Bekanntmachung.
In Berichtigung der Bekanntmachung vom 23. Rovember d. J., betreffend die Bezeichnung des Raumgehaltes der Schankgefäße, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Abstand des Füll⸗ striches von dem oberen Rande der Schankgefäße bei sämmtlichen pberzährigen Bieren nicht zwischen 4 und 10, sondern zwischen 1 und 10 cm betragen muß.
Berlin, den 24. Dezember 1883.
1 Königliche Polizei⸗Präsident. on Madai.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 52 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Morgen um 9 Uhr den Vortrag des Polizei⸗Präsidenten von Madai und um 11 Uhr militärische Mͤeldungen entgegen. Sodann hielt der Chef des Civil⸗Kabinets Sr. Majestät Vortrag.
— Am ersten Weihnachts⸗Feiertage empfingen bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin die Zöglinge der Kaiserin⸗Augusta⸗Stiftung in Charlottenburg ihre Weihnachts⸗Bescheerung.
Beide Kaiserliche Majestäten nahmen die Ein⸗ richtung des Speisesaales im Kronprinzlichen Palais, welche von den Städten zur Feier der silbernen Hochzeit Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin gewidmet wurde, in Augenschein.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag 11 ½ Uhr den General der Infanterie von Boyen und nahm um 12 Uhr militärische Meldungen entgegen.
Nachmittags 5 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzesfinnen Victoria und
argaretha zum Diner bei Sr. Hoheit dem Erbprinzen von Sachsen⸗Meiningen nach Charlottenburg.
Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin aus Veranlassung des ein⸗ tretenden Jahreswechsels ihre Glückwünsche darbringen möch⸗ ten, haben ihre Karten am 31. d. Mts. bei der Ober⸗Hof⸗ meisterin Gräfin von Perponcher abzugeben
— Die im Keichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestellte, in
Nr. 303 des „Reichs⸗Anzeigers“ veröffentlichte Uebersicht der Betriebsergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat Novemberd. J. ergiebt für die 52 Bahnen, welche auch schon im entsprechenden Monate des Vorjahres im Be⸗ triebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, nachstehende Daten:
Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im No⸗ vember d. J.: a. beim Vergleiche der provisorisch er⸗ mittelten Ergebnisse des laufenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit 30 460,57 km Betriebslänge) bei 41 Bahnen mit zusammen 27287,65 km höher und bei 11 Bahnen mit zusammen 3172,92 km niedriger, als in demselben Monate des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 38 Bahnen mit zusammen 8135,63 km höher und bei 14 Bahnen mit zusammen 22 324,94 km (darunter 5 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) niedriger, als in demselben Monate des Vorjahres; b. beim Vergleiche der provisorisch ermittelten Ergebnisse des laufenden Jahres mitden im Vorjahre ermittelten provisorischen Angaben: im Ganzen (mit 30 460,57 km Betriebslänge) bei 43 Bahnen mit zusammen 28 221,19 km höher und bei 9 Bahnen mit zusammen 2239,38 km niedriger, als in demselben Monate des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 42 Bahnen mit zusammen 26 121,75 km höher und bei 10 Bahnen mit “ 4338,82 km (darunter 3 Bahnen mit vermehrter
etriebslänge) geringer, als in demselben Monate des Vorjahres.
Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war vom 1. Ja⸗ nuar bis Ende November d. J.: a. beim Vergleiche der provisorisch ermittelten Ergebnisse des lau⸗ fenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit 30 460,57 km Betriebslänge) bei 46 Bahnen mit zusammen 29 245,84 km höher und bei 6 Bahnen mit zusammen 1214,73 km geringer, als in dem⸗ selben Zeitraume des Vorjahres, und auf das Kilo⸗ meter Betriebslänge bei 41 Bahnen mit zusammen 27 366,08 km höher und bei 11 Bahnen mit zusammen 3094,49 km (darunter 2 Bahnen mit S . Betriebslänge)
eringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres; b. beim
Pergleiche der provisorisch ermittelten Ergebnisse mit den im Vorjahre ermittelten provisorischen Angaben: im Ganzen (mit 30 460,57 km Be⸗ triebslänge) bei 48 Bahnen mit zusammen 29 721,29 km höher und bei 4 Bahnen mit zusammen 739,28 km ge⸗ ringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 44 Bahnen mit zusam⸗ men 28 645,06 km höher und bei 8 Bahnen mit zusammen 1815,51 km (darunter 1 Bahn mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres.
Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, ausschließlich der vom Staate für eigene Rech⸗
nung verwalteten Bahnen, betrug Ende November d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 531 535 600 ℳ (156 957 900 ℳ Stammaktien, 44 595 000 ℳ Prioritäts⸗Stamm⸗ aktien und 329 982 700 ℳ Prioritäts⸗Obligationen) und die Län ge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 2409,22 km, so daß auf je 1 km 220 626 ℳ entfallen.
Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende November d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 1 064 846 843 ℳ (421 869 850 ℳ Stammaktien, 157 531 900 ℳ Prioritäts⸗ Stammaktien und 485 445 093 ℳ Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapi⸗ tal bestimmt ist, 5697,47 km, so daß auf je 1 km 186 898 ℳ entfallen.
— Die in den Policebedingungen der Feuer⸗ versicherungs⸗Gesellschaften befindliche Verjäh⸗ rungsklausel, nach welcher alle nicht innerhalb 6 Monaten nach dem Brande entweder rechtsgültig von der Gesellschaft anerkannten oder vormittelst Klageerhebung geltend gemachten Ansprüche auf Entschädigung durch den bloßen Ablauf jener Frist erloschen sind, ist nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, II. Civilsenats, vom 2. November d. J., nur dann wirksam, wenn den Versicherten bei der Versaumung der Frist ein Verschulden trifft. Jedoch genügt noch nicht die Kenntniß jener Verjährungsklausel Seitens des Versicherers, um ohne weiteres eine Verschuldung desselben bei der Ver⸗ säumung anzunehmen.
— Der Kaiserlich russische Botschafter am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Sabouroff, hat einen ihm von seiner Re⸗ gierung bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Ab⸗ wesenheit von Berlin fungirt der Botschafts⸗Rath von
Kotzebue als interimistischer Geschäftsträger.
— S. M. S. „Prinz Adalbert“, 12 Geschütze, Kommandant: Kapt. z. S. Mensing I., ist am 27. Dezember cr. in Gibraltar eingetroffen und beabsichtigt, am 31. Dezember cr. die Reise fortzusetzen.
Württemberg. Stuttgart, 25. Dezember. Der schon telegraphisch erwähnte Artikel des „St.⸗A. f. W.“ lautet: Wie wir aus San Remo erfahren, ist die Genesung Sr. Majestät des Königs in befriedigendem, wenn auch langsamem Fortschreiten begriffen. Die schon lange bestehen⸗ den neuralgischen Schmerzen haben beinahe aufgehört; dagegen ist die katarrhalische Affektion immer noch nicht ganz gehoben. Doch war der König trotz der in der letzteren Zeit eingetretenen kühleren, häufig auch windigen Witterung noch keinen Tag ge⸗ nöthigt, seine regelmäßigen Spaziergänge und Ausfahrten aus⸗ zusetzen. — Durch die Nachricht von dem Ableben der Herzogin Marie Amélie von Württemberg, welche diesen Sommer einige 4 mit ihrer Mutter und ihrem ältesten Bruder im Schlosse zu Friedrichshafen verweilt und sich durch ihr einfach herzliches und liebenswürdig heiteres Wesen die besondere Zuneigung Ihrer Majestäten erworben hat, ist der König in tiefe Betrübniß versetzt worden. — Im Laufe der letzten Woche empfing der König den hier eingetroffenen Erbprinzen sowie die Prinzen Hans und Hugo von Hohenlohe⸗ Oehringen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. Dezember. (W. T. B.) Die „Politische Correspondenz“ theilt mit, daß nach dem Unfall, welcher den Kaiser Alexander betroffen, auch der österreichisch⸗ungarische Hof sofort telegra⸗ beisch Erkundigungen über das Befinden desselben eingezogen abe.
Pest, 24. Dezember. (Wien. Abdpst.) Eine Depu⸗ tation der hiesigen israelitischen Kultusgemein⸗ den überreichte heute dem Kultus⸗ und Unterrichts⸗Minister Tréfort eine Petition wegen Regelung der Angelegen⸗ heiten der Pester israelitischen Kultusgemeinden. Der Minister hob in seiner Antwort hervor, daß er seine während einer vierzigjährigen auf öffentlichem Gebiete entfalteten Wirksamkeit befolgten Prinzipien und seine ganze bisherige Thätigkeit verleugnen würde, wenn er sich nicht für die Gleichberechtigung der Religionen äußerte; nur müßte er diese Gleichheit in der Weise interpretiren, daß angesichts der mit der Autonomie verbundenen Rechte auch entsprechende Pflichten zu erfüllen seien. In diesem Sinne wünsche er die Regelung der Kultusgemeinden. Der Minister wies auf die Unregelmäßigkeiten in den von den Orthodoxen geführten Matrikelbüchern hin und erklärte, daß er die Ent⸗ ziehung von der Militärpflicht mit allen Mitteln verhindern und auch die Finsterniß verbreitenden Winkelschulen nicht dulden werde. Dies verlange nicht nur das Interesse des Staates, sondern geradezu auch die Reputation jener Konfession, als deren Vertreter die Deputation erscheine und deren Unter⸗ stützung er im Interesse des angestrebten Zweckes mit Recht erwarte. Schließlich sagte der Minister: er schätze die geistigen Eigenschaften der Israeliten sehr hoch, sei aber der Ansicht, daß es im Interesse des Staats gelegen wäre, wenn die Juden nicht nur in den Schulstudien, sondern auch auf dem Gebiet des Handwerks und des Ackerbaues ihre Fähigkeiten geltend machen würden.
Agram, 27. Dezember. (W. T. B.) Der Landtags⸗ Präsident Krestic und der Vize⸗Präsident des Landtages, Horvath, haben die Präsidentenwürde niedergelegt.
Frankreich. Paris, 27. Dezember. (W. T. B.) Der Senat genehmigte heute das gesammte Ausgabenbudget mit Ausnahme desjenigen für das Arbeits⸗Ministerium. Verschiedene von der Deputirtenkammer votirte Kredite, welche von der Budgetkommission des Senats gestrichen worden waren, wurden wieder hergestellt. — Die Deputirten⸗ kammer begann die Berathung der Vorlage, betreffend die Genehmigung eines Kredits von 50 Millionen Francs zur Entwickelung der Kolonisation in Algerien. Der Kriegs⸗Minister Campenon und der Marine⸗ Minister Peyron brachten drei Gesetzentwürfe ein über die Zusammensetzung der Kolonialarmee. Der erste Entwurf betrifft die Versetzung von Offizieren der Land⸗ armee zur Marine⸗Infanterie, der zweite die Rekrutirung der Marine⸗Infanterie und der dritte die Organisation der für Afrika bestimmten Armee.
Die „Agence Havas“ publizirt folgende Mitthei⸗ lung: Man glaubt, der chinesische Gesandte Marquis Tseng sei nach London gegangen, um die guten Dienste der englischen Regierung in Anspruch zu nehmen; man zweifelt aber, daß die Bestrebungen Tsengs günstig aufgenommen werden könnten. Es ist unmöglich, zu verlangen, daß Frank⸗ reich gegenwärtig und überdies nach der Besetzung von Sontay sein Programm für Tongking aufgeben sollte. Es scheint auch, daß die aggressive Haltung Chinas Frankreich das Recht giebt, ein Pfand zu verlangen für die pekuniären Verantwortlichkeiten, welche China auf sich geladen hat.
Der „National“ und andere Abendblätter billigen die der Regierung zugeschriebene Absicht, von China eine Kriegskostenentschädigung zu verlangen, Falls die Anwesenheit regulärer chinesischer. Truppen in den Reihen der Feinde Frankreichs konstatirt wird.
Das Journal „Paris“ ist zu der Erklärung ermächtigt, daß die Regierung noch nicht über den Zeitpunkt der im Jahre 1884 zu emittirenden Anleihe beschlossen habe; h-s Zeitpunkt sei keineswegs so nahe bevorstehend, wie man glaube.
Die Regierung hat beschlossen, Einfuhr gesalzenen amerikanischen Fleisches auf⸗ rechtzuerhalten, bis sich die Kammern über den darauf bezüglichen Gesetzentwurf ausgesprochen haben, den der Handels-Minister Hérisson zu Anfang der neuen Kammer⸗ session einzubringen beabsichtigt. Von dem Verbot sollen indeß die Häfen von Havre, Nantes und Bordeaux ausge⸗
nommen sein, in denen das gesalzene Fleisch einer Prüfung
und Ueberwachung unterzogen werden soll, welche die für die öffentliche Gesundheitspflege erforderlichen Garantien bietet.
— 28. Dezember. (W. T. B.) Die „Republique française“ sagt: nachdem die Anwesenheit regulärer chinesischer Truppen in Sontay einmal konstatirt sei, habe Frankreich das unbestreitbare Recht, von China eine Geldentschädigung zu fordern. Wenn man sich zu zahlen weigere, würde Frankreich nur die schwierige Wahl haben, sich ohne Kriegserklärung eines Pfandes zur späteren Zahlungsleistung zu versichern.
Türkei. Konstantinopel, 27. Dezember. (W. T. B.) Der Gouverneur von Kreta, Photiades Pascha, is in Folge einer Berufung des Sultans am 25. ds. Mts. von Kanea hierher abgereist.
Rumänien. Bukarest, 27. Dezember. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer entwickelte heute Jepurescu seine Interpellation, betreffend den Handelsvertrag mit Oesterreich⸗Ungarn, und suchte nachzuweisen, daß derselbe die einheimischen Produkte nicht schütze. Der Redner forderte schließlich die Regierung auf, das System des freien Austausches bei der demnächstigen Erneuerung des Ver⸗ trages aufzugeben. Der Minister des Auswärtigen erwiderte: es sei verfrüht, über die Frage im Parlament jetzt zu verhandeln; die Regierung sei bereits mit dem Stu⸗ dium derselben beschäftigt und werde ihre Arbeit seiner Zeit dem Parlament unterbreiten. Der Minister⸗Präsident erklärte: der Vertrag werde mit einigen Aenderungen:!, welche die Ver⸗ theidigung der ökonomischen Interessen des Landes erheische, erneuert werden. Die Kammer ging sodann ohne besondere Abstimmung zur Tagesordnung über.
Serbien. Belgrad, 27. Dezember. (W. T. B.) Der König hat ein Manifest an die Armee erlassen, in welchem er derselben seinen Dank für ihre Aufopferung und Pflichttreue ausspricht und die Tapferkeit und Ausdauer der Soldaten bei der Ausübung des Dienstes für König und Vaterland rühmt.
Amerika. New⸗York, 27. Dezember. (W. T. B.) General Grant ist am Montag Abend vor seiner Wohnung beim Aussteigen aus dem Wagen ausgeglitten und hat sich eine Quetschung der Hüfte zugezogen, die indeß zu ernsten Besorgnissen keinen Anlaß giebt.
Afrika. Egypten. Kairo, 27. Dezember. (W. T. B.) Die neuen aus Eingeborenen bestehenden Tribunale in Kairo werden am 31. d. Mts. eröffnet und beginnen ihre Verhandlungen einen Monat später. — 1300 Mann egyp⸗ tischer Truppen sind aus Jasheda in Khartum an⸗ gekommen, ohne einem Widerstande zu begegnen. Die Stxaße war, wie berichtet wird, völlig ruhig. Die Garnison von Khartum beträgt somit jetzt 4000 Mann.
8
Zeitungsstimmen.
Zu den preußischen Steuervorlagen bemerkt die Münchener „Allgemeine Zeitung“: Die Regierung hielt es angesichts der in der Gesellschaft herr⸗ schenden Gährung für ihre Pflicht, da, wo der Staat selbst bisher die Gemüther in den ärmeren Klassen von sich abwendet, die Einzelnen mit Härte verfolgt und zu Feinden der bestehenden Ordnung macht, Wandel zu schaffen.“ Man wird nicht umhin können, in diesem Gesichtspunkte, der auch früher vom Minister⸗Präsi⸗ denten als Beweggrund zur Reform der direkten Steuern hervorgehoben worden ist, einen staatsmännischen Gedanken von echtem Gehalt anzuerkennen. Der Werth desselben wird heute kaum noch von irgend einer Partei geleugnet, obgleich ihm vordem ein anderer Gedanke als noch schwerer wiegend entgegengesetzt wurde, nämlich der, daß jedem selbständigen Staatsbürger durch eine, wenn auch noch so geringfügige, direkte Steuer seine Staatsangehörigkeit gewissermaßen handgreiflich fühlbar gemacht werden müsse. Der gegenwärtig zur Geltung gebrachte Gedanke hat vor dem früheren jedenfalls den eminent praktischen Charakter voraus, da es doch eigent⸗ lich auf eine Tüftelci hinausläuft, dem ärmeren Bürger seine Staatsangehörigkeit, die ihm ohnedies durch Pflichten anderer Art nachdrücklich genug eingeprägt wird, auf diese Weise vor Augen stellen zu wollen. Man meg zu Gunsten der direkten Steuern sagen, was man will: der Vorzug verständig aufgelegter indirekter Steuern, weniger fühlbar zu sein, wird ihnen unbestritten bleiben müssen, und wer da weiß, mit welcher Sorge, Angst, Er⸗ bitterung in den ärmeren Klassen bei jedem Quartalswechsel dem Steuerboten oder gar dem Exekutor entgegengesehen wird, der wird sich für die fragliche Klarstellung der Staatszugehörigkeit gerade nicht sehr erwärmen können. Wenn man dies offen anerkennt, so muß aber auch andererseits zugegeben werden, daß jedes Ding sein Ma hat und daß für die direkte Besteuerung die Grenze da anfängt, wo eine hinreichende Leistungsfähigkeit SI ist.
— Die „Schlesische Zeitung“ chreibt:
Die Geschäftsabschlüsse der thüringischen Sparkassen waren im vorigen Jahre recht befriedigend. Man darf annehmen, daß dies auch im laufenden Jahre der Fall sein wird. Wenigstens bezeichnet die Sparkasse für das Herzogthum Gotha, deren FFescefasjzabr von Mai zu Mai geht, die diesjährigen Ergebnisse als in allen Richtungen überaus guͤnstig. Die Zahl der Sparkapitalien und der Einlagen ist bedeutend gewachsen, während die Auszahlungen in geringerem Maße stattfanden. Auch dies ist jedenfalls ein Zeichen wirthschaftlicher Besserung. 3 — In dem „Berliner Börsen⸗Telegraph“ werden einige Hauptfragen der Aktiengesetzreform besprochen. In dem betreffenden Artikel heißt es:
Wer weder einen Namen, noch Vermögen zu verlieren hat, wird sich darum doch zeitweilig nach wie vor dem Gründungsgeschäft hirn⸗ geben können, sowohl für eigene wie für fremde Rechnung, sowo als veritabler Gründer, wie als bloßer Strohmann. Aber darum behaupten zu wollen, daß diese Art Gründung, nach dem Inkrafttreten jener Vorschläge des Entwurfs, zur Regel oder selbst nur sehr viel häufiger werden müßte als bisher — das wäre eine arge Uebertreibung. Für die weitaus überwiegende Mehrzahl der Grundlagen werden auch künftig selbst während der erregtesten Schwindelperiode stets vor allen Dingen Namen erforderlich sein, vertrauenswürdige oder doch mindestens voll⸗ tönende Namen. Für denjenigen Theil des Publikums aber, der selbst die in solchen Namen liegende (jetzt nur sehr relative, nach dem Entwurfe aber weit reellere) Garantie verschmäht, und blos auf die glänzenden Versprechungen namen⸗ und geldloser Schwindler hin sein Vermögen riskirt, — für derartige Leute kann auf dem Wege des Aktienrechts überhaupt kein Schutz geschaffen werden. Die Zahl
dieser verstandeslosen Spieler wird durch das projektirte Gesetz weder
das Verbot der
mingert, noch vermehrt werden, wenigstens nicht durch die bier in
mage stehenden Bestimmungen. — Die Erhöhung des Minimal⸗Aktien⸗ rrages wird allerdings in dieser Richtung heilsam wirken. Aber zr ist die Hauptsache, daß der Entwurf demjenigen Theile des Altkums, der wenigstens Namen sehen will, ehe er sein Geld her⸗ tt einen sehr reellen Schutz zu Theil werden läßt durch die Ge⸗ titung eines sicher und scharf begrenzten Anspruchs auf Schaden⸗ un und für viele Fälle auch durch die drohende Kriminalunter⸗ zung, die namentlich bei vermögenslosen, aber sozial hochstehenden gründern eine sehr heilsame Wirkung thun dürfte. Also, illusorisch uden diese Bestimmungen — das ist des Verfassers feste Ueber⸗ gaung — nicht sein; sie werden, im Gegentheil, ihren Zweck voll⸗ zumen erreichen, soweit dies eben überhaupt sich von der Wirk⸗ emkeit eines Aktiengesetzes erwarten läßt. Aber nun kommt die emere Frage an die Reihe: Werden diese scharfen Bestimmungen iictt üble Nebenwirkungen haben, die außerhalb der Absichten des gejetzgebers liegen? Werden sie am Ende dahin führen, daß an⸗ emndige Menschen sich überhaupt nicht mehr mit der Gründung von zttiengesellschaften befassen, und wird dies Geschäft ausschließlich mner oben gekennzeichneten Klasse dunkler Ehrenmänner überlassen vaden? Muß man diese Fragen bejahen, so sind die Vor⸗ mläge des Entwurfs damit gerichtet. . Aber die Be⸗ zung jener Frage wüͤrde eben wiederum eine ganz maerechtfertigte pessimistische Uebertreibung bedeuten. 8— zubt der Unternehmungsgeist, so können solche Bestimmungen keinen Schaden anrichten, weil dann an Gründungen ohnehin nicht zu denken t. Ist der Unternehmungsgeist aber wieder erwacht, so wird die nversichtliche Hoffnung auf einen nahen Gewinn in den aller⸗ meisten Menschen die Furcht vor der drohenden Verantwortlichkeit zzerwinden, jedoch in der Regel nur dann, wenn das fragliche Unter⸗ nehmen solide und das Gewissen der betheiligten Personen rein ist...
4 —
Wenn aber auf der einen Seite die meisten soliden Gründungen zurch die Verschärfung der auf den betheiligten Personen lastenden Perxantwortlichkeit keineswegs hintertrieben werden können, so wird zijelbe doch andererseits sicherlich zahlreiche zweifelhafte und unsolide Fründungen von vornherein unmöglich machen, und dies wäre eine p glückliche Wirkung, daß man darum zur Noth selbst den Verlust iniger guter Unternehmungen mit in den Kauf nehmen müßte. Nan kann sogar noch weiter gehen und es als feste Ueberzeugung znssprechen, daß dasjenige, was durch die möglichst umfassende Haftung aller bei einer Gründung mitwirkenden Personen erreicht vird, auf keine andere Weise auch nur entfernt so vollständig erreicht werden zunn. Denn die scharfsinnigsten Vorsichtsmaßregeln gegen spekulative lusbeutung der menschlichen Leichtgläubigkeit werden stets auf dem Hapiere bleiben, wenn die Uebertretung nicht mit wirkungsvollen Strafen bedroht wird. Daher werden sich alle wahren Anhänger der Aktienreform schließlich genöthigt sehen, den scharfen, aber keines⸗ regs ungerechten Vorschlägen der Regierung zuzustimmen. Hiermit si jedoch nicht in Abrede gestellt, daß es rathsam erscheint, einzelne härten des Entwurfs zu mildern, einige Kautelen gegen chikanöse Fnanspruchnahme der verantwortlichen Personen zu schaffen, einige AUm dehnbare Ausdrücke schärfer zu fassen; aber das sind durchaus sckundäre Probleme, deren Lösung oder Nichtlösung für die Beant⸗ vortung der Hauptfrage nicht entscheidend sein darf....
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 67. — Inhalt: Verfügung vom 18. Dezember 1883. Eröffnung der Eisenbahnstrecke Dassel⸗Einbeck. — Verfügung vom 19. Dezember 1883. Eröffnung der Eisenbahnstrecke Gerolstein⸗Prüm.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Ernst von Wildenbruch hat die Anzeige von der Verleihung des Grillparzer⸗Preises für seinen „Harold“ durch ein vom 16. d. M. datirtes Schreiben Heinrich Laube’s erhalten.
— Frl. Schmalhausen, vom Professor Theodor Kullak und Franz Liszt zur 8 ausgebildet, ist von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha zur Hofpianistin ernannt worden, nachdem sie am 4. Dezember nach Coburg zu einem Hofconcert be⸗ mfen worden war. 16““
— Im Verlage der Gebr. Henninger in Heilbronn ist soeben er⸗ shienen? „Encyklopädie und Methodologie der Romani⸗ schen Philologie, mit besonderer Berücksichtigung des Französi⸗ scen“, von Gustav Körting. Erster Theil (Pr. 4 ℳ). — Das in seinem ersten Theile vorliegende Werk ist aus Vorlesungen entstanden, welche der Verfasser, ordentlicher Professor der romanischen und eng⸗ lischen Philologie an der Akademie zu Münster, über den darin be⸗ zandelten Gegenstand gehalten hat. Der von den Fachmännern wegen der gemeinsam mit E. Koschwitz herausgegebenen „Französischen Studien“ geschätzte, durch seine erst neuerdings erschienene Schrift „Gedanken und Bemerkungen über das Studium der neueren Sprachen un den deutschen Hochschulen“ aber auch in weiteren Kreisen bekannt gewordene Autor sucht in dieser neuen Arbeit systematisch die Frage zu lösen, wie die Grundsätze und Methoden der klassischen Philologie im Einzelnen auf das neusprachliche Studium anzuwenden seien, und damit die wissenschaftliche Behandlung desselben vorzubereiten. Das Unternehmen ist durchaus neu und unterscheidet sich dem Plane und der Tendenz nach von der Schmitzschen „Encyklopädie und RMethodik des philologischen Studiums der neueren Sprachen“ so wesentlich, daß es in vieler Beziehung den Gegensatz dazu bildet; auch behandelt es nur zu einem kleinen Theile den gleichen Stoff. Das Buch wird 3 Theile umfassen. Der erschienene erste Theil rörtert die Vorbegriffe und bietet eine Einleitung in das Studium der romanischen Philologie in folgenden Abschnitten: Die Sprache, Eintheilung der Sprachen, Die Schrift, Die Literatur, Begriff, Umfang und Gliederung der Philologie, Hülfswissenschaften, Begriff der Encyklopädie, der Methodologie, Das Latein, Das Romanische, Die romanischen Einzelsprachen, Begriff der romanischen Philologie, Die Hülfswissenschaften, Der Begriff der Encyklopädie und Methodo⸗ logie der romanischen Philologie, Bemerkungen über die Geschichte derselben und Bemerkungen über das akademische Studium der romanischen Philologie. — Die beiden noch zu erwartenden Theile sollen in kurzer Fost nachfolgen; der zweite wird die Encyklopädie der romanischen Gesammtphilologie behandeln, der dritte und letzte sich mit der Encyklopädie der romanischen Einzelphilologien be⸗ schäftigen. * 1 8 g „Sylvesterglockenklang⸗ betitelt sich „ein stilles Wort zur feierlichen Stunde“ von Dr. H. Partisch, Pfarrer an St. Lamberti zu Oldenburg im Großherzogthum, Verlag der Schulzeschen Hof⸗ buchhandlung und Hofbuchdruckerei. Es sind ernste Betrachtungen, welche der Verfasser anstellt am Schlusse des alten und zu Beginn des neuen Jahres. Mit ernstem Sinn beleuchtet er die augenblick⸗ lichen gesellschaftlichen und staatlichen Zustände vom religiösen Stand⸗ punkte aus, und kommt zu dem Schluß, daß dieselben recht besorg⸗ nißerregende und wenig erfreuliche seien; überall, wo man hinschaue, böten sich die Keime zu Unfrieden und Zerstörung, und im sozialen Leben mache sich ebenfalls eine Strömung geltend, welche namentlich den echten Christen mit Betrübniß erfüllen müßte. Heilung für die mannigfachen Gebrechen unserer Zeit, deren immer mehr auftauchten, sei nur zu finden in der Vertiefung in das Christenthum und der Rückkehr zu einem ge⸗ müthvollen und mehr auf das Göttliche gerichteten Leben. Das un⸗ gefähr sind die Gedanken, welche der Verfasser in dem ersten Kapitel der kleinen Schrift ausführt; er überschreibt dasselbe:; Im Strome der Zeit. Aehnliche Ausführungen bietet das zweite Kapitel, be⸗ titelt: Vor Jerusalems Thoren. Das Büchlein dürfte sich zu einer Lektüre am Sylvestertage durchaus eignen und das halten, was es in seinem Titel verspricht: nämlich eine beschauliche, ernste Betrachtung des alten Jahres und die Anregung zu einem echten christlichen Leben für das neue Jahr. Der Fen für die geheftete Ausgabe beträgt 1 ℳ, in feinem Original⸗C inband 2 ℳ 8 8
— In Spandau erscheint im Verlage von E. Hopf vom 1. Januar ab die Zeitschrift für Mikroskopie und Fleischschau,
redigirt von H. C. J. Duncker, Berlin, die schon früher einmal herausgegeben wurde. Seit ihrem Eingehen fehlte es den Fleisch⸗ beschauern an einem eigenen Organ, und diese Lücke ist nun wieder ausgefüllt. Die Zeitung erscheint monatlich zwei Mal und kostet vierteljährlich 2 ℳ bei jeder Postanstalt. Die uns vorliegende Probe⸗ nummer enthält: „Die Hefe“, von Dr. O. E. R. Zimmermann. „Trichinen⸗Epidemien der Gegenwart: 1) Die Epidemie in Emers⸗ leben“, von Ch. Stammer, prakt. Arzt in Emersleben. „Mit⸗ theilungen vom Central⸗Schlachthofe in Berlin. Die deutsche Fleischer⸗Zeitung und die Trischinenschau““ Ferner: Offizielle Be⸗ anntmachungen (Berliner Regulativ), Statistisches, Vakanzenliste, Bücherschau, Vermischtes, Briefkasten, Anzeigen.
— Marlitts neuester Roman: Die Frau mit den Karfunkelsteinen wird im Laufe des Jahres 1884 in der Garten⸗ laube erscheinen. 8
— Die in Leipzig den 29. d. M. erscheinende Nr. 2113 der „Illustrirten Zeitung“ enthält folgende Abbildungen: Die Reife des deutschen Kronprinzen nach Spanien. 6 Abbildungen, nach Skizzen unseres Spezialzeichners H. Lüders: 1) Tanz der Chorknaben vor dem Hochaltare der Kathedrale zu Sevilla. 2) Bahnwärter in Andalusien. 3) Milchverkäufer in Granada. 4) Madrider Wäsche⸗ rinnen am Manzanares. 5) Partie aus dem Alkazar in Sevilla. 6) Der Kronprinz in der Kathedrale von Cordoba. — Bilder aus Rom, 2 Abbildungen: 1) Der Quirinal; aus dem Werke „Rom“ von Rudolf Kleinpaul (Leipzig, Schmidt u. Günther). 2) Die Engelsburg, nach einer photograph. Aufnahme. — Der Weihnachtsbazar des Berliner Künstlervereins, Originalzeichnung von Wilh. Geißler. — Ludwig Erk, † am 25. November. — Vom Aufstand im Sudan. 3 Abbildungen, nach Skizzen unseres Mitarbeiters Hon. J. Colborne, Oberst in Hicks Paschas Generalstab: 1) Ansicht von Suakim. 2) Ansicht von Chartum. 3) Das Lager des Mahdis vor El Obeid. — Weihnachtsrose. Von R. Ortmann, illustrirt von Julius Höppner. — Der neue bulgarische St. Alexander⸗Orden. — Polptechnische Mittheilungen: Kleinholzspalter. Maughans Patent⸗Geyser. — Moden: Jackettaille aus braunem Tuch. Eleganter Hausanzug für den Winter. 1b
München, 27. Dezember. (W. T. B.) Der Bildhauer Lorenz Gedon ist nach längerem Leiden heute gestorben.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Washington, 27. Dezember. (W. T. B.) Das statistische Departement für Landwirthschaft giebt in den vorläufigen Ernteschätzungen im Jahre 1883, welche in Form eines Spezial⸗ berichts für Dezember veröffentlicht werden sollen, die Maisernte auf 1551 ⁄16 Millionen Scheffel, die Haferernte auf etwas über 400 Millionen, die Baumwollernte auf etwa 6 Millionen Ballen an.
Gewerbe und Handel. —
Das Kaiserlich russische Zoll⸗Departement hat die Zollämter angewiesen, bei Erhebung der Zollgebühr die nach⸗ b benannten Handelsartikel nach dem Tarif wie folgt zu klassi⸗
ziren: 88
1) Cementröhren jeder Art gleich Cementfliesen und Cement⸗ ziegeln — unter Art. 7 Pkt. 3 (7 Kop. vom Pud). 1
2) Dynamo ⸗elektrische Maschinen für industrielle Zwecke, welche durch Treibriemen in Bewegung gesetzt werden — gleich anderen Fabrikmaschinen unter Art. 175 (1 Rub. 65 Kop. resp. 90 Kop vom Pud). 8
3) Dampfmaschinen ohne Schwungräder als komplet zu betrachten, da nach der Erklärung von Experten die Schwungräder nur die Bewegung reguliren und durch Transmissionsscheiben ersetzt werden können, wird das Schwungrad indessen mit der Maschine, zu der es gehört, zusammen importirt, so ist es mit der Maschine zusammen zu verzollen. 8 1
4) Aus Thon oder Infusorienerde präparirte Komposition zum Schmieren von Dampfröhren und Dampf⸗ kesseln (Kieselguhr⸗Komposition von W. Berkefeld in Celle) mit Bei⸗ mischung von Haar, Wolle oder anderem Material — unter Art. 145 (30 Kop. vom Pud) gleich Schmiere aus schwerem Mineral⸗ oder Theeröl mit Beimischung von Kalk. “]
5) Holzwellen mit kupfernen Einsätzen zum Drucken von Mustern, als Artikel, bei denen das Kupfer dem Werthe nach das Hauptmaterial bildet — unter Art. 161 (3 Rub. 30 Kop. vom Pud). . b .
6) Bolzen mit Schraubengang bis zu einem halben Zoll inkl. im Durchmesser, wie auch andere eiserne Artikel aus rundem Eisen von gleicher Dimension — unter Art. 168 Pkt. 1 (2 Rbl. 75 Kop. vom Pud); dergleichen Artikel aus Kupfer — als Draht⸗ fabrikate unter Art. 168 Pkt. 2 (3 Rbl. 30 Kop. vom Pud).
7) Farbiges Weißblech gleich farbigem Eisenblech — unter Art. 96 (1 Rbl. 40 Kop. vom Pud). 1 8
9 Zinkplatten polirt oder vernickelt gleich polirten und farbigen Zinkfabrikaten — unter Art. 176 Pkt. 2 (2 Rbl. 75 Kop. vom Pud). 9
9) Ungetheerte Dachpappe — gleich getheerter unter Art. 183 Pkt. 7 (50 Kop. vom Pud). 8
10) Tischdecken auswollenem Teppichgewebe(Plüsch) — unter Art. 202 (90 Kop. vom Pfund), als unbedruckte Wollenstoffe, die in den Art. 204 und 207 nicht benannt sind.
11) Die türkischen Gewebe Kutnu und Scham⸗ Madshu genau in Uebereinstimmung mit den Anmerkungen zu den Art. 216— 218. — Die reinseidenen unter Art. 196 (5 Rbl. 50 Kop. vom Pfund), die baumwollenen unter die entsprechenden Punkte des Art. 210.
12) Runde Randstrohhüte jeder Art mit einfacher Band⸗ garnirung am Boden — unter Art. 223 Pkt. 3 (3 Rbl. 65 Kop. vom Pfund), da diese Hüte nach dem Werth der zu ihrer Garnirung aufgewandten Arbeit und dem Charakter dieser Arbeit nicht unter den in Art. 219 Pkt. 8 aufgeführten Kopfputz rubrizirt werden können. j 13) Mit Schwefelsäure bearbeitetes Fett, wie es bei der Stearinfabrikation geschieht — gleich Stearin unter Art. 26 Pkt. 6 Litt. C. (1 Rbl. vom Pud). 1
14) Damen⸗ und Kinderhandschuhe, baumwollene sowohl als auch wollene, mit Spitzen oder Baͤndern benaht, — unter Art. 219 Pkt. 7 (3 Rbl. 50 Kop. vom Pfund) wie Bekleidungsgegenstände.
15) 8g; ang, 1.“ Baumwollgewebe — unter Art. 210, nach dem Material. 8 8
16) Eiserne, mit Messing belegte Pedaltritte für Musikinstrumente — unter Art. 165 Pkt. 2 (2 Rbl. 20 Kop.
d). 1 mud), tall⸗Federhalter, selbst wenn sie von den Stielen mit denen sie in den Handel
aus Holz und anderem Material, 1 . 8 etrennt importirt werden, Federhalter aus Gummi elastikum und überhaupt Stiele zu Stahlfedern, welche zum Einsetzen der Feder schon hergerichtet sind — unter Art. 229 (33 Kop. vom Pfund), als direkt benannte Schreibutensilien. 8 18) Taschentücher aus Ramé⸗Fasern, welche Flachs⸗ fasern ersetzen — unter Art. 189 Anmerkung, gleich Leinentüchern. — 19) Lackähnliche Theerlösungen in Oel — unter Art. 142 8 Rbl. 50 Kop. vom Pud). “ 8 20) Lineale jeder Art zum Zeichnen und Liniiren — unter Art. 229 (33 Kop. vom Pfund) als Schreib⸗ und Zeichnen⸗
behör. 8 8 Seil⸗Treibriemen — unter Art. 188 (44 Kop. vom
d). 2 Kastanienholz 849 “ g. unter Art. 19 (zollfrei) als nicht besonders benanntes Holzmaterigl.. 23) Kieserit — unter Art. 12 (zollfrei) gleich Staßfurter lisalz. 1 b6 1gn; Kohlenplättchen, welche als Lichte zu elektrischer Be⸗ leuchtung benutzt werden — unter Art. 15 Gollfrei). 1 25) Snig989 — geln zu Gartenverzierungen unter Art. 157, Pkt. 5 (8 Rub. 80 Kop. vom Pud). 26) Neutrales chromsaures Natron und chromsaures Natron — gleich Chrom⸗Pik — unter (2 Rub. 20 Kop. vom Pud).
saures Art. 130
27) Posamentierwaaren mit seidenen und halb⸗ seidenen Chenillen sind unter Art. 199 (1 Rbl. 10 Kop. vom Pfund) nur in dem Falle zu klassifiziren, wenn sie keinerlei Merk⸗ male der Weberei tragen, andernfalls aber nach Art. 196 (5 Rbl. 50 Kop. vom Pfund) zu verzollen.
28) Einfache nicht angestrichene und nicht polirte Holzkasten, in denen zuweilen physikalische Instrumente importirt werden, nur um sie während des Transportes zu schützen, sind als nothwendige Tara zollfrei durchzulassen.
29) Fabrikate aus Vogelfedern, welche Fabrikate aus Borsten imitiren, gleich letzteren unter Art. 186 (2 Rbl. 44 Kop. vom Pud).
30) Stroh⸗ und Spanfabrikate mit Verzierungen aus Gewebe, Leder, Metall ꝛc. — unter Art. 184 (88 Kop. vom Pfund).
31) Haargewebe mit Beimischung von Baumwolle — unter Art. 186 (2 Rbl. 44 Kop. vom Pud).
32) Eiserne Dampfkessel — unter Art. 164 (1 Rbl. 10 Kop. vom Pud), alles Zubehör zu denselben aber unter die ent⸗ sprechenden Artikel des Tarifs.
33) Natürliche Blumen und Gras, mit Anilin oder an⸗ deren Farben gefärbt und sowohl gesondert, als auch in zusammen⸗ gesetzter Form als Kränze, Bouquets ꝛc. importirt — unter Art. 30 Pkt. 1 Litt. C. (45 Kop. vom Pud) gleich gefärbten groben Fabrikaten aus Stroh. 8
34) Korkholz⸗Abschnitzel, mittelst eines Bindestoffes (z. B. Kalklösung) zu Ziegeln gepreßt, unter dem Namen Korkziegel bekannt — unter Art. 20 (10 Kop. vom Pud brutto), als unverarbeitetes Korkholz. 8
35) Heerde für cylindrische Dampfkessel, gesondert importirt — unter die entsprechenden Artikel des Tarifs nach dem Hauptmaterial, wobei nach Art. 175 als Hauptmaterial dasjenige zu gelten hat, von welchem dem Gewicht nach mehr vorhanden ist.
Das Kaiserlich russische Zolldepartement hat zur Nachachtung und Eröffnung an die Handeltreibenden und Schiffer, zur Kenntniß der Zollämter gebracht, daß Anzeigen über Dampfer, welche für
regelmäßige Touren zwischen ausländischen und russischen Häfen be⸗ stimmt sind, ein Anrecht auf den Genuß der Vergünstigung bezüglich der Lastabgabe künftighin nur dann begründen können, wenn solche Anzeigen unter Beobachtung des im Handel allgemein üblichen Ver⸗ fahrens bei Herstellung einer regelmäßigen Dampfschiffverbindung ge⸗ schehen sind, d. h. nach vorhergegangener Benachrichtigung der Kauf⸗ mannschaft durch besondere Publikationen, mit Angabe des Namens des Schiffes, welches die regelmäßigen Fahrten unterhalten soll, des Namens des Schiffsführers, der Ankunfts⸗ und Abgangszeit der Schiffe
Das Zolldepartement weist daher die Hafenzollämter an, mit Er⸗ öffnung der Schiffahrt des nächsten Jahres die erwähnten Anzeigen nur dann anzunehmen, wenn die obigen Bedingungen erfüllt sind, und wenn sie von Personen ausgehen, welche von den Schiffseigenthümern selbst oder deren Schiffsführern dazu autorisirt sind.
Der aus dem Auslande nach Rußland eingeführte Kaffee kommt zuweilen in leichten Fässern an, wobei das Gewicht der Tara sehr erheblich von dem Gewicht abweicht, welches man bei Zusammen⸗ stellung der Tabelle über die Tara für diese Waare im Auge hatte.
In Folge dessen hat das russische Zolldepartement die Zollämter angewiesen, mit dem Nettowiegen des Kaffees Versuche anzustellen und über das Ergebniß dem Departement zu berichten
Es ist vorgekommen, daß beim Verzollen von Quecksilber, welches in gußeisernen Behältern nach Rußland eingeführt wurde, nur von dem Gesammtgewicht der Waare mit der Emballage 20 % für die Tara in Abzug gebracht, die gußeisernen Behälter dagegen zollfrei gelassen worden sind. 8
Die russischen Zollämter sind infolge dessen angewiesen worden, auch die dem Quecksilber zu Behältern dienenden gußeisernen Gefäße nach den entsprechenden Punkten des Art. 162 des Tarifs zu ver⸗ zollen (55 resp. 88 und 1 Rbl. 10 Kop. vom Pud).
Das Kaiserlich russische Zolldepartement hat den Zollämtern zur unabweichlichen Nachachtung vorgeschrieben, in nllen den Fällen, wenn für die wegen Nichtzahlung der Zollgebühr oder des Lagergeldes zum Verkauf kommende Waare ein Strafgeld oder eine Accidenz zu erheben ist, diese beizutreiben unabhängig davon, für welchen Preis die Waare selbst verkauft werden kann oder verkauft wird.
In Ergänzung eines Cirkularerlasses vom 25. Mai d. J. hat das Kaiserlich russische Zolldepartement verfügt:
1) Blechgefäße, ohne welche die Waare nicht in den Ver⸗ kauf kommt, wie z. B. die Blechbüchsen und Dosen, in denen Wichse, Schmiere und dergl. importirt wird, sind mit der in ihnen enthaltenen Waare zusammen zu verzollen.
2) Gefäße dagegen, welche von der Waare getrennt importirt werden, sind nach den entsprechenden Punkten des Art. 166 des Tarifs zu verzollen; dabei ist jede Schablonenmalerei als Verzierung anzu⸗ sehen und das mit solcher Malerei versehene Fabrikat unter Punkt 2 des genannten Artikels zu klassifiziren (5 Rbl. 50. Kop. vom Pud).
3) Innere Blechkasten, in denen bisweilen Weberkämme, lederne Treibriemen, Nahnadeln, Garne und einige Manufakturwaaren im⸗ portirt werden, sind nicht als Blech in Tafeln, sondern als Blech⸗ fabrikate anzusehen und gleichfalls nach Art. 166 des Tarifs zu ver⸗ zollen, da die gewisse Form derselben und die Zusammenlöthun ihnen den Charakter nicht von Rohmaterial, sondern eines fertigen Gegen⸗ standes giebt. 1“
Ueber die Verzollung von Maschinen und Apparaten, welche zwar zu verschiedener Zeit und in ihren einzelnen Theilen im⸗ portirt werden, zusammengenommen aber vollständige Maschinen und Apparate bilden, hat das Kaiserlich russische Zolldepartement verfügt, daß derartige Maschinen und Apparate als ganze Maschinen und Apparate nach Art. 175 des Tarifs nur in den Fällen verzollt werden können, wenn von den Empfängern durch die betreffenden Zollämter dem Departement vorher Spezifikationen und Zeichnungen der verschriebe⸗ nen Apparate und Maschinen in solcher Ausführlichkeit eingereicht worden sind, daß man auf ihnen alle Theile der Benennung in der Spezifikation entsprechend nummeriren kann. Nur auf Grund solcher Zeichnungen und Spezifikationen kann das Departement gestatten, Maschinen und Apparate, welche in zerlegter Gestalt importirt werden, nach Maßgabe n Eintreffens der einzelnen Theile im Zollamt, nach Art. 175 zu verzollen. —
Andernfalls sind die Theile solcher Maschinen und Apparate je nach dem Material unter die entsprechenden Artikel des Tarifs zu
klaffisiziren.
— Der Bericht des Ausschusses der Handelskammer zu Leipzig für Handelsgesetzgebungs⸗Fragen über den Entwurf eines G Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, liegt uns gedruckt vor. In demselben
eißt es: u“ 8 zt ⸗ der Gesammtrichtung des Entwurfs ist der Ausschuß im Allgemeinen einverstanden. Gleich den Verfassern desselben hält er einerseits die Zeit für eine Reform des Aktienwesens nunmehr für 8 ekommen, andererseits das Bestreben, die Forn der Aktiengesell⸗ schaft überhaupt zu beseitigen oder doch auf ein nach dem Gegen⸗ stande der Unternehmung engbegrenztes Gebiet einzuschränken, für ein verfehltes. „Die Macht und Vielgestaltigkeit des wirthschaftlichen Lebens“ — so ist in der Begründung mit Recht be⸗ merkt — „läßt sich durch keine Gesetzesgrenze zwingen. Nicht in diesem fruchtlosen Abmühen eine Grenze zu finden, welche überdies in Folge des wechselnden Bedürfnisses sich in jedem Augenblicke fortbewegen würde, kann die Aufgabe des Gesetzgebers bei Regelung des Aktien- wesens gesehen werden. Die Wahl der wirthschaftlichen Form, in welcher der Gegenstand eines Unternehmens zu betreiben ist, muß
vielmehr in jedem einzelnen Falle den betheiligten Persönlichkeiten