsdamer Wahlbezirk Ruppin, Templin, Major a. D. und Kreisdeputirter Freiberr von dem Knesebeck, ist in Folge eines Schlaganfalls gestern Abend plötzlich verstorben.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von dem Werk: „Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches von der Gründung des Norddeutschen Bundes bis auf die Gegenwart“, mit Erläuterungen und Registern herausgegeben von B. Gaupp, Geh. Regierungs⸗Rath, A. Hellweg, Landrichter, R. Koch, Kaiserl. Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath, W. Neubauer, Ober⸗Landesgerichts⸗ Rath, W. L. Solms, Ober⸗Corps⸗Auditeur, R. Sypdow, Ober⸗Post⸗ rath, W. Turnau, Kammergerichts⸗Rath, F. Vierhaus, Landrichter (Verlag von J. Guttentag (D. Collin) in Berlin und Leipzig), erschien soeben die siebente und achte Lieferung. Dieses Doppelheft bringt folgende größere Gesetze: Handelsvertrag mit Japan; — Konsular⸗ Konvention mit Spanien; — das Reglement zur Ausführung des Wahlgesetzes, nebst den Gesetzen von 1873 und 1876, betreffend die Abänderung von Reichstags⸗Wahlkreisen, sowie den Nach⸗ trag von 1871, welcher die Wahlkreise der süddeutschen Staaten hinzufügt; — das Gesetz wegen Abänderung der Verord⸗ nung, die Besteuerung des im Inlande erzeugten Rübenzuckers be⸗ treffend, sowie diese Verordnung selbst; — das Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken ꝛc. nebst folgenden Anlagen: 1) Die Instruktion über die Zusammensetzung ꝛc, der Sachverständigenvereine nebst den ergangenen Abänderungen, 2) Instruktion über die Führung der Eintragsrolle, 3) Instruktion, betreffend die Inventarisirung und Stempelung von Schriftwerken; — das Gesetz über den Unter⸗ stützungswohnsitz nebst folgenden Anlagen: 1) Vertrag von 1851, betreffend die Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden, 2) Eisenacher Uebereinkunft von 1853, wegen Verpflegung Er⸗ krankter und Beerdigung Verstorbener, 3) die Uebereinkommen mit Italien, Dänemark und Belgien wegen Unterstützung Hülfsbedürftiger, 4) Regulativ des Geschäftsganges beim Burdes⸗ amt für das Heimathwesen; — Bahnpolizei⸗Reglement, nebst der Signalordnung und sämmtlichen ergangenen Ab⸗ änderungen mit folgenden Anlagen: 1) Bekanntmachung, betreffend die Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen, 2) die Bahn⸗ ordnung für Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, 3) Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten und Lokomotivführern; — Uebereinkommen mit den Niederlanden, betreffend die Einziehung von Quittungen mittelst Postauftrags, ferner betreffend den Austausch von kleinen Packeten und Geldsendungen in Packetform; — Postvertrag mit England, nebst Anlagen: 1) Uebereinkommen mit den nieder⸗ ländischen Staatsbahnen, betreffend den Austausch von Packeten nach und von England über Vlissingen, 2) Uebereinkommen wegen der Postverhältnisse mit Helgoland, 3) Abkommen wegen Packet⸗ sendungen nach und von Ostindien; — Gesetz, betreffend die Ehe⸗ schließung ꝛc. von Bundesangehörigen im Auslande nebst der In⸗ struktion des Reichskanzlers; — die Reichsverfassung bis zum Art. 40 mit zahlreichen instruktiven Anmerkungen und Verweisungen. Die Anlagen zu den genannten höchst wichtigen Gesetzen sind aus dem Centralblatt, der preußischen Gesetz⸗Sammlung, dem preußischen Ministerialblatt für die gesammte innere Verwaltung, dem Amts⸗ blatt der Reichs⸗Postverwaltung ꝛc. abgedruckt. — Die Abänderungen sind durch gesperrten Druck, die obsolet gewordenen Bestimmungen durch kleineren Druck ausgezeichnet. Je weiter das Werk vorschreitet, desto mehr empfiehlt sich dasselbe zur allgemeinen Verbreitung.
— Die Verlagsbuchhandlung von Otto Drewitz giebt die zweite Auflage einer sehr hübschen Jugendschrift von C. V. Derboeck heraus, betitelt: Luise, Königin von Preußen, ein Vorbild weiblicher Tugend. In äußerst anmuthiger, fesselnder Weise erzählt uns der Verfasser gleichzeitig von einem französischen Emigrantenkinde, dessen Pflegeeltern, und von der Königin Luise, welche sich des verlassenen Kindes huldvoll angenommen hat. Luise, noch Prinzessin und zu Besuch in Darmstadt, verspricht für das Waisenkind sorgen zu wollen, dessen Pflegevater sie später, als sie als Königin in Paretz verweilt, dort zum Dorfschullehrer macht. Es wird uns ein sehr ausführliches, liebevoll behandeltes Bild der Fürstin entworfen, durch eine Reihe von Anekdoten die fortlaufende Schilderung der Erlebnisse angenehm ausgeschmückt und ausführlich und spannend die bewegte Zeit in den kleinen Rahmen der Erzählung eingepaßt. Im dreizehnten Kapitel wird dann die kl. Emigrantin als französische Komtesse er⸗ kannt und in ihre alten Rechte eingesetzt. Die letzten drei Kapitel erzählen dann von den letzten Tagen der tiefbeklagten Königin. Das Buch, ursprünglich für die Jugend geschrieben, dürfte auch bei Aelteren vermöge seines hübschen Inhalts und der anmuthigen Art der Erzäh⸗ lung viel Freunde finden; leider hält die künstlerische Ausstattung desselben, Farbendruck⸗Illustrationen von G. Annemüller, weder im Entwurf noch in der Ausführung mit dem literarischen Werth des Buches einen Vergleich aus. — Ein anderes Buch von demselben Verfasser, der sein Pseudonym aufgegeben hat und sich mit seinem wahren Namen C. v. d. Boecknennt, behandelt den Lebenslauf des Sohnes jener hochverehrten Königin, unseres jeßigen Kaisers Wilhelm. Es ist in derselben anziehenden und ausführlichen Weise gearbeitet, wie das vorige. In einem „Vorerinnerung“ überschriebenen Kapitel giebt der Verfasser einen kurzen Ueberblick über die Entwickelung der Hohen⸗ zollernschen Dynastie und verweilt länger bei den Lebensgrundsätzen, welche der damals achtzehnjäͤhrige Prinz Wilhelm für sich aufgestellt hatte, in denen sich der edle Charakter des Fürsten wiederspiegelt. Die weiteren Kapitel führen uns dann den Prinzen vor als jungen Krieger, schildern die drangsalvollen Zeiten seiner Jugend, seine Theilnahme an den Befreiungskriegen; wir verfolgen die Laufbahn desselben mit Interesse bis zu seiner Thronbesteigung als König von Preußen, begleiten ihn durch die Kriege von 1864, 1866 bis zu seiner Erhebung zum Deutschen Kaiser und ruhen gern mit dem Ver⸗ fasser im letzten Kapitel in ehrfurchsvoller Betrachtung der ruhm⸗ vollen Laufbahn des Kaisers. Auch dieser Band empfiehlt sich zur Lektüre für das Volk und die Jugend und reiht sich dem vorigen ebenbürtig an; die Illustrationen, von W. Schaefer sind dagegen besser. — Von dem Kaiser führt uns der⸗ selbe Verfasser zu dem Enkel, dem Prinzen Heinrich von Preu⸗ ßen, dessen Weltumsegelung er uns in gewohnter Anschaulichkeit und feiner Darstellungsgabe schildert. Die Kapiteluͤberschriften lauten: Im Heimathshafen, das Kriegsschiff im staatlichen Verbande, Aben⸗ keuer in der Nordsee und Besuch des Hafens von Plymouth; Er⸗ innerungen eines Legionärs, von Plymouth nach Madeira, die Taufe unter der Linie, Land! Land! Aus dem atlantischen und dem stillen Ozean. Chile, Peru, Besuch der Sandwichsinseln, Ankunft in Japan, ein Jahr an der japanischen Küste, im Lande der Zöpfe, Heimkehr. — Die Illustrationen von W. Schaefer entsprechen denjenigen im obigen Bande. Wir können die wirklich hübschen und anziehenden Schriften aufrichtig empfehlen und wünschen ihnen einen recht zahlreichen Leser⸗ kreis, der ihnen den verdienten Beifall nicht versagen wird.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Im Verlage von Duncker & Humblot in Leipzig erschien soeben: „Bäuerliche Zustände in Deutschland, Berichte, veröffentlich vom Verein für Sozialpolitik, dritter Band (XXIVv. Band der Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Preis 8 ℳ). — In diesem, allen Freunden des deutschen Bauern⸗ standes zu empfehlenden Buche werden 1) die bäuerlichen Verhältnisse in der Provinz Posen, 2) die bäuerlichen Ver⸗ hältnisse in Niederbayera, Oberpfalz und dem bayerischen Franken, 3) die bäuerlichen Zustände in den Oberämtern Stutt⸗ gart, Böblingen und Herrenberg, 4) die Lage der bäuerlichen Bevöl⸗ kerung im Großherzogthum Baden, 5) die bäuerlichen Verhältnisse in dem westlichen Theile Lothringens, spez. im Landkreise Metz, 6) die rechtliche und wirthschaftliche Lüge des Bauernstandes in Mecklenburg⸗ Schwerin an der Hand der vorhandenen statistischen Quellen und eines an die einzelnen Besitzer versandten Fragebogens eingehend besprochen. Es würde den zu Gebote stehenden Raum bedeutend
1“ b 1 ““