Spiritas per 100 Liter, à 100 % = 10 000 %. Termine fester. Gekündigt 120 000 Liter. Kündigungspreis — ℳ Loco mit Fass —, per diesen Monat, per Dezember 1883 bis Januar 1884 u. per Jannar-Februar 48 — 48.4— 48,3 bez., per Februar-März —, März-April — bez., pr. April-Mai 49,2 — 49,6 — 49,5 bez., pr. Mai- Juni 49,4 — 49,7 bez., per Juni-Juli 50,3 — 50,6 — 50,5 bez.
Spiritus per 100 Liter à 100 % = 10 000 % loco ohne Fass
47,4 bez.
Weizenmehl No. 00 26 50 — 24,75 No. 0 24.75 — 23.00, No. 0 u. 1 22.00 — 20.50. — Roggenmehl No. 0 22,25 — 20,50. No. 0 u. 1 20.25 — 18,50 per 100 Kilogramm brutto incl. Sack, in beiden Sorten geringe Qualitäten schwer verkäuflich. Feine Marken über Notiz bez.
Stettin, 14. Dezember. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen unverändert. loco 165,00 bis 182,00, pr. Dezember 184 00, pr. April-Mai 188,50. Roggen un- veründert, loco 142,00 bis 146,00, pr. Dezember 144,00, pr. April-Mai 147.50 Rüböl unverändert, pr. Dezember 64.50, pr. April-Mai 65,00. Spiritus fest, loco 47,10, pr. Dezember 46,90, pr. April-Mai 48 50. Petroleum loco 9.35.
Posen, 14. Dezember. (W. T. B)
Spiritus loco ohne Fass 46,80. pr. Januar 47,10, pr. April-Mai 48,20. Fest.
Breslau, 15. Dezember. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 % per Dezember 47,80, per April- Mai 49,50, per Juni-Juli 50.50. Weizen pr. Dezember 188. Reggen pr. Dezember-Januar 144 50, pr. April-Mai 149,00. pr. Mai-Juni 150 00. Rüböl loco Dezember 66,50, pr. April-Mai 66,50, pr. Mai-Juni —,—. Zink Giesches Erben 15 bez. — Wetter: Schön.
Cöln, 14. Dezember. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 19,25, fremder 19,50, pr. März 18,50. pr. Mai 18,95. Roggen loco hiesiger 15,25, pr. März 14.30., pr. Mai 14,65. Hafer loco 14,25. Rüböl loco 35,70, per Mai 34.70.
Bremen, 14 Dezember. (W. T. B)
Petroleum (Schlussbericht). Fest. Standard white loco 8,60 bez., pr. Januar 8.70 Br., pr. Februar 8,85 Br., pr. März 8,95 Br., pr. April 9.05 Br.
Hamburg, 14 Dezember. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine
Dezember 179,00 Br. 178,00 Gd, pr Avpril-Mai 185,00 Gd. Roggen loco unverändert, auf Termine r. Dezember 137.00 Br., 136,00 Gd., pr April-Mai
90 Br., 141,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl fest, laco 67,50, pr. Mai 67,00 Spiritus still, pr. Dezem- ber 40 ¾ Br., pr. Dezember-Januar 40 ¾ Br., pr. Januar-Fe- bruar 40 ¾ Br., pr. April-Mai 40 ¾ Br. Kaffee ruhig, geringer Umsatz. Petroleum fest, Standard white loce 8.80 Br. 8.75 Gd., pr Dezem- ber 8.75 Gd., pr. Januar-März 8,90 Gd. — Wetter: Regen.
Wien. 14. Dezember. (W. T. B.)
Gerreidemarkt. Weizen pr. Dezember 9,95 Gld., 10,00 Br., pr Frühjahr 10,37 Gd. 10,42 Br. Roggen pr Dezbr. —.—, pr. Frühjahr 8.50 Gd., 8.55 Br. Mais pr. Mai-Juni 7.10 Gd.. 7,15 Br. Hafer pr. Dezember —,—, pr. Frühjahr 7,50. Gd. 7,55 Br .
Pest, 14 Dezember. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Frühjahr 10,00 Gd. 10,02 Br. Hafer pr. Frühjahr 7,23 Gd., 7,25 Br. Mais pr. Mai Juni 6,71 Gd. 6,73 Br. — Wetter: Regen.
Amsterdam, 14. Dezember. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen auf Termine niedriger. pr. März 259. Roggen loco höher, auf Termine unverändert, pr. März 162, pr. Mai 164. Rüböl loco 38 ¾, pr. Mai 38 ⅔
Amsterdam, 14. Dezember. (W. T. B.)
Bancazinn 50 ¾.
Antwerpen, 14 Dezember. . T. B.) Pstreleummarkr. (Schlussbericht) Raffinirtes. Type weiss loco 22 bez. u. Br., pr. Januar 22 Br., pr. Februar 22 Br., pr. März 22 Br. Ruhig.
Antwerpen, 14. Dezember. (W. T. B.)
ZSetreidemarkt. (Schlussbericht) Weizez flau. behauptet. Hafer ruhig. Gerste behaunptet.
Londoen. 14. Dezember. (W. T. Z.)
An der Küste angeboten 4 Weizenladungen. — Wetter: Trübe. — Havannazucker Nr. 12. 21 ½. Nominell.
Londoen, 14 Dezemder. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Fremde Zafuhren seit letztem Montag: Weizen 24 250. Gerste 18 510. Hafern 42 650 Qrts.
Mahlgerste t sh. billiger, angekommene Weizenladungen fest
en. amerikanischer Mais fest. Sonstige Artikel träge.
Liverpool, 14. Dezember. (W. L. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht.) Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Uunveraändert. Middl. ameri- kanische Dezember- Januar-⸗ Lieferung 549⁄6. Janvar Februar- Lieferung 5³1 14. März-April-Lieferung 5 ⅞, Apr ü-Mai-Lieferung 515 16, Mai-Juni-Lieferung 6. Dhollerah good fair 4 ⅛1 d. Liverpool, 14. Dezember (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen unverändert. Mehl ruhig. 1 d. billiger. — Wetter: Regnerisch 3
Liverpo0l, 14. Dezember. (W. T. B.)
(Baumwellen-Wochenbericht.) Wochenumsatz 52 0 B. (v. W. 49 000 B.). desgl von amerikanischen 39 000 B. (v. W. 35 000 B.), desgl. für Spezulation 2000 B. (v. W. 2000 B.), desgl. für Export
2 0) B. (v. W. 4000 B.), 4esgl. für wirkl. Kons. 48 00 B. (v.
Dezember 47,10, pr.
Roggen
Mais
W. 43 000 B.), desgl. unmittelbar ex Schiff 16 000 B. (v. W. 14 000 B.), wirklicher Export 8000 B. (v. W. 6000 B.). Import der Woche 105 000 B. (v. W. 96 000 B.), davon amerikanische 76 000 B. (v. W. 80 000 B.), Vorrath 533 000 B. (v. W. 500 000 B.), davon amerikanische 324 000 B. (v. W. 302 000 B.), schwimmend nach Grossbritannien 325 000 B. (v. W. 291 000 B.), davon amerikanische 273 000 B. (v. W. 247 000 B.).
Glasgow, 14. Dezember. (W. T. B.)
Roheisen. HMixed numbres warrants 44 sh. 1 ½ d. bis 44 sh.
Manchester, 14 Dezember. (W. T. B.)
12r Water Armitage 6 ¼¾. 12r Water Taylor 6 ¾, 20r Water Micholls 8., 30r Water Clayton 9 ½, 32r Mock Townhead 8 ⅞, 40r Mule Mayoll 9, 40r Medio Wilkinson 10 ½.Q 32r Warpeops Lees 8 ½. 36r Warpcops Qual. Rowland 9 ⅜, 40r Double Weston 107/⁄168, 60r Double courante Qualität 14 ½, Printers 1 ⁄10 ²10 8 ⅜ pfd.
82. Ruhig.
Paris, 14 Dezember. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Dezember 24.75, pr. Januar 24.80, pr. Januar-April 25,25, pr. März-Juni 25.80. Mehl 9 Marques bebauptet., pr. Dezember 54,75, pr Januar 54,60, pr. Januar-April 55,00 pr. März-Juni 56.00. Rüböl träge, pr. Dezember 76,00, pr. Januar 76,50, pr. Januar-April 76.75, pr. Mai-August Spiritus träge, pr. Dezember 45.75, pr. Januar 46.50, pr. Januar-April 47.75, pr. Mai-August 49,75.
Paris, 14 Dezember (W. T. B.)
Rohzucker 880° ruhig., loco 48,00 à 48,25. Weisser Zucker räge, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Dezember 55.30, pr. Januar 5,75, pr. Januar-April 56,30, pr. März-Juni 57.20.
St. Petersburg, 14. Dezember. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Talg loco 71,00, per August 70,.00. Weizen loco 13,00. Roggen loco 9.10. Hafer loco 4,60. Hanf loco —.—. Leinsaat (9 Pud) loco 14,75. — Frost.
New-YXork, 14 Dezember. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 107/716, do. in New-Orleans 915⁄16. Petroleum Standard white in New-York 9 Gd., do. in Philadelphia 9 ½ Gd., rohes Petroleum in New-York 7 ¾. do. Pipe line Certificates 1 D. 14 C. HMehl 3 D. 90 C. Rotber Winterweizen loco 1 D. 13 ½ C., do. pr. Dezember 1 D. 11 ¼¾ C. do. pr. Januar 1 D. 13 ¼ C., do. pr. Februar 1 D. 15 ⅛ C. Mais (New) — D. 65 C. Zucker (Fair refining Huscovades) 6 ½. Kaffee (fair Rio-) 11 ½. Schmalz (Wilcox) 9 ¼. do. Fairbanks 9 ½, do. Rohe & Brothers 9516, Speck 8 †. Getreidefracht 3.
1
—, —.
t 5
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh- hofs vom 14. Dezember 1883. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht).
Rinder. Auftrieb 84 Stüeck. (Durchschnittspr. für 100 kg). I. Qualität — ℳ II. Qualität — ℳ. III. Qualität 84 — 92 ℳ, IV. Qualität 76 — 80 ℳ
Schweine. Auftrieb 618 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 92 — 94 ℳ, Bakony 92 — 96 ℳ, Landschweine: a. gute 86 — 88 ℳ, b. geringere 80 — 82 ℳ. Russen — ℳ., Serben 80 — 90 ℳ
Kälber. Auftrieb 476 Stück. (Durchsebnittspr. für 1 kg): I. Qualitat 1,04 — 1,.24 ℳ, II. Qualität 0,60 — 0,96 ℳ G
Schafe. Auftrieb 146 Stück. (Durebsechnittspr. für 1 kg): I. Qualität — ℳ. II. Qualität — ℳ, III. Qual. — ℳ
Frankfurt a. M., 13. Dezember. (Getreide- und Produktenbericht von Joseph Strauss.) Das Geschäft war auch in dieser Woche lustlos und tendenzlos. Die Schwan- kungen der Course sind ganz unbedeutend, und selbst die kleinen Veränderungen an den Börsenplätzen, wo der Terminhandel ge- pflegt wird, sind ausschliesslich das Resultat zufälliger Käufe oder Verkäufe. Hier war -Weizen flau, ab Umgegend ℳ 19 ¼— †. frei hier ℳ 19 ¼ — 20. fremde Sorten nominell. Für Roggen hat sich das Interesse noch immer nicht wieder eingestellt; hierländischer ℳ 16 ¾ — 17. Französischer ℳ 16 ¾ — 17, Königsberger ℳ 16— t. Gab-„ Nicolajeff und Odessa ℳ 15 ¼. Gerste
sind die wenigen Käufer sehr zurückhaltend, exquisite ℳ 15— †¼, Ia. ℳ 14 ½ — 15, mittel ℳ 13 ½ — ¼, gering mit Geruch ℳ 12. Hülsenfrüchte am offenen Markt nicht gehandelt. war wenig gefragt und hatte nur sehr unbedeutendes Geschäft. trotzdem blieben Preise behauptet. Hiesiges Milchbrod- und Brod- mehl im Verband ℳ 58, zweite Sorte Brodmehl noch immer ver- lassen ℳ 19 ½ — 22 ¾, bayerisches Weizenmehl 5 ℳ 16. Nord-
deutsches Weizenmehl 00 ℳ 27— ⅛;
und Weizenkleie stramm gehalten.
1
minell. Roggenkleie Buntes Mais -ℳ 14 ¾ 10 000 Litergrocent. Roggenstroh ℳ 3 spreu ℳ 1 ½ — ¼. Raps ⸗ℳ 33 ½ — 34.
Heu ℳ 3— ½.
Spelzen- Rüböl im Detail ℳ 7
MHagdeburger Börse,
Rohzucker. Leider
der Ztg.)
Zuckerbericht 14. Dezember. (Nagdeb.
für die letzten acht Tage, als matt und flau zu bezeichnen.
Trotzdem im Laufe dieser Woche der Export sich rege am Ein-
kauf betheiligte. für den inländischen Bedarf manches genommen wurde, war doch das Angebot noch immer übezwiegend, so dass Preise
Umgesetzt wurde.
1
effektir und auf
ohne Abschlüsse, für exquisite fremde Sorten werden hohe Preise gefordert; wir lassen hübsche Frankengerste ℳ 17. Riedgerste ℳ 17. Saalgerste ℳ 18 — 19, Kurhessische ℳ 16. Hafer flau und stark angeboten, doch
. ½; ordinäre Sorten unverkäuflich. Roggenmehl 0/1 ℳ 23 — ½, 0 ℳ 26 — ¼, die schwarzen Sorten no-
Rehsprit (Branntwein) ℳ 50 — 51 ½ pr.
Tendenz an unserem Markt, wie nun schon seit langer Zeit, auch
abermals um ca. 10 — 20 ₰ pr. Ctr. nachgeben mussten. kurze Lieferung, das recht
ansehnliche Quantum von 236 000 Ctr. Raffinirte Zucker Der schon in den Vorwochen herrschende. sehr ruhige Geschäfts- gang dauerte auch während der letzten Berichtsperiode ohne jede Unterbrechung fort. Die Nachfrage entsprach nieht dem Angebot, und wurden zu nachstehend verzeichneten hin und wieder etwas billigeren Preisen nur 14 000 Brode, 9000 Ctr. gemahlene Zucker und 600 Ctr. Würfelzucker begeben. Melasse, bessere Qualitaà zur Entzuckerung geeignet, 42 — 43 ° B6. excl. Tonne, 3,40 — 3,70 ℳ geringere Qualität, nur zu Brennereizwecken passend, 42 — 430 86. excl. Tonne 3,00 — 3,30 ℳ Ab Stationen: Krystallzucker, I., über 98 % 32,00 ℳ per 50 kg, do. EEbebböbö1 31.40 n do. Kornzucker, excl., von 97 „ 28,30 — 28,50 „ do. 27,30 — 27.60 „ do. 26 30 — 26,60 „ do. n „ 25,80 — 26.20 „ 8 do. .26 10 — 23,30 Nachprodukte, „ 20,00 — 23,60 „ Bei Posten aus erster Hand: Raffinade, ffein, excl. Fass do. fein,
ℳ MHelis, füein, 38.25 — 35,50 „ do. mittel .“ 5 do. ordinär 1 K. Würfelzucker, I., incl. Kiste 5 do. I-., 8 8 Gem. Raffinade, I., incl. Fass 8 do. IM. 5 Gem. Melis, I., 8 do. 11 g 8 2 27,50 — 31,25 „ Die Aeltesten der Kaufmannschaft.
Farin
Wetterbericht vom 15. Dezember 1883, 8 Uhr Morgens, Earometer vur Tempera ar
0 Gr. u. d. Mecrss- ; 8 . S spiegal redno in Wind. Wetter. 8 6 C 9
Stationen. Nillineter.
Mullaghmore 753 Aberdeen.. 746 Christiansund 732 Kopenhagen. 742 Stockholm . 73² Haparanda . 73² St. Petersbg. 739 oskau 760 Cerk. Queens- ö. Helder ö Hamburg .. Swinemünde Neufahrwass. Hemel...
Regen halb bed. wolkig Nebel bedeckt Nebel Regen bedeckt
☛ — — b fUltr” o⸗
OOevoOorm EH O0e,O 902 l
bedeckt wolkig¹) bedeckt wolkig ²) wolkig³) bedeckt*) wolkig⁵) bedeckt ⁶) halb bed. heiter bedeckt bedeckt?) Regen bedeckt ⁵) bedeckt bedeckt bedeckt²) Regen bedeckt
Dariss Münster.. . Karlsruhe . Wiesbaden 8 München.. Chemnitz.. Berlinkn Wiemn .. 1 Breslau
Ile d'Aix
IB z e ö
— l ο¶% ̊o Crr Eol; oSeno̊mnch—ree
IV
1¹) Grobe See. ²) Nacht stürmisch mit Regen. ⁴) stürmisch. ½) Grobe See. und Nachts Regen. ³) Abend schauer..
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nerdeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel- europa südlich dieser Zone. 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser ZuF 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 1 Sturm, 12 = Orkan.
Uebersicht der Witteruns.
Unter dem Einflusse einer tiefen Depression über Skandina- vien wehen an der deutschen Küste und im Skagerrack stür- mische westliche und südwestliche Winde, während im Binnen- lande die westliche Luftbewegaung fast überall schwächer gewor⸗ den ist. Ein Theilminimum, welches gestern über der südlichen Nordsee sich entwickelte, ist, von stürmischen Böen begleitet, der deutschen Küste ent'ang rasch ostwärts nach dem Rigaischen Busen fortgeschritten. Ueber Centraleuropa ist das Wetter vor- wiegend trübe, im Norden regnerisch, im Nordwesten erheblich kälter. In Hamburg fielen in 24 Stunden 20, in Kiel 23 mm Regen.
⁵) Nachts 1) Gestern Regen-
stürmisch. Regen. starker Regen. ife Böen. ²) Vorher
Dentsche Seevarte.
2 —
Königlbehe Schauspiele. heime Agent. 2 5 b. 8 Monta⸗
2 1
222
ARGg27
Heinrich H
Montag:
Morüi⸗UInna Vornstellung.
appelia. Pbantastisches
Ch —.,
— ösn.
Fönig⸗
8
.“ Excelsior. Scene gesen TöWoerrnt
Der betrogene bE
ftellmg Zum. 2e.: Neues Friedrichk-Wilhelmstadt. Thea
Die Flederma
hr von Benedig. e. sreanr⸗ Otbelle:
—2n olmRNuns;. 8 „ Nlee 8 2 82 ¶ C
ne zze haersberre
4. ☛ 2 72 2 —ygö’enneö’ge
EaE“ Ur
— =2 ——
2 urr
6e,6ö,— — SEmegense
4 Akten von G. pv. Mose 5 i denee
8: Don Carlos. 8 9: Das Lügen. Lustspi Aufzũ Römersaal:
Wallner-Theater. Der Schriftstellertag.
Heinemann
Sgr. 2
—üe, hgeg 2 n —
F ESex sr gas vietoris-Theater. Sonntag: M
— 5. 8 5 n F. Lenmnttemebet.
Residenz- Theater. Direktion Emil Neu⸗
— — —— +— —
Glück bei Mittel. Der Beilchenfresser. Laftspiel in 4 Akten
— S'gv
—ee . nsae Innes — LGS, öüS 25 X, 2 ausstellung, große phantastisch symbolische Dekora⸗ E. Titz. e W xE „ .☚ ꝙꝓ; „Wunder der alten Welt“. Im Ritter⸗
2₰ * S 2 4 tion, entworsen Baumteister
vom
8 221* WVimbdbe aal: „Wunder —
Fro
robilche
Puppenprinzessin.
82
Ur. vE liche
689
.—.
asliri† ’Sle’⸗
Meatörenn, 5
2ög=Sgs
₰
.098
892
—,=2
Ausssmungs „a.⸗ * von Oscar Blument 9 8 4 2 Ausgeführt von 450
a.eehn
2 Ii8 . * *
ter. erette i
Zum 47. Male,
Letztes Gastspiel des Hrn. Carl spiele der Herren Theaulon
Ihr Lebensretter. rtl⸗ Mitius.
Im Königssaal: Die erposse mit Gesang und
Sonntag: En⸗ Renz. Eli Mitglieder des Wallner⸗Tbeaters.
— „I9 penoen (Tonplets- mnenen Couplets:
Sendler: Frl. Heß⸗
Blencke). Vor der Vor⸗
Anfang desselben 8 8
Walhalla-Operetten-Theater. Sonntag: mit durchweg neuer Ausstattung: v. Ranon. Operette in 3 Akten, frei nach einem Lust⸗ 3 und d Artois von mn. v. Rohr (Dannenwalde). — Hrn. Landes⸗ und R. Genée, Musik von R. Genée. —
ung 6 Uhr, Anfang 7 Uhr, Ende gegen
(entral-Theater. Alte Jakobstr. 30. Di⸗ rektion H. Wilken. Sonntag: Zum 57. Male: Im Apfel⸗Röschen. 2 . Volksstück mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern) von H. Wilken und Oscar
— 57 1 8 17 ; 8 —8 Im Korbsaal: Jusmimn sik von G. ffens.
Weihnachts⸗
8
(oncert-Haus. Concert des Kgal. Hof⸗Musikdirektors Herrn
2 err
Circus Renz. 2 große Vorstellun⸗ gen. Um 4 Uhr Nachmittags: Kinder⸗Vorstellung. (2 Kinder frei). „Reinecke Fuchs’ Schelmen⸗ streiche“. Um 7 Uhr Abends: Extra⸗Vorstellung, persönlicher Mitwirkung des Direktors E.
mar (Strickspringer), dressirt und vorge⸗ — — ₰3 zue“ om Direktor E. Renz. — „Diamantine, antast. Ausstattungs⸗Pantomine mit Ballet
8b 8 Jacobson und
Auftreten
8 4 1““ Sonntag:
gr Flonticher.
Ein ge⸗
Sarnn in * S SS B 2 — * 2₰ 22„₰ ang in 3 Akten vo In beiden Vorstellungen: Auftreten der 17jähri⸗
Thierbändigerin Miß Sende. — Außerdem: Auftreten des gesammten Künstlerpersonals. Montag: Vorstellung.
(Rentier Pase⸗ gen
E. Renz, Direktor.
——
MNachrichten. Hrn. v. Glasow (Balga auptmann Curt Freiherr Hrn. Premier⸗Lieute⸗ 2). — Eine Tochter:
Famtlie Geboren: Ein in DOspr.) — n.
Maltzahn (Berlin). —
—nenenn 44
nant v. Rabenau (S
testen Heinrich v. Loesch (Kammerswaldau). — rn. Botschaftssekretär Baron Georges de Planch
orben: Hr. Steuerratb und Hauptmann a. D. Hugo Ferdinand v. Winterfeld (Fürstenwalde).
8.
2/
leihen.
Erlaubniß zur Anlegung der on Rußla Majestät ihm verliehenen großen goldenen Medaille für Ver⸗
tarker Wind. ³) Gestern und Nachts
Bilse.
Zas Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Hierteljahr.
— für den Raum riner Arnckzeile 30 4₰.
* .
5
*
7„, *
11ö—];]
—
—
nts⸗Anzeiger
8
LE“
1
M⸗
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; - für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
17. Dezember, Abends.
8.
—————
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Rechtsanwalt, Justiz⸗Kath Walk zu Sigmaringen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Rechnungs⸗Rath Ehrenberg, Controleur bei dem Post⸗Zeitungsamt in Ber⸗ lin, und dem Bürgermeister Kiefer zu Saarbrücken den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Steueramts⸗ Assistenten a. D. Nittner zu Hirschberg i. Schl. und dem Stadtschreiber Bauer zu Gudensberg im Kreise Fritzlar den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; den Lehrern Seldt zu Gebesee im Kreise Weißensee und La Combe zu Waren⸗ dorf den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; den Polizei⸗Wachtmeistern Dallwitz und Meys zu Berlin, dem Schutzmann Wolke zu Breslau, dem Weichensteller Berger zu Kaiserswaldau, dem Fabrikmeister Johann Stiefelhagen zu Opladen im Kreise Solingen und dem Ackerknecht Heinrich Fleckhaus zu Dilldorf im Kreise Mettmann das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Lehrer Reinhold Heere zu Berlin und dem Ober⸗Lazareth⸗ gehülfen Schlickriede vom Oldenburgischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 19 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu ver⸗
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Schauspieler Keßler beim Königlichen Theater die von des Kaisers von Rußland dienste am Stanislaus⸗Bande zu ertheilen.
en Denutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem beim Reichs⸗Eisenbahnamt angestellten Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator Raeke den Charakter als Rechnungs⸗Rath, sowie 1
den Geheimen Rechnungsrevisoren bei dem Rechnungs⸗ hofe des Deutschen Reichs, Revers, Schalkhäuser, Burkart und Görmar, den Charakter als Rechnungs⸗Rath, und dem Geheimen Registrator bei derselben Behörde, Sa⸗ lowsky, den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
8 * 8 Regelung des Neujahrs⸗Briefverkehrs.
Zur Förderung und Erleichterung des Neujahrs⸗Brief⸗ verkehrs soll es wie im Vorjahre gestattet sein, daß Stadt⸗ briefe, Postkarten und Drucksachen, deren Bestellung in Berlin am 1. Januar früh gewünscht wird, bereits vom 2. Dezember ab zur Einlieferung gelangen können.
Der Absender hat derartige Briefe ꝛc., welche einzeln durch Postwerthzeichen frankirt sein müssen, in einen Briefumschlag ꝛc. zu legen und diesen mit der Aufschrift zu versehen: „Hierin Neujahrsbriefe. An das Kaiser⸗ liche Stadt⸗Postamt hier C.“ Diese Umschläge können ent⸗ weder am Annahmeschalter der hiesigen Postanstalten abge⸗ geben oder, soweit es der Umfang gestattet, in die Briefkasten gelegt werden. Eine Frankirung wird nicht in Anspruch genommen.
Hierbei muß ausdrücklich bemerkt werden, daß die Ein⸗ richtung sich lediglich auf die in Berlin verbleibenden fran⸗ kirten Briefe ꝛc. erstreckt.
Es wird ersucht, von umfangreichen Gebrauch zu machen.
Berlin C, den 12. Dezember 1888383.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor, Geheime Postrath 1 Schiffmann.
dieser Einrichtung ein
Bekanntmachung.
Einführung des Postanweisungsverkehrs mit Barbados. Vom 1. Januar 1884 ab können nach Barbados Zah⸗ lungen bis zum Betrage von 210 ℳ im Wege der Postan⸗ weisung durch die deutschen Postanstalten vermittelt werden. Die Einzahlung erfolgt unter Anwendung des für den inter⸗ nationalen Verkehr vorgeschriebenen Postanweisungsformulars. Der einzuzahlende Betrag ist auf dem Formular in eng⸗ lischer Währung anzugeben. Die Umrechnung in die Markwährung wird durch die Einlieferungs⸗Postanstalt be⸗ wirkt. Die Gebühr beträgt 30 ₰ für je 20 ℳ oder einen Theil von 20 ℳ, mindestens jedoch 40 ₰. Die Postanwei⸗ sung muß den Namen und wenigstens den Anfangsbuchstaben
eines Vornamens, bz. die Bezeichnung der Firma des Empfän⸗
gers sowie die genaue Angabe des Wohnorts desselben ent⸗ halten. In gleicher Weise ist auf dem Abschnitte der Post⸗ anweisung der Absender zu bezeichnen. Zu weiteren schrift⸗
lichen Mittheilungen darf weder die Postanweisung noch der
Abschnitt derselben benutzt werden. Von der erfolgten Ein⸗
Berlin W, den
hlung des Betrages sind die Empfänger Seitens der Ab⸗ ender mittels besonderer Benachrichtigungsschreiben in Kenntniß zu setzen.
8
Der Staatsfekretär des Reichs⸗Postamts.
13. Dezember 1883.
Stephan. 11“
Se. Majestät d den Geheimen
Rath, und
Medi
Ober⸗Rechnungskammer, Gütling, Jo hann Karl Gustav Webers, Lix und Rosbund, den Charakter als Rechnungs⸗
dem Deich⸗Inspektor Schmidt zu Dirschau den Charakter als Baurath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Den ordentlichen Lehrern an der Akademie zu Königsberg i. Pr., Emil RNe. rich Reusch ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
igreich Preußen. 11“
er König haben Allergnädigst geruht: Rechnungsrevisoren bei der Königlichen
zinal⸗Angelegenheiten.
Königlichen Kunst⸗ Neide und Fried⸗
Preußen.
Heute hörten
Kurator
— Ihre
Kindern.
Diner für land statt.
und Freiherr von
(4.) Sitzung des H
sonen beerbt, so ist
ändert anzunehmen „Die nach den
die Kommission in lage zur Annahme
vor.
gleich.
lichen Nachkommen
vorhanden sind, die
NRicchtammtliches. Deuntsches Reich.
Berlin⸗en, Dezember. der Kaiser und Körerg Neuland, Landes⸗Großmeister der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland.
Geheimen Raths von Wilmowski der Ritter⸗Akademie Major a. D. von Rochow⸗Plessow. Majestät die Kaiserin und Königin war am Sonnabend Abend in einer Comités vom Rothen Kreuz anwesend. Gestern wohnte Ihre Majestät dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta⸗Hospitals bei. “ Bei den Kaiserlichen Majestäten dinirte sere Kaiserliche und Königliche Hoheit die Frau Kronprinzes
Heute findet im Königlichen Palais ein größeres Familien⸗ den Großfürsten Constantin, Sohn,
Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammerherren Graf Brühl E
111113““
“
— Im weiteren Verlaufe der
Gesetzentwurfs einer Landgüter⸗Ordnungfür die Pro⸗ vinz Schlesien fortgesetzt. Berathung. Derselbe lautet nach der Regierungsvorlage:
„Wird der Eigenthümer
willigen Verfügung einer der Erben, der Anerbe, berechtigt, bei der Erbtheilung das Landgut nebst Zubehör für eine nach Maßgabe des §. 14 festzustellende Taxe zu übernehmen. 1
Diese Berechtigung steht nur den Nachkommen des Erblassers, den Geschwistern des Erblassers und deren Nachkommen zu.
Die nach den §§. 570, 571, 581 und 582 Titel 1 Theil II des Allgemeinen Landrechts dem überlebenden Ehegatten zustehenden Befugnisse bleiben unberührt.“
Die Kommission beantragte,
2
Allgemeinen Landrechts dem überlebenden Ehegatten zustehenden Befugnisse bleiben unberührt.“ 8 Der Kommissionsantrag wurde ohne Debatte und mit ihm die Absätze 1 und 2 des §. 10 angenommen. geschah auch mit den 88. 11, 12 und 13 des Gesetzes, welche
Die Berechtigung der Nachkommen des Erblassers zur Ueber⸗ nahme des Landgutes wird nach folgenden Grundsätzen geregelt: Leibliche Kinder gehen Adoptivkindern, eheliche den unehelichen
Unehelichen Kindern des Vaters steht die Berechtigung nicht zu. Durch nachfolgende Ehe legitimirte Kinder stehen den ehelichen
Ferner geht vor der ältere männlichen Geschlechts, in Ermangelung von Söhnen und
und deren Nachkommen, falls aber Nachkommen von Söhnen nicht
e“ Se. Majestät entpfingen gestern den Obersten
Se. Majestät den Vortrag des Wirklichen und empfingen den zun zu Brandenburg gewählten
Sitzung des Central⸗
8
in mit Ihren
von Ruß⸗
nde üöbernommen.
vorgestrigen errenhauses wurde die Berathung des
Zunächst gelangte der §. 10 zur
eines Landgutes von mehreren Per⸗ in Ermangelung einer entgegenstehenden letzt⸗
die Absätze 1 und 2 unver⸗ den Absatz 3 folgendermaßen zu fassen: §§. 570 und folgende Titel 1 Theil II des
Dasselbe
unveränderter Fassung der Regierungsvor⸗ empfohlen hatte. Dieselben lauten: 11
Sohn und dessen Nachkommen männ⸗
derselben die ältere Tochter des älteren Sohnes
zu fassen:
aͤltere Tochter des Erblassers und deren Nach⸗
Kinder, welche zur Zeit der Erbtheilung wegen Geisteskrankheit oder Verschwendung entmündigt sind, sowie Kinder, welche eine Verurtheilung zu Zuchthausstrafe und zugleich zum Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte erlitten haben, stehen den übrigen Mit⸗ erben nach.
Unter den Nachkommen eines Kindes richtet sich die Berech⸗ tigung zur Uebernahme des Landgutes nach denselben Grundsätzen.
§. 12.
Sind mehrere Landgüter und mehrere Nachkommen vorhanden, so finden die §§. 10 und 11 mit der Maßgabe Anwendung, daß jeder Berechtigte in der Reihenfolge seiner Berufung nach seiner Wahl Ein Landgut übernehmen kann. Sind mehr Landgüter als Berechtigte vorhanden, so wird die Wahl in derselben Reihenfolge
wiederholt. 1 §. 13.
Wird der Eigenthümer eines Landgutes von Geschwistern oder deren Nachkommen beerbt, so finden die §§. 11 und 12 entsprechende Anwendung. 8 1 — 8
Der §. 14 lautet in der Fassung der Regierungsvorlage:
„Die Feststellung der Taxe geschieht nach folgenden Grund⸗ Der vierzigfache Betrag des Grundsteuerreinertrages der Liegen⸗ schaften wird als Werth des Landgutes angenommen. 8
Auf Antrag des Anerben oder eines Miterben ist jedoch der Gutswerth nach folgenden Vorschriften zu ermitteln: 8
Das Landgut nebst Zubehör wird nach dem jährlichen nach⸗ haltigen Reinertrage geschätzt, welchen dasselbe durch Benutzung als Ganzes im gegenwärtigen Kulturzustande und bei ordnungsmäßiger Bewirthschaftung gewährt. 1 8
Die vorhandenen Gebäude und Anlagen sind, insoweit sie zur Wohnung und Bewirthschaftung erforderlich sind, nicht besonders zu schätzen, sonst aber nach dem Werthe des Nutzens, welcher durch Vermiethung oder auf andere Weise daraus gezogen werden kann. zu veranschlagen. Dies gilt insbesondere von Nebenwohnungen, so⸗ wie von Gebäuden und Anlagen, welche zu besonderen Gewerbe⸗ betrieben bestimmt sind. 8
Von dem ermittelten jährlichen Estrage sind alle dauernd auf
dem Landgute nebst Zubehör ruhenden Lasten und Abgaben nach ibrem muthmaßlichen jäyrlichen Berrage abzusetzen. Lasten und Abgaben, auf welche die Ablösungsgesetze Anwendung finden, sind dabei nach deren Vorschriften in eine jährliche Geldrente umzu⸗ rechnen. 1 Der so ermittelte Jahresertrag wird mit dem Zwanzigfachen zu Kapital gerechnet. 8 8 Auf Verlangen eines Betheiligten sind Landgüter, deren Ge⸗
bäude nebst Hofraum einen größeren Verkaufswerth haben, als die sonstigen Liegenschaften derselben, nach dem Verkaufswerthe zu
ätzen. 8 Von dem Gesammtwerthe des Landgutes nebst Zubehör werden die vorübergehenden Gutslasten, z. B. Altentheile, mit einem nach Maßgabe des §. 9 der Civilprozeßordnung zu berechnenden Kapitale, höchstens aber mit dem Zwanzigfachen des Jahresbetrages in Abzug ebracht. 8 Das so ermittelte Kapital bildet den Gutswerth.“
Die Kommission beantragte, den Abs. 5 folgendermaßen
„Die vorhandenen Gebäude und Anlagen sind, insoweit sie zur Wohnung und Bewirthschaftung erforderlich sind, nicht beson⸗ ders zu schätzen, sonst aber nach dem Werthe des Nutzens, welcher durch Vermiethung oder auf andere Weise daraus gezogen werden kann, zu veranschlagen. Letzteres gilt insbesondere von Neben⸗ wohnungen, sowie von Gebäuden und Anlagen, welche zu beson⸗ deren Gewerbebetrieben bestimmt sind.“
Ferner beantragte Fürst Blücher von Wahlstatt, an den
Schluß des Abs. 4 hinzuzufügen:
„Die Kosten der Tarxe trägt Derjenige oder Diejenigen, welche dieselbe beantragen.“ Der Antragsteller wies darauf hin, daß in Hannover
62 000 Eintragungen in die Höferolle erfolgt seien; die Kosten
der Taxen würden die Erbschaften in erheblichem Maße be⸗
lasten. Sein Antrag würde die Zahl der Taxen erheblich
vermindern.
Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Dr. Michellyj erklärte sich gegen den Antrag, weil derselbe 2ö. demjenigen, der die Taxe beantrage, eine Strafe auferlege.
Die Grafen Brühl und von der Schulenburg⸗Beetzendorf befürworteten den Antrag, weil es ganz gerechtfertigt sei, daß derjenige, welcher die Taxe fordere, also den Streit in der Familie anfange, auch finanziell herangezogen werde, wenn man hierin auch eine Strafe erblicken sollte. 8
err von Bernuth hielt den Antrag in solcher Allgemein⸗ heit für nicht opportun, mindestens sei der selbe in allen Fällen nicht gerechtfertigt, wo sich durch die Taxe heraus⸗ stelle, daß der Grundsteuer⸗Reinertrag bedeutend zu hoch an⸗ esetzt sei. 1 68 der Antrag des Fürsten Blücher wurde abgelehnt, §. 14 an⸗ genommen.
Hinter diesem Paragraphen beantragte Herr Struckmann folgenden §. 14a einzufügen, welcher schon in der Kommission gestellt, aber mit Stimmengleichheit abgelehnt war:
Bei der Erbtheilung tritt der Gutswerth an die Stelle des dem Anerben zufallenden Gutes nebst Zubehör. Die auf dem Gute ruhenden Hypotheken und Grundschulden, sowie die sämmt⸗ lichen übrigen Erbschaftsschulden, soweit letztere durch das außer dem Gute nebst Zubehör vorhandene Vermögen nicht gedeckt werden, sind von dem Anerben als Schuldner allein zu übernehmen und werden in diesem Falle vom Gutswerthe abgesetzt.
Den übrig bleibenden Betrag hat der Anerbe in die Erb⸗ schaftsmasse einzuschießen.
8