1883 / 300 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Landes⸗Direktors und der beiden Mitglieder des Provinzial⸗Ausschusses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede An⸗ weisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrol⸗ beamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

. ter Zinsschein. ter Zinsschein.

Anweisung.

2 1“

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Realgymnasium am Zwinger zu Breslau, Julius Lendin, ist das Prädikat Professor beige⸗ legt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Major a. D. Meyer ist die Stelle des Aichung Ignspektors für die Provinz Sachsen übertragen worden.

Justiz⸗Ministerium.

SDer Gerichts⸗Assessor Eiler in Bonn ist zum Notar für den Amtsgerichtsbezirk Rhaunen, im Landgerichtsbezirk Trier, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rhaunen, ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 6. Verloosung von Schuldverschreibungen der 4 pro⸗ zentigen Staatsanleihe von 1868 A sind die in der Anlage

verzeichneten Nummern gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kopitalbeträge vom 1. Juli 1884 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nach dem 1. Juli k. J. fällig werdenden Zinsscheine Reihe V Nr. 2 bis 8 nebst Anweisungen zur Reihe VI bei der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗ kasse hierselbst zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags der letzten lösung geschieht

mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und drei Geschäftstage jeden Monats. Die Ein⸗

auch bei den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks⸗Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse in Frankfurt a. M. 8 diesem Zwecke können die Schuld⸗ verschreibungen nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. Juni k. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prü⸗ fung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Aus⸗ zahlung vom 1. Juli 1884 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von dem Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 1. Juli 1884 hört die Verzinsung der verloosten Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Ver⸗ zinsung derselben mit dem Tage ihrer Kündigung auf⸗ gehört hat.

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben

chten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 14. Dezember 1883. b. Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.

geda

Bei der 8. stattgefundenen siebenzehnten Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Ban ses M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. negoziirten 40oigen, vormals Nassauischen Staatsanlehens von 7 200 000 Fl., 4. d. 30. September 1862, sind nachverzeichnete Obligationen gezogen worden:

am am 4. b.

3727 3747 3861 4065 4

04 5741 5999 = 37 S

6 Z. Nr. 36 452 582 ck über 1800 Fl. oder 3085.

88

49

* -1Ge— 1 G io 8 m—☛ͦ

Litt. Q. à 1000 Fl. 809 925 945 1167 1400 1902 über 14 000 Fl. oder 24 000 43 500 Fl. oder 74 571 42

S

12 0 bS 82— 8 —16889 . IEe8=8

857 14 4. Nr. 277 1410 1435 1676 2087 208 3120 3145 3151 3215 3331 3720

R

Nr. 336 492 581 598

über

13 000 Fl. oder 22 285 über 44 290 Fl. oder 75 942 86 ₰. Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kaxitalbeträge, deren Verzin⸗

8 2 . 22 ol⸗

em Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne furt a. M., bei der Königlichen Regierungs⸗ sse in Wiesbaden, sowie bei jeder anderen lichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der König⸗ Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, der iglichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. und den riglichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüne⸗ rg und Osnabrück. Die Auszahlung erfolgt gegen den dazu gehörigen Zinsscheinen und Zinsschein⸗Anweisungen und zwar bei den unter A verzeichneten Obligationen mit den Zins⸗ scheinen Reihe III Nr. 8 und bei den unter B verzeichneten nur mit Zinsschein⸗Anweisungen. Der Geldbetrag der etwa fehlenden tionen sub A wird an dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗ kasse in Wiesbaden oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗ Anweisungen bezw. nur mit letzteren durch diese Kasse vor der Aus⸗ zahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, wesbalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine eingereicht werden können. Rückständig sind noch aus den Verloosungen: 1. Oktober 1876: P. 5821, 1. April 1881: N. 120 1507 3944, P. 5136, 8 1. April 1882: N. 633, 0. 790, P. 7122, 1— 1882: N. 146 2911 3503 5833, 0. 548 1289 750, 1. April 1883: N. 353 444 1026 3582 4883, 0. 1008 1483 469 521 648 2046 3710 6418 7288, 0. 550 866. 1. Oktober 1883: N. 106 233 1098 2322 3123 3203 3751 7 4826 5187 5322, 0. 167 368 1043 1230 1583 1850, 3 531 1299 1327 1832 2036 3065 4699 4837 5150 5526 71 710 1143 1726 1769. sbaden, den 11. Dezember 1883. t Der Regierungs⸗Präsident. von WurmcwkM(.

Rückgabe der Obligationen mit

.

insscheine bei den Obliga⸗

In der heutigen wird Nr. Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Aicchtamtliches. Dentsches Reich.

21. Dezember. Unter dem Vorsitz des Staats⸗Ministers von Boetticher wurde am 20. Dezember eine Plenarsitzung des Bundesraths abgehalten. Die Vorlage, betreffend die Herstellung einer Statistik der öffentlichen Armenpflege, wurde dem zu⸗ ständigen Ausschusse zur Vorberathung überwiesen. Der Vorsitzende theilte der Versammlung mit, daß für die deutsche Einfuhr nach der Türkei an Stelle des in Ausfüh⸗ rung des Artikels 16 des Handelsvertrags zwischen dem deutschen Zollverein und der Türkei vom 20. März 1862 vereinbarten türkischen Zolltarifs, dessen Revision beantragt worden, bis zur Vereinbarung eines neuen Zolltarifs wieder der in Artikel 5 des genannten Vertrages vereinbarte allge⸗ meine achtprozentige Werthzo- getreten ist. Die Ausschuß⸗ anträge) betreffend Ursprüngsbecheiniguag für die unter Ziffer 2 der Ausführungsbestimmungen zu den Handels⸗ verträgen mit Italien und Spanien bezeichneten Gegen⸗ stände bei dem Eingang aus dem Hamburger Frei⸗ hafengebiet, wurden genehmigt; der Antrag auf Rück⸗ erstattung des Zolls für ein durch Ueberschwem⸗ mung verloren gegangenes Quantum Petroleum wurde abgelehnt. Die Versammlung ertheilte dem Haupt⸗Zollamte zu Swinemünde die Ermächtigung zur Abfertigung von Waaren der Nummern 22 e und 1 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen der betreffenden Tarifpositionen. Schließlich wurden abschlägig beschieden die Eingaben, betreffend: eiserner Weinzollkredit; angebliche Verletzung des §. 180 des Strafgesetzbuchs.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Auf Grund einer Allerhöchsten Kabinetsordre vom 4. Dezember ist, wie die „N. A. Ztg.“ schreibt, die zur militärischen Ergänzung der Wehrordnung vom 28. Septem⸗ ber 1875 von der Admiralität neu zusammengestellte Marine⸗ ordnung nunmehr veröffentlicht und von der Königlichen Hofbuchhandlung von Mittler u. Sohn dem Buchhandel über⸗ geben worden. Die Redaktion einer Marineordnung war im Hinblick sowohl auf die in Heer⸗ und Wehrordnung vielfach zerstreut umherliegenden Bestimmungen, als auch auf die zahlreichen seither nothwendig gewordenen Ergänzungen und Erläuterungen der genannten beiden Ordnungen im Laufe der Zeit zu einem unabweisbaren Bedürfniß geworden. Zu diesem Zweck hat man die Rekru⸗ tirungs⸗ und die Landwehrordnung des Heeres derart für die Marine bearbeitet, daß die wichtigsten einschlägigen Bestimmungen, in übersichtlicherer Form mit den nöthigen Zusätzen versehen und streng systematisch nach der Materie ge⸗ ordnet, für den handlichen praktischen Gebrauch zusammen⸗ gefaßt worden sind. Die neue demgemäß in ihrem ersten Theil die Rekrutirung, das Aus⸗

8

Preußen. Berlin,

Dienst, und im zweiten die Listenführung, die d eine 1 hältnisse der Personen des Beurlaubtenstandes sowie die des Beurlaubtenstandes. daß den Lebens⸗ und e 1— zur See Berufenen in größtmöglicher tragen und ihnen bei Ableistung jede im Allgemeinen statthafte Bevölkerung zum Abdienen eines,

den gleichen Bestimmungen wie für das

Auslande Freiwillige Neiches, einstellen,

1. Februar und 1. Oktober dabei gebunden zu sein.

Annahme von Freiwilligen in Offizier⸗

sung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermin stattfindet, be ellen erhoben werden können:

und stellen beziehen. In denselben heißt es:

Marineordnung behandelt

scheiden aus dem aktiven Seedienst und dem freiwilligen die allgemeinen Ver⸗

Ergänzung und die besonderen Dienstverhältnisse der Offiziere Aus beiden Theilen geht hervor, Erwerbsinteressen der für den Dienst Weise Rechnung ge⸗ der Dienstpflicht selbst Erleichterung gewährt worden ist; so dürfen beispielsweise Militärpflichtige der seemännischen resp. dreier Jahre, nach Binnen⸗ land, als Freiwillige auch über den Etat der Besatzung eingestellt werden; desgleichen können die Kommandanten im der Landbevölkerung des Deutschen die sich zu vierjährigem aktiven Dienst verpflichten,

ohne an die gesetzlichen Einstellungstermine des Wie die für den Fall einer Mobilmachung vorgesehenen Bestimmungen sind diejenigen von allgemeiner Wichtigkeit, welche sich auf die Deckoffizier⸗

Nach ausgesprochener Mobilbachung können zur Besetzung der⸗ jenigen Stellen in der Kaiserlichen Marine, die zwar ein technisches oder seemännisches Geschick, nicht aber eine speziell mili⸗ tärische Vorbildung verlangen, geeignete Personen, auch ohne zuvor in der Kaiserlichen Marine gedient zu haben, behufs Besetzung von Offiziers⸗ und Deckoffiziersstellen als Kriegsfreiwillige eingestellt werden Diese Personen müssen Reichsangehörige, gesund und nicht dienstpflichtig sein, auch dürfen sie nicht zu dem bereits aufgebotenen Theil des Landsturmes gehören. Es können eingestellt werden als Hülfs⸗ Kapitän⸗Lieutenants: Schiffer auf großer Fahrt, die mindestens 4 Jahre ein transatlantisches, hauptsächlich für den Passagierverkehr verwendetes Postdampfschiff geführt haben; als Hülfs⸗Lieutenants zur See: Schiffer auf großer Fahrt, die mindestens ein Jahr ein trans⸗ atlantisches Dampfschiff geführt haben; als Hülfs⸗Unter⸗Lieutenants: Schiffer auf großer Fahrt, die entweder ein Jahr als erster oder zwei Jahre als zweiter Steuermann auf transatlantischen, hauptsächlich für den Passagierverkehr verwendeten Postdampfschiffen gefahren oder ein anderes größeres Seedampfschiff geführt haben, inaktive Deckoffiziere der Kaiserlichen Marine, inaktive Unteroffiziere der Ma⸗ rine und Armee, die sich in einer entsprechenden bürgerlichen Lebens⸗ stellung befinden. Dieselben treten als Feldwebel oder Deckoffizier ein und können nach dargelegter Qualifikation zu Hülfs⸗Unterlieute⸗ nants befördert werden. Sie finden in der Regel nur Verwendung am Lande bei den Matrosen⸗ und Werftdivisionen, den Seebataillonen und den Matrosen⸗Artillerie⸗Abtheilungen; als Hülfs⸗Maschinen⸗ Unteringenieure: Maschinisten erster Klasse, die mindestens ein Jahr lang eine Maschine von über 1000 indizirten Pferdestärken auf transatlantischen, hauptsächlich für den Passagierverkehr verwendeten Postdampfschiffen selbständig geleitet haben, inaktive Obermaschinisten (früher Deckoffiziere erster Klasse) der Kaiserlichen Marine. Die auf⸗ geführten Kategorieen werden auf Vorschlag des Stations⸗Chefs vom Chef der Admiralität vorbehaltlich der Allerhöchsten Genehmigung für die Dauer des Krieges ernannt; sie rangiren hinter den See⸗ wehr⸗Offizieren ihrer Charge und unter sich nach Charge und Datum der Ernennung. Ihr Verhältniß als Vorgesetzte wie als Untergebene wird lediglich durch die Funktion, nicht durch die Charge geregelt. Auf sie sinden alle auf die Offiziere bezüglichen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften Anwendung. Ausgenommen hiervon sind nur die Bestim⸗ mungen über die Ehrengerichte und über die Wahl der Offiziere, und sollen Hülfsoffiziere ꝛc an den Ehrengerichten und der Offizier⸗ wahl weder theilnehmen, noch ihnen unterworfen sein. Alle erhalten Seitens des sie Ernennenden eine Bestallung. Die Kompetenzen der Hülfsoffiziere regelt das Kriegsgeldverpflegungs⸗Reglement für die Kaiserliche Marine. Die Hülfsoffiziere und Hülfsmaschinen⸗Unter⸗ ingenieure tragen die Uniform ihrer Charge, daneben an jeder Seite auf dem Rockkragen den unklaren Anker mit Krone der Ober⸗Boots⸗ leute. Bei Aufhören des mobilen Zustandes scheiden die hier behan⸗ delten Personen ohne Weiteres wieder aus. Während des mobilen Zustandes kann ihre Entlassung von derjenigen Behörde, welche ihre Ernennung ausgestellt hat, verfügt werden.

Nach Mittheilungen aus Oesterreich ist von der Di⸗ rektion der A. p. Kaiser Ferdinands⸗Nordbahn zu Wien für den 28. Dezember d. J. bis Mittags 12 Uhr eine Sub⸗ mission auf Lieferung von 3000 Metercentner Petroleum und 1300 Metercentner Mineral⸗Schmieröl ausgeschrieben worden.

Die näheren Bedingungen liegen im Bureau der Ma⸗ terialverwaltung am Nordbahnhof in Wien zur Einsicht aus.

Wird in einer Privatstrafklage wider besseres Wissen der Beklagte einer strafbaren Handlung beschuldigt, so ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 22. Oktober d. J., der Privatkläger wegen wissentlich falscher Anschuldigung aus §. 164 Str. G. B. zu be⸗ strafen.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich niederländischen Hofe, von Alvensleben, hat einen ihm Allerhöchst bewil⸗ ligten kurzen rlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben vom Haag fungirt der Legations⸗Sekretär von Tümpling als interimistischer Geschäftsträger.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich baye⸗ rischer Ober⸗Regierungs⸗Rath Schmidtkonz und Großherzog⸗ lich mecklenburg⸗schwerinscher Ober⸗Zolldirektor Oldenburg, sowie der Bundesrathskommissar der Landesverwaltung für Elsaß⸗Lothringen, Kaiserliche Ober⸗Regierungs⸗ Rath Hauschild sind von hier abgereist.

Der General⸗Lieutenant von Olszewski, Com⸗ mandeur der 20. Division, hat sich nach Abstattung persön⸗ licher Meldungen gestern in seine Garnison Hannover zurück⸗ begeben.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 10,, enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.

Bayern. München, 20. Dezember. (W. T. B.) I. der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer wurde der Antrag des Deputirten von Soden auf größere Be⸗ rücksichtigung von Vertretern der Landwirthschaft in Eisenbahnrath, mit einem Zusatzantrage des Do⸗ putirten Biehl auf gleichmäßige Vertretung der Handels—- kammern und der Gewerbekammern im Eisenbahnratb angenommen. Der Staats⸗Minister von Crailsheim hatte beide Anträge bekämpft. Für die Annahme stimmte die ganze Rechte gegen dieselbe die gesammte Linke. Die nächste Sitzung wurde auf den 3. Januar anberaumt.

Baden. Karlsruhe, 19. Dezember. Die „Karlsruher Zeitung“ meldet: Von Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Ludwig Wilhelm sind fortwährend gute richten eingelaufen. Am 16. Dezember hat der Prinz Neape verlassen, nachdem Höchstderselbe viele Ausflüge in die Um⸗ gegend unternommen hatte, und traf am Abend des gleicher Tages in Rom ein, wo Se. Großherzogliche Hoheit in dem Hotel di Londra Wohnung genommen hat. Am 17. Dezember wurde der Prinz von Ihren Majestäten dem König und de Königin von Italien in besonderer Audienz empfangen un⸗ wohnte dann dem Einzuge Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen an. Der Prinz wird längere Zeit 1n Rom verweilen.

Mecklenburg. Sternberg, 21. Dezember. (W. T. B Der Landtag ist gestern geschlossen worden.

Wien, 19. Dezember. (Prage⸗ mi:

Oesterreich⸗Ungarn. Abendbl.) Die Handelsvertragsverhandlungen mu. Frankreich sollen noch vor Neujahr beendet werden. 2

esultat dürfte in der Prolongation des mit Februar 182 ablaufenden Provisoriums auf unbestimmte Zeit gegen beider seitige einjährige Kündigung bestehen.

Agram, 19. Dezember. (Prag. Ztg.) Im Laufe der heutigen Sitzung des Landtages wurden noch folgene⸗ Interpellationen eingebracht: von Vojnovic: ob die Re⸗

gierung gewillt sei, eine Vorlage wegen der Abänderung des

Gesetzes betreffs der Verantwortung des Banus einzubringen; von Brandtner: ob die Regierung gesonnen sei, kommunionswesen der Grenze zu regeln, und von Markovic betreffs der stummen Wappenschilder.

Lemberg, 21. Dezember. (W. T. B.) Der „Gazeta Narodova“ zufolge ist der galizischen Staats⸗ anwaltschaft aus Wien die Weisung zugegangen, fortan der Verbreitung falscher Alarmnachrichten über militärische Vorkehrungen Rußlands entgegenzutreten und streng darauf zu achten, daß man bei dem Polenprozeß in den Aus⸗ fübrungen über russische Zustände sich nicht mehr eines Tones befleißige, welcher das freundnachbarliche Verhältniß trüben könnte.

Pest, 19. Dezember. Die „Ungarische Post“ meldet aus Agram: Das gestern verbreitete Gerücht, das gemein⸗

same ungarische Ministerium habe angeordnet, bei dem hie⸗

sigen Postamte die Schilder abzunehmen und mit Wappen

ohne Inschrift zu vertauschen, ist unbegründet und darauf

zurückzuführen, daß ein Schild vom Eingange zur Fahrpost⸗

Abtheilung abgenommen wurde, um die kroatische Inschrift schen und die deutsche wegzulassen.

aufzufris

Schweiz. Bern, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Kationalrath und der Ständerath haben die inter⸗ nationale Uebereinkunft, betreffend den Schutz des

gewerblichen Eigenthums, genehmigt.

Großbritannien und Irland. London, 18. Dezember. Ein in Dover stationirtes Regiment (die Royal Dublin Füsiliere) hat Befehl erhalten, nach Alexandrien zur Verstärkung der britischen Okkupationsarmee in Egypten abzugehen, während das in Davonport statio⸗ nirte Süd⸗Lancashire⸗Regiment nach Malta beordert wurde, um im Nothfalle ebenfalls zu dem Okkurationsheere im Nil⸗ lande zu stoßen, dessen Stärke auf nahezu 7000 Mann ge⸗

bracht werden soll.

20. Dezember, Abends. (W. T. B.) Das Polizei⸗ gericht von Bopvstreet hat die Voruntersuchung gegen Wolff und Bondurand wegen ungesetzlichen Besitzes von Sprengstoffen beendet und die Angeklagten dem Schwurgericht überwiesen.

20. Dezember. (W. T. B.) Von cutorisirter Seite wird die Nachricht hiesiger Zeitungen dementirt, daß die Regierung Besehl gegeben habe, die englische Armee in Egypten zu verstärken. Die einzige Truppenbewegung, welche bis jetzt stattgefunden, habe in der Sendung gewöhn⸗ licher Detachements bestanden, welche dazu bestimmt sind, die Effektivstärke der in Egypten stationirten englischen Regimenter herzustellen.

Gibraltar, 20. Dezember (W. T. B.) Der englische Transportdampfer „Euphrates“, welcher mit einem Truppentransport nach Bombay bestimmt war, ist an der Küste nahe bei Tarifa gescheitert. Ein Kanonen⸗ boot wurde ihm zu Hülfe gesandt.

20. Dezember. (W. T. B.) Die dem Transport⸗ dampfer „Euphrates“ zu Hülfe gesandten Remorqueure sind mit den Frauen und Kindern, welche sich an Bord des Dampfers befanden, hier eingetroffen. Der „Euphrates“ ist auf einer Sandbank festgefahren, aber nicht leck, und man hofft, ihn bei günstigem Wetter wieder flott machen zu können. Nöthigenfalls werden die Remorqueure die Soldaten aufnehmen und ans Land bringen.

21. Dezember. (W. T. B.) Der Transportdampfer „Euphrates“ ist unter Beihülfe spanischer Kanonenboote wieder flott geworden.

Frankreich. Paris, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Senat berieth heute kdie Tongkingkredit⸗Vorlagen. Der Herzog von Broglie griff die von der Regierung in Tongking befolgte Politik auf das Heftigste an. Der Kriegs⸗ Minister Campenon erwiderte: Frankreich sei stark genug, um eine Kolonial⸗ und eine Kontinentalpolitik zu treiben, aber die erstere müsse der letzteren untergeordnet werden. Die Behauptungen von einer Uneinigkeit im Kabinet über die Tongkingfrage seien unbegründet. Der Berichterstatter der Kommission, Jauréguiberry, erklärte: Tongking auf⸗ geben würde die französische Flagge entehren heißen. China werde sich in die Lage finden, sobald Frankreich sich in Tongking ordentlich festgesetzt habe. Sollte China den Krieg erklären, so werde Frankreich es wie 1860 machen, wo es einen glücklichen Krieg führte, ohne die Häfen zu blokiren und ohne die Rechte der neutralen Machte zu verletzen. Freycinet führte aus: alle früheren Kabi⸗ nete seien der von Broglie inaugurirten konstanten Poli⸗ tik gefolgt; er selbst habe bei Unterzeichnung des Ver⸗ trages vom Jahre 1874 dazu gerathen, China aufzufordern, sofort die Truppen zurückzuziehen, widrigenfalls man zu einer Pfändung schreiten müsse. Der Minister⸗Präsident Ferry verlas das unten mitgetheilte Telegramm des Admirals Meyer aus Hongkong, vom 20. d., und fügte hinzu: in zwei Tagen werde die Regierung uverlässige Nachrichten haben. Die diplomatische Lage rankreichs China gegenüber sei gegenwärtig zwar eine seltsame, doch seien die diplomatischen Beziehungen nicht abge⸗ brochen. Frankreich habe China noch immer ein Feld zu Unterhandlungen offen gelassen, doch könne er nicht sagen, welchen Weg Frankreich jetzt einschlagen werde. Der Minister⸗Präsident bestritt, daß eine Liga der neutralen Mächte bestehe; die Regierung sei in freundschaftlicher Weise davon benachrichtigt worden, daß die betheiligten Mächte sich ver⸗ ständigt hätten, im Falle eines Seekrieges die Europäer in China zu schützen; ein solcher werde aber nicht stattfinden. Keine Regierung habe Frankreich anläßlich der Tongking⸗Affaire Unzufriedenheit oder Uebelwollen gezeigt; die rklärungen der englischen und der deutschen Regierung seien loyale gewesen und sehr be⸗ ruhigender Natur. Die größte Gefahr würde das Aufgeben Tongkings sein. Er bitte, die verlangten Kredite mit mög⸗ lichst großer Majorität zu bewilligen, um unterhandeln und dann, falls es nothwendig, losschlagen zu können. (Beifall.) Der Kredit von 9 Millionen wurde schließlich genehmigt und sodann auch der von 20 Millionen mit 215 gegen 6 Stimmen angenommen. Im Laufe der Sitzung wurde das Budget eingebracht.

Bie Deputirtenkammer genehmigte das Budget im Ganzen. Der Deputirte Bert richtete die Anfrage an die Regierung, ob die Vertagung der Berathung der Inter⸗ pellation Gaudins über das Dekret, betreffend die Einfuhr gesalzenen Fleisches aus Amerika, eine Verzögerung der Inkraftsetzung des betreffenden Dekrets herbeigeführt habe. Der Minister erwiderte ausweichend. Bert änderte darauf

seine Anfrage in eine Interpellation um. Die Berathung derselben wurde auf Sonnabend festgesetzt.

Das oben erwähnte, dem Marine⸗Minister zuge⸗ gangene Telegramm des Admirals Meyer lautet: „Hongkong, 20. Dezember. Der Kapitän eines englischen e welches direkt von Tonking kam, brachte die Nachricht mit, daß die französischen Truppen unter dem Befehl Courbets die äußeren Vertheidigungswerke von Sontay genommen haben, und daß der Sturm auf Sontay definitiv am 17. d. M. erfolgen sollte.“

Eine Depesche des Admirals Courbet, datirt: vor Sontay, den 16. d. M., meldet: Das Expeditions⸗ corps, welches am 11. d. M. von Hanoi aufgebrochen war, nahm das Fort Phusa und alle am Ufer des Songkoi und auf den Höhen von Sontay errichteten Befestigun⸗ gen. Der Angriff wurde durch die Marine⸗Infanterie und die algerischen Tirailleurs ausgeführt; die Flotte unterstützte denselben sehr wirksam. Der Feind, welcher sehr gut be⸗ waffnet war, leistete unerschrockenen Widerstand. Die Hal⸗ tung der Truppen aller Waffengattungen war eine aus⸗ gezeichnete.

Die „Agence Havas“ meldet: Aus Saigun, vom 20. d. M., 9 Uhr Abends, wird berichtet: Noc Duc ist zum König von Annam ernannt worden. Unter den Ein⸗ geborenen herrschte eine gewisse Erregung, und man fürchtete einen Angriff auf die französische Gesandtschaft, doch hat die feste Haltung Champeaux die Verwirklichung feindseliger Ab⸗ sichten verhindert. Das Fort Thuanan hat nach Hue 150 Mann Verstärkungen unter dem Oberbefehl Radiguets ent⸗ sandt. Es erscheint dringend nothwendig, Hue mit hin⸗ reichenden Streitkräften zu besetzen; an einen Widerstand Hue's glaubt man nicht.

Die erste Truppensendung ron 3000 Mann mit den Generalen Millot, Negrier und Briere de Lisle geht am 23. d. M. nach Tongking ab, die zweite von 3200 Mann folgt am 10. Januar.

21. Dezember. (W. T. B.) „Journal officiel“ veröffentlicht die Ernennung des Admirals Courbet zum Großoffizier des Ordens der Ehrenlegion.

Italien. Rom, 20. Dezember, Nachm. 12 Uhr 5 Min. (W. T. B.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz besuchte heute Vormittag, begleitet von dem General Grafen von Blumenthal, die Ueberreste des Forum Romanum. Gegen Ende des nicht angekündigten Besuches erschien der General⸗Direktor der Alterthümer, Senator Fiorelli. Um 11 Uhr folgten Ihre Majestäten der König und die Königin, Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz, Se. Königliche Hoheit der Prinz Amadeus und Se. Hoheit der Prinz Ludwig Wilhelm von Baden einer Einladung des deutschen Botschafters, von Keudell, zum Dejeuner. Zur Rechten des Königs saß die Ehrendame der Königin, Marchesa di Villa⸗ marina, zur Linken Frau von Keudell; gegenuüber vom Könige hatte der Kronprinz Seinen Platz, Ihm zur Rechten saß die Königin und zur Linken Madame Minghetti. Unter den fünszig Anwesenden befanden sich die Minister Mancini und Minghetti, die obersten Hofchargen und das Gefolge des Kronprinzen.

20. Dezember. (W. T. B.) Der König, die Königin, der Kronprinz und der Herzog von Aosta machten heute Nach⸗ mittag eine Spazierfahrt und kehrten um 5 Uhr über den Corso nach dem Quirinal zurück.

Der Deputirte Dezerbi ersuchte den Minister Mancini, im Namen der Insel Ischia Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit dem Kronprinzen für die durch das deutsche Comité —, dessen Präsident Höchstderselbe war geleistete Bei⸗ hülfe zu danken. Der Minister erwiderte: er werde sich glück— lich schätzen, dem Kronprinzen den Dank Dezerbi's und der übrigen Deputirten Neapels für Jechia übermitteln zu können.

20. Dezember, Nachmiktags 3 Uhr. (W. T. B.) Während der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer warf ein Mann, Namens Oldrini Flaminio, unter dem Ruf: es lebe Oberdank! kleine Zettel mit einem gedruckten Mani⸗ fest darauf von der öffentlichen Tribüne in den Sitzungssaal. Derselbe wurde auf Befehl des Präsidenten unverzüglich ver⸗ haftet. Einige Minuten später warf ein Anderer von der reservirten Tribüne weitere Zettel mit Manifesten herunter unter den Rufen: es lebe Italien und Oberdank! Auch dieser wurde sofort festgenommen.

20. Dezember, Abends. (W. T. B.) Der Kron⸗ prinz wohnte heute in Begleitung des Ministers des Aus⸗ wärtigen, Mancini, und des deutschen Boischasters von Keudell der Sitzung der Deputirtenkammer einige Zeit bei und wurde daselbst von dem Minister⸗Präsidenten Depretis und dem Vize⸗Präsidenten Spantigatti begrüßt. Die Abreise des Kronprinzen ist auf Mitternacht festgesetzt. General Carava und Oberst Casati werden Se. Kaiserliche Hoheit bis nach Ala begleiten. Die Abendblätter widmen dem Kron⸗ prinzen herzliche Abschiedsgrüße.

21. Dezember, früh 1 Uhr. (W. T. B.) Der Kron⸗ prinz hat soeben die Rückreise nach Berlin angetreten. Se. Majestät der König und die Prinzen gaben Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit bis zum Bahnhof das Geleit. Trotz der späten Stunde hatte sich eine große Menschenmenge am Bahnhofe eingesunden, welche die Fürstlichkeiten mit enthusiastischen

Kundgebungen empfing.

Rom, 21. Dezember. (W. T. B.) Um 11 Uhr 50 Mi⸗ nuten Nachts zeigten Kanonenschüsse die Abfahrt des Königs, des Kronprinzen, des Prinzen Amadeus und des Prinzen Ludwig Wilhelm von Baden vom Quirinal nach dem Bahnhof an. Nachdem der Kronprinz Sich von der Königin im Quirinal verabschiedet hatte, fuhren die Wagen nebst Begleitung lang⸗ sam unter sortwährenden Hochrufen der Menge durch die Via Nazionale. Auf dem Perron und im Königssalon hatten die Spitzen der Militär⸗ und der Civilbehörden sowie Mitglieder der deutschen Kolonie sich zur Verabschiedung eingefunden. Bei der Ankunft der erlauchten Herrschaften stimmte die Militär⸗ musik die italienische und die preußische Hymne an. Se. Kaiser⸗ liche Hoheit der Kronprinz verabschiedete Sich von den Versammel⸗ ten, indem Höchstderselbe wiederholt Seine große Genugthuung über die sympathische Aufnahme ausdrückte, dier Er in Rom ö habe. Der Minister Mancini verabschiedete sich vom

ronprinzen gnit den Worten, daß die Glückwünsche des ge⸗ sammten Italiens Denselben begleiteten. Im Königssalon blieben der Kronprinz, der König und die Prinzen noch einige Zeit im Gespräch zusammen. Der Kronprinz umarmte, ehe Er den Zug bestieg, den König zu wiederholten Malen, ebenso den Prinzen Amadeus, und schüttelte dem Prinzen Ludwig Wilhelm herzlich die Hand. Se. Majestät der König trug über der Generalsuniform preußische Ordensdekorationen,

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der Kronprinz über der Dragoneruniform italienische. Mitternacht setzte sich der Zug unter ind den Klängen der Musik in Bewegung. Als der König um Menge abermals lebhaft begrüßt.

von der daselbst harrenden (W. T. B.) Der

Florenz, 21. Dezember. prinz traf heute Vormittag 7 auf dem Bahnhofe von dem Präfekten, den hiesigen Mitgliedern der Deputirtenkammer und dem deutschen Konsul empfangen. Auf dem Bahnhofe eine Ehren⸗Compagnie aufgestellt, welche die Ehren erwies. Der Kronprinz schritt die Front derselben lang und trat nach kurzem Aufenthalt gegen 7 ¾ Uhr die Weiterreise an.

sigen deutschen Kolonie zu Ehren der Offiziere deutschen Kriegsschiffe „Prinz Adalbert“

„Sophie“ veranstaltete, in einem Diner und Ball stehende Festlichkeit findet heute

auf das Reichste geschmückt.

Rußland und Polen. vihbe. Wiht. N. o) Po 1. Januar bis zum 1. Oktober d. J. betrugen 452 306 942 gegen 453 285 488 die Reichsausgaben 472 337 555 in der gleichen Periode 1882.

21. Dezember, Vormittags.

St. Petersburg, 20. De⸗

(W. T. B.)

eine starke Kontusion der Schulter zu, welche zwar schmerz⸗ haft ist, aber zu Besorgnissen keinerlei Anlaß giebt.

Herald“ aus Hongkong, vom 20. d. M., meldet: Die Franzosen nahmen die hauptsächlichsten, in fünf befestigten Dörf f S

Dörfern bestehenden Vorwerke von Sontay nach hart⸗ näckigem Widerstand. Der Verlust der Franzosen wird auf 200 Mann und 15 Offiziere an Todten und Verwundeten angegeben. Von den dem Oberbefehl des Admirals Courbet unterstellten Truppen waren nur 4000 Mann bei dem Ge⸗ fechte betheiligt; die übrigen 3000 Mann bildeten die Reserve. Die Chinesen hielten die Festung noch besetzt. Der Sturm auf dieselbe vom Lande und von der See aus war auf den 17. d. M. festgesetzt.

Afrika. Egypten. Kairo, 19. Dezember. (W. T. B.) Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, ist dem englischen Heneralkonsul Baring keine Mittheilung davon zuge⸗ zangen, daß die englische Regierung brabsichtigen soll, nöthigen alls das Mittelmeergeschwader nach Alexandrien z enden.

Aus Khartum wird der „Times“ gemeldet:

Der erste und einzige Ueberlebende von der Armee Hick Paschas ist hier angekommen; es ist ein wohlbekannter Eingeborner von Khartum, und nur in Folge des Umstandes, daß er keine Uniform trug. ist es ihm möglich geworden, zu entkommen. Er erzählt, daß die Truppen wegen der felsigen Beschaffenheit des Bodens ge⸗ zwungen waren, in getrennten Abtheilungen zu kämpfen. Hicks focht wie ein Löwe, und alle Mitglieder des Stabs fielen

in einer Gruppe kämpfend. Der Mahdi ordnete an, daß die verwundeten

Soldaten und Vizetelly geschont werden sollten. Die Häͤupter der Stabs⸗ offiziere und der egyptischen Offiziere wurden abgeschnitten und über den Thoren von El Obeid aufgesteckt. Die Araber beschlossen, ein Grab⸗ mal über Hicks Leichnam zu erbauen, als Zeichen der Anerkennung für seine Tapferkeit. Der Mahdi sandte eine Expedition gegen Slatin Bey

welcher die Garnison von Darfur befehligt. 814 1 4 droht auch dem Stamme der Fargalla mit Strafe, weil er nicht den Rebellen Beistand geleistet. Der Scheikh der Fargalla droht jedoch dem Mahdi und erklärt, daß er 15 000 Mann und Lebensmittel für 7 Jahre zur Verfügung habe. Der Mahdi bedroht auch den Stamm der Kabbabish, weil derselbe es mit der Regie⸗ rung hält. b

Zeitungsstimmen.

Die „Germania“ sagt in einer Besprechung der die öö und die Kapitalrentensteuer betreffenden Vor⸗ agen:

Diese Vorlagen entsprechen der Stellung, welche der Minister schon gegenüber der Februar⸗Resolution des Abgeordnetenhauses ein⸗ genommen hatte, und es wird schwerlich irgend ein auf dem Boden dieser Resolution stehender Abgeordneter und das sind sech Siebentel des Hauses auch in den beiden Entwürfen selbst nicht einen ehrlichen und ernst gemeinten Versuch anerkennen wollen, der Resolution in ihren Peinzipien möglichst gerecht zu werden auch darin, was wir für die Liberalen noch einmal bemerken, daß unte der Kapitalrentensteuer nur die Kapitalrente, d. h. die Rente des beweglichen Vermögens begriffen wird. 8

Es ist ein glücklicher Fortschritt nach so langem vergeblichen Hin⸗ und Herzerren, daß auf diese Weise im vergangenen Winter endlich die prinzipielle Basis für eine so wesentliche Steuermaßregel gefunden ist, und jetzt schon konkrete Gestalt gewonnen hat, in zwei Entwürfen, die für den Abschluß einer der wichtigsten unserer Steuer⸗ fragen als geeignete Basis anerkannt werden können. Daß auf Grund dieser Basis sich die Einzelgestaltungen und Einzelbestimmungen noch sehr verschieden denken lassen, und daß hierüber noch gründliche Dis⸗ kussionen stattfinden müssen, ist bei Vorlagen von solcher Bedeutung und von so vielfachen Rücksichten und Gesichtspunkten so natürlich, daß es gar nicht erwähnt zu werden braucht. 1

Die „National⸗Zeitung“ urtheilt über die neue Einkommensteuer:

Schon bei unserer ersten summarischen Erörterung der beiden Gesetzentwürfe über die Reform der Personalbesteuerung wurde her⸗ vorgehoben, daß die Absicht einer neuen Konsolidirung der preußischen, in den letzten Jahren vielfach durchbrochenen und noch häufiger an⸗ gefochtenen direkten Besteuerung volle Zustimmung verdient; daß si nothwendig sei, darüber war in der vorigen Session, als die erste und zweite Stufe der Klassensteuer abgeschafft wurde, Uebereinstim⸗ mung zwischen den Parteien und mit der Regierung hergestellt. Es ist auch durchaus zu billigen, daß die Verschmelzung der bisherigen Klassen- und der bisherigen klassifizirten Ein⸗ kommensteuer zu einer einheitlichen Einkommensteuer vorgeschlagen wird; die Trennung hatte schon seit längerer Zeit keinen Sinn mehr, da auch in der „Klassensteuer“ die Veranlagung nicht mehr, wie chedem, nach Bevölkerungsklassen, sondern gerade so, wie bei der Einkommensteuer, nach dem Betrage des abgeschätzten Ein⸗ kommens erfolgt. Als ein Fortschritt in verschiedenen Beziehungen ist ferner der vorgeschlagene Steuertarif anzuerkennen. Jede der gegenwärtigen „Stufen“ der Klassen⸗ und Einkommensteuer umfaf Einkommen von nicht ganz geringer Verschiedenhelt in der Größe; bei der Klassensteuer ist dies nicht von erheblichem Gewicht, wenn z. B. in der 3. Stufe Einkommen zwischen 900 und 1050 gleichmäßig 9 ℳ, oder in der 12. Stufe Einkommen von 2700 bis

3000 gleichmaͤßig 72 bezahlen. Beträchtlicher ist die ungleiche

Um Hochrufen und unter

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12 ½ Uhr nach dem Quirinal zurückkehrte, wurde Se. Majestät

Kron⸗ ½ Uhr hier ein und wurde dem Bürgermeister,

war militärischen

Genua, 20. Dezember. (W. T. B.) Die von der hie⸗ der und be⸗ Abend im Stadthause statt. Die Festräume sind bereits mit Flaggen und Blumen

Reichseinnahmen vom

Rbl. in demselben Zeitraum die Vorjahres; Rbl. gegen 450 147 342 Rbl.

Der Kaiser ist bei der vorgestrigen Jagd von einem Unfall be⸗ troffen worden, welcher durch das Umschlagen des Kaiserlichen Schlittens herbeigeführt worden ist. Der Kaiser zog sich dabei

Asien. (W. T. B.) Eine Depesche des „New⸗York

Prophet