Die Theilung der Erbschaftsmasse unter den Miterben ein⸗ ließlich des Anerben erfolgt im Uebrigen nach dem sonst gül⸗ tigen Rechte.
Nach diesem Rechte richtet sich auch die Haftung der Erben für die Erbschastsschulden gegenüber den Gläubigern. edoch kann der Anerbe wegen der in Gemäßheit des * 1 von ihm allein übernommenen Erbschaftsschulden von den Gläubigern auch un⸗ mittelbar in Anspruch genommen werden.
Nachdem der — Dr. Friedberg den Antrag als einen dem Gesetze fremdartigen und den Bestimmungen des Landrechts über die Erbregulirungen entgegenstehenden be⸗ eichnet hatte, wurde der Antrag mit großer Majorität ab⸗ gelehnt. Die §§. 15— 20, welche lauten: §. 15.
Der Eigenthümer des Landgutes, welcher über dasselbe letzt⸗ willig verfügen kann, ist befugt, in einem Testamente oder in einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Urkunde oder in einer eigen⸗ händig geschriebenen und unter Beifügung des Jahres und Tages unterschriebenen stempelfreien Urkunde die Anwendung der §§. 10 bis 14 auszuschließen oder unter den Miterben diejenige Person zu bestimmen, welche zur Uebernahme des Landgutes oder der mehreren Landzüter berechtigt sein soll, sowie die in den §. 17 erwähnten Verfügungen zu treffen.
In gleicher Weise kann vorbehaltlich des Pflichttheilrechtes der Nachkommen und des überlebenden Ehegatten bestimmt werden, zu welchem Betrage der Gutswerth bei der Erbtheilung angerechnet werden, daß und in welcher Höhe der Gutsübernehmer bei der Theilung ein Voraus erhalten oder in einer sonstigen Weise bevor⸗ zugt werden soll.
§. 16.
Behufs Ermittelung des Pflichttheiles der Miterben, welche das Landgut nicht übernehmen, erfolgt die Abschätzung des letzteren nach Maßgabe des §. 14.
§. 17. Wegen Verletzung des Pflichttheils können nicht angefochten werden:
1) Verfügungen des Erblassers, durch welche dem leiblichen Vater des Anerben lebenslänglich, der leiblichen Mutter bis zur Großjährigkeit des Anerben das Recht beigelegt wird, das Landgut nebst Zubehör nach dem Tode des Erblassers in eigene Nutzung und Verwaltung zu nehmen, unter der Verpflichtung, den Anerben und dessen Miterben, letztere bis zur Auszahlung ihres Erbtheils, an⸗ gemessen zu erziehen und für den Nothfall auf dem Landgute zu unterhalten; .
2) Verfügungen des Erblassers, durch welche die Fälligkeit der Erbtheile der Miterben bis zu deren Großjährigkeit unter der Ver⸗ pflichtung des Anerben, die Miterben bis zu diesem Zeitpankte an⸗ gemessen zu erziehen und für den Nothfall auf dem Landgute zu unterhalten, hinausgesetzt wird.
8 Die in den §§. 10 bis 17 enthaltenen Bestimmungen finden icht Anwendung:
1) auf Landgüter, deren Gebäude zur Zeit des Todes des Erb⸗ lassers mit einem den Grundsteuerreinertrag der Liegenschaften übersteigenden Nutzungswerthe zur Gebäudesteuer angesetzt sind,
2) wenn der Erblasser bei seinem Tode nicht allein Eigen⸗ thümer des Landguts war,
3) wenn das Landgut beim Tode des Erblassers in Folge von Veränderungen, welche nach der Eintragung des Landguts in die Rolle stattgefunden haben, nach § 1 Absatz 2 nicht eintragungs⸗ fähig gewesen wäre; jedoch kommt der Mangel eines Wohnhauses zur Zeit des Todes des Erblassers nicht in Betracht, wenn dieser
Zustand alsdann noch nicht zwei Jahre gewährt hat.
Für jede Eintragung und für jede Löschung in der Rolle, ein⸗ schließlich der darüber dem Eigenthümer zu machenden Mittheilung, wird außer in den Fällen des §. 8 eine Gerichtsgebühr von drei Mark erhoben. 1
z Anträge zur Rolle sind einer Stempelabgabe nicht unter⸗
worfen. Erbtheilungen, welche auf Grund dieses Gesetzes erfolgen, sind frei vom Kaufstempel. §. 20. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1884 in Kraft.
wurden unverändert angenommen, ebenso das Gesetz im Ganzen. Die von dem Frhrn. von Durant beantragte Reso⸗ lution wurde abgelehnt. . vertagte sich das Haus um 3 ¼ Uhr auf Montag 10 Uhr.
— In der heutigen (5.) Sitzung des Herrenhauses, welcher die StaatsMinister Dr. Lucius und Dr. Friedberg sowie mehrere Regierungskommissare beiwohnten und welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 10 Uhr 20 Minuten eröffnete, trat das Haus sofort in die Tagesordnung ein, deren einziger Gegenstand die Berathung des Berichtes der
IX. Kommission über den Entwurf einer Jagdordnung war. Der Referent Dr. Stephan leitete die General⸗ diskussion ein. Unter Bezugnahme auf den von ihm erstatteten schriftlichen Bericht beschränkte derselbe sich auf kurze Motivirung der geringfügigen Aenderungen, welche die Kommission an der Regierungsvorlage vorgenommen habe, und empfahl die Annahme der Kommissionsbeschlüsse, die im Interesse der Landeskultur, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie zur Erhaltung eines angemessenen Wildstandes gefaßt seien. Der Referent bat, wie auch die Kommission gethan, von einer Generaldiskussion Abstand zu nehmen und sofort in die Spezialdiskussion einzutreten.
Das Haus schloß sich diesem Antrage an und trat sofort in die Berathung des §. 1, welcher lautet:
Das Jagdrecht darf nur ausgeübt werden auf Grundflächen, welche im Sinne dieses Gesetzes entweder einem selbständigen, oder einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden, oder einen selbständigen oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirke angeschlossen sind. Herr Struckmann richtete an die Staatsregierung die
Anfrage, ob der Entwurf sich nur auf diejenigen Thiere er⸗ strecke, die unter der Bezeichnung „jagdbare Thiere“ bisher begriffen waren, oder ob er sich auch auf die schädlichen Thiere, das sogenannte Ungeziefer, erstrecke.
Der Minister der Landwirthschaft Dr. Lucius erwiderte, daß der Entwurf eine Aenderung des bestehenden Rechtes nach dieser Seite nicht herbeiführen solle und deshalb auch ver⸗ mieden habe, eine Definition der Begriffe „Jagdrecht“ und „Jagdbarkeit“ zu geben. Im Allgemeinen halte man Thiere für jagdbar, deren Fleisch, Pelz oder Gehörn nutzbar sind; die Frage des Wegfangens und Tödtens des sogenannten Un⸗ geziefers werde von dem Gesetze nicht berührt, und bleibe es hier bei den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
§. 1 wurde hierauf angenommen. — In §. 2, welcher bestimmt, daß als selbständiger Jagdbezirk jede Grundfläche anzusehen ist, die im Eigenthum eines Einzelnen oder im Miteigenthum Mehrerer sich befindet und mindestens 100 ha in räumlichem Zusammenhang faßt oder bei geringerem Flächeninhalt entweder von nicht preußischen Gebietstheilen rings umschlossen oder dauernd und völlständig eingefriedigt ist, bat die Kommission den letzten Satz folgendermaßen umgeändert: „entweder von nicht preußischen Gebietstheilen
Inseln nicht mitgerechnet werden sollen. 2s. gs⸗
diese
der Debatte betheiligten — 1 Struckmann, Graf Brühl und der Minister Dr. Lucius. Dann wurde der Beschluß der Kommission angenommen.
Ministeriums, mehreren Kommissarien beiwohnte, theilte der Präsident zu⸗ nächst mit, daß an Regierungsvorlagen eingegangen seien: von dem Finanz⸗Minister f betreffend die nach einzelnen Gesetzen auszugebenden Staatsschuldverschrei⸗ bungen, vom Herrenhause der Entwurf eines Gesetzes, betr. den
oder vom Meere rings umschlossen oder dauernd und gegen den Einlauf von Wild vollständig eingefriedigt ist.“
Herr Adoms beantragte, statt der 100 ha zu setzen 75 ha,
und motivirte seinen Antrag, den er im Interesse seiner Pro⸗ vinz (Rheinland) gestellt hade, dadurch, daß er den kleineren Besitzern das ihnen bisher zustehende Recht auch für die Folge gewahrt wissen wolle. Gerade diese kleineren Besitzer würden für den Bestand der Jagd besser sorgen, als fremde Pächter. Eventuell beantragte derselbe Antragsteller, dem §. 2 hinzu⸗ fügen: „Durch Beschluß der Provinzialvertretung kann sür einzelne Landestheile statt der vorbestimmten 100 ha ein Flächeninhalt von mindestens 75 ha festgesetzt werden.“
Graf von der Schulenburg Beetzendorff unterstützte den Antrag; es sei mißlich, bestehende man werde durch Annahme des Prinzipalantrages des Vor⸗ redners entschieden konservativer handeln als der Entwurf und die Kommission.
Graf Brühl erklärte sich für den Kommissionsbeschluß, der nicht bestehende Rechte beseitige, sondern nur aus Zweck⸗ mäßigkeitsgründen bestehende Polizeivorschriften ändere.
Frhr. von Solemacher frklärte sich für den Antrag Adams. In der Rheinprovin, sei den Grundbesitzern, welche früher das Jagdrecht besaßen, nach dem Jahre 1815 dasselbe wiedergegeben worden, das ihnen die franzesische Herrschaft ge⸗ nommen. Möchte die konstitutionelle Regierung sich die “ Regierung und ihr Verfahren zum Vorbild nehmen.
Frhr. von Mirbach erklärte sich für den Kommissions⸗ beschluß, ganz entschieden aber gegen den Eventualantrag Adams. Wolle man der Kommission nicht zustimmen, dann möge man sagen, für die Rheinprovinz und die Provinz Hessen⸗Nassau galten 75, für die übrigen Provinzen 100 Hek⸗ taren Flächeninhalt für einen selbständigen Jagdbezirk. Die Hineinziehung des Provinzial⸗Landtags sei gefährlich, weil da⸗ durch die Frage zu einer politischen gemacht würde.
Der Staats⸗Minister Dr. Lucius bemerkte, die Vorlage könne jeden Vergleich aushalten mit anderen Bestimmungen. Die Vergrößerung der Jagdbezirke sei im Interesse der Landes⸗ kultur geschehen. Sollte das Haus sich aber für kleinere Jagdbezirke entscheiden, so werde sich die Regierung der Aende⸗ rung gegenüber nicht ablehnend verhalten. Dagegen müsse er sich gegen den Eventualantrag entschieden erklären, denn die Provinzialvertretung dürfe nicht in dies Gesetz hineingezogen sondern vielmehr das Gesetz auf die ganze Monarchie ausge⸗ dehnt werden.
Dr. Weigel erklärte sich für den Antrag Adams und auch mit dessen Ausführungen ganz einverstanden. Um aber auf diesem Gebiete eine Gleichheit für das ganze Land herbei⸗ zuführen, beantragte er dem §. 2 hinzuzufügen:
Auch kann durch Beschluß der Provinzialvertretung für ge⸗
wisse Landestheile ein geringeres Flächenmaß festgesetzt werden.
Der Regierungs⸗Assessor Humperdinck erklärte sich gegen diesen Antrag. — Graf von der Schulenburg⸗ Beetzendorff konstatirte, daß in seiner Heimath es in den Ge⸗ meindebezirken vielfach kleinere Grundbesitzer gebe, welche einen zusammenhängen Besitz von 300 Morgen haben und dadurch das Jagdrecht besitzen. Dies Recht wolle er ihnen erhalten,
indem er für den Antrag Adams stimme.
Nachdem noch Graf Schlieben sich gegen den Antrag Adams erklärt, wurde die Debatte geschlossen, und nach einem Schlußwort des Antragstellers und des Referenten die An⸗ träge Weigel und Adams abzgelehnt und der Beschluß der
Kommission angenommen. Einige zu diesem Paragraphen vor⸗
liegende Petitionen wurden dadurch für erledigt erklärt. §. 3 wurde ohne Debatte nach dem Wortlaut der Regierungsvorlage ge⸗ nehmigt, ebenso §. 4 mit den von der Kommission vorge⸗
v wesentlichen Aenderungen, so daß der Paragraph autet:
§. 4. Befindet ein nicht dauernd und vollständig eingefrie⸗ digter (S. 2) selbständiger Jagdbezirk sich im Eigenthum einer juristischen Person, einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesell⸗ schaft auf Aktien oder einer eingetragenen Genossenschaft oder im Miteigenthum von mehr als drei Personen, so kann die Jagd nur durch einen oder mehrere, jedoch höchstens drei, Bevollmächtigte oder durch Verpachtung oder durch angestellte Jäger ausgeübt werden, oder sie muß ruhen bleiben.
Ueber die Art der Jagdausübung haben diese Jagdberechtigten durch ihre Vertreter (Vorstände) der Aufsichtsbehörde Anzeige zu erstatten.
Bis zur Erstattung der Anzeige ruht die Jagd.
Auf fiskalische Jagdbezirke finden die Bestimmungen des zweiten Absatzes keine Anwendung. 1
In §. 5 hat die Kommission der Regierungsvorlage einen
Zusatz gemacht, nach welchem bei der Bildung von gemein⸗
schaftlichen Jagdbezirken die zur Fischerei eingerichteten ge⸗ schlossenen Gewässer sowie die in solchen Gewässern belegenen Iüien ee;
Der Staats⸗Minister Dr. Lucius erklärte sich gegen Aenderung, da es Landestheile, wie z. B. in der Lausitz gebe, in denen die Wasserwirthschaft so eingerichtet sei,
daß Landtheile jahrelang als Teiche und dann nach Ab⸗
lassung des Wassers wieder als Acker benutzt werden. — An sich die Herren Graf Schlieben,
Die §§. 6 bis 25 wurden bei Schluß des Blattes ohne
wesentliche Debatte nach den Beschlüssen der Kommission ge⸗ nehmigt.
— In der heutigen (17.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Minister des Innern von Puttkamer, nebst
der Entwurf
Ni eines Gesetzes, Bestimmung des
Zinsfußes für die
Rechtszustand der von dem Königreich Württemberg an Preußen
abgetretenen Gebietstheile, sowie die Abtretung preußischer
Gebietstheile an das Königreich Württemberg, sowie Entwurf einer Landgüterordnung für die Provinz Schlesien; von dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Verhandlungen des Lan⸗
des⸗Eisenbahn⸗Raths vom Jahre 1883.
Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein: Fort⸗ setzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staats⸗
haushalts⸗Etats für 1884/85, und zwar: Ministerium
des Innern, dauernde Ausgaben Kap. 83, Tit. 2— 12.
Bei Tit. 9 stellte der Abg. Rickert den Antrag, denselben der Budgetkommission zur Vorberathung zu überweisen, damit die Grundzüge festgestellt würden, nach welchen die Remune⸗ rationen vertheilt werden sollten. Er wies darauf hin, daß diese
echte zu beseitigen, und
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Frage das Haus bereits seit langer Zeit beschäftigt habe.
Schon im Dezember 1873 sei vom Hause die Vorlage eines Gesetzes über die Einnahmen und Ausgaben verlangt worden, ohne daß dasselbe bis jetzt zu Stande gekommen sei.
Der Abg. Dr. Windthorst glaubte, daß bei einer kom⸗ missarischen Berathung dieses Titels nicht viel herauskommen würde. Man könnte sich höchstens darüber streiten, ob Remu⸗ nerationen überhaupt noch am Platze seien, und ob es nicht besser wäre, dieselben durch festes Gehalt zu ersetzen. Gegen eine kommissarische Berathung habe er unter diesem Gesichts⸗ punkt nichts cinzuwenden, dagegen verwahre er sich gegen die politische Tendenz, welche dem Antrag nach den neuerlichen n des Abg. Rickert vielleicht beigelegt werden önnte.
Der Abg. von Rauchhaupt erklärte, daß durch die frühere Rede des Abg. Rickert dieser Antrag allerdings die politische Färbung erhalten habe, gegen welche sich der Abg. Windthorst verwahre. Aus diesem Grunde werde sich seine Partei nicht dazu herbeilassen, dem Antrage zuzustimmen.
Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch gab für seine Partei die gleiche Erklärung ab.
Nachdem der Abg. Dirichlet sodann noch erklärt hatte, daß er das Votum kder beiden konservativen Parteien nicht verstehe, da doch Abg. Rickert bei der Stellung seines heutigen Antrages von jeglichem politischen Motiv abgesehen habe, wurde der Antrag angenommen.
Die übrigen Titel des Kapitels wurden ohne Debatte genehmigt; ebenso Kapitel 84, nachdem der Abg. von Meyer (Arnswalde) über die Belastung der Gemeindebeamten vh “ Arbeiten Klage geführt hatte. (Schluß des
lattes.
— Nach Mittheilungen aus Oesterreich sind folgende Submissionen ausgeschrieben worden:
1) von der Trifailer Kohlenwerks⸗Gesellschaft in Wien
eine Submission auf Lieferung des Bedarss an Bahnmaterial, Grubenhunde⸗Bestandtheilen, Gezäh, Kommerzeisen, Eisen⸗ blechen, Eisendraht, Drahtstiften, Schmiedeisennägeln, Schmier⸗ und Beleuchtungsartikeln und Schnittmaterial für 1884. Die näheren Bedingungen sind bei der genannten Gesellschaft in Wien (I. Maximilianstraße 8) einzusehen; „) von der K. K. Direktion für Staatseisenbahnbetrieb in Wien sür den 15. Januar k. J., bis 12 Uhr Mittags, eine Submission auf Ausführung der Bauarbeiten anläßlich der Errichtung einer Trajektanstalt am Bodensee (Bregenzer Bahnhof) und der Erweiterung der Stationen auf der Vorarl⸗ berger Bahn. Voranschlagssumme: 346 411 Fl. Die Ver⸗ gebung erfolgt entweder für die gesammten Arbeiten oder getrennt für die Unterbau⸗Arbeiten (105 512 Fl.), die Ober⸗ bau⸗Arbeiten (32 173 Fl.) und die Hochbauten (208 726 Fl.); Kaution: 5 Proz. der offerirten Summe. Die näheren Be⸗ dingungen liegen bei der K. K. Direktions⸗Abtheilung II für Bau⸗ und Bahnerhaltung in Wien (Westbahnhof, Admini⸗ strationsgebäude, III. Stock), sowie bei der K. K. Bauleitung in Bregenz zur Einsicht aus.
— Nach Mittheilungen aus dem Auslande sind folgende Submissionen ausgeschrieben worden:
1) vom Bürgermeister der Stadt Maria⸗Theresiopel (Szabadka) im Bacser Komitat (Ungarn) für den 20. Januar k. J. eine Submission auf Einführung der Gasbeleuchtung resp. Straßenbeleuchtung mit 500 Laternen.
fahren;
2) von der Direktion des Militärkommissariats zu Neapel für den 22. d. M., bis Nachmittags 2 Uhr, eine Submission auf Lieferung von 150 000 m halbgebleichter Leinwand für Betttücher, 140 000 m roher Leinwand für Strohsäcke, 3000 Hängematten und 36 000 kg Wolle für Matratzen. 1b
Nahere Bestimmungen in italienischer Sprache liegen in unserem Expeditionsbüreau zur Einsicht aus.
— Die General⸗Lieutenants von Olszewski, Com⸗ mandeur der 20. Division, Trenk, Commandeur der 16. Di⸗ vision, und von Tietzen und Hennig, Kommandant von Spandau, sind zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Cohn in Neutomischel, Dr. Touton und Dr. Haagen in Breslau, Dr. Otto in Schoenberg, Dr. Wertheim in Freistadt, Dr. Gocke in Lügde, Dr. Koeniger in Lippspringe und Dr. Menke in Nordborchen.
— An Bord S. M. in Dienst gestellten Schiffe und Fahrzeuge werden vom 1. Januar k. J. ab ‚„Verpflegungs⸗ kommissionen“ eingesetzt werden, welchen unter Ober⸗ aufsicht der Kommandanten die Sorge für die vorschrifts⸗ mäfige Bclöstigung der Besatzungsmannschasten obliegen, ferner die Verantwortung für die Abnahme, Uebernahme, Verwaltung und Konservirung sowie für die Verwendung und Verrechnung des Schiffsproviants zufallen soll.
— Das „Marine⸗Ver.⸗Bl.“ veröffentlicht folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang vo dort). S. M. Knbt. „Albatroß“ 17./10. Riachuelo. 5./1 — 6/11. Montevideo 9./11. — zur Vornehme von Ver⸗ messungen. (Poststation: bis 20/12. Valparaiso (Chili], letzte Post 20/12. Abends 9 Uhr 14 Min. aus Berlin via Bordeaux, vom 21./12. ab nach Sidney [Australien].) S. M S. „Freya“ 22 /10. Barbados 24./10. — 29./10 Port au Prince. (Poststation: St. Thomas [(Westindien]). S. M. Knbt. „Hyäne“ 26./8. Sidney. 26./10. — nach Apia. (Poststation: Sidne [Australien].) S. M. Torpedoboot „Jäger“, Kiel 8./12. nach Wilhelmshaven. S. M. Knbt. „Iltis“ 1./10. Canton (Poststation: Hongkong.) S. M. S. „Leipzig“ 25./9. Na⸗ gasaki 21./10. — nach Korea. (Poststation: Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ 22./11. Valencia 4./12. — 6./12. Bar⸗ celona. (Poststation: Malta.) S. M. S. „Marie“ 25./9. Montevideo. 10./10. — 28./10. Punta Arenas 1./11. — nach Valparaiso. (Poststation: Panama.) S. M. Knbt. „Nau⸗ tilus“ 17./11. Madeira (Funchal) 20./11. — 28./10. Porto Grande 28./10. — nach Kapstadt. (Poststation: Singapore.) S. M. S. „Olga“ 5./11. Porto Cabello 12./11. — 13./11. Curaças 20/11. — nach Kingston (Jamaica). (Poststation: bis 27./12. Bermudainseln, vom 28./12. ab Horta [Azoren].) — S. M. S. „Prinz Adalbert“ 25./11. Cartagena 5/12.— 7./12. Barcelona (Poststation: Genua (Italienl.) S. M. S. „Sop ie“ 25./11. Cartagena 5./12.— 7./12. Barcelona (Poststation: Genua [Ita⸗ ien].) S. M. S. „Stein“ 16./11. Singapore 17./11. — Heimreise (Poststation: Port Said.) S. M. S. „Stosch“
-11“ “ 6./9. Hongkong. — Letzte Nachrich
Leen . Näheres ist im städtischen Bau⸗Ingenieuramt zu Maria⸗Theresiopel zu er⸗
ort 4./11. (Post⸗ station: Hongkong.) S. M. Knbt. „Wolf“ 4,/10. Tientsin. (Poststation: Hongkon ;z.)
Potsdam, 17. Dezember. (W. T. B.) Das Befinden des Prinzen Eitel⸗Friedrich, Sohnes Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm, hat sich bedeutend gebessert.
Bayern. München, 15. Dezember. (Allg. Ztg.) Die Abgeordnetenkammer setzte heute die Spezialberathung über den Eisenbahnetat fort und genehmigte die sämmt⸗ lichen Einnahmepositionen unverändert nach den Voranschlägen der Staatsregierung mit 86 933 141 ℳ per Jahr, gegen 84 338 216 ℳ der laufenden Finanzperiode. Im Laufe der Debatte erklärte der Staats⸗Minister Frhr. von Crailsheim auf die wiederholte Anregung der Einführung von Waggons III. Klasse bei Schnellzügen: er werde in Erwägung ziehen, ob diese Maßnahme sich nicht da empfehle, wo durch dieselbe ein anderer Zug erspart werden könnte. Dem Wunsche in seiner Allgemeinheit könne aber nicht entsprochen werden.
Mecklenburg. Schwerin, 16. Dezember. Die Land⸗ tagsverhandlungen der letzten Woche, welche eine Reihe bedeutsamer Landesangelegenheiten betrafen, lassen sich wie folgt resumiren: In der Montagssitzung ward der Engere Ausschuß (das in Rostock seit 1620 bestehende, die gesammte Ritter⸗ und Landschaft vertretende Kollegium, zur Zeit gebildet aus 2 Landräthen, 3 ritterschaftlichen und 4 landschaftlichen Deputirten) von den Ständen bevollmächtigt, eventuell über die Vorlagen, welche denselben in Betreff der Uebernahme der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn durch Preußen von der Regie⸗ rung, die zur Zeit keine Mittheilungen über den Stand der bezüglichen Verhandlungen machen zu können erklärt hatte, zugehen würden, die erforderliche ständische Er⸗ klärung nach seinem Ermessen abzugeben. Ferner ward verhandelt über die Verwendung der von der Berlin⸗Ham⸗ burger Eisenbahn nach Vollendung der Amortisation der Lit. B. Aktien gezahlten Steuer. Man verzichtete auf eine von der Regierung zu beanspruchende Auszahlung des Betrages von 346 779 ℳ auf die sür die Zeit von 1873/80 vereinnahmte Eisenbahnabgabe, erbat jedoch von der Regierung die Ein⸗ zahlung des Restbetrages von 81 869 ℳ an die Landes⸗ recepturkasse. — Weiter ward Bericht erstattet über den Antheil Mecklenburg⸗Schwerins an der französischen Kriegskosten⸗ Entschädigung und dessen Verwendung. Die Gesammt⸗ quote betrug 8 530 447 ℳ hiervon; resp. von den seit 1878 vereinnahmten Zinsen sind verausgabt, bez. bewilligt: für das Diakonissenstist Beihlehem in Ludwigslust 45 000 ℳ, für ein neues Krankenhaus desselben 180 000 ℳ, für Ab⸗ lösung der Stolgebühren 2 000 000 ℳ, für Unterstützung der städtischen Schulen 1 200 000 ℳ, für das ritter⸗ und land⸗
schaftliche Schullehrerseminar in Lübtheen 56 000 ℳ, für das
Blindeninstitut zu Neukloster 61 284 ℳ zu der Erweiterung der Gebäude beider Anstalten, zum Bau des Gebäudes für die medizinischen Institute der Universität Rostock 400 000 ℳ, für das gynäkologische Institut daselbst 500 000 ℳ, für die Erweiterung der Irrenheilanstalt Sachsenberg (nicht Rasten⸗ burg, wie in einigen Zeitungen zu lesen ist) bei Schwerin 1 040 000 ℳ, zum Bau des Museums in Schwerin 450 000 ℳ, zur Errichtung der durch die Justizorgani⸗ sation erforderlichen Gebäude 3 422 579 ℳ, zu Bauten in der Landesstrafanstalt Dreibergen 145 000 ℳ und zu Erweiterungsbauten beim Landarbeitshause in Güstrow 39 635 ℳ. Nach Berichtigung der sämmtlichen von den Fonds gemachten Bewilligungen, welche in musterhafter Weise, wie rie vorstehenden Angaben zeigen, stattgefunden haben, wird zu Ichanni 1884 nowch ein Restkapital von ca. 650 000 ℳ übrig bleiben. — Am Dienstag beschloß man in Sternberg, mit der Regierung wegen Ankaufs ecines Guts zur Durch⸗ führung der projektirten Dezentralisation des Landarbeits⸗ hauses zu verhandeln, nachdem ein Vorschlag des Gutsbesitzers Rettich⸗Rosenhagen, eine Arbeiterkolonie in Mecklenburg zu gründen, abgelehnt worden war. — Am Mittwoch ward ein von der Regierung vorgeleg⸗ ter Verordnungs⸗Entwurf, betreffend Neuordnung des Hebammenwesens, verworfen, weil eine wirksame Reform des⸗ selben bei einem strengen Festhalten an dem bestehenden Rechtszustande, wie ihn die Regierung wolle, nicht möglich sei. — Am 13. d. M. wurden der Blindenanstalt zu Neukloster (außer der obenerwähnten Zuwendung) noch 18 370 ℳ als erhöhtes Aversum für das nächste Jahr und zwar aus Landesmitteln bewilligt. Auch beschloß man die Errichtung einer Pensionskasse für Chausseewärter und deren Wittwen mit einem jährlichen Zuschuß aus Landesmitteln von vorläufig 1600 ℳ — Vorgestern faßte die Landtagsversammlung den Beschluß, 8100 ℳ jährlich auf 10 Jahre für die landwirth⸗ schastliche Versuchsstation in Rostock, sowie einen einmaligen Zuschuß von 26 000 ℳ zu den Kosten des beabsichtigten Er⸗ weiterungsbaues zu zahlen. Die Chausseen wurden in Landesverwaltung übernommen und 3000 ℳ jährlich bewilligt zu Belohnungen an Gensd'armen für Aufgreifung von Bettlern und Landstreichern. — In der gestrigen Sitzung ward abermals vergeblich versucht, eine Einigung in Betreff der Verordnung bezüglich der Krankenversicherung der Arbeiter zu erzielen. Durch Schwerinsche Reskripte ward die Bewilligung einer Landeshülfe von 20 000 ℳ pro Kilometer für die pro⸗ jektirten Eisenbahnen von Plau bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Meyenburg sowie von Gnoien nach Teterow ge⸗ fordert. Mecklenburg⸗Strelitz verlangt dieselbe Subvention zu einer Eisenbahn von Neubrandenburg nach Friedland.
Sternberg, 16. Dezember. (W. T. B.) In einem Schreiben an die Stände giebt die Regierung dem Bau einer Eisenbahn von Gnoien nach Teterowm den Vorzug vor dem Konkurrenzprojekt einer Eisenbahn von Gnoien nach Malchin.
Anhalt. Dessau, 15. Dezember. Die heute ausgege⸗ bene Nr. 660 der Gesetz⸗Sammlung für das Herzogthum Anhalt enthält die Bekanntmachung des Staats⸗Ministeriums vom 5. d. M., die Abänderung der Statuten der Anhalt⸗ Dessauischen Landesbank in Dessau betreffkernnnd.
OesterreichUngarn. Wien, 15. Dezember. (W. T. B.) Der „Presse“ wird aus Arco in Tirol gemeldet, daß die Herzogin Maria Amalie von Württemberg, Tochter 2. Herzogs Philipp von Württemberg, heute früh ge⸗ orben ist. 1 8
Pest, 15. Dezember. Die „Ungarische Post“ meldet aus Agram: Der Regierungskommissär Hervoiec wurde auf sein eigenes Ansuchen seines Amts als
enthoben und die Leitung der städtischen Polizei wieder dem Bürgermeister übertragen.
Schweiz. Bern, 15. Dezember. (W. T. B.) Der Nationalrath hat an die Städte Winterthur, Baden, Lenzburg und Zofingen, welche die Garantie für die Nationalbahn übernommen haben, die Zahlung eines mit 2 ½ Proz. zu verzinsenden und mit 1 Proz. jährlich zu amor⸗ tisirenden Bundesvorschusses von 2 400 000 Frcs., mit 83 gegen 35 St. bewilligt.
Niederlande. Haag, 15. Dezember. (W. T. B.) Im Ministerium wird dem Vernehmen nach gegenwärtig ein neuer Steuerreformplan ausgearbeitet, welcher die Ein⸗ führung einer Reichsklassensteuer, einer Abgabe auf Taback und eines Eingangszolls auf Kaffee (auf beide letzteren in Höhe von 10 Cents pro Kilo) und die Einführung eines besseren Reglements für die Zuckeraccise bezweckt. Die dadurch zu gewinnenden Mehreinnahmen werden auf 11 Millionen veranschlagt.
Großbritannien und Irland. London, 15. De⸗ zember. (W. T. B.) Ein Artikel der „Times“ macht auf die gegenwärtigen politischen und finanziellen Schwierigkeiten der egyptischen Regierung aufmerksam und hebt hervor: England könne dieselben nicht ignoriren; es sei unmöglich, Egypten seine Angelegenheiten allein ordnen zu lassen. Es könne nothwendig werden, die Last der egyptischen Staats⸗ schuld zu vermindern; eine solche Verminderung müsse aber von Reformen im Innern begleitet sein und könne nur aus⸗ geführt werden, wenn irgend eine Macht die Initiative zu einer Revision des Liquidationsgesetzes ergreife. Die „Times“ hofft zuversichtlich, daß nöthigenfalls die Schwierigkeiten durch das Concert der europäischen Mächte gelöst werden würden. 9
Wie aus Aden unter dem 15. d. Mts. gemeldet wird, ist die englische Korvette „Euryalus“, mit dem Contre⸗ Admiral Hewett an Bord, nach Suakim abgegangen.
— 17. Dezember. (W. T. B.) Der Mörder Careys, O'Donnel, wurde heute früh 8 Uhr im Newgate⸗Gefängniß durch den Strang hingerichtet.
Frankreich. Paris, 15. Dezember. (W. T. B.) In dem heutigen Ministerrath wurde der Betrag der neuen Kreditforderungen für Tongking auf 20 Millionen festgesett, von denen 3 Millionen zur Kompletirung des Materials der Arsenale verwendet werden sollen, während 17 Millionen für den Unterhalt des Expeditionscorps im ersten Halbjahr 1884 sowie für die Entsendung neuer Ver⸗ stärkungen bestimmt sind. — Die Vorlage wegen der neuen Kredite für Tongking soll heute der Kammer zugehen. In den der Vorlage beigefügten Motiven wird die Zahl der ab⸗ zusendenden Verstärkungen nicht angegeben, aber hervor⸗ gehoben, daß letztere beträchtlich sein sollen. Es bestätigt sich, daß General Millot die Landtruppen befehligen wird, mit Negrier und Briere de l'Isle als Brigadiers. Admiral Courbet wird den Oberbefehl über die Seestreitkräfte führen.
— 15. Dezember, Abends. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer brachte heute der Minister⸗ Präsident Ferry den Gesetzentwurf bezüglich des Supplementarkredits von 20 Millionen für Tong⸗ king ein und verlas ein Exposé, welches die Motive behan⸗ delt. In demselben wird der annamitischen Bewegung und des Todes des Königs erwähnt mit dem Bemerken, daß beides noch nicht offiziell bestätigt sei. Nachdem die Dringlichkeit für die Vorlage erklärt worden, wurde dieselbe der Kom⸗ mission, welche den früheren Kredit für Tongking bewilligt hatte, überwiesen. 8 8
Mehrere Zeitungen glauben, die Ereignisse in Hus würden Courdet nöthigen, sich im Delta zu halten, ohne die Offensive zu ergreifen; die milttärischen Opera⸗ tionen gegen Sontay und Bacninh würden bis zu der Ankunft der neuen Verstärkungen verschoben werden. Die „France“ erfährt: 3000 Mann Verstärkungen würden am 23. d., ebenso viele am 25. d. und wenn nöthig noch weitere 3000 im Januar nach Tongking abgehen.
— 16. Dezember, Abends. (W. T. B.) Der „Temps“ und mehrere andere Zeitungen fordern die Regierung auf, prompt und energisch in Tongking zu handeln, größere Kredite, wenn nöthig, zu verlangen und die Ziffer der abzu⸗ sendenden Verstärkungen zu erhöhen, um allen Eventualitäten begegnen zu können. Der „Temps“ sagt: man werde erst dann erfolgreich mit China verhandeln können, wenn man alle Punkte in Tongking, die man behalten wolle, be⸗ setzt habe.
Spanien. Madrid, 15. Dezember. (W. T. B) Di Thronrede zur Eröffnung der Cortes sagt: die Schnelligkeit, mit welcher die letzte Insurrektion beseitigt wor⸗ den sei, habe es dem König ermöglicht, die vorgenvmmene Reise an die fremden Höfe zu unternehmen, um erwiesene Freundschaftsbezeugungen zu erwidern und die Bande zwischen Spanien und den auswärtigen Nationen enger zu knüpfen, in der Ueberzeugung, daß dieselben, je mehr sie Spanien kennen lernen, desto größere Achtung für Spanien gewinnen wür⸗ den. Der Empfang durch die Kaiser von Oesterreich und Deutschland sowie durch den König von Belgien und den Präsidenten der französischen Republik lege Zeugniß ab für das Ansehen, welches Spanien genieße; die auf der Reise vor⸗ gekommenen Zwischenfälle hätten nur dazu geführt, die Herz⸗ lichkeit der Beziehnngen mit den genannten Staaten noch zu steigern. Die Kundgebungen bei der Rückkehr des Königs in Spanien hätten bewiesen, daß Monarch und Volk eins sind: ein Gedanke, welcher die durch den letzten Aufstand hervorgerufene Betrübniß aufwiege. Spanien habe ferner Beweise für die Intimität seiner Beziehungen in der Note, welche über den Stand der Beziehungen Spaniens zu Frankreich amtlich veröffentlicht wurde, in dem Besuch, welchen, im Namen seines Vaters, des Deutschen Kaisers, der Kron⸗ prinz abstattete, in dem mit England unterzeichneten Protokoll und in den mit Portugal, Italien, den Niederlanden und Dänemark angeknüpfen Handelsvertrags⸗Verhandlungen. Die Thronrede erwähnt ferner, daß der Kaiser von Marocco an Spanien das Gebiet von Ifin abgetreten habe. Auch die Be⸗ ziehungen zu dem Papst seien herzliche. Spanien werde alle Fragen, welche die religiösen Gefühle der Nation berühren könnten, im Einvernehmen mit dem Papst lösen. — Am
Schluß der Thronrede wird die Hoffnung auf demnächstige Herstellung des Gleichgewichts im Budget ausgesprochen und ein Gesetzentwurf über die Anwendung des allgemeinen Stimmrechts angekündigt. Sobald dieses Gesetz votirt sein
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werde, werde die gegenwärtige Mission des Cortes beendet sein, und solle sodann zu den Neuwahlen geschritten werden. Die Regierung deutet endlich die Absicht an, eine Revision der Verfassung in Vorschlag zu bringen, ohne jedoch nähere Mittheilungen über den Zeitpunkt und die Richtung, in der dies geschehen soll, zu machen.
— 16. Dezember. (W. T. B.) Ein Manifest Zorilla's wurde mit Beschlag belegt und den Gerichten üͤberwiesen, weil es eine Vertheidigung des militärischen Auf⸗ standes und eine Aufreizung zur Rebellion enthalte.
Italien. Rom, 15. Dezember. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer erstattete heute der Präsident der Budgetkommission Laporta den Bericht über den von Morana und Delgiudice in der Sitzung vom 13. d. vorge⸗ schlagenen Zusatzartikel, wonach die Zahlung der Coupons der italienischen Rente auch in Berlin soll erfolgen können. Auf eine bezügliche Interpellation in der Kommission hatte der Finanz⸗Minister erklärt: er halte es für opportun, daß die Coupons auch in Berlin gezahlt würden dort in Mark, wie sie zu London in Pfd. Sterl. und zu Paris in Francs gezahlt würden; er glaube aber nicht, daß zu dem Bebuf ein besonderer Gesetzentwurf nöthig sei. Der Berichterstatter unterbreitete nun der Kammer folgende von dem Finanz⸗Minister acceptirte Resolution: Die Kammer nimmt Akt von den Erklärungen des Ministers, überläßt es dem Ermessen desselben, Vorsorge für die Zahlung der italienischen Couvons in Berlin zu treffen und geht zur Tagesordnung über. Die Kammer nahm diese Resolution an. — Im weiteren Verlaufe der Sitzung theilte der Minister des Innern mit, daß behufs der nothwendigen Arbeiten an der oberen Etsch Schritte zu einem gemein⸗ samen Vorgehen mit der österreichischen Regierung eingeleitet werden würden.
— Ueber die Ankunft und die Festlichkeiten zu Ehren Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen in Genua, die Weiterreise Höchstdesselben nach Rom und den dem Kronprinzen dort vorbereiteten Empfang liegen folge de Meldungen des „W. T. B.“ vor:
Rom, 15. Dezember, Nachmittags 1 Uhr 45 Minuten. (W. T. B.) Die Vertreter Sr. Majestät des Königs und der deutsche Botschafter von Keudell reisen um 2 Uhr 35 Minuten Nachmittags nach Genua, wo die Ankunft Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen für morgen Vormittag erwartet wird. — Die zu Ehren des Kronprinzen stattfindende Heerschau ist auf den 19. festgesetzt. Die Truppen werden unter dem Ober⸗Kommando des Generals Mezzacapo stehen, der eigens aus Sardinien nach Rom gekommen ist; die beiden Divisionen werden von den Generälen Maraldi und Bocca, den Kommandirenden in Rom und Florenz befehligt. — Ihre Majestät die Königin und Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Italien werden der Heerschau zu Wagen beiwohnen.
Rom, 16. Dezember, Vormittags. Der Bürgermeister von Rom, Herzog von Torlonia, veröffentlicht heute Morgen ein Manifest an die Einwohner Roms, in welchem er die morgen erwartete Ankunft des Kron⸗ prinzen anzeigt. In dem Manifest heißt es weiter: durch diesen Besuch würden die festen und herzlichen Bande zwischen dem deutschen und italienischen Hofe sowie zwischen dem deutschen und italienischen Volke noch enger geknüpft werden. Als Dolmetscher der Ge⸗ fühle des gesammten Italiens werde Rom dem Kronprinzen, dem Freunde des Königs und dem Vertreter des mächtigen Monarchen, der die Größe und Einigkeit Deutschlands zu be⸗ gründen gewußt habe, einen freudigen und herzlichen Empfang bereiten.
Genua, 16. Dezember, Vormittags 11 Uhr 40 Minuten. Das deutsche Geschwader mit Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen an Bord ist um 10 Uhr hier eingetroffen. Der Kronprinz ist um 11 Uhr 20 Minuten ge⸗ landet und hat Sich unter enthusiastischen Zurufen der zahl⸗ reich zusammengeströmten Bevölkerung in einer Königlichen Equipage nach dem Palais begeben.
Genua, 16. Dezember, Nachmittags. Bei der Ankunft des deutschen Geschwaders salutirten die italienischen Kriegs⸗ schiffe, während der deutsche Botschafter, von Keudell, der General Carava, der Ober Ceremonienmeister Giannotti, der Major Bisesti und der deutsche Konsul Bamberg sich mittelst Barken an Bord des „Adalbert“ begaben, um den Kronprinzen zu empfangen und zu begrüßen. Die Spitzen der städtischen, politischen und militärischen Behörden waren zum offi⸗ ziellen Empfange an der Hafentreppe versammelt, die den Namen des Kronprinzen führt. Im Augenblick der Landung erdröhnten Artilleriesalven, die Militärkapelle auf dem Quai spielte die preußische Volkshymne, während die zahlreich anwesende Bevölkerung, die Mitglieder der deut⸗ schen Kolonie, die Matrosen in den Ragen und die Insassen der zahlreichen festlich geschmückten Barken, welche das Kronprinzliche Schiff bis zum Landungsplatze begleiteten, in unaufhörliche stürmische Jubelrufe aus⸗ brachen. Die im Hafen liegenden Schiffe hatten Galaflaggen aufgezogen. Nach dem Empfange der Behörden schritt der Kronprinz, welcher die Uniform eines General-Feld— marschalls nit itatienischen und spanischen Orden trug, die Front der Truppenabtheilung entlang und fuhr alsdann, begleitet von den zu Seinem Empfange erschienenen Personen und zahlreichem Gefolge in Königlichen Equipagen, durch die reichbeflaggten Straßen, in welchen die Truppen Spalier bil⸗ deten, unter fortdauernden Hochrufen der Bevölkerung nach dem Schlosse. Dort angelangt, trat der Kronprinz alsbald an das Fenster, um der hier besonders dicht gedrängten Menge für die ununterbrochenen herzlichen Kundgebungen der Freude wiederholt durch Verneigen zu danken.
Genua, 16. Dezember. (Von einem zweiten Correspon⸗ denten.) Der „Prinz Adalbert“ und die „Sophie“, mit Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Kronprinzen an Bord, hatten bei der Fahrt durch den Golf du Lion von Freitag Nacht bis Sonnabend Mittag eine stürmische Fahrt und kamen heute früh im hiesigen Hafen an. Die italienische Korvette „Roma“ war dem deutschen Geschwa⸗ der auf offener See entgegengekommen und hatte demselben bis zum Hafen das Geleit gegeben. Nachdem die beiden deutschen Kriegsschiffe vor Anker gegangen waren, kamen der Botschafter von Keudell mit dem preußischen Militärattaché und dem deutschen General⸗Konsul Bamberg an Bord des „Prinz Adalbert“, um den Kronprinzen zu begrüßen; die im Hafen liegenden italienischen Kriegsschiffe „Duilio“ und „Maria Pia“ gaben Salutschüsse ab. Nachdem der Kronprinz mit Seinem Gefolge, dem Botschafter von Keudell und dem italie⸗