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Die Nummer 2 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute
ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 1525 die Bekanntmachung, betreffend die Uebersicht
der Uebergangsabgaben und Ausfuhrvergütungen, welche von Staaten, wo innere Steuern auf die Hervorbringung oder
Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegt sind, erhoben be⸗ ziehungsweise bewilligt werden. Vom 29. Dezember 1883. Berlin, den 5. Januar 1884. “ Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Didden.
1“
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ersten Staatsanwalt Ooppenhoff in Aachen zum
Präfidenten des Landgerichts daselbst, und den Landrath Heckmann zu Adenau zum Regierungs⸗
Rath zu ernennen; sowie
dem Kreis⸗Steuereinnehmer von Karmainsky zu Rybnick bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungs⸗Rath, und
dem Kaufmann und Correspondent⸗Rheder Carl Wallis z2 Barth im Kreise Franzburg den Charakter als Kommerzien⸗ Nath zu verleihen. Ss 111“ 89 8 Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Vorsteher der chalkographischen Abtheilung der Kaiserlichen Reichsdruckeree, Wilhelm Roese, hierselbst ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Dem ordentlichen Lehrer an der Königlichen Kunstschule
in Berlin, Maler August Gosch, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
oXA“AX“;
Niach dem Statut der Louis Boissonnet⸗Stiftung für Architekten und Bau⸗Ingenieure ist für das Jahr 1884 ein
Stipendium von 3000 ℳ zum Zweck einer größeren Studien⸗ 3 reise und zwar, der vorgeschriebenen Reihenfolge gemäß, an
nen Ban⸗Ingenieur zu vergeben.
Als fachwissenschaftliche Aufgabe hierfür ist das von der Abtheilung für Bau⸗Ingenieurwesen vorgeschlagene und von dem Senat der Technischen Hochschule hierselbst angenommene
rogramm durch Se. Excellenz den Herrn Minister der geist⸗
8 lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten genehmigt
worden: „Das Studium der neueren, in Frankreich und Belgien zur Ausführung gekommenen Eisenkonstruktionen des Hochbaues und die Abfassung eines ausführlichen druck⸗ fertigen Berichtes darüber mit Detailzeichnungen und Erläuterungen.“ Die Bewerber um dieses Stipendium, welche hinreichende Fertigkeit im Gebrauch der französischen Sprache besitzen üssen, haben an den unterzeichneten Rektor und zwar in dessen Bureau, W. Schinkelplatz 6, woselbst auch die weiteren Bestimmungen zur Ausführung des Programms zu haben sind, eine Beschreibung ihres Lebenslaufes und die über ihren Studiengang und eventuell über ihre praktische Beschäf⸗ tigung sprechenden Zeugnisse, Entwürfe ꝛc. bis spätestens zum 31. d. Mts. einzureichen, außerdem aber noch durch Beibrin⸗ gung der betreffenden schriftlichen Arbeiten und Zeichnungen nachzuweisen, daß sie die zur Aufnahme und Wiedergabe einer technischen Bauanlage von hervorragender Bedeutung nöthige Vorübung besitzen und einen wesentlichen Theil ihrer Aus⸗ bildung auf der früheren Bau⸗Akademie oder auf der Tech⸗ nischen Hochschule (Abtheilung für Bau⸗Ingenieurwesen) hier⸗ selbst erlangt haben. 8 Berlin, den 3. Januar 1884. Der Rektor der Königlichen Technischen Hochschule: G. Hauck.
JZustiz⸗Ministerium. 9. 11“ Der Rechtsanwalt Dr. jur. Zimmermann in Homburg vor der Höhe ist zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landes⸗ gerichts zu Frankfurt a. M., mit Ausschluß der Hohenzollern⸗ schen Lande, und unter Anweisung seines Wohnsitzes in Hom⸗ burg vor der Höhe, ernannt worden. 1 Versetzt sind: der Amtsrichter Schmidt in Fischhausen an das Amtsgericht in Rixdorf, der Amtsrichter Merrem in eskeil an das Amtsgericht in Solingen, der Amtsrichter Solbrig in Exin an das Amtsgericht in Nakel und der Amtsrichter Nohach in Gnesen an das Amtsgericht in Margonin. Der Landgerichts⸗Rath Krech in Greifswald ist in Folge seiner Ernennung zum Geheimen Regierungs⸗Rath und Mit⸗ glied des Bundesamts für das Heimathswesen aus dem Justizdienst geschieden. Dem Amtsgerichts⸗Rath Ritter in Löwenberg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt. In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Gerichts⸗Assessor Paul Schulz bei dem Landgericht in Cott⸗ bus, der Gerichts⸗Assessor Voß bei dem Landgericht in Ostrowo, der Gerichts⸗Assessor Senff bei dem Landgericht I. Berlin und der Gerichts⸗Assessor Steffeck bei dem Amts⸗
ggeericht in Zossen.
Der Amtsgerichts⸗Rath Mosler in Groß⸗Strehlitz, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Reuter in Höxter und der Notar Heß in Ahrweiler sind gestorben.
11 Bekanntmachungen uf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 1 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 ist heute durch die 1 Landespolizei⸗ behörde der „Arbeiter⸗Sänger⸗Bund zu Limmer“ verboten worden. Hannover, den 2, Januar 1884. Königliche Landdrostei. von Cranach
4. * 8 2 * g — 8. 8 — 11“
4 % iges vormals Nassauisches Staatsanlehen von 7 200 000 Fl., d. d. 30. September 1862.
Bei der am 4. d. Mts. stattgefundenen siebenzehnten Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. negoziirten 4 % igen, vormals Nassauischen Staatsanlehens von 7 200 000 Fl., d. 2 30. September 1862, sind nachverzeichnete Obligationen gezogen worden: 1
A. Zur Rückzahlung auf den 1. April 1884:
Litt. N. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰. Nr. 138 157 529 541 593 603 720 963 973 1537 1557 1586 1723 2027 2067 2201 2255 2326 2370 2395 2722 2947 3195 3727 3747 3861 4065 4118 4130 4133 4221 4299 4387 5107 5704 5741 5999 = 37 Stück über 3700 Fl. oder 6342 ℳ 91 ₰.
Litt. O. à 200 Fl. = 342 ℳ 86 ₰4. Nr. 36 452 582 766 * 1185 1436 1870 1880 = 9 Stück über 1800 Fl. oder 3085 ℳ
₰.
Litt. P. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰. Nr. 161 359 512 528 553 635 744 965 1064 1128 1300 1314 1474 1532 1624 1944 2299 2539 2962 3088 3238 3304 3420 3572 3732 3745 3851 3989 4045 4448 4862 5152 5290 5452 5586 5596 5719 5839 5886 6472 6509 6820 6891 6980 7130 7199 7758 7899 = 48 Stück über 24 000 Fl. oder 41 142 ℳ 72 ₰.
Litt. Q. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰. Nr. 369 427 540 600 809 925 945 1167 1400 1902 1933 2006 2063 2173 = 14 Stück über 14 000 Fl. oder 24 000 ℳ 6 ₰4. Summa 108 Stück über 43 500 Fl. oder 74 571 ℳ 43 ₰.
B. Zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1884:
Litt. N. à 100 Fl. = 171 ℳ 43 ₰. Nr. 383 445 473 507. 509 519 543 1023 1138 1232 1417 1466 1487 1847 1995 2236 2266 2365 2372 2555 2913 3418 3462 3574 3806 4111 4447 4672 4837 5342 5398 5425 5456 5515 5647 5760 5770 5913 5983 = 39 Stück über 3900 Fl. oder 6685 ℳ 77 ₰.
Litt. O. à 200 Fl. = 342 ℳ 86 ₰. Nr. 203 322 472 776 1018 1057 1170 1298 1448 1460 1899 1992 = 12 Stück über 2400 Fl. oder 4114 ℳ 32 ₰.
Litt. P. à 500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰. Nr. 204 838 651 826 836 852 1023 1139 1233 1277 1410 1435 1676 2087 2097 2132 2184 2535 2760 2908 3091 3120 3145 3151 3215 3331 3720 3827 3837 3853 3925 3963 4122 4292 4458 4566 5184 5246 5323 5541 6201 6224 6269 6351 6547 6954 7437 7657 7889 7906 = 50 Stück über 25 000 Fl. oder 42 857 ℳ
Litt. Q. à 1000 Fl. = 1714 ℳ 29 ₰. Nr. 336 492 581 598 612 649 1204 1305 1586 1592 1603 1683 1892 = 13 Stück über 13 000 Fl. oder 22 285 ℳ 77 ₰4. Summa 114 Stück über 44 300 Fl. oder 75 942 ℳ 86 ₰.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzin⸗ sung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermin stattfindet, bei fol⸗ genden Stellen erhoben werden können: 3
Bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Regierungs⸗ A in Wiesbaden, sowie bei jeder anderen
öniglichen Regierungs⸗Hauptkasse, bei der König⸗ lichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. und den Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüne⸗ burg und Osnabrück.
Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen Zinsscheinen und Zinsschein⸗Anweisungen und zwar bei den unter A verzeichneten Obligationen mit den Zins⸗ scheinen Reihe III Nr. 8 und bei den unter B verzeichneten nur mit Zinsschein⸗Anweisungen.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden Ferssebftne bei den Obliga⸗ tionen sub A wird an dem zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.
Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗ kasse in Wiesbaden oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsschein⸗ Anweisungen bezw. nur mit letzteren durch diese Kasse vor der Aus⸗ zahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine eingereicht werden können.
Rückständig sind noch aus den Verloosungen:
pro 1. Oktober 1876: P. 5821, 1
pro 1. April 1881: N. 120 1507 3944, P. 5136,
pro 1. April 1882: N. 633, 0. 790, P. 7122,
pro 1. Oktober 1882: N. 146 2911 3503 5833, O. 548 1289, P. 2267 6750,
pro 1. April 1883: N. 353 444 1026 3582 4883, 0. 1008 1483 1797, P. 469 521 648 2046 3710 6418 7288, 2. 550 866.
per 1. Oktober 1883: N. 106 233 1098 2322 3123 3203 3751 3757 3777 4826 5187 5322, 0. 167 368 1043 1230 1583 1850, P. 18 473 531 1299 1327 1832 2036 3065 4699 4837 5150 55206 6119, 9. 471 710 1143 1726 1769. 168“
Wiesbaden, den 11. Dezember 1883. Der Regierungs⸗Präsident.
von Wurmb. 1
Ppersonalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen Im aktiven Heere. Berlin, 27. Dezember. v. Diemar, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 95, in das Inf. Regt. Nr. 22, Frhr. v. Barnekow, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, in das Inf. Regt. Nr. 95 versetzt. — 1. Januar. v. Rauch II., Gen. d. Kav. z. D., zuletzt Gen. Lt. und Remonte⸗Inspecteur, unter Belass. in seinem gegenwärtigen Verhältniß als mit Pens. zur Disp. stehend, zum Gen. Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs ernannt. — 2. Januar. Moeller, 1 und Compagnie⸗Chef vom Inf. Regts. Nr. 26, dem Regiment, unter Beförderung zum über⸗ zähligen Major, aggregirt. v. Berenhorst, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 20 und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Inf. Regt. Nr. 26, unter Entbindung von seinem Kommando als Flügel⸗Adiutant bei des Herzogs von Anhalt Hoheit, als Compagnie⸗ Chef in das Inf. Regt. Nr. 26 versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 27. Dezember. eller, Major z. D., von der Stellung als Garn. Baudirektor in Straßburg i. E. entbunden.
Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 27. Dezember. Hönig, Major z. D., zum Commandeur des Landw. Bez. Straubing, Hörhammer, Major z. D., zum Commandeur des Landw. Bez. Vilshofen, er⸗ nannt. — 28. Dezember. v. Schubärt, Rittm. z. D., zum Begleiter Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Otto von Bayern ernannt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 10. De⸗ ember. Frhr. v. Gumppenberg⸗Pöttmeß⸗Peyrbach, Pr. gt. 3 D., auf Nachsuchen von der Funktion als Begleiter Sr. Königl. 2 des Prinzen Otto von Bayern vom 1. Januar 1884 ab ent⸗ oben. — 27. Dezember. Frhr. Schirndinger v. Schirn⸗ din g81 Major z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Vilshofen, der Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt. — 28. Dezember. v. Schubärt, Rittm. und Escadr. Chef des 1. Ulan. Regts, mit Pens. zur Disp. gestellt.
Herzoglich Braunschweigisches Kontingent.
Janugr. Kubel, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 92, in Genehm. seines Abschiedsgesuches, unter Ver⸗ leihung des Charakters als Oberst, mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Regts. Uniform mit den für Ver⸗
““
abschiedete vorgeschr. Abzeichen, zur Disp. gestellt. v. Specht, Oberst⸗ Lt. im Inf. Regt. Nr. 92, nach Maßgabe der Allerh. Kab.⸗Ordre vom 8. November 1883, unter Abgabe des Bats. Kommandos, zum etatsmäß. Stabsoffiz.,, Otto, Kobus, Majors im Inf. Regt. Sr. 92, zu Bats. Commandeuren, ernannt. Frhr. v. Bernewitz, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 92, zum überzähl. E und in die erste Hauptmannsstelle des Regts. ein⸗ eingerückt. 1—
Aichtamtliches.
“
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 5. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den zum General⸗ Adjutanten ernannten früheren Remonte⸗Inspecteur, General⸗ Lieutenant Alfred von Rauch, den General der Infanterie von Ollech, der für die Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adler⸗Ordens seinen Dank aussprach, sowie einige andere militärische Meldungen. Später nahmen Se. Majestät den Vortrag des General⸗Lieutenants von Albedyll entgegen.
— Gestern fand im Königlichen Palais ein größeres Diner statt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 11 ½ Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing den Ministerial⸗Direktor Droop und den Lieutenant im Eisenbahn⸗Regiment, Pertz.
Abends besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften die Oper.
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— Nach dem Cirkularerlaß des Finanz⸗Ministers, vom 13. Dezember v. J., sind denjenigen Justizbeamten, an deren amtlichem Wohnsitze eine Königliche Kasse sich nicht befindet, das Gehalt und die son⸗ stigen Kompetenzen portofrei zu übersenden. Da die Beamten nicht verpflichtet sind, vor dem Empfange des Geldes die Quittung der Kasse einzusenden, und die Portokosten für die Uebersendung der Quittung gleich⸗ falls der Staatskasse zur Last fallen, so hat der Finanz⸗ Minister zur Vereinfachung des Geschäftsganges und Ersparniß von Porto im Einverständnisse mit dem Justiz⸗Minister unterm 29. Dezember v. J. bestimmt, daß die Kasse, welche die Zahlung des Diensteinkommens an die Beamten, welche bei einem Amts⸗ gericht domizilirt sind, an dessen Sitz eine Königliche Kasse sich nicht befindet, zu leisten hat, die Gehälter ꝛc. für sämmt⸗ liche Justizbeamten, welche am Orte des Amtsgerichts ihren Wohnsitz haben, in einer Sendung an das Amtsgericht ur Auszahlung an die einzelnen Beamten unter Bei⸗ an der Quittungsformulare übersendet. Spätestens am dritten Tage nach Eingang des Geldes wird das Amtsgericht sämmtliche Quittungen der Beamten in einer Sendung der Kasse übersenden. Bis dahin dient der Post⸗ schein der Kasse als Belag. Gehen die Quittungen innerhalb dieser Frist nicht pünktlich ein, so hat die Kasse hiervon un⸗ gesäumt dem Präsidenten des Ober⸗Landesgerichts direkt An⸗
zeige zu machen.
— Die Bürgschaft für ein einem Minderjährigen zgewährtes Wucherdarlehen ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 15. November v. J., im Geltungsbereich des Preußischen Allgemeinen Landrechts unverbindlich.
— Die im vergangenen Jahre beabsichtigt gewesene internationale Gartenbau⸗Ausstellung in St. Petersburg sowie der damit verbundene botanische Kongreß, welche — wie bereits früher*) mitgetheilt — auf dieses Jahr verschoben worden sind, werden in den Tagen vom 17. bis 28. Mai d. J. stattfinden.
— Der Kaiserliche Gesandte am Königlich schwedisch⸗nor⸗
wegischen Hofe, von Pfuel, ist vom Urlaube nach Stockholm
zurückgekehrt und hat die Geschäste der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der Großherzoglich badische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Freiherr von Marschall, ist vom Urlaube nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.
Bayeru. München, 4. Januar. (Allg. Ztg.) Die Kammmer der Abgeordneten hat in der heutigen 28. Plenarsitzung die General⸗Debatte über den Gesetzentwurf bezüglich der Errichtung einer Hagelversicherungsanstalt fortgesetzt. Der Abg. Johann Wagner war der Ansicht, daß der Gesetzentwurf nicht allein im Interesse der Landwirthschaft, sondern im allgemeinen Landesinteresse sei. Redner schloß sich den Anträgen des Abg. von Hörmann an; dieselben würden dem Interesse der Landwirthschaft mehr entsprechen, als jene, welche der Ausschuß vorschlage. Der Abg. Fritzsche hielt den Gesetz⸗ entwurf nicht für nothwendig und dessen Bestimmungen jedenfalls nicht für ausreichend, um genügende Entschädigung bieten zu können, zumal wenn den Anträgen von Hörmann nicht bei⸗ gestimmt werden sollte. Der Abg. Dr. Rittler besprach die Vorlage zunächst vom Standpunkt des Bedürfnisses aus, welches für die zu gründende Anstalt allerdings gegeben sei. Redner sei nun zwar Gegner jeder Verstaatlichung und pflichte den gestrigen Hinweisen des Abg. Baron Stauffen⸗ berg auf die Konsequenzen der Verstaatlichungen des modernen Staates bei. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handle es sich nicht um eine Verstaatlichung, sondern es sei, wie der Abg. von Hörmann sich äußerte, durch Theil⸗ nahme des Staats am Hagelversicherungswesen ein Schutz gegen die bisherigen Mißbräuche Seitens der Privatgesell⸗ schaften zu gewähren. Eine solche „staatliche Regulirung“ halte Redner für dringend erforderlich, ganz besonders auch für das Mobiliar⸗Versicherungswesen. Die Rechte acceptire den Gesetzentwurf und erkenne die Absichten der Staatsregie⸗ rung an, welche damit allgemeinen Wünschen entgegenkomme, spreche aber auch gleichzeitig die Erwartung aus, daß man.
ier nicht stehen bleibe, sondern, unbeschadet der erworbenen echte Dritter, den Gedanken, welcher in dem Gesetz⸗ entwurf liege, auch für die übrigen Branchen des Versicherungswesens nutzbar mache. Die Abgg. Sellner, Johann Geiger und Anton Lukas befürworteten den Gesetzentwurf. Mit dem Resumé des Referenten, Abg. Baron von Soden, wurde sodann die allgemeine Debatte geschlossen.
„R.⸗A.“ Nr. 78 von 1883.
8 die Ausschußanträge zu Grunde.
8
eine starke Note zugehen lassen, daß der dermalige Zustand nicht fortdauern könne,
und in die Spezialberathung eingetreten. Derselben liegen Art. 1 wurde hiernach an⸗ genommen. Zu Art. 2 erörtert der Abg. von Hörmann u. A.
wiederholt die Nothwendigkeit, die Anstalt höher zu dotiren,
ittleren und kleinen Grundbesitz und den hagel⸗
gefährlichen Gegenden nützen zu können. Morgen wird die Spezialberathung fortgesetzt.
Baden. Karlsruhe, 30. Dezember. (Allg. Ztg.) Die
von dem Ministerium des Innern gemachten Er⸗ hebungen über die Lage der Landwirthschaft um⸗
fassen in 4 Bänden 2000 Druckseiten und geben ein ausführ⸗ liches Bild unserer landwirthschaftlichen Verhältnisse. Auch enthalten sie Verbesserungsvorschläge, welche in dem Grundsatz
der Selbsthülfe und der Staatshülfe wurzeln. Nach der Ge⸗ ammtlage der Erhebungsgemeinden kann das Vorhanden⸗ n „bedenklicher“ Zustände nur für ganz wenige, nämlich nur für die im Kreise Konstanz gelegenen Erhebungsgemein⸗
den konstatirt werden. In anderen Gemeinden ist zwar die
Lage keine befriedigende, aber doch erheblich desser, als man vermuthet hatte, und die schlimmen Zeitverhältnisse haben
keineswegs gleichmäßig ungünstig auf die einzelnen landwirth⸗
chaftlichen Betriebe eingewirkt. Die Verbesserungsvorschläge beziehen sich auf die Technik und auf die Oekonomie des Betriebes, und weisen namentlich auf Einführung
neuer Kulturen, Bau von Handelsgewächsen und stär⸗
Abzug der Bevölkerung hin. Von staatlicher Seite wird Erhöhung der Schutzzölle auf Getreide und des Eingangszolles für Taback gewünscht, ferner Er⸗ mäßigung der Bahntarife für landwirthschaftliche Produkte, Erleichterung der Steuerlast, Herabsetzung der Gerichtskosten, Regelung des Erbrechts, Errichtung einer Landes⸗Kreditkasse, Landes⸗Hagelversicherung, Haushaltungsschulen u. s. w. Die Regierung wird die Erhebungen dem Landtage vorlegen und elbst prüfen, in welchem Umfange und mit welchen Mitteln die erkannten Uebelstände zu beseitigen sein werden.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 4. Januar.
(CTh. Corr.) Der Etat für die drei nächsten Jahre der gegen⸗
wärtigen Finanzperiode, wie er mit dem jüngst vertagten Landtage vereinbart worden ist, schließt ab mit 6 171 730 ℳ in Einnahme und Ausgabe. Der dem Landtage vorgelegte Entwurf wies eine Einnahme von 305 230 ℳ und eine Ausgabe von 6 266 404 ℳ auf. Im Vergleich zu den früheren Etats hat die Einkommen⸗ steuer eine erhebliche Veränderung erfahren. Während sie in der letzten Finanzperiode mit 1 770 000 ℳ eingestellt war, figurirt sie jetzt nur mit 1 386 500 ℳ, mit Rücksicht auf die der neuen Steuergesetzgebung zu Grunde gelegten Prinzipien.
Hamburg, 2. Januar. (Hann. C.) Der Bürgermeister Dr. Kirchenpaur ist innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren im Schooße des Senats vor Ende des Jahres zum zwölften Male zum ersten Bürgermeister gewählt worden.
Oesterreich⸗Ungarn. Agram, 31. Dezember. Wie em „Pester Lloyd“ von hier berichtet wird, hat sich die
Situation, wenn sie auch noch keine rosige genannt wer⸗
den kann, augenscheinlich gebessert. Man könne es rückhaltslos aussprechen, daß dieser Umschwung zunächst und vor Allem in Verdienst des Banus sei, dessen sicheres taktvolles Auf⸗ reten die besseren Elemente ermuthige, während es die Miß⸗ günstigen stutzig mache. Zwischen der Nationalpartei und dem Banus habe eine entschiedene Annäherung stattgefunden. Als ein nicht unbedeutender Faktor werde im Lager der Nationalpartei der Serbenklub angesehen. Die Serben seien hatsächlich heute das Zünglein an der Waage.
Pest, 4. Januar. (W. T. B.) Dem „Nemzet“ zu⸗ olge hätten sich die Staatseinnahmen im letzten Quartal ehr günstig gestellt; die direkten Steuern allein ergäben gegen
8 Vorjahr ein Plus von 2 Millionen.
Großbritannien und Irland. London, 4. Januar.
W. T. B.) Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus aus Kairo von heute, sagt: die Beziehun⸗ gen zwischen Egypten und England hätten einen in wenig gespannten Charakter angenommen; die gyptische Regierung habe dem englischen Kabinet worin sie erkläre,
und worin sie aufs Neue eine endgültige Entscheidung der nglischen Regierung bezüglich der Sudanfrage ver⸗ In der Note heiße es ferner: das eggyptische — sei, wenn England dem Khedive seinen Beistand verweigere, fest entschlossen, den östlichen Theil on Sudan der Türkei zu überlassen und den egyptischen Tribut an die Pforte um einen dem entsprechenden Antheil u ermäßigen. Die egyptischen Truppen würden auf diese Weise in Egypten konzentrirt werden, und die der egyptischen Regierung damit zu Gebote stehende Truppenmacht von 5 000 Mann sei ausreichend, um ohne eine Okkupations⸗ mee die Ordnung aufrecht zu erhalten und die Grenze zu ützen. Bei Uebermittelung der Note an die englische Re⸗ gierung solle indeß, wie verlaute, der engliche Generalkonsul Baring die Ansicht ausgesprochen haben, daß eine Truppen⸗ macht von 15 000 Mann zur Erhaltung der Ordnung und zum Schutze der Grenze nicht ausreichend sei.
Frankreich. Paris, 2. Januar. (Fr. Corr.) Die neue ordentliche Session des Parlaments beginnt m 8. Januar. Die erste Aufgabe des Senats und der ammer wird die Wahl ihrer Präsidien für die Dauer des Jahres 1884 sein. In der Deputirtenkammer dürfte diese Erneuerung des Präsidiums ziemlich lebhafte Kämpfe hervor⸗ rufen, theils aus persönlichen Gründen und Rivalitäten, theils weil einige Fraktionen sich nicht hinreichend im Präsidium ver⸗ reten glauben. Für den Posten des ersten Präsidenten cheint allerdings Hr. Brisson keine Mitbewerber zu fürchten u haben. Doch um die übrigen vier Vize⸗Präsidentenstellen ürfte voraussichtlich ein scharfes Aufeinanderstoßen der Fraktionen stattfinden. Im Senat erwartet man bei der Neu⸗ wahl des Vorstandes keine bemerkenswerthen Veränderungen on politischem Charakter.
— 2. Januar. (Köln. Ztg.) Die Regierung hat von em Londoner Kabinet die amtliche Mittheilung erhalten, aß vom 1. Januar ab die Gerichtsbarkeit des eng⸗ ischen Konsuls in Tunis aufhört und nur die schwe⸗ enden Angelegenheiten noch erledigt werden. In Zukanft ind die Engländer in Tunesien der französischen Gerichtsbar⸗ 88 “ Mit Italien ist die Frage gleichfalls ge⸗ ordnet. 1 8
4. Januar. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ erklärt das Gerücht von der Demission des französischen Ge⸗ sandten Campeaux in Hue für unbegründet.
talien. Rom, 4. Januar. (W. T. B.) Aus Anlaß der bevorstehenden Ueberführung der Leiche des Königs Victor Emanuel nach dem Pantheon ist in der Mitte des Letzteren das Modell des projektirten Denkmals aufgestellt worden. Der die Leiche des Königs enthaltende Zinksarg wird in der Wand der Kapelle, in einer Höhe von nahezu fünf Metern über dem Niveau, welches die große Ueberschwemmung des Jahres 1870 erreichte, eingemauert werden. Das Protokoll über die Ueberführung der Leiche wird von dem Minister Mancini, als Notar der Krone, ver⸗ faßt und von sämmtlichen Zeugen unterschrieben werden.
Griechenland. Athen, 3. Januar. (Pr.) Die Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung, welche bis Mitter⸗ nacht dauerte, den Anleihe⸗Entwurf im Prinzip votirt.
Afrika. Egypten. Kairo, 1. Januar. (Allg. Corr.) Die neuen Gerichtshöfe wurden heute durch den Khedive persönlich eröffnet. Die näheren Einzelnheiten ihrer Ein⸗ richtung und ihres Wirkungskreises wurden gleichzeitig im Amtsblatt veröffentlicht. Alle Präsidenten und Vize⸗Präsiden⸗ ten befinden sich hier. Der Appellationsgerichtshof besteht aus acht eingeborenen und vier europäischen Richtern. In Kairo bestehen die Gerichte erster Instanz aus sechs Eingeborenen und zwei Europäern, in Alexandria aus fünf Eingeborenen und einem Europäer. In Tantah und Benha setzen sie sich aus je vier Eingeborenen und einem Europäer, in Man⸗ surah aus sieben Eingeborenen und einem Europäer zusammen.
— 3. Januar. (Wiener Ztg.) Der Khedive richtete an den Vorsitzenden der zur Herbeiführung möglichster Ersparnisse in den Staatsausgaben ernannten Budgetkommission ein Schreiben, worin er erklärt: er wünsche der Erste u sein, auf welchen Ersparungen Anwendung finden follten , und habe deshalb die Reduktion seiner Civilliste und dersenigen des Thronfolgers um 10 Proz. beschlossen. Die Ausgaben für den Hof sollen eben⸗ falls vermindert werden, um nicht allein die Lasten des Landes zu verringern, sondern auch die Herabsetzung der Gehalte der unteren Staatsbeamten zu vermeiden. Der Khedive fordert schließlich die Kommission auf, namentlich dieser letzteren Er⸗ wägung Rechnung zu tragen.
Chartum, 31. Dezember. (Allg. Corr.) Die „Times“ berichtet: Die Meldung über ein Gefecht zwischen 600 Sol⸗ daten von Gezireh bei Berber und den Rebellen bestätigt sich. Die Soldaten schlugen die Insurgenten zurück und ver⸗ suchten es, sich auf Berber zurückzuziehen. Diese Bewegung gefährdet die Positionen an der Post⸗ und Telegraphenlinie. Die Garnisonen von Kaui und Duem sind noch nicht einge⸗ troffen, und nur eine Handvoll Truppen befindet sich hier, um die Ruhe der Stadt zu schützen und die rebellische Be⸗ völkerung in Schranken zu halten.
Zeitungsstimmen.
Die „Deutsche volkswirthschaftliche Correspon⸗ denz“ schreibt:
In dem Streit der Meinungen und der Parteiungen über die Reichszoll⸗ und Steuerpolirik ist ein Gesichtspunkt, der für die auf diesem Gebiete vollzogene grundsätzliche Reform neben den schahe zöllnerischen Absichten eine gewichtige Rolle gespielt hat, mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt worden; wir meinen die Frage der selbständigen Finanzgebahrung des Reiches, welche der Herr Reichskanzler svon im Jahre 1872 einmal im Reichstage mit der Bemerkung streifte, daß das große Bindemittel einer starken, gemeinsamen Finanzeinrichtung, eines ge⸗ meinsamen Finanzsystems, einem Reiche fehle, welches nur auf Ma⸗ trikularbeiträge begründet sei, und daß es deshalb seines Erachtens Aufgabe einer wohlerwogenen Reichspolitik sein müsse, die Matrikular⸗ beiträge zu vermindern
In wie hohem Maße Fürst Bismarck und die ihm zustimmende Majorität des deutschen Reichstags wie der deutschen Nation, mit jener „wohlerwogenen Reichspolitik“ das Richtige getroffen, dafür ist kürzlich in Hessen von hervorragender Seite ein klassisches Zeug⸗ niß abgelegt worden... Von dem Referenten des Finanz⸗ Ausschusses der ersten hessischen Ständekammer ...., welche die vom hessischen Volkshause, trotz des Protestes der Handelskam⸗ mern, schon bei 300 ℳ Einkommen angesetzte Steuerschraube wieder gelockert hat, so daß wenigstens die Möglichkeit geboten ist, Ein⸗ kommen bis zu 750 ℳ, wenn die Finanzlage des Staates es ge⸗ stattet, von Einkommensteuer freizulassen.
Neben dem Grundbesitz sind es denn auch überhaupt im Wesent⸗ lichen die niederen Einkommenklassen, deren sich der Finanzausschuß der ersten Kammer bei der Steuerreform gerne annehmen möchte; aber er ist politisch⸗ehrlich genug, seinen hierauf bezüglichen Bemer⸗ kungen sofort den Satz hinzuzufügen, daß nach seiner Ueberzeugung eine wirklich merkbare dauernde Erleichterung Beider durch eine Reform der direkten Steuern überhaupt nur schwer herbeigeführt werden könne. Der Staat stehe fortwährend vor der Nothwendigkeit, neue und zwar nicht einmal immer produktive (z. B. für Nebenbahnbauten) Ausgaben zu machen; einer momentanen Herabsetzung der direkten Staatssteuern müßten deshalb über kurz oder lang mit zwingender Nothwendigkeit wieder Steuererhöhungen folgen, und das liege sicher⸗ lich nicht im Interesse einer klugen Steuerpolitik, da ein solcher ver⸗ “ Wechsel nur vermehrte Unzufriedenheiten hervorrufen werde.
„Eine merkbare Steuererleichterung der Einzelstaaten“, fährt alsdann der Referent mit nachdrücklicher Betonung fort, „kann nur durch weitere Ausbildung des Systems der indirekten Besteuerung und gut veranlagter Zölle erreicht werden, eine Gesetzgebung, die übrigens außerhalb der Befugnisse des Großherzogthums liegt. Daß das Reich diesen Weg beschritten, hat schon jetzt, wie vor aller Augen liegt, trotz der unerhörten Ausfälle unserer Staatsdomänen, die Möglichkeit gewährt für die laufende Finanzperiode den Steueraus⸗ schlag nicht zu erhöhen.,
An einer anderen Stelle des uns vorliegenden Kommissions⸗ berichtes wird ausgeführt, daß nach der Auffassung des Ausschusses der Moment zu einer durchgreifenden Reform direkter Steuergesetz⸗ gehungen erst dann gekommen erscheine, wenn die von der Reichsregie⸗ rung inaugurirte Wirthschaftspolitik ihre Früchte getragen haben werde, daß aber eine solche Steuerreform dann als ersten Gesichtspunkt nicht die finanzielle, sondern die soziale Seite der Sache ins Auge fassen müsse. Man verzage auch nicht daran, heißt es endlich, bei energischem Verfolge des segensreichen, von der Reichsregierung betre⸗ tenen Weges, „in nicht zu ferner Zeit großen Kategorien bedrängter Klassen Erleichterungen verschaffen zu können, deren Nichtgewährung die Reihen der unzufriedenen staatsgefährlichen Elemente in steigendem Maße vermehren würde.“
Fürst Bismarck sagte am 26. Februar 1878 im deutschen Reichs⸗ tag: „Mein Ideal ist nicht ein Reich, welches vor den Thüren der Einzelstaaten seine Matrikularbeiträge einsammeln muß, sondern ein Reich, welches, da es die Hauptquelle guter Finanzen, die indirekten Steuern unter Verschluß hält, an alle Partikularstaaten im Stande
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wäre herauszuzahlen.“ Dieses Ziel (dafür spricht auch das oben zitirte Zeugniß von hervorragender partikularstaatlicher Seite) hat der Reichskanzler, wie so manches andere, unter Mithülfe der Majorität des deutschen Volkes erreicht; an der Majorität des deutschen Volkes wird es nun liegen, zu verhindern, daß diese Errungenschaft jämmer⸗ licher Weise wieder verzettelt werde. 1
— In der „Süddeutschen Presse“ lesen wir:
„Die neue Wirthschaftspolitik hat auch in diesem Jahre die von der Reichsregierung vertretene Richtung glänzend ge⸗ rechtfertigt: die gewerbliche Thätigkeit hob sich langsam, aber fortdauernd. Neuer Muth und schöpferische Lebenskraft errangen Erfolge auf Erfolge, welche die keineswegs wohlwollende Aufmerk⸗ samkeit des Auslandes auf sich gelenkt haben. Mit Befriedigung dürfen sich die Bahnbrecher der Wirthschaftsreform auch sagen, daß die Zahl der Gegner, der ausgesprochenen Manchestermänner, sich vermindert hat und die alte geschlossene Phalanx gebrochen ist. Von einigen blinden Manchestermännern abgesehen, giebt das Gros auf diesem und jenem Punkte nach und gesteht ein, daß eine erfolgreiche Praxis denn doch über eine hübsche, aber hohle Theorie zu stellen ist. Die linksliberale manchesterliche Gruppe hat sich deshalb auch bereits auf den harten Standpunkt zurückgezogen, den Zusammenhang zwischen den Erfolgen und dem Umschwung der neuen Wirthschaftspolitik in Abrede zu stellen. Trotzdem bleibt aber noch Vieles zu thun, und viel nationale Elemente sind noch zu bekehren, wenn wir dahin kom⸗ men sollen, die Reformbestrebungen voll und ganz und namentlich ohne Mitwirkung der Centrumspartei, welche stets nur ein vortheil⸗ haftes Maklergeschäft im Auge hat, durchzuführen. .. . Zum Schluß noch ein „mene tekel“ für die deutschen Industriellen, welche etwa glauben sollten, man könne nun die deutsche Wirthschaftspolitik sich selbst überlassen. Wenn es auch nicht wahr ist, daß das Manchesterthum sie wieder aufzuraffen droht — seine Anstrengungen sind die eines Ver⸗ sinkenden — so dürfen doch die Hände nicht in den Schooß gelegt gelegt werden. Die Freihandelspartei hat in der letzten Zeit zur Propagirung ihrer Ideen und Theorien die reichsten Mittel zur Ver⸗ fügung gestellt. Möge die immer noch hochbedrohte Industrie nicht glauben, eine weitere Unterstützung ihrer eigenen Presse entbehren zu können, und den Mohr wenigstens nicht eher gehen lassen, als es überhaupt nichts mehr für ihn zu thun giebt!“ 1 1
— Dem „Metallarbeiter“ wird aus Berlin ge⸗ schrieben:
In der verflossenen Woche wurde das Interesse der öffentlichen Meinung vollständig von dem in der österreichischen Kammer zur Berathung gestellten Gesetzentwurf einer Unfallversicherung einge⸗ nommen. Oesterreich wie Deutschland sehen mit gleichem Antheil äuf diesen nothwendigen Versuch einer verständigen Sozialpolitik, da das Feld derselben in beiden Staaten gleichartig gestaltet ist.
.Eine Fluth von Aufsätzen und Broschüren hat die durch jene Gesetzentwürfe aufgeworfene Frage einer Unfallversicherung g zeitigt; eine Klärung der Ansichten hat durch dieselben aber nicht stattfinden können, weil dieselben sich nicht streng an den praktischen Kern der Sache hielten, sondern den Entwurf vom einseitigen Parteistandpunkte beleuchteten. Versuchen wir es, möglichst objektiv bei unserer kurzen Betrachtung von dem Prinzip auszugehen, daß ein erhöhter Schutz der Arbeiter gegen die Gefahren, welche ihm durch den industriellen Betrieb erwachsen, nothwendig ist, daß die wirth⸗ schaftlichen Folgen einer seine Arbeitskraft lahm legenden Ver⸗ unglückung von ihm durchaus abgewendet werden müssen, daß aber die bestehenden Rechtsmittel nach dieser Richtung hin als durchaus unzulänglich anzuerkennen sind.
Ein deutsches Reichsgesetz legt dem Arbeitgeber bezieh. dem Unternehmer eine besondere Haftvflicht für alle Unfälle auf, welche in Folge einer mangelhaften Sicherheitsvorkehrung zum Schutz der Arbeiter, also im Grund genommen durch sein Verschulden sich ereignen. Dagegen geht der verunglückte Arbeiter vollkommen ohne Entschädigung aus, wenn sich der ihn treffende Unfall auf sein Ver⸗ schulden oder eine „höhere Gewalt“ zurückführt. Was aber den guten Grundzug dieses Gesetzes bedenklich schädigt, ist die Klausel, daß der Beweis für die Schuld des Arbeitgebers stets vom Verunglückten beigebracht werden muß. Die Wohlthat des Gesetzes wird durch diese Bedingung dem Verunglückten sehr oft entzogen. Die Motive zum deutschen Gesetzentwurf sagten über diesen Punkt:
„Dieser schon an sich schwierige Beweis wird nicht selten und gerade bei den durch elementare Kräfte herbeigeführten folgenschwersten Unfällen, wie sie in Bergwerken, in Anlagen mit Dampfkesseln und in Fabriken zur Herstellung von Explosivstoffen vorkommen, dadurch unmög⸗ lich gemacht, daß der Zustand der Betriebsstätte und der Betriebseinrich⸗ tungen, auf dessen Feststellung es für den Schuldbeweis meistens ankommt, durch den Unfall selbst bis zur Unkenntlichkeit verändert ist, und daß diejenigen Personen, durch deren Zeugniß häufig allein ein Verschulden nachgewiesen werden könnte, durch getödtet oder verletzt und im letz⸗ teren Falle, auch wenn sie nicht, was die Regel ist, selbst Partei sind, durch die Katastrophe in einen Zustand versetzt sind, der sie zur Ab⸗ legung eines Zeugnisses unfähig macht.
Es ist thatsächlich statistisch festgestellt, daß der weitaus größte Theil — nämlich 88 % — solcher Prozesse, welche durch die Klage des Verunglückten auf Grund des Haftpflichtgesetzes gegen den Arbeit⸗ geber angestrengt wurde, gegen den Arbeiter ausgefallen sind. Daß ein solcher Erfolg dieses Gesetzes keinen Segen bringt, sondern die so⸗ genannte soziale Frage, nämlich hier den Gegensatz zwischen Arbeiter und Arbeitgeber noch schärfer hervortreten lassen wird, liegt auf der Hand. Eine Abhülfe ist also einmal durch ein Haftzufluchtsgesetz nach deutschem Muster nicht zu schaffen, zum andern Mal ist eben danach zu streben, den Arbeiter nicht hülflos, d. h. mit schöneren Worten gesagt, nicht auf Selbsthülfe angewiesen zu lassen.
Tausend Gründe sprechen dafür, daß eine möglichst zweckmäßige, sowohl dem Arbeiter wie Arbeitgeber genügende und beide Theile nicht unrecht schädigende Abhhülfe nur auf dem Wege einer Unfallversicherung thunlich ist. Wenn das Mittel wohl auch allseitig erkannt ist, so liegt der wichtigste Punkt, die Aus⸗ führung und Ausübung desselben noch völlig als offene Frage vor. Nur über einen Haupttheil scheint man einig zu sein, daß eine Unfallversicherung, welche auf eigenen Füßen aus Privatmitteln und unter der Leitung von Privatpersonen, also die Privat⸗Versicherungs⸗ gesellschaften, den in diesem wichtigen Fall zu stellenden Bedingungen nicht gewachsen sind. 1
Den Streitpunkt bildet aber die Frage, ob die zur Grundlage einer umfassenden, allgemeinen Unfallversicherung nothwendigen, be⸗
deutenden Geldmittel Seitens des Staates, also von sämmtlichen
Staatsbürgern, bezieh. Steuerzahlern, oder Seitens der betheiligten
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Klassen allein zu tragen sein würden... 8
Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 22. — Inhalt: Allerhöchste Urkunde, betreffend die Vermehrung des Aktienkapitals der Aachen⸗Jülicher Eiserbahngesellschaft durch Ausgabe von Stamm⸗ Aktien im Betrage von 3 000 000 ℳ Vom 8. Oktober 1883. — Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 11. Dezember 1883, betreffend Ertheilung von Vorbescheiden; — vom 11. Dezember 1883, betreffend “ über die für Eisenbahn⸗ zwecke bewilligten Geldmittel; — vom 14. Dezember 1883, berreffend Einrichtung einer Auskunftsstelle der preußischen Staatseisenbahn⸗ Verwaltung in Hamburg; — vom 14. Dezember 1883, betreffend Auslegung von Stationstarifen auf den Stationen; — vom 14. De⸗ zember 1883, betreffend Statistik der Güterbewegung; — vom 15. De⸗ zember 1883, betresfend Statistik der Güterbewegung; — vom 18. De⸗ zember 1883, betreffend Anwendung der Normal⸗Transportgebühr der Staatsbahnverwaltung auf neuerbauten Bahnstrecken; — vom 20. Dezember 1883, betreffend Veranschlagung der Ausgabetitel 1 bis 6 des Betriebsetats. — Nachrichten.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 1. — Inhalt Amtliches: Personalnachrichten. — Nichtamtliches: Das Heidelberger Schloß. — Ueber den Einfluß der Härte des Stahles auf die Dau der Schienen. — Café Helms in Berlin. — Baggerungs⸗Ergebnisse
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