.
Blehl
loco 22 bez. u. Br.,
Schön. —
8 quet
Stettin, 15. Dezember. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen ruhig, loco pr. Dezember 184 00, pr. April-Mai 188,00. loco 142,00 bis 146,00, pr. 147.50. Rüböl unverändert, pr. Dezember 64,50, 65,00. Mai 48 70.
Posen, 15. Dezember.
Petroleum loco 9,25. (W. T. B.)
Spiritus loco ohne Fass 47,20, pr. Dezember 47,50, pr.
Januar 47,60, pr. April-Mai 48,70. Höber. Cöln, 15. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt.
pr. März 14.35, pr. Mai 14,70. 35,50, per Mai 34.60.
Bremen, 15. Dezember (V. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht). Ruhig. Standard white loco 8,60 bez., pr. Januar 8.70 Br., pr. Februar 8,85 Br., pr. März
8,95 Br., pr. April 9,05 Br. Hamburg, 15. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loco und
ruhig, pr. Dezember 179,00 Br. 178,00 Gd.,
186 00 Br., 185,00 Gd. Roggen loco still,
ruhig, pr. Dezember 137,00 Br., 136,00 Gd.,
142,00 Br., 141,00 Gd. Hafer fest, Gerste
still, loco 67.50, pr. Mai 67,00.
ber 41 Br, pr. Dezember-Januar
bruar 41 ¼ Br., pr. April-Mai 41 ¼ Br.
Petroleum behauptet, Standard white loco 8,80 Br. Dezember 8,75 Gd., pr. Januar-März 8.90 Gd. — Wetter: Regen.
Wien. 15. Dezember. Getreidemarkt. 9,95 Br., pr. Frühjahr 10,35 Gd.,
pr. Frühjahr 8.52 Gd.,
(W. T. B.) Weizen pr. 10,37 Br. 8,55 Br.
Gd., 7.52 Br. Pest, 15. Dezember. Produktenmarkt.
(W. T. B.)
pr. Mai Juni 6.68 Gd, 6,70 Br. Amsterdam, 15. Dezember. Getreidemarkt.
163, pr. Mai 165. Amsterdam, 15. Dezember. Bancazinn 50 ¼. Antwerpen, 15. Dezember.
(W. T. B.)
(W. T. B.) (W. T. B.)
Perreleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss pr. Februar 22 Br., pr.
pr. Januar 22 Br.,
März 22 Br. Ruhig. Antwerpen, 15. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt.
behauptet. Hafer flau.
London. 15. Dezember.
Gerste still. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 4 Weizenladungen. — Wetter: Nominell.
12. 21. (W. T. B.)
Havannazucker Nr. Cuba 22.
Liverpool, 15. Dezember.
Baumwolle. (Schlussbericht.) für Spekulation und Export 500 B. Surats ruhig.
Paris, 15. Dezember. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Januar 24,80, pr. Januar-April 25,25, 9 Marques ruhig, pr. Dezember
Roggen Dezember 143,50, pr. pr. April-Mai Spiritus fest, loco 47,00, pr. Dezember 47,40, pr. April-
Weizen hiesiger loco 19,25. 19,50, pr. März 18,50, pr. Mai 19,00. Roggen loco hiesiger 15,50, Hafer loco 14,25.
pr. Avril-Mai
Spiritus fester, pr. 41 ¼ Br., pr. Januar-Fe- Kaffee matt, geringer Umsatz.
Dezember
Roggen pr. Dezbr. Mais 7,10 Gd., 7,12 Br. Hafer pr. Dezember —,—, pr. Frühjahr 7,48
Weizen loco unverändert, pr. Frühjahr 10,02 Gd. 10,04 Br. Hafer pr. Frühjahr 7,17 Gd., 7,20 Br. Mais
Weizen pr. März 259. Roggen
(Schlussbericht). Wezen ruhig. Roggen
Umsatz 5000 B., Amerikaner unregelmässig,
pr. Dezember 24.60, pr. März-Juni 25,80. 54,60, 54,60, pr. Januar-April 54,90, pr. März-Juni 55,90. Rüböl ruhig, pr. Dezember 76.25. pr. Januar 76,50, pr. Januar-April 77.00,
pr. Mai-August —,—.
ruhig, April-Mai
55,60. pr. Januar-April 56,00, pr.
Waarenbericht.
Spiritus ruhig, pr. pr. Januar 46.25, pr. Januar-April 47,50, pr. Mai-August 49,75. Paris, 15. Dezember. (W. Rohzucker 880 ruhig, loco 47,75 à 48,00. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Dezember 55.10, pr.
New-York, 15. Dezember. (W. T. B.) Baumwolle in New-York 10 7/16, do. in
Dezember 45,75, T. B.)
Januar März-Juni 57,00.
Brothers 95⁄16,
New-Orleans 10. Petroleum Standard white in New-York 9 ¼ Gd. do. in Philadelphia 9 ⅛½ Gd., rohes Petroleum in New-York 7 ½⅛, do Pipe line Certificates Winterweizen loco 1 D. 13 ⅞ C., b do. pr. Januar 1 D. 13 ⅞ C., do. pr. Februar 1 D. 15 C. Mais (Nen] — D. 64 ½ C. Zucker (Fair refining Muscovades) 6 ½. Rio-) 11 ½. Schmalz (Wilcox) 9 ⅛. do. Fairbanks 9 ¼, do. Rohe & Speck 8 ¼. Getreidefracht 2 ¼.
1 D. 14 C. Mehl 3 D. 90 C. Rother do. pr. Dezember 1 D. 12 C
Kaffee (fair
Wetterbericht vom
8 Uhr Morgens.
16. Dezember 1883,
—
Wetterbericht vom 17. Dezember 1883,
8 Uhr Morgens.
Barometer auf
. 0 Gr. u. d. Meeres- Stationen. spiegel reduz. in
Millimeter.
fremder
Rüböl loco
Temperatur Wetter. in ° Celsius 5⁰ C. =40R.
— auf 2 0 Gr. u. d. Megeres- Stationen. spiegel reduc. in
Millimeter.
[Temperatm Wetter. in 0° Celsiug 50 C. = 40 R.
745 757 748 746 743 742 744 764
Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.. Haparanda. St. Petersbg.
Moskau,
₰2
auf Termine
auf Termine
halb bed. halb bed. bedeckt bedeckt wolkenlos bedeckt bedeckt
Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda Moskau..
778 774 765 757 757 756 759
halb bed. bedeckt wolkig
bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt
,6,Eannnn
bedeckt Cerk, Queens-
sIU G&JU. 2
Cork, Queens- town
Brest.. Helder.. Sylt Hamburg .. Swinemünde. Neufahrwass. Memel....
pr. April-Mai matt. Rüböl Dezem-
764 760 745 744 74³ 748 750 747
8,75 Gd., pr.
9.90 Gd.,
town. . 2 92 Brest. . Helder.. Sylt Hamburg. Swinemünde Neufahrwass. Memel.
heiter Regen) Regen Regen Regen) wolkig bedeckt
heiter wolkig¹) heiter heiter ²) wolkig3) bedeckt*) bedeckt ⁵) bedeckt ⁶)
778 771 763 761 760 755 751 750
“]
wolkig) Münster...
746 751 750 755 750 748 758 754
Münster. Karlsruhe .. Wiesbaden. München Chemnitz .. Berlin.. Wien Breslau..
pr. Mai-Juni
Karlsruhe.. Wiesbaden. München
Chemnitz. Berlin. 6 Breslau..
heiter Regen bedeckt ⁴) bedeckt wolkenlos Regen bedeckt
761 760 760 758 757 756 756 754
wolkig Schnee bedeckt7) bedeckt bedeckt ³) heiter*) bedeckt bedeckt¹⁰)
o Sbo beOo Sscbe enn doᷣSSSëm⸗dS
Evdo co oo oo coqO do CoCoCoᷣ
wolkig¹) Triest
759
Triest. ..
. März
¹) Grobe See.
⁴) Nachts Regen. ⁵) Nebel.
europa südlich dieser Zone, 4)
= stürmisch, 9 = Sturm, 10 Sturm, 12 = Orkan.
Centrifugal
nach Finnland fortgeschritten, davon
pr Januar
²) Gestern und Nachts Regen.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel-
Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark 7 = steif. = starker Sturm, 11 = heftiger
Uebersicht der Witterung.
Die Depression in Nordeuropa ist unter Abnahme ihrer Tiefe während ein neues Minimum, das sich gestern Abend in Nordschottland angedeutet zeigte, mit einer Tiete von 742 Millimetern über der Helgolander Bucht lagert. Im Rücken desselben hat sich in Grossbritannien mit schnell stei- gendem Barometer eine starke bis stürmische nördliche Luftströ- mung entwickelt, während in Deutschland bei andauernd unbe- ständigem Wetter meist mässige Südwestwinde herrschen. Temperatur ist zwischen Schweden und England bedeutend herab- gegangen; Hernösand in Mittelschweden meldet 9 Grad Frost.
still Nebel
³3) Goobe See. Schnee. 9) Reif.
Südenropa. — Inuerhalb jeder
gebreitet hat. Die
Deut sche Ssewarte.
¹) Seegang mässig. 4) Nachts Regen. Schnee, Regen.
1⁰) Nebel.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nerdeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 =ä stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.
Uebersicht der Witterung.
Das Minimum, welches gestern über der Helgolander Bucht lag, ist mit rasch abnehmender Tiefe ostwärts bis zur ostpreussi- schen Küste fortgeschritten, strömung, welche gestern über den britischen Inseln und der Nordsee herrschte, sich ostwärts über ganz Nordcentraleuropa aus- Daher ist über ganz Deutschland bei abnehmenden Niederschlägen erhebliche Abkühlung eingetreten; vielfach fand Nachtfrost oder Reifbildung statt. in Deutschland allenthalben Regen oder Schnee gefallen. In Ham. burg wurde intensives Morgenroth beobachtet. G
V
Nebel
754
2) Reif. ³) Gestern feiner Regen und 3 5) Nachts Schneeschlacken. ⁶) Nachts 7) Nachm., Nachts Regen. ⁸) Nachts Schnee.
so dass die lebhafte nördliche Luft-
Gestern und in der Nacht ist
Deutsche Seewarte.
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: ernhaus. 269. Vorstellung. Die nstigen Weiber von Windsor. Komisch⸗phantastische Oper in 3 Akten, nach Shakespeare's gleichnamigem Lustspiel gedichtet von H. von Mosenthal. Musik von O. Nicolai. Tanz von Hoguet. (Frl. Beeth, Fr. Lammert, Frl. Driese, Hr. Fricke, Hr. Betz, Hr. W. Müller.) Anfang 7 Uhr. Wegen Erkrankung des Frl. Lehmann kann die
angekündigte Oper „Jessonda“ nicht stattfinden. Schauspielhaus. 270. Vorstellung. Glück bei rauen. Lustspiel in 4 Akten von G. v. Moser. n Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang
2
Mittwoch: Opernhaus. Mit aufgehobenem Abonne⸗ ment: Margarethe. Oper in 5 Akten, nach Goethe’s Faust, von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod. Ballet von Paul Taglioni. (Mar⸗ garethe: Fr. Lucca, als Gast, Frl. Horina, Hr. Nie⸗ mann, Hr. Salomon, Hr. Schmidt.) Anfang 7 Uhr.
Extra⸗Preise. Fremden⸗Loge und Orchester⸗Loge 18 ℳ Erster Rang Loge und Balkon 15 ℳ Par⸗ und Parquet⸗Lage 12 ℳ weiter Rang Prosceniums⸗-Loge 9 ℳ Zweiter Rang Balkon
8 ℳ Dritter Rang Loge und Balkon 5 ℳ Par⸗ terre 2,50 ℳ Amphitheater⸗Sperrsitz 2,50 ℳ
Den Abonnenten werden ihre Billets Vormittags
bis 12 Uhr reservirt und gegen Vorzeigung der
letzten Abonnements⸗Quittung und Zahlung des
Schauspielhaus. 271. Vorstellung. Die zärt⸗ lichen Verwandten. Lustspiel in 3 Akten von Roderich Benedix. (Oswald Barnau: Hr. Rieckhoff, vom Stadt⸗Theater in Augsburg, als Gast.) An⸗ fang 7 Uhr.
Kassenpreises ohne Aufgeld verabfolgt.
Deutsches Theater. Dienstag: Das Lügen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Benedix. G Mittwoch: Othello.
Wallner-Theater. Dienstag: Zum 18. M.:
Der Schriftstellertag. Heinrich Heinemann.
Victoria-Theater. Dienstag: Zum 59. Male: Ausstattungs⸗Ballet von Textdichtung von Oscar Blumenthal, Dekoration von F. Lütkemeyer. Ausgeführt von 450
Epcelsior. Großes
Manzotti.
Personen.
Neues Friedrich-Wilhelmstädt. Theater. Operette in Musik von Joh.
Dienstag: Die Fledermaus. 3 Akten von Haffner und Genée. Strauß.
Mittwoch: Der Bettelstudent
1““ Residenz-Theater. Direktion Emil Neu⸗ mann. Dienstag: Zum 2. Male: Ihr Lebens⸗ retter. Schwank in 5 Akten von Hartl⸗Mitius. (Novität.) “
Lustspiel in 3 Akten von
Kroll's Theater. Dienstag: Weihnachts⸗ ausstellung, große phantastisch symbolische Dekora⸗ tion, entworfen vom Baumeister E. Titz. Im Römersaal: „Wunder der alten Welt“. Im Ritter⸗ saal: „Wunder der neuen Welt“. Im Korbsaal: „Fröhliche Weihnachtszeit“. Im Königssaal: Die Puppenprinzessin. Zauberposse mit Gesang und Ballet in 3 Akten u. 10 Bildern von E. Jacobson und O. Girndt. Musik von G. Lehnhardt. Auftreten der 8jährigen Violin⸗Virtuosin Ernestine Bouché. Vor der Vorstellung: Großes Concert. Anfang 6, der Vorstellung 7 Uhr.
Montag, den 31. Dezember (Sylvester): Bal masqué et paré.
Grand
“
Belle-Alliance-Theater. Dienstag: En⸗ semble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗Theaters. Zum 79. Male: Mit neuen Couplets: Ein ge⸗ machter Mann. Posse mit Gesang in 3 Akten von Jacobson. Musik von G. Michaelis. (Rentier Pase⸗ walk: Hr. Emil Thomas, Toni Sendler: Frl. Heß⸗ ling, Wallberg, Maler: Hr. Blencke). Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: Ein gemachter Mann.
Walhalla-Operetten-Theater. Dienstag:
Zum 49. Male, mit durchweg neuer Ausstattung: Nanon. Operette in 3 Akten, frei nach einem Lust⸗ spiele der Herren Theaulon und d'Artois von F. Zell und R. Gense, Musik von R. Genée. — Ffdeberbftnuns 6 Uhr, Anfang 7 Uhr, Ende gegen
7
1
(entral-Theater. Alte Jakobstr. 30. Di⸗ rektion H. Wilken. Dienstag: Zum 59. Male: Apfel⸗Röschen. Novität. Volksstück mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern) von H. Wilken und Oscar Justinus. Musik von G. Steffens.
Kgl. Bil
(ircus Renz. Dienstag: Große Extra⸗Vor⸗ stellung. Sensationell! Auf der Durchreise nach Wien, nur einige Vorstellungen: Mr. Lockhart mit seinen beiden auf das Wunderbarste dressirten Elephanten „Jock“ und „Jenny. — Großes chinesisches Fest, mit brillanten Ballet⸗Einlagen. — Auftreten der 17jährigen Thierbändigerin Miß Senide. — Springpferd Hurrah, geritten vom jungen Hrn. Oskar Renz. — Damen⸗Kapelle. — Auftreten der Schulreiterin Frl. Adèle Drouin. — Ali, arabischer Schimmelhengst, dressirt und vorgeführt von Hrn. Franz Renz. — Hr. Wells als „Jockey“.
Mittwoch: Vorstellung. E. Renz, Direktor⸗
Concert-Haus. Concert des Hof⸗Musikdirektors Herrn
Familien⸗Machrichten.
Verlobt: Frl. Louise von Viebahn mit Hrn. Hauptmann und Compagnie⸗Chef H Viebahn (Soest — Detmold).
Verehelicht: Hr. Gutsbesitzer Egon Freiherr Treusch von Buttlar⸗Brandenfels mit Frl. Marie Pilling. — Hr. Rittmeister und Eskadron⸗Chef von Jaraczewski mit Frl. Marie von Saucken (Eikinehlen).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rechtsanwalt Dr. Reichert (Hannover). — Hrn. Gymnasiallehrer Dr. L. H. Fischer (Berlin). — Hrn. Premier⸗ Lieutenaut Freiherrn von Lersner (Saarburg). — — Eine Tochter: Hrn. Gerichts⸗Assessor Gustav Buchholtz (Thorn).
Gestorben: Verw. Frau Oberst Adolphine Mannkopff, geb. Polczynka (Berlin). — Hr. Rittergutsbesitzer Freiherr Alfred Cuno Paridam v. d. Knesebeck (Berlin). — Frau Caroline von Massow, geb. Espagne (Potsdam).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [55207] Beschluß.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung der dem Brinksitzer Heinrich Bergmann zu Colen⸗ feld gehörigen Brinksitzerstelle Nr. 97 daselbst, wird, nachdem das Verfahren eingestellt ist, der auf Frei⸗ tag, 21. Dezember cr., anberaumte Versteige⸗ rungstermin aufgehoben.
Neustadt a./R., den 14. Dezember 1883.
Königliches Amtsgericht. IV. Evens.
[55016] Gütertrennungsklage.
Die Ehefrau des Knappschaftsrendanten Karl Müller, Louise, geb. Ziegler, zu Euskirchen, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Justizrath Bennerscheidt zu Bonn, klagt gegen ihren genannten Ehemann ꝛc. Karl Müller zu Euskirchen, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage auf Auflösung der zwischen den Parteien bestehenden ehelichen Gütergemeinschaft.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 14. Februar 1884, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.
Der Gerichtsschreiber der II. Civilkammer des
Königlichen Landgerichts. 1¹“ Donner, Landgerichts⸗Secretair. [55013] Kaiserliches Landgericht Straßburg. Urtheils⸗Auszug.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst vom 4. Dezember 1883 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Carl Eyth und Emma, geb. Wilhelm, Handelsgärtner in Neudorf, ausgesprochen. 8 1
Die Parteien wurden behufs Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor Notar Schmitz dahier verwiesen und wurden dem beklagten Ehemann die Kosten des Rechtsstreits zur Last gelegt. gemäß Ausführungsgesetzes vom 8. Juli
Straßburg, den 8. Dezember 1883. er Landgerichts⸗Sekretär: Krümmel.
[55206]
Am Mittwoch, den 19. d. Mts., Vormittags 11 Uhr, findet auf dem Kasernenhofe, Pionier⸗ straße 12 D., der Verkauf eines zum Kavalleriedienst unbrauchbaren Pferdes meistbietend gegen baare Bezahlung statt. 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. vonöffentlichen Papieren.
[55181]
Bei der heute in Gegenwart des Notars, Justiz⸗ raths Hecker erfolgten Verloosung unserer 5 % un⸗ kündbaren Pfandbriefe wurden die nachstehenden Nummern gezogen. Die Rückzahlung erfolgt am 1. Juli 1884 und hört mit diesem Tage die Ver⸗
zinsung auf. I. Emission.
Nr. 231 510 55 632 739 1002 43 1442 99 1629 1819 64 81 96 2050 2129 36 2235 41 54 2381 2528 48 2631 34 2866 2947 3067 3129 3525 3609 4223 4400.
II. Emission.
Nr. 4543 4742 43 4814 5079 5204 5355 5561 6125 94 6228 42 6395 6469 6529 6672 67204 45 47 7375 7631 8205 8314 42 8406 12 S8628 8888 8970 9095 9189 10024 55 10309 35 99 10443 10837 10953 85 98 11361 84 86 11479 11540 11691 11229 34 11805 42 70 12467 12940 13093 13174 13371 13474.
erlin, 14. Dezember 1883.
B Norddeutsche Grund⸗Credit⸗Bank,
Hypotheken⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.
[55130]
Berlin Stettiner Eisenbahn. Auf diejenigen Aktien der Berlin⸗Stettiner Eisenbahngesellschaft, welche bis Ende Dezember d. J. nicht gegen Staatsschuld⸗ verschreibungen umgetauscht worden sind, wird die nach §. 4 des Vertrages vom 13. Juni 1879 be⸗ treffend den Uebergang des Berlin⸗Stettiner Eisen⸗ bahn⸗Unternehmens auf den Staat zu gewährende feste Rente für die Zeit vom 1. Juli bis ultimo Dezember cr. und zwar auf die Vollaktien mit je 14 ℳ 25 ₰ und auf die Halbaktien mit je 7 ℳ 13 ₰ vom 2. Januar k. J. ab gegen Rückgabe des Renten⸗Coupons Serie I. Nr. 8 zu den bereits ab⸗ gestempelten Aktien bezw. des Zinsscheins Serie IV. Nr. 23 der noch nicht zur Abstempelung vorgeleg⸗ ten Aktien in Berlin durch unsere Hauptkasse, Leipzigerplatz Nr. 17, und durch die Seehandlungs⸗ Hauptkasse, in Stettin durch die Königliche ver⸗ einigte Betriebskasse gezahlt werden. Zugleich wird unter Bezugnahme auf unsere den Umtausch der vorgedachten Aktien gegen Staatsschuldverschreibun⸗ gen betreffende, wiederholt veröffentlichte Bekannt⸗ machung vom 29. November 1882 mitgetheilt, daß mit denjenigen Aktien, welche nach dem 1. Januar k. J. zum Umtausch einzgereicht werden, nur der Talon, bezw. der Zins⸗ und Dividendenschein Serie IV. Nr. 24 nebst Talon einzuliefern ist, da den zur Ausreichung kommenden Staatsschuld⸗ verschreibungen nur Zins⸗Coupons für den Zeitraum vom 1. Januar 1884 ab beigegeben werden. Berlin, den 15. Dezember 1883. Königliche Eisenbahn⸗Tirektion. “
portugiesischen Gesandtschaft in Berlin, Orden dritter Klasse zu
Zas Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Bierteljahr.
2taats⸗Anzeiger.
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
* 7
—
en 18. Dezember, Abends.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem seitherigen Legations⸗Sekretär bei der Königlich de Sequeira Thedim, den Königlichen Kronen verleihen.
8 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Beamten Allerhöchstihres Marstalls
die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Königlich
spanischen Orden zu ertheilen, und zwar: 8 des Ritterkreuzes des Ordens Carls III.: den Stallmeistern Gebhardt und Nistler; sowie des Ritterkreuzes des Ordens Isabella's der Katholischen: dem Stallmeister Haellmigk.
zu Crefeld, Fuchs zu Pleß. Gotthard zu Olpe, Gott⸗ schalk zu Münstermaifeld, Hansi zu Striegau und Hensel zu Thorn sind zu Steuer⸗Inspektoren ernannt worden.
Hauptverwalt ung der Staatsschulden.
Bekanntmachung. “ Die von den Prioritäts Osligationen der vormaligen Münster⸗Hammer Eisenbahn⸗Gesellschaft statutenmäßig im Jahre 1884 zu tilgenden 1
38 Stück zu je 100 Thlr. werden
am 4. Januar 1884, Vormittags 11 Uhr,
in unserem Sitzungszimmer, Qranienstraße 92, in Gegenwart
eines Notars öffentlich verlooft werden. b Berlin, den 13. Dezember 1883. 8
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.
Für die deutsche Einfuhr nach der Türkei ist an Stelle des in Ausführung des Art. 16 des Handelsvertrags zwischen dem deutschen Zollverein und der Türkei vom 20. März 1862 vereinbarten türkischen Zolltarifs, dessen Revision beantragt worden ist, bis zur Vereinbarung eines neuen Zolltarifs wie⸗ der der in Art. 5 des genannten Vertrags vereinbarte allge⸗ meine achtprozentige Werthzoll getreten.
Beerlin, den 17. Dezember 1883.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher
Am 22. d. Mts. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗
bahn⸗Direktion (linksrheinische) zu Cöln die 24,8 km lange Bahnstrecke Gerolstein⸗Prüm dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die an derselben gelegenen Stationen Müllen⸗ born, Gondelsheim, Wilwerath und Prüm werden für den S. Gepäck⸗ und Güterverkehr, die Haltestelle Büdes⸗ eeim wird nur für den Personenverkehr eröffnet. Berlin, den 18. Dezember 1883. In Vertret 6 des Reichs⸗Eisenbahnamts:
““
8 Bekanntmachung. 8
Am 4. d. Mts. ist im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion zu Erfurt die an der Strecke Gotha⸗Leinefelde zwischen den Stationen Großengottern und Mühlhausen be⸗ legene Haltestelle Seebach für den allgemeinen Wagen⸗ ladungs⸗Verkehr eröffnet worden.
Berlin, den 18. Dezember 1883.
In Vertretung des Pehden. des Reichs⸗Eisenbahnamts:
Der bisherige Eisenbahn⸗Sekretär Stegemann ist zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator bei dem Reichsamt für die Verwaltung der nannt wordben. 1
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Wirklichen Geheimen hath Grafen von Flemming,
unter Abberufung von dem Posten Alleerhöchstihres außer⸗
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers am Großherzoglich badischen Hofe, seinem Antrage entsprechend, in den Ruhestand zu versetzen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Landgerichts⸗Direktor Lympius hierselbst zum Prä⸗ sidenten des Landgerichts in Stendal, und
den Landgerichts⸗Rath Dr. Merrem in Cöln zum Land⸗ gerichts⸗Direktor bei dem Landgericht in Cöln, seowie
die Gerichts⸗Assessoren Vintz, Middendorf, Dr. Berns, ke und Deittert zu Ametsrichtern zu ernennen; erner
dem zur Zeit im türkischen Staatsdienst beschäftigten preußischen Steuer⸗Inspektor Bertram den Charakter als Steuer⸗Rath zu verleihen.
Finanz⸗Ministerium. Die Kataster⸗Sekretäre Heinrich Hölscher zu Aachen
und Kohles zu Erfurt, sowie die Kataster⸗Controleure Beeck
zu Kiel, Cremer zu Halle a. S., Diedel zu Brilon, F
Reichs⸗Eisenbahnen er⸗
Angekommen: Se. Exrellenz der Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Untekrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, Dr. von Goßler, von Crefeld. vJ “
NRiichtamtliches. Deutsches Reich. 8
Preußen. Berlin, zr. Pezember. Se. Majestät der Kaiser und König Pihmen gestern den Vortrag des Staats⸗Ministers Grafen von Hatzfeldt entgegen. Heute hörten Se. Majestät den Vortrag des Polizei⸗ Präsidenten von Madai, nahmen militärische Meldungen ent⸗ gegen und empfingen die Vorträge des Chefs des Militär⸗ Kabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll und des Chefs der Admiralität, General⸗Lieutenants von Caprivi.
— Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Zweiten Beilage.
— Das Herrenhaus setzte in seiner heutigen (6.) Sitzung, welcher die Staats⸗Minister Dr. Lucius und Dr. Friedberg sowie mehrere Regierungskommissare beiwohnten und welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 10 Uhr 20 Minuten eröffnete, die Berathung des Berichts der IX. Kommission über den Entwurf einer Jagdordnung fort. Dieselbe begann bei §. 53, mit welchem der Abschnitt über die Schonvorschriften beginnt.
Zu Al. 1 des §. 53 hatte die Regierungsvorlage für Elchwild eine Schonzeit vom 1. Dezember bis Ende August, die Kommission dagegen die Schußzeit für männliches Elchwild auf Oktober und November festgesetzt; sie schlug vor, das 1, Wild, sowie die Elchkälber das ganze Jahr hindurch zu schonen.
Frhr. von Mirbach beantragte, das Elchwild im Allge⸗ meinen vom 1. Dezember bis Ende September, die Elchkälber aber das ganze Jahr hindurch zu schonen. Der Staats⸗Minister Dr. Lucius empfahl, die Regierungsvorlage wiederherzustellen oder den Antrag Mirbach anzunehmen. Es liege kein Grund vor, von den bestehenden Bestimmungen des Schongesetzes abzuweichen. — Der Antrag Mirbach wurde hierauf angenommen, ebenso Al. 2 und 3 nach der Fassung der Regierungsvorlage.
Zu Al. 4 setzt die Regierungsvorlage für den Rehbock die Schonzeit vom 1. März bis Ende April fest, die Kom⸗ mission will sie mit dem 1. Februar beginnen lassen.
Herr von Waldow beantragte, den Rehbock auch im Mai zu schonen, während Freiherr von Landsberg die Schonzeit nur bis zum 15. Mai ausdehnen wollte.
Der Regierungskommissar Landforstmeister Donner bat um Wiederherstellung der Regierungsvorlage, das Haus nahm jedoch den Antrag des Freiherrn von Landsberg an.
In Al. 5 der Regierungsvorlage soll dem weiblichen Reh⸗ wild eine Schonzeit vom 15. Dezember bis 15. Oktober ge⸗ währt werden. Die Kommission beschloß die Schonzeit mit dem 15. November beginnen zu lassen.
Der Regierungskommissar wünschte die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, das Haus schloß sich jedoch dem Be⸗ schlusse der Kommission an. — Ohne Diskussion wurden ferner die Al. 6 bis 12 nach den Beschlüssen der Kommission angenommen. — Die Schonzeit für 59 setzt die Regie⸗ rungsvorlage vom 1. Februar bis Ende August fest, die Kommission hat sie bis Ende September verlängert.
Der Regierungskommissar bat, die Regierungsvorlage be⸗ stehen zu lassen, Frhr. von Mirbach, Graf Fürstenberg und Graf Rothkirch befürworteten jedoch die Beschlüsse der Kom⸗ mission, die auch vom Hause angenommen wurde. Schließ⸗
Die §§. 54 bis 56 wurden ohne Debatte den Vorschlägen der Kommission gemäß genehmigt. Bei §. 57, welcher lautet: „Vom sünsfzehnten Tage der für eine Wildart geltenden Schon⸗ zeit ab bis zu deren Ablauf darf derartiges Wild, sei es in ganzen Stücken oder zerlegt, in demjenigen Bezirk, für welchen die Schonzeit gilt, weder versendet, noch zum Verkauf umher⸗ getragen oder ausgestellt, noch feilgeboten oder verkauft noch angekauft werden. — Die Bestimmung des ersten Absatzes findet auf Kiebitz⸗ und Möveneier entsprechende Anwendung“ stellte Herr Adams den Antrag, die Worte „noch an⸗ gekauft“ zu streichen, und verwies darauf, daß durch diese Bestimmung namentlich auch unsere Hausfrauen betroffen würden. Es sei nicht empfehlenswerth, Strafbestimmungen zu treffen, mit denen auch der gewissenhafteste Staatsbürger in Konflikt kommen könne, da man nicht voraussetzen könne, daß das kaufende Publikum genaue Kenntniß von diesen Schonvorschriften nehmen werde.
Der Staats⸗Minister Dr. Lucius bat um Annahme der Regierungsvorlage, da eine solche Maßregel zur Verhinde⸗ rung der Wilddieberei und zu einer wirksamen Marktkontrole nothwendig sei. In gleichem Sinne sprachen sich auch die Herren Graf Brühl, Freiherr von Mirbach und Graf Roth⸗ kirch gegen den Antrag aus, während Herr Struckmann die Annahme desselben empfahl. Das Haus schloß sich mit allen
egen 3 Stimmen der Regierungsvorlage an. — Die §§. 58 is 60 wurden ohne Debatte nach den Anträgen der Kom⸗ mission genehmigt.
Mit §. 61 beginnen die Bestimmungen über den Wild⸗ schaden. §. 61 lautet: „Hinsichtlich des Anspruches auf Ersatz des durch Wild verursachten Schadens behält es bei den deshalb bestehenden gesetzlichen Vorschriften sein Bewenden. — Ueberall steht den Jagdpächtern frei, in den Jagdpachtver⸗ trägen wegen Verhütung und Ersatz des Wildschadens Be⸗ stimmungen zu treffen.“
Der Referent Dr. Stephan empfahl Namens (der Kommission die Annahme der Fassung der Regierungs⸗ vorlage, da auch die Kommission die Absicht hege, an den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nichts zu ändern, indem dieselben weitgehende Maßregeln zur Verhinderung des
Wildschadens enthielten, umsomehr, als der Begriff des Wild⸗
schadens juristisch schwer zu definiren sei.
Graf zur Lippe stellte den Antrag, den Absatz 1 des §. 61. zu fassen: „Ein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz des durch das Wild angerichteten Schadens findet nicht statt“ und befür⸗ wortete seinen Antrag. Ein solche Bestimmung stelle unzweifel⸗ haft einen besseren Rechtszustand her, als die Vorlage, weil diese die sehr verschiedenen Bestimmungen in den einzelnen Landestheilen bestehen lasse, auch diejenigen, wie in Hessen⸗ Nassau und Hannover, die einen gesetzlichen Entschädigungs⸗ anspruch anerkennen. 5
Dr. Beseler glaubte nicht, daß diese Frage in einem Gesetz, wie dem vorliegenden, prinzipielle Regelung finden könne, und empfahl aus diesem Grunde die Annahme der Regierungsvorlage.
Der Staats⸗Minister Dr. Lucius bat gleichfalls um Ableh⸗ nung des Antrages des Grafen zur Lippe. Nach dem bestehenden Recht sei eine Verpflichtung zum Schadenersatz seit der Auf⸗ hebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden viel⸗ leicht garnicht zu konstruiren. Als Wildschaden könne man nur die Schädigung, welche durch Roth⸗ und Schwarzwild und höchstens noch durch Fasanen herbeigeführt wird, be⸗ zeichnen, und hier erscheine es bei den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht angezeigt, den Grundbesitzern aus diesen Schäden eine Einnahmequelle zu schaffen. — Bei der Ab⸗ stimmung wurde der Antrag Lippe abgelehnt und die Re⸗ gierungsvorlage angenommen.
Die §§. 62 und 63 wurden ohne Debatte nach der Vorlage genehmigt. — In § 64 wurde ein redaktioneller Antrag des Grafen Pückler abgelehnt, und der §. 64 sowie §. 65 und nach kurzer unerheblicher Diskussion §§. 66 und 67 in der Fassung der Kommission angenommen. — Auch §. 68 wurde mit der von der Kommission beschlossenen Hinzufügung: „das auf Anordnung der Behörden erlegte Wild ist dem Jagd⸗ berechtigten gegen das übliche Schuß⸗ oder Fanggeld zu über⸗ lassen“, angenommen, obgleich sich der Regierungskommissar dagegen erklärte.
Die §§. 69 bis 75 wurden ohne Debatte genehmigt. In 1 76, welcher eine Geldstrafe von 20 bis zu 100 ℳ für chwerere Jagdvergehen festsetzt, wurden entsprechend den gestern gefaßten Beschlüssen des Hauses, ohne Debatte hinzugefügt: „wer an Sonn⸗ und Festtagen die Jagd mit Schußwaffen oder mit Hunden ausübt“ und „wer den Vorschriften des §. 43 Al. 2 entgegen die Jagd durch Ansitz (Anstand) während der Zeit von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang in einer Entfernung von weniger als dreihundert Meter von der Grenze des Jagdgebietes ausübt.“ — Die §8. 77 und 78 wurden ohne Debatte nach der Vorlage genehmigt. In §. 79, dessen erstes Alinea lautet: „Die zur Zeit bestehenden Jagdpachtverträge treten mit dem
lich wurde der ganze Paragraph in diefer Fassung ange⸗
1. April des auf die Verkündigung dieses Gesetzes folgenden Jahres außer Kraft.“