spu heim.
dann Landsberg-Schongau und Neustadt —Bischofs⸗ Der Aufwand für die Interessenten beläuft sich auf
rig;
350 700 ℳ Ferner postulirt die Staatsregierung à fonds
— Hersching.
geht hervor,
lich war, diese L ist; daß die Staatsregierung aber hoffe,
perdu 300 000 ℳ Staatszuschuß für eine Privatbahn Pasing Aus den beigefügten Bemerkungen des Ministers daß die Aufnahme der projektirten Linien des Waldes in den Gesetzentwurf nicht mög⸗ weil die unentgeltliche Grunderwerbung für zur Zeit nicht zu Stande gekommen dem nächsten Budgetlandtage wenigstens bezüglich einer Sekundärbahn Freyung — Passau eine Vorlage machen zu können. Ein Be⸗ ürfniß für die Errichtung von Hauptbahnen in Bayern be⸗
bayerischen
Linien
zeichnete der Minister als nicht mehr gegeben; es würde auch
durch neue Hauptbahnen die Bayern schon gemachte und noch
erwachsende Konkurrenz nicht aufgewogen werden können. Die drei Gesetzentwürfe wurden einem besonderen Ausschusse über⸗ wiesen.
Meocklenburg. Schwerin, 18. Dezemver. Gestern beschloß ie Landtagsversammlung in Stern berg, auf Ein⸗ adung des Aufsichtsraths und der Direktion der Wismar⸗
Rostocker Eisenbahn zur Theilnahme an der Eröffnung dieser
Bahn, welche am Freitag,
den 21. d. M. stattfindet, eine
Deputation, bestehend aus je zwei Mitgliedern der Ritterschaft
und der Landschaft abzuordnen.
8
Ueber einen von beiden Re⸗ gierungen vorgelegten Entwurf einer Verordnung, betreffend das Bürgerrecht in den Städten, ward auch gestern, obwohl die Sektion für Justizsachen (die „Justiz⸗Committe“) die
Annahme desselben empfahl, kein besseres Resultat erzielt als
auf den Landtagen der die itio in partes.
Arbeiter.
Vorjahre. Es erfolgte wiederum Die Landschaft (Städte) lehnte, wie bisher, in einer sog. „Standeserklärung“ die Vorlage ab, worauf die
Ritterschaft (Gutsbesitzer) erklärte, keinen Anlaß zu haben, sich über den Verordnungsentwurf zu äußern. andergehen der beiden Stände erfolgte, Nr. 296 dieses Blatts berichtet wurde,
Dasselbe Ausein⸗ wie schon kurz in am Sonnabend hin⸗ sichtlich einer von beiden Regierungen, der schwerinschen und strelitzschen, vorgelegten Ausführungsverordnung zu dem Reichs⸗ gesetz vom 13. 1 d. J., betr. die Krankenversicherung der
Die Landschaft aller drei Kreise (des mecklenburgi⸗ schen, wendischen und stargardschen) erklärte: sie halte die Uebertragung von Funktionen der höheren Verwaltungsbehörde m Sinne des Reichsgesetzes an die Gewerbe⸗Kommission oder
an eine andere ad hoc zu konstituirende Behörde, wie es die Regierungsvorlage proponire, nach §. 84 des oben citirten
Reichsgesetzes nicht für zulässig. Die Ritterschaft stimmte da⸗ gegen dem Vorschlage der Regierungen bei. Diese Erklärun⸗
gen beider Stände wurden durch die Landmarschälle zur
Kenntniß der Landtags⸗Kommissarien beider Regierungen, welche in den Landtagssitzungen nicht gegenwärtig sind, gebracht. Gestern ward weiter mit 80 gegen 18 Stimmen beschlossen, nach Maßgabe eines schwerinschen Reginimalreskripts den Bau einer Bahn von Gnoien nach Teterow durch Bewilligung der
Landeshülfe (20 000 ℳ pro Kilometer) zu unterstützen und den Engeren Ausschuß mit den weiteren Verhandlungen zu
beauftragen.
bewilligt. 8no des vollen Betrages der sogenannten
Die gleiche Landeshülfe wurde heute für den Bau einer Eisenbahn von Friedland nach Neubrandenburg Ferner genehmigten die Stände die Erhebung von außerordentlichen
Kontribution in Mecklenburg⸗Schwerin. Für Flußbauten ge⸗ währte man 12 500 ℳ rein und 6000 ℳ bedingt. — Im
letzten Landtagsbericht (Nr. 296) muß es Zeile 12 von unten eißen „drei Chausseen“ (statt die Chausseen) wurden in die
Landesverwaltung übernommen.
Gräber ist auf den Schlachtfeldern zerstreut.
zur Schonung verpflichteten
zum Ausdruck gekommen sind. Es ist
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 17. Dezember. Ueber die Angelegenheit der bei Metz zu errichtenden monumentalen Krieger⸗Grabstätte theilt die ‚Els.⸗ Lothr. Ztg.“ Folgendes Nähere mit:
Die Grabstätten der auf den Schlachtfeldern um Metz bestatteten Krieger deutscher und französischer Nationalität sind nur zum kleinsten Theile in das Eigenthum des Reichs oder betheiligter Privatpersonen übergegangen und dauernder Erhaltung sicher. Für die Kriegergräber auf Gemeindefriedhöfen sind 15jährige Ruherechte erworben. Die große Mehrzahl der Dieselben ge⸗ nießen nach §. 2 des Gesetzes über die Kriegergrabstätten vom 2. Februar 1872 den polizeilichen Schutz der Friedhöfe. Die Grundeigenthümer erhalten eine nach dem Ertragswerthe der entzogenen Fläche berechnete Ent⸗ schädigung. ieser Zustand hat zu vielfachen Klagen geführt, welche insbesondere auch im Landesausschusse nicht zu ver⸗ kennen, daß die fraglichen Grabstätten, deren Gesammt⸗ zahl sich auf etwa 2700 beläuft, für zahlreiche Grundeigen⸗ thümer eine bedeutende Erschwerung der Ackerbestellung zur Folge haben, von welcher es zweifelhaft ist, ob dieselbe durch die von ihnen bezogene Entschädigung vollkommen ausge⸗ glichen wird. Dazu kommt, daß trotz der Anstellung be⸗ sonderer Wärter für die Grabstätten der Krieger ein aus⸗ reichender Schutz der weit zerstreuten Gräber gegen Beschädi⸗ gung kaum zu erreichen ist.
Aus diesen Erwägungen ist der Gedanke entsprungen, die in den Kriegergräbern um Metz enthaltenen Gebeine, deren Ruhestätte nicht von dem Reich oder von Privatpersonen eigenthümlich erworben sind, in einem einzigen Massengrabe zu vereinigen. Diese Sammelgrabstätte würde natürlich in einer ihrem Charakter entsprechenden Weise monumental zu gestalten sein. Ein vorläufiges Projekt des Garnison⸗Bau⸗ inspektors Rettig in Metz ist von einer besonders zusammen⸗ gesetzten Kommission aus dem militärischen, architektonischen und finanziellen Gesichtspunkte geprüft worden. Voraussetzung für die mit bedeutenden Kosten verbundene Ausführung des
Plans ist die Uebernahme dieser Kosten durch das Reich
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Dezember. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung des Präsidenten des Herrenhauses sind in dasselbe berufen: Graf Oswald Thun und Fürst von Thurn und Taxis, und zum Mitglied ernannt Fürst Georg Lobkowitz. Die Ibeein eawarheh⸗ die Vorlage betreffs der Aushebung des Rekrutenkontingents und die Vorlage betreffs der Ausnahmegerichte in Dalmatien wurden endgültig ge⸗ nehmigt. Der Minister⸗Präsident Graf Taaffe erklärte sodann die Vertagung bis zum 22. Januar.
Die „Presse“ veröffentlicht“ den Wortlaut des vom Finanz⸗Minister und vom Handels⸗Minister genehmigten Uebereinkommens wegen Verstaatlichung der Kronprinz⸗Rudolf⸗Bahn. Aus demselben ergiebt sich, daß der Betrieb der Rudolf⸗Bahn vom 1. Januar 1884 ab
für Rechnung des Staates geführt wird. Die Rudolf⸗Bahn bleibt auch nach dem 1. Januar 1884 Besitzerin des im Eisen⸗ bahnbuche einen Bestandtheil der bücherlichen Einheit bilden⸗ den festen und beweglichen Materials, soweit dasselbe den Prioritätsbesitzern zu haften hat. Sämmtliche Reserven gehen in den Staatsbesitz über. Der Gewinn fällt ausschließlich dem Staat zu, welcher von dem Einlösungsrecht Gebrauch macht, wenn die Rudolf⸗Bahn ausreichende Sicherheit dafür bietet, daß die vom Staate zu übernehmenden Silberprioritäten keine größere Be⸗ lastung als die festgesetzte treffen könne. Dieser Belastung wird diejenige gleichgeachtet, welche sich durch Aufnahme eines neuen einheitlichen, bis zum 1. August 1956 rückzahlbaren Konvertirungsanlehens ergiebt, dessen Jahreslast einer 5 Proz. in Silber nicht übersteigenden Verzinsung nebst Amortisa⸗ tionsquote innerhalb der Tilgungsdauer gleichkommt.
Schweiz. Bern, 18. Dezember. (W. T. B.) Nach einer dem Bundesrath zugegangenen Mittheilung sind die Niederlande der internationalen Reblauskon⸗ vention beigetreten. — Ftalien hat unter gewissen Vor⸗ behalten seine Zustimmung zu Art. 1, 2 und 3 des Schluß⸗ protokolls der in Bern abgehaltenen internationalen Konferenz 6 der technischen Einheit im Eisenbahnwesen erklärt.
Der Nationalrath hat heute mit 101 gegen 17 Stimmen den Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Italien ratifizirt.
Großbritannien und Irland. London, 16. Dezember. (Allg. Corr.) Die gestrige Ausgabe der „London Gazette“ bringt an der Spitze eine Proklamation der Königin, welche das Parlament auf Dienstag, den 5. Februar 1884 „für die Erledigung verschiedener dringlicher und wichtiger Geschäfte einberuft. Die Kirchenparlamente von Canter⸗ bury und York sollen am 6. Februar zusammentreten.
Die Statue Lord Beaconsfields, welche auf dem Platz vor der St. Georgs Hall in Liverpool errichtet worden ist, wurde vorgestern von Sir Richard Croß unter entsprechender Feierlichkeit enthüllt.
— 18. Dezember. (W. T. B.) Wie die „Pall Mall Gazette“ meldet, sind in Folge der Nachricht, daß mehrere Mitglieder der Partei der sogenannten „Unüberwind⸗ lichen“ von New⸗York nach England abgereist seien, außerordentliche Vorsichtsmaßregeln für die Sicherheit des Premiers Gladstone in Hawarden getroffen worden. Meh⸗ rere Polizeiagenten sind in Hawarden stationirt.
Wie verschiedene Abendblätter melden, sollen die Stadtbehörden gestern zwei Briefe erhalten haben, in welchen die Sprengung der Londoner Brücke und des New⸗ gate⸗Gefängnisses angedroht wird. Die Brücke und das Gefängniß werden in Folge dessen streng bewacht.
Frankreich. Paris, 18. Dezember. (W. T. B.) Im Senat wurde heute die Vorlage wegen der neuen Kre⸗ dite für Tongking eingebracht und alsbald der mit der Vor⸗ berathung der ersten Kreditvorlage beauftragten Kommis sion ugestellt. Diese Kommission trat sofort zur Berathung zu⸗ hsca en. Jauréguiberry erklärte in dem von ihm erstatteten Bericht: ein Aufgeben von Tongking sei unmöglich; es würde 5 vor Europa herabwürdigen. Die augenblicklichen
erlegenheiten seien durch Langsamkeiten veranlaßt; man müsse
der Regierung die mFege gewähren, offen zu sagen und
zu zeigen, daß Frankreich respektirt sein wolle. Die Kommission war einstimmig dafür, die Kredite zu bewilligen. Die Be⸗ rathung wurde auf nächsten Donnerstag festgesetzt.
In der Deputirtenkammer sprach sich bei der Be⸗ rathung der neuen Tongkingkreditvorlage Lockroy (von der äußersten Linken) tadelnd über die Expedition nach Tongking aus. Der Minister⸗Präsident Ferry erwiderte: die Hauptfrage sei durch die Tagesordnung vom 10. d. M. ent⸗ schieden worden. Die neuen Kredite seien eine nothwendige und logische Folge dieser Tagesordnung. Wenn man von dem Ministerium Energie verlange, so dürfe man sich nicht nur immer in Betrachtungen ergehen. In dem früher bezüglich Tongking Aejaßten Plane sei nichts geändert worden. Die Regierung werde in den bezeich⸗ neten Grenzen bleiben und verlange von dem Parlament die Mittel, um das gesteckte Ziel entschlossen und ruhm⸗ voll zu erreichen. Die geforderten Verstärkungen seien voll⸗ kommen ausreichend. Es handele sich nicht um eine neue Expedition gegen Hue. Der König von Annam sei eines gewaltsamen Todes gestorben; die französische Gesandtschaft laufe aber keine Gefahr. Der Gouverneur von Hue ver⸗ handele mit dem Vertreter Frankreichs. Der Admiral Courbet marschire gegen Sontay. (Lachen auf den Tribüren; der Präsident befiehlt die Räumung derselben.) Hr. Ferry sprach sein Erstaunen darüber aus, daß man der Regierung, welche sich in vollem Kriege befinde, fortwährend Schwierigkeiten bereite (Verschiedene Ausrufe). Wenn Sie, fuhr Ferry fort, eine Regierung wünschen, welche dem in den täglichen Inter⸗ pellationen gestellten Verlangen einfach nachgiebt, so suchen Sie sich eine andere. (Beifall.) Was ihn betreffe, so würde er seine Pflicht verletzen, wenn er etwas über die Feldzugspläne oder die Verhandlungen mittheilen würde. Im Uebrigen befinde sich das Kabinet in dieser Frage in voller Uebereinstimmung. — Nachdem sich noch Granet und Pöérin gegen die Bewilli⸗ gung der geforderten neuen Kredite ausgesprochen hatten, wurde die Generaldiskussion geschlossen. Bischof Freppel er⸗ klärte: er werde für die neuen Kredite stimmen, wie er auch für die zuerst geforderten gestimmt habe, obgleich er mit der Art, wie die Expedition entworfen und geleitet worden, nicht einverstanden sei. Eine Verweigerung der Kredite würde eine Räumung Tongkings vor den nicht zu rechtfertigenden Forderungen Chinas zur Folge haben und zur Vernichtung des Einflusses und Ansehens Frankreichs im Orient führen. Frankreich müsse ferner aber auch den Pflichten der Gerechtigkeit und Ehre nachkommen, die es den Missionären und den Christen schuldig sei, die sich unter den Schutz der französischen Fahne begeben hätten. Endlich sei die Bewilligung der Kredite nothwendig, um der Armee Vertrauen und der Regierung Ansehen zu geben. Die Einstimmigkeit der Kammer werde eine friedliche Lösung beschleunigen. Sobald Frankreichs Fahne einmal entfaltet sei, müsse man folgen. — Die ver⸗ langten neuen Kredite wurden hierauf mit 312 gegen 180 Stimmen bewilligt.
General Millot reist morgen nach Tongking ab. — Eine Depesche des Journals „Paris“ aus Hongkong, von gestern, sagt: Admiral Courbet sei auf dem Marsche nach Sontay nur schwachem Widerstande begegnet; der Feind ziehe sich vor ihm in die Gebirgswaldungen zurück; Sontay werde wohl ohne Gefecht besetzt werden. — Dem „Temps“ zufolge
Cata
und lud denselben zum Eintritt in sein Gemach ein.
hätten sich beim Kriegs⸗Minister 8000 Offiziere für die Expedition nach Tongking gemeldet; auch von Soldaten und Unteroffizieren gingen zahlreiche Meldungen zur Ein⸗ stellung in das Expeditionscorps ein.
— 18. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.) Ein Tele⸗ gramm des Gouverneurs von Cochinchina bestätigt den gewaltsamen Tod des Königs von Annam. Der Adlatus des Civilkommissars, Champeaux, habe die neue Regierung nicht anerkannt, auch die offizꝛcüe Beziehungen zu derselben abgebrochen: er unterhalte jedoch mit dem neuen Ministerium noch geschäftlichen Verkehr. Der Civilkommissar Harmand sei nicht nach Hue gegangen. — Ein aus Saigon, unterm 17. ds., in Paris eingegangenes Telegramm berichtet: das Panzer⸗ schiff „Bayard“, am 13. von Hue abgegangen, habe gleichfalls die Nachricht von dem Tode des Königs von Annam bestätigt; es seien jedoch in Hue keinerlei Unruhen ausgebrochen, und die französische Gesandtschaft laufe keine Gefahr. Die Garnisonen von Thuanan und Hue seien wieder frisch verproviantirt. Courbet habe seinen Marsch auf Sontay am 11. ds. angetreten.
Italien. Rom, 18. Dezember. (W. T. B.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz machte heute Vormittag einen Spaziergang auf dem Corso und der Piazza di Venezia und wurde von der Bevölkerung überall ehrfuchtsvoll begrüßt. Wenige Minuten vor 11 Uhr verließ der Kronprinz, Höchstwelcher die 1ö1“ mit dem Bande des Schwarzen Adler⸗Ordens trug, mit Sei⸗ nem Gefolge in drei Hofequipagen den Quirinal und begab Sich ohne vorherige Anmeldung nach dem Pantheon, wo Se. Kaiserliche Hoheit einige Zeit an dem Grabmal des Königs Victor Emanuel verweilte. Kurz zuvor war dort ein prachtvoller Lorbeerkranz niedergelegt worden.
— 18. Dezember, Nachmittags. (W. T. B) Kurz nach 1 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz nach dem Vatikan, um Sr. Heiligkeit dem Papst einen Besuch abzustatten. Im ersten Wagen, einem Coupé, saß der Kronprinz mit dem preußischen Gesandten von Schlözer, in 2 geschlossenen Landauern das Gefolge des Kronprinzen. Alle 3 Wagen waren mit je 2 Pferden bespannt; die Kutscher und die Bedienung trugen schwarze Livrée mit der preußischen Cocarde. Der Kronprinz und Sein Gefolge waren in Uniform. Etwa 10 Minuten nach 1 Uhr trafen die Wagen auf dem St. Petersplatz ein und fuhren durch die Einfahrt, welche nach den Museen führt, in den Vatikan. Se. Kaiser⸗ liche Hoheit verließ mit dem Gefolge die Wagen in dem Hofe des heiligen Damasus vor der zu den Gemächern des Papstes führenden Ehrentreppe. An den Eingängen zum Vatikan hatte sich eine große Menschenmenge angesammelt, welche den Kronprinzen ehrerbietigst begrüßte. An⸗ der Ehrentreppe standen päpstliche Gensd'armen in großer Uniform, und die Treppe entlang waren päpftliche Palast⸗ und Nobelgarden, ebenfalls in Gala, aufgestellt. Am Fns⸗ der Treppe wurde der Kronprinz von Monsignore
di, dem Ceremonienmeister, empfangen; im Schweiz ersaal fand eine Begrüßung durch Monsignore Teodoli, den Major domus des Papstes sowie durch den Kammerherrn Mon signore Macchi statt. Geleitet von den genannten Würdenträgern be⸗ gab Sich der Kronprinz nach den Gemächern des Papstes. Der heilige Vater kam dem Prinzen bis in das Vorzimmer entgehen Na einer Unterredung die über eine halbe Stunde währte, stellte der Kronprinz dem Papst sein Gefolge vor, welches, außer dem preußischen Gesandten von Schlözer und dem Gesand⸗ schaftssekretäär, aus 6 Personen bestand. Am Schluß des Besuchs bat der Kronprinz den Papst um die Erlaubniß, die Bibliothek und die Museen des Vatikans sowie die Peters⸗ kirche besichtigen zu dürfen. Nachdem der Kronprinz auch dem Kardinal Jacobini einen Besuch gemacht hatte, verließ Se. Kaiserliche Hoheit um 3 ½ Uhr den Vatikan und begab Sich direkt nach dem Quirinal.
— 18. Dezember. (W. T. B.) Als nach der Unter⸗ redung des Kronprinzen mit dem Papst die Vorstellung des Kronprinzlichen Gefolges stattfand, unterhielt sich der Papst mit den einzelnen Personen desselben auf das Freundlichste und bemerkte dabei unter Anderem, daß er heute vor dreißig Jahren zum Kardinal ernannt worden sei und damals schon den Kronprinzen auf dessen erster Reise nach Rom kennen gelernt habe. Als Se. Kaiserliche Hoheit Sich später zu dem Staatssekretär Jacobini begab, kam ihm der Kardinal bis zur Thür entgegen und geleitete den Kronprinzen in seine Gemächer. Der Kronprinz und der Kardinal waren hier im Ganzen 15 Minuten zu einer Unterredung zusammen, wäh⸗ rend welcher der Gesandte von Schlözer das Kronprinzliche Gefolge dem Unter⸗Staatssekretär Monsignore Mocenni vor⸗ stellte. — Bei dem Besuch der Museen traf der Kronprinz nochmals mit dem Kardinal⸗Staatssekretär zusammen.
— 18. Dezember. Ihre Majestäten der König und die Königin, Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz und Se. Königliche Hoheit der Prinz Amadeus unternahmen Nach⸗ mittags abermals eine Spazierfahrt nach dem Monte Pincio. — Vor dem Diner empfing der Kronprinz im Quirinal die Minister, das diplomatische Corps sowie die Mitglieder der obersten Behörden und der Gemeindevertretung von Rom. — Um 7 ½ Uhr begann das Galadiner, in dem großen, in Weiß und Gold gehaltenen, mit drei prachtvollen venetiani⸗ schen Kronleuchtern geschmückten Saale des Quirinals, Es waren 122 Einladungen ergangen. Der Kronprinz führte Ihre Majestät die Königin zur Tafel; die Musik spielte die preußische und die ilalienische Volkshymne. Die Tafel hatte Hufeisenform. Se. Majestät der König saß im Centrum der Tafel, ihm gegenüber die Königin, neben der Königin rechts der Kronprinz, neben der Königin links der Prinz Ludwig Wilhelm von Baden; zur Rechten des Königs die Gemahlin des Botschafters von Keudell, zu seiner Linken die Gemahlin des französischen Botschafters Décrais. Nach dem Diner fand Cercle statt.
— 18. Dezember. (W. T. B.) Bei der heute in der Deputirtenkammer wiederholten Abstimmung über die bei der Berathung des Unterrichtsbudgets zu dem Kapitel „Bibliothek“ gestellte Kabinetsfrage stimmten 150. Depu⸗ tirte für die Regierung; 82 enthielten sich der Abstimmung und 6 Deputirte stimmten gegen die Regierung.
Bulgarien. Sofia, 17. Dezember. (W. T. B.) Die Kammer hat den Antrag der Regierung auf Aen deru ngen der Verfassung angenommen. Die Aenderungen bezwecken die Einführung einer aus 45 Mitgliedern bestehenden Ersten Kammer und einer aus 100 Mitgliedern bestehenden
.
Baker Pascha hat sich nach Suakim begeben.
entnehmen wir folgenden Artikel:
Egypten. Kairo, 18. Dezember. (W. T. B.) 2 2 6 Derselbe ist mit der obersten Civil⸗ und Militärgewalt für alle Theile des Sudan bekleidet, welche seine Truppen berühten werden. In einem Brief des Khedive an Baker Pascha heißt es: der
weck der Expedition sei die Pacificirung des Gebietes zwischen Suakim und Berber. Der Khedive empfiehlt die An⸗ wendung versöhnlicher Maßregeln zur Erzielung eines Ein⸗ vernehmens mit den Häuptlingen der Stämme und dann erst den Gebrauch von Gewalt.
Afrika.
Zeitungsstimmenä.
Der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“
So verschieden unserer oppositionellen Finanzkünstler Ansichten über die noch zu erfindende Normalsteuer, die Keinen drückt, auch sind, o sind Jene doch einigermaßen einig über die prinzipielle Verwerflichkeit indirekter Steuern, da solche, falls sie Massenkonsumartikel treffen — die sie doch aber treffen müssen, wenn der Zweck, erhebliche Ein⸗ nahmen zu erzielen, erreicht werden soll — nach Behauptung der Anhänger jener finanziellen Schule dem armen Manne die noth⸗ wendigsten Lebensbedürfnisse vertheuern sollen.
Darüber, daß Schutzzölle eine derartige preissteigernde Wirkung nicht üben, die in den Detailpreisen der mit denselben belegten Ver⸗ hrauchsartikel nachweisbar wäre, ist man zwar nachgerade fast all⸗ gemein zur Erkenntniß gekommen und haben ein Erhebliches zu diesem Re⸗ sultate wohl diejenigen Erörterungen beigetragen, in welchen vor längerer Zeit an dieser Stelle nachgewiesen wurde, in der Bewegung der Getreide⸗ Engrospreise, des Mehl⸗Engrospreises und des Brotpreises fänden so starke Schwankungen statt, daß jeder derselben sich scheinbar ohne Rücksicht auf den anderen vorhergehenden Faktor bewege, so daß von einer Einwirkung des verschwindend kleinen Faktors Zoll auf das Ende des Preisbildungsprozesses keine Rede mehr sein könne. Die Ueber⸗ zeugung, die innere Konkurrenz verhindere es, den Schutzzoll im Detailpreise zum Ausdruck zu bringen, hat sich mehr und mehr befestigt, nicht aber kann man ein analoges Re⸗ sultat bezüglich indirekter Steuern, die von Artikeln der in⸗ neren Produktion erhoben werden, bisher konstatiren. Bei diesen eigentlichen Verbrauchsabgaben wird stets noch wieder der Einwand erhoben, deren Wirkung werde eine Vertheuerung der Lebensbedürf⸗ nisse gerade des armen Mannes sein. Dieser Einwand war z. B. noch im vorigen Jahre von allen Seiten zu vernehmen, als es sich um Erhebung einer Schanksteuer handelte. Ueber die Wirkungen einer solchen indirekten Verbrauchsabgabe liefert nun eine dem baverischen Landtage kürzlich vorgelegte statistische Erhebung über die Bewegung der Bierpreise ein sehr intereressantes Material.
Bekanntlich hat Bayern im Jahre 1879 seinen Malzaufschlag von 4 auf 6 ℳ erhöht, für die Pfalz war derselbe überhaupt erst 1878 zum alten Satze eingeführt und dann gleichzeitig mit dem übrigen Bayern erhöht worden. Nebenbei bemerkt ist diese bayrische Bierbesteuerung etwa dreimal so hoch als in den Staaten der Brau⸗ steuergemeinschaft, also Preußen ꝛc. Gegenwärtig handelt es sich nun für Bayern um die Frage, ob die Malzaufschlagserhöhung fortdauern soll, und um für die Beantwortung der⸗ selben das Material zu bieten, legte die bagyrische Regie⸗ rung dem Landtage statiftische Erhebungen über die Bierpreise vor, aus denen Professor Schanz in Würzburg in der „Allg. Ztg.“ einige für die Frage der Einwirkung der Malzaufschlagserhöhung auf den Bierpreis interessante Zusammenstellungen mittheilt. Darnach war in 54 vergleichbaren Orten das Resultat, daß der Ganterpreis, der⸗ jenige, zu welchen die Brauereien an die Wirthe abgeben, im Ver⸗ gleiche des Jahres 1882/1883 gegenüber dem Oktober 1879 war beim
Winterbier Sommerbier 23 Orten 27 Orten
“ 16 „ niedriger
. 1“ Anders stellt sich die Bewegung des Schankpreises; derselbe war im Vergleiche derselben Termine beim Winterbier ö
14 Orten gleichhoch 38 „
8 niedriger 5 “ 1“ Hieraus zieht Professor Schanz folgenden Schluß: Wenn man diese Fälle als Typus für alle übrigen betrachten dürfte, so ergäbe sich, daß den Brauern zu einem großen Theil, beim Sommerbier sogar der Hälfte, eine Preiserhöhung gelang — ob eine entsprechend große bleibt dahingestellt — ein kleinerer Theil mußte gleich h ree wie früher gewähren, ein noch kleinerer sich sogar eine Preiskürzung gefallen lassen. Nicht die gleiche Erscheinung bieten die Schankpreise dar; in weitaus der Mehrzahl der Fälle stehen die⸗ selben noch auf der Höhe wie 1879, einer kleinen Zahl gelang die Steigerung, nur ganz vereinzelt trat ein Sinken ein. Soweit das Material also eine Handhabe bietet, legt es den Schluß nahe, daß die Steuerabwälzung in erster Linie und hauptsächlich nur in dem Verhältniß zwischen den Brauern und Wirthen zur
Geltung kam.
„Das von Professor Schanz sehr vorsichtig angedeutete Resultat dürfte sich dahin verallgemeinern lassen, daß nur in etwa mehr als einem Viertheil, der beobachteten Orte eine Malzaufschlags⸗ erhöhung, welche in Höhe unserer Brausteuer stattfand, dem Konsumenten im Preise überhaupt wahrnehmbar wurde, und daß in nicht ganz der Hälfte der Orte die Brauer eine Preiserhöhung bei den Wirthen durchzusetzen wußten. Wer nun die Empfindlichkeit der bayerischen Bierkonsumenten gegen Qualitätsverschlechterungen ihres Getränkes kennt, der wird kaum an⸗ nehmen wollen, daß etwa dort, wo keine Preiserhöhung oder gar Preisrückgang eintrat. die Wirkung der Malzaufschlagserhöhung in solcher Richtung zu suchen sei.
Hr. Professor Schanz giebt aber noch eine weitere instruktive Zusammenstellung, indem er die Preise zweier aufeinander folgenden Jahre vergleicht; das Ergebniß ist folgendes:
Beim Winterbier war der Preis von 1880/81 gegen 1881/82 gegen 1882/83 gegen Oktober 1879 Oktober 1880/81 Oktober 1881/82 Ganter⸗ Schank. Ganter⸗ Schank⸗ Ganter⸗ Schank⸗ höher 12 10 gleich hoch 20 30
Sommerbier
““
niedriger nicht angegeben 6 14 14 1 Beim Sommerbier war der Preis höher 21 7 — 14 8 gleich hoch 18 niedriger 18 10 nicht angegeben 1 3 8 1 1 Diese Zahlen scheinen sehr deutlich darzulegen, wie Brauer und Schänker gleich nach Eintritt der Malzaufschlags⸗Erhöhung die Tendenz hatten, dieselbe im Preise zum Ausdruck zu bringen, 8 sie aber mit dieser Absicht Seitens des Publikums auf Widerstand stießen und dieselbe mehr und mehr aufgeben mußten. Die Zahl der Orte mit gleich hohen Preisen wird nämlich von Jahr zu Jahr größer, besonders bezüglich der Schankpreise, und den anfänglich ein⸗ getretenen Preiserhöhungen stehen in den folgenden Jahren erhebliche
Herabsetzungen gegenüber.. FIüüüem. n4f.n,
Für den Konsumenten scheint nach diesen Ergebnissen die von uns an diesen bayerischen Bierpreisen zu erörternde Frage dahin be⸗ antwortet zu sein, daß eine so beträchtliche Erhöhung der indirekten inneren Verbrauchsabgabe für Bier, die der unsrigen gleichkommt, für ihn im Preise nur sehr vereinzelt auf die Dauer zum Ausdruck gelangte, daß die innere Konkurrenz der Brauer und Schänker den Haupteffekt dieser Steuererhöhung auf diese Gewerbe vertheilte.
Damit ist freilich die Frage der Brausteuer und ihrer Höhe keineswegs nach allen Seiten bin erörtert, da zwar keine Vermin⸗ derung der Brauproduktion im Ganzen oder des Bierkonsums einge⸗ treten ist, wohl aber eine Abnahme der kleineren Brauereien, die mit technisch weniger guten Betriebseinrichtungen versehen, die verschärfte Konkurrenz nicht zu ertragen vermochten; Hand in Hand damit geht eine Zunahme der Großbrauereien, welche die 322 erheblich gesteigert hat.
„Die in Bavern, in Folge der Malzaufschlagserhöhung an den Bierpreisen gemachten Erfahrungen bestätigen also von Neuem, daß eine selbst hohe indirekte Verbrauchsabgabe nachweisbare Folgen für den Detailkonsumenten nicht zu haben braucht, wenigstens nicht auf die Dauer, und daß das den indirekten Steuern in dieser Beziehung so gern angeheftete Odium weit mehr aus der agitatorisch ver⸗ wertheten Theorie herrührt. als es aus den Erfahrungen des prak⸗ tischen Lebens zu beweisen ist.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Dem Hause der Abgeordneten liegt folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einführung einer Kapitalrentensteuer, vor:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages unserer Monarchie, für den Umfang derselben, jedoch mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande, was “ 8
Der Kaäpitalrentensteuer sind unterworfen: 8 1“
Zinsen, Renten und sonstige geldwerthe Vortheile aus den dem
Steuerpflichtigen zustehenden Kapitalforderungen jeder Art, ein⸗ schließlich der Dividenden⸗ ꝛc. Bezüge aus Aktien und ähn⸗ lichen Kapitalanlagen, insbesondere
a. Zinsen aus Anleihen des Deutschen Reiches, deutscher und außerdeutscher Staaten, der Gemeinden und anderer öffentlichen Ver⸗ bände, ferner Zinsen sonstiger verzinslicher Kapitalforderungen aus Darlehnen, Pfandbriefen, Prioritäten, Kaufgeldern, Ablösungsbeträgen, Abrechnungs⸗ und Kontokurrentguthaben, Sparkassenguthaben, Kautio⸗ nen, Hinterlegungsgeldern und Vorschüssen, sowie Zinsen aus verzinslich gewordenen Zins⸗ und anderen Ausständen;
b. Zinsen, Renten und Dividenden oder Gewinnantheile an Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerk⸗ schaften, Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften;
c. Zinsen, welche in unverzinslichen Zielforderungen, diskontirten Wechseln, Schatzscheinen, Anlehnsloosen und anderen unverzinslichen Kapitalforderungen, bei welchen ein höheres als das ursprünglich ge⸗ gebene Kapital zurüͤckgewährt wird, inbegriffen sind.
Gehen Zinsen oder Renten nicht regelmäßig unverkürzt ein oder unterliegen sie, wie bei Dividenden aus Aktienunternehmungen, jähr⸗ lichen Schwankungen, so ist der Durchschnitt des in den drei voran⸗ gegangenen Jahren bezogenen Betrages in Ansatz zu bringen.
Die Zinsen von Kapitalanlagen, bei welchen ein anderer Zins⸗ ertrag nicht zu ermitteln ist, sind mit 4 % des Nennwerthes der Kapitalforderung zu berechnen.
Die Besteuerung erfolgt nach Maßgabe des jährlichen Gesammt⸗ betrages der Kapitalrenten (§. 1), welche der zur Entrichtung der Steuer Verpflichtete (§. 7) bezieht, nach Abzug der auf die Ein⸗ ziehung und Sicherung derselben erweislich verwendeten Ausgaben.
Ein Abzug etwaiger Schuldznben findet nicht statt.
Als Kapitalrente des in gewerbesteuerpflichtigen Bank⸗ und ähn⸗ lichen den Geld⸗ und Kreditverkehr vermittelnden Geschäften angeleg⸗ ten Vermögens gilt die vierprozentige Rente des aus der letzten Jah⸗ resbilanz sich ergebenden Geschäftsvermögens. Zinsen und Renten, welche die Inhaber solcher Geschäfte etwa aus nicht im eigenen Ge⸗ schäfte angelegten Kapitalvermögen beziehen, sind unter Beachtung der Vorschrift im ersten Absatze des §. 2 der vorstehend bestimmten
Rente zuzurechnen.
Kapitalrenten (§. 1) der einem Haushalte angehörigen Familien⸗ glieder sind, wenn letztere nicht zur Einkommensteuer selbständig ver⸗ anlagt werden (§ 8 des Einkommensteuergesetzes vom heutigen Tage) den Kapitalrenten des “ zuzurechnen.
An Kapitalrentensteuer wird erhoben: bei einem der Besteuerung
unterliegenden Betrage (§§. 1— 4) für je 100 ℳ
von mehr als 10 000 ℳ . . . . . . von 10 000 ℳ und weniger bis 9 000 ℳ 9 000 0 8 000 7 000 6 000 5 400 4 800 4 200 3 600 3 000 2 400
ℳ
—
UocdSUSwdeoeSINoÕS
„ 7 000 6 000 5 400 4 800 4 200 3 600 3 000 2 400 1 800 1 500 1 200 900 600
Die zu erhebenden Steuersätze sind für der Besteuerung unter⸗ worfene Beträge von 3000 ℳ und weniger auf die nächsten durch Vier in volle 25 ₰, und für höhere Beträge auf die nächsten durch Vier in volle 50 ₰ theilbaren Summen abzurunden.
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Die Kapitalrentensteuer ist von den nach §§. 1 und 2 des Gesetzes vom heutigen Tage einkommensteuerpflichtigen physischen Personen, Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien zu entrichten. 8,8
Vpon Entrichtung der Kapitalrentensteuer befreit inde:: 1 die nach §. 4 Nr. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes vom heutigen Tage von der Einkommensteuer Befreiten; “
2) diejenigen Einkommensteuerpflichtigen, deren der Kapitalrenten⸗ steuer unterworfene Bezüge (§§. 1 bis 4) den Betrag von 600 ℳ nicht übersteigen;
3) Steuerpflichtige, 2000 ℳ nicht übersteigt; 3
4) Wittwen, vaterlose Minderjährige und solche Personen, welche in Folge körperlicher oder geistiger Zustände unfähig sind, für sich und ihre Angehörigen den standesgemäßen Unterhalt zu erwerben, wenn deren Gesammteinkommen den Betrag von 4000 ℳ nicht
übersteigt.
§. 9. -
Jeder zur Entrichtung der Kapitalrentensteuer Verpflichtete hat dem Vorsitzenden der Einkommensteuer⸗Veranlagungskommission inner⸗ halb einer von demselben öffentlich bekannt zu machendrn Frist eine schriftliche Steuererklärung einzureichen, in welcher der Gesammt⸗ betrag seiner der Kapitalrentensteuer unterworfenen Bezüge für jedes der zwei vorausgegangenen Jahre (§§. 1 bis 4) anzugeben ist. Die Steuererklärungen müssen die Versicherung des Steuerpflichtigen ent⸗ halten, daß er seine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen ge⸗
deren Gesammteinkommen den Betrag von
In gleicher Weise sind die Inhaber der im §. 3 bezeichneten Ge schäfte zur Deklaration des aus der letzten Jahresbilanz sich ergebenden Geschäftsvermögens verpflichtet.
Die Steuererklärungen haben nach einem von dem Finanz⸗Minister vorzuschreibenden Formular zu erfolgen.
ie eingegangenen Steuererklärungen sind von dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission, sowie von der letzteren zu prüfen.
Im Falle der Beanstandung ist der betreffende Steuerpflichtige zur näheren Erläuterung, Ergänzung oder Begründung seiner Angaben aufzufordern.
Werden die gegen die Richtigkeit der Steuererklärung vorliegen den Zweifel nicht behoben, so ist die Veranlagungskommission bei Schätzung der steuerpflichtigen Bezüge an die Angaben des Steuer⸗ pflichtigen nicht gebunden.
§. 10.
„Die Steuererklärungen sind für Personen, welche unter väter⸗ licher Gewalt, Pflegschaft oder Vormundschaft stehen, sowie für Aktien⸗ ꝛc. Gesellschaften, von deren gesetzlichen Vertretern, für Ehe⸗ frauen, falls sie nicht selbständig veranlagt sind, von deren Ehe⸗ männern zu bewirken.
Für Personen, welche sich zur Zeit der Erklärung außer Landes befinden, oder sonst verhindert sind, die Erklärungen selbst abzugeben, können solche durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
§. 11. öZö be Steuererklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgiebt, verliert die gesetzlichen Rechtsmittel gegen seine Ein⸗ schätzung für die betreffende Steuerperiode, insofern nicht Umstände dargethan werden, welche die er s ven entschuldbar machen.
8 Die Veranlagung und Erhebung der Kapitalrentensteuer erfolgt in Verbindung mit derjenigen der Einkommensteuer.
Die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes vom heutigen Tage über das Verfahren bei Veranlagung der Einkommensteuer, die Steuerperioden, die Steuererhebung, die Kosten und die Straf⸗ bestimmungen (§S§. 23 — 66) finden auf die Kapitalrentensteuer bezw. auf die zu deren Entrichtung Verpflichteten, die von denselben be⸗ zogenen Kapitalrenten und die hierauf bezüglichen Steuererklärungen und Angaben entsprechende Üasa, ur.
1.
Das vorstehende Gesetz tritt am 1. April 1885 in Kraft.
Der Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe ist in den Einnahmen (Kap. 29 562 896 ℳ) um 240 996 ℳ böher als der laufende. Das Mehr ist durch Einstellung eines neuen Titels 2a., Gebühren für Revision der Dampfkessel, 244 000 ℳ, veranlaßt worden, über welchen der Etat Folgendes bemerkt:
Gebühren für Revision von Dampfkesseln. „Die Geschäfte der technisch⸗polizeilichen Ueberwachung des Dampfkesselbetriebs sind bisher von Staats⸗Baubeamten und, soweit die zum Betrieb auf Bergwerken und Eisenbahnanlagen dienenden Dampfkessel in Betracht kommen, von Beamten dieser Verwaltungszweige im Nebenamte be⸗ sorgt worden. Einzelnen Reichs⸗ und Staatsverwaltungsbehörden, sowie der Militär⸗ und der Marizeverwaltung ist die selbständige Beaufsichtigung jenes Betriebes überlassen. Daneben ist den Ingenieuren der Mehrzahl derjenigen Privatvereine, welche sich die fortgesetzte Beaufsichtigung und Revision der Dampf⸗ kesselanlagen zur hauptsächlichsten Aufgabe ihrer Thätigkeit gestellt haben, sowie einzelnen induftriellen Werkkomplexen ein Theil der in Rede stehenden Geschäfte, namentlich die Ausführung der Druck⸗ und der periodischen Untersuchungen widerruflich überlassen worden.
Die Gebühren für die Untersuchungen der Dampffkessel, welche, außer den in ungewöhnlichen Föllen noch zur Verrechnung kommenden Reisekosten⸗Entschädigungen, bestimmungsmäßig die Kesselbesitzer zu zahlen haben, sind den Staats⸗Baubeamten bisher ungeschmälert zu⸗ geflossen. Ihr Gesammtertrag bildet stellenweise in den industrie⸗ reichen Gegenden eine erhebliche Nebeneinnahme.
In Folge der seit einiger Zeit eingeleiteten allgemeinen Umbil⸗ dung der Baukreise werden diese Beamten künftig nicht im Stande sein, neben den Geschäften ihres Hauptamtes die technisch⸗polizeiliche Ueberwachung des Dampfkesselbetriebes in ersprießlicher Weise wahrzunehmen. Abgeseben hiervon sind die Konstruktionen der Dampfkessel und die dazu gehörigen Vorrichtungen in neuerer Zeit so mannigfaltig und zum Theil so komplizirt ge worden, daß die Kontrole derselben gegenwärtig weit schwie⸗ riger als ehemals ist und ohne unverhältnißmäßige Weiterungen mit der nöthigen Sicherheit nur durch Spezialtechniker dieses Fachs geübt werden kann. In mehreren Staaten, in welchen das Revisions⸗ geschäft ausschließlich solchen Sachverständigen übertragen ist, hat sich diese Einrichtung bewährt. Versuchsweise ist sie vor mehreren Jahren an einigen Stellen auch in Preußen mit gutem Erfolge zur Anwen⸗ dung gekommen. Es empfiehlt sich daher, nach Entbindung der Kreis⸗ und Wasser⸗Bauinspektoren von den Kesselrevisienen die letzteren allgemein durch Spezialtechniker besorgen zu lassen.
Gegenwärtig werden etwa 25 000 Dampfkessel von Staatsbau⸗ beamten überwacht. In den Industriebezirken des Landes wird ein Revisor künftig etwa 800 Kessel zu überwachen im Stande sein; in denjenigen Gegenden, in welchen die letzteren seltener vorkommen, wird wegen der dadurch bedingten weiteren Reisen diese Zahl sich entsprechend verringern. Hiernach wird die Zahl der Revisions⸗ beamten auf etwa 40 zu bemessen sein; sie wird genügen, so lange eine wesentliche Aenderung in dem Wirkungskreise der vorhandenen Kessel⸗Ueberwachungsvereine oder eine erhebliche Verschärfung der bestehenden Polizeivorschriften über den Dampfkesselbetrieb nicht eintritt.
Die Errichtung der neuen Stellen soll nicht auf einmal, sondern nach und nach in dem Maße erfolgen, in welchem mit der Umbildung der Baukreise und mit der dadurch bedingten Abberufung der Bau⸗ beamten von dem Kesselrevisionsgeschäft vorgegangen werden wird.
Die zu berufenden Revisoren sollen zunächst nur kommissarisch beschaäftigt werden. Um die Dienstbezüge derselben in dem Staatshaushalts⸗Etat ersichtlich zu machen, ist beabsichtigt, die von den Kesselbesitzern zu zahlenden Revisionsgebühren und son⸗ stigen Vergütungen, welche gegenwärtig auf die Summe von 244 000 ℳ jährlich zu veranschlagen sind, zur Staatskasse einzuziehen und bieraus den Revisoren eine diätarische Remuneration zum Durch⸗ schnittssatz von 3600 ℳ neben einem durchschnittlichen Fonds zu Reiseauslagen und Bureaukosten von 2500 ℳ jährlich zu bewilligen. Neben den Etatsrücksichten scheint eine derartige Anordnung in dienst⸗ pragmatischer und auch in polizeilicher Hinsicht den Vorzug vor der bisherigen direkten Anweisung der Revisoren auf die Gebühren zu verdienen.
Bemißt man nach Obigem die Zahl der Revisionsb 40, so ist der Jahresaufwand für dieselben auf
40 (3600 % 2500) = 244 000 ℳ zu veranschlagen. 8
Dementsprechend ist in den Etat bei der Handels⸗ und Gewerbe⸗ verwaltung der Gesammtbetrag der von den Dampfkesselbesitzern zu zahlenden Revisionsgebühren und sonftigen Vergütungen in der gleichen Höhe als Einnahme in Kap. 29 unter einen neu gebildeten Tit. 2 a. aufgenommen. Dagegen sind 144 000 ℳ zur. Remunerirnng von Beamten, welche mit Wabhmohmung der technisch⸗volizeilichen Ueber⸗ wachung des Dampffesselbetriebs widerruflich beauftragt werden, in Kap. 68 der Ausgabe unter Tit. 6 und 100 000 ℳ zu Reiseauslagen (Tagegelder und Fuhrkosten) und Bureaukosten der Kesselrevisoren unter Tit. 11 daselbst eingestellt worden.“ b
Die Einnahmen der Aichungsämter sind um 333 ℳ, die aus den vorschußweise gewährten Entschädigungskapitalien für aufgehobene ge⸗ werbliche Berechtigungen um 1105 ℳ, die Wittwen⸗ und Waisengeld⸗ beiträge um 133 ℳ, die sonstigen Einnahmen um 1759 ℳ höher, die der Navigationsschüler um 1357 ℳ und die der Musterungsbehörde um 4997 ℳ niedriger angesetzt worden. Letzterer Post steht eine
ten auf
Minderausgabe von demselben Betrage gegenüber.