1883 / 297 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Buschschleuse, Jag. 174, ca. 300 Stück Kiefern⸗ Baubolz, in kleineren und größeren Loosen im Wege des Meistgebots verkauft werden. Forsthaus Ka⸗ tharinensee, den 15. Dezember 1883. Der Ober⸗ förster Tücksen.

[55117]

Bekanntmachung. Die Lieferung der für die hiesige Königliche Strafanstalt für die Zeit vom 1. April 1884 bis ultimo März 1885 erforderlichen Wirthschaftsbedürfnisse, als ungefähr: 1) 250 000 kg Roggen, 2) 18 000 kg Weizenmehl, 3) 6000 kg Hafergrütze, 4) 1800 kg Kaffee, 5) 20 000 kg Erbsen, 6) 10 000 kg Bohnen, 7) 10 000 kg Linsen, 8) 400 000 kg Kartoffeln, 9) 2500 kg Mittel⸗ graupe, 10) 300 kg Perlgraupe, 11) 10 000 kg Reis, 12) 8000 kz Sauerkohl, 13) 12 000 kg Mohrrüben, 14) 12 000 kg Weisßkohl, 15) 400 kg Fadennudeln, 16) 15 000 kg Kochsalz, 17) 1200 kg Schmalz, 18) 1500 kg Nierenfett, 19) 1500 kg ger. Speck, 20) 8000 kg Rindfleisch, 21) 4000 kg Schweinefleisch, 22) 1000 kg Hammelfleisch,

200 kg Kalbfleisch, 24) 90 000 1 Milch,

20 000 1 Braunbier, 26) 5000 1 Essig, ) 1500 kg krvstallisirte Soda, 28) 2500 kg Elainseife, 29) 1000 kg harte Kernseife, 30) 200 kg gereinigtes Rüböl, 31) 600 kg Petroleum, 32) 40 000 kg Roggenstroh, 33) 1000 Stück Schanzen; ferner 34) 10 Ries à 1000 Bogen Canzlei⸗Papier (pro patria), 13 ½ kg schwer, 35) 10 Ries dito Concept⸗Papier, 12 ½ kg schwer, 36) ½ Ries dito Groß Median Concept, à 25 kg schwer, 37) ½ Ries dito Groß Median, weiß, à 25 kg schwer, 38) 1 Ries dito Postpapier, 10 kg schwer, 39) ½ Ries dito Aktendeckel blau, 52 kg schwer, 40) ½ Ries dito Packpapier, 41) 20 Groß Stahlfedern, 42) 1 Groß Bleistifte, 43) 3 Dutzend Blau⸗ und Rothstifte, 44) 2 kg Siegellack, 45) 30 schwarze Tinte, 46) 12 Fläschchen rothe Tinte, 47) 1 Dutzend Stück Radirgummi, 48) 5 Dutzend Federhalter, 49) 2 kg Heftgarn und 50) 1 kg soll im Wege

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g Bindfaden, der Submission verdungen werden. Anerbietungen hierauf sind portofrei, versiegelt und mit der Auf⸗ schrift: „Submission auf die Lieferung von Wirth⸗ schaftsbedürfnissen (Schreibmaterialien) für die Königliche Strafanstalt zu Werden a. d. Ruhr pro 1. April 1884 bis ultimo März 1885“ versehen bis zu dem auf Montag, den 14. Jannar 1884, Vormittags 10 Uhr, im Direktorial⸗Bureau hierselbst anberaumten Termin einzureichen. Die Eröffnung findet im Beisein der etwa erschienenen Submittenten statt. Roggenstroh⸗, Petroleum⸗ und Schanzenlieferung erstreckt sich auch auf das Kaserne⸗ ment des Wacht⸗Kommandos. Nur den Offerten von Schreibmaterialien sind Proben beizulegen.“ Die Lieferungsbedingungen für die Wirthschafts⸗ bedürfnisse sowohl, als auch für die Schreib⸗ materialien sind auf dem Sekretariate der Anstalt ausgelegt und werden auch in Abschrift gegen Ein⸗ sendung von 1 Copialien verabfolgt. Die Be⸗ dingungen sind von den Submittenten entweder hier zu unterschreiben oder unterschrieben den Offerten beizufügen. Offerten, welche die ausdrückliche An⸗ erkennung der Bedingungen nicht enthalten, bleiben unberücksichtigt. Werden an der Ruhr, den 10. Dezember 1883. Der Königliche Strafanstalts⸗ Direktor: Kelbling. 1 ““

[55115]

Die auf dem Bahnhof Bromberg angesammelten alten Schienen und Metallabgänge sollen öffentlich verkauft werden. Submissionstermin am Don⸗ nerstag, den 27. d. M., Vormittags 11 Uhr, bis zu welchem Offerten, bezeichnet „Offerte auf Ankauf von alten Metallabgängen“ franco an das Königliche Eisenbahn⸗Betriebsamt hierselbst, Elisa⸗ bethmarkt Nr. 1, Zimmer Nr. 15, einzureichen sind. Bedingungen nebst Nachweisung der zum Verkauf gestellten Materialien liegen in unserem Betriebs⸗ Bureau, in der hiesigen Stationskasse und in den Stations⸗Bureaus Bromberg, Dirschau, Danzig, Graudenz, Thorn, Schneidemühl, sowie in der Ex⸗ pedition dieser Zeitung zur Einsicht aus, sind auch von der Eisenbahn⸗Stationskasse Bromberg auf portofreie Requisition und gegen Zablung von 50 zu erhalten. Bromberg, den 13. Dezember 3 Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt.

Eisenbahn Direktionsbezirk Cöln (rrh.) S mission. Die Anfertigung und Lieferung von ca. a. 500 Tonnen Querschwellen aus Flußeisen, b. 4050 Tonnen Schienen verschied. Kalibers aus Flußstahl,

3 1 Laschen verschied. Kalibers aus Fluß⸗ t 1* unen Laschenbolzen, e. 208 Tonnen Haknägel, f. 102 Tonnen Unterlagsplatten aus Fluß⸗ stahl, g. 30 Tonnen Klemmplättchen, h. 30 Tonnen Hakenschrauben, i. 384 000 Stück Sprungringe aus Tiegelgußstahl, k. 194 Tonnen Zungenschienen aus Flußstahl, I. 290 Tonnen Herzstücke aus Gußstahl soll vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen und Zeichnungen sind von unserem Materialien⸗ burcau (Johannisstraße 65 hierselbst), in welchem dieselben auch zur Einsicht offen liegen, gegen fran⸗ kirte Einsendung von je 50 für pos. a. bezw. b. c. d. e. f. g. und h. i. k, sowie von 2 für pos. 1. portofrei zu beziehen. Mit entsprechender Aufschrift versehene, verschlossene Offerten sind bis zum 7. Januar 1884 Abends an das vorbe⸗ zeichnete Materialienbureau frankirt einzusenden, woselbst am folgenden Tage Vormittags 10 Uhr die Eröffnung derselben im Beisein der Submittenten erfolgt. Cöln, den 14. Dezember 1883. König⸗ iche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinische).

1 [55120] Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Cöln (rechts⸗ rheinischer). Submission. Die Lieferung von a. 46 000 Stück eichenen Bahnschwellen, b. 50 000 Stück kiefernen oder buchenen Bahnschwellen, c. 1295 chm eichenen Weichenschwellen soll vergeben werden. Die Lieferungsbedingurngen ꝛc. sind von unserem Materialien⸗Büreau (Johannisstr. 65 hierselbst), in welchem dieselben auch zur Einsicht offen liegen, gegen frankirte Einsendung von 50 Pfennigen portofrei zu beziehen. Mit ent⸗ sprechender Aufschrift versehene, verschlossene Offerten sind bis zum 8. Januar 1884, Abends, an das vorbezeichnete Materialien⸗Büreau frankirt einzu⸗ senden, woselbst am folgenden Tage, Vormittags 10 Uhr, die Eröffnung derselben im Beisein der Submitten, erfolgt. Cöln, den 14. Dezember 1883. Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechts⸗ rheinische).

[5521¹0]

Bekanntmachung. In der Strafanstalt zu Insterburg werden am 1. April 1884 100 Gefangene mit längerer Strafdauer, welche mit Leinenweberei beschäftigt werden, zu dieser oder auch zu anderen Arbeiten, welche mit den Einrichtungen der Anstalt vereinbar sind, disponibel; ausgeschlossen sind jedoch: Schuhmacherei, Tischlerei, Netzstrickerei, Seilerei, Korkschneiderei und Cigarrenfabrikation. Unter⸗ nehmer, welche die ganze Zahl oder auch einen Theil der disponiblen Gefangenen beschäftigen wollen, werden ersucht, ihre Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Arbeitskräfte“ bis zum 3. Ja⸗ nuar 1884, Vormittags 11 Uhr, hierher einzu⸗ reichen. Bei Abschluß eines Kontraktes ist der Be⸗ trag des Zmonatlichen Arbeitslohnes als Kaution zu hinterlegen. Die bez. Bedingungen können im diesseitigen Anstalts⸗Bureau eingesehen resp. gegen Erstattung der Kopialien von 50 von hier be⸗ zogen werden. Insterburg, den 14. Dezember 1883. Königliche Strafanstalts⸗Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 8 3

28 1551322 Bekanntmachugg. Bei der am 5. Dezember cr. stattgehabten Aus⸗ loosung der in Gemäßheit des Allerhöchsten Pri⸗ vilegii vom 20. April 1881 ausgefertigten 4 % An⸗ leihescheine des Kreises Oschersleben sind fol⸗ gende Stücke ausgeloost worden:

Buchstabe A

Buchstabe B. Nr. 339 557 596 658 776 813 931

1208 1 8 à 500 Buchstabe C.

à 200 8

Die Inbaber dieser Anleihescheine werden auf⸗ gefordert, dieselben mit den zugehörigen Zinsscheinen und Anweisungen am 1. Juli 1884 bei der hiesigen Kreis⸗Kommunal⸗Kasse einzureichen und das Kapital dafür in Empfang zu nehmen.

Die Verzinsung der ausgeloosten Stücke hört mit Ende Juni 1884 auf und der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital abgezogen.

Die Einlösung der vorstebend näher bezeichneten ausgeloosten Stücke kann bewirkt werden:

in Oschersleben bei der Kreis⸗Kommunal⸗Kasse, in Berlin 1 u“ bei den Herren Securius, Würz & Co., in Aschersleben bei den Herren Gerson, Walther & Co.

Restirende Anleihescheine aus früheren Ver⸗ loosungen: vacat.

Oschersleben, den 7. Dezember 1883.

Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Oschersleben. von Gerlach, Landrath.

der stattgehabten Ausloosung der nach dem Amortisationsplan in diesem Jahre zu tilgenden und vom hiesigen Kreise ausgegebenen Kreisanleihe⸗ scheine sind folgende Nummern von der I. Emission gezogen worden: Litt. B. Nr. 10 und 11 à 300 Diese Anleihescheine nebst den Zinsscheinen sind eingegangen und vernichtet. Heydekrug, den 6. Dezember 1883. Der Kreisausschuß. Frhr. von Lyncker Landrath.

Bekanntmachug über ausgelooste Obligationen der Stadt St. Wendel.

In Gemäßheit der Vorschrift in den §§. 1, 7 und 8 des Allerhöchsten Privilegiums vom 13. Februar 1878 und desjenigen vom 23. Juni 1882 über eine Anleihe von 130 000 in auf den Inhaber lau⸗ tenden Obligationen der Stadt St. Wendel hat am heutigen Tage die planmäßige Ausloosung der zu tilgenden Stücke stattgefunden, bei welcher die Obli⸗ gationen

Litt. C. Nr. 96 und 101 über je 500 und D. Nr. 134, 152 und 183, jede über 200 ℳ, gezogen worden sind.

Diese ausgeloosten Obligationen werden gegen Aushändigung mit sämmtlichen noch nicht erfallenen Zinscoupons vom 31. März 1884 an bei der städtischen Gemeindekasse hierselbst, oder bei Herren Gebrüder Simon in Saarbrücken zur Auszahlung gelangen, nach diesem Tage aber nicht mehr verzinst.

St. Wendel, den 15. Dezember 1883.

Die Schuldentilgungs⸗Commission.

Müller, Eschrich. Dr. Riegel. Marschall. Bürgermeister.

Bekanntmachugg. In Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums vom 22. Mai 1882 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die pro 1884 zu amortisirenden Rheydt'er Stadt⸗ Obligationen II. Anleihe in dem Termine der Schuldentilgungs⸗Commission vom 28. August cr. und zwar die Nummern 87, 114, 148, 164 und 227 Litt. A. à 1000 = 5000 ausgeloost worden sind und sollen dieselben am 1. Juli 1884 einge⸗

löst werden. Rheydt, den 15. Dezember 1883. Deerr Bürgermeister: Pahlke.

[55134] Preußische Central⸗Bodencredit⸗ Actiengesellschaft.

Die am 2. Januar 1884 fälligen Zinscoupons unserer 5 %, 4 ½ % und 4 % unkündbaren Preu⸗ ßischen Central⸗Pfandbriefe werden vom genannten Tage ab außer an der Gesellschaftskasse in Berlin, Unter den Linden 34, bei den übrigen schon früher bekannt gemachten Zahlstellen eingelöst.

Berlin, den 15. Dezember 1883. 1

Die Direktion.

8 1 1551272 Bekanntmachung.

Die am 2. Januar 1884 fälligen Zinscoupons à 5 Prozent Serie III. Nr. 10 und à 4 ½ Pro⸗ zent Abth. II. Nr. 4, sowie ältere noch nicht ein⸗ gelöste Coupons von den fünf⸗ resp. 4 ½prozentigen Pfandbriefen des Danziger Hypotheken⸗Vereins werden vom 17. Dezember cr. ab:

hier sowohl bei uns, Mälzergasse Nr. 3, in den Nachmittagsstunden von 3—4 Uhr, als auch hier bei der Danziger Privat⸗ Aktienbank, wie bei Herren Meyer & Gelhorn, Langenmarkt Nr. 40, als bei Herren Baum & Liepmann hier, in deren Geschäftsstunden, als auch in Berlin bei der Preußischen Hypo⸗ theken⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft, Fried⸗ richsstraße 101, in deren Geschäftsstunden, als auch zu Königsberg in Preußen bei Herrn F. Laubmeyer. Kirchenstraße Nr. 7, baar und unentgeltlich eingelöst. Verjährt sind die noch nicht abgehobenen fünfprozentigen Cou⸗ pons alle von der Serie und Nr 1—9 Ser. II. vom Jahre 1869 bis 1. Juli 1878 incl.

Bei Präsentation mehrerer Coupons ist ein Ver⸗ zeichniß beizulegen. Die Appoints sind darin zu sondern und arithmetisch zu ordnen.

Danzig, den 15. Dezember 1883.

Die Direktion des Danziger Hypotheken⸗Vereins.

551 277 [551220 Saal⸗Eisenbahn.

Die am 2. Januar 1884 fälligen halbjährigen Zinsen unserer 4 %igen garantirten Prioritäs⸗Obli⸗ gationen können vom gedachten Tage ab in den üblichen Geschäftsstunden in Berlin bei dem Bank⸗ hause Jacob Landau, in Leipzig bei dem Bank⸗ hause Becker & Co., in Frankfurt a. M. bei der Deutschen Effekten⸗& Wechselbank, in München bei dem Bankhausfe Merck, Finck & Co., in Breslau bei der Breslauer Discontobank, in Jena bei

unserer Hauptkasse, somwie bei unseren sämmtlichen Stationskassen, soweit deren Geldbestände ausreichen,

erhoben werden. Jena, den 12. Dezember 1883. Die Direction.

[55182] Union

Actien⸗Gesellschaft für Bergbau, Eisen⸗ und Stahl Industrie zu Dortmund.

Die Einlösung des Zins⸗Coupons Nr. 8 unse⸗ rer 5 % Partial⸗Sbligationen erfolgt vom 2. Januar 1884 ab

bei unserer Kasse hierselbst,

in Berlin bei der Direction der Disceonto⸗

Gesellschaft,

in Frankfurt a M. bei Herren M. A. von Roth⸗

schild & Söhne,

in Cöln bei Herren Sal. Oppenheim jun. & Co.

Dortmund, den 16. Dezember 1883. Die Direktion.

[55131] “M“ 1’“

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn⸗Gesellschaft,

Die sechste Serie Zinscoupons für den Zeitraum vom 1. Januar 1884 bis dahin 1889 zu den 40 %0igen Aachen⸗Düsseldorfer Prioritäts Obligationen II. Serie wird vom 2. Januar 1884 ab bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse hierselbst ausgegeben werden. Zu diesem Zwecke sind die den Obligationen bei⸗ gebenen Talons mit einem, nach der Nummerfolge geordneten Verzeichnisse, welches zugleich die Angabe es Namens, Standes und Wohnortes des Präsentanten enthalten muß, an die vorgedachte Stelle portofrei einzusenden, welche demnächst die neuen Zinscoupons per Post übersenden, bezw. an die persönlich erscheinenden Präsentanten möglichst sofort aushändigen wird. Formulare zu den Nummer⸗ verzeichnissen können von der Eisenbahn⸗Hauptkasse hierselbst unentgeltlich bezogen werden. Elberfeld, den 13. Dezember 1883. Königliche Eisenbahn⸗ Direktion.

Allgemeine Unfall⸗Versicherungs⸗Bank

und

Deutsche Unfall⸗Versicherungs⸗Genossenschaft Statutarischer Bestimmung gemäß 88 Henech zur öffentlichen Kenntniß gebracht, da

dem Ableben des

Herrn Direktor E. Körner

der Vorstand der Institute aus den Herren

Direktor C. Francke und Ad. Lehr

Die Wahl des letzteren Herrn ist in vorschriftsmäßiger Weise durch notarielles Proto⸗

gebildet wird.

koll erfolgt. 1 Leipzig, den 15. Dezember 1883.

Der Au

2₰

[55136]

Oeffentliche

Seiden⸗Trocknungs⸗Anstalt.

Immobilar und Mobilar.. .

Effektenbestand 4 ½ % Preuß. Staatsanleihe nominell

Debitoren Cassen⸗Saldo

Vermögens⸗Status und Bilanz. Aktiva.

105 000.

30 000. 14 295. . 178. 149 473.

Passiva.

Reserve⸗Conto 30 000 Creditoren eI11II“

33 374.

Vermögen der Anstalt am 1. Oktober

Ueberschuß des Verwaltungsjahres welche den Handelskammern zu Crefeld und Verfügung gestellt sind.

116 099. 105 000.

11 099. 70, §. 5 des Statuts gemäß, zur

Die Direktion.

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liegen in allen guten Buchhandlungen zur Ansicht aus.

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Aus Orten, in denen Buchhandlungen nicht bestehen, wende man sich an die ar

N. A88n 8 Verlagsbuck

idlung von Otto Spamer in Leipzig in Berlin SW.

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„Dresdner

Journal.“

Verantwortliche Redaktion: Ober⸗Redacteur Rudolf Günther. Redacteur vom Feuilleton: Otto Banck. ALbböonnements auf das „Dresdner Journal“, das offizielle Organ der Königl. sächsischen [Staatsregierung, werden bei allen deutschen Postanstalten zu dem Preise von 4 50 pro Quar⸗ tal, außerhalb Deutschlands mit entsprechendem Postaufschlage angenommen. . Das „Dresdner Journal“ bringt unter der Rubrik „Zeitungsschau“ regelmäßige Be⸗ sprechungen der wichtigsten Tagesereignisse und Zeitfragen und unterrichtet die Leser über die Aus⸗

lassungen der einflußreichsten und geachtetsten Organe der Tagespresse.

Die Berichte eines eigenen;

Berichterstatters über die Verhandlungen des im vierten Quartale d. J. beginnenden sächsischen Landtags werden, wie zeither, in einer eigenen Landtagsbeilage gebracht.

Das Feuilleton, welches auch der novellistischen Unterhaltung seine gegenwärtige beträcht⸗ liche Raumerweiterung regelmäßig widmet, vermittelt die Kenntnißnahme von den hervorragenden

Erscheinungen in der Wissenschaft, Literatur und

im Kunstgewerbe, während es in seinen Lokal⸗

besprechungen das Dresdner Kunsttreiben des Theaters, der Musik und der bildenden Künste, sowie [die vaterländische Industrie besonders im Auge behält. Die Ziehungslisten ausgelooster Königl. sächsischer Staatspapiere, sowie die Gewinnlisten der Königl. sächsischen Landeslotterie, ingl. die Börsenberichte (Schluß⸗

course) werden im „Dresdner Journal“ vollständig veröffentlicht.

Die muthmaßlichen Wetter⸗

Laussichten für den nächsten Tag werden nach telegraphischer Nachricht mitgetheilt. 4 Das „Dresdner Journal“ eignet sich seiner großen Verbreitung im Lande wegen ganz besonders für Inserate jeder Art, namentlich auch für Erlasse nichtsächsischer Behörden, die im

[Königreiche Sachsen bekannt zu machen sind.

8 Die Insertionsgebühren werden im Inseratentheile mit 20 für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum berechnet; für Inserate unter der Rubrik „Eingesandtes“ sind die In⸗

sertionsgebühren pro Zeile auf 50 festgestellt.

Wir ersuchen um recht des Abonnements auf das erste OQuartal 1884, da wir sonst die Lieferung vollständiger Eremplare ohne Mehrkosten für die geehrten

Abonnenten nicht garantiren können.

Dresden, im Dezember 1883.

Königl. Expedition des „Dresdner Journals“.

Zweite Beilage

Anzeiger und Königlich Preuß

Berlin, Dienstag, den 18. Dezember

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ts⸗-Anzeiger. 1883.

nahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Ze

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Schlusse des Monats November 1883.

Einnahme im Monate November

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(Spalte 4).

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I. Im Reichs⸗Postgebiete.

1) Königsberg.

2) Gumbinnen Danzig. Berlin. Potsdam.

Stettin Köslin. Posen.

) Bromberg.

) Breslau Liegnitz. Oppeln.

) Magdeburg Halle a./S. Frfurt 2

Kiel. Hannover Münster Minden vV8““ 50 Aachen. Coblenz Düsseldorf. Trier ͤeöööI11“n; 80 ͤ111611“; 88 80 1A1X1AX“AX“X“ 40 ͤbbbeen.”“]; 1 10 ) Oldenburg X“ 35 Braunschweig 665 40 ö11116X“; 5 30 Eb11111.“ 6 40 40) Metz 8 .“ b 50

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3 534 158 25 300 533 90 30 137 851 40

3 952 942 + 106 067 327 690 + 17 489 152 551 + 5 436

4 059 009 345 180 157 987

Berlin, im Dezember 1883.

Ueberhaupt. 589 63 40 3 972 543 55

Haupt⸗Buchhalterei des Reichs⸗Schatzamts. Biester.

4 433 184 + 128 993

4 562 177

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 18. Dezember. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (5.) Sitzung des Herren⸗ hauses wurden die §§. 27 bis 33 der Jagdordnung ohne Debatte mit geringen Aenderungen durch die Kommission vom Hause genehmigt. . 8

§. 34 lautet in seinen beiden ersten Absätzen:

„Der Jagdvorstand erhebt die Pachtgelder und sonstigen Ein⸗ ahmen aus der gemeinschaftlichen Jagdnutzung und verthe t sie, nach Abzug der der Genossenschaft zur Last fallenden Ausgaben, unter die Jagdgenossen nach Verhältniß der betheiligten Flächen.

Die aus einem Theilbezirke aufkommenden Jagd⸗Einnahmen gebühren ausschließlich den Eigenthümern der den Theilbezirk bil⸗ denden Grundflächen.“ 8

Herr Brüning beantragte hier einen Zusatz, wonach in Stadkgemeinden die Behörden mit Genehmigung des Bezirks⸗ ausschusses die Jagdgelder zum Nutzen der Jagdgenossenschaft verwenden dürfen.

Nachdem der Staats⸗Minister Dr. Lucius, der Herr von Winterfeld und Graf von Brühl sich gegen diese Bestimmung, als einer dem ordentlichen Rechte und dem Begriffe des Eigen⸗ thums diametral entgegenstehenden erklart, und der Minister ausgeführt hatte, daß schon jetzt in der Regel die Jagdgelder nicht vertheilt, sondern zu öffentlichen Anlagen, wie Wege⸗ bauten u. s. w. verwendet würden, wurde dieser Antrag ab⸗ gelehnt, und der Rest des zweiten Abschnittes angenommen.

Der dritte Abschnitt §§. 35— 44 handelt von den Vor⸗ schriften für die selbständigen und die gemeinschaftlichen Guts⸗ bezirke. 8

Die §§. 35— 42 wurden angenommen.

§. 43 lautet:

„Die Jagd mit Windhunden und mit jagenden Hunden (Bracken) außerhalb eingefriedigter Wildgärten oder außerhalb selbständiger Jagdbezirke von mindestens tausend Hektar Flächen⸗ inhalt kann durch Polizeiverordnung verboten oder beschränkt werden.“

Frhr. von Manteuffel beantragte folgenden, in der

Kommission mit Stimmengleichheit abgelehnten Zusatz: „Die Ausübung der Jagd durch Ansitz (Anstand) darf während der Zeit von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde

nach Sonnenaufgang in einer Entferrung von weniger als drei⸗ 1e Meter von der Grenze des Jagdgebiets nicht ausgeübt werden.“

Der Antragsteller führte mit dem Grafen von der Schulenburg⸗ Beetzendorf aus, daß durch die Jagd auf dem Anstande zur Nachtzeit viel Unglück angerichtet, viel Wild „zu Holze“ ge⸗ schossen, und die Wilddieberei befördert werde.

Der Regierungskommissar, Landforstmeister Donner er⸗ klärte, gerade die Jagd auf Anstand kann fast nur zur Nacht⸗ zeit ausgeübt werden, und der Antrag würde eine Ein⸗ schränkung der Berechtigung, auf eigenem Grund und Boden zu jagen, in sich schließen.

Aus denselben Gründen erklärte sich der Berichterstatter,

der noch hinzufügte, daß man nicht wissen werde, von welchem Punkte ab die 300 m zu messen seien, gegen den Antrag.

Trotz dieser Erklärungen wurde das Amendement des Frhrn. von Manteuffel mit geringer Majorität angenommen.

Ebenso wurde §. 44 unverändert angenommen.

Der vierte Abschnitt, §§. 45 52 der Jagdordnung, handelt vom Jagdschein.

§. 45 wurde ohne Diskussion angenommen. 3

§. 46 hat von der Kommission den zweiten Absatz als Zusatz erhalten, der Paragraph lautet: 1

„Der Jagdschein wird für ein Jahr, und zwar immer für die Zeit vom 1. April bis zum 31. März ausgestellt. Er gilt für den ganzen Umfang der Monarchie.

Für die nicht zum preußischen Staatsverbande gehörigen Per⸗ sonen können Jagdscheine für einzelne Tage ausgefertigt werden.“

Dieser Zusatz wurde trotz des Widerspruchs des Staats⸗ Ministers, der denselben für eine Durchbrechung des Prinzips des Gesetzes, erklärte, ein Uebermaß der Jagdausübung zu ver⸗ hindern, angenommen, und mit ihm der ganze Paragraph.

§. 47 lautet:

„Für den Jagdschein ist eine Gebühr von 20 zu entrichten. Die Gebühr für tageweise Jagdscheine beträgt 2 für den Tag. Die Ausfertigung erfolgt kosten⸗ und stempelfrei.

Die Jagdscheingebühr fließt zur Kreiskommunalkasse, in der Provinz Hannover, sowie in den Hohenzollernschen Landen zur Amtskommunalkasse, in den Stadtkreisen zur Gemeindekasse.“

„Von der Entrichtung der Jagdscheingebühr sind befreit:

1) die gerichtlich beeidigten Forst⸗ und Jagdbeamten des Staates und anderer Waldeigenthümer,

2) diejenigen Personen, welche sich in der für die Staatsforst⸗ beamten vorgeschriebenen Ausbildung befinden.“

Die gesperrt gedruckten Worte sind von der Kommission hinzugesetzt. 9

Herr Brüning verlangte, daß die Forstbeamten privater Waldeigenthümer von der Entrichtung der Jagdscheingebühr nicht befreit würden. 3

Fürst Blücher von Wahlstatt forderte von der Regierung, sie solle von den Nachbarstaaten Reziprozität in Bezug auf die Jagd in ihren Gebieten verlangen.

Der Staats⸗Minister Dr. Lucius erklärte sich gegen den Kommissionszusatz aus den zu dem vorigen Paragraphen geltend gemachten Motiven, auch wies er die Forderung beider Vor⸗ redner zurück. Den Förstern dürfe man ihr Gewerbe nicht besteuern, und Reziprozität von den Nachbarstaaten könnte höchstens durch das Reich gefordert werden.

§. 47 wurde in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso der Rest des Abschnitts.

Der fünfte Abschnitt behandelt die Schonvorschriften. Hier beantragte Graf von Zieten⸗Schwerin, im Eingang dieses Abschnitts einen §. 52 a. einzufügen:

Die Ausübung der Jagd mit Schußwaffen oder mit Hunden an Sonn⸗ und Festtagen ist untersagt. 8 B

Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf erklärte, in diesem Punkte sehe man, daß die Vorlage eine eminent soziale Be⸗

deutung habe. Wünschenswerth wäre es, wenn die Jagd auf dem Lande in die Hände der Großbauern käme, in die Hände einer Bauern⸗Aristokratie. Jetzt aber würde die Jagd Sonn⸗ tags fast durch alle Bewohner des Dorfes ausgeübt, sie wäre meist eine Treibjagd mit den am Sonntage arbeitsfreien Knechten. Dadurch aber würde der Kirchenbesuch gehindert der Wirthshausbesuch gefördert.

von Kleist⸗Retzow und Graf von Brühl sprachen für die Annahme des Antrages.

Dagegen erklärte der Staats⸗Minister Dr. Lucius, es sei eine mißliche Aufgabe, einen solchen Antrag zu bekämpfen, wenn man der Sonntagsheiligung im Allgemeinen durchaus sym pathisch gegenüberstehe. Es gebe eine Menge von Vergnü⸗ gungen, welche der Sonntagsheiligung weit schädlicher wären als die Jagd, es wäre also mißlich, gerade diesen männlichen Sport einzuschränken. Die bestehenden Polizeibestim⸗ mungen würden nicht richtig ausgeführt, wenn man Treib jagden am Sonntage stattfinden ließe. Diese Betrachtun führe da hinaus, daß man die Frage der Sonntagsheiligung für sich regele, sie aber nicht vereinzelt an diesen Ent wurf knüpfe. Keine Nation habe so viel Stubenarbei als die deutsche, deshalb müsse die Körperpflege gerade bei uns kultivirt werden, leider werde der Sport bei uns viel zu wenig gepflegt. Auch auf den Offizierstand sei hierbei wohl Rücksicht zu nehmen, der die Jagd fast nur Sonntags ausüben könne. Er würde also dringend von der Annahme des Antrages abrathen, da auch die, welche den Antrag gestellt hätten, nur für seine Annahme an dieser Stelle wären, weil die Motive der Sonntagsheiligung andern⸗ orts nicht geregelt sei. Er halte dafür, daß man es in dieser Beziehung bei den in den einzelnen Provinzen bestehenden Polizeivorschriften lassen müsse.

Herr Brüning erklärte, für den Antrag Zieten⸗Schwerin stimmen zu wollen, weil in der Jagdordnung seiner Heimat Hannover bereits derartige Bestimmungen enthalten seien, die sich dort durchaus bewährt hätten.

Graf von Zieten⸗Schwerin meint, daß, wenn die Herren Minister des öfteren ihre Sympathien mit der Sonntags⸗ heiligung ausgedrückt hätten, es doch sehr wünschenswerth wäre, wenn einer derselben endlich den Anfang machte, die Sonntagsruhe in seinem Ressort einzuführen.

In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Zieten Schwerin mit 55 gegen 44 Stimmen angenommen.

Darauf vertagte sich das Haus zur Weiterberathung der Jagdordnung bis Dienstag 10 Uhr. Schluß 3 ½ Uhr.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (1⸗ Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde di zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗ Etats für 1884/85 und zwar mit der Berathung des Etats des Ministeriums des Innern, dauernde Ausgaber Kap. 85, fortgesetzt.

Bei Kap. 85 (Meteorologisches Institut 30 790 ℳ) wies der Abg. Dr. Huyssen auf dessen große Erfolge und Leistungen hin trotz der geringen Ausstellung, und bat, im nächsten Etat eine größere Summe für ausgedehntere Beob⸗ achtungen einzustellen. Aus Mangel an Mitteln sei die auße ordentlich wichtige Station auf dem Brocken eingegangen, der wegen seiner isolirten Lage von besonderer Bedeutung sei, um di aus Nord und West kommenden Wetterzüge zu beobachten Zuweilen seien mit den Beobachtungen Postbeamte betraut welche doch wenigstens mit den Instrumenten umzugehen wüßten. Seien aber auch Kellner hierzu geeignet, selbf Oberkellner? Eine Wiederherstellung dieser Station a anderer Basis wäre dringend wünschenswerth. Was gäben andere Staaten für diesen Zweck aus, und wie viel leisteten trotzdem die deutschen Stationen! Unter 100 Wetterprognosen der Magdeburger Wetterwarte seien 78 eingetroffen.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) erklärte, die Meteoro logie sei Mode geworden, obwohl praktische Leute versicherten daß an ihrem Resultate nicht viel dran sei. Die Wetterpro nose des Herrn Overzier in Cöln für den Monat Mai stimme wie er sich überzeugt habe, mit der Wirklichkeit durchaus nich überein. Dem praktischen Bedürfniß des Landmannes sei mit dieser Prognose wenig gedient. An einem Ort falle starker Regen, zehn Meilen davon sei trockenes Wetter: solle für jed Distanz von der Anstalt eine besondere Prophezeiung ausgegebe werden? Und wie solle der Landmann danach seine Arbeiter einrichten? Wolle man auch noch eine Wetterbeamtenhierarchie etabliren? Er könne für eine Erhöhung dieses Postens nich eintreten.

Der Abg. Dr. Thilenius bemerkte, dem Wunsche bezüglich des Brockens stimme er bei. Der Abg. Reichensperger hätt sich eine andere Autorität aussuchen sollen, als Overzier, der bis jetzt versäumt habe, den eigentlichen Inhalt seines Systems einer nüchternen Kritik zugänglich zu machen; denn noch fehle es an der Grundlage für solche Prophezeiungen. Er werde einen Antrag einbringen, der nicht blos das Gebiet der Mete⸗ orologie, sondern auch das der Hydrologie betreffe.

Der Regierungskommissar Geh. Reg.⸗Rath von den Brinken entgegnete, für die Wetterprognosen des Hrn. Overzier könne die Regierung keine Verantwortung übernehmen. Eine Re⸗ organisation des meteorologischen Instituts mit einer Wirk⸗ samkeit für das ganze Reich sei eingeleitet worden. Es sei ernstlich in Frage gezogen worden, ob es rathsam und dem Stande der Wissenschaft entsprechend sei, die aus den Beobachtungen der von ihm niederzusetzenden Stationen eingehenden Wettervermuthungen zu veröffentlichen, und sonach füͤr die Richtigkeit der Wetter vermuthungen eine gewisse Garantie zu übernehmen. Die Regierung habe davon abgesehen, um nicht eine neue Quelle fuͤr böswillige Anfeindungen der Königlichen Regie⸗ rung zu eröffnen. Die neu zu schaffenden Beobachtungs⸗ stationen würden sich streng auf das beschränken müssen, was die Wissenschaft erheische. Vielleicht ließen sich Modalitäten finden, um die wissenschaftlichen Ergebnisse durch Interessenten Assoziationen verwerthen, und verbreiten zu lassen. Die Re gierung hoffe, schon im nächsten Jahre die Sache etatsmäßig zum Austrag bringen zu können.

Der Abg. Seehusen bat, bei der Reorganisation d