1883 / 297 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

8.

siituts auch auf Errichtung von Sturmsignalen an der We ten, sie möchten sich in gefälliger Form mit i b iejenigen Stã sich Th

ituts auch auf Sturmsig an 8 * ; mit ihren Untergebenen doch diejenigen Städte, welche an sich schon ihre eigene Polizei ilã und darf mich ja für di . ier 2 s

küste Rücksicht zu nehmen, um die Leute rechtzeitig von den benehmen. Jeder Soldat werde doch in der Armee von den bestreiten müßten, auch noch für die Erhaltung der vhalige * nicht Unnnscbe Aber di Zufunßt 4-35ö ——F ahe., Pnelhe gen brnage, dach, vden Ln A 2 2 ——2 —* 8 t sich. . 8 niß e, sich wichtig zu machen. Da

von England kommenden Stürmen zu benachrichtigen höchsten Offizieren mit „Sie“ angeredet, da kön izei z S 1 cj F j jef 2 2-⸗ . 9 inz lit „Sie⸗ g t, da könne doch ein Polizei zu den Staatssteuern mit herangezogen würden. Uebri⸗ urückkommen zu müssen, meine Herren, daß diese Frage nicht dahin 1 zrir d 1 Der Abg. Dr. Thilenius erklärte, eine Prognose sei doch Landrath einem Gemeindevorsteher gegenüber ein Gleiches thun. gens würde es der Kommune Berlin gewiß nicht unangenehm heantwortet werden kann, daß etwa, weil 21 Stadt Lurch das Be⸗ Abg. von Eynern befriedigt werden, denn das Gesetz verlange die Abstriche, die er an diesem Etatstitel zu machen vor⸗ von der Regierung keine Maßregeln, sondern lasse ihr die⸗ schlage, sich nicht jetzt gleich im Einzelnen bestimmen lassen,

keine bestimmte Zusage, sondern eine Muthmaßung, welche Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa er 1 ; w d -1h* 1 v 3 . .Dr. d Lasa erwiderte, sein, wenn derselben die eigentliche Wohlfahrtspolizei, wie di stehen staatlicher Polizeiverwaltung thatsächlich finanziell erleichtert EE““ 3 . . polizei, die der Anspruch an die Staatsfinanzen erhoben werden müßte, selben frei; sie könne darauf verzichten. Die Uebertragung so beantrage er, den Titel an die Budgetkommission zurück⸗

die Regierung recht gut mit ihrem Namen decken könnte die Art und Weise, wi elterschü S izei 8 Namer IIb ie 2 zeise, wie dieses welterschütternde Er⸗ Straßen⸗ und Strombaupolizei das Meldewesen u. s. w. über⸗ wird, K.X 1 15 - 5. * Der Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum betonte, für die eigniß von dem Vertreter des Kreises Namslau hier tragen würde. Der Antrag solle im Interesse der Eiüdie 28 nun auch andere Städte in gleicher Weise eine Erleichterung erfahren einzelner Zweige der Polizei auf die Kommunen, als z. B. zuverweisen. direkten Zwecke der Landwirthschaft werde dabei nichts heraus⸗ zur Syprache gebracht worden sei, lasse eine De⸗ ihre Polizei aus Kommunalmitteln unterhielten, die vorher vüßten. Das werden Flügnbe iich, gänzlich aus dem Rabmen der⸗ der Marktpolizei und der Feuerwehr, könne wohl Ersparnisse Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa entgegnete, kommen. Gewöhnlich würden die Beobachtungen eines alten batte wohl zu, obgleich ja dieselbe eigentlich, nachdem schon charakterisirte Ungleichheit beseitigen Heagen Betrachtane ase Fersofeage. F die —— herbeiführen, und müsse nicht nothwendig eine Ausgabever⸗ er halte die Einführung der Institution der Oberwachtmeister * Ir. 2 8 2 2 5 2 5 22 8 3 5 n 24 ad ofe 8 8 err 2 82 5„ hüg 8 8 3 24 4 2 2 ——2 Schäfers besser sein, als diejenigen der meteoro⸗ das Gericht in Breslau in dieser Angelegenheit endgültig Hierauf nahm der Staats⸗Minister von Puttkamer dinaus will mit seinem Antrage, kann 8 09. vicgn sebe die mit sich bringen. *8 könne sehr wohl die gesammte sowohl, als die Vermehrung der Gensd'armerie für sehr 5 aAᷓberHlü hes 8 . 8 8 . . N 8 1, ich jeh 9 - n z0 23* buig 8613 8 . 22₰ 8 ogt ₰₰ iter de bewilligt entschieden, überflüssig sei. Aus dem Erkenntniß des Gerichts das Wort: 1b Möglichkeit nicht ein, ihm zu Hülfe zu kommen, denn ich wiederhole, 8 5 un 58 reduzirt werden, nützlich, und bedauere unr., daß nicht noch mehr für Vermeh⸗ * e bg en igt. 8 8b 1e. wM; *⸗ g ., erlaube vns an 2— eordneten die Bitte zu die Eimiebung g Se. E nützt in dieser Rich⸗ a L-. Ene 8 zit vse. eegehen -2g 18 Gensd ,— werde. Eine Beim Kap. Ober⸗Verwaltungsgericht un depu- lange schon an der nöthigen. ung und Disziplin habe richten, auf seinem Antrage ni t zu bestehen, und werde mir ge⸗ tung garnichts; und in anderer Beziehung entweder den anderen Kom⸗ ; 8 *X. 2 Ven, nliche Anträge, ontrole der Gendarmen sei nothwendig, damit dieselben in⸗ tationen für das Heimathswesen) wünschte der Abg. Dr. Wehr fehlen lassen, die man von einem Beamten, seinem Vorgesetz⸗ statten, einzelne Bemerkungen hinzuzufügen, von denen ich hoffe, daß mugen, welche Staatspolizeiverwaltung haben, größere Lasten aufzu- ie der des Abg. von Eynern schon früher vom Abgeordneten⸗ takt erhalten blieben, und diese Kontrole könne nur wirksam in das Bundesamt für das Heimathswesen nicht allein Juristen, ten gegenüber, erwarten könne. Die hier angeregte Sache 8 den Herrn Abgeordneten wohl zu einer Verzichtleistung bestimmen erlegen F nicht üit Staatspolizeiverwaltung versehenen Sub⸗ haufe und dem Herrenhause .“ worden seien; man sein, wenn sie immer nur einen kleinen Kreis von Gensd'ar⸗ sondern auch solche Beamte zu berufen, welche im praktischen spiele erst in zweiter Linie bei dem Erkenntniß mit. Derselbe 1 1“] ven nen füf 8 2 dazu scheint mir die. Möglich⸗ habe fur die kleineren Städte die Beseitigung der Königlichen men umfasse. Für die Vermehrung der Gensd'armerie abe Leben seänden. Bisher sei dasselbe aus lauter Juristen zu⸗ habe Ausdrücke gebraucht, wie: „Dazu haben Sie kein Recht!⸗ ganz zutecffend ist in barfächlicher Beziehung, weng e. litrmngs und vesnic, Jwenn ich so sagen darf wes acc A“ verlangt; für die gröberen die Ueber⸗ werde Jeder eintreten, der die Beschaffenheit der Ortspolizei sammengesetzt. Das Kapitel wurde bewilligt. ndas verbitte ich mir!“ u. s. w. Hieraus gehe hervor, daß daß die Stadt Berlin zu den Kosten der hiesigen Polizeiverwaltunz technischer Gesichtspunkt die jetzige Vertheilung zwischen Staat vera. eh ce haber 8* an die Koennannen. kemne. Dieseite Age vielfah in das Hand von Krüͤppeln, ja . Bei Lap. 87 (Standesämter) beschwerte sich der Abg. von derselbe es an der nöthigen Achtung und Bescheidenheit habe fehlen nichts beizutragen hat; ich glaube, es würde ihr das sehr lieb sein, und Kommune in Bezug auf die Polizeiverwaltung, wie es der §. 3 wers E 1ö.v2 * . e wie der Vorgang im König⸗ hier und da sei sie selbst Frauen übertragen worden. Unter er. darüber, daß in der Pena Posen die Standes⸗ Derseic , 8. ““ zu 8 38 Sr nicht der Fall. Berlin muß genau in des Gesetzes vom 11. März 1851 mit sich bringt, sehr viele Unzu⸗ Smaßen Nes T181 die Markt⸗, Fener⸗ üeve-n -2. dürfe man sich nicht wundern, wenn der veamten in tendenziöser Weise polnische Namen verstümmelten ommen und hätte sich diejenigen von den Rockschößen los⸗ demselben Verhältniß, wie alle anderen mit Königlicher träglichkeiten an sich trägt; ich glaube jedes Mitglied einer größeren Stratene, Bau⸗ ꝛc. r die Medizinalpolizei Gensd'arm die einzige Person sei, vor welcher die Leute noch resp. verdeutscht in die Register eintrügen. *seißen sollen, die ihn aufgehetzt hätten. Im Uebrigen müsse Polizeiverwaltung versehenen Städte nach §. 3 des Gesetzes städtischen Verwaltung, welches in dieser Lage ist, wird mit mir übertragen worden sel. 5 Respekt hätten. 1 1 Der Abg. von Tiedemann (Bomst) hob dem gegenüber er (Redner) sich noch darüber äußern, in welcher Weise sich krag 11. März 1850 die sachlichen Kosten der Polizeiverwaltung das anerkennen. Die ewigen Prozesse und Stkeitiskeiten über die Sr e ge ree emnerte, daß —ee Pelpeilasten in Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, er könne die Ver⸗ den Geistlichen der Provinz Posen systematisch betrieben worden Das „Reichsblatt“ habe einen Artikel gebracht, der wieder po⸗ hes we er 2 T nen Mark jähr „weiß ich ganz ers n nehmes. Ja, meine Kol allasten ausmachten; die Aeußerungen de einister dürfnißfrage nicht ableugnen könne. Wenn aber der Vor⸗ sicher. Dazu kommen noch die sehr erheblichen außerordentlichen Herren, wären wir noch auf dem glücklichen Standpunkt ich spreche das ließen hoffen, daß eine Remedur versucht werden würde. Die redner behaupte, daß der Gensd’arm die einzige Person sei,

litische Partei⸗Interessen der Sache unterzuschieben suche. Koste jsvi ise di . s. j 2. 1— 1 5 3 osten, beispielsweise die Koft B e chj z von dem Standpunkt der Staatsre ee e Ses ] Iöe ;. —2₰ 8* 1 pielsweise die Kosten für den Bau des augenklicklich in Hrs von dem Standpunkt der Staatsregierug daß nur die besonderen Kommunallasten seien im Westen so groß, dat ganze Familien vor der man noch Respekt habe, so veranlasse ihn dieser Aus

dem Abg. Kantak den Beweis zu liefern, daß dessen Name gerichts werde esagt, daß auch ausschlaggebend sei, daß unter ) A. 84 1 früher Kanthak geschrieben sei. v“.“ den Bauern E ahicht bescahean nicht zu sind, den Antheil der Gemeinden an den Kosten erhöht. Wenigstens Hr. von Eynern würde gut thun⸗ 8 1 Der Abg. Dirichlet bemerkte, der Vorredner hab 1 sei. Das sei bei den Eisena Bau ; eine andere Möglichkeit würde nicht vorhanden sein. Denn das Ein⸗ stimmung über seinen Antrag nicht zu bestehen, sondern Abg Vorredner habe private p senacher Bauern nicht der Fall. Er gehenlassen einiger weniger staatlicher Poliz lt orau s meinen Aeuß den guten Willen zu entneh er f b s ͤ s 8 ist mit amtlichen Handlungen verwechselt. In Ostpreußen, wo möchte daher bitten, daß ein diesbezügliches Regulativ über der Abg. von 1 auch him bS schrcfo 8 ““ eSedanke 1 1S Feer solle ein Verwaltungsvorgesetzter, eine Art Mittelperson Oberwachtmeiste Polen, Litthauer und Deutsche wohnten, trage der Standes⸗ die Titulirung erlassen werde. verschwindend ins Gewicht fallen daß diefer Gesichtepunkt meines fommen. Aber in diesem Mugendlice 8 giel dur cerreichen, als— sein zwischen dem Landrath und den Gensdarmen werden, und dee so slehe er beamte den Namen so ein, wie derselbe ihm vorgeschrieben Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erklärte, Erachtens kaum in Betracht gezogen werden könnte. Meine Herren, Antrag will, ist unmöglich, denn ich wiederhole, wenn Sie glauben⸗ man hoffe, so eine bessere polizeiliche Thätigkeit der Gens⸗ sichtslos sei. 8 4 8 oder vorbuchstabirt werde. Mit der gehörigen Vorsicht gehe von Bühnenvorkommnissen sei hier nicht die Rede. Es handele die meisten der Königlichen Polizeiverwaltungen auch außer Berlin helfen zu können, durch Aufhebung der einen oder der anderen Polizei⸗ darmen zu erzielen. Allein man könne doch nur immer auf Der Titel wurde bewilligt; ebenso der Rest des Kapitels. Alles. Man könne doch nicht verlangen, daß die Standes⸗ sich um Aeußerungen, die ein Beamter seinem amtlichen Vor⸗ werden gewiß als nothwendig anerkannt werden müssen. Ich will Direktion, so ist das nach meinen Ausführungen ein vollständiger die Erfahrungen hinweisen, die man in Posen gemacht habe, Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ³ Uhr auf Dienstag beamten in Gumbinnen auch litthauisch sprächen. Wenn man gesetzten gegenüber gethan habe. Wenn der Abg. Meyer das ja gern zugeben, daß in vielen Fällen, z. B. bezüglich Göttingen, Irrthum. b . .“ wo die ortspolizeilichen Verhältnisse ganz anderer Art seien. 11 Uhr. 1 korrekt geführte Bücher wünsche, so gebe man die Standes⸗ Verhältniß des Untergebenen mit dem Verhalten von Schau⸗ Celle, Hanau und auch Fulda sich über das Fortfallen der Polizei⸗ Der Abg. Zelle erklärte, die Königlichen Polizeiverwal In den übrigen Provinzen würde die Einschaltung des Ober⸗ 1 verwaltungen reden läßt, obgleich ich daraus keinen Schluß zu Un⸗ tungen seien allerdings pekuntär im Vortheil; aber das Neben⸗ wachtmeisters sich nur unbequem erweisen. Man würde eine

register nicht den Geistlichen zurück. spielern auf der Bühne vergleiche, dann empfinde er eine Art gunsten des Bestehens dieser Polizeiverwaltungen gezogen wissen möchte.

Der Abg. Kantat erklärte, wenn polnische Geistliche so von Mitleid mit dem Abg. Me ich, wird üf 8 8 . 8 99. her. Aber das, glaube ich, wird Hr. von Eynern doch anerkennen müssen verfahren hätten, wie der Abg. von Tiedemann behaupte, Der Abg. Dirichlet bemerkte, der Abg. von Heydebrand die Frage, ob diese kleinen Polizeiverwaltungen zu beseitigen 5S5 5 5

doch nur von ganz geringer finanzieller Bedeutung sein kann. (Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. G E 2] 1 er nzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

bestreite, 2 doch nichts mit der Gegenwart hab . französische Zustände durch Kritik von zu thun. Wenn der Abg. von Tiedemann den Beweis in Urtheilen ri hterlicher Behörden herbeizuführen. In der Presse Ich glaube, daß der Standpunkt, den der Hr. von Eynern ver⸗ preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels Betreff seines Namens hier nicht öffentlich führe, so s aber nentlich in se seien der pochten Seite tritt, allerdings in einem fundament irrthümlich ist. E 8 ö“ See-n. K.2 JEesn ; . 8 1 8 s E“ . sächie nicht öffentlich führe, so sage er, E 1” haen Fanr der rechten Seite gert mümlich daven aus fr He⸗ v““ register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und „Invalidendank“, ARudolf 68“ W“ 8 jisse des hiesigen Stadtausschusses einer Kritik unter⸗ so auslegen daß das Bestehen staatlicher Polizeieinrichtungen eine des Zeutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen Grosshandel. & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, v vern 5. b 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

sei. veer. sich der Abg. Szumann, dessen Vor⸗ dn keeiih fahren sich gu eutsch Schumann geschrieben hätten. Aus Dieser Artikel sei dann vertheilt, und zu Wahlzwecken von der Ausführun begriffenen Polizei⸗Präsidiums, der Milli n wi Kosten, welche dadurch entstehen, daß ine Staats⸗Polizeiverwa 3 . 8e 8. 2 an no Wollsschlaeger sei Wolszlegier geeses Des Abg. Kantaks liberalen Partei benutzt worden. Seien die Verfasser derartiger Also in dicer Eefebanh E; daß 8* VEE“ Foberichte werden, s oligeivervaltung auswanderten, um in minder belasteten Städten ihren Wohn⸗ spruch, bei dieser Gelegenheit der Staatsregierung die ernste Vorfahren hätten sich früher Kanthack geschrieben. Machwerke wirklich im Stande, die Verantwortung für solche einer Weise von anderen in ähnlicher Lage befindlichen Städten nicht das auch mit Materialien nachweisen die Absicht des Gesetzgebers sitz zu nehmen, z. B. in Cöln und Berlin. Dem Wunsche Frage vorzulegen, wie es komme, daß im Volke schließlich nur Der Abg. Szumann bemerkte, ob er seinen Namen deutsch Hetzereien und Verleumungen zu übernehmen? Wenn die bevorzugt ist. Und an diese Bemerkung wegen Berlin möchte ich war, dann läge die Sache anders; sie ist in eine verhältnißmäßig des Ministers, den Antrag zurückzuziehen, möchte er gern noch Respekt vor der rohen Gewalt vorhanden sei. Er sei oder polnisch schreibe, habe mit den Standesamtsregistern Presse so verfahre, die Thatsachen zu⸗ entstellen, und das Falsche gleich noch etwas anknüpfen, worüber der Her⸗ Abgeordnete sich auch ungünstige Lag: dadurch gerathen, daß das bekannte Ertenntniß des entsprechen, da seine Rede viel Beruhigendes enthalte; aber es nicht geneigt, zu behaupten, daß das allein daher komme, wei nichts zu thun. Der Standesbeamte müsse die Namen so als das Wahre hinzustellen, dann werde man bald zu Zu⸗ verbreitet hat. Er scheint mir nämlich der Meinung zu sein, daß, Ober⸗Tribunals vom Jahre 1861 den Staat in einem viel höheren Um⸗ liege ihm doch sehr viel an der genauen Erörterung der Frage, man den Einfluß der Kirche beeinträchtige, und die moralische aufführen, wie sie traditionell und geschichtlich festgestellt seien. ständen kommen, wie sie in Frankreich seien. Wolle der Vor⸗ wenn 18. in jenen Städten, in welchen eine staatliche Polizei⸗ fang herangezogen hat, oder mit anderen Worten, der Begriff der per⸗ deshalb beantrage er, den Antrag der Gemeindekommission Institutionen erschüttert habe, welche das Volk und die Einzelnen in Der Abg. Kantak betonte, der Abg. von Tiedemann benutze redner etwas thun für das Wohl seiner Wähler, so möge 1“ See. ba” in welchen man sie aufrecht erbalten sönlichen Kosten sehr viel umfassender gestaltet hat, wie das ursprünglich zu überweisen. Selbstbeschränkung hielten. Er erkenne vielmehr an, daß auch sede Gelegendeit um über die Polen herzufallen. Er fordere derselbe solche Fälle außer Acht lassen, und sich saor im Reichd⸗ Mieiderabfen vie Vafenpo⸗ Polizei, etwa die Wohlfahrtspolizei, das Feabsichtigt war. Daruus ist die fhatsächliche große Ungleichmäfig⸗ Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er wisse aus früh außere Verhältnisse, die zunehmende Verarmung vor Allem, dazu jede Gelegenheit, um über die Polen herzusallen. r fordere Fälle auß ht lassen, und sich nicht im eichs⸗: Meldewesen, die Hafenpolizei übertrüge, daß dann eine erhebliche keit zwischen der Belastung der einzelnen Kommunen entstanden. Aber en Pr 5’Se e8“ 4 Ses. Frnberfr „„ 9 Sr eh 5prahe v, den Beweis, daß seine (des Redners) Vorfahren sich Kanthak ge⸗ tage, wenn Vorschläge zur Besserung von der Regierung ge⸗ Kostenersparniß für den Staat erwachsen würde. Meine Herren, ich die Sache liegt nun einmal so. Die Regierung hat sich mit der Erfahrung, daß die Städte im Interesse der Selbständigkeit beigetragen habe, daß es so weit gekommen sei; aber wenn man schrieben hätten. In Pommern existire ein Gutsbesitzer, der sich so macht würden, stets diesen gegenüber verneinend verhalten! glaube, das ist nur in überaus beschränktem und bedingtem Umfang Frage bereits beschäftigt, ob an die Stelle des jetzigen Modus der ihrer Verwaltung gern die Polizei ganz in ihrer Hand hätten fortfahre, so wenig für die moralische Entwickelung zu thun, schreibe, mit ihm aber nicht verwandt sei: sollte etwa daraus Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) erklärte, der Vorredner denkbar, denn die Erfahrungen haben gelehrt, daß, je mehr man die Vertheilung den Kosten nicht eine zweckmäßigere zu setzen sei; aber und behalten möchten. Aber es gebe einzelne Städte, in denen wie bis jetzt, so müsse man die Zahl der Gensd'armen ins folgen, daß er sich Kanthak schreiben solle? Sein Name sei habe der Linken den Vorwurf gemacht, die Sache groß auf⸗ polizeiliche Thätigkeit konzentrirt und zentralisirt, desto wirksame ich kann hier offen erklären, daß, so sehr wir uns bemüuͤht haben, eine man eine Königliche Polizeiverwaltung nicht entbehren könne; Unendliche vermehren. Er möchte daher die Regierungen auf ein rein polnisches Wort und bedeute Balken. Die Schrei⸗ gebauscht zu haben. Der Abg. von Heydebrand habe ja auch schon 1— wird sie relativ. Wenn wir beispielsweise mit der befriedigende Regelung der Angelegenheit vorzubereiten, diese doch auch gebe es derartige Verwaltungen in kleineren Städten, fordern, die moralischen Institutionen, und die Kirche frei zu bung seines Namens sei älter als Hrn. von Tiedemanns öfter die Posaune geblasen, ohne daß die Mauern von 11““ Zweige vns8ee naees Eeh.ee ve. wo sie entbehrt werden könnten, z. B. in Celle. Wenn der machen, die allein die innere Ordnung zu schaffen vermöge. Das Adel. 4 1 3 Jerichow umgestürzt seien. Seine Partei habe hier weder das die Nothwendigkeit gen, C“ Fentgene⸗ Ln8 11““ Frber Minister die Polizei in diesen kleineren Städten zurückziehen werde besser sein, als immer nur für die äußere Ordnung Der Abg. Hahn erklärte, der Ober⸗Präsident von Posen Verfahren des ꝛc. Fuhrmann, noch des Hrn. von Ohlen, noch zweig einzuführen mit einem sehr erheblichen Personal, und ich bdin treten wollte, Ouoten des Gesammtbetrages, welchen die könne man denselben unterstützen. u schaften. 3 el5 3 ö habe angeordnet, daß die polnischen Namen, genau der Tra⸗ das Erkenntniß des Gerichts bekritelt, sondern verlange vom fest überzeugt, daß die Ersparnisse, welche etwa für die Staats⸗ Polizeiverwaltung erfordert, aufstellen, die die betreffenden Der Antrag wurde der Gemeindekommission überwiesen. Der Abg. Dr. Köhler erklärte, er empfehle dem Hause dition entsprechend, in ie Register eingetragen würden. Minister eine Anregung, daß sich solche Vorfälle nicht wieder⸗ kasse dadurch entstehen würden, daß noch einzelne Zweige Kommunen zu tragen hätten. Der Gesetzentwurf, der sich in den Der Titel wurde genehmigt. die Oberwachtmeister, da es eine althannoversche Einrich⸗ Fehler seien bei der Revision der Standesamtsregister korrigirt holen sollten. Nicht korrekt sei die Selbsthülfe des Hrn. Fuhrmann, der Polizei vom Staate auf die Stadt übertragen werden, ganz außer Akten des Ministeriums des Innern befindet, und der sich bemüht Beim Titel 2: Abtheilungsdirigenten des Polizei⸗Präsi⸗ tung sei. worden. Mehr könne man doch nicht verlangen. Dieselben aber sie sei menschlich, denn auf einen groben Klotz gehöre Verhältniß stehen würde zur Mehrbelastung, welche die Stadtkafse hat, die Frage nach Grundfätzen der Billigkeit zu lösen, hat solche diums, führte der Abg. Nintelen darüber Klage, daß in ge⸗ Der Abg. von Benda bemerkte, die Vermehrung der Klagen könnte man in allen Provinzen erheben. Die Schuld ein grober Keil, sage man gewöhnlich. Man habe einen müßte. Also es würde die Polizeiverwaltung im Ganzen, Quoten aufzustelen. versucht. Man ist darauf gekommen, daß etwa wissen Stadttheilen Berlins die Bedingung beim Bau gestellt Gensd'armerie könne er nicht ablehnen mit Rücksicht auf die liege nicht an den Behörden, sondern an dem Institut. analogen Fall im „Bettelstudenten“ auf der Bühne gesehen. E1“ zusammengefaßt, theurer werden als des at e süe würde: den vierten Theil, sämmtlicher Kosten werde, Vorgärten zu unterhalten, oder das Terrain der Stadt⸗ vermehrte Bevölkerung. Den Antrag, den Titel an die Kom⸗ Der Abg. Dr. Windthorst hob hervor, die Standesbeamten Da kämen zwei Leute vor, von denen der Eine sage: „Ich Srund für di, Beleucht in zugeben, daß das kein entsche denger der Ortspolizei den betreffenden Fommunen aufzulegen und Dreivierte! gemeinde aczutreten, mission zurückzuverweisen, bitte er abzulehnen. Wünsche der 1 vorst h v, 8 imte 1“ . 8 1 ge: „Ich Grund für die Beleuchtung dieser Frage ist. Ich habe die Anträge auf den Staat zu übernehmen. Es ist eine Berechnung aufgestellt S Fh;n; G 3. . 5 Diri eg Nev v v 1 müßten, wenn irgend möglich, der polnischen Sprache mächtig duze Jeden, der mich duzt. Der Andere sage: „Ich erze des Hrn. von Ennern heute und im vorigen Jahre und ich möchte worden, wie hoch sich hiernach die Gesammtkosten stellen würden Der Staats⸗Minister von Puttkamer erklärte, daß er Abg. Dirichlet einige Abstriche an diesem Titel zu machen, so sein, wenn sie sich über die betreffenden Familienverhältnisse Jeden, der mich erze.“ Hr. Fuhrmann sei der Dritte im mich vergewissern, ob ich darin Recht habe im Großen und Ganzen welche die einzelnen Kommunen zu leisten haben. Da ist denn bei augenblicklich keine nähere Auskunft darüber ertheilen könne. könne derselbe bei der dritten Lesung dahin gehende Anträge orientiren und keine Fehler machen sollten. Uebrigens werde Bunde: der ihrzt Jeden, der ihn ihrze. Die Angelegen⸗ auch prinzipiell so aufgefaßt, daß sie weniger organisatorischer als sämmtlichen Städten eine Vermehrung bis zu 16 %, im Im Uebrigen wurde das Kapitel ohne Debatte genehmigt, stellen. 1b 8 schon in der folgenden Generation die Buchführung der heit habe ihre prinzipielle Seite darin, daß der eine von zwei finanzieller Natur sein sollen. Er fühlt sich im Interesse der Vergleich zu den jetzt getragenen Kosten herausgekommen. ebenso die Kapitel 92: Polizeiverwaltung in den Provinzen, Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, gerade des⸗ Standesbeamten große Mängel aufweisen. Man möge doch Leuten, die in denselben Fehler gefallen seien, mit der härtesten anderen größeren Städte über 10000 Einwohner, die Da ist für mich, der ich damals nicht Minister des und 93: Polizeidistriktskommissarien in der Provinz Posen. halb, weil der Gensd'arm jetzt dem Landrath aus den Fin⸗ die ganze Eheschließung an die Gerichte, und die übrige Buch⸗ Strafe belegt sei, während dem anderen nichts geschehen sei. keine staatliche Polizeiverwaltung haben, darüber beschwert, Innern, sondern Kultus⸗Minister war, und als solcher über Im Kapitel 94: Landgensd'armerie, und zwar im Titel 2 gern gekommen sei, begrüße er das Institut der Kreis⸗Ober⸗ führung der Geistlichkeit zurückgeben. Es sei darum erwünscht, daß ein Regulativ darüber erlassen daß diese die Kosten ihrer gesammten Polizeiverwaltung allein tragen den Entwurf im Staats⸗Ministerium zu votiren hatte, ein aus: (189 berittene und 1981 Fußgensd armen) befindet sich auch wachtmeister mit Freuden. Denn so könne nur die Verbin⸗ Der Abg. von Tiedemann entgegnete, die polnischen Geist⸗ werde, wie die Anrede lauten sollte. Es werde ja von Pro⸗ fönlichen Kosten Polheibermchnang 882 8 9 1 1— 1ngeee F 8 eit die Ausgabe von 1050 für einen Gensd'armen in Rem⸗ dung zwischen Landrath und Gensd'arm wieder hergestellt lichen Hätten so lange, als sie die Jiezister gefühit hätten, sessor Jhering als ein großer Fehler der beutschen Sprache shelchen osten swan doöm fenctz e sest doeie ein ürract, sür I““ der Grube werden. Gegen die Vermehrung der Gensvarmeris habe er deutsche Namen verändert resp. polonisirt, so hͤtten sie z. B. bezeichnet, daß das allgemeine „Du“ aufgegeben worden sei. welches er nach irgend einem Ausgleich sucht, sei es nun, daß man man nicht gut thut, noch weitere Lasten auf ihre Schultern zu legen, „Wohlfahrt“ 1000 zu leisten hat. selbstverständlich nichts einzuwenden. aus Hildebrand Hildebrandski, aus Schuster Schusterkewitsch Er möge hier freilich keine Initiative zur Wiedereinführung denjenigen Kommunen, welche keine Staats⸗Polizeiverwaltung haben, und daß, so lange wir nicht auf diesem Gebiete in große Der Abg. Berger hielt es für bedenklich, Gensd'armen auff Der Abg. von Eynern betonte, der Abg. Windthorst se gemacht. Was den Abg. Kantak betreffe, so sei er bereit desselben geben. In dem Erkenntniß des Bezirksverwaltungs⸗ Subventionen zur Unterhaltung ihrer Polizei giebt, oder daß man in reformatorische Bahnen eingetreten sind, uns nichts Besseres Wunsch von Industriegesellschaften anzustellen; das mache auf so sehr von dem Kulturkampf eingenommen, daß derselbe das 8 denjenigen Kommunen, welche mit Staats⸗Polizeiverwaltungen versehen bleibt, als den status quo aufrecht zu erhalten. Ich glaube, die Arbeiter keinen guten Eindruck. Bedürfniß spüre gleich auf denselben zurückzukommen, wenn heute auf einer Ab⸗ Der Abg. Dirichlet erklärte, er halte die Einführung von das Haus einmal zwei Tage keine Sitzungen abgehalten habe. Oberwachtmeistern für unmotivirt. Der Oberwachtmeister Der Abg. Dirichlet erklärte, da es sich bei den Kreis⸗ in um eine althannoversche Einrichtung han⸗ seinen Antrag zurück, da derselbe doch aus⸗

Der Abg. Dr. Wehr bemerkte, es sei nicht bewies zogen word lche all iese 5 8 1 . nicht bewiesen zog rden, welche alle Achtung vor dieser Behörde unter⸗ besondere Vergünsti ür di 1 1— u. derg! 3 99; S * - dbe 8 EEEIö1Iu“ esondere Vergünstigung für die betreffenden Kommunen sei, für reußischen Staats-Anzeigers: , ö 8 - b polnischer Namen tendenziös Farh , 10⸗ 82s sei Seitens eines hohen Beamten gesagt, welche sie eingerichtet werden sollen. ffnde davon kann nicht die 32 Verkkufo, Verpachtungen, Selmissionsn eto.] 7. ütanarisahs Amssigen. ͤrs Annonten⸗Bureaurx. erfa sei. Der Abg. Dirichlet irre, wenn derselbe meine, daß die Mitglieder dieses Kollegiums von ihrem Standpunkte Rede sein. Liegt ein staatliches Interesse vor, an dem bestimmten öö11““““ GI1XA.“ ö“ 1““ 8 uu*. V 8g 2 w .8. W. 0 8 apl1 n. . amilien-Nac chten. ellage. uls

der Name müsse so eingetragen werden, wie der Betreffende als Hausbesitzer aus urtheilten. Das sei noch schlimmer, als BOrt eine staatliche Polizeiverwaltung einzurichten, so regelt das Gesetz es wünsche. Auch er und seine Freunde erblickten in der wenn man ihnen politische Tendenzen vorwerfe. für diesen Fall die Vertheilung der Kosten. Man kann deshalb nicht —F—=

der Partikulier Julius Schnaubert zu Weimar anerkannt und der betreffende Eintrag in das Muta⸗

jetzigen Führung der Standesbücher und darin gebe er Der Staats⸗Minister von Puttkamer entgegnete, er könne sagen, Berlin beziehe für die Polizeiverwaltung 6 Millionen jährlich Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ R S f ae. sondern man muß sagen: der Staat glaubt im Interesse 8 ge⸗ 8 1e u. e 8 CC““ 5 Auigevot Zes un ündeaebie Fhpsthefengeiefs 8h. ö wc. ber 1883

s erechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, reußischen oden⸗Credit⸗Aktien⸗Bank hier vom er⸗Ingelheim, den 10. Dezember 1883.

H

liche, fideikommissarische, Pfand⸗ oder andere ding⸗

4169 über fünfund⸗ Gr. Amtsgericht Ober⸗Ingelheim. Unterz. Dr. Müller und Debus.

dem Abg. Windthorst nicht ganz Unrecht sehr viel Bedenk⸗ sich hier nicht auf den respektiven Fall einlassen, sondern sie - seh 1 8 ssen, sondern sich sammten staatlichen und allgemein politischen Verhältnisse eine . f Ivz tens j V Term 8 Verkaufs⸗Anzeige ssolche spätestens im obigen Termine anzumelden, 1. Januar 1871 Litt. F. Nr. glaubigung:

liches, und glaube er, daß es vielleicht besser sei, für die Zu⸗ nur fragen: sei er verpflichtet oder berechtigt, in Folge dieses Knigli 228 kunft Wandel zu schaffen. sser sei, f 3 ganz vereinzelten Falles 55 großes Eirkular übe” ne deses Königliche Polizeiverwaltung in Berlin unterhalten zu müssen, 4n 6n. Der Abg. Dirichlet betonte, viele der Mißstä e s des Geschäfts 8 ; 8 deshalb fordert er von der Landesvertretung die dazu 1 . widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Ver⸗ zwanzig Thaler, 8 8 1v 823 llich Verwall viele der Mißstände, die sich 1“ eschäftsganges an seine Beamten zu erlassen? erforderlice Summe im Etat. Deshalb glaube ich auch und Ediktalladung. hältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren der Pfarrer Eduard Rolf zu Alten das Aufgebot Zur Be der standesam ichen? erwaltung gezeigt hätten, beruhten Diese Frage verneine er. Er wisse sehr wohl, daß jeder nicht, daß man wird sagen können, die andern 170 Städte, die keine 8 In Sachen 1 sggeht, auch, soviel die eingetragenen Gläubiger an⸗ des unkündbaren Hypothekenbriefs der Preußischen Debus, auf der Mangelhaftigkeit der standesamtlichen Formulare. Mann im Lande amtlich mit „Sie“ angeredet werde, der staatliche Polizeiverwaltung haben, sind benachtheiligt, vielmehr wird betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbeweg⸗ betrifft, dem Meistbietenden nicht nur der Zuschlag Boden⸗Credit⸗Aktien⸗Bank hier vom 1. Januar 18d9o90 Gerichtsschreiber. Eine Revision derselben würde gewiß im Interesse der kor⸗ überhaupt erwachsen sei. Es liege hier das Versehen eines man sagen müssen: in denjenigen Städten, wo wir eine staatliche liche Vermögen des Bierbrauers Johann Bernhard ertheilt, sondern auch nach gerichtlicher Erlegung des Litt. C. Nr. 1584 über zweihundert Thaler, rekten Buchführung der Standesamtsregister liegen. 4 im Ehrenamt stehenden interimistischen Landraths vor. Er Polizeiverwaltung haben, wird ein staatliches Bedürfniß befriedigt, Heskamp und dessen Ehefrau Wilhelmine, geb. Kaufschillings die Löschung der sämmtlichen einge⸗ beantragt. Das Kapitel wurde bewilligt. fllbst hätte an dessen Stelle den Herrn Fuhrmann von vorn⸗ und das muß natürlich vom Staate bezahlt werden. Daß dadurch Garbe, zu Lingen, welche in Lingen’ scher allgemeiner tragenen wie auch der leer ausgehenden Forderun. Der Inhaber der, Urkunden wird aufgefordert, [55287] Aufgebot. Kap. 88 und 89 wurden ebenfalls ohne Debatte ge⸗ herein mit „Sie“ angeredet. Aber wenn er auf Grund der⸗ diejenigen Kommunen, die solche staatlichen Polizeiverwaltungen haben, ehelicher Gütergemeinschaft leben, follen die denselben gei. Und wer der letzteren, ohne daß es zu diesem spätestens in dem auf ; Der Peter Büchler, Ackersmann, in Groß⸗Wintern⸗ nehmigt. artiger einzelner Fälle generelle Verfügungen erlassen wollte LK. sagen, zufällig einen gewissen finanziellen Vortheil haben, gehörigen Band 7 Blatt 612 des Grundbuches der Foefch ö“ der Insteutnente bedarf, ver⸗ 88 8.„ 4. 88 Peitagn, 17 Sbeo heim wohnhaft hat den Erlaß des Aufgebotes e⸗ ¹Für landräthliche Behörden und Aemter werden in Kap. 90 so würde er bald in einen Geschäftsdrang kommen, der ihn nina, . n2, g. - Stadtflur Lingen unter Nr. 1-—5 eingetragenen fügs ngen, den 8. Dezember 1883 eme Preppe hfimmer 21 ericht, Züdenst ga ebots⸗ züglich des in der Gemarkung Groß⸗Winternheim Tit. 1. 2 125 661,56 gefordert. von wichtigeren Dingen im Amt unnöthig abhielte. Dah d für di zden Kauf nehmen müssen. Der prinziviele Grundstücke: 88 1 Königliches Amtsgericht. Abtheilung II kine Trephe, Rechte anzumelden und die Urkunden gelegenen und auf dem Namen von Häfner, Paul, Der Abg. von Hönika be ö 8 bitt 2S öthig hielte. Daher Grund für die Sache ist doch immer der: ist ein Bedürfniß anzu⸗ 1) das Wohnhaus Nr. 235 in der Stadtflur Königliches Amtsgericht. heilung II. ermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden 8,Groß⸗Winternheim stehenden Grundstuͤckes: Satte 1 8. Hönika bemerkte, er müsse hier eine bitte er, von dem Verlangen nach einer solchen generellen erkennen, daß an dem und dem Orte eine Königliche Polizeiverwaltung Lingen nebst Hofraum, Bierbrauerei und Eichel. 8 vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung Jur IX., Nr. 165, 331 Meter Weinberg, auf S zuh egegtere ee die in der Provinz Schlesien Verfngung abzusehen. 8 8. encegtet werde? Ich will nun mal gleich an die Verhältnisse in Eiskeller mit 315 Nutzungswerth, auf G““ Günther. de C det er g. wth 1Ss Fallerd, beantragt. . Staub aufgewirbelt habe und durch alle Zeitungen ge⸗ er Abg. von Hönika erklärte sich durch die Erklärung Em beinprovinz anknüpfen der Abg. von Eynern hat, ja Kartenblatt 9 Parzelle 320/73 von 8a 60 qm. 1 nin, den Arniggericht 1., Abiheilung 48 SaECs werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche gangen sei. Bei einer Landrathsamtssitzung habe der Ver⸗ des Ministers vollständig befriedigt. Cöln ꝛc. in den Kreis seiner Betrachtung gezogen. Es ist ja richtig, Geb. St. R. Nr. 528; [55223 ¹] Alufgebot. Königliches Amtsgericht 1., Abtheitung auf das oben kbezeichnete Grundstück erheben zu weser, Herr von Ohlen, den Gemeindevorsteher Fuhrmann Das Kapitel wurde bewilligt. in L285 v eine Königliche Polizeiverwaltung, sie wird auch 2) Karteblatt 9 Pazelle 71, Weide, von 1 2 5 gm; Es ist das Aufgebot folgender Staatsschuldscheine: v köͤnnen glauben, Zusgefordert, bis spätestens in mit „Ihr“ angeredet. Derselbe habe dem Landrathsverweser Im Kap. 91, Tit. 1 werden für Lokal⸗Polizeiverwaltung 1g; Frachücns 1— bestehen bleiben müssen 3) ein Kamp am Kanal, Acker und Wiese, Kar⸗ Litt. F. Nr. 38280 und 86935 über je ein⸗ dem auf die Anrede zurückgegeben. Die Folge sei gewesen, daß der Berlin 27 000 gefordert. 88 Slnt Fben whelert.n nb 352 aus 1in 8 e tenblatt 10 Parzelle 38 und Parzelle 39 von hundert Thalee, . e „. sg 8 Mittwoch, den 13. Februar 1884, Kreisausschuß den Gemeindevorsteher zur Amtsentsetzung Zu diesem Kapitel hat der Abg. von Eynern folgenden Städte in der Rheinprovi jebr. Saee⸗ sh 8 A anblich zusammen 1 ha a 42 4m mit 7,86 Thaler von dem Fräulein Amalie Radtke im b ddes Vormittags neun Uhr, also zur höchsten Strafe, die ihn habe treffen Antrag eingebracht: -ꝓ“ 1 nz giebt, in welchen in diesem Augenblich Reinertrag; Magdalenenstift hier, Die Margaretha, geborene Metzger, Privatin, in in öffentlicher Sitzung des unterzeichneten Gerichts urtheilt hab WII] 1 fe Men, ver. Das g 29 1 die Einrichtung einer staatlichen Polizeiverwaltung dringender oder ein Garten auf den Bögen mit Gartenhaus Litt. F. Nr. 53797 und 202788 über je ein⸗ Bubenheim wohnhaft, Wittwe des eben daselbst anberaumten Termine ihre Ansprüche anzumelden abe, und daß das Bezirks⸗Verwaltungsgericht in 2 Haus der Abgeordneten wolle beschließen: B wenigstens ebenso dringend ist wie in Cöln, z. B. in Elberfeld⸗ und Hofraum, Kartenblatt 9 Parzelle 144 hundert Thaler, wohnhaft gewesenen und verlebten Landwirthes andernfalls dem Antrage stattgegeben, die Ersitzung greslau dieses Erkenntniß 1 bestätigt habe. Er wolle Fe. n 15 Königliche Staatsregierung die Aufforderung zu rich⸗ Barmen. Elberfeld hat früher eine Königliche Polizeiverwaltung ge⸗ und 145 von zusammen 16 a 65 qam mit von den Stationsvorsteher Schaefer'schen Heinrich Döß, hat den Erlaß des Aufgebotes bezüg⸗ anerkannt und der betreffende Eintrag in das Mu⸗ nicht das Erkenntniß irgend einer Bekrittelung rn. 95 v nächsten Session einen Gesetzentwurf vor⸗ habt, sie ist unter anderen Verhältnissen aufgelöst worden. Aber ich 1,61 Thaler Reinertrag; Eheleuten zu Caub, 1b lich des in der Gemeinde Bubenheim gelegenen und tationsverzeichniß erfolgen wird. unterziehen, nicht den Gemeindevorsteher in Schutz Poltgeio 25 8 er 88 betreffend die örtliche erkenne an, daß, wenn nur die Hoffnung vorhanden ist oder, ich eine Grundfläche an Nr. 1 Garten, Hofraum Litt. E. Nr. 18745 über zweihundert Thaler auf dem Namen von „Döß, Heinrich zu Bubenheim“ Ober⸗Ingelheim, den 10. Dezember 1883. nehmen, seine Absicht sei auch nicht, den Antrag an LaeS e vgge von⸗ . ärz 1850 auf eine Einschränkung der S soweit die Hoffnung vorhanden sein wird, daß das mit Stall Kartenblatt 9 Parzelle 72 von von dem Tuchmacher Carl Ulrich zu Luckenwalde, stehenden Immöbel Flur 1, Nr. 186, 46 Meter Gr. Amtsgericht Ober⸗Ingelheim. den Minister zu stellen, derselbe möchte dem Hrn. von Ohlen Kosten d nen eaonis üund auf eine gerechtere Vertheilung der Haus diejenigen Summen bewilligt, welche nothwendig sind, um in 1 4 2 27 am mit 0,33 Thaler Reinertrag und Titt. H. Nr. 36995 über fünfundzwanzig Hofraithe im Ort, beantragt. Uuterz. Dr. Müller und Debus. einen Verweis geben pes r inehte bi⸗ Thotsache t* 5 2 i n- Polizeiverwaltung Bedacht nimmt. A Elberfeld⸗Barmen eine staatliche Polizeidirektion einzuri ten, daß dann Kartenblatt 9 Parzelle 319/73 von 2 a 61 am Thaler, Fs werden daher alle Diejenigen, welche An⸗ Zur Beglaubigung: statiren, daß die Bauernschaft eine Süh 1 Er er Antragsteller führte aus⸗ daß die zwanzig Städte in die Regierung bereitwillig darauf einzugehen und von Ihnen die in dem auf von dem Schulvorstande zu Waßmannsdorf sprüche auf das obenbezeichnete Immöbel erheben zu Debus, . sch ühne verlange. r. Preußen, welche eine Königliche Polizeiverwaltung hätten, da⸗ Gelder hierfür zu erbitten haben würde, Dann allerdings ist Elber⸗ den 26. März 1884, Vormittags 10 Uhr, bei Mahlow, können glauben, aufgefordert, bis spätestens in dem Gerichtsschreiber. feld⸗Barmen ein Centrum des Verkehrs, in welchem sich in an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine] beantragt worden. Außerdem haben das Fräulein auf 1 Mittwoch, den 13. Februar 1884,

wisse, daß dem Herrn Baron von Ohken die Angelegenheit sehr durch finanziell sehr bevorzugt eien v übrigen Stä

peinlich gewesen sei. Derselbe sei ein im ganzen Kreise sehr die * heeeee. E11 der letzten Zeit eine so große Anzahl von bedenklichen Er⸗ zwangsweise öffentlich meistbietend verkauft werden. Pauline Wennstroem hier, Kanonierstraße Nr. 33,

beliebter, sehr geachteter und sehr ruhiger Mann, der keineswegs müßten. Allein die Berliner Königliche Polizeiverwaltun scheinungen auf dem sozialen Gebiete bemerklich gemacht haben, Die Kaufbedingungen können in der Gerichtsschrei⸗ das Aufgebot der privilegirten Pfandbriefe der des Vormittags neun Uhr, [5524321 Im Namen des Königs!

die Absicht gehabt habe, den Fuhrmann zu verletzen. Der erheische aus Staatsmitteln 6 649 686 zer E 8 daß die Frage wohl der Erörterung fähig, und ich glaube sogar berei II. eingesehen werden. Central⸗Landschaft für die Preußischen Staaten hier in öffentlicher Sitzung des unterzeichneten Gerichtes In Sachen, betreffend das Aufgebot verloren ge⸗

Minister möge daher eine Instruktion an die Landräthe rich⸗] Berlin selbst hab ü. di lizei kei in diesem Etat. bedürftig ist, ob man nicht bei den jetzigen Zuständen nach dieser Zugleich werden Alle, welche an vorbezeichneten Nr. 22785 und Nr. 22786 über je einhundertfünfzig anberaumten Termine ibre Ansprüche anzumelden, gangener Hypotheken⸗Instrumente und ungelöschter e L 3 abe für die Polizei keine Ausgaben, während! Richtung E“ zu lenken hat. Indessen ich erwähne das hier Grundstücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ Mark, s andernfalls dem Antrage stattgegeben, die Ersitzung! Hypothekenposten erkennt das Königliche Amtsgericht

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